Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 501,4 Mio. € 45 % · 37 Fälle
- Südkorea 384,3 Mio. € 35 % · 2 Fälle
- Brasilien 115,1 Mio. € 10 % · 9 Fälle
- USA 61,2 Mio. € 6 % · 19 Fälle
- Kanada 35 Mio. € 3 % · 5 Fälle
- Vereinigtes Königreich 2,55 Mio. € 0 % · 12 Fälle
- Australien 2,25 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Südafrika 1,01 Mio. € 0 % · 7 Fälle
- Neuseeland 275.542 € 0 % · 3 Fälle
- Island 10.087 € 0 % · 1 Fall
- 2 weitere0 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 915,8 Mio. € 83 % · 37 Fälle
- Korruption und Bestechung 122,6 Mio. € 11 % · 6 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 41,3 Mio. € 4 % · 5 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 15,4 Mio. € 1 % · 21 Fälle
- Datenschutz 4,21 Mio. € 0 % · 7 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 2,95 Mio. € 0 % · 11 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 657.549 € 0 % · 2 Fälle
- Hinweisgeberschutz 40.676 € 0 % · 2 Fälle
- Sonstiges 32.646 € 0 % · 2 Fälle
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 1.269 € 0 % · 1 Fall
- 1 weitere0 €
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 605,5 Mio. € 55 % · 32 Fälle
- Sajo DongAOne, Daehan Flour Mills, CJ CheilJedang u. a. (7 Unternehmen) 384,3 Mio. € 35 % · 1 Fall
- Archer-Daniels-Midland Company (ADM) 33,5 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A. 23,3 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Synadis Bio, Greenweez (mit Carrefour SA), ITM Entreprises (mit Les Mousquetaires), Les Comptoirs de la Bio 12,7 Mio. € 1 % · 1 Fall
- The Scoular Company 8,91 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Alco Harvesting LLC dba Bonipak Produce Inc. und verbundene Unternehmen 5,22 Mio. € 0 % · 1 Fall
- JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A. 4,98 Mio. € 0 % · 1 Fall
- VAFO PRAHA, s.r.o. 4,74 Mio. € 0 % · 1 Fall
- McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter) 4 Mio. € 0 % · 1 Fall
- 51 weitere15,2 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 4 | 104,1 Mio. € |
| 2023 | 15 | 125,8 Mio. € |
| 2024 | 21 | 382 Mio. € |
| 2025 | 24 | 10,1 Mio. € |
| 2026 | 35 | 481,1 Mio. € |
99 Fälle
17.09.2026 Lesy České republiky, s.p. (Lesy ČR)Lesy ČR: 17,3 Mio. CZK für Exportverbot bei Holzhackschnitzeln 710.383 €
Das staatliche Forstunternehmen verbot einem Abnehmer von Juli 2021 bis Juli 2024 vertraglich den aktiven und passiven Export von Hackschnitzeln und Schlagabraum und sicherte das Verbot über ein Kündigungsrecht ab. Die Behörde wertete dies als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung nach tschechischem und EU-Recht und verhängte 17,268 Mio. CZK (erstinstanzlich, nicht rechtskräftig).
Auch Staatsunternehmen unterliegen dem Kartellrecht – Export- und Weiterverkaufsverbote in Rahmenverträgen gehören vor Abschluss auf den juristischen Prüfstand.
Kartellrechtlich unzulässige Klauseln in Lieferverträgen
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Exportverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Beendigung unmittelbar nach Verfahrenseinleitung.
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 17.268.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- Lesy ČR banned wood-chip exports and were imposed a fine of more than CZK 17 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
Fehler melden
04.09.2026 Samworth Brothers LimitedSamworth Brothers: 594.000 £ nach Verbrühung zweier Arbeiter an Dampfleitung 691.518 €
Im Werk Kettleby Foods in Melton Mowbray wurden ein Beschäftigter und ein Auftragnehmer beim Wechsel einer undichten Dichtung an einem Absperrventil einer Dampfleitung mit heißem Wasser verbrüht (Verbrennungen auf 4–5 % bzw. 9 % der Körperoberfläche). Die HSE stellte fest, dass die Aufgabe weder beurteilt noch als sicheres Arbeitsverfahren dokumentiert war, Freischalt- und Sicherungsverfahren nicht angewandt wurden, Absturzsicherung fehlte und die Aufsicht mangelhaft war. Nach Schuldeingeständnis Geldstrafe 594.000 £, dazu 6.000 £ Entschädigung für den verletzten Beschäftigten, Kosten und Opferzuschlag.
Instandhaltung an Dampf- und Druckleitungen braucht ein schriftliches Freischalt- und Sicherungsverfahren, das vor Ort überwacht wird.
Freischalten und Sichern von Anlagen bei Instandhaltung (Lockout/Tagout)
- Behörde / Gericht
- Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2 Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
Originalbetrag 594.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2026.
- Food manufacturing giant fined £594,000 after two workers scalded at Melton Mowbray site (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.09.2026 SSM Investments LimitedImbissbetreiber SSM Investments: 90.000 NZD Strafe wegen Ausbeutung 45.501 €
Das Restaurant- und Imbissunternehmen mit Filialen in Auckland und Cromwell zahlte fünf Beschäftigten nicht den Mindestlohn, verweigerte Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsentgelt, zog unzulässig Beträge vom Lohn ab und führte keine korrekten Lohn-, Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen. Nachdem die Employment Relations Authority bereits Nachzahlungen von 147.001 NZD angeordnet hatte, verhängte sie nach Ermittlungen des Labour Inspectorate eine Strafe von 90.000 NZD gegen das Unternehmen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Mindestlohn, Urlaubsentgelt und saubere Zeitaufzeichnungen sind Pflicht.
Mindestlohn, Urlaubsentgelt und zulässige Lohnabzüge
- Behörde / Gericht
- Employment Relations Authority (Verfahren des Labour Inspectorate, MBIE)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte sein Fehlverhalten ein.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 90.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.
- Employment New Zealand (MBIE): Restaurant and owner fined $130,000 for exploiting workers (03.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
02.09.2026 Cervejaria Petrópolis S.A. (em recuperação judicial); Imcopa Importação, Exportação e Indústria de Óleos S.A.CADE büßt Cervejaria Petrópolis für vorzeitigen Vollzug der Imcopa-Übernahme 231.813 €
Der CADE-Tribunal stellte einstimmig fest, dass die Cervejaria Petrópolis die Kontrolle über den Ölproduzenten Imcopa vor der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung übernommen hatte (Gun Jumping), und verhängte eine Geldbuße von 1.382.418,22 BRL. Nach den Ermittlungen wurde der Erwerb am 19. März 2024 vollzogen, aber erst am 9. April 2024 angemeldet; das Vorhaben selbst genehmigte der CADE im April 2024 ohne Auflagen. Das Argument, der Kontrollwechsel beruhe auf gerichtlichen Entscheidungen im Sanierungsverfahren (recuperação judicial), überzeugte die Behörde nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch Übernahmen im Sanierungs- oder Insolvenzkontext dürfen erst nach Anmeldung und Freigabe vollzogen werden.
Vollzugsverbot vor Freigabe in der Fusionskontrolle (Gun Jumping)
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Art. 88 § 3 Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
Originalbetrag 1.382.418,22 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2026.
- Diário Oficial da União, 09.09.2026 – Ata da 271ª Sessão Ordinária de Julgamento do CADE, Procedimento Administrativo de Apuração de Ato de Concentração nº 08700.002250/2024-84 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE – Cade reconhece prática de gun jumping entre Cervejaria Petrópolis e Imcopa (08.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.08.2026 Maple Lodge Farms Ltd.Geflügelverarbeiter Maple Lodge Farms: 500.000 CA$ nach CO2-Austritt ohne Gaswarnanlage 309.578 €
Im März 2024 riss im Feinkostbereich des Werks in Brampton ein CO2-Schlauch an einem Vakuummischer; rund 16.000 Pfund Kohlendioxid traten aus, ein Beschäftigter wurde lebensgefährlich verletzt. Es gab keinen CO2-Sensor mit Alarm. Nach Schuldeingeständnis Geldstrafe 500.000 CA$ plus 25 % Opferzuschlag.
Wo Kühl- oder Schutzgase in Mengen eingesetzt werden, gehört eine Gaswarnanlage zur Grundausstattung.
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Brampton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(2)(h) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis; nach dem Vorfall fest installierter CO2-Sensor.
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
Originalbetrag 500.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2026.
- Carbon Dioxide-Related Injury Results in $500,000 Fine for Brampton Food Manufacturer (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.08.2026 Blumenzwiebel-Betrieb legte Stunden polnischer Saisonkräfte nicht offen – rund 95.600 € Bußgeld 95.588 €
Ein Lilien- und Tulpenzüchter mit durchschnittlich rund 50 (in der Spitze 75) Beschäftigten, bei dem polnische Arbeitsmigranten arbeiten (im Urteil anonymisiert), konnte für 18 Beschäftigte für September 2020 bis Februar 2021 keine ausreichenden Nachweise über gearbeitete Stunden und gezahlten Lohn vorlegen. Der Minister verhängte 2024 118.000 € (nach Einspruch 112.100 €); das Gericht senkte das Bußgeld u. a. wegen ergriffener Maßnahmen und überlanger Verfahrensdauer auf 95.587,50 €.
Wer Saisonkräfte beschäftigt, muss Stunden und Lohnzahlungen je Person lückenlos belegen können – fehlende Unterlagen werden je Beschäftigtem eigenständig mit Bußgeld belegt.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Noord-Nederland (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid / Nederlandse Arbeidsinspectie)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 18b Abs. 2 Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag (Wml)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Ermäßigung um 12,5 % für angemessene Maßnahmen, 5 % für Verzögerung und 2.500 € wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Rechtbank Noord-Nederland, ECLI:NL:RBNNE:2026:3722 vom 27.08.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag 10.000 €
Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).
Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.
Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Provedba ZNTP-a: AZTN kaznio ELIZABETU PROMET d.o.o., Solin s 10.000,00 eura zbog nametanja nepoštenih trgovačkih praksi Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
20.08.2026 IPMF LLC (NaturPak)NaturPak: 364.100 $ vorgeschlagen nach drei Toten durch aufspringende Kesseldeckel 311.703 €
Im Lebensmittelwerk in Janesville (Wisconsin) öffneten sich im Februar und März 2026 unter Druck stehende Industriekessel-Deckel und verbrühten Beschäftigte mit Dampf und heißer Flüssigkeit; drei Menschen starben. OSHA schlug für beide Inspektionen zusammen 364.100 $ vor, u. a. mit Wiederholungsverstößen bei Absturzsicherung und Lockout/Tagout.
Nach einem schweren Unfall muss die technische Ursache sofort beseitigt werden – sonst droht wie hier ein zweiter gleichartiger Vorfall.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Occupational Safety and Health Act of 1970; 29 CFR 1910 (u. a. Lockout/Tagout, Absturzsicherung, persönliche Schutzausrüstung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
Originalbetrag 364.100 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
06.08.2026 „Чили Хилс Фудс“ ООД (Chili Hills Foods OOD)Chili Hills Foods: 20.022 Euro für falsche Kopier-Vorwürfe gegen Konkurrenten 20.022 €
Das Unternehmen warf einem konkurrierenden Familienbetrieb für scharfe Chilis in Social-Media-Videos (Kampagne „Създавай! Не копирай!“) ab Mai 2024 fälschlich vor, sein Geschäft, seine Ideen und sein Konzept gestohlen zu haben, und bewarb die Clips teils bezahlt. Die KZK wertete dies als unlautere Rufschädigung (Art. 30 ZZK), verhängte 4 % des Nettoumsatzes 2025 (500.555 Euro), also 20.022 Euro, und ordnete die sofortige Einstellung an. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Vorwürfe gegen Wettbewerber in Social Media sind nur mit belegbaren Tatsachen zulässig – bezahlte Reichweite verschärft die Sanktion.
Äußerungen über Wettbewerber in sozialen Medien
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 30 ZZK (Schädigung des guten Rufs eines Wettbewerbers)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 743 от 06.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.08.2026 Zhengzhou Synear Food Co., Ltd.UFLPA-Liste: Tiefkühlkosthersteller Zhengzhou Synear Food aufgenommen Anordnung
Die FLETF nahm den Tiefkühlkosthersteller in die UFLPA Entity List auf, weil er mit der Regierung Xinjiangs zusammenarbeitet, um Uiguren, Kasachen, Kirgisen oder Angehörige anderer verfolgter Gruppen im Rahmen staatlicher Arbeitstransfers aufzunehmen. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
Lebensmittelimporteure sollten Zulieferer auch außerhalb Xinjiangs auf Beteiligung an staatlichen Arbeitstransferprogrammen prüfen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(ii)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Federal Register: Notice Regarding the Uyghur Forced Labor Prevention Act Entity List (03.08.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.07.2026 Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda.Arla Foods Ingredientes: Leniency-Vereinbarung nach Selbstanzeige über 31.056,36 BRL 5.375 €
Die Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über Verstöße nach dem Antikorruptionsgesetz, die in einem nicht veröffentlichten Anhang beschrieben sind; sie hatte sich im Oktober 2022 als Erste gemeldet. Die mutmaßliche Geldbuße von 31.056,36 BRL ergibt sich aus einer vorläufigen Buße von 93.150,45 BRL auf Basis des Bruttoumsatzes 2021 von 6.210.029,68 BRL, die wegen Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen um 66,66 % gemindert wurde.
Selbstanzeige, umfassende Kooperation und die Zahlungsbedingungen können eine Geldbuße nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz in einer Kronzeugenvereinbarung zusammen um zwei Drittel senken.
Selbstanzeige und Kooperation bei Korruptionsverdacht
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 16 und 17; Decreto nº 11.129/2022, Art. 22, 23 und 47; Lei nº 8.429/1992
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Minderung um insgesamt 66,66 % (je 22,22 % für Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen); bei der Bemessung wirkten zudem Schadensausgleich, Kooperation und freiwilliges Eingeständnis mildernd.
- Haftung von Führungskräften
- Erschwerend wertete die CGU, dass die Leitung die Taten duldete oder von ihnen wusste (Aufschlag von 3 %).
Originalbetrag 31.056,36 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. (Processo 00190.108116/2022-10, SEI 4123003) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Arla – Anexo II: Demonstrativo de cálculo do valor da multa (SEI 4123008) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
17.07.2026 The Scoular CompanyAgrarhändler Scoular zahlt 10 Mio. USD für Schmiergelder an mexikanische Grenzbeamte 8,91 Mio. €
Scoular ließ 2013 bis 2019 über Zollmakler rund 400.000 USD an mexikanische Grenz- und Inspektionsbeamte zahlen, damit verunreinigte Mais- und Getreidezüge die Kontrollen passierten; ein Teil floss an kartellnahe Personen. Dreijähriges DPA mit 9.769.521 USD Strafe und 414.351 USD Einziehung.
Zollagenten und Spediteure sind Hochrisiko-Dritte: Auffällige Pauschalen je Sendung müssen hinterfragt werden, auch wenn sie als übliche Gebühren erscheinen.
Beschleunigungszahlungen über Zollagenten und Logistikdienstleister
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Western District of Texas)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA (Verschwörung zur Verletzung der Anti-Bestechungsvorschriften); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation und Abhilfe (u. a. Neuaufstellung von Compliance, Drittparteien-Management, Finanzkontrollen und Anti-Korruptions-Schulungen); 25 % Abschlag vom unteren Rand der Strafzumessung.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 10.183.872 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- Agricultural Company to Pay Over $10M to Resolve Foreign Bribery Case Pressemitteilung einer Behörde
- Deferred Prosecution Agreement, United States v. The Scoular Company, 3:26-cr-01685-KC (W.D. Tex.), filed 07/17/26 Entscheidung einer Behörde
- DOJ Criminal Division: United States v. The Scoular Company (Fallseite) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
17.07.2026 Puratos LimitedPuratos: 120.000 GBP wegen Mehlstaub über Grenzwert und schwerer Sackschlepperei 141.014 €
Bei einer Inspektion im Dezember 2024 fand HSE in der Backzutaten-Fabrik Staub, der aus Maschinen austrat, Abblasen mit Druckluft und trockenes Kehren; Messungen bestätigten Überschreitungen der Arbeitsplatzgrenzwerte mit Asthmarisiko. Zudem hoben Beschäftigte täglich 25-kg-Säcke von Hand. Der Standort war bereits 2021 wegen derselben Mängel beanstandet worden; Strafe 120.000 GBP plus 6.270 GBP Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 116 Beschäftigte.
Wer nach einer Beanstandung nicht nachhaltig abstellt, zahlt beim nächsten Mal deutlich mehr – Mehlstaub ist ein anerkannter Asthma-Auslöser.
Staubexposition und Heben schwerer Lasten
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Milton Keynes Magistrates' Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 2(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 20.07.2026
Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- Food manufacturer fined £120,000 after workers exposed to hazardous dust and manual handling risks Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Puratos Limited (00949175) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
15.07.2026 Vanilla Chip LLC (TruHeight)TruHeight: FTC-Vergleich wegen mutmaßlich gefälschter Bewertungen für Wachstumspräparat 657.549 €
Laut FTC schrieben Beschäftigte des Nahrungsergänzungsanbieters tausende Fünf-Sterne-Bewertungen, Kundinnen und Kunden erhielten Gratisprodukte oder Rabatte für Fünf-Sterne-Bewertungen, Bot-Profile gaben sich als echte Nutzer aus; dazu kamen unbelegte Wachstumsversprechen für Kinder und Jugendliche. Die endgültige Vergleichsanordnung sieht ein Urteil über 4 Mio. USD vor, das wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit nach einer gemeinsamen Zahlung der Verpflichteten von 750.000 USD teilweise ausgesetzt wird.
Bewertungen von Beschäftigten oder gegen Belohnung für positive Sterne sind verboten und seit 2024 bußgeldbewehrt.
Gefälschte und gekaufte Kundenbewertungen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; FTC Rule on the Use of Consumer Reviews and Testimonials
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Teilweise Aussetzung des Urteils wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- FTC Takes Action Against TruHeight for Deceptive, Unsubstantiated Advertising Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Approves Final Order Against TruHeight (15.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: TruHeight (Vanilla Chip LLC), Docket C-4837, Final Decision and Order Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
15.07.2026 Colonial Farms Ltd.Colonial Farms: CFIA-Verwaltungsstrafe über 11.000 CAD nach SFCR § 88 6.852 €
Die kanadische Lebensmittelaufsicht verhängte gegen das Unternehmen in Westkanada am 15.07.2026 eine Verwaltungsstrafe von 11.000 CAD wegen eines Verstoßes gegen s. 88 der Safe Food for Canadians Regulations. Eine frühere Strafe nach derselben Vorschrift vom Mai 2025 wurde im Überprüfungsverfahren aufgehoben.
Wer nach einer ersten Strafe die Ursache nicht abstellt, riskiert Wiederholungsstrafen und verschärfte Aufsicht.
- Behörde / Gericht
- Canadian Food Inspection Agency (CFIA)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Safe Food for Canadians Regulations, s. 88
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
Originalbetrag 11.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- CFIA – Administrative monetary penalties (Notices of violation) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
25.06.2026 Risham Nominees Pty Ltd (Centenary Bakehouse)Centenary Bakehouse: Rekordstrafe von 3,4 Mio. AUD wegen Workplace Manslaughter 2,07 Mio. €
Der Supreme Court of Victoria verurteilte Risham Nominees Pty Ltd, Betreiberin der Centenary Bakehouse, nach Schuldeingeständnis wegen fahrlässiger Tötung am Arbeitsplatz (workplace manslaughter) zu 3,4 Mio. AUD, der bislang höchsten Strafe für eine einzelne Tat nach dem Arbeitsschutzrecht des Bundesstaats Victoria. Bei Deckenarbeiten in der Bäckerei in Reservoir stürzte im August 2021 ein Arbeiter rund vier Meter tief und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Das Unternehmen hatte keine Maßnahmen gegen Absturz getroffen und das Tragen vorhandener Gurte nicht verlangt, obwohl ein freistehendes Gerüst zumutbar gewesen wäre.
Bei Arbeiten in der Höhe muss vor Beginn eine technische Absturzsicherung wie ein Gerüst geplant werden; bereitliegende Gurte ohne Tragepflicht genügen nicht.
Absturzgefahren bei Arbeiten in der Höhe
- Behörde / Gericht
- WorkSafe Victoria
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Workplace-Manslaughter-Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts von Victoria (fahrlässiges Verhalten unter Verletzung einer geschuldeten Pflicht mit Todesfolge)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 3.400.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2026.
- WorkSafe Victoria: Bakery fined record $3.4 million for workplace manslaughter (25.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
15.06.2026 The South African Breweries (Pty) LtdFusionsauflage: SAB muss Mitarbeiterbeteiligung für frühere Beschäftigte neu berechnen Anordnung
Das Competition Tribunal ordnete am 15.06.2026 auf Grundlage eines Vergleichs zwischen Competition Commission, The South African Breweries (Pty) Ltd (SAB) und den Treuhändern des Zenzele-Mitarbeiterbeteiligungsprogramms an, die Zuteilung aus dem Programm neu zu berechnen und dabei frühere SABMiller-Beschäftigte zu berücksichtigen, die zur CCBSA-Gruppe (Coca-Cola Beverages South Africa) gewechselt waren; die seit 2020 treuhänderisch zurückgehaltenen Mittel sind mutmaßlich binnen 30 Tagen auszuzahlen. Anlass war die mutmaßliche Nichteinhaltung einer Auflage aus der Fusionsfreigabe von 2017, wonach diese Beschäftigten durch die Transaktion keine Leistungen aus dem Programm verlieren durften. Einwände, die im Namen aktueller Beschäftigter erhoben wurden, wies das Tribunal zurück.
Auflagen aus einer Fusionsfreigabe – auch zugunsten von Beschäftigten – bleiben bindend und werden notfalls Jahre später durchgesetzt; ihre Umsetzung braucht eine klare Zuständigkeit im Unternehmen.
Umsetzung von Fusionsauflagen zu Beschäftigtenbeteiligungen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998: Durchsetzung der Fusionsauflage 4.6 aus LM021Apr17 über Section 27(1)(d) i. V. m. Section 16(3); Antrag nach Section 49D i. V. m. Section 58(1)(b)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Competition Tribunal, CO166Jan22, Competition Commission v The South African Breweries (Pty) Ltd and Others, Reasons for Decision and Order, 15.06.2026 Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO166Jan22 (Outcome: Confirmed, Order date 2026-06-15) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.05.2026 Frigorífico Cason Ltda., ASM Comércio de Subprodutos de Origem Animal Ltda., ASM Comércio e Coleta de Ossos Ltda.CADE: Einkaufskartell für Schlachtnebenprodukte in Rio Grande do Sul – 6,4 Mio. BRL 1,09 Mio. €
Das Tribunal des CADE verurteilte drei Unternehmen wegen eines Nachfragekartells beim Ankauf tierischer Reststoffe in Rio Grande do Sul: Tierkörperverwertungen und Transportunternehmen teilten laut CADE die Sammelstellen untereinander auf, tauschten sensible Informationen aus und behinderten nicht beteiligte Wettbewerber. Frigorífico Cason erhielt 5.937.915,73 BRL, die beiden ASM-Gesellschaften gemeinsam 455.419,65 BRL (zusammen 6.393.335,38 BRL); gegen mehrere andere Beteiligte wurde das Verfahren wegen erfüllter Vergleiche oder mangels Beweisen eingestellt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch Abnehmer dürfen sich nicht über die Aufteilung von Lieferanten oder Sammelgebieten abstimmen; Einkaufskartelle sind ebenso verboten wie Verkaufskartelle.
Einkaufskartelle und Aufteilung von Liefer- oder Sammelgebieten
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
Originalbetrag 6.393.335,38 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.
- Diário Oficial da União, 03.06.2026, Seção 1, S. 93: Ata da 266ª Sessão Ordinária de Julgamento (27.05.2026), PA nº 08700.004404/2016-62 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 29.05.2026: Cade condena empresas e empresários por cartel no mercado de resíduos animais no Rio Grande do Sul Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.05.2026 Scottish Sea Farms LimitedScottish Sea Farms: 70.000 GBP Zivilstrafen wegen fehlender F-Gas-Leckerkennung 80.815 €
Die schottische Umweltbehörde SEPA verhängte gegen den Lachsverarbeiter Scottish Sea Farms zwei zivilrechtliche Geldstrafen von je 35.000 GBP (insgesamt 70.000 GBP). Zwei Eisanlagen am Standort Gremista in Lerwick (Shetland) enthielten fluorierte Treibhausgase oberhalb der Schwelle von 500 Tonnen CO2-Äquivalent, hatten aber kein funktionsfähiges Leckerkennungssystem.
Große Kälteanlagen brauchen eine funktionierende Leckerkennung; ihr Fehlen wird auch ohne nachgewiesenen Austritt geahndet.
Pflichten für Kälteanlagen mit fluorierten Gasen
- Behörde / Gericht
- Scottish Environment Protection Agency (SEPA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Fluorinated Greenhouse Gases Regulations 2015; Verordnung (EU) Nr. 517/2014
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen hat die Anlagen inzwischen in einen rechtskonformen Zustand gebracht.
- Veröffentlicht
- 27.05.2026
Originalbetrag 70.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.
- SEPA: Salmon processor fined £70,000 over fluorinated greenhouse gas rule breaches (27.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.05.2026 Seed Bearing Fields (Pty) LtdLebensmittel-Ausschreibung: Seed Bearing Fields räumt Preisabsprache ein 528 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 27.05.2026 eine Einigung, in der die Seed Bearing Fields (Pty) Ltd aus Limpopo einräumte, mit der Mogodumo Bakone Holding (Pty) Ltd Preise für eine Ausschreibung des Limpopo Department of Health über die Lieferung verderblicher Lebensmittel abgesprochen zu haben. Die Direktoren beider Bieter sind familiär verbunden; die Unternehmen teilten sich Büro und Dienstleister und reichten auffällig ähnliche Angebote ein. Seed Bearing Fields zahlt mutmaßlich eine Verwaltungsstrafe von 10.044 ZAR und muss an einer Kartellrechtsschulung der Competition Commission teilnehmen.
Verbundene Unternehmen, die getrennt bieten, dürfen ihre Preise nicht abstimmen – gemeinsame Büros, Dienstleister und ähnliche Unterlagen machen Absprachen leicht erkennbar.
Verbundene Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) und (iii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
Originalbetrag 10.044 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.05.2026.
- Competition Tribunal, CO008Apr26, Order confirming consent agreement Competition Commission v Seed Bearing Fields (Pty) Ltd, decided 27.05.2026 (mit Consent Agreement) Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO008Apr26 (Remedy: Penalty; sections 4(1)(b)(i), (iii)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.05.2026 Parrish & Heimbecker, Limited; GrainsConnect Canada Operations Inc.Kanada: Getreideelevator muss bei Übernahme von GrainsConnect verkauft werden Anordnung
Die geplante Übernahme von GrainsConnect durch Parrish & Heimbecker hätte den Wettbewerb um den Weizenankauf bei Landwirten rund um Reford (Saskatchewan) verringert. Das Competition Bureau erreichte eine Vereinbarung, nach der P&H den Getreideelevator in Reford an einen genehmigten Käufer veräußern und bis dahin normal weiterbetreiben muss.
Fusionskontrolle wirkt auch lokal: Schon ein einzelner Standort kann eine Veräußerungsauflage auslösen.
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Competition Act (Kanada), Fusionskontrolle
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- Competition Bureau reaches agreement to protect competition for grain farmers in Saskatchewan Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
20.05.2026 Sajo DongAOne, Daehan Flour Mills, CJ CheilJedang u. a. (7 Unternehmen)Mehlkartell: Rekordbußgeld von 671 Mrd. KRW gegen sieben Mühlen 384,3 Mio. €
Sieben Mehlhersteller mit zusammen 87,7 % des B2B-Markts stimmten laut KFTC von November 2019 bis Oktober 2025 bei 24 Gelegenheiten Zeitpunkt und Umfang von Preisänderungen sowie Liefermengen und Lieferrangfolgen gegenüber Großabnehmern wie Nudel- und Süßwarenherstellern ab, auch während sie staatliche Preisstabilisierungszuschüsse erhielten. Die KFTC ordnete neben der Unterlassung eine eigenständige Neufestsetzung der Preise an und verhängte Geldbußen von insgesamt 671.045 Mio. KRW, den bislang höchsten Betrag in einem Kartellfall: Sajo DongAOne 183.097 Mio., Daehan Flour Mills 179.273 Mio., CJ CheilJedang 131.701 Mio., Samyang 94.787 Mio., Daesun Flour Mills 38.448 Mio., Hantop 24.291 Mio., Samhwa Flour Mills 19.448 Mio. KRW.
Wer bereits wegen eines Kartells sanktioniert wurde, muss bei erneuten Kontakten zu Wettbewerbern mit deutlich schärferen Folgen rechnen.
Preis- und Mengenabsprachen mit Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 40 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Wiederholungsfall
- ja
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
Originalbetrag 671.045.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.
- KFTC press release (EN), 21 May 2026: Sanctions Imposed on Seven Flour Millers for Flour Price-Fixing Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO), 20.05.2026: 7개 제분사 밀가루 담합 적발·제재 Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO, PDF) mit Tabelle 5 (Geldbußen je Mühle) und Rechtsgrundlage Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
07.05.2026 Duncan Farms LimitedDuncan Farms: 53.000 GBP, weil ein Arbeiter in ein ungeschütztes Förderband geriet 61.335 €
Ein Beschäftigter des Eierproduzenten stieg im Oktober 2024 zwischen zwei laufende Mistförderbänder, um ein Geräusch zu prüfen, und wurde an der Einzugsstelle erfasst; er erlitt Nervenschäden an beiden Armen. Am Antrieb fehlten feste oder verriegelte Schutzeinrichtungen – Unterweisung und Kleidungsregeln allein genügten nicht. Strafe 53.000 GBP.
Unterweisung ersetzt keine technische Schutzeinrichtung: Einzugsstellen müssen fest oder verriegelt abgesichert sein.
Maschinen vor Eingriffen stillsetzen
- Behörde / Gericht
- Health and Safety Executive (Aberdeen Sheriff Court)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998, reg. 11(1) und (2); Health and Safety at Work etc. Act 1974, s. 33(1)(c)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
Originalbetrag 53.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.
- Egg farm fined after worker trapped in running conveyor machinery Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
28.04.2026 Amica Chips S.p.A., Pata S.p.A., Preziosi Food S.p.A.Italien: 23,3 Mio. € gegen Amica Chips, Pata und Preziosi Food wegen Snack-Kartell 23,3 Mio. €
Drei Hersteller von Salzgebäck und Chips teilten in einer geheimen, fortgesetzten Absprache die Belieferung des Lebensmittelhandels mit Handelsmarken-Snacks untereinander auf. Geldbußen: Amica Chips 8.239.210 €, Pata 7.555.387 €, Preziosi Food 7.503.550 €; erstmals wandte die AGCM ihr Vergleichsverfahren an.
Ausschreibungen des Handels für Eigenmarken sind Wettbewerb – abgestimmte Scheinangebote an Händler sind ein Kartell.
Scheinangebote bei Handelsmarken-Ausschreibungen des Einzelhandels
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV; Art. 14-quater Gesetz 287/1990 (Settlement)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenermäßigung für Pata und Amica Chips; 10 % Settlement-Nachlass für alle
- Veröffentlicht
- 28.04.2026
- I871 - The Italian Competition Authority fines Amica Chips, Pata and Preziosi Food over €23 million Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM - Sanzioni per oltre 23 milioni di euro ad Amica Chips, Pata e Preziosi Food Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.04.2026 Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio DoceFischerkolonie Z-12: 7,18 Mio. BRL CGU-Buße wegen Betrugs um Renova-Entschädigungen 1,23 Mio. €
Die CGU verhängte gegen die Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce eine Geldbuße von 7.180.921,47 BRL und die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Die Vereinigung hatte im Zusammenwirken mit anderen Anträge ihrer Mitglieder auf Eintragung ins Fischereiregister (RGP) und rückdatierte Protokolle gefälscht und auf das Bundesbüro für Fischerei in Espírito Santo eingewirkt, sodass falsche Daten in amtliche Dokumente gelangten und unberechtigt Entschädigungen der Fundação Renova samt Anwaltshonoraren flossen (Art. 5 II, III und V Lei 12.846/2013).
Gefälschte Unterlagen gegenüber Behörden zur Erlangung von Entschädigungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 II, III und V, Art. 6 I und II, Art. 14; Decreto 11.129/2022, Arts. 19, 22 und 23
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 7.180.921,47 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- CGU – Decisão nº 91, de 24 de abril de 2026 (DOU Seção 1, 5.5.2026) Entscheidung einer Behörde
- CGU Base de Conhecimento – PAR 00190.104175/2024-81 (Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CGU – Relatório Final da Comissão de PAR, Colônia Rio Doce Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.04.2026 Synadis Bio, Greenweez (mit Carrefour SA), ITM Entreprises (mit Les Mousquetaires), Les Comptoirs de la BioFrankreich: 12,67 Mio. € wegen Aufteilung der Vertriebskanäle für Bio-Lebensmittel 12,7 Mio. €
Über den Verband Synadis Bio sorgten Marktteilnehmer über mehr als sieben Jahre dafür, dass Bio-Marken nicht zugleich im Bio-Fachhandel und im klassischen Supermarkt verkauft wurden, um Preisvergleiche zu verhindern (Entscheidung 26-D-05). Geldbußen: Synadis Bio 10 Mio. €, Greenweez/Carrefour 1,85 Mio. €, ITM 740.000 €, Les Comptoirs de la Bio 80.000 €.
Verbandsbeschlüsse, die Mitglieder auf bestimmte Vertriebskanäle festlegen, sind Marktaufteilung – auch wenn sie als Qualitäts- oder Profilpolitik begründet werden.
Verbandsregeln zur Abschottung von Vertriebskanälen
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 Abs. 1 AEUV; Bußgeldbemessung nach Art. L.464-2 Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- L'Autorité de la concurrence sanctionne à hauteur de 12,67 millions d'euros (Entscheidung 26-D-05) Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 26-D-05 (version publique) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.04.2026 MM Flowers LimitedBlumenlieferant: Bein nach Unfall am Rollenband amputiert – 134.000 £ 153.837 €
Beim Entladen festsitzender Luftfracht-Paletten vor dem Valentinstag 2023 geriet ein Beschäftigter mit dem Bein in eine 10 cm breite Lücke im Rollenboden und wurde von einer nachrutschenden Palette getroffen; das Bein musste amputiert werden. Beschäftigte mussten festsitzende Ladungen von Hand lösen, die Lücke war nie erkannt worden; Geldstrafe 134.000 £ plus 4.908 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (Geschäftsjahr bis August 2025) hatte der Blumenlieferant durchschnittlich 882 Beschäftigte.
Alltägliche Handgriffe wie das Lösen festsitzender Ladung gehören in die Gefährdungsbeurteilung – gerade in Spitzenzeiten.
- Behörde / Gericht
- Peterborough Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 13.04.2026
Originalbetrag 134.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2026.
- 'At one point I was genuinely terrified I was going to bleed out and die' (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag MM Flowers Limited (05697954) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
Fehler melden
01.04.2026 Twelve Cupcakes Pte. Ltd.Twelve Cupcakes (Singapur): Verwarnung wegen unbezahlter Löhne für 80 Beschäftigte Verwarnung
Das Ministry of Manpower hat der Twelve Cupcakes Pte. Ltd. eine förmliche Verwarnung (stern warning) erteilt, weil 80 Beschäftigte nach der Schließung des Unternehmens am 29. Oktober 2025 ihren Lohn für die Zeit vom 1. bis 29. Oktober 2025 nicht erhielten. Die Muttergesellschaft Dhunseri Ventures Limited hatte die Liquidation wegen eines akuten Liquiditätsengpasses veranlasst; das Ministerium wertete den Fall als echte Betriebsaufgabe in finanzieller Notlage statt als bewusste Umgehung der Lohnpflicht und beließ es deshalb bei der Verwarnung.
Auch eine unvermeidbare Schließung entbindet nicht von der Lohnzahlung – frühzeitige Information von Beschäftigten, Gewerkschaft und Behörde verringert die Folgen für alle Seiten.
Lohnzahlungspflichten bei Betriebsschließung
- Behörde / Gericht
- Ministry of Manpower (MOM), Singapur
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Act (EA), Singapur (fristgerechte Lohnzahlung)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Löhne bis einschließlich September 2025 trotz anhaltender Verluste vollständig gezahlt, Gewerkschaft noch am Tag der Kenntnis informiert, Liquidator bestellt; Lohnforderungen gehen im Insolvenzverfahren anderen ungesicherten Forderungen vor.
- Veröffentlicht
- 01.04.2026
- Stern Warning Issued to Twelve Cupcakes for Non-Payment of Salaries (Ministry of Manpower, 1 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
09.03.2026 Alderson Logistics Limited; Supa Shavings (2022) LimitedAlderson Logistics und Supa Shavings: 420.000 NZD für eine wettbewerbsschädliche Übernahme ohne Freigabe 214.691 €
Alderson Logistics und die verbundene Supa Shavings (2022) übernahmen im Mai 2022 ohne Freigabeantrag die Geschäfte der beiden größten Lieferanten von losen Holzspänen als Einstreu für Geflügel- und Ziegenhalter im Waikato, die zusammen mindestens 70 bis 80 % Marktanteil hatten und einander die engsten Wettbewerber waren. Nach einer Einigung mit der Commerce Commission verhängte der High Court eine mutmaßlich vereinbarte Geldstrafe von 420.000 NZD gemeinsam gegen beide wegen Verstoßes gegen das Übernahmeverbot des s 47 Commerce Act. Erstmals hatte die Kommission bei einem eingeräumten Verstoß zusätzlich eine Veräußerung verlangt; diese kam nicht zustande.
Auch ohne Anmeldepflicht sollten Übernahmen unter engen Wettbewerbern vorab kartellrechtlich geprüft und bei Zweifeln zur Freigabe angemeldet werden.
Kartellrechtliche Prüfung von Übernahmen ohne Anmeldepflicht
- Behörde / Gericht
- High Court Auckland (Klage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Commerce Act 1986, s 47
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 09.03.2026
Originalbetrag 420.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.03.2026.
- Commerce Commission: ComCom action sees companies penalised after acquisitions lessened competition (09.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Alderson Logistics Limited, R.L.S. Transport Limited, ABS Carriers Limited, Supa Shavings Limited (PRJ0046977) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
18.02.2026 Wilmar SA (Pty) LtdSpeiseöl-Verfahren: Wilmar SA zahlt mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt Gemeinwohlmaßnahmen zu 52.689 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 18.02.2026 einen Vergleich zwischen der Competition Commission und Wilmar SA (Pty) Ltd (früher Wilmar Continental Edible Oils and Fats) im seit 2016 laufenden Verfahren wegen mutmaßlicher Preisabsprachen und – später ergänzt – Marktaufteilung bei Speiseölen, Backfetten und Margarine. Ohne einen Verstoß einzuräumen, zahlt Wilmar mutmaßlich 1.000.000 ZAR und sagt über fünf Jahre Gemeinwohlmaßnahmen im Wert von 49,5 Mio. ZAR zu, unter anderem Stipendien, Schulinfrastruktur einschließlich der Beseitigung von Grubenlatrinen und einen Förderfonds für Kleinunternehmen; hinzu kommen ein Compliance-Programm und Investitionszusagen.
Vergleiche mit der südafrikanischen Wettbewerbsbehörde können Gemeinwohlzusagen enthalten, die den Zahlbetrag um ein Vielfaches übersteigen – das gehört in die Risikobewertung.
Preisabsprachen in der Lebensmittelindustrie
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i) und/oder (ii) Competition Act 89 of 1998 (Vorwurf, ohne Anerkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.02.2026.
- Competition Tribunal: Competition Tribunal confirms settlement in edible oils alleged price-fixing matter (18.02.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Commission: The Commission welcomes Tribunal confirmation of the settlement agreement concluded with Wilmar SA (Pty) Ltd (24.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
12.02.2026 Peter the Chef Fine Food LimitedPeter the Chef Fine Food: vier CFIA-Strafen über 41.600 CAD (Lebensmittelsicherheit) 25.794 €
Die kanadische Lebensmittelaufsicht verhängte gegen den Lebensmittelhersteller in Ontario an einem Tag vier Verwaltungsstrafen nach dem Safe Food for Canadians Act (s. 17(1)) und den Safe Food for Canadians Regulations (ss. 49, 88, 90(1)): 13.000, 11.000, 11.000 und 6.600 CAD, insgesamt 41.600 CAD.
Präventive Kontrollen und Dokumentation nach dem Lebensmittelsicherheitsrecht werden einzeln sanktioniert – mehrere Lücken summieren sich schnell.
- Behörde / Gericht
- Canadian Food Inspection Agency (CFIA)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Safe Food for Canadians Act, s. 17(1); Safe Food for Canadians Regulations, ss. 49, 88, 90(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
Originalbetrag 41.600 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.
- CFIA – Administrative monetary penalties (Notices of violation) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
04.02.2026 Alco Harvesting LLC dba Bonipak Produce Inc. und verbundene UnternehmenBonipak: 6,175 Mio. $ für Erntehelfer wegen verschwiegener Lohnfortzahlung 5,22 Mio. €
Nach dem COVID-Tod eines Landarbeiters in einer Betriebsunterkunft klagte die Arbeitsbehörde 2021 gegen den Agrarbetrieb in Santa Maria: Mehr als 10.000 Landarbeiter, auch H-2A-Saisonkräfte, wurden nicht über ihren Anspruch auf bezahlten Krankenurlaub informiert; hinzu kamen unbezahlte Fahrzeiten sowie Überstunden- und Mindestlohnverstöße. Der Vergleich über 6.175.000 $ (davon 4,2 Mio. $ direkt an Beschäftigte) enthält Aushang- und Berichtspflichten.
Informationspflichten gegenüber Saisonkräften sind kein Formalismus – wer Beschäftigte über Lohnfortzahlung im Unklaren lässt, haftet für die Folgen.
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code (Paid Sick Leave, COVID-19 Supplemental Paid Sick Leave, Mindestlohn, Überstunden)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
Originalbetrag 6.175.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
29.01.2026 Finca Monte GrandeCBP stoppt Kaffee der mexikanischen Finca Monte Grande wegen Zwangsarbeit Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Kaffee von Finca Monte Grande (Mexiko) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Schuldknechtschaft, Lohneinbehalt, Einbehalt von Ausweisen und exzessive Überstunden).
Importeure von Agrarrohstoffen sollten die Arbeitsbedingungen bis auf Plantagenebene prüfen können, sonst droht die Beschlagnahme an der Grenze.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 29.01.2026
- CBP issues WRO against Finca Monte Grande Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.01.2026 Archer-Daniels-Midland Company (ADM)ADM: geschönte Segmentergebnisse im Bereich Nutrition – 40 Mio. USD Strafe 33,5 Mio. €
ADM hatte die Ergebnisse des Segments Nutrition über nachträgliche konzerninterne Rabatte und Preisanpassungen künstlich erhöht, um Wachstumsziele von 15 bis 20 % zu zeigen. ADM zahlt 40 Mio. USD Zivilstrafe.
Konzerninterne Verrechnungspreise und nachträgliche Segmentanpassungen brauchen eine unabhängige Kontrolle, wenn Segmente öffentlich als Wachstumstreiber beworben werden.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Antifraud-, Reporting-, Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften der US-Bundeswertpapiergesetze (Settled Order der SEC)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kooperation und Abhilfemaßnahmen von ADM wurden berücksichtigt
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 40.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2026.
- SEC, Pressemitteilung 2026-15 zu Archer-Daniels-Midland (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
26.01.2026 JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A.JBJ Agropecuária und Prima Foods: 31,16 Mio. BRL Geldbußen aus Leniency-Vereinbarung 4,98 Mio. €
JBJ Agropecuária Ltda. und Prima Foods S.A. räumten in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen in ihrem Interesse lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben (Art. 5 I Lei 12.846/2013). Nach einem Nachlass von 66,6 % zahlen sie mutmaßlich Geldbußen von zusammen 31.156.767,70 BRL in drei Jahresraten und haften dafür gesamtschuldnerisch. Zahlungen aus einer Vereinbarung über dieselben Sachverhalte mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) werden angerechnet.
Parallele Vereinbarungen mit Staatsanwaltschaft und Kontrollbehörden lassen sich koordinieren – Doppelzahlungen werden angerechnet, die Haftung bleibt.
Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Bei JBJ angerechnet: Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,5 %); insgesamt 66,6 % Nachlass auf die volle Buße von 93.283.735,64 BRL.
- Haftung von Führungskräften
- Bei JBJ wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %) erschwerend.
Originalbetrag 31.156.767,7 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com JBJ Agropecuária Ltda. e Prima Foods S.A. (Processo 00190.109011/2022-88) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência JBJ/Prima – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência JBJ/Prima – Anexo III: Demonstrativo do valor, imputação, cronograma e instrução de pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.12.2025 Renuka Vale do Ivaí S.A. (em recuperação judicial)Renuka Vale do Ivaí: Zuckerfabrik wegen sklavenähnlicher Arbeit auf der „Lista Suja“ Sonstiges
Das Ministério do Trabalho e Emprego (MTE) nahm die Zuckerfabrik Renuka Vale do Ivaí S.A. (in gerichtlicher Sanierung) in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte unter sklavenähnlichen Bedingungen eingesetzt haben (Cadastro de Empregadores, „Lista Suja“). Grundlage ist eine Arbeitsinspektion aus dem Jahr 2025 in der Zuckerrohrfabrik in São Pedro do Ivaí (Paraná), bei der 57 Beschäftigte betroffen waren; die abschließende Verwaltungsentscheidung erging am 22.12.2025, die Eintragung erfolgte mit der Aktualisierung vom 06.04.2026.
Unternehmen der Zuckerindustrie müssen die Arbeitsbedingungen an ihren Standorten laufend prüfen, denn ein Eintrag in die „Lista Suja“ wird namentlich veröffentlicht.
Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen erkennen und verhindern
- Behörde / Gericht
- Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024 (Cadastro de Empregadores)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 06.04.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
18.12.2025 Pivovary Staropramen s.r.o.ÚOHS: 6 Mio. CZK gegen Pivovary Staropramen wegen überlanger Zahlungsfristen 245.982 €
Die ÚOHS verhängte gegen die Brauerei Pivovary Staropramen als Abnehmer mit erheblicher Marktmacht eine Geldbuße von 6.000.000 CZK nach dem Gesetz über erhebliche Marktmacht und unlautere Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelbereich. Die Brauerei hatte zwischen Juni 2023 und August 2024 gegenüber vier Lieferanten mit 60 verspäteten Zahlungen Zahlungsfristen von bis zu 215 Tagen statt der zulässigen 30 Tage angewandt. Wegen eines Vergleichs sank die angekündigte Geldbuße von 7.500.000 CZK um 20 %.
Einkauf und Buchhaltung müssen die gesetzliche 30-Tage-Frist für Lebensmittel- und Agrarlieferungen technisch absichern, statt Zahlungen nach Liquiditätslage zu steuern.
Zahlungsfristen gegenüber Agrar- und Lebensmittellieferanten
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 und 2 lit. k, § 8 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 und 6 Zákon č. 395/2009 Sb. (Gesetz über erhebliche Marktmacht)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleich (narovnání) mit Geständnis: Nachlass von 20 % auf die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte genannte Geldbuße von 7.500.000 CZK.
Originalbetrag 6.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- ÚOHS, Rozhodnutí č. j. ÚOHS-49420/2025/400, sp. zn. ÚOHS-S0597/2025/TS, Brno 18. 12. 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
18.12.2025 Pioneer Hi-Bred Italia Sementi s.r.l.Pioneer Hi-Bred Italia Sementi: 120.000 EUR für Fahrstil-Überwachung von Außendienstlern 120.000 €
Das Saatgutunternehmen ließ auf Vorgabe einer Konzerngesellschaft mit Sitz in der Schweiz Telematikgeräte in Dienstwagen einbauen, die auch private Fahrten erfassten und Beschäftigten Punktwerte für ihr Fahrverhalten zuwiesen. Die Aufsicht sah Verstöße gegen Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Arbeitnehmerschutzregeln, verhängte 120.000 EUR und ordnete die Löschung der Daten zu Privatfahrten an.
Konzernweite Telematik-Vorgaben müssen vor dem Rollout am lokalen Arbeits- und Datenschutzrecht gemessen werden – besonders bei Privatnutzung der Fahrzeuge.
Mitarbeiterüberwachung durch Telematik
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a-c, 6 Abs. 1 lit. f, 13, 28, 88; Codice privacy Art. 2-quaterdecies, 113, 114
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Geringe Zahl Betroffener (fünf Beschäftigte), sofortige Aussetzung der Verarbeitung.
- Provvedimento del 18 dicembre 2025 [10213711] (Reg. 755/2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
17.12.2025 Spargelhof ohne verlässliche Arbeitszeiterfassung: Raad van State bestätigt 11.250 € 11.250 €
Die Arbeitszeitaufzeichnungen eines Spargelbetriebs (im Urteil anonymisiert) wichen im Mai/Juni 2022 strukturell von den tatsächlich geleisteten Stunden ab, u. a. blieb Sonntagsarbeit unerfasst, sodass die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten nicht kontrollierbar war. Der Raad van State bestätigte das 2023 ohne vorherige Verwarnung verhängte Bußgeld von 11.250 € einschließlich des Erhöhungsfaktors 1,5.
Eine Arbeitszeiterfassung, die nicht die tatsächlichen Stunden abbildet, gilt als fehlend – Betriebe werden dann ohne Vorwarnung sanktioniert.
Korrekte Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten
- Behörde / Gericht
- Raad van State, Afdeling bestuursrechtspraak (Bußgeld: Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Art. 4:3 Abs. 1 Arbeidstijdenwet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Raad van State, ECLI:NL:RVS:2025:6142 vom 17.12.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
17.12.2025 Greencore Group plcGreencore/Bakkavor: Übernahme nur mit Verkauf des Saucenwerks in Bristol Anordnung
Beim geplanten Erwerb des Lebensmittelherstellers Bakkavor sah die CMA eine wesentliche Wettbewerbsbeschränkung bei gekühlten Eigenmarken-Saucen für britische Supermärkte. Sie gab den Zusammenschluss nur frei, weil Greencore zusagte, sein gesamtes Werk für gekühlte Suppen und Saucen in Bristol samt Beschäftigten an einen vorab bestimmten Käufer zu verkaufen.
Auch Überschneidungen in kleinen Produktsegmenten können eine ganze Übernahme aufhalten – Abhilfen sollten früh vorbereitet werden.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Enterprise Act 2002, s. 73(2) (Undertakings in lieu of reference)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- CMA case page: Greencore / Bakkavor merger inquiry Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CMA: Decision on acceptance of undertakings in lieu of reference (ME/2257/25), 17.12.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
26.11.2025 Starbucks CorporationStarbucks: Anordnung wegen mangelhafter Aufsicht über Audit-Dienstleister in Korea Anordnung
Starbucks Corporation ließ Zulieferer in Korea im Rahmen ihres Ethical-Sourcing-Programms durch Elevate Hong Kong Holdings Limited prüfen, schloss dafür keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit allen gesetzlichen Inhalten und beaufsichtigte den Dienstleister nicht ausreichend; Elevate verarbeitete unnötig viele Daten von Zulieferbeschäftigten, etwa Personalunterlagen, Lohn- und Arbeitszeitaufzeichnungen, und übertrug sie aus den Betrieben heraus. Die Behörde ordnete an, solche Aufträge nur mit schriftlichem Vertrag mit allen Pflichtangaben zu vergeben und den Dienstleister zu schulen und zu überwachen, und empfahl Datenminimierung; gegen Elevate erging eine eigene Anordnung.
Auch Lieferketten-Audits verarbeiten Personaldaten – Auftraggeber brauchen einen vollständigen Auftragsverarbeitungsvertrag und müssen die Datensparsamkeit des Prüfdienstleisters kontrollieren.
Auftragsverarbeitung bei Lieferanten-Audits
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 26(1) und (4)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 27.11.2025
- PIPC, 심의·의결서 제2025-024-301호 (Starbucks Corporation), 26.11.2025 Entscheidung einer Behörde
- PIPC, Entscheidungsdatenbank (위원회 결정문), Eintrag 2023조일0035 등 3건 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PIPC-Pressemitteilung vom 27.11.2025: 개인정보를 과다 수집‧처리한 스타벅스 본사(미국), 엘리베이트(홍콩)에 시정명령 Pressemitteilung einer Behörde
- PIPC press release (English), 03.12.2025: The PIPC Issues Correction Orders on Starbucks and Elevate Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.11.2025 Taylor Farms New Jersey Inc.Taylor Farms New Jersey: 1,13 Mio. USD OSHA-Strafen nach tödlichem Reinigungsunfall 974.951 €
Nach dem tödlichen Unfall eines Beschäftigten beim Reinigen einer Maschine im Frischgemüsewerk Swedesboro (New Jersey) im Mai 2025 hat OSHA Taylor Farms New Jersey, einer Tochter von Taylor Fresh Foods, 16 Verstöße vorgeworfen, nach OSHA-Angaben vorsätzlich und wiederholt, und Strafen von 1.125.484 USD vorgeschlagen; vorgeworfen werden fehlende Lockout/Tagout-Verfahren und fehlende Schulung. Der vor Ort tätige Personaldienstleister PL Solutions Group LLC (People Logistics) erhielt separat drei Beanstandungen mit 33.100 USD. Die Unternehmen konnten die Beanstandungen vor der Occupational Safety and Health Review Commission anfechten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Reinigung an Produktionsanlagen ist Instandhaltung – ohne Energietrennung und Verriegelung besteht Lebensgefahr, auch für Leiharbeitskräfte.
Energietrennung bei Reinigung und Instandhaltung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Occupational Safety and Health Act; OSHA-Standard zur Kontrolle gefährlicher Energien (Lockout/Tagout)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- nicht rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 24.11.2025
Originalbetrag 1.125.484 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.11.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
11.11.2025 Devro (Scotland) LimitedDevro (Scotland): 48.000 GBP Strafe für Einleitung von Industrieabwasser in Bach 58.610 €
Im Juli 2021 staute sich wegen einer Verstopfung im Schmutzwasserkanal des Werks in Moodiesburn (Kollagendärme für Würste) ungeklärtes Industrieabwasser in das Regenwassersystem und belastete den Bothlin Burn mit Ammoniak und organischer Fracht. Das Unternehmen bekannte sich am 11.11.2025 schuldig; SEPA meldete am 24.03.2026 eine Geldstrafe von 48.000 GBP zuzüglich 3.600 GBP Opferzuschlag. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 316 Beschäftigte.
Werksinterne Entwässerung braucht Überwachung und Wartung, damit Störungen im Schmutzwasserkanal nicht über Regenwasserleitungen in Gewässer gelangen.
- Behörde / Gericht
- Airdrie Sheriff Court (Ermittlungen: SEPA, Anklage: Crown Office and Procurator Fiscal Service)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulations 4 und 44(1)(a) Water Environment (Controlled Activities) (Scotland) Regulations 2011; Section 20(3)(a) Water Environment and Water Services (Scotland) Act 2003
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 24.03.2026
Originalbetrag 51.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.
- Sausage casing firm fined £48,000 for polluting North Lanarkshire burn with industrial effluent Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Devro (Scotland) Limited (SC129787) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
31.10.2025 JBS USA Food Company und JBS USA Food Company HoldingsNew York: JBS USA zahlt 1,1 Mio. USD wegen unbelegter „Net Zero 2040“-Werbung Sonstiges
Die Generalstaatsanwaltschaft hielt dem US-Ableger des Fleischkonzerns JBS vor, öffentlich mit dem Ziel „Net Zero bis 2040“ geworben zu haben, ohne einen tragfähigen Plan dafür zu haben. Nachdem eine erste Klage im Januar 2025 ohne Präjudiz abgewiesen worden war, schlossen die Parteien eine Assurance of Discontinuance: JBS USA zahlt 1,1 Mio. USD an ein Programm für klimafreundliche Landwirtschaft (ausdrücklich keine Geldbuße), ändert seine Umweltwerbung und berichtet drei Jahre lang jährlich. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Netto-Null-Versprechen sind Werbeaussagen und brauchen einen belegbaren Umsetzungsplan, sonst gelten sie als irreführend.
Klimaziele nur mit belastbarem Umsetzungsplan kommunizieren
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- New York General Business Law §§ 349, 350; Executive Law § 63(12), § 63(15)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 03.11.2025
- NY Attorney General press release: $1.1 Million for Climate-Smart Agriculture from World's Largest Beef Producer Pressemitteilung einer Behörde
- Assurance of Discontinuance, People of the State of New York v. JBS USA Food Company (2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
29.10.2025 JBS Australia Pty LtdJBS Australia: 330.000 AUD Geldstrafe nach Gabelstaplerunfall 187.170 €
Im Juli 2022 wurde ein 56-jähriger Beschäftigter im Palettierbereich eines Betriebs von JBS Australia von einem Gabelstapler erfasst und schwer am Bein verletzt. Nach Ermittlungen von SafeWork NSW verurteilte das District Court das Unternehmen wegen Verletzung seiner Sicherheitspflicht zu einer Geldstrafe von 330.000 AUD.
Palettier- und Lagerbereiche brauchen eine konsequente Trennung von Staplerverkehr und Fußwegen.
Trennung von Fußgängern und Gabelstaplerverkehr in Lager- und Palettierbereichen
- Behörde / Gericht
- SafeWork NSW / District Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- ss 32, 19(1) Work Health and Safety Act 2011 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
Originalbetrag 330.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.10.2025.
- SafeWork NSW: Prosecutions – October 2025 (JBS Australia Pty Ltd, 29 October 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.10.2025 Gate GourmetTribunal: Gate Gourmet ohne Klageerwiderung – 20.000 Pfund an Hinweisgeber 23.018 €
Weil Gate Gourmet trotz mehrfacher Aufforderung keine Klageerwiderung einreichte, stellte das Tribunal Manchester die Benachteiligung wegen einer geschützten Offenlegung fest und sprach im Januar 2026 15.000 Pfund für Verdienstausfall und 5.000 Pfund für verletzte Gefühle zu. Ein Antrag auf Überprüfung, gestützt auf ein nicht mehr überwachtes E-Mail-Postfach, wurde abgelehnt.
Behördliche und gerichtliche Post muss an überwachte Adressen gehen – verpasste Fristen machen aus einer verteidigbaren Klage ein Versäumnisurteil.
Fristen- und Posteingangsmanagement bei Klagen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); Employment Tribunal Procedure Rules 2024, Rule 22
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
Originalbetrag 20.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
Fehler melden
22.10.2025 Joca Participações S/AJoca Participações: Eintrag in die „Lista Suja“ wegen 25 Arbeitern auf der Fazenda Aroeira Sonstiges
Das MTE nahm Joca Participações S/A am 6. April 2026 in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte in sklavenähnlichen Verhältnissen gehalten haben („Lista Suja“). Grundlage ist eine Arbeitsinspektion von 2025 auf der Fazenda Aroeira in Getulina (SP) mit 25 betroffenen Arbeitern; die verwaltungsrechtliche Feststellung erging am 22. Oktober 2025.
Auch Beteiligungsgesellschaften mit eigenem Agrarbetrieb tragen als Arbeitgeber die Verantwortung für die Arbeitskräfte vor Ort.
Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft
- Behörde / Gericht
- Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024, Art. 2
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 06.04.2026
- MTE – Cadastro de Empregadores que tenham submetido trabalhadores a condições análogas à escravidão (atualizado em 24/09/2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
08.10.2025 Manor Farm Dairy LtdManor Farm Dairy: Geldstrafe nach Gülleüberlauf in Bach bei Dorchester 18.635 €
Im März 2024 lief Rindergülle aus den Lagunen des Milchbetriebs in einen Bach und schädigte ihn auf über 2 km schwer, mit Auswirkungen bis 4,5 km flussabwärts. Das Gericht verhängte 6.000 GBP Strafe (wegen frühen Geständnisses von 9.000 GBP reduziert) und 10.158,50 GBP Kosten; die Behörde nannte den Vorfall vermeidbar. Das Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
Landwirtschaftliche Betriebe müssen ausreichende Güllelagerkapazität vorhalten und Lagunen überwachen.
- Behörde / Gericht
- Taunton Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulations 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Frühes Schuldeingeständnis (Strafminderung von 9.000 auf 6.000 GBP).
- Veröffentlicht
- 13.10.2025
Originalbetrag 16.158,5 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.10.2025.
- Manor Farm Dairy in Dorset fined for slurry polluting river Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
04.09.2025 Midri, Inc. (Restaurant J BBQ, Los Angeles)Restaurant J BBQ: 680.238 USD – Pausen verweigert, geteilte Schichten ohne Zuschlag 584.046 €
Das Koreatown-Restaurant verweigerte 48 Beschäftigten regelmäßig Essens- und Ruhepausen, ließ sie auch in der Mittagspause für Gäste bereitstehen, zahlte keine Zuschläge für geteilte Schichten und nicht alle Löhne. Das Labor Commissioner's Office verhängte 680.238 USD, davon 538.638 USD zugunsten der Beschäftigten.
In der Gastronomie müssen Pausen aktiv eingeplant und dokumentiert werden – Bereitschaft für Gäste während der Pause macht sie zur Arbeitszeit.
Pausenregelungen in der Gastronomie
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code (Meal and Rest Periods, Split Shift Premium, Lohnabrechnung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 680.238 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
26.08.2025 Acqua Minerale San Benedetto S.p.A.AGCM: San Benedetto streicht „CO2-neutral“-Angabe auf Ecogreen-Flaschen Sonstiges
Etiketten, Website und Werbespots der Ecogreen-Linie behaupteten, die Flaschenproduktion verursache keine Treibhausgasemissionen und wirke sogar positiv auf die Umwelt. Nach einer Intervention der AGCM (moral suasion, Verfahren PS12596) entfernte der Mineralwasserhersteller Mitte Juli 2025 die Angabe „impatto zero CO2“, überarbeitete Naturmotive und ergänzte einen QR-Code zu Nachhaltigkeitsinformationen.
„Null-Emissions“-Versprechen auf Verpackungen sind kaum belegbar; besser konkrete Reduktionsschritte transparent darstellen.
Klimaaussagen auf Verpackungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (unlautere Geschäftspraktiken), Verfahren PS12596
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Änderung aller Etiketten und Werbemittel nach Intervention der Behörde.
- Veröffentlicht
- 26.08.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
13.08.2025 Portugal: 30.000 Euro wegen Exklusivbindung von Bananenbauern auf Madeira 30.000 €
Ein marktbeherrschendes Unternehmen für Sammlung, Verteilung und Vermarktung von Madeira-Bananen (Name nicht genannt) verlangte von Erzeugern Exklusivitätserklärungen. Im Vergleichsverfahren (PRC/2025/6) stellte es die Praxis ein und zahlte 30.000 Euro (Datum = Pressemitteilung).
Marktbeherrschende Abnehmer dürfen Lieferanten nicht per Exklusivklausel binden – auch regional kleine Märkte stehen unter Beobachtung.
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 11.º; Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleich (transação), volle Kooperation, sofortige Einstellung, kurze Dauer
- Veröffentlicht
- 13.08.2025
- AdC sanciona empresa por abuso de posição dominante na comercialização de banana da Madeira Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
09.07.2025 Well Sushi LimitedWell Sushi (Neuseeland): 30.000 NZ$ Strafe wegen Mindestlohn- und Urlaubsverstößen 15.350 €
Auf Antrag eines Labour Inspector verhängte die Employment Relations Authority gegen die Well Sushi Limited eine an die Staatskasse zu zahlende Strafe von 30.000 NZ$. Das Unternehmen hatte eingeräumt, einem mit Arbeitsvisum beschäftigten Mitarbeiter nicht für alle Stunden den Mindestlohn gezahlt, Urlaubs-, Feiertags- und Krankheitsansprüche falsch abgerechnet und Arbeitszeiten und Löhne nicht vollständig aufgezeichnet zu haben; Rückstände von insgesamt 53.940,03 NZ$ waren nach einer Einigung bereits gezahlt. Gegen die mitbeteiligte Hutt Food Limited wurden wegen Fristablaufs keine Strafen beantragt.
Lückenhafte Zeitaufzeichnungen sind kein Formfehler: Sie ziehen falsche Lohn- und Urlaubsabrechnungen nach sich – gerade bei Beschäftigten mit Arbeitsvisum.
Arbeitszeiterfassung als Grundlage korrekter Lohn- und Urlaubsabrechnung
- Behörde / Gericht
- Employment Relations Authority, Wellington (Antrag: Labour Inspector, Ministry of Business, Innovation and Employment)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Employment Relations Act 2000 (ss. 130, 135), Minimum Wage Act 1983 (s. 6), Holidays Act 2003 (u. a. ss. 16, 24, 25, 28A, 40, 49, 50, 60, 71, 72, 81)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Einigung ohne Verhandlung, vollständige Nachzahlung, geänderte Abrechnungsprozesse und keine früheren Verstöße; die Behörde senkte die rechnerischen 40.000 NZ$ deshalb auf 30.000 NZ$.
Originalbetrag 30.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.
- A Labour Inspector v Hutt Food Limited, Well Sushi Limited and Anor, [2025] NZERA 404 (Employment Relations Authority, Determination 9 July 2025) Entscheidung einer Behörde
- ERA Determinations Database – LABOUR INSPECTOR v HUTT FOOD LIMITED and Ors, [2025] NZERA 404 (Main Category: Penalty) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.06.2025 McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter)McDonald’s Polska und Dienstleister: 17,1 Mio. PLN nach offen abrufbaren Dienstplänen 4 Mio. €
Daten von Beschäftigten von McDonald’s und seinen Franchisenehmern aus dem Dienstplanmodul (u. a. Namen, PESEL- oder Passnummern, Arbeitszeiten, Positionen) lagen in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis. Die UODO stellte fest, dass McDonald’s Polska keine Risikoanalyse vorgenommen, keine geeigneten Sicherungen umgesetzt und den Auftragsverarbeiter nicht wirksam kontrolliert hatte, und verhängte Geldbußen von 1.632.063, 13.600.528 und 1.700.066 PLN (zusammen 16.932.657 PLN) sowie eine Verwarnung; der Auftragsverarbeiter 24/7 Communication erhielt 94.286, 42.429 und 47.143 PLN (183.858 PLN), insgesamt 17.116.515 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer HR-Prozesse auslagert, bleibt verantwortlich: Risikoanalyse, Zugriff auf die Systemkonfiguration und tatsächlich durchgeführte Audits beim Dienstleister sind Pflicht.
Schutz von Beschäftigtendaten bei ausgelagerten HR-Systemen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und f, Art. 5 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO sowie Art. 34 Abs. 1 und 3 lit. c DSGVO (Verwarnung) (Verantwortlicher); Art. 28 Abs. 3 lit. c, Abs. 4 und 9, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO (Auftragsverarbeiter)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 21.07.2025
Originalbetrag 17.116.515 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2025.
- Decyzja Prezesa UODO DKN.5130.4179.2020 vom 23.06.2025 (pseudonymisiert) Entscheidung einer Behörde
- UODO: Za ochronę danych osobowych są odpowiedzialni zarówno administrator, jak i podmiot przetwarzający Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
05.05.2025 Minerva S.A.Minerva: 22 Mio. BRL Geldbuße aus Leniency-Vereinbarung wegen Vorteilen für Amtsträger 3,44 Mio. €
Minerva S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, Amtsträgern, deren Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, wirtschaftliche Vorteile gezahlt zu haben. Die volle Geldbuße nach Art. 6 I Lei 12.846/2013 von 51.376.161,22 BRL wurde um 57,1 % auf 22.040.373,16 BRL (IPCA-indexiert bis März 2025) reduziert und fließt mutmaßlich an die Union. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Ein funktionierendes Compliance-Programm und frühe Kooperation senken die Buße spürbar, heben die Wirkung der Leitungsverantwortung aber nicht auf.
Vorteilszahlungen an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992, Art. 12; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1 %), freiwilliges Eingeständnis (1,5 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,1 %).
- Haftung von Führungskräften
- Erschwerend wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %).
Originalbetrag 22.040.373,16 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com a Minerva S.A. (Processo 00190.102672/2022-82) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Minerva – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Minerva – Anexo III: Demonstrativo do valor, imputação e instrução para pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
02.05.2025 Ατλάντα Αντιπροσωπείαι – Διανομαί Α.Ε.Griechenland: 127.314 Euro gegen Frühstücksflocken-Vertrieb Atlanta wegen Preisbindung 127.314 €
Der Vertriebspartner für Frühstücksflocken setzte von März bis August 2021 Wiederverkaufspreise fest, die Einzelhändler und Supermarktketten weitgehend übernahmen. Die Wettbewerbskommission nahm den Vergleichsvorschlag an und verhängte mit Entscheidung 878/2025 eine reduzierte Geldbuße von 127.314 Euro; Datum = Pressemitteilung.
Auch kurze Phasen der Preisvorgabe an den Handel sind bußgeldbewehrt – Vertriebsteams müssen die Grenze zwischen Empfehlung und Vorgabe kennen.
Preisbindung gegenüber dem Handel
- Behörde / Gericht
- Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 Gesetz 3959/2011; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren mit Bußgeldreduktion
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- Δελτίο Τύπου – Πρόστιμο σε επιχείρηση η οποία διακινεί δημητριακά πρωινού κατόπιν Διαδικασίας Διευθέτησης Διαφορών Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.04.2025 Taepyung Salt FarmCBP-Einfuhrstopp für Meersalz der südkoreanischen Taepyung Salt Farm Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Meersalzprodukte von Taepyung Salt Farm (Südkorea) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. körperliche Gewalt, Schuldknechtschaft, Täuschung, Bewegungseinschränkung und Lohneinbehalt (zehn Indikatoren)).
Lebensmittelhersteller sollten auch unscheinbare Zutaten wie Salz in die Risikoanalyse für Zwangsarbeit einbeziehen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 03.04.2025
- CBP issues Withhold Release Order on Taepyung Salt Farm Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.03.2025 Aurivo Dairy Ingredients LimitedAurivo Dairy Ingredients: 200.000 Euro Geldstrafen nach Geruchs- und Abwasserverstößen 200.000 €
Das Unternehmen bekannte sich schuldig, 2022 am Werk Ballaghaderreen mehrfach Auflagen seiner Industrieemissionsgenehmigung verletzt zu haben: Geruchsbelästigungen, Überschreitung von Grenzwerten bei Abwasser und Kühlwasser, Beeinträchtigung des Flusses Lung sowie verspätete Vorfallmeldungen an die EPA und Inland Fisheries Ireland. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 200.000 Euro für die zwei Meldeverstöße und ordnete zusätzlich 150.000 Euro über zehn Jahre an örtliche Gemeinschaftsgruppen und Inland Fisheries Ireland für den Fluss an , dazu die Ermittlungskosten. Als Betrag sind nur die Geldstrafen von 200.000 Euro erfasst.
Umweltvorfälle sind der Behörde sofort auf dem vorgeschriebenen Weg zu melden; gerade verspätete Meldungen wurden hier am teuersten.
- Behörde / Gericht
- Sligo Circuit Criminal Court (Anklage: Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der Environmental Protection Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Bedingungen 5.1, 5.3, 11.3 und 11.5 der Industrieemissionsgenehmigung P0802-03
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.03.2025
- EPA: DPP Prosecutes Aurivo Dairy Ingredients Limited (P0802-03) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.03.2025 Coca-Cola Beverages South Africa (Pty) LtdCoca-Cola Beverages South Africa: Geldbuße wegen fehlender Registrierung beim FIC 1.269 €
Nachdem Schedule 1 des FIC Act mit Wirkung zum 19. Dezember 2022 u. a. um Kreditgeber erweitert worden war, hätte sich das Unternehmen binnen 90 Tagen als verpflichtete Institution beim Financial Intelligence Centre registrieren müssen, was es versäumte. Verhängt wurde mutmaßlich eine Geldbuße von 25.000 ZAR, ermäßigt auf 10.000 ZAR bei Registrierung bis 1. April 2025 und Zahlung bis 10. April 2025; das Unternehmen nahm die Sanktion am 27. März 2025 an.
Auch Industrie- und Handelsunternehmen, die Kunden Kredit gewähren, können geldwäscherechtlich verpflichtet sein – Registrierungspflichten nach Gesetzesänderungen prüfen.
Geldwäschepflichten für Nicht-Finanzunternehmen mit Kundenkrediten
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Centre (FIC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Section 43B(1) Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 i. V. m. Regulation 27A(2) Money Laundering and Terrorist Financing Control Regulations; Sanktion nach Section 45C(3)(e) FIC Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Ermäßigung auf 10.000 ZAR bei fristgerechter Registrierung und Zahlung.
Originalbetrag 25.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2025.
- FIC Notice of Sanction (Annexure B): Acceptance of administrative sanction issued in terms of section 45C(3)(e) FIC Act – Coca-Cola Beverages South Africa (Pty) Ltd Entscheidung einer Behörde
- FIC: Sanctions issued by the FIC (Liste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
17.02.2025 DH Brothers Industries (Pty) Ltd t/a WillowtonCompetition Tribunal: Willowton zahlt mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt 100 Mio. ZAR für Gemeinwohl zu 51.783 €
Die Competition Commission hatte 2016 gegen mehrere Speiseölhersteller wegen mutmaßlicher Preisabsprachen und Marktaufteilung ermittelt; die Willowton-Gruppe hatte die Ermittlungen jahrelang gerichtlich angefochten, Feststellungen gab es nicht. Mit dem bestätigten Vergleich zahlt Willowton ohne Schuldeingeständnis mutmaßlich 1 Mio. ZAR und sagt über fünf Jahre Gemeinwohlleistungen von 100 Mio. ZAR zu (20 Mio. Bildungsstiftung, 30 Mio. Lebensmittelspenden, 50 Mio. Einkauf bei B-BBEE-Unternehmen) sowie ein Compliance-Programm.
Auch ohne festgestellten Verstoß kann ein Kartellverfahren mit erheblichen Zahlungs- und Gemeinwohlzusagen enden; ein wirksames Compliance-Programm ist die bessere Vorsorge als jahrelanger Rechtsstreit.
Umgang mit kartellrechtlichen Ermittlungen und Vergleichsoptionen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i) und (ii); ss. 49D, 58(1)(b)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kein Schuldeingeständnis und keine Feststellungen der Commission; pragmatischer Vergleich nach langer Prozessdauer.
- Veröffentlicht
- 17.02.2025
Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.02.2025.
- Competition Tribunal, CO155Jan25: Order confirming consent agreement, Competition Commission v DH Brothers Industries (Pty) Ltd t/a Willowton (17.02.2025) Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal greenlights R101m settlement with Willowton Group over price fixing and market division allegations (17.02.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.11.2024 Unathi-Wena Fishing CCFischfang im Meeresschutzgebiet De Hoop: Geldstrafe gegen Unathi-Wena Fishing 112.512 €
Das Regionalgericht Bredasdorp verhängte am 27.11.2024 Geldstrafen gegen die Unathi-Wena Fishing CC, Betreiberin des Fischereischiffs „The White Rose“, weil das Schiff im Mai 2019 an drei Tagen unerlaubt im Meeresschutzgebiet De Hoop gefischt hatte; ermittelt hatte die Umweltinspektion (Green Scorpions) des Department of Forestry, Fisheries and the Environment. Das Gericht verhängte 150.000 ZAR für drei Verstöße gegen das Fischereirecht (MLRA) und 2.000.000 ZAR für einen Verstoß gegen den National Environmental Management Act, davon 1.000.000 ZAR zur Bewährung ausgesetzt; der Fang war beschlagnahmt worden.
Eine Fischereigenehmigung deckt nicht automatisch den Fang in Meeresschutzgebieten ab – Reedereien sollten Positionen und Fanggebiete ihrer Schiffe laufend überwachen, denn Behörden können Verstöße auch Jahre später mit Überwachungsdaten nachweisen.
Fanggenehmigungen und Meeresschutzgebiete
- Behörde / Gericht
- Regional Court Bredasdorp (Ermittlungen: Department of Forestry, Fisheries and the Environment)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Regulation 75 Marine Living Resources Act (MLRA); Section 49A(1)(f) National Environmental Management Act (NEMA) (Bezeichnungen laut Ministeriumserklärung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 09.12.2024
Originalbetrag 2.150.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
19.11.2024 Valenti's Bakery LLCBäckerei in New Jersey: OSHA schlägt 385.221 $ vor, weil Mängel nach Fingeramputation mutmaßlich blieben 364.172 €
Nach einer Teilamputation zweier Finger an einer automatischen Klinge hatte die OSHA die Bäckerei in Paterson im Juni 2023 inspiziert; laut OSHA fehlten bei der Nachkontrolle im Mai 2024 weiterhin Lockout/Tagout-Verfahren, zudem waren Fluchtwege verstellt und Absturzkanten ungesichert. Die OSHA schlug Strafen von 385.221 $ vor (u. a. wegen Nichtbeseitigung, 2 als vorsätzlich und 1 als wiederholt eingestufter Verstoß); es handelt sich um mutmaßliche Verstöße, die angefochten werden können.
Nachkontrollen sind die Regel – wer beanstandete Mängel nicht abstellt, muss mit zusätzlichen Strafen wegen Nichtbeseitigung rechnen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- 29 CFR 1910.147 (Lockout/Tagout), 1910.37 (Fluchtwege), 1910.212 (Maschinenschutz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 19.11.2024
Originalbetrag 385.221 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2024.
- Department of Labor fines New Jersey bakery $385K after inspectors find workers still exposed to safety hazards (OSHA) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
31.10.2024 VAFO PRAHA, s.r.o.ÚOHS: 120 Mio. CZK gegen VAFO PRAHA wegen Preisbindung bei Heimtierfutter 4,74 Mio. €
Die tschechische Wettbewerbsbehörde ÚOHS verhängte im Vergleichsverfahren (narovnání) gegen den Heimtierfutterhersteller VAFO PRAHA eine Geldbuße von 120.121.000 CZK. Das Unternehmen hatte von Januar 2013 bis September 2021 gegenüber 30 Abnehmern Mindestverkaufspreise für Hunde- und Katzenfutter der Marken Brit und Carnilove festgelegt, deren Einhaltung kontrolliert und Abweichungen auch mit Sanktionen beantwortet, was gegen das tschechische Wettbewerbsgesetz und Art. 101 AEUV verstieß; die weitere Durchführung solcher Absprachen wurde untersagt.
Vertriebsteams dürfen unverbindliche Preisempfehlungen nie durchsetzen oder überwachen; ein wirksames Compliance-Programm senkt die Geldbuße, ersetzt aber keine saubere Vertriebspraxis.
Preisbindung der zweiten Hand im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 22a Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Zákon č. 143/2001 Sb. (ZOHS); Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Beendigung vor Verfahrensbeginn und Hinweis an die Abnehmer, dass sie ihre Preise frei bestimmen; Kooperation über das Pflichtmaß hinaus; ein als hinreichend wirksam bewertetes Compliance-Programm; 20 % Nachlass wegen des Vergleichs.
Originalbetrag 120.121.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2024.
- ÚOHS, Rozhodnutí č. j. ÚOHS-41386/2024/871, sp. zn. ÚOHS-S0480/2022/KD, Brno 31. 10. 2024 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
30.10.2024 Valio OyValio: 600.000 EUR wegen Verstoßes gegen Fusionsauflage bei Heinon Tukku 600.000 €
Das Marktgericht verhängte gegen die Molkerei Valio Oy eine Sanktionszahlung von 600.000 EUR, weil sie die zentrale Auflage aus der Freigabe der Übernahme des Großhändlers Heinon Tukku (2021) verletzt hatte: Beschäftigte mit Preis- und Ergebnisverantwortung für Valio-Produkte hatten rund ein Jahr lang Zugriff auf sensible Einkaufspreise von Wettbewerbern. Die Behörde hatte 900.000 EUR beantragt; das Oberste Verwaltungsgericht wies ihre Beschwerde am 16. Januar 2026 ab.
Verhaltensauflagen aus einer Fusionsfreigabe müssen technisch umgesetzt werden – Vertraulichkeitszusagen ersetzen keine Zugriffssperren.
Umsetzung von Verhaltensauflagen aus Fusionsfreigaben
- Behörde / Gericht
- Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des KKV; bestätigt durch Korkein hallinto-oikeus
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Kilpailulaki (948/2011) 25 § und 28 § (Vollzug entgegen einer Freigabeauflage), 13 §
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vorübergehender, fahrlässiger Verstoß; die übrigen Auflagen wurden eingehalten.
- Markkinaoikeus, päätös nro 607/2024, 30.10.2024 (Kilpailu- ja kuluttajavirasto / Valio Oy) Gerichtsentscheidung
- Korkein hallinto-oikeus 16.1.2026/97 (ECLI:FI:KHO:2026:T97) Gerichtsentscheidung
- KKV: Korkein hallinto-oikeus vahvisti markkinaoikeuden Valiolle määräämän 600 000 euron seuraamusmaksun Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.09.2024 ein singapurisches Agrar-LieferkettenunternehmenAgrarhändler: 3,25 Mio. USD wegen verspätet gemeldeter Baumwollverkäufe 2,91 Mio. €
Die CFTC verhängte gegen das in Singapur ansässige Agrar-Lieferkettenunternehmen eine Geldbuße von 3.250.000 USD. Tochtergesellschaften meldeten im August und September 2021 fünf Verkäufe von mehr als 375.000 Ballen US-Baumwolle im Wert von über 190 Mio. USD an einen asiatischen Abnehmer ein bis fünf Wochen zu spät an das US-Landwirtschaftsministerium und ließen sie in sieben Meldungen auf Form 304 an die CFTC aus. Nach der Anordnung geschah dies wissentlich oder leichtfertig, obwohl das Unternehmen wusste, dass solche Verkaufsdaten den Baumwollpreis beeinflussen.
Meldepflichtige Verkäufe gehören sofort in die Pflichtmeldungen, gerade bei großen, marktbewegenden Geschäften.
Rechtzeitige und vollständige Pflichtmeldungen an Behörden
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Section 6(c)(1)(A) Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 9(1)(A)); CFTC Regulations 19.02(a) und 180.1(a)(4); frühere CFTC Regulation 19.01(a) (17 C.F.R. § 19.01(a) (2020))
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Die CFTC würdigte die Kooperation des Unternehmens bei den Ermittlungen und die mitgeteilten Abhilfemaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 27.09.2024
Originalbetrag 3.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2024.
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
25.09.2024 ein französischer Zuckerkonzern und seine britische TochtergesellschaftCMA: 25.000 GBP gegen Zuckerkonzern wegen unvollständiger Auskunft in der Fusionskontrolle 29.885 €
In der vertieften Prüfung eines Zusammenschlusses mit einem anderen Zuckerunternehmen legte der Konzern auf ein förmliches Auskunftsverlangen nach section 109 Enterprise Act 2002 die angeforderten Vorstandsprotokolle und internen Unterlagen zur Unternehmensführung nur unvollständig vor, weil er den Umfang des Verlangens nach Ansicht der CMA unvertretbar eng auslegte. Die CMA verhängte eine Geldbuße von 25.000 GBP; der damalige Höchstbetrag lag bei 30.000 GBP.
Auskunftsverlangen in der Fusionskontrolle vollständig und nicht nach eigener enger Auslegung beantworten – mit dem DMCCA steigt der Bußgeldrahmen dafür von 30.000 GBP auf bis zu 1 % des weltweiten Umsatzes.
Vollständige Beantwortung behördlicher Auskunftsverlangen
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- section 110 Enterprise Act 2002 (Nichtbefolgung eines Auskunftsverlangens nach section 109)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 26.09.2024
Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2024.
- CMA, Fälle (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.09.2024 eine französische Wurstwaren-UnternehmensgruppeWurstwarenhersteller: 900.000 EUR wegen Behinderung einer Durchsuchung der Kartellbehörde (angefochten) 900.000 €
Bei einer Durchsuchung am 16.11.2023 im Rahmen von Kartellermittlungen im Wurstwarensektor erhielten die Ermittler nach den Feststellungen der Autorité de la concurrence wissentlich unzutreffende Auskünfte aus der Leitungsebene des Unternehmens. Die Behörde wertete dies als Behinderung der Ermittlungen, die das Risiko eines Beweisverlusts begründet habe, und verhängte 900.000 EUR gesamtschuldnerisch gegen die drei betroffenen Gesellschaften der Gruppe. Die Entscheidung ist angefochten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Bei Durchsuchungen durch Wettbewerbsbehörden müssen Leitung und Rechtsabteilung wahrheitsgemäß mitwirken; schon wissentlich falsche Auskünfte gegenüber den Ermittlern werden als Behinderung geahndet.
Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids)
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 464-2 V Abs. 2 Code de commerce (Behinderung von Ermittlungsmaßnahmen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Nach Feststellung der Behörde ging die Behinderung von der Leitungsebene des Unternehmens aus; sie berücksichtigte das bei der Bemessung.
- Veröffentlicht
- 09.10.2024
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
18.09.2024 ein Agrar- und LebensmittelkonzernAgrar- und Lebensmittelkonzern: 21 Mio. EUR für verschleierte Übernahme zweier Großbäckereien bestätigt 21 Mio. €
Ein Agrar- und Lebensmittelkonzern erwarb 2013 die Kontrolle über zwei slowakische Großbäckereien, ließ eine davon aber zwei Jahre verdeckt über einen Dritten halten, um die Anmeldeschwelle zu umgehen; eine frühere Übernahme hatte die Behörde 2011 abgelehnt. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 21 Mio. EUR; rechtskräftig seit 27. September 2024.
Gestaffelte oder über Dritte verschleierte Erwerbe werden zusammengerechnet; Umgehungskonstruktionen erhöhen das Bußgeld.
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Nichtanmeldung und Vollzug eines Zusammenschlusses)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 08.10.2024
- PMÚ SR, Startseite mit Meldungen (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.09.2024 fünf kalifornische Filialgesellschaften eines Schnellrestaurant-FranchisenehmersSchnellrestaurant-Franchisenehmer: 1,7 Mio. USD – Überstunden per Firmenaufspaltung umgangen 1,53 Mio. €
Der Franchisenehmer führte fünf Filialen einer Schnellrestaurantkette in Kalifornien als getrennte Gesellschaften und setzte Beschäftigte am selben Tag an mehreren Standorten ein. So entgingen ihnen Überstundenzuschläge ab acht Stunden am Tag bzw. 40 Stunden pro Woche, Ausgleich für versäumte Essenspausen, bezahlte Fahrzeiten und der höhere Mindestlohn für größere Arbeitgeber; der Vergleich über 1,7 Mio. USD betrifft rund 550 Beschäftigte.
Arbeitszeit wird über alle Standorte desselben Arbeitgebers addiert – Aufspaltung in Einzelgesellschaften schützt nicht vor Überstundenpflichten.
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code (Overtime, Meal Periods, Mindestlohn)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2024.
- California DIR, Medienraum (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 6 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.09.2024 ein französischer Mineralwasserabfüller eines LebensmittelkonzernsÉpinal: Umwelt-CJIP mit Mineralwasserabfüller über 2 Mio. Euro 2 Mio. €
Der Abfüller nutzte an zwei Standorten neun Brunnen, für die keine hinreichend belegte wasserrechtliche Genehmigung vorlag, und setzte bei natürlichem Mineralwasser nicht zugelassene Aufbereitungen (u. a. UV, Aktivkohle, Mikrofilter) ein, was als Täuschung (tromperie) verfolgt wurde. In der am 10.09.2024 validierten Umwelt-CJIP verpflichtete sich das Unternehmen zu einer Geldauflage von 2.000.000 EUR, zu Renaturierungsmaßnahmen bis 1,1 Mio. EUR und zu Entschädigungen an Verbände.
Altgenehmigungen für Wasserentnahmen und Produktionsverfahren müssen regelmäßig gegen das geltende Recht geprüft werden, besonders bei geschützten Produktbezeichnungen.
Genehmigungen für Wasserentnahmen und zulässige Aufbereitung von Mineralwasser
- Behörde / Gericht
- Parquet d'Épinal (Procureur de la République); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire d'Épinal
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 173-1, L. 214-1, L. 214-3 Code de l'environnement; Tromperie (Code de la consommation); Art. 41-1-2, 41-1-3 Code de procédure pénale
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Laut CJIP legte das Unternehmen die unzulässigen Aufbereitungen 2021 selbst den Behörden offen, kooperierte vollständig und stellte die Mängel ab; ein Gesundheitsrisiko wurde nicht festgestellt.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.09.2024 ein US-amerikanischer GetränkekonzernGetränkekonzern: ungenaue Recyclingangaben zu Kaffeekapseln im Jahresbericht 1,36 Mio. €
In den Jahresberichten 2019 und 2020 behauptete der Konzern, Tests bestätigten die Recyclingfähigkeit seiner Kaffeekapseln, verschwieg aber, dass zwei der größten US-Recyclingunternehmen erhebliche Bedenken geäußert und erklärt hatten, die Kapseln derzeit nicht annehmen zu wollen. Der Konzern zahlt 1,5 Mio. USD Zivilstrafe.
Nachhaltigkeitsaussagen in Pflichtberichten müssen vollständig sein – bekannte Einwände von Abnehmern gehören dazu.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Section 13(a) Securities Exchange Act 1934, Rule 13a-1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
09.09.2024 ein kleiner US-amerikanischer Hersteller von ErnährungsproduktenSEC: Ernährungsmittelhersteller zahlt 19.500 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien 17.658 €
Der Hersteller von Ernährungs- und Wellnessprodukten ließ zwei ausscheidende Beschäftigte in Aufhebungsvereinbarungen (Mai 2022 und Juni 2023) auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte der Hersteller 19.500 US-Dollar; die SEC berücksichtigte dabei auch die angespannte Finanzlage des Unternehmens.
Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Anpassung der Vorlagen und Information der Betroffenen nach Kontakt durch die SEC, Kooperation und angespannte Finanzlage
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
Originalbetrag 19.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- SEC, EDGAR Unternehmensberichte (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
19.08.2024 zwei Gesellschaften eines brasilianischen Zucker- und EnergiekonzernsZuckerkonzern: 750.000 USD wegen konzerninterner Wash Sales bei Zucker-Futures 679.286 €
Die CFTC verhängte gegen eine brasilianische und eine Schweizer Gesellschaft eines brasilianischen Zucker- und Energiekonzerns gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 750.000 USD. Von März bis September 2022 führten die beiden Konzerngesellschaften 44 Exchange-for-Physical-Geschäfte mit Zucker-Futures an einer US-Terminbörse zwischen nicht unabhängig gesteuerten Konten aus, um physischen Zucker konzernintern zu übertragen; die CFTC wertete sie als verbotene Wash Sales und nicht wettbewerblich ausgeführte Geschäfte. Betroffen waren mehr als 50.000 Kontrakte im Wert von über 1 Mrd. USD; die Unternehmen räumten die Tatsachen ein.
Konzerninterne Übertragungen über die Börse sind Wash Sales, wenn beide Seiten nicht unabhängig gesteuert werden; dafür braucht es andere Wege.
Wash Sales und konzerninterne Börsengeschäfte
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Section 4c(a)(1) und (2)(A) Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 6c(a)(1), (2)(A)); CFTC Regulation 1.38(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Die CFTC erkannte die mitgeteilte Abhilfe an: Einstellung der konzerninternen EFPs, schriftliches Compliance-Handbuch, Schulungen zum US-Recht, jährliche Schulungsprogramme und zusätzliches Compliance-Personal.
- Veröffentlicht
- 19.08.2024
Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2024.
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.08.2026 · Direktlink
Fehler melden
15.08.2024 ein britischer BierimporteurBierimporteur: 414.003,54 GBP nach Verstoß gegen Verpackungsregeln 483.564 €
Der Bierimporteur zahlte im Rahmen eines Enforcement Undertakings 414.003,54 GBP an eine Umweltschutzorganisation und übernahm die Behördenkosten. Das Unternehmen hatte sich seit 2004 nicht als Verpackungshersteller registriert und so nicht zur Verwertung seiner Verpackungsabfälle beigetragen. Der Betrag entspricht den ersparten Kosten zuzüglich eines Aufschlags von 30 Prozent.
Importeure sollten prüfen, ob sie als Verpackungshersteller registrierungspflichtig sind; Unkenntnis schützt nicht vor Nachzahlung plus Aufschlag.
Registrierungspflichten der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Producer Responsibility Obligations (Packaging Waste) Regulations
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen gab an, die Vorschriften nicht gekannt zu haben, bot die Zahlung von sich aus an und ist inzwischen regelkonform.
- Veröffentlicht
- 15.08.2024
Originalbetrag 414.003,54 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.08.2024.
- Environment Agency, Behördenauftritt (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.08.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.07.2024 sieben spanische LebensmittelgroßhändlerCNMC: Drei Kartelle bei Lebensmittellieferungen an öffentliche Einrichtungen geahndet 3,14 Mio. €
Die CNMC ahndete drei Kartelle, mit denen Lebensmittelgroßhändler öffentliche Ausschreibungen zur Belieferung von Krankenhäusern, Seniorenheimen, Justizvollzugsanstalten und Militäreinrichtungen aufteilten, teils über einen gemeinsamen Gewinnpool und nicht gemeldete Unteraufträge. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 3.137.500 Euro (je Unternehmen 2.448.000, 346.000, 170.000, 65.000, 60.000, 45.000 und 3.500 Euro). Die Entscheidung wurde der Junta Consultiva de Contratación Pública del Estado übermittelt.
Unteraufträge an Mitbewerber und der Austausch von Margen- oder Bieterinformationen bei öffentlichen Ausschreibungen sind typische Warnsignale für Submissionsabsprachen und gehören in jede Compliance-Prüfung.
Submissionsabsprachen und Informationsaustausch bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 1 und Art. 62.4.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; für das erste Kartell zusätzlich Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.07.2024
- CNMC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.07.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.06.2024 BGH: Werbung mit „klimaneutral“ nur mit Erläuterung in der Werbung selbst zulässig Anordnung
Ein Fruchtgummi- und Lakritzhersteller (in der amtlichen Mitteilung nicht namentlich genannt) warb in einer Fachzeitschrift damit, seit 2021 alle Produkte „klimaneutral“ zu produzieren, obwohl dies teils über Kompensation erreicht wurde. Der BGH untersagte die Werbung auf Klage der Wettbewerbszentrale: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden, da Reduktion und Kompensation nicht gleichwertig sind.
Wer mit „klimaneutral“ wirbt, muss direkt in der Werbung erklären, ob Emissionen vermieden oder nur kompensiert werden.
Rechtssichere Umwelt- und Klimaaussagen in Werbung
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.06.2024
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.05.2024 ein US-amerikanischer LebensmittelkonzernLebensmittelkonzern: 337,5 Mio. EUR wegen Behinderung des grenzüberschreitenden Handels 337,5 Mio. €
Der Konzern behinderte nach den Feststellungen der Europäischen Kommission den Handel mit Schokolade, Keksen und Kaffee zwischen Mitgliedstaaten: durch 22 wettbewerbswidrige Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit Großhändlern und Alleinvertriebshändlern (2006–2020) sowie durch Missbrauch einer beherrschenden Stellung bei Schokoladentafeln in bestimmten Ländern (2015–2019), etwa durch Lieferverweigerung. Weil der Konzern kooperierte und seine Haftung anerkannte, wurde die Geldbuße um 15 % auf 337,5 Mio. EUR ermäßigt.
Hersteller dürfen Händlern und Vertriebspartnern nicht vorschreiben, in welche Mitgliedstaaten oder an welche Kunden sie weiterverkaufen.
Beschränkungen des Parallelhandels im Binnenmarkt
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 und Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation im Kooperationsverfahren und ausdrückliches Anerkenntnis der Haftung: 15 % Ermäßigung.
- Veröffentlicht
- 23.05.2024
- Europäische Kommission, Presseraum (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.05.2026 · Direktlink
Fehler melden
29.04.2024 ein polnischer GastronomiebetriebUODO: 238.345 Złoty gegen Gastrofirma nach Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks 55.102 €
Ein Beschäftigter des Gastronomiebetriebs verlor einen USB-Stick mit unverschlüsselten Daten eines Kollegen, u. a. PESEL-Nummer, Passdaten und Gehalt. Die Risikoanalyse hatte den bloßen Verlust von Datenträgern nicht vorgesehen, Verschlüsselung war nur per Anleitungsvideo den Beschäftigten überlassen und die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde nicht getestet; die UODO verhängte 238.345 Złoty (nicht rechtskräftig).
Verschlüsselung mobiler Datenträger muss technisch erzwungen werden – ein Schulungsvideo allein verlagert die Verantwortung unzulässig auf die Beschäftigten.
Umgang mit mobilen Datenträgern und Verschlüsselung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige des Vorfalls und Kooperation im Verfahren wirkten erheblich bußgeldmindernd.
- Veröffentlicht
- 17.05.2024
Originalbetrag 238.345 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.04.2024.
- UODO, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- UODO, Entscheidungsdatenbank (Suche) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.04.2026 · Direktlink
Fehler melden
12.03.2024 ein isländischer Betreiber einer SchnellrestaurantketteIsland: Betreiber einer Schnellrestaurantkette wegen Kamera-Leistungskontrolle gebüßt 10.087 €
Persónuvernd verhängte gegen die Betreiberin einer Schnellrestaurantkette in Island eine Geldbuße von 1.500.000 ISK, weil der Leiter einer Filiale Aufnahmen der Überwachungskameras genutzt hatte, um die Arbeit eines Beschäftigten zu kontrollieren, und dazu kommentierte Standbilder anfertigte. Die Behörde wertete dies als unzulässige Verarbeitung außerhalb des erklärten Überwachungszwecks und beanstandete zudem Hinweisschilder ohne Angabe des Verantwortlichen sowie eine unzureichende Information der Beschäftigten; sie ordnete an, die Standbilder zu löschen, in den Filialen vorschriftsgemäße Hinweisschilder anzubringen, die Beschäftigten zu informieren und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
Aufnahmen aus Sicherheitskameras dürfen nicht nebenbei zur Leistungskontrolle genutzt werden, und wer Zugriff darauf hat, muss wissen, wofür er sie verwenden darf.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz: keine Leistungskontrolle ohne eigene Rechtsgrundlage
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Persónuvernd
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 Bst. a–c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 und 13 DSGVO; §§ 8, 9, 14 Abs. 1 und 4 und 17 Gesetz Nr. 90/2018 (isländisches Datenschutzgesetz); Regeln Nr. 837/2006 über elektronische Überwachung; Geldbuße nach § 46 Abs. 3 Gesetz Nr. 90/2018 i.V.m. Art. 83 Abs. 5 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Nur eine Filiale und relativ wenige Personen betroffen, kein nachgewiesener unmittelbarer Schaden, nur ein belegter Fall der Leistungskontrolle.
- Haftung von Führungskräften
- Die Kontrolle ging vom Leiter einer Filiale aus; die Behörde hielt fest, dass Unternehmen Beschäftigte mit Zugriff auf Aufnahmen anleiten müssen. Die Geldbuße traf die Betreibergesellschaft.
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
Originalbetrag 1.500.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.
- Persónuvernd, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink
Fehler melden
06.02.2024 ein französischer Schokoladen-FranchisegeberSchokoladen-Franchise: 4,068 Mio. EUR für Beschränkung von Online- und Firmenverkäufen 4,07 Mio. €
Der Schokoladen-Franchisegeber schränkte von März 2006 bis Juni 2019 die Möglichkeit seiner Franchisenehmer ein, die Produkte über eigene Websites zu verkaufen, und machte ihnen von März 2006 bis 29.03.2022 Vorgaben für die Akquise von Geschäftskunden, die dazu führten, dass sie sich in ihren Gebieten gegenseitig keine Konkurrenz machten. Die Autorité de la concurrence verhängte dafür 2.312.000 EUR und 1.756.000 EUR, zusammen 4.068.000 EUR, gesamtschuldnerisch gegen den Franchisegeber und seine Muttergesellschaft und ordnete die Veröffentlichung einer Zusammenfassung an.
Franchiseverträge dürfen den Online-Verkauf der Partner nicht beschränken und keine verdeckte Gebietsaufteilung bei Kunden enthalten.
Beschränkungen des Online-Verkaufs in Franchisesystemen
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 15.02.2024
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink
Fehler melden
30.01.2024 Gemüsebaubetrieb prellt Erntehelfer um Mindestlohn: rund 500.000 € Bußgeld und Einziehung 500.000 €
Ein Gemüsebaubetrieb zahlte Erntehelfern den tariflichen Mindestlohn nicht; der Fehlbetrag lag bei knapp 300.000 €. Die Ermittlungen stützten sich auf Befragungen mit Dolmetschern und die Auswertung von Arbeitszeit- und Erntemengendaten. Verhängt wurden Bußgelder von rund 200.000 €, zusätzlich wurden rund 300.000 € Tatertrag eingezogen (Datum = Veröffentlichung).
Akkord- und Mengenlöhne in der Saisonarbeit müssen je Stunde den Mindestlohn erreichen; Abzüge für Unterkunft und Arbeitsmittel werden genau geprüft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Karlsruhe (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohn- bzw. Tarifrecht (tariflich bestimmter Mindestlohn); Einziehung des Tatertrags
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 30.01.2024
- Zoll, Presse (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.01.2026 · Direktlink
Fehler melden
29.12.2023 vier französische Branchenverbände und elf Hersteller von Konserven und LebensmittelverpackungenBisphenol A: 19,55 Mio. EUR für Absprache, BPA-Freiheit nicht zu bewerben 19,6 Mio. €
Vier Branchenverbände und elf Hersteller von Konserven und Lebensmittelverpackungen stimmten sich über mehr als vier Jahre im Umfeld des gesetzlichen BPA-Verbots für Lebensmittelverpackungen ab 2015 darüber ab, nicht mit dem Fehlen von Bisphenol A in ihren Produkten zu werben. Die Autorité de la concurrence verhängte insgesamt 19.553.400 EUR, darunter gegen drei Unternehmen 4,2 Mio., 3,08 Mio. und 2,884 Mio. EUR sowie gegen einen Verband 2,7 Mio. EUR. Gegen zahlreiche weitere Unternehmen waren die Vorwürfe verjährt.
Wettbewerber dürfen sich auch nicht darüber abstimmen, mit welchen Produkteigenschaften sie werben und mit welchen nicht.
Abstimmung über Werbeaussagen und Produktmerkmale in Branchenverbänden
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 11.01.2024
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink
Fehler melden
19.12.2023 drei deutsche SüßwarenherstellerOLG Düsseldorf: 8,35 Mio. Euro gegen drei Süßwarenhersteller wegen Infoaustauschs 8,35 Mio. €
Das OLG Düsseldorf verhängte Geldbußen gegen drei Süßwarenhersteller, die in Gremiensitzungen eines Arbeitskreises des Branchenverbands der deutschen Süßwarenindustrie Informationen über den Stand ihrer Jahresgespräche und Sonderforderungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel ausgetauscht hatten (2006 bis Januar 2008): gegen den ersten Hersteller 4,75 Mio. Euro, gegen den zweiten 3 Mio. Euro und gegen den dritten 0,6 Mio. Euro, zusammen 8,35 Mio. Euro. Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gelten jeweils 25 % als vollstreckt, zu zahlen sind insgesamt 6,2625 Mio. Euro.
Auch der Austausch über den Stand von Verhandlungen mit Handelskunden in Verbandsgremien ist verboten; wirksame Compliance-Maßnahmen können die Geldbuße mindern.
Informationsaustausch in Verbandsgremien
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Urteil nach Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch); Az. V-6 Kart 9/19 OWi
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Geringere kartellrechtliche Bedeutung des Verstoßes, starke Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels, Beschränkung der Einsprüche auf die Rechtsfolgen nach einer Verständigung und inzwischen ergriffene Compliance-Maßnahmen; 25 % der Geldbußen gelten wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt.
- Veröffentlicht
- 19.12.2023
- OLG Düsseldorf: Urteil im Kartellbußgeldverfahren 'Konditionenvereinigung' (Nr. 36/2023) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink
Fehler melden
07.12.2023 vier Gemüseverarbeiter auf dem niederländischen MarktACM: 2,66 Mio. Euro gegen vier Gemüseverarbeiter wegen Marktaufteilung bei Möhren 2,66 Mio. €
Vier Gemüseverarbeiter (Unternehmen A, B, C und D) teilten auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung von August 2008 bis Februar 2019 Anbau, Verarbeitung und Verkauf von Waschmöhren und Pariser Karotten untereinander auf; Unternehmen C erhielt dafür Ausgleichszahlungen. Die ACM verhängte 500.000 EUR gegen Unternehmen A, 500.000 EUR gegen Unternehmen B, 1.159.000 EUR gegen Unternehmen C und 500.000 EUR gegen Unternehmen D, zusammen 2.659.000 EUR.
Schriftliche Abreden, Produktfelder unter Wettbewerbern aufzuteilen, sind auch bei Ausgleichszahlungen ein schwerer Kartellverstoß.
Marktaufteilung und Wettbewerbsverbote zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Mededingingswet, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenbonus für Unternehmen A und D, Nachlass für Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren für alle vier sowie Kappung und weitere, teils vertrauliche Minderungen.
- Veröffentlicht
- 14.12.2023
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink
Fehler melden
07.12.2023 DSB: 20.000 Euro gegen Gastrobetrieb wegen Dauerüberwachung von Küche und Abholbereich 20.000 €
Eine Gastronomie-GmbH mit Liefer- und Abholbetrieb (Name pseudonymisiert) zeichnete Arbeitsplätze in Küche und Abholbereich ununterbrochen auf, auch außerhalb der Öffnungszeiten, und speicherte die Aufnahmen 14 Tage. Zusätzlich fehlte seit 2018 ein Verarbeitungsverzeichnis; die DSB verhängte 20.000 Euro, das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Auch kleine Betriebe dürfen Beschäftigte nicht permanent filmen – und brauchen ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungen.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- RIS, Entscheidungen der Datenschutzbehörde (Suche) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink
Fehler melden
22.11.2023 ein britischer LebensmittelherstellerLebensmittelhersteller: 700.000 £ nach Fingeramputation bei Reinigung einer Maschine 804.320 €
Ein Beschäftigter verlor zwei Finger, als seine Hand beim Entfernen einer Schnur aus einer Schurre einer Panieranlage in eine Zellenradschleuse gezogen wurde. Die HSE bemängelte fehlende Schutzeinrichtungen, unzureichende Gefährdungsbeurteilung und unzureichende Schulung. Geldstrafe 700.000 £ plus Kosten.
Reinigungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten sind Hochrisikotätigkeiten – Schutzeinrichtungen und Schulung müssen gerade diese Situationen abdecken.
Sicheres Reinigen von Maschinen nur im Stillstand
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Lincoln Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974; Regulation 11(1) Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 22.11.2023
Originalbetrag 700.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2023.
- HSE, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2025 · Direktlink
Fehler melden
23.10.2023 ein US-GetreidehändlerGetreidehändler: 3 Mio. USD wegen versuchter Manipulation von Hafer-Futures 2,83 Mio. €
Die CFTC verhängte gegen einen Getreidehändler aus Minnesota eine Geldbuße von 3 Mio. USD wegen versuchter Manipulation der Hafer-Futures für Juli 2016 und März 2017. Nach der Anordnung baute der Händler mit Wissen leitender Mitarbeiter große Long-Positionen nahe den spekulativen Positionslimits auf, hielt sie bis in die Lieferperiode und nahm Hafer an, um den Futurespreis anzuheben und bessere Qualität zu niedrigeren Lieferpreisen zu erhalten. Die CFTC erkannte umfangreiche Abhilfemaßnahmen an.
Wer Terminpositionen in die Lieferperiode hält, um den Preis zu beeinflussen, manipuliert – auch in kleinen Agrarmärkten.
Marktmanipulation im Rohstoff- und Terminhandel
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Section 9(a)(2) Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 13(a)(2))
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Der Händler hat nach der Anordnung Richtlinien und Verfahren überarbeitet und Schulungen für alle im Terminhandel tätigen Personen eingeführt.
- Veröffentlicht
- 23.10.2023
Originalbetrag 3.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2023.
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.10.2025 · Direktlink
Fehler melden
03.10.2023 ein südafrikanischer KonsumgüterherstellerCompetition Tribunal: Konsumgüterhersteller zahlt 16 Mio. ZAR im Vergleich zu Marktaufteilung 790.502 €
Nach Feststellung der Competition Commission enthielten die 2004/2005 mit einem Käufer geschlossenen Verkaufs- und Liefervereinbarungen bis etwa 2012 Wettbewerbsverbote, die dem Käufer bestimmte Packungsgrößen und Kundenkanäle bei Speisefetten und -ölen verwehrten (Marktaufteilung). Ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller eine Geldbuße von 16 Mio. ZAR, richtet ein Compliance-Programm ein und sagt zusätzlich einen Förderfonds für schwarze Unternehmen über 40 Mio. ZAR, mehr lokalen Einkauf und Hygieneprodukt-Spenden an Schulen über 3 Mio. ZAR zu.
Wettbewerbsverbote beim Verkauf von Geschäftsbereichen müssen kartellrechtlich geprüft werden, denn Kunden- und Produktbeschränkungen zwischen potenziellen Wettbewerbern können als Marktaufteilung gelten.
Wettbewerbsverbote in Unternehmenskauf- und Liefervereinbarungen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(ii); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis; der Hersteller hielt die Beschränkungen für zulässige vertikale Abreden.
- Veröffentlicht
- 09.10.2023
Originalbetrag 16.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.10.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.10.2025 · Direktlink
Fehler melden
13.09.2023 ein deutscher ZuckerkonzernZuckerkartell: 4,2 Mio. € Geldbuße gegen Zuckerkonzern wegen Marktaufteilung 2006 4,2 Mio. €
Das Kartellgericht verhängte gegen einen deutschen Zuckerkonzern 4,2 Mio. EUR, weil er in einem Telefongespräch vom 22.02.2006 mit einem anderen Zuckerhersteller vereinbart hatte, den österreichischen Markt für Industriezucker von Februar bis Oktober 2006 aufzuteilen. Die BWB hatte 2010 deutlich höhere Geldbußen beantragt; nachdem der OGH am 21.10.2022 die Abweisung des Geldbußenantrags aufgehoben hatte, endete das Verfahren mit einem Settlement.
Schon ein einzelnes Telefonat, in dem ein Wettbewerber gedrängt wird, sich von einem Markt fernzuhalten, ist eine bußgeldbewehrte Marktaufteilung – auch Jahre später.
Gebietsabsprachen per Telefon zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV und § 1 KartG 2005; § 29 Z 1 lit. a und d KartG 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Berücksichtigt wurden die wirtschaftliche Lage der letzten beiden Geschäftsjahre und die lange Verfahrensdauer; der Konzern erkannte den Sachverhalt und die Höhe der Geldbuße an.
- Veröffentlicht
- 09.04.2024
- RIS, Judikatur Justiz (Suche) (Entscheidung 2023) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink
Fehler melden
31.07.2023 ein spanischer RestaurantbetreiberAEPD: 3.000 Euro gegen Restaurantbetreiber in Andalusien wegen Kameras auf öffentlicher Fläche 3.000 €
Der Betreiber zweier Lokale in Andalusien filmte mit seinen Kameras unverhältnismäßig den öffentlichen Raum, u. a. die Terrassentische vor einem Restaurant, und hatte keine Hinweisschilder angebracht. Die AEPD verhängte 3.000 Euro und ordnete an, die Kameras binnen 15 Arbeitstagen zu entfernen oder neu auszurichten; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
Kameras am Geschäft dürfen nur das eigene Grundstück erfassen und müssen deutlich ausgeschildert sein.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 13 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- AEPD, Resoluciones (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.07.2025 · Direktlink
Fehler melden
05.07.2023 eine schwedische Molkereigenossenschaft und ein KühllogistikunternehmenMolkereigenossenschaft: 7 Mio. SEK für Kundenaufteilung bei temperierten Straßentransporten 591.741 €
Konkurrensverket stellte fest, dass die Molkereigenossenschaft und ein Kühllogistikunternehmen von Januar 2011 bis November 2021 vereinbart hatten, einander bei Kunden für temperierte Straßentransporte in vier nordschwedischen Provinzen und angrenzenden Gebieten keine Konkurrenz zu machen. Die Molkereigenossenschaft muss eine Wettbewerbsschadensgebühr von 7.000.000 SEK zahlen; das Logistikunternehmen hatte den Verstoß Ende 2021 angezeigt und erhielt vollständigen Erlass. Beide Unternehmen hatten laut Entscheidung rund 470 Beschäftigte; die Entscheidung wurde nicht angefochten.
Kooperationsverträge zwischen Wettbewerbern dürfen keine Kundenaufteilung enthalten; wer den Verstoß zuerst anzeigt, kann vollständigen Bußgelderlass erhalten.
Wettbewerbsrechtliche Grenzen von Subunternehmer- und Kooperationsverträgen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Konkurrensverket
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- 2 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 konkurrenslagen (2008:579); Erlass nach 3 kap. 12 § KL (Art. 101 AEUV nicht anwendbar)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Mildernde Umstände
- Das Logistikunternehmen erhielt als Kronzeuge vollständigen Erlass der Gebühr.
- Veröffentlicht
- 05.07.2023
Originalbetrag 7.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.07.2023.
- Konkurrensverket, Verfahren und Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2025 · Direktlink
Fehler melden
27.06.2023 eine japanische PizzakettePizzakette: Anordnung wegen verschwiegener Servicegebühr in Handzetteln Anordnung
Die Pizzakette warb für 953 Filialen in Handzetteln (im Laden verteilt, in Briefkästen eingeworfen oder als Zeitungsbeilage) mit Preisen für Abholung und Lieferung. Tatsächlich wurde zwischen Oktober 2022 und April 2023 – ausgenommen telefonische oder im Laden aufgegebene Bestellungen in bestimmten Zeiträumen – eine „Servicegebühr“ von 4 bis 7 % des Preises, höchstens 299 JPY, aufgeschlagen; angeordnet wurden Richtigstellung gegenüber Verbrauchern, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Pflichtige Zuschläge gehören in jede Preisangabe – ein Preis, zu dem am Ende noch eine Gebühr kommt, ist kein Endpreis.
Preisangaben und versteckte Zusatzgebühren (Drip Pricing)
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.06.2023
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2025 · Direktlink
Fehler melden
21.06.2023 eine kanadische GroßbäckereiKanada: Rekordstrafe von 50 Mio. CA$ gegen Großbäckerei wegen Brotpreisabsprachen 34,6 Mio. €
Die Großbäckerei bekannte sich schuldig, 2007 und 2011 mit einem Wettbewerber die Großhandelspreise für abgepacktes Brot, Brötchen und Hotdog-Buns gemeinsam erhöht zu haben. Das Gericht verhängte 50 Mio. CA$ – die bis dahin höchste Strafe für Preisabsprachen in Kanada.
Preisabsprachen bei Grundnahrungsmitteln werden strafrechtlich verfolgt – auch Jahre später und mit Rekordstrafen.
Abgestimmte Preiserhöhungen mit Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada / Ontario Superior Court
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act (Kanada), Preisabsprache (vier Anklagepunkte)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kooperation im Rahmen des Leniency-Programms
- Veröffentlicht
- 21.06.2023
Originalbetrag 50.000.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.06.2023.
- Competition Bureau Canada, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2025 · Direktlink
Fehler melden
02.05.2023 eine deutsche Brauerei-HoldingOLG Düsseldorf: 50 Mio. Euro Geldbuße gegen deutsche Brauerei-Holding im Bierkartell 50 Mio. €
Das OLG Düsseldorf verhängte gegen eine Brauerei-Holding eine Geldbuße von 50 Mio. Euro wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustauschs: Ihr damaliger Geschäftsführer hatte im März 2007 am Rande einer Messe mit Leitungspersonen mehrerer anderer Brauereien eine baldige Bierpreiserhöhung von etwa sechs Euro je Hektoliter besprochen und das Wissen später bei der Preiserhöhung 2008 genutzt. Das Bundeskartellamt hatte 2013/2014 zunächst 62 Mio. Euro festgesetzt; nach Einstellung wegen Verjährung (2019) und Aufhebung durch den BGH (2020) urteilte der Senat in neuer Hauptverhandlung auf Grundlage einer Verständigung.
Schon ein einzelnes Gespräch über geplante Preiserhöhungen am Rande einer Messe kann ein Bußgeld in zweistelliger Millionenhöhe auslösen.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern bei Branchentreffen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Düsseldorf, 6. Kartellsenat (Urteil nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kartellordnungswidrigkeit (Informationsaustausch); Az. V-6 Kart 1/20 (OWi)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Verständigung, lange Verfahrensdauer sowie ein einmaliger und lange zurückliegender Verstoß; erschwerend die bundesweite Wirkung.
- Veröffentlicht
- 02.05.2023
- OLG Düsseldorf: 'Bierkartell': Geldbuße gegen Carlsberg Deutschland Holding GmbH (Nr. 18/2023) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2025 · Direktlink
Fehler melden
26.04.2023 drei kalifornische GeflügelunternehmenKalifornische Geflügelbetriebe: 1,47 Mio. USD – keine bezahlten Ruhepausen für Akkordkräfte 1,33 Mio. €
Mehr als 300 Akkordarbeiter, die bei fünf Subunternehmern Hähnchenschenkel entbeinten, erhielten keine bezahlten Ruhepausen, keinen korrekten Überstundenlohn und keine Vergütung für Wartezeiten; teils lag der Lohn unter dem Mindestlohn, zudem fehlte der Unfallversicherungsschutz. Die Auftraggeber-Firmen haften als Client Employer; nach einer Entscheidung von 2021 über rund 1,5 Mio. USD zahlten die Verpflichteten im Vergleich gemeinsam 1,47 Mio. USD.
Wer Arbeit über Subunternehmer einkauft, haftet in Kalifornien für deren Pausen- und Lohnverstöße mit – Auftraggeber müssen ihre Dienstleister prüfen.
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code § 2810.3 (Client-Employer-Haftung); Rest Periods, Overtime, Mindestlohn
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 1.470.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.04.2023.
- California DIR, Medienraum (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 6 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.04.2025 · Direktlink
Fehler melden
02.02.2023 ein schwedisches MolkereiunternehmenMolkereiunternehmen: Gericht verbietet Werbeaussage „netto noll klimatavtryck“ Anordnung
Auf Klage des Konsumentombudsmannen (KO) untersagte das Patent- och marknadsdomstolen dem Molkereiunternehmen, die Aussage „netto noll klimatavtryck“ (Netto-Null-Klimafußabdruck) oder ähnliche Aussagen zu verwenden, die den Eindruck erwecken, ein Produkt verursache gar keinen Klimafußabdruck oder dessen Klimawirkung sei vollständig kompensiert, wenn dies nicht zutrifft. Das Verbot ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 1.000.000 SEK bewehrt.
Klimaneutralitäts-Aussagen auf Basis von Kompensation müssen für Verbraucher auf den ersten Blick zutreffend und vollständig belegt sein, sonst drohen gerichtliche Verbote.
Klimabezogene Werbeaussagen und Kompensations-Claims
- Behörde / Gericht
- Patent- och marknadsdomstolen (Stockholms tingsrätt), auf Klage des Konsumentombudsmannen (KO)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 02.02.2023
- Konsumentverket, Nachrichten und Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.02.2025 · Direktlink
Fehler melden
28.12.2022 ein brasilianischer LebensmittelkonzernLebensmittelkonzern: Leniency-Vereinbarung über 584 Mio. BRL wegen Vorteilszahlungen an Amtsträger 104,1 Mio. €
Ein brasilianischer Lebensmittelkonzern verpflichtete sich in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU zur Zahlung von 583.977.360,48 BRL in fünf Jahresraten ab 2023, weil er nach der vertraulichen Anlage I Amtsträgern oder ihnen nahestehenden Dritten unzulässige Vorteile gezahlt hatte. Der Betrag setzt sich aus der Abschöpfung unrechtmäßiger Vorteile (314.875.384,01 BRL), einer Geldbuße nach Lei 8.429/1992 (9.173.587,96 BRL) und einer Geldbuße nach dem Antikorruptionsgesetz Lei 12.846/2013 (259.928.388,50 BRL) zusammen; ohne die vereinbarten Nachlässe wären es 1.170.184.567,12 BRL gewesen. Laut Vereinbarung betrafen die Taten keine Bundesaufträge, und ein Schaden für die öffentliche Hand war bis zur Unterzeichnung nicht belegt.
Auch ohne Bezug zu öffentlichen Aufträgen können Vorteilszahlungen an Amtsträger Abschöpfung und Bußen in dreistelliger Millionenhöhe auslösen.
Vorteilszahlungen an Amtsträger außerhalb öffentlicher Aufträge
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022, Art. 33; Instrução Normativa CGU/AGU 2/2018
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation (1 %), spontane Mitteilung vor einem Verfahren (1 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,21 %) wurden angerechnet; die Antikorruptionsbuße wurde um 63,33 % und die Abschöpfung um 30 % reduziert.
- Haftung von Führungskräften
- Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung wurde mit 2,25 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 583.977.360,48 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.12.2024 · Direktlink
Fehler melden
22.12.2022 drei niederländische EiprodukteherstellerACM: Bußgelder gegen drei Eiproduktehersteller wegen Einkaufskartell Bußgeld
Drei Eiproduktehersteller (Unternehmen A, B und C) stimmten ab 2015 bzw. 2016 beim Einkauf von Industrieeiern bei Legehennenhaltern ihre Preise ab, teilten Lieferanten untereinander auf und tauschten sensible Informationen aus; Unternehmen B war an beiden Absprachen beteiligt. Laut Berufungsurteil des CBb betrugen die ursprünglichen Bußgelder 1.000.000 EUR und 15.741.500 EUR für zwei der Unternehmen sowie zweimal 5.110.000 EUR für Unternehmen B (zusammen 26.961.500 EUR); sie wurden im Einspruch (Unternehmen B minus 10 %) sowie von Rechtbank und CBb gemindert, die Endbeträge sind nicht veröffentlicht. Das CBb bestätigte am 15. September 2026 die Kartellverstöße abschließend.
Auch Absprachen auf der Einkaufsseite zulasten von Lieferanten sind Kartelle; schon die Zusage unter Wettbewerbern, bestimmte Lieferanten nicht abzuwerben, ist verboten.
Einkaufskartelle und Absprachen unter Wettbewerbern über Lieferanten
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet, Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Minderungen im Einspruch (Unternehmen B, Verhältnismäßigkeit bei doppelter Sanktion) sowie durch Rechtbank und CBb wegen überlanger Verfahrensdauer und doppelter Sanktionierung.
- Veröffentlicht
- 10.05.2023
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.12.2024 · Direktlink
Fehler melden
22.12.2022 fünf slowenische Mühlen- und LebensmittelunternehmenMühlenkartell: AVK stellt Absprache über Weizenankaufspreise fest Sonstiges
Fünf Mühlen- und Lebensmittelunternehmen trafen sich im Juli 2020 informell, tauschten Informationen über den Ankaufspreis für Weizen aus und veröffentlichten danach nahezu identische Preislisten für die Ernte 2020. Die Wettbewerbsbehörde stellte einen Verstoß gegen das Kartellverbot fest (nicht rechtskräftig; Bußgelder waren nach damaligem Recht einem gesonderten Verfahren vorbehalten).
Ein einziges informelles Treffen mit Preisaustausch genügt für einen Kartellverstoß – auch auf der Einkaufsseite.
Informelle Treffen und Preisinformationsaustausch unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 ZPOmK-1, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 17.01.2023
- AVK, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.12.2024 · Direktlink
Fehler melden
21.10.2022 OGH stellt Kartellabsprache zweier Zuckerhersteller über Lieferungen nach Österreich fest Sonstiges
Der OGH stellte fest, dass ein im Beschluss anonymisierter deutscher Zuckerhersteller in einem Telefongespräch am 22.02.2006 mit einem Wettbewerber vereinbarte, dass seine slowakische Tochter keine weiteren Exporte von Industriezucker nach Österreich tätigt – ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV und § 1 KartG. Gegen ihn als Kronzeugen hatte die BWB keine Geldbuße beantragt; über die Geldbuße gegen den zweiten Hersteller muss das Kartellgericht neu entscheiden.
Schon ein einziges Telefonat, in dem Liefergebiete verteilt werden, genügt für einen Kartellverstoß.
Einzelne Telefonate mit Wettbewerbern über Liefergebiete
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 KartG 2005, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenstatus der Erstantragsgegnerin
- RIS, Judikatur Justiz (Suche) (Entscheidung 2022) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.10.2024 · Direktlink