Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 718,4 Mio. € 50 % · 24 Fälle
- USA 348,7 Mio. € 24 % · 18 Fälle
- Brasilien 344,3 Mio. € 24 % · 5 Fälle
- Vereinigtes Königreich 10,3 Mio. € 1 % · 10 Fälle
- Schweiz 4,07 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Südkorea 1,93 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Südafrika 1,8 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Norwegen 1,62 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Hongkong 659.106 € 0 % · 1 Fall
- Singapur 339.697 € 0 % · 1 Fall
- 2 weitere638.817 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 689,8 Mio. € 48 % · 20 Fälle
- Korruption und Bestechung 390,4 Mio. € 27 % · 9 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 284,4 Mio. € 20 % · 13 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 63,2 Mio. € 4 % · 6 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 3,63 Mio. € 0 % · 10 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 900.000 € 0 % · 3 Fälle
- Lieferkette und Menschenrechte 533.493 € 0 % · 4 Fälle
- Datenschutz 14.000 € 0 % · 3 Fälle
Wen?
nach Unternehmen- Schneider Electric; Legrand; Rexel; Sonepar 470 Mio. € 33 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 332 Mio. € 23 % · 23 Fälle
- Applied Materials, Inc. und Applied Materials Korea, Ltd. 212,2 Mio. € 15 % · 1 Fall
- Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. 113,2 Mio. € 8 % · 1 Fall
- ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband) 97,4 Mio. € 7 % · 1 Fall
- CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen) 80,1 Mio. € 6 % · 1 Fall
- The Manitowoc Company, Inc.; Grove U.S. L.L.C.; Manitowoc Crane Group Germany GmbH 41 Mio. € 3 % · 1 Fall
- IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies) 15,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Aiotec GmbH 13,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Harman International Industries, Inc. 11,5 Mio. € 1 % · 2 Fälle
- 32 weitere46,3 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 4 | 241,3 Mio. € |
| 2023 | 8 | 57,4 Mio. € |
| 2024 | 16 | 558,2 Mio. € |
| 2025 | 20 | 237,5 Mio. € |
| 2026 | 20 | 338,3 Mio. € |
68 Fälle
09.09.2026 Moorim P&P, Moorim Paper, Hansol Paper u. a. (6 Unternehmen)Bieterabsprachen bei Druckpapier für Nongmin News: sechs Papierfirmen sanktioniert 1,93 Mio. €
Sechs Hersteller und Händler von Druckpapier legten laut KFTC bei sechs Ausschreibungen des Verlags Nongmin News Corp. zwischen Juni 2021 und November 2024 vorab Zuschlagsempfänger, Scheinbieter und Gebotspreise fest; die durchschnittliche Zuschlagsquote lag bei rund 96,2 % gegenüber 87,6 % in den Jahren 2018 bis 2020. Die KFTC erließ Abhilfeanordnungen, verhängte Geldbußen von insgesamt 3.009 Mio. KRW (Moorim SP 59 Mio., Moorim Paper 573 Mio., Moorim P&P 948 Mio., Hansol Paper 556 Mio., Hankuk Paper 515 Mio., Hongwon Paper 358 Mio. KRW).
Kartellprüfungen sollten neben der allgemeinen Preisbildung stets auch das Ausschreibungsgeschäft erfassen, weil Absprachen dort oft parallel laufen.
Submissionsabsprachen bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 40 Abs. 1 Nr. 8 MRFTA (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 09.09.2026
Originalbetrag 3.009.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2026.
- KFTC press release (EN), 10 Sep 2026: KFTC Sanctions Bid-Rigging in Nongmin News Corp. Printing Paper Tenders Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO), 09.09.2026: 농민신문사 발주 인쇄용지 입찰담합 제재 Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO, PDF) mit Bußgeldtabelle je Unternehmen und Rechtsgrundlage Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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24.08.2026 Container Manufacturing Ltd.Kleiner US-Maschinenlieferant exportierte Ersatzteile für Dosenpressen nach Russland 857.339 €
Der Hersteller von Pressen für Getränkedosendeckel aus Ohio (neun Beschäftigte) lieferte von März 2023 bis März 2025 in zehn Fällen Ersatzteile für Aluminium-Umformwerkzeuge im Wert von rund 264.700 USD – teils über die VAE und die Türkei – ohne Lizenz an einen russischen Kunden, dessen Gruppe auch Rüstungsvorprodukte liefert. In zwei Fällen handelte das Unternehmen in Kenntnis des Verstoßes; es räumte die Vorwürfe ein.
Auch Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten müssen Zolltarifnummern gegen Russland-Beschränkungen prüfen und Lieferungen über Drittländer als Warnsignal behandeln.
HTS-basierte Russland-Exportbeschränkungen, Umwege über Drittländer
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, § 746.8(a)(5) (HTS-Codes Supplement No. 4 to Part 746), §§ 764.2(a), 764.2(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation; nachträglich ausgebautes Compliance-Programm mit Screening, Freigabeprozess und zusätzlicher Exportkontrollschulung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Container Manufacturing Ltd. (24.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Container Manufacturing Ltd. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.08.2026 Rice Lake Weighing Systems, Inc.Waagenhersteller Rice Lake haftet für Iran-Umwegexporte der italienischen Tochter 52.632 €
Die italienische Tochter Dini Argeo lieferte 2019–2021 in acht Fällen Wägetechnik für rund 121.500 USD an einen Händler in den VAE, obwohl sie wusste, dass die Ware an einen früheren iranischen Direktkunden weitergeht. Die Muttergesellschaft hatte das Iran-Verbot nur per englischer E-Mail ohne Erläuterung weitergegeben; OFAC sah einen nicht schwerwiegenden, selbst angezeigten Fall.
Sanktionsvorgaben müssen bei Auslandstöchtern verständlich, in Landessprache und mit Schulung aller relevanten Beschäftigten umgesetzt werden – auch indirekte Lieferungen über Händler sind verboten.
Sanktionsschulung für Auslandstöchter, indirekte Lieferungen über Drittländer
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, § 560.215 (Auslandstöchter von US-Personen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, sofortige interne Untersuchung, geringe Umsatzbedeutung, keine Vorverstöße, Kooperation; nachträglich Schulung der Tochter-Beschäftigten und Händlerprüfung
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
Originalbetrag 60.764 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- OFAC Enforcement Release: Rice Lake Weighing Systems Settles with OFAC for Iran-Related Apparent Violations (12.08.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.08.2026 Everlight Electronics Co., Ltd. und Everlight Americas, Inc.Everlight: 5,15 Mio. USD – chinesische LEDs über Taiwan als taiwanisch deklariert 4,46 Mio. €
Der taiwanische LED-Hersteller und seine texanische Tochter sollen von 2018 bis 2022 in China gefertigte LEDs über Taiwan umgeschlagen und gegenüber dem Zoll als taiwanischen Ursprungs angegeben haben, um Section-301-Zölle zu vermeiden; bis 2025 wurden zudem chinesische und taiwanische Chips in der Fertigung nicht getrennt. Der Vergleich über 5,15 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage eines früheren Mitarbeiters, der rund 876.000 USD erhält.
Bei Umschlag über Drittländer muss der Warenursprung nach Fertigungsschritt belegt sein – ein Umpacken in Taiwan macht aus chinesischer Ware keine taiwanische.
Ursprungsregeln und Warenursprung bei Umschlag über Drittländer
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney’s Office District of Maryland (Department of Justice) mit U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Tariff Act of 1930 (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
Originalbetrag 5.150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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30.07.2026 Airbus Operations LimitedAirbus Operations zahlt 6,4 Mio. GBP für Exportkontroll-Verstöße bei Technologietransfer 7,48 Mio. €
Airbus Operations Ltd verstieß über einen längeren Zeitraum vor November 2022 gegen die Export Control Order 2008: Übermittlungen kontrollierter Technologie unter drei allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (OGEL) wurden nicht korrekt dokumentiert, vorgeschriebene Register fehlten, und eine Einzelgenehmigung wurde nicht eingehalten. Der Fall kam durch Selbstanzeige ans Licht und wurde per Compound Settlement erledigt (Datum der Veröffentlichung).
Auch Technologietransfers per E-Mail oder Datenraum sind Ausfuhren – Auflagen, Register und Aufzeichnungen allgemeiner Genehmigungen müssen im Alltag gelebt werden.
Genehmigungsauflagen und Aufzeichnungspflichten beim Technologietransfer
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Control Order 2008, Art. 29(2) und 29(3) (Auflagen und Register bei OGELs) sowie Auflage einer SIEL; Straftaten nach Art. 38(1)(a) und (b); Compound Settlement durch HMRC
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung, volle Kooperation, Abhilfemaßnahmen
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
Originalbetrag 6.409.388 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.
- Notice to exporters 2026/17: company named in compound settlement for breaches of export control Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.07.2026 Dairymaster Unlimited Company400.000 Euro Strafe für Dairymaster nach tödlichem Unfall an Melkstandtor 400.000 €
Im Juli 2020 wurde ein Landwirt auf einem Milchviehbetrieb im County Limerick durch ein pneumatisch betriebenes Tor im Melkstand tödlich verletzt, das Dairymaster entworfen und hergestellt hatte. Das Unternehmen bekannte sich in sechs Punkten schuldig; das Gericht verhängte je 200.000 Euro wegen Verstößen gegen s. 16(3) und s. 16(1)(a) des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 (Pflichten von Konstrukteuren und Herstellern), zusammen 400.000 Euro, die übrigen Punkte wurden berücksichtigt.
Hersteller von Arbeitsmitteln haften strafrechtlich für sichere Konstruktion, Prüfung und ausreichende Sicherheitsinformationen.
- Behörde / Gericht
- Limerick Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- s. 16(1)(a), 16(3) i. V. m. s. 77(2)(a), 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
- HSA: Dairymaster Unlimited Company fined €400,000 following a fatal workplace incident (28.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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15.07.2026 CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbHBundeskartellamt: 453.000 € gegen Händler von Prüf- und Messgeräten 453.000 €
Drei Vertriebsunternehmen für Prüf- und Messgeräte stimmten von 2016 bis 2022 Rabatte als wesentliche Preisbestandteile ab und meldeten sich gegenseitig Kundenkontakte, meist mit der Bitte um ‚Zurückhaltung‘. Belegt wurde dies durch über 400 E-Mails; die Verfahren endeten per Settlement.
Auch kleine Händler haften: Schon die Bitte an Wettbewerber, sich bei einem Kunden ‚zurückzuhalten‘, ist eine verbotene Kundenabsprache.
E-Mail-Kontakte zu Wettbewerbern über Kunden und Rabatte
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Settlement; Kooperation von Elektronik-Kontor Messtechnik berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen Preisabsprachen beim Vertrieb von Prüf- und Messgeräten Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.07.2026 Emma Bridgewater LimitedEmma Bridgewater: Schneemaschine fällt bei Lichterfest – 266.666 £ 311.752 €
Bei einer Weihnachtsbeleuchtungs-Veranstaltung am Werksladen in Hanley fiel im November 2024 eine ungesicherte Kunstschnee-Maschine aus einem Fenster; Glassplitter verletzten ein zwölfjähriges Mädchen am Kopf. Die Keramikmanufaktur hatte die Risiken nicht beurteilt und die Maschine entgegen der Herstelleranleitung nicht befestigt; Geldstrafe 266.666 £ plus 4.931 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (Geschäftsjahr bis April 2025) hatte das Unternehmen durchschnittlich 345 Beschäftigte.
Auch Marketing-Events sind Arbeitsschutzthema: Wer Technik über Publikum installiert, muss Absturz von Gegenständen ausschließen und Herstellervorgaben einhalten.
- Behörde / Gericht
- Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Regulation 10(1) Work at Height Regulations 2005; Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
Originalbetrag 266.666 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.
- Emma Bridgewater fined £266,666 after falling shard of glass injures child (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Emma Bridgewater Limited (01943787) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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01.07.2026 Datasonic Indústria e Distribuição de Eletrônicos Ltda., D.T.I. Comércio de Artigos de Informática Ltda., Pares Eletrônica Comercial e Industrial Eireli u. a. (10 Unternehmen)CADE: Kartellbußen gegen zehn Elektronik-Anbieter, zwei später herabgesetzt 699.960 €
Das Tribunal des CADE verurteilte in einem Kartellverfahren zehn Anbieter elektronischer Produkte zu Geldbußen, während die Unterzeichner einer Kronzeugenvereinbarung von 2014 (Agilent und Keysight) sowie ein Unternehmen mit erfülltem Vergleich sanktionsfrei blieben. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 8.362.138,05 BRL; im virtuellen Beratungsverfahren setzte das Plenum am 17.08.2026 bei der Entscheidung über Embargos von Amts wegen die Bußen von Datasonic (von 4.329.605,69 auf 856.937,12 BRL) und D.T.I. (von 1.021.750,18 auf 265.406,99 BRL) herab, sodass 4.133.126,29 BRL verbleiben. Die Sitzungsniederschrift nennt den betroffenen Markt nicht. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer als Erster mit der Kartellbehörde kooperiert, kann straffrei bleiben, während die übrigen Beteiligten zahlen.
Kartellrisiken im Vertrieb und Nutzen der Kronzeugenregelung
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
Originalbetrag 4.133.126,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2026.
- Diário Oficial da União, 08.07.2026, Seção 1, S. 132: Ata da 268ª Sessão Ordinária de Julgamento (01.07.2026), PA nº 08700.010050/2014-23 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Diário Oficial da União, 24.08.2026, Seção 1, S. 55: Ata nº 30 (Circuito Deliberativo Virtual), Embargos im PA 08700.010050/2014-23, Abstimmungsende 17.08.2026 Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Stars Engrg Pte LtdStars Engrg: 500.000 SGD Strafe nach tödlicher Explosion 339.697 €
Bei einer Explosion und einem Brand an einer beheizten Mischmaschine im Betrieb von Stars Engrg Pte Ltd in Tuas starben am 24. Februar 2021 drei Arbeiter, sieben wurden verletzt; das Unternehmen erhielt nach dem Workplace Safety and Health Act Geldstrafen von insgesamt 500.000 SGD. Nach den Ermittlungen des MOM und eines Untersuchungsausschusses wurde die Maschine trotz wiederholter Warnzeichen wie Überhitzung, Ölaustritt, Rauch und eines kurz zuvor aufgetretenen Brandes weiterbetrieben, und es gab Mängel bei Gefährdungsbeurteilung, sicheren Arbeitsverfahren, Wartung, Aufsicht und Unterweisung. Nach dem Unfall wurden zudem für die Ermittlungen wichtige Nachrichten gelöscht.
Warnzeichen an Maschinen ernst nehmen; Gefährdungsbeurteilung, sichere Arbeitsverfahren und Unterweisung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Ministry of Manpower (MOM); Verurteilung durch ein Singapurer Strafgericht
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Workplace Safety and Health Act 2006 (WSHA); Penal Code (Behinderung der Justiz, gegen Einzelpersonen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 500.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2026.
- MOM: Stars Engrg – Workplace Explosion At Tuas Worksite; Company Also Penalised (25.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht 620.000 €
Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.
Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- VARTA AG: BaFin setzt Geldbußen fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur VARTA AG (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.06.2026 Siliziumkarbid-Hersteller (anonymisiert)Siliziumkarbid-Hersteller: 18 Mio. NOK wegen nicht repräsentativer Emissionsmessungen 1,62 Mio. €
Økokrim erließ gegen ein Industrieunternehmen, das Siliziumkarbid herstellt, einen Strafbefehl über 18.000.000 NOK wegen Verstößen gegen das Umweltschutzgesetz (forurensningsloven) und falscher Angaben gegenüber Miljødirektoratet. Nach Auffassung von Økokrim waren die Luftemissionsmessungen im Jahr 2021 nicht repräsentativ, weil während der Messkampagnen u. a. weniger produziert wurde; dadurch bestand die Gefahr, dass deutlich mehr des krebserregenden Benzo[a]pyren ausgestoßen wurde als genehmigt. Das Unternehmen hat den Strafbefehl angenommen.
Eigenüberwachung von Emissionen muss den Normalbetrieb abbilden – wer Messungen durch gedrosselte Produktion beschönigt, riskiert hohe Unternehmensstrafen.
Integrität von Umwelt-Eigenmessungen und Meldungen an Behörden
- Behörde / Gericht
- Økokrim
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Forurensningsloven (Umweltschutzgesetz); falsche Angaben gegenüber Miljødirektoratet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Nach Økokrim trafen Führungskräfte die Entscheidungen über die nicht repräsentativen Messungen im Wissen, dass sie die tatsächlichen Emissionen nicht abbilden würden.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 18.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- Økokrim, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.05.2026 Siemens Gamesa Renewable Energy LtdSiemens Gamesa: 600.000 GBP Strafe nach Unfall im Rotorblattwerk Hull 694.300 €
Siemens Gamesa wurde zu 600.000 GBP Geldstrafe und 7.980,80 GBP Kosten verurteilt. Im Rotorblattwerk in Hull kippte am 18. Juli 2024 ein etwa 800 kg schweres vorgefertigtes Bauteil auf eine Beschäftigte, nachdem Stützstangen entfernt worden waren; sie ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Health and Safety Executive stellte eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung, fehlende sichere Arbeitsverfahren und mangelnde Unterweisung fest.
Wo Beschäftigte eigene Arbeitsmethoden entwickeln, fehlt meist ein verbindliches und geschultes sicheres Verfahren.
Gefährdungsbeurteilung und sichere Arbeitsverfahren in der Fertigung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Grimsby Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis; nach dem Unfall wurden die Stützen mit einem Schlüsselsystem gesichert.
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
Originalbetrag 600.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- HSE: Siemens fined £600,000 after employee left paralysed at site in Hull (26.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.04.2026 Coastal PVA Technology, Inc.Coastal PVA: 1,7 Mio. USD (ausgesetzt) für Bürsten an SMIC – ohne Exportkontrollprogramm 1,45 Mio. €
Der kalifornische Hersteller von PVA-Bürsten zur Wafer-Reinigung verkaufte von 2021 bis 2024 in 18 Fällen Ware im Wert von rund 400.000 USD über zwei chinesische Händler an SMIC Beijing und SMIC North, beide auf der Entity List. Das Unternehmen hatte keine formalen Exportkontrollregeln; die Strafe von 1,7 Mio. USD wird wegen begrenzter Zahlungsfähigkeit ein Jahr ausgesetzt und entfällt, wenn Schulung und internes Audit fristgerecht erfolgen.
Auch nicht gelistete Alltagsware (EAR99) braucht eine Genehmigung, wenn der Endkunde auf der Entity List steht – ohne Endkundenprüfung hilft auch der Umweg über Händler nicht.
Exportkontrolle bei EAR99-Ware und Lieferung über Händler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Zahlung wegen nachgewiesen begrenzter Zahlungsfähigkeit ausgesetzt; Lieferungen nach Hinweis von BIS eingestellt.
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.04.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Coastal PVA Technology, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Coastal PVA Technology, Inc., Settlement Agreement und Proposed Charging Letter Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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02.04.2026 Nexans France, Nexans SA; Sonepar-Gruppe (Sonepar France Distribution u. a.)Nexans und Sonepar: 6,5 Mio. EUR für exklusive Importrechte in Überseegebieten 6,5 Mio. €
Nexans räumte Gesellschaften der Sonepar-Gruppe vom 13.05.2015 bis 20.11.2023 exklusive Rechte zum Import von Nexans-Kabeln nach La Réunion, Mayotte, Guyane, Martinique und Guadeloupe ein, was Art. L. 420-2-1 Code de commerce für die Überseegebiete verbietet. Die Autorité de la concurrence verhängte im Vergleichsverfahren 3 Mio. EUR gegen Nexans France (mit Nexans SA) und 3,5 Mio. EUR gegen die beteiligten Sonepar-Gesellschaften, zusammen 6,5 Mio. EUR. Es ist die erste Entscheidung der Behörde, die auf die Meldung einer Person mit geschütztem Hinweisgeberstatus zurückgeht.
Exklusive Import- oder Vertriebsrechte für die französischen Überseegebiete sind grundsätzlich verboten und gehören vor Vertragsschluss auf den Prüfstand.
Exklusive Vertriebs- und Importrechte; Hinweisgeber als Aufdeckungsquelle
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-2-1 Code de commerce; Vergleichsverfahren nach Art. L. 464-2 III Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (transaction): Die Unternehmen bestritten die Beschwerdepunkte nicht.
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-04 du 2 avril 2026 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 26-D-04 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 26-D-04 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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26.03.2026 Commercial Lines Limited (HLN Supplies)Kunststoffverarbeiter: zwei Fingerverletzungen in zehn Tagen – 16.000 £ 18.494 €
Im August 2024 verloren zwei Beschäftigte des Leedser Kunststoffverarbeiters binnen zehn Tagen Fingerteile – an einer ungeschützten Schleifmaschine und an einer Tischkreissäge. Die HSE bemängelte fehlende Schutzeinrichtungen, unzureichende Sägeschulung, fehlende sichere Arbeitsverfahren und keine angemessene Gefährdungsbeurteilung; Geldstrafe 16.000 £ plus 6.534 £ Kosten für den Betrieb mit laut Jahresabschluss 17 Beschäftigten.
Ein Unfall an einer Maschine ist ein Warnsignal für alle anderen – nach dem ersten Vorfall gehören sämtliche Schutzeinrichtungen und Unterweisungen sofort auf den Prüfstand.
Sicherer Umgang mit Sägen und Maschinen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974; Regulation 3(1) Management of Health and Safety at Work Regulations 1999
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
Originalbetrag 16.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.
- Plastics firm fined after two workers lose fingers in just ten days (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Commercial Lines Limited (01762733) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.03.2026 Double J SmallwoodsSägewerk Double J Smallwoods: 601.250 NZD nach zwei Schwerverletzten 304.230 €
In dem Sägewerk in Gisborne schlug im Juni 2024 Holz aus einer unzureichend geschützten Stapelsäge zurück und verletzte einen Arbeiter schwer am Arm; sieben Wochen später wurde ein weiterer Arbeiter zwischen zwei Gabelstaplern eingeklemmt und erlitt Wirbelsäulen- und Beckenbrüche. WorkSafe stellte systematische Mängel bei Maschinenschutz, Risikobewertung, innerbetrieblichem Verkehr, Schulung und Wartung fest; das Unternehmen hatte den ersten Unfall nicht gemeldet und frühere förmliche Aufforderungen zur Behebung nicht umgesetzt. Das Gisborne District Court verhängte am 18. März 2026 eine Geldstrafe von 601.250 NZD und 100.754 NZD Wiedergutmachung.
Behördliche Aufforderungen und erste Unfälle verlangen sofortiges Handeln – wer Vorfälle nicht meldet und Risiken liegen lässt, riskiert weitere Verletzte.
Maschinenschutz, innerbetrieblicher Verkehr und Meldung von Arbeitsunfällen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Gisborne District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work Act 2015, ss 36(1)(a), 48(1), 48(2)(c)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
Originalbetrag 601.250 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.03.2026.
- WorkSafe New Zealand: Known risks ignored: sawmill penalised after two serious injuries (30.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.02.2026 ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband)Kabelkartell: PMÚ verhängt Rekordbußen von 97,4 Mio. EUR 97,4 Mio. €
Hersteller und Lieferanten von Kupfer- und Aluminiumkabeln stimmten eine gemeinsame Berechnung des Metallzuschlags ab, der einen wesentlichen Teil des Endpreises ausmacht; ein Branchenverband wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 97.434.800 EUR, die höchste Summe in einem Verfahren; zwei Kronzeugen blieben bußgeldfrei (nicht rechtskräftig). Adressaten: ELKOND HHK, a.s.; VUKI a.s.; Prysmian Kablo s.r.o.; Prysmian Kabely, s.r.o.; Kablo Vrchlabí s.r.o.; NKT s.r.o.; PRECON s.r.o.; Tele–Fonika Kabely CZ s.r.o.; KABELOVNA KABEX a. s.; Asociace výrobců kabelů a vodičů ČR a SR (Kronzeugen ohne Buße: ICS Industrial Cables Slovakia, PRAKAB).
Auch eine abgestimmte Berechnungsformel für Preisbestandteile ist Preisabsprache – Verbandsarbeit braucht kartellrechtliche Begleitung.
Preisabstimmung über Verbände und Zuschlagsformeln
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 11.03.2026
- KARTELY: PMÚ odhalil kartel výrobcov a dodávateľov káblov, uložil pokuty takmer 100 miliónov eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.02.2026 Applied Materials, Inc. und Applied Materials Korea, Ltd.Applied Materials zahlt 252 Mio. USD für Chipanlagen-Exporte nach China 212,2 Mio. €
Applied Materials und die koreanische Tochter führten 2021 und 2022 Ionenimplanter für die Halbleiterfertigung im Wert von rund 126 Mio. USD über Korea ohne Lizenz an ein 2020 auf die Entity List gesetztes chinesisches Unternehmen aus. Die Strafe entspricht dem doppelten Transaktionswert und damit dem gesetzlichen Höchstmaß; verantwortliche Compliance- und Führungskräfte sind nicht mehr im Unternehmen.
Umwege über ausländische Tochtergesellschaften heben die Lizenzpflicht nicht auf; Exportkontrolle braucht Audits und klare Verantwortlichkeit der Führung.
Entity-List-Prüfung bei Lieferungen über Tochtergesellschaften
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations (Entity List)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Verantwortliche Compliance-Mitarbeitende und leitende Führungskräfte aus Handel und Produktion sind laut BIS nicht mehr beschäftigt.
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
Originalbetrag 252.500.300 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.
- BIS: Applied Materials to Pay $252 Million Penalty for Illegally Exporting Semiconductor Manufacturing Equipment (12.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Applied Materials, Inc. and Applied Materials Korea (11.02.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.01.2026 Multi Packaging Solutions UK LimitedVerpackungshersteller: 4,5-Tonnen-Maschine fällt auf Arbeiter – 433.333 £ 496.828 €
Beim improvisierten Umsetzen einer 4,5 Tonnen schweren Maschine ohne Anschlagpunkte mit Gabelstapler und Rollen rutschte die Last im Werk East Kilbride 2023 von den Gabeln und traf einen Beschäftigten, der darunter arbeitete, am Kopf; er erlitt bleibende Seh-, Hör- und Nervenschäden. Der Hebevorgang war nicht von einer fachkundigen Person geplant worden; Geldstrafe 433.333 £. Laut Jahresabschluss 2024 beschäftigte die Gesellschaft (heute Smurfit Westrock Consumer Packaging UK Limited) im Vereinigten Königreich durchschnittlich 1.397 Personen.
Seltene, nicht routinemäßige Hebearbeiten sind die gefährlichsten – sie brauchen eine eigene Planung durch Fachkundige, bevor jemand unter die Last tritt.
- Behörde / Gericht
- Hamilton Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Regulation 8(1)(a) und (c) Lifting Operations and Lifting Equipment Regulations 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
Originalbetrag 433.333 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.01.2026.
- Packaging company fined after worker suffers life-changing head injuries (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Multi Packaging Solutions UK Limited (02586987) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.12.2025 Luxemburg: 7.000 Euro gegen Technikhersteller wegen lückenhaftem Verarbeitungsverzeichnis 7.000 €
Bei einer Vor-Ort-Prüfung im November 2023 übergab ein luxemburgischer Hersteller technischer Ausrüstung (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nicht, sondern zeigte es nur in einer Online-Anwendung; das am Folgetag aus der Software exportierte Verzeichnis mit 40 Einträgen war unvollständig und ungenau, u. a. bei Kontaktangaben, Kategorien betroffener Personen und Daten, Empfängern und Drittlandübermittlungen. Die CNPD verhängte 7.000 Euro, sprach eine Ermahnung aus und ordnete binnen zwei Monaten die Vervollständigung an.
Das Verarbeitungsverzeichnis muss auf Abruf vorliegen und Empfänger und Drittländer konkret benennen – „Konzerngesellschaften“ oder „Dienstleister“ reichen nicht.
Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
- Behörde / Gericht
- Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, d, e
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- fahrlässig
- Délibération n° 7FR/2025 du 16 décembre 2025 – amende et autres mesures correctrices Entscheidung einer Behörde
- Entscheidung 7FR/2025 (pseudonymisierte Fassung, PDF) Entscheidung einer Behörde
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10.12.2025 Elo Sistemas Eletrônicos S.A., FAE Sistemas de Medição S.A., Wasion da Amazônia (ehem. Dowertech da Amazônia)CADE: 73,83 Mio. BRL Bußgeld wegen Kartells bei Stromzählern 11,4 Mio. €
Der CADE-Tribunal verurteilte einstimmig die Hersteller Elo Sistemas Eletrônicos, FAE Sistemas de Medição (ehemals Fae Ferragens e Aparelhos Elétricos) und Dowertech da Amazônia (heute Wasion da Amazônia) wegen eines Kartells bei Stromzählern, bei dem zwischen 2005 und 2014 Preise in öffentlichen und privaten Ausschreibungen abgesprochen, der Markt aufgeteilt und überwacht und Schutzangebote abgegeben wurden. Die Unternehmen erhielten Geldbußen von 54.238.824,03 BRL, 15.167.886,53 BRL und 3.196.631,43 BRL. Der Fall kam 2014 durch einen Kronzeugenantrag ins Rollen; in derselben Sitzung genehmigte der CADE vier weitere Vergleiche über rund 15,5 Mio. BRL. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Ausschreibungskartelle fliegen oft über Kronzeugen auf; Compliance muss Kontakte zu Wettbewerbern vor Angebotsabgabe konsequent unterbinden.
Submissionsabsprachen und Marktaufteilung bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
Originalbetrag 72.603.341,99 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.
- Diário Oficial da União, 17.12.2025 – Ata da 259ª Sessão Ordinária de Julgamento do CADE (10.12.2025), Processo Administrativo nº 08700.008413/2014-60 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE – Cade condena empresas por cartel no mercado de medidores de eletricidade (10.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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10.12.2025 Rinnai Brasil Tecnologia de Aquecimento Ltda.CADE: Rinnai zahlt 11,2 Mio. BRL im Vergleich wegen Mindestpreisvorgaben 1,77 Mio. €
Das Tribunal des CADE genehmigte einen Verpflichtungsvergleich (TCC) mit Rinnai Brasil in einem Verfahren zum Markt für Gas-Durchlauferhitzer: Laut Generalsuperintendenz hatte das Unternehmen seine beherrschende Stellung missbraucht, indem es Händlern Mindestpreise für Werbeangebote vorgab, was im stationären Handel als Mindestwerbepreis und online faktisch als Preisbindung der zweiten Hand wirkte. Rinnai verpflichtete sich, die Praktiken einzustellen, Vorkehrungen gegen neue Verstöße zu treffen und mutmaßlich 11.215.319,31 BRL an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) zu zahlen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Hersteller mit starker Marktstellung sollten Händlern keine Mindestpreise für Werbung oder Online-Angebote vorschreiben.
Mindestpreisvorgaben an Händler und Preisbindung im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Termo de Compromisso de Cessação)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 11.12.2025
Originalbetrag 11.215.319,31 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.
- Diário Oficial da União, 17.12.2025, Seção 1, S. 108: Ata da 259ª Sessão Ordinária de Julgamento (10.12.2025), Requerimento de TCC nº 08700.005856/2025-52 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 11.12.2025: Cade homologa acordos em investigação no mercado de aquecedores de água a gás Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.12.2025 CNH Industrial Polska sp. z o.o., Raitech sp. z o.o., PHU Perkoz sp. z o.o. u. a. (8 Unternehmen)CNH Industrial Polska und Händler: 338,8 Mio. PLN für Kartell bei Landmaschinen 80,1 Mio. €
Das UOKiK sanktionierte CNH Industrial Polska und sieben Händler der Marken New Holland, Case IH und Steyr, weil sie den polnischen Markt für Landmaschinen dieser Marken aufgeteilt und Preise abgestimmt hatten. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 338.827.000 PLN (CNH Industrial Polska 241.599.000, Raitech 24.391.000, Perkoz 23.778.000, Adler Agro 15.335.000, Rolserwis 13.356.000, eine weitere Händlergesellschaft (Personengesellschaft) 8.249.000, Kisiel Agrotech 6.778.000, Kisiel 5.341.000 PLN). Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Absprachen über Verkaufsgebiete und Preise im Händlernetz sind auch im Landmaschinenvertrieb schwerwiegende Kartellverstöße.
Marktaufteilung und Preisabstimmung zwischen Hersteller und Händlern
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 338.827.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.
- UOKiK-Entscheidungsdatenbank: Decyzja DOK-5/2025 (CNH Industrial Polska u. a.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Decyzja nr DOK-5/2025 vom 09.12.2025 (öffentliche Fassung) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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26.11.2025 Harman International Industries, Inc.Harman zahlt 11,8 Mio. USD – Antidumpingzoll auf Aluminium-Kühlkörper nicht bezahlt 10,2 Mio. €
Der Audioelektronik-Konzern (Marken u. a. Harman Kardon, JBL) soll von 2011 bis 2023 Kühlkörper aus chinesischem Aluminium-Strangpressprofil eingeführt haben, ohne die fälligen Antidumping- und Ausgleichszölle zu zahlen; nach Hinweisen auf das Versäumnis soll das Unternehmen es nicht offengelegt haben. Der Vergleich über 11.809.628 USD erledigt eine Whistleblower-Klage (Anteil rund 2,3 Mio. USD).
Wer einen Zollfehler erkennt und nicht freiwillig offenlegt, verwandelt ein Versehen in eine bewusste Täuschung – Korrekturmeldungen gehören in den Prozess.
Antidumpingzölle auf Vorprodukte und Offenlegung erkannter Fehler
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan (Department of Justice) mit CBP und Department of Commerce
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 26.11.2025
Originalbetrag 11.809.628 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.11.2025 Pfanner Schutzbekleidung GmbH, Protos GmbH, Pronocer Holding GmbH (vormals Holding-AG der Gruppe)Pfanner: 400.000 € Geldbuße für Preisbindung im Handel mit Arbeitsschutzkleidung 400.000 €
Das Kartellgericht verhängte gegen die Pfanner Schutzbekleidung GmbH, die Protos GmbH und ihre Holdinggesellschaft (nunmehr Pronocer Holding GmbH) 400.000 EUR, weil sie von 09.03.2016 bis 25.11.2021 in Österreich die Wiederverkaufspreise ihrer Händler für Arbeits- und Schutzbekleidung festsetzten. Die Einhaltung wurde systematisch überwacht, bei abweichenden Händlern wurde interveniert, und 2019 erinnerte ein Rundschreiben alle Händler an die Preise. Abschläge gab es für Settlement, Kooperation und ein neu eingeführtes Compliance-System.
Rundschreiben an Händler, die zur Einhaltung von Preisen auffordern, sind ein direkter Beleg für Preisbindung und gehören vor Versand in die Rechtsprüfung.
Preisbindung gegenüber Händlern
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 und 4 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Verfahrensbeendigung, Kooperation mit der BWB, Einführung eines Compliance-Systems.
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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06.10.2025 Northwood Consumer Limited (heute NP Birmingham Limited)Rückwärtsfahrender Lkw tötet Beschäftigten: Hersteller zahlt 240.000 £ 276.021 €
Ein Beschäftigter wurde 2023 auf der Servicestraße des gemeinsam genutzten Gewerbegebiets in Birmingham von einem rückwärtsfahrenden Lkw getötet. Das Unternehmen hatte die Risiken des innerbetrieblichen Verkehrs nicht beurteilt, Rückwärtsfahrten weder vermieden noch mit Einweisern oder Beschilderung abgesichert und die Lkw-Zufahrt nicht geregelt; Geldstrafe 240.000 £ plus 6.917 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 37 Personen.
Werksverkehr braucht klare Regeln: Rückwärtsfahrten vermeiden oder absichern und Fußwege von Fahrwegen trennen.
- Behörde / Gericht
- Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) und 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 07.10.2025
Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.10.2025.
- HSE, Pressemitteilung zu Northwood Consumer Limited (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Northwood Consumer Limited (10296424) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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24.09.2025 Giant Manufacturing Co. Ltd.CBP hält Fahrräder von Giant Manufacturing wegen Zwangsarbeit zurück Anordnung
CBP erließ eine Withhold Release Order: Fahrräder, Fahrradteile und Zubehör von Giant Manufacturing Co. Ltd. (Taiwan) werden an allen US-Grenzübergängen zurückgehalten, weil Hinweise auf Zwangsarbeit vorliegen (ILO-Indikatoren u. a. Schuldknechtschaft, Lohneinbehalt, exzessive Überstunden und missbräuchliche Arbeits- und Lebensbedingungen). Zurückgehaltene Sendungen können zerstört, wieder ausgeführt oder durch Nachweis der Zulässigkeit freigegeben werden.
Anwerbegebühren für Wanderarbeitskräfte sind ein Kernrisiko – Lieferanten sollten sie nachweislich selbst tragen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- 19 U.S.C. § 1307 (Tariff Act of 1930, Section 307)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 24.09.2025
- CBP issues Withhold Release Order on Giant Manufacturing Co. Ltd. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.09.2025 O-I Glass LimitedO-I Glass: fehlende Kabinentür am Radlader, Arbeiter verbrüht – 600.000 £ 687.364 €
Im Glaswerk Alloa fehlte an einem Radlader, mit dem geschmolzener Glasabfall und heißes Wasser beseitigt werden, fast zwei Jahre lang die Schutztür der Kabine, obwohl der Schaden gemeldet und andere Fahrer bereits getroffen worden waren. 2024 ergoss sich Material in die Kabine und verbrühte einen 32-Jährigen; Geldstrafe 600.000 £. Laut HSE arbeiten am Standort rund 500 Personen, laut Jahresabschluss 2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 642 Personen.
Gemeldete Schäden an Schutzeinrichtungen brauchen einen verbindlichen Reparaturprozess – eine Meldung ohne Folge ist ein dokumentiertes Versäumnis.
- Behörde / Gericht
- Stirling Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Regulation 5(1) Provision and Use of Work Equipment Regulations 1998; Section 33(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
Originalbetrag 600.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.09.2025.
- Global glass bottle maker fined £600k after worker injured (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag O-I Glass Limited (00526983) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.09.2025 Beautiful City (Pty) LtdMenschenhandel und Kinderarbeit: Strafe für Fabrik Beautiful City 14.584 €
Der High Court in Johannesburg verhängte am 10.09.2025 gegen die Beautiful City (Pty) Ltd, eine Fabrik für Baumwollfaserprodukte in Village Deep (Johannesburg), eine Geldstrafe von 300.000 ZAR. Eine gemeinsame Kontrolle des Department of Employment and Labour, der Polizei und des Department of Home Affairs hatte im November 2019 überwiegend ausländische Beschäftigte ohne Aufenthaltsrecht, darunter Minderjährige, in verschlossenen Räumlichkeiten angetroffen; das Gericht hielt unter anderem Löhne unter dem Mindestlohn, fehlende Registrierung bei Compensation Fund und UIF sowie einen unsicheren Arbeitsplatz fest.
Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel in der Produktion
- Behörde / Gericht
- High Court Johannesburg (Gauteng) (Ermittlungen u. a. Department of Employment and Labour)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Straftatbestände Menschenhandel, Beihilfe zum Menschenhandel, Schuldknechtschaft und Nutznießung aus Menschenhandel; Verstöße gegen Vorschriften zu Unemployment Insurance Fund, Compensation for Occupational Injuries and Diseases Act, National Minimum Wage und Occupational Health and Safety; Beihilfe zum illegalen Aufenthalt (laut Department of Employment and Labour, ohne Paragrafenangaben)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 10.09.2025
Originalbetrag 300.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2025.
- Department of Employment and Labour, media statement of 10 September 2025 Pressemitteilung einer Behörde
- Department of Employment and Labour: Seven Chinese nationals plus their company charged with human trafficking and child labour found guilty (25.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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30.07.2025 Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda.Seatrium und Jurong: Leniency-Vereinbarung über 728,9 Mio. BRL 113,2 Mio. €
Die Seatrium Ltd., die Jurong Shipyard Pte. Ltd. (beide Singapur) und die Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. schlossen mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über unrechtmäßige Vorteile an Amtsträger oder Politiker und ihnen nahestehende Personen sowie über unrechtmäßig erlangte Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung. Die Unternehmen erkannten mutmaßlich eine Schuld von 728.933.258,58 BRL an, zahlbar innerhalb von 60 Tagen; nach eigenen Angaben haben sie auch mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) und dem Attorney-General's Chambers in Singapur Vereinbarungen ausgehandelt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Unternehmen mit Großaufträgen der öffentlichen Hand müssen Zuwendungen an Amtsträger, Politiker und deren Umfeld wirksam unterbinden, da Behörden in mehreren Ländern parallel vorgehen.
Zuwendungen an Amtsträger und politisch exponierte Personen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I, III und IV d, Art. 16; Lei nº 8.666/1993, Art. 88 II und III; Lei nº 8.429/1992
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Zusage von CGU und AGU, doppelte Zahlungen im Verhältnis zu einer Vereinbarung mit dem MPF zu vermeiden; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms.
Originalbetrag 728.933.258,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. (Processo 00190.109025/2019-04, SEI 3722477) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.06.2025 IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies)Parquet de Paris: CJIP mit IDEMIA France über 15,54 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung 15,5 Mio. €
IDEMIA France, früher Oberthur Technologies, verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 15.541.130 EUR. Das 2013 eröffnete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche betraf Verträge zwischen der angolanischen Zentralbank (BNA) und Oberthur Technologies aus dessen damaligem Banknotengeschäft; die Validierung erfolgte am 27.06.2025.
Aufträge von staatlichen Stellen wie Zentralbanken verlangen eine besonders sorgfältige Prüfung von Vermittlern und Zahlungsflüssen.
Korruptionsrisiken bei Aufträgen staatlicher Zentralbanken
- Behörde / Gericht
- Parquet de Paris (Procureure de la République); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger, blanchiment)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 27.06.2025
- Communiqué de presse de la Procureure de la République de Paris, 27 juin 2025 (CJIP IDEMIA France) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
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25.06.2025 Harman International Industries, Inc.OFAC: 1,45 Mio. US-Dollar Vergleich mit Harman wegen Umleitung von Produkten über einen VAE-Händler in den Iran 1,25 Mio. €
Der Audioelektronik-Konzern Harman International Industries, Inc. aus Connecticut zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.454.145 US-Dollar für elf mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC verkaufte der langjährige Händler in den Vereinigten Arabischen Emiraten von Mai 2018 bis Oktober 2020 Harman-Produkte an Kunden im Iran, und zwar mit Wissen und Unterstützung von 13 in Großbritannien tätigen Mitarbeitern der US-Tochter Harman Professional, Inc.; deren Verhalten wird Harman zugerechnet. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 2.077.350 US-Dollar. 400.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Harman durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 25.06.2025 unterzeichnet und am 08.07.2025 veröffentlicht. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Harman International Industries, Inc. Settles with OFAC for $1,454,145 Related to Apparent Violations of Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 08.07.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934471/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (elf mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
Originalbetrag 1.454.145 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2025.
- OFAC Enforcement Release: Harman International Industries, Inc. Settles with OFAC for $1,454,145 (08.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC Settlement Agreement: Harman International Industries, Inc. (25.06.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.06.2025 Safran S.A.Safran/Collins: Freigabe nur gegen Verkauf von Stellantrieb-Geschäften Anordnung
Die CMA sah beim Erwerb eines Teils des Stell- und Flugsteuerungsgeschäfts von Collins Aerospace (RTX) durch Safran eine wesentliche Wettbewerbsbeschränkung bei Trimmstellantrieben für Höhenleitwerke. Die Freigabe erfolgte nur gegen die Zusage, Safrans nordamerikanisches Stellantriebsgeschäft samt Standorten in Mexiko, Kalifornien und Kanada an einen vorab genehmigten Käufer (Woodward) zu veräußern.
Bei Übernahmen in konzentrierten Zuliefermärkten sollten Abhilfen samt Käufer früh vorbereitet werden – die CMA verlangte hier einen Upfront Buyer.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Enterprise Act 2002, s. 73 (Undertakings in lieu of reference)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- CMA case page: Safran / Collins merger inquiry Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CMA: Decision on acceptance of undertakings in lieu of reference (ME/7081/23) Entscheidung einer Behörde
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30.04.2025 Luxemburger Ingenieurbüro: 7.000 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis 7.000 €
In einer Prüfaktion zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stellte die CNPD bei einem Ingenieur- und Studienbüro (pseudonymisiert als „Société A“) fest, dass Pflichtangaben wie Name und Kontaktdaten, Kategorien von Betroffenen und Daten sowie Löschfristen fehlten. Sie verhängte 7.000 EUR.
Das Verarbeitungsverzeichnis ist das erste, was Aufsichtsbehörden anfordern – es muss vollständig sein, einschließlich Löschfristen.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 30 Abs. 1 lit. a, c, f
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- CNPD – Délibération n° 3FR/2025 du 30 avril 2025 (Société A) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.03.2025 Sennheiser electronic SE & Co KG, Sonova AGSennheiser und Sonova: 634.000 € für Preisbindung bei Consumer-Audio-Produkten 634.000 €
Das Kartellgericht verhängte wegen vertikaler Preisbindung bei Consumer-Electronics-Audioprodukten der Marke Sennheiser (Kopfhörer) Geldbußen von zusammen 634.000 EUR: 534.000 EUR gegen die Sennheiser electronic SE & Co KG für Mai 2015 bis Februar 2022 und 100.000 EUR gegen die Sonova AG für März bis September 2022. Händlern wurden Endverkaufspreise vorgegeben, deren Einhaltung beobachtet wurde; beide Unternehmen kooperierten und stellten den Sachverhalt außer Streit.
Unverbindliche Preisempfehlungen werden zur verbotenen Preisbindung, sobald Hersteller Händlerpreise überwachen und Abweichungen beanstanden.
Preisbindung der zweiten Hand im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 Abs. 1 AEUV und § 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation bei der Aufklärung; Außerstreitstellung aller wesentlichen Sachverhaltselemente (Anerkenntnis).
- Veröffentlicht
- 16.12.2025
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14.03.2025 AV Terrace Bay Inc.Zellstoffwerk AV Terrace Bay: 525.000 CAD Geldstrafe für Abwasser- und Abluftverstöße 334.587 €
Im Mai 2023 starben bei einem Toxizitätstest mit dem Abwasser des Zellstoffwerks, das über einen Bach in den Oberen See eingeleitet wird, alle Test-Regenbogenforellen; zudem überschritt das Werk im selben Monat viermal den Grenzwert für reduzierte Schwefelverbindungen (TRS) in der Abluft. Das Gericht verurteilte das Unternehmen wegen zweier Verstöße nach dem Environmental Protection Act zu 525.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 131.250 CAD Opferzuschlag.
Schon kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen bei Abwasser und Abluft können hohe Strafen auslösen; laufende Überwachung und schnelles Gegensteuern gehören zum Pflichtprogramm.
Einhaltung von Abwasser- und Emissionsgrenzwerten
- Behörde / Gericht
- Gericht in Thunder Bay (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Abwasserqualität nach der Umweltgenehmigung (Environmental Compliance Approval) und Industriestandard für TRS-Emissionen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Laut Ministerium meldete das Unternehmen den Testbefund und jede TRS-Überschreitung wie vorgeschrieben, untersuchte die Ursachen der Überschreitungen sofort und legte einen Minderungsplan vor; wöchentliche Nachtests des Abwassers ergaben keine weiteren Ausfälle.
- Veröffentlicht
- 14.07.2025
Originalbetrag 525.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2025.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin (MECP): Pulp Mill Fined $525,000 for Environmental Protection Act Violations, 14.07.2025 Pressemitteilung einer Behörde
- Ontario Newsroom API: Court Bulletin 1006183 (maschinenlesbare Fassung) Pressemitteilung einer Behörde
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11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien 558.024 €
Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.
Exportaufträge an staatliche Stellen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP KLUBB France Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP KLUBB France SAS (10.02.2025) Entscheidung einer Behörde
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10.02.2025 Tödlicher Palettensturz im Lager: 100.000 € Geldbuße für Industrietor-Hersteller 100.000 €
Im Januar 2023 fiel im Lager eines Herstellers industrieller Tore in Didam (im Urteil anonymisiert) eine 792 kg schwere Palette aus einem vierfach gestapelten, instabilen Stapel auf einen neuen Beschäftigten, der starb; der eingesetzte Stapler mit Gabelverlängerung hatte keine eigene CE-Kennzeichnung und war für die Last ungeeignet, die Risikobeurteilung unvollständig und die Unterweisung des nicht Niederländisch sprechenden Opfers unzureichend. Das Gericht verhängte wegen vorsätzlicher Arbowet-Verstöße 100.000 € (davon 25.000 € bedingt) und 17.500 € Schadensersatz an die Mutter (ECLI:NL:RBOVE:2025:711).
Unterweisungen müssen in einer Sprache erfolgen, die Beschäftigte verstehen – und frühere meldepflichtige Unfälle verlangen Konsequenzen.
Unterweisung fremdsprachiger Beschäftigter; sicheres Stapeln
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Rechtbank Overijssel (economische kamer)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Arbeidsomstandighedenwet i. V. m. Art. 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 Arbeidsomstandighedenwet; Art. 3.17, 7.2 Abs. 1, 7.18 Abs. 2 Arbeidsomstandighedenbesluit
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Keine Vorstrafen des Unternehmens; Teil der Geldbuße zur Bewährung.
- Rechtbank Overijssel, ECLI:NL:RBOVE:2025:711 vom 10.02.2025 Gerichtsentscheidung
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17.01.2025 Haas Automation, Inc.Haas Automation: CNC-Teile und Freischaltcodes für gesperrte russische Rüstungsfirmen 1,01 Mio. €
Nach Darstellung von OFAC lieferte der kalifornische Werkzeugmaschinenhersteller von Dezember 2019 bis März 2022 über sein Händlernetz indirekt eine CNC-Maschine, 13 Ersatzteilbestellungen und sieben Freischaltcodes für Maschinen gesperrter russischer Rüstungs- und Energieunternehmen. Laut OFAC einigte sich Haas mit der Behörde auf einen Vergleich über 1.044.781 USD (acht der 21 mutmaßlichen Verstöße wertete OFAC als schwerwiegend; keine freiwillige Selbstanzeige); zeitgleich schloss Haas einen separaten Vergleich mit dem Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums über 1,5 Mio. USD, der im angegebenen Betrag nicht enthalten ist. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Haas Automation, Inc. Settles with OFAC for $1,044,781 for Apparent Violations of the Ukraine-/Russia-related Sanctions Regulations“ vom 17.01.2025, https://ofac.treasury.gov/media/933956/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
Auch Ersatzteile und Software-Freischaltcodes für bereits gelieferte Maschinen sind sanktionsrelevante Leistungen – Endkunden hinter Händlern müssen bekannt sein.
Endkundenprüfung im Händlervertrieb, Software-Freischaltungen als Leistung
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC); parallel U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589; E.O. 13662); Export Administration Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Erhebliche Abhilfemaßnahmen und umfassende Kooperation
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
Originalbetrag 1.044.781 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.
- OFAC Enforcement Release: Haas Automation, Inc. Settles with OFAC for $1,044,781 (17.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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19.12.2024 The Manitowoc Company, Inc.; Grove U.S. L.L.C.; Manitowoc Crane Group Germany GmbHManitowoc: 42,6 Mio. USD für Krane mit nicht zertifizierten Dieselmotoren 41 Mio. €
Der Kranhersteller Manitowoc und zwei Tochtergesellschaften zahlen nach einem Consent Decree 42.600.000 USD Zivilstrafe, weil sie 2014 bis 2018 Krane mit mindestens 1.032 Dieselmotoren verkauft haben sollen, die weder von einer gültigen EPA-Konformitätsbescheinigung noch von der Übergangsregelung für Gerätehersteller gedeckt waren; zudem wurden Melde-, Sicherheitsleistungs- und Kennzeichnungspflichten verletzt. Zusätzlich finanzieren die Unternehmen die Umrüstung einer Lokomotive im Raum Sparrows Point (Baltimore) auf einen Motor nach aktuellen Abgasnormen. Das Gericht genehmigte den Vergleich nach EPA-Angaben im März 2025. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer Übergangskontingente für Motoren nutzt, muss jede verbaute Einheit nachweisbar zuordnen – sonst gilt sie als nicht zertifiziert.
Zertifizierung von Motoren in importierten Maschinen
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice (U.S. District Court, Eastern District of Wisconsin)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act, Sections 203(a) und 213(d) (Mobile-Source-Vorschriften für Offroad-Dieselmotoren)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
Originalbetrag 42.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.
- EPA: Manitowoc Company Clean Air Act Settlement Summary Pressemitteilung einer Behörde
- Proposed Consent Decree, United States v. The Manitowoc Company, Inc. et al., Civil Action 2:24-cv-1635 (E.D. Wis.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.11.2024 Niederländische Jachtwerft (anonymisiert)OM: 150.000 Euro gegen niederländische Jachtwerft wegen Teakholz aus Myanmar (EUTR) 150.000 €
Das Openbaar Ministerie erledigte ein Verfahren gegen eine niederländische Jachtwerft, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, mit einem Strafbefehl über 150.000 Euro, weil sie 2022 Möbel und Ausbauholz aus Myanmar-Teak von einem türkischen Holzverarbeiter bezog und als Erstinverkehrbringerin in der EU die Sorgfaltspflichten der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) nicht erfüllte; die legale Herkunft des Holzes ließ sich nicht mehr feststellen. Für das Decksholz der Superjacht war der Werft dagegen nichts vorzuwerfen, weil ein deutscher Händler es in Verkehr gebracht hatte; die Informationen gingen an die deutschen Behörden. Das OM berücksichtigte, dass die Werft den Verstoß einräumte und kein Myanmar-Teak mehr verwendet.
Wer Holzprodukte aus Drittstaaten direkt importiert, wird selbst sorgfaltspflichtiger Marktteilnehmer und muss die legale Herkunft vor dem Kauf belegen können.
Sorgfaltspflichten beim Import von Holzprodukten aus Drittstaaten
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), Sorgfaltspflichten des Marktteilnehmers; Strafbefehl des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis des Verstoßes; vollständiger Verzicht auf Myanmar-Teak.
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- OM: OM treft schikking met Nederlandse jachtbouwer voor gebruik van fout hout Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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22.11.2024 Sunseeker International LimitedSunseeker: 240.000 GBP Strafe und Einziehung wegen Myanmar-Teak ohne Sorgfaltsprüfung 368.909 €
Der Yachtbauer importierte zwischen April 2021 und Juli 2022 elf Lieferungen Holz aus der EU, darunter Teak aus Myanmar, ohne nachweisen zu können, dass das Risiko illegalen Einschlags vernachlässigbar war; sein Sorgfaltssystem wurde nicht gepflegt und Unterlagen fehlten. Nach Schuldbekenntnis verhängte das Crown Court eine Geldstrafe von 240.000 GBP und eine Einziehung von 66.950,64 GBP (zusätzlich Kosten von 51.619,96 GBP).
Für Hölzer aus Hochrisikoländern wie Myanmar lässt sich das Risiko praktisch nicht auf ein vernachlässigbares Maß senken – Einkauf und Konstruktion sollten auf Alternativen ausweichen.
Sorgfaltsprüfung bei Risikohölzern (Myanmar-Teak)
- Behörde / Gericht
- Bournemouth Crown Court (Anklage: Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulations 4(b), 4(c), 4(d)/4(e); Proceeds of Crime Act 2002
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
Originalbetrag 306.950,64 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- OPSS enforcement actions 1 October 2024 to 31 March 2025 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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07.11.2024 Aiotec GmbHOFAC: 14,55 Mio. US-Dollar Vergleich mit Aiotec wegen Lieferung einer Polypropylenanlage in den Iran 13,5 Mio. €
Die Berliner Aiotec GmbH, die Industrieanlagen für den Energiesektor beschafft, zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 14.550.000 US-Dollar wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Iran-Sanktionen; davon sind 9.550.000 US-Dollar ausgesetzt, solange Aiotec seine Compliance-Zusagen erfüllt. Laut Vergleichsvereinbarung können weitere bis zu 700.000 US-Dollar ausgesetzt werden, wenn sie für Sanktions-Compliance ausgegeben werden; zu zahlen sind 4,3 Mio. US-Dollar in Raten über sieben Jahre. Nach den Feststellungen von OFAC wirkte das Unternehmen zwischen 2015 und 2019 an einer Verabredung mit, ein US-Unternehmen dazu zu bringen, ihm eine stillgelegte Polypropylenanlage aus Australien für rund 9,7 Mio. US-Dollar zu verkaufen, die tatsächlich für einen Abnehmer im Iran bestimmt war; die Zahlungen von rund 9,46 Mio. US-Dollar liefen über eine US-Bank. OFAC stufte den mutmaßlichen Verstoß als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 19,4 Mio. US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 07.11.2024 unterzeichnet und am 03.12.2024 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis des mutmaßlichen Verstoßes durch Aiotec dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Aiotec GmbH Settles with OFAC for $14,550,000 Related to an Apparent Violation of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 03.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933661/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.203(b) (Verabredung zur Umgehung; ein mutmaßlicher Verstoß); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 03.12.2024
Originalbetrag 14.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.11.2024.
- OFAC Enforcement Release: Aiotec GmbH Settles with OFAC for $14,550,000 (03.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC Settlement Agreement: Aiotec GmbH (07.11.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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29.10.2024 Schneider Electric; Legrand; Rexel; SoneparElektromaterial: 470 Mio. EUR gegen Schneider Electric, Legrand, Rexel und Sonepar 470 Mio. €
Die Autorité de la concurrence ahndete zwei vertikale Preisabsprachen im Vertrieb von Niederspannungs-Elektromaterial: Schneider Electric mit den Großhändlern Rexel und Sonepar (13.12.2012 bis 06.09.2018) sowie Legrand mit Rexel (24.05.2012 bis 14.09.2015). Über das System der sogenannten „dérogations“, also Sonderrabatte der Hersteller auf den Standard-Einkaufspreis für bestimmte Endkunden, wurden die Preise der Händler gegenüber diesen Kunden faktisch fixiert. Bußgelder: Schneider Electric 207 Mio., Rexel 124 Mio., Sonepar 96 Mio. und Legrand 43 Mio. EUR.
Sonderrabatte für einzelne Kunden oder Projekte dürfen nicht dazu dienen, den Endkundenpreis des Händlers festzulegen.
Vertikale Preisbindung über Rabatt- und Sonderkonditionssysteme
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 30.10.2024
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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11.10.2024 ein US-Luftfahrt- und RüstungszuliefererSEC-Anordnung gegen US-Rüstungszulieferer wegen Bestechung indischer Amtsträger durch Tochterfirma 1,54 Mio. €
Beschäftigte der indischen Tochter eines US-Luftfahrt- und Rüstungszulieferers bestachen 2020 bis 2022 über Agenten und Händler indische Amtsträger, u. a. um Ausschreibungen zugunsten des Konzerns zuzuschneiden; die Zahlungen wurden als Geschäftsausgaben verbucht. Zahlung von 504.926 USD Gewinnabschöpfung, 78.889 USD Zinsen und 1,1 Mio. USD Strafe.
Auch kleine Auslandstöchter brauchen wirksame Kontrollen über Händler- und Agentenzahlungen; sonst haftet die börsennotierte Mutter über die Buchführungspflichten.
Einflussnahme auf Ausschreibungsbedingungen über Händler
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation (Weitergabe interner Ermittlungsergebnisse) und Abhilfe inkl. Trennung von Beschäftigten und Dritten.
- Veröffentlicht
- 11.10.2024
Originalbetrag 1.683.815 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.10.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.10.2026 · Direktlink
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10.09.2024 ein US-amerikanischer LandmaschinenkonzernLandmaschinenkonzern zahlt 9,9 Mio. USD: Thai-Tochter bestach Luftwaffe und Straßenbehörde 9 Mio. €
Die übernommene thailändische Tochter gewährte 2017 bis 2020 Amtsträgern u. a. der Royal Thai Air Force und des Department of Highways Bargeld, Scheinberatungshonorare, luxuriöse „Werksbesuchsreisen“, Essen und Unterhaltung und betrieb auch Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Der Konzern zahlt 4.343.401 USD Gewinnabschöpfung, 1.086.954 USD Zinsen und 4,5 Mio. USD Strafe.
Nach Übernahmen müssen Tochtergesellschaften zügig in Compliance-Programm und Kontrollen integriert werden – sonst leben alte Praktiken wie Luxusreisen für Kunden fort.
Reisen, Bewirtung und Unterhaltung für Amtsträger
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 10.09.2024
Originalbetrag 9.930.355 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2024.
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- SEC, FCPA Durchsetzungsmaßnahmen (Liste) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink
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04.09.2024 eine kanadische DruckereiDruckerei: CAI ordnet Ende der Gesichtserkennung bei der Zutrittskontrolle an Anordnung
Die Druckerei hatte 2020 in der Pandemie ein Zutrittssystem mit Gesichtserkennung und Temperaturmessung für ihre Beschäftigten eingeführt und die Gesichtserkennung weiter genutzt, nachdem die Temperaturmessung im Oktober 2022 eingestellt worden war. Die Commission d'accès à l'information befand, das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass die Erhebung der biometrischen Daten für die Zutrittskontrolle notwendig ist, und ordnete an, binnen 90 Tagen die Erhebung und die Nutzung der Gesichtserkennung zu beenden und die erzeugten biometrischen Vorlagen zu vernichten.
Biometrische Zutrittskontrollen für Beschäftigte brauchen einen dokumentierten Nachweis, dass ihr Nutzen den Eingriff in die Privatsphäre überwiegt.
Biometrische Zutrittskontrolle am Arbeitsplatz
- Behörde / Gericht
- Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 4 (Notwendigkeit der Erhebung) und Art. 83
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- CAI, Entscheidungen der Überwachungssektion (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2026 · Direktlink
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14.08.2024 ein südafrikanischer Hersteller von VerpackungspapierCompetition Tribunal: Verpackungspapierhersteller zahlt 21,3 Mio. ZAR wegen Absprachevorwürfen 1,07 Mio. €
Nach den Ermittlungen der Competition Commission hatten der Hersteller und ein Wettbewerber seit etwa 1998 vereinbart, nicht um die angestammten Kunden des jeweils anderen bei Verpackungspapier zu konkurrieren, Angebote abgestimmt und sich regelmäßig dazu getroffen; beim Einkauf von Altpapier sollen sie Preise abgesprochen haben. Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller 21.298.478,38 ZAR in drei Raten und führt ein Compliance-Programm ein.
Wenn Unternehmen zugleich Lieferanten und Wettbewerber sind, müssen Gespräche strikt auf die Lieferbeziehung begrenzt bleiben; Absprachen über 'angestammte' Kunden sind Kundenaufteilung.
Kundenaufteilung und Angebotsabsprachen zwischen Lieferanten und Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 4(1)(b)(i), (ii) und (iii); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis; Ratenzahlung.
- Veröffentlicht
- 14.08.2024
Originalbetrag 21.298.478,38 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.08.2026 · Direktlink
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09.08.2024 ein britischer HeizkesselherstellerCMA: Heizkesselhersteller ändert Werbung für wasserstofffähige Heizkessel Sonstiges
Die CMA hatte Bedenken, dass der Hersteller mit der Fähigkeit seiner Gasheizkessel, mit einer Beimischung von bis zu 20 % Wasserstoff zu arbeiten, den Eindruck eines Umweltvorteils oder einer Zukunftssicherheit der Heizung erweckte. Das Unternehmen gab förmliche Verpflichtungszusagen ab, solche Werbeaussagen zu ändern oder zu entfernen, seine Installateure und Händler zu informieren und der CMA über die Einhaltung zu berichten; ein Rechtsverstoß wurde damit nicht eingeräumt.
Umweltaussagen müssen den heutigen tatsächlichen Nutzen für Verbraucher abbilden – eine technische Option ist noch kein Klimavorteil.
Umweltbezogene Werbeaussagen (Greenwashing)
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings nach section 219); Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- CMA, Fälle (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
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26.07.2024 ein niederländischer Hersteller von Wechselrichtern und LadegerätenCompetition Tribunal: 14,2 Mio. ZAR gegen Wechselrichterhersteller wegen Preisbindung online 718.378 €
Der niederländische Hersteller von Wechselrichtern und Ladegeräten soll von März 2020 bis mindestens Ende 2022 über seine Distributoren durchgesetzt haben, dass Onlinehändler höchstens 10–15 % Rabatt auf die empfohlenen Verkaufspreise gewähren, unter Androhung von Rabattkürzung oder Liefersperre (Mindestpreisbindung). Im Vergleich ohne Schuldeingeständnis zahlt der Hersteller 14.232.581 ZAR und muss ein Compliance-Programm mit Schulungen zur Preisbindung einführen.
Eine als unverbindlich bezeichnete Preisempfehlung wird zur verbotenen Preisbindung, sobald Rabattgrenzen mit Liefer- oder Konditionsdrohungen durchgesetzt werden.
Unverbindliche Preisempfehlungen und Rabattvorgaben gegenüber Händlern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 89 of 1998, s. 5(2); ss. 49D, 58(1)(a)(iii), 58(1)(b), 59
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Schuldeingeständnis; der Hersteller verwies auf fehlenden After-Sales-Support bei Billigangeboten.
- Veröffentlicht
- 17.09.2024
Originalbetrag 14.232.581 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.07.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2026 · Direktlink
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08.07.2024 zwei Anbieter von Brandschutzprodukten auf dem belgischen MarktBrandschutz-Kartell: 2,21 Mio. EUR gegen Anbieter wegen Aufteilung öffentlicher Aufträge 2,21 Mio. €
Im Vergleichsverfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass zwei Anbieter von Brandschutzprodukten (Anbieter A und Anbieter B) von April 2009 bis September 2016 öffentliche Kunden bei Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren für Brandschutzprodukte untereinander aufteilten, indem sie auf Angebote verzichteten oder Deckangebote abgaben. Anbieter B und eine weitere Gesellschaft seiner Gruppe müssen gesamtschuldnerisch mutmaßlich 2.207.682 EUR zahlen; Anbieter A erhielt als erster Kronzeuge eine Geldbuße von 0 EUR und verpflichtete sich zur Entschädigung geschädigter Kunden sowie zu einer Spende von 50.000 EUR an eine gemeinnützige Organisation.
Wer bei öffentlichen Ausschreibungen Kunden mit Wettbewerbern aufteilt, riskiert hohe Geldbußen; volle Immunität erhält nur, wer sich als Erster meldet.
Kartellrecht bei öffentlichen Ausschreibungen: Marktaufteilung und Deckangebote
- Behörde / Gericht
- Autorité belge de la Concurrence / Belgische Mededingingsautoriteit (ABC/BMA) – Auditorat (Vergleichsentscheidung)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. IV.1 Code de droit économique (CDE), Art. 101 AEUV; Art. IV.59, IV.60 und IV.79 § 1 CDE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Vergleich; Anbieter B erhielt laut Pressemitteilung für seine Kooperation eine Ermäßigung von 50 %; Anbieter A Immunität als erster Kronzeuge.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 08.07.2024
- ABC/BMA, Décisions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.07.2026 · Direktlink
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27.06.2024 ein österreichischer Industriegüterhersteller und seine EigentümergesellschaftÖsterreich: 3 Mio. € Geldbuße gegen einen Industriegüterhersteller für Preisbindung und Gebietsschutz 3 Mio. €
Das Kartellgericht verhängte gegen einen österreichischen Industriegüterhersteller und seine Eigentümergesellschaft gemeinsam eine Geldbuße von 3 Mio. EUR wegen einer langjährigen Zuwiderhandlung beim Vertrieb der eigenen Produkte in Österreich zwischen 2007 und 2021. Mit Vertragshändlern wurden Wiederverkaufspreise, eine Gebietsaufteilung und Wettbewerbsverbote vereinbart; hinzu kamen abgestimmte Verhaltensweisen wie Deckangebote. Die Unternehmen erkannten die Zuwiderhandlung an und erhielten Abschläge für Kooperation und Settlement.
Vertriebsverträge sind vor Abschluss auf Preisbindung, Gebietsschutz und Wettbewerbsverbote zu prüfen; Deckangebote von Händlern auf Wunsch des Herstellers sind ebenfalls Kartellverstöße.
Preisbindung und Gebietsschutz in Vertriebsverträgen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 KartG und Art. 101 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Anerkenntnis; Kooperations- und Settlementabschlag.
- Veröffentlicht
- 10.01.2025
- RIS, Judikatur Justiz (Suche) (Entscheidung 2024) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink
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04.03.2024 ein japanischer MotorenherstellerJapanischer Motorenhersteller: 16,2 Mio. USD Vergleich mit CARB wegen Kühlaggregat-Motoren 14,9 Mio. €
Die kalifornische Luftreinhaltebehörde CARB hat mit einem japanischen Motorenhersteller einen Vergleich über 16.196.120 USD geschlossen. Betroffen waren knapp 20.000 Motoren, überwiegend für Transportkühlaggregate: eine unvollständig gemeldete Zusatzeinrichtung zur Emissionssteuerung (AECD), die Anwendung nicht passender Prüfverfahren sowie die Produktion großer Ottomotoren, die nicht von der CARB-Zertifizierung erfasst waren. Wegen der unvollständigen Meldung nahm das Unternehmen nach CARB-Angaben Änderungen vor, mit denen es die Zertifizierungsanforderungen künftig erfüllt.
Jede Einrichtung, die die Emissionssteuerung beeinflusst, gehört vollständig in den Zertifizierungsantrag – auch bei kleinen Motoren.
Vollständige Angaben im Zertifizierungsverfahren
- Behörde / Gericht
- California Air Resources Board (CARB)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- CARB Off-Road Compression-Ignition Engines and Equipment Regulation
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
Originalbetrag 16.196.120 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2024.
- California Air Resources Board (CARB), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.03.2026 · Direktlink
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01.03.2024 ein deutscher TriebwerksherstellerTriebwerkshersteller: Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht aufgehoben
Die BaFin setzte gegen den Triebwerkshersteller eine Geldbuße von 510.000 Euro fest, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht haben soll. Nach Einspruch des Unternehmens stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren am 21.01.2025 nach § 47 Abs. 2 OWiG ein.
Die Ad-hoc-Prüfung sollte so dokumentiert sein, dass das Unternehmen seine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt einer Veröffentlichung später belegen kann.
Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- BaFin, Maßnahmen und Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2026 · Direktlink
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19.02.2024 ein österreichischer Anbieter von Funktions- und SchutzkleidungBundeskartellamt: 783.900 Euro gegen Schutzkleidungsanbieter wegen Preisbindung 783.900 €
Das Bundeskartellamt verhängte gegen den österreichischen Anbieter von Funktions- und Schutzkleidung eine Geldbuße von 783.900 Euro, weil er mit Fachhändlern in Deutschland von Anfang 2016 bis Ende November 2021 vereinbart hatte, dass deren Verkaufspreise – im Laden wie im Onlineshop – möglichst der unverbindlichen Preisempfehlung entsprechen und Geldrabatte grundsätzlich unterbleiben. Ausgelöst hatte das Verfahren der Kooperationsantrag eines Händlers; ermittelt wurde mit Auskunftsbeschlüssen nach § 82b GWB, der Bescheid ist im Settlement rechtskräftig.
Hersteller dürfen Händlern Preise nur unverbindlich empfehlen; Absprachen, die Rabatte oder Preise unterhalb der UVP verhindern sollen, sind bußgeldbewehrt.
Vertikale Preisbindung im Fachhandel und Onlinevertrieb
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Zügige, umfassende und kooperative Beantwortung zweier Auskunftsbeschlüsse; Zustimmung zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement).
- Veröffentlicht
- 13.03.2024
- Bundeskartellamt, Presse (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.02.2026 · Direktlink
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07.12.2023 ein deutscher IntralogistikkonzernIntralogistikkonzern: Ad-hoc-Pflicht verletzt, Bußgeld rechtskräftig 280.000 €
Der Intralogistik- und Gabelstaplerkonzern hatte eine Insiderinformation nicht veröffentlicht. Die BaFin verhängte eine Geldbuße von 280.000 Euro, die seit Januar 2024 rechtskräftig ist.
Mögliche Insiderinformationen müssen sofort an das Ad-hoc-Gremium eskaliert werden, nicht erst zum nächsten Berichtstermin.
Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 21.12.2023
- BaFin, Maßnahmen und Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink
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04.12.2023 ein französischer Industriehersteller und seine UnternehmensgruppePNF: CJIP mit Industriehersteller über 13,37 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung 13,4 Mio. €
Der Hersteller verpflichtete sich in einer mit dem Parquet national financier geschlossenen CJIP zu einer Geldauflage von 13.373.000 EUR; zusätzlich muss die Unternehmensgruppe ein dreijähriges Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (AFA) umsetzen, dessen Kosten der Hersteller bis 500.000 EUR trägt. Grundlage war ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger; validiert am 04.12.2023.
Wer mit ausländischen Amtsträgern Geschäfte macht, braucht ein belastbares Anti-Korruptionsprogramm – sonst verordnet es die Behörde samt Aufsichtskosten.
Anti-Korruptionsprogramm nach Sapin II unter behördlicher Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 4 décembre 2023 (CJIP Seves Group / Sediver) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Groupes Seves et Sediver Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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13.09.2023 eine US-Tochter eines japanischen Fahrzeug- und MotorenherstellersUS-Tochter eines Motorenherstellers: knapp 8 Mio. USD CARB-Vergleich wegen Kleinmotoren 5,31 Mio. €
CARB hat mit der US-Tochter eines japanischen Fahrzeug- und Motorenherstellers einen Vergleich über insgesamt 7.968.419 USD wegen Verstößen gegen die Vorschriften für kleine Offroad-Motoren (SORE) und für Verdunstungsemissionen geschlossen: 5.694.452 USD Zivilstrafe und 2.273.967 USD für vier Umweltprojekte. Das Unternehmen hatte für mehrere Motorfamilien, überwiegend Generatoren, deren Aktivkohlebehälter die Kapazitätsvorgaben nicht erfüllten, eine Ausnahmegenehmigung erhalten, deren Bedingungen aber nicht eingehalten; nach dem Widerruf galten alle darunter verkauften Geräte als unzulässig. Es ist die dritte SORE-Maßnahme gegen das Unternehmen binnen vier Jahren. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.
Wer mit einer an Bedingungen geknüpften Ausnahmegenehmigung verkauft, muss deren Einhaltung laufend überwachen – fällt sie weg, wird jeder Verkauf unzulässig.
Einhaltung von Auflagen aus Ausnahmegenehmigungen
- Behörde / Gericht
- California Air Resources Board (CARB)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- CARB Small Off-Road Engine (SORE) Regulation; Evaporative Emissions Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen kooperierte nach Angaben der CARB bei der Klärung der Vorwürfe.
- Veröffentlicht
- 13.09.2023
Originalbetrag 5.694.452 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2023.
- California Air Resources Board (CARB), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink
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29.08.2023 ein US-IndustriekonzernOFAC: 9,62 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Industriekonzern wegen Verkaufs von Reflexfolie an eine Einrichtung der iranischen Polizei 8,9 Mio. €
Ein US-Industriekonzern aus Minnesota zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 9.618.477 US-Dollar für 54 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC verkaufte die Schweizer Tochter zwischen 2016 und 2018 wissentlich reflektierende Folie für Kfz-Kennzeichen über einen deutschen Wiederverkäufer an eine Einrichtung, die von den iranischen Polizeikräften kontrolliert wird; ein bei einer Auslandstochter beschäftigter US-Bürger war eng beteiligt. Solche Geschäfte waren von der damaligen Allgemeingenehmigung für Auslandstöchter ausdrücklich ausgenommen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 13.740.682 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 29.08.2023 unterzeichnet und am 21.09.2023 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204, 560.206, 560.215 (54 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 21.09.2023
Originalbetrag 9.618.477 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2025 · Direktlink
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11.07.2023 eine niederländische Vertriebsgesellschaft eines ElektronikkonzernsACM: 7,9 Mio. Euro gegen Elektronikvertrieb wegen Steuerung der Online-Preise für Fernseher 7,94 Mio. €
Die Vertriebsgesellschaft wirkte von Januar 2015 bis Dezember 2018 über Preisempfehlungen, Preisüberwachung und das Weitergeben von Händlerbeschwerden darauf hin, dass sieben (Online-)Händler ihre Verkaufspreise für Fernseher des Herstellers anhoben. Die ACM wertete dies als verbotene vertikale Abstimmung und verhängte ein Bußgeld von 7.943.500 EUR, das die Rechtbank Rotterdam am 7. August 2025 bestätigte.
Unverbindliche Preisempfehlungen dürfen weder durchgesetzt noch mit Hinweisen auf das Preisverhalten anderer Händler verknüpft werden.
Preisempfehlungen im Vertrieb und Umgang mit Händlerbeschwerden
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet, Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 12.09.2023
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.07.2025 · Direktlink
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14.06.2023 drei Hongkonger Anbieter von KuvertiermaschinenKuvertiermaschinen-Kartell: Tribunal verhängt 5.579.000 HKD gegen drei Anbieter 659.106 €
Das Competition Tribunal verhängte am 14.06.2023 auf gemeinsamen Antrag mit der Competition Commission Geldstrafen gegen drei Anbieter von Kuvertiermaschinen derselben Marke, die zwischen April 2018 und Januar 2019 Preise abgesprochen, Märkte aufgeteilt und Angebote manipuliert hatten (Verstoß gegen die First Conduct Rule). Die beiden Hongkonger Gesellschaften des Markenherstellers (die früher unter dem Markennamen firmierten) zahlen zusammen 1.399.000 HKD, der zweite Anbieter 3.372.000 HKD und der dritte Anbieter 808.000 HKD, zusammen 5.579.000 HKD; hinzu kommen je 476.101 HKD Ermittlungskosten sowie Verfahrenskosten. Es war der erste Fall, in dem alle Untersuchten schon im Ermittlungsstadium nach der Kooperationspolitik der Behörde kooperierten; im Gegenzug verzichtete die Commission auf ein Vorgehen gegen die beteiligten Beschäftigten.
Wer ein Kartell früh offenlegt und mit der Behörde kooperiert, senkt die Strafe deutlich und kann die eigenen Beschäftigten vor persönlicher Verfolgung bewahren.
Preisabsprachen, Marktaufteilung und Angebotsabsprachen im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal (Hongkong), auf Antrag der Competition Commission
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Ordinance (Cap. 619), s. 6 (First Conduct Rule), s. 93 (pecuniary penalty), s. 96 (Ermittlungskosten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Kooperationsnachlässe von 25 % (Markenhersteller, zweiter Anbieter) und 28 % (dritter Anbieter); Haftung und Strafhöhe einvernehmlich festgelegt.
- Veröffentlicht
- 15.06.2023
Originalbetrag 5.579.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.06.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.06.2025 · Direktlink
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24.02.2023 ein US-amerikanischer Hersteller von 3D-DruckernDDTC: 20 Mio. USD gegen US-Hersteller von 3D-Druckern wegen Weitergabe technischer Daten 18,9 Mio. €
Das DDTC schloss mit einem US-amerikanischen Hersteller von 3D-Druckern einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 20 Mio. USD wegen ungenehmigter Ausfuhren und Weitergaben technischer Daten in verschiedene Länder, darunter ein nach ITAR gesperrtes Land, sowie mangelhafter ITAR-Aufzeichnungen. 10 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 10 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen. Das Bureau of Industry and Security verhängte wenige Tage später eine gesonderte Strafe wegen Verstößen gegen die Export Administration Regulations.
Wer technische Daten digital mit Standorten und Partnern teilt, muss vor jeder Weitergabe die Exportkontrolle prüfen und dokumentieren.
Weitergabe technischer Daten und ITAR-Aufzeichnungspflichten
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Die Vorwürfe beruhen auf Sachverhalten, die das Unternehmen dem DDTC selbst offengelegt hatte.
Originalbetrag 20.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.02.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.02.2025 · Direktlink
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10.02.2023 drei portugiesische KabelherstellerPortugal: 2,06 Mio. Euro gegen Kabelhersteller wegen Kartell bei Netzbetreiber-Ausschreibungen 2,06 Mio. €
Die Wettbewerbsbehörde sanktionierte einen Kabelhersteller sowie einen zweiten Hersteller und dessen Muttergesellschaft, weil sie mindestens von Juni 2015 bis Mai 2020 bei Ausschreibungen des nationalen Übertragungsnetzbetreibers für Höchstspannungskabel abwechselnd die Gewinner festlegten, den Verlierer als Subunternehmer einsetzten und Umsätze ausglichen. Im Vergleichsverfahren (transação) wurden 1.020.800 EUR gegen den ersten Hersteller und 1.035.000 EUR gegen den zweiten Hersteller und seine Muttergesellschaft verhängt, zusammen 2.055.800 EUR.
Wechselnde Zuschläge mit anschließender Unterbeauftragung des Konkurrenten sind ein klassisches Warnsignal für Submissionsbetrug.
Submissionsabsprachen und Scheinsubunternehmerschaft bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren mit Eingeständnis und Verzicht auf Rechtsmittel; Geldbußen reduziert, auch mit Blick auf die wirtschaftliche Lage.
- Veröffentlicht
- 28.02.2023
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.02.2025 · Direktlink
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30.12.2022 ein dänischer Hersteller von Kälte- und KlimatechnikOFAC: 4,38 Mio. US-Dollar Vergleich mit dänischem Hersteller wegen Zahlungen aus Iran, Syrien und Sudan über ein US-Bankkonto 4,11 Mio. €
Ein dänischer Hersteller von Kälte- und Klimatechnik zahlt nach einem Vergleich mit dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums 4.379.810 US-Dollar für 225 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-, Syrien- und Sudan-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC wies die Tochter in den Vereinigten Arabischen Emiraten zwischen November 2013 und August 2017 Kunden in diesen Ländern an, über Drittzahler auf ihr Konto bei der VAE-Filiale eines US-Finanzinstituts zu zahlen, und leistete von dort auch Zahlungen in den Iran und nach Syrien; insgesamt ging es um rund 16,96 Mio. US-Dollar. Die Drittzahler verschleierten Absender und Empfänger, sodass die Filter der Bank nicht griffen. OFAC stufte den Fall als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 21.899.050 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- IEEPA, 50 U.S.C. §§ 1701-1705; Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560), Syrian Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 542), Sudanese Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 538); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 30.12.2022
Originalbetrag 4.379.810 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.12.2022.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.12.2024 · Direktlink
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19.12.2022 ein singapurischer Offshore- und WerftkonzernSingapurischer Offshore- und Werftkonzern: Leniency-Vereinbarung über 1,22 Mrd. BRL 217,2 Mio. €
Ein Offshore- und Werftkonzern aus Singapur schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über die Zahlung unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger und Mittelsleute im Rahmen von Vertragsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung. Der vereinbarte Gesamtwert aus Schäden, Geldbußen und weiteren Sanktionen beträgt 1.223.657.710,19 BRL; Zahlungen aus der früheren Vereinbarung seiner brasilianischen Tochtergesellschaft mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) können angerechnet werden. Vorausgegangen war im Dezember 2017 eine globale Einigung mit Behörden in den USA, Singapur und Brasilien über 422.216.980 USD, wovon 211.108.490 USD an den staatlich kontrollierten Ölkonzern und die Union flossen.
Eine frühere Einigung mit anderen Behörden im In- und Ausland schließt eine eigene Vereinbarung mit CGU und AGU nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz nicht aus; angerechnet werden allenfalls Zahlungen aus der früheren Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft.
Zahlungen über Mittelsleute an Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 16; Lei nº 8.429/1992; Decreto nº 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Anrechnung von Zahlungen aus der Vereinbarung mit dem MPF; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms.
Originalbetrag 1.223.657.710,19 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2024 · Direktlink
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02.12.2022 eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft eines ElektrotechnikkonzernsBundesanwaltschaft büsst Konzerngesellschaft wegen Bestechung in Südafrika 4,07 Mio. €
Mitarbeitende eines Elektrotechnikkonzerns bauten ab 2013 ein Bestechungssystem auf, bei dem überhöhte Zahlungen an Subunternehmer dazu dienten, Amtsträgern in Südafrika Vorteile zukommen zu lassen und Aufträge beim Bau eines Kohlekraftwerks zu erhalten (Bestechungsgelder von mindestens 1,3 Mio. CHF, Aufträge im Wert von mindestens 200 Mio. USD). Per Strafbefehl verurteilte die Bundesanwaltschaft eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft des Konzerns, weil sie nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehren dagegen getroffen hatte, zu einer Busse von 4'000'000 CHF (gesetzliches Maximum 5 Mio. CHF) und auferlegte ihr Verfahrenskosten von 50'000 CHF. Auf eine Ersatzforderung verzichtete die BA, weil der Konzern 2020 bereits 104 Mio. USD an Südafrika gezahlt hatte.
Zahlungen an Subunternehmer in Risikoländern müssen auf Gegenleistung und Angemessenheit geprüft werden, sonst haftet das Unternehmen für fehlende Vorkehren.
Bestechung über Subunternehmer und Drittparteien im Auslandsgeschäft
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Kooperation strafmindernd berücksichtigt; keine Ersatzforderung wegen einer bereits 2020 geleisteten Ausgleichszahlung von 104 Mio. USD an Südafrika.
- Veröffentlicht
- 02.12.2022
Originalbetrag 4.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2022.
- Bundesanwaltschaft, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.12.2024 · Direktlink
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30.11.2022 ein europäischer Luft- und RaumfahrtkonzernPNF: Zweite CJIP mit Luftfahrtkonzern über 15,86 Mio. Euro wegen Bestechungsverdachts 15,9 Mio. €
In einer zweiten Convention judiciaire d'intérêt public (nach jener von 2020) verpflichtete sich der Konzern gegenüber dem Parquet national financier zu einer Geldauflage von 15.856.044 EUR. Gegenstand sind Zahlungen an Vertriebsmittler bei Verkaufskampagnen in Libyen und Kasachstan sowie über einen weiteren Vermittler, die die Staatsanwaltschaft überwiegend als mögliche Bestechung ausländischer Amtsträger einstuft, bei einem Hubschraubergeschäft in Kasachstan als mögliche Bestechung eines französischen Mandatsträgers; die Höhe entspricht den an die Mittler in Libyen und Kasachstan gezahlten Vergütungen. Die am 17.11.2022 geschlossene Vereinbarung wurde am 30.11.2022 gerichtlich validiert.
Provisionen an Vertriebsmittler brauchen eine belegte Gegenleistung und eine dokumentierte Prüfung, sonst drohen auch Jahre später Sanktionen.
Risiken bei Provisionen an Vertriebsmittler im Auslandsgeschäft
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale; Art. 435-3, 433-1 Code pénal
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 30.11.2022
- Agence française anticorruption: Affaire Airbus SE (2022), CJIP validiert am 30.11.2022 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Convention judiciaire d'intérêt public zwischen dem Procureur de la République financier und Airbus SE (2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.11.2024 · Direktlink