Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach LandWofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- ELKOND HHK, VUKI, Prysmian, NKT, KABEX u. a. (Kabelkartell, 9 Unternehmen und ein Verband) 97,4 Mio. € 97 % · 1 Fall
- M. van Wettum (indirekter Direktor einer an NX Filtration N.V. beteiligten Gesellschaft) 625.000 € 1 % · 1 Fall
- VARTA AG 620.000 € 1 % · 1 Fall
- KLUBB France SAS 558.024 € 1 % · 1 Fall
- CalPlus GmbH, Elektronik-Kontor Messtechnik GmbH, TVW Meßtechnik GmbH 453.000 € 0 % · 1 Fall
- KION Group AG 280.000 € 0 % · 1 Fall
- MTU Aero Engines AG — 0 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 1 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
1 Fall
01.03.2024 MTU Aero Engines AGMTU Aero Engines: Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht aufgehoben
Die BaFin setzte gegen den Triebwerkshersteller eine Geldbuße von 510.000 Euro fest, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht haben soll. Nach Einspruch des Unternehmens stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main das Verfahren am 21.01.2025 nach § 47 Abs. 2 OWiG ein.
Die Ad-hoc-Prüfung sollte so dokumentiert sein, dass das Unternehmen seine Entscheidung über Zeitpunkt und Inhalt einer Veröffentlichung später belegen kann.
Ad-hoc-Publizität: Insiderinformationen erkennen und unverzüglich veröffentlichen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- MTU Aero Engines AG: BaFin setzt Geldbuße fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur MTU Aero Engines AG (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink