Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
112.865 €Summe der Geldbeträge
112.865 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Schweizerisches Bundesgericht (Vorinstanz: Kantonsgericht Freiburg, Strafappellationshof) 112.865 € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 112.865 € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen

Keine Fälle für diese Auswahl.

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
56.433 €112.865 €Q3 2023: 0 FälleQ3 2023Q4 2023: 0 FälleQ1 2024: 0 FälleQ1 2024Q2 2024: 0 FälleQ3 2024: 0 FälleQ3 2024Q4 2024: 0 FälleQ1 2025: 0 FälleQ1 2025Q2 2025: 0 FälleQ3 2025: 0 FälleQ3 2025Q4 2025: 1 Fall, 112.865 €Q1 2026: 0 FälleQ1 2026Q2 2026: 0 FälleQ3 2026: 0 FälleQ3 2026
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20251112.865 €
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

12.11.2025 Tödlich abgestürztes Anhängerchassis: Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragter verurteilt SchweizArbeitssicherheit und Arbeitsunfälle 112.865 €

2018 starb auf dem Areal eines Unternehmens (im Urteil anonymisiert als „D. AG“) ein Mitarbeiter, als ein rund zwei Tonnen schweres Stahlchassis eines Lkw-Anhängers beim Anheben mit dem Kran herabstürzte: Ein ungeschützter Hebegurt riss an einer scharfen Kante, Kantenschutz fehlte, die Beschäftigten waren nicht geschult, sich aus dem Gefahrenbereich schwebender Lasten fernzuhalten, und SUVA-Auflagen von 2013/2014 waren nicht umgesetzt. Das Bundesgericht bestätigte die Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung gegen den Geschäftsführer (180 Tagessätze à 410 CHF bedingt) und den Sicherheitsbeauftragten (180 Tagessätze à 170 CHF bedingt), zusammen 104.400 CHF (6B_521/2025, 6B_523/2025).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Arbeitssicherheit haften in der Schweiz Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragte persönlich strafrechtlich, wenn Kranarbeiten nicht sicher organisiert sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufenthaltsverbot unter schwebenden Lasten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Schweizerisches Bundesgericht (Vorinstanz: Kantonsgericht Freiburg, Strafappellationshof)
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
Rechtsgrundlage
Art. 117 StGB (fahrlässige Tötung) i. V. m. Sorgfaltspflichten der Arbeitssicherheit
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geldstrafen bedingt ausgesprochen.
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer und Sicherheitsbeauftragter persönlich wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Originalbetrag 104.400 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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