Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- USA 411,4 Mio. € 73 % · 24 Fälle
- EU 134 Mio. € 24 % · 38 Fälle
- Brasilien 12,3 Mio. € 2 % · 4 Fälle
- Australien 3,69 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Vereinigtes Königreich 3,46 Mio. € 1 % · 15 Fälle
- Norwegen 133.684 € 0 % · 1 Fall
- Singapur 47.111 € 0 % · 1 Fall
- Kanada 40.151 € 0 % · 2 Fälle
- Südafrika 5.062 € 0 % · 2 Fälle
- Hongkong – 0 % · 1 Fall
- 2 weitere0 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Korruption und Bestechung 246,2 Mio. € 44 % · 18 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 167 Mio. € 30 % · 3 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 119,5 Mio. € 21 % · 14 Fälle
- Datenschutz 26,3 Mio. € 5 % · 45 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 1,78 Mio. € 0 % · 5 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 1,47 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Informationssicherheit und Cyber 1,38 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Hinweisgeberschutz 1,26 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 133.279 € 0 % · 4 Fälle
- KI und digitale Regulierung – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 221,6 Mio. € 39 % · 45 Fälle
- Becton, Dickinson and Company (BD) 166,7 Mio. € 30 % · 1 Fall
- Access DX Laboratory, LLC 31,7 Mio. € 6 % · 1 Fall
- Advanced Pathology Solutions PLLC und APS MSO LLC 25,9 Mio. € 5 % · 1 Fall
- C.R. Bard, Inc.; Liberator Medical Supply, Inc.; Liberator Holdings; Rochester Medical Corporation 16,3 Mio. € 3 % · 1 Fall
- NUWAY Alliance, Inc. 15,8 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Medirex s. r. o.; KLINICKÁ BIOCHÉMIA s.r.o.; Unilabs Slovensko, s. r. o.; synlab slovakia s. r. o.; Asociácia laboratórií 14,6 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Oroville Hospital 9,77 Mio. € 2 % · 1 Fall
- NeoGenomics Laboratories Inc. 8,59 Mio. € 2 % · 1 Fall
- PHOENIX Zdravotnícke zásobovanie, a.s.; TRANSMEDIC SLOVAKIA, s.r.o. (in Konkurs) 7,8 Mio. € 1 % · 1 Fall
- 35 weitere46,1 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 5 | 88,6 Mio. € |
| 2023 | 23 | 74,5 Mio. € |
| 2024 | 23 | 235,2 Mio. € |
| 2025 | 18 | 59,6 Mio. € |
| 2026 | 24 | 107,1 Mio. € |
93 Fälle
03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin 24.000 €
Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).
Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.
Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Garante privacy, azienda sanitaria di Udine sanzionata per 24mila euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento n. 616 del 3 settembre 2026 [10293994] (ASUFC) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.08.2026 Plexon, Inc.Plexon: Hirnforschungs-Messsysteme an gelistete chinesische Militärmedizin-Akademie – 1,7 Mio. USD ausgesetzt 1,47 Mio. €
Das laut BIS kleine Neurotechnik-Unternehmen aus Dallas lieferte 2022/23 in acht Fällen neuronale Datenerfassungssysteme („OmniPlex“) samt Zubehör im Wert von rund 179.000 USD über seinen asiatischen Vertriebspartner an die chinesische Academy of Military Medical Sciences, die seit Dezember 2021 auf der Entity List steht. Die Strafe von 1,7 Mio. USD wird für fünf Jahre ausgesetzt und danach erlassen, sofern Plexon ein externes Audit seines Exportkontrollprogramms fristgerecht vorlegt und keine weiteren Verstöße begeht; ebenso ausgesetzt ist eine fünfjährige Sperre der Exportrechte, zudem muss Plexon Exportkontrollschulungen durchführen.
Auch Forschungsgeräte können an gelistete Militäreinrichtungen gehen – Bestellungen über Händler müssen gegen die Entity List geprüft werden, bevor produziert wird.
Entity-List-Prüfung bei Bestellungen über Vertriebspartner
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Strafe und Exportsperre für fünf Jahre vollständig ausgesetzt, gebunden an ein externes Exportkontroll-Audit.
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Plexon, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Plexon, Inc., Settlement Agreement und Proposed Charging Letter Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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30.07.2026 Access DX Laboratory, LLCAccess DX Laboratory: 36,4 Mio. USD – Kickbacks für unnötige Gentests 31,7 Mio. €
Das Labor aus Houston soll Kickbacks gezahlt und medizinisch unnötige Gentests bei Medicare und Medicaid abgerechnet haben. Die Vergleiche mit dem Labor und weiteren Beteiligten summieren sich auf 36,4 Mio. USD (gemeinsame Summe); das Labor unterliegt einer Corporate Integrity Agreement.
Provisionsmodelle für Vermittler, die Aufträge oder Patienten bringen, sind ein klassisches Einfallstor für Bestechung.
Vergütung von Vermittlern und Zuweisern
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 36.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Vergleiche mit Access DX Laboratory und weiteren Beteiligten (30.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten 500.000 €
Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).
Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.
Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32, Art. 34
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- Sanction : amende de 500 000 euros à l'encontre de l'Hôpital Privé de la Loire Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération SAN-2026-009 du 21 juillet 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.07.2026 NeoGenomics Laboratories Inc.NeoGenomics: 9,8 Mio. USD nach Selbstanzeige – vergünstigte Beratung für zuweisende Ärzte 8,59 Mio. €
Das Labor aus Florida stellte zuweisenden Ärzten Beratungsleistungen unter Marktwert zur Verfügung und zahlte unabhängigen Beratern zuweisungsabhängige Vergütungen für das Anwerben von Ärzten. Nach einer Selbstanzeige zahlte NeoGenomics 9.813.260 USD.
Auch kostenlose oder verbilligte Dienstleistungen sind Vorteile – sie gehören wie Geldzahlungen in die Korruptionsprüfung.
Geldwerte Leistungen an Kunden unter Marktwert
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige der Vergütungsvereinbarungen.
Originalbetrag 9.813.260 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Florida Laboratory Agrees to Pay $9.8M … Self-Disclosure of Compensation Arrangements (20.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen 25.000 €
Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.
Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.
Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Επιβολή προστίμου σε νοσοκομείο (Απόφαση 13/2026) Entscheidung einer Behörde
- Απόφαση 13/2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.06.2026 Самостоятелна медико-диагностична лаборатория „Лина“ ЕООДLabor Lina lockt mit kostenlosen Bluttests – 52.097 Euro wegen unlauteren Wettbewerbs 52.097 €
Auf Antrag eines Konkurrenten prüfte die KZK, dass das Labor landesweit über längere Zeiträume Pakete medizinischer Laboruntersuchungen kostenlos anbot (nur gegen eine Gebühr von 2 Lewa für die Blutentnahme) – ein Verhalten, das kein anderer Marktteilnehmer außerhalb gemeinsamer Kampagnen zeigte. Sie sah darin einen Verstoß gegen die Generalklausel des Lauterkeitsrechts (Art. 29 ZZK) und verhängte 0,3 % des Umsatzes 2024, also 52.096,55 Euro. Gegen die Entscheidung wurden Beschwerden eingelegt.
Dauerhafte Gratisangebote zur Kundengewinnung können unlauter sein, wenn sie vom Marktüblichen deutlich abweichen und Wettbewerber verdrängen.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 29 ZZK (Generalklausel unlauterer Wettbewerb)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 591 от 25.06.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.06.2026 St. Joseph's Healthcare HamiltonKlinik in Hamilton: 65.000 CA$ nach Verletzung durch bekannten Zentrifugen-Defekt 40.151 €
Im Virologielabor des Lehrkrankenhauses fiel der Deckel einer Zentrifuge auf eine Beschäftigte, die ihn wegen einer defekten Gasdruckfeder von Hand offen halten musste; sie wurde schwer verletzt. Wartungsberichte von 2023 und 2024 hatten den Austausch der Feder bereits gefordert. Geldstrafe 65.000 CA$ plus Opferzuschlag.
Ein in Wartungsberichten dokumentierter Mangel, der nicht behoben wird, macht jeden folgenden Unfall vorhersehbar – defekte Geräte gehören gesperrt.
Defekte Geräte melden und außer Betrieb nehmen
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Hamilton (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(1)(b) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis; Reparatur zwei Tage nach dem Unfall.
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Originalbetrag 65.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.
- St. Joseph's Healthcare Hamilton Fined $65,000 for Workplace Injury (Ontario Newsroom, Court Bulletin) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.06.2026 Advanced Pathology Solutions PLLC und APS MSO LLCAdvanced Pathology Solutions: 30 Mio. USD für Kickbacks und unnötige Laboruntersuchungen 25,9 Mio. €
Das Pathologielabor aus Arkansas und seine Managementgesellschaft sollen unzulässige Kickbacks gewährt und medizinisch unnötige Untersuchungen veranlasst haben. Der Vergleich über 30 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung aller Vergleichsparteien; das Labor schloss eine Corporate Integrity Agreement.
Wo Leistungen über Zuweisungen verkauft werden, gehören alle Vorteile an Zuweiser in ein zentrales Genehmigungs- und Prüfverfahren.
Zuwendungen an Auftraggeber im Gesundheitswesen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 30.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Vergleich mit Advanced Pathology Solutions (17.06.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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11.06.2026 Monash IVF Pty LtdMonash IVF: Tracking-Pixel auf Kinderwunsch-Website ohne Einwilligung Anordnung
Monash IVF erhob über Tracking-Pixel von Drittanbietern auf seiner Website für Kinderwunschbehandlungen sensible Informationen von Besucherinnen und Besuchern. Die Privacy Commissioner entschied, dass das Verfolgen von Besuchern gesundheitsbezogener Websites mit anschließender gezielter Werbung in sozialen Netzwerken eine Erhebung sensibler Daten ist, die eine Einwilligung erfordert, und stellte Verstöße gegen APP 3.3, 5.1, 5.2 und 7.1 fest. Monash IVF darf das Vorgehen nicht fortsetzen oder wiederholen und muss festgelegte Abhilfeschritte umsetzen; am selben Tag erging eine gleichgerichtete Entscheidung gegen den Telemedizinanbieter Medmate Australia.
Wer auf Gesundheitswebsites Tracking-Pixel einsetzt, braucht die Einwilligung der Besucher und muss wissen, welche Daten an Werbeplattformen fließen.
Tracking-Pixel und Werbewerkzeuge auf Websites mit sensiblen Inhalten
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth), APP 3.3, 5.1, 5.2, 7.1
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- OAIC: Privacy Commissioner finds privacy breaches in third-party tracking pixel investigation (24.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations – Commissioner Initiated Investigation into Monash IVF Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 40 (11 June 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.06.2026 Health Service Executive (HSE)DPC: 300.000 Euro gegen HSE nach Ransomware-Angriff auf Kliniklabor in Tullamore 300.000 €
Im November 2018 verschlüsselten Angreifer Patientendaten im Laborinformationssystem des Midlands Regional Hospital Tullamore. Die DPC stellte Verstöße der HSE gegen Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1) und 34 DSGVO fest (u. a. unzureichende Sicherheit, lückenhafte Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnis, unvollständige Benachrichtigung Betroffener), erteilte einen Verweis, verhängte 300.000 Euro für die Sicherheitsmängel (Art. 5(1)(f) und 32(1)) und ordnete an, festgelegte Richtlinien und Verfahren zur sicheren Verarbeitung einzuführen.
Auch Labor- und Spezialsysteme im Krankenhaus gehören ins Sicherheits- und Dienstleistermanagement; Verträge mit Auftragsverarbeitern müssen die DSGVO-Garantien enthalten.
Ransomware-Schutz klinischer Systeme
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1), 34 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- DPC: Inquiry into Midlands Regional Hospital Tullamore (IN-19-9-4) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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02.06.2026 Ascension Health Alliance; AmSurg LLC / Ambulatory Topco LLCAscension/AmSurg: sieben ambulante OP-Zentren müssen verkauft werden Anordnung
Die gemeinnützige Klinikgruppe Ascension wollte AmSurg für 3,9 Mrd. USD übernehmen. Wegen Überschneidungen bei ambulanten Operationen in fünf Regionen verlangt die FTC den Verkauf von sieben AmSurg-Zentren an SC Affiliates und eine Gastroenterologie-Praxis sowie Übergangsunterstützung.
Auch gemeinnützige Gesundheitsträger unterliegen der Fusionskontrolle – regionale Marktanteile entscheiden über Abgaben.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- FTC Requires Divestiture of Ambulatory Surgery Centers … Ascension Health-AmSurg Deal (02.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.05.2026 IQVIA Operations FranceCNIL: 5 Mio. EUR gegen IQVIA Operations France wegen Gesundheitsdatenlagern 5 Mio. €
Die CNIL verhängte gegen IQVIA Operations France eine Geldbuße von 5.000.000 EUR, weil die Gesellschaft bei zwei von der CNIL genehmigten Gesundheitsdatenlagern (Daten aus rund 14.000 Apotheken und mehreren Tausend Arztpraxen) die Auflagen der Genehmigungen nicht einhielt, u. a. bei Protokollauswertung, Mehrfaktor-Authentifizierung, Patienteninformation und Widerspruchsrecht. Zudem wurden Apothekenkunden nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert, eigene Studien ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt und über die Apothekensoftware Daten auch nach einer Ablehnung übermittelt (Art. 25 DSGVO). Die CNIL wertete die Daten als pseudonym, nicht anonym, und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an.
Wer mit genehmigten Gesundheitsdaten arbeitet, muss die Auflagen der Genehmigung auch technisch umsetzen und die Information der Betroffenen durch Partner aktiv überwachen.
Auflagen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 14 und 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Die Sicherheitsmängel wurden nach den Kontrollen behoben.
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- CNIL: Données de santé : sanction de 5 millions d'euros à l'encontre de la société IQVIA (28.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2026-008 du 26 mai 2026 concernant la société IQVIA OPERATIONS FRANCE Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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01.05.2026 Modern Nuclear Inc.Modern Nuclear: 8,33 Mio. USD – überhöhte Aufsichtshonorare an zuweisende Kardiologen 7,12 Mio. €
Der Anbieter mobiler PET-Scans aus Kalifornien soll zuweisenden Kardiologen überhöhte Honorare für die Beaufsichtigung der Untersuchungen gezahlt haben, um Zuweisungen zu sichern. Der Vergleich über 8.334.350,71 USD zuzüglich umsatzabhängiger Zahlungen richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit; dazu kommt eine Corporate Integrity Agreement.
Vergütungen an Geschäftspartner, die Aufträge zuweisen, müssen dem Marktwert der Leistung entsprechen – jede Überzahlung wirkt wie ein Schmiergeld.
Honorarverträge mit Zuweisern auf Marktüblichkeit prüfen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, Central District of California
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 8.334.350,71 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Mobile PET Scan Provider to Pay $8.33 Million … Unlawful Kickbacks to Medical Practices (01.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.05.2026 LiveBetter Services LimitedLiveBetter Services: 675.000 AUD nach tödlichen Verbrühungen einer NDIS-Klientin 412.314 €
Der District Court of NSW verurteilte LiveBetter Services Limited nach einer Untersuchung von SafeWork NSW wegen eines Verstoßes gegen ss 32/19(2) des Work Health and Safety Act 2011 zu 675.000 AUD. Im Februar 2022 war eine Teilnehmerin des National Disability Insurance Scheme (NDIS) in ein Bad mit zu heißem Wasser gesetzt worden, erlitt schwere Verbrennungen und starb an den Verletzungen.
Bei der Körperpflege betreuter Menschen muss die Wassertemperatur technisch begrenzt und vor jedem Bad geprüft werden.
Verbrühungsschutz bei Pflege und Betreuung
- Behörde / Gericht
- SafeWork NSW
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Work Health and Safety Act 2011 (NSW) ss 32/19(2)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 675.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- SafeWork NSW: Prosecution summaries – May 2026 (LiveBetter Services Limited, 1 May 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.04.2026 Medirex s. r. o.; KLINICKÁ BIOCHÉMIA s.r.o.; Unilabs Slovensko, s. r. o.; synlab slovakia s. r. o.; Asociácia laboratóriíLaborkartell: 14,6 Mio. EUR und Vergabesperren gegen Labordiagnostiker 14,6 Mio. €
Vier Labore und ihr Verband stimmten Verhandlungen mit Krankenkassen über Preise ab, koordinierten sich in Ausschreibungen, tauschten sensible Informationen und teilten Kunden auf. Die Behörde verhängte erstinstanzlich 14.551.800 EUR und dreijährige Vergabesperren; Unilabs erhielt als Kronzeuge und im Vergleich eine stark reduzierte Buße.
Gemeinsame Verhandlungslinien gegenüber Kostenträgern über einen Verband sind ein Kartell – Verbandssitzungen brauchen Protokoll und Agenda-Prüfung.
Informationsaustausch unter Wettbewerbern und Verbandsarbeit
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Kartellverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Unilabs: Kronzeugenreduktion (50 %) und Vergleich (weitere 30 %).
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- KARTELY: PMÚ odhalil kartel laboratórií a uložil pokuty takmer 15 miliónov eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.04.2026 Fullgevity OÜ (vormals Zahnarztpraxis unter Inhabernamen, anonymisiert)Fullgevity (Zahnklinik) muss Datenverarbeitung bei Invisalign-Behandlung neu regeln Anordnung
Ausgangspunkt war eine Beschwerde über unvollständige Herausgabe von Patientendaten; die Klinik ließ mehrere Anfragen der Aufsicht unbeantwortet. Die AKI ordnete an, die Verträge mit Align Technology (Invisalign) auf die DSGVO-Rollen hin zu überarbeiten (Art. 26/28 DSGVO), das Einwilligungsformular und die Datenschutzhinweise nach Art. 7, 9, 13 und 14 DSGVO anzupassen und auf Estnisch zu veröffentlichen; bei Nichterfüllung droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro je Punkt.
Wer Patientendaten an Hersteller oder Plattformen weitergibt, muss Rollen, Verträge und Einwilligungen vorab sauber klären – und Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten.
Einwilligung und Transparenz bei Gesundheitsdaten; Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, 7, 9, 13, 14, 26, 28 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Ettekirjutus-hoiatus isikuandmete kaitse asjas nr 2.1-1/24/397-890-38 (Fullgevity OÜ), 16.04.2026 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage 1.274 €
Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.
Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.
Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.
- NAIH-273-7/2026 – Jogalap nélküli hozzáférés az EESZT rendszeréhez Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.03.2026 Balt USA LLC (Balt-Gruppe)Balt USA: CJIP in Frankreich wegen Zahlungen an Krankenhausarzt 1,77 Mio. €
Parallel zur US-Declination schloss die PNF mit der US-Tochter des französischen Medizintechnikherstellers eine CJIP über 1.765.493 EUR (nach Anrechnung der US-Gewinnabschöpfung) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm. Anlass war die Selbstanzeige der Balt SAS vom 22.05.2023 zu Vorgängen bei der übernommenen Blockade Medical.
Bei Zukäufen gehört eine Anti-Korruptions-Due-Diligence der Zielgesellschaft dazu – Altlasten des Managements werden sonst Konzernrisiko.
Zuwendungen an Klinikärzte, Integration übernommener Gesellschaften
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); aktive und passive Bestechung von Amtsträgern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige bei PNF und DOJ; koordinierte Erledigung mit Anrechnung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice – Conventions judiciaires d'intérêt public (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CJIP Société BALT USA LLC (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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17.03.2026 Balt SAS / Balt USA LLCMedizintechnik: DOJ-Declination für Balt SAS nach Bestechung eines Klinikarztes 1,05 Mio. €
Über Scheinberaterverträge, fingierte Rechnungen und angebliche Bonuszahlungen flossen 2017 bis 2023 rund 602.000 USD Bestechungsgelder über einen belgischen Berater an einen Arzt in leitender Funktion eines staatlichen französischen Krankenhauses, damit dieses Embolisationsspiralen von Balt kaufte. Das DOJ verzichtete wegen Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfe auf eine Anklage (Declination vom 17.03.2026); Balt gibt 1.214.797 USD Gewinn heraus.
Ärzte an staatlichen Kliniken gelten als Amtsträger – Beraterverträge mit ihnen brauchen dokumentierte Leistung und Freigabe durch Compliance.
Zuwendungen an Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, Scheinberaterverträge
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA; Corporate Enforcement and Voluntary Self-Disclosure Policy (Declination)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige (auch bei der französischen PNF), volle Kooperation, zeitnahe Abhilfe, Disziplinarmaßnahmen, parallele Einigung in Frankreich.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 1.214.797 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zu Balt SAS (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA (19.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- DOJ Criminal Division, Fraud Section: Declination Letter Re: Balt SAS (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
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05.03.2026 Allin IP DX LLCAllin IP DX: 980.000 USD nach Selbstanzeige wegen bezahlter Zuweisungs-Vermittler 843.519 €
Das Labor aus Sarasota bezahlte zwischen Januar und Juni 2023 unabhängige Marketer dafür, ihm Laborproben von Medicare-Versicherten zuzuführen. Es zeigte das Verhalten selbst an, kooperierte umfassend und zahlte 980.000 USD.
Eine frühe Selbstanzeige begrenzt den Schaden – dafür muss die Compliance-Funktion problematische Vertriebsverträge überhaupt zu sehen bekommen.
Erfolgsabhängige Vergütung von Vertriebspartnern
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Middle District of Florida
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige, detaillierte Offenlegung und Kooperation.
Originalbetrag 980.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Sarasota Lab Agrees to Pay $980,000 to Resolve False Claims Act Violations (05.03.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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20.02.2026 SC Hayat Dent SRLZahnklinik Hayat Dent blockiert Aufklärung von Datenabfluss – 2.000 Euro 1.999 €
Der Geschäftsführer der Klinik meldete selbst, eine ehemalige Mitarbeiterin habe Kontaktdaten und Patientenakten aller Patienten kopiert und diese für eine neue Klinik abgeworben. In der anschließenden Untersuchung beantwortete die Klinik Anfragen der Aufsicht trotz Verwarnung und Anordnung nicht vollständig; die Aufsicht verhängte daher 10.190 Lei (2.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Februar 2026 abgeschlossen.
Offboarding-Prozesse müssen Datenzugriffe sofort sperren – und wer einen Vorfall meldet, muss die Aufklärung auch unterstützen.
Mitnahme von Patientendaten beim Ausscheiden; Kooperation mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
Originalbetrag 10.190 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 20.02.2026 (SC Hayat Dent SRL) Pressemitteilung einer Behörde
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18.02.2026 Fraser Health Authority, Provincial Health Services Authority, Vancouver Coastal HealthBritish Columbia: 36 Klinikbeschäftigte sahen unbefugt Akten von Lapu-Lapu-Day-Opfern ein Sonstiges
Nach der Tragödie beim Lapu-Lapu-Day-Festival 2025 griffen 36 Beschäftigte dreier Gesundheitsbehörden in 71 Fällen unbefugt auf Patientendaten von 16 eingelieferten Personen zu. Die Betroffenen wurden nicht ohne unangemessene Verzögerung informiert; der Beauftragte sprach neun Empfehlungen aus, u. a. automatisierte Zugriffsüberwachung und abschreckende Disziplinarmaßnahmen.
Neugier ist kein Zugriffsgrund: Zugriffe auf Akten prominenter Fälle sollten in Echtzeit überwacht und Verstöße spürbar sanktioniert werden.
Unbefugte Einsicht in Patientenakten (Snooping)
- Behörde / Gericht
- Office of the Information and Privacy Commissioner for British Columbia (OIPC BC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Freedom of Information and Protection of Privacy Act (FIPPA) BC, s. 25.1
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Angemessene Schutzmaßnahmen waren vorhanden; die Behörden reagierten schnell und nahmen alle Empfehlungen an.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Investigation reveals 71 snooping incidents by 36 healthcare workers following Lapu Lapu Day tragedy Pressemitteilung einer Behörde
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20.01.2026 PHOENIX Zdravotnícke zásobovanie, a.s.; TRANSMEDIC SLOVAKIA, s.r.o. (in Konkurs)Arzneimittelkartell dank Whistleblower: 7,8 Mio. EUR gegen PHOENIX und TRANSMEDIC 7,8 Mio. €
Die beiden Unternehmen sprachen sich bei Ausschreibungen der Allgemeinen Krankenversicherung über Arzneimittellieferungen (2017–2020) ab. Aufgedeckt wurde das Kartell erstmals mit Hinweisen eines Whistleblowers; PHOENIX erhielt 7.595.200 EUR und ein einjähriges, TRANSMEDIC 201.800 EUR und ein dreijähriges Vergabeverbot (erstinstanzlich).
Whistleblower erhalten in der Slowakei eine Prämie – interne Meldewege sollten schneller sein als der Weg zur Behörde.
Bid-Rigging bei öffentlichen Ausschreibungen; Hinweisgeberkanäle
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- PHOENIX: Vergleich mit 30 % Bußgeldminderung und verkürzter Vergabesperre.
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- KARTELY: PMÚ aj vďaka whistleblowerovi odhalil kartel v dodávkach liekov a uložil pokuty takmer 7,8 milióna eur Pressemitteilung einer Behörde
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22.12.2025 New York-Presbyterian Hudson Valley HospitalNYP Hudson Valley Hospital: 6,8 Mio. USD für Zahlungen an zuweisende Praxis 5,79 Mio. €
Das Krankenhaus (bis 2015 Hudson Valley Hospital Center) soll einer Onkologiepraxis in Westchester Millionenbeträge gezahlt haben, damit sie Patienten an die Klinik überweist; die Leistungen rechnete das Krankenhaus bei Medicare und Medicaid ab. Die Staatsanwaltschaft reichte Klage ein und schloss zugleich einen Vergleich über 6,8 Mio. USD.
Kooperationsverträge zwischen Kliniken und niedergelassenen Praxen müssen Leistung und Vergütung sauber dokumentieren – sonst gelten Zahlungen als Zuweisungsprämie.
Zahlungen an Zuweiser im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Southern District of New York
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 6.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.12.2025.
- HHS-OIG Enforcement Actions: U.S. Attorney Announces $6.8 Million Settlement With New York-Presbyterian Hudson Valley Hospital … (22.12.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.12.2025 Southern Health Solutions, Inc. (Next Medical / NextMed)NextMed: FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu versteckten Kosten und Bewertungsmanipulation 128.557 €
Laut FTC bewarb die Telemedizin-Firma GLP-1-Abnehmprogramme mit Monatspreisen, die Medikament, Laborkosten und ärztliche Beratung nicht enthielten, verschwieg Mindestlaufzeit und Kündigungsgebühren, veröffentlichte gefälschte Testimonials von Beschäftigten und Angehörigen und bewegte Kundinnen und Kunden mit Gutscheinen oder Erstattungen dazu, negative Bewertungen zu löschen. Nach der endgültigen Vergleichsanordnung zahlt das Unternehmen gemeinsam mit weiteren Verpflichteten 150.000 USD (gemeinsame Zahlung), die für Rückerstattungen vorgesehen sind.
Negative Bewertungen gegen Gutscheine „wegzukaufen“ ist ebenso irreführend wie positive zu erfinden.
Bewertungsmanipulation und Preisangaben
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.12.2025
Originalbetrag 150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.12.2025.
- FTC Takes Action Against Telemedicine Firm NextMed Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Approves Final Order against Telehealth Provider NextMed (03.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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21.11.2025 IDCQ Hospitales y Sanidad, S.L.U.AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen Klinikbetreiber IDCQ wegen entsorgter Patientenaufnahmen 1,2 Mio. €
Ein Krankenhaus der Gruppe hatte frühere MRT-Aufnahmen, die ein Patient zum Vergleich mitgebracht hatte, nach Ablauf einer internen Abholfrist aus dem Archiv entfernt, sodass sie nicht mehr verfügbar waren. Die AEPD verhängte je 100.000 Euro wegen Verarbeitung von Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage (Art. 9 und Art. 6) und 1.000.000 Euro wegen mangelnden Datenschutzes durch Technikgestaltung im Verfahren (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro.
Von Patienten überlassene Unterlagen sind Gesundheitsdaten und dürfen nicht nach internen Aufräumfristen vernichtet werden.
Umgang mit von Patienten übergebenen Gesundheitsunterlagen
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 6, 9, 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- AEPD, Resolución PS/00288/2024 (EXP202402851), IDCQ Hospitales y Sanidad Entscheidung einer Behörde
- BOE: Resolución de 4 de marzo de 2026 der AEPD, Sanktionen über 1 Mio. Euro Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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13.11.2025 Lancet LaboratoriesInformation Regulator: 100.000 ZAR gegen Lancet Laboratories, Datenpannen nicht gemeldet 5.062 €
Eine Prüfung nach mehreren Sicherheitsvorfällen ergab, dass das Laborunternehmen die Vorfälle weder dem Information Regulator noch den betroffenen Personen gemeldet hatte. Nach einer Enforcement Notice, die es nicht befolgte, erhielt es eine Infringement Notice mit 100.000 ZAR Geldbuße, die inzwischen bezahlt ist.
Datenpannen müssen sowohl der Aufsicht als auch den Betroffenen gemeldet werden; wer mehrere Vorfälle nicht meldet, zieht eine Prüfung und Sanktionen nach sich.
Meldung von Datenpannen an Aufsicht und Betroffene
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA), s. 22
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Originalbetrag 100.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.
- Information Regulator: Media briefing – high-level cases on POPIA and PAIA (13.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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06.11.2025 DoctolibFrankreich: 4,665 Mio. € gegen Doctolib wegen Missbrauchs bei Arzt-Terminbuchung 4,67 Mio. €
Doctolib band Ärzte mit Exklusivitätsklauseln, koppelte die Telemedizin an das Terminbuchungs-Abo und übernahm 2018 den wichtigsten Konkurrenten, um ihn auszuschalten (Entscheidung 25-D-06). Geldbußen: 4,615 Mio. € für Exklusivität und Kopplung, 50.000 € für die Übernahme.
Plattformen mit hohen Marktanteilen müssen Exklusivitätsklauseln, Kopplungsangebote und Übernahmen von Rivalen kartellrechtlich prüfen lassen.
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 AEUV, Art. L.420-2 Code de commerce
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- L'Autorité de la concurrence sanctionne Doctolib à hauteur de 4 665 000 euros Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 25-D-06 relative à des pratiques mises en œuvre dans le secteur de la prise de rendez-vous médicaux en ligne Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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13.10.2025 Nura OÜNura OÜ muss zwei Patientinnen Scan-Dateien ihrer Behandlung herausgeben Anordnung
Zwei Patientinnen erhielten trotz Auskunftsersuchen keine Kopien ihrer Scan-Dateien zum Behandlungsabschluss; die Praxis reagierte nur schleppend auf Anfragen und erschien nicht zu einem Termin bei der Aufsicht. Die AKI ordnete die Herausgabe nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO oder eine begründete Ablehnung an und drohte ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.
Auskunftsersuchen zu Gesundheitsdaten brauchen einen festen Ablauf mit Fristen – auch in kleinen Praxen.
Umgang mit Auskunftsersuchen von Patienten
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. c, Art. 12 Abs. 4, Art. 15 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Ettekirjutus-hoiatus nr 2.1-1/25/737-1585-20 (Nura OÜ), 13.10.2025 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.10.2025 Australian Clinical Labs LimitedAustralian Clinical Labs: 5,8 Mio. AUD Zivilstrafe nach Datenpanne bei Medlab Pathology 3,28 Mio. €
Auf Antrag des Australian Information Commissioner verhängte der Federal Court of Australia die ersten Zivilstrafen nach dem Privacy Act 1988: Australian Clinical Labs (ACL) hatte die personenbezogenen Daten auf den IT-Systemen seines Geschäftsbereichs Medlab Pathology nicht angemessen geschützt; bei einem Cyberangriff im Februar 2022 wurden dort Daten von mehr als 223.000 Menschen abgegriffen. Die Strafe von zusammen 5,8 Mio. AUD setzt sich aus 4,2 Mio. AUD für die unzureichenden Schutzmaßnahmen (APP 11.1), 800.000 AUD dafür, dass ACL nicht angemessen und zügig prüfte, ob eine meldepflichtige Datenpanne vorlag, und 800.000 AUD für die verspätete Meldung an den Commissioner zusammen. ACL räumte die Verstöße ein; Haftung und Strafhöhe beruhten mutmaßlich auf gemeinsamen Anträgen der Parteien.
Werden IT-Systeme eines Geschäftsbereichs in die eigene Umgebung eingebunden, müssen sie von Anfang an angemessen geschützt und Angriffe zügig auf eine Meldepflicht geprüft werden.
Eingegliederte IT-Systeme absichern, Datenpannen zügig bewerten und melden
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth) s 13G(a) i. V. m. APP 11.1; s 26WH(2); s 26WK(2)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit der Untersuchung, laufendes Programm zur Verbesserung der Cybersicherheit, Entschuldigungen und Eingeständnis der Haftung.
- Haftung von Führungskräften
- Das Gericht hielt fest, dass die oberste Führungsebene an den Entscheidungen zur Einbindung der Medlab-Systeme und zur Bewertung des Angriffs beteiligt war.
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
Originalbetrag 5.800.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.10.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.09.2025 Specer sp. z o.o.Medizinfirma Specer: Vorstandschef als Datenschutzbeauftragter kostet 11.365 PLN 2.669 €
In dem medizinischen Unternehmen war fast sechs Jahre lang der Vorstandsvorsitzende zugleich Datenschutzbeauftragter; aufgefallen war dies nach einer Meldung, dass einem Patienten Unterlagen einer anderen Person ausgehändigt wurden. Die Behörde sah einen Interessenkonflikt und verhängte 11.365 PLN.
Auch in kleinen Praxen und Firmen gilt: Die Geschäftsleitung kann nicht ihr eigener Datenschutzbeauftragter sein.
Rolle und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten; Herausgabe von Patientenunterlagen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 6 DSGVO (DKN.5131.7.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Im Juli 2024 wurde ein unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
- Veröffentlicht
- 29.09.2025
Originalbetrag 11.365 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.09.2025.
- Prezes firmy nie może być jednocześnie IOD. Kara dla spółki Specer Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5131.7.2025 z 12 września 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron Anordnung
Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.
Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.
Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.06.2025 NUWAY Alliance, Inc.NUWAY Alliance: 18,5 Mio. USD wegen Zahlungen an Medicaid-Patienten und Doppelabrechnung 15,8 Mio. €
Der Anbieter ambulanter Suchtbehandlung in Minnesota zahlt 18.500.000 USD zur Beilegung von Vorwürfen nach dem False Claims Act und schloss mit dem HHS-OIG eine fünfjährige Corporate Integrity Agreement. Nach Angaben der US-Bundesstaatsanwaltschaft vergütete NUWAY von Januar 2019 bis Februar 2025 Medicaid-Patienten dafür, dass sie eine intensive ambulante Behandlung in Anspruch nahmen, und rechnete zudem Leistungen ab, bei denen derselbe Zeitraum doppelt gezählt wurde. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Geld- oder Sachanreize an Patienten für die Inanspruchnahme erstattungsfähiger Leistungen sind im US-Recht verbotene Kickbacks.
Anreize an Patienten für die Inanspruchnahme erstattungsfähiger Leistungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, District of Minnesota (U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Anti-Kickback Statute
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 26.06.2025
Originalbetrag 18.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.06.2025 23andMe, Inc.ICO: 2,31 Mio. £ gegen 23andMe nach Credential-Stuffing auf Gendaten 2,74 Mio. €
Von April bis September 2023 nutzten Angreifer wiederverwendete Zugangsdaten, um auf Daten von 155.592 Personen im Vereinigten Königreich zuzugreifen, darunter Herkunft, Stammbäume und Gesundheitsangaben. Es fehlten MFA, sichere Passwortregeln und wirksame Überwachung; trotz Auffälligkeiten im Juli 2023 begann die volle Untersuchung erst im Oktober. Gemeinsame Untersuchung mit dem kanadischen Datenschutzbeauftragten.
Wer genetische oder Gesundheitsdaten verwaltet, muss Kundenkonten mit MFA gegen Credential Stuffing schützen und Warnsignale sofort untersuchen.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
Originalbetrag 2.310.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2025.
- 23andMe fined for failing to protect UK users' genetic data Pressemitteilung einer Behörde
- ICO Penalty Notice: 23andMe, Inc. Entscheidung einer Behörde
- SEC EDGAR: 23andMe Holding Co., Form 10-K zum 31.03.2025 (265 Beschäftigte) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf aufgehoben
Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).
Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.
Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 04.06.2025
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 27.5.2025 (verkkoapteekin seurantateknologiat) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Hallinto-oikeudelta päätös Yliopiston Apteekille määrätystä seuraamusmaksusta (2.6.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Helsingin hallinto-oikeus – kumosi Yliopiston Apteekille määrätyn 1,1 miljoonan euron seuraamusmaksun (01.06.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
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09.04.2025 Conselho Federal de Fisioterapia e Terapia Ocupacional (COFFITO)CADE: Physiotherapeuten-Bundesrat COFFITO wegen Preistabellen zu 3,1 Mio. BRL verurteilt 464.087 €
Das Tribunal des CADE verurteilte den Bundesrat der Physio- und Ergotherapeuten, weil er über Resolutionen, Beschlüsse und jährlich aktualisierte Referenztabellen verbindliche Mindestpreise für die Leistungen der Berufsangehörigen festgelegt und so ein einheitliches Marktverhalten gefördert hatte. Neben einer Geldbuße von 3.103.583,65 BRL muss COFFITO auf verbindliche Preistabellen verzichten, alle Verweise darauf von seinen Websites entfernen (Zwangsgeld 5.000,00 BRL pro Tag) und die Entscheidung auf Website und in sozialen Netzwerken veröffentlichen; gegen den Regionalrat der 15. Region ruht das Verfahren wegen eines Vergleichs. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Berufskammern und Verbände dürfen ihren Mitgliedern keine verbindlichen Preistabellen vorgeben.
Honorar- und Preisempfehlungen von Berufskammern
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011; Art. 38 und 39 (Nebenanordnungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
Originalbetrag 3.103.583,65 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2025.
- Diário Oficial da União, 16.04.2025, Seção 1, S. 78: Ata da 245ª Sessão Ordinária de Julgamento (09.04.2025), PA nº 08700.003473/2021-16 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 10.04.2025: Tribunal do Cade condena Conselho de Fisioterapia por tabelamento de preços em serviços profissionais Pressemitteilung einer Behörde
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02.04.2025 Malta: 20.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister wegen Wählerregister-Daten und fehlendem DSB 20.000 €
Ein Gesundheitsdienstleister (Name geschwärzt) korrigierte trotz Aufforderung die Anschrift einer Patientin nicht, sodass Gesundheitsberichte an Dritte gingen, und nutzte Adressdaten aus dem Wählerregister ohne Rechtsgrundlage. Der IDPC sprach eine Rüge aus, ordnete Berichtigung, Löschung der Registerdaten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten an und verhängte Bußen von 12.500, 5.000 und 2.500 Euro.
Wer umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – und eine gemeldete falsche Adresse muss sofort korrigiert werden.
Berichtigungsanfragen zügig umsetzen
- Behörde / Gericht
- Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 6 Abs. 1, Art. 14, 16, 37 Abs. 1 lit. c DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- IDPC Decision CDP/COMP/282/2024 Entscheidung einer Behörde
- Data Protection Decisions – IDPC Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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31.03.2025 Attendo Suomi OyAttendo: 1,5 Mio. EUR, weil während einer Kartell-Nachprüfung Chats gelöscht wurden 1,5 Mio. €
Das Marktgericht verhängte gegen den Pflegedienstleister Attendo Suomi Oy eine Sanktionszahlung von 1.500.000 EUR wegen Behinderung einer unangekündigten Nachprüfung der Wettbewerbsbehörde im Januar 2023: Eine Führungskraft löschte nach Beginn der Nachprüfung auf einem auch dienstlich genutzten Mobiltelefon Chatverläufe und das Anrufprotokoll. Es war die erste Sanktion wegen eines solchen Verfahrensverstoßes in Finnland; die Behörde hatte 4.373.760 EUR beantragt, das Gericht gab Attendos eigenen Maßnahmen, darunter der raschen Wiederherstellung der gelöschten Chats, deutlich mehr Gewicht.
Mit Beginn einer Nachprüfung gilt ein sofortiges Lösch- und Änderungsverbot für alle dienstlich genutzten Geräte und Messenger – das muss jede Führungskraft wissen.
Verhalten bei unangekündigten Nachprüfungen (Dawn Raids)
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des Kilpailu- ja kuluttajavirasto (KKV)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Kilpailulaki (948/2011) 37 a § 1 mom. 1 kohta i. V. m. 35 § und 37 §
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Schulungen und Anweisungen der Beschäftigten zum Verhalten bei Nachprüfungen schon vor dem Vorfall; rasche Wiederherstellung und Übergabe der gelöschten Chats aus einer Sicherung; kein erlangter Vorteil und keine früheren Sanktionen wegen Verfahrensverstößen.
- Veröffentlicht
- 31.03.2025
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06.02.2025 Медицински център „Люлин Мед“ ООДMC Ljulin Med gab Praxis als Filiale der Militärmedizinischen Akademie aus – 9.236 Lewa 4.722 €
Nach einem Hinweis der Militärmedizinischen Akademie (VMA) stellte die KZK fest, dass das Zentrum seine gynäkologische Praxis mit Schildern „МЦ „ЛЮЛИН МЕД“ АГ – ВМА ФИЛИАЛ“ und entsprechenden Online-Angaben als VMA-Filiale darstellte. Wegen Irreführung (Art. 31 ZZK) verhängte sie 0,4 % des Umsatzes 2023, also 9.236 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Kooperationen mit renommierten Einrichtungen dürfen in Beschilderung und Online-Profilen nicht als Zugehörigkeit dargestellt werden.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 ZZK (Irreführung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 9.236 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 131 от 06.02.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
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23.01.2025 C.R. Bard, Inc.; Liberator Medical Supply, Inc.; Liberator Holdings; Rochester Medical CorporationC.R. Bard: 17 Mio. USD wegen Rabatten und Gratisproben für Urologiepraxen 16,3 Mio. €
Bard und drei verbundene Gesellschaften zahlen 17 Mio. USD zur Beilegung von Vorwürfen nach dem False Claims Act des Bundes und Gesetzen mehrerer Bundesstaaten. Zwischen 2016 und Februar 2020 sollen sie Urologiepraxen Rabatte, übermäßige Gratisproben und Einsparungen bei Praxisbedarf gewährt haben, damit diese Einmalkatheter standardmäßig über Bards eigenes „Link“-Rezeptformular verordnen; eine Haftung wurde nicht festgestellt. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Gratisproben und Rabatte dürfen nie an Verordnungswege gekoppelt werden, die dem eigenen Vertrieb zugutekommen.
Gratisproben und Rabatte im Medizinproduktevertrieb
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Northern District of Georgia (U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b); False-Claims-Gesetze mehrerer Bundesstaaten
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 23.01.2025
Originalbetrag 17.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.
- C.R. Bard, Inc. and Affiliates Pay $17 Million to Resolve Allegations of Healthcare Kickbacks (USAO N.D. Ga., 23.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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23.01.2025 Associação da Irmandade da Santa Casa de Misericórdia de PacaembuSanta Casa de Pacaembu: 47,4 Mio. BRL wegen Betrugs bei Krankenhausverträgen 7,65 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Associação da Irmandade da Santa Casa de Misericórdia de Pacaembu, einen als Organização Social im Gesundheitswesen tätigen Trägerverein, eine Geldbuße von 47.391.386,87 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit. Nach dem Abschlussbericht manipulierte der Verein das Auswahlverfahren für die Leitung des Feldlazaretts Hangar in Belém (Pará), betrog bei der Ausführung des Managementvertrags für ein Regionalkrankenhaus in Belém und setzte vorgeschobene natürliche und juristische Personen ein, um seine wirklichen Interessen zu verschleiern.
Auch Vereine, die im Auftrag des Staates Krankenhäuser führen, haften nach dem Antikorruptionsgesetz, und ihre Leitungspersonen können persönlich einbezogen werden.
Integrität bei Auswahlverfahren und Managementverträgen im Gesundheitswesen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 III und IV b und d, Art. 6, Art. 14; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 II und III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
Originalbetrag 47.391.386,87 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.
- DOU Seção 1 Nr. 19 vom 28.01.2025 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 41 de 23.1.2025, PAR 00190.106781/2022-79 Entscheidung einer Behörde
- DOU: CGU Decisão nº 58 de 2.3.2026 (Reconsiderações abgelehnt, Wirkungen der Decisão nº 41 bestätigt) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106781/2022-79 (Santa Casa de Pacaembu) Entscheidung einer Behörde
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17.12.2024 Krankenhaus (anonymisiert)Krankenhaus nach Ransomware: Bußgeld gerichtlich von 200.000 auf 50.000 EUR gesenkt 50.000 €
Nach einem Ransomware-Angriff im Jahr 2021 – dem zweiten nach einem Angriff 2019 – stellte die Streitsachenkammer fest, dass ein belgisches Krankenhaus u. a. keine Datenschutz-Folgenabschätzung, keine wirksame Informationssicherheitsrichtlinie, kein ausreichendes Verfahren für Sicherheitsupdates seiner Software und kein echtes Schulungs- und Sensibilisierungsprogramm für das Personal hatte. Sie verhängte am 17. Dezember 2024 eine Geldbuße von 200.000 EUR, ordnete Abhilfemaßnahmen an und wies den Einwand zurück, das Krankenhaus sei als öffentliche Stelle nicht bußgeldfähig. Der Marktgerichtshof hob die Entscheidung am 3. September 2025 teilweise auf und setzte die Geldbuße auf 50.000 EUR herab; die Datenschutzbehörde hat dagegen Kassationsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Eine einzelne Phishing-Schulung oder die Teilnahme weniger Beschäftigter an Übungen ersetzt kein regelmäßiges Datenschutz- und Sicherheitstraining für das gesamte Krankenhauspersonal.
Security-Awareness und Datenschutzschulung für das gesamte Krankenhauspersonal
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données / Gegevensbeschermingsautoriteit (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24, Art. 32 und Art. 35 Abs. 3 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d und i sowie Art. 83 DSGVO; Art. 100 § 1 9° und 13° sowie Art. 101 LCA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Die Kammer senkte den Ausgangsbetrag von 390.000 EUR auf 200.000 EUR, vor allem wegen der finanziellen Schwierigkeiten des Krankenhauses, der Covid-19-Krise als mildernder Umstand und einer neu bewerteten Dauer des Verstoßes.
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16.12.2024 Becton, Dickinson and Company (BD)Becton Dickinson: Risiken der Alaris-Infusionspumpe verschleiert – 175 Mio. USD 166,7 Mio. €
Der Medizintechnikhersteller täuschte Anleger über regulatorische Risiken der Alaris-Infusionspumpe mit über 25 Softwarefehlern und verbuchte die Behebungskosten nicht, wodurch das operative Ergebnis im 4. Quartal 2019 um 82 % überhöht war. BD zahlt 175 Mio. USD und muss einen unabhängigen Compliance-Berater bestellen.
Produkt- und Zulassungsprobleme sind Kapitalmarktthemen: Qualitäts- und Regulatory-Abteilungen müssen in den Disclosure-Prozess eingebunden sein.
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Antifraud-, Reporting-, Buchführungs-, interne Kontroll- und Disclosure-Controls-Vorschriften der US-Wertpapiergesetze
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 175.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2024.
- Becton Dickinson to Pay $175 Million for Misleading Investors About Alaris Infusion Pump Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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13.12.2024 United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS TrustICO: Verwarnung für United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust wegen verspäteter Auskunftsersuchen Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber dem United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete der Klinikverbund zwischen März 2021 und März 2022 32 % der Auskunftsersuchen betroffener Personen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Die ICO sah darin Verstöße gegen die Vorgaben zur fristgerechten Auskunft.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- ICO Enforcement: United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Reprimand: United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust (13 December 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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12.12.2024 Oroville HospitalOroville Hospital: 10,25 Mio. USD wegen Aufnahmeboni für Ärzte und falscher Abrechnung 9,77 Mio. €
Das kalifornische Krankenhaus zahlt 10.250.000 USD (9.518.954 USD an den Bund, 731.046 USD an den Staat Kalifornien) und schloss mit dem HHS-OIG eine fünfjährige Corporate Integrity Agreement. Vorgeworfen war, dass es Ärzten, die über stationäre Aufnahmen entschieden, Boni nach der Zahl der aufgenommenen Patienten zahlte, medizinisch nicht notwendige stationäre Aufnahmen abrechnete und falsche Diagnosecodes für SIRS angab. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Bonussysteme für Ärzte dürfen nicht an die Zahl der Aufnahmen oder Zuweisungen anknüpfen.
Bonussysteme für Ärzte und Zuweisungsanreize im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Eastern District of California (U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Anti-Kickback Statute
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
Originalbetrag 10.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2024.
- Oroville Hospital to Pay $10.25 Million to Resolve Allegations of Kickbacks and False Billing (USAO E.D. Cal., 12.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.10.2024 DSB: 5.000 Euro gegen Covid-Labor mit Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragtem 5.000 €
Eine GmbH mit diagnostischem Labor (Name pseudonymisiert), die in der Pandemie mit rund 200 Beschäftigten täglich bis zu 45.000 PCR-Analysen durchführte, hatte ihren Geschäftsführer zugleich als Datenschutzbeauftragten benannt. Wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts verhängte die DSB 5.000 Euro; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, kann sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter kontrollieren.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 37, Art. 38 Abs. 6 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer war zugleich als Datenschutzbeauftragter benannt – unzulässiger Interessenkonflikt.
- DSB Straferkenntnis GZ 2024-0.641.771 vom 16.10.2024 (RIS) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.10.2024 eine dänische gemeinnützige Organisation im GesundheitsbereichGemeinnützige Gesundheitsorganisation: 75.000 DKK nach Diebstahl unverschlüsselter Laptops 10.057 €
Eine dänische gemeinnützige Organisation im Gesundheitsbereich meldete 2019 und 2020 Diebstähle von Computern aus ihren Büros sowie Phishing-Angriffe; laut Datatilsynet waren mindestens 1.448 Personen betroffen, teils mit Gesundheitsdaten. Obwohl die Organisation nach einem Angriff 2018 selbst Multifaktor-Authentifizierung für nötig gehalten hatte, fehlten diese und eine Verschlüsselung der Rechner. Ein dänisches Stadtgericht verurteilte sie rechtskräftig zu 75.000 DKK (Empfehlung der Datatilsynet und Antrag der Anklage: 800.000 DKK).
Mobile Geräte mit Gesundheitsdaten müssen verschlüsselt sein; wiederholte Vorfälle ohne Umsetzung eigener Maßnahmen wiegen schwer.
Verschlüsselung mobiler Geräte und Phishing-Abwehr (Multifaktor-Authentifizierung)
- Behörde / Gericht
- Københavns Byret (auf Anzeige der Datatilsynet)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32 Abs. 1; databeskyttelsesloven § 41
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Wiederholungsfall
- ja
Originalbetrag 75.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.10.2024.
- Datatilsynet, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Domsdatabasen, Urteilsdatenbank (Suche) (Entscheidung 2024) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.10.2026 · Direktlink
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24.09.2024 ein neuseeländischer PflegeheimbetreiberNeuseeländischer Pflegeheimbetreiber: Namensnennung für um zwei Jahre verspätete Pannenmeldung Sonstiges
In einer Pflegeeinrichtung des Anbieters ging ein Teil der Papierakte eines Bewohners verloren, was im August 2021 bei einer Sonderprüfung auffiel. Obwohl Beschäftigte den Vorfall als meldepflichtig einstuften und die Gesundheitsbehörde sowie später der Health and Disability Commissioner auf eine Meldung drangen, informierte das Unternehmen das Office of the Privacy Commissioner erst im Oktober 2023. Der Privacy Commissioner stellte am 24. September 2024 einen Verstoß gegen die Meldepflicht und eine mangelhafte Dokumentenverwaltung fest und nannte das Unternehmen öffentlich.
Jeder Datenverlust muss sofort auf Meldepflicht geprüft werden – auch eine einzelne verlorene Gesundheitsakte kann meldepflichtig sein.
Datenpannen erkennen und fristgerecht melden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 2020, s 114
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Konstruktive Zusammenarbeit; Einführung eines elektronischen Dokumentenmanagements mit Zugriffskontrollen, Schulungen der Beschäftigten, eines Plans für Datenpannen und einer geänderten Managementstruktur.
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
- Office of the Privacy Commissioner, Decision notes (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.09.2026 · Direktlink
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18.09.2024 ein staatliches lettisches UniversitätsklinikumUniversitätsklinikum verweigert Datenschutzaufsicht Auskünfte – 2.000 Euro 2.000 €
Die DVI prüfte mehrere Beschwerden gegen das staatliche Krankenhaus, u. a. zur Verarbeitung von Patienten- und Gesundheitsdaten durch einen Arzthelfer und zu einer unbeantworteten Auskunftsanfrage. Weil die Klinik die angeforderten Informationen nicht lieferte, verhängte die Behörde 2.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Kooperationspflicht.
Kliniken brauchen protokollierte Zugriffe auf Patientenakten und eine zentrale Stelle, die Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantwortet.
Zugriff auf Patientendaten nur bei Behandlungsbezug
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- DVI, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.09.2026 · Direktlink
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13.09.2024 Kroatien: 190.000 Euro gegen Spezialklinik nach Verlust von Röntgenbildern ohne Backup 190.000 €
Eine Spezialklinik aus dem Raum Rijeka (Name nicht veröffentlicht) verlor 2019 unwiederbringlich radiologische Bilder von Patienten, weil sie keine Sicherungskopien anlegte, und meldete den Vorfall nicht, obwohl die Leitung informiert war. Die AZOP verhängte 190.000 Euro, u. a. auch wegen fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrags, Gesprächsaufzeichnungen ohne Rechtsgrundlage und Nichteinbindung der Datenschutzbeauftragten.
Backups sind kein Kostenfaktor, sondern Pflicht – und ein bekannter Datenverlust muss binnen 72 Stunden gemeldet werden.
Meldung von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 6, 12, 13, 28 Abs. 3, 32 Abs. 1 lit. b, 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 13.09.2024
- AZOP, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2026 · Direktlink
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09.09.2024 ein US-amerikanisches GesundheitsunternehmenSEC: Gesundheitsunternehmen zahlt 1.386.000 USD wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien 1,26 Mio. €
Das Gesundheitsunternehmen ließ Beschäftigte zwischen Juli 2019 und Juli 2023 in 98 Arbeits-, Aufhebungs-, Halte- und Vergleichsvereinbarungen auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten; in 56 weiteren Aufhebungs- und Vergleichsvereinbarungen mussten sie auf Beschwerden bei Bundesbehörden verzichten. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte das Unternehmen 1.386.000 US-Dollar; die Vertragsvorlagen wurden angepasst.
Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Teilweise Anpassung der Vorlagen schon vor Kontakt durch die SEC, Information der Betroffenen und Kooperation
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
Originalbetrag 1.386.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink
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05.09.2024 ein französischer Anbieter von ArztpraxissoftwareCNIL: 800.000 EUR gegen Arztsoftware-Anbieter wegen Gesundheitsdaten ohne Genehmigung 800.000 €
Die CNIL verhängte gegen einen französischen Arztsoftware-Anbieter eine Geldbuße von 800.000 EUR, weil über seine Praxissoftware Patientendaten für eine Gesundheitsdatenbank ohne die nach Art. 66 Loi Informatique et Libertés erforderliche Genehmigung verarbeitet und zudem Daten aus dem Abrechnungs-Teledienst HRi der Krankenversicherung erhoben wurden, auf den nur Ärzte zugreifen dürfen (Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO). Der Conseil d'État wies die Klage am 13. Februar 2026 ab und bestätigte, dass die pseudonymisierten Daten wegen des Reidentifizierungsrisikos personenbezogen sind.
Pseudonymisierte Gesundheitsdaten bleiben personenbezogen, solange eine Reidentifizierung mit vertretbarem Aufwand möglich ist; Datenbanken damit brauchen die vorgeschriebene Genehmigung.
Pseudonymisierung und Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen reichte im Verfahren die erforderlichen Genehmigungsanträge ein; eine Anordnung erging deshalb nicht.
- Veröffentlicht
- 12.09.2024
- CNIL, Les sanctions prononcées par la CNIL (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.09.2026 · Direktlink
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29.08.2024 eine schwedische ApothekenketteApothekenkette: 37 Mio. SEK für ungewollte Datenübermittlung an Meta über den Meta-Pixel 3,26 Mio. €
Die IMY verhängte gegen die Apothekenkette eine Geldbuße von 37.000.000 SEK, weil das Unternehmen vom 19. Januar 2020 bis 25. April 2022 beim Einsatz des Analysewerkzeugs Meta-Pixel auf seiner Website keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hatte. Über die aktivierte Funktion zum erweiterten Abgleich gelangten bei Käufen Kontaktangaben einschließlich Personennummern in gehashter Form sowie Angaben zu gekauften, teils sensiblen Produkten an Meta; laut Vorfallsmeldung waren schätzungsweise 500.001 bis 1.000.000 Personen betroffen. Die Apothekenkette erfuhr durch einen Hinweis von außen davon; Bemessungsgrundlage war der Jahresumsatz 2023 von 23,27 Mrd. SEK.
Wer Marketing-Pixel einsetzt, muss jede Zusatzfunktion vor der Aktivierung darauf prüfen, welche Kundendaten sie an den Anbieter überträgt.
Tracking-Pixel und Drittanbieter-Tools auf Websites mit sensiblen Kundendaten
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 und Art. 83 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Die IMY berücksichtigte bei der Schwere, dass die Daten gehasht an einen einzigen Empfänger gingen und bereits Schutzmaßnahmen bestanden; Meldung, Zusammenarbeit und spätere Abhilfe wertete sie als neutral.
Originalbetrag 37.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.
- IMY, Aufsichtsverfahren (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink
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28.08.2024 eine französische StatistikgesellschaftCNIL: 800.000 EUR gegen Statistikfirma wegen Gesundheitsdatenbanken ohne Genehmigung 800.000 €
Die CNIL verhängte gegen eine zu einer französischen Unternehmensgruppe gehörende Statistikgesellschaft eine Geldbuße von 800.000 EUR, weil sie ohne die nach Art. 66 Loi Informatique et Libertés erforderliche Genehmigung zwei Datenbanken mit Gesundheitsdaten aus Arztpraxen und aus Apotheken betrieb; Ende März 2021 enthielten sie Daten zu 13,4 Mio. Arztbesuchen mit 4 Mio. Patientencodes bzw. rund 78 Mio. Kennungen. Der Conseil d'État wies die Klage am 13. Februar 2026 ab: Die Daten seien nur pseudonymisiert und daher personenbezogen.
Wer Gesundheitsdaten aus Praxis- und Apothekensoftware für Statistiken bündelt, darf sich nicht auf Pseudonymisierung verlassen, sondern braucht vorab die Genehmigung der Aufsicht.
Pseudonymisierung und Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen reichte im Verfahren die erforderlichen Genehmigungsanträge ein; eine Anordnung erging deshalb nicht.
- CNIL, Les sanctions prononcées par la CNIL (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2026 · Direktlink
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21.08.2024 ein US-Anbieter generativer KI für KrankenhäuserTexas verpflichtet KI-Anbieter für Krankenhäuser zu ehrlichen Genauigkeitsangaben Anordnung
Die texanische Generalstaatsanwaltschaft hat mit einem texanischen Anbieter generativer KI für Krankenhäuser eine Zusicherung freiwilliger Einhaltung (Assurance of Voluntary Compliance) geschlossen und dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt. Der Anbieter hatte die Genauigkeit seiner Software, die Patientendaten für das Klinikpersonal zusammenfasst, unter anderem mit einer Rate schwerer „Halluzinationen“ von unter 1 zu 100.000 beworben; die Behörde hielt diese Kennzahlen für wahrscheinlich unzutreffend und irreführend. Für fünf Jahre muss der Anbieter solche Kennzahlen in der Werbung klar erläutern oder durch einen unabhängigen Prüfer belegen lassen und seinen Kunden Risiken, Grenzen und den angemessenen Einsatz der Produkte offenlegen; das Unternehmen bestreitet jedes Fehlverhalten, eine Zahlung ist nicht vorgesehen.
Kennzahlen zur Zuverlässigkeit von KI brauchen eine offengelegte Definition und Messmethode – und Nutzer müssen wissen, wann sie sich nicht auf das System verlassen dürfen.
Leistungsangaben zu KI-Systemen; Grenzen und angemessene Nutzung von KI im Klinikalltag
- Behörde / Gericht
- Office of the Attorney General of Texas, Consumer Protection Division
- Rechtsgebiet
- KI und digitale Regulierung · KI-Systeme
- Rechtsgrundlage
- Texas Deceptive Trade Practices–Consumer Protection Act (DTPA), Tex. Bus. & Com. Code §§ 17.41–17.63; Zusicherung nach § 17.58
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 18.09.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.08.2026 · Direktlink
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18.07.2024 ein großer US-amerikanischer DialysekonzernUS-Dialysekonzern: 34,5 Mio. USD – Kickbacks für Zuweisungen an Dialysezentren und Apotheke 31,6 Mio. €
Der Dialysekonzern soll Kickbacks gezahlt haben, um Zuweisungen an seine frühere Apothekentochter zu fördern, und Nephrologen sowie Gefäßchirurgen Vorteile gewährt haben, damit sie Patienten in die Dialysezentren des Konzerns schicken. Der Konzern zahlte 34.487.390 USD.
Konzerninterne Weiterleitung von Kunden an Tochtergesellschaften darf nicht mit Vorteilen für Dritte erkauft werden.
Vorteile für Zuweiser
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 34.487.390 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.07.2024.
- HHS OIG, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2026 · Direktlink
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01.07.2024 drei US-amerikanische ambulante Pflegedienste und ihre MuttergesellschaftUS-Pflegedienstgruppe: 4,5 Mio. USD – Kickbacks an Seniorenheime und Ärzte 4,18 Mio. €
Drei ambulante Pflegedienste in Texas, Ohio und Indiana sowie ihre Muttergesellschaft sollen Einrichtungen des betreuten Wohnens und Ärzten Kickbacks für Medicare-Zuweisungen gewährt haben. Sie zahlten 4.496.330 USD.
Kooperationen mit Einrichtungen, die Kunden vermitteln, brauchen schriftliche Verträge mit marktüblicher Vergütung und regelmäßige Prüfung.
Vorteile für Kooperationspartner, die Kunden vermitteln
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 4.496.330 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2024.
- HHS OIG, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.07.2026 · Direktlink
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12.06.2024 eine kalifornische PflegeeinrichtungKalifornische Pflegeeinrichtung: 658.948 USD – Pflegekräfte bis zu 24 Stunden ohne Pausen 612.121 €
In der Pflegeeinrichtung arbeiteten Beschäftigte bis zu 24 Stunden am Tag an sieben Tagen die Woche, durften das Gelände nicht verlassen, mussten Pausen durcharbeiten und erhielten keinen Überstundenlohn. Der Vergleich über 658.948 USD umfasst 608.948 USD für 34 Beschäftigte (u. a. Überstunden, Pausen-Ausgleich) und 50.000 USD Zivilstrafen.
Rund-um-die-Uhr-Dienste ohne Ruhezeiten sind in der Pflege ein wiederkehrendes Muster – Dienstpläne brauchen eine Kontrolle gegen Höchstarbeitszeiten und Pausen.
Arbeitszeitgrenzen und Pausen in der Pflege
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code (Überstunden, Meal and Rest Periods, Mindestlohn)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 658.948 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2024.
- California DIR, Medienraum (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.06.2026 · Direktlink
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06.06.2024 eine japanische medizinische KörperschaftKlinikträgerin: Anordnung wegen Rabatt gegen Fünf-Sterne-Bewertungen auf Google Maps Anordnung
Die medizinische Körperschaft versprach Personen, die zur Grippeimpfung in eine von ihr betriebene internistische Klinik kamen, einen Nachlass auf die Impfkosten, wenn sie die Klinik auf Google Maps mit fünf oder vier Sternen bewerteten. Die so entstandenen Bewertungen waren für Verbraucher nicht als vom Anbieter veranlasste Werbung erkennbar; die Anordnung verpflichtete dazu, ihre Anzeige zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen zu treffen, die auch das medizinische Personal einbeziehen.
Bewertungen gegen Rabatt oder andere Vorteile sind Werbung des Anbieters und dürfen nicht als unabhängige Kundenmeinung erscheinen.
Stealth-Marketing und gekaufte Bewertungen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 07.06.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink
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29.05.2024 ein US-amerikanischer Hersteller von WirbelsäulenimplantatenUS-Implantathersteller: 12 Mio. USD – Kickbacks an Wirbelsäulenchirurgen 11,1 Mio. €
Der Hersteller von Wirbelsäulenimplantaten aus Utah soll Chirurgen Kickbacks gezahlt haben, damit sie die Produkte des Herstellers verwenden. Der Vergleich über 12 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung des Unternehmens und weiterer Vergleichsparteien; HHS-OIG stellte das Unternehmen unter verschärfte Beobachtung.
Beraterverträge, Lizenzzahlungen oder Honorare an Anwender, die über den Produkteinsatz entscheiden, brauchen Bedarfsnachweis und Marktwertprüfung.
Zahlungen an Anwender von Medizinprodukten
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 12.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2024.
- HHS OIG, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 6 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.05.2026 · Direktlink
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25.03.2024 ein englisches Universitätsklinikum des NHSICO: Verwarnung für NHS-Klinikum wegen verspäteter Auskunftsersuchen Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem englischen NHS-Universitätsklinikum eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete das Krankenhaus zwischen dem 1. August 2022 und dem 1. Juli 2023 nur 59 % der Auskunftsersuchen fristgerecht; am 30. Januar 2024 waren noch 621 Ersuchen offen. Bis Januar 2021 wurden die Ersuchen in alphabetischer Reihenfolge bearbeitet, zudem verlängerte das Haus Fristen pauschal, ohne die Betroffenen zu informieren. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR. Das Datum ergibt sich aus der im Bescheid gesetzten Sechsmonatsfrist bis 25. September 2024 und stimmt mit der ICO-Fallseite überein.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.03.2026 · Direktlink
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08.02.2024 eine italienische Tochtergesellschaft eines MedizintechnikkonzernsGarante: 300.000 EUR gegen Medizintechnikunternehmen wegen offener E-Mail-Verteiler 300.000 €
Das Medizintechnikunternehmen verschickte Service-E-Mails zu einer App für Diabetespatienten so, dass die Adressen von Hunderten Empfängern für alle sichtbar waren, weil sie in das offene Adressfeld statt in die Blindkopie gesetzt wurden; damit gelangten Gesundheitsdaten an Unbefugte. Zudem fehlte in der Datenschutzinformation für Patienten die Rechtsgrundlage für die Weitergabe von Daten an Gesundheitsfachkräfte. Der Garante verhängte insgesamt 300.000 EUR: 250.000 EUR für die Datenpanne und 50.000 EUR für die unvollständige Information.
Sammel-E-Mails an Patientinnen und Patienten gehören in die Blindkopie oder ein Versandsystem – ein Adressfeldfehler legt sonst Gesundheitsdaten offen.
E-Mail-Versand an viele Empfänger (Blindkopie) bei Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, 9, 12, 13 und 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Mildernd: keine Beschwerden, überarbeitete Verfahren, ergänzte Datenschutzinformation und hohe Kooperation; die Verstöße galten als nicht vorsätzlich.
- Veröffentlicht
- 07.03.2024
- Garante Privacy, Presse und Kommunikation (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.02.2026 · Direktlink
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09.01.2024 ein brasilianisches GesundheitsdienstleistungsunternehmenGesundheitsdienstleister: 21,7 Mio. BRL und Vergabesperre wegen Arzneimittelaufträgen 4,06 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen einen Gesundheitsdienstleister eine Geldbuße von 21.697.740,49 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit. Nach dem Abschlussbericht hatte das Unternehmen in Vergaben des Gesundheitsministeriums für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten (Aldurazyme, Myozyme, Fabrazyme) Angebote abgegeben, ohne zum Vertrieb dieser Mittel berechtigt zu sein, vereinbarte Mengen nicht fristgerecht geliefert und sich Vorauszahlungen zum Nachteil der Staatskasse angeeignet. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 15.06.2025 zurück.
In öffentlichen Vergaben dürfen nur Leistungen angeboten werden, die das Unternehmen rechtlich und tatsächlich erbringen kann.
Angebotsabgabe und Vertragserfüllung bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV b und d, Art. 6; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 II und III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 12.01.2024
Originalbetrag 21.697.740,49 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.01.2026 · Direktlink
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09.01.2024 ein englischer NHS-KrankenhausträgerNHS-Krankenhausträger: 480.000 GBP Strafe nach Unfall in Schacht 558.542 €
Der Krankenhausträger wurde zu 480.000 GBP Geldstrafe und 4.286,15 GBP Kosten verurteilt, nachdem ein Beschäftigter am 1. Februar 2022 beim Freimachen eines Abflusses bewusstlos in einem Schacht gefunden worden war und eine Hirnverletzung erlitt. Die Health and Safety Executive stellte fest, dass der Schacht nicht als enger Raum (confined space) erkannt und die Tätigkeit nicht angemessen beurteilt worden war; es gab kein sicheres Arbeitsverfahren für das Reinigen verstopfter Abflüsse, und das Haustechnik-Team war nicht für Arbeiten in engen Räumen geschult.
Schächte und Abwasserkanäle müssen als enge Räume erkannt werden, bevor jemand sie betritt.
Arbeiten in engen Räumen und Schächten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Wellingborough Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 09.01.2024
Originalbetrag 480.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2024.
- HSE, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.01.2026 · Direktlink
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20.12.2023 eine slowenische Berufskammer der TierärzteTierärztekammer: 43.000 EUR für Rabatt- und Werbeverbot 43.000 €
Die Kammer untersagte ihren Mitgliedern seit 2015 per Berufsordnung, Leistungen unter Listenpreis, mit Rabatten oder kostenlos anzubieten sowie für Preise und Aktionen zu werben – auch online. Als erste Entscheidung nach dem neuen Gesetz und im ersten Vergleichsverfahren verhängte die Wettbewerbsbehörde 43.000 EUR.
Berufsordnungen von Kammern sind Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen – Preis- und Werbeverbote darin sind kartellrechtswidrig.
- Behörde / Gericht
- Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 ZPOmK-2, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit Anerkenntnis der Verantwortung.
- Veröffentlicht
- 22.01.2024
- AVK, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink
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20.12.2023 ein englisches NHS-KlinikumICO: Verwarnung für NHS-Klinikum wegen fehlgeleitetem Terminbrief Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem englischen NHS-Klinikum eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO schickte eine Verwaltungskraft des Krankenhauses einen Terminbrief für die Untersuchung eines Kindes an eine falsche Adresse, nämlich an Angehörige der Mutter statt an den Vater; beigelegt war ein Informationsblatt, was bei der Familie erhebliche Belastung auslöste. Die ICO bemängelte, dass der Trust keinen dokumentierten Prozess und keine ausreichende Anleitung für den Umgang mit besonders sensibler Korrespondenz nachweisen konnte, die über ungewöhnliche Kanäle eingeht. Sie sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 5(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 5(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink
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19.12.2023 ein portugiesischer Anbieter von GesundheitsproduktenPortugal: 75.000 Euro gegen Gesundheitsprodukte-Anbieter – Zusammenschluss vor Anmeldung vollzogen 75.000 €
Das Gesundheitsprodukte-Unternehmen vollzog einen Zusammenschluss, der wegen der Marktanteilsschwelle anmeldepflichtig war, ohne vorherige Anmeldung und Freigabe durch die Wettbewerbsbehörde; angemeldet wurde erst nachträglich. Im Vergleichsverfahren mit Geständnis und voller Kooperation setzte die AdC eine Geldbuße von 75.000 Euro fest – die erste, deren Erlös vollständig an den Staat, namentlich den neuen Fonds zur Förderung der Verbraucherrechte, fließt.
In Portugal kann schon ein hoher Marktanteil einen Zusammenschluss anmeldepflichtig machen – auch kleine Transaktionen vor dem Vollzug auf die Schwellen prüfen.
Anmeldepflicht von Übernahmen (Marktanteilsschwelle)
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Lei da Concorrência, Art. 37 Abs. 1 lit. a (Anmeldepflicht nach Marktanteilsschwelle) und Vollzugsverbot vor Freigabe
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation, nachträgliche Anmeldung, Vergleichsverfahren mit Geständnis.
- Veröffentlicht
- 20.12.2023
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink
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18.12.2023 drei portugiesische Teleradiologie-AnbieterPortugal: 1,65 Mio. Euro und Vergabesperre gegen drei Firmen im Teleradiologie-Kartell 1,65 Mio. €
Mit der abschließenden Entscheidung im Teleradiologie-Kartell (fünf Adressaten) verhängte die Wettbewerbsbehörde Geldbußen von 1.648.800 EUR: 1.139.200 EUR, 503.600 EUR und 6.000 EUR gegen die drei verurteilten Unternehmen. Zusätzlich schloss sie die drei verurteilten Unternehmen für ein Jahr von öffentlichen Ausschreibungen für Teleradiologie aus; zwei weitere Kartellbeteiligte waren bereits 2022 im Vergleichsweg sanktioniert worden (Gesamtsumme des Verfahrens 6.889.300 EUR).
Neben Geldbußen droht bei Submissionsabsprachen der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, der das Geschäftsmodell treffen kann.
Submissionsabsprachen und Vergabesperren
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.12.2025 · Direktlink
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27.11.2023 ein französischer Anbieter von Gesundheitsprodukten und ein FinanziererAMF: 300.000 Euro gegen einen Anbieter von Gesundheitsprodukten und einen Finanzierer 300.000 €
Der an Euronext Growth notierte Anbieter von Gesundheitsprodukten verbreitete zwischen Oktober 2017 und Mai 2019 in zwölf Pressemitteilungen und im Jahresfinanzbericht 2017 falsche oder irreführende Angaben, u. a. einen um nicht belegte Bestellungen eines Abnehmers erhöhten Umsatz 2017 (10,5 statt 9,74 Mio. EUR), zu positive Angaben zur Einführung einer eigenen Telemedizin-Station und zu Ziehungen aus Wandelanleihe-Finanzierungen. Die Sanktionskommission der AMF verhängte 200.000 EUR gegen den Anbieter und 100.000 EUR gegen den Finanzierer, der Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien des Anbieters nicht gemeldet und veröffentlicht hatte. Der Betrag umfasst nur die Sanktionen gegen die beiden Unternehmen. Ob diese rechtskräftig sind, ist hier nicht geprüft.
Umsatz- und Projektmeldungen brauchen eine belegte Freigabe durch mehrere Stellen – der Emittent haftet für geschönte Mitteilungen auch dann, wenn er sich als Opfer seiner früheren Leitung sieht.
Richtigkeit von Unternehmensmitteilungen – Marktmanipulation durch irreführende Informationen
- Behörde / Gericht
- Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 12 Abs. 1 lit. c, Art. 12 Abs. 4 und Art. 15 MAR; Art. 5 und 6 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Leerverkäufe) und Art. 223-37 RG AMF (Negma)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Der Anbieter kooperierte und führte nach einem Wechsel der Leitung Abhilfemaßnahmen ein (unabhängige Verwaltungsratsmitglieder, Trennung von Vorsitz und Geschäftsführung, mehrstufige Freigabe von Pressemitteilungen, Insider-Werkzeug); deren Wirksamkeit prüfte die Kommission nicht.
- Veröffentlicht
- 29.11.2023
- AMF, Entscheidungen der Commission des sanctions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.11.2025 · Direktlink
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23.11.2023 ein schottischer regionaler GesundheitsdienstICO: Verwarnung für Gesundheitsdienst nach Zugang einer unbefugten Person zu einer Station Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem schottischen regionalen Gesundheitsdienst eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO gelangte eine unbefugte Person auf eine Krankenhausstation, erhielt mangels Identitätsprüfung und klarer Abläufe ein Übergabedokument mit personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten von 14 Patientinnen und Patienten und half bei der Versorgung eines Patienten mit; das Dokument wurde mitgenommen und nicht wiedergefunden. Die ICO bemängelte zudem, dass es kein Verfahren gab, um die Vernichtung solcher Dokumente am Schichtende zu dokumentieren, und dass die Schulungsquote der Organisation insgesamt bei 42 % lag. Sie sah einen Verstoß gegen Art. 5(1)(f) UK GDPR; in der Begründung verweist sie auch auf Art. 32(2) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) UK GDPR (in der Begründung zusätzlich Art. 32(2) UK GDPR); Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.11.2025 · Direktlink
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14.11.2023 ein britischer Betreiber privater psychiatrischer KlinikenKlinikbetreiber: 140.000 GBP Strafe nach Tod einer Patientin 160.495 €
Der Betreiber einer Klinik in Roehampton wurde zu 140.000 GBP Geldstrafe verurteilt; über die Kosten sollte später entschieden werden. Eine junge Patientin einer psychiatrischen Spezialstation war 2013 bewusstlos in einem Aufenthaltsraum aufgefunden worden und starb drei Tage später. Die Health and Safety Executive stellte fest, dass das Unternehmen die stationäre Behandlung nicht so organisiert hatte, dass Patientinnen und Patienten keinen Gesundheitsrisiken ausgesetzt waren.
Auch in Ausnahmesituationen auf der Station muss die Überwachung gefährdeter Patienten gewährleistet bleiben.
Überwachung gefährdeter Patienten auf psychiatrischen Stationen
- Behörde / Gericht
- Southwark Crown Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 14.11.2023
Originalbetrag 140.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2023.
- HSE, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.11.2025 · Direktlink
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30.10.2023 ein englisches NHS-UniversitätsklinikumICO: Verwarnung für NHS-Klinikum wegen liegengebliebener Überweisungen Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem englischen NHS-Universitätsklinikum eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO fielen Überweisungen für ambulante Termine im elektronischen Überweisungssystem nach 180 Tagen aus der Arbeitsliste und gingen nach über 550 Tagen für das Krankenhaus verloren; der Trust hatte für die manuelle Nachbearbeitung weder einen formalen Prozess noch Schulungen eingerichtet. Betroffen waren 4.768 Personen: Bei 4.199 verzögerten sich die Überweisungen, bei 569 verschwanden die Daten aus dem System; manche warteten über zwei Jahre auf eine Behandlung. Die ICO sah einen Verstoß gegen Art. 5(1)(f) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.10.2025 · Direktlink
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31.08.2023 eine südafrikanische ApothekenketteApothekenkette: Anordnung nach Datenleck beim Dienstleister mit rund 3,6 Mio. Datensätzen Anordnung
Unbefugte hatten im April/Mai 2022 per Brute-Force-Angriff bei einem Dienstleister auf rund 3,6 Mio. Datensätze (Namen, E-Mail-Adressen, Mobilnummern) aus dem E-Statement-Dienst der Apothekenkette zugegriffen; die Behörde stellte schwache Passwörter, fehlendes Monitoring, einen fehlenden schriftlichen Vertrag mit dem Auftragsverarbeiter und die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen fest. Mit dem Enforcement Notice vom 31. August 2023 ordnete sie u. a. eine Datenschutz-Folgenabschätzung, einen Incident-Response-Plan, Maßnahmen nach PCI DSS und schriftliche Verträge mit allen Auftragsverarbeitern an; im März 2024 bestätigte sie die Umsetzung und schloss den Fall.
Wer Kundendaten an Dienstleister gibt, braucht einen Vertrag mit Sicherheits- und Meldepflichten – und muss Betroffene nach einem Vorfall selbst benachrichtigen.
Passwortsicherheit und Steuerung von Dienstleistern
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Sections 19(1)(b), 19(2), 19(3), 21(1) und 22(1)(b) Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice nach Section 95 POPIA
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 01.09.2023
- Information Regulator (South Africa), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.08.2025 · Direktlink
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30.08.2023 ein britischer GesundheitskonzernGesundheitskonzern: doppelte Buchführung verschleiert rund 4 Mrd. USD Schulden Verwarnung
Der Gesundheitskonzern führte zwei Sätze von Buchhaltungsunterlagen und veröffentlichte zwischen März 2019 und Februar 2020 irreführende Finanzinformationen, die die Verschuldung um etwa 4 Mrd. USD zu niedrig auswiesen. Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus und verzichtete auf eine Geldbuße, um die Gläubiger nicht zu schmälern.
Parallele Buchführungen fallen nur auf, wenn Treasury, Buchhaltung und Prüfer unabhängig voneinander Kreditbestätigungen einholen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 1 lit. c MAR; s. 123(3) FSMA 2000 (öffentliche Rüge)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 17.11.2023
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.08.2025 · Direktlink
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25.08.2023 ein US-amerikanischer MischkonzernUS-Mischkonzern: Auslandsreisen für chinesische Klinikbeamte kosten 6,6 Mio. USD 6,09 Mio. €
Beschäftigte der chinesischen Tochter des Konzerns luden 2014 bis 2018 Gesundheitsbeamte staatlicher Kunden zu angeblichen Konferenzen und Fortbildungen ins Ausland ein, die tatsächlich oft Sightseeing und Unterhaltung waren; bezahlt wurde über ein eingeweihtes Reisebüro. Zahlung von 3.538.897 USD Gewinnabschöpfung, 1.042.721 USD Zinsen und 2 Mio. USD Strafe.
Fortbildungsreisen für Kunden aus dem öffentlichen Sektor brauchen ein fachliches Programm, Vorabgenehmigung und Belege – Tourismusanteile sind unzulässige Zuwendungen.
Einladungen zu Veranstaltungen und Reisen für Amtsträger
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Prompte Selbstanzeige nach Kenntnis, Kooperation (u. a. Zeugen, Dokumente) und umfangreiche Abhilfemaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 25.08.2023
Originalbetrag 6.581.618 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2023.
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
- SEC, FCPA Durchsetzungsmaßnahmen (Liste) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.08.2025 · Direktlink
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16.08.2023 eine brasilianische Berufskammer der ZahnärzteCADE büßt brasilianische Zahnärztekammer wegen Verbots von Rabattkarten 138.680 €
Der CADE-Tribunal verurteilte die Bundeskammer der Zahnärzte einstimmig zu einer Geldbuße von 752.700 BRL, weil ihre Vorgaben (Resolution Nr. 118/2012) Zahnärzten das Gewähren von Rabatten und die Annahme von Rabattkarten untersagten. Die Kammer muss die Resolution binnen 180 Tagen ändern, darauf gestützte Disziplinarverfahren binnen 90 Tagen einstellen und die Entscheidung 90 Tage lang auf ihrer Website bekannt machen; bei Nichtbefolgung drohen 10.000 BRL pro Tag und Verstoß. Das Verfahren gegen einen Regionalrat wurde wegen eines Vergleichs (TCC) ausgesetzt.
Auch Berufskammern und Verbände unterliegen dem Kartellrecht, wenn ihre Standesregeln den Preiswettbewerb ihrer Mitglieder beschränken.
Kartellrechtliche Grenzen für Berufs- und Standesregeln
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Nebenanordnungen nach Art. 38 und 39
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 16.08.2023
Originalbetrag 752.700 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.08.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.08.2025 · Direktlink
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31.07.2023 ein schottischer regionaler GesundheitsdienstICO: Verwarnung für Gesundheitsdienst wegen Patientendaten in einer Messenger-Gruppe Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem schottischen regionalen Gesundheitsdienst eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO teilten Beschäftigte eines Teams zwischen dem 1. April 2020 und dem 25. April 2022 in einer nicht genehmigten Messenger-Gruppe mit 26 Mitgliedern Patientendaten, darunter mindestens 533 Einträge mit Namen von Erwachsenen und Kindern, Telefonnummern, Geburtsdaten, Anschriften sowie Bilder mit klinischen Angaben; zudem wurde versehentlich eine unbefugte Person in die Gruppe aufgenommen. Die Gruppe diente während der Covid-19-Pandemie als Ersatz für Absprachen im Büro, ohne dass die Organisation davon wusste. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 25(1) und 32(1) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 25(1) und 32(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.07.2025 · Direktlink
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19.07.2023 eine nordirische PatientenvertretungICO: Verwarnung für Patientenvertretung nach offenem E-Mail-Verteiler eines Gender-Identity-Panels Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einer nordirischen Patientenvertretung eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO versandte eine Beschäftigte am 20. Januar 2021 eine E-Mail an die 15 Mitglieder eines im Aufbau befindlichen Beratungsgremiums von Menschen mit Erfahrung von Geschlechtsdysphorie und setzte die Empfänger versehentlich in CC statt BCC; 13 der Adressen ließen Rückschlüsse auf die Person zu, sodass Gesundheitsdaten offengelegt wurden. Die ICO hielt E-Mail mit BCC angesichts der Sensibilität für ungeeignet und bemängelte fehlende Vorgaben zum Einsatz von BCC sowie eine veraltete E-Mail-Richtlinie. Sie sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32(1) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 32(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.07.2025 · Direktlink
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07.07.2023 ein US-Anbieter von Online-TherapieOnline-Therapieanbieter: 7,8 Mio. USD nach Weitergabe von Gesundheitsdaten für Werbung 7,16 Mio. €
Die FTC hat ihre Anordnung gegen einen Online-Therapieanbieter endgültig erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde gab das Unternehmen trotz Vertraulichkeitszusagen E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Angaben aus dem Gesundheitsfragebogen an drei soziale Netzwerke und einen Werbetechnikanbieter für Werbezwecke weiter, ohne eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Der Anbieter zahlt 7.800.000 USD für Teilerstattungen an Kunden, darf Gesundheitsdaten nicht mehr für Werbung weitergeben, muss vor Weitergaben an bestimmte Dritte ausdrücklich einwilligen lassen, die Empfänger zur Löschung auffordern und Aufbewahrungsfristen festlegen.
Marketing-Werkzeuge wie Zielgruppenabgleich dürfen nie mit Gesundheitsangaben gefüttert werden, ohne dass eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Gesundheitsdaten und Marketing-Tools; Tracking-Pixel und Custom Audiences
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 14.07.2023
Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.07.2023.
- Federal Trade Commission (FTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.07.2025 · Direktlink
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11.05.2023 ein niederländischer MedizintechnikkonzernMedizintechnikkonzern zahlt 62 Mio. USD wegen Bestechung in chinesischen Klinikausschreibungen 56,9 Mio. €
Beschäftigte, Händler und Subhändler der chinesischen Tochter des Konzerns nahmen 2014 bis 2019 unzulässig Einfluss auf die technischen Spezifikationen öffentlicher Klinikausschreibungen und organisierten Scheingebote mit Produkten anderer Hersteller; Sonderrabatte an Händler schufen zudem das Risiko, dass überhöhte Margen Zahlungen an Beschäftigte staatlicher Krankenhäuser finanzierten. Zahlung von 41.126.170 USD Gewinnabschöpfung, 6.047.633 USD Zinsen und 15 Mio. USD Strafe; der Konzern war bereits 2013 wegen ähnlicher Taten in Polen belangt worden.
Ungewöhnlich hohe Rabatte oder Margen für Händler müssen als Korruptionsrisiko überwacht werden – Wiederholungstäter trifft die Aufsicht härter.
Händlermargen als Schmiergeldtopf, Einfluss auf Ausschreibungsspezifikationen
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 11.05.2023
Originalbetrag 62.173.803 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.05.2023.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
- SEC, FCPA Durchsetzungsmaßnahmen (Liste) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.05.2025 · Direktlink
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25.04.2023 ein englisches NHS-UniversitätsklinikumICO: Verwarnung für NHS-Klinikum nach Offenlegung einer Patientenadresse an Ex-Partner Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem englischen NHS-Universitätsklinikum eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO führte der Trust in Briefen standardmäßig die vollständigen Postanschriften weiterer Empfänger in Kopie auf, ohne deren Einwilligung einzuholen und ohne das Risiko zu bewerten; so wurde die Adresse einer betroffenen Person an den früheren Partner bzw. die frühere Partnerin dieser Person offengelegt, obwohl es zuvor Missbrauchsvorwürfe gegeben hatte. Die ICO bemängelte zudem das Fehlen eines Verfahrens zur Kennzeichnung solcher Konstellationen bei Elternkonflikten und fehlende Schulungen des Verwaltungspersonals. Sie sah einen Verstoß gegen Art. 5(1)(f) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.04.2025 · Direktlink
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23.03.2023 ein singapurischer Gesundheitsdienstleister und ein Callcenter-SozialunternehmenGesundheitsdienstleister und Callcenter: 68.000 SGD nach Datenleck beim Dienstleister 47.111 €
Der Gesundheitsdienstleister hatte Callcenter- und Terminbuchungsdienste an ein Sozialunternehmen ausgelagert, das für seine Callcenter-Kräfte Kundendaten auf einen aus dem Internet erreichbaren Dateiserver kopierte, dessen Passwortschutz rund 20 Monate lang deaktiviert war; 2021 wurden Daten zahlreicher Kunden (u. a. Diagnosecodes und Bankdaten) unbefugt abgerufen und im Darknet angeboten. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte beim Auftragsverarbeiter (data intermediary), dem Sozialunternehmen, Mängel bei Sicherheitsüberprüfungen und Passwortverwaltung fest und beim Gesundheitsdienstleister unzureichende laufende Aufsicht über den Dienstleister sowie die unnötige Weitergabe sensibler Finanz- und Gesundheitsdaten. Sie verhängte gegen beide zusammen 68.000 SGD und ordnete bei beiden Überprüfungen von Verträgen, Datenweitergabe und Prüfumfang an.
Auftraggeber müssen nicht nur vertraglich absichern, sondern laufend prüfen, wie ihr Dienstleister Daten speichert und Zugriffe vergibt, und ihm nur die wirklich nötigen Daten überlassen.
Keine gemeinsam genutzten Passwörter; nur notwendige Daten an Dienstleister weitergeben
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation) i. V. m. Sections 4(2) und 4(3) PDPA (Data Intermediary); Section 48J PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Beide kooperierten, räumten die Verstöße im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) ein und leiteten rasch Abhilfe ein; bei der Bemessung wurde der rund 50-fach höhere Umsatz des Gesundheitsdienstleisters berücksichtigt.
- Veröffentlicht
- 22.06.2023
Originalbetrag 68.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2023.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.03.2025 · Direktlink
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09.03.2023 ein schottischer regionaler GesundheitsdienstICO: Verwarnung für Gesundheitsdienst nach offenem E-Mail-Verteiler an Patienten eines HIV-Angebots Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem schottischen regionalen Gesundheitsdienst eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO wurde am 13. Juni 2019 eine Einladung per E-Mail an 37 Personen verschickt, ohne die BCC-Funktion zu nutzen, sodass alle Empfänger die meist namenstragenden Adressen der anderen sehen konnten; da die Empfänger als wahrscheinliche Nutzer von HIV-Angeboten erkennbar waren, handelte es sich laut ICO voraussichtlich um Gesundheitsdaten. Eine betroffene Person erkannte mindestens vier andere Empfänger. Die ICO hielt die Nutzung von BCC für diese Gruppe nicht für die sicherste Lösung und sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 32(1) und 25 UK GDPR. Laut Bescheid hatte die ICO eine Geldbuße von 35.000 Pfund erwogen, verzichtete aber wegen ihres seit Juni 2022 geänderten Vorgehens gegenüber dem öffentlichen Sektor darauf. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 32(1) und 25 UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.03.2025 · Direktlink
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08.03.2023 ein US-amerikanischer MedizinprodukteherstellerUS-Medizinproduktehersteller: Bußgeld wegen verspäteter Meldung einer Datenpanne 133.684 €
Datatilsynet verhängte gegen einen US-Medizinproduktehersteller ein Bußgeld von 2.500.000 NOK, weil das Unternehmen einen Cybervorfall mit Daten aller europäischen Beschäftigten (darunter eine Person in Norwegen) erst 67 Tage nach Kenntnis statt binnen 72 Stunden meldete (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Nach seinen internen Regeln wollte der Hersteller erst melden, wenn der Vorfall vollständig aufgeklärt ist. Nach der Beschwerde des Unternehmens wurde das Bußgeld wegen der langen Verfahrensdauer bis zur Behandlung durch die Personvernnemnda auf 1.500.000 NOK herabgesetzt; die Personvernnemnda bestätigte den Bescheid mit diesem Betrag.
Die 72-Stunden-Frist für Datenpannen beginnt mit der Kenntnis vom Vorfall; interne Regeln, die eine Meldung erst nach vollständiger Aufklärung vorsehen, sind rechtswidrig.
Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden
- Behörde / Gericht
- Datatilsynet
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. i, Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung auf 1.500.000 NOK wegen der langen Verfahrensdauer bis zur Behandlung durch die Personvernnemnda.
- Veröffentlicht
- 16.03.2023
Originalbetrag 1.500.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.03.2023.
- Datatilsynet (NO), zentrale Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.03.2025 · Direktlink
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07.03.2023 ein englischer NHS-KlinikverbundICO: Verwarnung für NHS-Klinikverbund nach Verlust von Patientenakten bei Systemabschaltung Verwarnung
Die ICO sprach am 7. März 2023 gegenüber einem englischen NHS-Klinikverbund eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO lud der Trust vor dem Auslaufen der Lizenz eines elektronischen Dokumentenanzeigesystems die darin gespeicherten Patientenakten herunter, prüfte aber nicht, dass der Download unvollständig war; dadurch waren Daten von 1.159 Personen betroffen: Akten von 1.155 Personen waren vom 19. Januar 2020 bis 12. Oktober 2021 nicht zugänglich, Teile der Akten von vier Personen gingen dauerhaft verloren. Es fehlten eine Richtlinie zur Außerbetriebnahme und eine angemessene Aufsicht; die Behandlungsplanung einer Person war beeinträchtigt. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 24(1) und 24(2) UK GDPR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 24(1) und 24(2) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58 UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.03.2025 · Direktlink
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23.02.2023 ein irischer GesundheitsdienstleisterDPC: 460.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister nach Ransomware-Angriff auf Patientenverwaltung 460.000 €
Ein im Dezember 2019 gemeldeter Ransomware-Angriff auf das Patientenverwaltungssystem betraf rund 70.000 Personen; bei 2.500 Patienten waren die Daten endgültig verloren, weil keine Sicherung vorhanden war. Die DPC stellte Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 5(2) und 32(1) DSGVO fest, erteilte einen Verweis und verhängte drei Geldbußen von 275.000, 50.000 und 135.000 Euro, zusammen 460.000 Euro.
Ohne getrennte, getestete Datensicherungen kann ein einziger Ransomware-Angriff Patientendaten unwiederbringlich vernichten.
Ransomware und Datensicherung im Gesundheitswesen
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 5(2), 32(1) DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- DPC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.02.2025 · Direktlink
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01.02.2023 eine US-amerikanische Telemedizin- und RabattplattformTelemedizinplattform: 1,5 Mio. USD – erste Strafe nach der Health Breach Notification Rule 1,38 Mio. €
Die Telemedizin- und Rabattplattform gab jahrelang Gesundheitsdaten ihrer Nutzer an drei große Werbe- und Technologieunternehmen und andere Werbepartner weiter und meldete diese unbefugten Offenlegungen nicht, wie es die Health Breach Notification Rule verlangt. Im ersten Verfahren nach dieser Regel stimmte die Plattform einer zivilrechtlichen Strafe von 1,5 Mio. USD und einem Verbot der Weitergabe zu Werbezwecken zu; der Vergleich bedurfte noch gerichtlicher Genehmigung.
Die Weitergabe von Gesundheitsdaten über Tracking-Pixel kann selbst ein meldepflichtiger „Breach“ sein – Tracking-Einbindungen gehören in die Vorfallsbewertung.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC) / U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- FTC Health Breach Notification Rule (16 CFR Part 318); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.02.2023.
- FTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.02.2025 · Direktlink
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14.11.2022 ein Hongkonger börsennotierter GesundheitskonzernGesundheitskonzern teilte Kundendaten markenübergreifend: Enforcement Notice Anordnung
Der Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD) stellte in einem am 14.11.2022 veröffentlichten Untersuchungsbericht fest, dass der börsennotierte Gesundheitskonzern nach der Übernahme zweier Marken deren Kundendaten in ein konzernweites System übernommen und dem Personal anderer Marken zugänglich gemacht hatte; in den zwei zugrunde liegenden Beschwerdefällen waren die Betroffenen weder informiert worden noch hatten sie eingewilligt. Das System wurde von 28 der 39 Konzernmarken genutzt und enthielt Daten von rund 1,08 Mio. Mitgliedern; der PCPD sah einen Verstoß gegen die Zweckbindung nach DPP 3(1). Per Enforcement Notice muss der Konzern das markenübergreifende Teilen ohne Einwilligung einstellen, Richtlinien für Kundendaten aus Übernahmen erlassen und das Personal schulen.
Bei Übernahmen dürfen Kundendaten nicht einfach in Konzernsysteme überführt werden – Erhebungszweck und Einwilligung müssen die Weitergabe tragen.
Zweckbindung und Datenteilung im Konzern nach Übernahmen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Personal Data (Privacy) Ordinance (Cap. 486), Schedule 1, Data Protection Principle 3(1); Enforcement Notice nach s. 50(1)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 14.11.2022
- Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.11.2024 · Direktlink
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10.11.2022 ein Londoner NHS-KlinikumICO: Verwarnung für NHS-Klinikum nach Verlust des Zugriffs auf Untersuchungsbilder auf USB-Sticks Verwarnung
Die ICO sprach am 10. November 2022 gegenüber einem Londoner NHS-Klinikum eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO speicherte der Trust von Mai 2013 an neun Jahre lang Hysteroskopie-Aufnahmen auf USB-Sticks, ohne sie entgegen der eigenen Richtlinie auf Servern zu sichern; die beiden verbliebenen verschlüsselten Sticks wurden am 5. April 2018 unzugänglich, betroffen waren 4.000 bis 10.000 Personen. Der Trust erkannte den Vorfall zunächst nicht als Datenpanne und meldete ihn verspätet; es fehlten Risikobewertungen, Schulungen und zuständige Information Asset Owner. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 24(1) UK GDPR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 24(1) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58 UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.11.2024 · Direktlink
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14.10.2022 eine portugiesische Tochtergesellschaft einer internationalen DiagnostikgruppePortugal: 5,04 Mio. Euro gegen Tochter einer Diagnostikgruppe wegen Teleradiologie-Kartell 5,04 Mio. €
Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen eine portugiesische Tochter der Diagnostikgruppe eine Geldbuße von 5.038.200 EUR, weil sie sich von November 2015 bis August 2021 mit anderen Anbietern bei öffentlichen Ausschreibungen staatlicher Krankenhäuser für Teleradiologie absprach, Gewinner und Angebotspreise festlegte und den Markt aufteilte. Die Geldbuße wurde im Vergleichsverfahren reduziert.
Absprachen über Gewinner und Preise in Krankenhausausschreibungen schaden dem öffentlichen Gesundheitssystem unmittelbar und werden hart geahndet.
Submissionsabsprachen bei Ausschreibungen im Gesundheitswesen
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência); Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Vergleichsverfahren (transação) mit Eingeständnis und Rechtsmittelverzicht; Geldbuße reduziert.
- Veröffentlicht
- 31.10.2022
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.10.2024 · Direktlink
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06.10.2022 ein großer französischer BrillenglasherstellerBrillenglashersteller: 81,07 Mio. EUR für Diskriminierung von Online-Brillenanbietern 81,1 Mio. €
Der Hersteller verfolgte vom 29.04.2009 bis 23.12.2020 als marktbeherrschender Hersteller und Großhändler von Brillengläsern eine diskriminierende Geschäftspolitik gegenüber Websites, die Korrektionsbrillen vollständig online anbieten, mit dem Ziel, die Entwicklung des Online-Vertriebs in Frankreich zu behindern. Die Autorité de la concurrence verhängte 81.067.400 EUR, davon 15.400.000 EUR gesamtschuldnerisch mit der Muttergesellschaft. Die Cour d’appel de Paris bestätigte die Entscheidung am 12.12.2024.
Marktbeherrschende Lieferanten dürfen neue Vertriebskanäle ihrer Abnehmer nicht durch Schlechterstellung ausbremsen.
Diskriminierung neuer Vertriebskanäle durch marktbeherrschende Lieferanten
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-2 Code de commerce; Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 08.11.2022
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.10.2024 · Direktlink
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06.09.2022 eine portugiesische WohlfahrtseinrichtungPortugal: 2,5 Mio. Euro gegen portugiesische Wohlfahrtseinrichtung wegen Gun-Jumping 2,5 Mio. €
Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen die Wohlfahrtseinrichtung eine Geldbuße von 2.500.000 EUR, weil sie am 14. Dezember 2020 die alleinige Kontrolle über die Betreibergesellschaft eines Krankenhauses übernahm, den Zusammenschluss aber erst am 28. Mai 2021 und damit nach dem Vollzug anmeldete.
Anmeldepflichtige Übernahmen dürfen erst nach Freigabe vollzogen werden; im Zweifel vorab die Behörde konsultieren.
Fusionskontrolle: Anmeldung vor Vollzug (Gun-Jumping)
- Behörde / Gericht
- Autoridade da Concorrência (AdC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 19/2012 (Lei da Concorrência): Anmelde- und Vollzugsverbot für Zusammenschlüsse
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Zusammenarbeit mit der Behörde, freiwillige nachträgliche Anmeldung, Aussetzung der Stimmrechte und Antrag auf Befreiung vom Vollzugsverbot wurden berücksichtigt.
- Veröffentlicht
- 07.09.2022
- AdC, Nachrichten und Mitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.09.2024 · Direktlink