Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 1 Jurisdiktion
6.000 €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
3.000 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Datenschutzbehörde (DSB) 5.000 € 83 % · 1 Fall
  2. Datenschutzbehörde 1.000 € 17 % · 1 Fall
  3. Verwaltungsgerichtshof (VwGH); Strafbehörde: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck — 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Datenschutz 6.000 € 100 % · 2 Fälle
  2. Arbeitsschutz und Arbeitsrecht — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Fachärztliche Ordination (Kardiologie, anonymisiert) 1.000 € 100 % · 1 Fall
  2. X Betriebsgesellschaft m.b.H. (Krankenhausbetreiberin, im Erkenntnis anonymisiert) — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 202415.000 €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 202511.000 €
Q4 20250—
Q1 20261—
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

12.02.2026 X Betriebsgesellschaft m.b.H. (Krankenhausbetreiberin, im Erkenntnis anonymisiert)Tiroler Klinikbetreiber: VwGH bestätigt Stechuhr-Daten bei Ruhezeitverstößen ÖsterreichArbeitszeit Bußgeld

Die Bezirkshauptmannschaft bestrafte den Geschäftsführer eines Tiroler Krankenhausbetreibers, weil Ärzten im September 2022 nach verlängerten Diensten keine ausreichende Ruhezeit gewährt und Höchstdienstzeiten überschritten worden seien; das Landesverwaltungsgericht hob mehrere Punkte auf, weil die Stechuhr-Daten falsch gewesen seien. Auf Amtsrevision der Arbeitsministerin hob der VwGH diese Aufhebung teilweise auf: Gegen Stechuhr-Aufzeichnungen genügen Zeugenaussagen allein nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zeiterfassungsdaten gelten als Beweis – wer sie für falsch hält, braucht ein zweites Kontrollsystem, nicht nur Zeugen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Arbeitszeiterfassung und Ruhezeiten im Krankenhaus

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH); Strafbehörde: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Rechtsgebiet
Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
Rechtsgrundlage
§§ 4 Abs. 4 Z 1, 7 Abs. 3, 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG); § 9 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Haftung von Führungskräften
Geldstrafen gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer; Haftung der Gesellschaft nach § 9 Abs. 7 VStG.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.08.2025 Fachärztliche Ordination (Kardiologie, anonymisiert)Kardiologin zahlt 1.000 EUR für unbefugten ELGA-Zugriff auf Daten einer Ex-Mitarbeiterin ÖsterreichBeschäftigtendaten 1.000 €

Eine Ärztin rief am 1. August 2024 zwölfmal E-Rezepte und Medikationsdaten einer ehemaligen Mitarbeiterin in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA ab, ohne dass ein Behandlungszusammenhang bestand. Die DSB verhängte 1.000 EUR (plus 100 EUR Kosten), mildernd wirkten Geständnis und Unbescholtenheit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffe auf Gesundheitsakten sind nur mit Behandlungsbezug erlaubt – und werden protokolliert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffe auf Gesundheitsdaten nur mit Behandlungsbezug

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unbescholtenheit, Fahrlässigkeit, volle Kooperation und Geständnis.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.10.2024 DSB: 5.000 Euro gegen Covid-Labor mit Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragtem ÖsterreichDatenschutz 5.000 €

Eine GmbH mit diagnostischem Labor (Name pseudonymisiert), die in der Pandemie mit rund 200 Beschäftigten täglich bis zu 45.000 PCR-Analysen durchführte, hatte ihren Geschäftsführer zugleich als Datenschutzbeauftragten benannt. Wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts verhängte die DSB 5.000 Euro; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, kann sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter kontrollieren.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 37, Art. 38 Abs. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
50 bis 249
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer war zugleich als Datenschutzbeauftragter benannt – unzulässiger Interessenkonflikt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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