Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
1,06 Mio. €Summe der Geldbeträge
1,06 Mio. €Größter Einzelfall: Xinhu International Futures (Hong Kong) Co., Limited
1,06 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 202411,06 Mio. €
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

09.10.2024 Xinhu International Futures (Hong Kong) Co., LimitedXinhu International Futures: 9 Mio. HKD wegen Geldwäsche-Kontrollmängeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 1,06 Mio. €

Der Futures-Broker Xinhu International Futures (Hong Kong) wurde öffentlich gerügt und mit 9.000.000 HKD gebüßt. Zwischen Dezember 2016 und März 2019 prüfte er die von 84 Kunden genutzte kundeneigene Handelssoftware nicht, hinterfragte Einzahlungen auf sechs Konten nicht angemessen, die nicht zum angegebenen Finanzprofil passten, und erkannte mangels wirksamer Überwachung 12.413 Geschäfte in zehn Kundenkonten nicht, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren (self-matched trades).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden eigene Handelssoftware anbinden lässt, muss deren Risiken prüfen und Einzahlungen wie Handelsmuster laufend mit dem Kundenprofil abgleichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention im Brokerage: Kundensoftware, Einzahlungen und Handelsmuster

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Schedule 2 ss. 5(1)(a)–(c), 23 AMLO (Cap. 615); AML Guideline paras. 2.1–2.3, 4.7.12, 5.1, 5.10, 5.11; Code of Conduct GP 2, GP 3, paras. 4.3, 5.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Aufsicht, sonst keine Disziplinarmaßnahmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.10.2024

Originalbetrag 9.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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