Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.033 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
152.404 €Summe der Geldbeträge
152.404 €Größter Einzelfall: Tana Africa Capital Managers (Pty) Ltd
152.404 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20241152.404 €
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

21.11.2024 Tana Africa Capital Managers (Pty) LtdFSCA: 2,9 Mio. ZAR gegen Tana Africa Capital Managers, vom Appeal Board bestätigt SüdafrikaInterne Sicherungsmaßnahmen 152.404 €

Bei einer Prüfung zeigte sich, dass das Risikomanagement- und Compliance-Programm des Vermögensverwalters mangelhaft war und nicht wirksam umgesetzt wurde und dass Kundendaten nicht gegen die Finanzsanktionslisten des UN-Sicherheitsrats abgeglichen wurden. Die FSCA verhängte 2,9 Mio. ZAR, davon 1 Mio. ZAR für drei Jahre bedingt ausgesetzt; das FIC Act Appeal Board wies die gegen die Höhe gerichtete Beschwerde am 6. November 2024 ab und hielt fest, dass die Berufung auf einen externen Compliance-Berater nicht entlastet. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Compliance an einen externen Dienstleister auslagert, bleibt für die Einhaltung der Geldwäschepflichten selbst verantwortlich, auch bei nur einem einzigen Kunden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionslisten-Screening und Verantwortung trotz externer Compliance-Beratung

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 42(1), 42(2) i. V. m. s. 21(1); s. 28A i. V. m. ss. 26A–26C
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
1 Mio. ZAR für drei Jahre bedingt ausgesetzt.
Veröffentlicht
21.11.2024

Originalbetrag 2.900.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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