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Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
318.383 €Summe der Geldbeträge
318.383 €Größter Einzelfall: Provident Financial s.r.o.
318.383 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241318.383 €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

19.12.2024 Provident Financial s.r.o.ČNB: 8 Mio. CZK gegen Provident Financial wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandel 318.383 €

Nach Widerspruch gegen einen Strafbefehl verhängte die ČNB gegen den Nichtbanken-Verbraucherkreditgeber Provident Financial eine Geldbuße von 8.000.000 CZK. Die Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei den Produkten „Půjčka Provident“ und „Půjčka Creditea“ ließen von Oktober 2021 bis Oktober 2022 unter anderem unbelegte oder überhöhte Einkommensangaben, unzureichend ermittelte oder gar nicht berücksichtigte Ausgaben und zu niedrig angesetzte Verbindlichkeiten zu, und in sämtlichen geprüften Verträgen (53 bzw. 25) vergab das Unternehmen Kredite ohne ausreichende Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der Bankrat der ČNB wies den Rechtsbehelf am 15. Mai 2025 ab und bestätigte die Entscheidung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen Einkommen, Ausgaben und bestehende Schulden belegbar und vollständig erfassen; vereinfachte Modelle, die Belastungen ausblenden, sind ein Aufsichtsrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe und Prüfung von Einkommen und Ausgaben

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit. c, § 86 Abs. 1, § 148 Abs. 1 lit. b, § 154 Abs. 1 lit. e und Abs. 3 lit. c Zákon č. 257/2016 Sb. (Verbraucherkreditgesetz, Fassung bis 31. 12. 2023)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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