Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

652Fälle aus 44 Jurisdiktionen
8,46 Mrd. €Summe der Geldbeträge (573 Fälle mit Betrag)
1,6 Mrd. €Größter Einzelfall: eine US-Großbank
1,05 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. USA 4,79 Mrd. € 57 % · 95 Fälle
  2. EU 1,56 Mrd. € 18 % · 255 Fälle
  3. Vereinigtes Königreich 940,6 Mio. € 11 % · 87 Fälle
  4. Australien 426,4 Mio. € 5 % · 20 Fälle
  5. Südkorea 235,2 Mio. € 3 % · 9 Fälle
  6. Brasilien 151,1 Mio. € 2 % · 11 Fälle
  7. Kanada 144,6 Mio. € 2 % · 43 Fälle
  8. Vereinigte Arabische Emirate 73,2 Mio. € 1 % · 34 Fälle
  9. Schweiz 41,6 Mio. € 0 % · 20 Fälle
  10. Singapur 29,8 Mio. € 0 % · 9 Fälle
  11. 7 weitere71 Mio. €

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Verbraucherschutz und Onlinehandel 2,32 Mrd. € 27 % · 47 Fälle
  2. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 1,98 Mrd. € 23 % · 217 Fälle
  3. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 1,73 Mrd. € 20 % · 224 Fälle
  4. Sanktionen und Exportkontrolle 1,24 Mrd. € 15 % · 34 Fälle
  5. Kartellrecht und Wettbewerb 400 Mio. € 5 % · 15 Fälle
  6. Sonstiges 281,5 Mio. € 3 % · 2 Fälle
  7. Informationssicherheit und Cyber 209,8 Mio. € 2 % · 30 Fälle
  8. Korruption und Bestechung 108,9 Mio. € 1 % · 6 Fälle
  9. Datenschutz 102,7 Mio. € 1 % · 64 Fälle
  10. Umwelt und Nachhaltigkeit 63,3 Mio. € 1 % · 7 Fälle
  11. 2 weitere17,9 Mio. €

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 5,37 Mrd. € 63 % · 260 Fälle
  2. HSBC Bank plc 267,5 Mio. € 3 % · 1 Fall
  3. GVA Capital Ltd. 186,3 Mio. € 2 % · 1 Fall
  4. Union Standard International Group Pty Ltd; Maxi EFX Global AU Pty Ltd (EuropeFX); BrightAU Capital Pty Ltd (TradeFred) 182,1 Mio. € 2 % · 1 Fall
  5. KB Kookmin Bank, Shinhan Bank, Woori Bank, Hana Bank 158,2 Mio. € 2 % · 1 Fall
  6. Royal Bank of Canada, Morgan Stanley, HSBC u. a. (5 Banken; Deutsche Bank als Kronzeugin bußgeldfrei) 126,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
  7. UBS Financial Services Inc. 115,3 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  8. Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus) 108,1 Mio. € 1 % · 1 Fall
  9. Crédit Agricole Corporate and Investment Bank (Crédit Agricole CIB) 88,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
  10. Two Sigma Investments LP und Two Sigma Advisers LP 87,6 Mio. € 1 % · 1 Fall
  11. 370 weitere1,77 Mrd. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022442,5 Mrd. €
20231252,14 Mrd. €
20241501,05 Mrd. €
20252021,55 Mrd. €
20261311,23 Mrd. €

652 Fälle

22.09.2026 OTC Link LLCOTC Link: 575.000 USD – Sicherheitsrichtlinien trotz Prüfhinweisen nie fertig USAKritische Infrastrukturen 501.614 €

Die Betreiberin des Handelssystems OTC Link ATS hatte von 2016 bis 2025 keine vollständigen, nach Regulation SCI vorgeschriebenen Richtlinien zu Systemsicherheit, Zugriffskontrolle und Schwachstellenmanagement. Obwohl die SEC-Prüfer die Lücken bei mehreren Prüfungen beanstandet hatten, blieben Entwürfe unfertig; die SEC sprach eine Rüge aus und verhängte 575.000 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungsfeststellungen der Aufsicht müssen mit Frist und Verantwortlichem nachverfolgt werden – wiederholt offene Punkte werden teuer.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Regulation SCI, Rule 1001(a)(1)–(3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 575.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.09.2026 FleetCor Technologies Inc. (heute Corpay Inc.)FleetCor/Corpay zahlt 100 Mio. USD wegen versteckter Gebühren bei Tankkarten USAIrreführende Werbung und Preisangaben 87,1 Mio. €

Ein Bundesgericht stellte 2023 per Summary Judgment fest, dass der Tankkartenanbieter seinen überwiegend kleinen Geschäftskunden versteckte oder nicht genehmigte Gebühren berechnet und Einsparungen falsch dargestellt hatte; ein Berufungsgericht bestätigte dies 2026. Laut FTC summierten sich die Gebühren auf Hunderte Millionen Dollar, zudem wurden Verzugsgebühren trotz pünktlicher Zahlung verlangt. Im Vergleich zur Beilegung des Verwaltungsverfahrens zahlen FleetCor und eine weitere Vergleichspartei gemeinsam 100 Mio. USD für Rückerstattungen; die Anordnung ist noch nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gebühren, die hinter Links oder in Kontounterlagen versteckt werden, gelten als nicht offengelegt – auch gegenüber Geschäftskunden.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.09.2026 PFC Technologies Co., Ltd. (vormals PeopleFund Company)P2P-Kreditplattform gab Kundendaten ohne Einwilligung weiter: FSS sanktioniert PFC SüdkoreaDatenschutz 45.990 €

Laut Sanktionsveröffentlichung des Financial Supervisory Service (FSS) übermittelte die Online-Kreditvermittlungsplattform PFC Technologies am 28. September 2022 die Personenkennnummern von 8.497 Kunden ohne deren Einwilligung an einen Dritten, um die Fehlerquote eines neuen Dienstes für Hypothekenkunden zu berechnen, und erhielt von diesem ebenfalls ohne Einwilligung Kreditinformationen zu denselben Kunden (etwa Adresse und amtlicher Wert ihrer Immobilien); zudem hatte sie bei Prüfungsbeginn keine Passwortregeln gegen leicht zu erratende Zahlen umgesetzt. Die Sanktion vom 17. September 2026 umfasst eine institutionelle Verwarnung, eine Geldbuße (과태료) von 24 Mio. KRW und eine Geldauflage (과징금) von 49 Mio. KRW, zusammen 73 Mio. KRW.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch für interne Tests und Qualitätsmessungen dürfen Kundendaten nur mit Einwilligung oder klarer Rechtsgrundlage an Dritte gehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei Weitergabe von Kreditdaten und Passwortregeln

Behörde / Gericht
Financial Supervisory Service (FSS)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 19, 32 und 34 Credit Information Use and Protection Act; Art. 16, 28 und 29 Durchführungsverordnung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 73.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern SchwedenOrganisationspflichten 177.187 €

Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
Veröffentlicht
16.09.2026

Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln EstlandInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.09.2026 Capitec Bank LimitedCapitec Bank: 28 Mio. ZAR wegen Mängeln bei Kundensorgfalt und Schulung SüdafrikaKundensorgfalt 1,49 Mio. €

Nach einer Prüfung 2023 bemängelte die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt sowie verstärkte und laufende Sorgfaltsprüfungen in Stichproben, fehlende laufende Schulungen stichprobenartig geprüfter Beschäftigter und Lücken im Risikomanagement- und Compliance-Programm, etwa Handbücher zum Namens- und Zahlungs-Screening, die vor ihrer Einführung nicht von der Leitung genehmigt worden waren, und unzureichend dokumentierte Regelungen zur Meldung terroristischen Vermögens und zu Finanzsanktionen. Verhängt wurden fünf Verwarnungen und Geldbußen von 28 Mio. ZAR, davon 5,5 Mio. ZAR ab 13. Oktober 2025 für 36 Monate ausgesetzt; die Bank war bereits im Dezember 2024 mit 56,25 Mio. ZAR sanktioniert worden. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits sanktioniert wurde, wird bei der nächsten Prüfung an der vollständigen Umsetzung gemessen – Sorgfaltspflichten und Schulungen müssen nachweisbar laufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Sorgfaltspflichten und regelmäßige Geldwäsche-Schulungen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 21, 21A und 21C i. V. m. 42(1), 42(2)(d), (e), (g) sowie Sections 42 und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Kooperation bei der Behebung der Mängel; 5,5 Mio. ZAR für 36 Monate ausgesetzt.
Veröffentlicht
11.09.2026

Originalbetrag 28.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs ItalienWerbung und Einwilligung 5,51 Mio. €

Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.09.2026

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31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 97.622 €

Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion
Veröffentlicht
04.09.2026

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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung MaltaKundensorgfalt 160.099 €

Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
Veröffentlicht
02.09.2026

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25.08.2026 Wise Europe SAWise Europe: NBB-Anordnung und öffentliche Rüge wegen Mängeln der Kundensorgfalt BelgienKundensorgfalt Anordnung

Die Nationalbank stellte bei Wise Europe SA ernsthafte Mängel der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten fest, u. a. bei der Identifizierung und Überprüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten, der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen, der Analyse atypischer Vorgänge und dem gruppeninternen Informationsaustausch. Sie machte öffentlich, dass Wise Europe eine Anordnung vom 8. Juli 2025, diese Pflichten bis 31. März 2026 zu erfüllen, nicht eingehalten hatte, und ordnete die vollständige Umsetzung bis spätestens 31. Januar 2027 an; eine Geldbuße wurde nicht veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtsrechtliche Frist zur Behebung von KYC-Mängeln verstreichen lässt, riskiert neue Anordnungen und die öffentliche Nennung.

Bezug zu Schulung und Awareness

KYC und Transaktionsüberwachung bei Zahlungsdienstleistern

Behörde / Gericht
Banque nationale de Belgique / Nationale Bank van België (BNB/NBB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 13 § 1, 23, 26, 27, 35 § 1 und 45 Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche; Anordnung nach Art. 93 § 1 1°, Veröffentlichung nach Art. 93 § 2 1° und Art. 98/1 i. V. m. 135 § 3
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
25.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Kommunal Landspensjonskasse Gjensidig Forsikringsselskap (KLP)KLP: Verbindliche Zusagen nach Missbrauchsverdacht bei Kommunalpensionen NorwegenMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Konkurransetilsynet erklärte Abhilfezusagen von KLP für verbindlich und beendete damit seine Ermittlungen wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der öffentlichen Betriebsrente für Kommunen. Die Behörde befürchtete, dass KLP ab 2019, als ein Wettbewerber in den Markt eintrat, Kommunen gezielt davon abbrachte, ihre Betriebsrente auszuschreiben; KLP verpflichtet sich nun, solche Einflussnahme zu unterlassen und die Folgen der früheren Praxis zu beheben. Ein Verstoß wurde nicht abschließend festgestellt, ein Bußgeld nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Unternehmen dürfen enge Kundenbeziehungen nicht nutzen, um Kunden von Ausschreibungen abzuhalten – schon ein solcher Verdacht kann zu verbindlichen Verhaltenspflichten führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verhalten marktbeherrschender Unternehmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern

Behörde / Gericht
Konkurransetilsynet
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 3 i. V. m. § 11 konkurranseloven; Art. 54 EWR-Abkommen
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.08.2026 Bank oder Finanzinstitut (anonymisiert)Liechtenstein: 50.000 CHF Buße wegen Mängeln bei Sorgfalt und Sanktionsprüfung LiechtensteinKundensorgfalt 53.459 €

Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 50.000 CHF wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz – Geschäftsprofile nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert, gruppenweite Anwendung des Sorgfaltspflichtstandards nicht sichergestellt – und gegen das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG). Die herangezogene ISG-Bestimmung bedroht es mit Buße, wenn die sanktionsrechtliche Überprüfung von Kunden- und Transaktionsunterlagen nicht, nicht vorschriftsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgenommen wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsprüfungen von Kunden und Transaktionen müssen vollständig und rechtzeitig erfolgen, und in Gruppen muss der Sorgfaltspflichtstandard auch bei Zweigstellen und Tochtergesellschaften greifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktions-Screening von Kunden und Transaktionen sowie gruppenweite Sorgfaltsstandards

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 31 Abs. 1 Bst. e und k Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 11 Abs. 1a Bst. c Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 50.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt TschechienKartelle und Absprachen 11,5 Mio. €

Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
17.08.2026

Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.08.2026 Banco Genial S.A.Banco Genial: 21,56 Mio. BRL wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention im Devisengeschäft BrasilienKundensorgfalt 3,62 Mio. €

Das Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador (COPAS) des Banco Central do Brasil verhängte gegen die Banco Genial S.A. Geldbußen von insgesamt 21.560.000,00 BRL: 4.200.000,00 BRL für unzureichende Richtlinien, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention, 8.920.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte, und 8.440.000,00 BRL für nicht form- und fristgerechte Verdachtsmeldungen an die Finanzermittlungsstelle Coaf. Der Meldevorwurf betraf laut den Verfahrensunterlagen 1.364 Devisengeschäfte zum Erwerb virtueller Vermögenswerte mit fünf Kunden von November 2020 bis Oktober 2021 über insgesamt 744.341.982,45 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Devisengeschäfte zum Kauf von Kryptowerten erfordern eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kunden und fristgerechte Verdachtsmeldungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen im Devisen- und Kryptogeschäft

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lei nº 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 und 12; Lei nº 13.506/2017; Circular BCB nº 3.978/2020; Resolução CMN nº 3.568/2008
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 21.560.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.08.2026 Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e InvestimentoLebes Financeira: 2,58 Mio. BRL wegen Krediten an nahestehende Partei über dem Limit BrasilienOrganisationspflichten 432.774 €

Der BCB-Sanktionsausschuss COPAS verhängte gegen Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e Investimento eine Geldbuße von 2.576.000,00 BRL, weil sie von Januar 2022 bis März 2023 unzulässige Kreditgeschäfte mit einer nahestehenden Gesellschaft betrieb: Ihr Bankkorrespondent behielt eingezogene Kreditraten ein, die Rückstände erreichten Ende November 2022 147 Mio. BRL bzw. 207,66 % des bereinigten Eigenkapitals bei einem Limit von 10 %. Hinzu kam ein über eine dritte Gesellschaft geleiteter Kredit von 20 Mio. BRL. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behält ein verbundener Vertriebspartner Kundengelder ein, entsteht daraus schnell ein verbotener Kredit an eine nahestehende Partei.

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Lei 13.506/2017, Art. 3 II; Lei 4.595/1964, Art. 34 § 3 V d und § 4 I; Resolução CMN 4.693/2018, Arts. 5, 6 und 7 II
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 2.576.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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11.08.2026 Citibank, N.A., London BranchOFSI verhängt 4,7 Mio. GBP gegen Citibank London wegen Russland-Zahlungen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5,54 Mio. €

Die Londoner Niederlassung verarbeitete vor allem zwischen Februar und November 2022 970 Zahlungen über insgesamt rund 19,7 Mio. GBP, die gegen Russland- und Antikorruptionssanktionen verstießen. Ursachen waren überlastete Alarmbearbeitung nach der Listungswelle, verzögerte Eskalation und menschliche Fehler; die meisten Verstöße zeigte die Bank selbst an und erhielt 20 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Listungswellen braucht die Alarmbearbeitung zusätzliche, geschulte Kapazität – Rückstaus und Fehlentscheidungen im Screening sind selbst Sanktionsverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Sanktionsalarmen, Eskalation und Einfrieren

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Global Anti-Corruption Sanctions Regulations 2021; s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Überwiegend freiwillige Offenlegung und Kooperation (20 % Nachlass); außergewöhnliche Belastung durch die Sanktionspakete 2022 berücksichtigt
Veröffentlicht
02.09.2026

Originalbetrag 4.732.830,58 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.08.2026 Fiducian Investment Management Services LimitedFiducian: 7,3 Mio. AUD wegen irreführender ESG-Aussagen zu einem Ethikfonds AustralienIrreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen 4,47 Mio. €

Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) Geldbußen von zusammen 7,3 Mio. AUD gegen die Fondsgesellschaft: 2,3 Mio. AUD wegen irreführender Aussagen (s 12DF ASIC Act) und 5 Mio. AUD wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht als Responsible Entity (s 601FC(1)(b) Corporations Act). Der als sozial verantwortlich beworbene Diversified Social Aspirations Fund hielt zwischen Oktober 2019 und Mai 2024 über Zielfonds u. a. Beteiligungen an Unternehmen mit Einnahmen aus fossilen Brennstoffen, obwohl die Produktunterlagen bestimmte Ausschlüsse und eine laufende Überwachung zusagten; auf Bedenken von Anlegern reagierte die Gesellschaft nicht mit einer Anpassung ihrer Aussagen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachhaltigkeitsversprechen eines Fonds brauchen eine laufende Kontrolle der tatsächlichen Anlagen; weichen diese ab, sind Anlagen oder Aussagen anzupassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belegbarkeit von ESG- und Ethik-Aussagen in Produktunterlagen und Fondsmarketing

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Rechtsgrundlage
ASIC Act 2001 (Cth) s 12DF (Geldbuße nach s 12GBB); Corporations Act 2001 (Cth) s 601FC(1)(b) (Geldbuße nach s 1317G)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Eingeständnis, Kooperation im gesamten Verfahren und Reue; seit Verfahrensbeginn unabhängige Überprüfung der Produktunterlagen; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
Haftung von Führungskräften
Nach den vereinbarten Tatsachen war die Leitungsebene beteiligt (damaliger Executive Chair und Head of Investments der Gesellschaft).
Veröffentlicht
12.08.2026

Originalbetrag 7.300.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.08.2026 Your Neighbourhood Credit Union LimitedFINTRAC: Geldbuße von 16.500 CAD gegen Your Neighbourhood Credit Union Limited wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 10.243 €

Your Neighbourhood Credit Union Limited ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. August 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 16.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Your Neighbourhood Credit Union Limited“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 16.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.08.2026 Powszechna Kasa Oszczędności Bank Polski S.A. (PKO BP)PKO BP: 47,5 Mio. PLN wegen Mängeln bei strukturierten Einlagen PolenOrganisationspflichten 11 Mio. €

Die KNF verhängte gegen PKO BP fünf Geldbußen von zusammen 47.500.000 PLN im Zusammenhang mit strukturierten Einlagen: 26 Mio. PLN, weil Kunden nicht über bestehende Interessenkonflikte informiert wurden, je 8 Mio. PLN für die fehlende Analyse von Kosten und Gebühren sowie für eine unpräzise Festlegung von Risikokategorie und Zielmarkt, 4 Mio. PLN für Vertrieb ohne Prüfung der Zielmarkt-Eignung und 1,5 Mio. PLN für irreführende Verkaufsunterlagen zu zwei Produkten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer strukturierte Produkte vertreibt, muss Interessenkonflikte offenlegen, Kosten gegen den Kundennutzen prüfen und den Zielmarkt konkret bestimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Produktüberwachung bei Anlageprodukten für Privatkunden

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 88c Abs. 1 und 2, Art. 88m Abs. 5 und 9 Prawo bankowe i. V. m. Verordnung des Finanzministers vom 21.01.2019 über Dienstleistungen der Banken bei strukturierten Einlagen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 47.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.08.2026 Order Express, Inc.NYDFS: 250.000 $ gegen Geldtransferdienst Order Express wegen Cyber-Mängeln USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 216.375 €

Der lizenzierte Geldtransferdienstleister hatte keine angemessenen Richtlinien für System-Updates und unzureichende Risikobewertungen nach der New Yorker Cybersecurity-Verordnung. Das Unternehmen hat die Mängel bereits behoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Finanzdienstleister müssen Patch-Richtlinien und regelmäßige Risikobewertungen dokumentiert vorhalten.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Wegen geringen Umsatzes war das Unternehmen von vielen Part-500-Pflichten ausgenommen; Mängel bereits behoben.
Veröffentlicht
05.08.2026

Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.08.2026 UBS Financial Services Inc.FinCEN: 125 Mio. US-Dollar gegen UBS Financial Services als Wiederholungstäter USAInterne Sicherungsmaßnahmen 108,4 Mio. €

FinCEN verhängte gegen den Broker-Dealer 125 Mio. US-Dollar – die bisher höchste BSA-Strafe gegen einen Broker-Dealer. UBSFS räumte vorsätzliche Verstöße ein: Das AML-Programm genügte nicht, über 50.000 Fremdwährungsüberweisungen von mehr als 10 Mrd. US-Dollar wurden nicht angemessen überwacht und Verdachtsmeldungen unterblieben; es ist bereits die zweite Maßnahme nach 2018.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht behobene Monitoring-Lücken aus einer früheren Maßnahme führen beim zweiten Mal zu einem Vielfachen der ursprünglichen Strafe.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Bis zu 15 Mio. US-Dollar (bis 31.05.2028 fälliger Restbetrag) können erlassen werden, soweit UBSFS Kosten für die unabhängige Prüfung ihres AML-Programms trägt und deren Empfehlungen umsetzt
Veröffentlicht
03.08.2026

Originalbetrag 125.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.07.2026 UBS Financial Services Inc.UBS Financial Services: 8 Mio. USD wegen Lücken in der Geldwäsche-Überwachung USAOrganisationspflichten 6,97 Mio. €

Die CFTC verhängte gegen den Futures-Broker eine Geldbuße von 8 Mio. USD, weil er die Konfiguration und den Betrieb seiner Geldwäsche-Transaktionsüberwachung nicht sorgfältig beaufsichtigte. Von Januar 2019 bis Juni 2023 wurden Tausende Fremdwährungsüberweisungen über Rohstoffkonten von Privatkunden unzureichend oder gar nicht überwacht: zunächst wegen eines lückenhaften manuellen Berichts, den UBS entgegen Zusagen aus früheren Verfahren von 2018 erst mehr als zwei Jahre später ersetzte, danach wegen falsch eingespeister Daten im neuen automatisierten System. Parallel gaben FinCEN, SEC und FINRA eigene Einigungen mit UBS Financial Services bekannt. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen aus früheren Aufsichtsverfahren müssen fristgerecht umgesetzt und neue Überwachungssysteme vor dem Start auf vollständige Datenversorgung getestet werden.

Behörde / Gericht
U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
CFTC Regulation 166.3 (17 C.F.R. § 166.3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die CFTC würdigte die mitgeteilte Abhilfe; die Kernprobleme des automatisierten Systems waren nach der Anordnung bis zum vierten Quartal 2022 behoben.
Veröffentlicht
03.08.2026

Originalbetrag 8.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.07.2026 Luk Fook Securities (HK) LimitedLuk Fook Securities: 2,1 Mio. HKD wegen mangelhafter Cybersicherheit vor Ransomware HongkongSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 235.595 €

Luk Fook Securities (HK) wurde öffentlich gerügt und mit 2.100.000 HKD gebüßt, weil unzureichende Cybersicherheitskontrollen dazu beigetragen haben könnten, dass ein Ransomware-Angriff am 19. September 2022 zahlreiche zentrale Server traf und die vollständige Wiederherstellung bis 7. Oktober 2022 dauerte; Kunden konnten so lange nicht per App oder Internetplattform handeln. Festgestellt wurden unter anderem fehlender Firewall-Schutz, veraltete Betriebssysteme und Virenschutz, schwache Zugangs- und Passwortkontrollen mit unverschlüsselt gespeicherten Zugangsdaten, unzureichende Kontrollen von Fernzugängen und externen Geräten, mangelhafte Datensicherung sowie eine letzte Sicherheitsschulung im Jahr 2018.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Grundlegende Cyberhygiene – Patches, Zugangs- und Passwortkontrollen, Backups und regelmäßige Mitarbeiterschulung – ist für Finanzdienstleister eine aufsichtsrechtliche Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ransomware-Abwehr, Passwortsicherheit und Security-Awareness-Schulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, GP 3, GP 7, paras. 12.1, 18.5 und Schedule 7; Guidelines for Reducing and Mitigating Hacking Risks Associated with Internet Trading
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Ursachenanalyse mit unabhängigem Prüfer, verstärkte Kontrollen, kein nachweisbarer Kundenschaden, Kooperation, keine früheren Disziplinarmaßnahmen.
Veröffentlicht
28.07.2026

Originalbetrag 2.100.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Banque Lombard Odier & Cie SABundesstrafgericht büsst Banque Lombard Odier wegen Geldwäscherei mit 3 Mio. CHF SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,23 Mio. €

Das Bundesstrafgericht befand die Banque Lombard Odier & Cie SA schuldig, keine ausreichenden organisatorischen Vorkehren gegen die qualifizierte Geldwäscherei eines früheren Kundenbetreuers getroffen zu haben, der 2011 und 2012 Konten einer kriminellen Organisation mit Geldern aus Korruption auf dem usbekischen Telekommunikationsmarkt betreute; trotz Hinweisen sorgten die Geldwäschereistellen der Bank nicht ausreichend dafür, dass Herkunft und Zweck der Gelder abgeklärt und dokumentiert wurden. Die Bank wurde zu einer Busse von 3'000'000 CHF verurteilt und trägt Verfahrenskosten von 24'561.49 CHF; im Übrigen wurde sie freigesprochen, und für Handlungen vor dem 27. Juli 2011 wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Warnhinweise zur Herkunft grosser Zuflüsse müssen von der Geldwäschereifachstelle selbst abgeklärt und dokumentiert werden, nicht nur vom Kundenbetreuer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschereiprävention: Abklärung auffälliger Zuflüsse und Dokumentation

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer), Anklage der Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB (Urteil SK.2023.42)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die lange Zeit seit den Taten (2011/2012) wurde strafmildernd berücksichtigt.
Veröffentlicht
27.07.2026

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.07.2026 China Industrial Securities International Asset Management LimitedSFC: 6,8 Mio. HKD Geldbuße für CISIAM wegen übersehener Warnsignale in Privatfonds HongkongOrganisationspflichten 761.367 €

Die SFC rügte China Industrial Securities International Asset Management (CISIAM) öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 6,8 Mio. HKD, weil der Verwalter eines für den Versicherer Tahoe Life aufgelegten Privatfonds zwischen August 2019 und September 2020 auf Wunsch des Anlagechefs des Versicherers komplexe Strukturen mit Notes erwarb, die an Anleihen eines verbundenen Unternehmens gekoppelt waren, ohne die Warnsignale zu erkennen und angemessen zu prüfen. Zudem achtete CISIAM nicht auf die Anlagebeschränkungen und -ziele des Fonds und steuerte dessen Risiken nicht wirksam. Bei der Bemessung berücksichtigte die SFC auch Verwaltungsgebühren von rund 1,9 Mio. HKD aus dem Fonds.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Fondsverwalter muss Anweisungen eines Anlegers eigenständig prüfen und darf ungewöhnlich komplexe Strukturen ohne klaren wirtschaftlichen Zweck nicht ungeprüft umsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnsignale bei anlegergesteuerten Fondsstrukturen erkennen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 194 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571); General Principle 2 Code of Conduct; Paragraphen 1.2(d), 3.1 und 3.11.1 Fund Manager Code of Conduct; Abschnitt VIII Management, Supervision and Internal Control Guidelines
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen (neue Richtlinien für Risikomanagement und fragwürdige Anlagegestaltungen, Compliance-Schulungen), Kooperation mit der SFC und ansonsten keine disziplinarische Vorbelastung.
Veröffentlicht
27.07.2026

Originalbetrag 6.800.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Bright Smart Securities International (H.K.) LimitedBright Smart Securities: 2,8 Mio. HKD wegen unzureichender Wash-Trade-Kontrollen HongkongMarktmissbrauch und Insiderhandel 313.504 €

Bright Smart Securities International (H.K.) wurde öffentlich gerügt und mit 2.800.000 HKD gebüßt, weil seine Kontrollen zwischen November 2023 und September 2025 nicht verhinderten, dass 615 Kunden 1.021 Paare von Wash Trades (Geschäfte ohne Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums) in 736 Aktien und Optionsscheinen ausführten. Die Überwachung wirkte überwiegend nachträglich und manuell, und mehrere Wash Trades eines Kunden am selben Tag zählten nur als ein Vorfall. Ähnliche Mängel waren zuvor wiederholt festgestellt und angemahnt, aber jeweils nicht vollständig behoben worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsüberwachung muss Scheingeschäfte automatisiert vor der Ausführung abfangen; nachgelagerte manuelle Prüfungen reichen bei wiederkehrenden Mustern nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennung und Verhinderung von Wash Trades

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, para. 4.3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Verbesserte Systeme und Zusage einer unabhängigen Wirksamkeitsprüfung, Kooperation.
Veröffentlicht
27.07.2026

Originalbetrag 2.800.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Equity for Growth (Securities) Limited (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Equity for Growth (Securities) wegen irreführender Minibond-Werbung Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Verwarnung

Die FCA sprach gegenüber der Corporate-Finance-Firma Equity for Growth (Securities) Limited eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Firma zwischen Januar 2018 und August 2019 sieben Informationsmemoranden für vier nicht regulierte Minibond-Emittenten als Finanzwerbung freigegeben. Diese Unterlagen verschwiegen nach Auffassung der FCA wesentliche Angaben, etwa zu Höhe und Spanne der Provisionen, so dass Anleger das Risiko nicht zutreffend einschätzen konnten. Weil die Firma auf Antrag der FCA im März 2026 gerichtlich abgewickelt wurde, verzichtete die FCA auf eine Geldbuße; ohne die Abwicklung hätte sie nach eigener Angabe 386.467 Pfund betragen (inklusive Gewinnabschöpfung).

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
COBS 4.2.1(1)R; section 205 FSMA 2000 (Public Censure)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.07.2026 Shelbit General Trading L.L.CVARA bestraft Shelbit erneut wegen Kryptohandel ohne Lizenz, fehlender KYC und Werbung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Trotz einer Unterlassungsanordnung und Durchsetzungsmaßnahme vom 2. Januar 2025 erbrachte Shelbit General Trading L.L.C (Shelbit Exchange) nach Feststellung der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) weiterhin ohne Lizenz Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten in und aus Dubai, nahm Nutzer ohne vorgeschriebene KYC-Prüfungen auf und bewarb seine Dienste ohne Genehmigung. VARA verhängte erneut Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung an; das festgestellte Risiko betraf nach Angaben der Behörde auch grenzüberschreitende Transaktionen mit möglichen Folgen für die Integrität des Finanzsystems der VAE.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unterlassungsanordnung missachtet, wird erneut sanktioniert – die Aufsicht beobachtet den Markt auch nach der ersten Maßnahme weiter.

Bezug zu Schulung und Awareness

Befolgung von Unterlassungsanordnungen und KYC-Pflichten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Cabinet Resolution No. (111) of 2022; Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Caisse populaire acadienne ltéeFINTRAC: Geldbuße von 676.500 CAD gegen Caisse populaire acadienne ltée wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 421.916 €

Caisse populaire acadienne ltée ist nach Angaben von FINTRAC eine bundesrechtlich regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Caraquet (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 676.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen meldete die Kreditgenossenschaft nach FINTRAC in vier Fällen mehrere Transaktionen nicht, die Verdachtsindikatoren aufwiesen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire acadienne ltée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-4-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 676.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.07.2026 80 Eight South Africa (Pty) Ltd (vormals Ela Asset Management (Pty) Ltd)80 Eight South Africa: fehlender Schutz der Kunden vor Betrug SüdafrikaOrganisationspflichten Bußgeld

Der Finanzdienstleister hatte nicht sichergestellt, dass Kunden keine Verluste durch Diebstahl, Betrug oder andere unredliche Handlungen von Beschäftigten erleiden; durch das Fehlverhalten einer Person entstanden Kunden erhebliche Verluste. Das Unternehmen wurde angewiesen, binnen zwei Monaten eine Richtlinie zum Schutz vor solchen Risiken einzuführen. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Finanzdienstleister brauchen wirksame Kontrollen gegen Betrug durch eigene Beschäftigte – auch selbst entdeckte und gemeldete Verstöße können zu Geldbuße und Anordnungen führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Betrug durch eigene Beschäftigte und interne Kontrollen

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Sections 2 und 11 General Code of Conduct for Authorised Financial Services Providers and Representatives (2003); Section 13(3)(a) Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; Section 42(1) Determination of Fit and Proper Requirements for Financial Services Providers (2017)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Laut Ergänzung der Behörde vom 22. Juli 2026 hatte das Unternehmen die Verstöße, die sich 2021 ereigneten, selbst entdeckt und gemeldet.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.07.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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16.07.2026 Swedbank AB (publ) (mit New York Branch)NYDFS: 50 Mio. USD gegen Swedbank wegen zurückgehaltener Informationen USA, New YorkVeröffentlichungs- und Meldepflichten 43,6 Mio. €

Das NYDFS verhängte gegen die Swedbank AB (publ) und ihre New Yorker Niederlassung eine Geldstrafe von 50 Mio. USD. Die Bank hatte auf mehrere Auskunftsersuchen der Aufsicht nach § 37 New York Banking Law zu Verbindungen ihrer baltischen Töchter zur Kanzlei Mossack Fonseca (Panama Papers) und zum Stand europäischer Ermittlungen nicht die angeforderten Informationen geliefert, was gegen § 125(3) New York Banking Law verstieß. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen der Aufsicht sind vollständig zu beantworten; wer Informationen zurückhält, wird dafür eigenständig sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
New York Banking Law § 125(3) i. V. m. § 37; Sanktion nach Banking Law §§ 39, 44
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Laut Anordnung hat die Bank seither unter anderem den damaligen Chief Compliance Officer und den früheren CEO entlassen und sich von zahlreichen weiteren Beschäftigten getrennt; die Mehrheit des Boards wurde ersetzt.
Veröffentlicht
16.07.2026

Originalbetrag 50.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.07.2026 HDI Global SEPRA: 4,165 Mio. GBP gegen HDI Global SE wegen falscher Meldedaten zum Sicherungsfonds FSCS Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 4,91 Mio. €

Die PRA verhängte gegen HDI Global SE, einen in Hannover ansässigen Versicherer, der in Großbritannien über eine Niederlassung tätig ist, eine Geldbuße von 4.165.000 GBP. Von August 2021 bis August 2024 übermittelte das Unternehmen wiederholt falsche Daten zu den durch den FSCS geschützten Verbindlichkeiten und zur Bemessung der FSCS-Umlage, auch in angeblich korrigierten Meldungen; es fehlten schriftliche Verfahren, klare Zuständigkeiten und interne Kontrolle, und vor Sommer 2023 wurden Regelwerk und Leitlinien der PRA nicht herangezogen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldungen, aus denen Umlagen berechnet werden, brauchen dokumentierte Berechnungsverfahren und eine unabhängige Kontrolle – gerade bei Korrekturmeldungen.

Behörde / Gericht
Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
PRA Fundamental Rules 2 und 6; s. 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Ausführliche Darstellung im Early Account Scheme, Einigung mit 30 % Nachlass (sonst 5.950.000 GBP), korrigierte historische Daten und nachgezahlte FSCS-Umlagen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
Veröffentlicht
20.07.2026

Originalbetrag 4.165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.

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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 187.500 €

Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.07.2026 ASX LimitedASX: 20,5 Mio. AUD für irreführende Marktmitteilung zum CHESS-Ersatzprojekt AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 12,4 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 20,5 Mio. AUD gegen den Börsenbetreiber, weil dieser in einer Marktmitteilung vom 10. Februar 2022 erklärt hatte, das Projekt zur Ablösung des Clearing- und Abwicklungssystems CHESS komme gut voran. Rund sechs Wochen später meldete die ASX eine wahrscheinliche Verzögerung und stellte das Projekt im November 2022 zurück; im Juni 2026 räumte sie Verstöße gegen ss 12DA und 12DB ASIC Act ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Statusmeldungen zu Großprojekten müssen den tatsächlichen Stand samt bekannter Risiken wiedergeben – für Betreiber kritischer Marktinfrastruktur gilt ein besonders strenger Maßstab.

Bezug zu Schulung und Awareness

Genauigkeit und Ausgewogenheit von Marktmitteilungen zu laufenden Großprojekten

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Australian Securities and Investments Commission Act 2001 (Cth) ss 12DA, 12DB(1)(a) und (e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.07.2026

Originalbetrag 20.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2026.

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02.07.2026 IRB-Brasil Resseguros S.A.IRB-Brasil Resseguros: 6,32 Mio. BRL im Vergleich wegen Behinderung der SUSEP-Aufsicht BrasilienKorruption und Bestechung 1,07 Mio. €

IRB-Brasil Resseguros S.A. schloss mit der CGU einen Termo de Compromisso (Vergleich im Sanktionsverfahren) und zahlt mutmaßlich eine Geldbuße von 6.317.473,41 BRL, weil das Unternehmen die Ermittlungs- und Aufsichtstätigkeit der Versicherungsaufsicht SUSEP erschwert hatte (Art. 5 V Lei 12.846/2013). Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum von 0,1 % des Bruttoumsatzes (6.509.921,81 BRL) abzüglich 192.448,40 BRL, die bereits in SUSEP-Verfahren wegen inkonsistenter Meldungen gezahlt worden waren. Auf die außerordentliche Veröffentlichung wurde verzichtet, das Verfahren ist damit beendet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvollständige oder widersprüchliche Angaben gegenüber einer Aufsichtsbehörde können als Behinderung der Aufsicht eine Antikorruptionsbuße auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Behinderung von Aufsichtsbehörden durch unzutreffende Angaben

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 V, Art. 6 I; Decreto 11.129/2022, Art. 25 § 2; Portaria Normativa CGU 155/2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden ein Compliance-Programm (3,6 %), der fehlende Nachweis von Vorteil oder Schaden (1 %) sowie vergleichsbedingte Nachlässe für Kooperation und Eingeständnis; bereits an die SUSEP gezahlte Bußen wurden abgezogen.
Veröffentlicht
03.07.2026

Originalbetrag 6.317.473,41 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 5.002 €

Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

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30.06.2026 Moody's Deutschland GmbHESMA verhängt 2,1 Mio. Euro gegen Moody's Deutschland EU-EbeneOrganisationspflichten 2,15 Mio. €

Die Ratingagentur übermittelte der ESMA keine aktuellen Ratinginformationen, stellte dem Zentralregister keine vollständigen historischen Performancedaten bereit und hatte keine angemessenen Verfahren und internen Kontrollmechanismen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte insgesamt 2.145.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten gegenüber der Aufsicht sind Datenqualitätsthemen – ohne funktionierende interne Kontrollen werden sie zum Bußgeldrisiko.

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Art. 24, 36a, Anhang III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja

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30.06.2026 „Paysera LT“, UABPaysera: tägliche Buße für fehlenden Jahresabschluss summiert sich auf 362.000 Euro LitauenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 362.000 €

Weil Paysera die Anordnung, den Jahresabschluss 2024 bis 30. September 2025 einzureichen, nicht befolgte, verhängte die Zentralbank im November 2025 zunächst 20.000 Euro und dann eine tägliche Buße von 1.000 Euro (steigend auf 2.000 bzw. 3.000 Euro). Da der Verstoß erst nach dem 6. Mai 2026 behoben wurde, summierte sich die tägliche Buße auf 362.000 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Tagesbußen machen jede Verzögerung teuer – aufsichtliche Anordnungen brauchen Chefsache-Priorität.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung und Berichtspflichten nach litauischem E-Geld-Recht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
30.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.06.2026 Curtis Faraday LimitedFCA untersagt Schuldnerberater Curtis Faraday neue Kunden wegen Verbraucherrisiken Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten Anordnung

Die FCA untersagte dem Schuldnerberatungsunternehmen Curtis Faraday Limited mit sofortiger Wirkung, neue Kunden oder Vermittlungen für schulden-, insolvenz- und IVA-bezogene Tätigkeiten anzunehmen, und verpflichtete es, laufende Kunden an andere Beratungsstellen zu verweisen. Nach Aktenprüfungen und Gesprächsaufzeichnungen sah die FCA Anzeichen, dass Finanzangaben von Kunden im Beratungsprozess verzerrt wurden, dass das Geschäftsmodell mit engen Verbindungen zu Insolvenzdienstleistern Interessenkonflikte und eine Neigung zu provisionsträchtigen Lösungen schuf, dass Beschäftigte Kontrollen umgingen und dass die Firma der FCA wiederholt unvollständige oder widersprüchliche Informationen lieferte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schuldnerberatung muss ergebnisoffen sein: Provisionsanreize und enge Verbindungen zu Anbietern von Schuldenlösungen verlangen wirksame Kontrollen gegen Produktbias.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ergebnisoffene Beratung und Umgang mit Interessenkonflikten

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 55L(3)(a) FSMA 2000; Threshold Conditions nach Schedule 6 FSMA (paras. 2C, 2D, 2E und 2F)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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26.06.2026 Netrios LP Ltd.; Red Acre Ltd.Netrios und Red Acre: 2,5 Mio. USD für White-Label-Hebelhandel mit US-Privatkunden USAOrganisationspflichten 2,19 Mio. €

Die CFTC verhängte gegen die in St. Lucia gegründete Netrios LP Ltd. eine Geldbuße von 1.750.000 USD und gegen die maltesische Red Acre Ltd. eine von 750.000 USD, zusammen 2.500.000 USD. Netrios verkaufte von 2019 bis September 2025 eine White-Label-Dienstleistung (Website, Handelssoftware, Margin-Konten, Ausführung, Backoffice), über die Offshore-Plattformen US-Privatkunden, die keine Eligible Contract Participants waren, gehebelte Devisen-, Edelmetall-, Krypto- und Aktiengeschäfte außerhalb einer registrierten Börse anboten; Red Acre half mit Kundensupport und Marketing. Die SEC ging wegen desselben Sachverhalts parallel vor. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Technik- und Serviceanbieter haften mit, wenn ihre Plattformlösung US-Privatkunden unerlaubten Hebelhandel außerhalb registrierter Börsen ermöglicht.

Behörde / Gericht
U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 4(a) Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 6(a)); Beihilfe nach Section 13(a) (7 U.S.C. § 13c(a))
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.06.2026

Originalbetrag 2.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.

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26.06.2026 Banque Degroof Petercam SABanque Degroof Petercam: 1 Mio. EUR Vergleich wegen verdeckter Kosten bei Mitarbeiteroptionen BelgienOrganisationspflichten 1 Mio. €

Bei Stock-Option-Plänen für Beschäftigte von Kundenunternehmen (2018–2023) informierte die Bank die Begünstigten nicht vollständig über Kosten, hatte die Interessenkonflikte ihres Geschäfts zunächst nicht erfasst und prüfte Kenntnisse der Kunden nur mit einer Ja/Nein-Frage. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 1 Mio. EUR mit namentlicher Veröffentlichung und Zusagen zur Kosteninformation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Nebengeschäften wie Mitarbeiter-Optionsplänen gelten volle Kostentransparenz und ein eigenes Konfliktregister.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 2 août 2002; Wohlverhaltensregeln (Loyalität, Kostentransparenz, bestmögliche Ausführung, Interessenkonflikte, Kundenkenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Behebung sämtlicher Mängel (Angemessenheitstest, Konfliktpolitik, Kostenausweis, Verzicht auf CVA/KVA-Abschläge).
Veröffentlicht
26.06.2026

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23.06.2026 Bourse Direct SAAMF: 800.000 Euro gegen Online-Broker Bourse Direct wegen Melde- und Überwachungsmängeln FrankreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 800.000 €

Nach Feststellung der AMF-Sanktionskommission erstattete der Online-Broker Bourse Direct zwischen Januar 2021 und November 2023 seine Transaktionsmeldungen nach Art. 26 MiFIR nicht ordnungsgemäß und unterhielt kein ausreichendes System, um verdächtige Aufträge und Geschäfte nach Art. 16 Abs. 2 MAR zu erkennen und zu melden. Das Unternehmen erhielt 800.000 EUR. Der Betrag umfasst nur die Sanktion gegen die Gesellschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wertpapierdienstleister sollten Transaktionsmeldungen und die Marktmissbrauchsüberwachung regelmäßig auf Vollständigkeit und Wirksamkeit testen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transaktionsmeldungen und Überwachung von Marktmissbrauch bei Brokern

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 26 Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR); Art. 15 Delegierte Verordnung (EU) 2017/590; Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Art. 2, 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/957
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
25.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln ItalienKundensorgfalt 40.000 €

Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeleitete Korrekturmaßnahmen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.06.2026 Banque Internationale à Luxembourg S.A.Banque Internationale à Luxembourg: 3,255 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen Modellverstoß EU-EbeneOrganisationspflichten 3,26 Mio. €

Die Banque Internationale à Luxembourg wandte vom 2. Oktober 2023 bis 22. Oktober 2024 entgegen einem EZB-Beschluss von 2023 die neu genehmigten internen Modelle für den ELBE-Wert ausgefallener Privat- und Unternehmenskredite nicht an und wies dadurch einen zu geringen, vom harten Kernkapital abzuziehenden IRB-Fehlbetrag aus. Die EZB wertete den Verstoß als vorsätzlich und schwer und verhängte 3.255.000 EUR; Abhilfemaßnahmen wirkten mildernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Beschlüsse zu internen Modellen sind fristgerecht umzusetzen, auch wenn das bisherige Verfahren günstigere Kapitalzahlen liefert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Umsetzung aufsichtlicher Beschlüsse

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 18 Abs. 7 VO (EU) Nr. 1024/2013 (Verstoß gegen einen EZB-Beschluss zu internen Modellen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen zur Minderung der Folgen und zur Vermeidung künftiger Verstöße.
Veröffentlicht
29.06.2026

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19.06.2026 CACEIS Bank (UK Branch)FCA: Öffentliche Rüge für CACEIS UK wegen mangelhafter Prüfung eines Depotkunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt Verwarnung

Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus, weil die Londoner Niederlassung Konten für den Vermögensverwalter WealthTek eröffnete und betrieb, obwohl eigene Registerabfragen fehlende Erlaubnisse zum Halten von Kundenvermögen zeigten, und eine im Register vermerkte Beschränkung übersah; 16 Monitoring-Alerts wurden über zwei Jahre nicht aufgearbeitet, über die Konten flossen mehr als 314 Mio. Pfund. Wegen Kooperation und einer freiwilligen Zahlung von 31,7 Mio. Pfund an WealthTek-Kunden verzichtete die FCA auf eine Geldbuße (sonst 23,1 Mio. Pfund nach Rabatt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unstimmigkeit im Register bemerkt, muss sie klären und dokumentieren, bevor Konten freigeschaltet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registerabgleich und Nachverfolgung erkannter KYC-Lücken

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 205 FSMA (Public Censure) wegen Verstoßes gegen FCA Principle 2; Maßstab u. a. SYSC 6.1.1R, 6.3.1R, 6.3.3R und Regulations 18, 27, 28 MLR 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkennung der Mängel und freiwillige Zahlung von 31.714.068 Pfund an Geschädigte
Veröffentlicht
25.06.2026
Quellen

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19.06.2026 moomoo証券株式会社moomoo証券: drei Monate keine Neukonten nach falschen NISA-Angaben und AML-Lücken JapanOrganisationspflichten Anordnung

Der Online-Broker hatte von Februar bis Mai 2025 mindestens 77 US-ETFs und -ETNs fälschlich als NISA-fähig angezeigt (59 Kunden handelten 25 davon im steuerbegünstigten Depot) und dies nach Entdeckung bei einem weiteren Wertpapier wiederholt, betroffene Kunden nachlässig und ungleich behandelt, seit 2024 Depotüberträge zu anderen Instituten pauschal verweigert, bei mindestens 1.531 abgelehnten Kontoantragstellern keine Verdachtsprüfung vorgenommen und Cyber- und Systemrisiken unzureichend gesteuert. Werbung und Annahme neuer Konten wurden vom 19. Juni bis 18. September 2026 untersagt, dazu kam eine Geschäftsverbesserungsanordnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Kontoeröffnungsprämien schnell wächst, muss Produktfreigabe, Beschwerdebearbeitung, Verdachtsprüfung und IT-Sicherheit im selben Tempo mitwachsen lassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Produktinformationen und Verdachtsprüfung auch bei abgelehnten Kunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Kanto Local Finance Bureau (関東財務局) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Financial Instruments and Exchange Act (FIEA, 金融商品取引法) Art. 52 Abs. 1, Art. 51; Art. 38 Nr. 1, Art. 43, Art. 40 Nr. 2 FIEA i. V. m. Art. 123 Abs. 1 Nr. 14 Cabinet Office Order on Financial Instruments Business; Act on Prevention of Transfer of Criminal Proceeds (犯罪収益移転防止法)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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18.06.2026 HSBC Bank Australia LimitedHSBC Bank Australia: 35 Mio. AUD Strafe wegen mangelhaften Schutzes vor Betrugsmaschen AustralienOrganisationspflichten 21,4 Mio. €

HSBC räumte ein, von Mai 2023 bis Mai 2024 keine angemessenen Kontrollen gegen nicht autorisierte Zahlungen über den internen Überweisungsweg gehabt, Betrugsmeldungen nach dem ePayments Code ab Januar 2020 zu langsam (im Schnitt 144 Tage) und ohne Anwendung der Haftungsregeln bearbeitet und Betroffenen bis April 2024 keinen geordneten Weg zurück zu ihren Konten geboten zu haben. Das Gericht verhängte 35 Mio. AUD (10 Mio. AUD für die Betrugskontrollen, 22,5 Mio. AUD für die Verstöße im Zusammenhang mit dem ePayments Code, 2,5 Mio. AUD für die Kontowiederherstellung) und ordnete Veröffentlichungen auf Website, App und in Kundenbriefen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken müssen Scam-Kontrollen auf allen Zahlungswegen einsetzen und Betrugsmeldungen fristgerecht nach den geltenden Regeln bearbeiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Betrugs- und Scam-Prävention im Zahlungsverkehr und Bearbeitung von Betrugsmeldungen

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s 912A(1)(a), (5A) Corporations Act 2001 (Cth); s 47(1)(a), (4) National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Eingeständnisse und gemeinsamer Strafvorschlag; Entschädigungsprogramm mit Zahlungen von 27.915.700,56 AUD bis 21. Mai 2026; keine früheren gleichartigen Verstöße.
Haftung von Führungskräften
Nach den vereinbarten Tatsachen wusste auch die Geschäftsleitung vor Mai 2023 von erhöhten Betrugsrisiken und Lücken bei den Kontrollen.
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 12,9 Mio. €

Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 MX Global Ltd (MEXC)VARA verhängt Geldbuße gegen MX Global (MEXC) wegen Kryptohandel ohne Lizenz und KYC Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Nach Ermittlungen der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) erbrachte MX Global Ltd, die unter der Marke MEXC auftritt, von 2022 bis April 2026 ohne Lizenz Broker-Dealer- und/oder Börsendienstleistungen für Kunden in Dubai und nahm Nutzer ohne die gesetzlich vorgeschriebenen KYC-Prüfungen auf. VARA verhängte Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung aller nicht lizenzierten Tätigkeiten in und aus Dubai an; andere Gesellschaften der Gruppe waren ausdrücklich nicht betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden in einem Markt bedient, braucht dort eine Lizenz – und muss unabhängig davon die lokalen KYC-Pflichten erfüllen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzpflicht und KYC bei grenzüberschreitenden Kryptodiensten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; Cabinet Resolution No. 111/2022; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Befolgung der Unterlassungsanordnungen und erklärte Absicht, eine VARA-Lizenz zu beantragen.
Veröffentlicht
22.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Peken Global Limited (KuCoin)VARA: Geldbuße und Unterlassungsanordnung gegen Peken Global (KuCoin) ohne Lizenz Vereinigte Arabische EmirateKapitalmarkt und Finanzaufsicht Bußgeld

Nach Ermittlungen der VARA erbrachte Peken Global Limited, die unter der Marke KuCoin auftritt, ohne Lizenz Broker-Dealer- und/oder Börsendienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte an Kunden in Dubai. Die VARA verhängte Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung aller nicht lizenzierten Tätigkeiten an; andere Gesellschaften der Gruppe waren ausdrücklich nicht betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kryptodienste grenzüberschreitend an Kunden in Dubai erbringt, braucht dort eine Lizenz – unabhängig vom Sitz der Plattform.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzpflicht für Kryptodienstleistungen im Zielmarkt

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Federal Decree Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets; Cabinet Resolution No. 111/2022; VARA Regulations und Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation und vollständige Befolgung der Maßnahmen; Absicht, das Lizenzverfahren zu durchlaufen.
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.06.2026 Banco BPM S.p.A.; Banco BPM Vita S.p.A.CONSOB: 570.000 EUR gegen Banco BPM und BPM Vita wegen verzögerter Information zur EZB ItalienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 570.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Banco BPM S.p.A. 370.000 EUR, davon 170.000 EUR wegen verspäteter Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Abs. 1 MAR und 200.000 EUR wegen Behinderung der Aufsicht nach Art. 187-quinquiesdecies TUF, sowie gegen die Tochter Banco BPM Vita S.p.A. 200.000 EUR, zusammen 570.000 EUR. Im Rahmen des Übernahmeangebots der BPM Vita für die Anima Holding S.p.A. hatte die Bank ein Schreiben der EZB vom 21.03.2025, das die Anwendung des sogenannten Danish Compromise ablehnte, erst vier Tage später und nach zwei Börsentagen der Annahmefrist gegenüber CONSOB und Markt offengelegt. Beide Gesellschaften hatten die CONSOB zuvor nur lückenhaft über die Gespräche mit der EZB informiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsentscheidungen, die ein laufendes Übernahmeangebot berühren, gehören sofort an Markt und Aufsicht und nicht in eine interne Abwägung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität und Offenheit gegenüber der Aufsicht bei Übernahmen

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 Verordnung (EU) 596/2014 (MAR); Art. 187-ter.1 und Art. 187-quinquiesdecies Abs. 1 und 1-ter D.Lgs. 58/1998 (TUF)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
23.06.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.06.2026 Union Standard International Group Pty Ltd; Maxi EFX Global AU Pty Ltd (EuropeFX); BrightAU Capital Pty Ltd (TradeFred)Union Standard und zwei CFD-Vermittler: Rekordstrafen von 300,2 Mio. AUD AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandel 182,1 Mio. €

Die inzwischen zusammengebrochene CFD-Emittentin Union Standard und ihre beiden bevollmächtigten Vertreter EuropeFX und TradeFred drängten zwischen 2018 und 2020 unerfahrene und verletzliche Kunden mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Handel mit riskanten Differenzkontrakten; die Kunden verloren über 83 Mio. AUD, während die Vertreter in den meisten Fällen an diesen Verlusten verdienten. Das Gericht verhängte 156,7 Mio. AUD gegen Union Standard, 114,1 Mio. AUD gegen EuropeFX und 29,4 Mio. AUD gegen TradeFred, dazu gegen EuropeFX ein dauerhaftes Tätigkeitsverbot und die Pflicht zur Rückzahlung der Nettoeinzahlungen. Erstmals wurde ein Lizenzinhaber auch dafür bestraft, dass er CFDs an Kunden in China vertrieb, obwohl er deren Rechtsrisiko kannte oder hätte kennen müssen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lizenzinhaber können die Verantwortung für den Vertrieb durch bevollmächtigte Vertreter nicht auslagern und müssen deren Verkaufspraktiken aktiv überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Lizenzinhabern für bevollmächtigte Vertreter und Vertrieb komplexer Hebelprodukte an Privatkunden

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
ASIC Act 2001 (Cth): Verbot von unconscionable conduct und irreführenden Angaben; Corporations Act 2001 (Cth): Pflicht des Lizenzinhabers zu effizienter, ehrlicher und fairer Leistungserbringung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.06.2026

Originalbetrag 300.200.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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11.06.2026 Deutsche Bank AktiengesellschaftDeutsche Bank AG: 2 Mio. AUD Bußgeld wegen fehlerhafter Derivate-Meldungen AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,21 Mio. €

Die ASIC erließ einen Bußgeldbescheid (Infringement Notice), weil Deutsche Bank an 208 Geschäftstagen zwischen Oktober 2024 und August 2025 die „Direction“-Felder für 20.483 ausstehende und 244.091 beendete oder fällige OTC-Derivategeschäfte, überwiegend Devisengeschäfte, nicht korrekt an Transaktionsregister gemeldet hatte. Die Bank zahlte mutmaßlich 2 Mio. AUD nach dem Bußgeldbescheid; die Zahlung gilt nicht als Schuldeingeständnis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldesysteme für Derivategeschäfte brauchen Plausibilitätsprüfungen der Pflichtfelder, sonst summieren sich Einzelfehler zu systemischen Verstößen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenqualität in regulatorischen Transaktionsmeldungen

Behörde / Gericht
Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Rule 2.2.6 ASIC Derivative Transaction Rules (Reporting) 2024; reg 7.5A.104 Corporations Regulations 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation mit der ASIC und Maßnahmen gegen weitere Meldefehler.
Veröffentlicht
13.07.2026

Originalbetrag 2.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Caisse populaire Alliance limitéeFINTRAC: Geldbuße von 82.500 CAD gegen Caisse populaire Alliance limitée wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 51.055 €

Caisse populaire Alliance limitée ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in North Bay (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 82.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen wurden nach FINTRAC 46 von 118 Hochrisikokunden entgegen den eigenen Richtlinien nicht jährlich überprüft. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire Alliance limitée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 82.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.06.2026 Pathwise Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 41.250 CAD gegen Pathwise Credit Union wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 25.501 €

Pathwise Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Oshawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.250 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pathwise Credit Union“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 41.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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03.06.2026 CoinMENA FZEVARA verhängt Geldbuße gegen CoinMENA wegen Mängeln im Geldwäsche-Programm Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Bußgeld

Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hatte CoinMENA FZE am 30. November 2023 für Broker-Dealer-Dienstleistungen lizenziert. Bei laufenden Aufsichtsprüfungen über den gesamten Marktbetrieb von Beginn an bis einschließlich Geschäftsjahr 2025 stellte sie administrative Schwächen in internen Systemen und Kontrollen fest, die zu Compliance-Mängeln im Geldwäsche-Programm des Unternehmens führten. VARA verhängte eine Geldbuße, deren Höhe nicht veröffentlicht wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein lizenzierter Anbieter muss sein Geldwäsche-Programm laufend an den tatsächlichen Geschäftsbetrieb anpassen – die Aufsicht prüft den gesamten Betriebszeitraum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Kontrollen im Geldwäsche-Programm von Kryptodienstleistern

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Anerkennung der Feststellungen und ein abgestimmter Abhilfeplan.
Veröffentlicht
22.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.06.2026 Wendelspiess Partners AG in LiquidationFINMA: Wendelspiess Partners verletzte FIDLEG-Pflichten, Bewilligung entzogen SchweizOrganisationspflichten Anordnung

Die Wendelspiess Partners AG investierte fast alle Gelder ihrer über 400 Kundinnen und Kunden in einen selbst gegründeten und verwalteten, kaum diversifizierten ausländischen Fonds, der überwiegend in eine Zuger Investmentgesellschaft und mit ihr verbundene Gesellschaften anlegte; über Interessenkonflikte und Risiken informierte sie ungenügend, eine Eignungsprüfung fand nicht statt, und gegenüber der FINMA hielt sie relevante Informationen zurück. Die FINMA entzog der inzwischen im Konkurs befindlichen Gesellschaft die Bewilligung als Vermögensverwalterin. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hauseigene Fonds im Kundendepot sind ein klassischer Interessenkonflikt, der offengelegt und durch eine dokumentierte Eignungsprüfung abgesichert werden muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte bei hauseigenen Fonds; Informations- und Eignungspflichten

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verhaltenspflichten nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Interessenkonflikte, Information, Eignungsprüfung; Auskunftspflicht gegenüber der FINMA
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 05.10.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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02.06.2026 bunq B.V.AFM: 170.000 Euro gegen bunq wegen verspäteter Antworten auf Betrugsbeschwerden NiederlandeOrganisationspflichten 170.000 €

Die AFM verhängte am 2. Juni 2026 gegen die bunq B.V. ein Bußgeld von 170.000 Euro, weil die Bank in sieben Fällen Beschwerden von Kunden, die Opfer von Online-Betrug geworden waren, nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 15 Arbeitstagen inhaltlich beantwortete (November bis Dezember 2023 und April bis mindestens August 2024). Weil bunq die Betroffenen ohne Rechtspflicht ganz oder überwiegend entschädigte, senkte die AFM den Grundbetrag von 500.000 auf 200.000 Euro; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschwerdeprozesse für Zahlungsdienste brauchen eine Fristenüberwachung, gerade bei Betrugsopfern mit hohen Schäden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden bei Zahlungsdiensten

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 43a Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Besluit Gedragstoezicht financiële ondernemingen Wft (BGfo), Umsetzung von Art. 101 PSD2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige volle oder überwiegende Entschädigung der betroffenen Kunden; vereinfachte Erledigung (−15 %).
Veröffentlicht
08.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.06.2026 Euro Exchange Securities UK LtdFCA stoppt E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK wegen Geldwäscherisiken Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die FCA untersagte dem E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK Ltd mit sofortiger Wirkung alle E-Geld- und Zahlungsdienste, verbot ohne ihre Zustimmung Verfügungen über Kundengelder und verlangte einen unabhängigen Dritten für deren Rückzahlung. Anlass waren nach der FCA systemische Schwächen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität – bei Kundenrisikobewertung, Kundensorgfalt und verstärkter Sorgfalt, Screening, Transaktionsüberwachung und Governance – sowie Anzeichen, dass die Pflichten zur Sicherung von Kundengeldern nicht eingehalten wurden. Auf Antrag der FCA setzte das Gericht am 4. Juni 2026 vorläufige Verwalter ein und bestätigte am 11. Juni 2026 die Sonderverwaltung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsinstitute müssen Kundensorgfalt, Transaktionsüberwachung und die Trennung von Kundengeldern jederzeit belegen können, sonst droht die sofortige Stilllegung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention und Sicherung von Kundengeldern bei Zahlungsdienstleistern

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011 i. V. m. regs. 6(5)(b), 6(5)(c), 6(6)(d), 20 und 37 EMRs; Money Laundering Regulations 2017
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.05.2026 mBank S.A.mBank: 14,9 Mio. PLN wegen Mängeln im Treasury-Geschäft und bei der Compliance PolenOrganisationspflichten 3,52 Mio. €

Die KNF verhängte gegen mBank vier Geldbußen von zusammen 14.900.000 PLN: 0,4 und 6 Mio. PLN, weil Mitarbeitende mit nicht bevollmächtigten Dritten über Kundengeschäfte verhandelten und ihnen Kundeninformationen weitergaben, 5 Mio. PLN, weil Währungssicherungsgeschäfte nicht als Finanzinstrumente behandelt wurden, und 3,5 Mio. PLN für eine unwirksame interne Kontrolle und Compliance-Funktion. Nach einem Antrag auf erneute Prüfung hielt die KNF die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht; sie ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschäftigte dürfen Kundengeschäfte nur mit nachweislich bevollmächtigten Personen verhandeln; die Compliance-Funktion muss das überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollmachtsprüfung und Vertraulichkeit im Kundenkontakt

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 83b Abs. 3 und 6, Art. 83c Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 Prawo bankowe; Art. 21 und 22 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 14.900.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.05.2026 TGI AGLiechtenstein: FMA stoppt Produkte der TGI AG wegen Einlagengeschäfts ohne Bewilligung LiechtensteinKapitalmarkt und Finanzaufsicht Anordnung

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) ordnete mit Verfügung vom 26. Mai 2026 an, dass die TGI AG in Vaduz Vertrieb und öffentliches Angebot ihrer Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ sofort einstellt, weil sie damit ohne Bewilligung das Einlagengeschäft betreibe, und dass sie die so entgegengenommenen Kundengelder binnen vier Monaten nicht mehr hält. Die Beschwerdekommission der FMA gewährte am 12. August 2026 in einer Teilentscheidung nur für die Anordnung zum Halten der Gelder aufschiebende Wirkung; die übrigen Maßnahmen gelten, das Verfahren ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geschäftsmodelle, bei denen Kundengelder entgegengenommen und später zurückgezahlt werden, sind vor dem Start auf eine Bewilligungspflicht der Finanzaufsicht zu prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bewilligungspflicht bei der Annahme von Kundengeldern (Einlagengeschäft)

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
28.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.05.2026 Padang Trust Singapore Pte. Ltd.MAS: 300.000 SGD gegen Padang Trust wegen Mängeln bei Verdachtsmeldungen SingapurVerdachtsmeldungen 201.708 €

Die MAS verhängte gegen die lizenzierte Trust-Gesellschaft Padang Trust Singapore Pte. Ltd. mutmaßlich eine Composition Penalty von 300.000 SGD, weil sie ungewöhnliche Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck nicht hinterfragte und Verdachtsmeldungen nicht umgehend erstattete. Ursache waren laut MAS unzureichende Kontrollen, darunter die fehlende Prüfung ungewöhnlicher Transaktionen und ein geringes Bewusstsein der Beschäftigten für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken und Warnsignale; die Gesellschaft zahlte, ergriff Abhilfemaßnahmen und bestellte einen unabhängigen Prüfer, der deren Wirksamkeit bestätigen soll. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ungewöhnliche Transaktionen nicht hinterfragt und Verdachtsmeldungen verzögert, verstößt gegen Kernpflichten der Geldwäscheprävention – die Beschäftigten müssen typische Warnsignale kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ungewöhnliche Transaktionen erkennen und Verdachtsmeldungen unverzüglich erstatten

Behörde / Gericht
Monetary Authority of Singapore (MAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
MAS Notice TCA-N03; s 27B(2) Monetary Authority of Singapore Act (Cap. 186); Composition nach s 176(1A) MAS Act 1970
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.05.2026

Originalbetrag 300.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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25.05.2026 Robomarkets LtdZypern: Robomarkets zahlt 100.000 Euro im Vergleich wegen CFD-Vertrieb an Privatkunden ZypernOrganisationspflichten 100.000 €

Die CySEC prüfte bei der Wertpapierfirma für Juni 2023 bis Juni 2024 Organisationspflichten, Kundeninformation, Angemessenheitsprüfung und die Einhaltung der Beschränkungen für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über 100.000 Euro beendet, den das Unternehmen bereits gezahlt hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beim Vertrieb von CFDs an Privatkunden sind Angemessenheitsprüfung und Produktinterventionsregeln zentrale Prüfpunkte der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angemessenheitsprüfung beim Vertrieb komplexer Produkte

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 22(1), 25(1), 26(3) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; CySEC-Richtlinie DI87-09; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.08.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.05.2026 Havenport Investments Pte LtdMAS: Composition gegen Havenport Investments SingapurOrganisationspflichten 26.855 €

Der Fondsmanager Havenport Investments Pte Ltd hatte keinen angemessenen Rahmen zur Steuerung der Risiken der verwalteten Vermögenswerte, unterschritt seine Mindestkapitalanforderung (Base Capital), ohne dies der MAS zu melden, und verletzte Auflagen seiner Capital Markets Services Licence, nach denen ein neues Produkt vorab genehmigt werden und Privatanleger vor dem Einstieg persönlich von unabhängigen Finanzberatern beraten werden mussten. Die MAS verhängte mutmaßlich eine Composition-Geldstrafe von 40.000 SGD; das Unternehmen hat sein Fondsgeschäft für Privatanleger eingestellt und darf seit dem 18. Juli 2024 keine Gelder von Privatanlegern mehr verwalten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lizenzauflagen und Kapitalanforderungen gehören in ein laufendes Compliance-Monitoring der Geschäftsleitung; eine Unterschreitung muss sofort gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichten der Geschäftsleitung bei Lizenzauflagen, Kapitalanforderungen und Meldungen an die Aufsicht

Behörde / Gericht
Monetary Authority of Singapore (MAS)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Securities and Futures Act (SFA) und zugehörige Regulations; Auflagen der Capital Markets Services Licence
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
18.05.2026

Originalbetrag 40.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten FinnlandMarktmissbrauch und Insiderhandel 400.000 €

Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
Veröffentlicht
15.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.05.2026 Pareto Securities AbPareto Securities: 115.000 EUR für Lücken und Mehrfachmeldungen im Transaktionsreporting FinnlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 115.000 €

Die finnische Finanzaufsicht verhängte gegen Pareto Securities Ab eine Sanktionszahlung von 115.000 EUR. Das Unternehmen hatte 2024 an 71 Tagen und 2025 an 20 Tagen überhaupt keine Transaktionsmeldungen abgegeben und zwischen Juni 2023 und Mai 2025 13 Geschäfte ungewöhnlich oft gemeldet, die meisten mehr als 300-mal. Das Eingeständnis der Versäumnisse wirkte mindernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Meldestrecken brauchen eine Kontrolle, die Ausfälle und Dubletten sofort erkennt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Überwachung automatisierter Meldestrecken

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 26 Abs. 1 UAbs. 1 MiFIR (VO (EU) Nr. 600/2014); Sijoituspalvelulaki 15 luku 2 § 7 mom. 5 kohta; FivaL 40 §, 41 §
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeständnis der Versäumnisse und Zusammenarbeit mit der Aufsicht.
Veröffentlicht
13.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.05.2026 Banco Topázio S.A.Banco Topázio: 16,28 Mio. BRL und Krypto-Devisenverbot wegen Geldwäschemängeln BrasilienVerdachtsmeldungen 2,82 Mio. €

Der Sanktionsausschuss COPAS des Banco Central do Brasil verhängte gegen Banco Topázio S.A. Geldbußen von zusammen 16.280.000,00 BRL: 4.560.000,00 BRL, weil das Überwachungssystem keine Regeln für Devisengeschäfte zum Kauf und Verkauf virtueller Vermögenswerte enthielt, 3.280.000,00 BRL, weil verdächtige Geschäfte nicht oder verspätet an die Finanzermittlungsstelle Coaf gemeldet wurden (darunter 3,05 Mrd. BRL eines Kunden), und 8.440.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte. Zusätzlich darf sie zwei Jahre lang keine außerbörslichen Devisengeschäfte für virtuelle Vermögenswerte abwickeln, bei denen der Kunde als nicht autorisierter Intermediär für Dritte auftritt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Devisengeschäfte für Krypto-Intermediäre abwickelt, braucht passende Monitoring-Szenarien und muss auch die Kunden hinter den Kunden kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheüberwachung bei Devisengeschäften mit Krypto-Intermediären

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Lei 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 II, Art. 12 II und § 2 II und IV; Circular BCB 3.978/2020, Arts. 38, 39 und 48; Lei 13.506/2017, Art. 3 XVII, Art. 5 II und IV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 16.280.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter IrlandDatenpannen und Datensicherheit 277.500 €

Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.05.2026 Československá obchodní banka, a. s.ČNB: 30 Mio. CZK gegen ČSOB wegen Mängeln bei Kundenkontrolle und Geldwäscheprävention TschechienKundensorgfalt 1,23 Mio. €

Die Česká národní banka (ČNB) verhängte gegen die Československá obchodní banka eine Geldbuße von 30.000.000 CZK nach dem tschechischen Geldwäschegesetz. Die Bank hatte bei intern als hochriskant eingestuften Kunden, darunter ein Kreditinstitut, Zweck und Hintergrund von Transaktionen wie 58 Barabhebungen nicht ausreichend geprüft und die Eigentümer- und Leitungsstrukturen nicht vollständig mit den Sanktionslisten abgeglichen. Zudem fehlten wirksame interne Verfahren für die laufende Kundenkontrolle und für verstärkte Sorgfalt bei Geschäften mit Hochrisiko-Drittländern; bei 8.414 juristischen Personen mit komplexer Struktur unterblieb die Sanktionsprüfung der gesamten Struktur.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hochrisikokunden, gerade andere Finanzinstitute, brauchen eine laufende, dokumentierte Prüfung ihrer Transaktionen und ihrer gesamten Eigentümerkette einschließlich Sanktionsabgleich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Transaktionsmonitoring bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 lit. c, § 9a Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. d, § 48 Abs. 1 Zákon č. 253/2008 Sb. (AML-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 30.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.05.2026 P&V Assurances SCP&V Assurances: 150.000 EUR – Vertrieb über gestrichenen Versicherungsvermittler BelgienOrganisationspflichten 150.000 €

Ein Vermittler des Versicherers wurde im Dezember 2023 aus dem FSMA-Register gestrichen; wegen eines menschlichen Eingabefehlers im Überwachungstool bemerkte P&V das erst nach über einem Monat und schloss in der Zeit 34 Verträge über ihn ab. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 150.000 EUR; bereits 2020 hatte es einen Vergleich über denselben Betrag gegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Registerabgleiche sind nur so gut wie ihre Datenpflege – kritische Eingaben brauchen ein Vier-Augen-Prinzip.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfalt bei Stammdatenpflege / Registerabgleich

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 4 avril 2014 relative aux assurances, Art. 259
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
IT-Anpassungen, um Wiederholung zu verhindern.
Veröffentlicht
05.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs MaltaWerbung und Einwilligung 1.000 €

Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.05.2026 Swiss Fund Management AG in Liquidation; BZ Berater Zentrum AGFINMA entzieht Swiss Fund Management die Bewilligung und zieht Provisionen der BZ ein SchweizOrganisationspflichten Anordnung

Die Swiss Fund Management AG in Liquidation und die BZ Berater Zentrum AG, die rund 2'000 Vermögensverwaltungsmandate führte, lenkten Anlegergelder von rund 200 Mio. CHF direkt oder über Fonds in illiquide Anleihen miteinander verbundener Emittentinnen, die Immobilienprojekte nahestehender Gesellschaften finanzierten, ohne die Anlegerinnen und Anleger ausreichend über die Interessenkonflikte zu informieren und ohne angemessene Eignungs- und Angemessenheitsprüfung nach FIDLEG. Mit Verfügung vom 1. Mai 2026 entzog die FINMA der SFM die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen, wies das Bewilligungsgesuch der BZ als Vermögensverwalterin ab und zog bei der BZ Platzierungsprovisionen von über 3 Mio. CHF ein. Die Verfügung ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengelder in Produkte verbundener Gesellschaften lenkt, muss Interessenkonflikte offenlegen und die Eignung für jeden Kunden dokumentiert prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Eignungsprüfung in der Vermögensverwaltung

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verhaltensregeln nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG): Interessenkonflikte, Eignungs- und Angemessenheitsprüfung
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.04.2026 Deutsche Bank AG London BranchOFSI: 165.000 Pfund gegen Deutsche Bank AG London Branch im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 190.476 €

OFSI verhängte am 30. April 2026 gegen die Londoner Niederlassung der Deutsche Bank AG im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 165.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI führte die Niederlassung im Juni und Juli 2022 für einen Kunden zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler aus, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand. Laut OFSI enthielt die Liste des Screening-Anbieters keine Eigentumsangaben zu der gelisteten Einheit, sodass der Empfänger nicht erkannt wurde. Die Bank hatte die Zahlungen am 20. September 2022 selbst offengelegt. Nach einer Absichtsmitteilung vom 12. September 2025, die OFSI am 2. Dezember 2025 bestätigte, beantragte die Bank am 23. Januar 2026 eine ministerielle Überprüfung; das Verfahren endete mit dem Vergleich. Den ursprünglich angekündigten Betrag nennt die Veröffentlichung nicht. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (“DBLB”)“, 19.05.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-deutsche-bank-ag-london-branch-dblb. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.05.2026

Originalbetrag 165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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29.04.2026 Delta Dental Insurance Company und Delta Dental of New York, Inc.NYDFS: 2,25 Mio. $ gegen Delta Dental nach MOVEit-Angriff und verspäteter Meldung USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,92 Mio. €

Über eine Zero-Day-Lücke in MOVEit Transfer erbeuteten Angreifer 2023 Dateien mit Sozialversicherungs-, Führerschein-, Konto- und Gesundheitsdaten. Das NYDFS rügte unzureichende Aufbewahrungseinstellungen, Richtlinien und Kontrollen sowie die verspätete Meldung der Cybersecurity-Vorfälle an die Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Daten in Transfer-Tools nur so lange vorhalten wie nötig – und Sicherheitsvorfälle fristgerecht an die Aufsicht melden.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
30.04.2026

Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.04.2026.

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27.04.2026 Compensa Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Vienna Insurance GroupCompensa: 8,5 Mio. PLN wegen nicht auskömmlicher Kfz-Haftpflichtprämien PolenOrganisationspflichten 2 Mio. €

Die KNF belegte den Versicherer Compensa mit einer Geldbuße von 8.500.000 PLN, weil er in der Kfz-Haftpflichtversicherung (Versicherungsgruppe 10) in den Jahren 2022 bis 2024 Prämien festsetzte, die nicht ausreichten, um alle Verpflichtungen aus den Verträgen und die Kosten des Versicherungsbetriebs zu decken. Die Entscheidung ist nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versicherer müssen Prämien so kalkulieren, dass sie mindestens alle Leistungen aus den Verträgen und die Betriebskosten decken, und das regelmäßig überprüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskömmliche Prämienkalkulation in der Versicherung

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 2 ustawa z dnia 11 września 2015 r. o działalności ubezpieczeniowej i reasekuracyjnej
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.500.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.04.2026 Keytrade Bank (belgische Zweigniederlassung der Arkea Direct Bank SA)Keytrade Bank: 250.000 EUR für fehlerhafte Angemessenheitswarnungen im Onlinehandel BelgienOrganisationspflichten 250.000 €

Wegen eines IT-Problems zeigte Keytrade Bank vom 27. Dezember 2023 bis 13. März 2024 bei jeder Order denselben Warnhinweis an, unabhängig von der Komplexität des Instruments und dem bekannten Kenntnisstand des Kunden. Nach Auffassung der FSMA verletzte die Bank damit die Regeln zu klaren Kundeninformationen und zur Angemessenheitsprüfung, u. a. bei 81.416 Transaktionen in nicht komplexen Instrumenten, bei 1.081 Transaktionen in komplexen Instrumenten ohne Abfrage von Kenntnissen und Erfahrung und bei 4.542 Transaktionen, bei denen die nötige Warnung vor Unangemessenheit fehlte. Die Bank erstattete Verluste betroffener Kunden und zahlt im Vergleich 250.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtwarnungen im Online-Brokerage müssen nach Produkt und Kundenprofil differenzieren; Änderungen an dieser Logik brauchen Tests und laufendes Monitoring.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers / Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten (FSMA) – Comité de direction (règlement transactionnel)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 27bis § 1 und Art. 27ter §§ 3 und 5 Gesetz vom 2. August 2002; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank verkaufte betroffene komplexe Positionen, erstattete Verluste und informierte die Kunden.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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21.04.2026 Unternehmen (Anrufe zur Schadensregulierung), UK (anonymisiert)ICO: Anordnung gegen britisches Unternehmen wegen Anrufen zu Schadensregulierung ohne Einwilligung Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung Anordnung

Die ICO erließ gegen ein britisches Unternehmen eine Durchsetzungsanordnung (enforcement notice). Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen Anrufe zu Dienstleistungen der Schadensregulierung (claims management) veranlasst, ohne dass die Angerufenen eingewilligt hatten. Solche Anrufe sind nach Regulation 21A der PECR nur mit vorheriger Einwilligung zulässig; zudem sah die ICO einen Verstoß gegen Regulation 24. Der Bescheid ist eine Durchsetzungsanordnung; eine Geldbuße enthält er nicht.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21A und 24 PECR; section 40 DPA 1998
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.04.2026 flatexDEGIRO SEBaFin: 1 Mio. Euro gegen flatexDEGIRO wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung zu Sonderprüfung DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1 Mio. €

Die BaFin setzte am 20. April 2026 eine Geldbuße von 1.000.000 Euro gegen die flatexDEGIRO SE fest. Das Unternehmen hatte Ende 2022 die Ergebnisse einer Sonderprüfung nach § 44 KWG bei der flatexDEGIRO Bank AG, bei der die BaFin Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt hatte, nicht unverzüglich als Ad-hoc-Mitteilung, sondern verspätet nur als Pressemitteilung veröffentlicht. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Feststellungen der Aufsicht können Insiderinformationen sein – eine Pressemitteilung ersetzt die Ad-hoc-Mitteilung nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufsichtliche Prüfungsergebnisse als mögliche Insiderinformation bewerten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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20.04.2026 Arrowstreet Capital, Limited PartnershipAFM: 297.000 Euro gegen Arrowstreet Capital wegen falscher Leerverkaufsmeldungen NiederlandeVeröffentlichungs- und Meldepflichten 297.000 €

Die AFM verhängte am 20. April 2026 gegen die US-Vermögensverwalterin Arrowstreet Capital, Limited Partnership ein Bußgeld von 297.000 Euro, weil sie ihre Netto-Leerverkaufspositionen in Just Eat Takeaway.com und Galapagos zwischen Juli 2020 und November 2024 wegen eines Fehlers in ihrer Berechnungsmethode 101-mal zu niedrig an die AFM meldete, davon 85-mal auch bei der Pflicht zur Veröffentlichung. Weil das Unternehmen den Fehler selbst meldete, rasch korrigierte, voll kooperierte und Vorkehrungen gegen Wiederholung traf, senkte die AFM den Grundbetrag um 30 %; die vereinfachte Erledigung brachte weitere 15 % Nachlass, die Sache ist abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnungsmethoden für Meldepflichten gehören regelmäßig validiert; eine Selbstmeldung nach Entdeckung eines Fehlers senkt das Bußgeld spürbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Berechnung und Meldung von Netto-Leerverkaufspositionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Leerverkaufsverordnung, SSR)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, zügige Korrektur, volle Kooperation und Maßnahmen gegen Wiederholung (−30 % auf den Grundbetrag); vereinfachte Erledigung (−15 %).
Veröffentlicht
22.04.2026

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20.04.2026 Sapia Partners LLPFCA: Öffentliche Rüge für Sapia Partners wegen fehlender Trennung bei Kundengeldern Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten Verwarnung

Die FCA sprach gegenüber Sapia Partners LLP eine öffentliche Rüge aus. Sapia war für Kundengeldkonten verantwortlich, die im Zusammenhang mit ihrem vertraglich gebundenen Vertreter, einer Vermögensverwaltung, geführt wurden, sorgte aber nach den Feststellungen der FCA von 2014 bis 2020 nicht für eine wirksame Funktionstrennung zwischen den Personen, die Auszahlungen vornahmen, und denen, die die Konten abstimmten. In dieser Zeit flossen rund 150 Mio. Pfund auf die Konten, deren Kunden dadurch einem Verlustrisiko ausgesetzt waren. Sapia verpflichtete sich zu einer freiwilligen Zahlung von 19.637.950 Pfund an Kunden dieses Vertreters; deshalb verzichtete die FCA auf eine Geldbuße, die nach eigener Angabe sonst 7.412.000 Pfund (nach Nachlass) betragen hätte.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
FCA Principle 10; CASS 7.12.2R bzw. CASS 7.3.2R; section 205 FSMA 2000
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.04.2026 Liquidnet Canada Inc.Liquidnet Canada: vertrauliche Order-Daten an Unbefugte weitergegeben Kanada, ONOrganisationspflichten 369.572 €

Der Betreiber alternativer Handelssysteme gab vertrauliche Order- und Handelsinformationen seiner Rentenmarkt- und Aktienplattformen an nicht befugte Mitarbeitende weiter, hatte keine ausreichenden Schutzvorkehrungen und informierte die Aufsicht zunächst nicht offen. Sanktionen: 600.000 CAD Geldstrafe, 75.000 CAD Kosten, Verweis und externe Prüfung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsrechte auf vertrauliche Kundendaten müssen technisch begrenzt und regelmäßig überprüft werden – und Meldungen an die Aufsicht müssen vollständig sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Need-to-know-Prinzip und Schutz vertraulicher Handelsdaten

Behörde / Gericht
Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
National Instrument 21-101, s. 5.10(1)-(3); Securities Act (Ontario) ss. 127(1), 127.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Selbstanzeige, keine Vorbelastung

Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.04.2026 Ara 1857 S.p.A.IVASS: 900.000 EUR gegen Ara 1857, weil verlangte Abhilfen ausblieben ItalienOrganisationspflichten 900.000 €

IVASS verhängte gegen die Ara 1857 S.p.A. eine Geldbuße von 900.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. Das Unternehmen hatte die von der Aufsicht verlangten Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen nicht angemessen umgesetzt, sodass schwere Mängel in Unternehmensführung, Vergütungssystemen sowie Risikosteuerung und -kontrolle und in der aktuellen und künftigen Solvabilitätsbeurteilung fortbestanden. Laut IVASS-Sanktionsstatistik hatte das Unternehmen bereits 2023 eine Geldbuße von 380.000 EUR erhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Auflagen sind keine Empfehlungen: Bleiben verlangte Korrekturen aus, ist schon das ein eigener, empfindlich sanktionierter Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung aufsichtlicher Abhilfemaßnahmen

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 188 Abs. 3-bis lit. d, Art. 30, 30-bis, 30-ter, 30-quater, 30-septies und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); IVASS-Verordnung 38/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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08.04.2026 The Goldman Sachs Group, Inc.Goldman Sachs Group: 1,5 Mio. SEK wegen verspäteter Stimmrechtsmitteilungen SchwedenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 139.095 €

Finansinspektionen verhängte gegen The Goldman Sachs Group, Inc. eine Sanktionsgebühr von 1.500.000 SEK, weil sechs Über- und Unterschreitungen der 5-%-Schwelle bei Aktien und Stimmrechten von Lundin Mining Corporation, Samhällsbyggnadsbolaget i Norden AB und Scandic Hotels Group AB zwischen 1 und 104 Handelstage zu spät gemeldet wurden; ein weiterer Vorgang (Lundin Mining, 27. März 2025) wurde eingestellt. FI berücksichtigte, dass ein professioneller Marktteilnehmer bei mehreren Emittenten verstoßen hatte, und sah keinen Grund für einen Erlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Beteiligungsüberwachung muss das Über- und Unterschreiten nationaler Meldeschwellen taggenau erkennen und fristgerecht melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beteiligungsmeldungen (Flagging) bei Über- und Unterschreiten von Schwellenwerten

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
6 kap. 3 a § första stycket 4 lagen (1991:980) om handel med finansiella instrument (Flaggningspflicht)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
10.04.2026

Originalbetrag 1.500.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.03.2026 XTB S.A.XTB: 20 Mio. PLN wegen mangelhafter Angemessenheitsprüfung beim CFD-Vertrieb PolenOrganisationspflichten 4,66 Mio. €

Die KNF belegte das Maklerhaus XTB mit einer Geldbuße von 20.000.000 PLN, weil es zwischen Januar 2022 und September 2023 die Kenntnisse und Erfahrungen von Kunden nicht ordnungsgemäß prüfte, den Zielmarkt für komplexe Instrumente wie CFD nicht angemessen bestimmte, mögliche Interessenkonflikte durch die an Kunden verteilte „lista HOT“ nicht erfasste und Kunden unzuverlässige Informationen zu CFD-Risiken gab. Auf Antrag von XTB prüfte die KNF den Fall erneut und hielt die Entscheidung am 28. August 2026 aufrecht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erfahrungen mit einfachen Produkten reichen nicht aus, um Kunden komplexe Hebelprodukte wie CFD als angemessen einzustufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angemessenheitsprüfung und Produktüberwachung bei Hebelprodukten

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 34 Abs. 2 lit. a, Art. 48 und Art. 56 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565; § 37 Abs. 5 Nr. 6 i. V. m. § 31 Abs. 7 Verordnung des Finanzministers vom 30.05.2018; Art. 83c Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 20.000.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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30.03.2026 Peken Global Limited (KuCoin)Peken Global (KuCoin): 500.000 USD und Verbot des US-Zugangs ohne CFTC-Registrierung USAOrganisationspflichten 435.388 €

Auf Klage der CFTC erließ das Bundesgericht in New York eine Zustimmungsanordnung gegen die Betreiberin der Kryptobörse KuCoin, die auf den Turks- und Caicosinseln registriert ist. Peken Global hatte US-Teilnehmern direkten Zugang zu ihrem Handelssystem gewährt, ohne als ausländische Börse (Foreign Board of Trade) bei der CFTC registriert zu sein; das Gericht untersagte dies dauerhaft und verhängte eine Geldbuße von 500.000 USD. Auf eine Gewinnabschöpfung wurde wegen der Kooperation und der Einziehung im parallelen Strafverfahren verzichtet, in dem sich Peken Global wegen eines nicht lizenzierten Geldübermittlungsgeschäfts schuldig bekannt hatte. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer US-Teilnehmern direkten Zugang zu einer ausländischen Handelsplattform gibt, braucht die passende CFTC-Registrierung oder muss den Zugang wirksam unterbinden.

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the Southern District of New York (auf Klage der CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
CFTC Regulation 48.3 (17 C.F.R. § 48.3); Section 6c Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 13a-1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit der CFTC und im Strafverfahren; wegen der dort angeordneten Einziehung verlangte die CFTC keine Gewinnabschöpfung.
Veröffentlicht
30.03.2026

Originalbetrag 500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.03.2026 Oztures Trading Pty Ltd (Binance Australia Derivatives)Binance Australia Derivatives: 10 Mio. AUD wegen falsch eingestufter Privatkunden AustralienOrganisationspflichten 5,98 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 10 Mio. AUD, weil der Anbieter von Krypto-Derivaten zwischen Juli 2022 und April 2023 524 Privatkunden – mehr als 85 % seiner australischen Kundschaft – fälschlich als Großkunden (wholesale clients) einstufte und ihnen damit u. a. Product Disclosure Statement, Zielmarktbestimmung und ein ordnungsgemäßes internes Beschwerdeverfahren vorenthielt. Ursache waren mangelhafte Onboarding-Prozesse – etwa ein beliebig oft wiederholbarer Multiple-Choice-Test – sowie unzureichende Schulung und Prüfung; die betroffenen Kunden erlitten 8,66 Mio. AUD Handelsverluste und zahlten 3,89 Mio. AUD Gebühren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einstufungen, die Kunden Schutzrechte nehmen, brauchen belastbare Nachweise, geschultes Personal und eine wirksame Kontrolle – ein wiederholbarer Wissenstest ersetzt keine Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundeneinstufung (Privat- oder Großkunde) und Prüfung von Nachweisen beim Onboarding

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) ss 1012B(3)(a)(i) und (iii), 994B(1) und (2)(a), 912A(1)(a), (b), (f) und (g); Geldbuße nach s 1317G
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Vollständige Entschädigung der betroffenen Kunden (rund 13,1 Mio. AUD) unter Aufsicht der ASIC, Kooperation im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, Eingeständnis aller Verstöße; keine früheren gerichtlichen Feststellungen.
Veröffentlicht
27.03.2026

Originalbetrag 10.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.03.2026 13010431 Canada Inc. (Necosmart)FINTRAC: 693.742 CAD gegen Krypto-Dienstleister Necosmart wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 434.295 €

Gegen den Money Services Business aus Edmonton, der auch virtuelle Währungen tauscht, verhängte FINTRAC 693.742,50 CAD wegen fünf Verstößen: mehrfach unterlassene Verdachtsmeldungen, fehlende schriftliche Compliance-Richtlinien, unzureichende verstärkte Maßnahmen bei Hochrisiko-Transaktionen, fehlende Risikobewertung und unvollständige Aufzeichnungen zu Beruf und Transaktionen bei Krypto-Tauschgeschäften.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kleine Krypto-Wechselstuben brauchen dasselbe Grundgerüst wie Banken: Risikoanalyse, Richtlinien, verstärkte Prüfung und Meldewesen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmomente beim Krypto-Tausch erkennen und melden

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.05.2026

Originalbetrag 693.742,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.03.2026 Dinosaur Merchant Bank LimitedDinosaur Merchant Bank: 338.000 GBP – CFD-Handel ohne Marktmissbrauchsüberwachung Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten 389.760 €

Nach Einführung eines neuen Ordersystems im Juni 2024 wurden CFD-Geschäfte mit einem Basiswert von rund 3,05 Mrd. USD nicht von der automatisierten Handelsüberwachung erfasst. Die Bank erkannte den Fehler im Oktober 2024, behob ihn aber erst im Mai 2025; die FCA verhängte nach 30 % Kooperationsnachlass 338.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei jeder Systemumstellung muss geprüft werden, ob die Überwachungssysteme die neuen Datenströme tatsächlich erfassen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 2 UK MAR; SYSC 6.1.1R; FCA Principle 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation (30 % Nachlass); CFD-Geschäft im Mai 2025 eingestellt.

Originalbetrag 338.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.03.2026 NN Penzijní společnost, a.s.ČNB: 10 Mio. CZK gegen NN Penzijní společnost – Zinserträge der Sparer als eigene verbucht TschechienOrganisationspflichten 408.530 €

Die ČNB verhängte gegen die NN Penzijní společnost eine Geldbuße von 10.000.000 CZK nach dem Gesetz über die ergänzende Altersvorsorge. Die Pensionsgesellschaft hatte 2023 Zinserträge von zusammen 8.060.467,26 CZK aus Geldern der Sparer auf Sammel- und Auszahlungskonten als eigene Erträge verbucht, statt sie den Teilnehmern zuzuordnen. Außerdem fehlten bis mindestens Februar 2024 eine unabhängige, laufende Kontrolle der Anlagegrenzen, eine wirksame Kontrolle ausgelagerter Tätigkeiten und angemessene Verfahren für Interessenkonflikte innerhalb der Unternehmensgruppe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erträge aus Kundengeldern gehören den Kunden; wer Verwaltung auslagert, braucht eigene, unabhängige Kontrollen statt der Daten des Dienstleisters.

Bezug zu Schulung und Awareness

Treuhänderische Pflichten gegenüber Sparern und Kontrolle ausgelagerter Tätigkeiten

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 49 lit. a und b, § 50, § 51, § 54 Abs. 1, § 160 Abs. 1 lit. q und u, § 160 Abs. 10 Zákon č. 427/2011 Sb. (ZDPS, Fassung bis 31. 12. 2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 10.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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25.03.2026 Familiam Asset Management OyFamiliam Asset Management: 70.000 EUR für 2.867 nicht gemeldete Wertpapiergeschäfte FinnlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 70.000 €

Der Vermögensverwalter meldete zwischen September 2021 und August 2023 insgesamt 2.867 Geschäfte nicht fristgerecht an die Aufsicht und reichte 2024 zudem Quartalsmeldungen (FINREP) verspätet ein. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 70.000 EUR; das Eingeständnis wirkte mindernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten brauchen ein Fristen-Monitoring mit Vertretungsregel – gerade in kleinen Häusern ohne eigene Meldeabteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Regulatorisches Meldewesen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
MiFIR (VO (EU) 600/2014) Art. 26 Abs. 1; IFR (VO (EU) 2019/2033) Art. 54 Abs. 1; FIN-FSA-Vorschriften 20/2013 (FINREP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeständnis der Versäumnisse / Kooperation.
Veröffentlicht
25.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Revolut Group Holdings Ltd, Revolut Bank UAB, Revolut Securities Europe UABAGCM: 11,5 Mio. Euro gegen Revolut wegen irreführender Anlage-, Konto- und IBAN-Angaben ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 11,5 Mio. €

Die AGCM beanstandete drei unlautere Geschäftspraktiken von Revolut: unklare Hinweise, dass Anleger teils nur Aktienbruchteile erwerben, sowie irreführende Werbung mit „0 % Provision“; unklare Informationen über Kontosperrungen und deren aggressive Durchführung ohne angemessene Vorwarnung und Unterstützung; fehlende Angaben zu Voraussetzungen und Dauer für den Erhalt einer italienischen IBAN. Verhängt wurden 5.000.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Securities Europe UAB sowie 5.000.000 und 1.500.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Bank UAB, jeweils gesamtschuldnerisch, zusammen 11.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kontosperrungen brauchen transparente Kriterien, rechtzeitige Information und einen erreichbaren Klärungsweg, und „0 % Provision“ darf nicht beworben werden, wenn andere Kosten anfallen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei Anlageprodukten, Gebührenwerbung und Kontosperrungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bei der IBAN-Praxis berücksichtigte die AGCM Maßnahmen, die Revolut während des Verfahrens aus eigenem Antrieb ergriffen hatte.
Veröffentlicht
02.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 The Bank of London Group Limited und Oplyse Holdings Limited (vormals The Bank of London Group Holdings Limited)PRA: 2 Mio. GBP gegen The Bank of London und Mutter wegen Täuschung über Kapitallage Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 2,31 Mio. €

Die PRA verhängte gegen The Bank of London Group Limited und ihre Finanzholding Oplyse Holdings Limited eine Geldbuße von 2.000.000 GBP. Von Oktober 2021 bis Mai 2024 erfüllten sie über längere Zeit ihre Kapitalanforderungen nicht, täuschten die PRA wiederholt über ihre tatsächliche Kapitallage – unter anderem mit gefälschten Dokumenten – und steuerten und meldeten einen Großkredit der Bank an die Muttergesellschaft nicht ordnungsgemäß. Es war die erste Geldbuße der PRA wegen fehlender Integrität und ihr erstes Verfahren gegen eine Finanzholding; angemessen gewesen wären 12 Mio. GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gegenüber der Aufsicht zählt nur die wahre Kapitallage – geschönte oder gefälschte Nachweise machen aus einem Kapitalproblem einen Integritätsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrhaftigkeit gegenüber der Aufsicht; keine geschönten Kapitalnachweise

Behörde / Gericht
Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
PRA Fundamental Rules 1, 3, 4 und 7; PRA Rulebook: Reporting (CRR) Part Kap. 3 Art. 5 und Art. 7, Large Exposures (CRR) Part Art. 393–395, Notifications 2.3, Related Party Transaction Risk 2.1 und 2.3, Definition of Capital 7A; ss. 206 und 192Y FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Wegen nachgewiesener ernsthafter finanzieller Härte setzte die PRA die Geldbuße von 12 Mio. GBP auf 2 Mio. GBP herab; die Unternehmen einigten sich mit der PRA.
Veröffentlicht
24.03.2026

Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.03.2026 Conclusive Financial Limited (auch „PCP Refunds“)FCA ordnet Löschung irreführender Werbung für Kfz-Finanzierungsansprüche bei Conclusive an Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die FCA wies das Schadensregulierungsunternehmen Conclusive Financial Limited, das auch als „PCP Refunds“ auftritt, mit sofortiger Wirkung an, Werbung für Entschädigungsansprüche aus Kfz-Finanzierungen zu entfernen und gleichartige Werbung künftig zu unterlassen. Die Anzeigen nutzten ohne Erlaubnis bearbeitete Videoausschnitte des Gründers eines bekannten Verbraucherfinanzportals sowie das FCA-Logo, stellten den Zulassungsstatus als Qualitätsmerkmal heraus, nannten ohne Beleg eine durchschnittliche Erstattung von 1.846 GBP und erklärten beim Angebot „No Win, No Fee“ die anfallenden Gebühren nicht ausreichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Finanzwerbung darf weder mit Prominenten oder Behördenlogos Vertrauen erzeugen noch unbelegte Durchschnittsbeträge versprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtskonforme Werbung in sozialen Medien; keine Nutzung von Prominenten oder Behördenlogos

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
s. 137S FSMA 2000; CMCOB 3.2.1R, 3.2.7R und 3.2.9R
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.03.2026 Mavera ABMavera: 14,3 Mio. SEK für Exklusivklauseln mit versicherungsmedizinischen Beratern SchwedenMissbrauch von Marktmacht 1,32 Mio. €

Konkurrensverket stellte fest, dass Mavera AB seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es seit dem 1. Januar 2021 in Verträgen mit Unternehmen, die versicherungsmedizinische Beratung erbringen, Exklusivklauseln anwendet, die Beratung für konkurrierende Anbieter untersagen. Die Behörde setzte eine Wettbewerbsschadensgebühr (konkurrensskadeavgift) von 14.300.000 SEK fest und ordnete an, die Klauseln nicht mehr anzuwenden und die Vertragspartner binnen sechs Wochen zu informieren; die Anordnung ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 30.000.000 SEK bewehrt. Mavera hat Rechtsmittel beim Patent- och marknadsdomstolen eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Exklusivbindungen eines marktbeherrschenden Auftraggebers gegenüber Dienstleistern können Wettbewerber vom Markt fernhalten und sind kartellrechtlich hoch riskant.

Bezug zu Schulung und Awareness

Exklusivitätsklauseln marktbeherrschender Unternehmen

Behörde / Gericht
Konkurrensverket
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
2 kap. 7 § konkurrenslagen (2008:579); Art. 102 AEUV; 3 kap. 1 § och 3 kap. 5 § första stycket 1 KL
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.03.2026

Originalbetrag 14.300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Bithumb Co., Ltd.Bithumb: Teilsperre und 36,9 Mrd. KRW Bußgeld wegen Geldwäsche-Verstößen SüdkoreaKundensorgfalt 21,5 Mio. €

Die KoFIU stellte fest, dass die Kryptobörse Bithumb von August 2022 bis April 2025 45.772 Übertragungen von Kryptowerten mit 18 Kryptodienstleistern abwickelte, die ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen waren, und in großer Zahl Pflichten zur Kundenidentifizierung und die daran geknüpften Transaktionsbeschränkungen verletzte; hinzu kamen Mängel bei Verdachtsmeldungen, Aufbewahrung und der Risikobewertung neuer Produkte. Sie ordnete am 17. März 2026 eine sechsmonatige teilweise Geschäftssperre an (keine Übertragung von Kryptowerten für Neukunden vom 27. März bis 26. September 2026) und verhängte eine Geldbuße von 36.873,5 Mio. KRW. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptobörsen müssen Gegenparteien bei Ein- und Auszahlungen gegen das Register gemeldeter Anbieter abgleichen, bevor sie Übertragungen zulassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Gegenparteien und Kundenidentifizierung bei Kryptotransfers

Behörde / Gericht
Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 4, 5, 5-2, 5-4 und 8 Act on Reporting and Using Specified Financial Transaction Information; Art. 9, 10-6, 10-9 und 10-20 Durchführungsverordnung (Teilsperre wegen Art. 8 i. V. m. Art. 10-20 DVO: Geschäfte mit nicht gemeldeten Anbietern)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.03.2026

Originalbetrag 36.873.500.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Alecta Tjänstepension ÖmsesidigtAlecta: Verwarnung und 50 Mio. SEK wegen Risikokontrolle bei Heimstaden-Investments SchwedenOrganisationspflichten 4,67 Mio. €

Finansinspektionen erteilte dem Betriebsrentenversicherer Alecta eine Verwarnung und die gesetzliche Höchst-Sanktionsgebühr von 50.000.000 SEK. Bei Investitionen von rund 26,5 Mrd. SEK in Heimstaden Bostad AB zwischen Oktober 2019 und August 2023 hatte Alecta – mit Ausnahme eines Investitionszeitpunkts – das Verlustrisiko aus Satzung und Aktionärsvereinbarungen nicht ausreichend ermittelt und nicht sichergestellt, es beherrschen zu können; die Mittel wurden damit nicht so angelegt, wie es den Interessen der Anspruchsberechtigten am besten dient. FI stufte die Verstöße als schwerwiegend ein, sah aber wegen der ergriffenen Maßnahmen von einem Lizenzentzug ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengelder investiert, muss vor jeder Tranche die vertraglichen Risiken (Einfluss, Ausstieg, Reinvestitionspflichten) analysieren und dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikokontrolle und Sorgfalt bei Großinvestitionen von Pensionsgeldern

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
6 kap. 20 § försäkringsrörelselagen (2010:2043) in der Fassung vor dem 1.1.2016; 6 kap. 1–3 §§ lagen (2019:742) om tjänstepensionsföretag; 15 kap. 1, 2 och 16 §§ LTF
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Alecta tauschte mehrere leitende Führungskräfte aus, veränderte die Kapitalanlage personell und stärkte den Vorstand; FI hielt deshalb eine Verwarnung statt eines Lizenzentzugs für ausreichend.
Veröffentlicht
18.03.2026

Originalbetrag 50.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

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17.03.2026 TradeStation Securities, Inc.OFAC: 1,11 Mio. US-Dollar Vergleich mit TradeStation wegen Wertpapierhandel für Kunden in Iran, Syrien und auf der Krim USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 963.196 €

Der Online-Broker TradeStation Securities, Inc. aus Florida zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.110.661 US-Dollar für 481 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC konnten Kunden im Iran, in Syrien und auf der Krim zwischen Juni 2021 und Juni 2022 nach mehreren Fehlern in den Compliance-Kontrollen über die mobile App 481 Wertpapiergeschäfte im Wert von zusammen 4.442.645 US-Dollar ausführen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfemaßnahmen; die Basisbuße lag bei 2.221.322 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „TradeStation Securities, Inc. Settles with OFAC for $1,110,661 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 17.03.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935351/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (481 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.03.2026

Originalbetrag 1.110.661 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

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17.03.2026 Hakrinbank N.V.; Finabank N.V.; De Surinaamsche Bank N.V.OM: Vergleiche mit drei surinamischen Banken wegen fahrlässiger Geldwäsche NiederlandeKundensorgfalt 415.000 €

Die Hakrinbank N.V., die Finabank N.V. und De Surinaamsche Bank N.V. schlossen mit dem Openbaar Ministerie Transaktionen (außergerichtliche Vergleiche) wegen des Verdachts fahrlässiger Geldwäsche (schuldwitwassen) im Jahr 2018 und zahlen zusammen 415.000 Euro (Hakrinbank 166.000 Euro, Finabank und De Surinaamsche Bank je 124.500 Euro). Anlass war die Beschlagnahme von 19,5 Mio. Euro Bargeld der drei Banken auf dem Weg nach Hongkong am Flughafen Schiphol im April 2018; das OM warf ihnen vor, in Suriname die Herkunft des Bargelds nicht ausreichend geprüft zu haben, insbesondere wer die Kunden der Wechselstuben unter ihren Kunden waren. Vorsatz stellte das OM nicht fest; berücksichtigt wurden das Alter der Sache und der geringere Schweregrad fahrlässiger Geldwäsche, das beschlagnahmte Geld wird zurückgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken, die Bargeld von Wechselstuben annehmen und international versenden, müssen auch die Kunden ihrer Kunden in die Herkunftsprüfung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsprüfung bei Bargeldlieferungen und Kunden von Wechselstuben

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Arrondissementsparket Noord-Holland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Schuldwitwassen (fahrlässige Geldwäsche nach niederländischem Strafrecht); Transaktion des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Vorsatz festgestellt; Alter der Sache; Banken haben inzwischen Verbesserungen bei Bargeldkontrollen, KYC und Governance umgesetzt.
Veröffentlicht
17.03.2026

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13.03.2026 Macquarie Securities (Australia) LimitedMacquarie Securities: 35 Mio. AUD wegen jahrelang falsch gemeldeter Leerverkäufe AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 21,5 Mio. €

Der Supreme Court of New South Wales verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 35 Mio. AUD gegen das Wertpapierhandelsunternehmen, weil es zwischen Dezember 2009 und Februar 2024 infolge unzureichender Systeme, Prozesse und Kontrollen mindestens 73 Millionen Leerverkäufe falsch an den Marktbetreiber gemeldet und bei Aufträgen vorgeschriebene Regulierungsdaten weggelassen hatte. Das Gericht stellte zudem ein unzureichendes Risikomanagement und irreführendes Verhalten fest und ordnete ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Regulatorische Meldestrecken brauchen eigene, regelmäßig getestete Kontrollen; entdeckte Einzelfehler sind als möglicher Hinweis auf Systemmängel zu untersuchen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit regulatorischer Meldungen (Leerverkaufs- und Auftragsdaten) und Eskalation erkannter Meldefehler

Behörde / Gericht
Supreme Court of New South Wales (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) ss 798H(1)(b), 912A(1)(h), 1041H(1); ASIC Market Integrity Rules (Securities Markets) 2017; Geldbuße nach s 1317G(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Frühe Anerkennung der Verstöße, anhaltende Kooperation mit der ASIC und Reue; die Fehler wurden nach ihrer Entdeckung der ASIC gemeldet und umgehend behoben; keine früheren gerichtlichen Feststellungen ähnlicher Verstöße.
Haftung von Führungskräften
Nach der Entscheidung entstanden die Fehler auf operativer Ebene; eine Beteiligung der Geschäftsleitung wurde von der ASIC nicht behauptet.
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 35.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.03.2026.

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10.03.2026 U K Insurance LimitedPRA: 10,625 Mio. GBP gegen U K Insurance wegen fehlerhafter Solvency-II-Bilanz Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 12,3 Mio. €

Die PRA verhängte gegen U K Insurance Limited, die wichtigste Versicherungsgesellschaft der Direct Line Group (seit Juli 2025 Teil von Aviva), eine Geldbuße von 10.625.000 GBP. Wegen unwirksamer Kontrollen sowie Personal- und Kompetenzproblemen in Finanz- und Aktuarsfunktion wurde die Solvency-II-Bilanz in den Jahren 2023 und 2024 falsch berechnet, sodass das Unternehmen seine Solvenz gegenüber der PRA und dem Markt zu hoch auswies; der Fehler blieb längere Zeit unentdeckt. Es war der erste Fall im Early Account Scheme der PRA.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Kennzahlen wie die Solvenzquote brauchen wirksame vorbeugende und aufdeckende Kontrollen sowie ausreichend qualifiziertes Personal.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrollen, Kompetenz und Schulung in Finanz- und Aktuarsfunktion

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Prudential Regulation Authority (PRA), Bank of England
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
PRA Fundamental Rule 6; Notifications 6.1; Reporting 2.4 und 3.2 (PRA Rulebook); s. 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Teilnahme am Early Account Scheme mit frühen Eingeständnissen: 50 % Nachlass (sonst 21,25 Mio. GBP); die Geschäftsleitung informierte die PRA nach Entdeckung ohne Verzögerung, korrigierte die veröffentlichten Angaben und behob die Ursachen; nach Auffassung der PRA weder vorsätzlich noch leichtfertig.
Veröffentlicht
11.03.2026

Originalbetrag 10.625.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.03.2026.

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10.03.2026 Barclays PLCBaFin: 1,65 Mio. Euro gegen Barclays wegen 26 verspäteter Stimmrechtsmitteilungen DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,65 Mio. €

Die BaFin setzte am 10. März 2026 eine Geldbuße von 1.650.000 Euro gegen die Barclays PLC fest. Zwischen Juni 2022 und März 2023 hatte das Unternehmen in 26 Fällen Stimmrechtsmitteilungen zu demselben Emittenten nicht rechtzeitig übermittelt; geahndet wurde eine Aufsichtspflichtverletzung, weil ausreichende organisatorische Maßnahmen fehlten. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Positionen in deutschen Emittenten hält, braucht ein verlässliches Schwellen-Monitoring, sonst werden viele Meldeversäumnisse zu einem hohen Bußgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stimmrechtsschwellen überwachen und fristgerecht melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 33 Abs. 1 S. 1, § 34 Abs. 1 S. 1, § 38 Abs. 1 S. 1 und § 39 Abs. 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Geahndet wurde die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG: Die Gesellschaft hatte keine ausreichenden organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Verstöße zu verhindern oder wesentlich zu erschweren.
Veröffentlicht
27.03.2026

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09.03.2026 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Finanz- und Versicherungsprodukte (anonymisiert)BNetzA: 50.000 Euro gegen Finanzvertrieb, der sich am Telefon als Beratungsstelle ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 50.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Finanz- und Versicherungsprodukte bewarb, ein Bußgeld von 50.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer belästigten besonders intensiv, gaben sich wahrheitswidrig als unabhängige Beratungsstelle aus und stellten Werbeanrufe als Serviceanrufe dar; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, darf weder die eigene Identität noch den Werbezweck des Anrufs verschleiern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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06.03.2026 Canaccord Genuity LLCFinCEN: 80 Mio. US-Dollar gegen Canaccord Genuity wegen AML- und Korrespondenzmängeln USAKundensorgfalt 69,2 Mio. €

FinCEN verhängte 80 Mio. US-Dollar gegen den Broker-Dealer, der vorsätzliche BSA-Verstöße einräumte: kein wirksames AML-Programm, keine Sorgfaltsprüfung bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und unterlassene Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug. Zugesagte Abhilfemaßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schriftlich zugesagte Abhilfe gegenüber der Aufsicht muss tatsächlich und zügig umgesetzt werden – jahrelange Verzögerung verschärft die spätere Sanktion.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
06.03.2026

Originalbetrag 80.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2026.

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05.03.2026 Stonehage Fleming Luxembourg S.A.Stonehage Fleming Luxembourg: 56.000 EUR wegen verspäteter Verdachtsmeldungen LuxemburgVerdachtsmeldungen 56.000 €

Die CSSF verhängte gegen den spezialisierten Finanzdienstleister, geprüft wurde sein Domizilierungsgeschäft, eine Geldbuße von 56.000 EUR (rund 2 % des Jahresumsatzes). In vier Fällen mit negativen Medienberichten zu möglicher Korruption oder Drogenhandel meldete das Unternehmen erst auf Nachfrage der CSSF und unvollständig an die FIU; in sechs weiteren Fällen mit Hinweisen auf Korruption, Bestechung und Steuerdelikte unterblieb eine Meldung ganz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Presse zu Kunden verlangt eine eigene Klärung und bei fortbestehendem Verdacht eine vollständige Meldung – nicht erst auf Nachfrage der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Negative Medienberichte prüfen und rechtzeitig vollständig melden

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1), (2)(f) und (3)(a) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt u. a. Art. 5(1)(a); Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzter Prüfungsumfang; Anerkennung der Feststellungen, Aktionsplan und Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
09.06.2026

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04.03.2026 Santander Bank Polska S.A. (heute Erste Bank Polska S.A.)Santander Bank Polska: 21,1 Mio. PLN wegen Mängeln im Wertpapier- und Treasury-Geschäft PolenOrganisationspflichten 4,95 Mio. €

Die KNF verhängte acht Geldbußen von zusammen 21.100.000 PLN, unter anderem wegen der Zusammenarbeit mit nicht bevollmächtigten Dritten bei Kundengeschäften (2 und 4 Mio. PLN), Geschäften mit Kunden außerhalb des Zielmarkts (2,5 Mio. PLN), fehlender Kosteninformation bei Währungssicherungsgeschäften (1 Mio. PLN), eines unzulässigen Vergütungssystems (0,5 Mio. PLN), der Ausführung von Aufträgen zu „Oprocentowanie Nie Wyższe Niż“ (7 Mio. PLN), unwirksamer interner Kontrolle und Compliance-Funktion (4 Mio. PLN) sowie fehlender Archivierung von Kundenkorrespondenz (0,1 Mio. PLN). Nach einem Antrag auf erneute Prüfung bestätigte die KNF die Geldbußen am 28. August 2026; eine Klage beim Verwaltungsgericht ist möglich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken müssen die Vollmacht von Personen prüfen, die für Kunden handeln, und ihre Compliance-Funktion so ausstatten, dass sie solche Lücken tatsächlich erkennt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirksame Compliance-Funktion und Umgang mit Kundenvertretern im Treasury-Geschäft

Behörde / Gericht
Komisja Nadzoru Finansowego (KNF)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 83b Abs. 3, Art. 83c Abs. 1 und 4, Art. 83e Abs. 1 ustawa o obrocie instrumentami finansowymi; § 8 Abs. 1 i. V. m. § 26 Nr. 1 Verordnung des Finanzministers vom 24.09.2012; Art. 9c Abs. 1 Nr. 4 und Art. 88k Abs. 6a Prawo bankowe
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 21.100.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.03.2026.

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03.03.2026 BNF Bank p.l.c.Malta: 69.000 Euro gegen BNF Bank wegen verspäteter Meldungen ans Kontenregister MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 69.000 €

Nach der Einführung eines neuen Kernbankensystems im April 2025 konnte die Bank bis September 2025 die wöchentlich vorgeschriebenen Datenlieferungen an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht fristgerecht übermitteln. Die FIAU verhängte 69.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei IT-Umstellungen müssen regulatorische Meldestrecken vorab getestet werden – Migrationsprobleme entschuldigen verpasste Fristen nicht.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8 Centralised Bank Account Register Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank versuchte laufend, Meldungen hochzuladen
Veröffentlicht
06.03.2026

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27.02.2026 MBaer Merchant Bank AGFINMA entzieht MBaer Merchant Bank die Bewilligung wegen schwerer Geldwäschereimängel SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einem Enforcementverfahren stellte die FINMA schwere, systematische Mängel bei den Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung, in der Organisation und im Risikomanagement fest; die Bank ermöglichte Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen, und führte Transaktionen für sanktionierte Personen aus. Die FINMA hatte der Bank die Bewilligung entzogen und die Liquidation angeordnet; mit dem Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden die Anordnungen am 27.02.2026 wirksam. Tags zuvor hatte FinCEN vorgeschlagen, die Bank als Institut von primärem Geldwäschereibedenken einzustufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Systematische Geldwäscherei- und Sanktionsmängel können eine Bank die Lizenz kosten – nicht nur Geld.

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht und Bankenaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
27.02.2026
Quellen

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23.02.2026 COFIDIS SA (Zweigniederlassung Slowakei)NBS: 160.000 EUR gegen COFIDIS-Zweigniederlassung wegen 23 Geldwäsche-Mängeln SlowakeiInterne Sicherungsmaßnahmen 160.000 €

Die NBS verhängte gegen die französische Bank COFIDIS für ihre slowakische Zweigniederlassung eine Geldbuße von 160.000 EUR wegen 23 Verstößen, die eine im Mai 2021 begonnene Vor-Ort-Prüfung ergeben hatte. Das Programm gegen Geldwäsche war veraltet und unvollständig (unter anderem fehlten aktuelle Angaben zum Geldwäschebeauftragten, klare Regeln, wann allgemeine und wann verstärkte Sorgfaltspflichten gelten, eine eigene Risikobewertung und Aufbewahrungsvorgaben), 2020 waren nur 5 von 27 Beschäftigten geschult, und 6 von 7 neu eingestellten Beschäftigten mit Geldwäscheaufgaben wurden nicht binnen drei Monaten geschult. Zudem prüfte die Zweigniederlassung bei Online-Produkten und elektronischer Unterschrift die Identität der Kunden nicht ausreichend, erkannte politisch exponierte Personen nicht, überwachte Drittzahlungen auf Kreditkonten nicht, meldete die Ablehnung ungewöhnlicher Geschäfte nicht an die Finanzermittlungsstelle und legte der NBS fehlerhafte Kundendaten vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein AML-Programm muss jährlich aktualisiert werden, und neue Beschäftigte mit Geldwäscheaufgaben brauchen ihre Schulung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Schulung für bestehende und neue Beschäftigte

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Národná banka Slovenska (NBS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 10, § 12, § 14, § 17, § 19, § 20 Abs. 1 bis 3, § 20a Zákon č. 297/2008 Z. z. (AML-Gesetz); § 27 Abs. 2, § 42 Abs. 2, § 50 Abs. 1 lit. d Zákon č. 483/2001 Z. z. (Bankengesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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23.02.2026 VersaBankFINTRAC: Geldbuße von 42.075 CAD gegen VersaBank wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 26.082 €

VersaBank ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in London (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 42.075 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen stufte die Bank nach FINTRAC in mindestens sieben Fällen Kunden mit erhöhtem oder hohem Risiko nicht richtig ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VersaBank“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 42.075 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

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20.02.2026 BofA Securities Europe SABofA Securities Europe: 6,2 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen falscher Marktrisiko-Meldungen EU-EbeneVeröffentlichungs- und Meldepflichten 6,2 Mio. €

BofA Securities Europe SA meldete nach der Entscheidung der EZB in sechs Quartalen (31. Dezember 2022 bis 31. März 2024) zu niedrige risikogewichtete Aktiva für das Marktrisiko und damit falsche Kapitalquoten, weil sie für Optionen auf Staatsanleihen ihr internes Modell nutzte, obwohl die Erlaubnis diese nicht abdeckte. Die EZB stufte den Verstoß als vorsätzlich und schwer ein und berücksichtigte Abhilfemaßnahmen mildernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Modelle dürfen nur im genehmigten Umfang eingesetzt werden; Erweiterungen sind vorab bei der Aufsicht zu beantragen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nutzung interner Modelle nur im genehmigten Umfang

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 430 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR); Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1024/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung künftiger Verstöße.
Veröffentlicht
27.03.2026

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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

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17.02.2026 REGIS-TR S.A.Transaktionsregister REGIS-TR: Mängel bei Organisation und Datenschutz – 1,37 Mio. Euro EU-EbeneOrganisationspflichten 1,37 Mio. €

Das Luxemburger Transaktionsregister hatte keine ausreichenden Compliance-Verfahren und keine angemessene Organisationsstruktur, identifizierte operationelle Risiken nicht und schützte Vertraulichkeit und Integrität der gemeldeten Daten nicht ausreichend. Die ESMA verhängte wegen fahrlässiger Verstöße nach EMIR und SFTR insgesamt 1.374.000 Euro; der Fall ist angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktinfrastrukturen müssen operationelle Risiken und Datenzugriffe genauso streng steuern wie Banken ihre Kreditrisiken.

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR), Art. 65, 73, Anhang I; Verordnung (EU) 2015/2365 (SFTR), Art. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Quellen

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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.02.2026 J.P. Morgan SEJ.P. Morgan SE: 12,18 Mio. EUR EZB-Sanktion wegen fehlerhafter Meldung von Risikoaktiva EU-EbeneVeröffentlichungs- und Meldepflichten 12,2 Mio. €

Die EZB verhängte zwei Sanktionen gegen J.P. Morgan SE: 10.150.000 EUR, weil die Bank in 15 Quartalsmeldungen (Ende 2019 bis Mitte 2023) Unternehmensforderungen falsch klassifiziert und ihre risikogewichteten Aktiva für das Kreditrisiko zu niedrig gemeldet hatte, und 2.030.000 EUR, weil sie in 21 Meldeperioden (2019 bis 2024) Geschäfte unzulässig aus der Berechnung des CVA-Risikos ausgenommen hatte. Die EZB wertete beides als grob fahrlässig infolge offensichtlicher Mängel in internen Prozessen; die gemeldeten Kapitalquoten waren dadurch zu hoch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Klassifizierung von Forderungen für das Meldewesen braucht wirksame Kontrollen, sonst werden falsche Kapitalquoten zum Sanktionsrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtigkeit aufsichtlicher Meldungen

Behörde / Gericht
Europäische Zentralbank (EZB), Bankenaufsicht
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 430 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR); Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1024/2013
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Bank hatte die Verstöße selbst entdeckt und gemeldet, kooperierte und ergriff Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
19.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.02.2026 Paxful Holdings Inc.Kryptoplattform Paxful: 4 Mio. US-Dollar Strafe nach Schuldbekenntnis zu BSA-Verstößen USAInterne Sicherungsmaßnahmen 3,36 Mio. €

Die Peer-to-Peer-Kryptoplattform wurde nach Schuldbekenntnis u. a. wegen Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act zu einer Strafe von 4 Mio. US-Dollar verurteilt. Angemessen wären 112,5 Mio. US-Dollar gewesen, das DOJ stellte jedoch fehlende Zahlungsfähigkeit fest; FinCEN hatte im Dezember 2025 zusätzlich eine zivilrechtliche Strafe von 3,5 Mio. US-Dollar verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptoplattformen ohne Registrierung und KYC haften strafrechtlich – bis an die Grenze der Zahlungsfähigkeit.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Travel Act; Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Strafe wegen nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit von 112,5 Mio. auf 4 Mio. US-Dollar begrenzt
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.02.2026 FIIG Securities LimitedFIIG Securities: 2,5 Mio. AUD wegen unzureichender Cybersicherheit vor Datenabfluss AustralienSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,48 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Geldbuße von 2,5 Mio. AUD gegen den auf festverzinsliche Anlagen spezialisierten Finanzdienstleister, weil er zwischen März 2019 und Juni 2023 keine angemessenen Cybersicherheitsmaßnahmen, Ressourcen und Risikomanagementsysteme vorhielt – u. a. fehlten Multi-Faktor-Authentifizierung für Fernzugriffe, regelmäßige Penetrationstests und verpflichtende Sicherheitsschulungen. Bei einem Angriff 2023 wurden rund 385 GB vertraulicher Daten entwendet und etwa 18.000 Kunden benachrichtigt; das Gericht ordnete zusätzlich ein Compliance-Programm mit unabhängigem Sachverständigen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für lizenzierte Finanzdienstleister ist Cybersicherheit Teil der Lizenzpflichten: Grundmaßnahmen wie MFA, Patching, Überwachung, Schulung und ein geübter Notfallplan müssen finanziert und tatsächlich umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cyber-Grundschutz: Multi-Faktor-Authentifizierung, Patch-Management, Security-Awareness-Schulung, getesteter Incident-Response-Plan

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) s 912A(1)(a), (d) und (h) i. V. m. s 912A(5A)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Eingeständnisse und gemeinsame Tatsachenfeststellung; keine früheren Verstöße; die bekannten finanziellen Schäden (Sanierungskosten rund 1,5 Mio. AUD) trug im Wesentlichen das Unternehmen selbst.
Veröffentlicht
09.02.2026

Originalbetrag 2.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.02.2026 Kylin International (HK) Co., LimitedSFC: 9 Mio. HKD Geldbuße für Kylin International wegen Mängeln in der Fondsverwaltung HongkongOrganisationspflichten 968.909 €

Die SFC rügte Kylin International (HK) öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 9 Mio. HKD für Versäumnisse als Anlageverwalter bzw. Berater von sechs Teilfonds eines Fonds auf den Kaimaninseln ab August 2018. Die SFC stellte fest, dass Interessenkonflikte aus sechs Darlehen des Unternehmens oder eines Direktors an vier Teilfonds weder gesteuert noch offengelegt wurden, Abstimmungen, Bewertungen und Abschlussprüfung fehlten, Anleger fälschlich über eine Befreiung von der Eignungsprüfung informiert wurden, KYC- und Eignungskontrollen unzureichend waren und Aufzeichnungen zur Geldwäscheprävention fehlten. Das Unternehmen hat seine regulierte Tätigkeit Ende 2023 eingestellt; die Lizenz wurde im Januar 2025 auf Antrag widerrufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Darlehen von Verwalter oder Geschäftsleitung an verwaltete Fonds sind ein Interessenkonflikt, der gesteuert und den Anlegern offengelegt werden muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte und Anlegerinformation in der Verwaltung privater Fonds

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 194 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen nach einer SFC-Prüfung Ende 2020, Einstellung der regulierten Tätigkeit und ansonsten keine disziplinarische Vorbelastung.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.02.2026

Originalbetrag 9.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2026.

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03.02.2026 Rangecourt SA (vormals Banque Havilland SA)Upper Tribunal: 4 Mio. GBP gegen Ex-Banque Havilland wegen Plan zur Riyal-Manipulation Vereinigtes KönigreichMarktmissbrauch und Insiderhandel 4,64 Mio. €

Beschäftigte der Londoner Niederlassung der Luxemburger Privatbank Banque Havilland SA (heute Rangecourt SA) erstellten 2017 ein Papier mit manipulativen Handelsstrategien, die den an den US-Dollar gekoppelten katarischen Riyal unter Druck setzen sollten; es war für einen Staatsfonds aus den VAE bestimmt. Das Upper Tribunal bestätigte am 3. Februar 2026 den Verstoß gegen Principle 1 (Integrität), setzte die von der FCA mit Decision Notice vom 17. Januar 2023 festgelegte Geldbuße von 10.000.000 GBP jedoch auf 4.000.000 GBP herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden Strategien anbietet, die auf Marktmanipulation hinauslaufen, verletzt die Integritätspflicht des Instituts – auch wenn nichts davon umgesetzt wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Integrität: keine Konzepte zur Marktmanipulation für Kunden oder Interessenten

Behörde / Gericht
Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Verfahren der Financial Conduct Authority (FCA))
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Principle 1 der FCA Principles for Businesses; s. 206 FSMA 2000; Entscheidung nach s. 133 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Das Papier wurde nach den Feststellungen nicht weitergegeben und die Strategie nie umgesetzt; die Bank meldete den Vorgang selbst der luxemburgischen Aufsicht CSSF und der FCA, kooperierte, ließ ihn auf eigene Kosten von rund 2,5 Mio. GBP untersuchen, und die beteiligten Beschäftigten hatten die Bank verlassen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.02.2026

Originalbetrag 4.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.02.2026.

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02.02.2026 Ark Capital Management (Dubai) LimitedDFSA: mutmaßlich 504.000 USD gegen Ark Capital Management wegen Marktmissbrauchs-Kontrollen Vereinigte Arabische EmirateMarktmissbrauch und Insiderhandel 425.676 €

Der Finanzdienstleister prüfte Warnmeldungen seines Überwachungssystems nicht ausreichend oder verspätet, sodass mindestens zehn verdächtige Handelsvorgänge nicht oder zu spät gemeldet wurden; zudem zeigte er eine vereinbarte, stufenweise mögliche Kontrollübernahme nicht an. Die DFSA verhängte nach 30 % Vergleichsrabatt mutmaßlich 504.000 USD (sonst 720.000 USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Überwachungssystem nützt nur, wenn seine Alarme zeitnah geprüft werden – und eine gestufte Anteilsübernahme ist trotzdem anzeigepflichtig.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnmeldungen der Handelsüberwachung konsequent abarbeiten

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 90(2) Regulatory Law 2004 (DIFC); GEN Rules 11.10.12A, 5.3.20(a), 11.8.11(2), 4.2.3, 4.2.10 DFSA Rulebook
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich (30 % Rabatt); ohne Vergleich 720.000 USD.
Veröffentlicht
06.02.2026

Originalbetrag 504.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.02.2026.

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02.02.2026 Ed Broking (MENA) LimitedDFSA: 455.176 USD gegen Rückversicherungsmakler Ed Broking (MENA) wegen Täuschung Vereinigte Arabische EmirateKapitalmarkt und Finanzaufsicht 384.439 €

Der Rückversicherungsmakler nannte Erstversicherern und Rückversicherern für dieselbe Platzierung unterschiedliche Prämien, täuschte Rückversicherer über Abzüge und Courtage und einen Kunden über die bei 121 Platzierungen verdiente Courtage, teils mit veränderten Dokumenten. Die DFSA setzte mutmaßlich im Vergleich 455.176 USD fest: 175.343 USD Abschöpfung (einschließlich Zinsen) und 279.833 USD Geldbuße (ohne Vergleich 575.104 USD). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht offengelegte Courtagen und abweichende Prämienangaben gegenüber den Vertragsparteien sind Täuschung – frühe Selbstanzeige mindert die Folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei Courtage und Prämien im Versicherungsvertrieb

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstanzeige bei der DFSA, interne Untersuchung und Entschädigung der Kunden; Vergleich (Reduktion von 575.104 USD).
Veröffentlicht
02.02.2026

Originalbetrag 455.176 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.02.2026.

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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld NiederlandeInterne Sicherungsmaßnahmen 406.125 €

Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
De Nederlandsche Bank (DNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
Veröffentlicht
21.07.2026
Quellen

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22.01.2026 Saxo Bank A/SSaxo Bank: 313 Mio. DKK wegen mangelhafter Kundensorgfalt bei White-Label-Kunden DänemarkKundensorgfalt 41,9 Mio. €

Saxo Bank hat ein administratives Bußgeld der dänischen Finanzaufsicht über 313.000.000 DKK angenommen. Die Bank hatte für eine Reihe von Kundenbeziehungen keine ausreichenden Angaben zu Zweck und angestrebter Art der Geschäftsbeziehung eingeholt und zwischen Januar 2021 und Mai 2023 die Endkunden ihrer White-Label-Partner, denen sie ihre Handelsplattform bereitstellte, nicht laufend überwacht. Das Bußgeld wurde wegen der Mitwirkung an der Aufklärung und der eingeleiteten Korrekturen sowie mit Rücksicht auf die Solidität der Bank herabgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer seine Plattform Partnern für deren Kunden öffnet, muss auch diese Endkunden in die laufende Geldwäsche-Überwachung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und laufende Überwachung in White-Label- und Partnermodellen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 4 og 5; administratives Bußgeld nach § 78 a hvidvaskloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Mitwirkung an der Aufklärung und Korrekturmaßnahmen bei der Erhebung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung; Herabsetzung mit Rücksicht auf die Solidität der Bank.
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 313.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.01.2026 KB Kookmin Bank, Shinhan Bank, Woori Bank, Hana BankVier Großbanken tauschten Beleihungsquoten aus: 272 Mrd. KRW Bußgeld SüdkoreaKartelle und Absprachen 158,2 Mio. €

Die vier Banken tauschten laut KFTC über längere Zeit ihre vollständigen Beleihungsquoten (LTV) für Hypothekarkredite aus, je Bank zwischen 736 und 7.500 Einzelwerte, und passten ihre eigenen Quoten daran an; verfolgt wurde nur das Verhalten ab Dezember 2021, als das ausdrückliche Verbot des wettbewerbsbeschränkenden Informationsaustauschs in Kraft trat. Die KFTC erließ Unterlassungsanordnungen und Geldbußen von insgesamt 272.014 Mio. KRW (Kookmin 69.747 Mio., Shinhan 63.801 Mio., Woori 51.535 Mio., Hana 86.931 Mio. KRW), die erste Anwendung dieser Vorschrift.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Austausch einzelner Vertragskonditionen mit Wettbewerbern ist auch ohne Preisabsprache ein eigenständiger Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch mit Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 40 Abs. 1 Nr. 9 MRFTA i. V. m. Art. 44 Abs. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (Monopoly Regulation and Fair Trade Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.01.2026

Originalbetrag 272.014.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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20.01.2026 Cardif Lux Vie S.A.Cardif Lux Vie: 615.000 EUR wegen Mängeln bei Geldwäsche-Fragebögen und Kundenakten LuxemburgKundensorgfalt 615.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung 2023 ergab, dass der Lebensversicherer die vorgeschriebenen Fragebögen zur Geldwäsche-Risikobewertung teils nicht regelkonform behandelte, die zuständigen Beschäftigten keine ausreichend präzisen Anweisungen hatten und in Kundenakten viele fehlerhafte Antworten standen. Der CAA verhängte 615.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikofragebögen sind nur so gut wie die Anleitung derer, die sie ausfüllen – klare Arbeitsanweisungen und Schulung gehören dazu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung durch Beschäftigte

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung; umgehend vorgelegter Abhilfeplan für sämtliche Mängel.
Veröffentlicht
01.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.01.2026 Allay Claims LtdICO: 120.000 Pfund gegen Allay Claims wegen Werbe-SMS zu PPI-Steuererstattungen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 138.344 €

Die ICO verhängte gegen Allay Claims Ltd eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen in großem Umfang unerbetene SMS verschickt, mit denen es Dienstleistungen zur Rückforderung von Steuern auf PPI-Erstattungen bewarb; die Anordnung nennt dafür den Zeitraum 1. Februar 2023 bis 13. Februar 2024. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.01.2026 Trident Trust Company (Cyprus) LimitedTreuhanddienstleister Trident Trust Zypern zahlt 70.000 EUR im Geldwäsche-Vergleich ZypernInterne Sicherungsmaßnahmen 70.000 €

Die CySEC schloss mit dem Verwaltungsdienstleister (ASP) einen Vergleich über mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und die CySEC-Geldwäscherichtlinie im Zeitraum 2015–2020. Gegenstand waren angemessene Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, die Risikoermittlung, die Verantwortung des Vorstands und die Aufgaben des Compliance Officers; das Unternehmen zahlte mutmaßlich 70.000 EUR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Treuhand- und Verwaltungsdienstleistern prüft die Aufsicht gezielt, ob Vorstand und Compliance Officer ihre AML-Rollen tatsächlich ausfüllen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikomanagement bei Treuhand- und Gesellschaftsdienstleistern

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 58(a)–(d), 58A(1) Prevention and Suppression of Money Laundering and Terrorist Financing Law of 2007; Ziff. 5(d), 9(1)(d) CySEC-Richtlinie; Vergleich nach Art. 37(4) Cyprus Securities and Exchange Commission Law of 2009
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Der Vergleich umfasste ausdrücklich die Pflichten des Vorstands und die Aufgaben des Compliance Officers nach der Geldwäscherichtlinie.
Veröffentlicht
06.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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08.01.2026 HSBC Bank plcPNF: HSBC Bank plc zahlt 267,53 Mio. Euro wegen Dividendenarbitrage (Steuerbetrug) FrankreichSonstiges 267,5 Mio. €

HSBC Bank plc schloss mit dem Parquet national financier eine CJIP zu gruppeninternen Handelsstrukturen zur Dividendenarbitrage über ihre Pariser Niederlassung in den Jahren 2014 bis 2019, mit denen die Quellensteuer auf Dividenden vermieden wurde und die als schwere Steuerhinterziehung gewertet werden können. Die Bank zahlt eine Geldauflage von 267.531.000 EUR; für 2019 hatte sie bereits 34.464.424 EUR an Steuern, Zinsen und Zuschlägen entrichtet. Validiert am 08.01.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzerninterne Handelsgeschäfte rund um Dividendenstichtage müssen steuerlich und strafrechtlich geprüft werden, bevor sie freigegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuergetriebene Dividendengeschäfte als Strafbarkeitsrisiko

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Sonstiges
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (fraude fiscale aggravée)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
08.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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08.01.2026 Wealthface LimitedADGM: Wealthface gibt Verpflichtungszusage nach Kapital- und Meldeverstößen ab Vereinigte Arabische EmirateOrganisationspflichten Sonstiges

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) nahm von dem Vermögensverwalter und Robo-Advisor eine durchsetzbare Verpflichtungszusage (Enforceable Undertaking) an, nachdem ihre Untersuchung ergeben hatte, dass er zwischen Januar 2023 und März 2025 über weite Strecken zu wenig liquide Mittel und zum Jahresende 2023 und 2024 zu wenig Eigenmittel hielt, seine Kapitalanforderung für drei Quartale 2024 mit zu niedrig angesetzten Ausgaben berechnete, den Abschluss 2023 nicht nach IFRS aufstellte und verspätet einreichte, seit Ende 2023 kein Büro im ADGM unterhielt und Aufsichtsgebühren verspätet zahlte. Das Unternehmen räumte die mutmaßlichen Verstöße ein und verpflichtete sich unter anderem, binnen 60 Tagen einen unabhängigen Direktor zu bestellen, Kapitallücken zu schließen, Haupt- und Sitzbüro wieder im ADGM zu begründen und ein Jahr lang monatlich über Eigenmittel und liquide Mittel zu berichten. Eine Geldbuße enthält die Zusage nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen müssen laufend und mit korrekten Ausgangszahlen berechnet werden, nicht nur zum Stichtag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Eigenmitteln und Liquidität

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 235 FSMR 2015; PRU Rules 3.2.4(a), 3.7.2, 3.7.4(1); GEN Rules 4.5.1(1), 6.2.2, 6.6.2; FEES Rule 1.2.2
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Untersuchung; Teile der Verstöße (Kapitalberechnung und -ausstattung, IFRS-Abschluss, Sitz im ADGM) waren bereits in Behebung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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06.01.2026 Saxo Capital Markets HK LimitedSaxo Capital Markets HK: 4 Mio. HKD wegen Krypto-Produkten für Privatkunden HongkongOrganisationspflichten 438.731 €

Saxo Capital Markets HK wurde öffentlich gerügt und mit 4.000.000 HKD gebüßt, weil zwischen November 2018 und November 2022 über seine Online-Handelsplattform auch Privatkunden 32 komplexe Produkte mit Bezug zu virtuellen Vermögenswerten handeln konnten, die nach den Rundschreiben der Aufsicht nur professionellen Anlegern vorbehalten waren (1.446 Geschäfte von 130 Privatkunden und sechs professionellen Anlegern). Das Unternehmen prüfte weder die Kenntnisse der Kunden noch gab es ausreichende Informationen und Warnhinweise; die vom Mutterkonzern übernommenen Erkennungsregeln hatten die Produkte nicht als Krypto-bezogen erfasst.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Produktfilter ersetzen keine eigene Produktprüfung vor Ort, besonders bei Krypto-Produkten mit Vertriebsbeschränkungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertrieb komplexer Krypto-Produkte über Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct; Guidelines on Online Distribution and Advisory Platforms; SFC-Rundschreiben vom 01.11.2018 und HKMA/SFC-Rundschreiben vom 28.01.2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, freiwillige Entschädigung der Kunden, Einstellung der regulierten Tätigkeit, Kooperation und Annahme der Feststellungen, sonst keine Disziplinarmaßnahmen.
Veröffentlicht
06.01.2026

Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.12.2025 Australia and New Zealand Banking Group LimitedANZ: 135 Mio. AUD Strafe wegen Verhaltens bei Staatsanleihe-Emission und Falschmeldungen AustralienMarktmissbrauch und Insiderhandel 76,1 Mio. €

ANZ verkaufte im April 2023 als Begleitbank einer Staatsanleihe-Emission über 14 Mrd. AUD für die Australian Office of Financial Management (AOFM) um den Zeitpunkt der Preisfestsetzung große Mengen Anleihe-Futures, ohne die AOFM über noch ausstehende Verkäufe zu informieren, und meldete ihr von 2021 bis 2023 überhöhte Umsätze im Sekundärmarkt für Staatsanleihen. Das Gericht verhängte 135 Mio. AUD: 85 Mio. AUD für die Emission (darunter 80 Mio. AUD wegen unconscionable conduct) und 50 Mio. AUD für die fehlerhaften Umsatzmeldungen; dazu ein Compliance-Programm auf eigene Kosten. In drei Privatkundenverfahren ergingen am selben Tag in einer gesonderten Entscheidung weitere 115 Mio. AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer für einen Kunden eine Emission begleitet, muss eigene Absicherungsgeschäfte offenlegen und darf Behörden keine geschönten Kennzahlen melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz und Interessenkonflikte beim Eigenhandel rund um Kundentransaktionen; Richtigkeit von Meldungen an Behörden

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
ss 12CB(1), 12DB(1)(a) ASIC Act 2001 (Cth); ss 912A(1)(a), (ca), (f), (5A), 912DAA, 1041H(1) Corporations Act 2001 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Konstruktive Zusammenarbeit mit der ASIC und Eingeständnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Veröffentlicht
19.12.2025

Originalbetrag 135.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 1,5 Mio. €

Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 R M Capital Pty Ltd; The SMSF Club Pty LtdR M Capital und SMSF Club: 925.000 AUD wegen angenommener Vermittlungsprovisionen AustralienGeschenke, Einladungen und Zuwendungen 521.597 €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Klage der Finanzaufsicht ASIC mutmaßlich zivilrechtliche Geldbußen von insgesamt 925.000 AUD: 575.000 AUD gegen den Lizenzinhaber R M Capital und 350.000 AUD gegen dessen bevollmächtigten Vertreter The SMSF Club. SMSF Club hatte zwischen November 2014 und Juli 2016 bei 52 Gelegenheiten Vermittlungsprovisionen von zusammen 135.863,65 AUD (ohne GST) von einem Immobilienanbieter angenommen, der ihr Kunden zuführte, die mit ihrer Hilfe selbstverwaltete Pensionsfonds (SMSF) gründeten und darüber Immobilien bei diesem Anbieter kauften; das Gericht wertete dies als verbotene konfliktbehaftete Vergütung (conflicted remuneration), und R M Capital hatte als Lizenzinhaber aus grober Fahrlässigkeit keine angemessenen Vorkehrungen dagegen getroffen. Beide Unternehmen müssen der ASIC binnen sechs Monaten das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen über ihre Compliance-Vorkehrungen vorlegen; R M Capital legte am 15. Januar 2026 Rechtsmittel ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berater dürfen von Produktanbietern keine Provisionen annehmen, die ihre Empfehlungen beeinflussen können – und Lizenzinhaber müssen solche Absprachen ihrer Vertreter aktiv prüfen und dazu schulen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Provisionen und Vorteile von Produktanbietern an Finanzberater

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (Verfahren der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) s 963F, s 963G(1), s 1317G(1E), s 1101B(1)(a)(i)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Für SMSF Club brachten ASIC und das Unternehmen als mildernd vor, dass es die Provisionsvereinbarung nach dem Hinweis der ASIC 2016 sofort beendete, kooperierte und einer einvernehmlichen Erledigung zustimmte, dass ihm erstmals Verstöße vorgeworfen wurden und kein Kundenschaden behauptet wurde; das Gericht billigte mutmaßlich die gemeinsam vorgeschlagene Geldbuße.
Veröffentlicht
19.12.2025

Originalbetrag 925.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.

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17.12.2025 CACEIS BankAMF: 3,5 Mio. Euro gegen CACEIS Bank wegen Kontrollmängeln als Verwahrstelle der H2O-Fonds FrankreichOrganisationspflichten 3,5 Mio. €

Als Verwahrstelle der H2O-Fonds hatte CACEIS Bank, eine Tochter des Crédit-Agricole-Konzerns, nach Feststellung der AMF-Sanktionskommission die Verfahren des Verwalters zur Überwachung der Anlagequoten und zur Bewertung nicht börsennotierter Titel nicht ausreichend nachgeprüft und die Einhaltung von Anlagegrenzen (u. a. bei Schuldtiteln, Devisenswaps und der Emittentengrenze für Anleihen) nicht wirksam kontrolliert. Die Kommission verhängte 3.500.000 EUR und eine Verwarnung; der Vorwurf zu Total Return Swaps wurde verworfen. Die Bank hat den Conseil d'État angerufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verwahrstellen müssen die Anlage- und Bewertungsprozesse der Fondsverwalter tatsächlich nachprüfen, statt sich auf deren Angaben zu verlassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrollpflichten von Verwahrstellen gegenüber Fondsverwaltern

Behörde / Gericht
Autorité des marchés financiers (AMF), Commission des sanctions
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 3, 6 Delegierte Verordnung (EU) 2016/438; Art. L. 214-10-5 Code monétaire et financier; Art. 323-19 Règlement général de l'AMF
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

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17.12.2025 Payward MENA Holdings LimitedADGM: mutmaßlich 36.000 USD gegen Payward MENA Holdings wegen fünf Jahre verspäteter AML-Berichte Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 30.711 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die Betreiberin eines multilateralen Handelssystems mit Verwahrerlaubnis mutmaßlich eine Geldbuße von 36.000 USD, weil sie ihre jährlichen AML-Berichte (AML Returns) für 2020 bis 2024 trotz zahlreicher Erinnerungen erst am 16. Dezember 2025 einreichte und die angefallenen Verspätungsgebühren von insgesamt 2.000 USD nicht zahlte. Die Behörde sah darin zugleich unzureichende Systeme und Kontrollen; im Schriftverkehr verwies das Unternehmen auf interne Probleme und den Weggang des für das Meldeportal registrierten Nutzers. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 45.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtmeldungen an die Aufsicht brauchen eine feste Zuständigkeit und Portalzugänge, die einen Personalwechsel überstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Pflichtmeldungen an die Aufsicht

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 232 Financial Services and Markets Regulations 2015 (FSMR); AML Rule 4.6.1; GEN Rule 2.2.3 (Principle 3); FEES Rule 1.2.7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Behebung der Mängel, keine Vorverstöße, begrenzter Geschäftsumfang mit wenigen Kunden und kein festgestellter Kundenschaden (10 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 36.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.

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17.12.2025 BeAccount Ltd (Handelsname Payine)FCA untersagt E-Geld-Institut BeAccount das Geschäft wegen Mängeln bei Kundensorgfalt Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt Anordnung

Die FCA untersagte der BeAccount Ltd (Handelsname Payine), einem zugelassenen E-Geld-Institut, mit sofortiger Wirkung alle E-Geld- und Zahlungsdienste einschließlich neuer Kunden und neuer Kundengelder und verpflichtete sie, Kundengelder zurückzuzahlen und Kunden sowie Öffentlichkeit zu informieren. Nach Prüfung von Kundenakten hatte die FCA ernste Zweifel, dass das Institut die Geldwäschevorschriften einhält – bei Risikobewertung, internen Richtlinien, Kundensorgfalt und verstärkter Sorgfalt bei politisch exponierten Personen – und seine Risiken wirksam steuert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoeinstufungen von Kunden müssen nachvollziehbar gepflegt und regelmäßig überprüft werden; wer Hochrisikokunden als geringes Risiko führt, gefährdet die Zulassung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Risikoeinstufung von Kunden

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011; Money Laundering Regulations 2017 (regs. 18, 19, 27, 28 und 35)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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16.12.2025 Svea Bank ABSvea Bank: 170 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikobewertung und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 15,5 Mio. €

Finansinspektionen erteilte Svea Bank eine Anmerkung (anmärkning) und eine Sanktionsgebühr von 170.000.000 SEK. Im Prüfzeitraum 30. April 2022 bis 1. Mai 2023 (Geschäft mit juristischen Personen) waren die allgemeinen Risikobewertungen lückenhaft, Kunden wurden nicht wie vorgeschrieben risikobewertet, wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend geklärt, und bei Hochrisikokunden unterblieben verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen in einem großen Teil der geprüften Fälle, waren unzureichend oder kamen zu spät. Eine frühere FI-Sanktion vom Juni 2022 wegen Mängeln bei der Kreditprüfung wertete die Behörde nur geringfügig erschwerend, da sie andere Pflichten betraf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die allgemeine Geldwäsche-Risikobewertung muss jedes Produkt abdecken und in die Kundenrisikobewertung einfließen, sonst laufen die nachgelagerten Sorgfaltsmaßnahmen ins Leere.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundensorgfalt, Klärung wirtschaftlich Berechtigter und verstärkte Sorgfalt bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lag (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism, u. a. 2 kap. 1–3 §§, 3 kap. 12 och 16 §§; 15 kap. 1 och 7 §§ lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Bank verwies auf Zusammenarbeit und Nachbesserungen; FI wertete das nicht mildernd. Schäden waren FI nicht bekannt; in einer Gesamtbetrachtung stufte FI die Verstöße nicht als schwerwiegend ein und sah daher von Verwarnung oder Lizenzentzug ab.
Veröffentlicht
17.12.2025

Originalbetrag 170.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2025.

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16.12.2025 Bank Dierickx Leys NVBank Dierickx Leys: 350.000 EUR für unzureichende Marktmissbrauchsüberwachung BelgienMarktmissbrauch und Insiderhandel 350.000 €

Die auf Vermögensverwaltung und Anlageberatung ausgerichtete Bank Dierickx Leys reichte vom 3. Juli 2016 bis 25. März 2025 keine einzige Verdachtsmeldung zu Aufträgen oder Geschäften (STOR) ein. Nach Auffassung der FSMA überwachten ihre Systeme nicht alle relevanten Aufträge, stützten sich auf undokumentierte Einschätzungen der Händler, waren unzureichend dokumentiert und geprüft, die Schulungen deckten die MAR-Pflichten nicht vollständig ab, und auf das System eines externen Dienstleisters durfte sich die Bank ohne Delegationsvereinbarung nicht verlassen. Im Vergleich zahlt die Bank 350.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundenaufträge ausführt, braucht eine vollständige, dokumentierte Marktmissbrauchsüberwachung mit geschultem Personal; das Vertrauen auf Systeme Dritter ersetzt sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Melden verdächtiger Aufträge und Geschäfte (STOR) nach MAR

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Directiecomité (minnelijke schikking)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR); Delegierte Verordnung (EU) 2016/957; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
2024 Abhilfemaßnahmen: neue MAR-Richtlinie, neues Überwachungssystem und spezifische Schulungen zu Marktmissbrauch.

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12.12.2025 Treuhandgesellschaft (anonymisiert)Liechtenstein: 58.000 CHF Buße gegen Treuhandgesellschaft (Sorgfalt, Interessenkonflikte) LiechtensteinKundensorgfalt 62.145 €

Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 58.000 CHF, weil sie das Profil über Geschäftsbeziehungen nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert hatte (Sorgfaltspflichtgesetz) und die Bestimmungen des Treuhändergesetzes über Interessenkonflikte verletzt hatte. Diese Bestimmungen verpflichten Treuhänder und Treuhandgesellschaften, eigene Vermögenswerte strikt von Kundengeldern zu trennen, keine Eigengeschäfte zu betreiben sowie Interessenkonflikte gegenüber Kunden offenzulegen und zu dokumentieren; welche dieser Pflichten verletzt wurde, gibt die FMA nicht an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Treuhandgesellschaften müssen Kundenprofile aktuell halten und Interessenkonflikte systematisch erkennen, dokumentieren und offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschäftsprofile und Umgang mit Interessenkonflikten im Treuhandgeschäft

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 31 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 31 Abs. 5 Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 81 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 81 Abs. 6 Treuhändergesetz (TrHG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Die Buße stützt sich beim SPG-Verstoß auf Art. 31 Abs. 5 SPG, der die juristische Person für Übertretungen haftbar macht, die Personen in Führungspositionen begehen.

Originalbetrag 58.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.

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11.12.2025 Nationwide Building SocietyFCA: 44 Mio. Pfund gegen Nationwide wegen Finanzkriminalitäts-Kontrollen Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 50,4 Mio. €

Die FCA verhängte 44.078.500 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil die Bausparkasse von Oktober 2016 bis Juli 2021 keine wirksamen Systeme hatte, um Sorgfaltsprüfungen und Risikobewertungen bei Privatkunden aktuell zu halten, und geschäftlich genutzte Privatkonten nicht erkannte. Ein Kunde erhielt so 24 betrügerische Corona-Kurzarbeitszahlungen über 27,3 Mio. Pfund.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenprofile müssen laufend aktualisiert werden – wer bekannte Schwächen jahrelang aufschiebt, zahlt am Ende für den Missbrauch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen geschäftlich genutzter Privatkonten

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; SYSC 6.1.1R und 6.3.1R
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
12.12.2025

Originalbetrag 44.078.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Quellen

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11.12.2025 EFG Bank AGSFC: Rüge und 10,85 Mio. HKD Geldbuße für EFG Bank wegen mangelhafter Produktprüfung HongkongOrganisationspflichten 1,19 Mio. €

Die SFC rügte die EFG Bank AG öffentlich und verhängte eine Geldbuße von 10.850.000 HKD, weil die Bank zwischen Januar 2015 und Dezember 2020 bei der Produktprüfung von 322 Anleihen besondere Produktmerkmale nicht berücksichtigte, ihre Richtlinien nach Einführung des Regimes für komplexe Produkte verspätet anpasste und Kunden teils ohne die vorgeschriebenen Informationen und Warnhinweise bediente. Zudem fehlten Prüfunterlagen zu 141 Anleihen, und die Bank meldete die Mängel der SFC nicht unverzüglich. Die Bank wird für Kunden, die eines von 351 möglicherweise betroffenen Produkten erworben haben, ein erweitertes Beschwerdeverfahren anwenden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer komplexe Produkte vertreibt, muss die Produktprüfung vollständig dokumentieren, Richtlinien bei neuen Vorgaben sofort anpassen und erkannte Mängel unverzüglich der Aufsicht melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktprüfung und Kundeninformation beim Vertrieb komplexer Anlageprodukte

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC), Hongkong
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 196 Securities and Futures Ordinance (Cap. 571); Code of Conduct for Persons Licensed by or Registered with the SFC; Management, Supervision and Internal Control Guidelines
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen bei der Produktprüfung, Kooperation mit HKMA und SFC sowie Zusage eines erweiterten Beschwerdeverfahrens für betroffene Kunden.
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 10.850.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

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11.12.2025 NN Životná poisťovňa, a.s.NBS: 100.000 EUR gegen NN Životná poisťovňa wegen Mängeln bei fondsgebundenen Policen SlowakeiOrganisationspflichten 100.000 €

Die NBS verhängte gegen den Lebensversicherer NN Životná poisťovňa eine Geldbuße von 100.000 EUR. Der Versicherer hatte von 2016 bis November 2021 für sechs eigene Fonds fondsgebundener Versicherungen kein Statut als Vertragsbestandteil erstellt und bei der Ersetzung von 13 bisherigen Fonds durch drei neue Fonds zum 5. November 2021 gegenüber seinen Kunden nicht mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt gehandelt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fondswechsel in bestehenden Versicherungsverträgen brauchen vollständige Vertragsunterlagen und einen dokumentierten, kundenorientierten Umsetzungsprozess.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktänderungen bei fondsgebundenen Versicherungen

Behörde / Gericht
Národná banka Slovenska (NBS)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
§ 64 Abs. 6, § 70 Abs. 1 lit. a, § 139 Abs. 1 lit. e und Abs. 11 Zákon č. 39/2015 Z. z. (Versicherungsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.12.2025 „ЗП Либра“ ООДZP Libra: 44.205 Lewa für Kundenabwerbung mit Geschäftsgeheimnissen des Konkurrenten BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 22.602 €

Mithilfe einer Beschäftigten eines konkurrierenden Versicherungsmaklers, die später zu ZP Libra wechselte, schloss der Makler in unlauterer Weise einen Vermittlungsvertrag zu Lasten des Konkurrenten und nutzte dessen Geschäftsgeheimnisse, um Kunden abzuwerben. Die KZK verhängte 29.470 Lewa (1 % des Umsatzes 2024, Art. 36 Abs. 1 ZZK) und 14.735 Lewa (0,5 %, Art. 37 Abs. 1 ZZK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer neue Beschäftigte von Wettbewerbern einstellt, muss sicherstellen, dass sie keine Kundenlisten oder Geheimnisse mitbringen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitnahme von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen beim Arbeitgeberwechsel

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 ZZK
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.12.2025

Originalbetrag 44.205 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.12.2025 Invest in OÜKreditgeber Invest in OÜ zahlt 16.000 Euro für nicht eingereichten Jahresabschluss EstlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.000 €

Der Kreditgeber reichte den Jahresbericht 2024 samt Prüfbericht, Gewinnverwendungsbeschluss und Protokoll der Gesellschafterversammlung nicht fristgerecht bei der Finanzaufsicht ein. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängte die Finantsinspektsioon eine Geldbuße von 16.000 Euro; der Höchstrahmen liegt bei 1 Mio. Euro bzw. 10 % des Jahresumsatzes. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine beaufsichtigte Kreditgeber brauchen einen verlässlichen Fristenkalender für aufsichtliche Pflichtmeldungen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 3, § 96 Abs. 2 KAVS (Gesetz über Kreditgeber und -vermittler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.12.2025 Dunamu Inc.Upbit-Betreiber Dunamu: 35,2 Mrd. KRW Bußgeld wegen Mängeln bei der Kundenprüfung SüdkoreaKundensorgfalt 20,6 Mio. €

Die KoFIU stellte fest, dass Dunamu, Betreiber der Kryptobörse Upbit, von Oktober 2021 bis Oktober 2024 in 5.324.165 Fällen die Kundenidentifizierung nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchführte, etwa bei nicht prüfbaren Ausweisen, bloßen Kopien oder Fotos von Ausweisen und leeren oder unplausiblen Adressen, und in 3.331.570 dieser Fälle dennoch Transaktionen zuließ. Hinzu kamen unterlassene Verdachtsmeldungen zu 15 Kunden mit Bezug zu Beschlussanträgen von Ermittlungsbehörden und ein Überwachungssystem, das auffällige Muster wie hohe Krypto-Einzahlungen mit anschließendem Verkauf und Auszahlung nicht erkannte; die KoFIU verhängte am 9. Dezember 2025 eine Geldbuße von 35.215,6 Mio. KRW. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Digitale Onboarding-Prozesse brauchen Prüfungen, die Ausweiskopien und unplausible Adressen zuverlässig abweisen, bevor Handel möglich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung (KYC) bei Kryptobörsen

Behörde / Gericht
Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 4, 5, 5-2 und 8 Act on Reporting and Using Specified Financial Transaction Information; Art. 9, 10-4, 10-6 und 10-20 Durchführungsverordnung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
09.12.2025

Originalbetrag 35.215.600.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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09.12.2025 Paxful, Inc. und Paxful USA, Inc.FinCEN: 3,5 Mio. USD gegen Kryptoplattform Paxful wegen fehlender Registrierung und AML USAInterne Sicherungsmaßnahmen 3,01 Mio. €

FinCEN verhängte gegen die Peer-to-Peer-Handelsplattform für virtuelle Währungen Paxful, Inc. und Paxful USA, Inc. eine Civil Money Penalty von 3,5 Mio. USD. Zwischen Februar 2015 und April 2023 unterhielt Paxful kein wirksames AML-Programm für Handelsplattform und gehostete Wallets und meldete verdächtige Transaktionen nicht korrekt und rechtzeitig; zudem ließ das Unternehmen seine Registrierung als Geldtransferdienstleister auslaufen und war von Januar 2017 bis September 2019 (974 Tage) unregistriert tätig. Auf die Strafe werden 1,75 Mio. USD an Zahlungen an das DOJ angerechnet, an FinCEN sind 1,75 Mio. USD zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Krypto-Marktplätze müssen Registrierung samt fristgerechter Erneuerung, Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen von Beginn an sicherstellen und mit dem Wachstum mitführen.

Bezug zu Schulung und Awareness

AML-Pflichten von Kryptoplattformen: Registrierung, KYC und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5330, § 5318(h)(1), § 5318(g)(1); 31 C.F.R. §§ 1022.380, 1022.210, 1022.320
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
FinCEN berücksichtigte, dass Paxful bei der Untersuchung entgegenkommend war, Auskunftsersuchen vollständig und fristgerecht beantwortete und einer Hemmung der Verjährung zustimmte.

Originalbetrag 3.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.12.2025 Bank Nagelmackers NVBank Nagelmackers: 60.000 EUR für ungenehmigte Fondswerbung in Interviewform BelgienIrreführende Werbung und Preisangaben 60.000 €

Bank Nagelmackers veröffentlichte im Dezember 2024 als bezahlten Partnerinhalt in einer Zeitschrift ein Interview über einen Teilfonds ihrer SICAV, ohne es als Werbung zu kennzeichnen und ohne es vorab der FSMA zur Genehmigung vorzulegen. Es fehlten Verweise auf Prospekt, Basisinformationsblatt und Anlegerrechte, die wichtigsten Risiken und die Kosten, und die Vorteile wurden hervorgehoben, ohne die Risiken ebenso deutlich darzustellen. Im Vergleich zahlt die Bank 60.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Interviews oder Partnerinhalte zu Fonds sind Werbung und brauchen Kennzeichnung, Pflichtangaben und in Belgien die vorherige Genehmigung der FSMA.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbung für Finanzprodukte: Kennzeichnung bezahlter Partnerinhalte und Pflichtangaben

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Directiecomité (minnelijke schikking)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 60 § 3 und Art. 64 Gesetz vom 3. August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen; Art. 35–43 KE vom 12. November 2012; Art. 4 Verordnung (EU) 2019/1156; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Online-Version rund zehn Tage nach Erscheinen entfernt, Freigabeprozess mit systematischer Doppelkontrolle verschärft; die Zeichnungen stiegen danach nicht.

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09.12.2025 Banxso (Pty) LtdBanxso: Geldbußen wegen Missbrauchs von Kundengeldern SüdafrikaKapitalmarkt und Finanzaufsicht Bußgeld

Die Untersuchung ergab, dass der Finanzdienstleister unter anderem Kundengelder zweckwidrig verwendete, Kunden und der Aufsicht falsche oder irreführende Angaben machte, unrealistische Renditen versprach und nicht im Interesse der Kunden handelte. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Trennung und Schutz von Kundengeldern, keine Renditeversprechen

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Financial Sector Regulation Act 9 of 2017; Financial Advisory and Intermediary Services Act 37 of 2002; General Code of Conduct for Authorised Financial Services Providers and Representatives (2003); Financial Institutions (Protection of Funds) Act 28 of 2001; Determination of Fit and Proper Requirements for FSPs (2017); Financial Markets Act Regulations (2018)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.12.2025
Quellen

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05.12.2025 Banco Santander, S.A.Parquet de Paris: Banco Santander zahlt 22,5 Mio. Euro wegen Geldwäsche in Pariser Filiale FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 22,5 Mio. €

Banco Santander verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 22.500.000 EUR. Die auf eine Anzeige der Bank selbst zurückgehenden Ermittlungen ergaben in einer Pariser Agentur ein illegales Verrechnungssystem: Schecks von Unternehmen wurden auf Konten privater Kunden eingelöst und Bargeld außerhalb des Bankkreislaufs ausgegeben, mit Gutschriften von rund 49 Mio. EUR in den Jahren 2003 bis 2010. Die Vereinbarung wurde am 05.12.2025 validiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Filialen brauchen eine Transaktionsüberwachung, die Einreichungen von Firmenschecks auf Privatkonten und Bargeldauszahlungen außerhalb der Norm sofort meldet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Scheck- und Bargeldströme in Filialen erkennen

Behörde / Gericht
Parquet de Paris (Procureure de la République, JIRS); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2, 180-2 Code de procédure pénale (blanchiment aggravé)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.12.2025 IPI Partners, LLCPrivate-Equity-Firma IPI hielt Oligarchen-Gelder vier Jahre nach Listung USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 9,89 Mio. €

Der auf Rechenzentren spezialisierte Chicagoer Fondsmanager nahm 2017/2018 über verschachtelte Strukturen Kapital eines russischen Oligarchen auf und verwaltete diese Beteiligung nach dessen Listung im April 2018 noch vier Jahre weiter. OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und nicht selbst angezeigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kapitalgeber müssen bis zum wirtschaftlich Berechtigten durchleuchtet und bei neuen Listungen erneut geprüft werden – verschachtelte Strukturen schützen nicht vor Haftung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung wirtschaftlich Berechtigter bei Investoren und Fondsstrukturen

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589); IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße in fünf Jahren; Kooperation erst nach anfänglich unzureichender Mitwirkung deutlich verbessert (u. a. Verzicht auf das Anwaltsprivileg), daher nur begrenzte Anrechnung
Veröffentlicht
02.12.2025

Originalbetrag 11.485.352 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2025.

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02.12.2025 Drei Versicherungsunternehmen (anonymisiert)Drei Luxemburger Versicherer: 49.000 EUR wegen Vertrieb über nicht registrierte Firma LuxemburgOrganisationspflichten 49.000 €

Das CAA verhängte gegen drei in Luxemburg zugelassene Versicherungsunternehmen Ordnungsbußen von 32.000, 14.000 und 3.000 EUR (zusammen 49.000 EUR). Sie hatten ihre Produkte im EWR über eine Gesellschaft vertrieben, die zwar von zugelassenen Versicherungsagenten geführt wurde, selbst aber weder zugelassen noch in einem Vermittlerregister eingetragen war.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versicherer müssen prüfen, dass jede vertreibende Gesellschaft selbst zugelassen und registriert ist – zugelassene Personen in der Leitung genügen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierung von Vertriebspartnern prüfen

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 303(1) Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances (LSA), Buchst. a), j) und k); verletzt Art. 286(4) LSA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.11.2025 Westpac New Zealand LimitedWestpac NZ: 3,64 Mio. NZD wegen Verstößen gegen verantwortliche Kreditvergabe NeuseelandInformationspflichten im Onlinehandel 1,8 Mio. €

Die Bank hatte keine ausreichenden Systeme, um Kreditnehmern und teils Bürgen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihren Darlehen zu geben, und gewährte vereinbarte Zinsnachlässe auf Hypothekenkredite teilweise nicht; betroffen waren bis zu 11.398 Kreditnehmer und bis zu 3.012 Bürgen. Nach einem Vergleich mit der Commerce Commission stellte der High Court Verstöße gegen die Grundsätze verantwortlicher Kreditvergabe (s 9C CCCFA) fest und verhängte eine mutmaßliche zivilrechtliche Geldstrafe von 3,64 Mio. NZD, laut Kommission die bisher höchste nach dem CCCFA. Westpac hatte den Sachverhalt selbst gemeldet und Betroffenen 2,67 Mio. NZD erstattet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditgeber müssen in Systeme und Kontrollen investieren, die Pflichtinformationen und zugesagte Konditionen verlässlich umsetzen; eine Selbstmeldung schützt nicht vor einer hohen Strafe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtinformationen bei Krediten und Umsetzung zugesagter Konditionen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
High Court (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Credit Contracts and Consumer Finance Act 2003, ss 9C(1), 9C(2)(a)(ii), 9C(2)(a)(iii)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, Eingeständnis der Verstöße schon vor Klageerhebung und Erstattung von 2,67 Mio. NZD an Betroffene.
Veröffentlicht
28.11.2025

Originalbetrag 3.640.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ FrankreichCookies und Tracking 1,5 Mio. €

Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.11.2025 MP Technology Services Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 536.853,35 CAD gegen MP Technology Services Ltd. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 331.514 €

MP Technology Services Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein als ausländischer Money Services Business eingestuftes Unternehmen mit Tätigkeit in Kanada. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. November 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 536.853,35 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die Meldung verdächtiger Transaktionen. Im Einzelnen stellte FINTRAC vier nicht gemeldete eingehende Auslandsüberweisungen und vier nicht gemeldete versuchte Transaktionen mit Verdachtsmomenten fest; Richtlinien und Risikobewertung waren nicht auf die kanadischen Vorgaben zugeschnitten. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on MP Technology Services Ltd.“, veröffentlicht am 18.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-18-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 30(1)(c), 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 536.853,35 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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19.11.2025 Exodus Movement, Inc.OFAC: 3,1 Mio. US-Dollar Vergleich mit Exodus wegen Kundensupport für Nutzer im Iran USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 2,68 Mio. €

Das US-Fintech Exodus Movement, Inc. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 3.103.360 US-Dollar für 254 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC leistete Exodus Kundensupport für Nutzer im Iran und half ihnen teilweise, über die eigene Wallet-Software auf Kryptobörsen Dritter zuzugreifen. In zwölf Fällen empfahlen Mitarbeiter den Nutzern laut OFAC trotz Kenntnis der Sanktionen, ihren Standort per VPN zu verschleiern, um die Kontrollen dieser Börsen zu umgehen; diese Fälle wertete OFAC als schwerwiegend. Die mutmaßlichen Verstöße waren nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße lag bei 4.774.400 US-Dollar. Berücksichtigt wurden umfangreiche Abhilfemaßnahmen und Kooperation. 630.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Exodus durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen, an das Finanzministerium zu zahlen sind 2.473.360 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 19.11.2025 unterzeichnet und am 16.12.2025 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis der mutmaßlichen Verstöße durch Exodus dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Exodus Movement, Inc. Settles with OFAC for $3,103,360 for Apparent Violations of Iran-related Sanctions Regulations“ vom 16.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934831/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (254 mutmaßliche Verstöße), in 12 Fällen zusätzlich § 560.203 (Umgehung); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.12.2025

Originalbetrag 3.103.360 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.

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19.11.2025 Genertel S.p.A.IVASS: 533.000 EUR gegen Genertel wegen verspäteter Kfz-Schadenregulierung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandel 533.000 €

IVASS verhängte gegen die Genertel S.p.A. eine Geldbuße von 533.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. In 198 Kfz-Haftpflichtschäden hatte der Versicherer zwischen dem 01.09.2023 und dem 29.02.2024 die gesetzlichen Fristen für ein Entschädigungsangebot an Geschädigte oder für die Begründung einer Ablehnung nicht eingehalten. Laut IVASS-Statistik war dies die höchste Einzelgeldbuße des Jahres 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesetzliche Regulierungsfristen gelten für jeden einzelnen Schaden; wer sie in großer Zahl verpasst, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen in der Schadenregulierung

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 141, 148, 149, 150 und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); Art. 8 D.P.R. 254/2006
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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13.11.2025 TMF Management B.V.OM: 130.500 Euro gegen Trustbüro TMF wegen nicht gemeldeter Transaktionen NiederlandeVerdachtsmeldungen 130.500 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die TMF Management B.V. einen Strafbefehl über 130.500 Euro, weil das Trustbüro 2020 und 2021 zwei ungewöhnliche Transaktionen eines Kunden nicht unverzüglich an die FIU-NL meldete. TMF wirkte weiter an der (Um-)Strukturierung einer Anleiheemission dieses Kunden mit, obwohl ihm ab 2020 negative Medienberichte über laufende Gerichtsverfahren wegen mutmaßlichen Betrugs des Kunden bekannt waren; das Verfahren ging auf eine Meldung der De Nederlandsche Bank zurück. Wegen der Vorbildfunktion des international tätigen Trustbüros hob das OM die Geldstrafenkategorie an und gewährte für freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation 25 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Presseberichte über einen Kunden sind Anlass, laufende Transaktionen neu zu bewerten und Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Negative Medienberichte als Anlass für Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Pflicht zur unverzüglichen Meldung ungewöhnlicher Transaktionen; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation (−25 %).
Veröffentlicht
13.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.11.2025 Tung Tai Securities Company LimitedTung Tai Securities: 900.000 HKD nach Betrug über gefälschte E-Mail-Anweisungen HongkongOrganisationspflichten 99.681 €

Tung Tai Securities wurde gerügt und mit 900.000 HKD gebüßt, weil es zwischen September 2019 und Februar 2020 auf Anweisungen von einer gefälschten, der echten ähnelnden E-Mail-Adresse Aktien eines ausländischen Kunden verkaufte und den Erlös von 3.301.740 USD auf drei nicht vom Kunden bestimmte Bankkonten im Ausland überwies. Warnsignale wie von mehreren Banken abgelehnte Überweisungen blieben unbeachtet, und es fehlten wirksame Kontrollen zum Schutz von Kundenvermögen vor Diebstahl und Betrug.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verkaufs- und Zahlungsanweisungen per E-Mail sind über einen unabhängigen, vorab hinterlegten Kanal zu bestätigen, besonders bei Überweisungen auf neue Empfängerkonten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Betrug mit gefälschten E-Mail-Anweisungen (Business E-Mail Compromise)

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Code of Conduct GP 2, GP 3, GP 8, paras. 4.3, 11.1(a); Management, Supervision and Internal Control Guidelines Part VII
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Entschädigung des Kunden, verbesserte Auftrags- und Ausführungsprozesse, unabhängige Überprüfung der Kontrollen, Kooperation, sonst keine Disziplinarmaßnahmen.
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 900.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.11.2025 Euronext Amsterdam N.V.AFM erteilt Euronext Amsterdam Anweisung wegen Zugangshürden für Zentralverwahrer NiederlandeOrganisationspflichten Anordnung

Die AFM erteilte der Euronext Amsterdam N.V. als Betreiberin der regulierten Märkte am 12. November 2025 eine Anweisung (aanwijzing), weil drei Bedingungen ihres angekündigten neuen Abwicklungsmodells für Marktteilnehmer, die einen anderen Zentralverwahrer (CSD) als Euronext Securities Milan wählen wollten, nach Auffassung der AFM den Zugang solcher CSDs zu den Transaktionsdaten beschränkten. Damit verstieß Euronext gegen die Pflicht zu diskriminierungsfreiem und transparentem Zugang nach Art. 53 Abs. 1 CSDR. Euronext zog die Bedingungen zurück und bestätigte den Zugang der betroffenen CSDs; die Anweisung ist bestandskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsplätze sollten neue Abwicklungsmodelle vor der Ankündigung darauf prüfen, ob sie Zentralverwahrern diskriminierungsfreien Zugang lassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Diskriminierungsfreier Zugang zu Marktinfrastrukturen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 53 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR); Anweisung nach Art. 1:75 Abs. 1 i. V. m. Art. 1:3a Abs. 1 Wet op het financieel toezicht (Wft)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.11.2025 Avida Finans ABAvida Finans: 20 Mio. SEK für Kredite an Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit SchwedenVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,82 Mio. €

Die Finanzaufsicht prüfte Konsumkredite, die der Kreditgeber in vier Wochen im Sommer 2024 vergeben hatte, und fand mindestens rund 30 Fälle, in denen Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit Kredite erhielten. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 20 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditprüfungen müssen auch unter Absatzdruck konsequent durchgeführt und stichprobenartig intern kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kreditwürdigkeitsprüfung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Konsumentkreditlagen (2010:1846), Kreditprüfung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.11.2025

Originalbetrag 20.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.

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10.11.2025 Bank of Scotland PLCOFSI: 160.000 Pfund gegen Bank of Scotland wegen Zahlungen auf das Konto einer gelisteten Person Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 182.274 €

OFSI verhängte am 10. November 2025 gegen die Bank of Scotland PLC eine Geldbuße von 160.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 320.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI wickelte die Bank zwischen dem 8. und dem 24. Februar 2023 24 Zahlungen über insgesamt 77.383,39 Pfund über das Konto einer nach dem Russland-Sanktionsrecht gelisteten Person ab, darunter Gutschriften von 76.000 Pfund. Laut OFSI erkannte das Screening eine Namensvariante nicht, und bei einer PEP-Prüfung am 20. Februar 2023 unterlief ein menschlicher Fehler. In der Absichtsmitteilung vom 28. August 2025 waren 175.000 Pfund angekündigt. Die Bank beantragte keine ministerielle Überprüfung. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Bank of Scotland PLC“, 26.01.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-bank-of-scotland-plc. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 11, 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
26.01.2026

Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.11.2025 Coinbase Europe LimitedIrland: 21,5 Mio. Euro gegen Coinbase Europe – 30 Mio. Transaktionen ungeprüft IrlandInterne Sicherungsmaßnahmen 21,5 Mio. €

Die Zentralbank verhängte im Vergleich vom 5. November 2025 eine Rüge und 21.464.734 Euro (nach 30 % Rabatt auf 30.663.906 Euro) wegen Verstößen gegen die Pflichten zur Transaktionsüberwachung zwischen April 2021 und März 2025: Wegen Konfigurationsfehlern im Monitoringsystem wurden über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 30 Mio. Transaktionen im Wert von über 176 Mrd. Euro – rund 31 % aller Transaktionen – nicht ordnungsgemäß überwacht. Die Nachprüfung dauerte fast drei Jahre und führte zu 2.708 Verdachtsmeldungen; der High Court bestätigte die Sanktion am 12. Januar 2026, es ist die erste Maßnahme der Zentralbank im Kryptosektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Monitoring-Regeln müssen regelmäßig auf vollständige Abdeckung getestet werden – ein stiller Konfigurationsfehler kann Jahre unentdeckt bleiben.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
06.11.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.10.2025 いわき信用組合 (Iwaki Credit Cooperative)Iwaki Credit Cooperative: Kreditstopp für Neukunden nach Zahlungen an antisoziale Kräfte JapanOrganisationspflichten Anordnung

Die Kreditgenossenschaft hatte unter anderem von 2004 bis 2011 Kredite auf die Namen unbeteiligter Personen ohne deren Wissen und über Briefkastenfirmen an eine notleidende Großkundengruppe geleitet und so Großkreditgrenzen umgangen, hohe Bargeldbeträge an antisoziale Kräfte (反社会的勢力) gezahlt, keine Verdachtsprüfungen vorgenommen und der Aufsicht falsch berichtet und falsch ausgesagt. Neben einer umfassenden Geschäftsverbesserungsanordnung wurde das Kreditgeschäft mit Neukunden vom 17. November bis 16. Dezember 2025 ausgesetzt, verbunden mit Schulungen aller Beschäftigten außerhalb des Tagesgeschäfts und dem sofortigen Abbruch der Beziehungen zu antisozialen Kräften; es war die zweite Anordnung gegen die Genossenschaft im Jahr 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wenn Leitung und Kontrollfunktionen Verstöße gemeinsam verdecken, hilft nur ein Neuaufbau der Governance, und jede Falschauskunft an die Aufsicht verschärft die Folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abwehr von Forderungen antisozialer Kräfte und wahrheitsgemäße Auskünfte an die Aufsicht

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Financial Services Agency (FSA, 金融庁)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Act on Financial Businesses by Cooperatives (協同組合による金融事業に関する法律) Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Banking Act (銀行法) Art. 26 Abs. 1; Art. 10 Nr. 2 und 3 (falsche Berichte und Aussagen); Act on Prevention of Transfer of Criminal Proceeds (犯罪収益移転防止法)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
31.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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28.10.2025 Versicherungs- und Rückversicherungsmakler (anonymisiert)Luxemburger Versicherungsmakler: 35.000 EUR wegen falscher Angaben an das CAA LuxemburgVeröffentlichungs- und Meldepflichten 35.000 €

Das CAA verhängte gegen eine Luxemburger Makler-Gesellschaft eine Ordnungsbuße von 35.000 EUR. Sie hatte der Aufsicht mehrfach unvollständige oder falsche Angaben zu Prämien, Aktionären und Verwaltungsrat gemacht, Änderungen im Aktionariat nicht gemeldet, einen nicht registrierten Vermittler eingesetzt, Reporting-Anweisungen missachtet und Buchführungsunterlagen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt; zudem war die Vertraulichkeit von Kundendaten bei der Buchhaltung nicht voll gesichert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben an die Aufsicht und Änderungen im Gesellschafterkreis müssen vollständig und rechtzeitig gemeldet werden – wiederholte Fehlmeldungen gelten als Behinderung der Aufsicht.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 303(1) Buchst. a), f), h), j) und k) Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances (LSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Wesentliche interne Änderungen, auch in der Leitung, und Maßnahmen zur Herstellung der Rechtskonformität.
Veröffentlicht
16.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 20.000 €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.10.2025 Verus Financial Services LimitedFCA entzieht Verus Financial Services Erlaubnisse nach bewusstem Verstoß gegen Auflage Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten Anordnung

Die FCA entzog dem Finanzvermittler Verus Financial Services Limited mit sofortiger Wirkung alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten und verhängte eine Vermögenssperre. Die Firma hatte nach eigenem Eingeständnis wiederholt und bewusst gegen eine im September 2023 freiwillig übernommene Auflage verstoßen, die Zahlungen über 5.000 GBP ohne Zustimmung der FCA untersagte, eine Entscheidung des Financial Ombudsman Service vom 30. Juni 2024 zugunsten eines Kunden nicht erfüllt und war nach Einschätzung der FCA nicht offen und kooperativ.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Freiwillig übernommene Auflagen der Aufsicht sind verbindlich – ihr bewusster Bruch führt schnell zum Verlust der Erlaubnis.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
ss. 55J(2)(a)(ii) und 55L(3)(a) FSMA 2000; Threshold Condition para. 2E Schedule 6 FSMA; DISP 3.7.12R; Principles 6 und 11 der FCA Principles for Businesses
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.10.2025 Aktia Pankki OyjAktia: 865.000 EUR – fremde Daten über Bank-Login in OmaKanta und OmaKela sichtbar FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 865.000 €

Nach einer technischen Änderung am Dienst für starke elektronische Identifizierung der Bank kam es im Januar 2023 zu einer rund einstündigen Störung, in der sich Kunden mit Aktia-Zugangsdaten bei Diensten wie OmaKanta, OmaKela, Arbeitslosenkassen, Versicherern und Gesundheitsanbietern anmeldeten und dabei Daten anderer Personen sahen; betroffen waren rund 350 Personen. Das Sanktionsgremium rügte mangelhafte Planung, Umsetzung und Tests der Änderung und verhängte zusätzlich zur Verwarnung 865.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Identifizierungsdiensten wirken weit über das eigene Haus hinaus – Test- und Freigabeprozesse müssen das abbilden.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
28.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.10.2025 BofA Securities Inc., Nomura International plc, Standard Chartered Bank u. a. (5 Banken)CADE: Vergleiche mit fünf Banken im Offshore-Devisenkartell über 79 Mio. BRL BrasilienKartelle und Absprachen 12,7 Mio. €

Das Tribunal des CADE genehmigte am 22.10.2025 im Block fünf Verpflichtungsvergleiche (Termos de Compromisso de Cessação, TCC) mit Banken und legte folgende Geldbeiträge mutmaßlich fest: BofA Securities Inc. 33.010.207,04 BRL, Nomura International plc 32.145.917,76 BRL, Standard Chartered Bank 11.544.947,78 BRL, Credit Suisse AG 1.582.051,57 BRL und MUFG Bank 714.782,33 BRL, zusammen 78.997.906,48 BRL. Die Sitzungsniederschrift nennt den Verfahrensgegenstand nicht; alle fünf Banken gehören aber zu den Beteiligten, deren Verurteilung die Generalsuperintendenz im April 2025 im Verfahren zum Kartell auf dem Offshore-Devisenmarkt empfohlen hatte (laut CADE Absprachen über die Preise von Devisengeschäften, Austausch sensibler Informationen und Benachteiligung anderer Marktteilnehmer wie Broker). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Händler im Devisengeschäft dürfen sich mit Wettbewerbern weder über Preise noch über Kunden abstimmen; bankübergreifende Chats sind ein typisches Kartellrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen und Informationsaustausch im Devisenhandel

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Termo de Compromisso de Cessação)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
30.10.2025

Originalbetrag 78.997.906,48 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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21.10.2025 Taxshelter.be SATaxshelter.be: 75.000 EUR für fehlenden Prospektnachtrag zu Garantierisiken BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 75.000 €

Nachdem die Steuerbehörde für eine finanzierte Show die Tax-Shelter-Bescheinigungen verweigert hatte und der Versicherer die Deckung offenließ, informierte der Anbieter die Anleger nicht rechtzeitig per Prospektnachtrag über dieses wesentliche Risiko. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 75.000 EUR mit namentlicher Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue wesentliche Risiken für Anleger lösen sofort eine Nachtragspflicht aus – nicht erst den nächsten Jahresprospekt.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2017/1129 Art. 23; Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.10.2025 UBS AGUBS: 8 Mio. HKD wegen jahrelanger Fehleinstufung professioneller Anleger HongkongOrganisationspflichten 883.431 €

Die UBS AG wurde in Hongkong öffentlich gerügt und mit 8.000.000 HKD gebüßt, weil ihr automatisiertes Verfahren zur Einstufung professioneller Anleger von 2009 bis Juli 2022 auf einer Fehlauslegung der Mindestportfolio-Regel für bestimmte Gemeinschaftskonten beruhte. Allein von Juli 2018 bis Juli 2022 waren 560 Gemeinschaftskonten falsch eingestuft; Wertpapiere von 23 dieser Konten wurden in 9.190 Leihgeschäften ohne gültige Ermächtigung verliehen, und 94 Konten tätigten 500 Geschäfte in Produkten, die professionellen Anlegern vorbehalten sind. Bereits im August 2021 hatte die Aufsicht UBS unter anderem wegen ähnlicher Mängel mit 9,8 Mio. HKD gebüßt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Kundeneinstufungen müssen gegen den Wortlaut der Regeln validiert werden, gerade bei Sonderfällen wie Gemeinschaftskonten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Einstufung professioneller Anleger und Vertriebsbeschränkungen

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
s. 196 SFO (Cap. 571); s. 4 Securities and Futures (Client Securities) Rules; s. 11(3A) Securities and Futures (Contract Notes, Statements of Account and Receipts) Rules; Securities and Futures (Professional Investor) Rules; Code of Conduct
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Rückschauprüfung und Abhilfe nach Selbstmeldung, Kooperation, Zusage eines erweiterten Beschwerdeverfahrens für möglicherweise falsch eingestufte Kunden.
Veröffentlicht
20.10.2025

Originalbetrag 8.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.10.2025.

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17.10.2025 Access Forex (Pty) LimitedAccess Forex: 162.500 ZAR gegen Devisenhändler wegen Geldwäsche-Mängeln SüdafrikaInterne Sicherungsmaßnahmen 8.005 €

Der Devisenhändler mit eingeschränkter Zulassung (Authorised Dealer in foreign exchange with limited authority, ADLA – dazu zählen Wechselstuben) hatte wesentliche Vorgaben des FIC Act nicht in sein Risikomanagement- und Compliance-Programm übernommen, einige Kunden nicht identifiziert und verifiziert und seine Beschäftigten nicht ausreichend geschult. Die Geldbußen betragen 100.000 ZAR (Section 42(1)), 37.500 ZAR (Section 20) und 25.000 ZAR (Section 43), zusammen 162.500 ZAR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Devisenhändler und Wechselstuben müssen ihr Compliance-Programm an alle gesetzlichen Pflichten anpassen und ihr Personal regelmäßig schulen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung und Pflichtschulungen bei Devisenhändlern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
South African Reserve Bank (SARB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Sections 20, 42(1) und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.10.2025

Originalbetrag 162.500 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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16.10.2025 Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus)FINTRAC: Rekordstrafe von 177 Mio. CAD gegen Krypto-Zahlungsdienst Cryptomus KanadaVerdachtsmeldungen 108,1 Mio. €

FINTRAC verhängte 176.960.190 CAD gegen den in British Columbia eingetragenen Krypto-Zahlungsdienst. Allein im Juli 2024 unterblieben 1.068 Verdachtsmeldungen – u. a. zu Transaktionen mit Bezug zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, Betrug, Ransomware und Sanktionsumgehung – sowie 1.518 Meldungen großer Krypto-Transaktionen; hinzu kamen Verstöße gegen eine Ministerialanordnung, fehlende Richtlinien und Risikobewertung. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptodienste ohne funktionierendes Meldewesen werden pro unterlassener Meldung sanktioniert – die Summe kann existenzbedrohend werden.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 176.960.190 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.

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16.10.2025 Experian Nederland B.V.AP: 2,7 Mio. Euro gegen Experian Nederland wegen Bonitätsdaten ohne Rechtsgrundlage NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenz 2,7 Mio. €

Experian Nederland B.V. verarbeitete für ihren bis Ende 2024 angebotenen Dienst Credit Check Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, ohne sich wirksam auf ein berechtigtes Interesse stützen zu können, und informierte die Betroffenen unzureichend. Im Einspruchsverfahren hob die AP ihren ursprünglichen Bußgeldbescheid vom 6. Dezember 2023 auf und setzte das Bußgeld neu auf 2.700.000 EUR fest; Experian erkannte beide Verstöße an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bonitätsdaten über Menschen sammelt, die er nie direkt kontaktiert hat, muss das berechtigte Interesse sauber belegen und die Betroffenen aktiv informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Berechtigtes Interesse und Informationspflichten bei Auskunfteien

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.10.2025

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15.10.2025 Zimpler ABZimpler: 3 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Zahlungsdienst mit Glücksspielbezug SchwedenKundensorgfalt 272.245 €

Der Zahlungsdienstleister, dessen Geschäft zu einem wesentlichen Teil mit der Glücksspielbranche verbunden ist, hatte zwischen Juli 2023 und April 2024 Lücken in der allgemeinen Risikobewertung (u. a. fehlende Bewertung des Devisenwechseldienstes), in der Kundenrisikobewertung und bei der Kundenprüfung. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 3 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jedes neue Produkt – auch ein Nebendienst wie Devisenwechsel – gehört vor dem Start in die Geldwäsche-Risikoanalyse.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscherisiken im Glücksspielumfeld

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
15.10.2025

Originalbetrag 3.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

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14.10.2025 Farmers Insurance ExchangeNYDFS: 2,775 Mio. $ gegen Farmers wegen ungeschützter Online-Angebotsrechner USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 2,4 Mio. €

Angreifer griffen über unzureichend gesicherte Online-Angebotsrechner und Vermittlerportale Führerscheinnummern und Geburtsdaten ab. Farmers verletzte die Cybersecurity-Verordnung und meldete den Vorfall nicht rechtzeitig; die Strafe ist Teil eines Pakets von insgesamt 19 Mio. $ gegen acht Kfz-Versicherer.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisch vorausgefüllte Formulare mit Kundendaten sind ein Einfallstor – öffentliche Anwendungen gehören auf den Prüfstand der Datenfreigabe.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
14.10.2025

Originalbetrag 2.775.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.

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14.10.2025 Infinity Insurance CompanyInfinity Insurance: 2,25 Mio. USD – Datenabfluss über Angebotsrechner zu spät gemeldet USA, NYMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1,95 Mio. €

Angreifer lasen über die Sofortangebots-Anwendungen des Kfz-Versicherers Führerscheinnummern im Klartext aus. Infinity entdeckte die Auffälligkeiten am 9. Februar 2021, meldete den Cybervorfall der NYDFS aber erst am 14. April 2021; die Aufsicht rügte zudem fehlende MFA und unsichere Entwicklungspraktiken.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Missbrauch öffentlich erreichbarer Kundenanwendungen ist ein meldepflichtiger Vorfall – Warnungen der Aufsicht sollten eine sofortige Meldeprüfung auslösen.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
23 NYCRR § 500.17(a), § 500.12(a) u. a.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig

Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.

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14.10.2025 AS Inbank FinanceAnordnung gegen Inbank Finance wegen Mängeln bei der Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Bei einer Prüfung stellte die Finanzaufsicht fest, dass die internen Regeln von Inbank Finance zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern nicht vollständig dem Gesetz entsprachen und die Prüfung selbst Mängel aufwies. Sie verpflichtete das Unternehmen per Anordnung, die Mängel bis Mitte Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen dokumentiert, regelbasiert und im Tagesgeschäft tatsächlich gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Gesetz über Kreditgeber und -vermittler (KAVS), verantwortungsvolle Kreditvergabe
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.10.2025

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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 45 Mio. €

Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.11.2025

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13.10.2025 Sanlam Collective Investments (RF) (Pty) LtdSanlam Collective Investments: 10,6 Mio. ZAR wegen Verstößen gegen Geldwäschepflichten SüdafrikaKundensorgfalt 527.691 €

Bei einer Prüfung im März 2024 zeigte sich, dass der Verwalter von Investmentfonds sein Risikomanagement- und Compliance-Programm (RMCP) insbesondere bei der Risikoeinstufung von Kunden nicht wirksam umsetzte, das Programm inhaltliche Lücken aufwies, einige Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend identifiziert und verifiziert waren und die gebotene laufende und verstärkte Sorgfaltsprüfung fehlte. Neben einer Anweisung zur Behebung und einer Verwarnung wurde eine Geldbuße von 10,6 Mio. ZAR verhängt, von der 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre unter Bedingungen ausgesetzt sind; berücksichtigt wurden frühere Verstöße gegen andere Gesetze, darunter eine durchsetzbare Verpflichtungserklärung (Enforceable Undertaking) und eine Geldbuße nach dem Collective Investment Schemes Control Act (CISCA). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Gruppengesellschaften werden an erhöhten Maßstäben gemessen – ein dokumentiertes Programm ohne gelebte Risikoeinstufung schützt nicht vor hohen Geldbußen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung von Kunden sowie laufende und verstärkte Sorgfaltspflichten

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 42(1), 42(2), 20A, 21, 21A, 21B, 21C, 21E und 21F–21H Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 (FIC Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Bisherige Abhilfemaßnahmen; 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Mängel vollständig behoben werden und die Pflichten dauerhaft eingehalten werden.
Veröffentlicht
13.10.2025

Originalbetrag 10.600.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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