Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

135Fälle aus 28 Jurisdiktionen
1,05 Mrd. €Summe der Geldbeträge (121 Fälle mit Betrag)
113 Mio. €Größter Einzelfall: The Toronto-Dominion Bank
615.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. USA 658,4 Mio. € 63 % · 30 Fälle
  2. EU 144,9 Mio. € 14 % · 83 Fälle
  3. Vereinigtes Königreich 115,2 Mio. € 11 % · 9 Fälle
  4. Kanada 108,9 Mio. € 10 % · 3 Fälle
  5. Schweiz 24,1 Mio. € 2 % · 10 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 662,2 Mio. € 63 % · 48 Fälle
  2. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 163,8 Mio. € 16 % · 29 Fälle
  3. Verbraucherschutz und Onlinehandel 89,3 Mio. € 8 % · 6 Fälle
  4. Umwelt und Nachhaltigkeit 34,1 Mio. € 3 % · 2 Fälle
  5. Informationssicherheit und Cyber 33 Mio. € 3 % · 16 Fälle
  6. Datenschutz 20,2 Mio. € 2 % · 23 Fälle
  7. Hinweisgeberschutz 17,5 Mio. € 2 % · 4 Fälle
  8. Sanktionen und Exportkontrolle 15,4 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  9. Kartellrecht und Wettbewerb 11,6 Mio. € 1 % · 2 Fälle
  10. Korruption und Bestechung 4,04 Mio. € 0 % · 1 Fall
  11. 1 weitere367.242 €

Wen?

nach Unternehmen
  1. The Toronto-Dominion Bank 113 Mio. € 11 % · 1 Fall
  2. UBS Financial Services Inc. 108,4 Mio. € 10 % · 1 Fall
  3. Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus) 108,1 Mio. € 10 % · 1 Fall
  4. Two Sigma Investments LP und Two Sigma Advisers LP 87,6 Mio. € 8 % · 1 Fall
  5. FleetCor Technologies Inc. (heute Corpay Inc.) 87,1 Mio. € 8 % · 1 Fall
  6. Canaccord Genuity LLC 69,2 Mio. € 7 % · 1 Fall
  7. Nationwide Building Society 50,4 Mio. € 5 % · 1 Fall
  8. J.P. Morgan SE 45 Mio. € 4 % · 1 Fall
  9. BMO Capital Markets Corp. 39,9 Mio. € 4 % · 1 Fall
  10. Block, Inc. 36,1 Mio. € 3 % · 1 Fall
  11. 119 weitere304,2 Mio. €

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 2023225,4 Mio. €
Q4 202368,17 Mio. €
Q1 2024825,2 Mio. €
Q2 2024318,4 Mio. €
Q3 202441,9 Mio. €
Q4 202410157,3 Mio. €
Q1 202513142,3 Mio. €
Q2 20251041,4 Mio. €
Q3 20252070,1 Mio. €
Q4 202519245,4 Mio. €
Q1 20261276,9 Mio. €
Q2 20261419,6 Mio. €
Q3 202614219,6 Mio. €

135 Fälle

22.09.2026 OTC Link LLCOTC Link: 575.000 USD – Sicherheitsrichtlinien trotz Prüfhinweisen nie fertig USAKritische Infrastrukturen 501.614 €

Die Betreiberin des Handelssystems OTC Link ATS hatte von 2016 bis 2025 keine vollständigen, nach Regulation SCI vorgeschriebenen Richtlinien zu Systemsicherheit, Zugriffskontrolle und Schwachstellenmanagement. Obwohl die SEC-Prüfer die Lücken bei mehreren Prüfungen beanstandet hatten, blieben Entwürfe unfertig; die SEC sprach eine Rüge aus und verhängte 575.000 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungsfeststellungen der Aufsicht müssen mit Frist und Verantwortlichem nachverfolgt werden – wiederholt offene Punkte werden teuer.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
Regulation SCI, Rule 1001(a)(1)–(3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 575.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.09.2026 FleetCor Technologies Inc. (heute Corpay Inc.)FleetCor/Corpay zahlt 100 Mio. USD wegen versteckter Gebühren bei Tankkarten USAIrreführende Werbung und Preisangaben 87,1 Mio. €

Ein Bundesgericht stellte 2023 per Summary Judgment fest, dass der Tankkartenanbieter seinen überwiegend kleinen Geschäftskunden versteckte oder nicht genehmigte Gebühren berechnet und Einsparungen falsch dargestellt hatte; ein Berufungsgericht bestätigte dies 2026. Laut FTC summierten sich die Gebühren auf Hunderte Millionen Dollar, zudem wurden Verzugsgebühren trotz pünktlicher Zahlung verlangt. Im Vergleich zur Beilegung des Verwaltungsverfahrens zahlen FleetCor und CEO Ronald Clarke 100 Mio. USD für Rückerstattungen; die Anordnung ist noch nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gebühren, die hinter Links oder in Kontounterlagen versteckt werden, gelten als nicht offengelegt – auch gegenüber Geschäftskunden.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
CEO Ronald Clarke ist in der Pressemitteilung als Beteiligter genannt.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern SchwedenOrganisationspflichten 177.187 €

Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
Veröffentlicht
16.09.2026

Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln EstlandInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2026

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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs ItalienWerbung und Einwilligung 5,51 Mio. €

Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.09.2026

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31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 97.622 €

Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion
Veröffentlicht
04.09.2026

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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung MaltaKundensorgfalt 160.099 €

Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
Veröffentlicht
02.09.2026

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17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt TschechienKartelle und Absprachen 11,5 Mio. €

Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (R0112/2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
17.08.2026

Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.

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11.08.2026 Citibank, N.A., London BranchOFSI verhängt 4,7 Mio. GBP gegen Citibank London wegen Russland-Zahlungen Vereinigtes KönigreichVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 5,54 Mio. €

Die Londoner Niederlassung verarbeitete vor allem zwischen Februar und November 2022 970 Zahlungen über insgesamt rund 19,7 Mio. GBP, die gegen Russland- und Antikorruptionssanktionen verstießen. Ursachen waren überlastete Alarmbearbeitung nach der Listungswelle, verzögerte Eskalation und menschliche Fehler; die meisten Verstöße zeigte die Bank selbst an und erhielt 20 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Listungswellen braucht die Alarmbearbeitung zusätzliche, geschulte Kapazität – Rückstaus und Fehlentscheidungen im Screening sind selbst Sanktionsverstöße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Sanktionsalarmen, Eskalation und Einfrieren

Behörde / Gericht
HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Global Anti-Corruption Sanctions Regulations 2021; s. 146 Policing and Crime Act 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Überwiegend freiwillige Offenlegung und Kooperation (20 % Nachlass); außergewöhnliche Belastung durch die Sanktionspakete 2022 berücksichtigt
Veröffentlicht
02.09.2026

Originalbetrag 4.732.830,58 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

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05.08.2026 Order Express, Inc.NYDFS: 250.000 $ gegen Geldtransferdienst Order Express wegen Cyber-Mängeln USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 216.375 €

Der lizenzierte Geldtransferdienstleister hatte keine angemessenen Richtlinien für System-Updates und unzureichende Risikobewertungen nach der New Yorker Cybersecurity-Verordnung. Das Unternehmen hat die Mängel bereits behoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Finanzdienstleister müssen Patch-Richtlinien und regelmäßige Risikobewertungen dokumentiert vorhalten.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Wegen geringen Umsatzes war das Unternehmen von vielen Part-500-Pflichten ausgenommen; Mängel bereits behoben.
Veröffentlicht
05.08.2026

Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.

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03.08.2026 UBS Financial Services Inc.FinCEN: 125 Mio. US-Dollar gegen UBS Financial Services als Wiederholungstäter USAInterne Sicherungsmaßnahmen 108,4 Mio. €

FinCEN verhängte gegen den Broker-Dealer 125 Mio. US-Dollar – die bisher höchste BSA-Strafe gegen einen Broker-Dealer. UBSFS räumte vorsätzliche Verstöße ein: Das AML-Programm genügte nicht, über 50.000 Fremdwährungsüberweisungen von mehr als 10 Mrd. US-Dollar wurden nicht angemessen überwacht und Verdachtsmeldungen unterblieben; es ist bereits die zweite Maßnahme nach 2018.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht behobene Monitoring-Lücken aus einer früheren Maßnahme führen beim zweiten Mal zu einem Vielfachen der ursprünglichen Strafe.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Bis zu 15 Mio. US-Dollar (bis 31.05.2028 fälliger Restbetrag) können erlassen werden, soweit UBSFS Kosten für die unabhängige Prüfung ihres AML-Programms trägt und deren Empfehlungen umsetzt
Veröffentlicht
03.08.2026

Originalbetrag 125.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2026.

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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 187.500 €

Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.07.2026

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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 5.002 €

Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

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30.06.2026 Moody's Deutschland GmbHESMA verhängt 2,1 Mio. Euro gegen Moody's Deutschland EU-EbeneOrganisationspflichten 2,15 Mio. €

Die Ratingagentur übermittelte der ESMA keine aktuellen Ratinginformationen, stellte dem Zentralregister keine vollständigen historischen Performancedaten bereit und hatte keine angemessenen Verfahren und internen Kontrollmechanismen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte insgesamt 2.145.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten gegenüber der Aufsicht sind Datenqualitätsthemen – ohne funktionierende interne Kontrollen werden sie zum Bußgeldrisiko.

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Art. 24, 36a, Anhang III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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30.06.2026 „Paysera LT“, UABPaysera: tägliche Buße für fehlenden Jahresabschluss summiert sich auf 362.000 Euro LitauenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 362.000 €

Weil Paysera die Anordnung, den Jahresabschluss 2024 bis 30. September 2025 einzureichen, nicht befolgte, verhängte die Zentralbank im November 2025 zunächst 20.000 Euro und dann eine tägliche Buße von 1.000 Euro (steigend auf 2.000 bzw. 3.000 Euro). Da der Verstoß erst nach dem 6. Mai 2026 behoben wurde, summierte sich die tägliche Buße auf 362.000 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Tagesbußen machen jede Verzögerung teuer – aufsichtliche Anordnungen brauchen Chefsache-Priorität.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung und Berichtspflichten nach litauischem E-Geld-Recht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
30.06.2026

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26.06.2026 Banque Degroof Petercam SABanque Degroof Petercam: 1 Mio. EUR Vergleich wegen verdeckter Kosten bei Mitarbeiteroptionen BelgienOrganisationspflichten 1 Mio. €

Bei Stock-Option-Plänen für Beschäftigte von Kundenunternehmen (2018–2023) informierte die Bank die Begünstigten nicht vollständig über Kosten, hatte die Interessenkonflikte ihres Geschäfts zunächst nicht erfasst und prüfte Kenntnisse der Kunden nur mit einer Ja/Nein-Frage. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 1 Mio. EUR mit namentlicher Veröffentlichung und Zusagen zur Kosteninformation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Nebengeschäften wie Mitarbeiter-Optionsplänen gelten volle Kostentransparenz und ein eigenes Konfliktregister.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 2 août 2002; Wohlverhaltensregeln (Loyalität, Kostentransparenz, bestmögliche Ausführung, Interessenkonflikte, Kundenkenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Behebung sämtlicher Mängel (Angemessenheitstest, Konfliktpolitik, Kostenausweis, Verzicht auf CVA/KVA-Abschläge).
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln ItalienKundensorgfalt 40.000 €

Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeleitete Korrekturmaßnahmen

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22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

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19.06.2026 CACEIS Bank (UK Branch)FCA: Öffentliche Rüge für CACEIS UK wegen mangelhafter Prüfung eines Depotkunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt Verwarnung

Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus, weil die Londoner Niederlassung Konten für den Vermögensverwalter WealthTek eröffnete und betrieb, obwohl eigene Registerabfragen fehlende Erlaubnisse zum Halten von Kundenvermögen zeigten, und eine im Register vermerkte Beschränkung übersah; 16 Monitoring-Alerts wurden über zwei Jahre nicht aufgearbeitet, über die Konten flossen mehr als 314 Mio. Pfund. Wegen Kooperation und einer freiwilligen Zahlung von 31,7 Mio. Pfund an WealthTek-Kunden verzichtete die FCA auf eine Geldbuße (sonst 23,1 Mio. Pfund nach Rabatt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unstimmigkeit im Register bemerkt, muss sie klären und dokumentieren, bevor Konten freigeschaltet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registerabgleich und Nachverfolgung erkannter KYC-Lücken

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 205 FSMA (Public Censure) wegen Verstoßes gegen FCA Principle 2; Maßstab u. a. SYSC 6.1.1R, 6.3.1R, 6.3.3R und Regulations 18, 27, 28 MLR 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkennung der Mängel und freiwillige Zahlung von 31.714.068 Pfund an Geschädigte
Veröffentlicht
25.06.2026
Quellen

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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 12,9 Mio. €

Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.

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25.05.2026 Robomarkets LtdZypern: Robomarkets zahlt 100.000 Euro im Vergleich wegen CFD-Vertrieb an Privatkunden ZypernOrganisationspflichten 100.000 €

Die CySEC prüfte bei der Wertpapierfirma für Juni 2023 bis Juni 2024 Organisationspflichten, Kundeninformation, Angemessenheitsprüfung und die Einhaltung der Beschränkungen für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über 100.000 Euro beendet, den das Unternehmen bereits gezahlt hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beim Vertrieb von CFDs an Privatkunden sind Angemessenheitsprüfung und Produktinterventionsregeln zentrale Prüfpunkte der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angemessenheitsprüfung beim Vertrieb komplexer Produkte

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 22(1), 25(1), 26(3) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; CySEC-Richtlinie DI87-09; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.08.2026
Quellen

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13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten FinnlandMarktmissbrauch und Insiderhandel 400.000 €

Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
Veröffentlicht
15.05.2026

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08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter IrlandDatenpannen und Datensicherheit 277.500 €

Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.05.2026

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05.05.2026 P&V Assurances SCP&V Assurances: 150.000 EUR – Vertrieb über gestrichenen Versicherungsvermittler BelgienOrganisationspflichten 150.000 €

Ein Vermittler des Versicherers wurde im Dezember 2023 aus dem FSMA-Register gestrichen; wegen eines menschlichen Eingabefehlers im Überwachungstool bemerkte P&V das erst nach über einem Monat und schloss in der Zeit 34 Verträge über ihn ab. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 150.000 EUR; bereits 2020 hatte es einen Vergleich über denselben Betrag gegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Registerabgleiche sind nur so gut wie ihre Datenpflege – kritische Eingaben brauchen ein Vier-Augen-Prinzip.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfalt bei Stammdatenpflege / Registerabgleich

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 4 avril 2014 relative aux assurances, Art. 259
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
IT-Anpassungen, um Wiederholung zu verhindern.
Veröffentlicht
05.05.2026

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04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs MaltaWerbung und Einwilligung 1.000 €

Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Quellen

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29.04.2026 Delta Dental Insurance Company und Delta Dental of New York, Inc.NYDFS: 2,25 Mio. $ gegen Delta Dental nach MOVEit-Angriff und verspäteter Meldung USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,92 Mio. €

Über eine Zero-Day-Lücke in MOVEit Transfer erbeuteten Angreifer 2023 Dateien mit Sozialversicherungs-, Führerschein-, Konto- und Gesundheitsdaten. Das NYDFS rügte unzureichende Aufbewahrungseinstellungen, Richtlinien und Kontrollen sowie die verspätete Meldung der Cybersecurity-Vorfälle an die Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Daten in Transfer-Tools nur so lange vorhalten wie nötig – und Sicherheitsvorfälle fristgerecht an die Aufsicht melden.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
30.04.2026

Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.04.2026.

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15.04.2026 Liquidnet Canada Inc.Liquidnet Canada: vertrauliche Order-Daten an Unbefugte weitergegeben Kanada, ONOrganisationspflichten 369.572 €

Der Betreiber alternativer Handelssysteme gab vertrauliche Order- und Handelsinformationen seiner Rentenmarkt- und Aktienplattformen an nicht befugte Mitarbeitende weiter, hatte keine ausreichenden Schutzvorkehrungen und informierte die Aufsicht zunächst nicht offen. Sanktionen: 600.000 CAD Geldstrafe, 75.000 CAD Kosten, Verweis und externe Prüfung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsrechte auf vertrauliche Kundendaten müssen technisch begrenzt und regelmäßig überprüft werden – und Meldungen an die Aufsicht müssen vollständig sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Need-to-know-Prinzip und Schutz vertraulicher Handelsdaten

Behörde / Gericht
Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
National Instrument 21-101, s. 5.10(1)-(3); Securities Act (Ontario) ss. 127(1), 127.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Selbstanzeige, keine Vorbelastung

Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.

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27.03.2026 13010431 Canada Inc. (Necosmart)FINTRAC: 693.742 CAD gegen Krypto-Dienstleister Necosmart wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 434.295 €

Gegen den Money Services Business aus Edmonton, der auch virtuelle Währungen tauscht, verhängte FINTRAC 693.742,50 CAD wegen fünf Verstößen: mehrfach unterlassene Verdachtsmeldungen, fehlende schriftliche Compliance-Richtlinien, unzureichende verstärkte Maßnahmen bei Hochrisiko-Transaktionen, fehlende Risikobewertung und unvollständige Aufzeichnungen zu Beruf und Transaktionen bei Krypto-Tauschgeschäften.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kleine Krypto-Wechselstuben brauchen dasselbe Grundgerüst wie Banken: Risikoanalyse, Richtlinien, verstärkte Prüfung und Meldewesen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmomente beim Krypto-Tausch erkennen und melden

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.05.2026

Originalbetrag 693.742,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

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27.03.2026 Dinosaur Merchant Bank LimitedDinosaur Merchant Bank: 338.000 GBP – CFD-Handel ohne Marktmissbrauchsüberwachung Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten 389.760 €

Nach Einführung eines neuen Ordersystems im Juni 2024 wurden CFD-Geschäfte mit einem Basiswert von rund 3,05 Mrd. USD nicht von der automatisierten Handelsüberwachung erfasst. Die Bank erkannte den Fehler im Oktober 2024, behob ihn aber erst im Mai 2025; die FCA verhängte nach 30 % Kooperationsnachlass 338.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei jeder Systemumstellung muss geprüft werden, ob die Überwachungssysteme die neuen Datenströme tatsächlich erfassen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 2 UK MAR; SYSC 6.1.1R; FCA Principle 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation (30 % Nachlass); CFD-Geschäft im Mai 2025 eingestellt.

Originalbetrag 338.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

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25.03.2026 Familiam Asset Management OyFamiliam Asset Management: 70.000 EUR für 2.867 nicht gemeldete Wertpapiergeschäfte FinnlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 70.000 €

Der Vermögensverwalter meldete zwischen September 2021 und August 2023 insgesamt 2.867 Geschäfte nicht fristgerecht an die Aufsicht und reichte 2024 zudem Quartalsmeldungen (FINREP) verspätet ein. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 70.000 EUR; das Eingeständnis wirkte mindernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten brauchen ein Fristen-Monitoring mit Vertretungsregel – gerade in kleinen Häusern ohne eigene Meldeabteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Regulatorisches Meldewesen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
MiFIR (VO (EU) 600/2014) Art. 26 Abs. 1; IFR (VO (EU) 2019/2033) Art. 54 Abs. 1; FIN-FSA-Vorschriften 20/2013 (FINREP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeständnis der Versäumnisse / Kooperation.
Veröffentlicht
25.03.2026

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06.03.2026 Canaccord Genuity LLCFinCEN: 80 Mio. US-Dollar gegen Canaccord Genuity wegen AML- und Korrespondenzmängeln USAKundensorgfalt 69,2 Mio. €

FinCEN verhängte 80 Mio. US-Dollar gegen den Broker-Dealer, der vorsätzliche BSA-Verstöße einräumte: kein wirksames AML-Programm, keine Sorgfaltsprüfung bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und unterlassene Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug. Zugesagte Abhilfemaßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schriftlich zugesagte Abhilfe gegenüber der Aufsicht muss tatsächlich und zügig umgesetzt werden – jahrelange Verzögerung verschärft die spätere Sanktion.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
06.03.2026

Originalbetrag 80.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2026.

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03.03.2026 BNF Bank p.l.c.Malta: 69.000 Euro gegen BNF Bank wegen verspäteter Meldungen ans Kontenregister MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 69.000 €

Nach der Einführung eines neuen Kernbankensystems im April 2025 konnte die Bank bis September 2025 die wöchentlich vorgeschriebenen Datenlieferungen an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht fristgerecht übermitteln. Die FIAU verhängte 69.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei IT-Umstellungen müssen regulatorische Meldestrecken vorab getestet werden – Migrationsprobleme entschuldigen verpasste Fristen nicht.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8 Centralised Bank Account Register Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank versuchte laufend, Meldungen hochzuladen
Veröffentlicht
06.03.2026

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27.02.2026 MBaer Merchant Bank AGFINMA entzieht MBaer Merchant Bank die Bewilligung wegen schwerer Geldwäschereimängel SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einem Enforcementverfahren stellte die FINMA schwere, systematische Mängel bei den Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung, in der Organisation und im Risikomanagement fest; die Bank ermöglichte Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen, und führte Transaktionen für sanktionierte Personen aus. Die FINMA hatte der Bank die Bewilligung entzogen und die Liquidation angeordnet; mit dem Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden die Anordnungen am 27.02.2026 wirksam. Tags zuvor hatte FinCEN vorgeschlagen, die Bank als Institut von primärem Geldwäschereibedenken einzustufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Systematische Geldwäscherei- und Sanktionsmängel können eine Bank die Lizenz kosten – nicht nur Geld.

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht und Bankenaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
27.02.2026
Quellen

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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

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17.02.2026 REGIS-TR S.A.Transaktionsregister REGIS-TR: Mängel bei Organisation und Datenschutz – 1,37 Mio. Euro EU-EbeneOrganisationspflichten 1,37 Mio. €

Das Luxemburger Transaktionsregister hatte keine ausreichenden Compliance-Verfahren und keine angemessene Organisationsstruktur, identifizierte operationelle Risiken nicht und schützte Vertraulichkeit und Integrität der gemeldeten Daten nicht ausreichend. Die ESMA verhängte wegen fahrlässiger Verstöße nach EMIR und SFTR insgesamt 1.374.000 Euro; der Fall ist angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktinfrastrukturen müssen operationelle Risiken und Datenzugriffe genauso streng steuern wie Banken ihre Kreditrisiken.

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR), Art. 65, 73, Anhang I; Verordnung (EU) 2015/2365 (SFTR), Art. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

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10.02.2026 Paxful Holdings Inc.Kryptoplattform Paxful: 4 Mio. US-Dollar Strafe nach Schuldbekenntnis zu BSA-Verstößen USAInterne Sicherungsmaßnahmen 3,36 Mio. €

Die Peer-to-Peer-Kryptoplattform wurde nach Schuldbekenntnis u. a. wegen Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act zu einer Strafe von 4 Mio. US-Dollar verurteilt. Angemessen wären 112,5 Mio. US-Dollar gewesen, das DOJ stellte jedoch fehlende Zahlungsfähigkeit fest; FinCEN hatte im Dezember 2025 zusätzlich eine zivilrechtliche Strafe von 3,5 Mio. US-Dollar verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptoplattformen ohne Registrierung und KYC haften strafrechtlich – bis an die Grenze der Zahlungsfähigkeit.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Travel Act; Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Strafe wegen nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit von 112,5 Mio. auf 4 Mio. US-Dollar begrenzt
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld NiederlandeInterne Sicherungsmaßnahmen 406.125 €

Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
De Nederlandsche Bank (DNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
Veröffentlicht
21.07.2026
Quellen

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20.01.2026 Cardif Lux Vie S.A.Cardif Lux Vie: 615.000 EUR wegen Mängeln bei Geldwäsche-Fragebögen und Kundenakten LuxemburgKundensorgfalt 615.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung 2023 ergab, dass der Lebensversicherer die vorgeschriebenen Fragebögen zur Geldwäsche-Risikobewertung teils nicht regelkonform behandelte, die zuständigen Beschäftigten keine ausreichend präzisen Anweisungen hatten und in Kundenakten viele fehlerhafte Antworten standen. Der CAA verhängte 615.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikofragebögen sind nur so gut wie die Anleitung derer, die sie ausfüllen – klare Arbeitsanweisungen und Schulung gehören dazu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung durch Beschäftigte

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung; umgehend vorgelegter Abhilfeplan für sämtliche Mängel.
Veröffentlicht
01.07.2026

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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 1,5 Mio. €

Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

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11.12.2025 Nationwide Building SocietyFCA: 44 Mio. Pfund gegen Nationwide wegen Finanzkriminalitäts-Kontrollen Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 50,4 Mio. €

Die FCA verhängte 44.078.500 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil die Bausparkasse von Oktober 2016 bis Juli 2021 keine wirksamen Systeme hatte, um Sorgfaltsprüfungen und Risikobewertungen bei Privatkunden aktuell zu halten, und geschäftlich genutzte Privatkonten nicht erkannte. Ein Kunde erhielt so 24 betrügerische Corona-Kurzarbeitszahlungen über 27,3 Mio. Pfund.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenprofile müssen laufend aktualisiert werden – wer bekannte Schwächen jahrelang aufschiebt, zahlt am Ende für den Missbrauch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen geschäftlich genutzter Privatkonten

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; SYSC 6.1.1R und 6.3.1R
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
12.12.2025

Originalbetrag 44.078.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Quellen

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11.12.2025 „ЗП Либра“ ООДZP Libra: 44.205 Lewa für Kundenabwerbung mit Geschäftsgeheimnissen des Konkurrenten BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 22.602 €

Mithilfe einer Beschäftigten des Konkurrenten I&G Insurance Brokers, die später zu ZP Libra wechselte, schloss der Makler in unlauterer Weise einen Vermittlungsvertrag zu Lasten des Konkurrenten und nutzte dessen Geschäftsgeheimnisse, um Kunden abzuwerben. Die KZK verhängte 29.470 Lewa (1 % des Umsatzes 2024, Art. 36 Abs. 1 ZZK) und 14.735 Lewa (0,5 %, Art. 37 Abs. 1 ZZK); gegen die Mitarbeiterin wurden zudem Geldbußen von zusammen 1.000 Lewa verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer neue Beschäftigte von Wettbewerbern einstellt, muss sicherstellen, dass sie keine Kundenlisten oder Geheimnisse mitbringen – sonst haften Unternehmen und Person.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitnahme von Kundendaten und Geschäftsgeheimnissen beim Arbeitgeberwechsel

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1 ZZK
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Geldbußen gegen die mitwirkende Beschäftigte (insgesamt 1.000 Lewa)
Veröffentlicht
16.12.2025

Originalbetrag 44.205 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

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10.12.2025 Invest in OÜKreditgeber Invest in OÜ zahlt 16.000 Euro für nicht eingereichten Jahresabschluss EstlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.000 €

Der Kreditgeber reichte den Jahresbericht 2024 samt Prüfbericht, Gewinnverwendungsbeschluss und Protokoll der Gesellschafterversammlung nicht fristgerecht bei der Finanzaufsicht ein. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren verhängte die Finantsinspektsioon eine Geldbuße von 16.000 Euro; der Höchstrahmen liegt bei 1 Mio. Euro bzw. 10 % des Jahresumsatzes. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine beaufsichtigte Kreditgeber brauchen einen verlässlichen Fristenkalender für aufsichtliche Pflichtmeldungen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 3, § 96 Abs. 2 KAVS (Gesetz über Kreditgeber und -vermittler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

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02.12.2025 IPI Partners, LLCPrivate-Equity-Firma IPI hielt Oligarchen-Gelder vier Jahre nach Listung USAVerstöße gegen Sanktionen und Embargos 9,89 Mio. €

Der auf Rechenzentren spezialisierte Chicagoer Fondsmanager nahm 2017/2018 über verschachtelte Strukturen Kapital des russischen Oligarchen Suleiman Kerimov auf und verwaltete diese Beteiligung nach dessen Listung im April 2018 noch vier Jahre weiter. OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und nicht selbst angezeigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kapitalgeber müssen bis zum wirtschaftlich Berechtigten durchleuchtet und bei neuen Listungen erneut geprüft werden – verschachtelte Strukturen schützen nicht vor Haftung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung wirtschaftlich Berechtigter bei Investoren und Fondsstrukturen

Behörde / Gericht
U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589); IEEPA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße in fünf Jahren; Kooperation erst nach anfänglich unzureichender Mitwirkung deutlich verbessert (u. a. Verzicht auf das Anwaltsprivileg), daher nur begrenzte Anrechnung
Veröffentlicht
02.12.2025

Originalbetrag 11.485.352 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2025.

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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ FrankreichCookies und Tracking 1,5 Mio. €

Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.

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11.11.2025 Avida Finans ABAvida Finans: 20 Mio. SEK für Kredite an Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit SchwedenVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,82 Mio. €

Die Finanzaufsicht prüfte Konsumkredite, die der Kreditgeber in vier Wochen im Sommer 2024 vergeben hatte, und fand mindestens rund 30 Fälle, in denen Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit Kredite erhielten. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 20 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditprüfungen müssen auch unter Absatzdruck konsequent durchgeführt und stichprobenartig intern kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kreditwürdigkeitsprüfung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Konsumentkreditlagen (2010:1846), Kreditprüfung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.11.2025

Originalbetrag 20.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.

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05.11.2025 Coinbase Europe LimitedIrland: 21,5 Mio. Euro gegen Coinbase Europe – 30 Mio. Transaktionen ungeprüft IrlandInterne Sicherungsmaßnahmen 21,5 Mio. €

Die Zentralbank verhängte im Vergleich vom 5. November 2025 eine Rüge und 21.464.734 Euro (nach 30 % Rabatt auf 30.663.906 Euro) wegen Verstößen gegen die Pflichten zur Transaktionsüberwachung zwischen April 2021 und März 2025: Wegen Konfigurationsfehlern im Monitoringsystem wurden über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 30 Mio. Transaktionen im Wert von über 176 Mrd. Euro – rund 31 % aller Transaktionen – nicht ordnungsgemäß überwacht. Die Nachprüfung dauerte fast drei Jahre und führte zu 2.708 Verdachtsmeldungen; der High Court bestätigte die Sanktion am 12. Januar 2026, es ist die erste Maßnahme der Zentralbank im Kryptosektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Monitoring-Regeln müssen regelmäßig auf vollständige Abdeckung getestet werden – ein stiller Konfigurationsfehler kann Jahre unentdeckt bleiben.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
06.11.2025
Quellen

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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 20.000 €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

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23.10.2025 Aktia Pankki OyjAktia: 865.000 EUR – fremde Daten über Bank-Login in OmaKanta und OmaKela sichtbar FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 865.000 €

Nach einer technischen Änderung am Dienst für starke elektronische Identifizierung der Bank kam es im Januar 2023 zu einer rund einstündigen Störung, in der sich Kunden mit Aktia-Zugangsdaten bei Diensten wie OmaKanta, OmaKela, Arbeitslosenkassen, Versicherern und Gesundheitsanbietern anmeldeten und dabei Daten anderer Personen sahen; betroffen waren rund 350 Personen. Das Sanktionsgremium rügte mangelhafte Planung, Umsetzung und Tests der Änderung und verhängte zusätzlich zur Verwarnung 865.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Identifizierungsdiensten wirken weit über das eigene Haus hinaus – Test- und Freigabeprozesse müssen das abbilden.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
28.10.2025

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21.10.2025 Taxshelter.be SATaxshelter.be: 75.000 EUR für fehlenden Prospektnachtrag zu Garantierisiken BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 75.000 €

Nachdem die Steuerbehörde für eine finanzierte Show die Tax-Shelter-Bescheinigungen verweigert hatte und der Versicherer die Deckung offenließ, informierte der Anbieter die Anleger nicht rechtzeitig per Prospektnachtrag über dieses wesentliche Risiko. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 75.000 EUR mit namentlicher Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue wesentliche Risiken für Anleger lösen sofort eine Nachtragspflicht aus – nicht erst den nächsten Jahresprospekt.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2017/1129 Art. 23; Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.10.2025

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16.10.2025 Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus)FINTRAC: Rekordstrafe von 177 Mio. CAD gegen Krypto-Zahlungsdienst Cryptomus KanadaVerdachtsmeldungen 108,1 Mio. €

FINTRAC verhängte 176.960.190 CAD gegen den in British Columbia eingetragenen Krypto-Zahlungsdienst. Allein im Juli 2024 unterblieben 1.068 Verdachtsmeldungen – u. a. zu Transaktionen mit Bezug zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, Betrug, Ransomware und Sanktionsumgehung – sowie 1.518 Meldungen großer Krypto-Transaktionen; hinzu kamen Verstöße gegen eine Ministerialanordnung, fehlende Richtlinien und Risikobewertung. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptodienste ohne funktionierendes Meldewesen werden pro unterlassener Meldung sanktioniert – die Summe kann existenzbedrohend werden.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 176.960.190 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.

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15.10.2025 Zimpler ABZimpler: 3 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Zahlungsdienst mit Glücksspielbezug SchwedenKundensorgfalt 272.245 €

Der Zahlungsdienstleister, dessen Geschäft zu einem wesentlichen Teil mit der Glücksspielbranche verbunden ist, hatte zwischen Juli 2023 und April 2024 Lücken in der allgemeinen Risikobewertung (u. a. fehlende Bewertung des Devisenwechseldienstes), in der Kundenrisikobewertung und bei der Kundenprüfung. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 3 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jedes neue Produkt – auch ein Nebendienst wie Devisenwechsel – gehört vor dem Start in die Geldwäsche-Risikoanalyse.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscherisiken im Glücksspielumfeld

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
15.10.2025

Originalbetrag 3.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

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14.10.2025 Farmers Insurance ExchangeNYDFS: 2,775 Mio. $ gegen Farmers wegen ungeschützter Online-Angebotsrechner USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 2,4 Mio. €

Angreifer griffen über unzureichend gesicherte Online-Angebotsrechner und Vermittlerportale Führerscheinnummern und Geburtsdaten ab. Farmers verletzte die Cybersecurity-Verordnung und meldete den Vorfall nicht rechtzeitig; die Strafe ist Teil eines Pakets von insgesamt 19 Mio. $ gegen acht Kfz-Versicherer.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisch vorausgefüllte Formulare mit Kundendaten sind ein Einfallstor – öffentliche Anwendungen gehören auf den Prüfstand der Datenfreigabe.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
14.10.2025

Originalbetrag 2.775.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.

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14.10.2025 Infinity Insurance CompanyInfinity Insurance: 2,25 Mio. USD – Datenabfluss über Angebotsrechner zu spät gemeldet USA, NYMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1,95 Mio. €

Angreifer lasen über die Sofortangebots-Anwendungen des Kfz-Versicherers Führerscheinnummern im Klartext aus. Infinity entdeckte die Auffälligkeiten am 9. Februar 2021, meldete den Cybervorfall der NYDFS aber erst am 14. April 2021; die Aufsicht rügte zudem fehlende MFA und unsichere Entwicklungspraktiken.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Missbrauch öffentlich erreichbarer Kundenanwendungen ist ein meldepflichtiger Vorfall – Warnungen der Aufsicht sollten eine sofortige Meldeprüfung auslösen.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
23 NYCRR § 500.17(a), § 500.12(a) u. a.
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig

Originalbetrag 2.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.10.2025.

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14.10.2025 AS Inbank FinanceAnordnung gegen Inbank Finance wegen Mängeln bei der Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Bei einer Prüfung stellte die Finanzaufsicht fest, dass die internen Regeln von Inbank Finance zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern nicht vollständig dem Gesetz entsprachen und die Prüfung selbst Mängel aufwies. Sie verpflichtete das Unternehmen per Anordnung, die Mängel bis Mitte Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen dokumentiert, regelbasiert und im Tagesgeschäft tatsächlich gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Gesetz über Kreditgeber und -vermittler (KAVS), verantwortungsvolle Kreditvergabe
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.10.2025

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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 45 Mio. €

Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.11.2025

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13.10.2025 Wonderinterest Trading LtdZypern: 100.000 Euro gegen Wonderinterest Trading wegen irreführender Kundeninformation ZypernOrganisationspflichten 100.000 €

Für 2022 bis 2024 stellte die CySEC fest, dass die Wertpapierfirma keine ausreichenden Compliance-Verfahren hatte, keine Zielmärkte für ihre Finanzinstrumente festlegte, nicht im besten Kundeninteresse handelte und Kunden nicht fair, klar und nicht irreführend informierte. Sie verhängte Geldbußen von 50.000, 30.000 und 20.000 Euro; gegen die Entscheidung ist eine gerichtliche Überprüfung verzeichnet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen von Finanzdienstleistern müssen Risiken ausgewogen darstellen – Marketing gehört in den Compliance-Freigabeprozess.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire und nicht irreführende Marketingkommunikation

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Sec. 17(2), 17(3)(c), 22(1), 25(1), 25(3)(a) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 22, 44 Delegierte VO (EU) 2017/565
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Finamore S.A.Finamore: Zulassungsentzug für Versicherungsmakler wegen gravierender Mängel LuxemburgOrganisationspflichten Sonstiges

Der CAA entzog der Maklergesellschaft die Zulassung (wirksam ab 01.12.2025), u. a. wegen Einsatzes nicht registrierter Vermittler, fehlender interner Kompetenzen, unzureichend geschützter vertraulicher Daten, wirtschaftlich nicht nachvollziehbarer Zahlungsflüsse mit verbundenen Gesellschaften sowie unvollständiger oder falscher Angaben gegenüber der Aufsicht und mangelhafter Kundeninformation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsche Angaben gegenüber der Aufsicht und nicht registrierte Vertriebspartner können die Existenz kosten – nicht nur ein Bußgeld.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 303 Abs. 3 lit. c
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.09.2025 Nova Ljubljanska banka d. d.NLB: Verwarnung, weil PSD2-Schnittstelle 57 Kontonummern offenlegte SlowenienSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement Verwarnung

Nach einem Update der PSD2-Schnittstelle für Drittanbieter im Juli 2023 war die Vertraulichkeit von 57 IBAN-Konten von Bankkunden nicht gewährleistet. Die Bankenaufsicht sprach gegen die Bank und den verantwortlichen IT-Entwicklungsdirektor eine Verwarnung wegen Verletzung der Pflicht zur Wahrung vertraulicher Daten aus (rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede Änderung an Kundenschnittstellen braucht Tests auf Datenabfluss vor dem Go-live – die Verantwortung trifft auch die zuständige Führungskraft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitstests bei Software-Releases von Schnittstellen

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
Art. 146, Art. 396 Abs. 1 Nr. 18 ZBan-3 (slowenisches Bankengesetz)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Verwarnung auch gegen den verantwortlichen Direktor IT-Entwicklung (Dejan Pust).

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.09.2025 Go West Invest SAGo West Invest: 10.000 EUR für veraltete Informationsnotiz bei Tax-Shelter-Angebot BelgienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 10.000 €

Das Unternehmen, das über öffentliche Angebote Tax-Shelter-Mittel einwirbt, hielt von Juni 2021 bis Oktober 2024 ein öffentliches Angebot mit einer Informationsnotiz von 2020 auf seiner Website bereit, ohne eine aktuelle Notiz zu veröffentlichen und bei der FSMA zu hinterlegen; betroffen waren mehrere Dutzend Anleger mit einem Anlagevolumen unter 5 Mio. EUR. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 10.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anlegerinformationen haben ein Verfallsdatum – ein Fristenkalender für Pflichtdokumente vermeidet Verstöße.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 11 juillet 2018 (Loi Prospectus), Art. 10, 11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.09.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 1,8 Mio. EUR wegen Sicherheitslücke im Bank-Identifizierungsdienst FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 1,8 Mio. €

Nach Einführung einer neuen Login-Funktion in der S-mobiili-App im April 2022 konnte bis August 2022 über eine Schwachstelle im Identifizierungsdienst mit den Zugangsdaten anderer Kunden auf das Online-Banking und Dienste mit starker Authentifizierung zugegriffen werden; Missbrauch verursachte finanzielle Schäden. Die Bank hatte die Funktion ohne ausreichende Risikoanalyse und Tests eingeführt; das Sanktionsgremium verhängte zusätzlich zur Verwarnung 1,8 Mio. EUR, erschwerend wirkte eine frühere Verwarnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Funktionen in Authentifizierungsdiensten brauchen vor dem Start eine Risikoanalyse aller Nutzerpfade und gezielte Sicherheitstests.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Bußgeld der Finanzaufsicht (7,67 Mio. EUR) zum selben Sachverhalt wurde berücksichtigt (Bußgeld rund ein Drittel des sonst verhängten Betrags); die Bank hat nach eigener Angabe unmittelbare Kundenschäden ersetzt.
Veröffentlicht
10.09.2025

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05.09.2025 „Paysera LT“, UABPaysera übernahm E-Geld-Institut Contis ohne Genehmigung – 400.000 Euro LitauenOrganisationspflichten 400.000 €

Paysera erwarb 100 % der Aktien der UAB „Finansinės paslaugos „Contis““, bevor die Prüffrist abgelaufen war und ohne Nicht-Widerspruch der Aufsicht; die Zentralbank widersprach dem Erwerb im April 2025 mangels Unterlagen zu Reputation, Finanzkraft und Geldwäscherisiken. Zudem wurden der Jahresabschluss und weitere Berichte nicht fristgerecht festgestellt und eingereicht. Buße 400.000 Euro und Pflicht zur Behebung bis 30. September 2025. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beteiligungserwerbe an beaufsichtigten Instituten erst nach Freigabe vollziehen – Stimmrechte ruhen sonst und Bußgelder drohen.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Elektroninių pinigų ir elektroninių pinigų įstaigų įstatymas (Inhaberkontrolle, Berichtspflichten)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Blacktower Financial Management (Cyprus) LtdZypern: Blacktower Financial Management zahlt 70.000 Euro wegen Interessenkonflikten ZypernOrganisationspflichten 70.000 €

Die CySEC untersuchte für November 2020 bis Mai 2025 den Umgang der Wertpapierfirma mit Interessenkonflikten und die allgemeinen Wohlverhaltens- und Informationspflichten gegenüber Kunden. Das Verfahren endete mit einem Vergleich über 70.000 Euro, den das Unternehmen gezahlt hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interessenkonflikte müssen identifiziert, dokumentiert und gegenüber Kunden gesteuert werden – Beraterschulungen sind dafür die Basis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interessenkonflikte in der Anlageberatung erkennen

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 24(1), 25(1) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.11.2025

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22.08.2025 Varengold Bank AGBaFin: 3,3 Mio. Euro Bußgeld und Zwangsgeld gegen Varengold Bank DeutschlandVerdachtsmeldungen 3,8 Mio. €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße von 3,3 Mio. Euro fest, weil die Bank von Juni 2023 bis März 2025 Verdachtsmeldungen systematisch verspätet abgab; bereits im Februar 2025 war ein Zwangsgeld von 500.000 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anordnung von 2023 zu iranbezogenen Transaktionen festgesetzt worden (Summe 3,8 Mio. Euro). Zusätzlich ordnete die BaFin im Juli 2025 die umfassende Beseitigung der Mängel in der Geldwäscheprävention mit Maßnahmenplan und Berichtspflichten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtliche Anordnung nicht umsetzt, riskiert neben dem Bußgeld Zwangsgelder und ein umfassendes Maßnahmenpaket.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und Umgang mit Hochrisiko-Transaktionen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bußgeld: § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG; Anordnung: § 51 Abs. 2 GwG, § 44 Abs. 1 KWG; Zwangsgeld: § 14 VwVG i. V. m. § 17 FinDAG; Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
16.09.2025

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22.08.2025 Bank J. Safra Sarasin AGBank J. Safra Sarasin: 3,5 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei im Petrobras-Komplex SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,73 Mio. €

Die Bank traf zwischen 2011 und 2014 nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen, sodass über mehrere Kontobeziehungen Bestechungsgelder an Petrobras-Führungskräfte flossen (rund 71 Mio. USD versuchte oder vollendete qualifizierte Geldwäscherei). Busse 3,5 Mio. CHF; wegen eines Vergleichs über 16 Mio. CHF mit Petrobras verzichtete die BA auf eine Ersatzforderung. Eine ehemalige Vermögensverwalterin wurde separat zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auffällige Zahlungsströme bei PEP-nahen Kunden müssen eskaliert und notfalls abgelehnt werden – die Verantwortung trifft die Bank als Organisation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention und PEP-Kunden

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Affäre; wegen Zahlung von 16 Mio. CHF an Petrobras keine Ersatzforderung.
Haftung von Führungskräften
Eine ehemalige Vermögensverwalterin wurde separat wegen qualifizierter Geldwäscherei (Taten bei einem anderen Schweizer Bankinstitut) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.500.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

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22.08.2025 J.P. Morgan (Suisse) SAJ.P. Morgan (Suisse): 3 Mio. CHF Busse im 1MDB-Komplex wegen mangelhafter Geldwäscheabwehr SchweizKundensorgfalt 3,2 Mio. €

Zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 liefen rund 174 Mio. CHF aus Vortaten im 1MDB-Komplex in 43 Überweisungen über die Bank, obwohl öffentlich negative Informationen über die beteiligten Petrosaudi-Manager vorlagen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte die Bank per Strafbefehl zu 3 Mio. CHF; auf eine Ersatzforderung wurde verzichtet, weil der 1MDB-Fonds als Privatkläger entschädigt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich verfügbare Negativinformationen über Kunden müssen in die Risikobewertung einfließen und Transaktionen stoppen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Negativpresse-Screening

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Mitwirkung am Verfahren, Entschädigung der Privatklägerschaft (1MDB).
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

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14.08.2025 Healthplex, Inc.Healthplex: 2 Mio. USD – Phishing-Vorfall der Aufsicht monatelang nicht gemeldet USA, NYMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 1,71 Mio. €

Ein Beschäftigter des Dentalversicherungsdienstleisters gab über eine Phishing-Mail seine Zugangsdaten preis; das Postfach mit über 100.000 E-Mails und Gesundheits- sowie Sozialversicherungsdaten war zugänglich. Healthplex wusste seit November 2021 von dem Vorfall, meldete ihn der NYDFS aber erst im April 2022 statt binnen 72 Stunden; zudem fehlten MFA für den Webzugang und eine Löschrichtlinie.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sicherheitsvorfälle brauchen einen festen Meldeprozess mit Fristenkontrolle – die 72-Stunden-Uhr läuft ab Feststellung, nicht ab Abschluss der Forensik.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing erkennen; Meldewege bei Sicherheitsvorfällen

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
23 NYCRR § 500.17(a), § 500.12(b), § 500.13, § 500.17(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig

Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2025.

Quellen

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12.08.2025 Asociația Casa de Ajutor Reciproc „FLEXICREDIT”Kreditverein Flexicredit vergibt 17 Kredite mit gefälschten Unterlagen – 3.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.990 €

Eine Schulangestellte verschaffte sich Zugriff auf das offizielle E-Mail-Postfach ihrer Schule und schickte gefälschte Unterlagen, auf deren Basis der Kreditverein 2023/2024 ohne Wissen der Betroffenen 17 Kredite abschloss. Die Aufsicht bemängelte die unzureichende Identitätsprüfung bei Fernanträgen und verhängte 15.141,6 Lei (3.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2025 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernabschlüsse brauchen eine belastbare Identitätsprüfung – eine E-Mail von einer „offiziellen“ Adresse ist kein Nachweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung und Betrugserkennung bei Fernanträgen

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.08.2025

Originalbetrag 15.141,6 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.

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07.08.2025 Paxos Trust Company, LLCNYDFS: 26,5 Mio. US-Dollar gegen Paxos wegen AML-Mängeln im Binance-Geschäft USA, NYKundensorgfalt 22,8 Mio. €

Das NYDFS verhängte gegen den Krypto-Trust eine Strafe von 26,5 Mio. US-Dollar, weil Paxos vor 2023 kein wirksames BSA/AML-Programm unterhielt: KYC-Prüfungen und Risikoeinstufungen waren unzureichend, Transaktionsmonitoring und Verdachtsmeldeverfahren lückenhaft, u. a. im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Binance, entgegen einer Vereinbarung von 2020. Zusätzlich muss Paxos mindestens 22 Mio. US-Dollar in sein Compliance-Programm investieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Produkte über Partnerplattformen vertreibt, muss deren Kunden- und Transaktionsrisiken in das eigene AML-Programm einbeziehen.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
New York Banking Law §§ 39, 44; AML-Vorschriften des NYDFS und Bank Secrecy Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.08.2025

Originalbetrag 26.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2025.

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07.08.2025 Liberty Mutual Insurance CompanyLiberty Mutual: Declination gegen 4,7 Mio. USD nach Bestechung indischer Staatsbanker USABestechung von Amtsträgern 4,04 Mio. €

Die indische Tochter Liberty General Insurance zahlte 2017 bis 2022 rund 1,47 Mio. USD an Mitarbeitende von sechs staatlichen Banken, damit diese Bankkunden an ihre Versicherungsprodukte verwiesen; die Zahlungen liefen als Marketingkosten und über Dritte. Das DOJ sah von einer Anklage ab; Liberty Mutual gibt 4.699.088 USD Gewinn heraus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mitarbeitende staatlicher Banken sind Amtsträger – Vertriebsprovisionen an sie sind Bestechung, auch wenn sie als Marketing verbucht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertriebskooperationen mit staatlichen Banken, als Marketing getarnte Zahlungen

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice (Fraud Section; USAO District of Massachusetts)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
FCPA, 15 U.S.C. § 78dd-2; Corporate Enforcement and Voluntary Self-Disclosure Policy (Declination)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Freiwillige Selbstanzeige (März 2024), volle Kooperation, Ursachenanalyse, Trennung von Beteiligten, verbesserte Kontrollen inkl. Regeln zu Messenger-Apps.
Veröffentlicht
07.08.2025

Originalbetrag 4.699.088 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2025.

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23.07.2025 ESTO ASDatenschutzaufsicht verlangt von ESTO AS Ende von Konten für Nichtkunden EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Der Ratenkauf-Anbieter legte Personen, die sich über Händler-Checkouts anmeldeten, ohne Vertrag Kundenprofile an, verweigerte ehemaligen Kunden die Kontoschließung und schickte ihnen weiter Transaktions-E-Mails mit Werbeinhalt. Die AKI ordnete transparente Information, eine wirksame Einwilligung, Löschmöglichkeiten nach Art. 17 DSGVO und die Trennung von Transaktions- und Werbemails an; je nicht erfülltem Punkt droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenkonten dürfen nicht „nebenbei“ für Nichtkunden entstehen – und nach Vertragsende muss die Löschung funktionieren.

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 4 Nr. 11, 5, 6, 7, 12–14, 17 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.07.2025 Condor Courtiers & Conseillers S.à r.l.Condor Courtiers & Conseillers: Zulassungsentzug wegen Einsatzes nicht zugelassener Tippgeber LuxemburgOrganisationspflichten Sonstiges

Nach einer Vor-Ort-Prüfung 2024 entzog der CAA dem Makler die Zulassung (wirksam 15.09.2025): Es fehlte eine effektive Leitung durch zugelassene Geschäftsleiter, „Tippgeber“ ohne Zulassung vertrieben faktisch Versicherungen, und die Maklerzulassung samt Untervermittlernetz wurde unzulässig Dritten zur Verfügung gestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Vertriebszulassung ist nicht übertragbar – wer sie Dritten „vermietet“ oder Tippgeber verkaufen lässt, riskiert den Entzug.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 273, 274, 283, 286, 303
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2025 Poste Vita S.p.A.Poste Vita: 80.000 EUR – Datenpanne erst vier Monate nach Kundenhinweis gemeldet ItalienMeldepflichten bei Sicherheitsvorfällen 80.000 €

Ein Betrüger gab sich per E-Mail als Kundin aus und erhielt von Sachbearbeitern des Lebensversicherers zwischen 2021 und 2023 Auskünfte und Unterlagen zu drei Policen, ohne dass seine Identität geprüft wurde. Obwohl die Kundin das Unternehmen im September 2024 auf die falsche E-Mail-Adresse hinwies, meldete Poste Vita die Verletzung erst im Januar 2025 an die Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenhinweise auf mögliche Datenabflüsse müssen sofort in die Vorfallsbewertung – nicht erst nach Abschluss interner Prüfungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung bei Kundenanfragen per E-Mail (Social Engineering)

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Sofortige Sperre weiterer Kommunikation, interne Untersuchung, Strafanzeige und verschärfte Identitätsprüfung.

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09.07.2025 Wise US, Inc.Sechs US-Bundesstaaten: 4,2 Mio. US-Dollar gegen Wise US wegen AML-Programmmängeln USA, NYVerdachtsmeldungen 3,59 Mio. €

In einem koordinierten Multistate-Verfahren von sechs Bundesstaaten muss der Geldtransferdienst 4,2 Mio. US-Dollar zahlen. Eine Prüfung (Juli 2022 bis September 2023) ergab u. a. fehlende unabhängige AML-Prüfungen in angemessener Frequenz, verspätete Verdachtsmeldungen, Datenqualitätsprobleme im Transaktionsmonitoring und nicht behobene frühere Feststellungen; Wise erkennt keine Rechtsverstöße an und muss einen Lookback durchführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Feststellungen aus früheren Prüfungen und Audits müssen fristgerecht behoben werden – sonst werden sie zum eigenen Sanktionsgrund.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS) mit den Aufsichtsbehörden von CA, MN, NE, TX und MA
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bundes- und einzelstaatliches Recht zu Geldtransfer und BSA/AML (u. a. 31 CFR 1022.320)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen und Lookback
Veröffentlicht
09.07.2025

Originalbetrag 4.200.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

Quellen

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08.07.2025 Barents Reinsurance S.A.Barents Reinsurance: Höchstbußgeld von 250.000 EUR wegen Governance-Mängeln LuxemburgOrganisationspflichten 250.000 €

Der Rückversicherer verstieß gegen den Grundsatz der Spezialisierung auf das Rückversicherungsgeschäft, sein zugelassener Geschäftsleiter war nicht effektiv vor Ort präsent und hatte unzureichende Befugnisse, das Governance-System samt Kontrolle ausgelagerter Funktionen war unzureichend, und Anordnungen aus einer Prüfung von 2019 waren nicht oder nur teilweise umgesetzt. Der CAA verhängte das gesetzliche Höchstmaß von 250.000 EUR; das Unternehmen kooperierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Substanz vor Ort ist Aufsichtspflicht: Geschäftsleitung, Befugnisse und Kontrolle ausgelagerter Funktionen müssen real im Sitzland liegen.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 7 décembre 2015 sur le secteur des assurances, Art. 49, 71, 81, 274, 303
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung.
Veröffentlicht
08.08.2025

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07.07.2025 Monzo Bank LimitedFCA: 21 Mio. Pfund gegen Monzo wegen laxer Kontoeröffnung für Hochrisikokunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 24,5 Mio. €

Die FCA verhängte 21.091.300 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil Monzo 2018 bis 2020 Kunden auf Basis spärlicher und teils offensichtlich unplausibler Angaben eröffnete – etwa bekannte Londoner Sehenswürdigkeiten als Adresse. Trotz einer Auflage, keine Hochrisikokunden mehr aufzunehmen, eröffnete die Bank bis 2022 über 34.000 solcher Konten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisiertes Onboarding braucht Plausibilitätsprüfungen – und aufsichtliche Auflagen müssen technisch wirksam umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Plausibilitätsprüfung beim Kunden-Onboarding

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3 (PRIN 3); s. 55L FSMA (Verstoß gegen Auflage)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 21.091.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.07.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.07.2025 Hrvatski ured za osiguranje (HUO)AZOP: 101.000 Euro gegen Kroatisches Versicherungsbüro nach Leck von Fahrzeughalterdaten KroatienDatenpannen und Datensicherheit 101.000 €

Nach einem anonymen Hinweis auf einen USB-Stick mit Daten von über einer Million Fahrzeughaltern (Name, OIB, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsdaten) stellte die AZOP fest, dass die Daten aus der Datenbank des Versicherungsbüros stammten, das keine angemessenen Schutzmaßnahmen und keine Löschfristen festgelegt hatte. Wegen seiner öffentlichen Aufgaben wurde die Buße auf 101.000 Euro begrenzt (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Register brauchen Zugriffskontrollen, Exportprotokollierung und Löschfristen, damit Massendaten nicht unbemerkt auf USB-Sticks landen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle und Löschfristen bei Registerdaten

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32 Abs. 2 und 4 DSGVO; Art. 44 kroatisches DSGVO-Durchführungsgesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzung wegen öffentlicher Aufgaben (Art. 44 Durchführungsgesetz).
Veröffentlicht
02.07.2025

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02.07.2025 Swilly Mulroy Credit Union LimitedIrland: Kleine Kreditgenossenschaft nahm Bargeld von Nichtmitgliedern ohne Prüfung an IrlandKundensorgfalt 36.273 €

Die Kreditgenossenschaft warb zwischen 2014 und 2021 Bargeld von Personen ohne Konto ein und nahm 2.329 Bareinzahlungen über 8,75 Mio. Euro ohne die vorgeschriebenen Geldwäscheprüfungen an; der Vorstand kannte das Risiko seit 2015, und es erfolgte keine Selbstanzeige. Die Zentralbank verhängte eine Rüge und 36.273 Euro (nach 30 % Rabatt auf 51.819 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Genossenschaftsbanken müssen Bargeld von Nichtkunden identifizieren – und bekannte Risiken besser selbst melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Bareinzahlungen von Nichtkunden

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010; Credit Union Act 1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Haftung von Führungskräften
Vorstand kannte die Risiken seit 2015, ohne Abhilfe zu schaffen
Veröffentlicht
02.07.2025

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24.06.2025 Banca Privata Leasing SpaBanca d'Italia: 60.000 Euro gegen Banca Privata Leasing wegen Mängeln in der AML-Organisation ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 60.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung von Februar bis Mai 2024 ergab Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Sorgfaltspflichten und aktiver Mitwirkung (Verdachtsmeldungen). Die Banca d'Italia verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 60.000 Euro unter Berücksichtigung der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine saubere Kundenprofilierung ist die Grundlage für risikogerechte Sorgfaltspflichten und Meldungen.

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ergriffene Korrekturmaßnahmen

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23.06.2025 C2D Payment Solutions LimitedMalta: 243.537 Euro gegen C2D Payment Solutions wegen ignorierter Bargeldrisiken MaltaKundensorgfalt 243.537 €

Das Finanzinstitut berücksichtigte in seiner Kundenrisikobewertung die erhebliche Bargeldexposition seiner Kunden nicht, sodass fast alle Kunden als geringes Risiko galten – selbst bei Bareinzahlungen über 100.000 Euro. Die FIAU verhängte 243.537 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bargeld ist ein ausdrücklicher Hochrisikofaktor – ein Risikomodell, das ihn ausblendet, ist wertlos.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeld als Risikofaktor erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(1)(d), 7(2)(a), 21 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
23.06.2025

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17.06.2025 Banque Pictet et Cie SABanque Pictet: 2 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei von Petrobras-Bestechungsgeldern SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 2,13 Mio. €

Zwischen 2010 und 2013 validierte ein Vermögensverwalter der Bank 54 Überweisungen, über die rund 4,1 Mio. USD Bestechungsgelder im Zusammenhang mit Charterverträgen von SBM Offshore mit Petrobras verschleiert wurden. Die Bank hatte Hochrisikokonten nicht als solche eingestuft und Transfers unzureichend überwacht; Busse 2 Mio. CHF, der frühere Mitarbeiter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoeinstufung und Transaktionsüberwachung müssen greifen, bevor einzelne Kundenberater Zahlungen freigeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hochrisikokunden und Transaktionsmonitoring

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis und Art. 322septies StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Kooperation, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Petrobras-Affäre.
Haftung von Führungskräften
Früherer Vermögensverwalter: bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten (Probezeit zwei Jahre).
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 2.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2025.

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11.06.2025 Svea Finance AS200.000 Euro Bußgeld gegen Svea Finance wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 entsprachen die internen Regeln von Svea Finance zur Verbraucherkreditvergabe nicht dem Gesetz (50.000 Euro), und das Unternehmen schloss Kreditverträge ohne Prüfung aller vorgeschriebenen Bonitätskomponenten (150.000 Euro). Insgesamt 200.000 Euro Geldbuße in zwei Ordnungswidrigkeiten. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bonitätsprüfungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Faktoren abdecken – Lücken in internen Richtlinien werden eigenständig sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 98 Abs. 2 und § 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.06.2025

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05.06.2025 CaixaBank, S.A.AEPD: 200.000 Euro gegen CaixaBank wegen weiter gespeicherter Daten einer Nichtkundin SpanienWerbung und Einwilligung 200.000 €

Eine Person, die nicht (mehr) Kundin war, erhielt von CaixaBank Post zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung mit der Ankündigung, man werde sie zu Werbepräferenzen kontaktieren. Die AEPD wertete die fortgesetzte Speicherung ihrer Daten als Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung und verhängte 200.000 Euro; der Widerspruch der Bank wurde als unzulässig verworfen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Massenaussendungen prüfen, ob die Daten der Empfänger überhaupt noch gespeichert sein dürfen – Ex-Kunden gehören gelöscht, nicht angeschrieben.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr

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02.06.2025 LocalBitcoins OyLocalBitcoins: 500.000 EUR, weil Kunden bei Kontoeröffnung nicht identifiziert wurden FinnlandKundensorgfalt 500.000 €

Bei einer Prüfung 2024 stellte die Finanzaufsicht fest, dass die Krypto-Handelsplattform ihre Kunden bei Begründung dauerhafter Geschäftsbeziehungen nicht identifiziert und verifiziert hatte. Sie verhängte unter Berücksichtigung der Finanzlage des Unternehmens 500.000 EUR; LocalBitcoins hat dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

KYC ist Voraussetzung für jede Geschäftsbeziehung – nicht nachträgliche Pflicht, wenn das Volumen wächst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung (KYC)

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Finnisches Geldwäschegesetz – Identifizierung und Verifizierung von Kunden
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.06.2025

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30.04.2025 Bondora ASBondora muss 200.000 Euro wegen Verstoß gegen verantwortungsvolle Kreditvergabe zahlen EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Vom 6. Dezember 2023 bis 24. Februar 2024 schloss Bondora Verbraucherkreditverträge, ohne alle gesetzlich vorgesehenen Kriterien zu prüfen und sich von der Rückzahlungsfähigkeit zu überzeugen. Die Finanzaufsicht verhängte im Ordnungswidrigkeitenverfahren 200.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Kreditentscheidungen entbinden nicht von der vollständigen gesetzlichen Bonitätsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.04.2025

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14.04.2025 Iberinform Internacional, S.A.AEPD: 720.000 Euro gegen Wirtschaftsauskunftei Iberinform für angekaufte Unternehmerdaten SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 720.000 €

Iberinform bezog seit 2008 über einen Liefervertrag mit Camerdata Daten über Einzelunternehmer und reicherte damit eigene Dateien für kommerzielle Auskünfte an. Die AEPD sah dafür keine Rechtsgrundlage und keine Information der Betroffenen und verhängte je 360.000 Euro (zusammen 720.000 Euro) sowie eine Anpassungsanordnung; der Widerspruch (recurso de reposición) wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Personendaten bei Dritten einkauft, braucht eine eigene Rechtsgrundlage und muss die Betroffenen aktiv informieren.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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10.04.2025 Block, Inc.NYDFS: 40 Mio. US-Dollar gegen Block (Cash App) wegen AML-Mängeln USA, NYKundensorgfalt 36,1 Mio. €

Das NYDFS verhängte gegen den Betreiber von Cash App 40 Mio. US-Dollar wegen gravierender Lücken im BSA/AML-Programm, u. a. unzureichender Kundensorgfalt, fehlender risikobasierter Kontrollen und nicht rechtzeitiger Transaktionsüberwachung. Das schnelle Wachstum 2019/2020 führte zu einem erheblichen Alert-Rückstau; ein unabhängiger Monitor wird eingesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wachstum muss mit Compliance-Kapazität skaliert werden – ein Alert-Rückstau ist ein eigenständiger Aufsichtsverstoß.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
BSA/AML-, Geldtransfer- und Virtual-Currency-Vorschriften des NYDFS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation und bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
10.04.2025

Originalbetrag 40.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2025.

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01.04.2025 OKCoin Europe LimitedMalta: 1,05 Mio. Euro gegen Kryptobörse OKCoin Europe wegen Geldwäschemängeln MaltaInterne Sicherungsmaßnahmen 1,05 Mio. €

Bei einer Vor-Ort-Prüfung 2023 fand die FIAU bei dem Krypto-Dienstleister Mängel in der Geschäftsrisikobewertung (u. a. Produktrisiken), der Kundenrisikobewertung, bei Kundenprofilen, laufender Überwachung, Verdachtsmeldungen und Aufzeichnungen. Sie verhängte 1.054.269 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war bei Veröffentlichung anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Krypto-Anbieter werden an denselben Sorgfaltsmaßstäben gemessen wie Banken – die Risikoanalyse muss die eigenen Produkte abdecken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention bei Kryptowerten

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 5(1), 5(4), 5(5), 7, 11, 15(3), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.04.2025

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31.03.2025 FXNET LimitedZypern: FXNET zahlt 225.000 Euro im Vergleich wegen Organisations- und CFD-Verstößen ZypernOrganisationspflichten 225.000 €

Die Untersuchung für 2021 bis 2022 betraf Compliance-Organisation, Produktüberwachung, Aufzeichnungspflichten, Schutz von Kundengeldern, Kundeninformation, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung sowie die CFD-Beschränkungen für Kleinanleger. Die CySEC schloss nach Board-Beschlüssen vom 17. und 31.03.2025 einen Vergleich über 225.000 Euro, der bezahlt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Schutz von Kundengeldern und saubere Aufzeichnungen sind Grundpflichten jeder Wertpapierfirma – Lücken summieren sich im Vergleich schnell.

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17, 22(1), 25, 26(3)(a) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.11.2025

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20.03.2025 The London Metal Exchange (LME)London Metal Exchange: 9,2 Mio. GBP – Kontrollen und Eskalation im Nickel-Chaos versagt Vereinigtes KönigreichKritische Infrastrukturen 11 Mio. €

Als der Nickelpreis am 8. März 2022 binnen gut einer Stunde auf über 100.000 USD stieg, waren in den Asien-Handelsstunden nur jüngere Beschäftigte im Dienst, die nicht darauf geschult waren, einen ungeordneten Markt zu erkennen; sie eskalierten nicht und schalteten sogar Preisbänder ab. Die FCA verhängte gegen die anerkannte Börse erstmals eine Geldbuße: 9,2 Mio. GBP nach 30 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kritische Infrastruktur braucht rund um die Uhr geschultes Personal und klare Eskalationswege – auch in Nacht- und Randzeiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eskalation ungewöhnlicher Marktlagen; Schulung von Schichtpersonal

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
Rechtsgrundlage
FCA REC 2.5.1 (Recognition Requirements); Art. 18 RTS 7 (MiFID II)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Frühe Einigung (30 % Nachlass); Verbesserungen seit März 2022.

Originalbetrag 9.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2025.

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10.03.2025 Οργανισμός Χρηματοδοτήσεως Στέγης (Housing Finance Corporation)Zypern: 10.000 Euro gegen Wohnungsbaufinanzierer wegen zu langer Datenspeicherung ZypernBetroffenenrechte und Transparenz 10.000 €

Der Wohnungsbaufinanzierer hielt Daten eines ehemaligen Kunden über die zulässige Aufbewahrungsfrist hinaus in seinem Kreditsystem vor, weil Löschungen dort nur manuell Datensatz für Datensatz möglich sind. Die Kommissarin verhängte 10.000 Euro und ordnete die Löschung binnen 10 Tagen sowie technische und organisatorische Korrekturen binnen sechs Monaten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschfristen brauchen technische Unterstützung – ein System ohne Löschfunktion macht jeden Fristablauf zum Verstoß.

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d und e, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.03.2025 MAKI podjetje za turizem, trgovino in storitve d.o.o. KoperWechselstube MAKI: Transaktionslimit von 1.000 EUR wegen ungelöster Geldwäschemängel SlowenienInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Bei einer Nachprüfung stellte die Zentralbank fest, dass das Unternehmen die 2023 angeordneten Mängel bei der Geldwäscheprävention nicht behoben hatte; einige Verstöße gelten als schwer. Sie begrenzte Transaktionen auf 1.000 EUR je Kunde und Tag, ordnete monatliche Berichte an und setzte eine Frist bis 30. Juni 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht umgesetzte Aufsichtsanordnungen führen zu Geschäftsbeschränkungen – Abarbeitung braucht Verantwortliche und Fristenkontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in kleinen Finanzdienstleistern

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 164 ZPPDFT-2, Art. 280 ZBan-3, Art. 42.a ZBS-1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

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27.02.2025 Morgan Stanley (Switzerland) GmbHMorgan Stanley (Schweiz): 1 Mio. CHF Busse wegen Organisationsmangel bei Geldwäscherei SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 1,06 Mio. €

Die Rechtsvorgängerin der Gesellschaft traf 2010 nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass ein Kundenberater qualifizierte Geldwäscherei mit Vermögenswerten aus Bestechungsdelikten in Griechenland beging. Die Bundesanwaltschaft schloss das Verfahren mit einem Strafbefehl über 1 Mio. CHF ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Organisationsmängel verjähren im Unternehmensstrafrecht nicht mit dem Weggang des Mitarbeiters – Kontrollen müssen nachweisbar wirken.

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
27.02.2025

Originalbetrag 1.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.

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07.02.2025 Trust International Insurance Company (Cyprus) LimitedZypern: Rüge für Trust International Insurance – Unfallakte an Versicherungsagenten gegeben ZypernDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Ein Versicherungsagent, der selbst in einen Unfall verwickelt war, erhielt vom Versicherer auf Anfrage die Pannenhilfe-Akte samt Daten des Unfallgegners und kontaktierte diesen anschließend. Die Kommissarin sprach eine Rüge aus, weil es für die Weitergabe keine Rechtsgrundlage gab und interne Verfahren diesen Fall nicht regelten, und ordnete ein Verfahren für Datenanfragen von Agenten und Beschäftigten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eigene Agenten oder Beschäftigte sind Dritte, wenn sie in eigener Sache Daten anfordern – das muss im Herausgabeprozess geregelt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herausgabe von Kundendaten an Agenten und Kollegen in eigener Sache

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Unternehmen setzte die Anordnung um

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29.01.2025 Cembra Money Bank AGEDÖB-Verfügung: Cembra Money Bank beantwortete Auskunftsbegehren zu spät und pauschal SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Von Dezember 2023 bis September 2024 beantwortete Cembra 9 von 13 Auskunftsbegehren nach Ablauf der 30-Tage-Frist und allen 13 Personen nur mit Standardschreiben statt ihrer tatsächlich bearbeiteten Daten. Der EDÖB verpflichtete die Bank, die Daten nachzuliefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsbegehren brauchen einen Prozess mit Ressourcen und Fristkontrolle – Textbausteine ersetzen keine echte Datenauskunft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Auskunftsbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 25 Abs. 7
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
01.07.2025

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23.01.2025 PayPal, Inc.NYDFS: 2 Mio. $ gegen PayPal wegen ungeschulter Teams und fehlender MFA USA, NYSicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement 1,92 Mio. €

Bei Änderungen an Datenflüssen für Steuerformulare 1099-K umgingen nicht ausreichend geschulte Teams Sicherheitsprozesse; Kriminelle mit kompromittierten Zugangsdaten konnten Formulare mit Sozialversicherungsnummern abrufen. Es fehlten qualifiziertes Personal, Schulung, Zugriffsrichtlinien sowie MFA, CAPTCHA und Rate Limiting.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Datenflüsse ändert, muss die Sicherheitsprozesse kennen – Schulung der Entwicklungsteams ist Teil der Cyberabwehr.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Softwareentwicklung und Änderungsprozesse

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Rechtsgrundlage
23 NYCRR Part 500 (Cybersecurity Regulation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
PayPal hat die Mängel inzwischen behoben.
Veröffentlicht
23.01.2025

Originalbetrag 2.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.

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16.01.2025 Two Sigma Investments LP und Two Sigma Advisers LPTwo Sigma: 90 Mio. USD – bekannte Schwachstellen in Anlagemodellen jahrelang nicht behoben USAOrganisationspflichten 87,6 Mio. €

Beschäftigte erkannten spätestens im März 2019 Schwachstellen in Anlagemodellen, die Kundenrenditen beeinträchtigen konnten, doch Two Sigma handelte erst im August 2023; es fehlten Richtlinien, und ein Mitarbeiter änderte unbefugt über ein Dutzend Modelle. Zudem verlangten Aufhebungsverträge die Erklärung, keine Beschwerde bei Behörden eingereicht zu haben. Die SEC verhängte 90 Mio. USD; Two Sigma hatte Kunden bereits 165 Mio. USD erstattet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Modellrisiken brauchen ein Änderungs- und Freigabeverfahren – und erkannte Schwachstellen eine verbindliche Frist zur Behebung.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Investment Advisers Act of 1940 (Antifraud, Compliance Rule 206(4)-7); Exchange Act Rule 21F-17(a)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Freiwillige Rückzahlung von 165 Mio. USD an betroffene Fonds und Konten.

Originalbetrag 90.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.01.2025 BMO Capital Markets Corp.BMO Capital Markets: 40,7 Mio. USD – Aufsicht über Anleihedesk unzureichend USAOrganisationspflichten 39,9 Mio. €

Mitarbeitende des Desks für Agency-CMO-Anleihen verkauften von Dezember 2020 bis Mai 2023 hypothekenbesicherte Anleihen für rund 3 Mrd. USD mit irreführenden Kennzahlen; die Aufsichtsverfahren des Broker-Dealers enthielten keine Vorgaben für Struktur und Vertrieb dieser Anleihen. BMO zahlte 19.417.908 USD Gewinnabschöpfung, 2.241.507 USD Zinsen und 19 Mio. USD Zivilstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsverfahren müssen auf die tatsächlichen Produkte und Vertriebspraktiken jedes Desks zugeschnitten sein – generische Richtlinien genügen nicht.

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Securities Exchange Act of 1934, Section 15(b)(4)(E) (Failure to supervise)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 40.659.415 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.01.2025 Εθνική Τράπεζα της Ελλάδος Α.Ε. (National Bank of Greece)Griechenland: 120.000 Euro gegen National Bank of Greece nach Fehlbuchung per Handynummer GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 120.000 €

Eine IRIS-Überweisung per Mobilnummer über die App der Bank landete bei einer unbeteiligten Kundin statt beim Empfänger, weil die Nummer falsch zugeordnet war. Die Behörde verhängte mit Entscheidung 3/2025 100.000 Euro wegen unrichtiger Daten, unzureichender Sicherheit, fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung und unterlassener Meldung der Datenpanne sowie 20.000 Euro wegen Verletzung des Auskunftsrechts.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine einzelne Fehlbuchung kann eine meldepflichtige Datenpanne sein – Beschwerden von Kunden müssen intern als möglicher Vorfall bewertet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Melden von Datenpannen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d und f, Art. 15, 25, 32, 33, 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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