Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik: 1.838 Fälle aus 37 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Auckland District Court (Anklage: Commerce Commission) 1 Fall 25 % · 835.189 €
- Auckland District Court (Anklage: Department of Internal Affairs) 1 Fall 25 % · 589.190 €
- Department of Internal Affairs (DIA) 1 Fall 25 % ·
- High Court (Klage: Commerce Commission) 1 Fall 25 % · 1,8 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q4 2023 | 0 | – |
| Q1 2024 | 0 | – |
| Q2 2024 | 0 | – |
| Q3 2024 | 0 | – |
| Q4 2024 | 1 | 835.189 € |
| Q1 2025 | 1 | – |
| Q2 2025 | 1 | 589.190 € |
| Q3 2025 | 0 | – |
| Q4 2025 | 1 | 1,8 Mio. € |
| Q1 2026 | 0 | – |
| Q2 2026 | 0 | – |
| Q3 2026 | 0 | – |
| Q4 2026 | 0 | – |
4 Fälle
28.11.2025 Westpac New Zealand LimitedWestpac NZ: 3,64 Mio. NZD wegen Verstößen gegen verantwortliche Kreditvergabe 1,8 Mio. €
Die Bank hatte keine ausreichenden Systeme, um Kreditnehmern und teils Bürgen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihren Darlehen zu geben, und gewährte vereinbarte Zinsnachlässe auf Hypothekenkredite teilweise nicht; betroffen waren bis zu 11.398 Kreditnehmer und bis zu 3.012 Bürgen. Nach einem Vergleich mit der Commerce Commission stellte der High Court Verstöße gegen die Grundsätze verantwortlicher Kreditvergabe (s 9C CCCFA) fest und verhängte eine mutmaßliche zivilrechtliche Geldstrafe von 3,64 Mio. NZD, laut Kommission die bisher höchste nach dem CCCFA. Westpac hatte den Sachverhalt selbst gemeldet und Betroffenen 2,67 Mio. NZD erstattet.
Kreditgeber müssen in Systeme und Kontrollen investieren, die Pflichtinformationen und zugesagte Konditionen verlässlich umsetzen; eine Selbstmeldung schützt nicht vor einer hohen Strafe.
Pflichtinformationen bei Krediten und Umsetzung zugesagter Konditionen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- High Court (Klage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Credit Contracts and Consumer Finance Act 2003, ss 9C(1), 9C(2)(a)(ii), 9C(2)(a)(iii)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Selbstmeldung, Eingeständnis der Verstöße schon vor Klageerhebung und Erstattung von 2,67 Mio. NZD an Betroffene.
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
Originalbetrag 3.640.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2025.
- Commerce Commission: Westpac NZ penalised $3.64 million for not being a responsible lender (28.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Westpac New Zealand Limited (PRJ0048364) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.04.2025 Qian DuoDuo LimitedQian DuoDuo: 1.125.000 NZD – Auslandsüberweisungen über 19 Mio. NZD nicht gemeldet 589.190 €
Der Geldtransfer- und Devisendienstleister aus Auckland (Handelsname Lidong Foreign Exchange) meldete zwischen Juni 2018 und September 2019 197 Überweisungen nach China über zusammen mehr als 19,14 Mio. NZD nicht: 26 verdächtige Vorgänge (4,72 Mio. NZD) und 171 meldepflichtige Transaktionen (14,42 Mio. NZD); die Herkunft der Gelder der beiden Personen, über die die Transaktionen liefen, prüfte er nur anhand fragwürdiger Nachweise. Das Auckland District Court verhängte am 28. April 2025 eine Geldstrafe von 1.125.000 NZD. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Verdachtsmeldungen und Meldungen vorgeschriebener Transaktionen sind fristgebunden – wer die Mittelherkunft nicht belastbar prüft, riskiert Strafen in Millionenhöhe.
Verdachtsmeldungen und Prüfung der Mittelherkunft
- Behörde / Gericht
- Auckland District Court (Anklage: Department of Internal Affairs)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- AML/CFT Act 2009, ss 48A(1), 97 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen) und s 92(1)(b)(i) (Verdachtsmeldung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
Originalbetrag 1.125.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.03.2025 NZForex LimitedNZForex: Verwarnung wegen 3.182 nicht gemeldeter Transaktionen Verwarnung
Das Unternehmen legte der DIA offen, dass wegen eines Systemfehlers bei der Meldung vorgeschriebener Transaktionen zwischen November 2017 und Februar 2024 3.182 nicht auf Neuseeland-Dollar lautende Transaktionen nicht an die Financial Intelligence Unit der Polizei gemeldet worden waren. Die DIA sprach am 18. März 2025 eine förmliche Verwarnung nach dem AML/CFT Act 2009 aus und sah wegen der raschen freiwilligen Offenlegung von schärferen Maßnahmen ab; NZForex muss den Abschlussbericht einer unabhängigen Prüfung vorlegen und über die Abhilfe berichten.
Meldeprozesse für vorgeschriebene Transaktionen brauchen regelmäßige Abgleiche, damit Systemfehler nicht jahrelang unbemerkt bleiben; eine frühe Selbstmeldung kann die Sanktion deutlich mildern.
Vollständige Meldung vorgeschriebener Transaktionen an die FIU
- Behörde / Gericht
- Department of Internal Affairs (DIA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Freiwillige und rasche Offenlegung, Eingeständnis, Behebung des Systemfehlers, Nachmeldung aller Transaktionen und eine freiwillige unabhängige Prüfung.
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.11.2024 Kiwibank LimitedKiwibank: 1,5 Mio. NZD Geldstrafe für systematisch falsch umgesetzte Konditionen 835.189 €
Die Bank bekannte sich in 21 Anklagepunkten nach dem Fair Trading Act schuldig, weil sie Kunden zugesagte Leistungen über Jahre nicht zu den vereinbarten Bedingungen erbrachte, etwa Rabatte und zinsfreie Zeiträume aus Paketvereinbarungen, richtig berechnete Raten, den Übergang zur Tilgung nach tilgungsfreien Phasen und korrekte Gebühren. Rund 35.000 Kunden wurden insgesamt 6,8 Mio. NZD zu viel berechnet; das Auckland District Court verhängte am 26. November 2024 eine Geldstrafe von 1,5 Mio. NZD. Ursache waren laut Commerce Commission Fehler in den elektronischen Systemen und fehlende Qualitätskontrollen, ob Beschäftigte die Abläufe kannten und einhielten.
Zugesagte Konditionen müssen in den Systemen korrekt abgebildet und durch Qualitätskontrollen überwacht werden; Systemfehler entlasten nicht.
Korrekte Umsetzung zugesagter Konditionen in Bankprozessen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Auckland District Court (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 13(i), 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank hatte die Fehler selbst entdeckt und gemeldet und erstattet Kunden schrittweise 9,2 Mio. NZD.
- Veröffentlicht
- 27.11.2024
Originalbetrag 1.500.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.
- Commerce Commission: Systemic breaches of consumer law lead to $1.5million fine for Kiwibank (27.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Kiwibank Limited (Fair Trading Act 1986 ss 13(i), 40(1)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink