Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.907 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

10Fälle aus 1 Jurisdiktion
150,7 Mio. €Summe der Geldbeträge
3,22 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Controladoria-Geral da União (CGU) 82,6 Mio. € 55 % · 2 Fälle
  2. Comissão de Valores Mobiliários (CVM) 41,4 Mio. € 27 % · 3 Fälle
  3. Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo 12,7 Mio. € 8 % · 1 Fall
  4. Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU) 7,15 Mio. € 5 % · 1 Fall
  5. Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS) 6,88 Mio. € 5 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Rechtsgebiet

Alle Rechtsgebiete

  1. Korruption und Bestechung 89,7 Mio. € 60 % · 3 Fälle
  2. Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 41,9 Mio. € 28 % · 4 Fälle
  3. Kartellrecht und Wettbewerb 12,7 Mio. € 8 % · 1 Fall
  4. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 6,45 Mio. € 4 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Bulls Holding Investments Company S.A., RS Investimentos S/A 81,5 Mio. € 54 % · 1 Fall
  2. Florim Consultoria Ltda. (ehem. Silverado Gestão e Investimentos), Santander Caceis Brasil DTVM S.A., Gradual CCTVM S.A. – Massa Falida u. a. (5 Unternehmen) 41,2 Mio. € 27 % · 1 Fall
  3. BofA Securities Inc., Nomura International plc, Standard Chartered Bank u. a. (5 Banken) 12,7 Mio. € 8 % · 1 Fall
  4. Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A. 7,15 Mio. € 5 % · 1 Fall
  5. Banco Genial S.A. 3,62 Mio. € 2 % · 1 Fall
  6. Banco Topázio S.A. 2,82 Mio. € 2 % · 1 Fall
  7. IRB-Brasil Resseguros S.A. 1,07 Mio. € 1 % · 1 Fall
  8. Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e Investimento 432.774 € 0 % · 1 Fall
  9. Intra DTVM Ltda. 188.419 € 0 % · 1 Fall
  10. Regen Serviços Fiduciários Ltda. 39.713 € 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 2024141,2 Mio. €
Q1 202527,34 Mio. €
Q2 2025139.713 €
Q3 2025181,5 Mio. €
Q4 2025112,7 Mio. €
Q1 20260–
Q2 202612,82 Mio. €
Q3 202635,12 Mio. €
Q4 20260–

10 Fälle

12.08.2026 Banco Genial S.A.Banco Genial: 21,56 Mio. BRL wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention im Devisengeschäft BrasilienKundensorgfalt 3,62 Mio. €

Das Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador (COPAS) des Banco Central do Brasil verhängte gegen die Banco Genial S.A. Geldbußen von insgesamt 21.560.000,00 BRL: 4.200.000,00 BRL für unzureichende Richtlinien, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention, 8.920.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte, und 8.440.000,00 BRL für nicht form- und fristgerechte Verdachtsmeldungen an die Finanzermittlungsstelle Coaf. Der Meldevorwurf betraf laut den Verfahrensunterlagen 1.364 Devisengeschäfte zum Erwerb virtueller Vermögenswerte mit fünf Kunden von November 2020 bis Oktober 2021 über insgesamt 744.341.982,45 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Devisengeschäfte zum Kauf von Kryptowerten erfordern eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kunden und fristgerechte Verdachtsmeldungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen im Devisen- und Kryptogeschäft

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lei nº 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 und 12; Lei nº 13.506/2017; Circular BCB nº 3.978/2020; Resolução CMN nº 3.568/2008
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 21.560.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.08.2026 Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e InvestimentoLebes Financeira: 2,58 Mio. BRL wegen Krediten an nahestehende Partei über dem Limit BrasilienOrganisationspflichten 432.774 €

Der BCB-Sanktionsausschuss COPAS verhängte gegen Lebes Financeira S.A. – Sociedade de Crédito, Financiamento e Investimento eine Geldbuße von 2.576.000,00 BRL, weil sie von Januar 2022 bis März 2023 unzulässige Kreditgeschäfte mit einer nahestehenden Gesellschaft betrieb: Ihr Bankkorrespondent behielt eingezogene Kreditraten ein, die Rückstände erreichten Ende November 2022 147 Mio. BRL bzw. 207,66 % des bereinigten Eigenkapitals bei einem Limit von 10 %. Hinzu kam ein über eine dritte Gesellschaft geleiteter Kredit von 20 Mio. BRL. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behält ein verbundener Vertriebspartner Kundengelder ein, entsteht daraus schnell ein verbotener Kredit an eine nahestehende Partei.

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Lei 13.506/2017, Art. 3 II; Lei 4.595/1964, Art. 34 § 3 V d und § 4 I; Resolução CMN 4.693/2018, Arts. 5, 6 und 7 II
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 2.576.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.07.2026 IRB-Brasil Resseguros S.A.IRB-Brasil Resseguros: 6,32 Mio. BRL im Vergleich wegen Behinderung der SUSEP-Aufsicht BrasilienKorruption und Bestechung 1,07 Mio. €

IRB-Brasil Resseguros S.A. schloss mit der CGU einen Termo de Compromisso (Vergleich im Sanktionsverfahren) und zahlt mutmaßlich eine Geldbuße von 6.317.473,41 BRL, weil das Unternehmen die Ermittlungs- und Aufsichtstätigkeit der Versicherungsaufsicht SUSEP erschwert hatte (Art. 5 V Lei 12.846/2013). Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum von 0,1 % des Bruttoumsatzes (6.509.921,81 BRL) abzüglich 192.448,40 BRL, die bereits in SUSEP-Verfahren wegen inkonsistenter Meldungen gezahlt worden waren. Auf die außerordentliche Veröffentlichung wurde verzichtet, das Verfahren ist damit beendet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvollständige oder widersprüchliche Angaben gegenüber einer Aufsichtsbehörde können als Behinderung der Aufsicht eine Antikorruptionsbuße auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Behinderung von Aufsichtsbehörden durch unzutreffende Angaben

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 V, Art. 6 I; Decreto 11.129/2022, Art. 25 § 2; Portaria Normativa CGU 155/2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden ein Compliance-Programm (3,6 %), der fehlende Nachweis von Vorteil oder Schaden (1 %) sowie vergleichsbedingte Nachlässe für Kooperation und Eingeständnis; bereits an die SUSEP gezahlte Bußen wurden abgezogen.
Veröffentlicht
03.07.2026

Originalbetrag 6.317.473,41 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

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11.05.2026 Banco Topázio S.A.Banco Topázio: 16,28 Mio. BRL und Krypto-Devisenverbot wegen Geldwäschemängeln BrasilienVerdachtsmeldungen 2,82 Mio. €

Der Sanktionsausschuss COPAS des Banco Central do Brasil verhängte gegen Banco Topázio S.A. Geldbußen von zusammen 16.280.000,00 BRL: 4.560.000,00 BRL, weil das Überwachungssystem keine Regeln für Devisengeschäfte zum Kauf und Verkauf virtueller Vermögenswerte enthielt, 3.280.000,00 BRL, weil verdächtige Geschäfte nicht oder verspätet an die Finanzermittlungsstelle Coaf gemeldet wurden (darunter 3,05 Mrd. BRL eines Kunden), und 8.440.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte. Zusätzlich darf sie zwei Jahre lang keine außerbörslichen Devisengeschäfte für virtuelle Vermögenswerte abwickeln, bei denen der Kunde als nicht autorisierter Intermediär für Dritte auftritt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Devisengeschäfte für Krypto-Intermediäre abwickelt, braucht passende Monitoring-Szenarien und muss auch die Kunden hinter den Kunden kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheüberwachung bei Devisengeschäften mit Krypto-Intermediären

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Lei 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 II, Art. 12 II und § 2 II und IV; Circular BCB 3.978/2020, Arts. 38, 39 und 48; Lei 13.506/2017, Art. 3 XVII, Art. 5 II und IV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 16.280.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.10.2025 BofA Securities Inc., Nomura International plc, Standard Chartered Bank u. a. (5 Banken)CADE: Vergleiche mit fünf Banken im Offshore-Devisenkartell über 79 Mio. BRL BrasilienKartelle und Absprachen 12,7 Mio. €

Das Tribunal des CADE genehmigte am 22.10.2025 im Block fünf Verpflichtungsvergleiche (Termos de Compromisso de Cessação, TCC) mit Banken und legte folgende Geldbeiträge mutmaßlich fest: BofA Securities Inc. 33.010.207,04 BRL, Nomura International plc 32.145.917,76 BRL, Standard Chartered Bank 11.544.947,78 BRL, Credit Suisse AG 1.582.051,57 BRL und MUFG Bank 714.782,33 BRL, zusammen 78.997.906,48 BRL. Die Sitzungsniederschrift nennt den Verfahrensgegenstand nicht; alle fünf Banken gehören aber zu den Beteiligten, deren Verurteilung die Generalsuperintendenz im April 2025 im Verfahren zum Kartell auf dem Offshore-Devisenmarkt empfohlen hatte (laut CADE Absprachen über die Preise von Devisengeschäften, Austausch sensibler Informationen und Benachteiligung anderer Marktteilnehmer wie Broker). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Händler im Devisengeschäft dürfen sich mit Wettbewerbern weder über Preise noch über Kunden abstimmen; bankübergreifende Chats sind ein typisches Kartellrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisabsprachen und Informationsaustausch im Devisenhandel

Behörde / Gericht
Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.529/2011 (Termo de Compromisso de Cessação)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
30.10.2025

Originalbetrag 78.997.906,48 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.

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30.09.2025 Bulls Holding Investments Company S.A., RS Investimentos S/ABulls Holding und RS Investimentos: 508,8 Mio. BRL wegen Behinderung der Aufsicht BrasilienKorruption und Bestechung 81,5 Mio. €

Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Bulls Holding Investments Company S.A. eine Geldbuße von 387.431.733,02 BRL und gegen die RS Investimentos S/A eine Geldbuße von 121.380.000,00 BRL (zusammen 508.811.733,02 BRL) sowie jeweils die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Nach dem Abschlussbericht hatten die Unternehmen der Versicherungsaufsicht SUSEP Angebote zur Übernahme der unter Sonderverwaltung stehenden Vorsorgeeinrichtung APLUB mit unzureichenden, teils mutmaßlich gefälschten Unterlagen vorgelegt und damit in deren Aufsichtstätigkeit eingegriffen; RS Investimentos wurde zusätzlich wegen Unterstützung der Taten der Bulls Holding sanktioniert. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Irreführende Unterlagen gegenüber einer Aufsichtsbehörde gelten in Brasilien als Eingriff in die Aufsicht nach dem Antikorruptionsgesetz und können sehr hohe Geldbußen auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Aufsichtsbehörden

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung
Rechtsgrundlage
Lei nº 12.846/2013, Art. 5 II und V, Art. 6 I und II, Art. 14
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
02.10.2025

Originalbetrag 508.811.733,02 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2025.

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08.04.2025 Regen Serviços Fiduciários Ltda.Regen Serviços Fiduciários: 255.000 BRL CVM-Buße wegen falscher Liquiditätsangaben BrasilienOrganisationspflichten 39.713 €

Die CVM verurteilte Regen Serviços Fiduciários Ltda. zu einer Geldbuße von 255.000,00 BRL, weil deren interne Kontrollen versagten und sie der Behörde wiederholt falsche Angaben zur Liquidität der von ihr als Administratorin verwalteten Investmentfonds übermittelte (Art. 19 Instrução CVM 558 bis 30. Juni 2021, danach Art. 22 Resolução CVM 21). Das Unternehmen hatte keine Verteidigung eingereicht; gegen die Entscheidung war ein Rekurs mit aufschiebender Wirkung an den CRSFN möglich.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsmeldungen zur Fondsliquidität brauchen eigene Plausibilitätskontrollen; wiederholte Fehler gelten als Organisationsmangel.

Behörde / Gericht
Comissão de Valores Mobiliários (CVM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Instrução CVM 558/2015, Art. 19; Resolução CVM 21/2021, Art. 22
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.04.2025

Originalbetrag 255.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.04.2025.

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17.03.2025 Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A.Qualicorp: Leniency-Vereinbarung über 44,5 Mio. BRL wegen Vorteilszahlung an Amtsträger BrasilienBestechung von Amtsträgern 7,15 Mio. €

Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben. Sie zahlt mutmaßlich 44.485.434,29 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung: 27.803.396,43 BRL Abschöpfung des erlangten Vorteils und 16.682.037,86 BRL Geldbuße nach Lei 12.846/2013 (40 % Nachlass), jeweils IPCA-indexiert bis Dezember 2024. Die Vereinbarung erstreckt sich auf weitere Gesellschaften der Qualicorp-Gruppe. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Weiß die Leitung von Zahlungen an Amtsträger oder duldet sie diese, steigt die Buße; ohne wirksames Compliance-Programm fehlt zudem ein Milderungsgrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17, Art. 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); ein Compliance-Programm wurde nicht berücksichtigt. Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum in Höhe des erlangten Vorteils, danach um 40 % reduziert.
Haftung von Führungskräften
Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung wurde mit dem Höchstsatz von 3 % erschwerend angesetzt.

Originalbetrag 44.485.434,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.

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11.03.2025 Intra DTVM Ltda.Intra DTVM: CVM-Buße von 1,2 Mio. BRL wegen fehlender Fondsinformationen BrasilienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 188.419 €

Das Kollegium der Comissão de Valores Mobiliários (CVM) verurteilte die Fondsverwalterin Intra DTVM Ltda. zu einer Geldbuße von 1.200.000,00 BRL, weil sie vorgeschriebene periodische Informationen der von ihr verwalteten Investmentfonds verspätet oder gar nicht eingereicht hatte (Art. 59 Instrução CVM 555). Nach der Anklage fehlten zum Ende des Geschäftsjahres 2020 insgesamt 121 Pflichtdokumente zu 12 der 19 verwalteten Fonds; vom Vorwurf der Verletzung der Sorgfaltspflicht wurde die Gesellschaft bei Stimmengleichheit freigesprochen, weil in diesem Fall die für die Beschuldigte günstigere Auffassung gilt. Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel beim Conselho de Recursos do Sistema Financeiro Nacional (CRSFN) anhängig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fondsverwalter brauchen ein belastbares Fristen- und Kontrollsystem, damit Pflichtinformationen für jeden Fonds rechtzeitig bei der Aufsicht eingehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Pflichtmeldungen an die Aufsicht

Behörde / Gericht
Comissão de Valores Mobiliários (CVM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Instrução CVM nº 555/2014, Art. 59
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.03.2025

Originalbetrag 1.200.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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15.10.2024 Florim Consultoria Ltda. (ehem. Silverado Gestão e Investimentos), Santander Caceis Brasil DTVM S.A., Gradual CCTVM S.A. – Massa Falida u. a. (5 Unternehmen)CVM büßt Florim, Santander Caceis, BNY Mellon und Deutsche Bank im Silverado-FIDC-Fall BrasilienMarktmissbrauch und Insiderhandel 41,2 Mio. €

Die Comissão de Valores Mobiliários (CVM) verurteilte Florim Consultoria Ltda. (früher Silverado Gestão e Investimentos Ltda.) wegen betrügerischer Geschäfte bei der Verwaltung von drei Forderungsfonds (FIDC) zu 244.979.397,58 BRL. Wegen mangelhafter Kontrollen als Administratoren bzw. Verwahrer der Fonds erhielten Santander Caceis Brasil DTVM S.A. 2.720.000,00 BRL, Gradual CCTVM S.A. – Massa Falida 1.700.000,00 BRL, BNY Mellon Serviços Financeiros DTVM S.A. 1.200.000,00 BRL und Deutsche Bank S.A. – Banco Alemão 500.000,00 BRL, zusammen 251.099.397,58 BRL gegen Unternehmen. von einzelnen Vorwürfen wurden BNY Mellon, Gradual, Santander Caceis und Deutsche Bank freigesprochen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Administratoren und Verwahrer von Forderungsfonds müssen Forderungsnachweise und Kontozugriffe des Managers aktiv prüfen – sonst haften sie neben ihm.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrollpflichten von Fondsadministratoren und Verwahrstellen

Behörde / Gericht
Comissão de Valores Mobiliários (CVM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Instrução CVM 08/1979, Ziff. I i. V. m. II c; Instrução CVM 356/2001, Art. 8 § 3 I, Art. 38 III und IV, Art. 39 II und III i. V. m. § 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
16.10.2024

Originalbetrag 251.099.397,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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