Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
3,24 Mio. €Summe der Geldbeträge
3,24 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 202513,24 Mio. €
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

03.04.2025 AC Holding Limited (Cayman Islands, Hayvn-Muttergesellschaft)ADGM: 3,6 Mio. USD gegen Hayvn-Mutter wegen Abwicklung über unregulierte Konten Vereinigte Arabische EmirateKapitalmarkt und Finanzaufsicht 3,24 Mio. €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die auf den Kaimaninseln ansässige Muttergesellschaft der Hayvn-Gruppe eine Geldbuße von 3.600.000 USD, weil sie wissentlich an unerlaubten Finanzgeschäften einer unregulierten ADGM-Zweckgesellschaft und an Erlaubnisüberschreitungen ihrer ADGM-Tochter beteiligt war (Knowingly Concerned). Über Bankkonten dieser Zweckgesellschaft liefen rund 3.023 Transaktionen von 241 Kunden der Gruppe mit Einzahlungen von etwa 507 Mio. USD und Auszahlungen von etwa 558 Mio. USD, obwohl die Zweckgesellschaft keine Erlaubnis besaß und nicht den ADGM-Geldwäscheregeln unterlag. Die Behörde erhöhte die Buße um 20 %, unter anderem weil die Muttergesellschaft die Nutzung der Konten gegenüber der Aufsicht nicht vollständig offenlegte und die Hälfte der Honorare der bestellten Sachverständigen zurückhielt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Konzernmutter haftet mit, wenn sie Kundengeschäfte bewusst über unregulierte Gesellschaften in einem Finanzzentrum abwickelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erlaubnispflicht im Konzern: keine Abwicklung über unregulierte Gesellschaften

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Sections 16, 17 und 20 i. V. m. Section 220 sowie Section 232 FSMR 2015
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation der Muttergesellschaft und ihres Prüfungs- und Risikoausschusses ab Mitte Dezember 2023; die erschwerenden Umstände überwogen.
Haftung von Führungskräften
Die Nutzung der Konten war laut Final Notice nicht vom Board genehmigt, sondern vom damaligen CEO gesteuert. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 3.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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