Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

19Fälle aus 1 Jurisdiktion
59,8 Mio. €Summe der Geldbeträge (11 Fälle mit Betrag)
48,4 Mio. €Größter Einzelfall: Wechselstube (anonymisiert)
697.653 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20241479.179 €
Q1 20251913.388 €
Q2 2025456,7 Mio. €
Q3 20255838.446 €
Q4 2025130.711 €
Q1 20263810.115 €
Q2 20263–
Q3 20261–
Q4 20260–

19 Fälle

24.07.2026 Shelbit General Trading L.L.CVARA bestraft Shelbit erneut wegen Kryptohandel ohne Lizenz, fehlender KYC und Werbung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Trotz einer Unterlassungsanordnung und Durchsetzungsmaßnahme vom 2. Januar 2025 erbrachte Shelbit General Trading L.L.C (Shelbit Exchange) nach Feststellung der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) weiterhin ohne Lizenz Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten in und aus Dubai, nahm Nutzer ohne vorgeschriebene KYC-Prüfungen auf und bewarb seine Dienste ohne Genehmigung. VARA verhängte erneut Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung an; das festgestellte Risiko betraf nach Angaben der Behörde auch grenzüberschreitende Transaktionen mit möglichen Folgen für die Integrität des Finanzsystems der VAE.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unterlassungsanordnung missachtet, wird erneut sanktioniert – die Aufsicht beobachtet den Markt auch nach der ersten Maßnahme weiter.

Bezug zu Schulung und Awareness

Befolgung von Unterlassungsanordnungen und KYC-Pflichten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Cabinet Resolution No. (111) of 2022; Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.06.2026 MX Global Ltd (MEXC)VARA verhängt Geldbuße gegen MX Global (MEXC) wegen Kryptohandel ohne Lizenz und KYC Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Nach Ermittlungen der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) erbrachte MX Global Ltd, die unter der Marke MEXC auftritt, von 2022 bis April 2026 ohne Lizenz Broker-Dealer- und/oder Börsendienstleistungen für Kunden in Dubai und nahm Nutzer ohne die gesetzlich vorgeschriebenen KYC-Prüfungen auf. VARA verhängte Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung aller nicht lizenzierten Tätigkeiten in und aus Dubai an; andere Gesellschaften der Gruppe waren ausdrücklich nicht betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden in einem Markt bedient, braucht dort eine Lizenz – und muss unabhängig davon die lokalen KYC-Pflichten erfüllen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzpflicht und KYC bei grenzüberschreitenden Kryptodiensten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; Cabinet Resolution No. 111/2022; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Befolgung der Unterlassungsanordnungen und erklärte Absicht, eine VARA-Lizenz zu beantragen.
Veröffentlicht
22.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Peken Global Limited (KuCoin)VARA: Geldbuße und Unterlassungsanordnung gegen Peken Global (KuCoin) ohne Lizenz Vereinigte Arabische EmirateKapitalmarkt und Finanzaufsicht Bußgeld

Nach Ermittlungen der VARA erbrachte Peken Global Limited, die unter der Marke KuCoin auftritt, ohne Lizenz Broker-Dealer- und/oder Börsendienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte an Kunden in Dubai. Die VARA verhängte Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung aller nicht lizenzierten Tätigkeiten an; andere Gesellschaften der Gruppe waren ausdrücklich nicht betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kryptodienste grenzüberschreitend an Kunden in Dubai erbringt, braucht dort eine Lizenz – unabhängig vom Sitz der Plattform.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzpflicht für Kryptodienstleistungen im Zielmarkt

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Federal Decree Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets; Cabinet Resolution No. 111/2022; VARA Regulations und Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation und vollständige Befolgung der Maßnahmen; Absicht, das Lizenzverfahren zu durchlaufen.
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.06.2026 CoinMENA FZEVARA verhängt Geldbuße gegen CoinMENA wegen Mängeln im Geldwäsche-Programm Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Bußgeld

Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hatte CoinMENA FZE am 30. November 2023 für Broker-Dealer-Dienstleistungen lizenziert. Bei laufenden Aufsichtsprüfungen über den gesamten Marktbetrieb von Beginn an bis einschließlich Geschäftsjahr 2025 stellte sie administrative Schwächen in internen Systemen und Kontrollen fest, die zu Compliance-Mängeln im Geldwäsche-Programm des Unternehmens führten. VARA verhängte eine Geldbuße, deren Höhe nicht veröffentlicht wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein lizenzierter Anbieter muss sein Geldwäsche-Programm laufend an den tatsächlichen Geschäftsbetrieb anpassen – die Aufsicht prüft den gesamten Betriebszeitraum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Kontrollen im Geldwäsche-Programm von Kryptodienstleistern

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Anerkennung der Feststellungen und ein abgestimmter Abhilfeplan.
Veröffentlicht
22.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.02.2026 Ark Capital Management (Dubai) LimitedDFSA: mutmaßlich 504.000 USD gegen Ark Capital Management wegen Marktmissbrauchs-Kontrollen Vereinigte Arabische EmirateMarktmissbrauch und Insiderhandel 425.676 €

Der Finanzdienstleister prüfte Warnmeldungen seines Überwachungssystems nicht ausreichend oder verspätet, sodass mindestens zehn verdächtige Handelsvorgänge nicht oder zu spät gemeldet wurden; zudem zeigte er eine vereinbarte, stufenweise mögliche Kontrollübernahme nicht an. Die DFSA verhängte nach 30 % Vergleichsrabatt mutmaßlich 504.000 USD (sonst 720.000 USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Überwachungssystem nützt nur, wenn seine Alarme zeitnah geprüft werden – und eine gestufte Anteilsübernahme ist trotzdem anzeigepflichtig.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnmeldungen der Handelsüberwachung konsequent abarbeiten

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Art. 90(2) Regulatory Law 2004 (DIFC); GEN Rules 11.10.12A, 5.3.20(a), 11.8.11(2), 4.2.3, 4.2.10 DFSA Rulebook
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich (30 % Rabatt); ohne Vergleich 720.000 USD.
Veröffentlicht
06.02.2026

Originalbetrag 504.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.02.2026.

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02.02.2026 Ed Broking (MENA) LimitedDFSA: 455.176 USD gegen Rückversicherungsmakler Ed Broking (MENA) wegen Täuschung Vereinigte Arabische EmirateKapitalmarkt und Finanzaufsicht 384.439 €

Der Rückversicherungsmakler nannte Erstversicherern und Rückversicherern für dieselbe Platzierung unterschiedliche Prämien, täuschte Rückversicherer über Abzüge und Courtage und einen Kunden über die bei 121 Platzierungen verdiente Courtage, teils mit veränderten Dokumenten. Die DFSA setzte mutmaßlich im Vergleich 455.176 USD fest: 175.343 USD Abschöpfung (einschließlich Zinsen) und 279.833 USD Geldbuße (ohne Vergleich 575.104 USD). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht offengelegte Courtagen und abweichende Prämienangaben gegenüber den Vertragsparteien sind Täuschung – frühe Selbstanzeige mindert die Folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei Courtage und Prämien im Versicherungsvertrieb

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstanzeige bei der DFSA, interne Untersuchung und Entschädigung der Kunden; Vergleich (Reduktion von 575.104 USD).
Veröffentlicht
02.02.2026

Originalbetrag 455.176 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.02.2026.

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08.01.2026 Wealthface LimitedADGM: Wealthface gibt Verpflichtungszusage nach Kapital- und Meldeverstößen ab Vereinigte Arabische EmirateOrganisationspflichten Sonstiges

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) nahm von dem Vermögensverwalter und Robo-Advisor eine durchsetzbare Verpflichtungszusage (Enforceable Undertaking) an, nachdem ihre Untersuchung ergeben hatte, dass er zwischen Januar 2023 und März 2025 über weite Strecken zu wenig liquide Mittel und zum Jahresende 2023 und 2024 zu wenig Eigenmittel hielt, seine Kapitalanforderung für drei Quartale 2024 mit zu niedrig angesetzten Ausgaben berechnete, den Abschluss 2023 nicht nach IFRS aufstellte und verspätet einreichte, seit Ende 2023 kein Büro im ADGM unterhielt und Aufsichtsgebühren verspätet zahlte. Das Unternehmen räumte die mutmaßlichen Verstöße ein und verpflichtete sich unter anderem, binnen 60 Tagen einen unabhängigen Direktor zu bestellen, Kapitallücken zu schließen, Haupt- und Sitzbüro wieder im ADGM zu begründen und ein Jahr lang monatlich über Eigenmittel und liquide Mittel zu berichten. Eine Geldbuße enthält die Zusage nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen müssen laufend und mit korrekten Ausgangszahlen berechnet werden, nicht nur zum Stichtag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Eigenmitteln und Liquidität

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 235 FSMR 2015; PRU Rules 3.2.4(a), 3.7.2, 3.7.4(1); GEN Rules 4.5.1(1), 6.2.2, 6.6.2; FEES Rule 1.2.2
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Untersuchung; Teile der Verstöße (Kapitalberechnung und -ausstattung, IFRS-Abschluss, Sitz im ADGM) waren bereits in Behebung.

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17.12.2025 Payward MENA Holdings LimitedADGM: mutmaßlich 36.000 USD gegen Payward MENA Holdings wegen fünf Jahre verspäteter AML-Berichte Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 30.711 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die Betreiberin eines multilateralen Handelssystems mit Verwahrerlaubnis mutmaßlich eine Geldbuße von 36.000 USD, weil sie ihre jährlichen AML-Berichte (AML Returns) für 2020 bis 2024 trotz zahlreicher Erinnerungen erst am 16. Dezember 2025 einreichte und die angefallenen Verspätungsgebühren von insgesamt 2.000 USD nicht zahlte. Die Behörde sah darin zugleich unzureichende Systeme und Kontrollen; im Schriftverkehr verwies das Unternehmen auf interne Probleme und den Weggang des für das Meldeportal registrierten Nutzers. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 45.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtmeldungen an die Aufsicht brauchen eine feste Zuständigkeit und Portalzugänge, die einen Personalwechsel überstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Pflichtmeldungen an die Aufsicht

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 232 Financial Services and Markets Regulations 2015 (FSMR); AML Rule 4.6.1; GEN Rule 2.2.3 (Principle 3); FEES Rule 1.2.7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Behebung der Mängel, keine Vorverstöße, begrenzter Geschäftsumfang mit wenigen Kunden und kein festgestellter Kundenschaden (10 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 36.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.

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18.08.2025 Morpheus Software Technology FZE (Fuze)VARA bestraft Kryptoanbieter Fuze wegen AML-Mängeln und Tätigkeit außerhalb der Lizenz Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Bußgeld

Eine am 15. April 2025 begonnene Untersuchung der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) ergab bei der seit Oktober 2023 lizenzierten Morpheus Software Technology FZE (Fuze) Mängel im Geldwäsche-Programm, in Governance, Compliance und internen Kontrollen. Zudem hatte das Unternehmen vorsätzlich Tätigkeiten mit virtuellen Vermögenswerten unter Verstoß gegen seine Lizenzbedingungen ausgeübt und der Behörde wesentliche Tatsachen nicht offengelegt. VARA verhängte eine Geldbuße in nicht veröffentlichter Höhe, erließ laut ihrer Durchsetzungsliste eine Unterlassungsanordnung und ordnete die Bestellung einer sachkundigen Person (Skilled Person) zur Überwachung der Abhilfe an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lizenzierte Anbieter müssen innerhalb ihrer Lizenz bleiben und der Aufsicht wesentliche Tatsachen offenlegen – sonst drohen Bußgeld und externe Überwachung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Programm, Lizenzgrenzen und Offenlegung gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Das Unternehmen erkannte die Feststellungen an und legte einen Abhilfeplan vor.
Veröffentlicht
18.08.2025

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06.08.2025 Finanzierungsgesellschaft (anonymisiert)CBUAE: 600.000 AED gegen Finanzierungsgesellschaft wegen Verbraucherschutzverstößen Vereinigte Arabische EmirateVerbraucherschutz und Onlinehandel 140.793 €

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) verhängte gegen eine nicht genannte Finanzierungsgesellschaft eine Geldbuße von 600.000 AED nach Art. 137 des Zentralbankgesetzes (Decretal Federal Law No. 14 of 2018). Prüfungen hatten ergeben, dass das Unternehmen die Market Conduct and Consumer Protection Regulations and Standards der Zentralbank nicht eingehalten hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbraucherschutzregeln im Finanzsektor werden eigenständig geprüft und sanktioniert – nicht nur Geldwäsche-Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktverhalten und Verbraucherschutz bei Finanzierungsgesellschaften

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018; CBUAE Market Conduct and Consumer Protection Regulations and Standards
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
06.08.2025

Originalbetrag 600.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2025.

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31.07.2025 Gomti ExchangeCBUAE entzieht Gomti Exchange die Lizenz wegen Mängeln bei Geldwäsche und Sanktionen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Sonstiges

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) entzog der Wechselstube Gomti Exchange die Lizenz und strich sie aus dem Register (Art. 137 Decretal Federal Law No. 14 of 2018). Prüfungen hatten ergeben, dass das Unternehmen die Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen sowie den Sanktionsrahmen in erheblichem Umfang nicht einhielt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Wechselstuben gehören Geldwäscheprävention und Sanktions-Compliance zum Kern der Lizenzpflichten – erhebliche Lücken können zum Entzug der Zulassung führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche- und Sanktions-Compliance in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 regarding the Central Bank and Organisation of Financial Institutions and Activities
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.07.2025 Al Nahdi ExchangeCBUAE entzieht Al Nahdi Exchange die Lizenz wegen Mängeln bei Geldwäsche und Sanktionen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Sonstiges

Prüfungen der Zentralbank ergaben bei der Wechselstube erhebliche Verstöße gegen den Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und illegalen Organisationen sowie gegen Sanktionsvorgaben. Die CBUAE entzog die Lizenz und strich die Wechselstube aus dem Register.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei erheblichen Mängeln in Geldwäsche- und Sanktions-Compliance droht Zahlungsdienstleistern nicht nur ein Bußgeld, sondern das Ende der Lizenz.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche- und Sanktions-Compliance in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 regarding the Central Bank and Organisation of Financial Institutions and Activities
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.07.2025 Bank (anonymisiert)CBUAE: 3 Mio. AED gegen Bank wegen Verstößen gegen Geldwäschevorgaben Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 697.653 €

Prüfungen der Zentralbank ergaben, dass eine nicht namentlich genannte Bank die Anweisungen der CBUAE zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes nicht eingehalten hatte. Die CBUAE verhängte eine Geldsanktion von 3.000.000 AED.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Anweisungen zur Geldwäscheprävention sind verbindlich – Prüfungen decken Umsetzungslücken auf und führen zu Geldsanktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung aufsichtlicher Geldwäscheanweisungen in Banken

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 14 Federal Decree Law No. (20) of 2018 on AML/CFT; Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 regarding the Central Bank
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.07.2025

Originalbetrag 3.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.07.2025.

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17.06.2025 Sundus ExchangeCBUAE entzieht Sundus Exchange die Lizenz und verhängt 10 Mio. AED wegen Geldwäsche Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 2,35 Mio. €

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) entzog der Wechselstube Sundus Exchange die Lizenz, strich sie aus dem Register und verhängte eine Geldbuße von 10 Mio. AED nach Art. 14 des Geldwäschegesetzes (Federal Decree Law No. 20 of 2018). Grundlage waren Prüfungsfeststellungen zu Mängeln und Verstößen gegen das Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Zahlungs- und Wechseldienstleistern können Geldwäscheverstöße Bußgeld und Lizenzentzug zugleich auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten von Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 14 Federal Decree Law No. (20) of 2018 on Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism and Illegal Organisations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 10.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2025.

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20.05.2025 Wechselstube (anonymisiert)CBUAE verhängt 200 Mio. AED gegen Wechselstube wegen gravierender Geldwäsche-Mängel Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 48,4 Mio. €

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) verhängte gegen eine nicht genannte Wechselstube eine Geldbuße von 200 Mio. AED nach Art. 137 des Zentralbankgesetzes (Decretal Federal Law No. 14 of 2018). Prüfungen der CBUAE hatten erhebliche Mängel im Rahmenwerk des Unternehmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen ergeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mängel im Geldwäsche-Rahmenwerk können sehr hohe Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Rahmenwerk in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 Regarding the Central Bank and Organization of Financial Institutions and Activities
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.05.2025

Originalbetrag 200.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2025.

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03.04.2025 AC Holding Limited (Cayman Islands, Hayvn-Muttergesellschaft)ADGM: 3,6 Mio. USD gegen Hayvn-Mutter wegen Abwicklung über unregulierte Konten Vereinigte Arabische EmirateKapitalmarkt und Finanzaufsicht 3,24 Mio. €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die auf den Kaimaninseln ansässige Muttergesellschaft der Hayvn-Gruppe eine Geldbuße von 3.600.000 USD, weil sie wissentlich an unerlaubten Finanzgeschäften einer unregulierten ADGM-Zweckgesellschaft und an Erlaubnisüberschreitungen ihrer ADGM-Tochter beteiligt war (Knowingly Concerned). Über Bankkonten dieser Zweckgesellschaft liefen rund 3.023 Transaktionen von 241 Kunden der Gruppe mit Einzahlungen von etwa 507 Mio. USD und Auszahlungen von etwa 558 Mio. USD, obwohl die Zweckgesellschaft keine Erlaubnis besaß und nicht den ADGM-Geldwäscheregeln unterlag. Die Behörde erhöhte die Buße um 20 %, unter anderem weil die Muttergesellschaft die Nutzung der Konten gegenüber der Aufsicht nicht vollständig offenlegte und die Hälfte der Honorare der bestellten Sachverständigen zurückhielt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Konzernmutter haftet mit, wenn sie Kundengeschäfte bewusst über unregulierte Gesellschaften in einem Finanzzentrum abwickelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erlaubnispflicht im Konzern: keine Abwicklung über unregulierte Gesellschaften

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht
Rechtsgrundlage
Sections 16, 17 und 20 i. V. m. Section 220 sowie Section 232 FSMR 2015
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation der Muttergesellschaft und ihres Prüfungs- und Risikoausschusses ab Mitte Dezember 2023; die erschwerenden Umstände überwogen.
Haftung von Führungskräften
Die Nutzung der Konten war laut Final Notice nicht vom Board genehmigt, sondern vom damaligen CEO gesteuert. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 3.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.04.2025.

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03.04.2025 AC Limited (Hayvn)ADGM: 3 Mio. USD Geldbuße und Erlaubnisentzug für Krypto-Dienstleister AC Limited (Hayvn) Vereinigte Arabische EmirateOrganisationspflichten 2,7 Mio. €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Anbieter von Handel und Verwahrung virtueller Vermögenswerte eine Geldbuße von 3.000.000 USD und entzog ihm die Erlaubnis (Financial Services Permission). Zwischen Dezember 2021 und Mai 2024 hatte er mit nicht zugelassenen virtuellen Vermögenswerten und über seine Obergrenze von 1 Mio. USD hinaus gearbeitet, Kundengelder ohne formelle Vereinbarungen über Konten einer unregulierten ADGM-Zweckgesellschaft und der Muttergesellschaft laufen lassen, sieben zunächst nicht gemeldete Kundenbeziehungen ohne ordnungsgemäße Risikobewertung und Kundenprüfung geführt und der Aufsicht falsche und irreführende Angaben zu Bankkonten, Kunden und Vermögenswerten gemacht. Die Behörde wertete die Verstöße als vorsätzlich oder zumindest leichtfertig und erhöhte die Buße wegen der Falschangaben um 20 %.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsche Angaben gegenüber der Aufsicht verschärfen jede Sanktion, und Kundengelder gehören auf eigene, geschützte Kundenkonten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offenheit gegenüber der Aufsicht und Schutz von Kundengeldern

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Sections 17(1), 33, 214(4), 221 und 232 FSMR 2015; GEN Rules 2.2.1, 2.2.3, 2.2.9, 2.2.10, 2.2.11, 3.2.1, 3.3.1, 3.3.3, 3.3.7, 3.3.34, 8.1.2(6); COBS Rules 2.2.1, 14.2.1, 17.2.1; AML Rules 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3, 8.3.1(1), 8.4.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation ab Mitte Dezember 2023 und freiwillige Einstellung des Geschäfts ab 11. Dezember 2023 im Rahmen einer Verpflichtungszusage; keine einschlägigen Vorverstöße. Die erschwerenden Umstände überwogen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 3.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.02.2025 Wechselstube (anonymisiert, Sanktion vom 19.02.2025)CBUAE: 3,5 Mio. AED gegen Wechselstube wegen Geldwäsche-Verstößen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 913.388 €

Nach einer Prüfung stellte die Zentralbank fest, dass eine nicht namentlich genannte Wechselstube ihre Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht eingehalten hatte. Die CBUAE verhängte eine Geldsanktion von 3,5 Mio. AED.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wechselstuben stehen unter enger Geldwäscheaufsicht – Lücken zwischen Richtlinie und gelebter Praxis werden mit Millionenbeträgen geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 14 Federal Decree Law No. (20) of 2018 on AML/CFT
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.02.2025

Originalbetrag 3.500.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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13.12.2024 Aarna Capital LimitedADGM: mutmaßlich 504.000 USD gegen Broker Aarna Capital wegen Mängeln bei KYC und Überwachung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 479.179 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Broker für professionelle Kunden mutmaßlich eine Geldbuße von 504.000 USD wegen unzureichender Kontrollen zur Geldwäscheprävention zwischen Juni 2017 und Januar 2023. Bei der Prüfung von 42 Kundenbeziehungen stellte die Behörde fest, dass zwölf Kunden wegen relevanter Risikofaktoren als hochriskant hätten eingestuft werden müssen, sodass verstärkte Sorgfaltsprüfungen und jährliche Überprüfungen unterblieben; zudem waren Dokumentation, risikogerechte Aktualisierung der Kundendaten, Transaktionsüberwachung und Verfahren zur Erkennung verdächtiger Vorgänge unzureichend. Konkrete Geldwäschefälle stellte die Behörde nicht fest; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 630.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine zu milde Risikoeinstufung hebelt alle nachgelagerten Kontrollen aus, von der verstärkten Prüfung bis zur regelmäßigen Überprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung von Kunden und laufende Transaktionsüberwachung

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 4.5.1(b), 4.5.3, 7.1.1, 8.1.2(1), 8.6.1(a), 14.2.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße gegen die AML-Regeln (wohl aber eine frühere Maßnahme wegen CRS-Meldepflichten), Kooperation und Abhilfe einschließlich externer Gap-Analyse (10 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 504.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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