Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach Land- Deutschland 58,4 Mio. € 40 % · 6 Fälle
- Irland 21,8 Mio. € 15 % · 3 Fälle
- Schweden 15,1 Mio. € 10 % · 4 Fälle
- Tschechien 11,5 Mio. € 8 % · 1 Fall
- Kroatien 7,07 Mio. € 5 % · 3 Fälle
- EU-Ebene 5,72 Mio. € 4 % · 3 Fälle
- Italien 5,69 Mio. € 4 % · 4 Fälle
- Finnland 4,59 Mio. € 3 % · 6 Fälle
- Luxemburg 3,51 Mio. € 2 % · 7 Fälle
- Malta 1,63 Mio. € 1 % · 6 Fälle
- 14 weitere9,85 Mio. €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 100,5 Mio. € 69 % · 27 Fälle
- Datenschutz 20,2 Mio. € 14 % · 21 Fälle
- Kartellrecht und Wettbewerb 11,6 Mio. € 8 % · 2 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 10 Mio. € 7 % · 23 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 2,23 Mio. € 2 % · 5 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 457.759 € 0 % · 5 Fälle
- Korruption und Bestechung — 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- J.P. Morgan SE 45 Mio. € 32 % · 1 Fall
- Coinbase Europe Limited 21,5 Mio. € 15 % · 1 Fall
- Ikano Bank AB 12,9 Mio. € 9 % · 1 Fall
- Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o. 11,5 Mio. € 8 % · 1 Fall
- N26 Bank AG 9,2 Mio. € 6 % · 1 Fall
- Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia) 5,51 Mio. € 4 % · 1 Fall
- EOS Matrix d.o.o. 5,47 Mio. € 4 % · 1 Fall
- Varengold Bank AG 3,8 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Scope Ratings GmbH 2,2 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Moody's Deutschland GmbH 2,15 Mio. € 2 % · 1 Fall
- 68 weitere23,1 Mio. €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 5 | 7,25 Mio. € |
| Q1 2024 | 4 | 4,23 Mio. € |
| Q2 2024 | 1 | 9,2 Mio. € |
| Q3 2024 | 1 | 950.490 € |
| Q4 2024 | 6 | 1,66 Mio. € |
| Q1 2025 | 6 | 530.000 € |
| Q2 2025 | 8 | 3,18 Mio. € |
| Q3 2025 | 13 | 6,55 Mio. € |
| Q4 2025 | 14 | 72,7 Mio. € |
| Q1 2026 | 7 | 3,48 Mio. € |
| Q2 2026 | 10 | 17,3 Mio. € |
| Q3 2026 | 9 | 17,9 Mio. € |
84 Fälle
13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen 45 Mio. €
Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.
Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.
Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- § 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- Mängel in der Geldwäscheprävention: Bußgeld in Höhe von 45 Millionen Euro gegen J.P. Morgan SE Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur J.P. Morgan SE (§ 57 GwG) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern 177.187 €
Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.
Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- FI ger AIFM Capital en anmärkning och en sanktionsavgift (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln Anordnung
Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.
Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Finantsinspektsioon tegi Wallester AS-ile ettekirjutuse (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs 5,51 Mio. €
Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).
Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Provvedimento n. 613 del 3 settembre 2026 (BBVA Italia) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen 97.622 €
Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.
Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – EM@NEY P.L.C. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung 160.099 €
Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.
Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.
Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – MiFinity Malta Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
17.08.2026 Pluxee Česká republika a.s.; Edenred CZ s.r.o.; Up Česká republika s.r.o.Essensgutschein-Kartell: 279 Mio. CZK gegen Pluxee, Edenred und Up endgültig bestätigt 11,5 Mio. €
Die drei Herausgeber von Papier-Essensgutscheinen stimmten von 2004 bis 2018 gegenüber Handelsketten ab, wie viele Gutscheine pro Einkauf angenommen werden. Der Behördenpräsident wies die Einsprüche gegen die Neufestsetzung der Bußgelder zurück: Pluxee 132,271 Mio., Edenred 101,94 Mio. und Up 44,941 Mio. CZK, zusammen 279,152 Mio. CZK.
Auch die Abstimmung scheinbar technischer Konditionen wie Annahmegrenzen ist ein Kartell – Branchengespräche brauchen klare Grenzen.
Abstimmung von Geschäftsbedingungen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (R0112/2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
Originalbetrag 279.152.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.08.2026.
- Chairman of the Czech Competition Authority Definitively Confirms Fines for Meal Voucher Issuers’ Cartel Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken 210.000 €
Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.
Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.
Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Volksbank Düsseldorf Neuss eG: Bafin setzt Bußgelder fest Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur Volksbank Düsseldorf Neuss eG (§ 57 GwG) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben 187.500 €
Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.
Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.
Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- § 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
- Brown Capital Management LLC: BaFin setzt Geldbußen fest Entscheidung einer Behörde
- Bekanntmachung der BaFin zur Brown Capital Management LLC (Maßnahmenansicht mit Rechtskraftvermerk) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro 5.002 €
Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.
Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 02.07.2026 (Banca Transilvania S.A.) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
30.06.2026 Moody's Deutschland GmbHESMA verhängt 2,1 Mio. Euro gegen Moody's Deutschland 2,15 Mio. €
Die Ratingagentur übermittelte der ESMA keine aktuellen Ratinginformationen, stellte dem Zentralregister keine vollständigen historischen Performancedaten bereit und hatte keine angemessenen Verfahren und internen Kontrollmechanismen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte insgesamt 2.145.000 Euro.
Meldepflichten gegenüber der Aufsicht sind Datenqualitätsthemen – ohne funktionierende interne Kontrollen werden sie zum Bußgeldrisiko.
- Behörde / Gericht
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Art. 24, 36a, Anhang III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Decision of the Board of Supervisors – Moody's Deutschland GmbH (ESMA43-857238790-2075) Entscheidung einer Behörde
- ESMA Sanctions and Enforcement Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
30.06.2026 „Paysera LT“, UABPaysera: tägliche Buße für fehlenden Jahresabschluss summiert sich auf 362.000 Euro 362.000 €
Weil Paysera die Anordnung, den Jahresabschluss 2024 bis 30. September 2025 einzureichen, nicht befolgte, verhängte die Zentralbank im November 2025 zunächst 20.000 Euro und dann eine tägliche Buße von 1.000 Euro (steigend auf 2.000 bzw. 3.000 Euro). Da der Verstoß erst nach dem 6. Mai 2026 behoben wurde, summierte sich die tägliche Buße auf 362.000 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Laufende Tagesbußen machen jede Verzögerung teuer – aufsichtliche Anordnungen brauchen Chefsache-Priorität.
- Behörde / Gericht
- Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung und Berichtspflichten nach litauischem E-Geld-Recht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Lietuvos bankas, Pranešimas 2026-06-30 (Archivkopie web.archive.org von lb.lt) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
26.06.2026 Banque Degroof Petercam SABanque Degroof Petercam: 1 Mio. EUR Vergleich wegen verdeckter Kosten bei Mitarbeiteroptionen 1 Mio. €
Bei Stock-Option-Plänen für Beschäftigte von Kundenunternehmen (2018–2023) informierte die Bank die Begünstigten nicht vollständig über Kosten, hatte die Interessenkonflikte ihres Geschäfts zunächst nicht erfasst und prüfte Kenntnisse der Kunden nur mit einer Ja/Nein-Frage. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 1 Mio. EUR mit namentlicher Veröffentlichung und Zusagen zur Kosteninformation.
Auch bei Nebengeschäften wie Mitarbeiter-Optionsplänen gelten volle Kostentransparenz und ein eigenes Konfliktregister.
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi du 2 août 2002; Wohlverhaltensregeln (Loyalität, Kostentransparenz, bestmögliche Ausführung, Interessenkonflikte, Kundenkenntnis)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Behebung sämtlicher Mängel (Angemessenheitstest, Konfliktpolitik, Kostenausweis, Verzicht auf CVA/KVA-Abschläge).
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- FSMA – Règlement transactionnel Banque Degroof Petercam (26.06.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln 40.000 €
Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.
Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.
Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Banca d'Italia
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeleitete Korrekturmaßnahmen
- Banca Popolare Commerciale Spa – Provvedimento n. 190 del 23 giugno 2026 (AML) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung 12,9 Mio. €
Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.
Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.
Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Penningtvättslagen (2017:630)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.
- FI ger Ikano Bank en anmärkning och en sanktionsavgift (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
25.05.2026 Robomarkets LtdZypern: Robomarkets zahlt 100.000 Euro im Vergleich wegen CFD-Vertrieb an Privatkunden 100.000 €
Die CySEC prüfte bei der Wertpapierfirma für Juni 2023 bis Juni 2024 Organisationspflichten, Kundeninformation, Angemessenheitsprüfung und die Einhaltung der Beschränkungen für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über 100.000 Euro beendet, den das Unternehmen bereits gezahlt hat.
Beim Vertrieb von CFDs an Privatkunden sind Angemessenheitsprüfung und Produktinterventionsregeln zentrale Prüfpunkte der Aufsicht.
Angemessenheitsprüfung beim Vertrieb komplexer Produkte
- Behörde / Gericht
- Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 22(1), 25(1), 26(3) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; CySEC-Richtlinie DI87-09; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- CySEC Board Decision – Robomarkets Ltd – Settlement €100.000 Entscheidung einer Behörde
- CySEC Board Decisions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten 400.000 €
Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.
Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Finanssivalvonta (FIN-FSA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Finanssivalvonta – Oma Säästöpankki Oyj:lle 400 000 euron yhteinen seuraamusmaksu (15.5.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Toimituskirja FIVA/2026/227 vom 13.05.2026 (Oma Säästöpankki Oyj) Entscheidung einer Behörde
- Finanssivalvonta – Hallinnolliset seuraamukset (Übersicht mit Rechtskraftvermerk) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter 277.500 €
Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).
Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.
Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- Data Protection Commission Publishes Final Decision Following Inquiry into Permanent TSB Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
05.05.2026 P&V Assurances SCP&V Assurances: 150.000 EUR – Vertrieb über gestrichenen Versicherungsvermittler 150.000 €
Ein Vermittler des Versicherers wurde im Dezember 2023 aus dem FSMA-Register gestrichen; wegen eines menschlichen Eingabefehlers im Überwachungstool bemerkte P&V das erst nach über einem Monat und schloss in der Zeit 34 Verträge über ihn ab. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 150.000 EUR; bereits 2020 hatte es einen Vergleich über denselben Betrag gegeben.
Automatische Registerabgleiche sind nur so gut wie ihre Datenpflege – kritische Eingaben brauchen ein Vier-Augen-Prinzip.
Sorgfalt bei Stammdatenpflege / Registerabgleich
- Behörde / Gericht
- Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
- Rechtsgrundlage
- Loi du 4 avril 2014 relative aux assurances, Art. 259
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- IT-Anpassungen, um Wiederholung zu verhindern.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
- FSMA – Règlement transactionnel P&V Assurances SC (05.05.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs 1.000 €
Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.
Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.
Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)
- Behörde / Gericht
- Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- IDPC Commissioner's Decision (4. Mai 2026) Entscheidung einer Behörde
- Data Protection Decisions – IDPC Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink