Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 1,7 Mrd. € 58 % · 71 Fälle
- Vereinigtes Königreich 500,5 Mio. € 17 % · 35 Fälle
- USA 369,8 Mio. € 12 % · 7 Fälle
- Schweiz 233,8 Mio. € 8 % · 2 Fälle
- Brasilien 126,5 Mio. € 4 % · 8 Fälle
- Japan 10,2 Mio. € 0 % · 2 Fälle
- Island 9,79 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Australien 4,68 Mio. € 0 % · 4 Fälle
- Kanada 1,04 Mio. € 0 % · 7 Fälle
- Hongkong 348.309 € 0 % · 1 Fall
- 1 weitere0 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 1,44 Mrd. € 48 % · 30 Fälle
- Korruption und Bestechung 864,9 Mio. € 29 % · 7 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 236,8 Mio. € 8 % · 2 Fälle
- Datenschutz 121,5 Mio. € 4 % · 30 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 110 Mio. € 4 % · 7 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 89,9 Mio. € 3 % · 22 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 57 Mio. € 2 % · 20 Fälle
- Sonstiges 38,7 Mio. € 1 % · 7 Fälle
- Hinweisgeberschutz 4,18 Mio. € 0 % · 3 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 2,71 Mio. € 0 % · 7 Fälle
- 2 weitere8.438 €
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 1,15 Mrd. € 39 % · 55 Fälle
- Eni S.p.A., Kuwait Petroleum Italia S.p.A. (Q8), Italiana Petroli S.p.A. (IP) u. a. (6 Unternehmen) 936,7 Mio. € 32 % · 1 Fall
- Adani Enterprises Limited 236,1 Mio. € 8 % · 1 Fall
- Trafigura Beheer B.V. 213,2 Mio. € 7 % · 2 Fälle
- TotalEnergies Marketing France, Rubis Énergie, Rubis Terminal, EG Retail 187,5 Mio. € 6 % · 1 Fall
- HF Sinclair Navajo Refining LLC 34 Mio. € 1 % · 1 Fall
- National Grid Electricity Transmission plc 23,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Repsol Soluciones Energéticas (vormals Repsol Comercial de Productos Petrolíferos), Solred, Campsa Estaciones de Servicio u. a. (5 Gesellschaften) 20,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Freepoint Commodities LLC 17,8 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Paprec Group 17,5 Mio. € 1 % · 1 Fall
- 69 weitere124,6 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 11 | 361 Mio. € |
| 2023 | 22 | 409,7 Mio. € |
| 2024 | 31 | 432,1 Mio. € |
| 2025 | 42 | 1,43 Mrd. € |
| 2026 | 33 | 330,8 Mio. € |
139 Fälle
24.09.2026 Kalibrate Canada (Tochter der Kalibrate Technologies Ltd.)Kanada: Kalibrate muss Weitergabe händlerbezogener Tankstellendaten einstellen Anordnung
Kalibrates Produkt ‚Market Intelligence‘ gab händlerspezifische Absatzdaten von Tankstellen weiter, die Rückschlüsse auf Wettbewerber zuließen und koordiniertes Preisverhalten erleichtern konnten. In einer beim Competition Tribunal registrierten Vereinbarung verpflichtet sich Kalibrate, nur noch aggregierte und zeitverzögerte Daten zu liefern – erster Fall nach den reformierten Missbrauchsregeln.
Anbieter von Markt- und Preisdaten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine individualisierten Wettbewerberdaten verbreiten.
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Abuse-of-dominance-Bestimmungen des Competition Act (Fassung 2023)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Competition Bureau secures agreement with Kalibrate to protect competition in the retail gas industry Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.09.2026 Southern WaterSouthern Water: 2,4 Mio. GBP Strafe für Abwasser- und Dieselverschmutzungen in Kent 2,9 Mio. €
Zwischen 2019 und 2021 gelangten um Faversham und Whitstable ungeklärtes Abwasser, Abwasserrückstände, Diesel aus einem Generator und Abfälle in einen Bach und das Meer; die Umstände eines Vorfalls wurden der Behörde nicht gemeldet, rund 70 Fische starben, an Stränden in Tankerton und Herne Bay wurde fast eine Woche vor dem Baden gewarnt. Das Gericht verhängte 2.416.666,67 GBP Strafe, 69.894,04 GBP Kosten und 190 GBP Opferzuschlag; es war die zweite Verurteilung des Unternehmens in diesem Jahr (Mitteilung vom 22.09.2026, genaues Urteilsdatum nicht genannt). Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 3.109 Beschäftigte.
Wiederholte Verschmutzungen und unterlassene Vorfallmeldungen führen zu Serienverfahren mit steigenden Strafen.
Meldung von Umweltvorfällen an die Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Bromley Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulations 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 2.486.750,71 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- Southern Water fined £2.4m for Kent pollution Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Southern Water Services Limited (02366670) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.09.2026 Audax Renovables, S.A. – Sucursal em PortugalPortugal: 22.000 Euro gegen Audax Renovables wegen fehlender Gasreserven und Hotline 22.000 €
Die portugiesische Niederlassung des Energieversorgers hielt an insgesamt 249 Tagen die vorgeschriebenen Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor, wies Netzentgelte auf Rechnungen nicht korrekt aus, veröffentlichte Pflichtinformationen und ihren Qualitätsbericht nicht bzw. verspätet und verfehlte die Standards für Wartezeiten an der Hotline. Im Vergleichsverfahren setzte die ERSE 44.000 Euro fest und reduzierte auf 22.000 Euro.
Versorgungssicherheits- und Servicepflichten im Energiesektor werden einzeln geahndet – ein Compliance-Kalender für Reserven und Berichte hilft.
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Regime Sancionatório do Setor Energético (RSSE), Art. 28, 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 96; RRC; RQS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich (transação) mit vollem Geständnis, Behebung aller Verstöße
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processos n.º 47/2024 e 62/2025 – Audax Renovables, S.A. – Sucursal em Portugal Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.09.2026 China Power International Development Limited, Towngas - China Power (HK) Integrated Energy Company Limited, A. Kourage Limited u. a. (4 Unternehmen)Tödlicher Stromschlag im Science Park: vier Unternehmen zahlen 3.137.250 HKD 348.309 €
Das Shatin Magistrates' Court verhängte am 17.09.2026 auf Anklagen des Labour Department Geldstrafen gegen vier Unternehmen wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Regulations, die Factories and Industrial Undertakings (Electricity) Regulations und die Construction Sites (Safety) Regulations. Anlass war ein tödlicher Unfall am 10.09.2023 im Hong Kong Science Park, bei dem ein Arbeiter bei Elektroarbeiten einen Stromschlag erlitt. China Power International Development Limited und Towngas - China Power (HK) Integrated Energy Company Limited zahlen je 908.000 HKD, A. Kourage Limited 904.250 HKD und Skynet Engineering Company Limited 417.000 HKD, zusammen 3.137.250 HKD.
Bei Elektroarbeiten können mehrere beteiligte Unternehmen zugleich strafrechtlich haften – die Arbeitssicherheit muss zwischen allen Beteiligten abgestimmt sein.
Elektrosicherheit bei Installations- und Bauarbeiten
- Behörde / Gericht
- Shatin Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Electricity) Regulations; Construction Sites (Safety) Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 3.137.250 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- HKSAR Government (Labour Department): Contractors fined for violation of safety legislation (17.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Labour Department: Press Releases (Liste) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.09.2026 ENECHANGE株式会社ENECHANGE: 91,495 Mio. JPY wegen überhöhter Umsätze in Quartalsbericht und Prospekt 511.488 €
Wegen überhöht verbuchter Umsätze bei der Gesellschaft und ihrer konsolidierten Tochtergesellschaft(en) wies der Quartalsbericht für das dritte Quartal 2023 (eingereicht am 10. November 2023) einen Konzernverlust von 1.382.861 Tsd. JPY statt 1.662.516 Tsd. JPY aus; auf diesen Bericht stützte sich die Registrierungserklärung für eine Kapitalerhöhung, mit der am 26. Februar 2024 3.784.200 Aktien für 3.999.899.400 JPY ausgegeben wurden. Nachdem das Unternehmen Sachverhalt und Betrag eingeräumt hatte, wurde ein Verwaltungsgeld (課徴金) von 91.495.000 JPY festgesetzt: 1.500.000 JPY für den Quartalsbericht und 89.995.000 JPY für die Registrierungserklärung.
Die Umsatzrealisierung in Tochtergesellschaften gehört vor jeder Kapitalerhöhung auf den Prüfstand; ein Fehler im Quartalsbericht wird über den Prospekt vielfach teurer.
Korrekte Umsatzrealisierung vor Kapitalmarkttransaktionen
- Behörde / Gericht
- Financial Services Agency (FSA, 金融庁) auf Empfehlung der Securities and Exchange Surveillance Commission (SESC, 証券取引等監視委員会)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Financial Instruments and Exchange Act (FIEA, 金融商品取引法) Art. 172-4 Abs. 2 a. F., Art. 172-2 Abs. 1 Nr. 1, Art. 185-7 Abs. 1 und 14
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Beide Teilbeträge wurden halbiert, weil das Unternehmen vor Beginn der Prüfung einen Bericht zur Ermäßigung eingereicht hatte (Art. 185-7 Abs. 14 FIEA).
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 91.495.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- 金融庁 – 決定要旨 令和8年度(判)第4号 ENECHANGE株式会社 (Entscheidung vom 16.09.2026) Entscheidung einer Behörde
- 金融庁 – ENECHANGE(株)における四半期報告書等の虚偽記載に対する課徴金納付命令の決定について(令和8年9月17日) Pressemitteilung einer Behörde
- SESC – ENECHANGE株式会社における四半期報告書等の虚偽記載に係る課徴金納付命令勧告について(令和8年6月12日) Pressemitteilung einer Behörde
- 金融庁 – 令和8年度課徴金納付命令等一覧 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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08.09.2026 United Utilities Water LimitedUnited Utilities: Rekordstrafe von 900.000 GBP nach Abwasserflut an der Fylde-Küste 1,12 Mio. €
Nach einem teilweisen Rohreinsturz im Klärwerk Fleetwood flossen im Juni 2023 über 35 Stunden ungeklärte Abwässer aus drei Pumpwerken in die Irische See; sieben Badegewässer waren betroffen, Muschelbänke wurden geschlossen. Der Versorger bekannte sich in fünf Fällen schuldig und muss 900.000 GBP Strafe, 62.225 GBP Kosten und 2.000 GBP Opferzuschlag zahlen. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.678 Vollzeitäquivalente.
Zustand und Redundanz kritischer Abwasserinfrastruktur sind Genehmigungspflicht; die Behörde wertete das Versagen als leichtfertig mit höchster Schadenskategorie.
- Behörde / Gericht
- Preston Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulation 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Rund 38 Mio. GBP Investitionen in Reaktion und Reparatur sowie freiwillige Zahlung von 250.000 GBP an den Blackpool Council.
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
Originalbetrag 964.225 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2026.
- Water company fined record £900k after coastline sewage spill Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag United Utilities Water Limited (02366678) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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06.08.2026 Capwatt Retail Gás PT, S.A.Portugal: 12.000 Euro gegen Capwatt wegen Gasreserven und Schlichtungshinweis 12.000 €
Der Gasversorger hielt 2023 und 2024 in mehreren Monaten die Erdgas-Sicherheitsreserven nicht vor und nannte in Kundenverträgen die zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung nicht. Die ERSE nahm den Vergleichsvorschlag an, setzte 24.000 Euro fest und reduzierte auf 12.000 Euro.
Pflichtangaben in Verbraucherverträgen – etwa zur Streitschlichtung – gehören in eine regelmäßig geprüfte Vertragsvorlage.
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- RSSE, Art. 29; Decreto-Lei n.º 62/2020, Art. 57, 96; Portaria n.º 59/2022; RRC Art. 22
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit Geständnis und Behebung
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processo n.º 50/2024 – Capwatt Retail Gás PT, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.07.2026 Enforcesco, S.A.Portugal: 107.920 Euro gegen Enforcesco wegen Wechseln ohne Zustimmung und Gasreserven 107.920 €
Die Energieregulierungsbehörde verurteilte den Strom- und Gasanbieter Enforcesco im Vergleichsverfahren zu insgesamt 107.920 EUR: 90.000 EUR (halbiert von 180.000 EUR) nach dem Energiesanktionsrecht und 17.920 EUR freiwillig gezahlte Geldbußen für Wirtschaftsordnungswidrigkeiten. Zu den Verstößen zählten die Übernahme von 6.853 Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung, das Nichtvorhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsreserven an Erdgas von Januar 2023 bis Februar 2025, fehlerhafte Rechnungen, eine unzulässige Abschaltung und eine Hotline-Erreichbarkeit von nur 57,8 % im Jahr 2023.
Massenhafte Kundenübernahmen ohne dokumentierte Zustimmung und vernachlässigte Pflichtreserven zeigen fehlende Compliance-Steuerung im Wachstum.
Einwilligung beim Lieferantenwechsel und Pflicht zu Versorgungssicherheitsreserven
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 und 29, i. V. m. RRC 2020 und geltendem RRC, RQS, Diretivas ERSE n.º 1/2018 und 22/2022, Portaria n.º 59/2022; RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vollständiges Geständnis, Zusammenarbeit, Behebung aller Verstöße, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von drei Kunden (insgesamt 150 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2026: Processo 23/2025 – Enforcesco, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.07.2026 Southern WaterSouthern Water: 7,1 Mio. GBP Strafe für wiederholte Abwassereinleitungen in Kent 8,38 Mio. €
Der Canterbury Crown Court verurteilte Southern Water wegen 13 Verstößen gegen die Environmental Permitting Regulations 2016 zu einer Geldstrafe von 7.127.083 GBP; hinzu kommen 149.000 GBP Verfahrenskosten und 181 GBP Opferzuschlag. Zwischen 2019 und 2021 führten ausgefallene Pumpen und schlecht gewartete Technik an den Pumpstationen Margate und Broadstairs zu mehreren Einleitungen ungeklärten Abwassers ins Meer, die teils erst am Folgetag oder Wochen später gemeldet wurden; Strände mussten gesperrt werden. Das Unternehmen räumte zudem 35 weitere unerlaubte Einleitungen aus demselben Zeitraum ein.
Die Wartung kritischer Pumpanlagen und die sofortige Meldung jeder Einleitung an die Behörde sind Kernpflichten eines Genehmigungsinhabers.
Anlagenwartung und unverzügliche Meldung von Umweltvorfällen
- Behörde / Gericht
- Canterbury Crown Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 7.127.083 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- Environment Agency: Southern Water fined £7.1 million for sewage pollution (17.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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29.06.2026 Petrofac Facilities Management LimitedPetrofac Facilities Management: 569.157 £ Vergleich wegen Russland-Sanktionsverstößen 660.160 €
Das Unternehmen zahlte HMRC eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 569.157,07 GBP für mutmaßliche Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC machte es beim Rückzug aus Russland 2022/2023 in zwei Fällen sanktionierte Industriegüter einer mit Russland verbundenen Person bzw. zur Verwendung in Russland verfügbar und leistete dazu technische Hilfe. Laut HMRC nennt die Behörde damit erstmals öffentlich das Unternehmen hinter einem solchen Vergleich.
Auch beim Rückzug aus einem Sanktionsmarkt gelten die Verbote für Warenüberlassung und technische Hilfe uneingeschränkt.
Sanktionsprüfung von Warenabgaben und technischer Hilfe beim Marktaustritt
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Reg. 46Y(2)(c) und Reg. 46Z(1)(b) Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige und volle Kooperation mit HMRC.
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
Originalbetrag 569.157,07 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.06.2026.
- HMRC/DBT/ECJU: Notice to exporters 2026/15: firm named after Russia sanctions breach settlement (29.06.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- GOV.UK: Sanctions enforcement action – HMRC enforcement notices (Juni 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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25.06.2026 TotalEnergiesTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies muss Scope-3-Emissionen in Vigilanzplan aufnehmen Anordnung
Auf Klage von Notre Affaire à Tous, Sherpa, ZEA, France Nature Environnement und der Stadt Paris entschied das Gericht, dass Klimarisiken unter das französische Sorgfaltspflichtengesetz fallen und Scope-3-Emissionen zur Tätigkeit des Öl- und Gaskonzerns gehören. Der Vigilanzplan ohne Scope 3 sei unvollständig; TotalEnergies muss ihn binnen sechs Monaten vorläufig vollstreckbar ergänzen, die Umsetzung wird im Januar 2027 gerichtlich überprüft.
Risikoanalysen nach Sorgfaltspflichtengesetzen müssen auch Klimafolgen der verkauften Produkte (Scope 3) abdecken.
- Behörde / Gericht
- Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Art. L.225-102-1 und L.225-102-2 Code de commerce (Loi n° 2017-399, devoir de vigilance); Art. 1252 Code civil
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Communiqué de presse – Jugement du 25 juin 2026, 34ème chambre Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.06.2026 Esso Petroleum Company LimitedEsso: 1 Mio. GBP Strafe nach Flüssiggasaustritt in der Raffinerie Fawley 1,16 Mio. €
Esso wurde zu 1 Mio. GBP Geldstrafe und 12.277 GBP Kosten verurteilt. Am 8. November 2022 stürzte in der Raffinerie Fawley ein korrodierter Stahlturm teilweise ein, beschädigte Rohrleitungen und setzte über 33 Stunden rund 2.400 kg Flüssiggas frei; Beschäftigte waren der Gefahr herabfallender Teile und möglicher Brandverletzungen ausgesetzt. Die Korrosion war nach den Ermittlungen der Health and Safety Executive seit 2010 bekannt, ohne dass angemessen gehandelt wurde.
Bekannte Korrosionsbefunde an tragenden Strukturen müssen zeitnah bewertet und behoben werden, bevor sie zu einem Störfall führen.
Anlagenintegrität und Umgang mit bekannten Korrosionsbefunden
- Behörde / Gericht
- Southampton Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis; keine Verletzten.
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
Originalbetrag 1.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2026.
- HSE: Esso fined £1 million after major gas leak at Fawley refinery (15.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.06.2026 Εταιρεία Προμήθειας Αερίου Θεσσαλονίκης Θεσσαλίας Α.Ε. („ZeniΘ“) und Τράπεζα Πειραιώς Α.Ε. (Piraeus Bank)Griechenland: 110.000 Euro gegen Stromanbieter ZENITH und Piraeus Bank (Auskunftsrecht) 110.000 €
Durch Fehler eines Auftragsverarbeiters des Stromanbieters wurden falsche Angaben zu einem Lastschriftmandat erfasst, sodass drei statt einer Rechnung vom Konto des Kunden abgebucht wurden; Gesprächsaufzeichnungen und Mandatsformular waren nicht aufbewahrt. ZENITH beantwortete das Auskunftsersuchen unzureichend und korrigierte die Daten nicht (100.000 Euro), die Piraeus Bank verletzte das Auskunftsrecht (10.000 Euro und Rüge); Entscheidung Nr. 8/2026.
Auskunftsersuchen vollständig beantworten und Belege zu Mandaten aufbewahren – das gilt auch für Daten, die ein Dienstleister erfasst.
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 12 Abs. 3, Art. 15, Art. 28 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Επιβολή προστίμου σε πάροχο ηλεκτρικής ενέργειας και σε τράπεζα για παραβάσεις του ΓΚΠΔ (Απόφαση 8/2026) Entscheidung einer Behörde
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων – Απόφαση 8/2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.06.2026 OVO Energy LimitedOfgem: OVO zahlt 10,4 Mio. GBP wegen mangelnder Betreuung schutzbedürftiger Prepaid-Kunden 12 Mio. €
Ofgem stellte fest, dass OVO Energy Prepayment-Kunden mit Schutzbedarf unzureichend überwachte, Kunden bei Selbstabschaltung nicht angemessen unterstützte und das Priority Services Register nicht ordnungsgemäß führte; interne Schulungsunterlagen waren teils unklar und widersprüchlich. Im Wege einer alternativen Maßnahme zahlt OVO 7 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds und gewährt besonders gefährdeten Kunden 3,4 Mio. GBP als Guthaben und Schuldenerlass; aus einem getrennten Verfahren zahlt OVO außerdem 1,1 Mio. GBP an Kunden in den schottischen Highlands und auf den Inseln.
Richtlinien auf Papier genügen nicht: Schulungsunterlagen und Prozesse für schutzbedürftige Kunden müssen konsistent sein und in der Praxis überprüft werden.
Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Conditions 26.1, 26.4, 26.5(d)(f), 27A.1, 28.1A/28.1B, 28.2 und 28.4 der Gas- und Stromversorgungslizenzen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen während der Untersuchung, u. a. Kontrollbesuche bei Kunden, die sich länger als 72 Stunden abgeschaltet hatten.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 10.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- Ofgem: Decision to close investigation into OVO Energy Limited prepayment meter practices (3 June 2026) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: OVO agrees settlement in relation to Ofgem's investigation of its monitoring of prepayment meter customers (3 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem enforcement case: OVO Energy: prepayment meter practices Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.05.2026 Soltec Power Holdings, SASoltec: fehlerhafte Jahreszahlen 2023 an den Markt gemeldet 190.000 €
Der Hersteller von Solar-Nachführsystemen verbreitete seine Ergebnisse für 2023 per „Otra Información Relevante“ mit unrichtigen Angaben. Die CNMV verhängte wegen einer schweren Zuwiderhandlung 190.000 Euro; das Unternehmen verzichtete auf verwaltungsinterne Rechtsmittel.
Auch freiwillige Marktmitteilungen zu Ergebnissen unterliegen der MAR – Zahlen müssen vor Veröffentlichung abgestimmt sein.
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 297.1.e i. V. m. 297.2.d Ley 6/2023; Art. 17 i. V. m. Art. 7 MAR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
- Resolución de 17 de julio de 2026 (BOE-A-2026-16923) – sanción a Soltec Power Holdings, SA Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CNMV – Registro público de sanciones Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.05.2026 Adani Enterprises LimitedAdani Enterprises zahlt 275 Mio. USD wegen iranischem Flüssiggas 236,1 Mio. €
Der indische Mischkonzern kaufte von November 2023 bis Juni 2025 über einen Händler in Dubai angeblich omanisches und irakisches Flüssiggas (LPG), das tatsächlich aus Iran stammte; 32 Zahlungen über rund 192 Mio. USD liefen über US-Banken. OFAC wertete die Verstöße als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt; Adani habe leichtfertig zahlreiche Warnsignale ignoriert (AIS-Manipulation der Tanker, unplausible Ladehäfen, auffällige Preisabschläge, Auffälligkeiten in den Ursprungszeugnissen).
Wer Rohstoffe unter Marktpreis über Zwischenhändler bezieht, muss Herkunft, Schiffsbewegungen und Dokumente aktiv prüfen – eine bloße Namensprüfung gegen Sanktionslisten reicht nicht.
Warnsignale bei Rohstoff- und Schiffsgeschäften (Ursprung, AIS-Lücken, Preisabschläge)
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560); IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung und Kooperation mit OFAC
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
Originalbetrag 275.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.
- OFAC Enforcement Release: Adani Enterprises Limited Settles with OFAC for $275,000,000 (18.05.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.05.2026 Comércio de Combustíveis Stang Ltda., Pato Comércio de Combustíveis Ltda. u. a. (3 Unternehmen)CADE: Kraftstoffkartell in Coronel Vivida – Bußen nach Embargos auf 15,1 Mio. BRL gesenkt 2,63 Mio. €
Das Tribunal des CADE verurteilte drei Tankstellenunternehmen, weil sie 2017 die Lose kommunaler Kraftstoffausschreibungen in Coronel Vivida (Paraná) vorab unter sich aufgeteilt und zudem die Pumpenpreise im Einzelhandel abgestimmt hatten. Die Unternehmensbußen betrugen zunächst 43.953.905,42 BRL (Comércio de Combustíveis Stang 25.801.726,15; ein weiteres Tankstellenunternehmen 9.406.784,68; Pato Comércio de Combustíveis 8.745.394,59 BRL). Auf Embargos senkte das Tribunal am 01.07.2026 wegen einer nachträglich eingetretenen, für die Bemessung erheblichen Tatsache die Bußen von Stang auf 4.615.849,76 BRL und von Pato auf 1.090.682,28 BRL, sodass 15.113.316,72 BRL verbleiben. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Die Aufteilung von Losen bei öffentlichen Ausschreibungen ist auch bei kleinen kommunalen Vergaben ein Kartellverstoß mit hohen Bußgeldern.
Aufteilung von Ausschreibungslosen unter Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011; Art. 38 VI (Handelsverbot für natürliche Personen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
Originalbetrag 15.113.316,72 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.05.2026.
- Diário Oficial da União, 22.05.2026, Seção 1, S. 54: Ata da 265ª Sessão Ordinária de Julgamento (13.05.2026), PA nº 08700.002545/2023-70 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Diário Oficial da União, 08.07.2026, Seção 1, S. 132: Ata da 268ª Sessão Ordinária de Julgamento (01.07.2026), Embargos – Herabsetzung Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CADE, 13.05.2026: Cade condena empresas e empresários por cartel de combustíveis em Coronel Vivida/PR Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.05.2026 Société Wallonne des Eaux (SWDE)SWDE: 86.000 EUR für Gesprächsaufzeichnungen ohne ausreichende Transparenz 86.000 €
Der wallonische Wasserversorger zeichnete Kundengespräche zur Qualitätskontrolle und Schulung auf und hörte sie mit; die Kammer stellte Verstöße gegen Transparenz und Fairness sowie bei der Einbindung eines Unterauftragsverarbeiters fest. Sie verhängte zwei Bußgelder von zusammen 86.000 EUR (85.000 + 1.000), nachdem sie die Beträge wegen der Lage des öffentlichen Versorgers gesenkt hatte; gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel beim Marktgericht eingelegt.
Wer Kundengespräche aufzeichnet, muss Zweck, Rechtsgrundlage und Beteiligte vorab klar kommunizieren und Dienstleister vertraglich sauber einbinden.
Aufzeichnung von Kundengesprächen
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 28 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- APD – Décision quant au fond n° 102/2026 du 12 mai 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.05.2026 South Staffordshire Plc und South Staffordshire Water PlcICO: Knapp 1 Mio. £ gegen Wasserversorger South Staffordshire nach Cyberangriff 1,12 Mio. €
Über eine Phishing-Mail gelangte 2020 Schadsoftware in das Netz des Wasserversorgers und blieb rund 20 Monate unentdeckt; 2022 erlangten Angreifer Administratorrechte und stahlen Daten von 633.887 Personen, die im Darknet landeten. Die ICO bemängelte u. a. eine Überwachung von nur 5 % der IT-Umgebung, veraltete Software wie Windows Server 2003 und fehlendes Schwachstellen- und Patchmanagement.
Auch Versorger der kritischen Infrastruktur müssen ihre gesamte IT überwachen und Altsysteme ablösen – ein Angriff darf nicht erst durch Leistungsprobleme auffallen.
Phishing-Erkennung
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- 40 % Minderung wegen frühen Schuldeingeständnisses; Zahlung ohne Rechtsmittel vereinbart.
- Veröffentlicht
- 11.05.2026
Originalbetrag 963.900 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.
- Fine of nearly £1m issued against South Staffordshire Plc and South Staffordshire Water Plc following major cyber attack and data breach Pressemitteilung einer Behörde
- ICO Enforcement: South Staffordshire Plc and South Staffordshire Water Plc Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- ICO Monetary Penalty Notice: South Staffordshire Plc and South Staffordshire Water Plc Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.05.2026 Sydney Water CorporationSydney Water: 240.000 AUD Strafe nach Abwasseraustritt in Carramar 147.975 €
Bei zwei Vorfällen im Juli und August 2022 traten in Carramar rund 423.000 Liter ungeklärtes Abwasser aus, weil Anlagen nicht ordnungsgemäß gewartet waren; betroffen waren ein Wohngrundstück, ein Sportplatz, Buschland und der Prospect Creek. Nach Schuldbekenntnis verurteilte das Land and Environment Court Sydney Water zu 225.000 AUD wegen Verstoßes gegen die Umweltschutzgenehmigung und zu 15.000 AUD, weil das Unternehmen der EPA angeforderte Videoaufnahmen ohne rechtmäßigen Grund nicht vorgelegt hatte.
Betreiber von Abwassernetzen müssen die Wartung ihrer Anlagen sicherstellen und behördliche Auskunftsersuchen zügig erfüllen.
Wartung von Abwasseranlagen und Mitwirkung bei behördlichen Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW) / Land and Environment Court of NSW
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Bedingungen der Environment Protection Licence; Pflicht zur Vorlage von Informationen und Unterlagen gegenüber der EPA NSW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- 25 % Nachlass für ein frühes Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
Originalbetrag 240.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.
- EPA NSW: Sydney Water cops $240,000 penalty over Carramar sewage spill (7 May 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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15.04.2026 Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kommunales Unternehmen: 6.000 EUR für dauerhaftes GPS-Tracking von Dienstwagen 6.000 €
Ein Erbringer öffentlicher Versorgungsleistungen erfasste über GPS-Sender in Dienstfahrzeugen dauerhaft und anlasslos die Standortdaten der Beschäftigten, ohne Zweckfestlegung, Interessenabwägung und ausreichende Information. Die Behörde verhängte 6.000 EUR gegen das Unternehmen.
GPS-Daten taugen nicht zur Leistungskontrolle – vor der Einführung milderes Mittel prüfen und Beschäftigte vorab informieren.
GPS-Ortung und Beschäftigtendatenschutz
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Nezakonito GPS sledenje zaposlenim: Informacijski pooblaščenec javnemu komunalnemu podjetju izrekel globo v višini 6.000 eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.03.2026 Energy Prices Direct LimitedICO: 160.000 Pfund gegen Energy Prices Direct wegen Werbeanrufen ohne TPS-Abgleich 184.325 €
Die ICO verhängte gegen Energy Prices Direct Limited, einen Vermittler von Energietarifwechseln, eine Geldbuße von 160.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen Kontaktdaten aus öffentlichen Quellen und von Listenanbietern bezogen und vor seinen Werbeanrufen nicht mit den Sperrregistern TPS/CTPS abgeglichen. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 128.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.
- ICO Enforcement: Energy Prices Direct Limited. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Energy Prices Direct Limited (30 March 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.03.2026 Nova Scotia PowerNova Scotia Power: Zusagen an Datenschutzbeauftragten nach Ransomware-Angriff Sonstiges
Nach einem Cyberangriff im Frühjahr 2025, bei dem Daten von rund 375.000 aktuellen und 540.000 früheren Kundinnen und Kunden abflossen, darunter Bankkonto-, Führerschein- und Sozialversicherungsnummern, hat Nova Scotia Power gegenüber dem Privacy Commissioner of Canada ein Compliance-Schreiben (Compliance Letter) unterzeichnet. Das Unternehmen sagt zu, die Sozialversicherungsnummern von Kundinnen und Kunden zu löschen und bis 31. Oktober 2026 eine unabhängige Sicherheitsprüfung – einschließlich Mitarbeiterschulung und Benachrichtigungsprozessen – vorzulegen und über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten; erst dann wird die Untersuchung eingestellt. Ausgangspunkt war laut Schreiben, dass ein Beschäftigter auf einer kompromittierten Website einen Link in einem Pop-up anklickte und dadurch Schadsoftware installierte.
Ein einziger Klick auf ein gefälschtes Pop-up kann Hunderttausende Kundendaten kosten – Schulung, beschränkte Adminrechte und schnelle Benachrichtigung gehören zusammen.
Gefälschte Update-Pop-ups und Schadsoftware
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA); Einstellung nach Paragraph 12.2(1)(c) bei Erfüllung der Zusagen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.03.2026 National Grid Electricity Transmission plcNational Grid (NGET): 20 Mio. GBP nach vernachlässigtem Umspannwerk Harker 23,2 Mio. €
Der Übertragungsnetzbetreiber überwachte, wartete und reparierte zwischen 2016 und 2021 bauliche Anlagen des 132-kV-Umspannwerks Harker bei Carlisle – eines Knotens für den Stromaustausch zwischen Schottland und England – nicht ausreichend und verzögerte dadurch auch Netzanschlüsse. NGET akzeptierte die Verstöße und zahlte 20 Mio. GBP in den Energy Industry Voluntary Redress Scheme.
Betreiber kritischer Netze müssen auch die unscheinbare Bausubstanz ihrer Anlagen systematisch inspizieren – Instandhaltungsrückstau wird zur Versorgungsgefahr.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Electricity Act 1989, s. 9(2); Standard Licence Condition B7 (Transmission Licence)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 20.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.03.2026 John Wood Group PLCJohn Wood Group: fehlerhafte Finanzergebnisse veröffentlicht – knapp 13 Mio. GBP 14,9 Mio. €
Der Energiedienstleister veröffentlichte fehlerhafte Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 sowie das Halbjahr 2024; Bilanzierungsentscheidungen waren vom Wunsch geprägt, frühere Zahlen zu halten, Systeme und Kontrollen waren unzureichend. Die FCA verhängte 12.993.700 GBP (ohne 30 % Nachlass 18.562.500 GBP).
Bilanzielle Ermessensentscheidungen dürfen sich nicht an bereits kommunizierten Zahlen ausrichten – das ist ein Kontroll-, kein Rechenfehler.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- 30 % Nachlass für frühe Einigung und Anerkennung der Feststellungen
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
Originalbetrag 12.993.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.
- FCA fines John Wood Group PLC for issuing misleading statements Pressemitteilung einer Behörde
- 2026 fines Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- FCA Final Notice: John Wood Group PLC (3 March 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.03.2026 Killer GmbH & Co KG, Killer GmbHAbfallkartell: 278.000 € Geldbuße gegen Entsorger Killer trotz Kronzeugenstatus 278.000 €
Das Kartellgericht verhängte gegen die Killer GmbH & Co KG und die Killer GmbH mutmaßlich 278.000 EUR wegen Teilnahme am österreichweiten Kartell in der Abfallwirtschaft von Juli 2002 bis März 2021, vor allem in Nieder- und Oberösterreich und vereinzelt in Tirol. Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Gebiete und Kunden auf und tauschten wettbewerbssensible Informationen aus, auch bei Ausschreibungen zur Abfallsammlung. Die Geldbuße wurde wegen des Kronzeugenstatus und der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung gemindert.
Ein Kronzeugenantrag erst nach einer Hausdurchsuchung kann die Geldbuße mindern, erspart sie aber nicht zwingend; Unternehmen sollten Verdachtsmomente früh intern aufklären.
Gebiets- und Kundenaufteilung in regionalen Märkten
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Abschlag für die Zusammenarbeit im Kronzeugenprogramm und die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- Ediktsdatei, Veröffentlichung gemäß § 37 KartG: OLG Wien als Kartellgericht, 25 Kt 32/25f Gerichtsentscheidung
- OGH als Kartellobergericht, 16 Ok 8/26a vom 10.08.2026 (Veröffentlichung) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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23.02.2026 Yorkshire Water Services LimitedYorkshire Water: 733.333 GBP Strafe für wiederholte Abwassereinleitungen in Parkbach 839.630 €
Zwischen Oktober 2018 und August 2019 gelangte dreimal ungeklärtes Abwasser in einen Bach im Pools Brook Country Park – durch eine geplatzte Druckleitung, eine Verstopfung mit Feuchttüchern und eine versagende Rohrkupplung; beim ersten Vorfall starben Fische im Parkteich. Yorkshire Water hatte sich bereits im Januar 2024 schuldig bekannt und war zu keiner der Befragungen erschienen; das Gericht verhängte 733.333 GBP Strafe zuzüglich Kosten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 4.481 Beschäftigte.
Nach einem ersten Vorfall muss die Ursache am Standort nachhaltig behoben werden; wiederholte Einleitungen aus derselben Leitung führen zu hohen Strafen.
- Behörde / Gericht
- Derby Crown Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulations 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 733.333 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.
- Yorkshire Water fined £733k after polluting country park stream Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Yorkshire Water Services Limited (02366682) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.02.2026 Clarence Colliery Pty LtdClarence Colliery: 543.500 AUD nach Grubenwasser im Wollangambe River 325.508 €
Clarence Colliery Pty Ltd, eine Tochter der Centennial Coal Company, wurde vom Land and Environment Court of NSW nach Schuldeingeständnis in fünf Fällen nach dem Protection of the Environment Operations Act 1997 verurteilt, nachdem im Dezember 2023 und April 2024 ungeklärtes Grubenwasser mit erhöhten Nickel- und Zinkwerten aus dem Kohlebergwerk bei Lithgow in den Wollangambe River gelangt war. Die Verstöße umfassten zwei Gewässerverunreinigungen, einen Lizenzverstoß, die Missachtung einer Prevention Notice und einen 269 Tage lang nicht getesteten Notfallplan für Umweltvorfälle. Das Gericht verhängte Geldstrafen von zusammen 543.500 AUD und ordnete 86.500 AUD für die Renaturierung des Long Swamp an; hinzu kommen Verfahrens- und Ermittlungskosten der EPA von 170.000 und 15.548 AUD.
Notfallpläne für Umweltvorfälle müssen regelmäßig getestet werden; hier wurde das Versäumnis erstmals eigens bestraft.
Notfallpläne für Umweltvorfälle regelmäßig testen
- Behörde / Gericht
- NSW Environment Protection Authority (EPA NSW)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Protection of the Environment Operations Act 1997 (NSW) s 120(1) (zwei Fälle), s 64(1), s 97(1), s 153E; Zahlungsanordnung nach s 250(1)(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Frühe Schuldeingeständnisse (Abschlag von 25 %).
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 543.500 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.
- Environment Protection Authority v Clarence Colliery Pty Ltd [2026] NSWLEC 13 (20 February 2026) Gerichtsentscheidung
- NSW EPA: Clarence coal mine ordered to pay $815,000 following Wollangambe River pollution (23.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.02.2026 Severn Trent Water LimitedSevern Trent: 1,5 Mio. GBP Enforcement Undertaking nach Einleitungen in Broadway Brook 1,72 Mio. €
Die Environment Agency nahm von Severn Trent Water ein Enforcement Undertaking an, mit dem das Unternehmen 1.500.000 GBP an den Gloucestershire Wildlife Trust zahlt, die Behördenkosten übernimmt und Abhilfe zusagt. Zugrunde liegen zwei unerlaubte Abwassereinleitungen aus der Kläranlage Blackminster bei Evesham in den Broadway Brook am 12. Juni und 20. August 2022 sowie ein Verstoß gegen Genehmigungsauflagen.
Ein Enforcement Undertaking vermeidet zwar die Strafverfolgung, kann aber Zahlungen in Millionenhöhe nach sich ziehen.
Genehmigungskonformer Betrieb von Kläranlagen
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 38(1) und 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 1.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.
- Environment Agency: Enforcement undertakings accepted by the Environment Agency (Eintrag EU1099) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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29.01.2026 RASEMA s.r.o.; M – D – J, spol. s.r.o.; SIMA plus Krompachy, s.r.o.; BarCom spol. s.r.o.Photovoltaik-Ausschreibung: 1,1 Mio. EUR – auch der Auftraggeber war Kartellmitglied 1,1 Mio. €
Bei einer Ausschreibung für industrielle Photovoltaikanlagen, die aus EU-Strukturfonds finanziert werden sollte, koordinierten drei Bieter ihre Angebote, damit ein vorab bestimmter Bieter gewinnt; der Auftraggeber BarCom wirkte als Vermittler. Die Behörde verhängte insgesamt 1.098.200 EUR und dreijährige Vergabesperren gegen alle vier; die EU-Förderung wurde wegen der Hinweise auf Wettbewerbsverstöße verweigert, belegt wurde die Absprache durch bei der Nachprüfung gesicherte E-Mails.
Wer als Auftraggeber einer geförderten Ausschreibung den Sieger vorab festlegt, haftet selbst kartellrechtlich und riskiert zusätzlich die Förderung.
Absprachen bei geförderten Vergaben
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Submissionsabsprache)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.01.2026 Repsol Soluciones Energéticas (vormals Repsol Comercial de Productos Petrolíferos), Solred, Campsa Estaciones de Servicio u. a. (5 Gesellschaften)CNMC: 20,5 Mio. Euro und Vergabesperre für Repsol wegen Margenbeschneidung 20,5 Mio. €
Die CNMC verhängte eine Geldbuße von 20.500.000 Euro gegen Gesellschaften des Repsol-Konzerns, für die auch Repsol S.A. und Repsol Customer Centric als Muttergesellschaften gesamtschuldnerisch haften: Repsol nutzte zwischen April und Dezember 2022 seine beherrschende Stellung im Großhandel mit Kraftstoffen für Tankstellen, um die Margen unabhängiger Tankstellen beim Diesel zu verengen, indem es die Großhandelspreise anhob und zugleich Berufskraftfahrern an eigenen Tankstellen zusätzliche Rabatte gewährte. Zudem dürfen drei Gesellschaften sechs Monate lang nicht an öffentlichen Ausschreibungen zur Lieferung von Dieselkraftstoff teilnehmen.
Vertikal integrierte Marktbeherrscher müssen Groß- und Einzelhandelspreise so gestalten, dass gleich effiziente Wettbewerber auf der nachgelagerten Stufe wirtschaftlich bestehen können.
Kosten-Preis-Schere bei vertikal integrierten Unternehmen
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 2 und Art. 62.4.b) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 102 AEUV; Vergabeverbot nach Art. 71.1.b) Ley 9/2017 de Contratos del Sector Público
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 03.02.2026
- CNMC, Resolución S/0011/22 DISTRIBUCIÓN HIDROCARBUROS (28.01.2026) Entscheidung einer Behörde
- CNMC Expediente S/0011/22 - DISTRIBUCION HIDROCARBUROS Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- La CNMC multa con 20,5 millones a varias empresas del Grupo Repsol y les prohíbe participar en contratos públicos Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.01.2026 EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A.Portugal: 130.000 Euro gegen EDP Comercial wegen Abschaltungen und unzulässiger Klausel 130.000 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 13 Ordnungswidrigkeiten von EDP Comercial mit einer Gesamtgeldbuße von 260.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 130.000 EUR. Vorgeworfen wurden u. a. Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. ohne Prüfung der Berechtigung, unzulässige Abschaltungen und Leistungsreduzierungen, verfehlte Erreichbarkeitsziele der Hotline 2023 und 2024, eine absolut verbotene AGB-Klausel und eine Werbemitteilung ohne erkennbaren kommerziellen Zweck.
Vertragsklauseln und Marketingtexte gehören vor dem Einsatz in eine rechtliche Prüfung, ebenso wie jede Abschaltung vor ihrer Ausführung.
AGB-Kontrolle, Kundenkommunikation und Abschaltprozesse im Energievertrieb
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023, RQS 2023 und Diretiva ERSE n.º 22/2022; Art. 18 Decreto-Lei n.º 446/85; Art. 9 Decreto-Lei n.º 57/2008 i. V. m. RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von sechs Kunden (je 50 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2026: Processo 01/2023 – EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.01.2026 Portugal: 16.000 Euro gegen Tankstellenbetreiber wegen verspätet weitergeleiteter Beschwerden 16.000 €
Ein Tankstellenbetreiber (mittleres Unternehmen, Name nicht veröffentlicht) schickte die Originale von acht Blättern aus dem gesetzlichen Beschwerdebuch nicht fristgerecht an die Behörde. Die ERSE verhängte 16.000 Euro für acht fahrlässige Ordnungswidrigkeiten; das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht bestätigte die Buße am 14.07.2026 vollständig.
Auch Formalpflichten wie das Weiterleiten von Beschwerdebuch-Blättern werden pro Fall geahndet – Filialpersonal muss den Ablauf kennen.
Fristgerechte Weiterleitung von Kundenbeschwerden aus dem Beschwerdebuch
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Decreto-Lei n.º 156/2005 (Livro de Reclamações); Regime Jurídico das Contraordenações Económicas, Art. 18, 19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- keine Vorbelastung, kein wirtschaftlicher Vorteil
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processo n.º 15/2024 – Postos de abastecimento de combustíveis Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.12.2025 ΗΡΩΝ Α.Ε. Ενεργειακών Υπηρεσιών (Heron), ICOMM Call Center I.K.E. und ein weiteres Callcenter (Einpersonengesellschaft, anonymisiert)Heron und Callcenter: 165.000 EUR für Werbeanrufe trotz Sperrliste 165.000 €
Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für Heron stellte die Datenschutzbehörde mit Entscheidung 43/2025 Mängel bei der Kontrolle der beauftragten Callcenter und bei den Sicherheitsmaßnahmen fest, sodass auch Teilnehmer aus dem Sperrregister nach Art. 11 ν. 3471/2006 angerufen wurden; zudem wurden Daten teils rechtswidrig erhoben. Sie verhängte insgesamt 165.000 EUR: 115.000 EUR gegen Heron (Art. 32 DSGVO) samt Verwarnung und der Anordnung, binnen sechs Monaten ein Kontrollverfahren für Callcenter-Partner mit mindestens jährlicher Prüfung einzuführen, 35.000 EUR gegen ICOMM (5.000 Art. 32, 10.000 Art. 29, 20.000 Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO) mit Löschanordnung sowie 15.000 EUR gegen ein weiteres Callcenter (Art. 32 DSGVO).
Wer Telefonmarketing auslagert, muss die Partner regelmäßig und stichprobenartig prüfen – die Verantwortung für Sperrlisten bleibt beim Auftraggeber.
Telefonwerbung über Dienstleister und Abgleich mit Sperrlisten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 29, Art. 32, Art. 58 Abs. 2 lit. d, f und i DSGVO; Art. 11 ν. 3471/2006; Art. 21 ν. 2472/1997 i. V. m. Art. 84 ν. 4624/2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Απόφαση 43/2025 (Αθήνα, 24-12-2025) Entscheidung einer Behörde
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων – Προώθηση προϊόντων και υπηρεσιών από πάροχο υπηρεσιών ενέργειας (Ημερομηνία 24/12/2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Perenco UK LimitedPerenco UK: Enforcement Undertaking nach Ölaustritt im Hafen von Poole 459.900 €
Die Environment Agency nahm ein Enforcement Undertaking von Perenco UK an: Das Unternehmen zahlt 401.447 GBP an fünf lokale Organisationen (60.000, 30.000, 200.547, 10.000 und 100.900 GBP), trägt die Behördenkosten und sagt Abhilfemaßnahmen zu. Anlass war ein Verstoß gegen eine Genehmigungsauflage: Eine nicht ausreichend instand gehaltene Ölleitung am Standort Wytch Farm war korrodiert, am 23. März 2023 gelangte Rohöl bzw. Lagerstättenflüssigkeit in die Ower Bay im Hafen von Poole. Nach Angaben der Behörde umfasst das Gesamtpaket rund 6,1 Mio. GBP, einschließlich Einsatz- und Sanierungskosten sowie 620.000 GBP an Betroffene.
Korrosionsprüfungen müssen so ausgelegt sein, dass sie auch einen schneller als erwartet fortschreitenden Wandverlust erkennen.
Integrität von Rohrleitungen und Korrosionsüberwachung
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016; Environmental Civil Sanctions (England) Order 2010
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Hohe bereits getragene Kosten für Einsatz und Sanierung sowie getroffene Maßnahmen gegen eine Wiederholung (Gründe der Behörde für die Annahme).
- Veröffentlicht
- 13.03.2026
Originalbetrag 401.447 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2025.
- Environment Agency: Enforcement undertakings accepted by the Environment Agency (Eintrag EU1138) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Environment Agency: Major oil spill in Poole Harbour costs company £6m (13.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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22.12.2025 Curenergía Comercializador de Último Recurso, S.A.U.AEPD: 500.000 Euro gegen Energieversorger Curenergía nach Fehlversand im Doppel-Chat 500.000 €
Ein Mitarbeiter des Kundenservice-Dienstleisters bediente im Chat zwei Kunden gleichzeitig und ordnete einem die E-Mail-Adresse des anderen zu; der Beschwerdeführer erhielt so Namen, Schulden und Rechnungsdaten eines Fremden. Die AEPD sah die Ursache im Prozessdesign, das parallele Chats zuließ, und verhängte 500.000 Euro wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
Servicekanäle so gestalten, dass Verwechslungen zwischen Kunden technisch erschwert werden – ein Einzelfehler kann ein Organisationsversagen sein.
Sorgfalt im Kundenservice / Fehlversand
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- AEPD Resolución PS/00190/2024 (EXP202316394) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00190/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 22.12.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 210.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen untergeschobener Verträge am Telefon 210.000 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen ein Bußgeld von 210.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer gaben sich vielfach als Energieversorger der Angerufenen aus, wodurch in vielen Fällen Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.
Wer am Telefon wirbt, braucht vorab eine belegbare Einwilligung und darf sich nicht als bisheriger Versorger der Angerufenen ausgeben.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- BNetzA: Bußgelder Unerlaubte Telefonwerbung (laufende Liste mit Einzelmeldungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- BNetzA-Pressemitteilung 26.01.2026: Erneuter Anstieg der Beschwerdezahlen (Bußgelder 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Photovoltaik (anonymisiert)BNetzA: 100.500 Euro gegen Photovoltaik-Anbieter wegen verdeckter Werbeanrufe 100.500 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Photovoltaik-Unternehmen Bußgelder von insgesamt 100.500 Euro: 66.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 34.500 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten den wahren Auftraggeber und gaben Werbeanrufe teils wahrheitswidrig als bloße Beratungsgespräche aus.
Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- BNetzA: Bußgelder Unerlaubte Telefonwerbung (laufende Liste mit Einzelmeldungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- BNetzA-Pressemitteilung 26.01.2026: Erneuter Anstieg der Beschwerdezahlen (Bußgelder 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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01.12.2025 SUROVINA d.o.o.; SALOMON d.o.o.; RECIKEL d.o.o.; DINOS d.o.o.Verpackungsentsorgung: AVK stellt Marktaufteilung durch vier Entsorger fest Anordnung
Im wiederaufgenommenen Verfahren stellte die Wettbewerbsbehörde fest, dass die Unternehmen den Markt für Rücknahmesysteme für Verpackungsabfälle aufteilten und vereinbarten, ihre Leistungen für einen Wettbewerber (heute Interzero) einzustellen. Die Behörde ordnete die sofortige Beendigung an; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, eine frühere Entscheidung von 2019 in derselben Sache ist teilweise rechtskräftig.
Die Absprache, einen gemeinsamen Wettbewerber nicht mehr zu beliefern, ist ein Kartell – auch in regulierten Entsorgungsmärkten.
Boykott- und Marktaufteilungsabsprachen
- Behörde / Gericht
- Javna agencija Republike Slovenije za varstvo konkurence (AVK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 ZPOmK-1, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Izrek odločbe z dne 1. 12. 2025 (3062-5/2017) Entscheidung einer Behörde
- AVK – Odločitve agencije Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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25.11.2025 Shell UK LimitedShell UK: 560.000 GBP Strafe nach Kohlenwasserstoffaustritt auf Brent Charlie 637.233 €
Shell UK bekannte sich in zwei Anklagepunkten nach den Offshore-Brandschutzvorschriften (PFEER 1995) schuldig und wurde zu 560.000 GBP verurteilt. Am 19. Mai 2017 traten auf der Plattform Brent Charlie aus einer korrodierten, ursprünglich nur vorübergehend eingebauten Leitung rund 200 kg Gas und 1.550 kg Rohöl in ein Betonbein aus; auch die Lüftungsanlagen waren unzureichend gewartet. Über 170 Personen an Bord waren einer möglichen Brand- und Explosionsgefahr ausgesetzt.
Provisorische Einbauten brauchen ein festes Rückbaudatum und bis dahin ein eigenes Prüfregime.
Management of Change bei provisorischen Leitungen
- Behörde / Gericht
- Aberdeen Sheriff Court (Ermittlung: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Offshore Installations (Prevention of Fire and Explosion, and Emergency Response) Regulations 1995 (PFEER), zwei Anklagepunkte
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis; das Gericht setzte die Strafe nach Berücksichtigung mildernder Umstände fest.
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
Originalbetrag 560.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.11.2025.
- HSE: Shell UK fined £560,000 following major hydrocarbon release (28.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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21.11.2025 Rethmann SE & Co. KG (Rethmann-Gruppe, u. a. Remondis)Bundeskartellamt: Rethmann-Gruppe muss künftige Übernahmen drei Jahre lang anmelden Anordnung
Das Bundeskartellamt wandte erstmals § 32f Abs. 2 GWB an und verpflichtete die Rethmann SE & Co. KG samt verbundener Unternehmen (Rethmann-Gruppe, zu der Remondis gehört), drei Jahre lang auch Zusammenschlüsse unterhalb der allgemeinen Umsatzschwellen vor Vollzug anzumelden, wenn das Zielunternehmen im Inland mehr als 1 Mio. Euro und in der Erfassung nicht gefährlicher Siedlungsabfälle oder der Aufbereitung von Hohlglas mindestens 100.000 Euro Umsatz erzielt. Grundlage sind die Ergebnisse der Ende 2023 abgeschlossenen Sektoruntersuchung zu Siedlungsabfällen; die Entscheidung war bei Bekanntgabe nicht rechtskräftig.
Marktführer in regional geprägten Märkten müssen damit rechnen, dass auch kleine Zukäufe unterhalb der Umsatzschwellen anmeldepflichtig werden.
Fusionskontrollpflichten auch bei kleinen Zukäufen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- § 32f Abs. 2 GWB (Az. B5-31/24)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 24.11.2025
- Bundeskartellamt verpflichtet Rethmann-Gruppe zur Anmeldung künftiger Zusammenschlüsse (24.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Bundeskartellamt, Beschluss B5-31/24 vom 21.11.2025 (Verfügung gem. § 32f Abs. 2 GWB, öffentliche Version) Entscheidung einer Behörde
- Bundeskartellamt: Veröffentlichte Entscheidung – Anmeldeverpflichtung der Rethmann-Gruppe nach § 32f Abs. 2 GWB (Entscheidung vom 21.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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17.11.2025 TotalEnergies Marketing France, Rubis Énergie, Rubis Terminal, EG RetailFrankreich: 187,5 Mio. € gegen Treibstoffanbieter wegen Depot-Absprache auf Korsika 187,5 Mio. €
Die Anteilseigner der korsischen Treibstofflager-Gesellschaft DPLC machten die Nutzung der Depots zwischen 2016 und 2023 per Vertragsklausel von einer Beteiligung abhängig; Nicht-Gesellschafter mussten ihren Kraftstoff bei ihren Konkurrenten einkaufen, was die Pumpenpreise auf Korsika verteuern konnte (Entscheidung 25-D-07). Geldbußen: TotalEnergies Marketing France 115,82 Mio. €, Rubis 64,67 Mio. €, EG Retail 7 Mio. €.
Gemeinsame Infrastruktur von Wettbewerbern muss Dritten zu fairen Bedingungen offenstehen – Gesellschaftervereinbarungen gehören auf den kartellrechtlichen Prüfstand.
Gemeinschaftsunternehmen von Wettbewerbern und Zugangsbedingungen für Dritte
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L.420-1 Code de commerce, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 17.11.2025
- Carburants en Corse : l'Autorité de la concurrence inflige une sanction de 187,5 millions d'euros Pressemitteilung einer Behörde
- Décision 25-D-07 relative à des pratiques mises en œuvre dans le secteur de l'approvisionnement, du stockage et de la distribution des carburants en Corse Entscheidung einer Behörde
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13.11.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 130.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen Werbeanrufen mit unterdrückter Nummer 130.000 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen Bußgelder von insgesamt 130.000 Euro: 105.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern und 25.000 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten vielfach ihre Identität, wodurch Angerufenen oft Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen legte Einspruch ein.
Wer bei Werbeanrufen die Nummer unterdrückt oder die eigene Identität verschleiert, riskiert zusätzliche Bußgelder neben dem Anrufverbot.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- BNetzA: Bußgelder Unerlaubte Telefonwerbung (laufende Liste mit Einzelmeldungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- BNetzA-Pressemitteilung 26.01.2026: Erneuter Anstieg der Beschwerdezahlen (Bußgelder 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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06.11.2025 UAB „Emsi“Emsi übernahm vier Tankstellen ohne Fusionsfreigabe – 1,02 Mio. Euro 1,02 Mio. €
Emsi übernahm 2024 durch Pacht (über eine verbundene Gesellschaft) und Kauf die Kontrolle über vier Tankstellen in Kaunas, Vilnius und Maišiagala, ohne die erforderlichen Freigaben einzuholen, und ignorierte vorherige Hinweise der Behörde. Für zwei Zusammenschlüsse wurden 545.160 Euro und 477.010 Euro verhängt, insgesamt 1.022.170 Euro, verbunden mit der Pflicht zur Beseitigung binnen drei Monaten. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.
Auch die langfristige Pacht einzelner Standorte kann anmeldepflichtig sein – im Zweifel vorher die Behörde fragen.
Fusionskontrolle auch bei Pacht einzelner Standorte
- Behörde / Gericht
- Konkurencijos taryba (Litauischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Konkurencijos įstatymas (Anmelde- und Genehmigungspflicht für Zusammenschlüsse)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- Konkurencijos taryba, Pranešimas 2025-11-06 (Archivkopie web.archive.org von kt.gov.lt) Pressemitteilung einer Behörde
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23.10.2025 TotalEnergies; TotalEnergies Electricité et Gaz de FranceTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies-Werbung zur Klimaneutralität irreführend Anordnung
Auf Klage von Greenpeace France, Les Amis de la Terre und Notre Affaire à Tous stellte das Gericht fest, dass TotalEnergies auf totalenergies.fr mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ und der Rolle als Akteur der Energiewende warb, ohne offenzulegen, dass Öl- und Gasproduktion weiter ausgebaut werden – eine irreführende Geschäftspraxis. Das Gericht ordnete die Einstellung der Kommunikation, Schadensersatz an die Verbände und die Veröffentlichung des Tenors auf der Website an (RG 22/02955); Ansprüche zu Gas und Agrarkraftstoffen wurden abgewiesen.
Netto-Null-Ziele dürfen gegenüber Verbrauchern nur mit Hinweis auf die tatsächliche Geschäftsstrategie beworben werden.
Klimaziele in der Verbraucherkommunikation
- Behörde / Gericht
- Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- Art. L121-1 ff. Code de la consommation (Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
- Communiqué – Jugement Greenpeace, Les amis de la Terre et Notre Affaire à Tous c/ TotalEnergies, 23 octobre 2025 Pressemitteilung eines Gerichts
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23.09.2025 Eni S.p.A., Kuwait Petroleum Italia S.p.A. (Q8), Italiana Petroli S.p.A. (IP) u. a. (6 Unternehmen)Kraftstoffkartell: AGCM verhängt 936,7 Mio. Euro gegen Eni, Q8, IP und drei weitere 936,7 Mio. €
Nach Feststellung der AGCM erhöhten Eni, Kuwait Petroleum Italia (Q8), Italiana Petroli (IP), Esso Italiana, Tamoil Italia und Saras vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2023 gleichzeitig und abgestimmt den Preisbestandteil für die Beimischung von Biokraftstoffen („componente bio“); als Stabilisierungsmechanismus dienten u. a. Preisangaben in dem Branchendienst Staffetta Quotidiana. Die Geldbußen betragen zusammen 936.659.087 Euro: Eni 336.214.660, Kuwait Petroleum Italia 172.592.363, Italiana Petroli 163.669.804, Esso Italiana 129.363.561, Tamoil Italia 91.029.755 und Saras 43.788.944 Euro. Bei Eni wurde der Grundbetrag wegen seiner führenden Rolle beim Anstoßen und Überwachen der Abstimmung um 10–15 % erhöht.
Ein Kartellrechts-Compliance-Programm mindert die Buße nur, wenn es wirksam umgesetzt und rechtzeitig nachgewiesen wird, und öffentliche Preisangaben können selbst ein Kartell absichern.
Kartellrecht: abgestimmte Preiserhöhungen und Preissignale über Branchenmedien
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 101 AEUV; Art. 15 Legge n. 287/1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Saras erhielt eine Minderung von 5–10 %, weil sie ihr Antitrust-Compliance-Programm im Januar 2024 und damit nach Einschätzung der AGCM rechtzeitig vorgelegt hatte; die erst im Juni 2025 eingereichten Programme von Eni und IP konnte die AGCM nicht mehr berücksichtigen.
- Veröffentlicht
- 26.09.2025
- AGCM, Provvedimento I864 (Adunanza 23.09.2025), Chiusura istruttoria e sanzioni Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 26.09.2025: I864 – Sanzione per oltre 936 milioni complessivi a Eni, Esso, Ip, Q8, Saras e Tamoil Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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08.09.2025 Centroálcool S/A (em recuperação judicial)Centroálcool: erneut auf der „Lista Suja“ – 58 Arbeiter in sklavenähnlichen Verhältnissen Sonstiges
Das Arbeitsministerium (MTE) nahm Centroálcool S/A (em recuperação judicial) am 6. April 2026 erneut in das Register der Arbeitgeber auf, die Beschäftigte in sklavenähnlichen Verhältnissen gehalten haben („Lista Suja“). Grundlage sind eine Arbeitsinspektion von 2025 mit 58 betroffenen Arbeitern und die verwaltungsrechtliche Feststellung vom 8. September 2025. Das Unternehmen steht bereits mit zwei Einträgen aus einer Inspektion von 2023 in Inhumas (GO) auf der Liste (53 und 5 Arbeiter, Feststellung vom 28. Februar 2024).
Nach einer ersten Beanstandung müssen Arbeitsbedingungen an allen Standorten systematisch geprüft werden, sonst folgt die nächste Eintragung.
Sklavenähnliche Arbeitsbedingungen in der Alkoholherstellung
- Behörde / Gericht
- Ministério do Trabalho e Emprego (MTE), Inspeção do Trabalho
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Portaria Interministerial MTE/MDHC/MIR nº 18/2024, Art. 2
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 06.04.2026
- MTE – Cadastro de Empregadores que tenham submetido trabalhadores a condições análogas à escravidão (atualizado em 24/09/2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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29.08.2025 Strom- und Gasversorger mit mindestens 75.000 Kunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Energieversorger muss unwirksame Preiserhöhungen rückabwickeln Anordnung
Ein Strom- und Gasversorger wollte trotz gegebener Preisgarantien Ende Juli 2022 einseitig Preiserhöhungen zum 1. September 2022 durchsetzen, beim Arbeitspreis oft um mehrere 100 %. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass er dabei gegen die Informations- und Transparenzpflichten des § 41 Abs. 5 EnWG verstoßen hat, die Erhöhungen daher unwirksam sind und er ab März 2023 widersprechenden Kunden trotzdem die höheren Preise abgerechnet hat; sie ordnete an, alle Anpassungen binnen sechs Monaten zurückzunehmen und rückabzuwickeln, und drohte ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an. Das OLG Düsseldorf bestätigte den Bescheid am 13. August 2026 (nicht rechtskräftig).
Preisgarantien gelten auch in einer Energiekrise; einseitige Preiserhöhungen brauchen eine tragfähige Grundlage und eine einfache, verständliche Kundeninformation.
Transparente Kundeninformation bei Preisänderungen
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 13.08.2026)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 41 Abs. 5 Satz 1 und 3 EnWG; § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 EnWG; OLG-Az. VI-5 Kart 2/26 [V]
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- OLG Düsseldorf: 5. Kartellsenat bestätigt: Preiserhöhungen eines Energieversorgungsunternehmens waren unwirksam (14.08.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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26.08.2025 TerraCom LimitedTerraCom: 7,5 Mio. AUD Strafe wegen Benachteiligung eines Hinweisgebers 4,18 Mio. €
Das börsennotierte Kohlebergbauunternehmen hatte 2020 in zwei ASX-Mitteilungen und einem offenen Brief an die Aktionäre die Vorwürfe eines früheren leitenden Angestellten zu ungerechtfertigt geänderten Kohlequalitätszertifikaten als falsch dargestellt, obwohl eine unabhängige Untersuchung sie zumindest teilweise stützte. Auf Grundlage eines Eingeständnisses und eines gemeinsamen Strafvorschlags stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Hinweisgebern fest und verhängte mutmaßlich 7,5 Mio. AUD (zahlbar in zwei Raten); zusätzlich trägt TerraCom 1 Mio. AUD Verfahrenskosten der ASIC. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme der ASIC wegen Verstößen gegen die Hinweisgeberschutzvorschriften.
Öffentliche Stellungnahmen zu Hinweisgebervorwürfen sollten vorab rechtlich geprüft werden, denn schon herabsetzende Mitteilungen können eine verbotene Benachteiligung sein.
Schutz von Hinweisgebern vor Benachteiligung, auch durch öffentliche Stellungnahmen des Unternehmens
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- s 1317AC(1) Corporations Act 2001 (Cth); Strafe nach s 1317G
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis des Verstoßes und gemeinsamer Strafvorschlag nach einer Mediation; überarbeitete Hinweisgeberrichtlinie und Schulungen für Führungskräfte und Board im Mai 2025; keine früheren gerichtlichen Feststellungen gleicher Art.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 27.08.2025
Originalbetrag 7.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.
- ASIC 25-179MR: TerraCom to pay $7.5 million after ASIC whistleblower action Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.08.2025 Petrogal, S.A.Portugal: 200.000 Euro gegen Petrogal wegen gelöschter Gesprächsaufzeichnungen u. a. 200.000 €
Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Strom- und Gasanbieter Petrogal eine Gesamtgeldbuße von 400.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 200.000 EUR. Auslöser war ein Vorfall 2023, bei dem ein externer Dienstleister alle Gesprächsaufzeichnungen mit Kunden löschte, die älter als 30 Tage waren; hinzu kamen unbezahlte Entschädigungen, fehlerhafte Rechnungsangaben, mangelhafte Kundeninformation, verspätete Antworten auf telefonische Anfragen und nicht weitergeleitete Beschwerdebuch-Einträge.
Aufbewahrungspflichten gelten auch für Daten bei Dienstleistern; Löschroutinen externer Partner müssen vertraglich und technisch kontrolliert werden.
Aufbewahrungspflichten und Steuerung externer Dienstleister
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2020, RRC 2023, RQS 2021/2023 und Diretiva ERSE n.º 1/2018; Decreto-Lei n.º 134/2009; Decreto-Lei n.º 156/2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Zusammenarbeit, Behebung der Verstöße, Entschädigung des Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2025: Processo 16/2023 (e 03/2024 e 05/2024) – Petrogal, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.08.2025 LandsvirkjunIsland: 1,4 Mrd. ISK Geldbuße gegen Landsvirkjun wegen Preis-Kosten-Schere 9,79 Mio. €
Samkeppniseftirlitið stellte fest, dass der marktbeherrschende Stromerzeuger Landsvirkjun von 2017 bis 2021 in den Ausschreibungen des Netzbetreibers Landsnet für Übertragungsverluste in vielen Fällen niedriger bot, als er Wettbewerbern Strom im Großhandel verkaufte, sodass diese nur mit Verlust mithalten konnten (Preis-Kosten-Schere). Die Behörde wertete das als vorsätzlichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und verhängte eine Geldbuße von 1.400.000.000 ISK; erschwerend wirkten die lange Dauer und dass das Verhalten noch zunahm, nachdem Landsvirkjun von der Untersuchung wusste.
Ein marktbeherrschendes Unternehmen, das Wettbewerber zugleich beliefert, muss seine eigenen Angebote so kalkulieren, dass diese Abnehmer im nachgelagerten Markt noch kostendeckend mithalten können.
Missbrauch von Marktmacht: Preis-Kosten-Schere gegenüber Wettbewerbern, die zugleich Kunden sind
- Behörde / Gericht
- Samkeppniseftirlitið
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 11 Samkeppnislög Nr. 44/2005 (isländisches Wettbewerbsgesetz) und Art. 54 EWR-Abkommen; Geldbuße nach Art. 37 Samkeppnislög
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 18.08.2025
Originalbetrag 1.400.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.08.2025.
- Samkeppniseftirlitið: Ákvörðun nr. 29/2025 – Ólögmætur verðþrýstingur Landsvirkjunar á raforkumarkaði (18. ágúst 2025) Entscheidung einer Behörde
- Samkeppniseftirlitið: Ákvörðun 29/2025 (Übersichtsseite mit Datum und Unternehmen) Entscheidung einer Behörde
- Samkeppniseftirlitið: Landsvirkjun sektuð vegna alvarlegra brota á samkeppnislögum (18. ágúst 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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30.07.2025 Yorkshire Water Services LimitedYorkshire Water: Chlorwasser tötet über 430 Fische – 865.000 £ 1 Mio. €
Nach dem Ausfall eines Zulaufventils im Wasserwerk Ingbirchworth lief ab November 2017 täglich rund eine Million Liter chloriertes Wasser über den Notüberlauf in den Ingbirchworth Dike; an einem Tag wurden über 430 tote Fische gefunden. Der Füllstandsalarm lag über der Überlaufschwelle; Geldstrafe 865.000 £ plus 34.979,79 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (bis März 2026) beschäftigte der Versorger durchschnittlich 4.481 Personen.
Alarmgrenzen müssen vor der Schadensschwelle auslösen – eine Überwachung, die erst nach dem Überlauf meldet, ist keine Kontrolle.
- Behörde / Gericht
- Sheffield Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulation 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
Originalbetrag 865.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.
- Yorkshire Water fined for polluting watercourse (Environment Agency) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Yorkshire Water Services Limited (02366682) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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22.07.2025 HEP-Toplinarstvo d.o.o.Kroatien: 320.000 Euro gegen HEP-Toplinarstvo wegen Passwörtern im Klartext 320.000 €
Das Fernwärmeunternehmen speicherte die Passwörter von fast 16.000 Nutzern seines Kundenportals „Moj račun“ lesbar und verschickte bei „Passwort vergessen“ das alte Passwort per E-Mail. Die AZOP verhängte 320.000 Euro wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen und mangelnder Kooperation, weil das Unternehmen weder die Behebung belegte noch alle Informationen herausgab (Datum = Veröffentlichung).
Passwörter werden nie im Klartext gespeichert – und wer der Aufsicht Belege verweigert, verschärft das Bußgeld.
Sichere Passwortspeicherung in der Softwareentwicklung
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 31, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 22.07.2025
- Izrečene dvije upravne novčane kazne u iznosu od 370.000 eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.06.2025 SIA "Mārupes komunālie pakalpojumi"Wasserversorger Mārupes komunālie pakalpojumi missbraucht Monopol bei Zusatzzählern 78.056 €
Der kommunale Wasserversorger behielt sich ab Januar 2022 per interner Anweisung vor, Zusatzwasserzähler (etwa für Gartenwasser) allein zu installieren, und schloss damit andere Anbieter aus; Kunden mussten zudem für nicht genutzte Kanalisation zahlen. Der Wettbewerbsrat stellte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung fest, verhängte 78.055,79 Euro und ordnete Abhilfe an.
Auch kommunale Versorger unterliegen dem Kartellrecht – interne Anweisungen, die Nachbarmärkte abschotten, sind riskant.
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 13 Konkurences likums
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 09.07.2025
- Konkurences padome soda SIA „Mārupes komunālie pakalpojumi“ (09.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.06.2025 Brantner Fatra, s.r.o.Brantner Fatra: 180.200 EUR für überhöhte Deponiepreise gegenüber zwei Städten bestätigt 180.200 €
Das Entsorgungsunternehmen verlangte von den Städten Martin und Vrútky 2019–2022 ohne sachlichen Grund deutlich höhere Preise für die Deponierung von Restmüll als von anderen Gemeinden, obwohl diese keine Alternative hatten. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 180.200 EUR; die Entscheidung wurde am 3. Juli 2025 rechtskräftig.
Wer lokal ohne Alternative anbietet, muss Preisunterschiede zwischen Kunden sachlich begründen und dokumentieren können.
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 09.07.2025
- Rada PMÚ potvrdila pokutu pre spoločnosť Brantner Fatra za zneužívanie dominantného postavenia Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.06.2025 Slovenská asociácia palivového priemyslu a obchoduErstes Arbeitsmarktkartell: Brennstoffverband wegen Abwerbeverbot sanktioniert 10.000 €
Der Branchenverband verpflichtete seine Mitglieder in einem 'Ethikkodex', sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben. In ihrer ersten Entscheidung zu Kartellen auf dem Arbeitsmarkt verhängte die Behörde eine symbolische Buße von 10.000 EUR (erstinstanzlich) als Warnung an die Wirtschaft.
Abwerbeverbote unter Wettbewerbern sind Kartelle – HR-Abteilungen und Verbände sollten bestehende Kodizes prüfen.
No-Poach-Vereinbarungen und Personalabteilungen
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Beschluss einer Unternehmensvereinigung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
- KARTELY: PMÚ uložil prvú pokutu za kartelovú dohodu na trhu práce Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.06.2025 EquinorEquinor: Havtil-Anordnung nach Gesundheitssymptomen bei Arbeiten in Hammerfest LNG Anordnung
Havindustritilsynet (Havtil) ordnete gegenüber Equinor an, vor der Wiederaufnahme von Arbeiten im Bereich L201 der Anlage Hammerfest LNG deren volle Vertretbarkeit sicherzustellen und zu dokumentieren, einschließlich fachlicher Analysen der Expositionsbedingungen am Arbeitsplatz. Anlass waren drei Vorfälle zwischen Juni 2024 und Juni 2025 im Projekt Snøhvit Future, nach denen Beschäftigte Symptome zeigten – nach dem ersten suchten 17 Personen die Notfallambulanz auf; Equinors eigene Kriterien für die Wiederaufnahme hielt die Behörde für unzureichend.
Nach wiederholten gesundheitlichen Vorfällen sollte die Arbeit erst wieder aufgenommen werden, wenn die Expositionsbedingungen fachlich analysiert sind und die Ergebnisse auch von den beteiligten Auftragnehmern umgesetzt werden.
Exposition am Arbeitsplatz und sichere Wiederaufnahme von Arbeiten
- Behörde / Gericht
- Havindustritilsynet (Havtil)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- § 69 i. V. m. § 10 rammeforskriften; §§ 11, 16 und 18 styringsforskriften
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 20.06.2025
- Havtil: Pålegg til Equinor – Hammerfest LNG – sikre og dokumentere forsvarlighet før gjenopptakelse av arbeid (20.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Havtil: Order to Equinor – Hammerfest LNG – ensure and document prudence of activities before resumption of work (25.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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16.06.2025 Farringdon Energy Limited (Handelsname Champion Energy)Ofgem: 214.580 GBP gegen Farringdon Energy wegen Abbuchungen ohne Belieferung 251.766 €
Ofgem stellte fest, dass der Gewerbestromanbieter keine robusten, dokumentierten Prozesse hatte – sie beruhten auf dem Wissen eines einzigen Beschäftigten – und deshalb Lastschriften von Kunden einzog, die er nicht oder nicht mehr belieferte; 25 Kunden entstand ein Schaden von rund 175.000 GBP. Nach einer vorläufigen Anordnung vom Mai 2024 bestätigte die Behörde eine Geldbuße von 223.676 GBP, von der sie 9.096 GBP bereits geleistete Kulanzzahlungen abzog, sodass 214.580 GBP zu zahlen sind.
Auch Kleinstunternehmen brauchen dokumentierte Prozesse – Wissen, das nur ein Beschäftigter hat, ist keine Compliance.
Dokumentierte Prozesse statt Wissen in einem Kopf
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) für die Gas and Electricity Markets Authority
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Condition 4A.1 der Stromversorgungslizenz; section 27A Electricity Act 1989
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen nach der vorläufigen Anordnung; Anrechnung bereits geleisteter Kulanzzahlungen von 9.096 GBP.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
Originalbetrag 214.580 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.
- Ofgem enforcement case: Notice of penalty: Farringdon Energy Limited (19 June 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Ofgem/GEMA: Notice of decision to impose a financial penalty on Farringdon Energy Limited (16 June 2025) Entscheidung einer Behörde
- Companies House: Farringdon Energy Limited, accounts for the period ended 31 October 2024 Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.05.2025 Southern Gas Networks plcSouthern Gas Networks plc: 5,8 Mio. GBP – Gaslecks zu langsam angefahren 6,89 Mio. €
Der Gasverteilnetzbetreiber verfehlte 2022/23 in seinem südenglischen Netz die Lizenzvorgabe, 97 % der gemeldeten Gasaustritte binnen einer bzw. zwei Stunden anzufahren. Nach Selbstanzeige erkannte er den Verstoß an und zahlte 5,8 Mio. GBP in den Energy Industry Voluntary Redress Fund; Ofgem verwies auf das erhebliche Risiko für die Öffentlichkeit.
Notfall-Reaktionszeiten sind bei Versorgungsnetzen eine Kernpflicht – Personal- und Einsatzplanung muss auch Spitzenlasten abdecken.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Gas Transporter Licence, Standard Special Condition D10 2(h)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige vor der formalen Datenmeldung; Zielvorgaben seither zwei Jahre eingehalten.
Originalbetrag 5.800.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2025.
- Ofgem: Three gas distribution operators to pay £8 million for missing callout targets (30.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.05.2025 Cadent Gas LimitedCadent Gas Limited: 1,5 Mio. GBP – Gaslecks zu langsam angefahren 1,78 Mio. €
Der Gasverteilnetzbetreiber verfehlte 2022/23 in den Netzen North London und North West die Lizenzvorgabe, 97 % der gemeldeten Gasaustritte binnen einer bzw. zwei Stunden anzufahren. Nach Selbstanzeige erkannte er den Verstoß an und zahlte 1,5 Mio. GBP in den Energy Industry Voluntary Redress Fund; Ofgem verwies auf das erhebliche Risiko für die Öffentlichkeit.
Notfall-Reaktionszeiten sind bei Versorgungsnetzen eine Kernpflicht – Personal- und Einsatzplanung muss auch Spitzenlasten abdecken.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Gas Transporter Licence, Standard Special Condition D10 2(h)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige vor der formalen Datenmeldung; Zielvorgaben seither zwei Jahre eingehalten.
Originalbetrag 1.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2025.
- Ofgem: Three gas distribution operators to pay £8 million for missing callout targets (30.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.05.2025 Scotland Gas Networks plcScotland Gas Networks plc: 700.000 GBP – Gaslecks zu langsam angefahren 832.145 €
Der Gasverteilnetzbetreiber verfehlte 2022/23 in seinem schottischen Netz die Lizenzvorgabe, 97 % der gemeldeten Gasaustritte binnen einer bzw. zwei Stunden anzufahren. Nach Selbstanzeige erkannte er den Verstoß an und zahlte 700.000 GBP in den Energy Industry Voluntary Redress Fund; Ofgem verwies auf das erhebliche Risiko für die Öffentlichkeit.
Notfall-Reaktionszeiten sind bei Versorgungsnetzen eine Kernpflicht – Personal- und Einsatzplanung muss auch Spitzenlasten abdecken.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Gas Transporter Licence, Standard Special Condition D10 2(h)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige vor der formalen Datenmeldung; Zielvorgaben seither zwei Jahre eingehalten.
Originalbetrag 700.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2025.
- Ofgem: Three gas distribution operators to pay £8 million for missing callout targets (30.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.05.2025 Yorkshire Water Services LimitedYorkshire Water: defekte Reservepumpe monatelang ignoriert – 350.000 £ 416.072 €
Die Reservepumpe des Pumpwerks Fossbridge in York war fünf Monate außer Betrieb, obwohl der Mangel bei Wartungen wiederholt vermerkt worden war; im März 2018 floss deshalb Abwasser in den Foss Dyke. Für die Einleitung und die Verletzung der Wartungsauflage verhängte das Gericht 350.000 £ plus 14.028,65 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (bis März 2026) beschäftigte der Versorger durchschnittlich 4.481 Personen (Vorjahr 3.876).
Reparaturaufträge für Notfalltechnik brauchen Fristen und Eskalation – ein wiederholt notierter Mangel ist vor Gericht ein Beleg für Wissen.
- Behörde / Gericht
- York Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulation 12(1)(b), 38(1)(a) und 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 30.05.2025
Originalbetrag 350.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2025.
- Yorkshire Water fined after pumping station sewage incident (Environment Agency) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Yorkshire Water Services Limited (02366682) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.05.2025 Repsol Comercializadora de Electricidad y Gas, S.L.AEPD: 1,38 Mio. Euro gegen Repsol-Vertrieb wegen Verträgen unter verwechselten Kundendaten 1,38 Mio. €
Weil die Wechselanfrage einer anderen Kundin mit fast identischem Namen im Kundenkonto der Beschwerdeführerin erfasst wurde, liefen Gas- und Stromverträge für eine ihr unbekannte Lieferstelle unter ihren Daten, und ein Dritter erhielt als Vertragsinhaber Zugang zu diesen Daten. Die AEPD verhängte 130.000 Euro wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d) und 1.250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32), zusammen 1.380.000 Euro.
Bei ähnlichen Namen müssen Kundendaten vor jeder Vertragsänderung anhand eindeutiger Merkmale abgeglichen werden, damit keine Verträge unter fremden Daten entstehen.
Eindeutige Zuordnung von Kundendaten bei Vertragsabschlüssen
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- AEPD, Resolución PS/00090/2024 (EXP202207990), Repsol Comercializadora de Electricidad y Gas Entscheidung einer Behörde
- AEPD, Memoria 2025 (Tabelle der 2025 unterzeichneten Bußgelder über 1 Mio. Euro) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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10.04.2025 Acea Energia S.p.A.Garante: 3 Mio. EUR gegen Acea Energia wegen aggressiven Telemarketings über Agenturen 3 Mio. €
Gemeinsame Ermittlungen mit der Guardia di Finanza ergaben, dass ein Netz von Agenturen für Acea Energia Personen anrief, die kurz zuvor den Energieanbieter gewechselt hatten, ihnen nicht existierende technische Probleme beim Wechsel vorspiegelte und dafür Datenlisten nutzte, die ohne Einwilligung und ohne vorherige Information weitergegeben worden waren. Der Garante verhängte gegen Acea Energia 3.000.000 EUR, weil die Kontrolle über Auftragsverarbeiter und Vertriebskette unzureichend war; das Unternehmen muss die Betroffenen informieren und die Verträge der Agenturen mit Unteragenten überprüfen. In einem gesonderten Bescheid wurden gegen die beteiligten Agenturen und Gesellschaften insgesamt 850.000 EUR verhängt.
Auftraggeber haften für die illegale Kontaktbeschaffung ihrer Agenturen, wenn sie Unterbeauftragung und Herkunft der Datenlisten nicht nachprüfen.
Kontrolle der Vertriebskette im Telemarketing
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, 6, 7, 13, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Acea entzog der betroffenen Agentur nach Bekanntwerden der Ermittlungsergebnisse den Auftrag und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit; Kooperation im Verfahren.
- Veröffentlicht
- 07.05.2025
- Garante, Provvedimento n. 228 del 10 aprile 2025 (Acea Energia S.p.A.), doc. web n. 10127930 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 7 maggio 2025: sanzioni per 3mln ad Acea Energia e 850mila euro ad agenzie e società coinvolte Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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28.03.2025 Trafigura Beheer B.V.Trafigura Beheer: Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU über 435,4 Mio. BRL 69,9 Mio. €
Die Trafigura Beheer B.V. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung, in der sie Zahlungen unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger und den Einsatz vorgeschobener Personen zur Verschleierung ihrer Interessen einräumte. Sie zahlt mutmaßlich 435.410.672,26 BRL: 153.710.689,11 BRL innerhalb von zehn Tagen (umgerechnet 26.829.346 USD; nach ihrer Vereinbarung mit dem US-Justizministerium über eine Geldstrafe von 80.488.040 USD kann dieser Teil der US-Geldstrafe mit der Zahlung an die brasilianischen Behörden verrechnet werden) und 281.699.983,15 BRL (umgerechnet 49.169.165,53 USD) als Restbetrag. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Bei Korruptionsfällen mit Bezug zu mehreren Staaten lassen sich Doppelzahlungen durch abgestimmte Vereinbarungen mit allen beteiligten Behörden vermeiden.
Zahlungen an Amtsträger und Einsatz von Mittelspersonen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I und III, Art. 16; Lei nº 8.429/1992; Decreto nº 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abstimmung mit dem US-Verfahren, sodass ein Teil der brasilianischen Zahlung auf die US-Geldstrafe angerechnet werden kann; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms mit Überwachung durch die CGU über 36 Monate.
Originalbetrag 435.410.672,26 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Trafigura Beheer B.V. (Processo 00190.100002/2022-21, SEI 3569333) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.03.2025 Východoslovenská vodárenská spoločnosť, a.s.Ostslowakische Wasserwerke: 2.000 EUR für fehlende Infos zu externen Meldewegen 2.000 €
Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte zunächst 10.000 EUR, weil das Wasserversorgungsunternehmen in seiner Richtlinie eine seit Oktober 2022 stillgelegte E-Mail-Adresse als rund um die Uhr erreichbaren Meldekanal nannte und Beschäftigte nicht verständlich über externe Meldewege informierte. Im Berufungsverfahren strich die Behördenleitung den E-Mail-Vorwurf aus Verfahrensgründen, hob den Teil zur unterbliebenen Bestätigung einer Meldung auf und setzte 2.000 EUR allein für die fehlende Information über Meldewege an die zuständigen Behörden (September 2023 bis September 2024) fest.
Meldekanäle regelmäßig testen: Eine nicht zustellbare Whistleblower-Adresse ist so gut wie gar keine.
Funktionierende interne Meldekanäle für Hinweisgeber
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Rozhodnutie predsedníčky ÚOO z 21. 3. 2025, UOO-272/2025 (Východoslovenská vodárenská spoločnosť) Entscheidung einer Behörde
- Rozhodnutie ÚOO z 11. 2. 2025, UOO-19/2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.03.2025 Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Auflagen für Gaslieferanten nach Lieferstopp für 350.000 Haushalte Anordnung
Ein Gaslieferant hatte im Dezember 2021 die Belieferung von rund 350.000 Haushaltskunden ohne Ankündigung eingestellt und die Verträge rückwirkend gekündigt. Als er 2023 den Betrieb wieder aufnehmen wollte, machte die Bundesnetzagentur dies wegen fortbestehender Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung von Auflagen abhängig: bis Frühjahr 2028 nur schrittweiser Aufbau des Kundenstamms, Vorlage testierter Jahresabschlüsse 2023 bis 2026 und Anzeige von Änderungen bei Beschaffung, Tarifen und AGB bis Ende 2027, bei Verstößen Zwangsgelder bis 100.000 Euro. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 23. Juli 2026 zurück; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.
Wer Haushaltskunden abrupt die Belieferung entzieht, muss mit jahrelangen Auflagen rechnen, weil die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung dauerhaft geprüft wird.
Lieferantenpflichten gegenüber Haushaltskunden in Energiekrisen
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 23.07.2026)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- EnWG – Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferant wegen Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung (Auflagen mit Zwangsgeldandrohung); OLG-Az. VI-5 Kart 1/26 [V]
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßgeblich war die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung; nach den Feststellungen des Gerichts zeigte sie keine Einsicht und regulierte die Schäden der Kunden nur unzureichend.
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- OLG Düsseldorf: 5. Kartellsenat bestätigt Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferantin (23.07.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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11.03.2025 Αρχή Ηλεκτρισμού Κύπρου (Electricity Authority of Cyprus, EAC)Zypern: Rüge für Stromversorger EAC wegen unsicherer App-Registrierung Verwarnung
Ein Kunde bestritt, sich in der EAC Mobile App registriert und dort seine Rechnungsanschrift geändert zu haben; der Versorger konnte nicht belegen, dass die zur Identifizierung genutzte Handynummer vom Kunden selbst stammte. Die Kommissarin stellte Verstöße gegen Rechenschaftspflicht und Datensicherheit fest, sprach eine Rüge aus und ordnete an, die Zustellanschrift schriftlich mit dem Kunden zu klären.
Die Selbstregistrierung in Kundenportalen braucht eine belastbare Identitätsprüfung – sonst lassen sich Rechnungen und Daten umleiten.
- Behörde / Gericht
- Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 24, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Απόφαση – Γνωστοποίηση παραβίασης, Εφαρμογή EAC Mobile App (11.03.2025) Entscheidung einer Behörde
- 11/08/2025 Αποφάσεις: Ιανουάριος – Απρίλιος 2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.03.2025 Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A.Portugal: 90.000 Euro gegen Gold Energy wegen Wechseln ohne Zustimmung 90.000 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 25 Ordnungswidrigkeiten von Gold Energy mit einer Gesamtgeldbuße von 180.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 90.000 EUR. Dazu gehörten 15 Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung, fehlende Hinweise auf den Sozialtarif in Verträgen, unvollständige und falsch berechnete Rechnungen, eine unzulässige Stromabschaltung, Preiserhöhungen ohne 30-tägige Vorankündigung sowie Falschinformationen gegenüber Verbrauchern als unlautere Geschäftspraxis.
Vertriebsziele dürfen nie dazu führen, dass Kunden ohne nachweisbare Zustimmung gewechselt oder falsch informiert werden.
Lieferantenwechsel, Rechnungsangaben und unlautere Geschäftspraktiken im Energievertrieb
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023 und Portaria n.º 348/2017; Art. 7 und 8 Decreto-Lei n.º 57/2008 (unlautere Geschäftspraktiken) i. V. m. RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, Entschädigung der Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2025: Processo 23/2022 – Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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11.02.2025 Paprec GroupPNF: CJIP mit Paprec Group über 17,54 Mio. Euro nach Ermittlungen zu Abfallaufträgen 17,5 Mio. €
Paprec Group verpflichtete sich in einer CJIP zu einer Geldauflage von 17.538.990 EUR, in der bereits beschlagnahmte 4.828.000 EUR enthalten sind, sowie zu einem dreijährigen Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (Kosten bis 1.000.000 EUR). Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung, Begünstigung bei Vergaben, Geldwäsche und unzulässiger Absprachen rund um Aufträge und Konzessionen französischer Gebietskörperschaften zur Abfallbehandlung; validiert am 11.02.2025.
Wer von kommunalen Aufträgen lebt, muss Kontakte zu Entscheidungsträgern und Vergabeabläufe lückenlos auf Korruptions- und Begünstigungsrisiken prüfen.
Integrität bei kommunalen Aufträgen und Konzessionen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 11 février 2025 (CJIP Paprec Group) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Paprec group Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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31.01.2025 Trafigura Beheer B.V.Bundesstrafgericht verurteilt Trafigura wegen Bestechung in Angola 143,3 Mio. €
Zwischen 2009 und 2011 flossen über 4 Mio. EUR und mehr als 600.000 USD an einen Amtsträger in Angola, um Schiffscharter- und Bunkergeschäfte der Trafigura-Gruppe zu fördern. Das Gericht verurteilte die damalige Konzernmutter wegen fehlender Regeln zur Überwachung von Vermittlern zu 3 Mio. CHF Busse und einer Ersatzforderung von 145.634.268 USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 31.01.2025: zusammen 148.933.982 USD). Es war das erste Urteil des Bundesstrafgerichts zur Unternehmensstrafbarkeit bei Auslandsbestechung; es ist nicht rechtskräftig.
Unternehmen haften in der Schweiz, wenn ihre Organisation Bestechung nicht verhindert – die Ersatzforderung übersteigt die Busse dabei um ein Vielfaches.
Zahlungen über Vermittler an Beschäftigte staatlicher Ölgesellschaften
- Behörde / Gericht
- Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 StGB i. V. m. Art. 322septies StGB (Bestechung fremder Amtsträger); SK.2023.49
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 31.01.2025
Originalbetrag 148.933.982 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.
- Bundesstrafgericht: Verurteilung einer juristischen und drei natürlicher Personen wegen Bestechung fremder Amtsträger (SK.2023.49) Pressemitteilung eines Gerichts
- TRAFIGURA BEHEER BV und drei natürliche Personen vor Bundesstrafgericht angeklagt Pressemitteilung einer Behörde
- Bundesstrafgericht, Dispositiv SK.2023.49 vom 31.01.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.01.2025 HF Sinclair Navajo Refining LLCHF Sinclair Navajo Refining: 35 Mio. USD für Luftverstöße der Raffinerie Artesia 34 Mio. €
Die Raffinerie von HF Sinclair Navajo Refining in Artesia (New Mexico) zahlt nach einem Consent Decree mit EPA, US-Justizministerium und dem New Mexico Environment Department mutmaßlich insgesamt 35.000.000 USD: 33.916.450 USD Zivilstrafe für überhöhte Emissionen u. a. von Benzol, flüchtigen organischen Verbindungen, Stickoxiden und Schwefeldioxid sowie 1.083.550 USD für Verstöße gegen einen Vergleich von 2002; die Zivilstrafe wird zwischen dem Bund und New Mexico aufgeteilt. Hinzu kommen Maßnahmen für geschätzt 137 Mio. USD, darunter Echtzeit-Luftmessstationen am Werkszaun und im Ort mit öffentlich einsehbaren Ergebnissen sowie eine Fackelgas-Rückgewinnung. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Messpflichten am Werkszaun verlangen dokumentierte Ursachenanalysen und Korrekturen, sobald Schwellenwerte überschritten werden.
Emissionsüberwachung am Werkszaun
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA) / U.S. Department of Justice mit New Mexico Environment Department (U.S. District Court, District of New Mexico)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Clean Air Act (NESHAP für Erdölraffinerien und Benzolabfälle, NSPS, Title-V-Genehmigung); New Mexico Air Quality Control Act; Consent Decree von 2002
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.
- EPA: 2025 HF Sinclair Navajo Clean Air Act Settlement Agreement Summary Pressemitteilung einer Behörde
- Lodged Consent Decree, United States and NMED v. HF Sinclair Navajo Refining LLC, Case 1:25-cv-00054 (D.N.M.), filed 17.01.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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15.01.2025 Donghai JA Solar Technology Co., Ltd.UFLPA-Liste: Solarhersteller Donghai JA Solar Technology aufgenommen Anordnung
Die FLETF nahm den Hersteller von Siliziumstäben, Wafern und Solarmodulen aus der Provinz Jiangsu in die UFLPA Entity List auf, weil er Material aus Xinjiang bezieht. Waren des Unternehmens gelten damit bei der US-Einfuhr als mit Zwangsarbeit hergestellt, solange der Importeur dies nicht widerlegt.
Wer Solarmodule beschafft, sollte die Herkunft des Polysiliziums lückenlos dokumentieren lassen.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Homeland Security (Forced Labor Enforcement Task Force)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Zwangs- und Kinderarbeit
- Rechtsgrundlage
- Uyghur Forced Labor Prevention Act, Section 2(d)(2)(B)(v)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 15.01.2025
- Federal Register: Notice Regarding the Uyghur Forced Labor Prevention Act Entity List (15.01.2025) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.01.2025 XCL Resources Holdings LLC, Verdun Oil Company II LLC, EP Energy LLCFTC: Rekordstrafe von 5,6 Mio. US-$ für Gun-Jumping bei Ölförderer-Übernahme 5,39 Mio. €
Während der HSR-Wartefrist für die 1,4-Mrd.-US-$-Übernahme von EP Energy übernahmen XCL und Verdun bereits Kontrolle über das Tagesgeschäft: Sie stoppten Bohrprojekte, steuerten Kundenverträge in Utah und koordinierten Preise in Texas (94 Tage). In einem vom DOJ für die FTC eingereichten Vergleich verpflichteten sich die Unternehmen zu einer Zivilstrafe von 5,6 Mio. US-$ – der höchsten je für Gun-Jumping in den USA; die gerichtliche Genehmigung nach dem Tunney Act stand bei Veröffentlichung noch aus.
Bis zur Freigabe darf der Käufer keinen Einfluss auf das operative Geschäft des Zielunternehmens nehmen – Integrationsteams brauchen klare Gun-Jumping-Regeln.
Vollzugsverbot vor Freigabe (Gun-Jumping) in der Integrationsplanung
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (Klage durch das U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Hart-Scott-Rodino Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 07.01.2025
Originalbetrag 5.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2025.
- Oil Companies to Pay Record FTC Gun-Jumping Fine for Antitrust Law Violation Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.01.2025 City of Boardman (Oregon)City of Boardman: 8.770 USD – Risikobewertung des Wasserwerks war eine leere Vorlage 8.438 €
Die EPA (Region 10) verhängte gegen die Stadt Boardman (Oregon), deren Trinkwassersystem rund 4.490 Menschen versorgt, per Consent Agreement and Final Order eine Geldbuße (civil penalty) von 8.770 USD. Nach Darstellung der EPA hatte die Stadt die nach dem Safe Drinking Water Act vorgeschriebene Risiko- und Resilienzbewertung und den Notfallplan nicht rechtzeitig erstellt und eine EPA-Anordnung von 2022 nicht erfüllt: Bei einer Inspektion im April 2024 war die Bewertung eine leere Vorlage, der Notfallplan stammte von 2005 und enthielt keinen Abschnitt zur Cybersicherheit. Die Stadt erkannte die Zuständigkeit an, ohne die Sachvorwürfe einzuräumen oder zu bestreiten, und verzichtete auf Rechtsmittel. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Pflichtbewertungen zu Anlagen- und Cybersicherheit müssen inhaltlich erarbeitet und aktuell gehalten werden – eine bloß bescheinigte Vorlage erfüllt die Pflicht nicht.
Risiko- und Resilienzbewertung inklusive Cybersicherheit tatsächlich erstellen und den Notfallplan aktuell halten
- Behörde / Gericht
- U.S. Environmental Protection Agency (EPA), Region 10
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Kritische Infrastrukturen
- Rechtsgrundlage
- Safe Drinking Water Act Section 1433(a) und (b) (42 U.S.C. § 300i-2) sowie Section 1414(g)(3)(A); Strafe nach Section 1414(g)(3)(B) (42 U.S.C. § 300g-3(g)(3)(B))
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 07.01.2025
Originalbetrag 8.770 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2025.
- EPA Region 10 – Consent Agreement, In the Matter of City of Boardman, Docket No. SDWA-10-2025-0022 (eingereicht 07.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- EPA Region 10 – Final Order, City of Boardman, Docket No. SDWA-10-2025-0022 (07.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- EPA Administrative Enforcement Dockets – SDWA-10-2025-0022 (Status Closed, Payment Received) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.12.2024 Anglian Water Services LimitedAnglian Water: 300.000 £ für Abwassereinleitung in Schutzgebiet der Broads 362.319 €
Wegen einer Verstopfung durch nicht spülbare Gegenstände leitete ein Pumpwerk in Ormesby St Margaret 2018 ungeklärtes Abwasser in den Spring Dyke, der in ein Trinkwasser- und Naturschutzgebiet mündet; Tausende Fische starben. Das Gericht stellte Fahrlässigkeit fest und verhängte 300.000 £ plus 21.896,56 £ Kosten. Laut Jahresbericht 2025 beschäftigte der Versorger durchschnittlich 5.874 Vollzeitäquivalente.
Bekannte Schwachstellen an Pumpwerken ohne Notüberlauf-Genehmigung müssen behoben werden, bevor sie zur Einleitung führen.
- Behörde / Gericht
- Basildon Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulation 12(1)(b) und 38(1)(a) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 06.12.2024
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.
- Anglian Water fined £300,000 for sewage pollution in Norfolk (Environment Agency) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Anglian Water Services Limited (02366656) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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29.11.2024 Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, Trüger Recycling- und Transport-GesmbH, pink robin gmbhAbfallkartell: 7,085 Mio. € Geldbuße gegen Saubermacher, Trüger und pink robin 7,09 Mio. €
Das Kartellgericht verhängte gegen die Saubermacher Dienstleistungs-Aktiengesellschaft, die Trüger Recycling- und Transport-GesmbH und die pink robin gmbh 7,085 Mio. EUR wegen Teilnahme an einem österreichweiten Kartell bei der Sammlung von Abfällen (Juli 2002 bis März 2021). Die Beteiligten sprachen Preise ab, teilten Märkte auf und tauschten Informationen zu öffentlichen und privaten Ausschreibungen aus; die Tatzeiträume der drei Gesellschaften waren unterschiedlich lang. Ausgehend von 15,58 Mio. EUR gewährte die BWB einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Stillschweigende Gebietsruhe unter Wettbewerbern (Heimatmarktprinzip) ist eine Kernbeschränkung und wird wie eine ausdrückliche Absprache geahndet.
Marktaufteilung und Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Ausgangsbetrag 15,58 Mio. EUR).
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- Ediktsdatei, Veröffentlichung gemäß § 37 KartG: OLG Wien als Kartellgericht, 127 Kt 7/24b Gerichtsentscheidung
- OGH als Kartellobergericht, 16 Ok 2/26v vom 30.03.2026 (Veröffentlichung) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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22.11.2024 Bio Dynamic (UK) LimitedBiogasanlage: Tank explodiert beim Flexen – 304.500 £ nach gemeinsamer HSE/EA-Anklage 365.964 €
Zwei Beschäftigte schnitten 2017 ohne Absturzsicherung auf einem elf Meter hohen Slurry-Tank Rohre mit einem Trennschleifer; Funken entzündeten Gase, der Tank explodierte, beide wurden schwer verletzt, einem wurde ein Bein amputiert. Es fehlten sichere Tankauslegung, Gefährdungsbeurteilungen, Freigabeverfahren, Schulung und Aufsicht, zudem verstieß der Betrieb gegen seine Umweltgenehmigung; Geldstrafen von insgesamt 304.500 £ plus 229.988 £ Kosten. Die Gesellschaft ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
Heißarbeiten an Anlagen mit brennbaren Gasen gehören nur mit Erlaubnisschein, Freimessung und Absturzsicherung erledigt – eine formal vorhandene Genehmigung schützt nicht vor der Haftung.
Heißarbeiten und Erlaubnisscheinverfahren in explosionsgefährdeten Bereichen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Nottingham Crown Court (Anklage: Environment Agency und Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) und 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974; Regulation 38(2) Environmental Permitting Regulations 2016; Section 33(1)(c) Environmental Protection Act 1990
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
Originalbetrag 304.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- Company fined after an explosion seriously injured two employees (Environment Agency) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.11.2024 E.ON NextOfgem: E.ON Next zahlt 14,5 Mio. GBP wegen fehlender Schlussrechnungen für Prepaid-Kunden 17,4 Mio. €
Wegen eines Fehlers im Abrechnungssystem erhielten ehemalige Prepayment-Kunden von E.ON Next zwischen Februar 2021 und September 2023 keine fristgerechten Schlussrechnungen; betroffen waren über 248.000 Kundenkonten, Guthaben wurden nicht erstattet und vorgeschriebene Entschädigungen nicht gezahlt. Nach Selbstanzeige zahlte das Unternehmen insgesamt 14,5 Mio. GBP (4,7 Mio. Guthabenerstattungen, 6,6 Mio. Entschädigungen nach den Guaranteed Standards of Performance und 3,2 Mio. zusätzliche Ausgleichszahlungen) und erließ außerdem Schulden von fast 150.000 ehemaligen Kunden.
Abrechnungsfehler bei ausscheidenden Kunden summieren sich schnell zu Millionenbeträgen – Schlussrechnung und Guthabenerstattung gehören unter automatisierte Kontrolle.
Abrechnungs- und Erstattungspflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Condition 27.17 der Gas- und Stromversorgungslizenzen; Guaranteed Standards of Performance Regulations
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, sehr gute Mitwirkung im Compliance-Verfahren und das bisherige Verhalten des Unternehmens wurden bei der Höhe des Ausgleichs berücksichtigt; die Abrechnungssysteme wurden korrigiert.
- Veröffentlicht
- 20.11.2024
Originalbetrag 14.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.
- Ofgem decision: E.ON Next pay a total of £14.5m to former prepayment meter customers due to a failure to issue final bills (20 November 2024) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: E.ON Next pay £14.5m for prepayment billing failures (20 November 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem: Fines and redress payments from 2015 (XLSX) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.11.2024 Hydro One Networks Inc.Hydro One: 250.000 CA$ nach Kontakt mit spannungsführender Leitung 168.543 €
Beim Montieren von Kupferleitungen an einer freigeschalteten 44-kV-Leitung berührte ein Leiterstück die darunter verlaufende, nicht abgedeckte 4,8-kV-Leitung; ein Arbeiter wurde schwer verletzt. Der Netzbetreiber hatte die Sicherheitsregeln für Arbeiten nahe spannungsführender Anlagen nicht eingehalten. Geldstrafe 250.000 CA$ (19.11.2024).
Freischalten allein reicht nicht; benachbarte, weiter spannungsführende Leitungen müssen abgedeckt werden.
Abdecken benachbarter spannungsführender Teile
- Behörde / Gericht
- Provincial Offences Court Goderich (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Sections 181, 183 O. Reg. 213/91 (Construction Projects) i. V. m. s. 132 Electrical Utility Safety Rules; ss. 27(1)(a), 25(1)(c) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.01.2025
Originalbetrag 250.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2024.
- Ontario Newsroom, Court Bulletin zu Hydro One Networks Inc. (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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14.11.2024 Freepoint Commodities LLCFreepoint Commodities: Leniency-Vereinbarung über 131,25 Mio. BRL wegen Bestechung 17,8 Mio. €
Die US-Gesellschaft Freepoint Commodities LLC räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, über Mittelsleute unzulässige Vorteile an Amtsträger gezahlt zu haben (Art. 5 I und III Lei 12.846/2013), und zahlt mutmaßlich 108.710.739,68 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung. Laut Anlage III entfallen 60.919.037,14 BRL auf die Geldbuße an die Union (nach 67 % Nachlass) und 47.791.702,54 BRL auf die Vorteilsabschöpfung. Der Schadensersatz an Petrobras von 22.542.907,62 BRL steht nur im Text. Die Vereinbarung nannte daneben insgesamt 131.253.647,32 BRL (22.744.839,85 USD); die zwei Centavos, um die diese Summe über Geldbuße, Abschöpfung und Schadensersatz liegt, werden nicht ausgeglichen. Nimmt das Unternehmen binnen fünf Jahren wieder Geschäfte in Brasilien auf, muss es sein Compliance-Programm an brasilianisches Recht anpassen und der CGU berichten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer Geschäfte über Vermittler anbahnt, muss deren Zahlungen an Amtsträger kontrollieren – sonst haftet das Unternehmen selbst.
Bestechung von Amtsträgern über Mittelsleute
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I und III, Art. 6 I, Arts. 16, 17 und 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Schadensausgleich (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); für ein Compliance-Programm gab es keinen Abzug.
- Haftung von Führungskräften
- Duldung oder Kenntnis der Leitung wurde mit 2,5 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 108.710.739,68 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2024.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com a Freepoint Commodities LLC (Processo 00190.104910/2023-75) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Freepoint – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Freepoint – Anexo III: Demonstrativo do valor da dívida, destinação e pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Opus Energy LimitedOfgem: Opus Energy zahlt 7,08 Mio. GBP nach Überberechnung von Geschäftskunden 8,48 Mio. €
Opus Energy zeigte selbst an, dass zwei Fehler im Abrechnungssystem zwischen 2003 und 2023 bei 87.825 Geschäftskundenkonten zu Überberechnungen geführt hatten, etwa durch falsche Tarife oder doppelt abgerechnete Zeiträume. Ofgem stellte Verstöße gegen die Lizenzbedingungen zur fairen Behandlung, zur operativen Leistungsfähigkeit und zur Abrechnung nach Zählerstand fest; Opus zahlt ein Paket von insgesamt 7.077.077 GBP, bestehend aus 3.914.531 GBP Rückerstattungen, 1.597.058 GBP Inflationsausgleich, 1.304.555 GBP Kulanzzahlungen und 260.933 GBP für den freiwilligen Ausgleichsfonds der Energiewirtschaft.
Abrechnungssysteme brauchen regelmäßige Audits – kleine Einzelfehler wachsen über Jahre zu Millionenbeträgen.
Abrechnungsqualität und Kontrolle von IT-Systemen
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Conditions 0A, 4A und 21B der Gas- und Stromversorgungslizenzen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, volle Kooperation und rasche Behebung; laut Ofgem wäre das Paket sonst höher ausgefallen.
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
Originalbetrag 7.077.077 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.
- Ofgem decision: Ofgem closes compliance engagement with Opus Energy in relation to overcharging of customers (13 November 2024) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: Opus Energy to pay £7 million for overcharging business customers (13 November 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem: Fines and redress payments from 2015 (XLSX) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.11.2024 Wessex Water Services LimitedWessex Water: 500.000 £ nach Fischsterben und verspäteten Meldungen 604.741 €
Am Pumpwerk Bowerhill Lodge (Melksham) liefen 2018 wegen technischer Ausfälle über 54 Stunden Abwässer in den Clackers Brook, mehr als 2.100 Fische starben; zudem platzte bei Wick St Lawrence eine als kritisch bekannte, aber unüberwachte Druckleitung. Das Gericht stellte Fahrlässigkeit fest; zudem hatte der Versorger Einleitungen nicht sofort gemeldet. Es verhängte 500.000 £ plus 60.000 £ Kosten. Laut Jahresabschluss (bis Juni 2025) beschäftigte der Versorger durchschnittlich 2.890 Personen.
Als kritisch erkannte Anlagen brauchen die Überwachung, die man ihnen selbst zuschreibt – und Störfälle müssen der Behörde sofort gemeldet werden.
- Behörde / Gericht
- Swindon Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Regulation 12(1)(b), 38(1)(a) und 38(2) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2016
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 11.11.2024
Originalbetrag 500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2024.
- Wessex Water fined £500,000 for sewage killing thousands of fish (Environment Agency) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Wessex Water Services Limited (02366648) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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21.10.2024 Avila Energy CorporationAvila Energy: 60.000 CAD (gemeinsame Zahlung) wegen falscher Angaben zur Verwendung von Emissionserlösen 40.005 €
Das börsennotierte Energieunternehmen kündigte in einem im Dezember 2022 eingereichten Angebotsdokument an, rund 1,5 Mio. CAD des Emissionserlöses für Datenanalysen zu verwenden, leitete den Großteil davon aber über einen Dienstleister an ein niederländisches Unternehmen weiter, um Zahlungsverpflichtungen einer nahestehenden Gesellschaft zu begleichen. Im Vergleich mit der ASC räumte Avila irreführende Angaben und eine falsche Bescheinigung gegenüber der Kommission ein; die Vergleichszahlung von 60.000 CAD (inkl. 10.000 CAD Kosten) leistet das Unternehmen gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei (gemeinsame Zahlung), und es muss seine Organmitglieder und den Prüfungsausschuss schulen lassen.
Angaben zur Mittelverwendung in Angebotsdokumenten sind verbindlich; Abweichungen zugunsten nahestehender Parteien sind ein schwerer Offenlegungsverstoß.
Wahrheitsgemäße Angaben zur Mittelverwendung und Umgang mit nahestehenden Parteien
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Alberta Securities Commission (ASC), Executive Director (Settlement Agreement and Undertaking)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 92(4.1) (irreführende Angaben) und s. 221.1 (falsche Bescheinigung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Sanktionen durch die ASC, Kooperation mit den Ermittlern; der Vergleich ersparte eine streitige Anhörung.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.
- ASC: Notices, Decisions and Orders (Settlement Agreement and Undertaking, 21.10.2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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07.10.2024 ein estnisches EntsorgungsunternehmenEntsorgungsunternehmen muss überhöhte Entgelte für Müllbehälter-Transport senken Anordnung
Ein estnisches Entsorgungsunternehmen verlangte in 17 Gemeinden und Städten mit organisierter Abfuhr (16 Preislisten) für das händische Heranholen von Behältern über 10 bis 30 Meter 8,33 bis 20 Euro netto je Vorgang. Die Behörde wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch unangemessen hohe Preise und ordnete an, die Preise bis 31. Oktober 2024 auf Kosten plus angemessenen Gewinn zu senken.
Wer in einem Gebiet exklusiv entsorgt, muss auch Zusatzleistungen kostenbasiert bepreisen.
- Behörde / Gericht
- Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 16 Nr. 1, § 61¹ KonkS; § 28 Abs. 1 KorS
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Konkurentsiamet, Wettbewerbsfälle (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.10.2026 · Direktlink
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20.09.2024 ein britisches Wasser- und AbwasserunternehmenWasserversorger: 1 Mio. GBP Enforcement Undertaking wegen illegaler Ascheentsorgung 1,19 Mio. €
Der Wasserversorger zahlt im Rahmen eines von der Environment Agency angenommenen Enforcement Undertakings 1.000.000 GBP an eine Naturschutzorganisation und übernimmt die Behördenkosten. Asche aus zwei mit Klärschlamm betriebenen Generatoren der Klärwerke Beckton und Crossness war zwischen Januar 2014 und April 2016 ohne entsprechende Genehmigung auf einer Deponie für nicht gefährliche Abfälle in Essex entsorgt worden.
Auch Reststoffe aus eigenen Anlagen müssen richtig eingestuft und nur auf dafür genehmigten Wegen entsorgt werden.
Abfalleinstufung und zulässige Entsorgungswege
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Reg. 38(1) Environmental Permitting (England and Wales) Regulations 2010/2016
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 1.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.09.2024.
- Environment Agency, Enforcement Undertakings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.09.2026 · Direktlink
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16.09.2024 ein integrierter Ölkonzern mit Raffinerie in OntarioÖlkonzern: 900.000 CAD Geldstrafe für einen Ölaustritt an einer Raffinerie in Ontario 595.671 €
Nach Feststellung des mit der Anklage befassten Gerichts fraß sich im April 2021 an einer Raffinerie in Ontario Dampf aus einem seit Januar bekannten, zur Reparatur zurückgestellten Leck einer Begleitheizung in eine benachbarte Leitung, und rund 1.150 Liter Altöl traten aus. Benachbarte Betriebe und Anwohner meldeten Geruchsbelästigungen, Reizungen, Kopfschmerzen und Übelkeit. Der Betreiber wurde wegen Einleitung eines Schadstoffs mit nachteiliger Wirkung nach dem Environmental Protection Act zu 900.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 225.000 CAD Opferzuschlag verurteilt.
Bekannte Leckagen an Leitungen mit gefährlichen Stoffen sollten nach dem Risiko für die Nachbarschaft priorisiert und nicht saisonal aufgeschoben werden.
Instandhaltung und Leckagemanagement in Anlagen mit gefährlichen Stoffen
- Behörde / Gericht
- Gericht in Sarnia (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Einleitung eines Schadstoffs, die eine nachteilige Wirkung verursacht hat oder wahrscheinlich verursacht
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
Originalbetrag 900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2024.
- Ontario Newsroom, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.09.2026 · Direktlink
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29.08.2024 ein britischer Biomasse-KraftwerksbetreiberOfgem: Kraftwerksbetreiber zahlt 25 Mio. GBP wegen fehlerhafter Biomasse-Herkunftsdaten 29,7 Mio. €
Ofgem stellte fest, dass der Kraftwerksbetreiber für den Berichtszeitraum April 2021 bis März 2022 der Renewables Obligation fehlerhafte Profildaten zu seiner Biomasse gemeldet hatte, insbesondere zu Waldtyp und Sägeholzanteil kanadischer Lieferungen, und diese Daten mangels ausreichender Daten-Governance nicht belegen konnte. Der Betreiber akzeptierte die Feststellungen, zahlt 25 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds der Energiewirtschaft, meldet die Daten neu und lässt eine externe Prüfung seiner Lieferkettendaten durchführen; eine fehlerhafte Ausgabe von Förderzertifikaten fand Ofgem nicht.
Nachhaltigkeitsdaten, die an Behörden gemeldet werden, brauchen dieselbe Daten-Governance wie Finanzzahlen – bis in die Lieferkette.
Daten-Governance bei Nachhaltigkeits- und Förderberichten
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit
- Rechtsgrundlage
- Renewables Obligation Order 2015 (Berichtspflichten zu jährlichen Profildaten)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 29.08.2024
Originalbetrag 25.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.
- Ofgem, Bußgelder und Redress-Zahlungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink
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27.08.2024 die Handelstochter eines europäischen EnergiekonzernsHandelstochter eines Energiekonzerns: versuchte Manipulation von Benzin-Futures 43 Mio. €
Die Handelsgesellschaft verkaufte physisches Benzin unter den Kaufangeboten, um den Referenzpreis zu drücken und so ihre Short-Positionen in EBOB-bezogenen Futures zu begünstigen. Im Vergleich zahlt sie 48 Mio. USD Zivilstrafe.
Physischer Handel und Derivatepositionen müssen gemeinsam überwacht werden, weil Manipulation oft über den Benchmark-Preis läuft.
Marktmanipulation im Rohstoffhandel (physische Geschäfte zugunsten von Derivatepositionen)
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Commodity Exchange Act und CFTC-Regulations (versuchte Marktmanipulation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 48.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2024.
- CFTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.08.2026 · Direktlink
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19.07.2024 ein französischer EnergiekonzernCNIL rügt Energiekonzern wegen Beschäftigtenrechten bei interner Untersuchung Verwarnung
Die Präsidentin der CNIL erteilte einem französischen Energiekonzern nach Beschwerden von drei Beschäftigten eine Rüge (rappel à ses obligations légales nach Art. 20 III Loi Informatique et Libertés). Die Beschäftigten waren von einer internen Untersuchung nach Meldungen betroffen; das Unternehmen hatte ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung ohne tragfähige Begründung abgelehnt, sie unvollständig informiert, Auskunftsersuchen verweigert und eine Anfrage verspätet beantwortet. Der Conseil d'État bestätigte am 1. Dezember 2025, dass die Verarbeitung auf berechtigtem Interesse und nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhte, das Widerspruchsrecht also galt, und dass Auskunft notfalls mit Schwärzungen zum Schutz Dritter zu erteilen war.
Auch bei internen Untersuchungen behalten Beschäftigte ihr Auskunfts- und Widerspruchsrecht; Rechte Dritter rechtfertigen Schwärzungen, aber keine pauschale Verweigerung.
Betroffenenrechte bei internen Untersuchungen
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), présidente
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 20 III Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 6 Abs. 1 lit. c und f, 12, 15 und 21 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Conseil d'État, 1er décembre 2025, n° 498023, TotalEnergies SE Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.07.2026 · Direktlink
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28.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 12,5 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Versorgungsunterbrechungen 2,12 Mio. €
Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 12.500.000,00 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung gegen die Vorgaben des Verbraucherschutzgesetzbuchs zu angemessenen öffentlichen Dienstleistungen verstießen. Die Entscheidung wurde auch dem Energieministerium und dem Regulierer ANEEL mitgeteilt.
Längere Versorgungsunterbrechungen sind nicht nur ein regulatorisches, sondern auch ein verbraucherrechtliches Bußgeldrisiko.
Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 28.06.2024
Originalbetrag 12.500.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.06.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2026 · Direktlink
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17.06.2024 eine US-Handelsgesellschaft eines internationalen RohstoffhandelskonzernsRohstoffhändler: 55 Mio. USD für fremde Insiderinfos, Benchmark-Manipulation, Knebel-NDAs 51,3 Mio. €
Die US-Handelsgesellschaft eines internationalen Rohstoffhandelskonzerns handelte von 2014 bis April 2019 mit Benzin in Kenntnis vertraulicher Informationen, die ein Beschäftigter eines mexikanischen Handelsunternehmens pflichtwidrig weitergegeben hatte, und trieb im Februar 2017 mit dem Kauf von 80 Schiffsladungen Schweröl (3,6 Mio. Barrel) im Platts-Handelsfenster den Benchmark USGC HSFO zugunsten eigener Derivatepositionen künstlich nach oben. Zudem erschwerten weit gefasste Vertraulichkeitsklauseln in Arbeits- und Aufhebungsverträgen (2017–2020) Beschäftigten den direkten Kontakt zur CFTC – nach Angaben der Behörde ihre erste Maßnahme dieser Art gegen ein Unternehmen. Im Vergleich zahlt der Händler 55.000.000 USD Zivilstrafe und muss die Klauseln ändern.
Vertraulichkeitsklauseln brauchen eine ausdrückliche Ausnahme für Meldungen an Behörden, und Marktinformationen aus fremden Häusern müssen vor dem Handel auf ihre Herkunft geprüft werden.
Umgang mit vertraulichen Informationen Dritter im Rohstoffhandel; Meldewege zu Behörden nicht vertraglich verbauen
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Section 6(c)(1) und Section 23(h)–(j) Commodity Exchange Act; CFTC Regulations 180.1(a)(1), (3) und 165.19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Der Händler hat nach eigenen Angaben freiwillig Abhilfe geschaffen (Richtlinien zur Marktintegrität, Kontrollen der marktbezogenen Kommunikation, mehr Schulung und Compliance-Tests).
- Veröffentlicht
- 17.06.2024
Originalbetrag 55.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2024.
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.06.2026 · Direktlink
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14.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Stromausfällen 2,28 Mio. €
Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung einen unzureichenden Dienst bei einer wesentlichen öffentlichen Leistung darstellten. Zugleich regte sie beim Energieministerium und beim Regulierer ANEEL die Prüfung einer Zwangsverwaltung oder des Konzessionsentzugs an; den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im November 2024 zurück. Einen betragsgleichen Bescheid hatte die Behörde kurz zuvor gegen einen anderen Stromverteiler desselben Konzerns erlassen.
Versorger haften verbraucherrechtlich für lange Ausfälle; neben Bußgeldern droht die Prüfung konzessionsrechtlicher Konsequenzen.
Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 14.06.2024
Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.06.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.06.2026 · Direktlink
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06.06.2024 ein italienischer EnergieversorgerGarante: 6,4 Mio. EUR gegen Energieversorger wegen unerlaubter Werbeanrufe 6,42 Mio. €
Nach 108 Meldungen und 7 Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe stellte der Garante fest, dass für den Energieversorger ohne Einwilligung oder bei im Widerspruchsregister eingetragenen Nummern telefoniert wurde und das Unternehmen Agenturen und Unteragenturen nicht ausreichend kontrollierte: In einer Stichprobenwoche stammten 657 von 747 Verträgen aus unzulässigen Kontakten. Neben einer Geldbuße von 6.419.631 EUR untersagte die Behörde die weitere Verarbeitung der Daten der Beschwerdeführer und ordnete die Information der 657 Betroffenen sowie Kontrollen an, die Verträge aus unzulässigen Kontakten von den Systemen fernhalten.
Verträge aus unzulässigen Werbekontakten dürfen gar nicht erst ins System gelangen – Audits und das Entfernen einzelner Agenten reichen nicht.
Einwilligung und Widerspruchsregister im Telemarketing
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, d und f, Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 lit. a, 24 Abs. 1, 25 und 28 DSGVO; Art. 130 Abs. 3 und 3-bis Codice privacy (D.Lgs. 196/2003)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Mildernd: rasche Umsetzung früherer Anordnungen des Garante (Art. 83 Abs. 2 lit. i DSGVO).
- Veröffentlicht
- 26.06.2024
- Garante Privacy, Presse und Kommunikation (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink
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04.06.2024 ein brasilianischer StromverteilerSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen brasilianischen Stromverteiler wegen langer Stromausfälle 2,28 Mio. €
Die Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL. Sie warf dem Unternehmen vor, die Stromversorgung als wesentliche öffentliche Dienstleistung unterbrochen und nur verzögert wiederhergestellt zu haben, sodass die Leistung weder den berechtigten Erwartungen noch den Vorschriften entsprach. Den Widerspruch des Unternehmens wies der Nationale Verbrauchersekretär im November 2024 zurück.
Versorger brauchen belastbare Pläne zur schnellen Wiederherstellung nach Großstörungen – lange Ausfälle werden auch verbraucherrechtlich sanktioniert.
Versorgungssicherheit und Störungsmanagement bei Energieversorgern
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 VII, Art. 6 X, Art. 20 und Art. 22 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 57 CDC; Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 04.06.2024
Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2024.
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink
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28.05.2024 eine schottische Offshore-WindparkgesellschaftOfgem: Offshore-Windpark zahlt 33,14 Mio. GBP wegen überhöhter Abregelungsgebote 39 Mio. €
Die Betreiberin des Offshore-Windparks räumte ein, gegen die Transmission Constraint Licence Condition verstoßen zu haben, weil sie für die Abregelung ihrer Erzeugung bei Netzengpässen im Ausgleichsmechanismus überhöhte Preise verlangt und damit die Kosten für Verbraucher erhöht hatte. Statt eines förmlichen Verfahrens zahlte sie 33,14 Mio. GBP in den Redress-Fonds von Ofgem und änderte ihre Gebotspolitik; nach eigener Darstellung war der Verstoß unbeabsichtigt.
Wer in Engpasssituationen kaum Konkurrenz hat, darf das nicht für überhöhte Preise nutzen – und muss die Rechtskonformität seiner Gebote nachvollziehbar prüfen und dokumentieren.
Preisgestaltung bei Marktmacht in Engpasssituationen
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Condition 20A Electricity Generation Standard Licence Conditions (Transmission Constraint Licence Condition)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis, volle Kooperation und sofortige Änderung der Gebotspolitik; Abschluss ohne förmliche Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
Originalbetrag 33.140.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.
- Ofgem, Bußgelder und Redress-Zahlungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.05.2026 · Direktlink
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28.05.2024 ein japanischer EnergieversorgerEnergieversorger: Surcharge für irreführende Werbung mit günstigeren Stromtarifen 9,71 Mio. €
Der Versorger warb von April 2022 bis Januar 2023 auf seiner Website und in einer Broschüre damit, dass zwei Haushaltstarife eines seiner Tarifpläne für Haushalte mit bis zu bzw. über 400 kWh Monatsverbrauch günstiger seien als sein Standardtarif. Weil die Brennstoffkostenanpassung in diesen Tarifen höher ausfiel, traf das in manchen Fällen nicht zu; nach gemeinsamen Ermittlungen mit einer Regionalstelle der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会) wurde ein Surcharge von 1.655.940.000 JPY festgesetzt (1.086.170.000 JPY für den einen, 569.770.000 JPY für den anderen Tarif).
Tarifvergleiche müssen auch variable Preisbestandteile wie Brennstoffkostenanpassungen berücksichtigen, sonst wird aus „günstiger“ eine irreführende Preisangabe.
Preis- und Tarifvergleiche in der Werbung
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
Originalbetrag 1.655.940.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.05.2026 · Direktlink
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03.04.2024 ein niederländischer EnergieversorgerEnergieversorger: 1,1 Mio. Euro für irreführende Telefonwerbung für Energieverträge 1,1 Mio. €
Telefonverkäufer des Energieversorgers gaben nicht zu erkennen, dass sie in dessen Auftrag anriefen, stellten die Anrufe als „Preisschutz“ oder Vertragsprüfung dar und setzten Angerufene unter Druck; die Kundinnen und Kunden landeten in teuren Festpreisverträgen mit hohen Kündigungsgebühren. Die ACM verhängte 1,1 Mio. Euro.
Vertriebsanrufe müssen offenlegen, wer anruft und zu welchem Zweck – das Unternehmen haftet für seine Callcenter.
Telefonvertrieb und Gesprächsleitfäden (auch bei Vertriebspartnern)
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Niederländisches Verbraucherrecht: Verbot irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 03.04.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2026 · Direktlink
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08.03.2024 ein niederländischer Vermittler von EnergieverträgenACM: Bußgeld gegen einen Vermittler von Energieverträgen, gerichtlich herabgesetzt 395.000 €
Telefonverkäufer des Vermittlers verschleierten beim Verkauf von Energieverträgen den Zweck des Anrufs und gaben sich etwa als Netzbetreiber oder bisheriger Versorger aus. Die ACM verhängte gegen das Unternehmen ein Bußgeld von 400.000 EUR; die Rechtbank Rotterdam bestätigte am 19. Juni 2025 die Verstöße, setzte das Bußgeld wegen überlanger Verfahrensdauer aber auf 395.000 EUR herab. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.
Wer Vertrieb per Telefon betreibt oder beauftragt, muss Gesprächsleitfäden und Stichproben so gestalten, dass sich Anrufer stets offen als Verkäufer zu erkennen geben.
Irreführende Telefonakquise über Vertriebspartner
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. c, Art. 6:193d und Art. 6:193f lit. b BW; Bußgelder gegen faktische Leiter nach Art. 5:1 Abs. 3 Awb i. V. m. Art. 51 Abs. 2 Sr
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung um 5.000 EUR durch die Rechtbank wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Veröffentlicht
- 08.04.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.03.2026 · Direktlink
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01.03.2024 ein Schweizer RohstoffhandelshausRohstoffhandelshaus verurteilt: rund 86,7 Mio. CHF wegen Korruption im Ölgeschäft Ecuadors 90,5 Mio. €
Das Genfer Rohstoffhandelshaus traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass in seinem Namen von 2013 bis 2017 fremde Amtsträger im Zusammenhang mit der ecuadorianischen Erdölindustrie bestochen wurden. Die BA verurteilte das Handelshaus – koordiniert mit US-Behörden – zu rund 86,7 Mio. CHF, davon 4,3 Mio. CHF Busse.
Rohstoffhändler müssen Vermittlerzahlungen im Staatsgeschäft lückenlos prüfen – die Einziehung von Gewinnen übersteigt die Busse bei weitem.
Zahlungen über Vermittler an staatliche Ölgesellschaften
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 01.03.2024
Originalbetrag 86.700.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.03.2024.
- Bundesanwaltschaft, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2026 · Direktlink
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21.02.2024 vier slowakische Elektrotechnik- und EnergiebauunternehmenPMÚ: 7,2 Mio. EUR und Vergabesperren wegen Angebotsabsprache bei Umspannwerk-Ausschreibung 7,17 Mio. €
Der Rat des slowakischen Kartellamts PMÚ ahndete eine Angebotsabsprache in der Ausschreibung des Übertragungsnetzbetreibers für den Umbau des 400-kV-Umspannwerks Podunajské Biskupice mit Geldbußen von zusammen 7.165.100 EUR: 4.436.700 EUR, 1.792.500 EUR, 776.200 EUR und 159.700 EUR gegen die vier Unternehmen. Die ersten drei Unternehmen wurden zudem für drei Jahre von öffentlichen Vergaben ausgeschlossen. Die Erstentscheidung vom 11. September 2023 hatte zusammen 7.233.751 EUR und für das vierte Unternehmen eine einjährige Sperre vorgesehen; gegen zwei weitere Unternehmen wurde das Verfahren eingestellt.
Abgestimmte Angebote in öffentlichen Ausschreibungen kosten neben der Geldbuße den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Jahre.
Angebotsabsprachen in öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR), Rada úradu
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 lit. a, c und f, § 38 Abs. 1, § 38e, § 38h Zákon č. 136/2001 Z. z. (Fassung bis 26. 12. 2016); Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 14.03.2024
- PMÚ SR, Startseite mit Meldungen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.02.2026 · Direktlink
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19.02.2024 ein britisches Wasser- und AbwasserunternehmenWasserversorger: 2,07 Mio. GBP Strafe für Rohabwasser in den River Trent 2,42 Mio. €
Das Gericht verhängte gegen den Wasserversorger Geldstrafen von 1.072.000 GBP und 1.000.000 GBP (zusammen 2.072.000 GBP) zuzüglich 16.476,67 GBP Kosten, weil aus dem Klärwerk Strongford bei Stoke-on-Trent zwischen November 2019 und Februar 2020 rund 260 Mio. Liter Rohabwasser genehmigungswidrig in den River Trent gelangten. Eine von drei Förderpumpen war wochenlang ausgefallen, als eine zweite versagte; zudem waren die Durchflussgrenzen des Werks von Hand verändert worden. Der Richter wertete das Fehlen einer tragfähigen Notfallplanung als rücksichtslos („reckless“).
Wer kritische Pumpen ohne Reserve und Ersatzteilplan betreibt, riskiert bei Ausfällen erhebliche Einleitungen und hohe Strafen.
Notfallplanung und Ersatzteilvorsorge für kritische Anlagen
- Behörde / Gericht
- Cannock Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis in einer früheren Verhandlung; Maßnahmen am Standort nach dem Vorfall.
- Veröffentlicht
- 20.02.2024
Originalbetrag 2.072.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2024.
- Environment Agency, Behördenauftritt (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.02.2026 · Direktlink
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08.02.2024 ein großer italienischer EnergieversorgerGarante: Rekordbuße von 79 Mio. Euro gegen Energieversorger wegen illegalem Telemarketing 79,1 Mio. €
Nicht autorisierte Vermittler nutzten Sicherheitslücken in den Kunden- und Aktivierungssystemen des Versorgers für illegales Telemarketing; über Jahre wurden mindestens 9.300 Verträge aktiviert, 978 davon von Firmen außerhalb des Vertriebsnetzes angekauft. Die Garante verhängte 79.107.101 Euro; das Tribunale di Roma bestätigte die Entscheidung am 18.09.2025, ein Rechtsmittel ist anhängig.
Wer Vertrieb über Partner organisiert, muss seine Systeme gegen fremde Zugriffe sichern und Verträge aus unbekannten Quellen zurückweisen.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO; Codice privacy (Telemarketing)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 29.02.2024
- Garante Privacy, Presse und Kommunikation (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.02.2026 · Direktlink
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07.02.2024 ein spanischer EnergiekonzernAEPD: 3 Mio. Euro gegen Energiekonzern als Auftragsverarbeiter der Konzernfirmen 3 Mio. €
Die Konzernobergesellschaft betreibt als Auftragsverarbeiter eine gemeinsame Datenbank für mehrere Konzerngesellschaften; bei dem Angriff auf die Netztochter des Konzerns gelangte der Angreifer über die unzureichende logische Trennung auch an Kundendaten anderer Konzernfirmen. Weil der Konzern die Risiken der gemeinsamen Speicherung nicht analysiert und keine angemessenen Maßnahmen getroffen hatte, verhängte die AEPD 2.000.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f) und 1.000.000 Euro (Art. 32), zusammen 3.000.000 Euro.
Auch ein konzerninterner Auftragsverarbeiter haftet selbst für die Sicherheit und muss Mandanten in gemeinsamen Datenbanken wirksam trennen.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 18.04.2024
- AEPD, Resoluciones (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.02.2026 · Direktlink
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06.02.2024 ein spanischer EnergieversorgerAEPD: 5 Mio. Euro gegen Energieversorger wegen täuschender Kundenwerbung durch Dienstleister 5 Mio. €
Ein für den Energieversorger tätiger Auftragsverarbeiter nutzte Daten aus der Kundendatenbank eines anderen Versorgers, um Kunden telefonisch unter dem Anschein zu werben, im Auftrag ihres bisherigen Anbieters anzurufen; der Energieversorger beendete den Vertrag erst nach Monaten. Die AEPD verhängte je 2.500.000 Euro wegen Verstößen gegen Treu und Glauben/Transparenz (Art. 5 Abs. 1 lit. a) und die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2), zusammen 5.000.000 Euro, und ordnete Risikoanalyse und Kontrollen der Vertriebsdienstleister an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
Wer Kundengewinnung an Dienstleister auslagert, muss deren Methoden prüfen und bei Täuschung sofort eingreifen.
Kontrolle von Vertriebsdienstleistern und lautere Kundengewinnung
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 5 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 18.09.2024
- AEPD, Resoluciones (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink
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05.02.2024 ein spanischer StromverteilnetzbetreiberAEPD: 3,5 Mio. Euro gegen spanischen Stromnetzbetreiber nach Angriff auf Webanwendung 3,5 Mio. €
Über eine Schwachstelle in einer Webanwendung des Stromverteilnetzbetreibers griff ein Angreifer auf Daten von rund 1,35 Millionen Kunden zu. Die AEPD verhängte 2.500.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und 1.000.000 Euro wegen Art. 32 DSGVO, zusammen 3.500.000 Euro.
Kundenportale müssen regelmäßig auf Schwachstellen geprüft und zeitnah gepatcht werden.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 18.04.2024
- AEPD, Resoluciones (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.02.2026 · Direktlink
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27.12.2023 ein portugiesischer Strom- und GasversorgerPortugal: 139.500 Euro gegen Energieversorger wegen Verträgen und Wechseln ohne Zustimmung 139.500 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 49 Ordnungswidrigkeiten eines portugiesischen Strom- und Gasversorgers mit einer Gesamtgeldbuße von 279.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 139.500 EUR. Es ging vor allem um Vertragsabschlüsse und Lieferantenwechsel für Strom und Gas ohne ausdrückliche und informierte Zustimmung, verspätete Wechselanträge und fehlende Pflichtangaben auf der Website; betroffene Kunden erhielten insgesamt 1.600 EUR Entschädigung.
Ohne belegte, informierte Zustimmung des Kunden darf kein Energieliefervertrag begründet und kein Wechsel beantragt werden.
Einwilligung beim Vertragsabschluss und Lieferantenwechsel
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j und Art. 29 Abs. 3 lit. j, i. V. m. RRC-SE 2014, RRC-GN 2016 und RRC 2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geständnis, Zusammenarbeit, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigung der Kunden im Vergleichsverfahren.
- ERSE, Sanktionsentscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.12.2025 · Direktlink
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14.12.2023 ein griechisches MineralölunternehmenGriechenland: 9,2 Mio. EUR gegen ein Mineralölunternehmen wegen Behinderung einer Durchsuchung 9,2 Mio. €
Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Rahmen einer Untersuchung des Mineralölmarkts arbeitete ein griechisches Mineralölunternehmen nach der Entscheidung der griechischen Wettbewerbskommission nicht aktiv mit, sondern verursachte Hindernisse und Verzögerungen und stellte die Unversehrtheit und Verfügbarkeit der Geschäftsunterlagen nicht sicher. Die Kommission verhängte gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 9.200.000 EUR.
Ein Dawn-Raid-Leitfaden mit klaren Zuständigkeiten und Aufbewahrungsregeln verhindert, dass Unkooperativität teurer wird als der eigentliche Vorwurf.
Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids) und Sicherung von Unterlagen
- Behörde / Gericht
- Επιτροπή Ανταγωνισμού (Hellenic Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 39 Abs. 5 ν. 3959/2011
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 30.09.2024
- Epitropi Antagonismou, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
- Epitropi Antagonismou, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.12.2025 · Direktlink
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13.11.2023 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung beauftragteBNetzA: 285.000 Euro gegen Auftraggeber von Werbeanrufen für Energieversorgung 285.000 €
Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung in Auftrag gegeben hatte, ein Bußgeld von 285.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Mit den übrigen Energie-Verfahren trug es dazu bei, dass die Behörde 2023 Bußgelder von insgesamt 1,435 Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängte.
Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Bundesnetzagentur, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung mit Archiv-Übersicht der Bußgelder ab 2017 (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.11.2025 · Direktlink
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25.10.2023 ein spanischer EnergieversorgerAEPD: 6,1 Mio. Euro gegen Energieversorger nach im Netz angebotenen Zugangsdaten 6,1 Mio. €
Der Energieversorger erfuhr durch Anzeigen in einem sozialen Netzwerk, in denen Zugangsdaten zu einer Plattform des Versorgers angeboten wurden, von unbefugten Zugriffen auf Kundendaten. Die AEPD verhängte 2.500.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f), 1.500.000 Euro (Art. 32), je 800.000 Euro für die verspätete Meldung (Art. 33) und die unvollständige Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 34) sowie 500.000 Euro für Übermittlungen an Dienstleister in Drittländern (Art. 44), zusammen 6.100.000 Euro, und ordnete an, die Übermittlungen rechtskonform zu gestalten.
Werden Zugangsdaten offen zum Kauf angeboten, muss sofort gesperrt, gemeldet und vollständig informiert werden.
Schutz von Zugangsdaten und fristgerechte Meldung von Datenpannen
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32, 33, 34, 44 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 26.01.2024
- AEPD, Resoluciones (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.10.2025 · Direktlink
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18.10.2023 ein portugiesischer StromverteilnetzbetreiberPortugal: 60.500 Euro gegen einen Netzbetreiber wegen unzulässiger Stromabschaltungen 60.500 €
Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen einen Stromverteilnetzbetreiber eine Geldbuße von 121.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 60.500 EUR, weil er sechs Verbrauchern ohne zulässigen Grund den Strom abstellte, fünf Kunden fällige Entschädigungen verspätet zahlte und auf seiner Website die zuständigen Schlichtungsstellen nicht angab. Die noch nicht entschädigten Kunden erhielten je 50 EUR.
Netzbetreiber brauchen verlässliche Prüfschritte, bevor sie einen Anschluss abschalten, und automatische Prozesse für fällige Entschädigungen.
Versorgungsunterbrechungen nur in gesetzlich zulässigen Fällen; Entschädigungen fristgerecht zahlen
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j, i. V. m. Decreto-Lei n.º 29/2006, Regulamento das Relações Comerciais, Regulamento da Qualidade de Serviço und Lei n.º 23/96
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigungen im Vergleichsverfahren.
- ERSE, Sanktionsentscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2025 · Direktlink
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13.10.2023 ein niederländisches Offshore-BauunternehmenNiederlande: 27.000 € Bußgeld gegen ein Offshore-Bauunternehmen, Projektcrew arbeitete bis zu 27 Tage am Stück 27.000 €
Der niederländische Minister für Soziales und Beschäftigung verhängte gegen ein niederländisches Unternehmen, das unter anderem Offshore-Windparks baut und wartet, ein Bußgeld von 27.000 €: Nach Feststellungen der Bergbauaufsicht Staatstoezicht op de Mijnen hatten zwölf Beschäftigte einer Projektcrew beim Bau eines Windparks auf See zwischen dem 23. November und dem 20. Dezember 2022 an mehr als 14 aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet, elf davon 20 Tage und einer 27 Tage am Stück. Das Unternehmen berief sich vergeblich darauf, für die überwiegend auf einem Kranschiff tätige Crew gälten die Arbeitszeitregeln für Seeleute; das zuständige Gericht wies seine Klage am 20. November 2025 ab.
Bei Offshore-Einsätzen entscheidet die Art der Arbeit über das anwendbare Arbeitszeitrecht: Wer für einen Windpark arbeitet, unterliegt den strengeren Offshore-Regeln, auch wenn die Crew überwiegend an Bord eines Schiffes tätig ist.
Höchstzahl aufeinanderfolgender Arbeitstage bei Offshore-Einsätzen
- Behörde / Gericht
- Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (Bußgeld; Aufsicht: Staatstoezicht op de Mijnen); bestätigt durch Rechtbank Rotterdam
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- Arbeidstijdenwet; Art. 5.14:2 Abs. 3 i. V. m. Art. 5.17:2 Arbeidstijdenbesluit (Arbeit auf, von oder für einen Windpark auf See)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 01.12.2025
- Rechtspraak, Entscheidungsdatenbank (Suche) (Entscheidung 2023) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2025 · Direktlink
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28.09.2023 ein italienischer EnergieversorgerGarante: 10 Mio. EUR gegen Energieversorger wegen untergeschobener Energieverträge 10 Mio. €
Der Energieversorger schloss Strom- und Gasverträge über ein Netz von rund 280 Haustürvertretern ab, ohne mit Warnsystemen, Kontrollen der Agenturen oder Richtigkeitsprüfungen sicherzustellen, dass die erfassten Daten zu den tatsächlichen Anschlussnutzern gehörten; so entstanden nicht bestellte Verträge mit unrichtigen oder veralteten Daten von über 5.000 Personen. Der Garante verhängte 10.000.000 EUR, ordnete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen an und schränkte die weitere Verarbeitung der Daten der betroffenen Kunden endgültig ein.
Vertragsdaten aus dem Außendienst müssen vor der Aktivierung auf Richtigkeit und den tatsächlichen Kundenwillen geprüft werden.
Datenrichtigkeit und Kontrolle im Außendienstvertrieb
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 5 Abs. 2 und Art. 24 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Rasch ergriffene erste Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen, aktive Kooperation, keine früheren Verstöße und die Kosten, die das Unternehmen zugunsten von Beschwerdeführern mit nicht bestellten Verträgen getragen hatte.
- Veröffentlicht
- 23.10.2023
- Garante Privacy, Presse und Kommunikation (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.09.2025 · Direktlink
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26.09.2023 ein rumänischer EnergieversorgerRumänischer Energieversorger: 164.150 RON wegen offen abrufbarer Kundendatei und Cookies 33.028 €
Auf der Website des Energieversorgers lag etwa zweieinhalb Jahre lang eine über Suchmaschinen auffindbare Datei mit Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Vertragsdaten von mindestens 750 Personen. Außerdem setzte die Website nicht notwendige Cookies vor der Einwilligung und ließ sie auch nach Ablehnung bestehen. Die ANSPDCP verhängte 124.150 RON nach der DSGVO und 40.000 RON nach dem Gesetz 506/2004 (zusammen 164.150 RON) und ordnete Abhilfe an.
Websites regelmäßig auf öffentlich indexierte Dateien prüfen und sicherstellen, dass eine Cookie-Ablehnung technisch tatsächlich greift.
Öffentlich erreichbare Dateien auf Websites; Cookie-Banner ohne Wirkung
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 DSGVO; Art. 4 Abs. 5 Legea nr. 506/2004 (rumänisches ePrivacy-Gesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 26.09.2023
Originalbetrag 164.150 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2023.
- ANSPDCP, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2025 · Direktlink
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07.09.2023 sechs französische Dienstleister für NuklearanlagenNuklearstandort Marcoule: 31,239 Mio. EUR für Absprachen bei CEA-Ausschreibungen 31,2 Mio. €
Sechs Dienstleister für Engineering, Wartung, Rückbau und Abfallbehandlung an Nuklearstandorten sprachen sich bei Ausschreibungen des Commissariat à l’énergie atomique (CEA) für den Standort Marcoule ab: innerhalb eines ab März 2016 geltenden Rahmenvertrags bis zu einer Durchsuchung im Februar 2019 sowie bei Einzelausschreibungen zwischen April 2014 und Oktober 2017, unter anderem mit Scheinangeboten. Die Autorité de la concurrence verhängte gegen einen ersten Dienstleister (mit zwei Konzerngesellschaften) 13.911.000 EUR, einen zweiten (mit seiner Konzernmutter) 11.056.000 EUR, einen dritten (mit seiner Konzernmutter) 6.242.000 EUR, einen vierten 20.000 EUR und einen fünften 10.000 EUR. Der sechste Dienstleister erhielt als Kronzeuge vollen Erlass.
Scheinangebote und Aufteilungen von Aufträgen bleiben auch innerhalb eines Rahmenvertrags verbotene Kartelle.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung: vollständiger Bußgelderlass für den sechsten Dienstleister und seine Muttergesellschaften.
- Veröffentlicht
- 07.09.2023
- Autorité de la concurrence, Décision 23-D-08 du 7 septembre 2023 (Entscheidungsseite) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Décision 23-D-08 (Volltext, PDF) Entscheidung einer Behörde
- Autorité de la concurrence, Communiqué de presse zu 23-D-08 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.09.2025 · Direktlink
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03.08.2023 ein britischer EnergiewechseldienstICO: 30.000 Pfund gegen Energiewechseldienst wegen über 41 Millionen Werbe-E-Mails und -SMS 34.695 €
Die ICO verhängte am 3. August 2023 gegen einen britischen Anbieter eines automatischen Wechseldienstes für Energieverträge eine Geldbuße von 30.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO gingen zwischen dem 20. Oktober 2020 und dem 10. Mai 2021 39.906.342 von Partnern im Auftrag des Unternehmens versandte Werbe-E-Mails bei Empfängern ein; zudem empfingen Teilnehmer zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 4. Mai 2021 1.511.547 Werbe-SMS des Unternehmens selbst, jeweils ohne wirksame Einwilligung. 102.132 dieser SMS enthielten keine gültige Abmeldeadresse. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 22 und 23 PECR. Die ICO veröffentlichte den Fall am 25. August 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.08.2025 · Direktlink
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25.07.2023 ein börsennotierter tschechischer EnergiekonzernČNB: 1 Mio. CZK gegen Energiekonzern wegen verspäteter Ad-hoc-Meldung zu Dividendenantrag 41.585 €
Die ČNB verhängte gegen einen börsennotierten Energiekonzern eine Geldbuße von 1.000.000 CZK. Der Konzern hatte einen am 14. Juni 2022 erhaltenen Gegenantrag des Mehrheitsaktionärs, vertreten durch das Finanzministerium, zur Erhöhung der Dividende um 4 CZK auf 48 CZK je Aktie und zu einer späteren Fälligkeit nicht so bald wie möglich veröffentlicht und nicht an die ČNB übermittelt, obwohl er eine Insiderinformation war. Der Bankrat der ČNB bestätigte die Entscheidung am 16. November 2023 bis auf eine redaktionelle Änderung.
Auch Anträge eines Großaktionärs zur Hauptversammlung können Insiderinformationen sein und müssen sofort auf Ad-hoc-Pflicht geprüft werden.
Erkennen und Veröffentlichen von Insiderinformationen
- Behörde / Gericht
- Česká národní banka (ČNB)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014); § 127 Abs. 2, § 172 Abs. 2 lit. c, § 177 Abs. 1 lit. b und Abs. 4 lit. a Zákon č. 256/2004 Sb. (ZPKT)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 1.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2023.
- ČNB, rechtskräftige Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.07.2025 · Direktlink
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20.07.2023 ein spanischer StromerzeugerCNMC: 6 Mio. Euro Geldbuße gegen einen Stromerzeuger wegen Preismanipulation am Regelmarkt 6 Mio. €
Die CNMC verhängte gegen den Stromerzeuger eine Geldbuße von 6.000.000 Euro, weil eines seiner Gaskraftwerke zwischen März 2019 und Dezember 2020 auf dem Markt für technische Beschränkungen ungerechtfertigt überhöhte Preise bot, die deutlich von den eigenen Geboten im Day-Ahead-Markt abwichen. Zusätzlich muss das Unternehmen 35.500.000 Euro als Schadensausgleich über 22 Monate an den Systembetreiber (Operador del Sistema) zugunsten der Nachfrageseite leisten; dieser Ausgleich ist keine Geldbuße und im Betrag nicht enthalten.
Gebote in Regel- und Ausgleichsmärkten dürfen nicht ohne sachlichen Grund deutlich von den eigenen Geboten in anderen Marktsegmenten abweichen; das Ausnutzen geringen Wettbewerbs kann als Preismanipulation mit Schadensausgleich geahndet werden.
Gebotsverhalten und Manipulationsverbot in Energiemärkten
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Art. 65.33 und Art. 69.1.b) Ley 24/2013 del Sector Eléctrico
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 27.07.2023
- CNMC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.07.2025 · Direktlink
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28.06.2023 ein französischer und ein britischer Anlagenbauer für die Energiebranche aus derselben GruppePNF: CJIP mit zwei Energie-Anlagenbauern über 208,94 Mio. Euro 208,9 Mio. €
Zwei Gesellschaften einer früheren Anlagenbaugruppe für die Energiebranche schlossen mit dem Parquet national financier eine CJIP wegen möglicher Bestechung ausländischer Amtsträger im Zusammenhang mit 2008 und 2009 geschlossenen Verträgen in Ghana und Äquatorialguinea. Die französische Gesellschaft zahlt eine Geldauflage von 54.146.000 EUR, die britische von 154.792.000 EUR, zusammen 208.938.000 EUR; die Vereinbarung wurde am 28.06.2023 validiert.
Bei Großaufträgen mit staatlichen Energieunternehmen müssen Kontakte von Vermittlern zu Amtsträgern und deren Angehörigen besonders streng geprüft werden.
Bestechung ausländischer Amtsträger bei Großprojekten im Energiesektor
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 28.06.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 28 juin 2023 (CJIP Technip Energies France / Technip UK) Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public vom 22. Juni 2023 (Technip Energies France, Technip UK) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2025 · Direktlink
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28.06.2023 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung beauftragteBNetzA: 275.000 Euro gegen Auftraggeber von Werbeanrufen für Energieversorgung 275.000 €
Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Energieversorgung beauftragt hatte, ein Bußgeld von 275.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Nach der Jahresbilanz der Behörde täuschten Anrufer in den Energiefällen 2023 vielfach vor, vom bisherigen Versorger oder einem Vergleichsportal zu kommen.
Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Bundesnetzagentur, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung mit Archiv-Übersicht der Bußgelder ab 2017 (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2025 · Direktlink
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30.05.2023 ein britischer Energieversorger für GeschäftskundenICO: 120.000 Pfund gegen Energieversorger wegen Werbeanrufen an Unternehmen über ausländische Callcenter 138.945 €
Die ICO verhängte am 30. Mai 2023 gegen einen britischen Energieversorger für Geschäftskunden eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO veranlasste das Unternehmen zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 über ausländische Callcenter unerbetene Werbeanrufe vor allem an Unternehmen, die im TPS- oder CTPS-Sperrregister eingetragen waren oder weiteren Anrufen widersprochen hatten; die Anrufer gaben sich teils als ein anderes Energieunternehmen oder als bisheriger Versorger aus, nannten die vorgeschriebenen Angaben nicht und unterdrückten eine Rückrufnummer. Die genaue Zahl der Anrufe ließ sich laut ICO wegen falscher Firmennamen und gefälschter Rufnummern nicht ermitteln. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 96.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 8. Juni 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.05.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.05.2025 · Direktlink
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09.05.2023 ein britischer Energievermittler für GeschäftskundenICO: 100.000 Pfund gegen Energievermittler wegen über 410.000 Werbeanrufen an Unternehmen 114.956 €
Die ICO verhängte am 9. Mai 2023 gegen einen britischen Energievermittler für Geschäftskunden eine Geldbuße von 100.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2021 410.369 unerbetene Werbeanrufe an Teilnehmer, die im TPS- oder CTPS-Sperrregister eingetragen waren; die ICO und das TPS erhielten 73 Beschwerden, überwiegend von Unternehmen. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 80.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 16. Mai 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.05.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.05.2025 · Direktlink
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26.04.2023 ein britisches Wasser- und AbwasserunternehmenWasserversorger: 2,15 Mio. GBP Strafe für Verschmutzungen in Devon und Cornwall 2,43 Mio. €
Der Plymouth Magistrates' Court verhängte gegen den Wasserversorger eine Geldstrafe von 2.150.000 GBP sowie 280.000 GBP Kosten und 170 GBP Opferzuschlag. Das Unternehmen hatte sich in 13 Anklagepunkten schuldig bekannt: sechs unerlaubte Einleitungen und sieben Verstöße gegen Genehmigungsauflagen zwischen 2016 und 2020 an Klärwerken in Lostwithiel, Kilmington, Crediton und Torpoint sowie an der Pumpstation Watergate Bay. Nach Feststellung der Environment Agency lagen gemeinsame Mängel im Managementsystem zugrunde, u. a. wurde auf Alarme nicht angemessen reagiert.
Alarme, auf die niemand reagiert, schützen nicht; Betreiber brauchen klare Abläufe, wer bei Störmeldungen was tut.
Alarmmanagement und Umweltmanagementsystem in Kläranlagen
- Behörde / Gericht
- Plymouth Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis in einer früheren Verhandlung.
- Veröffentlicht
- 26.04.2023
Originalbetrag 2.150.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.04.2023.
- Environment Agency, Behördenauftritt (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.04.2025 · Direktlink
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04.04.2023 eine bulgarische Raffinerie und ein Kraftstoffgroßhändler derselben MineralölgruppeMineralölgruppe: 195,1 Mio. BGN wegen Sperrung von Tanklagern und Pipelines für Importeure 99,8 Mio. €
Die beiden Gesellschaften der Mineralölgruppe verweigerten nach den Feststellungen der KZK über mehr als fünf Jahre Importeuren und anderen Herstellern den Zugang zu ihren Steuerlagern, blockierten die mit den großen Seeterminals verbundenen Lager und ließen keine fremden Kraftstoffe durch ihre Produktenleitungen. Die KZK wertete das als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Lagern von Kraftstoffen und verhängte mit Entscheidung vom April 2023 Sanktionen von zusammen 195.136.175 BGN.
Wer knappe Infrastruktur wie Lager oder Leitungen kontrolliert, muss Anfragen von Wettbewerbern sachlich und diskriminierungsfrei behandeln.
Zugangsverweigerung zu wesentlicher Infrastruktur
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 21 Nr. 2 und 5 ЗЗК (bulgarisches Wettbewerbsschutzgesetz); Art. 102 lit. b AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 05.04.2023
Originalbetrag 195.136.175 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.04.2023.
- KZK, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.04.2025 · Direktlink
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03.03.2023 ein kanadischer Anbieter von Entsorgungsdiensten für die Öl- und GasindustrieCompetition Tribunal: Entsorger muss nach Übernahme eines Wettbewerbers 29 Anlagen verkaufen Anordnung
Das Competition Tribunal gab am 3. März 2023 dem Antrag der kanadischen Wettbewerbsbehörde gegen die bereits vollzogene Übernahme eines Wettbewerbers durch einen kanadischen Entsorgungsdienstleister teilweise statt und ordnete Veräußerungen an. Die beiden Unternehmen waren Wettbewerber bei Entsorgungsdiensten für die Öl- und Gasindustrie in Westkanada, und der Erwerber hatte sich auf die Effizienzeinrede des Wettbewerbsgesetzes berufen. Das Berufungsgericht wies die Berufung am 1. August 2023 zurück, das oberste Gericht lehnte die Zulassung der weiteren Berufung am 22. Februar 2024 ab; im Februar 2024 genehmigte die Wettbewerbsbehörde einen Käufer für 29 Anlagen des Erwerbers.
Auch eine vollzogene Fusion kann nachträglich zu Veräußerungen führen; die Berufung auf Effizienzvorteile schützt davor nicht automatisch.
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal (auf Antrag des Commissioner of Competition / Competition Bureau Canada)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
- Rechtsgrundlage
- Competition Act, Fusionskontrolle (Veräußerungsanordnung wegen erheblicher Minderung des Wettbewerbs in regionalen Märkten); Effizienzeinrede nach s. 96(1) geltend gemacht
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 07.03.2023
- Competition Tribunal, Entscheidungsübersichten (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.03.2025 · Direktlink
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01.03.2023 ein slowakischer PipelinebetreiberSlowakischer Pipelinebetreiber: 3.000 EUR – Korruptionshinweis an den Vorstand nie geprüft 3.000 €
Ein Beschäftigter des Pipelinebetreibers meldete im Oktober 2021 per E-Mail an den Vorstandsvorsitzenden und Generaldirektor den Verdacht eines überteuerten Auftrags. Das Unternehmen nahm die Meldung nicht als Hinweis entgegen, registrierte sie nicht, prüfte sie nicht binnen 90 Tagen und informierte den Hinweisgeber nicht über das Ergebnis.
Auch Hinweise, die formlos beim Vorstand eingehen, lösen die Prüf- und Rückmeldefristen der Meldestelle aus.
Hinweise erkennen und an die Meldestelle weiterleiten – auch an Führungskräfte gerichtete
- Behörde / Gericht
- Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
- Rechtsgrundlage
- Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5 und 7, § 11 Abs. 1, § 19 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Úrad na ochranu oznamovateľov, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2025 · Direktlink
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16.02.2023 ein bulgarischer KraftstoffgroßhändlerKraftstoffgroßhändler: 67,8 Mio. BGN wegen Preis-Kosten-Schere im Kraftstoffgroßhandel 34,7 Mio. €
Die KZK stellte fest, dass der marktbeherrschende Kraftstoffgroßhändler 2021 seine Preispolitik so änderte, dass Mengenrabatte für Käufe unter Steueraussetzung entfielen, während Käufer mit bereits entrichteter Verbrauchsteuer zusätzliche Nachlässe erhielten; dies wertete sie als Preis-Kosten-Schere gegenüber Wettbewerbern im Großhandel. Mit Entscheidung vom Februar 2023 verhängte sie eine Sanktion von 67.771.454 BGN.
Ein marktbeherrschender Anbieter muss Rabattsysteme darauf prüfen, ob sie nachgelagerte Wettbewerber aus dem Markt drängen.
Preisgestaltung marktbeherrschender Unternehmen gegenüber Wettbewerbern
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 21 ЗЗК (bulgarisches Wettbewerbsschutzgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 17.02.2023
Originalbetrag 67.771.454 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.02.2023.
- KZK, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.02.2025 · Direktlink
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04.01.2023 ein kanadisches EntsorgungsunternehmenEntsorgungsunternehmen: 343.000 CAD Geldstrafe für neun Verstöße an Bodenbehandlungsanlagen 238.808 €
Das Entsorgungsunternehmen verstieß an Anlagen zur Behandlung und Umladung kontaminierter Böden in Toronto zwischen 2018 und 2020 mehrfach gegen seine Umweltgenehmigungen: Die Lagerhalden überschritten die zulässige Höhe von acht Metern, das Gelände war nicht gesichert, ein fortlaufendes Wiegeprotokoll fehlte und Gasflaschen lagerten ohne Anprallschutz; an einem weiteren Standort nahm das Unternehmen organische Abfälle ohne Genehmigung an. Das Gericht verurteilte das Unternehmen wegen neun Verstößen nach dem Environmental Protection Act zu 343.000 CAD Geldstrafe zuzüglich 85.750 CAD Opferzuschlag.
Genehmigungsauflagen wie Haldenhöhen, Zugangssicherung und Mengenprotokolle müssen laufend kontrolliert werden, besonders nach behördlichen Hinweisen.
Einhaltung von Genehmigungsauflagen in der Abfallwirtschaft
- Behörde / Gericht
- Gericht in Toronto East (Ermittlung und Anklage: Ontario Ministry of the Environment, Conservation and Parks)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- Environmental Protection Act (Ontario), RSO 1990, c E.19 – Verstöße gegen Auflagen einer Ministeriumsgenehmigung und Abfallannahme ohne Genehmigung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 06.03.2023
Originalbetrag 343.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.01.2023.
- Ontario Newsroom, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.01.2025 · Direktlink
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28.12.2022 sieben polnische EntsorgungsunternehmenAbfallentsorger im Raum Posen: 6,75 Mio. PLN wegen Angebotsabsprachen bei Ausschreibungen 1,44 Mio. €
Sieben Entsorgungsunternehmen hatten bei den 2017 von einem Gemeindeverband für die Abfallwirtschaft im Ballungsraum Posen ausgeschriebenen Aufträgen zur Abholung und Entsorgung von Siedlungsabfällen die Bedingungen ihrer Angebote abgestimmt. Das UOKiK verhängte gegen die sechs beteiligten Gesellschaften Geldbußen von zusammen 6.750.461,06 PLN: gegen die beiden größten Beteiligten 4.539.078,26 und 1.363.499,98, gegen zwei Personengesellschaften 404.869,15 und 176.643,82 sowie gegen zwei weitere Gesellschaften 154.038,38 und 112.331,47 PLN. Geldbußen gegen natürliche Personen sind im Betrag nicht enthalten.
Angebote in öffentlichen Vergabeverfahren müssen unabhängig kalkuliert werden; jeder Austausch mit Wettbewerbern über Angebotsbedingungen ist tabu.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK), Delegatura w Poznaniu
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Nr. 7 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 6.750.461,06 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.12.2022.
- UOKiK, Entscheidungen des Präsidenten (Datenbank) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.12.2024 · Direktlink
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19.12.2022 ein slowakischer IndustrieparkbetreiberIndustrieparkbetreiber: 1,18 Mio. EUR für Bezugszwang im Industriepark 1,18 Mio. €
Der Betreiber des Industrieparks verpflichtete ansässige Unternehmen, Druckluft, Kälte, Stickstoff, Gas und Strom ausschließlich bei ihm zu beziehen, und verhinderte Eigenerzeugung oder Drittbezug. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 1.181.849 EUR und die Pflicht, den Rechtsverstoß abzustellen.
Wer Infrastruktur für Dritte betreibt, darf deren Energie- und Medienbezug nicht exklusiv an sich binden.
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- § 5 Abs. 3 lit. a Gesetz Nr. 187/2021, Art. 102 lit. a AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 18.01.2023
- PMÚ SR, Startseite mit Meldungen (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2024 · Direktlink
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15.12.2022 eine portugiesische Zweigniederlassung eines spanischen EnergieversorgersPortugal: 180.000 Euro gegen Energieversorger wegen Versorgerwechseln ohne Zustimmung 180.000 €
Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Energieversorger für 92 Ordnungswidrigkeiten eine Gesamtgeldbuße von 360.000 EUR, die sie im Vergleichsverfahren auf 180.000 EUR halbierte. Vorgeworfen wurden u. a. Strom- und Gaslieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden, verspätet eingereichte Wechselanträge, einseitige Preiserhöhungen ohne Mitteilung und Hinweis auf das Kündigungsrecht sowie nicht aufgezeichnete Vertragsgespräche.
Vertriebsprozesse im Energiehandel müssen die ausdrückliche Zustimmung zum Wechsel nachweisbar dokumentieren, etwa durch aufgezeichnete Gespräche.
Lieferantenwechsel nur mit ausdrücklicher Zustimmung; Preisänderungen transparent mitteilen
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (Regime Sancionatório do Setor Energético, RSSE) i. V. m. RRC-SE 2014, RRC-GN 2016, RQS 2017 und RRC 2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung und Entschädigung betroffener Kunden im Vergleichsverfahren (Halbierung der Geldbuße).
- ERSE, Sanktionsentscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.12.2024 · Direktlink
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22.11.2022 ein deutsches Unternehmen, das Werbeanrufe für Stromlieferverträge beauftragteBNetzA: 148.000 Euro gegen Auftraggeber unerlaubter Werbeanrufe für Stromverträge 148.000 €
Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Unternehmen, das Werbeanrufe für Stromlieferverträge in Auftrag gegeben hatte, ein Bußgeld von 148.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die amtliche Liste nennt weder den Namen noch weitere Einzelheiten; 2022 bündelte die Behörde ihre Ermittlungen nach eigenen Angaben in neun Großverfahren mit bis zu 3.000 Beschwerden je Verfahren.
Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.
Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (BNetzA)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Bundesnetzagentur, Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung mit Archiv-Übersicht der Bußgelder ab 2017 (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2024 · Direktlink
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10.11.2022 ein bulgarischer FernwärmeversorgerFernwärmeversorger: 845.794 BGN wegen Behinderung von Heizkostenabrechnern 432.454 €
Der einzige Fernwärmeversorger in einer bulgarischen Großstadt, zugleich im Markt der Heizkostenaufteilung tätig, förderte von 2015 bis 2020 die Abrechnung ohne Messgeräte und tauschte kostenlos Wasserzähler von Kunden anderer Abrechnungsdienstleister aus. Die KZK sah darin einen Missbrauch seiner beherrschenden Stellung zulasten der konkurrierenden Abrechner und verhängte mit Entscheidung vom November 2022 eine Sanktion von 845.794 BGN.
Ein Versorgungsmonopolist darf seine Stellung nicht nutzen, um Wettbewerber auf einem angrenzenden Dienstleistungsmarkt zu verdrängen.
Marktmacht im Netzgeschäft nicht auf Nachbarmärkte übertragen
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 21 Nr. 2 ЗЗК (bulgarisches Wettbewerbsschutzgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 15.11.2022
Originalbetrag 845.794 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.11.2022.
- KZK, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.11.2024 · Direktlink
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09.11.2022 drei brasilianische Flugkraftstoffhändler und eine FlughafenbetreiberinCADE: 152,85 Mio. BRL wegen Zugangsverweigerung zu Kerosinanlage eines Großflughafens 29,4 Mio. €
Der CADE-Tribunal verurteilte mehrheitlich drei Kraftstoffhändler sowie die Betreiberin eines internationalen Flughafens, weil sie einem Wettbewerber ohne sachlichen Grund die Aufnahme in den Pool verweigerten, der die als wesentliche Infrastruktur eingestufte Betankungsanlage für Flugkraftstoff am Flughafen betreibt. Die Geldbußen betragen 62.290.894,61 BRL, 61.713.350,08 BRL und 26.758.338,99 BRL für die drei Kraftstoffhändler sowie 2.087.534,56 BRL für die Flughafenbetreiberin, zusammen 152.850.118,24 BRL. Zudem mussten die Beteiligten Zugangsregeln für interessierte Dritte veröffentlichen.
Wer eine gemeinsam betriebene, unverzichtbare Infrastruktur kontrolliert, muss Wettbewerbern Zugang zu objektiven und diskriminierungsfreien Bedingungen gewähren.
Zugang zu wesentlichen Einrichtungen und Marktabschottung
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 36 caput I, II und IV i. V. m. § 3 III und IV Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência) für Vibra, Raízen und Air BP; Art. 36 caput I i. V. m. § 3 III Lei nº 12.529/2011 für GRU Airport
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 10.11.2022
Originalbetrag 152.850.118,24 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.11.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.11.2024 · Direktlink
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03.11.2022 ein britischer RohstoffhändlerBritischer Rohstoffhändler: rund 276 Mio. GBP Strafe und Einziehung für Bestechung für Ölzugang 316,9 Mio. €
Agenten und Beschäftigte des Londoner Öl-Handelsbereichs zahlten mit Billigung des Unternehmens über 25 Mio. USD Bestechungsgelder für bevorzugten Zugang zu Öl in Nigeria, Kamerun, Côte d'Ivoire, Äquatorialguinea, Ghana, Südsudan und Malawi. Nach Schuldbekenntnis in sieben Anklagepunkten verhängte das Gericht Geldstrafen von 182.935.392 GBP und eine Einziehung von 93.479.338,95 GBP (zusammen 276.414.730,95 GBP), zuzüglich 4.550.362 GBP Verfahrenskosten.
Im Rohstoffhandel entscheidet Zugang zu Ladungen über Gewinne – genau dort braucht es harte Kontrollen über Agenten und Bargeld.
Bargeld und Agenten im Rohstoffhandel
- Behörde / Gericht
- Serious Fraud Office (SFO); Southwark Crown Court
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Bribery Act 2010, s. 1 (fünf Fälle) und s. 7 (zwei Fälle); Proceeds of Crime Act 2002 (Confiscation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 03.11.2022
Originalbetrag 276.414.730,95 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.11.2022.
- SFO, Fallübersicht (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
- Judiciary of England and Wales, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.11.2024 · Direktlink
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18.10.2022 ein australisches börsennotiertes EnergieunternehmenAustralisches Energieunternehmen: vier Infringement Notices über 53.280 AUD wegen Greenwashing 34.248 €
Die Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) erteilte dem börsennotierten Energieunternehmen am 18. Oktober 2022 vier Infringement Notices über je 13.320 AUD (zusammen 53.280 AUD) wegen mutmaßlich falscher oder irreführender Nachhaltigkeitsaussagen in zwei Mitteilungen an die australische Börse vom Oktober 2021, etwa zu CO2-neutralem Strom, zu Genehmigung und Kapazität für Solarstrom und zu einem emissionsarmen Gas-Kraftwerksprojekt. Es war das erste Vorgehen der ASIC gegen Greenwashing; das Unternehmen zahlte am 25. Oktober 2022, was kein Schuldeingeständnis darstellt.
Klimabezogene Aussagen in Börsenmitteilungen brauchen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine belastbare, dokumentierte Grundlage.
Belegbarkeit von Nachhaltigkeits- und Klimaaussagen in Investor Relations
- Behörde / Gericht
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth) s 12DB(1)(a); Infringement Notices nach s 12GX
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 27.10.2022
Originalbetrag 53.280 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.10.2022.
- Australian Securities and Investments Commission (ASIC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2024 · Direktlink
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12.10.2022 ein britisches Wasser- und AbwasserunternehmenWasserversorger: 871.000 GBP Strafe für Verschmutzungsserie 2019 991.576 €
Der Wasserversorger wurde vor dem Loughborough Magistrates' Court zur Zahlung von 871.000 GBP sowie 37.605,13 GBP Kosten verurteilt. Zwischen Mai und September 2019 verursachten Mängel bei Wartung, Planung und Meldung mehrere Verschmutzungen in Cambridgeshire, Buckinghamshire und Northamptonshire; an einem Standort war 2018 ein Rechen entfernt worden, ohne die Reinigung zu verstärken. In derselben Woche verhängte ein anderes Gericht in einem getrennten Verfahren weitere 350.000 GBP (nicht Teil dieses Falls).
Wer Schutzeinrichtungen einer Anlage entfernt, muss die dadurch entstehenden Risiken mit Ersatzmaßnahmen auffangen.
Instandhaltung und Änderungsmanagement in Kläranlagen
- Behörde / Gericht
- Loughborough Magistrates' Court (Anklage: Environment Agency)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte die Verstöße ein.
- Veröffentlicht
- 14.10.2022
Originalbetrag 871.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.10.2022.
- Environment Agency, Behördenauftritt (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.10.2024 · Direktlink
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11.10.2022 ein regionaler französischer GasversorgerRegionaler Gasversorger: 1 Mio. EUR für Zurückdrängen des regulierten Gastarifs 1 Mio. €
Der etablierte Gasversorger in seiner Region nutzte ab 2017 die Mittel aus seiner Tätigkeit im öffentlichen Auftrag, um Neukunden über Website und Telefonberatung fast ausschließlich eigene Marktangebote zu vermitteln und den regulierten Tarif, den er weiter anbieten musste, in den Hintergrund zu rücken. Nach Ansicht der Autorité de la concurrence führte das zu Verwechslungen bei Verbrauchern und schwächte den Wettbewerb vor dem Wegfall des regulierten Tarifs Ende 2019. Sie verhängte 1.000.000 EUR gesamtschuldnerisch mit den Muttergesellschaften und ordnete einen Hinweis auf die Entscheidung auf der Website an.
Wer als etablierter Versorger regulierte Tarife und eigene Marktangebote zugleich vertreibt, muss beide Rollen im Kundenkontakt klar trennen.
Trennung von Grundversorgung und Wettbewerbsangeboten im Kundenkontakt
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-2 Code de commerce; Art. 102 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 11.10.2022
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.10.2024 · Direktlink
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05.10.2022 sechs Gesellschaften einer spanischen EnergievertriebsgruppeCNMC: 9,26 Mio. Euro gegen Energievertriebsgruppe wegen täuschender Kundenabwerbung 9,26 Mio. €
Die CNMC sanktionierte sechs Strom- und Gasvertriebsgesellschaften der Gruppe mit zusammen 9.258.270 Euro, weil sie von Januar 2018 bis Oktober 2021 Haushaltskunden anderer Versorger durch Täuschung zum Anbieterwechsel bewegten, etwa indem sie sich als deren bisheriger Versorger ausgaben oder angebliche Tarifänderungen, Rabatte oder Pflichtwechsel vorspiegelten. Aufteilung: Muttergesellschaft 8.130.000, die übrigen fünf Gesellschaften 489.460, 276.173, 210.000, 137.277 und 15.360 Euro.
Täuschende Abwerbepraktiken im Vertrieb können in Spanien nicht nur als Verbraucher-, sondern auch als Wettbewerbsverstoß mit hohen Geldbußen gegen die ganze Unternehmensgruppe geahndet werden.
Lautere Kundengewinnung im Energievertrieb
- Behörde / Gericht
- Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Art. 3 und Art. 62.3.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia (Wettbewerbsverfälschung durch unlautere Handlungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 17.10.2022
- CNMC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.10.2024 · Direktlink