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Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
40.005 €Summe der Geldbeträge
40.005 €Größter Einzelfall: Avila Energy Corporation
40.005 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 2024140.005 €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

21.10.2024 Avila Energy CorporationAvila Energy: 60.000 CAD (gemeinsame Zahlung) wegen falscher Angaben zur Verwendung von Emissionserlösen Kanada, AlbertaVeröffentlichungs- und Meldepflichten 40.005 €

Das börsennotierte Energieunternehmen kündigte in einem im Dezember 2022 eingereichten Angebotsdokument an, rund 1,5 Mio. CAD des Emissionserlöses für Datenanalysen zu verwenden, leitete den Großteil davon aber über einen Dienstleister an ein niederländisches Unternehmen weiter, um Zahlungsverpflichtungen einer nahestehenden Gesellschaft zu begleichen. Im Vergleich mit der ASC räumte Avila irreführende Angaben und eine falsche Bescheinigung gegenüber der Kommission ein; die Vergleichszahlung von 60.000 CAD (inkl. 10.000 CAD Kosten) leistet das Unternehmen gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei (gemeinsame Zahlung), und es muss seine Organmitglieder und den Prüfungsausschuss schulen lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben zur Mittelverwendung in Angebotsdokumenten sind verbindlich; Abweichungen zugunsten nahestehender Parteien sind ein schwerer Offenlegungsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Angaben zur Mittelverwendung und Umgang mit nahestehenden Parteien

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Alberta Securities Commission (ASC), Executive Director (Settlement Agreement and Undertaking)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (Alberta), RSA 2000, c. S-4, s. 92(4.1) (irreführende Angaben) und s. 221.1 (falsche Bescheinigung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Sanktionen durch die ASC, Kooperation mit den Ermittlern; der Vergleich ersparte eine streitige Anhörung.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 60.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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