Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
17,8 Mio. €Summe der Geldbeträge
17,8 Mio. €Größter Einzelfall: Freepoint Commodities LLC
17,8 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 2024117,8 Mio. €
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

14.11.2024 Freepoint Commodities LLCFreepoint Commodities: Leniency-Vereinbarung über 131,25 Mio. BRL wegen Bestechung BrasilienBestechung von Amtsträgern 17,8 Mio. €

Die US-Gesellschaft Freepoint Commodities LLC räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, über Mittelsleute unzulässige Vorteile an Amtsträger gezahlt zu haben (Art. 5 I und III Lei 12.846/2013), und zahlt mutmaßlich 108.710.739,68 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung. Laut Anlage III entfallen 60.919.037,14 BRL auf die Geldbuße an die Union (nach 67 % Nachlass) und 47.791.702,54 BRL auf die Vorteilsabschöpfung. Der Schadensersatz an Petrobras von 22.542.907,62 BRL steht nur im Text. Die Vereinbarung nannte daneben insgesamt 131.253.647,32 BRL (22.744.839,85 USD); die zwei Centavos, um die diese Summe über Geldbuße, Abschöpfung und Schadensersatz liegt, werden nicht ausgeglichen. Nimmt das Unternehmen binnen fünf Jahren wieder Geschäfte in Brasilien auf, muss es sein Compliance-Programm an brasilianisches Recht anpassen und der CGU berichten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Geschäfte über Vermittler anbahnt, muss deren Zahlungen an Amtsträger kontrollieren – sonst haftet das Unternehmen selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bestechung von Amtsträgern über Mittelsleute

Behörde / Gericht
Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
Rechtsgebiet
Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
Rechtsgrundlage
Lei 12.846/2013, Art. 5 I und III, Art. 6 I, Arts. 16, 17 und 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Angerechnet wurden Schadensausgleich (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); für ein Compliance-Programm gab es keinen Abzug.
Haftung von Führungskräften
Duldung oder Kenntnis der Leitung wurde mit 2,5 % erschwerend angesetzt.

Originalbetrag 108.710.739,68 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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