Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 312,4 Mio. € 52 % · 42 Fälle
- Vereinigtes Königreich 191,1 Mio. € 32 % · 29 Fälle
- USA 71,3 Mio. € 12 % · 12 Fälle
- Brasilien 11,7 Mio. € 2 % · 3 Fälle
- Singapur 10,3 Mio. € 2 % · 4 Fälle
- Schweiz 5,37 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Kanada 1,56 Mio. € 0 % · 20 Fälle
- Australien 730.384 € 0 % · 5 Fälle
- Neuseeland 292.765 € 0 % · 2 Fälle
- Hongkong 223.452 € 0 % · 5 Fälle
- 2 weitere2.596 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 437,6 Mio. € 72 % · 34 Fälle
- Korruption und Bestechung 69,5 Mio. € 11 % · 6 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 47,1 Mio. € 8 % · 7 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 27,2 Mio. € 4 % · 7 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 8,3 Mio. € 1 % · 4 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 7,27 Mio. € 1 % · 22 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 5,06 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Datenschutz 1,71 Mio. € 0 % · 18 Fälle
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 894.152 € 0 % · 18 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 251.420 € 0 % · 3 Fälle
- 1 weitere0 €
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 304,6 Mio. € 50 % · 46 Fälle
- Barratt Redrow, Persimmon, Taylor Wimpey u. a. (7 Wohnungsbauunternehmen) 113,6 Mio. € 19 % · 1 Fall
- AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbH 60,3 Mio. € 10 % · 1 Fall
- Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe) 29,7 Mio. € 5 % · 1 Fall
- Allied Stone Inc. 10,6 Mio. € 2 % · 1 Fall
- AS Asphaltstraßensanierung, BITUNOVA, Mainka u. a. (Straßenerhaltungskartell, 7 Unternehmen) 10,5 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe) 10 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o. 7,9 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Evolutions Flooring Inc. 7,48 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Tarkus Interiors Pte Ltd; Flex Connect Pte Ltd (vormals Facility Link Pte Ltd) 7,09 Mio. € 1 % · 1 Fall
- 64 weitere42,3 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 10 | 42,5 Mio. € |
| 2023 | 22 | 133,5 Mio. € |
| 2024 | 26 | 139,3 Mio. € |
| 2025 | 31 | 169,3 Mio. € |
| 2026 | 38 | 120,3 Mio. € |
127 Fälle
24.09.2026 M&J GroupCMA: Geldbuße gegen Baufirma wegen Beweismittelversteck bei Durchsuchung 29.075 €
Bei einer Durchsuchung im Rahmen einer Ermittlung wegen Submissionsabsprachen wurden auf Anweisung einer Führungskraft ein Diensthandy und Unterlagen vom Gelände geschafft; zudem wurde der Besitz eines Diensthandys bestritten. Die CMA verhängte gegen M&J eine Geldbuße von £25.000.
Dawn-Raid-Schulungen sind Pflicht: Wer bei einer Durchsuchung Handys oder Unterlagen beiseiteschafft, behindert die Ermittlung, auch wenn er auf Anweisung handelt.
Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), keine Beweismittelbeseitigung
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 40A(1) Competition Act 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.
- CMA, Pressemitteilung zu M&J Group (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.09.2026 Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A.Carioca Engenharia zahlt 6,13 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Bauausschreibungen 1,04 Mio. €
Die Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A. schloss mit dem CADE einen einheitlichen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) für vier Verfahren wegen mutmaßlicher Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte (U-Bahn, von Infraero betriebene Flughäfen, die Bahngesellschaft CPTM und die Verkehrsbehörde DNIT). Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, zahlt mutmaßlich 6.134.676,92 BRL in Raten an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) und verzichtet auf gerichtliche und behördliche Auseinandersetzungen zu diesen Sachverhalten. Zusammen mit früheren Vergleichen des Unternehmens mit dem CADE übersteigen seine Beitragszahlungen 90 Mio. BRL.
Ein Vergleich über alle offenen Kartellverfahren schafft Rechtssicherheit, setzt aber Eingeständnis, Zahlung und volle Kooperation voraus.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Bauaufträgen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 6.134.676,92 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- CADE – Cade celebra acordo com construtora em quatro investigações de cartel (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.09.2026 Hillbeck Homes (Sowerby Bridge) LtdBauträger zahlt 300.000 £ nach Sturz eines Leiharbeiters durch ungesicherte Treppenöffnung 349.895 €
Ein 24-jähriger Bauhelfer, der als Aushilfe für ein Gerüstbauunternehmen arbeitete, stürzte in seiner zweiten Arbeitswoche auf der Wohnbaustelle des Bauträgers durch eine nicht gesichert abgedeckte und nicht umwehrte Treppenöffnung ein Geschoss tief auf Beton und erlitt schwere Wirbelsäulenverletzungen. Das Gericht sprach das Unternehmen in drei Anklagepunkten schuldig, weil es Arbeiten in der Höhe weder ausreichend geplant noch beaufsichtigt und keine geeigneten Maßnahmen gegen Abstürze getroffen hatte. Geldstrafe 300.000 £ plus Kosten. Das Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
Bodenöffnungen auf Baustellen müssen jederzeit tragfähig abgedeckt oder umwehrt sein – gerade neue und befristete Kräfte kennen die Gefahrenstellen nicht.
Absturzsicherung von Öffnungen; Einweisung neuer Beschäftigter
- Behörde / Gericht
- Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Work at Height Regulations 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- Construction company fined after 24-year-old father falls through unprotected stairwell opening (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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04.09.2026 In Construction LimitedHongkong: 640.000 HKD Geldstrafe für In Construction nach tödlichem Kranunfall 70.237 €
In Construction wurde zu einer Geldstrafe von 640.000 HKD verurteilt, wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Ordinance sowie die Verordnungen zu Hebezeugen und zum Sicherheitsmanagement. Auf einer Fundamentbaustelle in Tai Po war am 30.09.2025 eine Arbeiterin zwischen dem Heck eines schwenkenden Raupenkrans und dem Geländer einer Stahlplattform eingeklemmt worden und später gestorben.
Der Schwenkbereich eines Krans muss abgesperrt sein, besonders auf engen Plattformen mit Geländern als Quetschkante.
Gefahrenbereich schwenkender Krane absichern
- Behörde / Gericht
- Shatin Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Factories and Industrial Undertakings (Lifting Appliances and Lifting Gear) Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Safety Management) Regulation
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
Originalbetrag 640.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2026.
- Contractor fined for violation of safety legislation (4 September 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.09.2026 BDW Trading (Barratt Redrow)Barratt-Redrow-Tochter BDW zahlt 201.500 GBP an Umweltprojekte nach Schlammeintrag in Bäche 234.153 €
Auf der Baustelle Ladden Garden Village in Yate spülte ein Subunternehmer im Juli 2022 sechs Tage lang Schlamm aus der Flächenentwässerung in zwei Bäche. Die Environment Agency akzeptierte eine Enforcement Undertaking: BDW zahlt 201.500 GBP an drei Umwelt- und Gemeinnützigkeitsprojekte, trägt die Ermittlungskosten und hatte bereits über 180.000 GBP in Sanierung, Schulung und besseres Regenwassermanagement investiert. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 5.217 Beschäftigte.
Bauherren haften für Umweltschäden ihrer Subunternehmer; klare Verfahren und Schulungen zum Umgang mit Oberflächenwasser verhindern teure Verfahren.
Gewässerschutz auf Baustellen und Steuerung von Subunternehmern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Environmental Civil Sanctions (England) Order 2010 (Enforcement Undertaking)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Übernahme der Verantwortung, Sanierung, Schulung der Beschäftigten und Beantragung einer Einleitgenehmigung.
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 201.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.
- Builder pays £201,500 to charities after silting watercourses Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag BDW Trading Limited (03018173) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.08.2026 Grace Motors Limited (Grace Construction)Grace Construction: 38.500 NZD für Arbeit in der Höhe trotz Verbotsverfügung 19.586 €
Auf einer Baustelle für zweigeschossige Wohneinheiten in Kelston (Auckland) arbeiteten Beschäftigte ohne ausreichende Absturzsicherung im Obergeschoss, zudem gab es temporäre Plattformen, teils abgebaute Gerüste und ungesicherte Leitern; WorkSafe untersagte deshalb am 30. August 2024 per Prohibition Notice die Arbeit in der Höhe im zweiten Geschoss. Weil dort am 2. und 4. September 2024 trotzdem weitergearbeitet wurde, verhängte das Waitakere District Court am 20. August 2026 eine Geldstrafe von 38.500 NZD zuzüglich Kosten von 1.099,10 NZD.
Eine Prohibition Notice bedeutet sofortigen Arbeitsstopp – die Bauleitung muss ihn aktiv durchsetzen, bis die Gefahr nachweislich behoben ist.
Absturzsicherung und Befolgen behördlicher Arbeitsverbote
- Behörde / Gericht
- Waitakere District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work Act 2015, s 107(1), (2)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Die Verbotsverfügung war einem der Direktoren ausgehändigt worden.
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
Originalbetrag 38.500 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- WorkSafe New Zealand: Company falls short after ignoring WorkSafe notice (04.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.08.2026 Sioux Erosion Control Inc.DOJ: Geschworene verurteilen Erosionsschutzfirma für Preisabsprachen im Straßenbau Oklahoma –
Eine Jury sprach Sioux Erosion Control schuldig, von 2017 bis 2023 Preise für Erosionsschutzleistungen festgelegt, Aufträge regional aufgeteilt und Angebote bei öffentlich finanzierten Straßenbauprojekten in Oklahoma (über 100 Mio. US-$) manipuliert zu haben. Das Strafmaß stand noch aus; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch Subunternehmer im öffentlichen Straßenbau stehen im Visier der Strafverfolgung.
Preis- und Gebietsabsprachen bei Subunternehmerleistungen im Straßenbau
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Antitrust Division
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 1 Sherman Act
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zu Sioux Erosion Control (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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13.08.2026 „О-Рент“ ЕООД (sowie „Инжконсулт“ ЕООД und „Земекоп“ ЕООД)Baumaschinen-Kartell: Buße für O-Rent, Compliance-Programm für alle Beteiligten 2.403 €
Die KZK stellte ein Kartell bei öffentlichen Ausschreibungen für Bergbau- und Baumaschinen fest (Preisabsprachen und Marktaufteilung, Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Inzhkonsult und Zemekop wurden als ein Unternehmen von der Geldbuße befreit; O-Rent erhielt eine Sanktion von 2.403,07 Euro. Alle drei Unternehmen müssen binnen 60 Tagen ein Compliance-Programm für Wettbewerbsrecht einführen und dies melden.
Die Behörde verlangt inzwischen ausdrücklich Compliance-Programme – wer Ausschreibungen bedient, sollte eines haben, bevor es angeordnet wird.
Kartellrecht bei Ausschreibungen; Compliance-Programm
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bußgeldbefreiung für zwei Beteiligte (Kronzeugenregelung)
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 797 от 13.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell 60,3 Mio. €
Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.
Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.
Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Bußgelder wegen Kartellabsprachen im Bereich Straßenreparatur mit DSK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.07.2026 Whitemountain Quarries Limited1,2 Mio. Euro Strafe für Whitemountain Quarries nach tödlichem Unfall an Straßenbaustelle 1,2 Mio. €
An einer Straßenbaustelle auf der R238 in Donegal geriet im August 2020 ein Auto mit einem Rad auf den unfertigen Seitenstreifen, glitt beim Zurücklenken auf dem frisch aufgebrachten Belag weg und stürzte in den Lough Foyle; drei Insassen ertranken, einer wurde verletzt, und es fehlte an geeigneter Verkehrssicherung. Das Unternehmen bekannte sich schuldig, seine Pflichten gegenüber Dritten nach s. 12 des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 verletzt zu haben, und wurde zu 1.200.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Arbeitgeber an Baustellen im öffentlichen Raum haften auch für die Sicherheit Dritter; Beschilderung und Leiteinrichtungen müssen bis zum Abschluss der Arbeiten ausreichen.
- Behörde / Gericht
- Letterkenny Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- s. 12 i. V. m. s. 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- HSA: Whitemountain Quarries Limited fined €1.2 million after fatal roadworks incident claimed three lives (31.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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23.07.2026 Orchids Builders LLCDachdecker in Florida: OSHA schlägt 349.754 $ wegen mutmaßlich wiederholt fehlender Absturzsicherung vor 307.017 €
Laut OSHA stellten Inspektoren am 21.01. und 10.03.2026 auf zwei Wohnbaustellen in Rockledge fest, dass Beschäftigte des Dachdeckerbetriebs ohne Absturzsicherung auf Dächern arbeiteten; Schulungsnachweise, Augenschutz beim Nagler und ausreichend über die Dachkante reichende Leitern fehlten. Das Unternehmen war seit 2023 siebenmal inspiziert worden, jeweils mit Beanstandungen zur Absturzsicherung. Die OSHA schlug Strafen von 349.754 $ vor (2 als vorsätzlich, 4 als wiederholt eingestufte Verstöße); es handelt sich um mutmaßliche Verstöße, die angefochten werden können.
Wer nach früheren Inspektionen dieselben Absturzmängel wieder zulässt, riskiert die Einstufung als wiederholter oder vorsätzlicher Verstoß mit deutlich höheren Strafen.
Absturzsicherung bei Dacharbeiten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- 29 CFR 1926 Subpart M (Fall Protection), Subpart X (Ladders)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
Originalbetrag 349.754 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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21.07.2026 Dragon Alfa Cement LimitedZementwerk mit 12 Beschäftigten: 1 Mio. £ nach tödlichem Unfall an ungesicherter Anlage 1,17 Mio. €
Ein 35-jähriger Beschäftigter wurde 2021 in der Zementabsackanlage in Sharpness von einem 1,6 Tonnen schweren Betongewicht erdrückt. Ein großer Teil des Schutzzauns war über längere Zeit routinemäßig entfernt worden, sodass gefährliche bewegte Teile frei zugänglich waren. Das Unternehmen – laut Jahresabschluss 2024 mit 12 Beschäftigten – wurde zu 1 Mio. £ Geldstrafe plus 9.621 £ Kosten verurteilt.
Entfernte Schutzzäune sind ein Führungsproblem: Wer dauerhaft offene Gefahrenbereiche duldet, haftet – auch als Kleinbetrieb – mit Strafen in Millionenhöhe.
- Behörde / Gericht
- Bristol Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Originalbetrag 1.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.07.2026.
- Cement company fined £1,000,000 after father crushed by 1.6 tonne concrete weight (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Dragon Alfa Cement Limited (03473666) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.06.2026 SCS Railways (Joint Venture von Skanska Construction UK Limited, Costain Limited und Strabag AG)HS2-Joint-Venture SCS Railways: 400.000 GBP Strafe nach Lkw-Absturz 462.583 €
SCS Railways, ein Joint Venture von Skanska, Costain und Strabag beim Bahnprojekt HS2, wurde zu 400.000 GBP Geldstrafe und 8.974 GBP Kosten verurteilt. Am 27. Juli 2021 stürzte auf der Baustelle Copthall North bei Uxbridge ein 20-Tonnen-Kipper eines beauftragten Transportunternehmens von einer Aushubrampe; der Fahrer wurde verletzt. Die Health and Safety Executive fand an den Fahrwegen weder Beschilderung noch Kantenschutz; eine am Unfallmorgen geänderte Verkehrsführung hatte eine ungesicherte Kante hinterlassen und war weder ordentlich geplant noch rechtzeitig kommuniziert worden.
Jede kurzfristige Änderung von Baustellenfahrwegen braucht eine Gefährdungsprüfung und eine sofortige Information aller Fahrer.
Verkehrswege und Änderungsmanagement auf Großbaustellen
- Behörde / Gericht
- Uxbridge Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.
- HSE: HS2 contractor fined £400,000 after tipper truck driver injured (26.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Leader Properties Investment Pty LtdNSW: Hausverwaltung Leader Properties für unrechtmäßiges Aussperren eines Mieters bestraft 13.422 €
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte der Leader Properties Investment Pty Ltd am 9. Juni 2026 eine Rüge und eine Geldbuße von 22.000 AUD, weil sie einen Mieter unter Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 ausgesperrt und die Mietwohnung eigenmächtig in Besitz genommen hatte. Alle lizenzierten Makler des Unternehmens, die Hausverwaltung betreiben, müssen eine mietrechtliche Schulung absolvieren. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Hausverwaltungen dürfen Mietende nie eigenmächtig aussperren; Räumungen laufen nur über das gesetzliche Verfahren, und das Personal muss das wissen.
Mietrecht in der Hausverwaltung: keine eigenmächtige Räumung oder Aussperrung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Property and Stock Agents Act 2002 (NSW), s 192(1)(a), (c) und (d); Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 22.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- NSW Fair Trading Name and Shame Register: Leader Properties Investment Pty Ltd, Disciplinary Action, Penalty amount $22,000.00, 09/06/2026 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Lizenz 1687033, Leader Properties Investment Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 09.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv Bußgeld
Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.
Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.
- Behörde / Gericht
- Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- Landgericht Berlin bestätigt Verstoß der Deutsche Wohnen SE gegen die DSGVO Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.05.2026 Thermotech Wall and Loft Surveys LtdICO: 240.000 Pfund gegen Thermotech wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 276.928 €
Die ICO verhängte gegen Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd eine Geldbuße von 240.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im April 2025 stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen zwischen Oktober 2024 und März 2025 575.062 unerbetene Werbeanrufe an Nummern veranlasst hatte, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Register eingetragen waren. Es gingen 132 Beschwerden ein. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2026.
- ICO Enforcement: Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd (28 May 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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28.05.2026 Timmerhuis Weg & Waterbouw B.V., Bouwhuis Aannemingsmaatschappij „Bouwmij“ B.V., Aannemingsmaatschappij Van Gelder B.V.ACM: Kartellbußgelder gegen Bauunternehmen wegen Absprache bei Ausschreibung in Ommen 45.500 €
Drei Bauunternehmen stimmten im September 2024 bei einer Tiefbau-Ausschreibung der Gemeinde Ommen, die für 153.250 EUR vergeben wurde, ihre Angebotspreise ab und legten den Gewinner fest. Wegen früherer, 2005 festgestellter Kartellverstöße der Unternehmen oder ihrer Rechtsvorgänger erhöhte die ACM die Bußgelder um 20 %. Im vereinfachten Verfahren verhängte sie mutmaßlich 30.000 EUR gegen Timmerhuis und mutmaßlich 15.500 EUR gegen Bouwhuis (zusammen 45.500 EUR); Van Gelder blieb als erster Kronzeuge bußgeldfrei.
Angebote in Vergabeverfahren sind unabhängig zu erstellen; schon eine Absprache über den Gewinner eines kleinen kommunalen Auftrags wird geahndet.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren minderte die ACM die Bußgelder von Bouwhuis und Timmerhuis um 15 %, bei Timmerhuis zusätzlich um 5 % für freiwillig gelieferte Beweise; Van Gelder erhielt als erste Antragstellerin volle Kronzeugenimmunität.
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- ACM – Boetebesluit vervalsing GWW-aanbesteding (Beslisdatum 28-05-2026) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit vervalsing GWW-aanbesteding gemeente Ommen Entscheidung einer Behörde
- ACM – ACM legt kartelboetes op voor vervalsing GWW-aanbesteding (02-06-2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 China Harbour Engineering Company LimitedChina Harbour Engineering: 78.000 HKD für Einleitung in Wasserschutzzone 8.584 €
China Harbour Engineering Company Limited wurde im April 2026 vor dem Eastern Magistrates' Court nach der Water Pollution Control Ordinance zu 78.000 HKD verurteilt, weil die Gesellschaft am 14.07.2025 Abfall bzw. verunreinigende Stoffe in eine Wasserschutzzone (water control zone) eingeleitet hatte; Anklage erhob das Environmental Protection Department. Es war die höchste Geldstrafe unter den 40 Umweltverurteilungen, die die Behörde für April 2026 veröffentlichte.
Einleitungen in Gewässer müssen vorab genehmigt und laufend überwacht werden – schon ein einzelner Vorfall führt in Hongkong zu einer Strafverurteilung.
Gewässerschutz und genehmigte Einleitungen
- Behörde / Gericht
- Eastern Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Environmental Protection Department)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Water Pollution Control Ordinance (Einleitung von Abfall oder verunreinigenden Stoffen in eine water control zone)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
Originalbetrag 78.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- Environmental Protection Department: EPD convictions in April (2026) – Liste der Verurteilungen Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- HKSAR Government (EPD): EPD convictions in April (22.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Environmental Protection Department: EPD convictions in April Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.Decora und Bel-Pol: 33,6 Mio. PLN für Preis- und Gebietsabsprachen bei Bodenzubehör 7,9 Mio. €
Der Hersteller Decora und der Großhändler Bel-Pol hatten Preise für Vinylpaneele, Unterlagen, Sockelleisten und Bodenprofile aus dem Decora-Sortiment abgestimmt und den Großhandelsmarkt für diese Produkte aufgeteilt. Das UOKiK verhängte Geldbußen von 28.344.000 PLN gegen Decora und 5.290.000 PLN gegen Bel-Pol, zusammen 33.634.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Vertikale Absprachen über Preise und Gebiete im Großhandel sind Kernbeschränkungen.
Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Hersteller und Großhändler
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 113c und Art. 89a ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bel-Pol erhielt als Kronzeuge im Kronzeugenprogramm eine Kürzung der Geldbuße um 50 % und für die freiwillige Unterwerfung unter die Geldbuße weitere 10 %.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 33.634.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.05.2026.
- UOKiK-Entscheidungsdatenbank: Decyzja DOK-2/2026 (Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Decyzja nr DOK-2/2026 vom 04.05.2026 (öffentliche Fassung) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.04.2026 White Ray Oakleigh Pty Ltd (Ray White Oakleigh)Federal Court: 600.000 AUD gegen Ex-Betreiber von Ray White Oakleigh wegen Underquoting 366.010 €
Auf Betreiben von Consumer Affairs Victoria (Verbraucherschutzbehörde des Bundesstaats Victoria) verurteilte der Federal Court of Australia die White Ray Oakleigh Pty Ltd, früherer Betreiber des Maklerbüros Ray White Oakleigh, zur Zahlung von 600.000 AUD, weil sie zwischen Februar 2022 und November 2023 neun Immobilien weit unter Marktwert und zu Preisen beworben hatte, mit denen sie selbst nicht rechnete (Underquoting). Laut Behörde sahen die Maklerverträge oft für Erlöse über dem Mindestpreis deutlich höhere Provisionen vor, und die Verkäufer wurden nach Vertragsschluss zu niedrigeren Mindestpreisen bewegt; Textnachrichten zwischen den Maklern zeigten, dass sie mit erheblich höheren Preisen rechneten. Das Gericht stellte irreführendes Verhalten und falsche oder irreführende Angaben fest.
Preisangaben in Immobilienanzeigen müssen der tatsächlichen Einschätzung des Maklers entsprechen; Provisionsmodelle, die Anreize für Lockpreise setzen, sind ein eigenes Compliance-Risiko.
Wahrheitsgemäße Preisangaben in der Immobilienwerbung (Underquoting)
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Victoria / Federal Court of Australia
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Irreführendes Verhalten sowie falsche oder irreführende Angaben (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte das Verhalten ein und kooperierte im Gerichtsverfahren mit der Behörde; es betreibt das Büro seit 2025 nicht mehr.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 600.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Consumer Affairs Victoria: Company to pay $600,000 for underquoting (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.04.2026 Gwalimba Construction (Pty) LtdMutmaßliche Absprache bei Behördenauftrag: Gwalimba Construction zahlt mutmaßlich 50.000 ZAR 2.596 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 21.04.2026 eine Einigung mit der Gwalimba Construction (Pty) Ltd. Nach einer Beschwerde des Department of Home Affairs hatte die Competition Commission festgestellt, dass Gwalimba und die Superway Construction (Pty) Ltd vereinbart hatten, bei bestimmten Ausschreibungen nicht gegeneinander anzutreten – betroffen war unter anderem eine Preisanfrage für Instandsetzungsarbeiten zum Brandschutz an einem Amtsgebäude in Pretoria. Ohne Haftungsanerkenntnis zahlt Gwalimba mutmaßlich 50.000 ZAR Verwaltungsstrafe, kooperiert bei der Verfolgung von Superway und führt ein Kartellrechts-Compliance-Programm ein.
Auch kleine Bauunternehmen müssen bei Angeboten an öffentliche Auftraggeber jede Abstimmung mit Wettbewerbern unterlassen – die Behörden verfolgen solche Absprachen auch gegenüber Kleinbetrieben.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i), (ii) und (iii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Nach Angaben der Parteien: Kooperation mit der Behörde, kleines Unternehmen ohne frühere Verstöße, Auftrag nicht erhalten.
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.
- Competition Tribunal: Press Release: Tribunal confirms settlement of alleged collusion by Gwalimba Construction in public sector collusive tendering case (23.04.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Tribunal, CO107Oct25, Order confirming consent agreement Competition Commission v Gwalimba Construction (Pty) Ltd, decided 21.04.2026 Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO107Oct25 (Order date 2026-04-21; sections 4(1)(b)(i), (ii), (iii)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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14.04.2026 Sun Shine Decoration Limited, Wai Tat Aluminium & Glass Engineering Company LimitedHongkong: 730.000 HKD Geldstrafen für zwei Bauunternehmen nach tödlichem Absturz 79.028 €
Das Gericht verurteilte Sun Shine Decoration zu 500.000 HKD und Wai Tat Aluminium & Glass Engineering zu 230.000 HKD Geldstrafe, zusammen 730.000 HKD, wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Ordinance und die Construction Sites (Safety) Regulations. Anlass war ein tödlicher Unfall am 16.05.2025 an einem Wohnhaus in Kwu Tung, bei dem ein Arbeiter beim Anbringen von Dämmplatten auf einem Metallvordach in das Schwimmbecken des Nachbarhauses stürzte.
Arbeiten auf Dächern und Vordächern brauchen auch an Wohnhäusern eine vorab geplante Absturzsicherung, und jedes beteiligte Unternehmen kann für Verstöße belangt werden.
Absturzsicherung bei Arbeiten auf Dächern und Vordächern
- Behörde / Gericht
- Fanling Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Construction Sites (Safety) Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
Originalbetrag 730.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.04.2026.
- Contractors fined for violation of safety legislation (14 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.04.2026 Alquiler Seguro, S.A.U.Verbraucherministerium: 3,6 Mio. Euro gegen Alquiler Seguro wegen Gebühren für Mieter 3,6 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Mietwohnungsvermittlerin Alquiler Seguro wegen sechs sehr schwerer und eines schweren Verstoßes gegen Verbraucherrechte von Mietern Geldbußen von zusammen 3.600.902 Euro (1.000.000, 990.900, dreimal 500.000, 100.001 und 10.001 Euro). Das Unternehmen hatte Mietern unter anderem einen kostenpflichtigen Mieterservice als Verwaltungs- und Vertragskosten, eine Hausratversicherung zugunsten des Vermieters sowie Kosten für Forderungsbeitreibung und Gerichtsverfahren auferlegt, eine Klausel zur Meldung an Schuldnerverzeichnisse verwendet und das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Klauseln sind zu streichen und die Sanktion ist zu veröffentlichen.
Vermittler dürfen Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht über Pflichtservices oder Zusatzverträge auf Mieter abwälzen; Standardklauseln in Mietverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand.
Missbräuchliche Klauseln und Gebühren in Mietverträgen
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verbraucherschutzrecht (in der Pressemitteilung nicht einzeln zitiert); Ley 12/2023, de 24 de mayo, por el derecho a la vivienda (Verbot, Verwaltungs- und Vertragskosten auf Mieter abzuwälzen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Consumo multa con 3,6 millones de euros a Alquiler Seguro por prácticas abusivas contra sus inquilinos (08.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet 1.135 €
Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.
Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.
Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.
- UODO, Decyzja DKN.5131.16.2025 vom 07.04.2026 (rechtskräftig) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2026 The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4869 (Riverfront Residences)MCST 4869: Anordnungen wegen fehlender Datenschutzvorgaben an den Hausverwalter Anordnung
Die Eigentümergemeinschaft (Management Corporation) der Wohnanlage Riverfront Residences hatte bis März 2025 keinen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) benannt, keine eigenen Datenschutzregeln und ihrem Hausverwalter, der als Auftragsverarbeiter (data intermediary) für sie tätig war, keine Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemacht; im April 2025 schickte ein Beschäftigter des Verwalters Namen, Adressen und Hausgeldangaben zweier Eigentümer versehentlich an einen anderen Eigentümer. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) und die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest; in der Versendung eines Antrags auf eine außerordentliche Versammlung mit Namen und Unterschriften von 303 Eigentümern sah sie dagegen wegen vorrangigen Wohnungseigentumsrechts keinen Verstoß. Sie ordnete an, binnen 90 Tagen Richtlinien und Verfahren für die Datenverarbeitung durch den Verwalter einzuführen und diesem mitzuteilen; der Verwalter selbst hatte eine freiwillige Verpflichtungszusage abgegeben.
Wer die Verwaltung an einen Dienstleister auslagert, bleibt verantwortlich und braucht einen eigenen Datenschutzbeauftragten, eigene Regeln und konkrete Vorgaben an den Dienstleister.
Empfänger vor dem Versand prüfen, sensible Anhänge schützen und Dienstleistern klare Vorgaben machen
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Sections 11(3) und 12(a) PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 i. V. m. Section 4(3) PDPA (Protection Obligation bei Einsatz eines Data Intermediary)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Accountability and Protection Obligations by MCST 4869 (veröffentlicht 07.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2026] SGPDPC 1, The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4869, Case No. DP-2503-C3469 (01.04.2026), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe)Colas Rail Asia: CJIP über 29,7 Mio. EUR wegen Bestechung bei Metro-Aufträgen in Malaysia 29,7 Mio. €
Die malaysische Tochter von Colas Rail zahlte über Vermittler hohe, nicht belegte Summen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen für Stadtbahnlinien in Kuala Lumpur (Kelana-Jaya-Verlängerung, MRT2). Nach interner Untersuchung zeigte Colas Rail den Sachverhalt 2017 selbst an; die CJIP sieht 29.745.974 EUR Geldauflage und ein dreijähriges, von der AFA überwachtes Compliance-Programm (Kosten bis 1,9 Mio. EUR) vor.
Unbelegte Zahlungen an Vermittler bei Auslandsprojekten müssen früh von Finanz- und Compliance-Funktion gestoppt werden – eine Selbstanzeige nach interner Untersuchung wird honoriert.
Vermittler und Berater bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige (Strafanzeige der Colas Rail vom 31.05.2017) nach interner Forensik-Untersuchung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP COLAS RAIL ASIA Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – COLAS RAIL ASIA (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.02.2026 Chevalier (Construction) Company LimitedHongkong: 80.000 HKD Geldstrafe für Chevalier (Construction) wegen Lärmauflagenverstoß 8.683 €
Chevalier (Construction) wurde im Januar 2026 zu einer Geldstrafe von 80.000 HKD verurteilt, weil das Unternehmen am 23.02.2025 lärmintensive Bauarbeiten entgegen den Auflagen seiner Construction Noise Permit ausführte. Es war die höchste Einzelstrafe unter den 34 Verurteilungen, die das Environmental Protection Department für Januar 2026 meldete.
Eine Lärmgenehmigung schützt nur, solange ihre Auflagen zu Zeiten und Geräten auf der Baustelle tatsächlich eingehalten werden.
Auflagen von Lärmgenehmigungen auf Baustellen einhalten
- Behörde / Gericht
- Kwun Tong Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Environmental Protection Department)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Noise Control Ordinance (Bauarbeiten entgegen den Bedingungen einer Construction Noise Permit)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 80.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.
- EPD convictions in January 2026 (Liste der Verurteilungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- EPD convictions in January (23 February 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.02.2026 AZOP: 100.000 Euro gegen Immobilienmakler wegen Ausweiskopien und Altakten 100.000 €
Eine Immobilienagentur (Name nicht veröffentlicht) bewahrte 11.887 Maklerverträge aus 2010 bis 2019 samt 914 Kopien von Ausweisen, Pässen und Bankkarten ohne Rechtsgrundlage auf, obwohl der Geschäftsführer angab, keine Kartenkopien zu erheben. Die AZOP rügte zudem unregelmäßige und unzureichende Datenschutzschulungen der Beschäftigten und verhängte 100.000 Euro (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Ausweis- und Kartenkopien nur mit Rechtsgrundlage anfertigen, Altakten fristgerecht vernichten und Beschäftigte regelmäßig schulen.
Datensparsamkeit bei Ausweiskopien, Aufbewahrungsfristen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kein Schaden für Betroffene festgestellt.
- Veröffentlicht
- 19.02.2026
- Agenciji za nekretnine izrečena kazna u iznosu od 100.000,00 eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.02.2026 Carillion plc (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Carillion plc wegen irreführender Marktinformationen Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber dem ehemaligen Bau- und Dienstleistungskonzern Carillion plc eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der Behörde hatte das Unternehmen zwischen Juli 2016 und Juli 2017 irreführende Informationen veröffentlicht und damit gegen das Verbot der Marktmanipulation sowie gegen Listing-Vorschriften verstoßen; im Juli 2017 musste Carillion eine Rückstellung von 845 Mio. Pfund bekanntgeben. Wegen der Liquidation des Unternehmens (seit Januar 2018) verhängte die FCA keine Geldbuße; ohne diese Umstände hätte sie nach Angabe der FCA 37,91 Mio. Pfund betragen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 MAR; Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1; Premium Listing Principle 2; sections 91 und 123 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- FCA Final Notice: Carillion plc (in liquidation) (16 February 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.02.2026 Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe)Baukonzern Strukton zahlt 10 Mio. EUR Transaktion wegen Bestechung bei Riad-Metro 10 Mio. €
Für einen Anteil am Metro-Projekt in Riad flossen zwischen 2013 und 2021 rund 31 Mio. USD an einen Agenten, der ein hochrangiges Mitglied der saudischen Herrscherfamilie vertrat; gegenüber dem Exportkreditversicherer Atradius wurden die Agentenzahlungen zu niedrig angegeben. Strukton akzeptierte eine Transaktion über 10 Mio. EUR.
Provisionen an Agenten mit Nähe zu Herrscherfamilien sind höchstes Risiko – und falsche Angaben an Exportkreditversicherer schaffen eine zweite Straftat.
Agentenprovisionen und falsche Angaben gegenüber Exportkreditversicherern
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping und valsheid in geschrift (Wetboek van Strafrecht); Transactie nach Art. 74 Sr
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation ab Mitte 2023; Compliance-Programm seit 2017; beteiligte Beschäftigte nicht mehr im Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Strukton betaalt hoge transactie van 10 miljoen euro na corruptieonderzoek Pressemitteilung einer Behörde
- OM Functioneel Parket: Transactieovereenkomst Calisto (10.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- College van procureurs-generaal: Beslissing hoge transactie onderzoek Calisto (09.02.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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04.02.2026 RE/MAX Twin City Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen RE/MAX Twin City Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 15.336 €
RE/MAX Twin City Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on RE/MAX Twin City Realty Inc.“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.
- Administrative monetary penalty on RE/MAX Twin City Realty Inc. (05.05.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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30.01.2026 Jim's Realty Pty Ltd (früher Agape Property Group)WA: Rekordstrafe von 225.000 AUD für Maklerbüro wegen Treuhand- und Kautionsverstößen 132.345 €
Das Perth Magistrates Court verurteilte die Jim's Realty Pty Ltd am 30. Januar 2026 in 35 Anklagepunkten – Kundengelder nicht auf das Treuhandkonto gebucht, unzulässige Abhebungen, mangelhafte Aufzeichnungen sowie verspätet oder gar nicht hinterlegte Mietkautionen – zu 225.000 AUD Geldstrafe zuzüglich 577,50 AUD Kosten. Eine forensische Prüfung im Auftrag von Consumer Protection WA (Verbraucherschutzabteilung Westaustraliens) hatte 57 ungeklärte Abhebungen von zusammen mehr als 334.915 AUD ergeben. Nach Angaben der Behörde ist es die höchste je gegen ein Maklerbüro in Westaustralien verhängte Geldstrafe; das Unternehmen ist seit 2024 in Liquidation.
Treuhandgelder und Mietkautionen brauchen lückenlose Buchführung und fristgerechte Hinterlegung; Auffälligkeiten in der Jahresprüfung sind ein Warnsignal, das sofort aufgeklärt werden muss.
Umgang mit Kundengeldern auf Treuhandkonten und fristgerechte Hinterlegung von Mietkautionen
- Behörde / Gericht
- Consumer Protection WA (Department of Local Government, Industry Regulation and Safety) / Perth Magistrates Court
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Real Estate and Business Agents Act 1978 (WA); Residential Tenancies Act 1987 (WA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Keine; das Gericht sah laut Mitteilung trotz der Liquidation keine mildernden Umstände.
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 225.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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29.01.2026 Tarmac Building Products LimitedTarmac Building Products: 633.300 £ nach Beinquetschung an Fertigungslinie 731.124 €
Im Werk Linford wurden 2022 die Beine eines Beschäftigten zwischen tonnenschweren Transportrahmen eingeklemmt, weil die verriegelte Zugangstür die vorgelagerten Streckenabschnitte nicht abschaltete. Frühere Beinahe-Unfälle und eine Jahre alte Gefährdungsbeurteilung mit geforderten Zusatzmaßnahmen blieben folgenlos; Geldstrafe 633.300 £ plus 5.583 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2025 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 596 Beschäftigte.
Beinahe-Unfälle und offene Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen müssen nachverfolgt werden – sonst belegen sie vor Gericht das Wissen um das Risiko.
- Behörde / Gericht
- Chelmsford Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 30.01.2026
Originalbetrag 633.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.01.2026.
- Building materials manufacturer fined over £600,000 after worker suffers life-changing injuries at Tarmac plant (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Tarmac Building Products Limited (04026569) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.01.2026 Salford Grab Hire LimitedBaggerlöffel als Stütze: Mechaniker schwer verletzt – 10.000 £ für Grab-Hire-Betrieb 11.517 €
Bei der Reparatur eines Kippers diente ein JCB-Baggerlöffel ohne Schnellwechsler oder Sicherungsbolzen als Stütze für die angehobene Mulde; der eine Tonne schwere Löffel fiel herab und verletzte einen Mechaniker schwer. Der Betrieb (laut Micro-Abschluss 11 Beschäftigte) hatte keine geeigneten Stützen verwendet; Geldstrafe 10.000 £ plus 3.475,90 £ Kosten.
Angehobene Lasten werden nur mit dafür ausgelegten Stützen gesichert – improvisierte Abstützungen mit Arbeitsgeräten sind eine typische Ursache schwerer Quetschunfälle.
- Behörde / Gericht
- Warrington Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
Originalbetrag 10.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2026.
- Plant hire company fined £10,000 after employee struck by falling JCB bucket (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Salford Grab Hire Ltd (10895680) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.01.2026 DME Construction Associates Inc.DME Construction Associates: 600.000 USD OSHA-Vergleich nach tödlichem Dachsturz 506.928 €
Der Dachdeckerbetrieb DME Construction Associates von Long Island hat mit dem US-Arbeitsministerium einen Vergleich geschlossen, der alle Beanstandungen nach dem tödlichen Sturz eines Beschäftigten durch ein ungesichertes Oberlicht im August 2021 bestätigt, darunter neun vorsätzliche Verstöße, acht davon als Einzelverstöße je ungesichertem Beschäftigten. Das Unternehmen zahlt 600.000 USD und muss ein schriftliches Sicherheitskonzept einführen, ausreichend Absturzsicherung für alle Beschäftigten nachweisen, OSHA Baustellen vorab melden, Kontrollen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zulassen und Aufsichtspersonen einen 30-Stunden-Kurs absolvieren lassen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Fehlende Absturzsicherung kann je Beschäftigtem einzeln bestraft werden.
Absturzsicherung auf Dächern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Occupational Safety and Health Act (Absturzsicherung im Bauwesen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.01.2026 Hip Seng Builders LimitedHongkong: Strafe für Hip Seng Builders nach tödlichem Stromunfall auf 521.000 HKD erhöht 56.920 €
Nach einem tödlichen Unfall am 19.08.2023 auf einer Baustelle in Chek Lap Kok, bei dem ein Arbeiter bei Elektroarbeiten an einer abgehängten Decke einen Stromschlag erlitt, war Hip Seng Builders am 23.01.2025 zu Geldstrafen von 261.000 HKD verurteilt worden. Auf Antrag der Anklage überprüfte das Gericht das Strafmaß und erhöhte die Geldstrafen am 21.01.2026 auf 521.000 HKD. Verurteilt wurde nach der Factories and Industrial Undertakings Ordinance und zwei Verordnungen zur Baustellen- und Elektrosicherheit.
Elektroarbeiten auf Baustellen brauchen Freischaltung und Prüfung vor Arbeitsbeginn; die Anklage in Hongkong geht gegen aus ihrer Sicht zu milde Strafen aktiv vor.
Elektrosicherheit bei Installationsarbeiten auf Baustellen
- Behörde / Gericht
- West Kowloon Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Construction Sites (Safety) Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Electricity) Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
Originalbetrag 521.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.
- Court makes review decision on sentencing for violating occupational safety and health legislation (21 January 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 215.000 € wegen Mindestlohnunterschreitung 215.000 €
Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Gegen das Unternehmen wurden rund 215.000 € festgesetzt, was dem durch die Unterschreitung erlangten wirtschaftlichen Vorteil entspricht; der im September 2025 erlassene Bescheid ist seit Ende 2025 rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).
Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen; der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld (Hauptzollamt Singen) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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07.01.2026 Exyte Management GmbHExyte: 1,5 Mio. USD – chinesische Tochter vermittelte US-Ware an gelisteten Chiphersteller SMIC 1,28 Mio. €
Die Shanghaier Gesellschaft der Stuttgarter Exyte-Gruppe veranlasste 2021/22 in 13 Fällen die Lieferung von rund 884 US-Artikeln (Durchflussmesser, Druckaufnehmer, Steuerungen) im Wert von rund 2,85 Mio. USD durch chinesische Lieferanten an SMIC Beijing, das auf der Entity List steht. Laut BIS erkannte das Compliance-Programm nicht, dass auch Inlandsübergaben in China genehmigungspflichtig sind; Exyte legte die Vorgänge selbst offen und räumte sie ein.
US-Exportrecht erfasst auch die Übergabe von US-Ware innerhalb Chinas – Auslandstöchter müssen Endkunden gegen die Entity List prüfen, selbst wenn lokal eingekauft wird.
Entity-List-Prüfung auch bei Inlandslieferungen im Ausland
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(b), § 744.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige, eigene Untersuchung mit externen Anwälten und Investitionen in das Compliance-Programm.
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2026.
- BIS Imposes Administrative Penalty on Exyte Management GmbH Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Exyte Management GmbH (7. Januar 2026) mit Settlement Agreement Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.12.2025 EllisDon CorporationEllisDon: 514.831,53 CAD Verwaltungsstrafe nach tödlichem Kranunfall auf Hochhausbaustelle 318.998 €
Auf der Baustelle Oakridge Park wurde im Februar 2024 ein Deckentisch (Flytable) per Turmdrehkran umgesetzt; beim Hinausschieben beschleunigte er aus dem Gebäude, stürzte ab und traf einen Arbeiter tödlich. WorkSafeBC stellte fest, dass EllisDon als Generalunternehmer die Arbeitsverfahren des Subunternehmers nicht regelmäßig überprüfte, sich keine Risikobeurteilung bestätigen ließ, den Hub nicht als kritisch einstufte, keine schriftlichen Hebepläne sicherstellte, die Sperrzone am Boden nicht kontrollierte und die Sicherheitsaktivitäten der beteiligten Arbeitgeber nicht koordinierte. Es verhängte eine Verwaltungsstrafe von 514.831,53 CAD.
Generalunternehmer müssen kritische Kranhübe ihrer Subunternehmer aktiv planen, prüfen und koordinieren, statt sich auf deren Verfahren zu verlassen.
Koordination der Arbeitssicherheit und kritische Hebevorgänge auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern
- Behörde / Gericht
- WorkSafeBC (Workers' Compensation Board of British Columbia)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Arbeitsschutzvorschriften von British Columbia, insbesondere Occupational Health and Safety Regulation (OHSR) – Pflichten des Hauptauftragnehmers (prime contractor) und Anforderungen an kritische Kranhübe; Verwaltungsstrafe (administrative penalty) von WorkSafeBC
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 514.831,53 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.12.2025 Newway Concrete FormingNewway Concrete Forming: 112.624,66 CAD Strafe nach tödlichem Flytable-Unfall 69.784 €
Das Schalungsunternehmen setzte auf der Baustelle Oakridge Park im Februar 2024 einen Deckentisch per Turmdrehkran um, der aus dem Gebäude stürzte und einen Arbeiter tödlich traf. WorkSafeBC stellte unter anderem fehlende schriftliche Hebepläne für kritische Hübe, unzureichende Verfahren für Eck-Deckentische, fehlende Risikobeurteilungen und Kontrollen, das Führen von Lasten über Personen sowie mangelnde Unterweisung, Schulung und Aufsicht der Arbeiter fest und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 112.624,66 CAD.
Für Schalungs- und Hebearbeiten braucht jede Kolonne schriftliche Schritt-für-Schritt-Verfahren, geschulte Einweiser und kontrollierte Sperrzonen.
Sichere Hebe- und Schalungsarbeiten, Unterweisung von Einweisern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- WorkSafeBC (Workers' Compensation Board of British Columbia)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Arbeitsschutzvorschriften von British Columbia, insbesondere Occupational Health and Safety Regulation (OHSR) – Hebepläne, Schalungsarbeiten, Unterweisung und Aufsicht; Verwaltungsstrafe (administrative penalty) von WorkSafeBC
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 112.624,66 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.12.2025 Century 21 Heritage Group Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 148.912,50 CAD gegen Century 21 Heritage Group Ltd. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 92.446 €
Century 21 Heritage Group Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 148.912,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Century 21 Heritage Group Ltd.“, veröffentlicht am 10.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-10-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 10.02.2026
Originalbetrag 148.912,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.
- Administrative monetary penalty on Century 21 Heritage Group Ltd. (10.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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04.12.2025 Gracetown, Inc.OFAC: Geldbuße von 7,14 Mio. US-Dollar gegen Gracetown wegen Zahlungen für ein gesperrtes Unternehmen und fehlender Sperrmeldung 6,12 Mio. €
OFAC hat gegen den New Yorker Immobilienverwalter Gracetown, Inc. per Penalty Notice eine Geldbuße von 7.139.305 US-Dollar verhängt. Nach den Feststellungen von OFAC nahm Gracetown zwischen April 2018 und Mai 2020 24 Zahlungen für ein verbundenes Unternehmen entgegen, das einem sanktionierten russischen Oligarchen gehörte, obwohl OFAC das Unternehmen zuvor ausdrücklich auf das Verbot hingewiesen hatte. Zudem meldete Gracetown das gesperrte Vermögen mehr als 45 Monate lang nicht an OFAC. OFAC wertete die Verstöße als vorsätzlich oder zumindest leichtfertig, schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 8.906.358 US-Dollar. Ob Gracetown die Geldbuße gezahlt oder gerichtlich angegriffen hat, geht aus der Veröffentlichung von OFAC nicht hervor. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „OFAC Imposes $7,139,305 Penalty on Gracetown, Inc. for Violating Ukraine-/Russia-Related Sanctions and Reporting Obligations“ vom 04.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934796/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.201; Reporting, Procedures and Penalties Regulations, 31 C.F.R. § 501.603 (Sperrmeldung); Penalty Notice nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 04.12.2025
Originalbetrag 7.139.305 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.
- OFAC Enforcement Release: OFAC Imposes $7,139,305 Penalty on Gracetown, Inc. (04.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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01.12.2025 VIP Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen VIP Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 20.296 €
VIP Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Ottawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 1. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VIP Realty Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.
- Administrative monetary penalty on VIP Realty Inc. (09.07.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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27.11.2025 Manor Windsor Realty Ltd.FINTRAC: Immobilienmakler Manor Windsor Realty ohne AML-Schulungsprogramm – 107.250 CAD 65.907 €
Das Maklerbüro in Windsor (Ontario) erhielt 107.250 CAD Strafe wegen vier Verstößen: keine aktuellen, genehmigten Compliance-Richtlinien, keine Bewertung des Geldwäscherisikos, kein schriftliches laufendes Schulungsprogramm und keine Wirksamkeitsprüfung des Compliance-Programms. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.
Ein fehlendes schriftliches Schulungsprogramm ist für Immobilienmakler ein eigener, bußgeldbewehrter Verstoß.
AML-Schulungsprogramm für Maklerinnen und Makler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2025.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Manor Windsor Realty Ltd. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.11.2025 1135233 B.C. Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 149.886 CAD gegen 1135233 B.C. Ltd. wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 92.557 €
1135233 B.C. Ltd. (Handelsname LeHomes Realty Premier) ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC hat gegen das Unternehmen eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 149.886 CAD verhängt. Veröffentlicht durch FINTRAC am 20.11.2025; Entscheidungsdatum nicht veröffentlicht. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und Aufzeichnungspflichten zur Kundenidentifizierung. Nach Angaben von FINTRAC wird das Unternehmen die Geldbuße vollständig zahlen; der Fall ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 1135233 B.C. Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 39(1)(b), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 149.886 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- Administrative monetary penalty on 1135233 B.C. Ltd. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.11.2025 ein Dachdeckerbetrieb in EnglandDachdeckerbetrieb: 16.650 £ nach Sturz durch Oberlicht-Öffnung 18.888 €
Bei der Sanierung eines Flachdachs an einem Wohnhaus in England fiel ein Beschäftigter durch eine offene Oberlicht-Öffnung über drei Meter tief und musste operiert werden. Der Betrieb (ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten) hatte die Arbeiten in der Höhe nicht geplant und weder Auffangdeck noch Netz vorgesehen; Geldstrafe 16.650 £ plus 7.205 £ Kosten.
Auch bei kleinen Dachbaustellen müssen Öffnungen vor Arbeitsbeginn gesichert oder unterfangen sein; Planung ist Pflicht, nicht Kür.
- Behörde / Gericht
- Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
Originalbetrag 16.650 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- HSE, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.10.2025 Barratt Redrow, Persimmon, Taylor Wimpey u. a. (7 Wohnungsbauunternehmen)CMA: Sieben Wohnungsbauer zahlen 100 Mio. GBP nach Verdacht auf Informationsaustausch 113,6 Mio. €
Die CMA nahm verbindliche Verpflichtungszusagen von Barratt Redrow, Bellway, Berkeley, Bloor Homes, Persimmon, Taylor Wimpey und Vistry an, nachdem sie untersucht hatte, ob diese wettbewerbssensible Informationen wie erzielte Verkaufspreise ausgetauscht hatten. Die Unternehmen sagten zu, solche Informationen nicht mehr zu teilen, Compliance-Maßnahmen und jährliche Kartellrechtsschulungen einzuführen, an Branchenleitlinien mitzuwirken und gemeinsam 100 Mio. GBP für Programme des bezahlbaren Wohnungsbaus zu zahlen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Schon der Austausch aktueller Verkaufspreise mit Wettbewerbern kann ein Kartellverfahren und hohe Zahlungen auslösen; Kontakte zu Wettbewerbern brauchen klare Regeln und Schulung.
Austausch von Preis- und Absatzinformationen mit Wettbewerbern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Chapter I prohibition Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 30.10.2025
Originalbetrag 100.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2025.
- CMA case page: Investigation into suspected anti-competitive conduct by housebuilders Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Decision to accept commitments in relation to suspected anti-competitive conduct by certain housebuilders, Case 51392 (30 October 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.10.2025 SINOP ALFA, s.r.o.SINOP ALFA: 70.000 EUR, weil Diensthandy bei Durchsuchung verweigert wurde 70.000 €
Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Bereich Klima-, Kälte- und Wärmepumpendienste weigerte sich das Unternehmen wiederholt, ein dienstlich genutztes Mobiltelefon vorzulegen. Die Behörde sah darin eine Vereitelung der Nachprüfung und verhängte 70.000 EUR, rund 1 % des Vorjahresumsatzes (nicht rechtskräftig).
Dienstliche Smartphones gehören zu den prüfbaren Unterlagen – ein Dawn-Raid-Leitfaden für Beschäftigte verhindert teure Fehlreaktionen.
Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), Herausgabe mobiler Geräte
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Mitwirkungspflicht bei Nachprüfungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- KARTELY: PMÚ uložil pokutu za nespoluprácu počas inšpekcie Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.10.2025 Lanes Group LimitedLanes Group: tödlicher Unfall mit Hochdruckschlauch – 800.000 £ 917.326 €
Beim Befüllen eines Hochdruck-Spülsystems bei Frost löste sich 2022 ein Druckstoß, das Schlauchende schlug einem Kanaltechniker ins Gesicht; er starb zweieinhalb Wochen später. Es fehlten ein sicheres Verfahren, gewartete Schlauchhalterungen, Kontrolle sowie ausreichende Unterweisung und Aufsicht; Geldstrafe 800.000 £ (wegen frühen Geständnisses reduziert von 1,2 Mio. £) plus 8.680 £ Kosten. Laut Konzernabschluss (Geschäftsjahr bis Juli 2024) beschäftigte die Gesellschaft 2.268, die Gruppe 3.610 Personen.
Bei Hochdrucktechnik entscheidet die Routine: Schlauchenden immer mechanisch fixieren, Wetterrisiken wie Frost in die Arbeitsanweisung aufnehmen und die Einhaltung kontrollieren.
Sicheres Arbeiten mit Hochdruck-Wasserstrahlgeräten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- City of London Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Frühes Schuldeingeständnis (Reduktion von 1,2 Mio. £ auf 800.000 £)
- Veröffentlicht
- 06.10.2025
Originalbetrag 800.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.10.2025.
- Lanes Group Limited fined £800k after investigation into death of devoted father (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Lanes Group Limited (03784486) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.09.2025 Bauunternehmung Pusiol GmbHBaukartell: 130.000 € gegen Tiefbaufirma Pusiol – Verluste bei Bemessung berücksichtigt 130.000 €
Das Kartellgericht verhängte gegen die Bauunternehmung Pusiol GmbH, eine Tochter der Steiner Baugesellschaft m.b.H., mutmaßlich 130.000 EUR wegen Teilnahme am Baukartell in Niederösterreich von Juli 2002 bis August 2016 (Preisabsprachen, Marktaufteilung und Informationsaustausch bei Tiefbau-Ausschreibungen). Die BWB setzte die Buße wegen der eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit niedriger an, weil das Unternehmen 2023 und 2024 Jahresfehlbeträge auswies; es gab ein umfassendes Anerkenntnis ab.
Auch lange zurückliegende Absprachen werden geahndet; eine angespannte Finanzlage kann die Höhe der Buße mindern, sie aber nicht abwenden.
Absprachen bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Fehlbeträge 2023 und 2024); umfassendes Anerkenntnis.
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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01.09.2025 SIA "SILTUMTEHSERVISS", SIA "Apkure IM", SIA "ADAPTERIS", SIA "Alpex", SIA "Infrakom"Submissionskartell bei Leitungsbauaufträgen – fünf Baufirmen zahlen 513.508 Euro 513.508 €
Zwei Gruppen von Bauunternehmen stimmten sich von 2021 bis 2024 bei über 30 öffentlichen Ausschreibungen für Bau und Reparatur von Versorgungsleitungen ab: Sie tauschten sensible Informationen aus, legten Gewinner fest und reichten Scheinangebote ein. Ausgelöst durch Hinweise des Auftraggebers Rīgas namu pārvaldnieks verhängte der Wettbewerbsrat insgesamt 513.508,08 Euro.
Gemeinsame Angebotsvorbereitung mit Wettbewerbern – auch bei späterer gemeinsamer Ausführung – ist ein Kartell; Vergabeteams müssen das wissen.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Alle Unternehmen außer Infrakom schlossen einen Vergleich mit dem Wettbewerbsrat, erkannten die Tatsachen an und verzichteten auf eine Anfechtung; dafür 10 % Bußgeldnachlass.
- Veröffentlicht
- 10.09.2025
- KP atklāj karteli inženierkomunikāciju būvdarbu iepirkumos (10.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.08.2025 Home Improvement Marketing LtdICO: 300.000 Pfund gegen Home Improvement Marketing wegen 2,4 Mio. automatisierter Anrufe 347.343 €
Die ICO verhängte gegen Home Improvement Marketing Ltd eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im März 2024 stellte sie fest, dass das Unternehmen zwischen 31. Mai und 31. August 2023 2.449.380 automatisierte Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung veranlasst hatte; es gingen 274 Beschwerden ein. Die Software reagierte laut ICO auf Antworten der Angerufenen und bot keine Möglichkeit, weitere Anrufe abzulehnen. Grundlage sind die Regulations 19 und 24 der PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 19 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.
- ICO Enforcement: Home Improvement Marketing Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Home Improvement Marketing Ltd (28 August 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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28.08.2025 Green Spark Energy LtdICO: 250.000 Pfund gegen Green Spark Energy wegen 9,6 Mio. automatisierter Werbeanrufe 289.452 €
Die ICO verhängte gegen Green Spark Energy Ltd eine Geldbuße von 250.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im März 2024 stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen von Mai 2023 bis Mai 2024 9.587.050 automatisierte Anrufe mit aufgezeichneten Werbebotschaften veranlasst hatte; es gingen 497 Beschwerden ein. Die Aufnahmen enthielten laut ICO irreführende Aussagen, um Hausbesitzer unter Druck zu setzen, etwa zu angeblichen Gefahren ihrer vorhandenen Dachdämmung. Grundlage sind die Regulations 19 und 24 der PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 19 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 250.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.
- ICO Enforcement: Green Spark Energy Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Green Spark Energy Ltd (28 August 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.08.2025 PAUPE HOLDING SA, Bitusag S.A., Bitusag Neuchâtel SA, Wyss Fils SA, Prodo SA, Duckert SAWEKO büsst Strassenunterhaltsfirmen im Jura/Neuenburg wegen Submissionsabreden Bußgeld
Regionale Anbieter von Oberflächenbehandlungen und Splittungen im Strassenunterhalt sprachen Offerten ab und teilten Gebiete auf. Die WEKO verhängte Sanktionen gegen Bitusag/Paupe (solidarisch, CHF 640'000–990'000, genauer Betrag geschwärzt), Wyss Fils (CHF 44'000–74'000), Prodo (CHF 760) und Duckert (CHF 0) und genehmigte einvernehmliche Regelungen; gegen Colas Suisse wurde die Untersuchung eingestellt.
Auch kleine regionale Strassenbauer werden sanktioniert – Stützofferten und Gebietsschutz müssen aus der Firmenkultur verschwinden.
Stützofferten und Gebietsabsprachen im regionalen Strassenbau
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (Duckert sanktionsfrei)
- Enduits superficiels et gravillonnage : Décision du 25 août 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.08.2025 Allied Stone Inc.Allied Stone: 12,4 Mio. USD – chinesischer Quarz als Marmor oder Glas deklariert 10,6 Mio. €
Der Lieferant für Arbeitsplatten aus Dallas soll zwischen 2018 und 2023 chinesische Quarzoberflächen als geringer verzollte Waren wie Marmor oder kristallisiertes Glas deklariert und Antidumping- und Ausgleichszölle umgangen haben, auch über Dritte als formelle Importeure. Der Vergleich über 12,4 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt eine Whistleblower-Klage.
Auch wer Dritte als Importeur vorschiebt, haftet für die richtige Warenbeschreibung – die Zollverantwortung lässt sich nicht auslagern.
Warenbeschreibung und Tarifierung bei antidumpingbelasteter Ware
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Northern District of Texas
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
Originalbetrag 12.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2025.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Allied Stone Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG 300.000 €
Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.
Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.
Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- BVwG W279 2310813-1 vom 09.07.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 ATE, s. r. o.; AŽD Praha s.r.o.; EPLcond a.s.; MONZAS, a.s.; První SaZ Plzeň a.s.; STARMON s.r.o.Bahn-Signaltechnik: 157,7 Mio. CZK gegen sechs Firmen für Submissionsabsprachen 6,39 Mio. €
Die sechs Unternehmen sprachen sich bei 26 Aufträgen der staatlichen Eisenbahninfrastrukturverwaltung (Gesamtwert über 850 Mio. CZK, 2015–2021) über Schutzangebote, Marktaufteilung und Preise ab. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde erstinstanzlich insgesamt 157,693 Mio. CZK; zwei Unternehmen legten gegen die Höhe Einspruch ein.
Ein Schutzangebot 'aus Gefälligkeit' ist Bid-Rigging – Vertriebs- und Kalkulationsteams müssen das kennen.
Schutzangebote und Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Vergleich (20 % Minderung, kein Vergabeverbot), Kronzeugenantrag eines Beteiligten und Compliance-Programme bei zwei Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
Originalbetrag 157.693.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- Office Fines Major Cartel in Railway Construction Sector More Than CZK 150 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 9321-0599 Québec Inc.FINTRAC: Geldbuße von 23.100 CAD gegen 9321-0599 Québec Inc. wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 14.401 €
9321-0599 Québec Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Brossard (Québec). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 23.100 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 9321-0599 Québec Inc.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 23.100 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- Administrative monetary penalty on 9321-0599 Québec Inc. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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26.06.2025 Retta Isännöinti Oy (Retta-Gruppe), Oulun Kiinteistötieto Oy, REIM Group Oy Ltd u. a. (Verband und 11 Gesellschaften)Finnisches Hausverwalterkartell: KHO erhöht Bußgelder auf insgesamt 6,558 Mio. EUR 6,56 Mio. €
Das Oberste Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Verband Suomen Isännöintiliitto ry und sechs Hausverwaltungsunternehmen bzw. -gruppen 2014–2017 unzulässig bei Preiserhöhungen zusammengewirkt hatten, und erhöhte die vom Marktgericht im Dezember 2022 verhängten Bußgelder von insgesamt 4,93 Mio. EUR auf 6.558.000 EUR. Aufschlüsselung: Retta Isännöinti Oy, Retta Oy, Retta Group Oy und Retta Holding Oy 4.000.000 EUR; Oulun Kiinteistötieto Oy und Suomen Kiinteistöhallinta Oy 900.000 EUR; REIM Hämeenlinna Oy und REIM Group Oy Ltd 750.000 EUR; Colliers Finland Group Oy und Retta Isännöinti Oy 700.000 EUR; OP Koti Kainuu Oy 75.000 EUR; Suomen Isännöintiliitto ry 73.000 EUR; Kiinteistö-Tahkola Tampere Oy 60.000 EUR. Die Behörde hatte ursprünglich 22 Mio. EUR beantragt.
Branchenverbände dürfen keine Preisempfehlungen verbreiten, und Wettbewerber sollten in Verbandsgremien nie über eigene Preise sprechen.
Preisgespräche und Preisempfehlungen in Branchenverbänden
- Behörde / Gericht
- Korkein hallinto-oikeus (KHO) auf Antrag des Kilpailu- ja kuluttajavirasto (KKV)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kilpailulaki (948/2011) 5 § und 12 §
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 26.06.2025
- KKV: Korkein hallinto-oikeus määräsi Isännöintiliitolle ja alan yrityksille 6,56 miljoonan euron sakot (26.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Korkein hallinto-oikeus, päätös 26.6.2025, taltionumero 1486 (ECLI:FI:KHO:2025:T1486) Gerichtsentscheidung
- KHO 26.6.2025/1486 – Kilpailuasiaa koskevat valitukset (hintayhteistyö isännöintialalla) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.06.2025 Pacesetter Marketing Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 41.085 CAD gegen Pacesetter Marketing Ltd. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 25.815 €
Pacesetter Marketing Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juni 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.085 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pacesetter Marketing Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 41.085 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2025.
- Administrative monetary penalty on Pacesetter Marketing Ltd. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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05.06.2025 MAGEBA Gesellschaft m.b.H.; Maurer SE, Maurer Söhne Ges. mbH (nur Feststellung)Brückenbau-Zulieferer: 400.000 € gegen MAGEBA, Kronzeugin Maurer ohne Geldbuße 400.000 €
Das Kartellgericht verhängte gegen die MAGEBA Gesellschaft m.b.H. 400.000 EUR, weil sie von November 2017 bis Dezember 2018 mit einem Mitbewerber Kunden bei Fahrbahnübergängen (Dehnfugen) und Brückenlagern in Österreich aufteilte und Informationen über das Preisverhalten austauschte. Gegen die Maurer SE und die Maurer Söhne Ges. mbH stellte das Gericht wegen ihres Kronzeugenstatus nur die Zuwiderhandlung fest. Mildernd wirkte ein im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System, erschwerend der Vorsatz bei einer Kernbeschränkung.
Wer als Erster den Kartellverstoß meldet, kann einer Geldbuße ganz entgehen; wer abwartet, zahlt – das spricht für interne Meldewege und rasche Entscheidungen über einen Kronzeugenantrag.
Kundenaufteilung und Kronzeugenregelung
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a KartG; § 28 Abs. 1 und 1a Z 1 KartG (Feststellung gegenüber Kronzeugin)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Nur fünf Vorhaben über rund 13 Monate, keine feststellbare Bereicherung, niederschwelliger Informationsaustausch, wirtschaftliche Herausforderungen des Konzerns, im Zuge der Kooperation eingeführtes Compliance-System.
- Veröffentlicht
- 18.11.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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29.05.2025 Immobilienmakler aus Calgary, Alberta (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 117.975 CAD gegen Immobilienmakler aus Calgary – nach Erledigung der Berufung 63.987,50 CAD gezahlt 41.033 €
Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um einen Immobilienmakler mit Sitz in Calgary (Alberta); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 117.975 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und Aufzeichnungspflichten. Nach FINTRAC handelte es sich bei den Richtlinien um eine nicht auf das Unternehmen zugeschnittene Vorlage; in allen zehn geprüften Aufzeichnungen über Geldeingänge fehlte die Kontonummer. Ursprünglich setzte FINTRAC 117.975 CAD fest. Nach Angaben der Behörde legte das Unternehmen Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) ein; am 28. Februar 2026 wurde die Berufung erledigt, das Unternehmen zahlte 63.987,50 CAD, und der Fall ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 6, 9.6(1); PCMLTF Regulations 58(1)(a), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 63.987,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2025.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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23.05.2025 Trust-Build Engineering & Construction Pte Ltd., Hunan Fengtian Construction Group Co., LtdCCCS: 4,64 Mio. SGD gegen zwei Baufirmen wegen Submissionsabsprachen 3,19 Mio. €
Die CCCS stellte fest, dass Hunan Fengtian Construction Group die Angebotsunterlagen und Preise von Trust-Build Engineering & Construction für drei Ausschreibungen der People's Association aus dem Jahr 2022 (Arbeiten an drei Community Clubs, Gesamtwert rund 56 Mio. SGD) vorbereitet hatte, sodass beide nicht unabhängig voneinander boten; die People's Association bemerkte die mögliche Absprache, meldete sie und schloss beide Bieter von der Bewertung aus. Nach section 34 Competition Act 2004 verhängte die CCCS Geldbußen von 4.295.059 SGD gegen Trust-Build und 349.350 SGD gegen Hunan Fengtian, zusammen 4.644.409 SGD.
Wer für einen Wettbewerber Angebote vorbereitet oder dessen Preise kennt, betreibt Submissionsabsprache – auch wenn am Ende keiner der beiden den Zuschlag erhält.
Submissionsabsprachen: keine Abstimmung von Angeboten mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Competition and Consumer Commission of Singapore (CCCS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 34 Competition Act 2004; Geldbuße nach s 69(2)(e) Competition Act 2004
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 23.05.2025
Originalbetrag 4.644.409 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2025.
- CCCS: CCCS Imposes A Total Of $4.6m Penalties On Contractors For Rigging Bids In Public Sector Tenders (23.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- CCS Case Register: CCCS 500-100-2023-001, Decision Date 23 May 2025 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CCCS Infringement Decision, Construction Tenders, 23 May 2025 (PDF, verlinkt aus dem Case Register) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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21.05.2025 HomeLife New World Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 36.135 CAD gegen HomeLife New World Realty Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 22.985 €
HomeLife New World Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Toronto und Richmond Hill (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 21. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 36.135 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und Aufzeichnungspflichten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on HomeLife New World Realty Inc.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-4-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 6, 9.6(1); PCMLTF Regulations 58(1)(a), 58(1)(b), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 36.135 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.05.2025.
- Administrative monetary penalty on HomeLife New World Realty Inc. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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19.05.2025 The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4599 (The Scotts Tower)MCST 4599: Anordnungen nach abgelehntem Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen Anordnung
Eine an einem Verkehrsunfall neben der Wohnanlage beteiligte Person verlangte im April 2024 Zugang zu den Aufnahmen der Überwachungskameras; der Sicherheitsdienst konnte sie mangels Administratorzugang nicht sichern, das System überschrieb sie nach 17 Tagen, und die Eigentümergemeinschaft lehnte das Ersuchen danach unter Verweis auf Daten Dritter und das Wohnungseigentumsrecht ab. Die Datenschutzbehörde PDPC hielt eine pauschale Ablehnung für nicht gerechtfertigt (Dritte hätten unkenntlich gemacht werden können), traf zur Auskunftspflicht mangels noch vorhandener Aufnahmen aber keine Feststellung und stellte einen fahrlässigen Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest: kein Datenschutzbeauftragter, keine eigene Datenschutzrichtlinie (nur die des Verwalters) und keine Vorgaben an Verwalter und Sicherheitsdienst zu Auskunftsersuchen. Sie ordnete an, binnen 60 Tagen Richtlinien und ein Verfahren für Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen einzuführen und an Verwalter und Auftragnehmer weiterzugeben.
Für Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen braucht es ein festes Verfahren, das die Aufnahmen vor dem automatischen Überschreiben sichert und Dritte unkenntlich macht, statt pauschal abzulehnen.
Auskunftsersuchen erkennen, betroffene Daten sofort sichern und fristgerecht bearbeiten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Sections 11(3) und 12 PDPA 2012 (Accountability Obligation); geprüft auch Sections 21 und 22A PDPA (Auskunft, Aufbewahrung bei Ablehnung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Die Eigentümergemeinschaft benannte nach dem Vorfall einen Datenschutzbeauftragten.
- Veröffentlicht
- 07.08.2025
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Accountability Obligation by MCST 4599 (veröffentlicht 07.08.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision 2025 SGPDPC 3, The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4599, Case No. DP-2405-C2318 (19.05.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.05.2025 AS Asphaltstraßensanierung, BITUNOVA, Mainka u. a. (Straßenerhaltungskartell, 7 Unternehmen)Bundeskartellamt: 10,5 Mio. € gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen 10,5 Mio. €
Sieben Unternehmen der Straßenreparatur teilten von 2016 bis 2019 Auftraggeber regional auf, legten vorab fest, wer den Zuschlag erhalten sollte, und gaben sich Mindestpreise für Schutzangebote vor. Das Bundeskartellamt verhängte 10,5 Mio. €; BITUNOVA kooperierte als Kronzeuge, alle Verfahren endeten per Settlement. Adressaten: AS Asphaltstraßensanierung GmbH, bausion Strassenbau-Produkte GmbH, BITUNOVA GmbH, Gerhard Herbers GmbH, Liesen … alles für den Bau GmbH, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH.
Schutzangebote sind nicht nur bußgeldbewehrt, sondern für die handelnden Mitarbeitenden als Submissionsbetrug strafbar.
Schutzangebote und Gebietsabsprachen bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenprogramm (BITUNOVA), Settlement
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 13.05.2025
- Kartellabsprachen zwischen Straßenreparatur-Unternehmen Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.03.2025 Evolutions Flooring Inc.Evolutions Flooring: 8,1 Mio. USD für falsche Hersteller- und Ursprungsangaben bei Parkett 7,48 Mio. €
Der kalifornische Importeur von Mehrschichtparkett soll von 2019 bis 2022 falsche Angaben zu Hersteller und Ursprungsland gemacht und so Antidumping-, Ausgleichs- und Section-301-Zölle auf chinesische Ware umgangen haben. Der Vergleich über 8,1 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung aller Vergleichsparteien und richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit.
Zollanmeldungen müssen den tatsächlichen Hersteller und das tatsächliche Ursprungsland nennen; falsche Angaben zur Umgehung von Antidumping-, Ausgleichs- oder Section-301-Zöllen können als Zollbetrug verfolgt werden.
Hersteller- und Ursprungsangaben in Zollanmeldungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Central District of California
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Vergleichsbetrag nach der Zahlungsfähigkeit der Vergleichsparteien bemessen.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.03.2025
Originalbetrag 8.100.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2025.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Evolutions Flooring Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.01.2025 Family International Realty LLCOFAC: 1,08 Mio. US-Dollar Vergleich mit Family International Realty wegen Verschleierung von Immobilien sanktionierter Oligarchen 1,05 Mio. €
Das Immobilienunternehmen Family International Realty LLC aus Miami zahlt nach einem Vergleich mit OFAC gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei 1.076.923 US-Dollar (gemeinsame Zahlung) für 73 mutmaßliche Verstöße gegen die Ukraine/Russland-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC übertrug das Unternehmen zwischen 2018 und 2023 in einem vorsätzlichen Umgehungsplan das formale Eigentum an drei Luxuswohnungen zweier sanktionierter russischer Oligarchen auf nicht sanktionierte Angehörige und deren Briefkastenfirmen und vermietete die Wohnungen weiter; das Unternehmen erhielt dafür rund 182.442 US-Dollar an Provisionen und Erstattungen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem Höchstbetrag von 30.080.709 US-Dollar. 182.442 US-Dollar gelten durch eine Einziehungszahlung an das DOJ als beglichen. Quelle: OFAC Enforcement Release vom 16.01.2025, https://ofac.treasury.gov/media/933941/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- E.O. 13685 §§ 2(a), 5(a), 6(a) (73 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.01.2025
Originalbetrag 1.076.923 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.
- OFAC Enforcement Release zu Family International Realty LLC (16.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Direktlink
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15.01.2025 Sachsen: Bußgeld gegen Immobilienmakler wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten 800 €
Gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Immobilienmakler setzte die Landesdirektion Sachsen ein Bußgeld von 800 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten nach dem GwG fest. Die Bekanntmachungsliste zeigt zahlreiche weitere Bußgelder und Verwarnungen gegen Makler im Bereich von 50 bis 5.000 Euro.
Makler müssen beide Vertragsparteien rechtzeitig identifizieren – auch kleine Büros stehen unter aktiver Geldwäscheaufsicht.
Identifizierung von Vertragsparteien bei Immobilienvermittlung
- Behörde / Gericht
- Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Bekanntmachungen gemäß § 57 GwG – Landesdirektion Sachsen (lfd. Nr. 29) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.12.2024 Tarkus Interiors Pte Ltd; Flex Connect Pte Ltd (vormals Facility Link Pte Ltd)CCCS: 9.999.181 SGD gegen zwei Innenausbauer wegen Submissionsabsprachen 7,09 Mio. €
Flex Connect (früher Facility Link) und Tarkus Interiors sprachen sich von August 2016 bis August 2021 bei zwölf Ausschreibungen für Innenausbauten von Läden, Gastronomiebetrieben und Büros im Gesamtwert von rund 34,11 Mio. SGD ab: Der vorgesehene Gewinner lieferte dem anderen Preise und Angaben, damit dieser ein höheres Scheinangebot abgab. Die CCCS verhängte am 20. Dezember 2024 Geldbußen von 5.113.918 SGD gegen Tarkus und 4.885.263 SGD gegen Flex Connect, zusammen 9.999.181 SGD (die CCCS selbst nennt als Summe 9.999.182 SGD); Flex Connect erhielt als Kronzeuge einen Nachlass.
Scheinangebote bleiben verbotene Absprachen, auch wenn Bieter fürchten, sonst bei künftigen Ausschreibungen übergangen zu werden.
Submissionsabsprachen und Scheinangebote erkennen und ablehnen
- Behörde / Gericht
- Competition and Consumer Commission of Singapore (CCCS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Competition Act 2004, s 34
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugennachlass für Flex Connect.
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
Originalbetrag 9.999.181 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2024.
- CCCS: CCCS Penalises Contractors Specialising in Non-Residential Interior Fit-Out Tenders for Bid-Rigging (20.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- CCCS Public Register: CCCS 500-100-2021-001 (Decision Date 20.12.2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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19.12.2024 Danske Shoppingcentre P/SDanske Shoppingcentre: 350.000 DKK für Kamera über Urinal in Einkaufszentrum City2 46.909 €
Der Betreiber des Einkaufszentrums City2 hatte wegen Vandalismus Kameras in Toilettenbereichen installiert; eine Kamera im Herren-WC erfasste trotz schwarzer Abdeckung auch den Bereich vor dem Urinal, Hinweisschilder fehlten. Das Gericht folgte Datatilsynet und Staatsanwaltschaft und verhängte wegen Verstoßes gegen die Datenminimierung 350.000 DKK.
Kameras haben in Toiletten- und Umkleidebereichen praktisch nichts zu suchen – Maskierungen im Bild ersetzen keine Standortprüfung.
- Behörde / Gericht
- Retten i Glostrup (auf Anzeige der Datatilsynet)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. c; databeskyttelsesloven § 41; tv-overvågningsloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 350.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.
- Datatilsynet – Danske Shoppingcentre indstilles til bøde (mit Ausgang des Verfahrens) Pressemitteilung einer Behörde
- Domsdatabasen – Retten i Glostrup SS-9747/2023-GLO, Dom 19.12.2024 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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19.12.2024 CNIL: 40.000 Euro gegen Immobilienagentur wegen Dauer-Videoüberwachung der Belegschaft 40.000 €
Eine Immobilienagentur (Name in der Veröffentlichung geschwärzt) filmte Arbeitsplätze und Pausenbereiche dauerhaft in Bild und Ton, abrufbar per Smartphone-App, und erfasste mit der Software Time Doctor Tastatur- und Mausaktivität sowie Bildschirmfotos der Rechner; mehrere Personen griffen über das Administratorkonto eines von ihnen auf diese Daten zu. Die CNIL sah Verstöße gegen Datenminimierung, Rechtsgrundlage, Information, Sicherheit und die Pflicht zur Folgenabschätzung und verhängte 40.000 Euro.
Dauerhafte Bild- und Tonaufnahmen von Arbeitsplätzen sind praktisch nie verhältnismäßig – auch nicht im Kleinbetrieb.
Zulässige Mitarbeiterüberwachung und Passwortsicherheit
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6, 12, 13, 32, 35 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Délibération SAN-2024-021 du 19 décembre 2024 Entscheidung einer Behörde
- CNIL – Les sanctions prononcées par la CNIL (Eintrag 19/12/2024, agence immobilière) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2024 MaxBuild LimitedMaxBuild: 500.000 NZD im ersten Kartell-Strafverfahren Neuseelands 273.179 €
Die Baufirma sprach bei Ausschreibungen der NZ Transport Agency (Northern Corridor Improvement Project) und von Auckland Transport (Sanierung der Middlemore Bridge) ihre Angebote mit einem Mitbewerber ab. Nach Schuldbekenntnis in vier Anklagepunkten wegen Preisabsprache verhängte der High Court in Auckland am 18. Dezember 2024 im ersten Kartell-Strafverfahren des Landes eine Geldstrafe von 500.000 NZD; ohne Milderungsgründe wäre laut Gericht rund 1 Mio. NZD angemessen gewesen.
Scheinangebote zugunsten eines Mitbewerbers sind in Neuseeland seit 2021 strafbar – für Angebotsabteilungen gilt: keine Preisabstimmung mit Wettbewerbern.
Angebotsabsprachen und Scheinangebote bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- High Court Auckland (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Commerce Act 1986, s 30 (Kartellverbot, seit 8. April 2021 strafbewehrt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnisse; das Gericht berücksichtigte mehrere Milderungsgründe, ohne die rund 1 Mio. NZD angemessen gewesen wären.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 18.12.2024
Originalbetrag 500.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.
- Commerce Commission: “Cheating the system” – sentencing in country’s first criminal cartel case (18.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission: Cheating the system: Bid-rigging of roading contracts sees firm fined (23.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.12.2024 BAM International B.V.OM: Strafbefehl gegen BAM International wegen falsch verbuchter Beschleunigungszahlungen 30.000 €
Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die BAM International B.V. einen Strafbefehl über 30.000 Euro wegen Urkundenfälschung (valsheid in geschrift): Bei einem abgeschlossenen Projekt in Afrika waren im Zusammenhang mit einem Steuerstreit sogenannte Beschleunigungszahlungen (facilitation payments) an Amtsträger geflossen, die nicht alle transparent in der Buchhaltung erfasst waren. Das Unternehmen hatte die Zahlungen bei einer eigenen Untersuchung entdeckt und selbst gemeldet; die Höhe entspricht der OM-Richtlinie zu Selbstanzeige, Kooperation und Eigenuntersuchung. Ein separates Verfahren wegen Bestechung von Amtsträgern bei anderen Projekten stellte das OM mangels Beweisen ein.
Auch geduldete Kleinzahlungen an Amtsträger müssen vollständig und transparent verbucht werden; Selbstanzeige und eigene Aufklärung wirken mildernd.
Beschleunigungszahlungen und transparente Buchführung
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Valsheid in geschrift (Urkundenfälschung nach niederländischem Strafrecht); Strafbefehl des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, eigene Untersuchung und Kooperation mit den Ermittlungen.
- Veröffentlicht
- 17.12.2024
- OM: Strafbeschikking en sepot in onderzoek naar BAM International B.V. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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11.12.2024 Granit Bostad Beritsholm ABGranit Bostad Beritsholm: 200.000 SEK für Rundum-Videoüberwachung im Mietshaus 17.366 €
Der Vermieter überwachte ein Mehrfamilienhaus in Malmö rund um die Uhr mit Kameras an Eingängen, Aufzügen, Wohnungstüren, im Treppenhaus, Keller- und Müllraum, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand; die Hinweisschilder nannten den Verantwortlichen nicht. Die IMY verhängte 200.000 SEK und ordnete an, die Überwachung außer in der Garage einzustellen und die Schilder zu ergänzen.
Videoüberwachung in Wohnhäusern braucht für jeden einzelnen Bereich eine Interessenabwägung – Probleme wie Vandalismus rechtfertigen keine flächendeckende Dauerüberwachung.
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 13
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
Originalbetrag 200.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.
- IMY – Tillsyn Granit Bostad Beritsholm AB Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2023-15373 (11.12.2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.11.2024 Immobilienmakler aus Laval, Québec (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 107.250 CAD gegen Immobilienmakler aus Laval wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 72.628 €
Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um einen Immobilienmakler mit Sitz in Laval (Québec); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 107.250 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen fand FINTRAC fünf Lücken in den Richtlinien, unter anderem zu wirtschaftlich Berechtigten, zur Beteiligung Dritter und zu politisch exponierten Personen; die Risikobewertung bestand aus einem allgemeinen Formular ohne Risikostufen und Gegenmaßnahmen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 01.05.2025
Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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06.11.2024 Strabag AG (Köln); Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG als Kronzeuge ohne BußgeldBundeskartellamt: 2,79 Mio. € gegen Strabag wegen Absprache bei Kölner Zoobrücke 2,79 Mio. €
Bei der Ausschreibung zur Sanierung der Zoobrücke in Köln Anfang 2017 vereinbarten Mitarbeitende, dass ein Unternehmen ein Schutzangebot abgibt, damit das andere den Zuschlag erhält, gegen spätere Ausgleichszahlung. Nach Feststellung des Bundeskartellamts erhielt Strabag im Settlement-Verfahren eine Geldbuße von 2,79 Mio. €; das Verfahren gegen Kemna wurde als Kronzeuge eingestellt.
Schon eine einzige abgesprochene Ausschreibung reicht für Bußgeld und Strafverfahren – Ausgleichszahlungen zwischen Bietern sind ein klares Warnsignal.
Schutzangebote und Ausgleichszahlungen bei einzelnen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Settlement
- Haftung von Führungskräften
- Submissionsabsprachen sind für die beteiligten Personen zusätzlich nach § 298 StGB strafbar; deren Verfolgung obliegt der Staatsanwaltschaft.
- Veröffentlicht
- 06.11.2024
- Geldbuße gegen die Strabag AG wegen Absprachen bei der Sanierung der Zoobrücke in Köln Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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06.11.2024 595 Construction LLCRohbaufirma aus Illinois: OSHA schlägt 287.465 $ wegen mutmaßlich ungesicherter Arbeiten in der Höhe vor 268.784 €
Laut OSHA sahen Inspektoren im Mai 2024 dreimal binnen eines Monats Zimmerleute des Unternehmens aus Crystal Lake bei Wohnbauten in Elburn über 6 Fuß Höhe ohne Absturzsicherung arbeiten; es fehlten auch Schulungsnachweise und Staplerscheine, Anschlagmittel waren beschädigt. Das Unternehmen war bereits 2022 und 2023 beanstandet worden. Die OSHA schlug Strafen von 287.465 $ vor; es handelt sich um mutmaßliche Verstöße, die angefochten werden können.
Schulungsnachweise sind Pflicht, aber erst die tägliche Kontrolle auf der Baustelle verhindert Abstürze.
Absturzsicherung und Gefahrenerkennung auf Baustellen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- 29 CFR 1926 Subpart M (Fall Protection) u. a.
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 06.11.2024
Originalbetrag 287.465 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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16.10.2024 OGH: 65.000 € Geldbuße gegen Tischlerei wegen Deckangeboten und Marktaufteilung 65.000 €
Eine im Beschluss anonymisierte Bau- und Möbeltischlerei (mit ihrer Komplementär-GmbH) beteiligte sich von Februar 2011 bis Oktober 2016 bei Ausschreibungen in Niederösterreich und Wien an Absprachen über Zuschlagsempfänger, Deckangebote, Marktaufteilung und Informationsaustausch. Das Kartellgericht verhängte 55.000 € nur für 26 Verstöße bis Juni 2016; der OGH gab den Rekursen von BWB und Bundeskartellanwalt Folge und setzte 65.000 € zur ungeteilten Hand für den gesamten Zeitraum fest.
Auch kleine Handwerksbetriebe werden für Deckangebote belangt – ‚Gefälligkeitsangebote‘ unter Kollegen sind Kartellverstöße.
Deckangebote in Handwerksausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof als Kartellobergericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs 1 KartG 2005, §§ 28, 29 KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- OGH 16 Ok 6/23b vom 16.10.2024 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.09.2024 ein US-amerikanischer Vermieter von EinfamilienhäusernVermieter zahlt 48 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen versteckter Pflichtgebühren 43 Mio. €
Laut FTC bewarb der große US-Vermieter von Einfamilienhäusern Monatsmieten ohne verpflichtende Zusatzgebühren (etwa für Smart-Home-Technik oder Nebenkostenverwaltung), die sich auf über 1.700 USD im Jahr summieren konnten und erst im Mietvertrag auftauchten; weitere Vorwürfe betrafen einbehaltene Kautionen und Räumungen. Im Vergleich zahlt der Vermieter 48 Mio. USD für Rückerstattungen und muss Pflichtgebühren in den beworbenen Preis einrechnen.
Unvermeidbare Gebühren gehören in den ersten beworbenen Preis, nicht in die Vertragsunterlagen.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
Originalbetrag 48.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2024.
- FTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, EDGAR Unternehmensberichte (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2026 · Direktlink
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29.08.2024 ein britischer Concierge- und ImmobiliendienstleisterOFSI: 15.000 Pfund gegen Concierge-Dienstleister wegen Zahlungen für die Immobilie einer gelisteten Person 17.820 €
OFSI verhängte am 29. August 2024 gegen einen britischen Concierge- und Immobiliendienstleister eine Geldbuße von 15.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI leistete oder empfing das kleine Hausverwaltungsunternehmen in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 26 Zahlungen im Wert von 15.487,30 Pfund im Zusammenhang mit einer Immobilie, die einer gelisteten Person gehörte, und verfügte damit über eingefrorene Gelder bzw. stellte Gelder zu deren Gunsten bereit. Weitere Zahlungen waren zwar durch eine Generallizenz gedeckt, doch versäumte das Unternehmen die darin vorgeschriebenen Meldungen; OFSI wertete dies als zusätzlichen Verstoß und als erschwerend, verhängte dafür aber keine gesonderte Buße. Das Unternehmen hatte die Verstöße nicht selbst angezeigt. Es gab keine Stellungnahme ab und beantragte keine ministerielle Überprüfung. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- regulations 11(1) and 13(1) of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 26.09.2024
Originalbetrag 15.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.
- OFSI, Durchsetzung von Finanzsanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink
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20.08.2024 eine niederländische FinanzholdingAFM: 3 Mio. Euro Bußgeld gegen eine Finanzholding wegen Marktmanipulation (angefochten) 3 Mio. €
Die niederländische Finanzmarktaufsicht AFM verhängte am 20. August 2024 gegen eine vor allem im Immobiliengeschäft tätige niederländische Finanzholding ein Bußgeld von 3 Mio. Euro wegen Marktmanipulation. Die Holding hielt eine große Beteiligung an einem börsennotierten niederländischen Unternehmen, beauftragte am 20. September 2022 ihre Bank mit dem außerbörslichen Verkauf von bis zu 1,2 Mio. Aktien und kaufte zugleich an drei Handelstagen kleine Stückzahlen zu hohen Limits, was den Kurs nach oben trieb. Den Einspruch wies die AFM am 17. April 2025 zurück; die Holding erhob am 28. Mai 2025 Klage beim zuständigen Gericht.
Wer ein großes Aktienpaket verkaufen will, darf nicht parallel mit aggressiven Kauforders den Kurs nach oben treiben.
Verbot der Marktmanipulation beim Verkauf großer Aktienpakete
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Financiële Markten (AFM)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.12.2024
- AFM: VDVI B.V. krijgt AFM-boete van €3 miljoen wegens marktmanipulatie Pressemitteilung einer Behörde
- AFM: Boetebesluit VDVI B.V. (20 augustus 2024) Entscheidung einer Behörde
- AFM: Actuele stand van zaken – bestuurlijke boete VDVI B.V. (update 18 juli 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.08.2026 · Direktlink
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15.08.2024 ein britischer Anbieter von Fenstern und WintergärtenICO: 40.000 Pfund gegen Fensteranbieter wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 46.721 €
Die ICO verhängte am 15. August 2024 gegen einen britischen Anbieter von Fenstern und Wintergärten eine Geldbuße von 40.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juni 2023 18.280 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse getätigt, die seit mindestens 28 Tagen im TPS- bzw. CTPS-Sperrregister eingetragen waren, ohne dass die Angerufenen solchen Anrufen zugestimmt hatten; daraus gingen acht Beschwerden hervor. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21(1)(b) PECR. Bei Zahlung bis 16. September 2024 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 32.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21(1)(b) PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.08.2024.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.08.2026 · Direktlink
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17.07.2024 ein Immobilienmakler aus QuébecFINTRAC: Geldbuße von 36.360 CAD gegen Immobilienmakler aus Québec wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 24.323 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Québec. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 36.360 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, das Compliance-Schulungsprogramm und die Identifizierung von Kunden. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 6; PCMLTF Regulations 64.2, 65(4), 71(1)(b), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 06.05.2025
Originalbetrag 36.360 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.07.2026 · Direktlink
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27.06.2024 ein Immobilienmakler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 57.750 CAD gegen Immobilienmakler wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 39.428 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in North York (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 27. Juni 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 57.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
Originalbetrag 57.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink
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06.06.2024 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Kiefernsperrholz aus Russland in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink
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21.05.2024 elf französische Hersteller von BetonfertigteilenBetonfertigteile: 76,645 Mio. EUR für vier Kartelle von elf Herstellern 76,6 Mio. €
Die Autorité de la concurrence ahndete vier Kartelle beim Verkauf von Betonfertigteilen, die je nach Beschwerdepunkt von 2008 bzw. 2011 bis 2017/2018 dauerten; beteiligt waren elf Hersteller, einer davon mit einer Tochtergesellschaft. Die höchsten Bußgelder trafen drei Hersteller (25,45 Mio. EUR, 19,04 Mio. EUR und 10,99 Mio. EUR); im Betrag für einen weiteren Hersteller sind 75.000 EUR für eine Behinderung der Ermittlungen enthalten. Aufgedeckt wurden die Praktiken über ein Strafverfahren, nach dem die beiden am höchsten gebüßten Hersteller Kronzeugenanträge stellten.
Dass Beteiligte ein Kartell als branchenüblich empfinden, entlastet nicht; gerade in traditionellen Branchen braucht es regelmäßige Prüfungen von Wettbewerberkontakten.
Kartelle in traditionellen Branchen; Kronzeugenregelung
- Behörde / Gericht
- Autorité de la concurrence
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. L. 420-1 Code de commerce; Art. 101 Abs. 1 AEUV (nicht für alle Beschwerdepunkte)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung: Bußgeldminderungen für die beiden am höchsten gebüßten Hersteller.
- Veröffentlicht
- 03.06.2024
- Autorité de la concurrence, Liste des décisions et avis (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink
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21.05.2024 vierzehn Schweizer Kies- und BauunternehmenWEKO büsst eine Kiesgrube und ihre Aktionärinnen mit 5,3 Mio. CHF 5,37 Mio. €
Ein Kiesabbau-Gemeinschaftsunternehmen, die grösste Kies- und Deponiegrube ihrer Region, und seine Aktionärinnen stimmten sich über den Verwaltungsrat des Gemeinschaftsunternehmens ab, gewährten den Aktionärinnen günstigere Kiespreise und Transportzuschüsse, verpflichteten sich, im Gebiet des Gemeinschaftsunternehmens selbst kein Kies abzubauen, und koppelten zeitweise das Deponieren von Aushub an den Kiesbezug. Die WEKO verhängte Sanktionen von insgesamt 5'303'750 CHF: gegen das Gemeinschaftsunternehmen 3'131'100 CHF, gegen eine erste Aktionärsgruppe aus drei Gesellschaften 383'150 CHF, gegen eine zweite Gruppe aus drei Gesellschaften 304'150 CHF, gegen eine dritte Gruppe aus zwei Gesellschaften 460'750 CHF, gegen ein Kieswerk 242'500 CHF, gegen eine vierte Gruppe aus zwei Gesellschaften 387'100 CHF sowie gegen eine fünfte Gruppe aus zwei Gesellschaften 395'000 CHF; dazu kommen Verhaltensauflagen zu Verwaltungsrat und Geschäftsleitung des Gemeinschaftsunternehmens. Die Verfügung ist mit Ausnahme einzelner Ziffern beim Bundesverwaltungsgericht angefochten (Stand Dezember 2025).
Sitzen Wettbewerber gemeinsam im Verwaltungsrat eines Gemeinschaftsunternehmens, braucht es klare Informationsschranken, sonst wird das Gremium zur Kartellplattform.
Gemeinschaftsunternehmen von Wettbewerbern: Informationsaustausch und Absprachen im Verwaltungsrat
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 49a Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1, 3 und 4 KG; bei KAGA zusätzlich Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 KG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Mehrere Parteien schlossen mit dem WEKO-Sekretariat einvernehmliche Regelungen, die die WEKO genehmigte.
- Veröffentlicht
- 27.08.2024
Originalbetrag 5.303.750 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.05.2024.
- WEKO, Entscheide (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink
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26.04.2024 zwei lettische BauunternehmenLettland: Submissionsabsprache bei Energiesanierungen in Saldus – 108.472 EUR 108.472 €
Auf Hinweis der Centrālā finanšu un līgumu aģentūra (CFLA) stellte die Konkurences padome fest, dass zwei Bauunternehmen bei Ausschreibungen von Wohnungseigentümergemeinschaften in Saldus zur Energieeffizienz-Sanierung von Mehrfamilienhäusern vertrauliche Angebotsdaten austauschten und untereinander aufteilten, wer welches Vorhaben erhält. Nach einem Vergleich mit 10 % Nachlass zahlen das erste Unternehmen 53.506,52 EUR und das zweite 54.965,84 EUR, zusammen 108.472,36 EUR.
Angebotsunterlagen dürfen nie mit Mitbietern geteilt werden, auch nicht mit befreundeten Firmen aus der Region.
Keine Abstimmung mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums (Wettbewerbsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Beide Unternehmen erkannten den Verstoß an und verpflichteten sich, die Entscheidung nicht anzufechten; dafür wurden die Bußen um 10 % reduziert. Das erste Unternehmen erhielt zuvor zusätzlich 5 % Nachlass, weil es von sich aus weitere Informationen lieferte und Maßnahmen zur künftigen Einhaltung zusagte.
- Veröffentlicht
- 07.05.2024
- Konkurences padome, Entscheidungen (Datenbank) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.04.2026 · Direktlink
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09.04.2024 eine schottische gemeinnützige WohnungsbaugesellschaftICO: Verwarnung für Wohnungsbaugesellschaft wegen fehlerhaftem Mieterportal Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einer schottischen Wohnungsbaugesellschaft, einer gemeinnützigen Vermieterin von rund 4.700 Wohnungen, eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO ging am 14. Juli 2022 ein neues Kundenportal online, in dem ein Konfigurationsfehler Bewohnern mit laufendem Verfahren wegen asozialen Verhaltens Zugriff auf Dokumente anderer Bewohner gab. Betroffen waren 139 Personen, bei 62 davon sah die Gesellschaft ein hohes Risiko; die Daten waren fünf Tage einsehbar, weil eine erste Meldung eines Bewohners nicht weitergegeben wurde. Die Tests vor dem Start hatten nach Angaben der Gesellschaft nur die Funktion, nicht den Datenschutz geprüft. Die ICO sah darin einen Verstoß gegen Art. 5(1)(f) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.04.2026 · Direktlink
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13.03.2024 ein Immobilienmakler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 107.827,50 CAD gegen Immobilienmakler aus Ontario wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 73.074 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 13. März 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 107.827,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms, Aufzeichnungspflichten und die Identifizierung von Kunden. Im Einzelnen bemängelte FINTRAC unter anderem eine Risikobewertung auf Grundlage einer allgemeinen Checkliste, unvollständige Aufzeichnungen und 14 Fälle, in denen Ausweisangaben zu Personen fehlten, die Gelder für Immobiliengeschäfte bereitstellten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 39(1), 64.2, 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 29.10.2024
Originalbetrag 107.827,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.03.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.03.2026 · Direktlink
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29.02.2024 ein japanischer Hausbaukonzern und vier KonzerngesellschaftenHausbaukonzern und vier Hausbauer: Anordnungen wegen „Nr. 1“-Werbung ohne objektive Umfrage Anordnung
Die Holding eines Hausbaukonzerns und vier Konzerngesellschaften warben 2022 und 2023 für individuell gebaute Häuser auf Websites, in Beiträgen in sozialen Medien und in Flyern mit „Nr. 1“ in drei Kategorien, etwa beim Grundstücksangebot und bei „hoher Qualität zu niedrigen Kosten“. Die zugrunde liegende Umfrage fragte nur nach dem Eindruck von Websites ausgewählter Anbieter und prüfte nicht, ob die Befragten die Leistungen kannten; am 29. Februar 2024 erging gegen jedes der fünf Unternehmen eine Unterlassungsanordnung.
Ranking- und „Nr. 1“-Aussagen brauchen eine objektive Erhebung unter tatsächlichen Kunden; ein Website-Eindruckstest eines Dienstleisters genügt nicht.
„Nr. 1“-Werbung und Rankings
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 01.03.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink
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28.02.2024 zwei niederländische BauunternehmenNiederlande: 59.000 € gegen Bauunternehmen wegen Scheinangebot bei Schulhof-Ausschreibung 59.000 €
Bei der Ausschreibung für die Gestaltung eines Schulhofs in Roermond gab ein Bauunternehmen sein Angebot vorab an einen Mitbieter weiter, der daraufhin bewusst höher bot (Cover Pricing). Die ACM verhängte 59.000 € gegen das weitergebende Unternehmen; der Mitbieter blieb als Erstmelder bußgeldfrei.
Schon ein einziges ‚Hilfsangebot‘ unter Bauunternehmen bei einem kleinen kommunalen Auftrag wird geahndet – der Erstmelder geht straffrei aus.
Weitergabe eigener Angebote an Mitbieter
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Mededingingswet (Kartellverbot)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenregelung (Mitbieter 100 %), Bußgeldminderung für das weitergebende Unternehmen wegen Kooperation und Anerkenntnis
- Veröffentlicht
- 07.03.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink
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11.01.2024 ein britisches Unternehmen mit Telefonwerbung für HausverbesserungenICO: 100.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen zu Einfahrten und Förderprogrammen 116.083 €
Die ICO verhängte am 11. Januar 2024 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 100.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO veranlasste das Unternehmen zwischen dem 2. März und dem 31. Mai 2022 614.342 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Sperrregister eingetragen waren; Beschwerdeführer berichteten, die Anrufe hätten mit Energiezuschüssen für Kunstharz-Einfahrten geworben. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei Zahlung bis 13. Februar 2024 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 80.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.01.2024.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.01.2026 · Direktlink
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08.01.2024 ein Immobilienmakler aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 83.655 CAD gegen Immobilienmakler wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 57.098 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in West Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 8. Januar 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 83.655 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms, Aufzeichnungspflichten und die Identifizierung von Kunden. Im Einzelnen bemängelte FINTRAC unter anderem, dass keine Prüfung auf Beteiligung Dritter dokumentiert war, dass drei von 25 geprüften Kundenakten unvollständig waren und dass bei zwei Personen, die Gelder bereitstellten, die Ausweisangaben fehlten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 39(1)(b), 64.2, 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 16.07.2024
Originalbetrag 83.655 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2024.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.01.2026 · Direktlink
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15.12.2023 zwei kanadische Bauunternehmen (ein Stahlbauer und eine Betonfirma)Gebäudeeinsturz in Ontario: Stahlbauer und Betonfirma zahlen 400.000 CA$ 272.982 €
Beim Betonieren der Dachebene eines Neubaus stürzte im Dezember 2020 ein Gebäudeteil ein; zwei Arbeiter starben, vier wurden schwer verletzt. Der Hersteller des Stahltragwerks hatte die Tragfähigkeit nicht sichergestellt, die Betonfirma ihre Leute nicht ausreichend zu korrekten Messverfahren angeleitet. Geldstrafen 260.000 CA$ (Stahlbauer) und 140.000 CA$ (Betonfirma).
Bei Subunternehmerketten bleiben Tragwerkshersteller und aufsichtführender Unternehmer jeweils selbst verantwortlich – Weitergabe der Arbeit entlastet nicht.
Unterweisung zu Betoniervorgaben und Lastgrenzen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Ontario Court of Justice London (Ermittlung: Ontario Ministry of Labour, Immigration, Training and Skills Development)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 25(1)(e)(iii) und Section 25(2)(a) Occupational Health and Safety Act (Ontario)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnisse beider Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 05.01.2024
Originalbetrag 400.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2023.
- Ontario Ministry of Labour, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.12.2025 · Direktlink
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07.12.2023 eine österreichische gemeinnützige WohnbaugesellschaftGemeinnütziger Wohnbauträger: 10.000 € für ignorierte Anfragen der Datenschutzbehörde 10.000 €
Die DSB verhängte gegen eine gemeinnützige Wohnungs-AG 10.000 EUR, weil sie in einem Beschwerdeverfahren mehrere Aufforderungen zur Stellungnahme von November 2021 bis Juni 2022 unbeantwortet ließ und damit ihre Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde verletzte. Ursache waren interne Mängel bei der Weiterleitung behördlicher Schreiben; die DSB nahm bedingten Vorsatz an. Mildernd wirkten Geständnis, fehlende Vorverstöße sowie ein neues Kontrollsystem für Behördenpost und Mitarbeiterschulungen.
Post von Aufsichtsbehörden braucht einen verlässlichen internen Eingangs- und Weiterleitungsprozess mit Fristenkontrolle, sonst wird schon das Schweigen zur Geldbuße.
Umgang mit Schreiben der Datenschutzbehörde
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 iVm Art. 58 Abs. 1 lit. a und e DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße; Mitwirkung, Einsicht und Geständnis; neues Kontrollsystem für behördliche Schriftstücke und interne Datenschutzschulungen.
- RIS, Entscheidungen der Datenschutzbehörde (Suche) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink
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04.12.2023 ein französisches Ingenieur- und PlanungsunternehmenPNF: CJIP mit Ingenieurunternehmen über 14,6 Mio. Euro wegen Auslandsbestechungsverdachts 14,6 Mio. €
Das Ingenieurunternehmen verpflichtete sich in einer am 29.11.2023 geschlossenen und am 04.12.2023 validierten CJIP zu einer Geldauflage von 14.600.000 EUR. Das Ermittlungsverfahren, u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger, ging auf eine Strafanzeige zurück, mit der das Unternehmen 2013 selbst Prüfberichte und ein anonymes Schreiben an die Justiz übermittelt hatte.
Interne Audits und anonyme Hinweise auf Bestechung sollten sofort untersucht werden; eine Selbstanzeige ersetzt die spätere Sanktion aber nicht.
Umgang mit internen Hinweisen auf Bestechung und Selbstanzeige
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 4 décembre 2023 (CJIP ADP Ingénierie) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
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21.11.2023 ein kalifornisches BauunternehmenKalifornisches Bauunternehmen: über 1 Mio. USD – bis 68 Wochenstunden ohne Überstundenlohn Sonstiges
Beschäftigte des kalifornischen Bauunternehmens arbeiteten regelmäßig 45 bis 68 Stunden pro Woche, ohne dass Überstunden vergütet wurden; zudem fehlten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ordnungsgemäße Lohnabrechnungen. Das Labor Commissioner's Office schloss mit dem Unternehmen einen Vergleich über mehr als 1 Mio. USD zugunsten von 249 Bauarbeitern.
Wer lange Wochenarbeitszeiten zulässt, muss sie auch vollständig erfassen und vergüten – systematische Überstunden ohne Aufzeichnung fallen bei jeder Lohnprüfung auf.
- Behörde / Gericht
- California Labor Commissioner's Office (Division of Labor Standards Enforcement)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitszeit
- Rechtsgrundlage
- California Labor Code (Überstunden, Paid Sick Leave, Lohnabrechnung)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- California DIR, Medienraum (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.11.2025 · Direktlink
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15.11.2023 eine österreichische Bauholding und zwei BaugesellschaftenBaukartell: 9,8 Mio. € Geldbuße gegen eine Bauholding und zwei Baugesellschaften 9,8 Mio. €
Das Kartellgericht verhängte gegen eine österreichische Bauholding und zwei Baugesellschaften zur ungeteilten Hand 9,8 Mio. EUR wegen Teilnahme am Baukartell von Juli 2002 bis Oktober 2017. Wegen ihrer wesentlichen Rolle in Niederösterreich und der Steiermark galten sie als Hauptbeteiligte; Absprachen betrafen einzelne Projekte auch in weiteren Bundesländern. Mildernd wirkten das Anerkenntnis im Rahmen der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung und ein zertifiziertes Compliance-Management-System.
Wer regional eine führende Rolle in einem Kartell spielt, wird als Hauptbeteiligter eingestuft; ein wirksames Compliance-System senkt die Buße, ersetzt aber nicht die rechtzeitige Aufdeckung.
Absprachen bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Verfahrensbeendigung mit umfassendem Anerkenntnis; zertifiziertes Compliance-Management-System.
- Veröffentlicht
- 05.03.2024
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14.11.2023 ein britischer BaustofflieferantICO: Verwarnung für Baustofflieferant nach Ransomware-Angriff über Fernzugang ohne MFA Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einem britischen Baustofflieferanten eine Verwarnung aus. Nach Angaben der ICO verschaffte sich am 11. März 2022 ein Angreifer Zugang zum Netzwerk, setzte Ransomware ein und leitete Daten aus, darunter personenbezogene Daten von 2.022 Beschäftigten und ehemaligen Beschäftigten im Vereinigten Königreich (u. a. Ausweis-, Bank- und Personaldaten). Nach den Feststellungen der ICO erfolgte der Zugriff über einen Remote-Desktop-Dienst einer Tochtergesellschaft ohne Multi-Faktor-Authentifizierung; zudem führte das Unternehmen vor dem Vorfall keine formalen Sicherheitstests wie Schwachstellenscans oder Penetrationstests durch, und der Angreifer nutzte eine seit über zwei Jahren bekannte Schwachstelle. Die ICO sah Verstöße gegen Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.11.2025 · Direktlink
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24.10.2023 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Sperrholz aus China, Russland und der Türkei in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2025 · Direktlink
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22.09.2023 eine niederländische börsennotierte ImmobiliengesellschaftAFM: Bußgelder gegen eine Immobiliengesellschaft wegen verschwiegener Insiderinformation 5 Mio. €
Die AFM verhängte am 22. September 2023 gegen die börsennotierte Immobiliengesellschaft zwei Bußgelder: 2 Mio. Euro, weil sie den im November 2020 vereinbarten Verkauf von zehn Grundstücken in Noordwijk für 60 Mio. Euro erst im September 2021 veröffentlichte (Art. 17 Abs. 1 MAR), und 3 Mio. Euro, weil zwischenzeitliche Veröffentlichungen, darunter der Jahresbericht 2020, dazu irreführende Angaben enthielten (Art. 15 MAR). Der Einspruch blieb erfolglos; die Rechtbank Rotterdam senkte am 20. August 2025 beide Bußgelder allein wegen überlanger Verfahrensdauer um je 2.500 Euro auf zusammen 4.995.000 Euro. Gegen dieses Urteil hat die Gesellschaft am 29. September 2025 Berufung beim College van Beroep voor het bedrijfsleven eingelegt.
Kursrelevante Transaktionen müssen unverzüglich veröffentlicht werden, und spätere Berichte dürfen einen bereits vollzogenen Verkauf nicht verschleiern.
Ad-hoc-Publizität und Verbot irreführender Informationen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Financiële Markten (AFM)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 und Art. 15 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung um je 2.500 Euro durch die Rechtbank wegen überlanger Verfahrensdauer.
- Veröffentlicht
- 11.12.2023
- Rechtspraak, Entscheidungsdatenbank (Suche) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.09.2025 · Direktlink
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14.09.2023 17 ungarische Anbieter von Straßenmarkierungen und VerkehrsschildernStraßenmarkierungs-Kartell: 284,8 Mio. HUF gegen 17 Anbieter 741.192 €
Anbieter von Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschildern teilten zwischen 2011 und 2015 regional und landesweit Ausschreibungen untereinander auf, stimmten Preise ab und tauschten sensible Informationen aus. Die GVH verhängte Geldbußen von zusammen 284.840.000 HUF gegen die einzelnen Unternehmen, u. a. 76,72 Mio., 59,62 Mio., 46,5 Mio., 21,95 Mio., 16,57 Mio., 14 Mio., 10,4 Mio., 6,84 Mio., 6 Mio., 5,86 Mio., 5,15 Mio., 4,1 Mio., 3,9 Mio., 3,75 Mio., 3 Mio., 0,25 Mio. und 0,23 Mio. HUF. Ein weiteres Unternehmen wurde zur Einführung eines internen Compliance-Verfahrens verpflichtet, ein anderes zur Beibehaltung seines Compliance-Programms für zwei Jahre.
Absprachen über Angebotspreise und Gewinner bei Ausschreibungen sind auch unter kleinen regionalen Anbietern ein Kartell mit Bußgeldrisiko.
Submissionsabsprachen und Marktaufteilung bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 2 lit. a und d Tpvt. (ungarisches Wettbewerbsgesetz); Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 05.10.2023
Originalbetrag 284.840.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.09.2023.
- GVH, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.09.2025 · Direktlink
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28.08.2023 ein Immobilienmakler aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 156.750 CAD gegen Immobilienmakler wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 106.683 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Kelowna (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 156.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 27.10.2023
Originalbetrag 156.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2025 · Direktlink
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18.08.2023 ein Immobilienmakler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 132.000 CAD gegen Immobilienmakler wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 89.595 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Mississauga (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 18. August 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 132.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach den Feststellungen von FINTRAC hatte das Unternehmen zwar eine für die Compliance zuständige Person benannt, diese setzte jedoch kein Compliance-Programm um; dokumentierte Richtlinien, Risikobewertung, Schulungsprogramm und Überprüfung fehlten vollständig. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 17.01.2024
Originalbetrag 132.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.08.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.08.2025 · Direktlink
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08.08.2023 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Okoumé-Holz aus Gabun in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.08.2025 · Direktlink
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08.08.2023 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Sperrholz aus der Republik Kongo in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.08.2025 · Direktlink
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03.07.2023 eine Schweizer DeponiebetreiberinWEKO sanktioniert Deponiebetreiberin wegen Missbrauchs der Marktbeherrschung Bußgeld
Die Betreiberin einer Deponie im Kanton Basel-Landschaft missbrauchte nach Feststellung der WEKO ihre marktbeherrschende Stellung (Art. 7 Abs. 2 lit. b KG, Diskriminierung von Handelspartnern). Die Sanktion liegt zwischen CHF 762'048 und 1'143'072 (genauer Betrag in der Publikationsversion geschwärzt); hinzu kommen Verfahrenskosten von CHF 196'530.
Auch regionale Infrastruktur wie Deponien kann marktbeherrschend sein – Preise und Annahmebedingungen müssen diskriminierungsfrei sein.
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b KG, Art. 49a Abs. 1 KG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- WEKO, Entscheide (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.07.2025 · Direktlink
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27.06.2023 ein US-BaustoffherstellerOFAC: 660.594 US-Dollar Vergleich mit US-Baustoffhersteller wegen Reexporten der VAE-Tochter in den Iran 603.227 €
Ein Baustoffhersteller aus New Jersey zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 660.594 US-Dollar für drei mutmaßliche Verstöße seiner Tochter in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC importierte die Tochter Baumaterialien aus den USA und exportierte sie wissentlich in den Iran weiter; dabei wurden die Konzernrichtlinie missachtet und Handelsdokumente gefälscht. Die Muttergesellschaft meldete den Fall nach eigener Prüfung. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 1.100.991 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 27.06.2023 unterzeichnet und am 16.08.2023 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.215 (drei mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 16.08.2023
Originalbetrag 660.594 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2025 · Direktlink
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23.05.2023 ein Immobilienmakler aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 57.915 CAD gegen Immobilienmakler wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 39.747 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Mai 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 57.915 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2019, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und Aufzeichnungspflichten. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 39(1)(b), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 10.08.2023
Originalbetrag 57.915 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.05.2025 · Direktlink
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18.05.2023 ein britischer Anbieter von VerglasungenICO: 130.000 Pfund gegen Verglasungsfirma wegen über 500.000 Werbeanrufen an TPS-Nummern 149.614 €
Die ICO verhängte am 18. Mai 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Der Fall gehörte nach Angaben der ICO zur Operation Tinago, die Beschwerden im Energie- und Heimwerkerbereich auswertete. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 4. Januar und dem 11. November 2021 503.445 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren, unter anderem zu Doppelverglasung und kostenlosen Energietests; daraus gingen 37 Beschwerden hervor. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 104.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 8. Juni 2023.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2023.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.05.2025 · Direktlink
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17.05.2023 ein französisches Bauunternehmen und ein Projektentwickler desselben BaukonzernsPNF: CJIP mit Bauunternehmen und Projektentwickler über 7,96 Mio. Euro 7,96 Mio. €
Die beiden Gesellschaften eines französischen Baukonzerns verpflichteten sich in einer CJIP zu einer Geldauflage von insgesamt 7.964.000 EUR und zu einem dreijährigen Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption, dessen Kosten das Bauunternehmen bis 1.337.000 EUR trägt. Das 2021 eingeleitete Ermittlungsverfahren betraf u. a. Begünstigung bei öffentlichen Aufträgen (favoritisme) und aktive wie passive Bestechung von Amtsträgern; validiert am 17.05.2023.
Kontakte zu öffentlichen Auftraggebern im Vergabeverfahren müssen klar geregelt und dokumentiert werden, um Begünstigungsvorwürfe zu vermeiden.
Korruption und Begünstigung bei öffentlichen Bauaufträgen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (favoritisme, corruption d'agent public)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 17.05.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 17 mai 2023 (CJIP Bouygues Bâtiment Sud-Est / Linkcity Sud-Est) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Bouygues bâtiment sud-est et Linkcity sud-est Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.05.2025 · Direktlink
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27.03.2023 drei österreichische BaugesellschaftenBaukartell: 27,15 Mio. € Geldbuße gegen drei österreichische Baugesellschaften 27,2 Mio. €
Das Kartellgericht verhängte gegen drei österreichische Baugesellschaften zur ungeteilten Hand 27,15 Mio. EUR wegen Beteiligung am österreichischen Baukartell. Von zumindest Juli 2002 bis Oktober 2017 wurden bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau in weiten Teilen Österreichs Preise abgesprochen, Märkte aufgeteilt und Informationen ausgetauscht, teils über kartellrechtswidrige Arbeits- und Bietergemeinschaften. Abschläge gab es für die Kooperation als Kronzeugin, das Anerkenntnis, ein zertifiziertes Compliance-System und eine Reorganisation.
Bieter müssen jeden Kontakt mit Wettbewerbern zu laufenden Ausschreibungen unterbinden; von Vorgängern übernommene Gepflogenheiten sind ein typisches Kartellrisiko im Vertrieb.
Absprachen bei Ausschreibungen (Submissionsbetrug)
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation als Kronzeugin (§ 11b WettbG), einvernehmliche Verfahrensbeendigung mit Anerkenntnis, zertifiziertes Compliance-System, Reorganisation.
- Veröffentlicht
- 21.03.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.03.2025 · Direktlink
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23.03.2023 zehn britische Abbruch- und AsbestsanierungsunternehmenCMA: 59,3 Mio. £ gegen zehn Abbruch- und Asbestsanierungsfirmen wegen Bid-Rigging 67 Mio. €
Zehn Abbruch- und Asbestsanierungsunternehmen manipulierten von 2013 bis 2018 Ausschreibungen für 19 Aufträge im Wert von über £150 Mio. durch Scheinangebote; teils zahlten Gewinner Ausgleichszahlungen und verschleierten sie mit falschen Rechnungen. Höchste Bußgelder: £17,57 Mio. und £16 Mio..
Cover Bidding fliegt über E-Mails, Chats und Notizbücher auf.
Scheinangebote (Cover Bidding) und verdeckte Ausgleichszahlungen
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Chapter I Competition Act 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Settlement von acht Unternehmen; Leniency für zwei Unternehmen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 23.03.2023
Originalbetrag 59.334.957 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2023.
- CMA, Fallübersicht (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.03.2025 · Direktlink
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28.02.2023 ein australisches BauunternehmenNSW: Baufirma nach tödlichem Gerüsteinsturz Lizenz entzogen und dauerhaft gesperrt Sonstiges
NSW Fair Trading (Verbraucher- und Gewerbeaufsicht von New South Wales) entzog dem Bauunternehmen am 28. Februar 2023 die Bauunternehmerlizenz und schloss es dauerhaft von jeder Genehmigung nach dem Home Building Act 1989 aus, weil es nicht mehr als geeignet galt. Anlass war eine Verurteilung nach dem Work Health and Safety Act 2011 zu 900.000 AUD Geldstrafe: 2019 war ein überladenes Fassadengerüst, dessen Verankerungen weitgehend entfernt worden waren, eingestürzt; ein Arbeiter starb, ein weiterer wurde schwer verletzt. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Gerüste müssen vor der Nutzung regelmäßig geprüft werden; schwere Arbeitsschutzverstöße können über die Strafe hinaus die Gewerbeerlaubnis dauerhaft kosten.
Gerüstsicherheit: Lastgrenzen, Verankerungen und regelmäßige Sichtprüfungen
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Home Building Act 1989 (NSW), s 62(1)(f) und s 62(g)(i); vorausgehende Verurteilung nach s 32 Work Health and Safety Act 2011 (NSW)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 04.06.2023
- NSW Fair Trading, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2025 · Direktlink
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13.02.2023 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Sperrholz aus Malaysia in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.02.2025 · Direktlink
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09.12.2022 ein australisches StraßenbauunternehmenAustralisches Straßenbauunternehmen: 340.000 AUD nach Brand an einer Maschine im Straßenbau 218.607 €
Der District Court of NSW verurteilte das Straßenbauunternehmen nach einer Untersuchung von SafeWork NSW wegen eines Verstoßes gegen ss 32/19(1) des Work Health and Safety Act 2011 zu 340.000 AUD. Im August 2019 hatte ein Brand oder eine Explosion an einer Maschine zum Vergießen von Straßenrissen einem Arbeiter schwere Verbrennungen an Gesicht, Hals und Ohren zugefügt.
Maschinen im Straßenbau müssen vor dem Einsatz auf Brand- und Explosionsgefahren geprüft und nur mit wirksamen Schutzmaßnahmen betrieben werden.
Brand- und Explosionsgefahren an Straßenbaumaschinen
- Behörde / Gericht
- SafeWork NSW
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Work Health and Safety Act 2011 (NSW) ss 32/19(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 340.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2022.
- SafeWork NSW, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.12.2024 · Direktlink
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07.12.2022 vier deutsche StraßenbauunternehmenBundeskartellamt: Geldbußen gegen vier Straßenbauer wegen Submissionsabsprachen Bußgeld
Das Bundeskartellamt belegte vier Bauunternehmen aus derselben Stadt mit Geldbußen von zusammen knapp 1 Mio. Euro. Sie hatten sich zwischen Januar 2012 und Februar 2018 (eines der Unternehmen bis Sommer 2017) bei mehreren Hundert Straßenbau-Ausschreibungen der Stadt (Auftragsvolumen rund 18 Mio. Euro) in wiederkehrenden Treffen darauf verständigt, wer jeweils das günstigste Angebot abgibt, während die übrigen höher boten. Die Bescheide ergingen zwischen September und Dezember 2022 im Settlement und sind rechtskräftig; einem weiteren Straßenbauunternehmen wurde als Kronzeuge die Geldbuße erlassen.
Wer sich mit Wettbewerbern über den Zuschlag bei öffentlichen Ausschreibungen verständigt, riskiert Bußgelder auch Jahre später, sobald ein Beteiligter als Kronzeuge mit der Behörde kooperiert.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Alle vier Unternehmen kooperierten bei der Aufklärung und stimmten einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (Settlement) zu.
- Veröffentlicht
- 15.02.2023
- Bundeskartellamt, Presse (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2024 · Direktlink
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23.11.2022 vier österreichische BaufirmenBaukartell: 26,33 Mio. € Geldbuße gegen vier österreichische Baufirmen 26,3 Mio. €
Das Kartellgericht verhängte gegen vier österreichische Baufirmen 26,33 Mio. EUR. Sie waren von Juli 2002 bis Oktober 2017 in sieben Bundesländern an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch bei Ausschreibungen im Hoch- und Tiefbau beteiligt, teils auch über kartellrechtswidrige Arbeits- und Bietergemeinschaften. Die Geldbuße beruhte auf einem Settlement; einen späteren Antrag der Unternehmen auf Berichtigung der Entscheidung wies das Kartellgericht ab, der OGH bestätigte dies.
Arbeits- und Bietergemeinschaften mit Wettbewerbern brauchen vor ihrer Gründung eine dokumentierte kartellrechtliche Prüfung.
Absprachen bei Ausschreibungen und Bietergemeinschaften
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Verfahrensbeendigung (wegen des bereits anhängigen Verfahrens mit geringerem Abschlag), konzernweites Compliance-Management-System, organisatorische Entflechtung bei Asphaltmischanlagen, zusätzliche interne Prüfschritte vor der Gründung von Arbeitsgemeinschaften.
- Veröffentlicht
- 25.07.2023
- RIS, Judikatur Justiz (Suche) (Entscheidung 2022) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.11.2024 · Direktlink
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19.10.2022 die Muttergesellschaft einer britischen Bau- und DienstleistungsgruppeICO: 4,4 Millionen Pfund gegen britische Baugruppe nach Cyberangriff auf Beschäftigtendaten 5,06 Mio. €
Die ICO verhängte am 19. Oktober 2022 gegen die Muttergesellschaft einer britischen Baugruppe eine Geldbuße von 4.400.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO gelangte nach einer am 30. März 2020 eingegangenen und intern weitergeleiteten Phishing-E-Mail am 1. April 2020 Schadsoftware auf einen Arbeitsplatzrechner. Der Angreifer kompromittierte in der Folge 283 Systeme und 16 Konten, darunter 12 privilegierte, deinstallierte den Virenschutz und verschlüsselte unter anderem vier Personaldatenbanken mit Daten von bis zu 113.000 Beschäftigten, darunter besondere Kategorien personenbezogener Daten; die Gesellschaft stufte den Vorfall laut ICO am 2. Mai 2020 als Ransomware-Angriff ein. Die ICO bemängelte unter anderem nicht mehr unterstützte Betriebssysteme, veraltete Protokolle, unzureichenden Endpunktschutz, fehlende regelmäßige Schwachstellenscans und Penetrationstests, Lücken bei Schulungen sowie bei Vorfallsreaktion und Verwaltung privilegierter Konten. Sie sah für den Zeitraum 18. März 2019 bis 1. Dezember 2020 Verstöße gegen Art. 5(1)(f) und 32 GDPR. Die ICO veröffentlichte den Fall am 24. Oktober 2022.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Sicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f) und 32 GDPR; Geldbuße nach section 155 DPA 2018 und Art. 83 GDPR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 4.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.10.2022.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.10.2024 · Direktlink
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11.10.2022 ein brasilianisches Ingenieur- und BauunternehmenIngenieurunternehmen: 36,4 Mio. BRL und Vergabesperre wegen Absprachen bei Kernkraftwerksbau 7,21 Mio. €
Die CGU verhängte gegen ein brasilianisches Ingenieur- und Bauunternehmen eine Geldbuße von 36.363.406,20 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und die Erklärung der Unzuverlässigkeit für öffentliche Aufträge bis zur Rehabilitierung. Grundlage war die Vereitelung des Wettbewerbs bei den Ausschreibungen eines staatlichen Kernkraftwerksbetreibers für die elektromechanische Montage eines Kernkraftwerks durch Absprachen mit Wettbewerbern (Art. 5 IV Lei 12.846/2013); den Bestechungsvorwurf (Art. 5 I) sah der Minister als nicht ausreichend belegt an. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 8. April 2024 ab.
Preis- und Losabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen werden in Brasilien auch nach dem Antikorruptionsgesetz geahndet – mit Buße und Ausschluss von Aufträgen.
Preis- und Losabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 IV, Art. 6 I und II; Lei 8.666/1993, Art. 87 IV i. V. m. Art. 88 III; Decreto 8.420/2015
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 14.10.2022
Originalbetrag 36.363.406,2 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.10.2022.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.10.2024 · Direktlink
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05.10.2022 ein brasilianischer Fahrzeug- und MaschinenvermieterCADE: 17,8 Mio. BRL und Vergabesperre für Fahrzeugvermieter wegen Ausschreibungskartell in Paraná 3,46 Mio. €
Das Tribunal des CADE verurteilte den Vermieter wegen Kartellabsprachen bei der Ausschreibung Concorrência nº 053/2011 des Straßenbauamts von Paraná (DER/PR) über die Anmietung von Maschinen und Fahrzeugen zur Instandhaltung ländlicher Straßen im Programm „Patrulha do Campo“; aufgedeckt wurde der Fall durch den Kronzeugenantrag eines Mitbewerbers. Verhängt wurden eine Geldbuße von 17.834.784,45 BRL und ein mindestens fünfjähriger Ausschluss von öffentlichen Aufträgen; nach mehrfach erfolglosen Embargos kam am 11.10.2023 eine weitere Buße von 199.108,13 BRL wegen missbräuchlicher Rechtsbehelfe hinzu.
Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen führen neben hohen Bußgeldern zum mehrjährigen Ausschluss von Staatsaufträgen.
Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), Tribunal Administrativo
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011; Art. 38 II und VII (Ausschluss von öffentlichen Aufträgen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 05.10.2022
Originalbetrag 17.834.784,45 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.10.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.10.2024 · Direktlink
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30.09.2022 ein britisches Unternehmen für Dämmung, Dachsanierung und AnbautenICO: 40.000 Pfund und Anordnung gegen Dämmungsfirma wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 45.300 €
Die ICO verhängte am 30. September 2022 gegen ein britisches Unternehmen für Dämmung, Dachsanierung, Wintergärten und Anbauten eine Geldbuße von 40.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen im Jahr 2020 11.825 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS- bzw. CTPS-Sperrregister eingetragen waren; bei den Anrufen wurden wechselnde Handelsnamen verwendet, und das Unternehmen hatte laut ICO mindestens 425.214 Datensätze zugekauft. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulations 21 und 24 PECR. Laut Bescheid ermäßigte sich die Buße bei früher Zahlung auf 32.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2022.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.09.2024 · Direktlink
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29.09.2022 ein britischer Anbieter von Fenstern, Türen und WintergärtenICO: 150.000 Pfund gegen Fensteranbieter wegen über 460.000 Werbeanrufen an TPS-Nummern 167.626 €
Die ICO verhängte am 29. September 2022 gegen einen britischen Anbieter von Fenstern, Türen und Wintergärten eine Geldbuße von 150.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. August 2020 und dem 30. April 2021 461.062 Werbeanrufe an Anschlüsse, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Sperrregister eingetragen waren; bei 460.978 dieser Anrufe war die Rufnummer unterdrückt. Beschwerden bezogen sich unter anderem auf Anrufe zu Fenstern und staatlichen Zuschüssen sowie auf wiederholte Anrufe trotz Widerspruchs. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei Zahlung bis 28. Oktober 2022 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 120.000 Pfund.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 150.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.09.2022.
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2024 · Direktlink
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21.09.2022 LfDI BW: Bußgelder gegen Bauträger und Vermesser wegen Grundbuchdaten für Kaufangebote 55.000 €
Ein Vermessungsingenieur ermittelte über das elektronische Grundbuch Hunderte Grundstückseigentümer und gab die Daten an ein Bauträgerunternehmen weiter, das die Eigentümer mit Kaufangeboten anschrieb, ohne über die Datenquelle zu informieren. Der LfDI verhängte 50.000 Euro gegen den Bauträger und 5.000 Euro gegen den Vermesser (zusammen 55.000 Euro); beide Bescheide wurden rechtskräftig.
Berufliche Zugänge zu Registern wie dem Grundbuch dürfen nicht für Akquise oder Weitergabe an Geschäftspartner genutzt werden.
Zweckbindung beruflicher Registerzugänge
- Behörde / Gericht
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 14 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 21.09.2022
- LfDI Baden-Württemberg, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.09.2024 · Direktlink
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16.09.2022 LG Hamburg: Sternebewertung nur mit Anzahl und Zeitraum der Bewertungen bewerben Anordnung
Eine Plattform zur Vermittlung von Immobilienverkäufern an Makler warb mit durchschnittlichen Sternebewertungen ohne Angaben zu Anzahl, Zeitraum und Verteilung der Bewertungen. Auf Klage der Wettbewerbszentrale verurteilte das LG Hamburg sie zur Unterlassung, soweit Gesamtzahl und Zeitraum fehlten; die weitergehende Forderung nach einer Aufschlüsselung nach Sterneklassen wiesen OLG Hamburg und BGH (Urteil vom 25.07.2024) ab.
Wer mit Durchschnittsbewertungen wirbt, muss mindestens Anzahl und Zeitraum der zugrunde liegenden Bewertungen nennen.
Werbung mit Kundenbewertungen
- Behörde / Gericht
- Landgericht Hamburg (Revision der Klägerin zum Umfang beim BGH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- §§ 3, 5a Abs. 1, 8 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 25.07.2024
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.09.2024 · Direktlink