Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 312,4 Mio. € 52 % · 42 Fälle
- Vereinigtes Königreich 191,1 Mio. € 32 % · 29 Fälle
- USA 71,3 Mio. € 12 % · 12 Fälle
- Brasilien 11,7 Mio. € 2 % · 3 Fälle
- Singapur 10,3 Mio. € 2 % · 4 Fälle
- Schweiz 5,37 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Kanada 1,56 Mio. € 0 % · 20 Fälle
- Australien 730.384 € 0 % · 5 Fälle
- Neuseeland 292.765 € 0 % · 2 Fälle
- Hongkong 223.452 € 0 % · 5 Fälle
- 2 weitere2.596 €
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
- Kartellrecht und Wettbewerb 437,6 Mio. € 72 % · 34 Fälle
- Korruption und Bestechung 69,5 Mio. € 11 % · 6 Fälle
- Verbraucherschutz und Onlinehandel 47,1 Mio. € 8 % · 7 Fälle
- Sanktionen und Exportkontrolle 27,2 Mio. € 4 % · 7 Fälle
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht 8,3 Mio. € 1 % · 4 Fälle
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht 7,27 Mio. € 1 % · 22 Fälle
- Informationssicherheit und Cyber 5,06 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Datenschutz 1,71 Mio. € 0 % · 18 Fälle
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 894.152 € 0 % · 18 Fälle
- Umwelt und Nachhaltigkeit 251.420 € 0 % · 3 Fälle
- 1 weitere0 €
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 304,6 Mio. € 50 % · 46 Fälle
- Barratt Redrow, Persimmon, Taylor Wimpey u. a. (7 Wohnungsbauunternehmen) 113,6 Mio. € 19 % · 1 Fall
- AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbH 60,3 Mio. € 10 % · 1 Fall
- Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe) 29,7 Mio. € 5 % · 1 Fall
- Allied Stone Inc. 10,6 Mio. € 2 % · 1 Fall
- AS Asphaltstraßensanierung, BITUNOVA, Mainka u. a. (Straßenerhaltungskartell, 7 Unternehmen) 10,5 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe) 10 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o. 7,9 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Evolutions Flooring Inc. 7,48 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Tarkus Interiors Pte Ltd; Flex Connect Pte Ltd (vormals Facility Link Pte Ltd) 7,09 Mio. € 1 % · 1 Fall
- 64 weitere42,3 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 10 | 42,5 Mio. € |
| 2023 | 22 | 133,5 Mio. € |
| 2024 | 26 | 139,3 Mio. € |
| 2025 | 31 | 169,3 Mio. € |
| 2026 | 38 | 120,3 Mio. € |
127 Fälle
24.09.2026 M&J GroupCMA: Geldbuße gegen Baufirma wegen Beweismittelversteck bei Durchsuchung 29.075 €
Bei einer Durchsuchung im Rahmen einer Ermittlung wegen Submissionsabsprachen wurden auf Anweisung einer Führungskraft ein Diensthandy und Unterlagen vom Gelände geschafft; zudem wurde der Besitz eines Diensthandys bestritten. Die CMA verhängte gegen M&J eine Geldbuße von £25.000.
Dawn-Raid-Schulungen sind Pflicht: Wer bei einer Durchsuchung Handys oder Unterlagen beiseiteschafft, behindert die Ermittlung, auch wenn er auf Anweisung handelt.
Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), keine Beweismittelbeseitigung
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 40A(1) Competition Act 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
Originalbetrag 25.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.09.2026.
- CMA, Pressemitteilung zu M&J Group (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.09.2026 Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A.Carioca Engenharia zahlt 6,13 Mio. BRL im CADE-Vergleich zu Bauausschreibungen 1,04 Mio. €
Die Carioca Christiani-Nielsen Engenharia S.A. schloss mit dem CADE einen einheitlichen Vergleich (Termo de Compromisso de Cessação) für vier Verfahren wegen mutmaßlicher Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen für Infrastrukturprojekte (U-Bahn, von Infraero betriebene Flughäfen, die Bahngesellschaft CPTM und die Verkehrsbehörde DNIT). Das Unternehmen räumte seine Beteiligung ein, zahlt mutmaßlich 6.134.676,92 BRL in Raten an den Fonds für diffuse Rechte (FDD) und verzichtet auf gerichtliche und behördliche Auseinandersetzungen zu diesen Sachverhalten. Zusammen mit früheren Vergleichen des Unternehmens mit dem CADE übersteigen seine Beitragszahlungen 90 Mio. BRL.
Ein Vergleich über alle offenen Kartellverfahren schafft Rechtssicherheit, setzt aber Eingeständnis, Zahlung und volle Kooperation voraus.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Bauaufträgen
- Behörde / Gericht
- Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.529/2011 (Lei de Defesa da Concorrência), Termo de Compromisso de Cessação
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
Originalbetrag 6.134.676,92 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.
- CADE – Cade celebra acordo com construtora em quatro investigações de cartel (22.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.09.2026 Hillbeck Homes (Sowerby Bridge) LtdBauträger zahlt 300.000 £ nach Sturz eines Leiharbeiters durch ungesicherte Treppenöffnung 349.895 €
Ein 24-jähriger Bauhelfer, der als Aushilfe für ein Gerüstbauunternehmen arbeitete, stürzte in seiner zweiten Arbeitswoche auf der Wohnbaustelle des Bauträgers durch eine nicht gesichert abgedeckte und nicht umwehrte Treppenöffnung ein Geschoss tief auf Beton und erlitt schwere Wirbelsäulenverletzungen. Das Gericht sprach das Unternehmen in drei Anklagepunkten schuldig, weil es Arbeiten in der Höhe weder ausreichend geplant noch beaufsichtigt und keine geeigneten Maßnahmen gegen Abstürze getroffen hatte. Geldstrafe 300.000 £ plus Kosten. Das Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
Bodenöffnungen auf Baustellen müssen jederzeit tragfähig abgedeckt oder umwehrt sein – gerade neue und befristete Kräfte kennen die Gefahrenstellen nicht.
Absturzsicherung von Öffnungen; Einweisung neuer Beschäftigter
- Behörde / Gericht
- Leeds Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Work at Height Regulations 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 21.09.2026
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.
- Construction company fined after 24-year-old father falls through unprotected stairwell opening (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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04.09.2026 In Construction LimitedHongkong: 640.000 HKD Geldstrafe für In Construction nach tödlichem Kranunfall 70.237 €
In Construction wurde zu einer Geldstrafe von 640.000 HKD verurteilt, wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Ordinance sowie die Verordnungen zu Hebezeugen und zum Sicherheitsmanagement. Auf einer Fundamentbaustelle in Tai Po war am 30.09.2025 eine Arbeiterin zwischen dem Heck eines schwenkenden Raupenkrans und dem Geländer einer Stahlplattform eingeklemmt worden und später gestorben.
Der Schwenkbereich eines Krans muss abgesperrt sein, besonders auf engen Plattformen mit Geländern als Quetschkante.
Gefahrenbereich schwenkender Krane absichern
- Behörde / Gericht
- Shatin Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Factories and Industrial Undertakings (Lifting Appliances and Lifting Gear) Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Safety Management) Regulation
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
Originalbetrag 640.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2026.
- Contractor fined for violation of safety legislation (4 September 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.09.2026 BDW Trading (Barratt Redrow)Barratt-Redrow-Tochter BDW zahlt 201.500 GBP an Umweltprojekte nach Schlammeintrag in Bäche 234.153 €
Auf der Baustelle Ladden Garden Village in Yate spülte ein Subunternehmer im Juli 2022 sechs Tage lang Schlamm aus der Flächenentwässerung in zwei Bäche. Die Environment Agency akzeptierte eine Enforcement Undertaking: BDW zahlt 201.500 GBP an drei Umwelt- und Gemeinnützigkeitsprojekte, trägt die Ermittlungskosten und hatte bereits über 180.000 GBP in Sanierung, Schulung und besseres Regenwassermanagement investiert. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 5.217 Beschäftigte.
Bauherren haften für Umweltschäden ihrer Subunternehmer; klare Verfahren und Schulungen zum Umgang mit Oberflächenwasser verhindern teure Verfahren.
Gewässerschutz auf Baustellen und Steuerung von Subunternehmern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Environment Agency
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Environmental Civil Sanctions (England) Order 2010 (Enforcement Undertaking)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Übernahme der Verantwortung, Sanierung, Schulung der Beschäftigten und Beantragung einer Einleitgenehmigung.
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
Originalbetrag 201.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2026.
- Builder pays £201,500 to charities after silting watercourses Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag BDW Trading Limited (03018173) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.08.2026 Grace Motors Limited (Grace Construction)Grace Construction: 38.500 NZD für Arbeit in der Höhe trotz Verbotsverfügung 19.586 €
Auf einer Baustelle für zweigeschossige Wohneinheiten in Kelston (Auckland) arbeiteten Beschäftigte ohne ausreichende Absturzsicherung im Obergeschoss, zudem gab es temporäre Plattformen, teils abgebaute Gerüste und ungesicherte Leitern; WorkSafe untersagte deshalb am 30. August 2024 per Prohibition Notice die Arbeit in der Höhe im zweiten Geschoss. Weil dort am 2. und 4. September 2024 trotzdem weitergearbeitet wurde, verhängte das Waitakere District Court am 20. August 2026 eine Geldstrafe von 38.500 NZD zuzüglich Kosten von 1.099,10 NZD.
Eine Prohibition Notice bedeutet sofortigen Arbeitsstopp – die Bauleitung muss ihn aktiv durchsetzen, bis die Gefahr nachweislich behoben ist.
Absturzsicherung und Befolgen behördlicher Arbeitsverbote
- Behörde / Gericht
- Waitakere District Court (Anklage: WorkSafe New Zealand)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Health and Safety at Work Act 2015, s 107(1), (2)(b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Die Verbotsverfügung war einem der Direktoren ausgehändigt worden.
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
Originalbetrag 38.500 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- WorkSafe New Zealand: Company falls short after ignoring WorkSafe notice (04.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.08.2026 Sioux Erosion Control Inc.DOJ: Geschworene verurteilen Erosionsschutzfirma für Preisabsprachen im Straßenbau Oklahoma –
Eine Jury sprach Sioux Erosion Control schuldig, von 2017 bis 2023 Preise für Erosionsschutzleistungen festgelegt, Aufträge regional aufgeteilt und Angebote bei öffentlich finanzierten Straßenbauprojekten in Oklahoma (über 100 Mio. US-$) manipuliert zu haben. Das Strafmaß stand noch aus; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch Subunternehmer im öffentlichen Straßenbau stehen im Visier der Strafverfolgung.
Preis- und Gebietsabsprachen bei Subunternehmerleistungen im Straßenbau
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Antitrust Division
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 1 Sherman Act
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zu Sioux Erosion Control (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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13.08.2026 „О-Рент“ ЕООД (sowie „Инжконсулт“ ЕООД und „Земекоп“ ЕООД)Baumaschinen-Kartell: Buße für O-Rent, Compliance-Programm für alle Beteiligten 2.403 €
Die KZK stellte ein Kartell bei öffentlichen Ausschreibungen für Bergbau- und Baumaschinen fest (Preisabsprachen und Marktaufteilung, Art. 15 ZZK, Art. 101 AEUV). Inzhkonsult und Zemekop wurden als ein Unternehmen von der Geldbuße befreit; O-Rent erhielt eine Sanktion von 2.403,07 Euro. Alle drei Unternehmen müssen binnen 60 Tagen ein Compliance-Programm für Wettbewerbsrecht einführen und dies melden.
Die Behörde verlangt inzwischen ausdrücklich Compliance-Programme – wer Ausschreibungen bedient, sollte eines haben, bevor es angeordnet wird.
Kartellrecht bei Ausschreibungen; Compliance-Programm
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZZK; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bußgeldbefreiung für zwei Beteiligte (Kronzeugenregelung)
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 797 от 13.08.2026; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2026 AS Asphaltstraßensanierung GmbH, BITUNOVA GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH (inkl. VSI), Liesen…alles für den Bau GmbH, OAT GmbH/Otto Alte-Teigeler GmbHBundeskartellamt: 60,3 Mio. € gegen DSK-Straßenreparaturkartell 60,3 Mio. €
Sechs Anbieter von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK) teilten von etwa 2010 bis September 2019 bundesweit Kunden, vor allem öffentliche Auftraggeber, und Aufträge untereinander auf und stimmten Preise ab. Das Bundeskartellamt verhängte rund 60,3 Mio. €; alle Verfahren endeten per Settlement.
Wer öffentliche Aufträge regional ‚verteilt‘, riskiert Millionenbußen – Kalkulation und Angebot müssen stets eigenständig entstehen.
Kundenaufteilung und Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Bundeskartellamt
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 GWB, Art. 101 AEUV
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Kronzeugenbonus für Possehl/VSI, Bitunova, Kutter und AS; Settlement
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Bußgelder wegen Kartellabsprachen im Bereich Straßenreparatur mit DSK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.07.2026 Whitemountain Quarries Limited1,2 Mio. Euro Strafe für Whitemountain Quarries nach tödlichem Unfall an Straßenbaustelle 1,2 Mio. €
An einer Straßenbaustelle auf der R238 in Donegal geriet im August 2020 ein Auto mit einem Rad auf den unfertigen Seitenstreifen, glitt beim Zurücklenken auf dem frisch aufgebrachten Belag weg und stürzte in den Lough Foyle; drei Insassen ertranken, einer wurde verletzt, und es fehlte an geeigneter Verkehrssicherung. Das Unternehmen bekannte sich schuldig, seine Pflichten gegenüber Dritten nach s. 12 des Safety, Health and Welfare at Work Act 2005 verletzt zu haben, und wurde zu 1.200.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Arbeitgeber an Baustellen im öffentlichen Raum haften auch für die Sicherheit Dritter; Beschilderung und Leiteinrichtungen müssen bis zum Abschluss der Arbeiten ausreichen.
- Behörde / Gericht
- Letterkenny Circuit Criminal Court (Anklage: Health and Safety Authority)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- s. 12 i. V. m. s. 77(9)(a) Safety, Health and Welfare at Work Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 31.07.2026
- HSA: Whitemountain Quarries Limited fined €1.2 million after fatal roadworks incident claimed three lives (31.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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23.07.2026 Orchids Builders LLCDachdecker in Florida: OSHA schlägt 349.754 $ wegen mutmaßlich wiederholt fehlender Absturzsicherung vor 307.017 €
Laut OSHA stellten Inspektoren am 21.01. und 10.03.2026 auf zwei Wohnbaustellen in Rockledge fest, dass Beschäftigte des Dachdeckerbetriebs ohne Absturzsicherung auf Dächern arbeiteten; Schulungsnachweise, Augenschutz beim Nagler und ausreichend über die Dachkante reichende Leitern fehlten. Das Unternehmen war seit 2023 siebenmal inspiziert worden, jeweils mit Beanstandungen zur Absturzsicherung. Die OSHA schlug Strafen von 349.754 $ vor (2 als vorsätzlich, 4 als wiederholt eingestufte Verstöße); es handelt sich um mutmaßliche Verstöße, die angefochten werden können.
Wer nach früheren Inspektionen dieselben Absturzmängel wieder zulässt, riskiert die Einstufung als wiederholter oder vorsätzlicher Verstoß mit deutlich höheren Strafen.
Absturzsicherung bei Dacharbeiten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- 29 CFR 1926 Subpart M (Fall Protection), Subpart X (Ladders)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
Originalbetrag 349.754 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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21.07.2026 Dragon Alfa Cement LimitedZementwerk mit 12 Beschäftigten: 1 Mio. £ nach tödlichem Unfall an ungesicherter Anlage 1,17 Mio. €
Ein 35-jähriger Beschäftigter wurde 2021 in der Zementabsackanlage in Sharpness von einem 1,6 Tonnen schweren Betongewicht erdrückt. Ein großer Teil des Schutzzauns war über längere Zeit routinemäßig entfernt worden, sodass gefährliche bewegte Teile frei zugänglich waren. Das Unternehmen – laut Jahresabschluss 2024 mit 12 Beschäftigten – wurde zu 1 Mio. £ Geldstrafe plus 9.621 £ Kosten verurteilt.
Entfernte Schutzzäune sind ein Führungsproblem: Wer dauerhaft offene Gefahrenbereiche duldet, haftet – auch als Kleinbetrieb – mit Strafen in Millionenhöhe.
- Behörde / Gericht
- Bristol Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
Originalbetrag 1.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.07.2026.
- Cement company fined £1,000,000 after father crushed by 1.6 tonne concrete weight (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Dragon Alfa Cement Limited (03473666) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.06.2026 SCS Railways (Joint Venture von Skanska Construction UK Limited, Costain Limited und Strabag AG)HS2-Joint-Venture SCS Railways: 400.000 GBP Strafe nach Lkw-Absturz 462.583 €
SCS Railways, ein Joint Venture von Skanska, Costain und Strabag beim Bahnprojekt HS2, wurde zu 400.000 GBP Geldstrafe und 8.974 GBP Kosten verurteilt. Am 27. Juli 2021 stürzte auf der Baustelle Copthall North bei Uxbridge ein 20-Tonnen-Kipper eines beauftragten Transportunternehmens von einer Aushubrampe; der Fahrer wurde verletzt. Die Health and Safety Executive fand an den Fahrwegen weder Beschilderung noch Kantenschutz; eine am Unfallmorgen geänderte Verkehrsführung hatte eine ungesicherte Kante hinterlassen und war weder ordentlich geplant noch rechtzeitig kommuniziert worden.
Jede kurzfristige Änderung von Baustellenfahrwegen braucht eine Gefährdungsprüfung und eine sofortige Information aller Fahrer.
Verkehrswege und Änderungsmanagement auf Großbaustellen
- Behörde / Gericht
- Uxbridge Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnis.
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.
- HSE: HS2 contractor fined £400,000 after tipper truck driver injured (26.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Leader Properties Investment Pty LtdNSW: Hausverwaltung Leader Properties für unrechtmäßiges Aussperren eines Mieters bestraft 13.422 €
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte der Leader Properties Investment Pty Ltd am 9. Juni 2026 eine Rüge und eine Geldbuße von 22.000 AUD, weil sie einen Mieter unter Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 ausgesperrt und die Mietwohnung eigenmächtig in Besitz genommen hatte. Alle lizenzierten Makler des Unternehmens, die Hausverwaltung betreiben, müssen eine mietrechtliche Schulung absolvieren. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Hausverwaltungen dürfen Mietende nie eigenmächtig aussperren; Räumungen laufen nur über das gesetzliche Verfahren, und das Personal muss das wissen.
Mietrecht in der Hausverwaltung: keine eigenmächtige Räumung oder Aussperrung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Property and Stock Agents Act 2002 (NSW), s 192(1)(a), (c) und (d); Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 22.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- NSW Fair Trading Name and Shame Register: Leader Properties Investment Pty Ltd, Disciplinary Action, Penalty amount $22,000.00, 09/06/2026 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Lizenz 1687033, Leader Properties Investment Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 09.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv Bußgeld
Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.
Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.
- Behörde / Gericht
- Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- Landgericht Berlin bestätigt Verstoß der Deutsche Wohnen SE gegen die DSGVO Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.05.2026 Thermotech Wall and Loft Surveys LtdICO: 240.000 Pfund gegen Thermotech wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern 276.928 €
Die ICO verhängte gegen Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd eine Geldbuße von 240.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im April 2025 stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen zwischen Oktober 2024 und März 2025 575.062 unerbetene Werbeanrufe an Nummern veranlasst hatte, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Register eingetragen waren. Es gingen 132 Beschwerden ein. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2026.
- ICO Enforcement: Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd (28 May 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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28.05.2026 Timmerhuis Weg & Waterbouw B.V., Bouwhuis Aannemingsmaatschappij „Bouwmij“ B.V., Aannemingsmaatschappij Van Gelder B.V.ACM: Kartellbußgelder gegen Bauunternehmen wegen Absprache bei Ausschreibung in Ommen 45.500 €
Drei Bauunternehmen stimmten im September 2024 bei einer Tiefbau-Ausschreibung der Gemeinde Ommen, die für 153.250 EUR vergeben wurde, ihre Angebotspreise ab und legten den Gewinner fest. Wegen früherer, 2005 festgestellter Kartellverstöße der Unternehmen oder ihrer Rechtsvorgänger erhöhte die ACM die Bußgelder um 20 %. Im vereinfachten Verfahren verhängte sie mutmaßlich 30.000 EUR gegen Timmerhuis und mutmaßlich 15.500 EUR gegen Bouwhuis (zusammen 45.500 EUR); Van Gelder blieb als erster Kronzeuge bußgeldfrei.
Angebote in Vergabeverfahren sind unabhängig zu erstellen; schon eine Absprache über den Gewinner eines kleinen kommunalen Auftrags wird geahndet.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Mededingingswet
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren minderte die ACM die Bußgelder von Bouwhuis und Timmerhuis um 15 %, bei Timmerhuis zusätzlich um 5 % für freiwillig gelieferte Beweise; Van Gelder erhielt als erste Antragstellerin volle Kronzeugenimmunität.
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- ACM – Boetebesluit vervalsing GWW-aanbesteding (Beslisdatum 28-05-2026) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit vervalsing GWW-aanbesteding gemeente Ommen Entscheidung einer Behörde
- ACM – ACM legt kartelboetes op voor vervalsing GWW-aanbesteding (02-06-2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 China Harbour Engineering Company LimitedChina Harbour Engineering: 78.000 HKD für Einleitung in Wasserschutzzone 8.584 €
China Harbour Engineering Company Limited wurde im April 2026 vor dem Eastern Magistrates' Court nach der Water Pollution Control Ordinance zu 78.000 HKD verurteilt, weil die Gesellschaft am 14.07.2025 Abfall bzw. verunreinigende Stoffe in eine Wasserschutzzone (water control zone) eingeleitet hatte; Anklage erhob das Environmental Protection Department. Es war die höchste Geldstrafe unter den 40 Umweltverurteilungen, die die Behörde für April 2026 veröffentlichte.
Einleitungen in Gewässer müssen vorab genehmigt und laufend überwacht werden – schon ein einzelner Vorfall führt in Hongkong zu einer Strafverurteilung.
Gewässerschutz und genehmigte Einleitungen
- Behörde / Gericht
- Eastern Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Environmental Protection Department)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Water Pollution Control Ordinance (Einleitung von Abfall oder verunreinigenden Stoffen in eine water control zone)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
Originalbetrag 78.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.05.2026.
- Environmental Protection Department: EPD convictions in April (2026) – Liste der Verurteilungen Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- HKSAR Government (EPD): EPD convictions in April (22.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Environmental Protection Department: EPD convictions in April Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.Decora und Bel-Pol: 33,6 Mio. PLN für Preis- und Gebietsabsprachen bei Bodenzubehör 7,9 Mio. €
Der Hersteller Decora und der Großhändler Bel-Pol hatten Preise für Vinylpaneele, Unterlagen, Sockelleisten und Bodenprofile aus dem Decora-Sortiment abgestimmt und den Großhandelsmarkt für diese Produkte aufgeteilt. Das UOKiK verhängte Geldbußen von 28.344.000 PLN gegen Decora und 5.290.000 PLN gegen Bel-Pol, zusammen 33.634.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Vertikale Absprachen über Preise und Gebiete im Großhandel sind Kernbeschränkungen.
Preis- und Gebietsabsprachen zwischen Hersteller und Großhändler
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 und 3 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów; Art. 101 Abs. 1 lit. a und c AEUV; Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Art. 113c und Art. 89a ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Bel-Pol erhielt als Kronzeuge im Kronzeugenprogramm eine Kürzung der Geldbuße um 50 % und für die freiwillige Unterwerfung unter die Geldbuße weitere 10 %.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 33.634.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.05.2026.
- UOKiK-Entscheidungsdatenbank: Decyzja DOK-2/2026 (Decora S.A., Bel-Pol sp. z o.o.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Decyzja nr DOK-2/2026 vom 04.05.2026 (öffentliche Fassung) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.04.2026 White Ray Oakleigh Pty Ltd (Ray White Oakleigh)Federal Court: 600.000 AUD gegen Ex-Betreiber von Ray White Oakleigh wegen Underquoting 366.010 €
Auf Betreiben von Consumer Affairs Victoria (Verbraucherschutzbehörde des Bundesstaats Victoria) verurteilte der Federal Court of Australia die White Ray Oakleigh Pty Ltd, früherer Betreiber des Maklerbüros Ray White Oakleigh, zur Zahlung von 600.000 AUD, weil sie zwischen Februar 2022 und November 2023 neun Immobilien weit unter Marktwert und zu Preisen beworben hatte, mit denen sie selbst nicht rechnete (Underquoting). Laut Behörde sahen die Maklerverträge oft für Erlöse über dem Mindestpreis deutlich höhere Provisionen vor, und die Verkäufer wurden nach Vertragsschluss zu niedrigeren Mindestpreisen bewegt; Textnachrichten zwischen den Maklern zeigten, dass sie mit erheblich höheren Preisen rechneten. Das Gericht stellte irreführendes Verhalten und falsche oder irreführende Angaben fest.
Preisangaben in Immobilienanzeigen müssen der tatsächlichen Einschätzung des Maklers entsprechen; Provisionsmodelle, die Anreize für Lockpreise setzen, sind ein eigenes Compliance-Risiko.
Wahrheitsgemäße Preisangaben in der Immobilienwerbung (Underquoting)
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Victoria / Federal Court of Australia
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Irreführendes Verhalten sowie falsche oder irreführende Angaben (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte das Verhalten ein und kooperierte im Gerichtsverfahren mit der Behörde; es betreibt das Büro seit 2025 nicht mehr.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 600.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Consumer Affairs Victoria: Company to pay $600,000 for underquoting (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.04.2026 Gwalimba Construction (Pty) LtdMutmaßliche Absprache bei Behördenauftrag: Gwalimba Construction zahlt mutmaßlich 50.000 ZAR 2.596 €
Das Competition Tribunal bestätigte am 21.04.2026 eine Einigung mit der Gwalimba Construction (Pty) Ltd. Nach einer Beschwerde des Department of Home Affairs hatte die Competition Commission festgestellt, dass Gwalimba und die Superway Construction (Pty) Ltd vereinbart hatten, bei bestimmten Ausschreibungen nicht gegeneinander anzutreten – betroffen war unter anderem eine Preisanfrage für Instandsetzungsarbeiten zum Brandschutz an einem Amtsgebäude in Pretoria. Ohne Haftungsanerkenntnis zahlt Gwalimba mutmaßlich 50.000 ZAR Verwaltungsstrafe, kooperiert bei der Verfolgung von Superway und führt ein Kartellrechts-Compliance-Programm ein.
Auch kleine Bauunternehmen müssen bei Angeboten an öffentliche Auftraggeber jede Abstimmung mit Wettbewerbern unterlassen – die Behörden verfolgen solche Absprachen auch gegenüber Kleinbetrieben.
Submissionsabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Competition Tribunal of South Africa (auf Antrag der Competition Commission)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Section 4(1)(b)(i), (ii) und (iii) Competition Act 89 of 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Nach Angaben der Parteien: Kooperation mit der Behörde, kleines Unternehmen ohne frühere Verstöße, Auftrag nicht erhalten.
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.04.2026.
- Competition Tribunal: Press Release: Tribunal confirms settlement of alleged collusion by Gwalimba Construction in public sector collusive tendering case (23.04.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
- Competition Tribunal, CO107Oct25, Order confirming consent agreement Competition Commission v Gwalimba Construction (Pty) Ltd, decided 21.04.2026 Gerichtsentscheidung
- Competition Tribunal case file CO107Oct25 (Order date 2026-04-21; sections 4(1)(b)(i), (ii), (iii)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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14.04.2026 Sun Shine Decoration Limited, Wai Tat Aluminium & Glass Engineering Company LimitedHongkong: 730.000 HKD Geldstrafen für zwei Bauunternehmen nach tödlichem Absturz 79.028 €
Das Gericht verurteilte Sun Shine Decoration zu 500.000 HKD und Wai Tat Aluminium & Glass Engineering zu 230.000 HKD Geldstrafe, zusammen 730.000 HKD, wegen Verstößen gegen die Factories and Industrial Undertakings Ordinance und die Construction Sites (Safety) Regulations. Anlass war ein tödlicher Unfall am 16.05.2025 an einem Wohnhaus in Kwu Tung, bei dem ein Arbeiter beim Anbringen von Dämmplatten auf einem Metallvordach in das Schwimmbecken des Nachbarhauses stürzte.
Arbeiten auf Dächern und Vordächern brauchen auch an Wohnhäusern eine vorab geplante Absturzsicherung, und jedes beteiligte Unternehmen kann für Verstöße belangt werden.
Absturzsicherung bei Arbeiten auf Dächern und Vordächern
- Behörde / Gericht
- Fanling Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Construction Sites (Safety) Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
Originalbetrag 730.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.04.2026.
- Contractors fined for violation of safety legislation (14 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.04.2026 Alquiler Seguro, S.A.U.Verbraucherministerium: 3,6 Mio. Euro gegen Alquiler Seguro wegen Gebühren für Mieter 3,6 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Mietwohnungsvermittlerin Alquiler Seguro wegen sechs sehr schwerer und eines schweren Verstoßes gegen Verbraucherrechte von Mietern Geldbußen von zusammen 3.600.902 Euro (1.000.000, 990.900, dreimal 500.000, 100.001 und 10.001 Euro). Das Unternehmen hatte Mietern unter anderem einen kostenpflichtigen Mieterservice als Verwaltungs- und Vertragskosten, eine Hausratversicherung zugunsten des Vermieters sowie Kosten für Forderungsbeitreibung und Gerichtsverfahren auferlegt, eine Klausel zur Meldung an Schuldnerverzeichnisse verwendet und das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Klauseln sind zu streichen und die Sanktion ist zu veröffentlichen.
Vermittler dürfen Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht über Pflichtservices oder Zusatzverträge auf Mieter abwälzen; Standardklauseln in Mietverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand.
Missbräuchliche Klauseln und Gebühren in Mietverträgen
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verbraucherschutzrecht (in der Pressemitteilung nicht einzeln zitiert); Ley 12/2023, de 24 de mayo, por el derecho a la vivienda (Verbot, Verwaltungs- und Vertragskosten auf Mieter abzuwälzen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Consumo multa con 3,6 millones de euros a Alquiler Seguro por prácticas abusivas contra sus inquilinos (08.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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07.04.2026 Wspólnota Mieszkaniowa K. (Wohnungseigentümergemeinschaft, im Bescheid pseudonymisiert)Eigentümergemeinschaft: 4.852 PLN – Fehlversand einer Abrechnung nicht gemeldet 1.135 €
Die Hausverwaltung schickte als Auftragsverarbeiterin die Abrechnung der Nutzungsgebühren eines Eigentümers an eine unbefugte Person. Die Gemeinschaft hielt eine Meldung für unnötig, weil nur „gewöhnliche“ Daten eines Mitglieds betroffen seien, und blieb auch im Verfahren dabei; die UODO verhängte 4.852 PLN.
Auch kleine Verantwortliche müssen Datenpannen ihrer Dienstleister bewerten und melden – „nur ein Betroffener“ ist kein Ausnahmegrund.
Fehlversand als Datenpanne erkennen – auch bei Dienstleistern
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Informationssicherheit und Cyber · Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
- Rechtsgrundlage
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 4.852 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2026.
- UODO, Decyzja DKN.5131.16.2025 vom 07.04.2026 (rechtskräftig) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2026 The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4869 (Riverfront Residences)MCST 4869: Anordnungen wegen fehlender Datenschutzvorgaben an den Hausverwalter Anordnung
Die Eigentümergemeinschaft (Management Corporation) der Wohnanlage Riverfront Residences hatte bis März 2025 keinen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) benannt, keine eigenen Datenschutzregeln und ihrem Hausverwalter, der als Auftragsverarbeiter (data intermediary) für sie tätig war, keine Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemacht; im April 2025 schickte ein Beschäftigter des Verwalters Namen, Adressen und Hausgeldangaben zweier Eigentümer versehentlich an einen anderen Eigentümer. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) und die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest; in der Versendung eines Antrags auf eine außerordentliche Versammlung mit Namen und Unterschriften von 303 Eigentümern sah sie dagegen wegen vorrangigen Wohnungseigentumsrechts keinen Verstoß. Sie ordnete an, binnen 90 Tagen Richtlinien und Verfahren für die Datenverarbeitung durch den Verwalter einzuführen und diesem mitzuteilen; der Verwalter selbst hatte eine freiwillige Verpflichtungszusage abgegeben.
Wer die Verwaltung an einen Dienstleister auslagert, bleibt verantwortlich und braucht einen eigenen Datenschutzbeauftragten, eigene Regeln und konkrete Vorgaben an den Dienstleister.
Empfänger vor dem Versand prüfen, sensible Anhänge schützen und Dienstleistern klare Vorgaben machen
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Sections 11(3) und 12(a) PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 i. V. m. Section 4(3) PDPA (Protection Obligation bei Einsatz eines Data Intermediary)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Accountability and Protection Obligations by MCST 4869 (veröffentlicht 07.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2026] SGPDPC 1, The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4869, Case No. DP-2503-C3469 (01.04.2026), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe)Colas Rail Asia: CJIP über 29,7 Mio. EUR wegen Bestechung bei Metro-Aufträgen in Malaysia 29,7 Mio. €
Die malaysische Tochter von Colas Rail zahlte über Vermittler hohe, nicht belegte Summen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen für Stadtbahnlinien in Kuala Lumpur (Kelana-Jaya-Verlängerung, MRT2). Nach interner Untersuchung zeigte Colas Rail den Sachverhalt 2017 selbst an; die CJIP sieht 29.745.974 EUR Geldauflage und ein dreijähriges, von der AFA überwachtes Compliance-Programm (Kosten bis 1,9 Mio. EUR) vor.
Unbelegte Zahlungen an Vermittler bei Auslandsprojekten müssen früh von Finanz- und Compliance-Funktion gestoppt werden – eine Selbstanzeige nach interner Untersuchung wird honoriert.
Vermittler und Berater bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige (Strafanzeige der Colas Rail vom 31.05.2017) nach interner Forensik-Untersuchung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP COLAS RAIL ASIA Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – COLAS RAIL ASIA (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.02.2026 Chevalier (Construction) Company LimitedHongkong: 80.000 HKD Geldstrafe für Chevalier (Construction) wegen Lärmauflagenverstoß 8.683 €
Chevalier (Construction) wurde im Januar 2026 zu einer Geldstrafe von 80.000 HKD verurteilt, weil das Unternehmen am 23.02.2025 lärmintensive Bauarbeiten entgegen den Auflagen seiner Construction Noise Permit ausführte. Es war die höchste Einzelstrafe unter den 34 Verurteilungen, die das Environmental Protection Department für Januar 2026 meldete.
Eine Lärmgenehmigung schützt nur, solange ihre Auflagen zu Zeiten und Geräten auf der Baustelle tatsächlich eingehalten werden.
Auflagen von Lärmgenehmigungen auf Baustellen einhalten
- Behörde / Gericht
- Kwun Tong Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Environmental Protection Department)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- Noise Control Ordinance (Bauarbeiten entgegen den Bedingungen einer Construction Noise Permit)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 80.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.
- EPD convictions in January 2026 (Liste der Verurteilungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- EPD convictions in January (23 February 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.02.2026 AZOP: 100.000 Euro gegen Immobilienmakler wegen Ausweiskopien und Altakten 100.000 €
Eine Immobilienagentur (Name nicht veröffentlicht) bewahrte 11.887 Maklerverträge aus 2010 bis 2019 samt 914 Kopien von Ausweisen, Pässen und Bankkarten ohne Rechtsgrundlage auf, obwohl der Geschäftsführer angab, keine Kartenkopien zu erheben. Die AZOP rügte zudem unregelmäßige und unzureichende Datenschutzschulungen der Beschäftigten und verhängte 100.000 Euro (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Ausweis- und Kartenkopien nur mit Rechtsgrundlage anfertigen, Altakten fristgerecht vernichten und Beschäftigte regelmäßig schulen.
Datensparsamkeit bei Ausweiskopien, Aufbewahrungsfristen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kein Schaden für Betroffene festgestellt.
- Veröffentlicht
- 19.02.2026
- Agenciji za nekretnine izrečena kazna u iznosu od 100.000,00 eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.02.2026 Carillion plc (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Carillion plc wegen irreführender Marktinformationen Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber dem ehemaligen Bau- und Dienstleistungskonzern Carillion plc eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der Behörde hatte das Unternehmen zwischen Juli 2016 und Juli 2017 irreführende Informationen veröffentlicht und damit gegen das Verbot der Marktmanipulation sowie gegen Listing-Vorschriften verstoßen; im Juli 2017 musste Carillion eine Rückstellung von 845 Mio. Pfund bekanntgeben. Wegen der Liquidation des Unternehmens (seit Januar 2018) verhängte die FCA keine Geldbuße; ohne diese Umstände hätte sie nach Angabe der FCA 37,91 Mio. Pfund betragen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 15 MAR; Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1; Premium Listing Principle 2; sections 91 und 123 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- FCA Final Notice: Carillion plc (in liquidation) (16 February 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.02.2026 Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe)Baukonzern Strukton zahlt 10 Mio. EUR Transaktion wegen Bestechung bei Riad-Metro 10 Mio. €
Für einen Anteil am Metro-Projekt in Riad flossen zwischen 2013 und 2021 rund 31 Mio. USD an einen Agenten, der ein hochrangiges Mitglied der saudischen Herrscherfamilie vertrat; gegenüber dem Exportkreditversicherer Atradius wurden die Agentenzahlungen zu niedrig angegeben. Strukton akzeptierte eine Transaktion über 10 Mio. EUR.
Provisionen an Agenten mit Nähe zu Herrscherfamilien sind höchstes Risiko – und falsche Angaben an Exportkreditversicherer schaffen eine zweite Straftat.
Agentenprovisionen und falsche Angaben gegenüber Exportkreditversicherern
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping und valsheid in geschrift (Wetboek van Strafrecht); Transactie nach Art. 74 Sr
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation ab Mitte 2023; Compliance-Programm seit 2017; beteiligte Beschäftigte nicht mehr im Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Strukton betaalt hoge transactie van 10 miljoen euro na corruptieonderzoek Pressemitteilung einer Behörde
- OM Functioneel Parket: Transactieovereenkomst Calisto (10.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- College van procureurs-generaal: Beslissing hoge transactie onderzoek Calisto (09.02.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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04.02.2026 RE/MAX Twin City Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen RE/MAX Twin City Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 15.336 €
RE/MAX Twin City Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on RE/MAX Twin City Realty Inc.“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.
- Administrative monetary penalty on RE/MAX Twin City Realty Inc. (05.05.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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30.01.2026 Jim's Realty Pty Ltd (früher Agape Property Group)WA: Rekordstrafe von 225.000 AUD für Maklerbüro wegen Treuhand- und Kautionsverstößen 132.345 €
Das Perth Magistrates Court verurteilte die Jim's Realty Pty Ltd am 30. Januar 2026 in 35 Anklagepunkten – Kundengelder nicht auf das Treuhandkonto gebucht, unzulässige Abhebungen, mangelhafte Aufzeichnungen sowie verspätet oder gar nicht hinterlegte Mietkautionen – zu 225.000 AUD Geldstrafe zuzüglich 577,50 AUD Kosten. Eine forensische Prüfung im Auftrag von Consumer Protection WA (Verbraucherschutzabteilung Westaustraliens) hatte 57 ungeklärte Abhebungen von zusammen mehr als 334.915 AUD ergeben. Nach Angaben der Behörde ist es die höchste je gegen ein Maklerbüro in Westaustralien verhängte Geldstrafe; das Unternehmen ist seit 2024 in Liquidation.
Treuhandgelder und Mietkautionen brauchen lückenlose Buchführung und fristgerechte Hinterlegung; Auffälligkeiten in der Jahresprüfung sind ein Warnsignal, das sofort aufgeklärt werden muss.
Umgang mit Kundengeldern auf Treuhandkonten und fristgerechte Hinterlegung von Mietkautionen
- Behörde / Gericht
- Consumer Protection WA (Department of Local Government, Industry Regulation and Safety) / Perth Magistrates Court
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Real Estate and Business Agents Act 1978 (WA); Residential Tenancies Act 1987 (WA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Keine; das Gericht sah laut Mitteilung trotz der Liquidation keine mildernden Umstände.
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 225.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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29.01.2026 Tarmac Building Products LimitedTarmac Building Products: 633.300 £ nach Beinquetschung an Fertigungslinie 731.124 €
Im Werk Linford wurden 2022 die Beine eines Beschäftigten zwischen tonnenschweren Transportrahmen eingeklemmt, weil die verriegelte Zugangstür die vorgelagerten Streckenabschnitte nicht abschaltete. Frühere Beinahe-Unfälle und eine Jahre alte Gefährdungsbeurteilung mit geforderten Zusatzmaßnahmen blieben folgenlos; Geldstrafe 633.300 £ plus 5.583 £ Kosten. Laut Jahresabschluss 2025 hatte die Gesellschaft durchschnittlich 596 Beschäftigte.
Beinahe-Unfälle und offene Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen müssen nachverfolgt werden – sonst belegen sie vor Gericht das Wissen um das Risiko.
- Behörde / Gericht
- Chelmsford Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Veröffentlicht
- 30.01.2026
Originalbetrag 633.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.01.2026.
- Building materials manufacturer fined over £600,000 after worker suffers life-changing injuries at Tarmac plant (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Tarmac Building Products Limited (04026569) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.01.2026 Salford Grab Hire LimitedBaggerlöffel als Stütze: Mechaniker schwer verletzt – 10.000 £ für Grab-Hire-Betrieb 11.517 €
Bei der Reparatur eines Kippers diente ein JCB-Baggerlöffel ohne Schnellwechsler oder Sicherungsbolzen als Stütze für die angehobene Mulde; der eine Tonne schwere Löffel fiel herab und verletzte einen Mechaniker schwer. Der Betrieb (laut Micro-Abschluss 11 Beschäftigte) hatte keine geeigneten Stützen verwendet; Geldstrafe 10.000 £ plus 3.475,90 £ Kosten.
Angehobene Lasten werden nur mit dafür ausgelegten Stützen gesichert – improvisierte Abstützungen mit Arbeitsgeräten sind eine typische Ursache schwerer Quetschunfälle.
- Behörde / Gericht
- Warrington Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
Originalbetrag 10.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.01.2026.
- Plant hire company fined £10,000 after employee struck by falling JCB bucket (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Salford Grab Hire Ltd (10895680) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.01.2026 DME Construction Associates Inc.DME Construction Associates: 600.000 USD OSHA-Vergleich nach tödlichem Dachsturz 506.928 €
Der Dachdeckerbetrieb DME Construction Associates von Long Island hat mit dem US-Arbeitsministerium einen Vergleich geschlossen, der alle Beanstandungen nach dem tödlichen Sturz eines Beschäftigten durch ein ungesichertes Oberlicht im August 2021 bestätigt, darunter neun vorsätzliche Verstöße, acht davon als Einzelverstöße je ungesichertem Beschäftigten. Das Unternehmen zahlt 600.000 USD und muss ein schriftliches Sicherheitskonzept einführen, ausreichend Absturzsicherung für alle Beschäftigten nachweisen, OSHA Baustellen vorab melden, Kontrollen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss zulassen und Aufsichtspersonen einen 30-Stunden-Kurs absolvieren lassen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Fehlende Absturzsicherung kann je Beschäftigtem einzeln bestraft werden.
Absturzsicherung auf Dächern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Labor – Occupational Safety and Health Administration (OSHA)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Occupational Safety and Health Act (Absturzsicherung im Bauwesen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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21.01.2026 Hip Seng Builders LimitedHongkong: Strafe für Hip Seng Builders nach tödlichem Stromunfall auf 521.000 HKD erhöht 56.920 €
Nach einem tödlichen Unfall am 19.08.2023 auf einer Baustelle in Chek Lap Kok, bei dem ein Arbeiter bei Elektroarbeiten an einer abgehängten Decke einen Stromschlag erlitt, war Hip Seng Builders am 23.01.2025 zu Geldstrafen von 261.000 HKD verurteilt worden. Auf Antrag der Anklage überprüfte das Gericht das Strafmaß und erhöhte die Geldstrafen am 21.01.2026 auf 521.000 HKD. Verurteilt wurde nach der Factories and Industrial Undertakings Ordinance und zwei Verordnungen zur Baustellen- und Elektrosicherheit.
Elektroarbeiten auf Baustellen brauchen Freischaltung und Prüfung vor Arbeitsbeginn; die Anklage in Hongkong geht gegen aus ihrer Sicht zu milde Strafen aktiv vor.
Elektrosicherheit bei Installationsarbeiten auf Baustellen
- Behörde / Gericht
- West Kowloon Magistrates' Courts, Hongkong (Anklage: Labour Department)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Factories and Industrial Undertakings Ordinance; Construction Sites (Safety) Regulations; Factories and Industrial Undertakings (Electricity) Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 21.01.2026
Originalbetrag 521.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.
- Court makes review decision on sentencing for violating occupational safety and health legislation (21 January 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Bulgarischer Bau-Subunternehmer: 215.000 € wegen Mindestlohnunterschreitung 215.000 €
Ein bulgarisches Bauunternehmen, das als Subunternehmer einer deutschen Firma zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen arbeitete, zahlte unter dem Mindestlohn, zeichnete nur die Dauer, nicht Beginn und Ende der Arbeitszeit auf und meldete die Entsendung nicht an. Gegen das Unternehmen wurden rund 215.000 € festgesetzt, was dem durch die Unterschreitung erlangten wirtschaftlichen Vorteil entspricht; der im September 2025 erlassene Bescheid ist seit Ende 2025 rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung, Bescheiddatum nicht genau angegeben).
Generalunternehmer sollten Mindestlohn, Stundenaufzeichnungen und Entsendemeldungen ihrer ausländischen Subunternehmer aktiv prüfen; der wirtschaftliche Vorteil wird vollständig abgeschöpft.
- Behörde / Gericht
- Hauptzollamt Singen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Mindestlohn und Schwarzarbeit
- Rechtsgrundlage
- Mindestlohngesetz; Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Aufzeichnungs- und Meldepflichten)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 09.01.2026
- Zeit, Geld, Meldepflicht – Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld (Hauptzollamt Singen) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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07.01.2026 Exyte Management GmbHExyte: 1,5 Mio. USD – chinesische Tochter vermittelte US-Ware an gelisteten Chiphersteller SMIC 1,28 Mio. €
Die Shanghaier Gesellschaft der Stuttgarter Exyte-Gruppe veranlasste 2021/22 in 13 Fällen die Lieferung von rund 884 US-Artikeln (Durchflussmesser, Druckaufnehmer, Steuerungen) im Wert von rund 2,85 Mio. USD durch chinesische Lieferanten an SMIC Beijing, das auf der Entity List steht. Laut BIS erkannte das Compliance-Programm nicht, dass auch Inlandsübergaben in China genehmigungspflichtig sind; Exyte legte die Vorgänge selbst offen und räumte sie ein.
US-Exportrecht erfasst auch die Übergabe von US-Ware innerhalb Chinas – Auslandstöchter müssen Endkunden gegen die Entity List prüfen, selbst wenn lokal eingekauft wird.
Entity-List-Prüfung auch bei Inlandslieferungen im Ausland
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(b), § 744.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige, eigene Untersuchung mit externen Anwälten und Investitionen in das Compliance-Programm.
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2026.
- BIS Imposes Administrative Penalty on Exyte Management GmbH Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Exyte Management GmbH (7. Januar 2026) mit Settlement Agreement Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.12.2025 EllisDon CorporationEllisDon: 514.831,53 CAD Verwaltungsstrafe nach tödlichem Kranunfall auf Hochhausbaustelle 318.998 €
Auf der Baustelle Oakridge Park wurde im Februar 2024 ein Deckentisch (Flytable) per Turmdrehkran umgesetzt; beim Hinausschieben beschleunigte er aus dem Gebäude, stürzte ab und traf einen Arbeiter tödlich. WorkSafeBC stellte fest, dass EllisDon als Generalunternehmer die Arbeitsverfahren des Subunternehmers nicht regelmäßig überprüfte, sich keine Risikobeurteilung bestätigen ließ, den Hub nicht als kritisch einstufte, keine schriftlichen Hebepläne sicherstellte, die Sperrzone am Boden nicht kontrollierte und die Sicherheitsaktivitäten der beteiligten Arbeitgeber nicht koordinierte. Es verhängte eine Verwaltungsstrafe von 514.831,53 CAD.
Generalunternehmer müssen kritische Kranhübe ihrer Subunternehmer aktiv planen, prüfen und koordinieren, statt sich auf deren Verfahren zu verlassen.
Koordination der Arbeitssicherheit und kritische Hebevorgänge auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern
- Behörde / Gericht
- WorkSafeBC (Workers' Compensation Board of British Columbia)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Arbeitsschutzvorschriften von British Columbia, insbesondere Occupational Health and Safety Regulation (OHSR) – Pflichten des Hauptauftragnehmers (prime contractor) und Anforderungen an kritische Kranhübe; Verwaltungsstrafe (administrative penalty) von WorkSafeBC
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 514.831,53 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.12.2025 Newway Concrete FormingNewway Concrete Forming: 112.624,66 CAD Strafe nach tödlichem Flytable-Unfall 69.784 €
Das Schalungsunternehmen setzte auf der Baustelle Oakridge Park im Februar 2024 einen Deckentisch per Turmdrehkran um, der aus dem Gebäude stürzte und einen Arbeiter tödlich traf. WorkSafeBC stellte unter anderem fehlende schriftliche Hebepläne für kritische Hübe, unzureichende Verfahren für Eck-Deckentische, fehlende Risikobeurteilungen und Kontrollen, das Führen von Lasten über Personen sowie mangelnde Unterweisung, Schulung und Aufsicht der Arbeiter fest und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 112.624,66 CAD.
Für Schalungs- und Hebearbeiten braucht jede Kolonne schriftliche Schritt-für-Schritt-Verfahren, geschulte Einweiser und kontrollierte Sperrzonen.
Sichere Hebe- und Schalungsarbeiten, Unterweisung von Einweisern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- WorkSafeBC (Workers' Compensation Board of British Columbia)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Arbeitsschutzvorschriften von British Columbia, insbesondere Occupational Health and Safety Regulation (OHSR) – Hebepläne, Schalungsarbeiten, Unterweisung und Aufsicht; Verwaltungsstrafe (administrative penalty) von WorkSafeBC
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 112.624,66 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.12.2025 Century 21 Heritage Group Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 148.912,50 CAD gegen Century 21 Heritage Group Ltd. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 92.446 €
Century 21 Heritage Group Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 148.912,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Century 21 Heritage Group Ltd.“, veröffentlicht am 10.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-10-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 10.02.2026
Originalbetrag 148.912,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.
- Administrative monetary penalty on Century 21 Heritage Group Ltd. (10.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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04.12.2025 Gracetown, Inc.OFAC: Geldbuße von 7,14 Mio. US-Dollar gegen Gracetown wegen Zahlungen für ein gesperrtes Unternehmen und fehlender Sperrmeldung 6,12 Mio. €
OFAC hat gegen den New Yorker Immobilienverwalter Gracetown, Inc. per Penalty Notice eine Geldbuße von 7.139.305 US-Dollar verhängt. Nach den Feststellungen von OFAC nahm Gracetown zwischen April 2018 und Mai 2020 24 Zahlungen für ein verbundenes Unternehmen entgegen, das einem sanktionierten russischen Oligarchen gehörte, obwohl OFAC das Unternehmen zuvor ausdrücklich auf das Verbot hingewiesen hatte. Zudem meldete Gracetown das gesperrte Vermögen mehr als 45 Monate lang nicht an OFAC. OFAC wertete die Verstöße als vorsätzlich oder zumindest leichtfertig, schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 8.906.358 US-Dollar. Ob Gracetown die Geldbuße gezahlt oder gerichtlich angegriffen hat, geht aus der Veröffentlichung von OFAC nicht hervor. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „OFAC Imposes $7,139,305 Penalty on Gracetown, Inc. for Violating Ukraine-/Russia-Related Sanctions and Reporting Obligations“ vom 04.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934796/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.201; Reporting, Procedures and Penalties Regulations, 31 C.F.R. § 501.603 (Sperrmeldung); Penalty Notice nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 04.12.2025
Originalbetrag 7.139.305 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.
- OFAC Enforcement Release: OFAC Imposes $7,139,305 Penalty on Gracetown, Inc. (04.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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01.12.2025 VIP Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen VIP Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten 20.296 €
VIP Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Ottawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 1. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VIP Realty Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 09.07.2026
Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.
- Administrative monetary penalty on VIP Realty Inc. (09.07.2026) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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27.11.2025 Manor Windsor Realty Ltd.FINTRAC: Immobilienmakler Manor Windsor Realty ohne AML-Schulungsprogramm – 107.250 CAD 65.907 €
Das Maklerbüro in Windsor (Ontario) erhielt 107.250 CAD Strafe wegen vier Verstößen: keine aktuellen, genehmigten Compliance-Richtlinien, keine Bewertung des Geldwäscherisikos, kein schriftliches laufendes Schulungsprogramm und keine Wirksamkeitsprüfung des Compliance-Programms. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.
Ein fehlendes schriftliches Schulungsprogramm ist für Immobilienmakler ein eigener, bußgeldbewehrter Verstoß.
AML-Schulungsprogramm für Maklerinnen und Makler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2025.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Manor Windsor Realty Ltd. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.11.2025 1135233 B.C. Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 149.886 CAD gegen 1135233 B.C. Ltd. wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 92.557 €
1135233 B.C. Ltd. (Handelsname LeHomes Realty Premier) ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC hat gegen das Unternehmen eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 149.886 CAD verhängt. Veröffentlicht durch FINTRAC am 20.11.2025; Entscheidungsdatum nicht veröffentlicht. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und Aufzeichnungspflichten zur Kundenidentifizierung. Nach Angaben von FINTRAC wird das Unternehmen die Geldbuße vollständig zahlen; der Fall ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 1135233 B.C. Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 39(1)(b), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 149.886 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- Administrative monetary penalty on 1135233 B.C. Ltd. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.11.2025 ein Dachdeckerbetrieb in EnglandDachdeckerbetrieb: 16.650 £ nach Sturz durch Oberlicht-Öffnung 18.888 €
Bei der Sanierung eines Flachdachs an einem Wohnhaus in England fiel ein Beschäftigter durch eine offene Oberlicht-Öffnung über drei Meter tief und musste operiert werden. Der Betrieb (ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten) hatte die Arbeiten in der Höhe nicht geplant und weder Auffangdeck noch Netz vorgesehen; Geldstrafe 16.650 £ plus 7.205 £ Kosten.
Auch bei kleinen Dachbaustellen müssen Öffnungen vor Arbeitsbeginn gesichert oder unterfangen sein; Planung ist Pflicht, nicht Kür.
- Behörde / Gericht
- Birmingham Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 3(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
Originalbetrag 16.650 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- HSE, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.10.2025 Barratt Redrow, Persimmon, Taylor Wimpey u. a. (7 Wohnungsbauunternehmen)CMA: Sieben Wohnungsbauer zahlen 100 Mio. GBP nach Verdacht auf Informationsaustausch 113,6 Mio. €
Die CMA nahm verbindliche Verpflichtungszusagen von Barratt Redrow, Bellway, Berkeley, Bloor Homes, Persimmon, Taylor Wimpey und Vistry an, nachdem sie untersucht hatte, ob diese wettbewerbssensible Informationen wie erzielte Verkaufspreise ausgetauscht hatten. Die Unternehmen sagten zu, solche Informationen nicht mehr zu teilen, Compliance-Maßnahmen und jährliche Kartellrechtsschulungen einzuführen, an Branchenleitlinien mitzuwirken und gemeinsam 100 Mio. GBP für Programme des bezahlbaren Wohnungsbaus zu zahlen; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Schon der Austausch aktueller Verkaufspreise mit Wettbewerbern kann ein Kartellverfahren und hohe Zahlungen auslösen; Kontakte zu Wettbewerbern brauchen klare Regeln und Schulung.
Austausch von Preis- und Absatzinformationen mit Wettbewerbern
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Chapter I prohibition Competition Act 1998 (Verdacht); Verpflichtungszusagen nach section 31A Competition Act 1998
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 30.10.2025
Originalbetrag 100.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.10.2025.
- CMA case page: Investigation into suspected anti-competitive conduct by housebuilders Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Decision to accept commitments in relation to suspected anti-competitive conduct by certain housebuilders, Case 51392 (30 October 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.10.2025 SINOP ALFA, s.r.o.SINOP ALFA: 70.000 EUR, weil Diensthandy bei Durchsuchung verweigert wurde 70.000 €
Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Bereich Klima-, Kälte- und Wärmepumpendienste weigerte sich das Unternehmen wiederholt, ein dienstlich genutztes Mobiltelefon vorzulegen. Die Behörde sah darin eine Vereitelung der Nachprüfung und verhängte 70.000 EUR, rund 1 % des Vorjahresumsatzes (nicht rechtskräftig).
Dienstliche Smartphones gehören zu den prüfbaren Unterlagen – ein Dawn-Raid-Leitfaden für Beschäftigte verhindert teure Fehlreaktionen.
Verhalten bei Durchsuchungen (Dawn Raids), Herausgabe mobiler Geräte
- Behörde / Gericht
- Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb
- Rechtsgrundlage
- Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Mitwirkungspflicht bei Nachprüfungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- KARTELY: PMÚ uložil pokutu za nespoluprácu počas inšpekcie Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.10.2025 Lanes Group LimitedLanes Group: tödlicher Unfall mit Hochdruckschlauch – 800.000 £ 917.326 €
Beim Befüllen eines Hochdruck-Spülsystems bei Frost löste sich 2022 ein Druckstoß, das Schlauchende schlug einem Kanaltechniker ins Gesicht; er starb zweieinhalb Wochen später. Es fehlten ein sicheres Verfahren, gewartete Schlauchhalterungen, Kontrolle sowie ausreichende Unterweisung und Aufsicht; Geldstrafe 800.000 £ (wegen frühen Geständnisses reduziert von 1,2 Mio. £) plus 8.680 £ Kosten. Laut Konzernabschluss (Geschäftsjahr bis Juli 2024) beschäftigte die Gesellschaft 2.268, die Gruppe 3.610 Personen.
Bei Hochdrucktechnik entscheidet die Routine: Schlauchenden immer mechanisch fixieren, Wetterrisiken wie Frost in die Arbeitsanweisung aufnehmen und die Einhaltung kontrollieren.
Sicheres Arbeiten mit Hochdruck-Wasserstrahlgeräten
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- City of London Magistrates' Court (Anklage: Health and Safety Executive)
- Rechtsgebiet
- Arbeitsschutz und Arbeitsrecht · Arbeitssicherheit und Arbeitsunfälle
- Rechtsgrundlage
- Section 2(1) Health and Safety at Work etc. Act 1974
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Frühes Schuldeingeständnis (Reduktion von 1,2 Mio. £ auf 800.000 £)
- Veröffentlicht
- 06.10.2025
Originalbetrag 800.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.10.2025.
- Lanes Group Limited fined £800k after investigation into death of devoted father (HSE) Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Lanes Group Limited (03784486) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.09.2025 Bauunternehmung Pusiol GmbHBaukartell: 130.000 € gegen Tiefbaufirma Pusiol – Verluste bei Bemessung berücksichtigt 130.000 €
Das Kartellgericht verhängte gegen die Bauunternehmung Pusiol GmbH, eine Tochter der Steiner Baugesellschaft m.b.H., mutmaßlich 130.000 EUR wegen Teilnahme am Baukartell in Niederösterreich von Juli 2002 bis August 2016 (Preisabsprachen, Marktaufteilung und Informationsaustausch bei Tiefbau-Ausschreibungen). Die BWB setzte die Buße wegen der eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit niedriger an, weil das Unternehmen 2023 und 2024 Jahresfehlbeträge auswies; es gab ein umfassendes Anerkenntnis ab.
Auch lange zurückliegende Absprachen werden geahndet; eine angespannte Finanzlage kann die Höhe der Buße mindern, sie aber nicht abwenden.
Absprachen bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 KartG und Art. 101 Abs. 1 AEUV; § 29 Abs. 1 Z 1 lit. a und d KartG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Fehlbeträge 2023 und 2024); umfassendes Anerkenntnis.
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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01.09.2025 SIA "SILTUMTEHSERVISS", SIA "Apkure IM", SIA "ADAPTERIS", SIA "Alpex", SIA "Infrakom"Submissionskartell bei Leitungsbauaufträgen – fünf Baufirmen zahlen 513.508 Euro 513.508 €
Zwei Gruppen von Bauunternehmen stimmten sich von 2021 bis 2024 bei über 30 öffentlichen Ausschreibungen für Bau und Reparatur von Versorgungsleitungen ab: Sie tauschten sensible Informationen aus, legten Gewinner fest und reichten Scheinangebote ein. Ausgelöst durch Hinweise des Auftraggebers Rīgas namu pārvaldnieks verhängte der Wettbewerbsrat insgesamt 513.508,08 Euro.
Gemeinsame Angebotsvorbereitung mit Wettbewerbern – auch bei späterer gemeinsamer Ausführung – ist ein Kartell; Vergabeteams müssen das wissen.
Kartellrecht bei Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 11 Abs. 1 Konkurences likums
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Alle Unternehmen außer Infrakom schlossen einen Vergleich mit dem Wettbewerbsrat, erkannten die Tatsachen an und verzichteten auf eine Anfechtung; dafür 10 % Bußgeldnachlass.
- Veröffentlicht
- 10.09.2025
- KP atklāj karteli inženierkomunikāciju būvdarbu iepirkumos (10.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.08.2025 Home Improvement Marketing LtdICO: 300.000 Pfund gegen Home Improvement Marketing wegen 2,4 Mio. automatisierter Anrufe 347.343 €
Die ICO verhängte gegen Home Improvement Marketing Ltd eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im März 2024 stellte sie fest, dass das Unternehmen zwischen 31. Mai und 31. August 2023 2.449.380 automatisierte Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung veranlasst hatte; es gingen 274 Beschwerden ein. Die Software reagierte laut ICO auf Antworten der Angerufenen und bot keine Möglichkeit, weitere Anrufe abzulehnen. Grundlage sind die Regulations 19 und 24 der PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 19 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.
- ICO Enforcement: Home Improvement Marketing Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Home Improvement Marketing Ltd (28 August 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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28.08.2025 Green Spark Energy LtdICO: 250.000 Pfund gegen Green Spark Energy wegen 9,6 Mio. automatisierter Werbeanrufe 289.452 €
Die ICO verhängte gegen Green Spark Energy Ltd eine Geldbuße von 250.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im März 2024 stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen von Mai 2023 bis Mai 2024 9.587.050 automatisierte Anrufe mit aufgezeichneten Werbebotschaften veranlasst hatte; es gingen 497 Beschwerden ein. Die Aufnahmen enthielten laut ICO irreführende Aussagen, um Hausbesitzer unter Druck zu setzen, etwa zu angeblichen Gefahren ihrer vorhandenen Dachdämmung. Grundlage sind die Regulations 19 und 24 der PECR.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Regulations 19 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
Originalbetrag 250.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.
- ICO Enforcement: Green Spark Energy Ltd (MPN). Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Monetary Penalty Notice: Green Spark Energy Ltd (28 August 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.08.2025 PAUPE HOLDING SA, Bitusag S.A., Bitusag Neuchâtel SA, Wyss Fils SA, Prodo SA, Duckert SAWEKO büsst Strassenunterhaltsfirmen im Jura/Neuenburg wegen Submissionsabreden Bußgeld
Regionale Anbieter von Oberflächenbehandlungen und Splittungen im Strassenunterhalt sprachen Offerten ab und teilten Gebiete auf. Die WEKO verhängte Sanktionen gegen Bitusag/Paupe (solidarisch, CHF 640'000–990'000, genauer Betrag geschwärzt), Wyss Fils (CHF 44'000–74'000), Prodo (CHF 760) und Duckert (CHF 0) und genehmigte einvernehmliche Regelungen; gegen Colas Suisse wurde die Untersuchung eingestellt.
Auch kleine regionale Strassenbauer werden sanktioniert – Stützofferten und Gebietsschutz müssen aus der Firmenkultur verschwinden.
Stützofferten und Gebietsabsprachen im regionalen Strassenbau
- Behörde / Gericht
- Wettbewerbskommission (WEKO)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 KG, Art. 49a Abs. 1 KG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Regelungen; Bonusregelung (Duckert sanktionsfrei)
- Enduits superficiels et gravillonnage : Décision du 25 août 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.08.2025 Allied Stone Inc.Allied Stone: 12,4 Mio. USD – chinesischer Quarz als Marmor oder Glas deklariert 10,6 Mio. €
Der Lieferant für Arbeitsplatten aus Dallas soll zwischen 2018 und 2023 chinesische Quarzoberflächen als geringer verzollte Waren wie Marmor oder kristallisiertes Glas deklariert und Antidumping- und Ausgleichszölle umgangen haben, auch über Dritte als formelle Importeure. Der Vergleich über 12,4 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt eine Whistleblower-Klage.
Auch wer Dritte als Importeur vorschiebt, haftet für die richtige Warenbeschreibung – die Zollverantwortung lässt sich nicht auslagern.
Warenbeschreibung und Tarifierung bei antidumpingbelasteter Ware
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Northern District of Texas
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
Originalbetrag 12.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2025.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Allied Stone Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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09.07.2025 Aktienrückkauf zu spät ad hoc gemeldet: BVwG senkt FMA-Strafe gegen Immobilien-AG 300.000 €
Der Vorstand einer börsennotierten Immobilien-AG (im Urteil anonymisiert) stimmte am Samstag, 17.12.2022 per E-Mail einem neuen Aktienrückkaufprogramm samt Umfang, Zeitraum und Preis zu, veröffentlichte es aber erst nach einem formalen Beschluss am Montag, 19.12.2022. Die FMA verhängte 375.000 Euro; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht, setzte die Strafe aber auf 300.000 Euro herab.
Ein endgültiger Organbeschluss löst die Ad-hoc-Pflicht sofort aus – Wochenenden und offene Vertragsdetails verschieben sie nicht.
Ad-hoc-Pflicht bei Organbeschlüssen, auch am Wochenende
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (Beschwerde gegen Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht FMA)
- Rechtsgebiet
- Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
- Rechtsgrundlage
- Art. 17 Abs. 1 MAR i. V. m. § 156 Abs. 3 Z 2, Abs. 4 BörseG 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- BVwG W279 2310813-1 vom 09.07.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 ATE, s. r. o.; AŽD Praha s.r.o.; EPLcond a.s.; MONZAS, a.s.; První SaZ Plzeň a.s.; STARMON s.r.o.Bahn-Signaltechnik: 157,7 Mio. CZK gegen sechs Firmen für Submissionsabsprachen 6,39 Mio. €
Die sechs Unternehmen sprachen sich bei 26 Aufträgen der staatlichen Eisenbahninfrastrukturverwaltung (Gesamtwert über 850 Mio. CZK, 2015–2021) über Schutzangebote, Marktaufteilung und Preise ab. Im Vergleichsverfahren verhängte die Behörde erstinstanzlich insgesamt 157,693 Mio. CZK; zwei Unternehmen legten gegen die Höhe Einspruch ein.
Ein Schutzangebot 'aus Gefälligkeit' ist Bid-Rigging – Vertriebs- und Kalkulationsteams müssen das kennen.
Schutzangebote und Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu hospodářské soutěže (ÚOHS)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Tschechisches Wettbewerbsgesetz, Art. 101 AEUV (Submissionsabsprachen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Vergleich (20 % Minderung, kein Vergabeverbot), Kronzeugenantrag eines Beteiligten und Compliance-Programme bei zwei Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
Originalbetrag 157.693.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- Office Fines Major Cartel in Railway Construction Sector More Than CZK 150 million Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 9321-0599 Québec Inc.FINTRAC: Geldbuße von 23.100 CAD gegen 9321-0599 Québec Inc. wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 14.401 €
9321-0599 Québec Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Brossard (Québec). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 23.100 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 9321-0599 Québec Inc.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 23.100 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- Administrative monetary penalty on 9321-0599 Québec Inc. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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26.06.2025 Retta Isännöinti Oy (Retta-Gruppe), Oulun Kiinteistötieto Oy, REIM Group Oy Ltd u. a. (Verband und 11 Gesellschaften)Finnisches Hausverwalterkartell: KHO erhöht Bußgelder auf insgesamt 6,558 Mio. EUR 6,56 Mio. €
Das Oberste Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Verband Suomen Isännöintiliitto ry und sechs Hausverwaltungsunternehmen bzw. -gruppen 2014–2017 unzulässig bei Preiserhöhungen zusammengewirkt hatten, und erhöhte die vom Marktgericht im Dezember 2022 verhängten Bußgelder von insgesamt 4,93 Mio. EUR auf 6.558.000 EUR. Aufschlüsselung: Retta Isännöinti Oy, Retta Oy, Retta Group Oy und Retta Holding Oy 4.000.000 EUR; Oulun Kiinteistötieto Oy und Suomen Kiinteistöhallinta Oy 900.000 EUR; REIM Hämeenlinna Oy und REIM Group Oy Ltd 750.000 EUR; Colliers Finland Group Oy und Retta Isännöinti Oy 700.000 EUR; OP Koti Kainuu Oy 75.000 EUR; Suomen Isännöintiliitto ry 73.000 EUR; Kiinteistö-Tahkola Tampere Oy 60.000 EUR. Die Behörde hatte ursprünglich 22 Mio. EUR beantragt.
Branchenverbände dürfen keine Preisempfehlungen verbreiten, und Wettbewerber sollten in Verbandsgremien nie über eigene Preise sprechen.
Preisgespräche und Preisempfehlungen in Branchenverbänden
- Behörde / Gericht
- Korkein hallinto-oikeus (KHO) auf Antrag des Kilpailu- ja kuluttajavirasto (KKV)
- Rechtsgebiet
- Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
- Rechtsgrundlage
- Kilpailulaki (948/2011) 5 § und 12 §
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 26.06.2025
- KKV: Korkein hallinto-oikeus määräsi Isännöintiliitolle ja alan yrityksille 6,56 miljoonan euron sakot (26.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Korkein hallinto-oikeus, päätös 26.6.2025, taltionumero 1486 (ECLI:FI:KHO:2025:T1486) Gerichtsentscheidung
- KHO 26.6.2025/1486 – Kilpailuasiaa koskevat valitukset (hintayhteistyö isännöintialalla) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.06.2025 Pacesetter Marketing Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 41.085 CAD gegen Pacesetter Marketing Ltd. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 25.815 €
Pacesetter Marketing Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juni 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.085 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pacesetter Marketing Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
Originalbetrag 41.085 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2025.
- Administrative monetary penalty on Pacesetter Marketing Ltd. (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink