Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach RechtsgebietAlle Rechtsgebiete
Wen?
nach Unternehmen- Cummins Inc. 1,53 Mrd. € 32 % · 1 Fall
- Hino Motors, Ltd. 1,48 Mrd. € 31 % · 1 Fall
- Hino Motors, Ltd.; Hino Motors Manufacturing U.S.A., Inc.; Hino Motors Sales U.S.A., Inc. 1,02 Mrd. € 21 % · 1 Fall
- BMW, Ford, Honda, Hyundai/Kia, Jaguar Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Opel/GM, Renault/Nissan, Stellantis, Suzuki, Toyota, Volkswagen, Volvo, ACEA (Mercedes-Benz Kronzeuge) 457,9 Mio. € 9 % · 1 Fall
- Volvo Group North America, LLC 168,7 Mio. € 3 % · 1 Fall
- Exide, FET (inkl. Elettra), Rombat, EUROBAT (Clarios Kronzeuge) 72 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Robert Bosch GmbH 31,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Hyzon Motors Inc. 23,9 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Autohandel aus dem Landkreis Miltenberg (Inhaber Andreas M.) 20 Mio. € 0 % · 1 Fall
- Maxxis International GmbH, Best4Tires Berlin GmbH, Reifen Müller GmbH & Co. KG 11,9 Mio. € 0 % · 1 Fall
- 15 weitere22,3 Mio. €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 1 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
1 Fall
16.12.2025 A AG / V-Konzern (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)BGH: Betrugsurteile gegen Ex-Manager im Diesel-Skandal rechtskräftig Freiheitsstrafe
Das LG München II hatte einen Abteilungsleiter der Dieselmotorenentwicklung und einen früheren Leiter der Antriebsentwicklung wegen Betrugs in 94.924 Fällen zu einem Jahr neun Monaten bzw. zwei Jahren und den früheren Vorstandsvorsitzenden der A AG in 17.177 Fällen zu einem Jahr neun Monaten verurteilt, jeweils zur Bewährung. Sie waren für unzulässige Abschalteinrichtungen verantwortlich bzw. schritten trotz Kenntnis nicht ein; der Schaden der Käufer betrug rund 2,32 Mrd. EUR. Der BGH verwarf die Revisionen (1 StR 270/24).
Wer als Vorstand von Abschalteinrichtungen erfährt und nicht handelt, macht sich selbst strafbar – Hinweise auf Regelverstöße müssen sofort zu Aufklärung und Kundeninformation führen.
Umgang mit regelwidrigen Vorgaben in der Entwicklung und Pflicht zum Einschreiten
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (1. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht München II (Urteil vom 27.06.2023)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Emissionen und Genehmigungen
- Rechtsgrundlage
- § 263 StGB (Betrug); unzulässige Abschalteinrichtungen nach US- und EU-Zulassungsrecht
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiheitsstrafen jeweils zur Bewährung ausgesetzt.
- Haftung von Führungskräften
- Verurteilt wurden ein Abteilungsleiter (P.), ein früherer Leiter der Antriebsentwicklung und späterer Vorstand (H.) sowie der frühere Vorstandsvorsitzende der A AG (S.), der trotz ernsthafter Möglichkeit weiterer Abschalteinrichtungen keine Maßnahmen ergriff.
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
- Verurteilungen wegen Betruges im Zusammenhang mit dem sogenannten "Diesel-Skandal" rechtskräftig (Nr. 234/2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink