Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

201Fälle aus 28 Jurisdiktionen
5,96 Mrd. €Summe der Geldbeträge (161 Fälle mit Betrag)
2,13 Mrd. €Größter Einzelfall: Amazon.com, Inc.
1,4 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022121,77 Mrd. €
202327805,8 Mio. €
202454442 Mio. €
2025532,34 Mrd. €
202655602 Mio. €

201 Fälle

18.09.2026 Kinpodo Co., Ltd. (株式会社金宝堂)Kinpodo: Anordnung wegen Lockpreis „ab 104.500 JPY“ für Familienbestattungen JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Kinpodo warb von März bis Mai 2025 in Fernsehspots für Familienbestattungen in exklusiv gemieteten Hallen unter dem Namen „Chiisana Mori no Ie“ mit einem Preis „ab 104.500 JPY“. Tatsächlich mussten Kunden, von wenigen Fällen abgesehen, mindestens 308.000 JPY zahlen; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein „ab“-Preis darf nur beworben werden, wenn Kunden ihn realistisch erhalten können.

Bezug zu Schulung und Awareness

„Ab“-Preise und Lockangebote

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.09.2026 FleetCor Technologies Inc. (heute Corpay Inc.)FleetCor/Corpay zahlt 100 Mio. USD wegen versteckter Gebühren bei Tankkarten USAIrreführende Werbung und Preisangaben 87,1 Mio. €

Ein Bundesgericht stellte 2023 per Summary Judgment fest, dass der Tankkartenanbieter seinen überwiegend kleinen Geschäftskunden versteckte oder nicht genehmigte Gebühren berechnet und Einsparungen falsch dargestellt hatte; ein Berufungsgericht bestätigte dies 2026. Laut FTC summierten sich die Gebühren auf Hunderte Millionen Dollar, zudem wurden Verzugsgebühren trotz pünktlicher Zahlung verlangt. Im Vergleich zur Beilegung des Verwaltungsverfahrens zahlen FleetCor und eine weitere Vergleichspartei gemeinsam 100 Mio. USD für Rückerstattungen; die Anordnung ist noch nicht endgültig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gebühren, die hinter Links oder in Kontounterlagen versteckt werden, gelten als nicht offengelegt – auch gegenüber Geschäftskunden.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 30 Mio. €

Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.08.2026 Dante International S.A.; Extreme Digital-eMAG Kft. (Betreiber des eMAG-Webshops)eMAG: weitere 225 Mio. HUF für nicht erfüllte Zusagen UngarnVerbraucherschutz und Onlinehandel 620.091 €

Die Betreiber des Onlinehändlers eMAG hatten 2021 ein Förderprogramm für ungarische Unternehmen zugesagt, setzten es aber erneut nur teilweise und nicht im vorgeschriebenen Inhalt um. Die Wettbewerbsbehörde verhängte in der Nachprüfung 225 Mio. HUF; insgesamt erhielten die Betreiber bereits 710 Mio. HUF Bußgelder.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördlich verbindliche Zusagen brauchen ein eigenes Umsetzungs- und Nachweiscontrolling – sonst folgt das nächste Bußgeld.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Nachprüfungsverfahren zu verbindlichen Zusagen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Unternehmen erkannten die Versäumnisse an und verzichteten auf Rechtsmittel.
Veröffentlicht
13.08.2026

Originalbetrag 225.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.08.2026 Brand Developers Limited (The TV Shop)The TV Shop: 1.104.000 NZD für geschönte Online-Bewertungen und Irreführung NeuseelandGefälschte Bewertungen 562.720 €

Das hinter The TV Shop stehende Unternehmen ließ eigene Beschäftigte Produkte positiv bewerten, ohne die Verbindung offenzulegen, und veröffentlichte Bewertungen mit ein bis drei Sternen nur, wenn Kunden auf eine Nachfass-E-Mail reagierten. Außerdem vermittelte es Kunden, sie hätten über eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie hinaus keine Rechte nach dem Consumer Guarantees Act, und bewarb beim Air Roaster Pro ein Zubehörpaket als „gratis“, das ohnehin immer beilag. Nach dem Schuldspruch in 13 Anklagepunkten verhängte das District Court am 6. August 2026 1.104.000 NZD; das Unternehmen war bereits 2015 (153.000 NZD) und 2022 (123.500 NZD) zu Geldstrafen verurteilt worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen von Beschäftigten ohne Offenlegung und das Aussortieren negativer Bewertungen sind irreführend – Bewertungsprozesse brauchen klare Regeln und Kontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Echtheit von Online-Bewertungen und korrekte Aussagen zu Verbraucherrechten

Behörde / Gericht
District Court (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, ss 10, 13(e), 13(i), 40(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Laut Strafurteil wussten Manager und Geschäftsleitung von dem Vorgehen bei den Bewertungen und ordneten es zeitweise selbst an.
Veröffentlicht
11.08.2026

Originalbetrag 1.104.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.08.2026 Snow Corporation; SNOW Japan Co., Ltd. (SNOW Japan株式会社)Snow Corporation und SNOW Japan: Anordnungen wegen verdeckter bezahlter X-Beiträge JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die SNOW Japan, der die südkoreanische Snow Corporation die Festlegung der Werbeinhalte in Japan für den gemeinsam angebotenen Dienst überlassen hatte, ließ ab April 2025 Nutzer von X gegen Entgelt und nach ihren Vorgaben Beiträge über die KI-Bildfunktionen der App „SNOW“ veröffentlichen, ohne den Auftrag erkennbar zu machen; die Beiträge galten als Werbung beider Unternehmen. Beide erhielten am 6. August 2026 je eine Anordnung, die Anzeige noch vorhandener Beiträge zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen gegen Wiederholung zu treffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein ausländischer Anbieter, der die Werbung in Japan einem Partner überlässt, bleibt für verdeckte bezahlte Beiträge verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stealth-Marketing und Kennzeichnung bezahlter Beiträge

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 2,68 Mio. €

Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
06.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln SpanienInformationspflichten im Onlinehandel 1 Mio. €

Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.07.2026 Harvey Norman Holdings Ltd; Latitude Finance AustraliaHarvey Norman und Latitude: 55 Mio. AUD Strafe für irreführende Zinsfrei-Werbung AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben 33,7 Mio. €

Eine landesweite Werbekampagne von Januar 2020 bis August 2021 versprach Käufe bei Harvey Norman mit 60 Monaten zinsfrei und ohne Anzahlung, verschwieg aber, dass dafür eine Kreditkarte wie die Latitude GO Mastercard mit monatlichen Kontogebühren und bis März 2021 auch Einrichtungsgebühren nötig war. Nach der 2024 festgestellten und 2025 im Rechtsmittelverfahren bestätigten Haftung setzte das Gericht 35 Mio. AUD gegen Harvey Norman und 20 Mio. AUD gegen Latitude fest und ordnete 90 Tage Korrekturhinweise auf den Startseiten an. Die höhere Strafe für Harvey Norman begründete es mit geringerer Einsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Finanzierungsangebote bewirbt, muss die dafür nötigen Kreditprodukte und ihre Kosten ebenso deutlich nennen wie das Lockangebot.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für Ratenzahlungs- und Kreditangebote

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
ss 12DB(1)(a), (g), (i), 12DF(1) ASIC Act 2001 (Cth); Haftungsfeststellung auch zu s 12DA(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Latitude zeigte nach Auffassung des Gerichts Reue; die beanstandete Werbung war eingestellt.
Haftung von Führungskräften
Das Gericht wertete öffentliche Äußerungen des Board-Vorsitzenden von Harvey Norman als Missachtung möglicher Schäden für Verbraucher und hielt deshalb eine höhere Strafe für nötig.
Veröffentlicht
28.07.2026

Originalbetrag 55.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen ItalienInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
Veröffentlicht
30.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.07.2026 Equity for Growth (Securities) Limited (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Equity for Growth (Securities) wegen irreführender Minibond-Werbung Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Verwarnung

Die FCA sprach gegenüber der Corporate-Finance-Firma Equity for Growth (Securities) Limited eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Firma zwischen Januar 2018 und August 2019 sieben Informationsmemoranden für vier nicht regulierte Minibond-Emittenten als Finanzwerbung freigegeben. Diese Unterlagen verschwiegen nach Auffassung der FCA wesentliche Angaben, etwa zu Höhe und Spanne der Provisionen, so dass Anleger das Risiko nicht zutreffend einschätzen konnten. Weil die Firma auf Antrag der FCA im März 2026 gerichtlich abgewickelt wurde, verzichtete die FCA auf eine Geldbuße; ohne die Abwicklung hätte sie nach eigener Angabe 386.467 Pfund betragen (inklusive Gewinnabschöpfung).

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
COBS 4.2.1(1)R; section 205 FSMA 2000 (Public Censure)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.07.2026 1-800-Flowers.com, Inc.New York: 1-800-Flowers zahlt 375.000 USD wegen verdeckter Abo-Verlängerung USA, NYInformationspflichten im Onlinehandel 328.429 €

Das Unternehmen verkaufte laut Generalstaatsanwaltschaft ein jährliches Versand-Abo („Celebrations Passport“), dessen Bedingungen zwischen Februar 2021 und Juni 2022 nur im Kleingedruckten, in verlinkten Bedingungen oder in aufklappbaren Fenstern standen; eine Bestätigung nach dem Kauf und ein Hinweis vor der automatischen Verlängerung fehlten. In der Assurance of Discontinuance verpflichtet es sich zu 375.000 USD für Strafen, Gebühren und Kosten, zu Rückerstattungen an Abonnenten und zu geänderten Abo-Abläufen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisch verlängerte Abos brauchen klare Bedingungen vor dem Kauf, eine Kaufbestätigung und eine Erinnerung vor der Verlängerung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Abo-Modelle mit automatischer Verlängerung

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
New York General Business Law §§ 349, 527-a; Executive Law § 63(12); Restore Online Shoppers' Confidence Act (15 U.S.C. § 8403)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
22.07.2026

Originalbetrag 375.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.07.2026 Enforcesco, S.A.Portugal: 107.920 Euro gegen Enforcesco wegen Wechseln ohne Zustimmung und Gasreserven PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 107.920 €

Die Energieregulierungsbehörde verurteilte den Strom- und Gasanbieter Enforcesco im Vergleichsverfahren zu insgesamt 107.920 EUR: 90.000 EUR (halbiert von 180.000 EUR) nach dem Energiesanktionsrecht und 17.920 EUR freiwillig gezahlte Geldbußen für Wirtschaftsordnungswidrigkeiten. Zu den Verstößen zählten die Übernahme von 6.853 Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung, das Nichtvorhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsreserven an Erdgas von Januar 2023 bis Februar 2025, fehlerhafte Rechnungen, eine unzulässige Abschaltung und eine Hotline-Erreichbarkeit von nur 57,8 % im Jahr 2023.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Massenhafte Kundenübernahmen ohne dokumentierte Zustimmung und vernachlässigte Pflichtreserven zeigen fehlende Compliance-Steuerung im Wachstum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung beim Lieferantenwechsel und Pflicht zu Versorgungssicherheitsreserven

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 und 29, i. V. m. RRC 2020 und geltendem RRC, RQS, Diretivas ERSE n.º 1/2018 und 22/2022, Portaria n.º 59/2022; RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Vollständiges Geständnis, Zusammenarbeit, Behebung aller Verstöße, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von drei Kunden (insgesamt 150 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.07.2026 Vanilla Chip LLC (TruHeight)TruHeight: FTC-Vergleich wegen mutmaßlich gefälschter Bewertungen für Wachstumspräparat USAGefälschte Bewertungen 657.549 €

Laut FTC schrieben Beschäftigte des Nahrungsergänzungsanbieters tausende Fünf-Sterne-Bewertungen, Kundinnen und Kunden erhielten Gratisprodukte oder Rabatte für Fünf-Sterne-Bewertungen, Bot-Profile gaben sich als echte Nutzer aus; dazu kamen unbelegte Wachstumsversprechen für Kinder und Jugendliche. Die endgültige Vergleichsanordnung sieht ein Urteil über 4 Mio. USD vor, das wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit nach einer gemeinsamen Zahlung der Verpflichteten von 750.000 USD teilweise ausgesetzt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen von Beschäftigten oder gegen Belohnung für positive Sterne sind verboten und seit 2024 bußgeldbewehrt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gefälschte und gekaufte Kundenbewertungen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; FTC Rule on the Use of Consumer Reviews and Testimonials
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Teilweise Aussetzung des Urteils wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
15.07.2026

Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.07.2026 Agoda Company Pte. Ltd.Agoda: 2,424 Mrd. KRW wegen unklarer Erstattungsbedingungen und Gebühren SüdkoreaInformationspflichten im Onlinehandel 1,39 Mio. €

Agoda Company Pte. Ltd. zeigte bei Flugbuchungen im Buchungsablauf nicht klar an, ob ein Ticket erstattungsfähig ist und welche Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen – die Angaben waren nur über einen Link zu Gepäckbestimmungen erreichbar –, und wies bei Unterkünften mit späterer Zahlung einen Preis ohne den möglichen Aufschlag von bis zu 5 % aus, teils in Fremdwährung. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Bedingungen nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) zu erläutern, verhängte ein Bußgeld von 2.424.000.000 KRW und ordnete an, Bedingungen, Gebühren und Endpreise früh und klar anzuzeigen, Bildschirmabläufe intern vorab zu prüfen und koreanische Übersetzungen fachlich kontrollieren zu lassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Erstattbarkeit, Gebühren und Endpreis gehören in den Buchungsablauf selbst – nicht hinter Links mit sachfremden Bezeichnungen.

Behörde / Gericht
Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53; Enforcement Decree Art. 42 i. V. m. Anhang 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Minderung um 10 %, weil in den drei Jahren zuvor kein Bußgeld der Behörde verhängt worden war; die nach Beginn der Untersuchung teilweise freiwillig vorgenommenen Korrekturen wurden nicht als Milderungsgrund anerkannt.
Veröffentlicht
06.07.2026

Originalbetrag 2.424.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.06.2026 Petfre (Gibraltar) LimitedPetfre (Gibraltar): 900.000 £ wegen mangelhafter Kundeninteraktion im Onlinespiel Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,04 Mio. €

Nach einer Compliance-Prüfung im Mai und Juni 2024 zahlt die Betreiberin von betfred.com im Rahmen einer Vereinbarung 900.000 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Kommission stellte Verstöße gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion im Fernglücksspiel nach SRCP 3.4.3 fest: Es fehlten automatisierte Prozesse, um Schadensanzeichen zu erkennen und bei starken Anzeichen sofort zu handeln, sodass ein Kunde nach einer Überprüfung binnen 24 Stunden weitere 17.900 GBP ohne erneute Ansprache verlor. Gegen Petfre hatte die Kommission bereits 2022 und 2025 Sanktionen gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nach einer Sanktion muss die Kundeninteraktion dauerhaft und nachweisbar verbessert werden, sonst folgt das nächste Verfahren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachhaltige Verbesserung der Kundeninteraktion nach früheren Sanktionen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 2, 4, 7 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten und volle Kooperation mit der Untersuchung.
Veröffentlicht
30.06.2026

Originalbetrag 900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro PolenInformationspflichten im Onlinehandel 709.854 €

Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.06.2026 Deghi S.p.A.Deghi: 2 Mio. Euro wegen sich endlos erneuernder Countdown-Rabatte ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 2 Mio. €

Der Onlinehändler bewarb von Januar 2024 bis Dezember 2025 zeitlich befristete Rabatte mit Countdown-Timern, die nach Ablauf zu identischen Bedingungen mit neuem Timer neu starteten. Die AGCM wertete die künstliche Verknappung als besonders hinterhältiges Dark Pattern und verhängte 2 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Countdown muss echt ablaufen – ein automatisch neu startender Timer ist eine irreführende Verknappung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Falsche Dringlichkeit und Countdown-Timer im Onlinemarketing

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
25.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 1,03 Mio. €

Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
Veröffentlicht
23.06.2026

Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.06.2026 OzCar Pty LtdGebrauchtwagenhändler OzCar: Rüge und Lizenzauflagen wegen unlauterer Verkaufspraxis AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben Bußgeld

NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte dem Gebrauchtwagenhändler OzCar Pty Ltd am 22. Juni 2026 eine Rüge und versah die Händlerlizenz mit Auflagen. Die Behörde nennt das Höchstmaß im Disziplinarverfahren, ohne den gegen das Unternehmen verhängten Betrag zu nennen. Die Ermittlungen ergaben für 2023 bis 2025 ein Muster unredlichen Verhaltens; Kunden berichteten unter anderem, zur Unterschrift gedrängt oder über den Zweck von Verträgen getäuscht worden zu sein, dass Verträge – auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Käufern – nicht ordnungsgemäß erklärt und Fahrzeuge von nicht akzeptabler Qualität verkauft wurden. Das Unternehmen muss unter anderem ein Compliance-Programm mit Schulungen für das Verkaufspersonal einführen, darf Verzichtserklärungen auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (Cooling-off) nicht mehr vorausfüllen lassen und muss Mängel, die Sicherheit oder Zuverlässigkeit betreffen, vor dem Verkauf beheben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verzichtserklärungen auf ein Rücktrittsrecht dürfen nie vorbelegt werden, und Verträge müssen Kunden nachweisbar erklärt werden – besonders schutzbedürftigen Käufern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Verkaufsgespräche, Rücktrittsrechte und Umgang mit schutzbedürftigen Kunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
NSW Fair Trading
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(a), (b), (d) und (d1)(ii)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
24.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.06.2026 Marks Electrical LimitedCMA: 720.000 GBP gegen Marks Electrical wegen vorausgewählter Zusatzleistungen Vereinigtes KönigreichInformationspflichten im Onlinehandel 832.534 €

Die CMA stellte nach ihren neuen Befugnissen aus dem DMCCA 2024 fest, dass der Elektrohändler Kunden auf seiner Website im untersuchten Zeitraum April bis November 2025 kostenpflichtige Zusatzleistungen (Mitnahme des Altgeräts, Entsorgung der Verpackung) ohne ausdrückliche Zustimmung vorausgewählt und berechnet hatte. Sie verhängte eine Geldbuße von 720.000 GBP (1.200.000 GBP vor 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, den betroffenen Kunden die so berechneten Beträge zu erstatten (laut CMA rund 600.000 GBP).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kostenpflichtige Zusatzleistungen dürfen im Onlineshop nie vorausgewählt sein – seit dem DMCCA verhängt die CMA dafür selbst Bußgelder und ordnet Erstattungen an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorausgewählte Zusatzkosten im Onlineshop

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Regulation 40 Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013; Chapter 4 Part 3 Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
40 % Nachlass für Eingeständnis und Vergleich (einschließlich Rechtsmittelverzicht); die Praxis wurde am Tag der Verfahrenseröffnung eingestellt.
Veröffentlicht
18.06.2026

Originalbetrag 720.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.06.2026 Union Standard International Group Pty Ltd; Maxi EFX Global AU Pty Ltd (EuropeFX); BrightAU Capital Pty Ltd (TradeFred)Union Standard und zwei CFD-Vermittler: Rekordstrafen von 300,2 Mio. AUD AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandel 182,1 Mio. €

Die inzwischen zusammengebrochene CFD-Emittentin Union Standard und ihre beiden bevollmächtigten Vertreter EuropeFX und TradeFred drängten zwischen 2018 und 2020 unerfahrene und verletzliche Kunden mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Handel mit riskanten Differenzkontrakten; die Kunden verloren über 83 Mio. AUD, während die Vertreter in den meisten Fällen an diesen Verlusten verdienten. Das Gericht verhängte 156,7 Mio. AUD gegen Union Standard, 114,1 Mio. AUD gegen EuropeFX und 29,4 Mio. AUD gegen TradeFred, dazu gegen EuropeFX ein dauerhaftes Tätigkeitsverbot und die Pflicht zur Rückzahlung der Nettoeinzahlungen. Erstmals wurde ein Lizenzinhaber auch dafür bestraft, dass er CFDs an Kunden in China vertrieb, obwohl er deren Rechtsrisiko kannte oder hätte kennen müssen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lizenzinhaber können die Verantwortung für den Vertrieb durch bevollmächtigte Vertreter nicht auslagern und müssen deren Verkaufspraktiken aktiv überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Lizenzinhabern für bevollmächtigte Vertreter und Vertrieb komplexer Hebelprodukte an Privatkunden

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
ASIC Act 2001 (Cth): Verbot von unconscionable conduct und irreführenden Angaben; Corporations Act 2001 (Cth): Pflicht des Lizenzinhabers zu effizienter, ehrlicher und fairer Leistungserbringung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.06.2026

Originalbetrag 300.200.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.06.2026 GEO Store Co., Ltd. (株式会社ゲオストア)GEO Store: Anordnung wegen Scheinfrist bei Ankaufaktion für Smartphones JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

GEO Store warb unter anderem auf dem offiziellen GEO-Konto bei X, etwa vom 12. Mai bis 8. Juni 2025, mit einem Aufschlag von 10 % auf die Ankaufpreise für gebrauchte Smartphones und Tablets, der nur bis zu einem bestimmten Datum gelte. Tatsächlich gab es danach gleiche oder höhere Aufschläge; die Ermittlungen liefen gemeinsam mit dem Chubu-Büro der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Befristete Aktionen müssen tatsächlich enden – eine Frist, nach der das Angebot unverändert weiterläuft, erzeugt künstlichen Zeitdruck.

Bezug zu Schulung und Awareness

Befristete Angebote und künstlicher Zeitdruck

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
11.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.06.2026 Philip Morris Italia S.r.l.AGCM: 7 Mio. Euro gegen Philip Morris Italia wegen Werbung mit „senza fumo“ ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Philip Morris Italia bewarb Tabakerhitzer, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte zum oralen Gebrauch breit mit Formeln wie „senza fumo“ und einer „rauchfreien Zukunft“; die AGCM sah darin eine Irreführung, die nahelege, die Produkte seien unschädlich oder weniger schädlich, obwohl sie Gesundheit und Sicherheit gefährden können. Die Behörde verhängte 7.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung; angestoßen hatte das Verfahren eine Meldung des Gesundheitsministeriums.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug müssen vollständig und belegbar sein, und ein Schlagwort wie „rauchfrei“ darf keine Unbedenklichkeit suggerieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Tabak- und Nikotinprodukten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21 Abs. 1 und 3, 22 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.06.2026 Xponential Fitness, Inc. u. a. (Franchisegesellschaften der Marken AKT, BFT, Club Pilates, CycleBar, Pure Barre, Rumble, StretchLab, YogaSix)New York: Xponential Fitness zahlt 3,97 Mio. USD wegen irreführender Franchise-Angaben USA, NYVerbraucherschutz und Onlinehandel 3,43 Mio. €

Der Fitness-Franchisegeber nannte laut Generalstaatsanwaltschaft in den in New York hinterlegten Offenlegungsdokumenten drei bis sechs Monate bis zur Studioeröffnung, obwohl es im Schnitt mehr als 13 Monate dauerte und die eigenen SEC-Berichte längere Zeiträume auswiesen. Die Assurance of Discontinuance verpflichtet zu 3.971.250 USD: 3 Mio. USD für 70 geschädigte Franchisenehmer (davon 300.000 USD Zivilstrafe) und 971.250 USD Rückzahlung von Gebühren an 25 Franchisenehmer, die nie eröffneten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben in Franchise-Offenlegungen müssen zu den eigenen Kapitalmarktberichten passen – Abweichungen gelten als Beleg der Irreführung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Realistische Angaben in Franchise-Offenlegungsdokumenten

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General (Investor Protection Bureau, Franchise Section)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
New York Franchise Sales Act (General Business Law §§ 680 ff., insb. § 687); Executive Law § 63(12)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.06.2026

Originalbetrag 3.971.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.06.2026 Coupang Corp.Coupang bewarb Einmal-Coupon-Preis als dauerhaften „WOW Member Price“ SüdkoreaIrreführende Werbung und Preisangaben 283.216 €

Coupang warb vom 26. August 2020 bis 15. Mai 2022 in seinem Onlineshop mit einem „WOW Member Price“ unter dem regulären Verkaufspreis, ohne offenzulegen, dass darin ein nur einmal einlösbarer Coupon für neue Mitglieder des kostenpflichtigen WOW-Abos eingerechnet war. Die KFTC wertete das Verschweigen dieser Information als täuschende Werbung, erließ eine Abhilfeanordnung und verhängte eine Geldbuße von 500 Mio. KRW, den gesetzlichen Höchstbetrag der Pauschalbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mitgliederpreise dürfen nur so beworben werden, wie Kunden sie tatsächlich wiederholt erhalten; Einmalrabatte müssen klar gekennzeichnet sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Preisangaben bei Mitgliedschaftsrabatten

Behörde / Gericht
Korea Fair Trade Commission (KFTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Act on Fair Labeling and Advertising (täuschende Werbung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
09.06.2026

Originalbetrag 500.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.06.2026 Leader Properties Investment Pty LtdNSW: Hausverwaltung Leader Properties für unrechtmäßiges Aussperren eines Mieters bestraft AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandel 13.422 €

NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte der Leader Properties Investment Pty Ltd am 9. Juni 2026 eine Rüge und eine Geldbuße von 22.000 AUD, weil sie einen Mieter unter Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 ausgesperrt und die Mietwohnung eigenmächtig in Besitz genommen hatte. Alle lizenzierten Makler des Unternehmens, die Hausverwaltung betreiben, müssen eine mietrechtliche Schulung absolvieren. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hausverwaltungen dürfen Mietende nie eigenmächtig aussperren; Räumungen laufen nur über das gesetzliche Verfahren, und das Personal muss das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mietrecht in der Hausverwaltung: keine eigenmächtige Räumung oder Aussperrung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
NSW Fair Trading
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Property and Stock Agents Act 2002 (NSW), s 192(1)(a), (c) und (d); Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 (NSW)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
25.06.2026

Originalbetrag 22.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.06.2026 CityFitness Group LimitedCityFitness: 1.120.000 NZD für als „Transaktionsgebühr“ getarnte Preiserhöhung NeuseelandIrreführende Werbung und Preisangaben 565.485 €

Die größte Fitnessstudiokette Neuseelands warb auf Website, Instagram und in Google-Anzeigen weiter mit einem Wochenbeitrag von 6,99 NZD, obwohl für alle Neumitglieder zwingend ein Aufschlag von 3 % anfiel, den sie als „Transaktionsgebühr“ ausgab, der tatsächlich aber die Einnahmen allgemein erhöhen sollte. Nach Schuldbekenntnis in acht Sammelanklagepunkten (Tatzeitraum 21. Dezember 2023 bis 30. April 2025) wurde das Unternehmen am 5. Juni 2026 zu einer Geldstrafe von 1.120.000 NZD verurteilt. Laut Commerce Commission traf der Aufschlag mehr als 125.000 Mitglieder und brachte rund 1,6 Mio. NZD zusätzliche Einnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zuschläge gehören in den beworbenen Preis und dürfen nicht als zahlungsbezogene Gebühr ausgegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Gesamtpreise und ehrlich bezeichnete Zuschläge

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, ss 11, 40(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Die Bezeichnungen „transaction fee“ und „Payment Authority Fee“ wurden laut Gericht auf höchster Ebene freigegeben; die Beitragserhöhung beschlossen leitende Führungskräfte.
Veröffentlicht
09.06.2026

Originalbetrag 1.120.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.06.2026 OVO Energy LimitedOfgem: OVO zahlt 10,4 Mio. GBP wegen mangelnder Betreuung schutzbedürftiger Prepaid-Kunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 12 Mio. €

Ofgem stellte fest, dass OVO Energy Prepayment-Kunden mit Schutzbedarf unzureichend überwachte, Kunden bei Selbstabschaltung nicht angemessen unterstützte und das Priority Services Register nicht ordnungsgemäß führte; interne Schulungsunterlagen waren teils unklar und widersprüchlich. Im Wege einer alternativen Maßnahme zahlt OVO 7 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds und gewährt besonders gefährdeten Kunden 3,4 Mio. GBP als Guthaben und Schuldenerlass; aus einem getrennten Verfahren zahlt OVO außerdem 1,1 Mio. GBP an Kunden in den schottischen Highlands und auf den Inseln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien auf Papier genügen nicht: Schulungsunterlagen und Prozesse für schutzbedürftige Kunden müssen konsistent sein und in der Praxis überprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit schutzbedürftigen Kunden

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Conditions 26.1, 26.4, 26.5(d)(f), 27A.1, 28.1A/28.1B, 28.2 und 28.4 der Gas- und Stromversorgungslizenzen
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen während der Untersuchung, u. a. Kontrollbesuche bei Kunden, die sich länger als 72 Stunden abgeschaltet hatten.
Veröffentlicht
03.06.2026

Originalbetrag 10.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.05.2026 House of Tickets B.V.ACM: 270.000 Euro gegen Ticketveiling-Betreiber wegen Preistreiberei durch Biet-Bots NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangaben 270.000 €

House of Tickets B.V. ließ auf der Auktionsseite Ticketveiling.nl die Preise versteigerter Lose mit automatischen Geboten eines Algorithmus hochtreiben und täuschte Verbraucher darüber, wie der Endpreis zustande kam. Die ACM hielt 300.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren um 10 % auf 270.000 EUR; gegen die Ticketveiling B.V. sah sie von einem Bußgeld ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Gebote des Anbieters in eigenen Auktionen sind eine Täuschung der Bietenden und müssen unterbleiben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Algorithmische Preisbildung und Transparenz bei Online-Auktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. d und Art. 6:193g lit. v BW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
10 % Nachlass für Anerkenntnis und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren; die Verstöße waren kurz und vor Beginn der Untersuchung aus eigenem Antrieb beendet.
Veröffentlicht
28.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.05.2026 Emma Matratzen GmbH, Emma Sleep UK Limited, Emma Sleep GmbHHigh Court: Emma Sleep sagt auf Klage der CMA das Ende von Drucktaktiken zu Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Auf Klage der CMA erließ der High Court einen Vergleichsbeschluss (consent order), in dem die Emma-Gesellschaften einräumten, irreführende Countdown-Timer, unzutreffende Hinweise auf hohe Nachfrage und irreführende Rabattangaben verwendet zu haben. Sie gaben gegenüber dem Gericht durchsetzbare Unterlassungszusagen ab und müssen Compliance-Maßnahmen mit Berichten an die CMA umsetzen; die Streitfrage der Streich- und Referenzpreise wurde gesondert verhandelt, und im Urteil vom 30. Juli 2026 stellte das Gericht nur die eingeräumten Verstöße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Künstlicher Zeitdruck und scheinbare Knappheit im Onlineshop sind auch für Anbieter aus dem Ausland mit britischen Kunden ein Durchsetzungsrisiko bis hin zum Ordnungsgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Dringlichkeits- und Rabattwerbung im Onlinehandel

Behörde / Gericht
High Court of Justice, Business and Property Courts (Klägerin: Competition and Markets Authority)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
section 217 Enterprise Act 2002 (Enforcement order wegen Schedule 13 Infringements)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
28.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.05.2026 Walker Stores Pty Ltd (in Liquidation), Handelsname SnaffleSnaffle-Betreiber Walker Stores: 33,5 Mio. AUD Strafe wegen überhöhter Kreditzinsen AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandel 20,6 Mio. €

Der Online-Händler verkaufte Haushaltsgeräte und Elektronik auf Raten und berechnete zwischen September 2021 und Februar 2025 in über 38.000 Kreditverträgen Zinsen auf den gesamten Vertragsbetrag statt auf den offenen Restbetrag; Kunden zahlten dadurch fast 20 Mio. AUD zu viel. Zudem überschritten Musterverträge die gesetzliche Kostenobergrenze von 48 % pro Jahr. Das Gericht verhängte 32 Mio. AUD für die Zinsberechnung und 1,5 Mio. AUD für die Überschreitung der Obergrenze und ordnete die Veröffentlichung eines Hinweises an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Waren auf Raten verkauft, muss Zinsberechnung und Kostenobergrenzen technisch prüfen lassen, bevor tausende Verträge betroffen sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Zinsberechnung und Einhaltung von Kostenobergrenzen bei Ratenkrediten

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s 24(1) National Credit Code (Anhang 1 zum National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)) i. V. m. ss 23(1), 28, 32A(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
18.05.2026

Originalbetrag 33.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.05.2026 KT CorporationKT: 640 Mio. KRW für stornierte Galaxy-S25-Vorbestellungen und falsche Hinweise SüdkoreaIrreführende Werbung und Preisangaben 370.997 €

KT Corporation hatte im eigenen Onlineshop für die Vorbestellung des Galaxy S25 erklärt, Vorteile gälten, sofern kein Ende der Aktion angezeigt werde, beschränkte sie dann aber auf die ersten 1.000 Bestellungen und stornierte einseitig 7.127 Vorbestellungen, die über einen YouTube-Kanal und Genie TV eingegangen und bereits vollständig abgeschlossen waren. Die Behörde wertete dies als falsche Angabe über wesentliche Bedingungen und als ungerechtfertigte Verweigerung des Vertragsschlusses nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법), verhängte ein Bußgeld von 640.000.000 KRW und ordnete an, Zusatzvorteile bei Vorbestellungen künftig klar erkennbar anzugeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aktionsbedingungen wie Kontingente müssen vor dem Vertragsschluss sichtbar sein – nachträgliche Stornierungen abgeschlossener Bestellungen sind keine Lösung.

Behörde / Gericht
Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5 und Nr. 5-2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
08.05.2026

Originalbetrag 640.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.04.2026 White Ray Oakleigh Pty Ltd (Ray White Oakleigh)Federal Court: 600.000 AUD gegen Ex-Betreiber von Ray White Oakleigh wegen Underquoting AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben 366.010 €

Auf Betreiben von Consumer Affairs Victoria (Verbraucherschutzbehörde des Bundesstaats Victoria) verurteilte der Federal Court of Australia die White Ray Oakleigh Pty Ltd, früherer Betreiber des Maklerbüros Ray White Oakleigh, zur Zahlung von 600.000 AUD, weil sie zwischen Februar 2022 und November 2023 neun Immobilien weit unter Marktwert und zu Preisen beworben hatte, mit denen sie selbst nicht rechnete (Underquoting). Laut Behörde sahen die Maklerverträge oft für Erlöse über dem Mindestpreis deutlich höhere Provisionen vor, und die Verkäufer wurden nach Vertragsschluss zu niedrigeren Mindestpreisen bewegt; Textnachrichten zwischen den Maklern zeigten, dass sie mit erheblich höheren Preisen rechneten. Das Gericht stellte irreführendes Verhalten und falsche oder irreführende Angaben fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisangaben in Immobilienanzeigen müssen der tatsächlichen Einschätzung des Maklers entsprechen; Provisionsmodelle, die Anreize für Lockpreise setzen, sind ein eigenes Compliance-Risiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Preisangaben in der Immobilienwerbung (Underquoting)

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Victoria / Federal Court of Australia
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Irreführendes Verhalten sowie falsche oder irreführende Angaben (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Das Unternehmen räumte das Verhalten ein und kooperierte im Gerichtsverfahren mit der Behörde; es betreibt das Büro seit 2025 nicht mehr.
Veröffentlicht
24.04.2026

Originalbetrag 600.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben 4,83 Mio. €

Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.776 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
Veröffentlicht
15.04.2026

Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben Gewinnabschöpfung

StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.04.2026 Alquiler Seguro, S.A.U.Verbraucherministerium: 3,6 Mio. Euro gegen Alquiler Seguro wegen Gebühren für Mieter SpanienVerbraucherschutz und Onlinehandel 3,6 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Mietwohnungsvermittlerin Alquiler Seguro wegen sechs sehr schwerer und eines schweren Verstoßes gegen Verbraucherrechte von Mietern Geldbußen von zusammen 3.600.902 Euro (1.000.000, 990.900, dreimal 500.000, 100.001 und 10.001 Euro). Das Unternehmen hatte Mietern unter anderem einen kostenpflichtigen Mieterservice als Verwaltungs- und Vertragskosten, eine Hausratversicherung zugunsten des Vermieters sowie Kosten für Forderungsbeitreibung und Gerichtsverfahren auferlegt, eine Klausel zur Meldung an Schuldnerverzeichnisse verwendet und das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Klauseln sind zu streichen und die Sanktion ist zu veröffentlichen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vermittler dürfen Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht über Pflichtservices oder Zusatzverträge auf Mieter abwälzen; Standardklauseln in Mietverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Missbräuchliche Klauseln und Gebühren in Mietverträgen

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Verbraucherschutzrecht (in der Pressemitteilung nicht einzeln zitiert); Ley 12/2023, de 24 de mayo, por el derecho a la vivienda (Verbot, Verwaltungs- und Vertragskosten auf Mieter abzuwälzen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
08.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.03.2026 Revolut Group Holdings Ltd, Revolut Bank UAB, Revolut Securities Europe UABAGCM: 11,5 Mio. Euro gegen Revolut wegen irreführender Anlage-, Konto- und IBAN-Angaben ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 11,5 Mio. €

Die AGCM beanstandete drei unlautere Geschäftspraktiken von Revolut: unklare Hinweise, dass Anleger teils nur Aktienbruchteile erwerben, sowie irreführende Werbung mit „0 % Provision“; unklare Informationen über Kontosperrungen und deren aggressive Durchführung ohne angemessene Vorwarnung und Unterstützung; fehlende Angaben zu Voraussetzungen und Dauer für den Erhalt einer italienischen IBAN. Verhängt wurden 5.000.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Securities Europe UAB sowie 5.000.000 und 1.500.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Bank UAB, jeweils gesamtschuldnerisch, zusammen 11.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kontosperrungen brauchen transparente Kriterien, rechtzeitige Information und einen erreichbaren Klärungsweg, und „0 % Provision“ darf nicht beworben werden, wenn andere Kosten anfallen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei Anlageprodukten, Gebührenwerbung und Kontosperrungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bei der IBAN-Praxis berücksichtigte die AGCM Maßnahmen, die Revolut während des Verfahrens aus eigenem Antrieb ergriffen hatte.
Veröffentlicht
02.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.03.2026 Brown Thomas Arnotts LimitedCCPC: Brown Thomas Arnotts gesteht falsche Streichpreise im Onlineverkauf – Spendenauflage IrlandIrreführende Werbung und Preisangaben 1.000 €

Die CCPC stellte fest, dass der Händler bei Preisermäßigungen auf brownthomas.com und arnotts.ie im Winterschlussverkauf 2024/2025 nicht den korrekten vorherigen Preis angab. Das Unternehmen bekannte sich im Januar 2026 schuldig; im März 2026 ordnete das Gericht eine Spende von 1.000 Euro an eine Wohltätigkeitsorganisation an und stellte das Verfahren ohne Verurteilung ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Rabattaktionen muss der angegebene Vorpreis der niedrigste Preis des vorgeschriebenen Referenzzeitraums sein – auch im Onlineshop.

Behörde / Gericht
Dublin District Court (Anklage: Competition and Consumer Protection Commission, CCPC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Regulation 5A European Communities (Requirements to Indicate Product Prices) Regulations 2002 (S.I. No. 639/2002), geändert durch S.I. No. 597/2022
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
05.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.03.2026 Conclusive Financial Limited (auch „PCP Refunds“)FCA ordnet Löschung irreführender Werbung für Kfz-Finanzierungsansprüche bei Conclusive an Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die FCA wies das Schadensregulierungsunternehmen Conclusive Financial Limited, das auch als „PCP Refunds“ auftritt, mit sofortiger Wirkung an, Werbung für Entschädigungsansprüche aus Kfz-Finanzierungen zu entfernen und gleichartige Werbung künftig zu unterlassen. Die Anzeigen nutzten ohne Erlaubnis bearbeitete Videoausschnitte des Gründers eines bekannten Verbraucherfinanzportals sowie das FCA-Logo, stellten den Zulassungsstatus als Qualitätsmerkmal heraus, nannten ohne Beleg eine durchschnittliche Erstattung von 1.846 GBP und erklärten beim Angebot „No Win, No Fee“ die anfallenden Gebühren nicht ausreichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Finanzwerbung darf weder mit Prominenten oder Behördenlogos Vertrauen erzeugen noch unbelegte Durchschnittsbeträge versprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtskonforme Werbung in sozialen Medien; keine Nutzung von Prominenten oder Behördenlogos

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
s. 137S FSMA 2000; CMCOB 3.2.1R, 3.2.7R und 3.2.9R
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen ItalienGefälschte Bewertungen 4 Mio. €

Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.03.2026 Excom Global Co., Ltd. (エクスコムグローバル株式会社)Excom Global („Imoto no WiFi“): Surcharge wegen unbelegter „Nr. 1“-Werbung JapanIrreführende Werbung und Preisangaben 941.067 €

Excom Global warb von Februar 2020 bis Mai 2024 für seinen Verleih mobiler WLAN-Router für Auslandsreisen („Imoto no WiFi“) in Anzeigen in Reiseführern und auf eigenen Websites mit Platz 1 bei Kundenzufriedenheit, bei der Wahl durch Auslandsreisende und beim Kundenservice. Die beauftragte Umfrage fragte, ohne eine tatsächliche Nutzung zu prüfen, nur nach dem Eindruck der Websites des Unternehmens und neun willkürlich ausgewählter Wettbewerber und wurde zudem nicht korrekt wiedergegeben; festgesetzt wurde ein Surcharge von 172.620.000 JPY.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Umfrage-Siegen wirbt, muss die Methode kennen und prüfen – die Verantwortung bleibt beim werbenden Unternehmen, nicht beim Umfrageanbieter.

Bezug zu Schulung und Awareness

„Nr. 1“-Werbung und Rankings

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
12.03.2026

Originalbetrag 172.620.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.03.2026 Walmart Inc.FTC und elf Bundesstaaten: 100 Mio. USD gegen Walmart wegen Spark-Fahrerlöhnen USAIrreführende Werbung und Preisangaben 86,2 Mio. €

Walmart täuschte laut FTC und elf Bundesstaaten die Fahrer seines Lieferdienstes Spark Driver über Grundvergütung, Prämien und Trinkgelder, sodass ihnen Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe entgingen. Die gerichtliche Anordnung umfasst Zahlungstitel von 100 Mio. USD: 89 Mio. USD für die FTC (davon 10 Mio. USD Zahlung und 16.175.302 USD Fahrerfonds, der Rest wegen bereits geleisteter Nachzahlungen ausgesetzt) und 11 Mio. USD für die Bundesstaaten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdienstangaben gegenüber Fahrern und Freelancern sind Werbeaussagen und müssen der tatsächlichen Auszahlung entsprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wahrheitsgemäße Verdienstangaben gegenüber Gig-Arbeitskräften

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC) mit elf Bundesstaaten (AZ, CA, CO, IL, MI, NC, OK, PA, SC, UT, WI)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Gramm-Leach-Bliley Act (15 U.S.C. §§ 6801–6809, 6821–6827); Verbraucherschutzgesetze der klagenden Bundesstaaten
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
26.02.2026

Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.02.2026 La Société Canadian Tire ltéeCanadian Tire: 1,29 Mio. CAD Geldstrafen wegen falscher Referenzpreise in Québec Kanada, QuébecIrreführende Werbung und Preisangaben 798.827 €

Das Office de la protection du consommateur prüfte von April bis Oktober 2021 die Preise von sieben beworbenen Produkten in Prospekten, online und in drei Filialen im Großraum Montréal: Die als Vergleichsmaßstab genannten regulären Preise wurden nur in einem sehr kleinen Teil der Verkäufe tatsächlich verlangt. Canadian Tire bekannte sich bei fünf Produkten schuldig, falsche Referenzpreise nach Art. 225 b) LPC angegeben zu haben, und muss für 74 Anklagepunkte Geldstrafen von insgesamt 1.287.550 CAD einschließlich Kosten zahlen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Streichpreise und Rabattangaben müssen sich auf Preise stützen, zu denen die Ware tatsächlich in nennenswertem Umfang verkauft wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Streichpreise und Rabattwerbung

Behörde / Gericht
Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 225 b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.02.2026

Originalbetrag 1.287.550 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 5,88 Mio. €

Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software

Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.01.2026 Jim's Realty Pty Ltd (früher Agape Property Group)WA: Rekordstrafe von 225.000 AUD für Maklerbüro wegen Treuhand- und Kautionsverstößen AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandel 132.345 €

Das Perth Magistrates Court verurteilte die Jim's Realty Pty Ltd am 30. Januar 2026 in 35 Anklagepunkten – Kundengelder nicht auf das Treuhandkonto gebucht, unzulässige Abhebungen, mangelhafte Aufzeichnungen sowie verspätet oder gar nicht hinterlegte Mietkautionen – zu 225.000 AUD Geldstrafe zuzüglich 577,50 AUD Kosten. Eine forensische Prüfung im Auftrag von Consumer Protection WA (Verbraucherschutzabteilung Westaustraliens) hatte 57 ungeklärte Abhebungen von zusammen mehr als 334.915 AUD ergeben. Nach Angaben der Behörde ist es die höchste je gegen ein Maklerbüro in Westaustralien verhängte Geldstrafe; das Unternehmen ist seit 2024 in Liquidation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Treuhandgelder und Mietkautionen brauchen lückenlose Buchführung und fristgerechte Hinterlegung; Auffälligkeiten in der Jahresprüfung sind ein Warnsignal, das sofort aufgeklärt werden muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Kundengeldern auf Treuhandkonten und fristgerechte Hinterlegung von Mietkautionen

Behörde / Gericht
Consumer Protection WA (Department of Local Government, Industry Regulation and Safety) / Perth Magistrates Court
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Real Estate and Business Agents Act 1978 (WA); Residential Tenancies Act 1987 (WA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Keine; das Gericht sah laut Mitteilung trotz der Liquidation keine mildernden Umstände.
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 225.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.01.2026 Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L., eDreams S.r.l.AGCM: 9 Mio. Euro gegen eDreams wegen manipulativer Gestaltung beim Prime-Abo ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 9 Mio. €

Nach Feststellung der AGCM führte eDreams Verbraucher mit täuschenden Gestaltungselementen und manipulativen Techniken über angebliche Vorteile ihres Abonnements „Prime“ in die Irre und drängte ihnen die Mitgliedschaft auf (Praxis A); zudem erschwerte sie den Ausstieg aus dem Abo (Praxis B). Gegen Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L. und eDreams S.r.l. wurden gesamtschuldnerisch 6.000.000 und 3.000.000 Euro verhängt, zusammen 9.000.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abo im Buchungsprozess muss klar als freiwillige Option erkennbar sein und sich so einfach beenden lassen, wie es abgeschlossen wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns bei Abonnements im Onlinebuchungsprozess

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 23 Abs. 1 lit. g, 24, 25, 26 lit. f Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
04.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.01.2026 EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A.Portugal: 130.000 Euro gegen EDP Comercial wegen Abschaltungen und unzulässiger Klausel PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 130.000 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 13 Ordnungswidrigkeiten von EDP Comercial mit einer Gesamtgeldbuße von 260.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 130.000 EUR. Vorgeworfen wurden u. a. Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. ohne Prüfung der Berechtigung, unzulässige Abschaltungen und Leistungsreduzierungen, verfehlte Erreichbarkeitsziele der Hotline 2023 und 2024, eine absolut verbotene AGB-Klausel und eine Werbemitteilung ohne erkennbaren kommerziellen Zweck.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsklauseln und Marketingtexte gehören vor dem Einsatz in eine rechtliche Prüfung, ebenso wie jede Abschaltung vor ihrer Ausführung.

Bezug zu Schulung und Awareness

AGB-Kontrolle, Kundenkommunikation und Abschaltprozesse im Energievertrieb

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023, RQS 2023 und Diretiva ERSE n.º 22/2022; Art. 18 Decreto-Lei n.º 446/85; Art. 9 Decreto-Lei n.º 57/2008 i. V. m. RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Teilgeständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von sechs Kunden (je 50 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.01.2026 CineplexCineplex: Berufungsgericht bestätigt 38,9 Mio. CAD Strafe für Online-Buchungsgebühr KanadaIrreführende Werbung und Preisangaben 24 Mio. €

Das Kinounternehmen schlug auf beworbene Ticketpreise bei Online-Käufen eine verpflichtende Buchungsgebühr von 1,50 CAD auf. Das Competition Tribunal wertete das im September 2024 als Drip Pricing und verhängte 38,9 Mio. CAD (so viel hatte Cineplex damit von Juni 2022 bis Dezember 2023 eingenommen) plus zehnjähriges Verbot; das Bundesberufungsgericht wies die Berufung im Januar 2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein beworbener Preis muss erreichbar sein – nur staatliche Abgaben dürfen gesondert hinzukommen.

Behörde / Gericht
Federal Court of Appeal / Competition Tribunal (auf Antrag des Competition Bureau)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing, seit 24.06.2022 ausdrücklich geregelt)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 38.900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

14.01.2026 Zalando SEZalando: rund 31 Mio. Zloty wegen fehlender 30-Tage-Tiefstpreise bei Rabatten PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 7,34 Mio. €

Zalando zeigte bei Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht an, manipulierte Referenzpreise, um Nachlässe größer erscheinen zu lassen, und machte die Pflichtangaben nicht in allen Schritten des Kaufprozesses einheitlich. UOKiK verhängte 30.945.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rabattangaben müssen auf allen Seiten eines Shops – Liste, Produktseite, Warenkorb – gleich und korrekt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabattdarstellung im Onlineshop

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.01.2026

Originalbetrag 30.945.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

14.01.2026 Whaleco Technology Limited (Temu)Temu: knapp 6 Mio. Zloty wegen wechselnder Referenzpreise und Rabattkennzeichnung PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 1,4 Mio. €

Der Betreiber der Temu-Oberfläche ließ den 30-Tage-Tiefstpreis weg oder gab ihn falsch an, kennzeichnete Aktionen uneinheitlich und änderte Referenzpreise von Tag zu Tag, ohne dass sich der tatsächliche Preis änderte. UOKiK verhängte 5.910.900 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Referenzpreise, die sich täglich ohne echte Preisänderung verschieben, sind eine irreführende Rabattinszenierung.

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
14.01.2026

Originalbetrag 5.910.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.01.2026 Maplebear Inc. (Instacart)Instacart zahlt 60 Mio. USD im FTC-Vergleich um „kostenlose Lieferung“ mit Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 51,5 Mio. €

Laut FTC warb Instacart mit kostenloser Lieferung, verlangte aber verpflichtende Servicegebühren von bis zu 15 %, versprach eine „100 % Zufriedenheitsgarantie“, ohne volle Erstattungen zu leisten, und wies bei Probeabos nicht ausreichend auf die anschließende Abbuchung hin. Im Vergleich zahlt das Unternehmen 60 Mio. USD für Rückerstattungen und muss die beanstandeten Praktiken einstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer „kostenlos“ bewirbt, darf keine Pflichtgebühr an anderer Stelle nachschieben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preiswerbung und Gebührenangaben im Marketing

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 60.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.01.2026 Portugal: 16.000 Euro gegen Tankstellenbetreiber wegen verspätet weitergeleiteter Beschwerden PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 16.000 €

Ein Tankstellenbetreiber (mittleres Unternehmen, Name nicht veröffentlicht) schickte die Originale von acht Blättern aus dem gesetzlichen Beschwerdebuch nicht fristgerecht an die Behörde. Die ERSE verhängte 16.000 Euro für acht fahrlässige Ordnungswidrigkeiten; das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht bestätigte die Buße am 14.07.2026 vollständig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Formalpflichten wie das Weiterleiten von Beschwerdebuch-Blättern werden pro Fall geahndet – Filialpersonal muss den Ablauf kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Weiterleitung von Kundenbeschwerden aus dem Beschwerdebuch

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Decreto-Lei n.º 156/2005 (Livro de Reclamações); Regime Jurídico das Contraordenações Económicas, Art. 18, 19
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
50 bis 249
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
keine Vorbelastung, kein wirtschaftlicher Vorteil

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.12.2025 Chiba Lotte Marines Co., Ltd. (株式会社千葉ロッテマリーンズ)Chiba Lotte Marines: Zusagenplan mit Teilerstattung nach Werbung mit Signaturbällen JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Sonstiges

Der Baseballclub Chiba Lotte Marines erweckte in einem Werbebrief vom Januar 2025 für seinen kostenpflichtigen Fanclub „TEAM26“ den Eindruck, jedes neue Mitglied erhalte am Stand beim Stadion sicher einen von einem Spieler handsignierten Ball, obwohl nur ein Teil der Mitglieder einen bekam. Statt einer Anordnung wurde am 23. Dezember 2025 ein Zusagenplan genehmigt – Vorstandsbeschluss, Aufklärung der Verbraucher, Vorkehrungen gegen Wiederholung, mutmaßlich Teilerstattung der Jahresbeiträge und Berichte über die Umsetzung; ein Verstoß wurde damit nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugaben müssen klar sagen, ob jeder oder nur ein Teil der Kunden sie erhält; ein Zusagenplan mit Erstattung kann eine förmliche Anordnung vermeiden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugaben und Sonderaktionen richtig bewerben

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 30, Art. 31 Abs. 1 und 3 (Zusagenverfahren), Verdacht eines Verstoßes gegen Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.12.2025 PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited u. a. (4 Lizenznehmer, Paddy Power Betfair)Paddy Power Betfair: 2 Mio. £ wegen zu später Erkennung gefährdeter Spieler Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 2,28 Mio. €

Vier Online-Lizenznehmer der Marken Paddy Power und Betfair (PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited, TSE Malta LP) zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 2.000.000 GBP anstelle einer Geldbuße und leisten einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Eine Prüfung im April und Mai 2024 ergab, dass die Systeme zur Kundeninteraktion Schadensanzeichen wie schnell steigende Einzahlungen oder sehr lange Spielsitzungen zu spät erkannten; ein Kunde setzte etwa binnen 16 Tagen 86.000 GBP ohne manuelle Kontoprüfung ein. Bereits 2023 war gegen das Unternehmen eine Strafe wegen Marketing an gefährdete Kunden ergangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Auslöser allein genügen nicht: Bei klaren Schadensanzeichen muss zeitnah ein Mensch eingreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Manuelle Prüfung bei klaren Schadensanzeichen statt reiner Automatisierung

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 4, 7, 8 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, frühe Anerkennung der Mängel und zügige Umsetzung eines Maßnahmenplans.
Veröffentlicht
17.12.2025

Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 64,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
15.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.12.2025 Fido Solutions inc.Fido Solutions: 210.700 CAD Geldstrafen wegen unzulässiger Klauseln in Telekomverträgen Kanada, QuébecInformationspflichten im Onlinehandel 130.311 €

Der Telekommunikationsanbieter bekannte sich schuldig, in Verträgen eine verbotene Klausel zur einseitigen Vertragsänderung ohne die gesetzlich geforderten konkreten Voraussetzungen verwendet und in Fernabsatzverträgen über fortlaufende Dienstleistungen Pflichtangaben weggelassen zu haben, etwa die genaue Beschreibung der Leistungen, Preis und Beschreibung von Prämiengeräten, Nutzungsbeschränkungen und geografische Grenzen. Für 50 Anklagepunkte wurden Geldstrafen von insgesamt 210.700 CAD einschließlich Kosten verhängt; die Verstöße stammten aus den Jahren 2012 und 2013.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Klauseln zur einseitigen Vertragsänderung und Pflichtangaben in Telekommunikationsverträgen sind in Québec streng geregelt und werden auch nach Jahren noch verfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben und Änderungsklauseln in Telekommunikationsverträgen

Behörde / Gericht
Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 11.2 und 214.2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
06.02.2026

Originalbetrag 210.700 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.12.2025 Euro Car Parks LimitedCMA: 473.000 GBP gegen Euro Car Parks wegen Missachtung eines Auskunftsverlangens Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 541.128 €

Euro Car Parks ließ ein im Juli 2025 zugestelltes förmliches Auskunftsverlangen der CMA trotz mehrfacher Kontaktversuche rund drei Monate unbeantwortet und erklärte später, die E-Mails der Behörde als vermeintlichen Betrug blockiert zu haben. Die CMA sah darin keine berechtigte Entschuldigung und setzte in ihrem ersten Bußgeld nach den neuen DMCCA-Befugnissen eine feste Geldbuße von 473.000 GBP fest; das Unternehmen hat dagegen Rechtsmittel beim High Court eingelegt, ein Verstoß gegen Verbraucherrecht wurde nicht festgestellt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Behördliche Auskunftsverlangen müssen intern sicher ankommen und fristgerecht beantwortet werden – ein Spam- oder Betrugsverdacht ist keine Entschuldigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit behördlichen Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Schedule 5 paragraph 16C(2) Consumer Rights Act 2015 (geändert durch den Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
13.02.2026

Originalbetrag 473.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.12.2025 Bank Nagelmackers NVBank Nagelmackers: 60.000 EUR für ungenehmigte Fondswerbung in Interviewform BelgienIrreführende Werbung und Preisangaben 60.000 €

Bank Nagelmackers veröffentlichte im Dezember 2024 als bezahlten Partnerinhalt in einer Zeitschrift ein Interview über einen Teilfonds ihrer SICAV, ohne es als Werbung zu kennzeichnen und ohne es vorab der FSMA zur Genehmigung vorzulegen. Es fehlten Verweise auf Prospekt, Basisinformationsblatt und Anlegerrechte, die wichtigsten Risiken und die Kosten, und die Vorteile wurden hervorgehoben, ohne die Risiken ebenso deutlich darzustellen. Im Vergleich zahlt die Bank 60.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Interviews oder Partnerinhalte zu Fonds sind Werbung und brauchen Kennzeichnung, Pflichtangaben und in Belgien die vorherige Genehmigung der FSMA.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbung für Finanzprodukte: Kennzeichnung bezahlter Partnerinhalte und Pflichtangaben

Behörde / Gericht
Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Directiecomité (minnelijke schikking)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 60 § 3 und Art. 64 Gesetz vom 3. August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen; Art. 35–43 KE vom 12. November 2012; Art. 4 Verordnung (EU) 2019/1156; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Online-Version rund zehn Tage nach Erscheinen entfernt, Freigabeprozess mit systematischer Doppelkontrolle verschärft; die Zeichnungen stiegen danach nicht.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.12.2025 Jeronimo Martins Polska (Biedronka)Biedronka: fast 105 Mio. Zloty wegen verschwiegener Bedingungen bei „100 % zurück“ PolenIrreführende Werbung und Preisangaben 24,7 Mio. €

Die Supermarktkette bewarb Aktionen wie „Special Wednesday“ mit „100 % Geld zurück als Gutschein“, nannte aber Einschränkungen zu Produktkategorien, Mindestumsatz und Gutscheinnutzung nicht in Radio-, App- und Ladenwerbung, sondern erst auf Kassenbon, Website oder Aushang. UOKiK verhängte 104.722.016 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wesentliche Einschränkungen einer Aktion müssen in der Werbung selbst stehen, nicht erst auf dem Kassenbon.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Aktionsbedingungen in der Werbung

Behörde / Gericht
Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen (irreführende Werbung durch Unterlassen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
04.12.2025

Originalbetrag 104.722.016 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.12.2025 Southern Health Solutions, Inc. (Next Medical / NextMed)NextMed: FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu versteckten Kosten und Bewertungsmanipulation USAGefälschte Bewertungen 128.557 €

Laut FTC bewarb die Telemedizin-Firma GLP-1-Abnehmprogramme mit Monatspreisen, die Medikament, Laborkosten und ärztliche Beratung nicht enthielten, verschwieg Mindestlaufzeit und Kündigungsgebühren, veröffentlichte gefälschte Testimonials von Beschäftigten und Angehörigen und bewegte Kundinnen und Kunden mit Gutscheinen oder Erstattungen dazu, negative Bewertungen zu löschen. Nach der endgültigen Vergleichsanordnung zahlt das Unternehmen gemeinsam mit weiteren Verpflichteten 150.000 USD (gemeinsame Zahlung), die für Rückerstattungen vorgesehen sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Bewertungen gegen Gutscheine „wegzukaufen“ ist ebenso irreführend wie positive zu erfinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bewertungsmanipulation und Preisangaben

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.12.2025

Originalbetrag 150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.11.2025 Westpac New Zealand LimitedWestpac NZ: 3,64 Mio. NZD wegen Verstößen gegen verantwortliche Kreditvergabe NeuseelandInformationspflichten im Onlinehandel 1,8 Mio. €

Die Bank hatte keine ausreichenden Systeme, um Kreditnehmern und teils Bürgen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihren Darlehen zu geben, und gewährte vereinbarte Zinsnachlässe auf Hypothekenkredite teilweise nicht; betroffen waren bis zu 11.398 Kreditnehmer und bis zu 3.012 Bürgen. Nach einem Vergleich mit der Commerce Commission stellte der High Court Verstöße gegen die Grundsätze verantwortlicher Kreditvergabe (s 9C CCCFA) fest und verhängte eine mutmaßliche zivilrechtliche Geldstrafe von 3,64 Mio. NZD, laut Kommission die bisher höchste nach dem CCCFA. Westpac hatte den Sachverhalt selbst gemeldet und Betroffenen 2,67 Mio. NZD erstattet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditgeber müssen in Systeme und Kontrollen investieren, die Pflichtinformationen und zugesagte Konditionen verlässlich umsetzen; eine Selbstmeldung schützt nicht vor einer hohen Strafe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtinformationen bei Krediten und Umsetzung zugesagter Konditionen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
High Court (Klage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Credit Contracts and Consumer Finance Act 2003, ss 9C(1), 9C(2)(a)(ii), 9C(2)(a)(iii)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, Eingeständnis der Verstöße schon vor Klageerhebung und Erstattung von 2,67 Mio. NZD an Betroffene.
Veröffentlicht
28.11.2025

Originalbetrag 3.640.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.11.2025 Betreibergesellschaft des Onlineshops About You (Sitz Hamburg; in der Mitteilung nicht namentlich genannt)About You: 505 Mio. HUF Buße und Entschädigung für Countdown-Druck und Rabattangaben UngarnIrreführende Werbung und Preisangaben 1,32 Mio. €

Der Modeversender stellte Rabatte irreführend dar und übte mit sekündlich ablaufenden Countdowns und Knappheitshinweisen psychischen Druck aus. Neben einer Buße von 505 Mio. HUF sagte die Hamburger Betreibergesellschaft allen ungarischen Kunden, die zwischen dem 31.12.2022 und dem 31.12.2024 kauften, je 1.750 HUF Entschädigung (geschätzt über 500 Mio. HUF) und ein Verbraucherschutz-Compliance-Programm zu.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Countdown-Timer und Knappheitsbanner müssen wahr sein – sonst sind sie verbotener Kaufdruck.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns und Preisangaben im Onlineshop

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Anerkenntnis, Kooperation, Kundenentschädigung und Compliance-Programm halbierten nahezu das Bußgeld.
Veröffentlicht
19.11.2025

Originalbetrag 505.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.11.2025 Genertel S.p.A.IVASS: 533.000 EUR gegen Genertel wegen verspäteter Kfz-Schadenregulierung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandel 533.000 €

IVASS verhängte gegen die Genertel S.p.A. eine Geldbuße von 533.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. In 198 Kfz-Haftpflichtschäden hatte der Versicherer zwischen dem 01.09.2023 und dem 29.02.2024 die gesetzlichen Fristen für ein Entschädigungsangebot an Geschädigte oder für die Begründung einer Ablehnung nicht eingehalten. Laut IVASS-Statistik war dies die höchste Einzelgeldbuße des Jahres 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesetzliche Regulierungsfristen gelten für jeden einzelnen Schaden; wer sie in großer Zahl verpasst, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen in der Schadenregulierung

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 141, 148, 149, 150 und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); Art. 8 D.P.R. 254/2006
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.11.2025 Atom Motorss Pty LtdNSW: Kfz-Händler Atom Motorss verliert Lizenz wegen falscher Angaben zu Sicherungsrechten AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben Sonstiges

NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) entzog der Atom Motorss Pty Ltd am 17. November 2025 die Kfz-Händlerlizenz und sperrte das Unternehmen für fünf Jahre. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Nach der Mitteilung hatte das Unternehmen ohne Lizenz als Kfz-Händler gehandelt und Verbrauchern beim Fahrzeugverkauf in den vorgeschriebenen Händlerformularen falsche Angaben aus dem Personal Property Securities Register (PPSR, Register für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen) gemacht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Angaben zu Belastungen eines Fahrzeugs müssen aus einer aktuellen Registerabfrage stammen; falsche Formularangaben können die Gewerbeerlaubnis kosten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Angaben zu Belastungen und Sicherungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf

Behörde / Gericht
NSW Fair Trading
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(f) und (g); zugrunde liegende Verstöße gegen den Motor Dealers and Repairers Act 2013 und das Australian Consumer Law
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
12.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.11.2025 H&M ABH&M: Konsumentombudsmann verbietet Rabattangaben mit falschem Tiefstpreis SchwedenIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Der Konsumentombudsmann erließ gegen H&M eine Verbotsanordnung (föreläggande), weil das Unternehmen bei Preisermäßigungen einen höheren Preis angegeben hatte als den niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage, was gegen das Preisinformationsgesetz (prisinformationslagen) verstößt. Das Verbot ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 2.000.000 SEK bewehrt; der KO senkte es von 3 Mio. SEK, weil der Verstoß begrenzt war und H&M Gegenmaßnahmen ergriffen hatte. Ein früheres Aufsichtsverfahren von 2023 zu langen Ausverkaufsperioden war im März 2024 abgeschlossen worden, nachdem das Unternehmen unter anderem erklärt hatte, laufend auf die Einhaltung der Regeln hinzuarbeiten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Streichpreise und Rabattangaben müssen sich auf den tatsächlich niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen; Preissysteme sollten das automatisch prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabatt- und Streichpreiswerbung nach der 30-Tage-Tiefstpreisregel

Behörde / Gericht
Konsumentombudsmannen (KO) / Konsumentverket
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Prisinformationslagen (Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage bei Preisermäßigungen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Begrenzter Verstoß und ergriffene Gegenmaßnahmen: Zwangsgeld von 3 auf 2 Mio. SEK gesenkt.
Veröffentlicht
17.11.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.11.2025 Avida Finans ABAvida Finans: 20 Mio. SEK für Kredite an Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit SchwedenVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,82 Mio. €

Die Finanzaufsicht prüfte Konsumkredite, die der Kreditgeber in vier Wochen im Sommer 2024 vergeben hatte, und fand mindestens rund 30 Fälle, in denen Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit Kredite erhielten. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 20 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditprüfungen müssen auch unter Absatzdruck konsequent durchgeführt und stichprobenartig intern kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kreditwürdigkeitsprüfung im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Konsumentkreditlagen (2010:1846), Kreditprüfung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.11.2025

Originalbetrag 20.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.10.2025 TFG Holding, Inc.JustFab, ShoeDazzle, FabKids: 4,8-Mio.-USD-Vergleich mit 33 Generalstaatsanwaltschaften zum VIP-Abo USA, PAInformationspflichten im Onlinehandel 4,14 Mio. €

Nach den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaften schrieb der Online-Modehändler Käuferinnen und Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung in ein kostenpflichtiges VIP-Mitgliedschaftsprogramm ein, stellte Preise irreführend dar und erschwerte die Kündigung. Im Vergleich mit 32 Bundesstaaten und D.C. leistet TFG rund 3,8 Mio. USD automatische Rückerstattungen und zahlt 1 Mio. USD an die Staaten; der Vergleich gilt nicht als Schuldeingeständnis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Kauf darf nicht stillschweigend eine Mitgliedschaft mit monatlicher Belastung auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abo-Modelle und ausdrückliche Zustimmung im Checkout

Behörde / Gericht
Attorney General of Pennsylvania (verhandelt mit Maryland, Texas und D.C.; Vergleich mit 33 Attorneys General)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Verbraucherschutzgesetze der beteiligten Bundesstaaten
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
23.10.2025

Originalbetrag 4.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.10.2025 NOVA Language Company Co., Ltd. (株式会社NOVAランゲージカンパニー)NOVA: Anordnung wegen Erlass einer Aufnahmegebühr, die nie verlangt wurde JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die NOVA Language Company warb auf der Website ihrer Englischschulen „NOVA“ für mehrere Kurse, etwa im September 2024, mit dem Erlass einer Aufnahmegebühr von 22.000 JPY (bei einem Kinderkurs 11.000 JPY). Eine solche Gebühr hatte das Unternehmen über einen längeren zurückliegenden Zeitraum niemandem berechnet; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein erlassener Betrag ist nur dann ein Vorteil, wenn er sonst tatsächlich verlangt wird – fiktive Gebühren sind irreführende Preiswerbung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisvorteile und Gebührenerlass richtig bewerben

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.10.2025 HelloFresh New Zealand LimitedHelloFresh Neuseeland: 845.000 NZD für irreführende Reaktivierung von Abos NeuseelandIrreführende Werbung und Preisangaben 416.072 €

Der Kochboxen-Anbieter rief zwischen Februar 2022 und Juli 2023 frühere Kunden an, angeblich um Feedback einzuholen, tatsächlich aber vor allem, um ihnen Rabattgutscheine anzubieten, ohne klarzumachen, dass die Annahme das kostenpflichtige Abonnement wieder aktivieren konnte; bei über einer Million Anrufversuchen wurden fast 80.000 Abonnements reaktiviert. Nach Schuldbekenntnis in fünf Anklagepunkten nach s 11 Fair Trading Act wurde das Unternehmen am 16. Oktober 2025 zu einer Geldstrafe von 845.000 NZD verurteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Abonnements am Telefon reaktiviert, muss vor der Zusage klar sagen, dass wieder kostenpflichtige Lieferungen folgen, und ein Nein respektieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abofallen und informierte Zustimmung im Telefonvertrieb

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, s 11
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
17.10.2025

Originalbetrag 845.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

14.10.2025 AS Inbank FinanceAnordnung gegen Inbank Finance wegen Mängeln bei der Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Bei einer Prüfung stellte die Finanzaufsicht fest, dass die internen Regeln von Inbank Finance zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern nicht vollständig dem Gesetz entsprachen und die Prüfung selbst Mängel aufwies. Sie verpflichtete das Unternehmen per Anordnung, die Mängel bis Mitte Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen dokumentiert, regelbasiert und im Tagesgeschäft tatsächlich gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vertrieb

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Gesetz über Kreditgeber und -vermittler (KAVS), verantwortungsvolle Kreditvergabe
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
09.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.09.2025 Amazon.com, Inc.Amazon zahlt 2,5 Mrd. USD im FTC-Vergleich zu Prime-Anmeldung und Kündigungshürden USAInformationspflichten im Onlinehandel 2,13 Mrd. €

Laut FTC schob Amazon Millionen Kundinnen und Kunden über verwirrende Bestellmasken ohne Zustimmung in Prime-Abos und machte die Kündigung bewusst schwer. Der Vergleich umfasst 1 Mrd. USD zivilrechtliche Strafe und 1,5 Mrd. USD Rückerstattungen sowie klare Ablehnen-Schaltfläche und einfache Kündigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abo-Abschlüsse brauchen eine gleichwertige Ablehnen-Option und eine Kündigung, die so einfach ist wie der Abschluss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dark Patterns und Abo-Gestaltung im Produktdesign

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
In der Pressemitteilung werden ein Senior Vice President und ein Vice President genannt.
Veröffentlicht
25.09.2025

Originalbetrag 2.500.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
Veröffentlicht
25.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete ItalienInformationspflichten im Onlinehandel 5 Mio. €

ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Mildernde Umstände
Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
Veröffentlicht
09.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.09.2025 Chegg Inc.Chegg zahlt 7,5 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu erschwerter Abo-Kündigung USAInformationspflichten im Onlinehandel 6,35 Mio. €

Laut FTC-Klage versteckte der Bildungsanbieter die Kündigung seiner automatisch verlängerten Abos auf der Website und buchte seit Oktober 2020 bei fast 200.000 Kundinnen und Kunden auch nach deren Kündigung weiter ab. Im Vergleich zahlt Chegg 7,5 Mio. USD für Rückerstattungen und muss eine einfache Kündigung anbieten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eingegangene Kündigungen müssen technisch sicher umgesetzt werden – weiter abzubuchen ist ein eigener Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kündigungsprozesse und Kundenservice bei Abos

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
15.09.2025

Originalbetrag 7.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.09.2025 Japanet Takata Co., Ltd. (株式会社ジャパネットたかた)Japanet Takata: Anordnung wegen Vergleich mit künftigem „Normalpreis“ bei Osechi JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Japanet Takata bot vom 8. Oktober bis 23. November 2024 im Onlineshop eine zweistöckige Neujahrs-Menübox („Osechi“ für 2025) mit dem Hinweis an, der „Japanet-Normalpreis“ von 29.980 JPY werde um 10.000 JPY auf 19.980 JPY gesenkt, wobei der Normalpreis nach Ende der Aktion gelten sollte. Einen verlässlichen Plan, danach zum höheren Preis zu verkaufen, gab es nicht; die Ermittlungen liefen gemeinsam mit dem Kyushu-Büro der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit einem künftigen Preis wirbt, braucht einen belastbaren Verkaufsplan zu diesem Preis, der auch umgesetzt wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vergleichspreise und Rabattaktionen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
12.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.09.2025 Kia East Rand (Pty) LtdMangelhafter Gebrauchtwagen: Geldbuße und Erstattungspflicht für Kia East Rand SüdafrikaVerbraucherschutz und Onlinehandel 2.427 €

Das National Consumer Tribunal stellte am 08.09.2025 auf Antrag der National Consumer Commission fest, dass das Autohaus Kia East Rand (Pty) Ltd gegen Section 56(3) des Consumer Protection Act verstoßen hatte: Ein im September 2022 verkaufter Gebrauchtwagen blieb trotz mehrerer Reparaturversuche mangelhaft, die verlangte Rückabwicklung lehnte das Autohaus ab. Das Tribunal ordnete die Erstattung des Kaufpreises von 245.075 ZAR binnen zehn Tagen an und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 50.000 ZAR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Scheitert die Nachbesserung, muss der Händler nach dem Consumer Protection Act ersetzen oder erstatten – wer dies verweigert, riskiert neben der Rückzahlung eine Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenverkauf

Behörde / Gericht
National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Section 56(3) Consumer Protection Act 68 of 2008; Verwaltungsstrafe nach Section 112
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Wiederholungsfall
nein

Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.09.2025 UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.ČNB: 6 Mio. CZK gegen UniCredit Bank wegen falscher Wechselkurse bei Kartenzahlungen TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandel 245.379 €

Per Strafbefehl verhängte die ČNB gegen die UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia eine Geldbuße von 6.000.000 CZK wegen Verletzung der fachlichen Sorgfalt nach dem Bankengesetz. Die Bank rechnete 2023 und 2024 Fremdwährungs-Kartenzahlungen entgegen ihren eigenen Kartenbedingungen mit dem für Kunden ungünstigeren bankeigenen Kurs statt des VISA-Kurses ab, betroffen waren 75.712 Transaktionen von 9.467 Kunden sowie 16.896 Transaktionen von 2.271 Kunden. Die Entschädigung der Kunden begann erst rund zehn bis elf Monate später.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kundenbeschwerde über falsche Abrechnung ist ein Frühwarnsignal; wer den Systemfehler monatelang nicht behebt und nicht entschädigt, riskiert die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Kundenbeschwerden und schnelle Behebung von Systemfehlern

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 12 Abs. 3, § 36e Abs. 1 lit. o und Abs. 6 lit. c Zákon č. 21/1992 Sb. (Bankengesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 6.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

01.09.2025 Jetstar Airways Pty LimitedJetstar: 2.250.000 NZD für falsche Angaben zu Entschädigungsrechten NeuseelandVerbraucherschutz und Onlinehandel 1,13 Mio. €

Die Fluggesellschaft machte zwischen 1. Januar 2022 und 22. März 2024 gegenüber Fluggästen in Einzelantworten, automatischen E-Mails und auf ihrer Website falsche Angaben zu deren Entschädigungsrechten nach dem Civil Aviation Act bei Verspätungen und Ausfällen, die sie selbst zu vertreten hatte, sodass berechtigte Ansprüche abgelehnt wurden. Nach Schuldbekenntnis in 20 Sammelanklagepunkten wurde sie zu 2.250.000 NZD verurteilt. Die Commerce Commission hatte Jetstar schon vor dem Tatzeitraum wegen ähnlicher Angaben einen Compliance-Hinweis erteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Standardantworten und Website-Texte zu Kundenrechten müssen die gesetzliche Haftung korrekt wiedergeben, sonst werden sie selbst zum Rechtsverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Auskunft über gesetzliche Kundenrechte im Beschwerdeprozess

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, s 13(i)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
Nach dem Einschreiten der Commerce Commission entschädigte Jetstar 2.692 Betroffene mit insgesamt 1.039.390 NZD.
Veröffentlicht
01.09.2025

Originalbetrag 2.250.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.08.2025 Strom- und Gasversorger mit mindestens 75.000 Kunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Energieversorger muss unwirksame Preiserhöhungen rückabwickeln DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Strom- und Gasversorger wollte trotz gegebener Preisgarantien Ende Juli 2022 einseitig Preiserhöhungen zum 1. September 2022 durchsetzen, beim Arbeitspreis oft um mehrere 100 %. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass er dabei gegen die Informations- und Transparenzpflichten des § 41 Abs. 5 EnWG verstoßen hat, die Erhöhungen daher unwirksam sind und er ab März 2023 widersprechenden Kunden trotzdem die höheren Preise abgerechnet hat; sie ordnete an, alle Anpassungen binnen sechs Monaten zurückzunehmen und rückabzuwickeln, und drohte ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an. Das OLG Düsseldorf bestätigte den Bescheid am 13. August 2026 (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisgarantien gelten auch in einer Energiekrise; einseitige Preiserhöhungen brauchen eine tragfähige Grundlage und eine einfache, verständliche Kundeninformation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Kundeninformation bei Preisänderungen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 13.08.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 41 Abs. 5 Satz 1 und 3 EnWG; § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 EnWG; OLG-Az. VI-5 Kart 2/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
14.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.08.2025 Petrogal, S.A.Portugal: 200.000 Euro gegen Petrogal wegen gelöschter Gesprächsaufzeichnungen u. a. PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Strom- und Gasanbieter Petrogal eine Gesamtgeldbuße von 400.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 200.000 EUR. Auslöser war ein Vorfall 2023, bei dem ein externer Dienstleister alle Gesprächsaufzeichnungen mit Kunden löschte, die älter als 30 Tage waren; hinzu kamen unbezahlte Entschädigungen, fehlerhafte Rechnungsangaben, mangelhafte Kundeninformation, verspätete Antworten auf telefonische Anfragen und nicht weitergeleitete Beschwerdebuch-Einträge.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufbewahrungspflichten gelten auch für Daten bei Dienstleistern; Löschroutinen externer Partner müssen vertraglich und technisch kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufbewahrungspflichten und Steuerung externer Dienstleister

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2020, RRC 2023, RQS 2021/2023 und Diretiva ERSE n.º 1/2018; Decreto-Lei n.º 134/2009; Decreto-Lei n.º 156/2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Zusammenarbeit, Behebung der Verstöße, Entschädigung des Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.08.2025 Finanzierungsgesellschaft (anonymisiert)CBUAE: 600.000 AED gegen Finanzierungsgesellschaft wegen Verbraucherschutzverstößen Vereinigte Arabische EmirateVerbraucherschutz und Onlinehandel 140.793 €

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) verhängte gegen eine nicht genannte Finanzierungsgesellschaft eine Geldbuße von 600.000 AED nach Art. 137 des Zentralbankgesetzes (Decretal Federal Law No. 14 of 2018). Prüfungen hatten ergeben, dass das Unternehmen die Market Conduct and Consumer Protection Regulations and Standards der Zentralbank nicht eingehalten hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verbraucherschutzregeln im Finanzsektor werden eigenständig geprüft und sanktioniert – nicht nur Geldwäsche-Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktverhalten und Verbraucherschutz bei Finanzierungsgesellschaften

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018; CBUAE Market Conduct and Consumer Protection Regulations and Standards
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
06.08.2025

Originalbetrag 600.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

01.08.2025 P&G Japan G.K. (P&Gジャパン合同会社)P&G Japan: Anordnung wegen unbelegter Anti-Schimmel-Werbung für Febreze-Produkt JapanIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

P&G Japan bewarb das Produkt „Febreze Anti-Schimmel fürs Bad“ (ファブリーズ お風呂用防カビ剤), unter anderem von April 2022 bis Mai 2023 auf der Verpackung, damit, dass bloßes Aufstellen im Badezimmer schwarzen Schimmel etwa sechs Wochen lang verhindere. Die eingereichten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, sodass die Werbung als irreführend galt; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Wirkung verspricht, muss belastbare Nachweise schon vor der Werbung haben; fehlen sie, gilt die Aussage als irreführend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirksamkeitsaussagen in der Werbung belegen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 und 2 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Veröffentlicht
01.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
31.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.07.2025 Giorgio Armani S.p.A., G.A. Operations S.p.A.AGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Armani-Gesellschaften wegen unzutreffender Ethikaussagen ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 3,5 Mio. €

Die Armani-Gesellschaften warben u. a. im Ethikkodex und auf ihrer Website mit Aussagen zu Ethik und sozialer Verantwortung, während die Herstellung einzelner Artikel direkt oder indirekt an teils illegal betriebene Werkstätten vergeben war, in denen Beschäftigte zu unzureichenden Löhnen, über die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten hinaus und unter mangelhaftem Gesundheits- und Arbeitsschutz arbeiteten. Die AGCM wertete die Aussagen als irreführend und verhängte gegen Giorgio Armani S.p.A. und G.A. Operations S.p.A. gesamtschuldnerisch 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ethik- und Nachhaltigkeitsversprechen gegenüber Kunden sind Werbeaussagen und müssen durch eine tatsächlich kontrollierte Lieferkette gedeckt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ethik- und Sozialaussagen gegenüber Kunden und Kontrolle der Lieferkette

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Der Grundbetrag von 5.000.000 Euro wurde auf 3.500.000 Euro gesenkt, weil G.A. Operations laut Unterlagen des Tribunale di Milano die Vorgaben des gerichtlich bestellten Verwalters umgesetzt und das Verfahren am 18. Februar 2025 vorzeitig abgeschlossen hatte.
Veröffentlicht
01.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.07.2025 „Билла България“ ЕООД (Billa Bulgaria)Billa bewirbt Öl mit 80 % Sonnenblumenöl als Olivenöl – 405.936 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangaben 207.555 €

Im Juni 2024 bewarb die Handelskette das Produkt „Маслиново масло екстра върджин 20% – Basso Blend“ auf Website, im Radio, im Fernsehen und online so, dass das Olivenöl im Vordergrund stand, obwohl es zu 80 % aus Sonnenblumenöl bestand. Die KZK leitete das Verfahren von Amts wegen ein, wertete die Werbung als irreführend (Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK) und verhängte 0,032 % des Umsatzes 2024, also 405.936 Lewa.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung darf den Anteil einer hochwertigen Zutat nicht so herausstellen, dass Kunden über die Zusammensetzung getäuscht werden – die Verantwortung liegt beim Werbenden, nicht bei der Agentur.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktwerbung und Kennzeichnung von Zusammensetzungen

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 405.936 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.06.2025 Farringdon Energy Limited (Handelsname Champion Energy)Ofgem: 214.580 GBP gegen Farringdon Energy wegen Abbuchungen ohne Belieferung Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 251.766 €

Ofgem stellte fest, dass der Gewerbestromanbieter keine robusten, dokumentierten Prozesse hatte – sie beruhten auf dem Wissen eines einzigen Beschäftigten – und deshalb Lastschriften von Kunden einzog, die er nicht oder nicht mehr belieferte; 25 Kunden entstand ein Schaden von rund 175.000 GBP. Nach einer vorläufigen Anordnung vom Mai 2024 bestätigte die Behörde eine Geldbuße von 223.676 GBP, von der sie 9.096 GBP bereits geleistete Kulanzzahlungen abzog, sodass 214.580 GBP zu zahlen sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinstunternehmen brauchen dokumentierte Prozesse – Wissen, das nur ein Beschäftigter hat, ist keine Compliance.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dokumentierte Prozesse statt Wissen in einem Kopf

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) für die Gas and Electricity Markets Authority
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Condition 4A.1 der Stromversorgungslizenz; section 27A Electricity Act 1989
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen nach der vorläufigen Anordnung; Anrechnung bereits geleisteter Kulanzzahlungen von 9.096 GBP.
Veröffentlicht
19.06.2025

Originalbetrag 214.580 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.06.2025 Grupa OLX sp. z o.o.UOKiK: 28,4 Mio. Złoty gegen OLX wegen irreführendem Bewertungssystem PolenGefälschte Bewertungen 6,66 Mio. €

Auf OLX.pl konnten von November 2020 bis Juli 2024 auch Nutzer ohne Kauf Verkäufer bewerten, Käufer mit mehreren Käufen konnten nicht alle Verkäufer bewerten, und ein gewichteter Algorithmus hob positive Bewertungen an und stufte unterdurchschnittliche Werte als positiv ein; Einzelbewertungen waren nicht einsehbar. UOKiK verhängte mit Entscheidung DOZIK-2/2025 rund 28,4 Mio. PLN; OLX hat das System inzwischen auf Durchschnittswerte verifizierter Käufer umgestellt. Die Entscheidung war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig; OLX kann Rechtsmittel beim Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz einlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Bewertungsschnitt muss zeigen, was er verspricht – wer gewichtet, umstuft oder Nicht-Käufer zulässt, muss das offenlegen.

Behörde / Gericht
Präsident des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Gesetz über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz; Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Bewertungssystem zum 31.07.2024 umgestellt.
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 28.420.869 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.06.2025 Svea Finance AS200.000 Euro Bußgeld gegen Svea Finance wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 entsprachen die internen Regeln von Svea Finance zur Verbraucherkreditvergabe nicht dem Gesetz (50.000 Euro), und das Unternehmen schloss Kreditverträge ohne Prüfung aller vorgeschriebenen Bonitätskomponenten (150.000 Euro). Insgesamt 200.000 Euro Geldbuße in zwei Ordnungswidrigkeiten. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bonitätsprüfungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Faktoren abdecken – Lücken in internen Richtlinien werden eigenständig sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 98 Abs. 2 und § 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.06.2025 AmazonAmazon sagt der CMA schärferes Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Vereinigtes KönigreichGefälschte Bewertungen Anordnung

Nach einer Untersuchung zu gefälschten Bewertungen und „Katalogmissbrauch“ (Übertragung guter Bewertungen auf fremde Produkte) verpflichtete sich Amazon gegenüber der CMA, solche Bewertungen schnell zu erkennen und zu entfernen, verstoßende Händler bis hin zum Verkaufsverbot zu sanktionieren und einfache Meldewege einzurichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bewertungen veröffentlicht, muss aktive Prozesse gegen Fälschungen und Bewertungsübertragung vorhalten.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Enterprise Act 2002, Part 8 (Verpflichtungszusagen nach altem Durchsetzungsregime)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
Veröffentlicht
06.06.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.05.2025 OTP banka d.d.Kroatien: 117.070 EUR gegen OTP banka wegen fehlender Angaben in Kreditverträgen KroatienVerbraucherschutz und Onlinehandel 117.070 €

Auf Antrag der Hrvatska narodna banka verurteilte das Općinski prekršajni sud u Zagrebu die OTP banka d.d. wegen neun Ordnungswidrigkeiten nach Verbraucherkredit-, Wohnimmobilienkredit-, Kreditinstituts- und Verbraucherschutzrecht, unter anderem weil in Verbraucherkreditverträgen zwischen September 2021 und Dezember 2022 Angaben zum Gesamtbetrag, zu den Annahmen für den effektiven Jahreszins und zur Aufsichtsbehörde fehlten. Die Bank erhielt Geldbußen von zusammen 117.070 EUR; das Urteil ist seit 18. Juli 2025 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertragsvorlagen für Verbraucherkredite sollten regelmäßig gegen die gesetzlichen Pflichtangaben geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben in Verbraucherkreditverträgen

Behörde / Gericht
Općinski prekršajni sud u Zagrebu (auf Antrag der Hrvatska narodna banka)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 26, 27 Zakon o potrošačkom kreditiranju; Art. 361.b Zakon o kreditnim institucijama; Art. 41 Zakon o stambenom potrošačkom kreditiranju; Art. 138 Zakon o zaštiti potrošača
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.05.2025 GT Ecom B.V.ACM: 90.000 Euro gegen Dropshipper GT Ecom wegen verschwiegenen Versands aus China NiederlandeInformationspflichten im Onlinehandel 90.000 €

GT Ecom B.V. informierte Käufer auf der Website wolffashion.de vor dem Kauf nicht klar darüber, dass die Ware direkt vom Hersteller aus China geliefert wird und Rücksendungen nach China gehen müssen. Die ACM hielt 100.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren auf 90.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Onlinehändler müssen Lieferweg, Lieferzeit und Rücksendeadresse vor dem Kauf klar angeben, gerade beim Direktversand aus Drittstaaten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationspflichten im Dropshipping

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 8.2a Abs. 1 Whc i. V. m. Art. 6:230m Abs. 1 lit. g und h BW
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
10 % Nachlass für Anerkenntnis, Beendigung der Verstöße und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren.
Veröffentlicht
08.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.04.2025 Bondora ASBondora muss 200.000 Euro wegen Verstoß gegen verantwortungsvolle Kreditvergabe zahlen EstlandVerbraucherschutz und Onlinehandel 200.000 €

Vom 6. Dezember 2023 bis 24. Februar 2024 schloss Bondora Verbraucherkreditverträge, ohne alle gesetzlich vorgesehenen Kriterien zu prüfen und sich von der Rückzahlungsfähigkeit zu überzeugen. Die Finanzaufsicht verhängte im Ordnungswidrigkeitenverfahren 200.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Kreditentscheidungen entbinden nicht von der vollständigen gesetzlichen Bonitätsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 99 Abs. 2 KAVS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.04.2025 African Bank LimitedAfrican Bank: 700.000 ZAR für Kreditwerbung als „Investment“ in sozialen Medien SüdafrikaIrreführende Werbung und Preisangaben 32.753 €

Eine Social-Media-Kampagne der Bank vom Dezember 2023 (#KeFestive) mit einer bekannten Persönlichkeit stellte Privatkredite als Investition dar; die Behörde wertete das als sachlich falsch und irreführend und stellte zudem Mängel im Freigabeprozess für Werbung fest. Von der Geldbuße über 700.000 ZAR wurden 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt; 500.000 ZAR hat die Bank gezahlt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für Kreditprodukte – auch mit bekannten Persönlichkeiten – braucht eine fachkundige, dokumentierte Freigabe, die den Produktcharakter korrekt darstellt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbefreigabe und Influencer-Marketing bei Finanzprodukten

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Sections 6(1), 6(3)(a), 6(3)(b) und 6(9) Conduct Standard 3 of 2020 (Banks)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation während der Untersuchung und zügige Abhilfemaßnahmen; 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Bank den Conduct Standard einhält.
Veröffentlicht
22.04.2025

Originalbetrag 700.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen ÖsterreichInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots ItalienIrreführende Werbung und Preisangaben 7 Mio. €

Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.03.2025 Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Auflagen für Gaslieferanten nach Lieferstopp für 350.000 Haushalte DeutschlandVerbraucherschutz und Onlinehandel Anordnung

Ein Gaslieferant hatte im Dezember 2021 die Belieferung von rund 350.000 Haushaltskunden ohne Ankündigung eingestellt und die Verträge rückwirkend gekündigt. Als er 2023 den Betrieb wieder aufnehmen wollte, machte die Bundesnetzagentur dies wegen fortbestehender Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung von Auflagen abhängig: bis Frühjahr 2028 nur schrittweiser Aufbau des Kundenstamms, Vorlage testierter Jahresabschlüsse 2023 bis 2026 und Anzeige von Änderungen bei Beschaffung, Tarifen und AGB bis Ende 2027, bei Verstößen Zwangsgelder bis 100.000 Euro. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 23. Juli 2026 zurück; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Haushaltskunden abrupt die Belieferung entzieht, muss mit jahrelangen Auflagen rechnen, weil die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung dauerhaft geprüft wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenpflichten gegenüber Haushaltskunden in Energiekrisen

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 23.07.2026)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
EnWG – Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferant wegen Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung (Auflagen mit Zwangsgeldandrohung); OLG-Az. VI-5 Kart 1/26 [V]
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßgeblich war die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung; nach den Feststellungen des Gerichts zeigte sie keine Einsicht und regulierte die Schäden der Kunden nur unzureichend.
Veröffentlicht
23.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.03.2025 Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A.Portugal: 90.000 Euro gegen Gold Energy wegen Wechseln ohne Zustimmung PortugalVerbraucherschutz und Onlinehandel 90.000 €

Die Energieregulierungsbehörde ahndete 25 Ordnungswidrigkeiten von Gold Energy mit einer Gesamtgeldbuße von 180.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 90.000 EUR. Dazu gehörten 15 Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung, fehlende Hinweise auf den Sozialtarif in Verträgen, unvollständige und falsch berechnete Rechnungen, eine unzulässige Stromabschaltung, Preiserhöhungen ohne 30-tägige Vorankündigung sowie Falschinformationen gegenüber Verbrauchern als unlautere Geschäftspraxis.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsziele dürfen nie dazu führen, dass Kunden ohne nachweisbare Zustimmung gewechselt oder falsch informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lieferantenwechsel, Rechnungsangaben und unlautere Geschäftspraktiken im Energievertrieb

Behörde / Gericht
Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023 und Portaria n.º 348/2017; Art. 7 und 8 Decreto-Lei n.º 57/2008 (unlautere Geschäftspraktiken) i. V. m. RJCE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Geständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, Entschädigung der Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.02.2025 Allianz Australia Insurance Limited; AWP Australia Pty LtdAllianz und AWP: 16,8 Mio. AUD Geldstrafen wegen irreführender Reiseversicherungsangaben AustralienIrreführende Werbung und Preisangaben 10 Mio. €

Zwischen 2016 und 2018 veröffentlichten Allianz Australia und die für Allianz tätige Vertriebs- und Verwaltungsgesellschaft AWP im Internet Angaben zu Reiseversicherungen, die Höchstleistungen nannten, ohne ausreichend auf Unterlimits, Bedingungen und Ausschlüsse hinzuweisen. Das Gericht verurteilte Allianz in sechs Fällen zu je 2,25 Mio. AUD (13,5 Mio. AUD) und AWP in einem Fall zu 3,3 Mio. AUD, jeweils nach 25 % Nachlass für frühe Schuldbekenntnisse. 781 Kunden hatten zuvor Entschädigungen von zusammen 1.264.864 AUD erhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine eingesparte Rechtsprüfung von Webinhalten kann ein Vielfaches an Strafen und Entschädigungen kosten; Produktwerbung braucht eine verbindliche Freigabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rechtliche Prüfung von Produktinformationen und Werbeseiten vor der Veröffentlichung

Behörde / Gericht
Supreme Court of New South Wales (Anklage des Commonwealth Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der ASIC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
ss 1041E(1), 1311(1) Corporations Act 2001 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Schuldbekenntnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt, freiwillige Offenlegung, volle Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und Entschädigung der betroffenen Kunden.
Haftung von Führungskräften
Ein General Manager lehnte 2016 eine externe rechtliche Prüfung der Website für geschätzt 25.000 bis 30.000 AUD ab; das Gericht sah die Ursache der Verstöße im Unwillen, für eine ausreichende Aufsicht Geld auszugeben.
Veröffentlicht
28.02.2025

Originalbetrag 16.800.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.02.2025 Медицински център „Люлин Мед“ ООДMC Ljulin Med gab Praxis als Filiale der Militärmedizinischen Akademie aus – 9.236 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangaben 4.722 €

Nach einem Hinweis der Militärmedizinischen Akademie (VMA) stellte die KZK fest, dass das Zentrum seine gynäkologische Praxis mit Schildern „МЦ „ЛЮЛИН МЕД“ АГ – ВМА ФИЛИАЛ“ und entsprechenden Online-Angaben als VMA-Filiale darstellte. Wegen Irreführung (Art. 31 ZZK) verhängte sie 0,4 % des Umsatzes 2023, also 9.236 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kooperationen mit renommierten Einrichtungen dürfen in Beschilderung und Online-Profilen nicht als Zugehörigkeit dargestellt werden.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 31 ZZK (Irreführung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen

Originalbetrag 9.236 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.01.2025 GoogleGoogle sagt der CMA härteres Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Vereinigtes KönigreichGefälschte Bewertungen Anordnung

Google verpflichtete sich gegenüber der CMA, gefälschte Bewertungen besser zu erkennen und zu entfernen, Wiederholungstäter weltweit zu sperren, Unternehmensprofilen mit manipulierten Bewertungen Warnhinweise zu geben und die Bewertungsfunktion zu deaktivieren sowie einfache Meldewege einzurichten; die CMA überwacht die Umsetzung drei Jahre lang.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unternehmen, die Bewertungen kaufen, riskieren sichtbare Warnhinweise und den Verlust ihrer Bewertungen auf Plattformen.

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Britisches Verbraucherschutzrecht (Verpflichtungszusagen)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
Veröffentlicht
24.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.01.2025 Banco di Desio e della Brianza S.p.A.Banca d'Italia: 480.000 EUR gegen Banco di Desio wegen Mängeln bei der Kundentransparenz ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandel 480.000 €

Die Banca d'Italia belegte die Banco di Desio e della Brianza S.p.A. mit einer Geldbuße von 480.000 EUR nach Art. 144 TUB. Eine Prüfung vom 02.10. bis 15.12.2023 ergab Mängel in Organisation und Kontrollen bei der Einhaltung der Transparenz- und Fairnessregeln gegenüber Kunden, unter anderem zu Art. 117-bis, 126-septies und 126-quinquiesdecies ff. TUB; die Korrekturmaßnahmen der Bank wurden berücksichtigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transparenzpflichten gegenüber Kunden brauchen eigene Kontrollen in der Organisation; fehlen sie, sanktioniert die Aufsicht die Bank selbst dann, wenn einzelne Fehler später korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz und faire Behandlung von Bankkunden

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 127 Abs. 01 TUB i. V. m. Art. 117-bis, 126-septies und 126-quinquiesdecies bis 126-septiesdecies TUB; Transparenzbestimmungen der Banca d'Italia vom 29.07.2009; Art. 144 TUB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Korrekturmaßnahmen der Bank flossen in die Bemessung ein.
Veröffentlicht
14.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.01.2025 Equifax Inc. und Equifax Information Services LLCCFPB: Equifax zahlt 15 Mio. USD wegen mangelhafter Prüfung von Auskunftsreklamationen USAVerbraucherschutz und Onlinehandel 14,6 Mio. €

Nach Feststellung der CFPB prüfte Equifax Reklamationen gegen Einträge in Kreditauskünften nicht ordnungsgemäß, ließ gelöschte Einträge wieder aufleben, informierte Verbraucher unzureichend über die Ergebnisse und sperrte auf Identitätsdiebstahl beruhende Einträge nicht wie vorgeschrieben (Fair Credit Reporting Act). Zudem verkaufte das Unternehmen fehlerhafte Kredit-Scores, nachdem Testcode in einen Produktivserver gelangt war; die Anordnung verhängt 15 Mio. USD Geldbuße. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenkorrekturen müssen dauerhaft wirken und Software-Änderungen dürfen nur geprüft in Produktivsysteme gelangen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Reklamationsbearbeitung und Änderungsmanagement bei Auskunfteidaten

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Fair Credit Reporting Act (15 U.S.C. §§ 1681c, 1681e, 1681i); Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.01.2025

Originalbetrag 15.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.01.2025 Block, Inc. (Cash App)CFPB: Block (Cash App) muss mindestens 130 Mio. USD wegen Betrugsabwehr zahlen USAVerbraucherschutz und Onlinehandel 53,5 Mio. €

Die CFPB stellte fest, dass Block bei Cash App Betrug nicht wirksam verhinderte und aufarbeitete, Reklamationen und Rückbuchungen unlauter behandelte, keinen wirksamen Kundendienst bot, Nutzer über den Schutz vor unautorisierten Überweisungen täuschte und Fehlerbehebungspflichten nach dem Electronic Fund Transfer Act und Regulation E verletzte. Die Anordnung verhängt 55 Mio. USD Geldbuße und verlangt 75 Mio. USD für Wiedergutmachung, die auf bis zu 120 Mio. USD steigen kann (insgesamt bis zu 175 Mio. USD). Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsdienste müssen Betrugsmeldungen erreichbar entgegennehmen und fristgerecht prüfen – Werbeversprechen zur Sicherheit werden daran gemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Betrugsmeldungen und Reklamationen in Zahlungs-Apps

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Consumer Financial Protection Act of 2010 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536); Electronic Fund Transfer Act und Regulation E (12 C.F.R. §§ 1005.6, 1005.7, 1005.11, 1005.13, 1005.18)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.01.2025

Originalbetrag 55.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.01.2025 GGL Projects, Inc. (Sitejabber)Sitejabber: Bewertungsplattform zählte Bewertungen vor Erhalt der Ware USAGefälschte Bewertungen Anordnung

Laut FTC sammelte die KI-gestützte Bewertungsplattform für ihre Geschäftskunden Sternebewertungen schon beim Kauf, bevor Kundinnen und Kunden Produkt oder Leistung erhalten hatten, und blähte damit Durchschnittswerte und Bewertungszahlen auch in Suchmaschinen-Ergebnissen auf. Die FTC erließ eine endgültige Vergleichsanordnung, die solche Falschdarstellungen untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen, die vor der Nutzung abgegeben wurden, dürfen nicht als Erfahrungsbewertungen in Durchschnittswerte einfließen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.01.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

31.12.2024 Grubhub Inc. und Grubhub Holdings Inc.FTC und Illinois: Grubhub zahlt 25 Mio. USD wegen versteckter Liefergebühren USAIrreführende Werbung und Preisangaben 24,1 Mio. €

FTC und Generalstaatsanwaltschaft Illinois warfen dem Lieferdienst vor, Kunden über die Lieferkosten getäuscht und ihnen Konten und Guthaben gesperrt, Fahrern überhöhte Verdienstmöglichkeiten versprochen und Restaurants ohne deren Zustimmung gelistet zu haben. Die gerichtliche Anordnung setzt 140 Mio. USD fest, die bis auf eine Zahlung von 24,8 Mio. USD an die FTC ausgesetzt sind; hinzu kommen 200.000 USD an Illinois (zusammen 25 Mio. USD). Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen Endpreise von Anfang an vollständig zeigen und dürfen Partner nur mit deren Zustimmung listen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesamtpreisangaben und Verdienstversprechen auf Plattformen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC) und Attorney General of Illinois
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act; Impersonation Rule (16 C.F.R. Part 461); Illinois Consumer Fraud and Deceptive Business Practices Act (815 ILCS 505); Illinois Uniform Deceptive Trade Practices Act (815 ILCS 510)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
17.12.2024

Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.12.2024 Provident Financial s.r.o.ČNB: 8 Mio. CZK gegen Provident Financial wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandel 318.383 €

Nach Widerspruch gegen einen Strafbefehl verhängte die ČNB gegen den Nichtbanken-Verbraucherkreditgeber Provident Financial eine Geldbuße von 8.000.000 CZK. Die Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei den Produkten „Půjčka Provident“ und „Půjčka Creditea“ ließen von Oktober 2021 bis Oktober 2022 unter anderem unbelegte oder überhöhte Einkommensangaben, unzureichend ermittelte oder gar nicht berücksichtigte Ausgaben und zu niedrig angesetzte Verbindlichkeiten zu, und in sämtlichen geprüften Verträgen (53 bzw. 25) vergab das Unternehmen Kredite ohne ausreichende Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der Bankrat der ČNB wies den Rechtsbehelf am 15. Mai 2025 ab und bestätigte die Entscheidung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen Einkommen, Ausgaben und bestehende Schulden belegbar und vollständig erfassen; vereinfachte Modelle, die Belastungen ausblenden, sind ein Aufsichtsrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortungsvolle Kreditvergabe und Prüfung von Einkommen und Ausgaben

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit. c, § 86 Abs. 1, § 148 Abs. 1 lit. b, § 154 Abs. 1 lit. e und Abs. 3 lit. c Zákon č. 257/2016 Sb. (Verbraucherkreditgesetz, Fassung bis 31. 12. 2023)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.12.2024 Rytr LLCFTC verbietet KI-Bewertungsgenerator von Rytr – Anordnung ein Jahr später aufgehoben USAGefälschte Bewertungen aufgehoben

Laut FTC-Beschwerde bot der KI-Schreibdienst eine Funktion „Testimonial & Review“, die aus knappen, allgemeinen Angaben detaillierte Kundenbewertungen mit frei erfundenen Einzelheiten erzeugte; einzelne Nutzer erstellten damit hunderte bis zehntausende Bewertungen. Mit der endgültigen Vergleichsanordnung (3:2 Stimmen) untersagte die FTC Rytr jeden Dienst zur Erzeugung von Bewertungen. Am 22.12.2025 hob die FTC die Anordnung mit Zustimmung von Rytr wieder auf (2:0 Stimmen): Die in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen trügen keinen Verstoß gegen Section 5 FTC Act, und die Anordnung belaste die KI-Innovation unangemessen, entgegen der KI-Verfügung und dem KI-Aktionsplan der Trump-Regierung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Im Fall Rytr sah die FTC im bloßen Anbieten eines KI-Schreibwerkzeugs letztlich keinen Verstoß – wer mit KI erzeugte Bewertungen veröffentlicht, bleibt aber für deren Echtheit verantwortlich.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act (Mittel zur Täuschung bereitgestellt)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
18.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.12.2024 GymBeam s.r.o.; Gymbeam Hungary Kft.GymBeam: 100 Mio. HUF für unzulässige Gesundheitsversprechen bei Nahrungsergänzung UngarnIrreführende Werbung und Preisangaben 244.230 €

Der Händler von Nahrungsergänzungsmitteln warb massenhaft mit verbotenen Heil- und nicht zugelassenen Gesundheitsaussagen, suggerierte mit durchgestrichenen Preisen falsche Rabatte und informierte nicht über die Prüfung von Kundenbewertungen. Nach Anerkenntnis und Zusage eines Compliance-Programms mit Schulungen verhängte die Behörde 100 Mio. HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produkttexte im Onlineshop sind Werbung – Content-Teams brauchen die Liste der zugelassenen Health Claims.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Werbeaussagen bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Verbot unlauterer Geschäftspraktiken; EU-Health-Claims-Verordnung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Anerkenntnis, Rechtsmittelverzicht und Compliance-Programm mit internen Schulungen und Beitritt zum Werbe-Selbstkontrollgremium.
Veröffentlicht
17.12.2024

Originalbetrag 100.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.12.2024 Salva Kindlustuse ASSalva Kindlustus: 10.000 Euro wegen Kfz-Versicherungswerbung ohne Pflichthinweis EstlandIrreführende Werbung und Preisangaben 10.000 €

Der Versicherer ließ über Europark Estonia Werbung für die Kfz-Haftpflichtversicherung schalten, der der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Versicherungsbedingungen fehlte, und gab auf Policen fälschlich an, die Verträge seien über einen registrierten Versicherungsagenten geschlossen worden. Geldbuße 10.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertriebspartner für Werbung und Vertragsschluss einsetzt, muss deren Pflichtangaben und Registrierung selbst kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben in Finanzwerbung; Vertriebspartner-Steuerung

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 254 Abs. 2 KindlTS (Versicherungstätigkeitsgesetz); Werbegesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.11.2024 Kiwibank LimitedKiwibank: 1,5 Mio. NZD Geldstrafe für systematisch falsch umgesetzte Konditionen NeuseelandIrreführende Werbung und Preisangaben 835.189 €

Die Bank bekannte sich in 21 Anklagepunkten nach dem Fair Trading Act schuldig, weil sie Kunden zugesagte Leistungen über Jahre nicht zu den vereinbarten Bedingungen erbrachte, etwa Rabatte und zinsfreie Zeiträume aus Paketvereinbarungen, richtig berechnete Raten, den Übergang zur Tilgung nach tilgungsfreien Phasen und korrekte Gebühren. Rund 35.000 Kunden wurden insgesamt 6,8 Mio. NZD zu viel berechnet; das Auckland District Court verhängte am 26. November 2024 eine Geldstrafe von 1,5 Mio. NZD. Ursache waren laut Commerce Commission Fehler in den elektronischen Systemen und fehlende Qualitätskontrollen, ob Beschäftigte die Abläufe kannten und einhielten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugesagte Konditionen müssen in den Systemen korrekt abgebildet und durch Qualitätskontrollen überwacht werden; Systemfehler entlasten nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Korrekte Umsetzung zugesagter Konditionen in Bankprozessen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Auckland District Court (Anklage: Commerce Commission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Fair Trading Act 1986, ss 13(i), 40(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank hatte die Fehler selbst entdeckt und gemeldet und erstattet Kunden schrittweise 9,2 Mio. NZD.
Veröffentlicht
27.11.2024

Originalbetrag 1.500.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Geldbuße für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien (angefochten) SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 107,8 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen Ryanair eine Geldbuße von 107.775.777 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, der Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, einer nach Auffassung des Ministeriums überhöhten Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Die Geldbuße war Teil eines Sanktionspakets von insgesamt 179 Mio. Euro gegen fünf Billigfluggesellschaften. Ryanair hat dagegen Klage vor dem Tribunal Superior de Justicia de Madrid erhoben, das die Vollstreckung im Juni 2025 gegen Sicherheitsleistung aussetzte; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Geldbuße wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise SpanienIrreführende Werbung und Preisangaben 39,3 Mio. €

Im selben Sanktionspaket gegen Billigfluggesellschaften erhielt Vueling eine Geldbuße von 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und nach Auffassung des Ministeriums irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Entscheidung war gerichtlich anfechtbar; ob sie rechtskräftig ist, ist nicht bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.11.2024 E.ON NextOfgem: E.ON Next zahlt 14,5 Mio. GBP wegen fehlender Schlussrechnungen für Prepaid-Kunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 17,4 Mio. €

Wegen eines Fehlers im Abrechnungssystem erhielten ehemalige Prepayment-Kunden von E.ON Next zwischen Februar 2021 und September 2023 keine fristgerechten Schlussrechnungen; betroffen waren über 248.000 Kundenkonten, Guthaben wurden nicht erstattet und vorgeschriebene Entschädigungen nicht gezahlt. Nach Selbstanzeige zahlte das Unternehmen insgesamt 14,5 Mio. GBP (4,7 Mio. Guthabenerstattungen, 6,6 Mio. Entschädigungen nach den Guaranteed Standards of Performance und 3,2 Mio. zusätzliche Ausgleichszahlungen) und erließ außerdem Schulden von fast 150.000 ehemaligen Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abrechnungsfehler bei ausscheidenden Kunden summieren sich schnell zu Millionenbeträgen – Schlussrechnung und Guthabenerstattung gehören unter automatisierte Kontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abrechnungs- und Erstattungspflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Condition 27.17 der Gas- und Stromversorgungslizenzen; Guaranteed Standards of Performance Regulations
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, sehr gute Mitwirkung im Compliance-Verfahren und das bisherige Verhalten des Unternehmens wurden bei der Höhe des Ausgleichs berücksichtigt; die Abrechnungssysteme wurden korrigiert.
Veröffentlicht
20.11.2024

Originalbetrag 14.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.11.2024 Opus Energy LimitedOfgem: Opus Energy zahlt 7,08 Mio. GBP nach Überberechnung von Geschäftskunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 8,48 Mio. €

Opus Energy zeigte selbst an, dass zwei Fehler im Abrechnungssystem zwischen 2003 und 2023 bei 87.825 Geschäftskundenkonten zu Überberechnungen geführt hatten, etwa durch falsche Tarife oder doppelt abgerechnete Zeiträume. Ofgem stellte Verstöße gegen die Lizenzbedingungen zur fairen Behandlung, zur operativen Leistungsfähigkeit und zur Abrechnung nach Zählerstand fest; Opus zahlt ein Paket von insgesamt 7.077.077 GBP, bestehend aus 3.914.531 GBP Rückerstattungen, 1.597.058 GBP Inflationsausgleich, 1.304.555 GBP Kulanzzahlungen und 260.933 GBP für den freiwilligen Ausgleichsfonds der Energiewirtschaft.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abrechnungssysteme brauchen regelmäßige Audits – kleine Einzelfehler wachsen über Jahre zu Millionenbeträgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abrechnungsqualität und Kontrolle von IT-Systemen

Behörde / Gericht
Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Standard Licence Conditions 0A, 4A und 21B der Gas- und Stromversorgungslizenzen
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, volle Kooperation und rasche Behebung; laut Ofgem wäre das Paket sonst höher ausgefallen.
Veröffentlicht
13.11.2024

Originalbetrag 7.077.077 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.10.2024 Goldman Sachs Bank USACFPB: Goldman Sachs Bank USA zahlt 64,8 Mio. USD wegen Mängeln bei der Apple Card USAVerbraucherschutz und Onlinehandel 41,8 Mio. €

Als kartenausgebende Bank der Apple Card bestätigte und entschied Goldman Transaktionsreklamationen nach Feststellung der CFPB nicht fristgerecht, meldete bestrittene Beträge vorzeitig an Auskunfteien und prüfte Reklamationen unzureichend (Truth in Lending Act, Regulation Z); die Karte startete, obwohl der Vorstand kurz zuvor gewarnt worden war, das Reklamationssystem sei nicht voll einsatzbereit. Zudem erweckte die Bank den irreführenden Eindruck, Gerätekäufe würden automatisch in zinsfreie Ratenzahlung überführt; die Anordnung verlangt 19,8 Mio. USD Wiedergutmachung und 45 Mio. USD Geldbuße. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Produkt darf nicht starten, solange gesetzlich vorgeschriebene Reklamationsprozesse nicht funktionieren – auch nicht auf Druck eines Partners.

Bezug zu Schulung und Awareness

Produktstart erst nach Freigabe der Beschwerde- und Reklamationsprozesse

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Truth in Lending Act und Regulation Z; Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Die CFPB hebt hervor, dass der Vorstand vier Tage vor dem Start der Karte vor der fehlenden Einsatzbereitschaft des Reklamationssystems gewarnt worden war.
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.10.2024 Apple Inc.CFPB: Apple zahlt 25 Mio. USD Geldbuße wegen Apple-Card-Reklamationen und Ratenkauf USAIrreführende Werbung und Preisangaben 23,2 Mio. €

Apple leitete nach Feststellung der CFPB Reklamationen von Apple-Card-Nutzern teils nicht an die kartenausgebende Bank Goldman Sachs weiter und gestaltete Werbung und Bestellablauf so, dass Kunden irrig annahmen, Gerätekäufe würden automatisch in zinsfreie Raten (Apple Card Monthly Installments) aufgeteilt. Die Anordnung verhängte 25 Mio. USD Geldbuße; im September 2025 beendete die CFPB sie vorzeitig, nachdem die Geldbuße gezahlt war. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Technologiepartner Kundenoberflächen für ein Finanzprodukt gestaltet, haftet selbst für irreführende Abläufe und liegen gebliebene Reklamationen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung von Technologiepartnern für Kundenprozesse bei Finanzprodukten

Behörde / Gericht
Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536) – unlautere, irreführende und missbräuchliche Praktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.10.2024 Volkswagen Financial Services (UK) LimitedFCA: 5,4 Mio. Pfund gegen Volkswagen Financial Services (UK) wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsschwierigkeiten Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandel 6,48 Mio. €

Die FCA verhängte gegen den Autofinanzierer Volkswagen Financial Services (UK) Limited eine Geldbuße von 5.397.600 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte das Unternehmen zwischen Januar 2017 und Juli 2023 Kunden in finanziellen Schwierigkeiten nicht fair, berücksichtigte ihre individuelle Lage unzureichend und nahm teils Fahrzeuge zurück, auf die Kunden für ihre Arbeit angewiesen waren; auch Beschwerden wurden nicht angemessen erkannt. Mindestens 109.589 Kunden waren betroffen oder gefährdet. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
FCA Principles 3, 6 und 7; CONC 7.2.1R, 7.3.4R, 7.3.9R, 7.3.14R(1); DISP 1.3.1R; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 5.397.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.10.2024 eine britische PrivatkundenbankFCA: 10,9 Mio. Pfund gegen britische Privatkundenbank wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsrückstand Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 13 Mio. €

Die FCA verhängte gegen eine britische Privatkundenbank eine Geldbuße von 10.910.500 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte die Bank zwischen Juni 2014 und März 2020 Privatkunden, die mit Hypotheken, Krediten, Kreditkarten oder Überziehungen in Rückstand gerieten oder in finanzielle Schwierigkeiten kamen, teils unfair, auch potenziell schutzbedürftige Kunden. 232.849 Kunden erlitten einen Schaden oder waren gefährdet; das Unternehmen zahlte rund 99,9 Mio. Pfund Entschädigung. Dieses Verfahren ist unabhängig von der Buße gegen das Unternehmen wegen der IT-Migration 2018. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
FCA Principles 3 und 6; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 10.910.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.10.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.09.2024 ein US-amerikanischer Vermieter von EinfamilienhäusernVermieter zahlt 48 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen versteckter Pflichtgebühren USAIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 43 Mio. €

Laut FTC bewarb der große US-Vermieter von Einfamilienhäusern Monatsmieten ohne verpflichtende Zusatzgebühren (etwa für Smart-Home-Technik oder Nebenkostenverwaltung), die sich auf über 1.700 USD im Jahr summieren konnten und erst im Mietvertrag auftauchten; weitere Vorwürfe betrafen einbehaltene Kautionen und Räumungen. Im Vergleich zahlt der Vermieter 48 Mio. USD für Rückerstattungen und muss Pflichtgebühren in den beworbenen Preis einrechnen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unvermeidbare Gebühren gehören in den ersten beworbenen Preis, nicht in die Vertragsunterlagen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
24.09.2024

Originalbetrag 48.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.09.2024 ein tschechischer VersichererČNB: 5 Mio. CZK gegen Versicherer – Ausländerpolicen gegen Kundenbedarf verlängert TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 199.021 €

Die ČNB verhängte gegen einen Versicherer eine Geldbuße von 5.000.000 CZK nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrieb. Der Versicherer verlängerte zwischen August 2021 und März 2022 in 632 Fällen Reisekrankenversicherungen für Ausländer, obwohl diese Policen den Kunden nicht mehr zur Erfüllung der Aufenthaltsvoraussetzungen dienen konnten, weil in diesem Zeitraum nur ein einziger anderer Versicherer solche Versicherungen für diesen Zweck anbieten durfte. Der Bankrat der ČNB bestätigte die Entscheidung am 30. Januar 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ändert sich die Rechtslage für ein Produkt, müssen Vertrieb und Verlängerungsprozesse sofort prüfen, ob es den Zweck des Kunden noch erfüllt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bedarfsgerechter Vertrieb im besten Interesse des Kunden

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 72 Abs. 1, § 114 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 lit. a Zákon č. 170/2018 Sb. (ZDPZ, Fassung bis 28. 5. 2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 5.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.09.2024 ein bulgarisches KleinstunternehmenBulgarisches Kleinstunternehmen täuscht Erfahrung mit Bildungsmessen vor – 1.360 Lewa BulgarienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 695 €

Das Unternehmen erweckte gegenüber Universitäten und Schulen den Eindruck langjähriger Erfahrung mit internationalen Bildungsmessen und angeblich bevorstehender Touren, obwohl es solche Veranstaltungen tatsächlich nicht durchgeführt hatte; es stützte sich dabei auf die Beziehungen zum antragstellenden Unternehmen. Die KZK wertete das über mehr als eineinhalb Jahre als schwere Irreführung (Art. 31 ZZK) und verhängte 8 % des Umsatzes 2023 (17.000 Lewa), also 1.360 Lewa, plus Kostenerstattung von 6.000,26 Lewa.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kleinstunternehmen haften für Referenzen und Erfahrungsangaben – geliehene Erfolgsgeschichten sind Irreführung.

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 31 ZZK (Irreführung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 1.360 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.08.2024 ein zyprischer CFD-AnbieterFCA: 276.100 Pfund gegen zyprischen CFD-Anbieter wegen unfairer Behandlung von CFD-Kunden Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 322.140 €

Die FCA verhängte gegen einen zyprischen CFD-Anbieter eine Geldbuße von 276.100 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA drängten Kundenbetreuer der Firma zwischen Januar und April 2021 oft unerfahrene britische Privatkunden zum Handel mit riskanten, gehebelten Differenzkontrakten und gaben Anlageempfehlungen, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. Nach Angaben der FCA verloren britische Kunden in diesem Zeitraum insgesamt rund 4,4 Mio. Pfund. Die Buße wurde wegen nachgewiesener finanzieller Notlage deutlich reduziert; ursprünglich waren 1.736.000 Pfund vorgesehen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
FCA Principle 6; section 20(1) FSMA 2000; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 276.100 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.08.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.08.2024 ein australischer AnhängerbauerNSW: Anhängerbauer verurteilt, weil bezahlte Anhänger nicht geliefert wurden AustralienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 4.817 €

Nach einer Strafverfolgung durch NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) verurteilte das Kempsey Local Court am 9. August 2024 den Anhängerbauer, der zwischen 2020 und 2023 von Kunden 70.000 AUD für Maßanhänger angenommen, diese aber nicht in angemessener Zeit oder teils gar nicht geliefert hatte, zu 8.000 AUD Geldstrafe. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Anzahlungen annimmt, muss die Lieferung sicherstellen oder unverzüglich erstatten – sonst haftet das Unternehmen auch strafrechtlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vorkasse nur bei gesicherter Lieferfähigkeit, sonst unverzüglich erstatten

Behörde / Gericht
NSW Fair Trading
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Nichtlieferung bezahlter Waren (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt); Tätigkeit in der Kfz-Händlerbranche trotz Sperre
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
30.08.2024

Originalbetrag 8.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.08.2024 ein japanischer FitnessanbieterFitnessanbieter: Anordnungen wegen „24 Stunden“-Werbung und verdeckter Influencer-Posts JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert Anordnung

Der Anbieter warb für seine Fitnesskette damit, dass Zusatzangebote wie Selbst-Zahnaufhellung, Selbst-Haarentfernung, Massagesessel oder Arbeitsplätze ohne Aufpreis rund um die Uhr nutzbar seien, obwohl sie nur für eine begrenzte Zahl von Stunden am Tag zur Verfügung standen (etwa fünf Stunden bei der Zahnaufhellung). Zudem übernahm das Unternehmen Instagram-Beiträge, die Dritte gegen Entgelt verfasst hatten, als „Kundenstimmen“ auf die eigene Website, ohne den Auftrag offenzulegen; beides wurde am 8. August 2024 mit zwei Anordnungen untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Influencer-Inhalte bleiben Werbung und müssen als solche erkennbar sein – auch wenn das Unternehmen sie später selbst weiterverwendet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Influencer-Marketing kennzeichnen und Leistungsversprechen prüfen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 und Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.08.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.08.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.08.2024 ein japanischer ComputerherstellerJapanischer Computerhersteller: Surcharge für fiktive Vergleichspreise im Onlineshop JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 261.697 €

Der Hersteller stellte im eigenen Onlineshop bei sieben Notebook-Modellen einem reduzierten „Kampagnenpreis“ einen „WEB-Preis“ gegenüber, zu dem die Geräte dort nie verkauft worden waren, und kündigte Fristen an, nach deren Ablauf die Nachlässe weiter galten (Beispiel Oktober 2022: 187.880 JPY auf 148.425 JPY, 21 % Rabatt). Dafür wurde ein Surcharge von 42.230.000 JPY festgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Streichpreise müssen tatsächlich verlangte Preise sein, und Aktionsfristen müssen eingehalten werden – sonst sind beide irreführende Preisangaben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Streichpreise und Countdown-Rabatte

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
02.08.2024

Originalbetrag 42.230.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.07.2024 ein italienisches öffentlich-rechtliches RundfunkunternehmenAGCOM: 206.580 EUR gegen Rundfunkanstalt wegen Schleichwerbung bei Musikfestival 2024 ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 206.580 €

Bei der 74. Ausgabe eines landesweit übertragenen Musikfestivals im Hauptprogramm des Senders wurden während des Auftritts eines international bekannten Gastes Schuhe einer bekannten Marke wiederholt ins Bild gesetzt, ohne dass die Produktplatzierung gekennzeichnet war. AGCOM wertete dies als verdeckte kommerzielle Kommunikation und verhängte das Zwanzigfache des Mindestbetrags, 206.580 EUR; erschwerend wirkten die große Reichweite der Sendung und eine Sanktion wegen desselben Verstoßes beim Festival des Vorjahres.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen in Live-Sendungen müssen vorab geklärt und für das Publikum erkennbar gekennzeichnet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Produktplatzierungen

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 43 Abs. 1 lit. a und Art. 48 Abs. 3 lit. d D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi) i. V. m. Ziff. 6.2 des RAI-Selbstregulierungskodex zur Produktplatzierung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.07.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.07.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon büßt Mobilfunkanbieter mit 2 Mio. BRL wegen irreführender 5G-Werbung BrasilienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 330.066 €

Die Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 2.000.000 BRL wegen irreführender Werbung für 5G. Nach der Entscheidung legten die Werbebotschaften die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technologie nicht klar und angemessen offen und führten Verbraucher dadurch in die Irre. Wegen derselben Werbepraxis ergingen gesonderte Bußgeldentscheidungen gegen drei weitere Telekommunikationsanbieter.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Technische Einschränkungen eines beworbenen Dienstes gehören klar und deutlich in die Werbung selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für Telekommunikationsdienste

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 6 III und IV, Art. 30, Art. 31 und Art. 37 § 1 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 13 I und VI und Art. 14 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
23.07.2024

Originalbetrag 2.000.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.07.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.07.2024 eine internationale Buchungsplattform mit Sitz in den NiederlandenBuchungsplattform: 382,5 Mio. HUF wegen Nichtbefolgung einer GVH-Untersagung UngarnIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 977.061 €

Im Nachprüfungsverfahren zu einem Beschluss aus dem Jahr 2020 stellte der Wettbewerbsrat der GVH fest, dass die Buchungsplattform die damals untersagten Praktiken nicht vollständig eingestellt hatte: bis Februar 2024 Druck erzeugende Dringlichkeitshinweise und bis April 2024 Aussagen zur kostenlosen Stornierung. Die GVH verhängte dafür 382.500.000 HUF, nach eigener Angabe die höchste je in einem Nachprüfungsverfahren festgesetzte Geldbuße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auflagen einer Behörde müssen vollständig und nachweisbar umgesetzt werden, sonst folgt im Nachprüfungsverfahren eine neue Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Dringlichkeitshinweise und Stornierungsversprechen auf Buchungsplattformen

Behörde / Gericht
Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 77 Abs. 6 lit. e Tpvt. (ungarisches Wettbewerbsgesetz, Gesetz LVII/1996) i. V. m. einem früheren Beschluss der Wettbewerbsbehörde
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
15.07.2024

Originalbetrag 382.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.07.2024 ein britisches Online-GutscheinportalCMA: Gutscheinportal ändert Countdown-Werbung und erstattet über 4 Mio. GBP Vereinigtes KönigreichIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert Sonstiges

Nach Bedenken der CMA zu Countdown-Timern, Knappheits- und Beliebtheitsangaben sowie zur Anmeldung zu einer kostenpflichtigen VIP-Mitgliedschaft über vorausgewählte Kästchen gaben die Gesellschaften des Portals förmliche Verpflichtungszusagen ab. Sie verwenden nur noch zutreffende Dringlichkeits- und Knappheitsangaben, verzichten auf vorausgewählte Kästchen für die VIP-Mitgliedschaft und erstatten die Beiträge – laut CMA insgesamt mehr als 4 Mio. GBP an mehr als 870.000 Kunden als Guthaben mit der Möglichkeit der Auszahlung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Countdown-Timer und Knappheitsangaben müssen der Wirklichkeit entsprechen, und kostenpflichtige Mitgliedschaften brauchen eine aktive Zustimmung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Künstliche Dringlichkeit und vorausgewählte Kästchen im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Competition and Markets Authority (CMA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings gegenüber der CMA); Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008; Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
19.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 12,5 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Versorgungsunterbrechungen BrasilienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,12 Mio. €

Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 12.500.000,00 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung gegen die Vorgaben des Verbraucherschutzgesetzbuchs zu angemessenen öffentlichen Dienstleistungen verstießen. Die Entscheidung wurde auch dem Energieministerium und dem Regulierer ANEEL mitgeteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Längere Versorgungsunterbrechungen sind nicht nur ein regulatorisches, sondern auch ein verbraucherrechtliches Bußgeldrisiko.

Bezug zu Schulung und Awareness

Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
28.06.2024

Originalbetrag 12.500.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.06.2024 eine slowakische BankNBS: 500.000 EUR gegen slowakische Bank wegen irreführender Sparkonto-Werbung SlowakeiIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 500.000 €

Die slowakische Nationalbank NBS verhängte gegen die Bank eine Gesamtgeldbuße von 500.000 EUR. Plakate an zahlreichen Filialen sowie 1.051 TV-Spots bei einem und 2.908 bei einem weiteren Fernsehsender bewarben von Januar bis März 2023 ein Sparkonto, ohne wesentliche Bedingungen wie Spardauer sowie Mindest- und Höchsteinlage angemessen anzugeben (irreführende Unterlassung); es war eine wiederholte Verletzung innerhalb von zwölf Monaten nach einer NBS-Entscheidung vom 9. Januar 2023. Der Bankrat der NBS änderte am 9. September 2025 den Wortlaut, bestätigte aber die Höhe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für Spar- und Kontoprodukte muss die wesentlichen Bedingungen gut sichtbar nennen; nach einer ersten Beanstandung wertet die Aufsicht Wiederholungen besonders streng.

Bezug zu Schulung und Awareness

Pflichtangaben in der Werbung für Finanzprodukte

Behörde / Gericht
Národná banka Slovenska (NBS)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 35f Abs. 1 lit. a und Abs. 2, § 35h Abs. 1 und 3 Zákon č. 747/2004 Z. z. (Finanzmarktaufsichtsgesetz); § 4 Abs. 2 lit. c, § 7 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 3 und 4 Zákon č. 250/2007 Z. z. (Verbraucherschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

14.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Stromausfällen BrasilienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,28 Mio. €

Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung einen unzureichenden Dienst bei einer wesentlichen öffentlichen Leistung darstellten. Zugleich regte sie beim Energieministerium und beim Regulierer ANEEL die Prüfung einer Zwangsverwaltung oder des Konzessionsentzugs an; den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im November 2024 zurück. Einen betragsgleichen Bescheid hatte die Behörde kurz zuvor gegen einen anderen Stromverteiler desselben Konzerns erlassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versorger haften verbraucherrechtlich für lange Ausfälle; neben Bußgeldern droht die Prüfung konzessionsrechtlicher Konsequenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
14.06.2024

Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.06.2024 ein italienischer Automobilhersteller und seine Service- und ErsatzteilgesellschaftAGCM: 6 Mio. Euro gegen Automobilhersteller wegen Herkunftsangabe und Ersatzteilmängeln ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 6 Mio. €

Der Hersteller stellte in seiner Werbung Italien als Produktionsort seiner Fahrzeuge zweier Marken dar, obwohl diese bei chinesischen Herstellern gebaut und in Italien nur nachbearbeitet werden (Fahrzeuge der Stammmarke wurden nur bis 2010 in Italien montiert); zudem stellten der Hersteller und seine Service- und Ersatzteilgesellschaft Ersatzteile nicht ausreichend bereit und leisteten keinen angemessenen Kundendienst. Die AGCM verhängte 3.000.000 Euro gegen den Hersteller und weitere 3.000.000 Euro gesamtschuldnerisch gegen den Hersteller und die Service- und Ersatzteilgesellschaft, zusammen 6.000.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Herkunftsaussagen in der Werbung müssen dem tatsächlichen Produktionsort entsprechen, und wer Fahrzeuge verkauft, muss Ersatzteile und Kundendienst tatsächlich organisieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsangaben („Made in Italy“) und Kundendienstpflichten

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 (Praxis A) sowie Art. 20, 24, 25 (Praxis B) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
Unter 50
Veröffentlicht
20.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.06.2024 eine japanische medizinische KörperschaftKlinikträgerin: Anordnung wegen Rabatt gegen Fünf-Sterne-Bewertungen auf Google Maps JapanGefälschte Bewertungenanonymisiert Anordnung

Die medizinische Körperschaft versprach Personen, die zur Grippeimpfung in eine von ihr betriebene internistische Klinik kamen, einen Nachlass auf die Impfkosten, wenn sie die Klinik auf Google Maps mit fünf oder vier Sternen bewerteten. Die so entstandenen Bewertungen waren für Verbraucher nicht als vom Anbieter veranlasste Werbung erkennbar; die Anordnung verpflichtete dazu, ihre Anzeige zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen zu treffen, die auch das medizinische Personal einbeziehen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bewertungen gegen Rabatt oder andere Vorteile sind Werbung des Anbieters und dürfen nicht als unabhängige Kundenmeinung erscheinen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Stealth-Marketing und gekaufte Bewertungen

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
07.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.06.2024 ein kanadischer Satellitenradio-AnbieterSatellitenradio: 3,3 Mio. CAD wegen nicht eingerechneter Pflichtgebühren im Abo-Preis KanadaIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 2,22 Mio. €

Der Satellitenradio-Anbieter bewarb Abopreise ohne verpflichtende Musiklizenz- und Verwaltungsgebühren, die den Preis um 10 bis 20 % erhöhten. Im registrierten Vergleich zahlt der Anbieter 3,3 Mio. CAD Strafe und 30.000 CAD Ermittlungskosten und muss sein Compliance-Programm verbessern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch als „Gebühr“ bezeichnete Pflichtbestandteile gehören in den beworbenen Abopreis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preiswerbung und Pflichtgebühren

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Mildernde Umstände
Einvernehmliche Beilegung (Consent Agreement).
Veröffentlicht
05.06.2024

Originalbetrag 3.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.06.2024 ein brasilianischer StromverteilerSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen brasilianischen Stromverteiler wegen langer Stromausfälle BrasilienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 2,28 Mio. €

Die Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL. Sie warf dem Unternehmen vor, die Stromversorgung als wesentliche öffentliche Dienstleistung unterbrochen und nur verzögert wiederhergestellt zu haben, sodass die Leistung weder den berechtigten Erwartungen noch den Vorschriften entsprach. Den Widerspruch des Unternehmens wies der Nationale Verbrauchersekretär im November 2024 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Versorger brauchen belastbare Pläne zur schnellen Wiederherstellung nach Großstörungen – lange Ausfälle werden auch verbraucherrechtlich sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Versorgungssicherheit und Störungsmanagement bei Energieversorgern

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 4 VII, Art. 6 X, Art. 20 und Art. 22 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 57 CDC; Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
04.06.2024

Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.05.2024 ein japanischer EnergieversorgerEnergieversorger: Surcharge für irreführende Werbung mit günstigeren Stromtarifen JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 9,71 Mio. €

Der Versorger warb von April 2022 bis Januar 2023 auf seiner Website und in einer Broschüre damit, dass zwei Haushaltstarife eines seiner Tarifpläne für Haushalte mit bis zu bzw. über 400 kWh Monatsverbrauch günstiger seien als sein Standardtarif. Weil die Brennstoffkostenanpassung in diesen Tarifen höher ausfiel, traf das in manchen Fällen nicht zu; nach gemeinsamen Ermittlungen mit einer Regionalstelle der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会) wurde ein Surcharge von 1.655.940.000 JPY festgesetzt (1.086.170.000 JPY für den einen, 569.770.000 JPY für den anderen Tarif).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tarifvergleiche müssen auch variable Preisbestandteile wie Brennstoffkostenanpassungen berücksichtigen, sonst wird aus „günstiger“ eine irreführende Preisangabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preis- und Tarifvergleiche in der Werbung

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
28.05.2024

Originalbetrag 1.655.940.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.05.2024 eine britische GroßbankFCA: 6,3 Mio. Pfund gegen britische Großbank wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsschwierigkeiten Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 7,37 Mio. €

Die FCA verhängte gegen eine britische Großbank eine Geldbuße von 6.280.100 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte die Bank zwischen Juni 2017 und Oktober 2018 Kunden, die mit Zahlungen in Rückstand gerieten oder in finanzielle Schwierigkeiten kamen, nicht fair: Zahlungsvereinbarungen wurden ohne angemessene Prüfung der Tragfähigkeit getroffen und Nachsicht wurde nicht immer gewährt. Betroffen waren mindestens 1,5 Millionen Kunden bei Hypotheken, Krediten, Kreditkarten und Überziehungen; die Bank hat rund 185 Mio. Pfund Entschädigung gezahlt. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
FCA Principles 3 und 6; CONC 7.2.1R, 7.3.4R, 7.3.14R; MCOB 13.3.2A
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 6.280.100 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.05.2024 ein US-amerikanischer Social-Media-Konzern und seine irische TochtergesellschaftAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Social-Media-Konzern wegen Datennutzung und Kontosperren ItalienInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert 3,5 Mio. €

Der Konzern informierte Nutzer, die sich über die Website bei seinem Foto- und Videonetzwerk registrierten, nicht ausreichend und nicht sofort darüber, dass ihre Daten zu kommerziellen Zwecken erhoben und genutzt werden (Praxis 1). Bei Kontosperrungen fehlten bei seinem zweiten sozialen Netzwerk Angaben, ob automatisiert oder manuell entschieden wurde, und bei beiden Diensten Hinweise auf außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; zudem war die interne Beschwerdefrist mit 30 Tagen relativ kurz (Praxis 2). Die AGCM verhängte gegen den Konzern und seine irische Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch 3.000.000 und 500.000 Euro, zusammen 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Nutzerdaten kommerziell verwertet, muss das schon bei der Registrierung deutlich sagen, und Kontosperren brauchen transparente Verfahren und Rechtsbehelfe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz über Datennutzung und Rechtsbehelfe bei Kontosperrungen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22 (Praxis 1) sowie Art. 20 (Praxis 2) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.05.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon: Mobilfunkanbieter wegen irreführender 5G-Werbung zu 922.869 BRL verurteilt BrasilienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 166.013 €

Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 922.869,00 BRL, weil seine Werbung für „5G“ Verbraucher in die Irre führte: Sie wies nicht klar und angemessen auf die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technik hin. Den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im Dezember 2024 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbung für neue Technologien muss deren technische Einschränkungen klar benennen, sonst gilt sie als irreführend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Werbung für neue Technologien

Behörde / Gericht
Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 6 III, IV, 30, 31, 37 § 1 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 13 I, VI und 14 Decreto nº 2.181/1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.05.2024

Originalbetrag 922.869 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.05.2024 eine britische BilligfluggesellschaftSpanien: 29,1 Mio. Euro gegen eine Billigfluggesellschaft wegen Zuschlägen für Handgepäck SpanienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 29,1 Mio. €

Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen eine britische Billigfluggesellschaft eine Geldbuße von 29.094.441 Euro wegen zweier sehr schwerer und zweier schwerer Verstöße: Zuschläge für Handgepäck in der Kabine und für nebeneinanderliegende Sitzplätze von Minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen und ihren Begleitpersonen, keine Barzahlungsmöglichkeit an spanischen Flughäfen sowie irreführend unklare Preisangaben. Der Minister wies die Verwaltungsbeschwerde Ende 2024 zurück; zusätzlich wurde untersagt, die Praktiken fortzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Leistungen, die nach der Rechtsprechung unverzichtbarer Teil der Beförderung sind, dürfen nicht als Zusatzgebühr aus dem beworbenen Preis herausgerechnet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Endpreise und Zusatzgebühren

Behörde / Gericht
Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 (Secretaría General de Consumo y Juego)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 47.1 Buchst. j), m) und ñ) sowie Art. 50.4 Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
22.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

07.05.2024 ein italienischer Krankenzusatzversicherer und sein Dienstleister für die SchadenbearbeitungAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Krankenversicherer und Schadenbearbeitungsdienstleister ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 3,5 Mio. €

Der Krankenzusatzversicherer und sein mit der Schadenbearbeitung beauftragter Dienstleister verzögerten ab Januar 2023 Erstattungen und Genehmigungen, lehnten sie teils ohne Rechtfertigung ab und boten unzureichenden Kundenservice; die AGCM wertete das als aggressive Behinderung vertraglicher Rechte der Versicherten. Verhängt wurden 2.500.000 Euro gegen den Versicherer und 1.000.000 Euro gegen den Dienstleister, zusammen 3.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Auslagerung der Schadenbearbeitung entbindet einen Versicherer nicht von der Verantwortung für Bearbeitungszeiten und Kundenservice.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verantwortung für ausgelagerte Schadenbearbeitung und Kundenservice

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20 Abs. 2, 24, 25 Abs. 1 lit. d Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bei beiden Unternehmen berücksichtigte die AGCM, dass ihr neuer Dienstleistungsvertrag strengere Servicelevels und Kontrollinstrumente vorsieht und so zu Verbesserungen während des Verfahrens beitrug.
Veröffentlicht
21.05.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.05.2024 ein niederländischer OnlinehändlerACM: 163.000 Euro gegen einen Onlinehändler wegen Scheinrabatten NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 163.000 €

Der Onlinehändler warb auf seiner Website mehrfach mit Rabatten, deren Streichpreise nicht dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage entsprachen, und erhöhte Ausgangspreise künstlich, sodass Verbraucher höhere Ersparnisse vermuteten, als es sie gab. Die ACM verhängte ein Bußgeld von 163.000 EUR und wies den Einspruch am 29. August 2024 zurück; die Rechtbank Rotterdam bestätigte das Bußgeld am 11. November 2025 unanfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Rabatten wirbt, muss den 30-Tage-Tiefstpreis dokumentieren und darf Streichpreise nicht kurzfristig anheben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Streichpreise und 30-Tage-Referenzpreis bei Rabattaktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 2b Abs. 2 Prijzenwet i. V. m. Art. 5a Abs. 1 Besluit prijsaanduiding producten (Bpp)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
11.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.05.2024 ein niederländischer Möbel- und EinrichtungshändlerEinrichtungshändler: 130.000 Euro Bußgeld für geschönte Streichpreise NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 130.000 €

Die ACM verhängte gegen fünf Onlinehändler Bußgelder von zusammen 621.000 Euro, weil sie Rabatte nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen und Ausgangspreise künstlich anhoben. Der Möbel- und Einrichtungshändler erhielt 130.000 Euro und erkannte den Verstoß nicht an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Referenzpreis eines Rabatts ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage – Preisanhebungen kurz vor einer Aktion sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rabattwerbung und Referenzpreise

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Preisangabenregeln zur Preisermäßigung (Umsetzung Omnibus-Richtlinie, seit 1.1.2023)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
11.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.05.2024 ein niederländischer ModevertriebACM: 105.500 Euro gegen einen Modevertrieb wegen Scheinrabatten NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 105.500 €

Der Modevertrieb bot im niederländischen Onlineshop einer Modemarke mehrfach Kleidung mit Rabatten an, die nicht vom niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage ausgingen. Die ACM verhängte nach den seit 1. Januar 2023 verschärften Regeln für Streichpreise ein Bußgeld von 105.500 EUR; das Unternehmen erkannte den Verstoß an und erhielt für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren 10 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Rabatte dürfen nur auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden; Preissysteme sollten diesen Referenzpreis automatisch vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Streichpreise und 30-Tage-Referenzpreis bei Rabattaktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 2b Abs. 2 Prijzenwet i. V. m. Art. 5a Abs. 1 Besluit prijsaanduiding producten (Bpp)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
10 % Nachlass für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren, in dem das Unternehmen den Verstoß anerkannte.
Veröffentlicht
11.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.04.2024 ein US-Einzelhändler für Küchen- und WohnwarenEinzelhändler zahlt 3,18 Mio. USD Strafe für falsche „Made in USA“-Angaben USAIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 2,96 Mio. €

Ein Einzelhändler für Küchen- und Wohnwaren bot nach Darstellung der FTC mehrere Produkte als „Made in USA“ an, die tatsächlich in China und anderen Ländern hergestellt waren, und verstieß damit gegen eine FTC-Anordnung von 2020 zu Herkunftsangaben. Auf Klage des Justizministeriums erließ das Bundesgericht eine vereinbarte Anordnung mit einer Zivilstrafe von 3.175.387 USD, der bis dahin höchsten in einem „Made in USA“-Fall, und fünf Jahre lang jährlichen Compliance-Bestätigungen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits unter einer Anordnung steht, braucht eine Freigabe jeder Herkunftsangabe im Sortiment, sonst folgt die Zivilstrafe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsangaben in Produkttexten und Online-Shops

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC); Klage durch das U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Section 5(l) FTC Act (15 U.S.C. § 45(l)) – Verstoß gegen die FTC Decision and Order von 2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
26.04.2024

Originalbetrag 3.175.387 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.04.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.04.2024 ein niederländischer EnergieversorgerEnergieversorger: 1,1 Mio. Euro für irreführende Telefonwerbung für Energieverträge NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 1,1 Mio. €

Telefonverkäufer des Energieversorgers gaben nicht zu erkennen, dass sie in dessen Auftrag anriefen, stellten die Anrufe als „Preisschutz“ oder Vertragsprüfung dar und setzten Angerufene unter Druck; die Kundinnen und Kunden landeten in teuren Festpreisverträgen mit hohen Kündigungsgebühren. Die ACM verhängte 1,1 Mio. Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertriebsanrufe müssen offenlegen, wer anruft und zu welchem Zweck – das Unternehmen haftet für seine Callcenter.

Bezug zu Schulung und Awareness

Telefonvertrieb und Gesprächsleitfäden (auch bei Vertriebspartnern)

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Niederländisches Verbraucherrecht: Verbot irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
03.04.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.03.2024 ein internationaler Onlinehändler mit Sitz in LuxemburgOnlinehändler: 31,9 Mio. PLN wegen irreführender Angaben zu Kaufabschluss und Lieferung PolenInformationspflichten im Onlinehandelanonymisiert 7,39 Mio. €

Das UOKiK beanstandete drei irreführende Praktiken im Eigenverkauf auf der polnischen Plattform des Händlers: Die Schaltfläche „Kup teraz“ erweckte den Eindruck eines Kaufabschlusses, obwohl der Vertrag erst mit der Versandbestätigung zustande kam; Verfügbarkeit und Liefertermine wurden unzutreffend angegeben; und die Bedingungen der „Gwarancja Dostawy“ wurden nicht klar mitgeteilt. Die Geldbußen betragen 9.651.558, 17.372.804 und 4.825.779 PLN, zusammen 31.850.141 PLN; zudem muss der Händler eine Erklärung zur Entscheidung auf der Plattform und per E-Mail veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beschriftungen im Checkout, Verfügbarkeitsangaben und Lieferversprechen müssen dem tatsächlichen Vertragsablauf entsprechen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz im Bestellprozess und bei Lieferzusagen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 26 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4, 5 und 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 31.850.141 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.03.2024 ein japanischer AutomobilimporteurJapanischer Automobilimporteur: Surcharge wegen falscher Angaben zur Serienausstattung JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 7,63 Mio. €

Der Importeur gab 2020 und 2021 in gedruckten und online gestellten Datenblättern und Katalogen für drei Modellvarianten zweier Baureihen sowie für ein Ausstattungspaket Merkmale als serienmäßig an, die fehlten oder – wie bestimmte Fahrassistenzfunktionen – nur mit einem zusätzlich zu bestellenden Navigationspaket funktionierten. Zwei Surcharge-Bescheide vom selben Tag (599.120.000 JPY für die Modelle der einen Baureihe, 631.850.000 JPY für die Modelle der anderen Baureihe) ergeben zusammen 1.230.970.000 JPY.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausstattungsangaben in Katalogen und Datenblättern sind Werbeaussagen und müssen vor der Veröffentlichung gegen die tatsächliche Serienausstattung geprüft werden; eine rechtzeitige Selbstmeldung kann den Betrag halbieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Richtige Produktangaben in Katalogen und Datenblättern

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1, Art. 9 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Für das Ausstattungspaket zu einem Modell der zweiten Baureihe wurde der Betrag nach Art. 9 halbiert, weil das Unternehmen den Sachverhalt selbst gemeldet hatte; ein Bericht zu einem Modell der ersten Baureihe wurde nicht als solche Meldung anerkannt.
Veröffentlicht
12.03.2024

Originalbetrag 1.230.970.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.03.2024 ein italienischer Anbieter von AlarmanlagenAGCM: 4,25 Mio. Euro gegen Alarmanlagenanbieter wegen Werbung und Kündigungshürden ItalienIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 4,25 Mio. €

Der Anbieter stellte in der Werbung nicht klar, dass die Alarmanlage nur leihweise im Rahmen eines unbefristeten Sicherheitsabos überlassen wird, erschwerte Kündigungen durch weitere Rechnungen und verzögerten Abbau, begann die Leistung ohne ausdrückliche Anforderung schon in der Widerrufsfrist und gab den Gerichtsstand unklar an. Die AGCM verhängte 1.200.000, 2.500.000, 500.000 und 50.000 Euro, zusammen 4.250.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mietmodelle müssen in der Werbung offen als Abo erkennbar sein, und eine Kündigung muss ohne weitere Abrechnung zügig umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparente Abomodelle und reibungslose Kündigung

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 20, 21, 22, 24, 26 Abs. 1 lit. f, 50 Abs. 3, 51 Abs. 8, 57 Abs. 4 lit. a Nr. 2, 66-bis Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Veröffentlicht
26.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.03.2024 ein britisches Finanzberatungsunternehmen (in Insolvenzverwaltung)FCA: 897.840 Pfund gegen Finanzberater wegen Rentenwechsel-Beratung Vereinigtes KönigreichVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 1,05 Mio. €

Die FCA verhängte gegen ein britisches Finanzberatungsunternehmen eine Geldbuße von 897.840 Pfund, davon 740.140 Pfund als Gewinnabschöpfung. Nach den Feststellungen der FCA beriet die Firma zwischen Juni 2015 und Dezember 2017 307 Kunden, überwiegend Mitglieder des British Steel Pension Scheme, zum Wechsel aus leistungsorientierten Betriebsrenten und empfahl diesen Wechsel häufig ohne ausreichende Grundlage. Informationen über die finanzielle Lage der Kunden wurden oft nicht ausreichend erhoben, und manche Berichte waren nach Auffassung der FCA irreführend. Weil die Firma in Insolvenzverwaltung ist, stellt die FCA ihre Forderung hinter berechtigte Gläubiger zurück.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Principle 9, COBS 9.2.1R, 9.2.2R, 9.2.3R, 9.2.6R, 9.4.1R, 9.4.7R, 19.1.2R; Principle 6, COBS 4.2.1R; Principle 3, SYSC 3.1.1R, 3.2.6R; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 897.840 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.03.2024 ein niederländischer Vermittler von EnergieverträgenACM: Bußgeld gegen einen Vermittler von Energieverträgen, gerichtlich herabgesetzt NiederlandeIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert 395.000 €

Telefonverkäufer des Vermittlers verschleierten beim Verkauf von Energieverträgen den Zweck des Anrufs und gaben sich etwa als Netzbetreiber oder bisheriger Versorger aus. Die ACM verhängte gegen das Unternehmen ein Bußgeld von 400.000 EUR; die Rechtbank Rotterdam bestätigte am 19. Juni 2025 die Verstöße, setzte das Bußgeld wegen überlanger Verfahrensdauer aber auf 395.000 EUR herab. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb per Telefon betreibt oder beauftragt, muss Gesprächsleitfäden und Stichproben so gestalten, dass sich Anrufer stets offen als Verkäufer zu erkennen geben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Irreführende Telefonakquise über Vertriebspartner

Behörde / Gericht
Autoriteit Consument & Markt (ACM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. c, Art. 6:193d und Art. 6:193f lit. b BW; Bußgelder gegen faktische Leiter nach Art. 5:1 Abs. 3 Awb i. V. m. Art. 51 Abs. 2 Sr
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Mildernde Umstände
Herabsetzung um 5.000 EUR durch die Rechtbank wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
Veröffentlicht
08.04.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

07.03.2024 eine tschechische BankČNB: 8 Mio. CZK gegen tschechische Bank – Missbrauchsmeldung nach Fusion nicht jederzeit TschechienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 315.470 €

Die ČNB verhängte per Strafbefehl eine Geldbuße von 8.000.000 CZK gegen die Bank. Nach der Verschmelzung mit einer übernommenen Bank konnten 505.316 Nutzer des übernommenen Internetbankings und 155.998 Nutzer des Mobilbankings vom 1. Januar bis 13. November 2022 Verlust, Diebstahl oder Missbrauch ihres Zahlungsinstruments nur während der Öffnungszeiten von Kundenzentrum und Filialen melden statt rund um die Uhr. Ein zweiter geahndeter Verstoß ist im veröffentlichten Strafbefehl geschwärzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Fusionen und Systemmigrationen gehört die jederzeitige Sperr- und Missbrauchsmeldung für alle übernommenen Zahlungsinstrumente auf die Integrations-Checkliste.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sperr- und Meldewege für kompromittierte Zahlungsinstrumente

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 166 Abs. 1 lit. c Nr. 1, § 231 Abs. 4 und Abs. 6 lit. d Zákon č. 370/2017 Sb. (Zahlungsverkehrsgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 8.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.03.2024 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-UnternehmensAGCOM: 1,35 Mio. EUR gegen Social-Media-Plattform wegen Glücksspielwerbung ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 1,35 Mio. €

AGCOM stellte bei neun mit blauem Verifizierungshaken versehenen Konten auf der Plattform Inhalte fest, die für Glücksspiel- und Wettseiten mit Geldgewinnen warben, und wertete jedes Konto als einen Verstoß gegen das Werbeverbot des „Decreto Dignità“: insgesamt 1.350.000 EUR. Weil die Plattform nur sieben der neun Konten selbst gesperrt hatte, ordnete die Behörde die Sperrung der übrigen zwei sowie die Unterbindung weiterer rechtswidriger Inhalte dieser Konten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bezahlte Verifizierungsprogramme erhöhen die Verantwortung einer Plattform für die Inhalte der verifizierten Konten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbeverbote für Glücksspiel auf sozialen Netzwerken

Behörde / Gericht
Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
12.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.03.2024 drei Gesellschaften eines internationalen Social-Media-KonzernsAGCM: 10 Mio. Euro gegen Videoplattform wegen mangelnder Kontrolle gefährlicher Inhalte ItalienVerbraucherschutz und Onlinehandelanonymisiert 10 Mio. €

Die AGCM warf der Plattform vor, Inhalte, die die körperliche und seelische Sicherheit von Nutzern gefährden können, wie Videos zur „French scar“-Challenge, nicht ausreichend überwacht und über profilbasierte Empfehlungssysteme wiederholt ausgespielt zu haben, gerade an Minderjährige und schutzbedürftige Nutzer. Gegen die irische, die italienische und die britische Gesellschaft des Konzerns wurde gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 10.000.000 Euro verhängt und die Fortsetzung untersagt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen müssen die Einhaltung ihrer eigenen Inhaltsregeln wirksam überwachen und ihre Empfehlungssysteme auf Risiken für junge Nutzer prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz Minderjähriger, Inhaltsmoderation und Empfehlungsalgorithmen

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel
Rechtsgrundlage
Art. 20 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 2 lit. b und Abs. 4, 25 Abs. 1 lit. c Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
14.03.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.02.2024 ein japanischer Hausbaukonzern und vier KonzerngesellschaftenHausbaukonzern und vier Hausbauer: Anordnungen wegen „Nr. 1“-Werbung ohne objektive Umfrage JapanIrreführende Werbung und Preisangabenanonymisiert Anordnung

Die Holding eines Hausbaukonzerns und vier Konzerngesellschaften warben 2022 und 2023 für individuell gebaute Häuser auf Websites, in Beiträgen in sozialen Medien und in Flyern mit „Nr. 1“ in drei Kategorien, etwa beim Grundstücksangebot und bei „hoher Qualität zu niedrigen Kosten“. Die zugrunde liegende Umfrage fragte nur nach dem Eindruck von Websites ausgewählter Anbieter und prüfte nicht, ob die Befragten die Leistungen kannten; am 29. Februar 2024 erging gegen jedes der fünf Unternehmen eine Unterlassungsanordnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ranking- und „Nr. 1“-Aussagen brauchen eine objektive Erhebung unter tatsächlichen Kunden; ein Website-Eindruckstest eines Dienstleisters genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

„Nr. 1“-Werbung und Rankings

Behörde / Gericht
Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
01.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20 weitere von 41 laden

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen