Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- USA 5,02 Mrd. € 84 % · 30 Fälle
- EU 509 Mio. € 9 % · 88 Fälle
- Australien 271,4 Mio. € 5 % · 12 Fälle
- Vereinigtes Königreich 79,7 Mio. € 1 % · 27 Fälle
- Kanada 29,5 Mio. € 0 % · 5 Fälle
- Japan 22,7 Mio. € 0 % · 17 Fälle
- Südkorea 11,1 Mio. € 0 % · 5 Fälle
- Brasilien 9,6 Mio. € 0 % · 7 Fälle
- Neuseeland 5,31 Mio. € 0 % · 6 Fälle
- Vereinigte Arabische Emirate 140.793 € 0 % · 1 Fall
- 1 weitere85.276 €
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
- Handel und E-Commerce 2,41 Mrd. € 40 % · 45 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 2,32 Mrd. € 39 % · 47 Fälle
- Sonstige 449,2 Mio. € 8 % · 16 Fälle
- Medien und Online-Plattformen 412,8 Mio. € 7 % · 27 Fälle
- Transport, Logistik und Schifffahrt 181,5 Mio. € 3 % · 9 Fälle
- Energie und Versorgung 57 Mio. € 1 % · 20 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 49,1 Mio. € 1 % · 14 Fälle
- Bau und Immobilien 47,1 Mio. € 1 % · 7 Fälle
- Automobil 18,6 Mio. € 0 % · 7 Fälle
- Verteidigung und Sicherheit 4,25 Mio. € 0 % · 1 Fall
- 3 weitere4,97 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 12 | 1,77 Mrd. € |
| 2023 | 27 | 805,8 Mio. € |
| 2024 | 54 | 442 Mio. € |
| 2025 | 53 | 2,34 Mrd. € |
| 2026 | 55 | 602 Mio. € |
201 Fälle
18.09.2026 Kinpodo Co., Ltd. (株式会社金宝堂)Kinpodo: Anordnung wegen Lockpreis „ab 104.500 JPY“ für Familienbestattungen Anordnung
Kinpodo warb von März bis Mai 2025 in Fernsehspots für Familienbestattungen in exklusiv gemieteten Hallen unter dem Namen „Chiisana Mori no Ie“ mit einem Preis „ab 104.500 JPY“. Tatsächlich mussten Kunden, von wenigen Fällen abgesehen, mindestens 308.000 JPY zahlen; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Ein „ab“-Preis darf nur beworben werden, wenn Kunden ihn realistisch erhalten können.
„Ab“-Preise und Lockangebote
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- 株式会社金宝堂に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 18.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 18.09.2026 mit Maßnahmenanordnung 消表対第807号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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17.09.2026 FleetCor Technologies Inc. (heute Corpay Inc.)FleetCor/Corpay zahlt 100 Mio. USD wegen versteckter Gebühren bei Tankkarten 87,1 Mio. €
Ein Bundesgericht stellte 2023 per Summary Judgment fest, dass der Tankkartenanbieter seinen überwiegend kleinen Geschäftskunden versteckte oder nicht genehmigte Gebühren berechnet und Einsparungen falsch dargestellt hatte; ein Berufungsgericht bestätigte dies 2026. Laut FTC summierten sich die Gebühren auf Hunderte Millionen Dollar, zudem wurden Verzugsgebühren trotz pünktlicher Zahlung verlangt. Im Vergleich zur Beilegung des Verwaltungsverfahrens zahlen FleetCor und eine weitere Vergleichspartei gemeinsam 100 Mio. USD für Rückerstattungen; die Anordnung ist noch nicht endgültig.
Gebühren, die hinter Links oder in Kontounterlagen versteckt werden, gelten als nicht offengelegt – auch gegenüber Geschäftskunden.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.
- FleetCor Agrees to Pay $100 Million to Resolve Administrative Action After Federal Court Finds It Violated the FTC Act Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: Fleetcor Technologies, In the Matter of (Docket 9403) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.08.2026 Hopper (USA) Inc. und Hopper Inc.FTC: Reise-App Hopper zahlt 35 Mio. USD wegen versteckter und vorausgewählter Gebühren 30 Mio. €
Trotz des Versprechens, keine versteckten Gebühren zu erheben, berechnete die Reise-App nach Darstellung der FTC Trinkgelder und Gebühren für einen VIP-Support ohne Zustimmung, weil diese verborgen und vorausgewählt waren, und täuschte über Gesamtpreise sowie den Nutzen von VIP-Support und Preisfixierung. Die gerichtliche Anordnung gegen die kanadische Hopper Inc. und ihre US-Tochter setzt 35 Mio. USD fest, zahlbar in zwölf Raten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Kostenpflichtige Zusatzoptionen dürfen nie vorausgewählt oder im Buchungsablauf versteckt sein.
Vorausgewählte Zusatzoptionen und Gebühren in Buchungsstrecken
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 02.07.2026
Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- FTC Cases and Proceedings: FTC v. Hopper (USA), Inc. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), D. Mass. 1:26-cv-13058 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.08.2026 Dante International S.A.; Extreme Digital-eMAG Kft. (Betreiber des eMAG-Webshops)eMAG: weitere 225 Mio. HUF für nicht erfüllte Zusagen 620.091 €
Die Betreiber des Onlinehändlers eMAG hatten 2021 ein Förderprogramm für ungarische Unternehmen zugesagt, setzten es aber erneut nur teilweise und nicht im vorgeschriebenen Inhalt um. Die Wettbewerbsbehörde verhängte in der Nachprüfung 225 Mio. HUF; insgesamt erhielten die Betreiber bereits 710 Mio. HUF Bußgelder.
Behördlich verbindliche Zusagen brauchen ein eigenes Umsetzungs- und Nachweiscontrolling – sonst folgt das nächste Bußgeld.
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Nachprüfungsverfahren zu verbindlichen Zusagen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die Unternehmen erkannten die Versäumnisse an und verzichteten auf Rechtsmittel.
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
Originalbetrag 225.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.08.2026.
- Újabb 225 milliós GVH-bírságot kapott az eMAG, mert megint hiányosan teljesítette a saját vállalásait Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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06.08.2026 Brand Developers Limited (The TV Shop)The TV Shop: 1.104.000 NZD für geschönte Online-Bewertungen und Irreführung 562.720 €
Das hinter The TV Shop stehende Unternehmen ließ eigene Beschäftigte Produkte positiv bewerten, ohne die Verbindung offenzulegen, und veröffentlichte Bewertungen mit ein bis drei Sternen nur, wenn Kunden auf eine Nachfass-E-Mail reagierten. Außerdem vermittelte es Kunden, sie hätten über eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie hinaus keine Rechte nach dem Consumer Guarantees Act, und bewarb beim Air Roaster Pro ein Zubehörpaket als „gratis“, das ohnehin immer beilag. Nach dem Schuldspruch in 13 Anklagepunkten verhängte das District Court am 6. August 2026 1.104.000 NZD; das Unternehmen war bereits 2015 (153.000 NZD) und 2022 (123.500 NZD) zu Geldstrafen verurteilt worden.
Bewertungen von Beschäftigten ohne Offenlegung und das Aussortieren negativer Bewertungen sind irreführend – Bewertungsprozesse brauchen klare Regeln und Kontrolle.
Echtheit von Online-Bewertungen und korrekte Aussagen zu Verbraucherrechten
- Behörde / Gericht
- District Court (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 10, 13(e), 13(i), 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Haftung von Führungskräften
- Laut Strafurteil wussten Manager und Geschäftsleitung von dem Vorgehen bei den Bewertungen und ordneten es zeitweise selbst an.
- Veröffentlicht
- 11.08.2026
Originalbetrag 1.104.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.
- Commerce Commission: The TV Shop to pay $1.104m for conduct that included misleading customers (11.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Brand Developers Limited t/a TV Shop (PRJ0046693) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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06.08.2026 Snow Corporation; SNOW Japan Co., Ltd. (SNOW Japan株式会社)Snow Corporation und SNOW Japan: Anordnungen wegen verdeckter bezahlter X-Beiträge Anordnung
Die SNOW Japan, der die südkoreanische Snow Corporation die Festlegung der Werbeinhalte in Japan für den gemeinsam angebotenen Dienst überlassen hatte, ließ ab April 2025 Nutzer von X gegen Entgelt und nach ihren Vorgaben Beiträge über die KI-Bildfunktionen der App „SNOW“ veröffentlichen, ohne den Auftrag erkennbar zu machen; die Beiträge galten als Werbung beider Unternehmen. Beide erhielten am 6. August 2026 je eine Anordnung, die Anzeige noch vorhandener Beiträge zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen gegen Wiederholung zu treffen.
Auch ein ausländischer Anbieter, der die Werbung in Japan einem Partner überlässt, bleibt für verdeckte bezahlte Beiträge verantwortlich.
Stealth-Marketing und Kennzeichnung bezahlter Beiträge
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- 「SNOW」と称するアプリケーションの利用サービスの提供事業者2社に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 06.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 06.08.2026 mit Maßnahmenanordnungen 消表対第681号 und 第682号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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04.08.2026 Lime Technology S.r.l., EmTransit S.r.l. (Dott), Bird Rides Italy S.r.l.Rom: 2,675 Mio. Euro gegen E-Scooter- und E-Bike-Sharing wegen blockierter Freifahrten 2,68 Mio. €
Die drei Sharing-Anbieter erschwerten Inhaberinnen und Inhabern eines Metrebus-Jahresabos den Zugang zu den bei der Konzessionsvergabe zugesagten Freifahrt-Pässen durch unzureichende Organisation, mühsame Aktivierung und lange Wartezeiten, wodurch sich die nutzbare Zeit verkürzte; Bird deaktivierte zudem Konten ohne vorherige Information. Die AGCM verhängte in drei Verfahren insgesamt 2,675 Mio. Euro (Lime 1,4 Mio., Dott 525.000, Bird 750.000 Euro).
Zugesagte Vorteile müssen organisatorisch auch einlösbar sein – schleppende Bearbeitung kann selbst unlauter sein.
Kundenservice und Einlösung zugesagter Leistungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette), Verfahren PS13028, PS13029, PS13030
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- PS13028-PS13029-PS13030 - Roma, sanzioni per 2,675 milioni di euro a operatori monopattini elettrici ed e-bike in sharing Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13028 (Lime Technology S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13029 (EmTransit S.r.l. – Dott) Entscheidung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13030 (Bird Rides Italy S.r.l.) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 AvisAvis: 1 Mio. Euro Höchstbuße für Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln 1 Mio. €
Der Autovermieter berechnete Kundinnen und Kunden 33,88 bis 45 Euro „Verwaltungsgebühr“, wenn ein Mietwagen einen Verkehrsverstoß auslöste – obwohl die Fahrerbenennung eine gesetzliche Pflicht des Vermieters ist. Das Ministerium stufte das als sehr schweren Verstoß ein und verhängte die Höchststrafe von 1 Mio. Euro; ein Gericht hatte die Klausel schon 2020 für nichtig erklärt.
Für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten darf keine Zusatzgebühr verlangt werden – schon gar nicht nach einem gerichtlichen Klauselverbot.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Artt. 82, 87.5 y 87.6 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- Consumo sanciona con un millón de euros a la empresa de alquiler de coches Avis por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest Anordnung
In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.
Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.
Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung
- Behörde / Gericht
- Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 29.07.2026
- KommAustria, Entscheidung 2025-0.606.040-3-A (ORF, Sport aktuell) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.07.2026 Harvey Norman Holdings Ltd; Latitude Finance AustraliaHarvey Norman und Latitude: 55 Mio. AUD Strafe für irreführende Zinsfrei-Werbung 33,7 Mio. €
Eine landesweite Werbekampagne von Januar 2020 bis August 2021 versprach Käufe bei Harvey Norman mit 60 Monaten zinsfrei und ohne Anzahlung, verschwieg aber, dass dafür eine Kreditkarte wie die Latitude GO Mastercard mit monatlichen Kontogebühren und bis März 2021 auch Einrichtungsgebühren nötig war. Nach der 2024 festgestellten und 2025 im Rechtsmittelverfahren bestätigten Haftung setzte das Gericht 35 Mio. AUD gegen Harvey Norman und 20 Mio. AUD gegen Latitude fest und ordnete 90 Tage Korrekturhinweise auf den Startseiten an. Die höhere Strafe für Harvey Norman begründete es mit geringerer Einsicht.
Wer Finanzierungsangebote bewirbt, muss die dafür nötigen Kreditprodukte und ihre Kosten ebenso deutlich nennen wie das Lockangebot.
Transparente Werbung für Ratenzahlungs- und Kreditangebote
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- ss 12DB(1)(a), (g), (i), 12DF(1) ASIC Act 2001 (Cth); Haftungsfeststellung auch zu s 12DA(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Latitude zeigte nach Auffassung des Gerichts Reue; die beanstandete Werbung war eingestellt.
- Haftung von Führungskräften
- Das Gericht wertete öffentliche Äußerungen des Board-Vorsitzenden von Harvey Norman als Missachtung möglicher Schäden für Verbraucher und hielt deshalb eine höhere Strafe für nötig.
- Veröffentlicht
- 28.07.2026
Originalbetrag 55.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2026.
- ASIC 26-171MR: Harvey Norman and Latitude ordered to pay combined $55 million penalties for misleading customers Pressemitteilung einer Behörde
- ASIC v Latitude Finance Australia (No 4) [2026] FCA 989 (28 July 2026) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.07.2026 TrenitaliaTrenitalia streicht nach AGCM-Verfahren Hürden bei Erstattungen für Verspätungen Anordnung
Trenitalia verlangte für die Erstattung bei Verspätungen ab 60 Minuten oder Ausfällen eine vorherige schriftliche Bestätigung von Callcenter oder Schalter. Die AGCM nahm verbindliche Zusagen an: Wegfall der Bestätigungspflicht, gestärkte Erstattungskanäle, eine Informationsseite zu Störungen und ein Umsetzungsbericht binnen drei Monaten; ein Verstoß wurde nicht festgestellt.
Zusätzliche Formalien vor gesetzlichen Erstattungen wirken wie eine Hürde und ziehen Verfahren nach sich.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (impegni); EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Verbindliche Zusagen, keine Feststellung eines Verstoßes.
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- PS13019 - Trenitalia, accolti impegni su ostacoli ai rimborsi per ritardi prolungati e cancellazioni treni Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13019 (Trenitalia), Annahme der Zusagen, adunanza del 28 luglio 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.07.2026 Equity for Growth (Securities) Limited (in liquidation)FCA: Öffentliche Rüge für Equity for Growth (Securities) wegen irreführender Minibond-Werbung Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber der Corporate-Finance-Firma Equity for Growth (Securities) Limited eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Firma zwischen Januar 2018 und August 2019 sieben Informationsmemoranden für vier nicht regulierte Minibond-Emittenten als Finanzwerbung freigegeben. Diese Unterlagen verschwiegen nach Auffassung der FCA wesentliche Angaben, etwa zu Höhe und Spanne der Provisionen, so dass Anleger das Risiko nicht zutreffend einschätzen konnten. Weil die Firma auf Antrag der FCA im März 2026 gerichtlich abgewickelt wurde, verzichtete die FCA auf eine Geldbuße; ohne die Abwicklung hätte sie nach eigener Angabe 386.467 Pfund betragen (inklusive Gewinnabschöpfung).
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- COBS 4.2.1(1)R; section 205 FSMA 2000 (Public Censure)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA Final Notice: Equity for Growth (Securities) Limited (27 July 2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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21.07.2026 1-800-Flowers.com, Inc.New York: 1-800-Flowers zahlt 375.000 USD wegen verdeckter Abo-Verlängerung 328.429 €
Das Unternehmen verkaufte laut Generalstaatsanwaltschaft ein jährliches Versand-Abo („Celebrations Passport“), dessen Bedingungen zwischen Februar 2021 und Juni 2022 nur im Kleingedruckten, in verlinkten Bedingungen oder in aufklappbaren Fenstern standen; eine Bestätigung nach dem Kauf und ein Hinweis vor der automatischen Verlängerung fehlten. In der Assurance of Discontinuance verpflichtet es sich zu 375.000 USD für Strafen, Gebühren und Kosten, zu Rückerstattungen an Abonnenten und zu geänderten Abo-Abläufen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Automatisch verlängerte Abos brauchen klare Bedingungen vor dem Kauf, eine Kaufbestätigung und eine Erinnerung vor der Verlängerung.
Transparente Abo-Modelle mit automatischer Verlängerung
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- New York General Business Law §§ 349, 527-a; Executive Law § 63(12); Restore Online Shoppers' Confidence Act (15 U.S.C. § 8403)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
Originalbetrag 375.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.07.2026.
- NY Attorney General press release: $375,000 from 1-800-Flowers for Deceiving Consumers About Automatic Subscription Renewals Pressemitteilung einer Behörde
- Assurance of Discontinuance, 1-800-Flowers.com, Inc. (2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.07.2026 Enforcesco, S.A.Portugal: 107.920 Euro gegen Enforcesco wegen Wechseln ohne Zustimmung und Gasreserven 107.920 €
Die Energieregulierungsbehörde verurteilte den Strom- und Gasanbieter Enforcesco im Vergleichsverfahren zu insgesamt 107.920 EUR: 90.000 EUR (halbiert von 180.000 EUR) nach dem Energiesanktionsrecht und 17.920 EUR freiwillig gezahlte Geldbußen für Wirtschaftsordnungswidrigkeiten. Zu den Verstößen zählten die Übernahme von 6.853 Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung, das Nichtvorhalten der vorgeschriebenen Sicherheitsreserven an Erdgas von Januar 2023 bis Februar 2025, fehlerhafte Rechnungen, eine unzulässige Abschaltung und eine Hotline-Erreichbarkeit von nur 57,8 % im Jahr 2023.
Massenhafte Kundenübernahmen ohne dokumentierte Zustimmung und vernachlässigte Pflichtreserven zeigen fehlende Compliance-Steuerung im Wachstum.
Einwilligung beim Lieferantenwechsel und Pflicht zu Versorgungssicherheitsreserven
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 und 29, i. V. m. RRC 2020 und geltendem RRC, RQS, Diretivas ERSE n.º 1/2018 und 22/2022, Portaria n.º 59/2022; RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vollständiges Geständnis, Zusammenarbeit, Behebung aller Verstöße, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von drei Kunden (insgesamt 150 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2026: Processo 23/2025 – Enforcesco, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten Anordnung
Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.
Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.
Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten (Nr. 128/2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.07.2026 Vanilla Chip LLC (TruHeight)TruHeight: FTC-Vergleich wegen mutmaßlich gefälschter Bewertungen für Wachstumspräparat 657.549 €
Laut FTC schrieben Beschäftigte des Nahrungsergänzungsanbieters tausende Fünf-Sterne-Bewertungen, Kundinnen und Kunden erhielten Gratisprodukte oder Rabatte für Fünf-Sterne-Bewertungen, Bot-Profile gaben sich als echte Nutzer aus; dazu kamen unbelegte Wachstumsversprechen für Kinder und Jugendliche. Die endgültige Vergleichsanordnung sieht ein Urteil über 4 Mio. USD vor, das wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit nach einer gemeinsamen Zahlung der Verpflichteten von 750.000 USD teilweise ausgesetzt wird.
Bewertungen von Beschäftigten oder gegen Belohnung für positive Sterne sind verboten und seit 2024 bußgeldbewehrt.
Gefälschte und gekaufte Kundenbewertungen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; FTC Rule on the Use of Consumer Reviews and Testimonials
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Teilweise Aussetzung des Urteils wegen eingeschränkter Zahlungsfähigkeit.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- FTC Takes Action Against TruHeight for Deceptive, Unsubstantiated Advertising Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Approves Final Order Against TruHeight (15.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: TruHeight (Vanilla Chip LLC), Docket C-4837, Final Decision and Order Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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06.07.2026 Agoda Company Pte. Ltd.Agoda: 2,424 Mrd. KRW wegen unklarer Erstattungsbedingungen und Gebühren 1,39 Mio. €
Agoda Company Pte. Ltd. zeigte bei Flugbuchungen im Buchungsablauf nicht klar an, ob ein Ticket erstattungsfähig ist und welche Storno- oder Umbuchungsgebühren anfallen – die Angaben waren nur über einen Link zu Gepäckbestimmungen erreichbar –, und wies bei Unterkünften mit späterer Zahlung einen Preis ohne den möglichen Aufschlag von bis zu 5 % aus, teils in Fremdwährung. Die Behörde sah darin einen Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Bedingungen nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) zu erläutern, verhängte ein Bußgeld von 2.424.000.000 KRW und ordnete an, Bedingungen, Gebühren und Endpreise früh und klar anzuzeigen, Bildschirmabläufe intern vorab zu prüfen und koreanische Übersetzungen fachlich kontrollieren zu lassen.
Erstattbarkeit, Gebühren und Endpreis gehören in den Buchungsablauf selbst – nicht hinter Links mit sachfremden Bezeichnungen.
- Behörde / Gericht
- Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53; Enforcement Decree Art. 42 i. V. m. Anhang 4
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Minderung um 10 %, weil in den drei Jahren zuvor kein Bußgeld der Behörde verhängt worden war; die nach Beginn der Untersuchung teilweise freiwillig vorgenommenen Korrekturen wurden nicht als Milderungsgrund anerkannt.
- Veröffentlicht
- 06.07.2026
Originalbetrag 2.424.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.07.2026.
- KMCC, 심의·의결 제2026-22-464호 (아고다 컴퍼니 유한회사, Agoda Company Pte. Ltd.), 06.07.2026 Entscheidung einer Behörde
- KMCC, Entscheidungsdatenbank 심결정보 (Eintrag Nr. 776) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 06.07.2026: ‘환불 조건·수수료 불명확’ 아고다에 과징금 Pressemitteilung einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 06.07.2026 (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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30.06.2026 Petfre (Gibraltar) LimitedPetfre (Gibraltar): 900.000 £ wegen mangelhafter Kundeninteraktion im Onlinespiel 1,04 Mio. €
Nach einer Compliance-Prüfung im Mai und Juni 2024 zahlt die Betreiberin von betfred.com im Rahmen einer Vereinbarung 900.000 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Kommission stellte Verstöße gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion im Fernglücksspiel nach SRCP 3.4.3 fest: Es fehlten automatisierte Prozesse, um Schadensanzeichen zu erkennen und bei starken Anzeichen sofort zu handeln, sodass ein Kunde nach einer Überprüfung binnen 24 Stunden weitere 17.900 GBP ohne erneute Ansprache verlor. Gegen Petfre hatte die Kommission bereits 2022 und 2025 Sanktionen gemeldet.
Nach einer Sanktion muss die Kundeninteraktion dauerhaft und nachweisbar verbessert werden, sonst folgt das nächste Verfahren.
Nachhaltige Verbesserung der Kundeninteraktion nach früheren Sanktionen
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 2, 4, 7 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten und volle Kooperation mit der Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
Originalbetrag 900.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Petfre (Gibraltar) Limited (Settlement 30.06.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: Petfre (Gibraltar) Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Petfre (Gibraltar) Limited to pay £900,000 for regulatory failures (30.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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26.06.2026 Neonet S.A.Neonet: 3 Mio. Zloty wegen falscher Liefer- und Verfügbarkeitsangaben auf Allegro 709.854 €
Der Elektronikhändler versprach auf seinem Allegro-Konto Versand binnen 24 Stunden auch für nicht vorrätige Ware und informierte Kundinnen und Kunden nicht rechtzeitig über Verzögerungen oder fehlende Verfügbarkeit. UOKiK verhängte 3.043.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Liefer- und Verfügbarkeitsangaben müssen mit dem Lagerbestand verknüpft sein; bei Verzug ist die Kundschaft sofort zu informieren.
Verfügbarkeits- und Lieferangaben auf Marktplätzen
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
Originalbetrag 3.043.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2026.
- Empty promises from Neonet – decision by the President of UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Deghi S.p.A.Deghi: 2 Mio. Euro wegen sich endlos erneuernder Countdown-Rabatte 2 Mio. €
Der Onlinehändler bewarb von Januar 2024 bis Dezember 2025 zeitlich befristete Rabatte mit Countdown-Timern, die nach Ablauf zu identischen Bedingungen mit neuem Timer neu starteten. Die AGCM wertete die künstliche Verknappung als besonders hinterhältiges Dark Pattern und verhängte 2 Mio. Euro.
Ein Countdown muss echt ablaufen – ein automatisch neu startender Timer ist eine irreführende Verknappung.
Falsche Dringlichkeit und Countdown-Timer im Onlinemarketing
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Codice del Consumo (pratiche commerciali scorrette)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- PS13027 - E-commerce, sanzione di 2 milioni di euro a Deghi S.p.A. per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS13027 (Deghi S.p.A.), adunanza del 23 giugno 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 TICKETBIS S.L. (StubHub UK)StubHub UK: 889.200 GBP Strafe wegen nachgeschobener Pflichtgebühren 1,03 Mio. €
Die Ticketbörse wies verpflichtende Gebühren nicht im Gesamtpreis zu Beginn des Kaufvorgangs aus. Die CMA verhängte per endgültiger Verstoßmitteilung 889.200 GBP (inklusive 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, die Pflichtgebühren zu erstatten.
Auch Marktplätze für Tickets müssen den Gesamtpreis einschließlich Pflichtgebühren von Anfang an zeigen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Nachlass und Rechtsmittelverzicht.
- Veröffentlicht
- 23.06.2026
Originalbetrag 889.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2026.
- StubHub UK: consumer protection enforcement case Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.06.2026 OzCar Pty LtdGebrauchtwagenhändler OzCar: Rüge und Lizenzauflagen wegen unlauterer Verkaufspraxis Bußgeld
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte dem Gebrauchtwagenhändler OzCar Pty Ltd am 22. Juni 2026 eine Rüge und versah die Händlerlizenz mit Auflagen. Die Behörde nennt das Höchstmaß im Disziplinarverfahren, ohne den gegen das Unternehmen verhängten Betrag zu nennen. Die Ermittlungen ergaben für 2023 bis 2025 ein Muster unredlichen Verhaltens; Kunden berichteten unter anderem, zur Unterschrift gedrängt oder über den Zweck von Verträgen getäuscht worden zu sein, dass Verträge – auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Käufern – nicht ordnungsgemäß erklärt und Fahrzeuge von nicht akzeptabler Qualität verkauft wurden. Das Unternehmen muss unter anderem ein Compliance-Programm mit Schulungen für das Verkaufspersonal einführen, darf Verzichtserklärungen auf das gesetzliche Rücktrittsrecht (Cooling-off) nicht mehr vorausfüllen lassen und muss Mängel, die Sicherheit oder Zuverlässigkeit betreffen, vor dem Verkauf beheben.
Verzichtserklärungen auf ein Rücktrittsrecht dürfen nie vorbelegt werden, und Verträge müssen Kunden nachweisbar erklärt werden – besonders schutzbedürftigen Käufern.
Faire Verkaufsgespräche, Rücktrittsrechte und Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(a), (b), (d) und (d1)(ii)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- NSW Fair Trading: Disciplinary action taken against used car dealer OzCar (Departmental release, 24.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD17025, OzCar Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 22.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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15.06.2026 Marks Electrical LimitedCMA: 720.000 GBP gegen Marks Electrical wegen vorausgewählter Zusatzleistungen 832.534 €
Die CMA stellte nach ihren neuen Befugnissen aus dem DMCCA 2024 fest, dass der Elektrohändler Kunden auf seiner Website im untersuchten Zeitraum April bis November 2025 kostenpflichtige Zusatzleistungen (Mitnahme des Altgeräts, Entsorgung der Verpackung) ohne ausdrückliche Zustimmung vorausgewählt und berechnet hatte. Sie verhängte eine Geldbuße von 720.000 GBP (1.200.000 GBP vor 40 % Vergleichsnachlass) und verpflichtete das Unternehmen, den betroffenen Kunden die so berechneten Beträge zu erstatten (laut CMA rund 600.000 GBP).
Kostenpflichtige Zusatzleistungen dürfen im Onlineshop nie vorausgewählt sein – seit dem DMCCA verhängt die CMA dafür selbst Bußgelder und ordnet Erstattungen an.
Vorausgewählte Zusatzkosten im Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Regulation 40 Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013; Chapter 4 Part 3 Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 40 % Nachlass für Eingeständnis und Vergleich (einschließlich Rechtsmittelverzicht); die Praxis wurde am Tag der Verfahrenseröffnung eingestellt.
- Veröffentlicht
- 18.06.2026
Originalbetrag 720.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.
- CMA case page: Marks Electrical: consumer protection enforcement case Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Final Infringement Notice, Marks Electrical Limited, Case 51652 (15 June 2026) Entscheidung einer Behörde
- CMA press release: CMA orders Marks Electrical to refund customers over pre-selected extra charges (18 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.06.2026 Union Standard International Group Pty Ltd; Maxi EFX Global AU Pty Ltd (EuropeFX); BrightAU Capital Pty Ltd (TradeFred)Union Standard und zwei CFD-Vermittler: Rekordstrafen von 300,2 Mio. AUD 182,1 Mio. €
Die inzwischen zusammengebrochene CFD-Emittentin Union Standard und ihre beiden bevollmächtigten Vertreter EuropeFX und TradeFred drängten zwischen 2018 und 2020 unerfahrene und verletzliche Kunden mit aggressiven Verkaufsmethoden zum Handel mit riskanten Differenzkontrakten; die Kunden verloren über 83 Mio. AUD, während die Vertreter in den meisten Fällen an diesen Verlusten verdienten. Das Gericht verhängte 156,7 Mio. AUD gegen Union Standard, 114,1 Mio. AUD gegen EuropeFX und 29,4 Mio. AUD gegen TradeFred, dazu gegen EuropeFX ein dauerhaftes Tätigkeitsverbot und die Pflicht zur Rückzahlung der Nettoeinzahlungen. Erstmals wurde ein Lizenzinhaber auch dafür bestraft, dass er CFDs an Kunden in China vertrieb, obwohl er deren Rechtsrisiko kannte oder hätte kennen müssen.
Lizenzinhaber können die Verantwortung für den Vertrieb durch bevollmächtigte Vertreter nicht auslagern und müssen deren Verkaufspraktiken aktiv überwachen.
Verantwortung von Lizenzinhabern für bevollmächtigte Vertreter und Vertrieb komplexer Hebelprodukte an Privatkunden
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- ASIC Act 2001 (Cth): Verbot von unconscionable conduct und irreführenden Angaben; Corporations Act 2001 (Cth): Pflicht des Lizenzinhabers zu effizienter, ehrlicher und fairer Leistungserbringung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 12.06.2026
Originalbetrag 300.200.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.06.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.06.2026 GEO Store Co., Ltd. (株式会社ゲオストア)GEO Store: Anordnung wegen Scheinfrist bei Ankaufaktion für Smartphones Anordnung
GEO Store warb unter anderem auf dem offiziellen GEO-Konto bei X, etwa vom 12. Mai bis 8. Juni 2025, mit einem Aufschlag von 10 % auf die Ankaufpreise für gebrauchte Smartphones und Tablets, der nur bis zu einem bestimmten Datum gelte. Tatsächlich gab es danach gleiche oder höhere Aufschläge; die Ermittlungen liefen gemeinsam mit dem Chubu-Büro der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会).
Befristete Aktionen müssen tatsächlich enden – eine Frist, nach der das Angebot unverändert weiterläuft, erzeugt künstlichen Zeitdruck.
Befristete Angebote und künstlicher Zeitdruck
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 11.06.2026
- 株式会社ゲオストアに対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 11.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 11.06.2026 mit Maßnahmenanordnung 消表対第484号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Philip Morris Italia S.r.l.AGCM: 7 Mio. Euro gegen Philip Morris Italia wegen Werbung mit „senza fumo“ 7 Mio. €
Philip Morris Italia bewarb Tabakerhitzer, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte zum oralen Gebrauch breit mit Formeln wie „senza fumo“ und einer „rauchfreien Zukunft“; die AGCM sah darin eine Irreführung, die nahelege, die Produkte seien unschädlich oder weniger schädlich, obwohl sie Gesundheit und Sicherheit gefährden können. Die Behörde verhängte 7.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung; angestoßen hatte das Verfahren eine Meldung des Gesundheitsministeriums.
Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug müssen vollständig und belegbar sein, und ein Schlagwort wie „rauchfrei“ darf keine Unbedenklichkeit suggerieren.
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei Tabak- und Nikotinprodukten
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21 Abs. 1 und 3, 22 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- AGCM, Provvedimento PS12940 (Adunanza 09.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 10.06.2026: PS12940 – Sanzione di 7 milioni a Philip Morris Italia S.r.l. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Xponential Fitness, Inc. u. a. (Franchisegesellschaften der Marken AKT, BFT, Club Pilates, CycleBar, Pure Barre, Rumble, StretchLab, YogaSix)New York: Xponential Fitness zahlt 3,97 Mio. USD wegen irreführender Franchise-Angaben 3,43 Mio. €
Der Fitness-Franchisegeber nannte laut Generalstaatsanwaltschaft in den in New York hinterlegten Offenlegungsdokumenten drei bis sechs Monate bis zur Studioeröffnung, obwohl es im Schnitt mehr als 13 Monate dauerte und die eigenen SEC-Berichte längere Zeiträume auswiesen. Die Assurance of Discontinuance verpflichtet zu 3.971.250 USD: 3 Mio. USD für 70 geschädigte Franchisenehmer (davon 300.000 USD Zivilstrafe) und 971.250 USD Rückzahlung von Gebühren an 25 Franchisenehmer, die nie eröffneten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Angaben in Franchise-Offenlegungen müssen zu den eigenen Kapitalmarktberichten passen – Abweichungen gelten als Beleg der Irreführung.
Realistische Angaben in Franchise-Offenlegungsdokumenten
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General (Investor Protection Bureau, Franchise Section)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- New York Franchise Sales Act (General Business Law §§ 680 ff., insb. § 687); Executive Law § 63(12)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
Originalbetrag 3.971.250 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- NY Attorney General press release: More Than $3.9 Million from Xponential Fitness for Misleading Franchise Owners Pressemitteilung einer Behörde
- Assurance of Discontinuance, Xponential Fitness, Inc. et al. (2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Coupang Corp.Coupang bewarb Einmal-Coupon-Preis als dauerhaften „WOW Member Price“ 283.216 €
Coupang warb vom 26. August 2020 bis 15. Mai 2022 in seinem Onlineshop mit einem „WOW Member Price“ unter dem regulären Verkaufspreis, ohne offenzulegen, dass darin ein nur einmal einlösbarer Coupon für neue Mitglieder des kostenpflichtigen WOW-Abos eingerechnet war. Die KFTC wertete das Verschweigen dieser Information als täuschende Werbung, erließ eine Abhilfeanordnung und verhängte eine Geldbuße von 500 Mio. KRW, den gesetzlichen Höchstbetrag der Pauschalbuße.
Mitgliederpreise dürfen nur so beworben werden, wie Kunden sie tatsächlich wiederholt erhalten; Einmalrabatte müssen klar gekennzeichnet sein.
Transparente Preisangaben bei Mitgliedschaftsrabatten
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Act on Fair Labeling and Advertising (täuschende Werbung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
Originalbetrag 500.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- KFTC press release (EN), 10 Jun 2026: Sanctions Against Coupang Corp. for Deceptive Advertising of Its 'WOW Member Price' Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO), 09.06.2026: 와우회원가 광고 관련, 쿠팡(주)의 표시광고법 위반행위 제재 Pressemitteilung einer Behörde
- KFTC-Pressemitteilung (KO, PDF): Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 표시광고법, 과징금 5억 원 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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09.06.2026 Leader Properties Investment Pty LtdNSW: Hausverwaltung Leader Properties für unrechtmäßiges Aussperren eines Mieters bestraft 13.422 €
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) erteilte der Leader Properties Investment Pty Ltd am 9. Juni 2026 eine Rüge und eine Geldbuße von 22.000 AUD, weil sie einen Mieter unter Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 ausgesperrt und die Mietwohnung eigenmächtig in Besitz genommen hatte. Alle lizenzierten Makler des Unternehmens, die Hausverwaltung betreiben, müssen eine mietrechtliche Schulung absolvieren. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Hausverwaltungen dürfen Mietende nie eigenmächtig aussperren; Räumungen laufen nur über das gesetzliche Verfahren, und das Personal muss das wissen.
Mietrecht in der Hausverwaltung: keine eigenmächtige Räumung oder Aussperrung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Property and Stock Agents Act 2002 (NSW), s 192(1)(a), (c) und (d); Verstoß gegen den Residential Tenancies Act 2010 (NSW)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
Originalbetrag 22.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.06.2026.
- NSW Fair Trading Name and Shame Register: Leader Properties Investment Pty Ltd, Disciplinary Action, Penalty amount $22,000.00, 09/06/2026 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Lizenz 1687033, Leader Properties Investment Pty Ltd – Disziplinarmaßnahmen vom 09.06.2026 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.06.2026 CityFitness Group LimitedCityFitness: 1.120.000 NZD für als „Transaktionsgebühr“ getarnte Preiserhöhung 565.485 €
Die größte Fitnessstudiokette Neuseelands warb auf Website, Instagram und in Google-Anzeigen weiter mit einem Wochenbeitrag von 6,99 NZD, obwohl für alle Neumitglieder zwingend ein Aufschlag von 3 % anfiel, den sie als „Transaktionsgebühr“ ausgab, der tatsächlich aber die Einnahmen allgemein erhöhen sollte. Nach Schuldbekenntnis in acht Sammelanklagepunkten (Tatzeitraum 21. Dezember 2023 bis 30. April 2025) wurde das Unternehmen am 5. Juni 2026 zu einer Geldstrafe von 1.120.000 NZD verurteilt. Laut Commerce Commission traf der Aufschlag mehr als 125.000 Mitglieder und brachte rund 1,6 Mio. NZD zusätzliche Einnahmen.
Unvermeidbare Zuschläge gehören in den beworbenen Preis und dürfen nicht als zahlungsbezogene Gebühr ausgegeben werden.
Transparente Gesamtpreise und ehrlich bezeichnete Zuschläge
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 11, 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die Bezeichnungen „transaction fee“ und „Payment Authority Fee“ wurden laut Gericht auf höchster Ebene freigegeben; die Beitragserhöhung beschlossen leitende Führungskräfte.
- Veröffentlicht
- 09.06.2026
Originalbetrag 1.120.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.
- Commerce Commission: ComCom action sees CityFitness fined $1.12m for a misleading ‘transaction fee’ (09.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: CityFitness Group Limited (PRJ0048254) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.06.2026 OVO Energy LimitedOfgem: OVO zahlt 10,4 Mio. GBP wegen mangelnder Betreuung schutzbedürftiger Prepaid-Kunden 12 Mio. €
Ofgem stellte fest, dass OVO Energy Prepayment-Kunden mit Schutzbedarf unzureichend überwachte, Kunden bei Selbstabschaltung nicht angemessen unterstützte und das Priority Services Register nicht ordnungsgemäß führte; interne Schulungsunterlagen waren teils unklar und widersprüchlich. Im Wege einer alternativen Maßnahme zahlt OVO 7 Mio. GBP in den freiwilligen Ausgleichsfonds und gewährt besonders gefährdeten Kunden 3,4 Mio. GBP als Guthaben und Schuldenerlass; aus einem getrennten Verfahren zahlt OVO außerdem 1,1 Mio. GBP an Kunden in den schottischen Highlands und auf den Inseln.
Richtlinien auf Papier genügen nicht: Schulungsunterlagen und Prozesse für schutzbedürftige Kunden müssen konsistent sein und in der Praxis überprüft werden.
Umgang mit schutzbedürftigen Kunden
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Conditions 26.1, 26.4, 26.5(d)(f), 27A.1, 28.1A/28.1B, 28.2 und 28.4 der Gas- und Stromversorgungslizenzen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen während der Untersuchung, u. a. Kontrollbesuche bei Kunden, die sich länger als 72 Stunden abgeschaltet hatten.
- Veröffentlicht
- 03.06.2026
Originalbetrag 10.400.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- Ofgem: Decision to close investigation into OVO Energy Limited prepayment meter practices (3 June 2026) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: OVO agrees settlement in relation to Ofgem's investigation of its monitoring of prepayment meter customers (3 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem enforcement case: OVO Energy: prepayment meter practices Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 House of Tickets B.V.ACM: 270.000 Euro gegen Ticketveiling-Betreiber wegen Preistreiberei durch Biet-Bots 270.000 €
House of Tickets B.V. ließ auf der Auktionsseite Ticketveiling.nl die Preise versteigerter Lose mit automatischen Geboten eines Algorithmus hochtreiben und täuschte Verbraucher darüber, wie der Endpreis zustande kam. Die ACM hielt 300.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren um 10 % auf 270.000 EUR; gegen die Ticketveiling B.V. sah sie von einem Bußgeld ab.
Automatisierte Gebote des Anbieters in eigenen Auktionen sind eine Täuschung der Bietenden und müssen unterbleiben.
Algorithmische Preisbildung und Transparenz bei Online-Auktionen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. d und Art. 6:193g lit. v BW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 10 % Nachlass für Anerkenntnis und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren; die Verstöße waren kurz und vor Beginn der Untersuchung aus eigenem Antrieb beendet.
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- ACM – Boete House of Tickets voor misleiding bij online veilingen (Beslisdatum 22-05-2026) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit House of Tickets Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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22.05.2026 Emma Matratzen GmbH, Emma Sleep UK Limited, Emma Sleep GmbHHigh Court: Emma Sleep sagt auf Klage der CMA das Ende von Drucktaktiken zu Anordnung
Auf Klage der CMA erließ der High Court einen Vergleichsbeschluss (consent order), in dem die Emma-Gesellschaften einräumten, irreführende Countdown-Timer, unzutreffende Hinweise auf hohe Nachfrage und irreführende Rabattangaben verwendet zu haben. Sie gaben gegenüber dem Gericht durchsetzbare Unterlassungszusagen ab und müssen Compliance-Maßnahmen mit Berichten an die CMA umsetzen; die Streitfrage der Streich- und Referenzpreise wurde gesondert verhandelt, und im Urteil vom 30. Juli 2026 stellte das Gericht nur die eingeräumten Verstöße fest.
Künstlicher Zeitdruck und scheinbare Knappheit im Onlineshop sind auch für Anbieter aus dem Ausland mit britischen Kunden ein Durchsetzungsrisiko bis hin zum Ordnungsgeld.
Irreführende Dringlichkeits- und Rabattwerbung im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- High Court of Justice, Business and Property Courts (Klägerin: Competition and Markets Authority)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- section 217 Enterprise Act 2002 (Enforcement order wegen Schedule 13 Infringements)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- High Court of Justice, Claim No FS-2024-000004, CMA v Emma Matratzen GmbH and others: Consent Order (22 May 2026) Gerichtsentscheidung
- CMA case page: Emma Group: consumer protection case Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA press release: Court endorses CMA action as Emma Sleep agrees to change sales practices (28 May 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.05.2026 Walker Stores Pty Ltd (in Liquidation), Handelsname SnaffleSnaffle-Betreiber Walker Stores: 33,5 Mio. AUD Strafe wegen überhöhter Kreditzinsen 20,6 Mio. €
Der Online-Händler verkaufte Haushaltsgeräte und Elektronik auf Raten und berechnete zwischen September 2021 und Februar 2025 in über 38.000 Kreditverträgen Zinsen auf den gesamten Vertragsbetrag statt auf den offenen Restbetrag; Kunden zahlten dadurch fast 20 Mio. AUD zu viel. Zudem überschritten Musterverträge die gesetzliche Kostenobergrenze von 48 % pro Jahr. Das Gericht verhängte 32 Mio. AUD für die Zinsberechnung und 1,5 Mio. AUD für die Überschreitung der Obergrenze und ordnete die Veröffentlichung eines Hinweises an.
Wer Waren auf Raten verkauft, muss Zinsberechnung und Kostenobergrenzen technisch prüfen lassen, bevor tausende Verträge betroffen sind.
Korrekte Zinsberechnung und Einhaltung von Kostenobergrenzen bei Ratenkrediten
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s 24(1) National Credit Code (Anhang 1 zum National Consumer Credit Protection Act 2009 (Cth)) i. V. m. ss 23(1), 28, 32A(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
Originalbetrag 33.500.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.05.2026 KT CorporationKT: 640 Mio. KRW für stornierte Galaxy-S25-Vorbestellungen und falsche Hinweise 370.997 €
KT Corporation hatte im eigenen Onlineshop für die Vorbestellung des Galaxy S25 erklärt, Vorteile gälten, sofern kein Ende der Aktion angezeigt werde, beschränkte sie dann aber auf die ersten 1.000 Bestellungen und stornierte einseitig 7.127 Vorbestellungen, die über einen YouTube-Kanal und Genie TV eingegangen und bereits vollständig abgeschlossen waren. Die Behörde wertete dies als falsche Angabe über wesentliche Bedingungen und als ungerechtfertigte Verweigerung des Vertragsschlusses nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법), verhängte ein Bußgeld von 640.000.000 KRW und ordnete an, Zusatzvorteile bei Vorbestellungen künftig klar erkennbar anzugeben.
Aktionsbedingungen wie Kontingente müssen vor dem Vertragsschluss sichtbar sein – nachträgliche Stornierungen abgeschlossener Bestellungen sind keine Lösung.
- Behörde / Gericht
- Korea Media and Communications Commission (KMCC, 방송미디어통신위원회)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5 und Nr. 5-2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
Originalbetrag 640.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.
- KMCC-Pressemitteilung vom 08.05.2026: ‘케이티(KT)’ 사전예약 이벤트 취소, 과징금 부과 Pressemitteilung einer Behörde
- KMCC-Pressemitteilung vom 08.05.2026 (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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24.04.2026 White Ray Oakleigh Pty Ltd (Ray White Oakleigh)Federal Court: 600.000 AUD gegen Ex-Betreiber von Ray White Oakleigh wegen Underquoting 366.010 €
Auf Betreiben von Consumer Affairs Victoria (Verbraucherschutzbehörde des Bundesstaats Victoria) verurteilte der Federal Court of Australia die White Ray Oakleigh Pty Ltd, früherer Betreiber des Maklerbüros Ray White Oakleigh, zur Zahlung von 600.000 AUD, weil sie zwischen Februar 2022 und November 2023 neun Immobilien weit unter Marktwert und zu Preisen beworben hatte, mit denen sie selbst nicht rechnete (Underquoting). Laut Behörde sahen die Maklerverträge oft für Erlöse über dem Mindestpreis deutlich höhere Provisionen vor, und die Verkäufer wurden nach Vertragsschluss zu niedrigeren Mindestpreisen bewegt; Textnachrichten zwischen den Maklern zeigten, dass sie mit erheblich höheren Preisen rechneten. Das Gericht stellte irreführendes Verhalten und falsche oder irreführende Angaben fest.
Preisangaben in Immobilienanzeigen müssen der tatsächlichen Einschätzung des Maklers entsprechen; Provisionsmodelle, die Anreize für Lockpreise setzen, sind ein eigenes Compliance-Risiko.
Wahrheitsgemäße Preisangaben in der Immobilienwerbung (Underquoting)
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Victoria / Federal Court of Australia
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Irreführendes Verhalten sowie falsche oder irreführende Angaben (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen räumte das Verhalten ein und kooperierte im Gerichtsverfahren mit der Behörde; es betreibt das Büro seit 2025 nicht mehr.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 600.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Consumer Affairs Victoria: Company to pay $600,000 for underquoting (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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15.04.2026 Automobile Association Developments Limited (AA Driving School, BSM Driving School)AA- und BSM-Fahrschulen: 4,2 Mio. GBP für Drip Pricing – erste Verbraucher-Geldbuße der CMA 4,83 Mio. €
Die Fahrschulen zeigten bei Online-Buchungen eine verpflichtende Buchungsgebühr erst im Checkout statt im Ausgangspreis. Die CMA verhängte nach Schuldeingeständnis und Vergleich eine Strafe von 4,2 Mio. GBP (40 % Nachlass auf 7 Mio. GBP) und ordnete Erstattungen von über 760.000 GBP an mehr als 80.000 Kundinnen und Kunden an. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 6.776 Beschäftigte.
Pflichtgebühren gehören vom ersten Preis an dazu – im Vereinigten Königreich kann die CMA das seit 2025 selbst mit Bußgeld ahnden.
Preisangaben und Pflichtgebühren im Online-Checkout
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- Schuldeingeständnis und frühe Einigung (40 % Nachlass).
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
Originalbetrag 4.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.
- CMA orders the AA and BSM driving schools to refund learner drivers over drip pricing Pressemitteilung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Automobile Association Developments Limited (01878835) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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10.04.2026 StubHub Holdings, Inc.FTC: StubHub erstattet 10 Mio. USD wegen Ticketpreisen ohne Pflichtgebühren Gewinnabschöpfung
StubHub zeigte nach Darstellung der FTC auf seiner Website Ticketpreise an, ohne vorab klar und deutlich den Gesamtpreis einschließlich aller Pflichtgebühren zu nennen. Die gerichtliche Anordnung stützt sich auf die neue FTC-Regel gegen unlautere oder irreführende Gebühren und verpflichtet StubHub zu 10 Mio. USD für Rückerstattungen an Verbraucher. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Seit der FTC-Gebührenregel muss bei Tickets der erste angezeigte Preis alle Pflichtgebühren enthalten.
Gesamtpreisangabe inklusive Pflichtgebühren (Drip Pricing)
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Rule on Unfair or Deceptive Fees (16 C.F.R. Part 464)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- FTC Cases and Proceedings: StubHub Holdings, FTC v. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), S.D.N.Y. 1:26-cv-02924 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.04.2026 Alquiler Seguro, S.A.U.Verbraucherministerium: 3,6 Mio. Euro gegen Alquiler Seguro wegen Gebühren für Mieter 3,6 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Mietwohnungsvermittlerin Alquiler Seguro wegen sechs sehr schwerer und eines schweren Verstoßes gegen Verbraucherrechte von Mietern Geldbußen von zusammen 3.600.902 Euro (1.000.000, 990.900, dreimal 500.000, 100.001 und 10.001 Euro). Das Unternehmen hatte Mietern unter anderem einen kostenpflichtigen Mieterservice als Verwaltungs- und Vertragskosten, eine Hausratversicherung zugunsten des Vermieters sowie Kosten für Forderungsbeitreibung und Gerichtsverfahren auferlegt, eine Klausel zur Meldung an Schuldnerverzeichnisse verwendet und das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Die Klauseln sind zu streichen und die Sanktion ist zu veröffentlichen.
Vermittler dürfen Verwaltungs- und Abschlusskosten nicht über Pflichtservices oder Zusatzverträge auf Mieter abwälzen; Standardklauseln in Mietverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand.
Missbräuchliche Klauseln und Gebühren in Mietverträgen
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verbraucherschutzrecht (in der Pressemitteilung nicht einzeln zitiert); Ley 12/2023, de 24 de mayo, por el derecho a la vivienda (Verbot, Verwaltungs- und Vertragskosten auf Mieter abzuwälzen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Consumo multa con 3,6 millones de euros a Alquiler Seguro por prácticas abusivas contra sus inquilinos (08.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 Revolut Group Holdings Ltd, Revolut Bank UAB, Revolut Securities Europe UABAGCM: 11,5 Mio. Euro gegen Revolut wegen irreführender Anlage-, Konto- und IBAN-Angaben 11,5 Mio. €
Die AGCM beanstandete drei unlautere Geschäftspraktiken von Revolut: unklare Hinweise, dass Anleger teils nur Aktienbruchteile erwerben, sowie irreführende Werbung mit „0 % Provision“; unklare Informationen über Kontosperrungen und deren aggressive Durchführung ohne angemessene Vorwarnung und Unterstützung; fehlende Angaben zu Voraussetzungen und Dauer für den Erhalt einer italienischen IBAN. Verhängt wurden 5.000.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Securities Europe UAB sowie 5.000.000 und 1.500.000 Euro gegen Revolut Group Holdings Ltd und Revolut Bank UAB, jeweils gesamtschuldnerisch, zusammen 11.500.000 Euro.
Kontosperrungen brauchen transparente Kriterien, rechtzeitige Information und einen erreichbaren Klärungsweg, und „0 % Provision“ darf nicht beworben werden, wenn andere Kosten anfallen.
Transparenz bei Anlageprodukten, Gebührenwerbung und Kontosperrungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Bei der IBAN-Praxis berücksichtigte die AGCM Maßnahmen, die Revolut während des Verfahrens aus eigenem Antrieb ergriffen hatte.
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
- AGCM, Provvedimento PS12974 (Adunanza 23.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 02.04.2026: PS12974 – Sanzione di oltre 11 milioni di euro a Revolut Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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20.03.2026 Brown Thomas Arnotts LimitedCCPC: Brown Thomas Arnotts gesteht falsche Streichpreise im Onlineverkauf – Spendenauflage 1.000 €
Die CCPC stellte fest, dass der Händler bei Preisermäßigungen auf brownthomas.com und arnotts.ie im Winterschlussverkauf 2024/2025 nicht den korrekten vorherigen Preis angab. Das Unternehmen bekannte sich im Januar 2026 schuldig; im März 2026 ordnete das Gericht eine Spende von 1.000 Euro an eine Wohltätigkeitsorganisation an und stellte das Verfahren ohne Verurteilung ein.
Bei Rabattaktionen muss der angegebene Vorpreis der niedrigste Preis des vorgeschriebenen Referenzzeitraums sein – auch im Onlineshop.
- Behörde / Gericht
- Dublin District Court (Anklage: Competition and Consumer Protection Commission, CCPC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Regulation 5A European Communities (Requirements to Indicate Product Prices) Regulations 2002 (S.I. No. 639/2002), geändert durch S.I. No. 597/2022
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 05.07.2026
- CCPC Consumer Protection Enforcement: Prosecution – Brown Thomas Arnotts Limited Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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20.03.2026 Conclusive Financial Limited (auch „PCP Refunds“)FCA ordnet Löschung irreführender Werbung für Kfz-Finanzierungsansprüche bei Conclusive an Anordnung
Die FCA wies das Schadensregulierungsunternehmen Conclusive Financial Limited, das auch als „PCP Refunds“ auftritt, mit sofortiger Wirkung an, Werbung für Entschädigungsansprüche aus Kfz-Finanzierungen zu entfernen und gleichartige Werbung künftig zu unterlassen. Die Anzeigen nutzten ohne Erlaubnis bearbeitete Videoausschnitte des Gründers eines bekannten Verbraucherfinanzportals sowie das FCA-Logo, stellten den Zulassungsstatus als Qualitätsmerkmal heraus, nannten ohne Beleg eine durchschnittliche Erstattung von 1.846 GBP und erklärten beim Angebot „No Win, No Fee“ die anfallenden Gebühren nicht ausreichend.
Finanzwerbung darf weder mit Prominenten oder Behördenlogos Vertrauen erzeugen noch unbelegte Durchschnittsbeträge versprechen.
Rechtskonforme Werbung in sozialen Medien; keine Nutzung von Prominenten oder Behördenlogos
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- s. 137S FSMA 2000; CMCOB 3.2.1R, 3.2.7R und 3.2.9R
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
- FCA First Supervisory Notice to Conclusive Financial Limited, 20 March 2026 Entscheidung einer Behörde
- FCA press release on misleading claims management adverts (14 April 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.03.2026 Trustpilot Group Plc, Trustpilot A/S, Trustpilot S.r.l.Trustpilot: 4 Mio. Euro Bußgeld wegen unzureichender Echtheitsprüfung von Bewertungen 4 Mio. €
Die Bewertungsplattform prüfte laut AGCM nicht ausreichend, ob Bewertungen – auch als „verifiziert“ gekennzeichnete – echt sind, und ließ Unternehmen über kostenpflichtige Dienste gezielt ausgewählte Kundinnen und Kunden zur Bewertung einladen, was die Repräsentativität der Sternewerte untergrub. Zudem fehlten Informationen über Funktionsweise und bezahlte Dienste; die Behörde sah darin auch Dark-Pattern-Elemente.
Wer mit geprüften Bewertungen wirbt, muss die Prüfung tatsächlich leisten und selektives Einsammeln von Bewertungen offenlegen.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Artt. 20, 21, 22 e 23, comma 1, lett. bb-ter Codice del Consumo
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- PS12962 - Sanzione di 4 milioni di euro a Trustpilot per pratica commerciale scorretta Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12962 (Trustpilot), adunanza del 17 marzo 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.03.2026 Excom Global Co., Ltd. (エクスコムグローバル株式会社)Excom Global („Imoto no WiFi“): Surcharge wegen unbelegter „Nr. 1“-Werbung 941.067 €
Excom Global warb von Februar 2020 bis Mai 2024 für seinen Verleih mobiler WLAN-Router für Auslandsreisen („Imoto no WiFi“) in Anzeigen in Reiseführern und auf eigenen Websites mit Platz 1 bei Kundenzufriedenheit, bei der Wahl durch Auslandsreisende und beim Kundenservice. Die beauftragte Umfrage fragte, ohne eine tatsächliche Nutzung zu prüfen, nur nach dem Eindruck der Websites des Unternehmens und neun willkürlich ausgewählter Wettbewerber und wurde zudem nicht korrekt wiedergegeben; festgesetzt wurde ein Surcharge von 172.620.000 JPY.
Wer mit Umfrage-Siegen wirbt, muss die Methode kennen und prüfen – die Verantwortung bleibt beim werbenden Unternehmen, nicht beim Umfrageanbieter.
„Nr. 1“-Werbung und Rankings
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
Originalbetrag 172.620.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.
- エクスコムグローバル株式会社に対する景品表示法に基づく課徴金納付命令について (Eintrag, 12.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 12.03.2026 mit Surcharge-Bescheid 消表対第181号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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03.03.2026 Walmart Inc.FTC und elf Bundesstaaten: 100 Mio. USD gegen Walmart wegen Spark-Fahrerlöhnen 86,2 Mio. €
Walmart täuschte laut FTC und elf Bundesstaaten die Fahrer seines Lieferdienstes Spark Driver über Grundvergütung, Prämien und Trinkgelder, sodass ihnen Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe entgingen. Die gerichtliche Anordnung umfasst Zahlungstitel von 100 Mio. USD: 89 Mio. USD für die FTC (davon 10 Mio. USD Zahlung und 16.175.302 USD Fahrerfonds, der Rest wegen bereits geleisteter Nachzahlungen ausgesetzt) und 11 Mio. USD für die Bundesstaaten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Verdienstangaben gegenüber Fahrern und Freelancern sind Werbeaussagen und müssen der tatsächlichen Auszahlung entsprechen.
Wahrheitsgemäße Verdienstangaben gegenüber Gig-Arbeitskräften
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC) mit elf Bundesstaaten (AZ, CA, CO, IL, MI, NC, OK, PA, SC, UT, WI)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Gramm-Leach-Bliley Act (15 U.S.C. §§ 6801–6809, 6821–6827); Verbraucherschutzgesetze der klagenden Bundesstaaten
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
Originalbetrag 100.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.
- FTC Cases and Proceedings: Walmart Inc., FTC et al. v. (Walmart Spark Driver) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), N.D. Cal. 3:26-cv-01655 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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06.02.2026 La Société Canadian Tire ltéeCanadian Tire: 1,29 Mio. CAD Geldstrafen wegen falscher Referenzpreise in Québec 798.827 €
Das Office de la protection du consommateur prüfte von April bis Oktober 2021 die Preise von sieben beworbenen Produkten in Prospekten, online und in drei Filialen im Großraum Montréal: Die als Vergleichsmaßstab genannten regulären Preise wurden nur in einem sehr kleinen Teil der Verkäufe tatsächlich verlangt. Canadian Tire bekannte sich bei fünf Produkten schuldig, falsche Referenzpreise nach Art. 225 b) LPC angegeben zu haben, und muss für 74 Anklagepunkte Geldstrafen von insgesamt 1.287.550 CAD einschließlich Kosten zahlen.
Streichpreise und Rabattangaben müssen sich auf Preise stützen, zu denen die Ware tatsächlich in nennenswertem Umfang verkauft wurde.
Streichpreise und Rabattwerbung
- Behörde / Gericht
- Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 225 b)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
Originalbetrag 1.287.550 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2026.
- OPC: La Société Canadian Tire ltée plaide coupable, 06.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- OPC: Poursuites et condamnations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.01.2026 Orange Polska S.A.Orange Polska: 24,75 Mio. PLN wegen nachträglich eingeführter Prepaid-Gebühr 5,88 Mio. €
Orange Polska hatte zum 4. April 2022 in laufenden Prepaid-Verträgen einseitig eine Gebühr für die Aufrechterhaltung der Rufnummer eingeführt, ohne dass Gesetz oder Vertrag diese Änderung erlaubten, und auf Starterpaketen sowie der Website nicht über diese Gebühr informiert. Das UOKiK wertete beides als unlautere Praktiken und verhängte Geldbußen von 17.325.000 und 7.425.000 PLN, zusammen 24.750.000 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Neue Entgelte in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine klare gesetzliche oder vertragliche Grundlage und müssen schon im Angebot offengelegt werden.
Einseitige Vertragsänderungen und Preistransparenz bei Prepaid-Tarifen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 27 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4 und Art. 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Originalbetrag 24.750.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.
- UOKiK-Entscheidungsdatenbank: Decyzja DOZIK-3/2026 (Orange Polska S.A.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Decyzja nr DOZIK 3/2026 vom 30.01.2026 (öffentliche Fassung) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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30.01.2026 Jim's Realty Pty Ltd (früher Agape Property Group)WA: Rekordstrafe von 225.000 AUD für Maklerbüro wegen Treuhand- und Kautionsverstößen 132.345 €
Das Perth Magistrates Court verurteilte die Jim's Realty Pty Ltd am 30. Januar 2026 in 35 Anklagepunkten – Kundengelder nicht auf das Treuhandkonto gebucht, unzulässige Abhebungen, mangelhafte Aufzeichnungen sowie verspätet oder gar nicht hinterlegte Mietkautionen – zu 225.000 AUD Geldstrafe zuzüglich 577,50 AUD Kosten. Eine forensische Prüfung im Auftrag von Consumer Protection WA (Verbraucherschutzabteilung Westaustraliens) hatte 57 ungeklärte Abhebungen von zusammen mehr als 334.915 AUD ergeben. Nach Angaben der Behörde ist es die höchste je gegen ein Maklerbüro in Westaustralien verhängte Geldstrafe; das Unternehmen ist seit 2024 in Liquidation.
Treuhandgelder und Mietkautionen brauchen lückenlose Buchführung und fristgerechte Hinterlegung; Auffälligkeiten in der Jahresprüfung sind ein Warnsignal, das sofort aufgeklärt werden muss.
Umgang mit Kundengeldern auf Treuhandkonten und fristgerechte Hinterlegung von Mietkautionen
- Behörde / Gericht
- Consumer Protection WA (Department of Local Government, Industry Regulation and Safety) / Perth Magistrates Court
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Real Estate and Business Agents Act 1978 (WA); Residential Tenancies Act 1987 (WA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Keine; das Gericht sah laut Mitteilung trotz der Liquidation keine mildernden Umstände.
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 225.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.01.2026 Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L., eDreams S.r.l.AGCM: 9 Mio. Euro gegen eDreams wegen manipulativer Gestaltung beim Prime-Abo 9 Mio. €
Nach Feststellung der AGCM führte eDreams Verbraucher mit täuschenden Gestaltungselementen und manipulativen Techniken über angebliche Vorteile ihres Abonnements „Prime“ in die Irre und drängte ihnen die Mitgliedschaft auf (Praxis A); zudem erschwerte sie den Ausstieg aus dem Abo (Praxis B). Gegen Vacaciones eDreams S.L., eDreams International Network S.L. und eDreams S.r.l. wurden gesamtschuldnerisch 6.000.000 und 3.000.000 Euro verhängt, zusammen 9.000.000 Euro.
Ein Abo im Buchungsprozess muss klar als freiwillige Option erkennbar sein und sich so einfach beenden lassen, wie es abgeschlossen wird.
Dark Patterns bei Abonnements im Onlinebuchungsprozess
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 23 Abs. 1 lit. g, 24, 25, 26 lit. f Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 04.02.2026
- AGCM, Provvedimento PS12853 (Adunanza 27.01.2026) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 04.02.2026: PS12853 – Sanzione di 9 milioni di euro a eDreams Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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23.01.2026 EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A.Portugal: 130.000 Euro gegen EDP Comercial wegen Abschaltungen und unzulässiger Klausel 130.000 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 13 Ordnungswidrigkeiten von EDP Comercial mit einer Gesamtgeldbuße von 260.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 130.000 EUR. Vorgeworfen wurden u. a. Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. ohne Prüfung der Berechtigung, unzulässige Abschaltungen und Leistungsreduzierungen, verfehlte Erreichbarkeitsziele der Hotline 2023 und 2024, eine absolut verbotene AGB-Klausel und eine Werbemitteilung ohne erkennbaren kommerziellen Zweck.
Vertragsklauseln und Marketingtexte gehören vor dem Einsatz in eine rechtliche Prüfung, ebenso wie jede Abschaltung vor ihrer Ausführung.
AGB-Kontrolle, Kundenkommunikation und Abschaltprozesse im Energievertrieb
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023, RQS 2023 und Diretiva ERSE n.º 22/2022; Art. 18 Decreto-Lei n.º 446/85; Art. 9 Decreto-Lei n.º 57/2008 i. V. m. RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, die wirtschaftliche Lage und die Entschädigung von sechs Kunden (je 50 EUR) wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2026: Processo 01/2023 – EDP Comercial – Comercialização de Energia, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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21.01.2026 CineplexCineplex: Berufungsgericht bestätigt 38,9 Mio. CAD Strafe für Online-Buchungsgebühr 24 Mio. €
Das Kinounternehmen schlug auf beworbene Ticketpreise bei Online-Käufen eine verpflichtende Buchungsgebühr von 1,50 CAD auf. Das Competition Tribunal wertete das im September 2024 als Drip Pricing und verhängte 38,9 Mio. CAD (so viel hatte Cineplex damit von Juni 2022 bis Dezember 2023 eingenommen) plus zehnjähriges Verbot; das Bundesberufungsgericht wies die Berufung im Januar 2026 zurück.
Ein beworbener Preis muss erreichbar sein – nur staatliche Abgaben dürfen gesondert hinzukommen.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Appeal / Competition Tribunal (auf Antrag des Competition Bureau)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing, seit 24.06.2022 ausdrücklich geregelt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 23.01.2026
Originalbetrag 38.900.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.01.2026.
- Statement from the Acting Commissioner of Competition on appeal court's ruling in Cineplex deceptive marketing case Pressemitteilung einer Behörde
- Competition Bureau wins deceptive marketing case against Cineplex Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.01.2026 Zalando SEZalando: rund 31 Mio. Zloty wegen fehlender 30-Tage-Tiefstpreise bei Rabatten 7,34 Mio. €
Zalando zeigte bei Rabatten den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht an, manipulierte Referenzpreise, um Nachlässe größer erscheinen zu lassen, und machte die Pflichtangaben nicht in allen Schritten des Kaufprozesses einheitlich. UOKiK verhängte 30.945.000 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Rabattangaben müssen auf allen Seiten eines Shops – Liste, Produktseite, Warenkorb – gleich und korrekt sein.
Rabattdarstellung im Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
Originalbetrag 30.945.000 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.01.2026 Whaleco Technology Limited (Temu)Temu: knapp 6 Mio. Zloty wegen wechselnder Referenzpreise und Rabattkennzeichnung 1,4 Mio. €
Der Betreiber der Temu-Oberfläche ließ den 30-Tage-Tiefstpreis weg oder gab ihn falsch an, kennzeichnete Aktionen uneinheitlich und änderte Referenzpreise von Tag zu Tag, ohne dass sich der tatsächliche Preis änderte. UOKiK verhängte 5.910.900 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Referenzpreise, die sich täglich ohne echte Preisänderung verschieben, sind eine irreführende Rabattinszenierung.
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Polnische Umsetzung der Omnibus-Richtlinie (Preisangaben bei Preisermäßigungen); Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 14.01.2026
Originalbetrag 5.910.900 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.01.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.01.2026 Maplebear Inc. (Instacart)Instacart zahlt 60 Mio. USD im FTC-Vergleich um „kostenlose Lieferung“ mit Pflichtgebühren 51,5 Mio. €
Laut FTC warb Instacart mit kostenloser Lieferung, verlangte aber verpflichtende Servicegebühren von bis zu 15 %, versprach eine „100 % Zufriedenheitsgarantie“, ohne volle Erstattungen zu leisten, und wies bei Probeabos nicht ausreichend auf die anschließende Abbuchung hin. Im Vergleich zahlt das Unternehmen 60 Mio. USD für Rückerstattungen und muss die beanstandeten Praktiken einstellen.
Wer „kostenlos“ bewirbt, darf keine Pflichtgebühr an anderer Stelle nachschieben.
Preiswerbung und Gebührenangaben im Marketing
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Originalbetrag 60.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.01.2026.
- Instacart to Pay $60 Million in Consumer Refunds to Settle FTC Lawsuit Pressemitteilung einer Behörde
- FTC v. Maplebear Inc. d/b/a Instacart – Stipulated Order (N.D. Cal., dated 13.01.2026) Gerichtsentscheidung
- SEC EDGAR: Maplebear Inc., Form 10-K für das Geschäftsjahr 2025 (rund 3.600 Beschäftigte) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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05.01.2026 Portugal: 16.000 Euro gegen Tankstellenbetreiber wegen verspätet weitergeleiteter Beschwerden 16.000 €
Ein Tankstellenbetreiber (mittleres Unternehmen, Name nicht veröffentlicht) schickte die Originale von acht Blättern aus dem gesetzlichen Beschwerdebuch nicht fristgerecht an die Behörde. Die ERSE verhängte 16.000 Euro für acht fahrlässige Ordnungswidrigkeiten; das Wettbewerbs- und Regulierungsgericht bestätigte die Buße am 14.07.2026 vollständig.
Auch Formalpflichten wie das Weiterleiten von Beschwerdebuch-Blättern werden pro Fall geahndet – Filialpersonal muss den Ablauf kennen.
Fristgerechte Weiterleitung von Kundenbeschwerden aus dem Beschwerdebuch
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Decreto-Lei n.º 156/2005 (Livro de Reclamações); Regime Jurídico das Contraordenações Económicas, Art. 18, 19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- keine Vorbelastung, kein wirtschaftlicher Vorteil
- ERSE – Decisões sancionatórias: Processo n.º 15/2024 – Postos de abastecimento de combustíveis Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Chiba Lotte Marines Co., Ltd. (株式会社千葉ロッテマリーンズ)Chiba Lotte Marines: Zusagenplan mit Teilerstattung nach Werbung mit Signaturbällen Sonstiges
Der Baseballclub Chiba Lotte Marines erweckte in einem Werbebrief vom Januar 2025 für seinen kostenpflichtigen Fanclub „TEAM26“ den Eindruck, jedes neue Mitglied erhalte am Stand beim Stadion sicher einen von einem Spieler handsignierten Ball, obwohl nur ein Teil der Mitglieder einen bekam. Statt einer Anordnung wurde am 23. Dezember 2025 ein Zusagenplan genehmigt – Vorstandsbeschluss, Aufklärung der Verbraucher, Vorkehrungen gegen Wiederholung, mutmaßlich Teilerstattung der Jahresbeiträge und Berichte über die Umsetzung; ein Verstoß wurde damit nicht festgestellt.
Zugaben müssen klar sagen, ob jeder oder nur ein Teil der Kunden sie erhält; ein Zusagenplan mit Erstattung kann eine förmliche Anordnung vermeiden.
Zugaben und Sonderaktionen richtig bewerben
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 30, Art. 31 Abs. 1 und 3 (Zusagenverfahren), Verdacht eines Verstoßes gegen Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 23.12.2025
- 株式会社千葉ロッテマリーンズから申請があった確約計画の認定について (Eintrag, 23.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 23.12.2025 zur Genehmigung des Zusagenplans (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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17.12.2025 PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited u. a. (4 Lizenznehmer, Paddy Power Betfair)Paddy Power Betfair: 2 Mio. £ wegen zu später Erkennung gefährdeter Spieler 2,28 Mio. €
Vier Online-Lizenznehmer der Marken Paddy Power und Betfair (PPB Entertainment Limited, PPB Counterparty Services Limited, Betfair Casino Limited, TSE Malta LP) zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 2.000.000 GBP anstelle einer Geldbuße und leisten einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Eine Prüfung im April und Mai 2024 ergab, dass die Systeme zur Kundeninteraktion Schadensanzeichen wie schnell steigende Einzahlungen oder sehr lange Spielsitzungen zu spät erkannten; ein Kunde setzte etwa binnen 16 Tagen 86.000 GBP ohne manuelle Kontoprüfung ein. Bereits 2023 war gegen das Unternehmen eine Strafe wegen Marketing an gefährdete Kunden ergangen.
Automatische Auslöser allein genügen nicht: Bei klaren Schadensanzeichen muss zeitnah ein Mensch eingreifen.
Manuelle Prüfung bei klaren Schadensanzeichen statt reiner Automatisierung
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; SRCP 3.4.3 Abs. 1, 4, 7, 8 und 11 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation, frühe Anerkennung der Mängel und zügige Umsetzung eines Maßnahmenplans.
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.
- Gambling Commission: Paddy Power Betfair to pay £2m for regulatory failures (17.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Gambling Commission: Paddy Power Betfair Public Statement (17.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Register of regulatory actions (All regulatory actions) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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15.12.2025 AirbnbVerbraucherministerium: 64 Mio. Euro gegen Airbnb wegen Anzeigen ohne Lizenz 64,1 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen die Ferienunterkunftsplattform Airbnb Geldbußen von insgesamt 64.055.311 Euro, vor allem weil in 65.122 Anzeigen Ferienwohnungen ohne Lizenz, mit nicht passender Registernummer oder ohne zutreffende Angaben zur Rechtsnatur der Gastgeber beworben wurden (63.980.311 Euro, das Sechsfache des rechtswidrig erzielten Gewinns). Hinzu kamen 10.000 Euro wegen fehlender Angaben bei Fernabsatzverträgen, 10.000 Euro wegen unbeantworteter Auskunftsersuchen und 55.000 Euro wegen Nichtbefolgung vorläufiger Anordnungen; außerdem muss Airbnb die rechtswidrigen Inhalte entfernen und die Sanktion veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Plattformen können in Spanien verbraucherrechtlich für Anzeigen Dritter haften, wenn sie Pflichtangaben wie Registriernummern von Ferienwohnungen nicht prüfen und beanstandete Inhalte nicht rechtzeitig entfernen.
Verantwortung von Plattformen für Pflichtangaben in Anzeigen Dritter
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47.1 Buchst. m), t), i) und o) Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 15.12.2025
- Consumo sanciona con 64 millones de euros a Airbnb por anunciar viviendas sin licencia (15.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- La justicia obliga a Airbnb a pagar los 64 millones de euros previstos en la multa que le impuso Consumo (23.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Fido Solutions inc.Fido Solutions: 210.700 CAD Geldstrafen wegen unzulässiger Klauseln in Telekomverträgen 130.311 €
Der Telekommunikationsanbieter bekannte sich schuldig, in Verträgen eine verbotene Klausel zur einseitigen Vertragsänderung ohne die gesetzlich geforderten konkreten Voraussetzungen verwendet und in Fernabsatzverträgen über fortlaufende Dienstleistungen Pflichtangaben weggelassen zu haben, etwa die genaue Beschreibung der Leistungen, Preis und Beschreibung von Prämiengeräten, Nutzungsbeschränkungen und geografische Grenzen. Für 50 Anklagepunkte wurden Geldstrafen von insgesamt 210.700 CAD einschließlich Kosten verhängt; die Verstöße stammten aus den Jahren 2012 und 2013.
Klauseln zur einseitigen Vertragsänderung und Pflichtangaben in Telekommunikationsverträgen sind in Québec streng geregelt und werden auch nach Jahren noch verfolgt.
Pflichtangaben und Änderungsklauseln in Telekommunikationsverträgen
- Behörde / Gericht
- Gericht in Montréal (Ermittlung: Office de la protection du consommateur (OPC); Anklage: Directeur des poursuites criminelles et pénales (DPCP))
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection du consommateur (RLRQ c. P-40.1), Art. 11.2 und 214.2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.02.2026
Originalbetrag 210.700 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.12.2025.
- OPC: Fido Solutions inc. plaide coupable, 06.02.2026 Pressemitteilung einer Behörde
- OPC: Poursuites et condamnations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.12.2025 Euro Car Parks LimitedCMA: 473.000 GBP gegen Euro Car Parks wegen Missachtung eines Auskunftsverlangens 541.128 €
Euro Car Parks ließ ein im Juli 2025 zugestelltes förmliches Auskunftsverlangen der CMA trotz mehrfacher Kontaktversuche rund drei Monate unbeantwortet und erklärte später, die E-Mails der Behörde als vermeintlichen Betrug blockiert zu haben. Die CMA sah darin keine berechtigte Entschuldigung und setzte in ihrem ersten Bußgeld nach den neuen DMCCA-Befugnissen eine feste Geldbuße von 473.000 GBP fest; das Unternehmen hat dagegen Rechtsmittel beim High Court eingelegt, ein Verstoß gegen Verbraucherrecht wurde nicht festgestellt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Behördliche Auskunftsverlangen müssen intern sicher ankommen und fristgerecht beantwortet werden – ein Spam- oder Betrugsverdacht ist keine Entschuldigung.
Umgang mit behördlichen Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Schedule 5 paragraph 16C(2) Consumer Rights Act 2015 (geändert durch den Digital Markets, Competition and Consumers Act 2024)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 13.02.2026
Originalbetrag 473.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.
- CMA decision page: Euro Car Parks Ltd fixed penalty Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CMA: Final enforcement notice to Euro Car Parks Limited (10 December 2025) Entscheidung einer Behörde
- CMA press release: CMA fines Euro Car Parks £473k for failure to comply with legal information notice (13 February 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.12.2025 Bank Nagelmackers NVBank Nagelmackers: 60.000 EUR für ungenehmigte Fondswerbung in Interviewform 60.000 €
Bank Nagelmackers veröffentlichte im Dezember 2024 als bezahlten Partnerinhalt in einer Zeitschrift ein Interview über einen Teilfonds ihrer SICAV, ohne es als Werbung zu kennzeichnen und ohne es vorab der FSMA zur Genehmigung vorzulegen. Es fehlten Verweise auf Prospekt, Basisinformationsblatt und Anlegerrechte, die wichtigsten Risiken und die Kosten, und die Vorteile wurden hervorgehoben, ohne die Risiken ebenso deutlich darzustellen. Im Vergleich zahlt die Bank 60.000 EUR.
Bezahlte Interviews oder Partnerinhalte zu Fonds sind Werbung und brauchen Kennzeichnung, Pflichtangaben und in Belgien die vorherige Genehmigung der FSMA.
Werbung für Finanzprodukte: Kennzeichnung bezahlter Partnerinhalte und Pflichtangaben
- Behörde / Gericht
- Autoriteit voor Financiële Diensten en Markten / Autorité des services et marchés financiers (FSMA) – Directiecomité (minnelijke schikking)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 60 § 3 und Art. 64 Gesetz vom 3. August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen; Art. 35–43 KE vom 12. November 2012; Art. 4 Verordnung (EU) 2019/1156; Art. 71 § 3 Gesetz vom 2. August 2002
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Online-Version rund zehn Tage nach Erscheinen entfernt, Freigabeprozess mit systematischer Doppelkontrolle verschärft; die Zeichnungen stiegen danach nicht.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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04.12.2025 Jeronimo Martins Polska (Biedronka)Biedronka: fast 105 Mio. Zloty wegen verschwiegener Bedingungen bei „100 % zurück“ 24,7 Mio. €
Die Supermarktkette bewarb Aktionen wie „Special Wednesday“ mit „100 % Geld zurück als Gutschein“, nannte aber Einschränkungen zu Produktkategorien, Mindestumsatz und Gutscheinnutzung nicht in Radio-, App- und Ladenwerbung, sondern erst auf Kassenbon, Website oder Aushang. UOKiK verhängte 104.722.016 PLN; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wesentliche Einschränkungen einer Aktion müssen in der Werbung selbst stehen, nicht erst auf dem Kassenbon.
Vollständige Aktionsbedingungen in der Werbung
- Behörde / Gericht
- Urząd Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen (irreführende Werbung durch Unterlassen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 04.12.2025
Originalbetrag 104.722.016 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.
- When a promotion fails to mention what is important – nearly PLN 105 million in fines for Biedronka Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.12.2025 Southern Health Solutions, Inc. (Next Medical / NextMed)NextMed: FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu versteckten Kosten und Bewertungsmanipulation 128.557 €
Laut FTC bewarb die Telemedizin-Firma GLP-1-Abnehmprogramme mit Monatspreisen, die Medikament, Laborkosten und ärztliche Beratung nicht enthielten, verschwieg Mindestlaufzeit und Kündigungsgebühren, veröffentlichte gefälschte Testimonials von Beschäftigten und Angehörigen und bewegte Kundinnen und Kunden mit Gutscheinen oder Erstattungen dazu, negative Bewertungen zu löschen. Nach der endgültigen Vergleichsanordnung zahlt das Unternehmen gemeinsam mit weiteren Verpflichteten 150.000 USD (gemeinsame Zahlung), die für Rückerstattungen vorgesehen sind.
Negative Bewertungen gegen Gutscheine „wegzukaufen“ ist ebenso irreführend wie positive zu erfinden.
Bewertungsmanipulation und Preisangaben
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 03.12.2025
Originalbetrag 150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.12.2025.
- FTC Takes Action Against Telemedicine Firm NextMed Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Approves Final Order against Telehealth Provider NextMed (03.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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28.11.2025 Westpac New Zealand LimitedWestpac NZ: 3,64 Mio. NZD wegen Verstößen gegen verantwortliche Kreditvergabe 1,8 Mio. €
Die Bank hatte keine ausreichenden Systeme, um Kreditnehmern und teils Bürgen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu ihren Darlehen zu geben, und gewährte vereinbarte Zinsnachlässe auf Hypothekenkredite teilweise nicht; betroffen waren bis zu 11.398 Kreditnehmer und bis zu 3.012 Bürgen. Nach einem Vergleich mit der Commerce Commission stellte der High Court Verstöße gegen die Grundsätze verantwortlicher Kreditvergabe (s 9C CCCFA) fest und verhängte eine mutmaßliche zivilrechtliche Geldstrafe von 3,64 Mio. NZD, laut Kommission die bisher höchste nach dem CCCFA. Westpac hatte den Sachverhalt selbst gemeldet und Betroffenen 2,67 Mio. NZD erstattet.
Kreditgeber müssen in Systeme und Kontrollen investieren, die Pflichtinformationen und zugesagte Konditionen verlässlich umsetzen; eine Selbstmeldung schützt nicht vor einer hohen Strafe.
Pflichtinformationen bei Krediten und Umsetzung zugesagter Konditionen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- High Court (Klage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Credit Contracts and Consumer Finance Act 2003, ss 9C(1), 9C(2)(a)(ii), 9C(2)(a)(iii)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Selbstmeldung, Eingeständnis der Verstöße schon vor Klageerhebung und Erstattung von 2,67 Mio. NZD an Betroffene.
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
Originalbetrag 3.640.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2025.
- Commerce Commission: Westpac NZ penalised $3.64 million for not being a responsible lender (28.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Westpac New Zealand Limited (PRJ0048364) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.11.2025 Betreibergesellschaft des Onlineshops About You (Sitz Hamburg; in der Mitteilung nicht namentlich genannt)About You: 505 Mio. HUF Buße und Entschädigung für Countdown-Druck und Rabattangaben 1,32 Mio. €
Der Modeversender stellte Rabatte irreführend dar und übte mit sekündlich ablaufenden Countdowns und Knappheitshinweisen psychischen Druck aus. Neben einer Buße von 505 Mio. HUF sagte die Hamburger Betreibergesellschaft allen ungarischen Kunden, die zwischen dem 31.12.2022 und dem 31.12.2024 kauften, je 1.750 HUF Entschädigung (geschätzt über 500 Mio. HUF) und ein Verbraucherschutz-Compliance-Programm zu.
Countdown-Timer und Knappheitsbanner müssen wahr sein – sonst sind sie verbotener Kaufdruck.
Dark Patterns und Preisangaben im Onlineshop
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Anerkenntnis, Kooperation, Kundenentschädigung und Compliance-Programm halbierten nahezu das Bußgeld.
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
Originalbetrag 505.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.
- Több mint egymilliárd forintot fizet az About You a magyaroknak Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.11.2025 Genertel S.p.A.IVASS: 533.000 EUR gegen Genertel wegen verspäteter Kfz-Schadenregulierung 533.000 €
IVASS verhängte gegen die Genertel S.p.A. eine Geldbuße von 533.000 EUR nach Art. 310 Abs. 1 CAP. In 198 Kfz-Haftpflichtschäden hatte der Versicherer zwischen dem 01.09.2023 und dem 29.02.2024 die gesetzlichen Fristen für ein Entschädigungsangebot an Geschädigte oder für die Begründung einer Ablehnung nicht eingehalten. Laut IVASS-Statistik war dies die höchste Einzelgeldbuße des Jahres 2025.
Gesetzliche Regulierungsfristen gelten für jeden einzelnen Schaden; wer sie in großer Zahl verpasst, muss mit einer empfindlichen Geldbuße rechnen.
Fristen in der Schadenregulierung
- Behörde / Gericht
- IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 141, 148, 149, 150 und 310 Abs. 1 D.Lgs. 209/2005 (CAP); Art. 8 D.P.R. 254/2006
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 31.12.2025
- IVASS – Bollettino di Vigilanza n. 11/2025, Appendice: Provvedimenti sanzionatori (Prot. n. 236365/25 del 19 novembre 2025) Entscheidung einer Behörde
- IVASS – Statistiche sulle sanzioni 2025, Tav. 7: prime 5 sanzioni pecuniarie Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.11.2025 Atom Motorss Pty LtdNSW: Kfz-Händler Atom Motorss verliert Lizenz wegen falscher Angaben zu Sicherungsrechten Sonstiges
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) entzog der Atom Motorss Pty Ltd am 17. November 2025 die Kfz-Händlerlizenz und sperrte das Unternehmen für fünf Jahre. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Nach der Mitteilung hatte das Unternehmen ohne Lizenz als Kfz-Händler gehandelt und Verbrauchern beim Fahrzeugverkauf in den vorgeschriebenen Händlerformularen falsche Angaben aus dem Personal Property Securities Register (PPSR, Register für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen) gemacht.
Angaben zu Belastungen eines Fahrzeugs müssen aus einer aktuellen Registerabfrage stammen; falsche Formularangaben können die Gewerbeerlaubnis kosten.
Korrekte Angaben zu Belastungen und Sicherungsrechten beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Motor Dealers and Repairers Act 2013 (NSW), s 45(1)(f) und (g); zugrunde liegende Verstöße gegen den Motor Dealers and Repairers Act 2013 und das Australian Consumer Law
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- NSW Fair Trading: Disziplinarmaßnahme gegen Atom Motorss Pty Ltd (Mitteilung vom 12.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Verify NSW (amtliches Lizenzregister), Motor Dealer's Licence MD095631, Atom Motorss Pty Ltd – Lizenzentzug und Sperre vom 17.11.2025 (JSON) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.11.2025 H&M ABH&M: Konsumentombudsmann verbietet Rabattangaben mit falschem Tiefstpreis Anordnung
Der Konsumentombudsmann erließ gegen H&M eine Verbotsanordnung (föreläggande), weil das Unternehmen bei Preisermäßigungen einen höheren Preis angegeben hatte als den niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage, was gegen das Preisinformationsgesetz (prisinformationslagen) verstößt. Das Verbot ist mit einem Zwangsgeld (vite) von 2.000.000 SEK bewehrt; der KO senkte es von 3 Mio. SEK, weil der Verstoß begrenzt war und H&M Gegenmaßnahmen ergriffen hatte. Ein früheres Aufsichtsverfahren von 2023 zu langen Ausverkaufsperioden war im März 2024 abgeschlossen worden, nachdem das Unternehmen unter anderem erklärt hatte, laufend auf die Einhaltung der Regeln hinzuarbeiten.
Streichpreise und Rabattangaben müssen sich auf den tatsächlich niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen; Preissysteme sollten das automatisch prüfen.
Rabatt- und Streichpreiswerbung nach der 30-Tage-Tiefstpreisregel
- Behörde / Gericht
- Konsumentombudsmannen (KO) / Konsumentverket
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Prisinformationslagen (Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage bei Preisermäßigungen)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Begrenzter Verstoß und ergriffene Gegenmaßnahmen: Zwangsgeld von 3 auf 2 Mio. SEK gesenkt.
- Veröffentlicht
- 17.11.2025
- Konsumentverket: Föreläggande mot H&M AB (17.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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11.11.2025 Avida Finans ABAvida Finans: 20 Mio. SEK für Kredite an Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit 1,82 Mio. €
Die Finanzaufsicht prüfte Konsumkredite, die der Kreditgeber in vier Wochen im Sommer 2024 vergeben hatte, und fand mindestens rund 30 Fälle, in denen Verbraucher ohne Rückzahlungsfähigkeit Kredite erhielten. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 20 Mio. SEK.
Kreditprüfungen müssen auch unter Absatzdruck konsequent durchgeführt und stichprobenartig intern kontrolliert werden.
Kreditwürdigkeitsprüfung im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Konsumentkreditlagen (2010:1846), Kreditprüfung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.11.2025
Originalbetrag 20.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2025.
- Avida Finans får en anmärkning och en sanktionsavgift för bristande kreditprövningar (11.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.10.2025 TFG Holding, Inc.JustFab, ShoeDazzle, FabKids: 4,8-Mio.-USD-Vergleich mit 33 Generalstaatsanwaltschaften zum VIP-Abo 4,14 Mio. €
Nach den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaften schrieb der Online-Modehändler Käuferinnen und Käufer ohne ausdrückliche Zustimmung in ein kostenpflichtiges VIP-Mitgliedschaftsprogramm ein, stellte Preise irreführend dar und erschwerte die Kündigung. Im Vergleich mit 32 Bundesstaaten und D.C. leistet TFG rund 3,8 Mio. USD automatische Rückerstattungen und zahlt 1 Mio. USD an die Staaten; der Vergleich gilt nicht als Schuldeingeständnis.
Ein Kauf darf nicht stillschweigend eine Mitgliedschaft mit monatlicher Belastung auslösen.
Abo-Modelle und ausdrückliche Zustimmung im Checkout
- Behörde / Gericht
- Attorney General of Pennsylvania (verhandelt mit Maryland, Texas und D.C.; Vergleich mit 33 Attorneys General)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Verbraucherschutzgesetze der beteiligten Bundesstaaten
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
Originalbetrag 4.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2025.
- AG Sunday Secures Settlement Valued at $4.8 Million with Online Clothing Retailer Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.10.2025 NOVA Language Company Co., Ltd. (株式会社NOVAランゲージカンパニー)NOVA: Anordnung wegen Erlass einer Aufnahmegebühr, die nie verlangt wurde Anordnung
Die NOVA Language Company warb auf der Website ihrer Englischschulen „NOVA“ für mehrere Kurse, etwa im September 2024, mit dem Erlass einer Aufnahmegebühr von 22.000 JPY (bei einem Kinderkurs 11.000 JPY). Eine solche Gebühr hatte das Unternehmen über einen längeren zurückliegenden Zeitraum niemandem berechnet; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Ein erlassener Betrag ist nur dann ein Vorteil, wenn er sonst tatsächlich verlangt wird – fiktive Gebühren sind irreführende Preiswerbung.
Preisvorteile und Gebührenerlass richtig bewerben
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
- 株式会社NOVAランゲージカンパニーに対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 17.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 17.10.2025 mit Maßnahmenanordnung 消表対第1556号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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16.10.2025 HelloFresh New Zealand LimitedHelloFresh Neuseeland: 845.000 NZD für irreführende Reaktivierung von Abos 416.072 €
Der Kochboxen-Anbieter rief zwischen Februar 2022 und Juli 2023 frühere Kunden an, angeblich um Feedback einzuholen, tatsächlich aber vor allem, um ihnen Rabattgutscheine anzubieten, ohne klarzumachen, dass die Annahme das kostenpflichtige Abonnement wieder aktivieren konnte; bei über einer Million Anrufversuchen wurden fast 80.000 Abonnements reaktiviert. Nach Schuldbekenntnis in fünf Anklagepunkten nach s 11 Fair Trading Act wurde das Unternehmen am 16. Oktober 2025 zu einer Geldstrafe von 845.000 NZD verurteilt.
Wer Abonnements am Telefon reaktiviert, muss vor der Zusage klar sagen, dass wieder kostenpflichtige Lieferungen folgen, und ein Nein respektieren.
Abofallen und informierte Zustimmung im Telefonvertrieb
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, s 11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 17.10.2025
Originalbetrag 845.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.
- Commerce Commission: HelloFresh guilty of misleading subscriptions (17.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: HelloFresh New Zealand Limited (PRJ0046462) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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14.10.2025 AS Inbank FinanceAnordnung gegen Inbank Finance wegen Mängeln bei der Kreditwürdigkeitsprüfung Anordnung
Bei einer Prüfung stellte die Finanzaufsicht fest, dass die internen Regeln von Inbank Finance zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbrauchern nicht vollständig dem Gesetz entsprachen und die Prüfung selbst Mängel aufwies. Sie verpflichtete das Unternehmen per Anordnung, die Mängel bis Mitte Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung.
Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen dokumentiert, regelbasiert und im Tagesgeschäft tatsächlich gelebt werden.
Verantwortungsvolle Kreditvergabe im Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über Kreditgeber und -vermittler (KAVS), verantwortungsvolle Kreditvergabe
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.10.2025
- Finantsinspektsioon tegi AS-ile Inbank Finance ettekirjutuse (14.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig Anordnung
Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).
Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.
Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- Unzulässige Werbung mit einer Preisermäßigung (Nr. 184/2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.09.2025 Amazon.com, Inc.Amazon zahlt 2,5 Mrd. USD im FTC-Vergleich zu Prime-Anmeldung und Kündigungshürden 2,13 Mrd. €
Laut FTC schob Amazon Millionen Kundinnen und Kunden über verwirrende Bestellmasken ohne Zustimmung in Prime-Abos und machte die Kündigung bewusst schwer. Der Vergleich umfasst 1 Mrd. USD zivilrechtliche Strafe und 1,5 Mrd. USD Rückerstattungen sowie klare Ablehnen-Schaltfläche und einfache Kündigung.
Abo-Abschlüsse brauchen eine gleichwertige Ablehnen-Option und eine Kündigung, die so einfach ist wie der Abschluss.
Dark Patterns und Abo-Gestaltung im Produktdesign
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- In der Pressemitteilung werden ein Senior Vice President und ein Vice President genannt.
- Veröffentlicht
- 25.09.2025
Originalbetrag 2.500.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2025.
- FTC Secures Historic $2.5 Billion Settlement Against Amazon Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: Amazon.com, Inc. (ROSCA), FTC v. – Stipulated Order entered by the Court 25.09.2025 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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25.09.2025 TicketmasterTicketmaster verpflichtet sich nach Oasis-Vorverkauf zu Preistransparenz Anordnung
Die CMA beanstandete, dass Fans beim Oasis-Vorverkauf in der Warteschlange nicht erfuhren, dass Stehplätze zu zwei Preisstufen verkauft wurden, und dass „Platinum“-Tickets fast das 2,5-Fache kosteten, ohne ausreichend zu erklären, dass sie gegenüber manchen Standardtickets keinen Mehrwert boten. Ticketmaster gab ohne Schuldanerkenntnis Verpflichtungszusagen ab: Vorankündigung gestaffelter Preise, Preisspannen in der Warteschlange, keine irreführenden Ticketbezeichnungen und zwei Jahre Berichtspflicht.
Dynamische oder gestaffelte Preise müssen vor dem Kauf offengelegt werden, Produktbezeichnungen dürfen keinen Mehrwert vortäuschen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Britisches Verbraucherschutzrecht (Verfahren nach den vor April 2025 geltenden Befugnissen; Verpflichtungszusagen)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Zusagen ohne Schuldanerkenntnis.
- Veröffentlicht
- 25.09.2025
- CMA secures changes from Ticketmaster following Oasis tickets investigation Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.09.2025 ALD Automotive Italia S.r.l.AGCM: 5 Mio. Euro gegen ALD Automotive Italia wegen Schadensabrechnung bei Langzeitmiete 5 Mio. €
ALD Automotive Italia informierte Kunden der Langzeitmiete nach Feststellung der AGCM unzureichend über den Zusatzdienst zur Haftungsbegrenzung und über die Kriterien zur Bewertung von Schäden bei der Rückgabe und stellte Schäden als nicht gemeldet in Rechnung, obwohl sie für Durchschnittsverbraucher nicht mit bloßem Auge erkennbar waren oder nicht auf ein Schadensereignis zurückgingen. Die Behörde verhängte 5.000.000 Euro und untersagte die Fortsetzung.
Rückgabeprotokolle und Schadenskriterien müssen vorab transparent sein, und unsichtbare Schäden dürfen Kunden nicht als versäumte Schadensmeldung angelastet werden.
Transparente Schadensbewertung und Zusatzleistungen bei Miet- und Leasingverträgen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 24, 25 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Mildernde Umstände
- Der Grundbetrag von 7.000.000 Euro wurde auf 5.000.000 Euro gesenkt, weil ALD die Informationsmängel mit eigenen Maßnahmen behoben und die Folgen gemildert hatte.
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
- AGCM, Provvedimento PS12954 (Adunanza 23.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 09.10.2025: PS12954 – Sanzione di 5 milioni di euro alla società ALD Automotive Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.09.2025 Chegg Inc.Chegg zahlt 7,5 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen Vorwürfen zu erschwerter Abo-Kündigung 6,35 Mio. €
Laut FTC-Klage versteckte der Bildungsanbieter die Kündigung seiner automatisch verlängerten Abos auf der Website und buchte seit Oktober 2020 bei fast 200.000 Kundinnen und Kunden auch nach deren Kündigung weiter ab. Im Vergleich zahlt Chegg 7,5 Mio. USD für Rückerstattungen und muss eine einfache Kündigung anbieten.
Eingegangene Kündigungen müssen technisch sicher umgesetzt werden – weiter abzubuchen ist ein eigener Verstoß.
Kündigungsprozesse und Kundenservice bei Abos
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Restore Online Shoppers' Confidence Act (ROSCA); Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 15.09.2025
Originalbetrag 7.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.09.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.09.2025 Japanet Takata Co., Ltd. (株式会社ジャパネットたかた)Japanet Takata: Anordnung wegen Vergleich mit künftigem „Normalpreis“ bei Osechi Anordnung
Japanet Takata bot vom 8. Oktober bis 23. November 2024 im Onlineshop eine zweistöckige Neujahrs-Menübox („Osechi“ für 2025) mit dem Hinweis an, der „Japanet-Normalpreis“ von 29.980 JPY werde um 10.000 JPY auf 19.980 JPY gesenkt, wobei der Normalpreis nach Ende der Aktion gelten sollte. Einen verlässlichen Plan, danach zum höheren Preis zu verkaufen, gab es nicht; die Ermittlungen liefen gemeinsam mit dem Kyushu-Büro der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会).
Wer mit einem künftigen Preis wirbt, braucht einen belastbaren Verkaufsplan zu diesem Preis, der auch umgesetzt wird.
Vergleichspreise und Rabattaktionen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 12.09.2025
- 株式会社ジャパネットたかたに対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 12.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 12.09.2025 mit Maßnahmenanordnung 消表対第1401号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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08.09.2025 Kia East Rand (Pty) LtdMangelhafter Gebrauchtwagen: Geldbuße und Erstattungspflicht für Kia East Rand 2.427 €
Das National Consumer Tribunal stellte am 08.09.2025 auf Antrag der National Consumer Commission fest, dass das Autohaus Kia East Rand (Pty) Ltd gegen Section 56(3) des Consumer Protection Act verstoßen hatte: Ein im September 2022 verkaufter Gebrauchtwagen blieb trotz mehrerer Reparaturversuche mangelhaft, die verlangte Rückabwicklung lehnte das Autohaus ab. Das Tribunal ordnete die Erstattung des Kaufpreises von 245.075 ZAR binnen zehn Tagen an und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 50.000 ZAR.
Scheitert die Nachbesserung, muss der Händler nach dem Consumer Protection Act ersetzen oder erstatten – wer dies verweigert, riskiert neben der Rückzahlung eine Geldbuße.
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenverkauf
- Behörde / Gericht
- National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Section 56(3) Consumer Protection Act 68 of 2008; Verwaltungsstrafe nach Section 112
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Wiederholungsfall
- nein
Originalbetrag 50.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.09.2025.
- National Consumer Tribunal, NCT/396874/2025/73(2)(b), National Consumer Commission v Kia East Rand (Pty) Ltd and Another, Judgment and Reasons, dated 08.09.2025 (veröffentlicht von der National Consumer Commission) Gerichtsentscheidung
- National Consumer Commission: Summary of Judgements (Liste der NCT-Entscheidungen) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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04.09.2025 UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.ČNB: 6 Mio. CZK gegen UniCredit Bank wegen falscher Wechselkurse bei Kartenzahlungen 245.379 €
Per Strafbefehl verhängte die ČNB gegen die UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia eine Geldbuße von 6.000.000 CZK wegen Verletzung der fachlichen Sorgfalt nach dem Bankengesetz. Die Bank rechnete 2023 und 2024 Fremdwährungs-Kartenzahlungen entgegen ihren eigenen Kartenbedingungen mit dem für Kunden ungünstigeren bankeigenen Kurs statt des VISA-Kurses ab, betroffen waren 75.712 Transaktionen von 9.467 Kunden sowie 16.896 Transaktionen von 2.271 Kunden. Die Entschädigung der Kunden begann erst rund zehn bis elf Monate später.
Eine Kundenbeschwerde über falsche Abrechnung ist ein Frühwarnsignal; wer den Systemfehler monatelang nicht behebt und nicht entschädigt, riskiert die Sanktion.
Umgang mit Kundenbeschwerden und schnelle Behebung von Systemfehlern
- Behörde / Gericht
- Česká národní banka (ČNB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 12 Abs. 3, § 36e Abs. 1 lit. o und Abs. 6 lit. c Zákon č. 21/1992 Sb. (Bankengesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 6.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2025.
- ČNB – Pravomocná rozhodnutí, Detail S-Sp-2024/00349/CNB/581 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Příkaz ČNB ze dne 4. 9. 2025, č. j. 2025/105205/CNB/580, sp. zn. S-Sp-2024/00349/CNB/581 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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01.09.2025 Jetstar Airways Pty LimitedJetstar: 2.250.000 NZD für falsche Angaben zu Entschädigungsrechten 1,13 Mio. €
Die Fluggesellschaft machte zwischen 1. Januar 2022 und 22. März 2024 gegenüber Fluggästen in Einzelantworten, automatischen E-Mails und auf ihrer Website falsche Angaben zu deren Entschädigungsrechten nach dem Civil Aviation Act bei Verspätungen und Ausfällen, die sie selbst zu vertreten hatte, sodass berechtigte Ansprüche abgelehnt wurden. Nach Schuldbekenntnis in 20 Sammelanklagepunkten wurde sie zu 2.250.000 NZD verurteilt. Die Commerce Commission hatte Jetstar schon vor dem Tatzeitraum wegen ähnlicher Angaben einen Compliance-Hinweis erteilt.
Standardantworten und Website-Texte zu Kundenrechten müssen die gesetzliche Haftung korrekt wiedergeben, sonst werden sie selbst zum Rechtsverstoß.
Korrekte Auskunft über gesetzliche Kundenrechte im Beschwerdeprozess
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, s 13(i)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Nach dem Einschreiten der Commerce Commission entschädigte Jetstar 2.692 Betroffene mit insgesamt 1.039.390 NZD.
- Veröffentlicht
- 01.09.2025
Originalbetrag 2.250.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.09.2025.
- Commerce Commission: ComCom action results in $2.25 million penalty for Jetstar after misleading Kiwi consumers (01.09.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Jetstar Airways Pty Ltd (PRJ0047590) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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29.08.2025 Strom- und Gasversorger mit mindestens 75.000 Kunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Energieversorger muss unwirksame Preiserhöhungen rückabwickeln Anordnung
Ein Strom- und Gasversorger wollte trotz gegebener Preisgarantien Ende Juli 2022 einseitig Preiserhöhungen zum 1. September 2022 durchsetzen, beim Arbeitspreis oft um mehrere 100 %. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass er dabei gegen die Informations- und Transparenzpflichten des § 41 Abs. 5 EnWG verstoßen hat, die Erhöhungen daher unwirksam sind und er ab März 2023 widersprechenden Kunden trotzdem die höheren Preise abgerechnet hat; sie ordnete an, alle Anpassungen binnen sechs Monaten zurückzunehmen und rückabzuwickeln, und drohte ein Zwangsgeld von 100.000 Euro an. Das OLG Düsseldorf bestätigte den Bescheid am 13. August 2026 (nicht rechtskräftig).
Preisgarantien gelten auch in einer Energiekrise; einseitige Preiserhöhungen brauchen eine tragfähige Grundlage und eine einfache, verständliche Kundeninformation.
Transparente Kundeninformation bei Preisänderungen
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 13.08.2026)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 41 Abs. 5 Satz 1 und 3 EnWG; § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Alt. 2 EnWG; OLG-Az. VI-5 Kart 2/26 [V]
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- OLG Düsseldorf: 5. Kartellsenat bestätigt: Preiserhöhungen eines Energieversorgungsunternehmens waren unwirksam (14.08.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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20.08.2025 Petrogal, S.A.Portugal: 200.000 Euro gegen Petrogal wegen gelöschter Gesprächsaufzeichnungen u. a. 200.000 €
Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Strom- und Gasanbieter Petrogal eine Gesamtgeldbuße von 400.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 200.000 EUR. Auslöser war ein Vorfall 2023, bei dem ein externer Dienstleister alle Gesprächsaufzeichnungen mit Kunden löschte, die älter als 30 Tage waren; hinzu kamen unbezahlte Entschädigungen, fehlerhafte Rechnungsangaben, mangelhafte Kundeninformation, verspätete Antworten auf telefonische Anfragen und nicht weitergeleitete Beschwerdebuch-Einträge.
Aufbewahrungspflichten gelten auch für Daten bei Dienstleistern; Löschroutinen externer Partner müssen vertraglich und technisch kontrolliert werden.
Aufbewahrungspflichten und Steuerung externer Dienstleister
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2020, RRC 2023, RQS 2021/2023 und Diretiva ERSE n.º 1/2018; Decreto-Lei n.º 134/2009; Decreto-Lei n.º 156/2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Zusammenarbeit, Behebung der Verstöße, Entschädigung des Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2025: Processo 16/2023 (e 03/2024 e 05/2024) – Petrogal, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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06.08.2025 Finanzierungsgesellschaft (anonymisiert)CBUAE: 600.000 AED gegen Finanzierungsgesellschaft wegen Verbraucherschutzverstößen 140.793 €
Die Central Bank of the UAE (CBUAE) verhängte gegen eine nicht genannte Finanzierungsgesellschaft eine Geldbuße von 600.000 AED nach Art. 137 des Zentralbankgesetzes (Decretal Federal Law No. 14 of 2018). Prüfungen hatten ergeben, dass das Unternehmen die Market Conduct and Consumer Protection Regulations and Standards der Zentralbank nicht eingehalten hatte.
Verbraucherschutzregeln im Finanzsektor werden eigenständig geprüft und sanktioniert – nicht nur Geldwäsche-Pflichten.
Marktverhalten und Verbraucherschutz bei Finanzierungsgesellschaften
- Behörde / Gericht
- Central Bank of the UAE (CBUAE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018; CBUAE Market Conduct and Consumer Protection Regulations and Standards
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 06.08.2025
Originalbetrag 600.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2025.
- CBUAE: CBUAE Imposes a Financial Sanction on a Finance Company (Pressemitteilung, PDF, 06.08.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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01.08.2025 P&G Japan G.K. (P&Gジャパン合同会社)P&G Japan: Anordnung wegen unbelegter Anti-Schimmel-Werbung für Febreze-Produkt Anordnung
P&G Japan bewarb das Produkt „Febreze Anti-Schimmel fürs Bad“ (ファブリーズ お風呂用防カビ剤), unter anderem von April 2022 bis Mai 2023 auf der Verpackung, damit, dass bloßes Aufstellen im Badezimmer schwarzen Schimmel etwa sechs Wochen lang verhindere. Die eingereichten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, sodass die Werbung als irreführend galt; angeordnet wurden Richtigstellung, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Wer eine Wirkung verspricht, muss belastbare Nachweise schon vor der Werbung haben; fehlen sie, gilt die Aussage als irreführend.
Wirksamkeitsaussagen in der Werbung belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 und 2 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 01.08.2025
- P&Gジャパン合同会社に対する景品表示法に基づく措置命令について (Eintrag, 01.08.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- News Release 01.08.2025 mit Maßnahmenanordnung 消表対第1255号 (PDF) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron Anordnung
Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.
Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.
Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.07.2025 Giorgio Armani S.p.A., G.A. Operations S.p.A.AGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Armani-Gesellschaften wegen unzutreffender Ethikaussagen 3,5 Mio. €
Die Armani-Gesellschaften warben u. a. im Ethikkodex und auf ihrer Website mit Aussagen zu Ethik und sozialer Verantwortung, während die Herstellung einzelner Artikel direkt oder indirekt an teils illegal betriebene Werkstätten vergeben war, in denen Beschäftigte zu unzureichenden Löhnen, über die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten hinaus und unter mangelhaftem Gesundheits- und Arbeitsschutz arbeiteten. Die AGCM wertete die Aussagen als irreführend und verhängte gegen Giorgio Armani S.p.A. und G.A. Operations S.p.A. gesamtschuldnerisch 3.500.000 Euro.
Ethik- und Nachhaltigkeitsversprechen gegenüber Kunden sind Werbeaussagen und müssen durch eine tatsächlich kontrollierte Lieferkette gedeckt sein.
Ethik- und Sozialaussagen gegenüber Kunden und Kontrolle der Lieferkette
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21 Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Der Grundbetrag von 5.000.000 Euro wurde auf 3.500.000 Euro gesenkt, weil G.A. Operations laut Unterlagen des Tribunale di Milano die Vorgaben des gerichtlich bestellten Verwalters umgesetzt und das Verfahren am 18. Februar 2025 vorzeitig abgeschlossen hatte.
- Veröffentlicht
- 01.08.2025
- AGCM, Provvedimento PS12793 (Adunanza 29.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- AGCM, Comunicato stampa 01.08.2025: PS12793 – Sanzione di 3,5 milioni di euro alle società Giorgio Armani S.p.A. e G.A. Operations S.p.A. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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24.07.2025 „Билла България“ ЕООД (Billa Bulgaria)Billa bewirbt Öl mit 80 % Sonnenblumenöl als Olivenöl – 405.936 Lewa 207.555 €
Im Juni 2024 bewarb die Handelskette das Produkt „Маслиново масло екстра върджин 20% – Basso Blend“ auf Website, im Radio, im Fernsehen und online so, dass das Olivenöl im Vordergrund stand, obwohl es zu 80 % aus Sonnenblumenöl bestand. Die KZK leitete das Verfahren von Amts wegen ein, wertete die Werbung als irreführend (Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK) und verhängte 0,032 % des Umsatzes 2024, also 405.936 Lewa.
Werbung darf den Anteil einer hochwertigen Zutat nicht so herausstellen, dass Kunden über die Zusammensetzung getäuscht werden – die Verantwortung liegt beim Werbenden, nicht bei der Agentur.
Produktwerbung und Kennzeichnung von Zusammensetzungen
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 Abs. 1 i. V. m. Art. 33 ZZK
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
Originalbetrag 405.936 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 691 от 24.07.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.06.2025 Farringdon Energy Limited (Handelsname Champion Energy)Ofgem: 214.580 GBP gegen Farringdon Energy wegen Abbuchungen ohne Belieferung 251.766 €
Ofgem stellte fest, dass der Gewerbestromanbieter keine robusten, dokumentierten Prozesse hatte – sie beruhten auf dem Wissen eines einzigen Beschäftigten – und deshalb Lastschriften von Kunden einzog, die er nicht oder nicht mehr belieferte; 25 Kunden entstand ein Schaden von rund 175.000 GBP. Nach einer vorläufigen Anordnung vom Mai 2024 bestätigte die Behörde eine Geldbuße von 223.676 GBP, von der sie 9.096 GBP bereits geleistete Kulanzzahlungen abzog, sodass 214.580 GBP zu zahlen sind.
Auch Kleinstunternehmen brauchen dokumentierte Prozesse – Wissen, das nur ein Beschäftigter hat, ist keine Compliance.
Dokumentierte Prozesse statt Wissen in einem Kopf
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem) für die Gas and Electricity Markets Authority
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Condition 4A.1 der Stromversorgungslizenz; section 27A Electricity Act 1989
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen nach der vorläufigen Anordnung; Anrechnung bereits geleisteter Kulanzzahlungen von 9.096 GBP.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
Originalbetrag 214.580 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.
- Ofgem enforcement case: Notice of penalty: Farringdon Energy Limited (19 June 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Ofgem/GEMA: Notice of decision to impose a financial penalty on Farringdon Energy Limited (16 June 2025) Entscheidung einer Behörde
- Companies House: Farringdon Energy Limited, accounts for the period ended 31 October 2024 Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.06.2025 Grupa OLX sp. z o.o.UOKiK: 28,4 Mio. Złoty gegen OLX wegen irreführendem Bewertungssystem 6,66 Mio. €
Auf OLX.pl konnten von November 2020 bis Juli 2024 auch Nutzer ohne Kauf Verkäufer bewerten, Käufer mit mehreren Käufen konnten nicht alle Verkäufer bewerten, und ein gewichteter Algorithmus hob positive Bewertungen an und stufte unterdurchschnittliche Werte als positiv ein; Einzelbewertungen waren nicht einsehbar. UOKiK verhängte mit Entscheidung DOZIK-2/2025 rund 28,4 Mio. PLN; OLX hat das System inzwischen auf Durchschnittswerte verifizierter Käufer umgestellt. Die Entscheidung war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig; OLX kann Rechtsmittel beim Gericht für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz einlegen.
Ein Bewertungsschnitt muss zeigen, was er verspricht – wer gewichtet, umstuft oder Nicht-Käufer zulässt, muss das offenlegen.
- Behörde / Gericht
- Präsident des Amts für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über Wettbewerbs- und Verbraucherschutz; Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Bewertungssystem zum 31.07.2024 umgestellt.
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
Originalbetrag 28.420.869 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.
- Mylący system ocen na OLX.pl – decyzja Prezesa UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
- Confusing rating system at OLX.pl – decision of the President of UOKiK Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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11.06.2025 Svea Finance AS200.000 Euro Bußgeld gegen Svea Finance wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung 200.000 €
Zwischen Dezember 2023 und Februar 2024 entsprachen die internen Regeln von Svea Finance zur Verbraucherkreditvergabe nicht dem Gesetz (50.000 Euro), und das Unternehmen schloss Kreditverträge ohne Prüfung aller vorgeschriebenen Bonitätskomponenten (150.000 Euro). Insgesamt 200.000 Euro Geldbuße in zwei Ordnungswidrigkeiten. Datum = Veröffentlichung.
Bonitätsprüfungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Faktoren abdecken – Lücken in internen Richtlinien werden eigenständig sanktioniert.
Verantwortungsvolle Kreditvergabe
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 98 Abs. 2 und § 99 Abs. 2 KAVS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.06.2025
- Finantsinspektsioon trahvis Svea Finance AS-i kokku 200 000 euroga (11.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.06.2025 AmazonAmazon sagt der CMA schärferes Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Anordnung
Nach einer Untersuchung zu gefälschten Bewertungen und „Katalogmissbrauch“ (Übertragung guter Bewertungen auf fremde Produkte) verpflichtete sich Amazon gegenüber der CMA, solche Bewertungen schnell zu erkennen und zu entfernen, verstoßende Händler bis hin zum Verkaufsverbot zu sanktionieren und einfache Meldewege einzurichten.
Wer Bewertungen veröffentlicht, muss aktive Prozesse gegen Fälschungen und Bewertungsübertragung vorhalten.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Enterprise Act 2002, Part 8 (Verpflichtungszusagen nach altem Durchsetzungsregime)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
- Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Amazon gives undertakings to CMA to curb fake reviews Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.05.2025 OTP banka d.d.Kroatien: 117.070 EUR gegen OTP banka wegen fehlender Angaben in Kreditverträgen 117.070 €
Auf Antrag der Hrvatska narodna banka verurteilte das Općinski prekršajni sud u Zagrebu die OTP banka d.d. wegen neun Ordnungswidrigkeiten nach Verbraucherkredit-, Wohnimmobilienkredit-, Kreditinstituts- und Verbraucherschutzrecht, unter anderem weil in Verbraucherkreditverträgen zwischen September 2021 und Dezember 2022 Angaben zum Gesamtbetrag, zu den Annahmen für den effektiven Jahreszins und zur Aufsichtsbehörde fehlten. Die Bank erhielt Geldbußen von zusammen 117.070 EUR; das Urteil ist seit 18. Juli 2025 rechtskräftig.
Vertragsvorlagen für Verbraucherkredite sollten regelmäßig gegen die gesetzlichen Pflichtangaben geprüft werden.
Pflichtangaben in Verbraucherkreditverträgen
- Behörde / Gericht
- Općinski prekršajni sud u Zagrebu (auf Antrag der Hrvatska narodna banka)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 26, 27 Zakon o potrošačkom kreditiranju; Art. 361.b Zakon o kreditnim institucijama; Art. 41 Zakon o stambenom potrošačkom kreditiranju; Art. 138 Zakon o zaštiti potrošača
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Sažetak odluke: Općinski prekršajni sud u Zagrebu, Presuda Pp-14560/2024 (OTP banka d.d.), 27.05.2025 Gerichtsentscheidung
- HNB – Odluke o povredi propisa (OTP banka d.d., 117.070,00 eura, pravomoćna 18.07.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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02.05.2025 GT Ecom B.V.ACM: 90.000 Euro gegen Dropshipper GT Ecom wegen verschwiegenen Versands aus China 90.000 €
GT Ecom B.V. informierte Käufer auf der Website wolffashion.de vor dem Kauf nicht klar darüber, dass die Ware direkt vom Hersteller aus China geliefert wird und Rücksendungen nach China gehen müssen. Die ACM hielt 100.000 EUR für angemessen und senkte das Bußgeld wegen Anerkenntnis im vereinfachten Verfahren auf 90.000 EUR.
Onlinehändler müssen Lieferweg, Lieferzeit und Rücksendeadresse vor dem Kauf klar angeben, gerade beim Direktversand aus Drittstaaten.
Informationspflichten im Dropshipping
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.2a Abs. 1 Whc i. V. m. Art. 6:230m Abs. 1 lit. g und h BW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 10 % Nachlass für Anerkenntnis, Beendigung der Verstöße und Mitwirkung am vereinfachten Verfahren.
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
- ACM – Boetebesluit GT Ecom vanwege onduidelijke informatie op website (Beslisdatum 02-05-2025) Entscheidung einer Behörde
- ACM – Boetebesluit GT Ecom Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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30.04.2025 Bondora ASBondora muss 200.000 Euro wegen Verstoß gegen verantwortungsvolle Kreditvergabe zahlen 200.000 €
Vom 6. Dezember 2023 bis 24. Februar 2024 schloss Bondora Verbraucherkreditverträge, ohne alle gesetzlich vorgesehenen Kriterien zu prüfen und sich von der Rückzahlungsfähigkeit zu überzeugen. Die Finanzaufsicht verhängte im Ordnungswidrigkeitenverfahren 200.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.
Automatisierte Kreditentscheidungen entbinden nicht von der vollständigen gesetzlichen Bonitätsprüfung.
Verantwortungsvolle Kreditvergabe
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 99 Abs. 2 KAVS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 30.04.2025
- Finantsinspektsioon trahvis Bondora AS-i 200 000 euroga (30.04.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.04.2025 African Bank LimitedAfrican Bank: 700.000 ZAR für Kreditwerbung als „Investment“ in sozialen Medien 32.753 €
Eine Social-Media-Kampagne der Bank vom Dezember 2023 (#KeFestive) mit einer bekannten Persönlichkeit stellte Privatkredite als Investition dar; die Behörde wertete das als sachlich falsch und irreführend und stellte zudem Mängel im Freigabeprozess für Werbung fest. Von der Geldbuße über 700.000 ZAR wurden 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt; 500.000 ZAR hat die Bank gezahlt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Werbung für Kreditprodukte – auch mit bekannten Persönlichkeiten – braucht eine fachkundige, dokumentierte Freigabe, die den Produktcharakter korrekt darstellt.
Werbefreigabe und Influencer-Marketing bei Finanzprodukten
- Behörde / Gericht
- Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Sections 6(1), 6(3)(a), 6(3)(b) und 6(9) Conduct Standard 3 of 2020 (Banks)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation während der Untersuchung und zügige Abhilfemaßnahmen; 200.000 ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Bank den Conduct Standard einhält.
- Veröffentlicht
- 22.04.2025
Originalbetrag 700.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.04.2025.
- FSCA Press Release, 22 April 2025: FSCA imposes administrative penalty on African Bank Limited for misleading advertising Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen Anordnung
Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.
Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.
- Behörde / Gericht
- Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- OGH 4 Ob 51/25s vom 11.04.2025 (RIS Justiz) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.03.2025 Società Cooperativa Culture (CoopCulture)Kolosseum-Tickets: CoopCulture 7 Mio. Euro, insgesamt rund 20 Mio. wegen Ticket-Bots 7 Mio. €
Der Ticketdienstleister des Kolosseums unterband nicht, dass Reiseanbieter per Bot massenhaft Basistickets aufkauften, und reservierte selbst große Kontingente für teurere Pakete; Besucherinnen und Besucher fanden so kaum reguläre Tickets. Gegen CoopCulture verhängte die AGCM 7 Mio. Euro, gegen sechs Touranbieter (u. a. Tiqets, GetYourGuide, Musement) weitere Bußgelder, zusammen fast 20 Mio. Euro.
Wer ein knappes Kontingent verkauft, muss Bot-Käufe aktiv verhindern und darf den Zugang nicht in teure Pakete lenken.
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, comma 2 Codice del Consumo (CoopCulture); Artt. 24, 25, 23 comma 1 lett. bb-bis (Touranbieter)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 08.04.2025
- PS12603 - Servizi Biglietteria Parco Archeologico del Colosseo, sanzionati CoopCulture e sei operatori turistici per quasi 20 milioni di euro Pressemitteilung einer Behörde
- AGCM Provvedimento PS12603 (Biglietteria Colosseo), adunanza del 25 marzo 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.03.2025 Gaslieferant für Haushaltskunden (in der amtlichen Mitteilung anonymisiert)Bundesnetzagentur: Auflagen für Gaslieferanten nach Lieferstopp für 350.000 Haushalte Anordnung
Ein Gaslieferant hatte im Dezember 2021 die Belieferung von rund 350.000 Haushaltskunden ohne Ankündigung eingestellt und die Verträge rückwirkend gekündigt. Als er 2023 den Betrieb wieder aufnehmen wollte, machte die Bundesnetzagentur dies wegen fortbestehender Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung von Auflagen abhängig: bis Frühjahr 2028 nur schrittweiser Aufbau des Kundenstamms, Vorlage testierter Jahresabschlüsse 2023 bis 2026 und Anzeige von Änderungen bei Beschaffung, Tarifen und AGB bis Ende 2027, bei Verstößen Zwangsgelder bis 100.000 Euro. Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde am 23. Juli 2026 zurück; die Rechtsbeschwerde ist zugelassen.
Wer Haushaltskunden abrupt die Belieferung entzieht, muss mit jahrelangen Auflagen rechnen, weil die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung dauerhaft geprüft wird.
Lieferantenpflichten gegenüber Haushaltskunden in Energiekrisen
- Behörde / Gericht
- Bundesnetzagentur (Bescheid bestätigt durch OLG Düsseldorf, 5. Kartellsenat, Beschluss vom 23.07.2026)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- EnWG – Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferant wegen Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung (Auflagen mit Zwangsgeldandrohung); OLG-Az. VI-5 Kart 1/26 [V]
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßgeblich war die Unzuverlässigkeit der Geschäftsleitung; nach den Feststellungen des Gerichts zeigte sie keine Einsicht und regulierte die Schäden der Kunden nur unzureichend.
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- OLG Düsseldorf: 5. Kartellsenat bestätigt Teiluntersagung der Tätigkeit als Energielieferantin (23.07.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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10.03.2025 Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A.Portugal: 90.000 Euro gegen Gold Energy wegen Wechseln ohne Zustimmung 90.000 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 25 Ordnungswidrigkeiten von Gold Energy mit einer Gesamtgeldbuße von 180.000 EUR, im Vergleichsverfahren halbiert auf 90.000 EUR. Dazu gehörten 15 Lieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung, fehlende Hinweise auf den Sozialtarif in Verträgen, unvollständige und falsch berechnete Rechnungen, eine unzulässige Stromabschaltung, Preiserhöhungen ohne 30-tägige Vorankündigung sowie Falschinformationen gegenüber Verbrauchern als unlautere Geschäftspraxis.
Vertriebsziele dürfen nie dazu führen, dass Kunden ohne nachweisbare Zustimmung gewechselt oder falsch informiert werden.
Lieferantenwechsel, Rechnungsangaben und unlautere Geschäftspraktiken im Energievertrieb
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE) i. V. m. RRC 2021/2023 und Portaria n.º 348/2017; Art. 7 und 8 Decreto-Lei n.º 57/2008 (unlautere Geschäftspraktiken) i. V. m. RJCE
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geständnis, Zusammenarbeit, Nachweis der Abhilfe, Entschädigung der Kunden und die wirtschaftliche Lage wurden im Vergleichsverfahren berücksichtigt.
- ERSE, Decisões sancionatórias 2025: Processo 23/2022 – Gold Energy – Comercializadora de Energia, S.A. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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28.02.2025 Allianz Australia Insurance Limited; AWP Australia Pty LtdAllianz und AWP: 16,8 Mio. AUD Geldstrafen wegen irreführender Reiseversicherungsangaben 10 Mio. €
Zwischen 2016 und 2018 veröffentlichten Allianz Australia und die für Allianz tätige Vertriebs- und Verwaltungsgesellschaft AWP im Internet Angaben zu Reiseversicherungen, die Höchstleistungen nannten, ohne ausreichend auf Unterlimits, Bedingungen und Ausschlüsse hinzuweisen. Das Gericht verurteilte Allianz in sechs Fällen zu je 2,25 Mio. AUD (13,5 Mio. AUD) und AWP in einem Fall zu 3,3 Mio. AUD, jeweils nach 25 % Nachlass für frühe Schuldbekenntnisse. 781 Kunden hatten zuvor Entschädigungen von zusammen 1.264.864 AUD erhalten.
Eine eingesparte Rechtsprüfung von Webinhalten kann ein Vielfaches an Strafen und Entschädigungen kosten; Produktwerbung braucht eine verbindliche Freigabe.
Rechtliche Prüfung von Produktinformationen und Werbeseiten vor der Veröffentlichung
- Behörde / Gericht
- Supreme Court of New South Wales (Anklage des Commonwealth Director of Public Prosecutions nach Ermittlungen der ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- ss 1041E(1), 1311(1) Corporations Act 2001 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Schuldbekenntnisse zum frühestmöglichen Zeitpunkt, freiwillige Offenlegung, volle Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und Entschädigung der betroffenen Kunden.
- Haftung von Führungskräften
- Ein General Manager lehnte 2016 eine externe rechtliche Prüfung der Website für geschätzt 25.000 bis 30.000 AUD ab; das Gericht sah die Ursache der Verstöße im Unwillen, für eine ausreichende Aufsicht Geld auszugeben.
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
Originalbetrag 16.800.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.02.2025.
- ASIC 25-028MR: Allianz and AWP convicted and fined $16.8 million for making false or misleading statements Pressemitteilung einer Behörde
- R v Allianz Australia Insurance Ltd; R v AWP Australia Pty Ltd [2025] NSWSC 127 (28 February 2025) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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06.02.2025 Медицински център „Люлин Мед“ ООДMC Ljulin Med gab Praxis als Filiale der Militärmedizinischen Akademie aus – 9.236 Lewa 4.722 €
Nach einem Hinweis der Militärmedizinischen Akademie (VMA) stellte die KZK fest, dass das Zentrum seine gynäkologische Praxis mit Schildern „МЦ „ЛЮЛИН МЕД“ АГ – ВМА ФИЛИАЛ“ und entsprechenden Online-Angaben als VMA-Filiale darstellte. Wegen Irreführung (Art. 31 ZZK) verhängte sie 0,4 % des Umsatzes 2023, also 9.236 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.
Kooperationen mit renommierten Einrichtungen dürfen in Beschilderung und Online-Profilen nicht als Zugehörigkeit dargestellt werden.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 ZZK (Irreführung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 9.236 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.02.2025.
- КЗК Публичен електронен регистър – Производство (Решение № 131 от 06.02.2025; Volltext als PDF im Register) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.01.2025 GoogleGoogle sagt der CMA härteres Vorgehen gegen gefälschte Bewertungen zu Anordnung
Google verpflichtete sich gegenüber der CMA, gefälschte Bewertungen besser zu erkennen und zu entfernen, Wiederholungstäter weltweit zu sperren, Unternehmensprofilen mit manipulierten Bewertungen Warnhinweise zu geben und die Bewertungsfunktion zu deaktivieren sowie einfache Meldewege einzurichten; die CMA überwacht die Umsetzung drei Jahre lang.
Unternehmen, die Bewertungen kaufen, riskieren sichtbare Warnhinweise und den Verlust ihrer Bewertungen auf Plattformen.
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Britisches Verbraucherschutzrecht (Verpflichtungszusagen)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Zusagen ohne Bußgeld.
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
- CMA secures important changes from Google to tackle fake reviews Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.01.2025 Banco di Desio e della Brianza S.p.A.Banca d'Italia: 480.000 EUR gegen Banco di Desio wegen Mängeln bei der Kundentransparenz 480.000 €
Die Banca d'Italia belegte die Banco di Desio e della Brianza S.p.A. mit einer Geldbuße von 480.000 EUR nach Art. 144 TUB. Eine Prüfung vom 02.10. bis 15.12.2023 ergab Mängel in Organisation und Kontrollen bei der Einhaltung der Transparenz- und Fairnessregeln gegenüber Kunden, unter anderem zu Art. 117-bis, 126-septies und 126-quinquiesdecies ff. TUB; die Korrekturmaßnahmen der Bank wurden berücksichtigt.
Transparenzpflichten gegenüber Kunden brauchen eigene Kontrollen in der Organisation; fehlen sie, sanktioniert die Aufsicht die Bank selbst dann, wenn einzelne Fehler später korrigiert werden.
Transparenz und faire Behandlung von Bankkunden
- Behörde / Gericht
- Banca d'Italia
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 127 Abs. 01 TUB i. V. m. Art. 117-bis, 126-septies und 126-quinquiesdecies bis 126-septiesdecies TUB; Transparenzbestimmungen der Banca d'Italia vom 29.07.2009; Art. 144 TUB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Korrekturmaßnahmen der Bank flossen in die Bemessung ein.
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Banca d'Italia – Banco di Desio e della Brianza Spa, Provvedimento n. 13 del 21 gennaio 2025 Entscheidung einer Behörde
- Banca d'Italia – Provvedimenti sanzionatori (Liste) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.01.2025 Equifax Inc. und Equifax Information Services LLCCFPB: Equifax zahlt 15 Mio. USD wegen mangelhafter Prüfung von Auskunftsreklamationen 14,6 Mio. €
Nach Feststellung der CFPB prüfte Equifax Reklamationen gegen Einträge in Kreditauskünften nicht ordnungsgemäß, ließ gelöschte Einträge wieder aufleben, informierte Verbraucher unzureichend über die Ergebnisse und sperrte auf Identitätsdiebstahl beruhende Einträge nicht wie vorgeschrieben (Fair Credit Reporting Act). Zudem verkaufte das Unternehmen fehlerhafte Kredit-Scores, nachdem Testcode in einen Produktivserver gelangt war; die Anordnung verhängt 15 Mio. USD Geldbuße. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Datenkorrekturen müssen dauerhaft wirken und Software-Änderungen dürfen nur geprüft in Produktivsysteme gelangen.
Reklamationsbearbeitung und Änderungsmanagement bei Auskunfteidaten
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Fair Credit Reporting Act (15 U.S.C. §§ 1681c, 1681e, 1681i); Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
Originalbetrag 15.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.
- CFPB Enforcement Actions: Equifax Inc. and Equifax Information Services LLC Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Equifax Inc. and Equifax Information Services LLC – Consent Order, File No. 2025-CFPB-0002 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.01.2025 Block, Inc. (Cash App)CFPB: Block (Cash App) muss mindestens 130 Mio. USD wegen Betrugsabwehr zahlen 53,5 Mio. €
Die CFPB stellte fest, dass Block bei Cash App Betrug nicht wirksam verhinderte und aufarbeitete, Reklamationen und Rückbuchungen unlauter behandelte, keinen wirksamen Kundendienst bot, Nutzer über den Schutz vor unautorisierten Überweisungen täuschte und Fehlerbehebungspflichten nach dem Electronic Fund Transfer Act und Regulation E verletzte. Die Anordnung verhängt 55 Mio. USD Geldbuße und verlangt 75 Mio. USD für Wiedergutmachung, die auf bis zu 120 Mio. USD steigen kann (insgesamt bis zu 175 Mio. USD). Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.
Zahlungsdienste müssen Betrugsmeldungen erreichbar entgegennehmen und fristgerecht prüfen – Werbeversprechen zur Sicherheit werden daran gemessen.
Umgang mit Betrugsmeldungen und Reklamationen in Zahlungs-Apps
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Consumer Financial Protection Act of 2010 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536); Electronic Fund Transfer Act und Regulation E (12 C.F.R. §§ 1005.6, 1005.7, 1005.11, 1005.13, 1005.18)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.01.2025
Originalbetrag 55.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.
- CFPB Enforcement Actions: Block, Inc. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Block, Inc. – Consent Order, File No. 2025-CFPB-0001 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.01.2025 GGL Projects, Inc. (Sitejabber)Sitejabber: Bewertungsplattform zählte Bewertungen vor Erhalt der Ware Anordnung
Laut FTC sammelte die KI-gestützte Bewertungsplattform für ihre Geschäftskunden Sternebewertungen schon beim Kauf, bevor Kundinnen und Kunden Produkt oder Leistung erhalten hatten, und blähte damit Durchschnittswerte und Bewertungszahlen auch in Suchmaschinen-Ergebnissen auf. Die FTC erließ eine endgültige Vergleichsanordnung, die solche Falschdarstellungen untersagt.
Bewertungen, die vor der Nutzung abgegeben wurden, dürfen nicht als Erfahrungsbewertungen in Durchschnittswerte einfließen.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 03.01.2025
- FTC Approves Final Order against Sitejabber Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Case: Sitejabber (In the Matter of GGL Projects, Inc.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.12.2024 Grubhub Inc. und Grubhub Holdings Inc.FTC und Illinois: Grubhub zahlt 25 Mio. USD wegen versteckter Liefergebühren 24,1 Mio. €
FTC und Generalstaatsanwaltschaft Illinois warfen dem Lieferdienst vor, Kunden über die Lieferkosten getäuscht und ihnen Konten und Guthaben gesperrt, Fahrern überhöhte Verdienstmöglichkeiten versprochen und Restaurants ohne deren Zustimmung gelistet zu haben. Die gerichtliche Anordnung setzt 140 Mio. USD fest, die bis auf eine Zahlung von 24,8 Mio. USD an die FTC ausgesetzt sind; hinzu kommen 200.000 USD an Illinois (zusammen 25 Mio. USD). Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Plattformen müssen Endpreise von Anfang an vollständig zeigen und dürfen Partner nur mit deren Zustimmung listen.
Gesamtpreisangaben und Verdienstversprechen auf Plattformen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC) und Attorney General of Illinois
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Restore Online Shoppers' Confidence Act; Impersonation Rule (16 C.F.R. Part 461); Illinois Consumer Fraud and Deceptive Business Practices Act (815 ILCS 505); Illinois Uniform Deceptive Trade Practices Act (815 ILCS 510)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 17.12.2024
Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.12.2024.
- FTC Cases and Proceedings: Grubhub Inc., FTC and Illinois v. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Stipulated Order for Permanent Injunction, Monetary Judgment, and Other Relief (entered), N.D. Ill. 1:24-cv-12923 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.12.2024 Provident Financial s.r.o.ČNB: 8 Mio. CZK gegen Provident Financial wegen mangelhafter Kreditwürdigkeitsprüfung 318.383 €
Nach Widerspruch gegen einen Strafbefehl verhängte die ČNB gegen den Nichtbanken-Verbraucherkreditgeber Provident Financial eine Geldbuße von 8.000.000 CZK. Die Regeln zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei den Produkten „Půjčka Provident“ und „Půjčka Creditea“ ließen von Oktober 2021 bis Oktober 2022 unter anderem unbelegte oder überhöhte Einkommensangaben, unzureichend ermittelte oder gar nicht berücksichtigte Ausgaben und zu niedrig angesetzte Verbindlichkeiten zu, und in sämtlichen geprüften Verträgen (53 bzw. 25) vergab das Unternehmen Kredite ohne ausreichende Prüfung der Kreditwürdigkeit. Der Bankrat der ČNB wies den Rechtsbehelf am 15. Mai 2025 ab und bestätigte die Entscheidung.
Kreditwürdigkeitsprüfungen müssen Einkommen, Ausgaben und bestehende Schulden belegbar und vollständig erfassen; vereinfachte Modelle, die Belastungen ausblenden, sind ein Aufsichtsrisiko.
Verantwortungsvolle Kreditvergabe und Prüfung von Einkommen und Ausgaben
- Behörde / Gericht
- Česká národní banka (ČNB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 15 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 lit. c, § 86 Abs. 1, § 148 Abs. 1 lit. b, § 154 Abs. 1 lit. e und Abs. 3 lit. c Zákon č. 257/2016 Sb. (Verbraucherkreditgesetz, Fassung bis 31. 12. 2023)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 8.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.
- ČNB – Pravomocná rozhodnutí, Detail S-Sp-2023/00281/CNB/573 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Rozhodnutí ČNB ze dne 19. 12. 2024, č. j. 2024/141954/650, und Rozhodnutí bankovní rady o rozkladu ze dne 15. 5. 2025, č. j. 2025/056444/CNB/110 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.12.2024 Rytr LLCFTC verbietet KI-Bewertungsgenerator von Rytr – Anordnung ein Jahr später aufgehoben aufgehoben
Laut FTC-Beschwerde bot der KI-Schreibdienst eine Funktion „Testimonial & Review“, die aus knappen, allgemeinen Angaben detaillierte Kundenbewertungen mit frei erfundenen Einzelheiten erzeugte; einzelne Nutzer erstellten damit hunderte bis zehntausende Bewertungen. Mit der endgültigen Vergleichsanordnung (3:2 Stimmen) untersagte die FTC Rytr jeden Dienst zur Erzeugung von Bewertungen. Am 22.12.2025 hob die FTC die Anordnung mit Zustimmung von Rytr wieder auf (2:0 Stimmen): Die in der Beschwerde vorgetragenen Tatsachen trügen keinen Verstoß gegen Section 5 FTC Act, und die Anordnung belaste die KI-Innovation unangemessen, entgegen der KI-Verfügung und dem KI-Aktionsplan der Trump-Regierung.
Im Fall Rytr sah die FTC im bloßen Anbieten eines KI-Schreibwerkzeugs letztlich keinen Verstoß – wer mit KI erzeugte Bewertungen veröffentlicht, bleibt aber für deren Echtheit verantwortlich.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act (Mittel zur Täuschung bereitgestellt)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 18.12.2024
- FTC Approves Final Order against Rytr, Seller of an AI “Testimonial & Review” Service Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Reopens and Sets Aside Rytr Final Order in Response to the Trump Administration’s AI Action Plan Pressemitteilung einer Behörde
- FTC Announces Crackdown on Deceptive AI Claims and Schemes Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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17.12.2024 GymBeam s.r.o.; Gymbeam Hungary Kft.GymBeam: 100 Mio. HUF für unzulässige Gesundheitsversprechen bei Nahrungsergänzung 244.230 €
Der Händler von Nahrungsergänzungsmitteln warb massenhaft mit verbotenen Heil- und nicht zugelassenen Gesundheitsaussagen, suggerierte mit durchgestrichenen Preisen falsche Rabatte und informierte nicht über die Prüfung von Kundenbewertungen. Nach Anerkenntnis und Zusage eines Compliance-Programms mit Schulungen verhängte die Behörde 100 Mio. HUF.
Produkttexte im Onlineshop sind Werbung – Content-Teams brauchen die Liste der zugelassenen Health Claims.
Zulässige Werbeaussagen bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Verbot unlauterer Geschäftspraktiken; EU-Health-Claims-Verordnung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Anerkenntnis, Rechtsmittelverzicht und Compliance-Programm mit internen Schulungen und Beitritt zum Werbe-Selbstkontrollgremium.
- Veröffentlicht
- 17.12.2024
Originalbetrag 100.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2024.
- Megtévesztően kommunikált a GymBeam, 100 milliós bírságot fizet a cég Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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03.12.2024 Salva Kindlustuse ASSalva Kindlustus: 10.000 Euro wegen Kfz-Versicherungswerbung ohne Pflichthinweis 10.000 €
Der Versicherer ließ über Europark Estonia Werbung für die Kfz-Haftpflichtversicherung schalten, der der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Versicherungsbedingungen fehlte, und gab auf Policen fälschlich an, die Verträge seien über einen registrierten Versicherungsagenten geschlossen worden. Geldbuße 10.000 Euro. Datum = Veröffentlichung.
Wer Vertriebspartner für Werbung und Vertragsschluss einsetzt, muss deren Pflichtangaben und Registrierung selbst kontrollieren.
Pflichtangaben in Finanzwerbung; Vertriebspartner-Steuerung
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 254 Abs. 2 KindlTS (Versicherungstätigkeitsgesetz); Werbegesetz
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 03.12.2024
- Finantsinspektsioon trahvis Salva Kindlustuse AS-i 10 000 euroga (03.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.11.2024 Kiwibank LimitedKiwibank: 1,5 Mio. NZD Geldstrafe für systematisch falsch umgesetzte Konditionen 835.189 €
Die Bank bekannte sich in 21 Anklagepunkten nach dem Fair Trading Act schuldig, weil sie Kunden zugesagte Leistungen über Jahre nicht zu den vereinbarten Bedingungen erbrachte, etwa Rabatte und zinsfreie Zeiträume aus Paketvereinbarungen, richtig berechnete Raten, den Übergang zur Tilgung nach tilgungsfreien Phasen und korrekte Gebühren. Rund 35.000 Kunden wurden insgesamt 6,8 Mio. NZD zu viel berechnet; das Auckland District Court verhängte am 26. November 2024 eine Geldstrafe von 1,5 Mio. NZD. Ursache waren laut Commerce Commission Fehler in den elektronischen Systemen und fehlende Qualitätskontrollen, ob Beschäftigte die Abläufe kannten und einhielten.
Zugesagte Konditionen müssen in den Systemen korrekt abgebildet und durch Qualitätskontrollen überwacht werden; Systemfehler entlasten nicht.
Korrekte Umsetzung zugesagter Konditionen in Bankprozessen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Auckland District Court (Anklage: Commerce Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act 1986, ss 13(i), 40(1)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank hatte die Fehler selbst entdeckt und gemeldet und erstattet Kunden schrittweise 9,2 Mio. NZD.
- Veröffentlicht
- 27.11.2024
Originalbetrag 1.500.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2024.
- Commerce Commission: Systemic breaches of consumer law lead to $1.5million fine for Kiwibank (27.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Commerce Commission, Case register: Kiwibank Limited (Fair Trading Act 1986 ss 13(i), 40(1)) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.11.2024 RyanairRyanair: 107,8 Mio. Euro Geldbuße für Handgepäck- und Sitzplatzgebühren in Spanien (angefochten) 107,8 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen Ryanair eine Geldbuße von 107.775.777 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Handgepäck in der Kabine, Aufpreisen für nebeneinanderliegende Sitze von Kindern und Betreuungsbedürftigen, der Ablehnung von Barzahlung an Flughäfen, einer nach Auffassung des Ministeriums überhöhten Gebühr für das Ausdrucken der Bordkarte und intransparenter Preisangaben. Die Geldbuße war Teil eines Sanktionspakets von insgesamt 179 Mio. Euro gegen fünf Billigfluggesellschaften. Ryanair hat dagegen Klage vor dem Tribunal Superior de Justicia de Madrid erhoben, das die Vollstreckung im Juni 2025 gegen Sicherheitsleistung aussetzte; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Unvermeidbare Zusatzentgelte und Aufpreise gehören transparent in den Endpreis und müssen rechtlich zulässig sein.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Consumo sanciona con 179 millones de euros a cinco aerolíneas low cost por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.11.2024 VuelingVueling: 39,3 Mio. Euro Geldbuße wegen Zusatzgebühren und intransparenter Preise 39,3 Mio. €
Im selben Sanktionspaket gegen Billigfluggesellschaften erhielt Vueling eine Geldbuße von 39.264.412 Euro, unter anderem wegen Gebühren für Kabinenhandgepäck, Aufpreisen für Sitzplätze neben begleiteten Kindern und nach Auffassung des Ministeriums irreführender Unterlassungen bei der Preisdarstellung auf der Website. Die Entscheidung war gerichtlich anfechtbar; ob sie rechtskräftig ist, ist nicht bestätigt.
Preisbestandteile, die fast jede Kundin zahlen muss, dürfen nicht als optionale Extras nachgeschoben werden.
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47 TRLGDCU (Real Decreto Legislativo 1/2007), infracciones muy graves
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Consumo sanciona con 179 millones de euros a cinco aerolíneas low cost por prácticas abusivas Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.11.2024 E.ON NextOfgem: E.ON Next zahlt 14,5 Mio. GBP wegen fehlender Schlussrechnungen für Prepaid-Kunden 17,4 Mio. €
Wegen eines Fehlers im Abrechnungssystem erhielten ehemalige Prepayment-Kunden von E.ON Next zwischen Februar 2021 und September 2023 keine fristgerechten Schlussrechnungen; betroffen waren über 248.000 Kundenkonten, Guthaben wurden nicht erstattet und vorgeschriebene Entschädigungen nicht gezahlt. Nach Selbstanzeige zahlte das Unternehmen insgesamt 14,5 Mio. GBP (4,7 Mio. Guthabenerstattungen, 6,6 Mio. Entschädigungen nach den Guaranteed Standards of Performance und 3,2 Mio. zusätzliche Ausgleichszahlungen) und erließ außerdem Schulden von fast 150.000 ehemaligen Kunden.
Abrechnungsfehler bei ausscheidenden Kunden summieren sich schnell zu Millionenbeträgen – Schlussrechnung und Guthabenerstattung gehören unter automatisierte Kontrolle.
Abrechnungs- und Erstattungspflichten gegenüber schutzbedürftigen Kunden
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Condition 27.17 der Gas- und Stromversorgungslizenzen; Guaranteed Standards of Performance Regulations
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, sehr gute Mitwirkung im Compliance-Verfahren und das bisherige Verhalten des Unternehmens wurden bei der Höhe des Ausgleichs berücksichtigt; die Abrechnungssysteme wurden korrigiert.
- Veröffentlicht
- 20.11.2024
Originalbetrag 14.500.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.
- Ofgem decision: E.ON Next pay a total of £14.5m to former prepayment meter customers due to a failure to issue final bills (20 November 2024) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: E.ON Next pay £14.5m for prepayment billing failures (20 November 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem: Fines and redress payments from 2015 (XLSX) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Opus Energy LimitedOfgem: Opus Energy zahlt 7,08 Mio. GBP nach Überberechnung von Geschäftskunden 8,48 Mio. €
Opus Energy zeigte selbst an, dass zwei Fehler im Abrechnungssystem zwischen 2003 und 2023 bei 87.825 Geschäftskundenkonten zu Überberechnungen geführt hatten, etwa durch falsche Tarife oder doppelt abgerechnete Zeiträume. Ofgem stellte Verstöße gegen die Lizenzbedingungen zur fairen Behandlung, zur operativen Leistungsfähigkeit und zur Abrechnung nach Zählerstand fest; Opus zahlt ein Paket von insgesamt 7.077.077 GBP, bestehend aus 3.914.531 GBP Rückerstattungen, 1.597.058 GBP Inflationsausgleich, 1.304.555 GBP Kulanzzahlungen und 260.933 GBP für den freiwilligen Ausgleichsfonds der Energiewirtschaft.
Abrechnungssysteme brauchen regelmäßige Audits – kleine Einzelfehler wachsen über Jahre zu Millionenbeträgen.
Abrechnungsqualität und Kontrolle von IT-Systemen
- Behörde / Gericht
- Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Standard Licence Conditions 0A, 4A und 21B der Gas- und Stromversorgungslizenzen
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, volle Kooperation und rasche Behebung; laut Ofgem wäre das Paket sonst höher ausgefallen.
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
Originalbetrag 7.077.077 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.
- Ofgem decision: Ofgem closes compliance engagement with Opus Energy in relation to overcharging of customers (13 November 2024) Entscheidung einer Behörde
- Ofgem press release: Opus Energy to pay £7 million for overcharging business customers (13 November 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Ofgem: Fines and redress payments from 2015 (XLSX) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.10.2024 Goldman Sachs Bank USACFPB: Goldman Sachs Bank USA zahlt 64,8 Mio. USD wegen Mängeln bei der Apple Card 41,8 Mio. €
Als kartenausgebende Bank der Apple Card bestätigte und entschied Goldman Transaktionsreklamationen nach Feststellung der CFPB nicht fristgerecht, meldete bestrittene Beträge vorzeitig an Auskunfteien und prüfte Reklamationen unzureichend (Truth in Lending Act, Regulation Z); die Karte startete, obwohl der Vorstand kurz zuvor gewarnt worden war, das Reklamationssystem sei nicht voll einsatzbereit. Zudem erweckte die Bank den irreführenden Eindruck, Gerätekäufe würden automatisch in zinsfreie Ratenzahlung überführt; die Anordnung verlangt 19,8 Mio. USD Wiedergutmachung und 45 Mio. USD Geldbuße. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.
Ein Produkt darf nicht starten, solange gesetzlich vorgeschriebene Reklamationsprozesse nicht funktionieren – auch nicht auf Druck eines Partners.
Produktstart erst nach Freigabe der Beschwerde- und Reklamationsprozesse
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Truth in Lending Act und Regulation Z; Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Die CFPB hebt hervor, dass der Vorstand vier Tage vor dem Start der Karte vor der fehlenden Einsatzbereitschaft des Reklamationssystems gewarnt worden war.
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
Originalbetrag 45.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2024.
- CFPB Enforcement Actions: Goldman Sachs Bank USA Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Goldman Sachs Bank USA – Consent Order, File No. 2024-CFPB-0011 Entscheidung einer Behörde
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23.10.2024 Apple Inc.CFPB: Apple zahlt 25 Mio. USD Geldbuße wegen Apple-Card-Reklamationen und Ratenkauf 23,2 Mio. €
Apple leitete nach Feststellung der CFPB Reklamationen von Apple-Card-Nutzern teils nicht an die kartenausgebende Bank Goldman Sachs weiter und gestaltete Werbung und Bestellablauf so, dass Kunden irrig annahmen, Gerätekäufe würden automatisch in zinsfreie Raten (Apple Card Monthly Installments) aufgeteilt. Die Anordnung verhängte 25 Mio. USD Geldbuße; im September 2025 beendete die CFPB sie vorzeitig, nachdem die Geldbuße gezahlt war. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer als Technologiepartner Kundenoberflächen für ein Finanzprodukt gestaltet, haftet selbst für irreführende Abläufe und liegen gebliebene Reklamationen.
Verantwortung von Technologiepartnern für Kundenprozesse bei Finanzprodukten
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536) – unlautere, irreführende und missbräuchliche Praktiken
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
Originalbetrag 25.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2024.
- CFPB Enforcement Actions: Apple Inc. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Apple Inc. – Consent Order, File No. 2024-CFPB-0012 Entscheidung einer Behörde
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21.10.2024 Volkswagen Financial Services (UK) LimitedFCA: 5,4 Mio. Pfund gegen Volkswagen Financial Services (UK) wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsschwierigkeiten 6,48 Mio. €
Die FCA verhängte gegen den Autofinanzierer Volkswagen Financial Services (UK) Limited eine Geldbuße von 5.397.600 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte das Unternehmen zwischen Januar 2017 und Juli 2023 Kunden in finanziellen Schwierigkeiten nicht fair, berücksichtigte ihre individuelle Lage unzureichend und nahm teils Fahrzeuge zurück, auf die Kunden für ihre Arbeit angewiesen waren; auch Beschwerden wurden nicht angemessen erkannt. Mindestens 109.589 Kunden waren betroffen oder gefährdet. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 3, 6 und 7; CONC 7.2.1R, 7.3.4R, 7.3.9R, 7.3.14R(1); DISP 1.3.1R; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 5.397.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.10.2024.
- FCA Final Notice: Volkswagen Financial Services (UK) Limited (21 October 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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09.10.2024 eine britische PrivatkundenbankFCA: 10,9 Mio. Pfund gegen britische Privatkundenbank wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsrückstand 13 Mio. €
Die FCA verhängte gegen eine britische Privatkundenbank eine Geldbuße von 10.910.500 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte die Bank zwischen Juni 2014 und März 2020 Privatkunden, die mit Hypotheken, Krediten, Kreditkarten oder Überziehungen in Rückstand gerieten oder in finanzielle Schwierigkeiten kamen, teils unfair, auch potenziell schutzbedürftige Kunden. 232.849 Kunden erlitten einen Schaden oder waren gefährdet; das Unternehmen zahlte rund 99,9 Mio. Pfund Entschädigung. Dieses Verfahren ist unabhängig von der Buße gegen das Unternehmen wegen der IT-Migration 2018. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 3 und 6; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 10.910.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.10.2024.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.10.2026 · Direktlink
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27.09.2024 ein US-amerikanischer Vermieter von EinfamilienhäusernVermieter zahlt 48 Mio. USD im FTC-Vergleich wegen versteckter Pflichtgebühren 43 Mio. €
Laut FTC bewarb der große US-Vermieter von Einfamilienhäusern Monatsmieten ohne verpflichtende Zusatzgebühren (etwa für Smart-Home-Technik oder Nebenkostenverwaltung), die sich auf über 1.700 USD im Jahr summieren konnten und erst im Mietvertrag auftauchten; weitere Vorwürfe betrafen einbehaltene Kautionen und Räumungen. Im Vergleich zahlt der Vermieter 48 Mio. USD für Rückerstattungen und muss Pflichtgebühren in den beworbenen Preis einrechnen.
Unvermeidbare Gebühren gehören in den ersten beworbenen Preis, nicht in die Vertragsunterlagen.
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 24.09.2024
Originalbetrag 48.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2024.
- FTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, EDGAR Unternehmensberichte (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2026 · Direktlink
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25.09.2024 ein tschechischer VersichererČNB: 5 Mio. CZK gegen Versicherer – Ausländerpolicen gegen Kundenbedarf verlängert 199.021 €
Die ČNB verhängte gegen einen Versicherer eine Geldbuße von 5.000.000 CZK nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrieb. Der Versicherer verlängerte zwischen August 2021 und März 2022 in 632 Fällen Reisekrankenversicherungen für Ausländer, obwohl diese Policen den Kunden nicht mehr zur Erfüllung der Aufenthaltsvoraussetzungen dienen konnten, weil in diesem Zeitraum nur ein einziger anderer Versicherer solche Versicherungen für diesen Zweck anbieten durfte. Der Bankrat der ČNB bestätigte die Entscheidung am 30. Januar 2025.
Ändert sich die Rechtslage für ein Produkt, müssen Vertrieb und Verlängerungsprozesse sofort prüfen, ob es den Zweck des Kunden noch erfüllt.
Bedarfsgerechter Vertrieb im besten Interesse des Kunden
- Behörde / Gericht
- Česká národní banka (ČNB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 72 Abs. 1, § 114 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 lit. a Zákon č. 170/2018 Sb. (ZDPZ, Fassung bis 28. 5. 2022)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 5.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.09.2024.
- ČNB, rechtskräftige Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.09.2026 · Direktlink
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19.09.2024 ein bulgarisches KleinstunternehmenBulgarisches Kleinstunternehmen täuscht Erfahrung mit Bildungsmessen vor – 1.360 Lewa 695 €
Das Unternehmen erweckte gegenüber Universitäten und Schulen den Eindruck langjähriger Erfahrung mit internationalen Bildungsmessen und angeblich bevorstehender Touren, obwohl es solche Veranstaltungen tatsächlich nicht durchgeführt hatte; es stützte sich dabei auf die Beziehungen zum antragstellenden Unternehmen. Die KZK wertete das über mehr als eineinhalb Jahre als schwere Irreführung (Art. 31 ZZK) und verhängte 8 % des Umsatzes 2023 (17.000 Lewa), also 1.360 Lewa, plus Kostenerstattung von 6.000,26 Lewa.
Auch Kleinstunternehmen haften für Referenzen und Erfahrungsangaben – geliehene Erfolgsgeschichten sind Irreführung.
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 31 ZZK (Irreführung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
Originalbetrag 1.360 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.09.2024.
- КЗК, Register (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.09.2026 · Direktlink
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09.08.2024 ein zyprischer CFD-AnbieterFCA: 276.100 Pfund gegen zyprischen CFD-Anbieter wegen unfairer Behandlung von CFD-Kunden 322.140 €
Die FCA verhängte gegen einen zyprischen CFD-Anbieter eine Geldbuße von 276.100 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA drängten Kundenbetreuer der Firma zwischen Januar und April 2021 oft unerfahrene britische Privatkunden zum Handel mit riskanten, gehebelten Differenzkontrakten und gaben Anlageempfehlungen, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. Nach Angaben der FCA verloren britische Kunden in diesem Zeitraum insgesamt rund 4,4 Mio. Pfund. Die Buße wurde wegen nachgewiesener finanzieller Notlage deutlich reduziert; ursprünglich waren 1.736.000 Pfund vorgesehen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 6; section 20(1) FSMA 2000; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 276.100 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.08.2024.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
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09.08.2024 ein australischer AnhängerbauerNSW: Anhängerbauer verurteilt, weil bezahlte Anhänger nicht geliefert wurden 4.817 €
Nach einer Strafverfolgung durch NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) verurteilte das Kempsey Local Court am 9. August 2024 den Anhängerbauer, der zwischen 2020 und 2023 von Kunden 70.000 AUD für Maßanhänger angenommen, diese aber nicht in angemessener Zeit oder teils gar nicht geliefert hatte, zu 8.000 AUD Geldstrafe. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Wer Anzahlungen annimmt, muss die Lieferung sicherstellen oder unverzüglich erstatten – sonst haftet das Unternehmen auch strafrechtlich.
Vorkasse nur bei gesicherter Lieferfähigkeit, sonst unverzüglich erstatten
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Nichtlieferung bezahlter Waren (Vorschriften in der Mitteilung nicht genannt); Tätigkeit in der Kfz-Händlerbranche trotz Sperre
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
Originalbetrag 8.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.08.2024.
- NSW Fair Trading, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
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08.08.2024 ein japanischer FitnessanbieterFitnessanbieter: Anordnungen wegen „24 Stunden“-Werbung und verdeckter Influencer-Posts Anordnung
Der Anbieter warb für seine Fitnesskette damit, dass Zusatzangebote wie Selbst-Zahnaufhellung, Selbst-Haarentfernung, Massagesessel oder Arbeitsplätze ohne Aufpreis rund um die Uhr nutzbar seien, obwohl sie nur für eine begrenzte Zahl von Stunden am Tag zur Verfügung standen (etwa fünf Stunden bei der Zahnaufhellung). Zudem übernahm das Unternehmen Instagram-Beiträge, die Dritte gegen Entgelt verfasst hatten, als „Kundenstimmen“ auf die eigene Website, ohne den Auftrag offenzulegen; beides wurde am 8. August 2024 mit zwei Anordnungen untersagt.
Bezahlte Influencer-Inhalte bleiben Werbung und müssen als solche erkennbar sein – auch wenn das Unternehmen sie später selbst weiterverwendet.
Influencer-Marketing kennzeichnen und Leistungsversprechen prüfen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 und Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.08.2026 · Direktlink
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02.08.2024 ein japanischer ComputerherstellerJapanischer Computerhersteller: Surcharge für fiktive Vergleichspreise im Onlineshop 261.697 €
Der Hersteller stellte im eigenen Onlineshop bei sieben Notebook-Modellen einem reduzierten „Kampagnenpreis“ einen „WEB-Preis“ gegenüber, zu dem die Geräte dort nie verkauft worden waren, und kündigte Fristen an, nach deren Ablauf die Nachlässe weiter galten (Beispiel Oktober 2022: 187.880 JPY auf 148.425 JPY, 21 % Rabatt). Dafür wurde ein Surcharge von 42.230.000 JPY festgesetzt.
Streichpreise müssen tatsächlich verlangte Preise sein, und Aktionsfristen müssen eingehalten werden – sonst sind beide irreführende Preisangaben.
Streichpreise und Countdown-Rabatte
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
Originalbetrag 42.230.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink
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24.07.2024 ein italienisches öffentlich-rechtliches RundfunkunternehmenAGCOM: 206.580 EUR gegen Rundfunkanstalt wegen Schleichwerbung bei Musikfestival 2024 206.580 €
Bei der 74. Ausgabe eines landesweit übertragenen Musikfestivals im Hauptprogramm des Senders wurden während des Auftritts eines international bekannten Gastes Schuhe einer bekannten Marke wiederholt ins Bild gesetzt, ohne dass die Produktplatzierung gekennzeichnet war. AGCOM wertete dies als verdeckte kommerzielle Kommunikation und verhängte das Zwanzigfache des Mindestbetrags, 206.580 EUR; erschwerend wirkten die große Reichweite der Sendung und eine Sanktion wegen desselben Verstoßes beim Festival des Vorjahres.
Produktplatzierungen in Live-Sendungen müssen vorab geklärt und für das Publikum erkennbar gekennzeichnet werden.
Kennzeichnung von Produktplatzierungen
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 43 Abs. 1 lit. a und Art. 48 Abs. 3 lit. d D.Lgs. 208/2021 (Testo unico dei servizi di media audiovisivi) i. V. m. Ziff. 6.2 des RAI-Selbstregulierungskodex zur Produktplatzierung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 24.07.2024
- AGCOM, Beschlüsse und Maßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.07.2026 · Direktlink
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23.07.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon büßt Mobilfunkanbieter mit 2 Mio. BRL wegen irreführender 5G-Werbung 330.066 €
Die Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 2.000.000 BRL wegen irreführender Werbung für 5G. Nach der Entscheidung legten die Werbebotschaften die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technologie nicht klar und angemessen offen und führten Verbraucher dadurch in die Irre. Wegen derselben Werbepraxis ergingen gesonderte Bußgeldentscheidungen gegen drei weitere Telekommunikationsanbieter.
Technische Einschränkungen eines beworbenen Dienstes gehören klar und deutlich in die Werbung selbst.
Transparente Werbung für Telekommunikationsdienste
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 III und IV, Art. 30, Art. 31 und Art. 37 § 1 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 13 I und VI und Art. 14 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 23.07.2024
Originalbetrag 2.000.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.07.2026 · Direktlink
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15.07.2024 eine internationale Buchungsplattform mit Sitz in den NiederlandenBuchungsplattform: 382,5 Mio. HUF wegen Nichtbefolgung einer GVH-Untersagung 977.061 €
Im Nachprüfungsverfahren zu einem Beschluss aus dem Jahr 2020 stellte der Wettbewerbsrat der GVH fest, dass die Buchungsplattform die damals untersagten Praktiken nicht vollständig eingestellt hatte: bis Februar 2024 Druck erzeugende Dringlichkeitshinweise und bis April 2024 Aussagen zur kostenlosen Stornierung. Die GVH verhängte dafür 382.500.000 HUF, nach eigener Angabe die höchste je in einem Nachprüfungsverfahren festgesetzte Geldbuße.
Auflagen einer Behörde müssen vollständig und nachweisbar umgesetzt werden, sonst folgt im Nachprüfungsverfahren eine neue Geldbuße.
Dringlichkeitshinweise und Stornierungsversprechen auf Buchungsplattformen
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 77 Abs. 6 lit. e Tpvt. (ungarisches Wettbewerbsgesetz, Gesetz LVII/1996) i. V. m. einem früheren Beschluss der Wettbewerbsbehörde
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 15.07.2024
Originalbetrag 382.500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2024.
- GVH, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink
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15.07.2024 ein britisches Online-GutscheinportalCMA: Gutscheinportal ändert Countdown-Werbung und erstattet über 4 Mio. GBP Sonstiges
Nach Bedenken der CMA zu Countdown-Timern, Knappheits- und Beliebtheitsangaben sowie zur Anmeldung zu einer kostenpflichtigen VIP-Mitgliedschaft über vorausgewählte Kästchen gaben die Gesellschaften des Portals förmliche Verpflichtungszusagen ab. Sie verwenden nur noch zutreffende Dringlichkeits- und Knappheitsangaben, verzichten auf vorausgewählte Kästchen für die VIP-Mitgliedschaft und erstatten die Beiträge – laut CMA insgesamt mehr als 4 Mio. GBP an mehr als 870.000 Kunden als Guthaben mit der Möglichkeit der Auszahlung.
Countdown-Timer und Knappheitsangaben müssen der Wirklichkeit entsprechen, und kostenpflichtige Mitgliedschaften brauchen eine aktive Zustimmung.
Künstliche Dringlichkeit und vorausgewählte Kästchen im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- Competition and Markets Authority (CMA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings gegenüber der CMA); Consumer Protection from Unfair Trading Regulations 2008; Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 19.07.2024
- CMA, Fälle (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.07.2026 · Direktlink
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28.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 12,5 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Versorgungsunterbrechungen 2,12 Mio. €
Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 12.500.000,00 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung gegen die Vorgaben des Verbraucherschutzgesetzbuchs zu angemessenen öffentlichen Dienstleistungen verstießen. Die Entscheidung wurde auch dem Energieministerium und dem Regulierer ANEEL mitgeteilt.
Längere Versorgungsunterbrechungen sind nicht nur ein regulatorisches, sondern auch ein verbraucherrechtliches Bußgeldrisiko.
Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 28.06.2024
Originalbetrag 12.500.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.06.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2026 · Direktlink
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26.06.2024 eine slowakische BankNBS: 500.000 EUR gegen slowakische Bank wegen irreführender Sparkonto-Werbung 500.000 €
Die slowakische Nationalbank NBS verhängte gegen die Bank eine Gesamtgeldbuße von 500.000 EUR. Plakate an zahlreichen Filialen sowie 1.051 TV-Spots bei einem und 2.908 bei einem weiteren Fernsehsender bewarben von Januar bis März 2023 ein Sparkonto, ohne wesentliche Bedingungen wie Spardauer sowie Mindest- und Höchsteinlage angemessen anzugeben (irreführende Unterlassung); es war eine wiederholte Verletzung innerhalb von zwölf Monaten nach einer NBS-Entscheidung vom 9. Januar 2023. Der Bankrat der NBS änderte am 9. September 2025 den Wortlaut, bestätigte aber die Höhe.
Werbung für Spar- und Kontoprodukte muss die wesentlichen Bedingungen gut sichtbar nennen; nach einer ersten Beanstandung wertet die Aufsicht Wiederholungen besonders streng.
Pflichtangaben in der Werbung für Finanzprodukte
- Behörde / Gericht
- Národná banka Slovenska (NBS)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 35f Abs. 1 lit. a und Abs. 2, § 35h Abs. 1 und 3 Zákon č. 747/2004 Z. z. (Finanzmarktaufsichtsgesetz); § 4 Abs. 2 lit. c, § 7 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 3 und 4 Zákon č. 250/2007 Z. z. (Verbraucherschutzgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- NBS, rechtskräftige Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2026 · Direktlink
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14.06.2024 ein brasilianischer StromverteilnetzbetreiberSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen einen Stromverteiler wegen Stromausfällen 2,28 Mio. €
Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL, weil Unterbrechungen der Stromversorgung und die verzögerte Wiederherstellung einen unzureichenden Dienst bei einer wesentlichen öffentlichen Leistung darstellten. Zugleich regte sie beim Energieministerium und beim Regulierer ANEEL die Prüfung einer Zwangsverwaltung oder des Konzessionsentzugs an; den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im November 2024 zurück. Einen betragsgleichen Bescheid hatte die Behörde kurz zuvor gegen einen anderen Stromverteiler desselben Konzerns erlassen.
Versorger haften verbraucherrechtlich für lange Ausfälle; neben Bußgeldern droht die Prüfung konzessionsrechtlicher Konsequenzen.
Versorgungssicherheit und Verbraucherrechte bei Stromausfällen
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 VII, 6 X, 20, 22 und 57 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 14.06.2024
Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.06.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.06.2026 · Direktlink
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11.06.2024 ein italienischer Automobilhersteller und seine Service- und ErsatzteilgesellschaftAGCM: 6 Mio. Euro gegen Automobilhersteller wegen Herkunftsangabe und Ersatzteilmängeln 6 Mio. €
Der Hersteller stellte in seiner Werbung Italien als Produktionsort seiner Fahrzeuge zweier Marken dar, obwohl diese bei chinesischen Herstellern gebaut und in Italien nur nachbearbeitet werden (Fahrzeuge der Stammmarke wurden nur bis 2010 in Italien montiert); zudem stellten der Hersteller und seine Service- und Ersatzteilgesellschaft Ersatzteile nicht ausreichend bereit und leisteten keinen angemessenen Kundendienst. Die AGCM verhängte 3.000.000 Euro gegen den Hersteller und weitere 3.000.000 Euro gesamtschuldnerisch gegen den Hersteller und die Service- und Ersatzteilgesellschaft, zusammen 6.000.000 Euro.
Herkunftsaussagen in der Werbung müssen dem tatsächlichen Produktionsort entsprechen, und wer Fahrzeuge verkauft, muss Ersatzteile und Kundendienst tatsächlich organisieren.
Herkunftsangaben („Made in Italy“) und Kundendienstpflichten
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22 (Praxis A) sowie Art. 20, 24, 25 (Praxis B) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 20.06.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.06.2026 · Direktlink
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06.06.2024 eine japanische medizinische KörperschaftKlinikträgerin: Anordnung wegen Rabatt gegen Fünf-Sterne-Bewertungen auf Google Maps Anordnung
Die medizinische Körperschaft versprach Personen, die zur Grippeimpfung in eine von ihr betriebene internistische Klinik kamen, einen Nachlass auf die Impfkosten, wenn sie die Klinik auf Google Maps mit fünf oder vier Sternen bewerteten. Die so entstandenen Bewertungen waren für Verbraucher nicht als vom Anbieter veranlasste Werbung erkennbar; die Anordnung verpflichtete dazu, ihre Anzeige zu beenden, Verbraucher aufzuklären und Vorkehrungen zu treffen, die auch das medizinische Personal einbeziehen.
Bewertungen gegen Rabatt oder andere Vorteile sind Werbung des Anbieters und dürfen nicht als unabhängige Kundenmeinung erscheinen.
Stealth-Marketing und gekaufte Bewertungen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 3 (Bekanntmachung zu Stealth-Marketing) Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 07.06.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink
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05.06.2024 ein kanadischer Satellitenradio-AnbieterSatellitenradio: 3,3 Mio. CAD wegen nicht eingerechneter Pflichtgebühren im Abo-Preis 2,22 Mio. €
Der Satellitenradio-Anbieter bewarb Abopreise ohne verpflichtende Musiklizenz- und Verwaltungsgebühren, die den Preis um 10 bis 20 % erhöhten. Im registrierten Vergleich zahlt der Anbieter 3,3 Mio. CAD Strafe und 30.000 CAD Ermittlungskosten und muss sein Compliance-Programm verbessern.
Auch als „Gebühr“ bezeichnete Pflichtbestandteile gehören in den beworbenen Abopreis.
Preiswerbung und Pflichtgebühren
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Competition Act, Deceptive Marketing Practices (Drip Pricing)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Beilegung (Consent Agreement).
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
Originalbetrag 3.300.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2024.
- Competition Bureau Canada, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink
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04.06.2024 ein brasilianischer StromverteilerSenacon: 13,07 Mio. BRL gegen brasilianischen Stromverteiler wegen langer Stromausfälle 2,28 Mio. €
Die Senacon verhängte gegen einen Stromverteiler eine Geldbuße von 13.067.441,04 BRL. Sie warf dem Unternehmen vor, die Stromversorgung als wesentliche öffentliche Dienstleistung unterbrochen und nur verzögert wiederhergestellt zu haben, sodass die Leistung weder den berechtigten Erwartungen noch den Vorschriften entsprach. Den Widerspruch des Unternehmens wies der Nationale Verbrauchersekretär im November 2024 zurück.
Versorger brauchen belastbare Pläne zur schnellen Wiederherstellung nach Großstörungen – lange Ausfälle werden auch verbraucherrechtlich sanktioniert.
Versorgungssicherheit und Störungsmanagement bei Energieversorgern
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 VII, Art. 6 X, Art. 20 und Art. 22 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 57 CDC; Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 04.06.2024
Originalbetrag 13.067.441,04 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2024.
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink
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28.05.2024 ein japanischer EnergieversorgerEnergieversorger: Surcharge für irreführende Werbung mit günstigeren Stromtarifen 9,71 Mio. €
Der Versorger warb von April 2022 bis Januar 2023 auf seiner Website und in einer Broschüre damit, dass zwei Haushaltstarife eines seiner Tarifpläne für Haushalte mit bis zu bzw. über 400 kWh Monatsverbrauch günstiger seien als sein Standardtarif. Weil die Brennstoffkostenanpassung in diesen Tarifen höher ausfiel, traf das in manchen Fällen nicht zu; nach gemeinsamen Ermittlungen mit einer Regionalstelle der Japan Fair Trade Commission (JFTC, 公正取引委員会) wurde ein Surcharge von 1.655.940.000 JPY festgesetzt (1.086.170.000 JPY für den einen, 569.770.000 JPY für den anderen Tarif).
Tarifvergleiche müssen auch variable Preisbestandteile wie Brennstoffkostenanpassungen berücksichtigen, sonst wird aus „günstiger“ eine irreführende Preisangabe.
Preis- und Tarifvergleiche in der Werbung
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
Originalbetrag 1.655.940.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.05.2026 · Direktlink
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23.05.2024 eine britische GroßbankFCA: 6,3 Mio. Pfund gegen britische Großbank wegen Umgang mit Kunden in Zahlungsschwierigkeiten 7,37 Mio. €
Die FCA verhängte gegen eine britische Großbank eine Geldbuße von 6.280.100 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behandelte die Bank zwischen Juni 2017 und Oktober 2018 Kunden, die mit Zahlungen in Rückstand gerieten oder in finanzielle Schwierigkeiten kamen, nicht fair: Zahlungsvereinbarungen wurden ohne angemessene Prüfung der Tragfähigkeit getroffen und Nachsicht wurde nicht immer gewährt. Betroffen waren mindestens 1,5 Millionen Kunden bei Hypotheken, Krediten, Kreditkarten und Überziehungen; die Bank hat rund 185 Mio. Pfund Entschädigung gezahlt. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 3 und 6; CONC 7.2.1R, 7.3.4R, 7.3.14R; MCOB 13.3.2A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 6.280.100 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2024.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.05.2026 · Direktlink
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21.05.2024 ein US-amerikanischer Social-Media-Konzern und seine irische TochtergesellschaftAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Social-Media-Konzern wegen Datennutzung und Kontosperren 3,5 Mio. €
Der Konzern informierte Nutzer, die sich über die Website bei seinem Foto- und Videonetzwerk registrierten, nicht ausreichend und nicht sofort darüber, dass ihre Daten zu kommerziellen Zwecken erhoben und genutzt werden (Praxis 1). Bei Kontosperrungen fehlten bei seinem zweiten sozialen Netzwerk Angaben, ob automatisiert oder manuell entschieden wurde, und bei beiden Diensten Hinweise auf außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe; zudem war die interne Beschwerdefrist mit 30 Tagen relativ kurz (Praxis 2). Die AGCM verhängte gegen den Konzern und seine irische Tochtergesellschaft gesamtschuldnerisch 3.000.000 und 500.000 Euro, zusammen 3.500.000 Euro.
Wer Nutzerdaten kommerziell verwertet, muss das schon bei der Registrierung deutlich sagen, und Kontosperren brauchen transparente Verfahren und Rechtsbehelfe.
Transparenz über Datennutzung und Rechtsbehelfe bei Kontosperrungen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22 (Praxis 1) sowie Art. 20 (Praxis 2) Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.05.2026 · Direktlink
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20.05.2024 ein brasilianischer MobilfunkanbieterSenacon: Mobilfunkanbieter wegen irreführender 5G-Werbung zu 922.869 BRL verurteilt 166.013 €
Die Verbraucherschutzabteilung der Senacon verhängte gegen einen Mobilfunkanbieter eine Geldbuße von 922.869,00 BRL, weil seine Werbung für „5G“ Verbraucher in die Irre führte: Sie wies nicht klar und angemessen auf die Einschränkungen der eingesetzten DSS-Technik hin. Den Widerspruch wies der Senacon-Sekretär im Dezember 2024 zurück.
Werbung für neue Technologien muss deren technische Einschränkungen klar benennen, sonst gilt sie als irreführend.
Transparente Werbung für neue Technologien
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 III, IV, 30, 31, 37 § 1 Lei nº 8.078/1990 (Código de Defesa do Consumidor); Art. 13 I, VI und 14 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 20.05.2024
Originalbetrag 922.869 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.05.2026 · Direktlink
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10.05.2024 eine britische BilligfluggesellschaftSpanien: 29,1 Mio. Euro gegen eine Billigfluggesellschaft wegen Zuschlägen für Handgepäck 29,1 Mio. €
Das spanische Verbraucherministerium verhängte gegen eine britische Billigfluggesellschaft eine Geldbuße von 29.094.441 Euro wegen zweier sehr schwerer und zweier schwerer Verstöße: Zuschläge für Handgepäck in der Kabine und für nebeneinanderliegende Sitzplätze von Minderjährigen oder pflegebedürftigen Personen und ihren Begleitpersonen, keine Barzahlungsmöglichkeit an spanischen Flughäfen sowie irreführend unklare Preisangaben. Der Minister wies die Verwaltungsbeschwerde Ende 2024 zurück; zusätzlich wurde untersagt, die Praktiken fortzusetzen.
Leistungen, die nach der Rechtsprechung unverzichtbarer Teil der Beförderung sind, dürfen nicht als Zusatzgebühr aus dem beworbenen Preis herausgerechnet werden.
Transparente Endpreise und Zusatzgebühren
- Behörde / Gericht
- Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 (Secretaría General de Consumo y Juego)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 47.1 Buchst. j), m) und ñ) sowie Art. 50.4 Texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Real Decreto Legislativo 1/2007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Spanisches Verbraucherministerium, Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.05.2026 · Direktlink
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07.05.2024 ein italienischer Krankenzusatzversicherer und sein Dienstleister für die SchadenbearbeitungAGCM: 3,5 Mio. Euro gegen Krankenversicherer und Schadenbearbeitungsdienstleister 3,5 Mio. €
Der Krankenzusatzversicherer und sein mit der Schadenbearbeitung beauftragter Dienstleister verzögerten ab Januar 2023 Erstattungen und Genehmigungen, lehnten sie teils ohne Rechtfertigung ab und boten unzureichenden Kundenservice; die AGCM wertete das als aggressive Behinderung vertraglicher Rechte der Versicherten. Verhängt wurden 2.500.000 Euro gegen den Versicherer und 1.000.000 Euro gegen den Dienstleister, zusammen 3.500.000 Euro.
Die Auslagerung der Schadenbearbeitung entbindet einen Versicherer nicht von der Verantwortung für Bearbeitungszeiten und Kundenservice.
Verantwortung für ausgelagerte Schadenbearbeitung und Kundenservice
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20 Abs. 2, 24, 25 Abs. 1 lit. d Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Bei beiden Unternehmen berücksichtigte die AGCM, dass ihr neuer Dienstleistungsvertrag strengere Servicelevels und Kontrollinstrumente vorsieht und so zu Verbesserungen während des Verfahrens beitrug.
- Veröffentlicht
- 21.05.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.05.2026 · Direktlink
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02.05.2024 ein niederländischer OnlinehändlerACM: 163.000 Euro gegen einen Onlinehändler wegen Scheinrabatten 163.000 €
Der Onlinehändler warb auf seiner Website mehrfach mit Rabatten, deren Streichpreise nicht dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage entsprachen, und erhöhte Ausgangspreise künstlich, sodass Verbraucher höhere Ersparnisse vermuteten, als es sie gab. Die ACM verhängte ein Bußgeld von 163.000 EUR und wies den Einspruch am 29. August 2024 zurück; die Rechtbank Rotterdam bestätigte das Bußgeld am 11. November 2025 unanfechtbar.
Wer mit Rabatten wirbt, muss den 30-Tage-Tiefstpreis dokumentieren und darf Streichpreise nicht kurzfristig anheben.
Streichpreise und 30-Tage-Referenzpreis bei Rabattaktionen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 2b Abs. 2 Prijzenwet i. V. m. Art. 5a Abs. 1 Besluit prijsaanduiding producten (Bpp)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 11.06.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink
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02.05.2024 ein niederländischer Möbel- und EinrichtungshändlerEinrichtungshändler: 130.000 Euro Bußgeld für geschönte Streichpreise 130.000 €
Die ACM verhängte gegen fünf Onlinehändler Bußgelder von zusammen 621.000 Euro, weil sie Rabatte nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen und Ausgangspreise künstlich anhoben. Der Möbel- und Einrichtungshändler erhielt 130.000 Euro und erkannte den Verstoß nicht an.
Der Referenzpreis eines Rabatts ist der niedrigste Preis der letzten 30 Tage – Preisanhebungen kurz vor einer Aktion sind tabu.
Rabattwerbung und Referenzpreise
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Preisangabenregeln zur Preisermäßigung (Umsetzung Omnibus-Richtlinie, seit 1.1.2023)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 11.06.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink
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02.05.2024 ein niederländischer ModevertriebACM: 105.500 Euro gegen einen Modevertrieb wegen Scheinrabatten 105.500 €
Der Modevertrieb bot im niederländischen Onlineshop einer Modemarke mehrfach Kleidung mit Rabatten an, die nicht vom niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage ausgingen. Die ACM verhängte nach den seit 1. Januar 2023 verschärften Regeln für Streichpreise ein Bußgeld von 105.500 EUR; das Unternehmen erkannte den Verstoß an und erhielt für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren 10 % Nachlass.
Rabatte dürfen nur auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden; Preissysteme sollten diesen Referenzpreis automatisch vorhalten.
Streichpreise und 30-Tage-Referenzpreis bei Rabattaktionen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 2b Abs. 2 Prijzenwet i. V. m. Art. 5a Abs. 1 Besluit prijsaanduiding producten (Bpp)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- 10 % Nachlass für die Mitwirkung am vereinfachten Verfahren, in dem das Unternehmen den Verstoß anerkannte.
- Veröffentlicht
- 11.06.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink
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25.04.2024 ein US-Einzelhändler für Küchen- und WohnwarenEinzelhändler zahlt 3,18 Mio. USD Strafe für falsche „Made in USA“-Angaben 2,96 Mio. €
Ein Einzelhändler für Küchen- und Wohnwaren bot nach Darstellung der FTC mehrere Produkte als „Made in USA“ an, die tatsächlich in China und anderen Ländern hergestellt waren, und verstieß damit gegen eine FTC-Anordnung von 2020 zu Herkunftsangaben. Auf Klage des Justizministeriums erließ das Bundesgericht eine vereinbarte Anordnung mit einer Zivilstrafe von 3.175.387 USD, der bis dahin höchsten in einem „Made in USA“-Fall, und fünf Jahre lang jährlichen Compliance-Bestätigungen.
Wer bereits unter einer Anordnung steht, braucht eine Freigabe jeder Herkunftsangabe im Sortiment, sonst folgt die Zivilstrafe.
Herkunftsangaben in Produkttexten und Online-Shops
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC); Klage durch das U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5(l) FTC Act (15 U.S.C. § 45(l)) – Verstoß gegen die FTC Decision and Order von 2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 26.04.2024
Originalbetrag 3.175.387 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.04.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.04.2026 · Direktlink
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03.04.2024 ein niederländischer EnergieversorgerEnergieversorger: 1,1 Mio. Euro für irreführende Telefonwerbung für Energieverträge 1,1 Mio. €
Telefonverkäufer des Energieversorgers gaben nicht zu erkennen, dass sie in dessen Auftrag anriefen, stellten die Anrufe als „Preisschutz“ oder Vertragsprüfung dar und setzten Angerufene unter Druck; die Kundinnen und Kunden landeten in teuren Festpreisverträgen mit hohen Kündigungsgebühren. Die ACM verhängte 1,1 Mio. Euro.
Vertriebsanrufe müssen offenlegen, wer anruft und zu welchem Zweck – das Unternehmen haftet für seine Callcenter.
Telefonvertrieb und Gesprächsleitfäden (auch bei Vertriebspartnern)
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Niederländisches Verbraucherrecht: Verbot irreführender und aggressiver Geschäftspraktiken
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 03.04.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.04.2026 · Direktlink
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26.03.2024 ein internationaler Onlinehändler mit Sitz in LuxemburgOnlinehändler: 31,9 Mio. PLN wegen irreführender Angaben zu Kaufabschluss und Lieferung 7,39 Mio. €
Das UOKiK beanstandete drei irreführende Praktiken im Eigenverkauf auf der polnischen Plattform des Händlers: Die Schaltfläche „Kup teraz“ erweckte den Eindruck eines Kaufabschlusses, obwohl der Vertrag erst mit der Versandbestätigung zustande kam; Verfügbarkeit und Liefertermine wurden unzutreffend angegeben; und die Bedingungen der „Gwarancja Dostawy“ wurden nicht klar mitgeteilt. Die Geldbußen betragen 9.651.558, 17.372.804 und 4.825.779 PLN, zusammen 31.850.141 PLN; zudem muss der Händler eine Erklärung zur Entscheidung auf der Plattform und per E-Mail veröffentlichen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Beschriftungen im Checkout, Verfügbarkeitsangaben und Lieferversprechen müssen dem tatsächlichen Vertragsablauf entsprechen.
Transparenz im Bestellprozess und bei Lieferzusagen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów (UOKiK)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 24 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 26 ustawa o ochronie konkurencji i konsumentów i. V. m. Art. 4, 5 und 6 ustawa o przeciwdziałaniu nieuczciwym praktykom rynkowym
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 31.850.141 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.03.2024.
- UOKiK, Entscheidungen des Präsidenten (Datenbank) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.03.2026 · Direktlink
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12.03.2024 ein japanischer AutomobilimporteurJapanischer Automobilimporteur: Surcharge wegen falscher Angaben zur Serienausstattung 7,63 Mio. €
Der Importeur gab 2020 und 2021 in gedruckten und online gestellten Datenblättern und Katalogen für drei Modellvarianten zweier Baureihen sowie für ein Ausstattungspaket Merkmale als serienmäßig an, die fehlten oder – wie bestimmte Fahrassistenzfunktionen – nur mit einem zusätzlich zu bestellenden Navigationspaket funktionierten. Zwei Surcharge-Bescheide vom selben Tag (599.120.000 JPY für die Modelle der einen Baureihe, 631.850.000 JPY für die Modelle der anderen Baureihe) ergeben zusammen 1.230.970.000 JPY.
Ausstattungsangaben in Katalogen und Datenblättern sind Werbeaussagen und müssen vor der Veröffentlichung gegen die tatsächliche Serienausstattung geprüft werden; eine rechtzeitige Selbstmeldung kann den Betrag halbieren.
Richtige Produktangaben in Katalogen und Datenblättern
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1, Art. 9 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Für das Ausstattungspaket zu einem Modell der zweiten Baureihe wurde der Betrag nach Art. 9 halbiert, weil das Unternehmen den Sachverhalt selbst gemeldet hatte; ein Bericht zu einem Modell der ersten Baureihe wurde nicht als solche Meldung anerkannt.
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
Originalbetrag 1.230.970.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink
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12.03.2024 ein italienischer Anbieter von AlarmanlagenAGCM: 4,25 Mio. Euro gegen Alarmanlagenanbieter wegen Werbung und Kündigungshürden 4,25 Mio. €
Der Anbieter stellte in der Werbung nicht klar, dass die Alarmanlage nur leihweise im Rahmen eines unbefristeten Sicherheitsabos überlassen wird, erschwerte Kündigungen durch weitere Rechnungen und verzögerten Abbau, begann die Leistung ohne ausdrückliche Anforderung schon in der Widerrufsfrist und gab den Gerichtsstand unklar an. Die AGCM verhängte 1.200.000, 2.500.000, 500.000 und 50.000 Euro, zusammen 4.250.000 Euro.
Mietmodelle müssen in der Werbung offen als Abo erkennbar sein, und eine Kündigung muss ohne weitere Abrechnung zügig umgesetzt werden.
Transparente Abomodelle und reibungslose Kündigung
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 20, 21, 22, 24, 26 Abs. 1 lit. f, 50 Abs. 3, 51 Abs. 8, 57 Abs. 4 lit. a Nr. 2, 66-bis Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Veröffentlicht
- 26.03.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink
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11.03.2024 ein britisches Finanzberatungsunternehmen (in Insolvenzverwaltung)FCA: 897.840 Pfund gegen Finanzberater wegen Rentenwechsel-Beratung 1,05 Mio. €
Die FCA verhängte gegen ein britisches Finanzberatungsunternehmen eine Geldbuße von 897.840 Pfund, davon 740.140 Pfund als Gewinnabschöpfung. Nach den Feststellungen der FCA beriet die Firma zwischen Juni 2015 und Dezember 2017 307 Kunden, überwiegend Mitglieder des British Steel Pension Scheme, zum Wechsel aus leistungsorientierten Betriebsrenten und empfahl diesen Wechsel häufig ohne ausreichende Grundlage. Informationen über die finanzielle Lage der Kunden wurden oft nicht ausreichend erhoben, und manche Berichte waren nach Auffassung der FCA irreführend. Weil die Firma in Insolvenzverwaltung ist, stellt die FCA ihre Forderung hinter berechtigte Gläubiger zurück.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Principle 9, COBS 9.2.1R, 9.2.2R, 9.2.3R, 9.2.6R, 9.4.1R, 9.4.7R, 19.1.2R; Principle 6, COBS 4.2.1R; Principle 3, SYSC 3.1.1R, 3.2.6R; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 897.840 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2024.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.03.2026 · Direktlink
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08.03.2024 ein niederländischer Vermittler von EnergieverträgenACM: Bußgeld gegen einen Vermittler von Energieverträgen, gerichtlich herabgesetzt 395.000 €
Telefonverkäufer des Vermittlers verschleierten beim Verkauf von Energieverträgen den Zweck des Anrufs und gaben sich etwa als Netzbetreiber oder bisheriger Versorger aus. Die ACM verhängte gegen das Unternehmen ein Bußgeld von 400.000 EUR; die Rechtbank Rotterdam bestätigte am 19. Juni 2025 die Verstöße, setzte das Bußgeld wegen überlanger Verfahrensdauer aber auf 395.000 EUR herab. Der Betrag umfasst nur die Geldbuße gegen das Unternehmen.
Wer Vertrieb per Telefon betreibt oder beauftragt, muss Gesprächsleitfäden und Stichproben so gestalten, dass sich Anrufer stets offen als Verkäufer zu erkennen geben.
Irreführende Telefonakquise über Vertriebspartner
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. c, Art. 6:193d und Art. 6:193f lit. b BW; Bußgelder gegen faktische Leiter nach Art. 5:1 Abs. 3 Awb i. V. m. Art. 51 Abs. 2 Sr
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung um 5.000 EUR durch die Rechtbank wegen Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer.
- Veröffentlicht
- 08.04.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.03.2026 · Direktlink
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07.03.2024 eine tschechische BankČNB: 8 Mio. CZK gegen tschechische Bank – Missbrauchsmeldung nach Fusion nicht jederzeit 315.470 €
Die ČNB verhängte per Strafbefehl eine Geldbuße von 8.000.000 CZK gegen die Bank. Nach der Verschmelzung mit einer übernommenen Bank konnten 505.316 Nutzer des übernommenen Internetbankings und 155.998 Nutzer des Mobilbankings vom 1. Januar bis 13. November 2022 Verlust, Diebstahl oder Missbrauch ihres Zahlungsinstruments nur während der Öffnungszeiten von Kundenzentrum und Filialen melden statt rund um die Uhr. Ein zweiter geahndeter Verstoß ist im veröffentlichten Strafbefehl geschwärzt.
Bei Fusionen und Systemmigrationen gehört die jederzeitige Sperr- und Missbrauchsmeldung für alle übernommenen Zahlungsinstrumente auf die Integrations-Checkliste.
Sperr- und Meldewege für kompromittierte Zahlungsinstrumente
- Behörde / Gericht
- Česká národní banka (ČNB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- § 166 Abs. 1 lit. c Nr. 1, § 231 Abs. 4 und Abs. 6 lit. d Zákon č. 370/2017 Sb. (Zahlungsverkehrsgesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 8.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.03.2024.
- ČNB, rechtskräftige Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.03.2026 · Direktlink
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06.03.2024 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-UnternehmensAGCOM: 1,35 Mio. EUR gegen Social-Media-Plattform wegen Glücksspielwerbung 1,35 Mio. €
AGCOM stellte bei neun mit blauem Verifizierungshaken versehenen Konten auf der Plattform Inhalte fest, die für Glücksspiel- und Wettseiten mit Geldgewinnen warben, und wertete jedes Konto als einen Verstoß gegen das Werbeverbot des „Decreto Dignità“: insgesamt 1.350.000 EUR. Weil die Plattform nur sieben der neun Konten selbst gesperrt hatte, ordnete die Behörde die Sperrung der übrigen zwei sowie die Unterbindung weiterer rechtswidriger Inhalte dieser Konten an.
Bezahlte Verifizierungsprogramme erhöhen die Verantwortung einer Plattform für die Inhalte der verifizierten Konten.
Werbeverbote für Glücksspiel auf sozialen Netzwerken
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
- AGCOM, Beschlüsse und Maßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.03.2026 · Direktlink
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05.03.2024 drei Gesellschaften eines internationalen Social-Media-KonzernsAGCM: 10 Mio. Euro gegen Videoplattform wegen mangelnder Kontrolle gefährlicher Inhalte 10 Mio. €
Die AGCM warf der Plattform vor, Inhalte, die die körperliche und seelische Sicherheit von Nutzern gefährden können, wie Videos zur „French scar“-Challenge, nicht ausreichend überwacht und über profilbasierte Empfehlungssysteme wiederholt ausgespielt zu haben, gerade an Minderjährige und schutzbedürftige Nutzer. Gegen die irische, die italienische und die britische Gesellschaft des Konzerns wurde gesamtschuldnerisch eine Geldbuße von 10.000.000 Euro verhängt und die Fortsetzung untersagt.
Plattformen müssen die Einhaltung ihrer eigenen Inhaltsregeln wirksam überwachen und ihre Empfehlungssysteme auf Risiken für junge Nutzer prüfen.
Schutz Minderjähriger, Inhaltsmoderation und Empfehlungsalgorithmen
- Behörde / Gericht
- Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 20 Abs. 2 und 3, 21 Abs. 2 lit. b und Abs. 4, 25 Abs. 1 lit. c Codice del consumo (D.lgs. 206/2005)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 14.03.2024
- AGCM, Suche nach Entscheidungen (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink
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29.02.2024 ein japanischer Hausbaukonzern und vier KonzerngesellschaftenHausbaukonzern und vier Hausbauer: Anordnungen wegen „Nr. 1“-Werbung ohne objektive Umfrage Anordnung
Die Holding eines Hausbaukonzerns und vier Konzerngesellschaften warben 2022 und 2023 für individuell gebaute Häuser auf Websites, in Beiträgen in sozialen Medien und in Flyern mit „Nr. 1“ in drei Kategorien, etwa beim Grundstücksangebot und bei „hoher Qualität zu niedrigen Kosten“. Die zugrunde liegende Umfrage fragte nur nach dem Eindruck von Websites ausgewählter Anbieter und prüfte nicht, ob die Befragten die Leistungen kannten; am 29. Februar 2024 erging gegen jedes der fünf Unternehmen eine Unterlassungsanordnung.
Ranking- und „Nr. 1“-Aussagen brauchen eine objektive Erhebung unter tatsächlichen Kunden; ein Website-Eindruckstest eines Dienstleisters genügt nicht.
„Nr. 1“-Werbung und Rankings
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 01.03.2024
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink
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16.01.2024 ein estnischer PensionsfondsverwalterEstland: Pensionsfondsverwalter wegen mangelhafter Fondswerbung gebüßt 17.500 €
Die Finantsinspektsioon verhängte gegen einen Pensionsfondsverwalter eine Geldbuße von 100.000 EUR, weil Fondswerbung vom 20. bis 31. Juli 2023 Pflichthinweise (auf die Bedingungen, eine fachkundige Beratung sowie Prospekt und Basisinformationen) nicht enthielt und teils eine scheinbare Renditesicherheit vermittelte oder irreführend war. Laut Mitteilung der Behörde vom 19. November 2024 bestätigte das Harju Maakohus (Kreisgericht Harju) den Verstoß, setzte die Buße aber mangels Vorbelastung auf 17.500 EUR herab.
Werbung für Finanzprodukte braucht vor Veröffentlichung eine Prüfung auf Pflichtangaben und Renditeaussagen, auch bei kurzen Kampagnen.
Pflichtangaben und Freigabeprozess für Finanzwerbung
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- § 482 Abs. 2 Investeerimisfondide seadus (IFS); Reklaamiseadus
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Das Gericht berücksichtigte, dass keine Vorstrafen bestanden und keine Wiederholungsgefahr erkennbar war, und reduzierte die Buße.
- Veröffentlicht
- 16.01.2024
- Finantsinspektsioon, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.01.2026 · Direktlink
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03.01.2024 ein koreanischer SpieleanbieterKoreanischer Spieleanbieter änderte Gewinnchancen von Lootboxen verdeckt: 11,6 Mrd. KRW 8,13 Mio. €
Die KFTC stellte fest, dass der Spieleanbieter die Wahrscheinlichkeiten kostenpflichtiger Zufallsgegenstände (Lootboxen) in zwei seiner Onlinespiele zum Nachteil der Spieler änderte und dies nicht oder falsch mitteilte. Sie wertete das als Täuschung von Verbrauchern nach dem E-Commerce-Gesetz und setzte neben einer Unterlassungsanordnung vorläufig Geldbußen von insgesamt 11.642 Mio. KRW fest (11.593 Mio. KRW für das eine, 49 Mio. KRW für das andere Spiel), nach Angaben der KFTC den bis dahin höchsten Betrag nach diesem Gesetz.
Wer Zufallsgegenstände verkauft, muss jede Änderung der Gewinnwahrscheinlichkeiten korrekt und rechtzeitig offenlegen.
Transparenz bei Lootboxen und Wahrscheinlichkeitsangaben
- Behörde / Gericht
- Korea Fair Trade Commission (KFTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 Act on the Consumer Protection in Electronic Commerce (E-Commerce-Gesetz)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 03.01.2024
Originalbetrag 11.642.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.01.2024.
- Korea Fair Trade Commission (KFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.01.2026 · Direktlink
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27.12.2023 ein portugiesischer Strom- und GasversorgerPortugal: 139.500 Euro gegen Energieversorger wegen Verträgen und Wechseln ohne Zustimmung 139.500 €
Die Energieregulierungsbehörde ahndete 49 Ordnungswidrigkeiten eines portugiesischen Strom- und Gasversorgers mit einer Gesamtgeldbuße von 279.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 139.500 EUR. Es ging vor allem um Vertragsabschlüsse und Lieferantenwechsel für Strom und Gas ohne ausdrückliche und informierte Zustimmung, verspätete Wechselanträge und fehlende Pflichtangaben auf der Website; betroffene Kunden erhielten insgesamt 1.600 EUR Entschädigung.
Ohne belegte, informierte Zustimmung des Kunden darf kein Energieliefervertrag begründet und kein Wechsel beantragt werden.
Einwilligung beim Vertragsabschluss und Lieferantenwechsel
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j und Art. 29 Abs. 3 lit. j, i. V. m. RRC-SE 2014, RRC-GN 2016 und RRC 2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geständnis, Zusammenarbeit, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigung der Kunden im Vergleichsverfahren.
- ERSE, Sanktionsentscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.12.2025 · Direktlink
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21.12.2023 eine spanische VerbraucherkreditbankBanco de España: 2,7 Mio. Euro gegen Verbraucherkreditbank wegen Revolving-Kreditkarten 2,7 Mio. €
Der Banco de España verhängte gegen die Bank zwei Geldbußen von zusammen 2.700.000 Euro (1.800.000 und 900.000 Euro nach Ermäßigung um 40 %). Die Bank hatte zwischen Juni 2018 und Juni 2019 Informationspflichten beim Vertrieb von Kreditkarten, bei der Zinsberechnung im Revolving-Modus sowie bei Zins- und Gebührenabrechnungen verletzt und vorvertragliche und vertragliche Unterlagen für Verbraucherkredite nicht ordnungsgemäß übergeben bzw. gestaltet.
Bei Revolving-Kreditkarten müssen Zinsmechanik, Kosten und Vertragsunterlagen vor Vertragsschluss verständlich und vollständig bereitgestellt werden.
Transparenz bei Revolving-Krediten
- Behörde / Gericht
- Banco de España
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 93.f) und 98.1.b) Ley 10/2014 de ordenación, supervisión y solvencia de entidades de crédito i. V. m. Orden 2899/2011 und Circular 5/2012 del Banco de España; Art. 34.2 Ley 16/2011 de contratos de crédito al consumo; Art. 85 Ley 39/2015
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Beide Geldbußen wurden nach Art. 85 Ley 39/2015 um 40 % ermäßigt.
- Veröffentlicht
- 12.08.2024
- Banco de España, verhängte Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- BOE, Tagesausgaben (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.12.2025 · Direktlink
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20.12.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen Social-Media-KonzernsAGCOM: 5,85 Mio. EUR gegen Social-Media-Konzern wegen Glücksspielwerbung 5,85 Mio. €
AGCOM stellte auf 18 Profilen in zwei sozialen Netzwerken des Konzerns sowie in 32 gesponserten, also gegen Bezahlung verbreiteten Inhalten in einem der beiden Netzwerke Werbung für Glücksspiel und Wetten mit Geldgewinnen fest. Der Konzern haftete als Anbieter der Werbeleistung für die 32 gesponserten Inhalte und für 7 Profile, die er nach der Beanstandung nicht entfernt hatte; die Behörde verhängte wegen des Werbeverbots des „Decreto Dignità“ 5.850.000 EUR für 39 Verstöße und ordnete an, verbliebene Inhalte zu entfernen und den Werbetreibenden gleichartige Inhalte zu verwehren. Der Konzern war bereits 2022 wegen desselben Verbots sanktioniert worden.
Plattformen, die bezahlte Reichweite verkaufen, müssen gesetzliche Werbeverbote des jeweiligen Landes im Anzeigenprozess durchsetzen.
Werbeverbote für Glücksspiel im Online-Marketing
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Der Konzern entfernte nach der Beanstandung alle 32 gesponserten Inhalte und 11 der 18 gemeldeten Profile.
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- AGCOM, Beschlüsse und Maßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2025 · Direktlink
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19.12.2023 ein deutscher PartnerbörsenbetreiberPartnerbörse: 169 Mio. HUF für verschwiegene Einschränkungen 441.276 €
Der Betreiber der Partnerbörse verschwieg, dass kostenlose Registrierungen keine echte Partnersuche erlauben (keine Profilbilder, keine Nachrichten), und warb mit Nutzerzahlen, die für ungarische Kunden nicht erreichbar waren. Nach Anerkenntnis verhängte die Behörde nahezu halbiert 169 Mio. HUF.
Kostenlos beworbene Einstiegsangebote müssen wesentliche Einschränkungen deutlich nennen.
- Behörde / Gericht
- Gazdasági Versenyhivatal (GVH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Verbot unlauterer Geschäftspraktiken
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Anerkenntnis und Rechtsmittelverzicht.
- Veröffentlicht
- 19.12.2023
Originalbetrag 169.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2023.
- GVH, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2025 · Direktlink
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18.12.2023 ein internationaler VideospielanbieterACM: 1,125 Mio. Euro gegen Spieleanbieter wegen Kaufdrucks auf Kinder im Onlinespiel 1,13 Mio. €
Der Videospielanbieter forderte Kinder im Ingame-Shop seines Onlinespiels direkt zum Kauf auf und nutzte Countdown-Timer für Angebote, die nach Ablauf weiterhin erhältlich waren. Die ACM verhängte für beide Praktiken je 562.500 EUR (zusammen 1.125.000 EUR) und erteilte eine verbindliche Anweisung gegen ein Angebotsdesign, das die Verletzlichkeit von Kindern ausnutzte. Einspruch und Klage blieben erfolglos (Rechtbank Rotterdam, 14. Januar 2026), der Anbieter verzichtete auf die Berufung.
Angebote an Kinder dürfen weder direkt zum Kauf drängen noch mit künstlicher Verknappung arbeiten.
Dark Patterns und an Kinder gerichtete Kaufaufforderungen
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193g lit. g und Art. 6:193i lit. e BW; verbindliche Anweisung wegen Art. 6:193b Abs. 2 BW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 14.05.2024
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.12.2025 · Direktlink
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05.12.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-amerikanischen InternetkonzernsAGCOM: 2,25 Mio. EUR gegen Internetkonzern wegen Glücksspielwerbung auf Partnerkanälen 2,25 Mio. €
Nach zahlreichen Meldungen stellte AGCOM auf der Videoplattform des Konzerns Kanäle fest, deren Videos Spielautomaten, Glücksspiel, Sportwetten und Rubbellose bewarben. Der Konzern wurde als Betreiber des Verbreitungsmediums für 15 verifizierte Partnerkanäle mit an das italienische Publikum gerichteten Videos verantwortlich gemacht, mit denen Vertragsbeziehungen bestanden: 150.000 EUR je Kanal, insgesamt 2.250.000 EUR, dazu die Anordnung, nach der Beanstandung hochgeladene und noch abrufbare Videos dieser Kanäle zu entfernen.
Wer mit Content-Creatorn vertraglich zusammenarbeitet, haftet für deren verbotene Werbung mit – Partnerprogramme brauchen eine Inhaltskontrolle.
Werbeverbote für Glücksspiel bei Creator-Partnerschaften
- Behörde / Gericht
- Autorità per le garanzie nelle comunicazioni (AGCOM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 9 Abs. 1 Decreto-legge 87/2018 („Decreto Dignità“), umgewandelt durch Legge 96/2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 12.12.2023
- AGCOM, Beschlüsse und Maßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.12.2025 · Direktlink
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29.11.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-SoftwarekonzernsSoftwareanbieter: 1,309 Mrd. KRW wegen hoher Kündigungsgebühren und versteckter Hinweise 923.086 €
Die Gesellschaft verlangte bei Kündigung eines Jahresabos mit monatlicher Zahlung nach Ablauf von 14 Tagen 50 % der Entgelte für die Restlaufzeit und erstattete im Voraus bezahlte Jahresentgelte nicht; die Hinweise darauf waren im Bestellvorgang nur über ein Info-Symbol erreichbar. Die Behörde wertete dies als Beschränkung des Kündigungsrechts und als Verstoß gegen die Pflicht, wesentliche Vertragsbedingungen klar zu erläutern, verhängte nach dem Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Bußgelder von 876.000.000 KRW und 433.000.000 KRW (zusammen 1.309.000.000 KRW) und ordnete an, Kündigungsfolgen klar anzuzeigen und die Vertragsstrafen- und Erstattungsregeln zu verbessern.
Kündigungsgebühren und Erstattungsregeln gehören gut sichtbar auf den ersten Bestellbildschirm, nicht hinter ein Info-Symbol.
- Behörde / Gericht
- Korea Communications Commission (KCC, 방송통신위원회; seit Oktober 2025 Korea Media and Communications Commission, 방송미디어통신위원회)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Telecommunications Business Act (전기통신사업법) Art. 50(1) Nr. 5 und Nr. 5-2, Art. 52, Art. 53
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 29.11.2023
Originalbetrag 1.309.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.11.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.11.2025 · Direktlink
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15.11.2023 ein US-Online-KreditgeberCFPB: Online-Kreditgeber zahlt 15 Mio. USD nach Verstoß gegen frühere Anordnung 13,8 Mio. €
Der Online-Kreditgeber (mit zwei Marken) buchte nach Feststellung der CFPB trotz einer Anordnung von 2019 weiter ohne wirksame Zustimmung von Verbraucherkonten ab, unter anderem mit Kontodaten aus zugekauften Kreditanträgen, und verstieß zudem gegen das Verbot unlauterer und irreführender Praktiken. Die neue Anordnung ersetzt die von 2019, verhängt 15 Mio. USD Geldbuße und verlangt Wiedergutmachung; im September 2025 beendete die CFPB sie vorzeitig, nachdem die Geldbuße gezahlt war.
Nach einer behördlichen Anordnung muss die Einhaltung aktiv überwacht werden; ein erneuter Verstoß kostet ein Vielfaches der ersten Sanktion.
Einzug von Kundenzahlungen nur mit wirksamer Autorisierung
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536); Verstoß gegen die Consent Order 2019-BCFP-0003
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 15.11.2023
Originalbetrag 15.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.11.2023.
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.11.2025 · Direktlink
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08.11.2023 eine US-GroßbankCFPB: 25,9 Mio. USD gegen eine Großbank wegen Diskriminierung bei Kreditkartenanträgen 23 Mio. €
Nach Feststellung der CFPB benachteiligte die Bank von mindestens 2015 bis 2021 Kreditkartenantragsteller wegen armenischer Herkunft und nannte bei Ablehnungen keine zutreffenden Gründe, ein Verstoß gegen den Equal Credit Opportunity Act und Regulation B. Die Anordnung verlangte 1,4 Mio. USD Wiedergutmachung und 24,5 Mio. USD Geldbuße; im Oktober 2025 beendete die CFPB sie vorzeitig, nachdem Zahlungen und Abhilfemaßnahmen erfolgt waren. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.
Kreditentscheidungen dürfen nie an Herkunftsmerkmale wie Namen oder Wohnorte anknüpfen, und jede Ablehnung braucht den tatsächlichen Grund.
Diskriminierungsfreie Kreditvergabe und Begründung von Ablehnungen
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Equal Credit Opportunity Act (15 U.S.C. § 1691 ff.) und Regulation B; Consumer Financial Protection Act of 2010
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 08.11.2023
Originalbetrag 24.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2023.
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
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06.11.2023 eine brasilianische RentnervereinigungSenacon büßt Rentnervereinigung für ungenehmigte Versicherungsabzüge 26.889 €
Die Senacon verhängte gegen eine Vereinigung von Rentnern und Pensionären eine Geldbuße von 141.422,58 BRL. Nach der Entscheidung hatte die Vereinigung gemeinsam mit Versicherern und Finanzinstituten ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen Beträge in Form von Versicherungen von deren Rentenleistungen abziehen lassen. Die Behörde stützte die Buße u. a. auf die Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzbuchs zu Informationspflichten und missbräuchlichen Geschäftspraktiken (Art. 6, 31, 39 und 46 CDC).
Wer Beiträge oder Versicherungsprämien über Abzüge von Renten einzieht, braucht die dokumentierte vorherige Zustimmung jedes Betroffenen.
Zustimmung bei Abzügen von Renten und Sozialleistungen
- Behörde / Gericht
- Secretaria Nacional do Consumidor (Senacon), Departamento de Proteção e Defesa do Consumidor (DPDC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 caput I und III, Art. 6 III und IV, Art. 31, Art. 39 III und V, Art. 46 Código de Defesa do Consumidor (Lei nº 8.078/1990); Art. 57 CDC; Art. 24–28 Decreto nº 2.181/1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 07.11.2023
Originalbetrag 141.422,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.11.2025 · Direktlink
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18.10.2023 ein portugiesischer StromverteilnetzbetreiberPortugal: 60.500 Euro gegen einen Netzbetreiber wegen unzulässiger Stromabschaltungen 60.500 €
Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen einen Stromverteilnetzbetreiber eine Geldbuße von 121.000 EUR, im Vergleichsverfahren reduziert auf 60.500 EUR, weil er sechs Verbrauchern ohne zulässigen Grund den Strom abstellte, fünf Kunden fällige Entschädigungen verspätet zahlte und auf seiner Website die zuständigen Schlichtungsstellen nicht angab. Die noch nicht entschädigten Kunden erhielten je 50 EUR.
Netzbetreiber brauchen verlässliche Prüfschritte, bevor sie einen Anschluss abschalten, und automatische Prozesse für fällige Entschädigungen.
Versorgungsunterbrechungen nur in gesetzlich zulässigen Fällen; Entschädigungen fristgerecht zahlen
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (RSSE), Art. 28 Abs. 3 lit. j, i. V. m. Decreto-Lei n.º 29/2006, Regulamento das Relações Comerciais, Regulamento da Qualidade de Serviço und Lei n.º 23/96
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung, Abhilfemaßnahmen und Entschädigungen im Vergleichsverfahren.
- ERSE, Sanktionsentscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2025 · Direktlink
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13.10.2023 ein südafrikanischer MobilfunkanbieterLaufzeitverträge: Verbrauchertribunal verhängt 1 Mio. ZAR gegen Mobilfunkanbieter 50.096 €
Das National Consumer Tribunal stellte am 13.10.2023 auf Antrag der National Consumer Commission in einem auf elf Verbraucherbeschwerden beschränkten Verfahren fest, dass ein Mobilfunkanbieter gegen den Consumer Protection Act verstoßen hatte, unter anderem durch unangemessene Gebühren bei vorzeitiger Kündigung von Laufzeitverträgen, durch die Bedingung, vor einer Kündigung alle offenen Beträge samt Gebühr zu begleichen, durch verspätet umgesetzte Kündigungen und durch einen fehlenden Hinweis auf das nahende Vertragsende; zudem war ein nicht verfügbares Datenpaket beworben und verkauft worden. Das Tribunal wertete Teile des Verhaltens – etwa die weitere Abrechnung nach erklärter Kündigung samt Einschaltung von Inkassodiensten und Meldung an Auskunfteien – als unconscionable conduct (sittenwidriges Verhalten) nach Section 40 und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 1.000.000 ZAR.
Kündigungsgebühren und -abläufe bei Laufzeitverträgen gehören regelmäßig auf den Prüfstand – Verbraucherbehörden verfolgen auch gebündelte Einzelbeschwerden bis zur Geldbuße.
Kündigung von Laufzeitverträgen und Stornogebühren
- Behörde / Gericht
- National Consumer Tribunal (auf Antrag der National Consumer Commission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Consumer Protection Act 68 of 2008: Section 14(3)(b)(i) i. V. m. Regulation 5(2) und (3), Section 14(2)(b)(i)(bb), Section 14(2)(b) und (3), Section 14(2)(c), Section 40(1)(b) und (d), Section 41(3) (in den Gründen i. V. m. Section 29(b)); Verwaltungsstrafe nach Section 112
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Gutschriften an betroffene Verbraucher, Verzicht auf Kündigungsgebühren bei SIM-only-Verträgen sowie Kooperation mit National Consumer Commission und Tribunal.
Originalbetrag 1.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.10.2025 · Direktlink
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11.10.2023 ein britischer Minibond-Anbieter (in Insolvenzverwaltung)FCA: Öffentliche Rüge für Minibond-Anbieter wegen irreführender Minibond-Werbung Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber einem britischen Minibond-Anbieter eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der FCA bewarb das Unternehmen zwischen Juni 2016 und Dezember 2018 seine Minibonds bei Privatanlegern mit unfairen, unklaren und irreführenden Aussagen, etwa zur angeblichen Unabhängigkeit und sorgfältigen Auswahl der Kreditnehmer, obwohl diese mit dem Anbieter verbunden waren und kaum geprüft wurden. Wegen Insolvenz und hoher Verbindlichkeiten gegenüber Anlegern und der Entschädigungseinrichtung FSCS (Financial Services Compensation Scheme) verzichtete die FCA auf eine Geldbuße und Wiedergutmachungsanordnung.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- COBS 4.2.1(1)R; section 205 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.10.2025 · Direktlink
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27.09.2023 eine kanadische MöbelhandelsgruppeMöbelhandelsgruppe: 3,25 Mio. CAD wegen aufgeblähter Streichpreise und falscher Countdowns 2,28 Mio. €
Die Möbelhandelsgruppe warb mit überhöhten regulären Preisen und daraus abgeleiteten Rabatten sowie mit Countdown-Timern, obwohl die Aktionen verlängert oder ersetzt wurden. Sie zahlt 3,25 Mio. CAD Strafe und 100.000 CAD Kosten und verpflichtet sich zu einem Compliance-Programm.
Rabatte brauchen einen echten Referenzpreis, und befristete Aktionen müssen wirklich enden.
Streichpreise und Dringlichkeitsaussagen in der Werbung
- Behörde / Gericht
- Competition Bureau Canada (Consent Agreement)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Competition Act (false or misleading representations; ordinary selling price)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Einvernehmliche Beilegung mit Compliance-Programm.
- Veröffentlicht
- 27.09.2023
Originalbetrag 3.250.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2023.
- Competition Bureau Canada, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2025 · Direktlink
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30.08.2023 ein finnischer MöbelhändlerFinnischer Möbelhändler: 300.000 EUR für irreführende Dauerrabatte auf Sofas 300.000 €
Das Marktgericht verhängte auf Antrag des Verbraucherombudsmanns gegen den Möbelhändler eine Sanktionszahlung von 300.000 EUR. Zehn untersuchte Sofamodelle waren von Juli 2020 bis Oktober 2021 deutlich häufiger zu reduzierten Preisen als zum „Normalpreis“ angeboten worden, sodass die Verweise auf den Normalpreis Verbraucher über den tatsächlichen Preisvorteil täuschten. Es war der erste Sanktionsantrag des Verbraucherombudsmanns (beantragt waren 1 Mio. EUR); das Oberste Verwaltungsgericht wies 2024 die Beschwerden beider Seiten ab.
Ein Rabatt ist nur echt, wenn der Vergleichspreis über einen relevanten Zeitraum tatsächlich verlangt wurde.
Preisangaben und Vergleichspreise bei Rabattaktionen
- Behörde / Gericht
- Markkinaoikeus (Marktgericht) auf Antrag des Kuluttaja-asiamies; bestätigt durch Korkein hallinto-oikeus
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Kuluttajansuojalaki 2 luku 6 §; Laki kuluttajansuojaviranomaisten eräistä toimivaltuuksista 13 §
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 31.08.2023
- Finlex, Entscheidungen des Marktgerichts (Übersicht) (Entscheidung 2023) Gerichtsentscheidung
- KKV, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.08.2025 · Direktlink
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28.08.2023 eine US-amerikanische WohnungsvermittlungsplattformFTC und sechs Bundesstaaten: Vergleich mit Wohnungsplattform wegen zehntausender gekaufter Bewertungen 1,48 Mio. €
Laut FTC und sechs Generalstaatsanwaltschaften überschwemmte die Wohnungsvermittlungsplattform das Netz mit zehntausenden gekauften Vier- und Fünf-Sterne-Bewertungen und verlangte Geld für Zugang zu Inseraten, die sich oft als erfunden erwiesen. Die beim Bundesgericht in New York eingereichte Vergleichsanordnung verbietet der Plattform dauerhaft bezahlte oder incentivierte Bewertungen; das Urteil über 36,2 Mio. USD plus 10,9 Mio. USD Zivilstrafen an die Staaten wird nach einer gemeinsamen Zahlung der Verpflichteten von 1,6 Mio. USD ausgesetzt.
Gekaufte Bewertungen können zu dauerhaften Verboten und zu Überwachungspflichten für alle Marketingpartner führen.
Kauf von Bewertungen und Kontrolle von Affiliate-Partnern
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC) mit den Attorneys General von New York, Kalifornien, Colorado, Florida, Illinois und Massachusetts
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act; Verbraucherschutzgesetze der beteiligten Bundesstaaten
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Mildernde Umstände
- Zahlungspflicht wegen eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit bis auf 1,6 Mio. USD ausgesetzt.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 28.08.2023
Originalbetrag 1.600.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2023.
- FTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
- FTC, Cases and Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2025 · Direktlink
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26.07.2023 eine europäische BilligfluggesellschaftCAA: Billigflieger sagt Einhaltung der Fluggastrechte zu und zahlt 1,24 Mio. GBP nach Sonstiges
Nach vielen Beschwerden, dass die Fluggesellschaft bei annullierten und verspäteten Flügen ihre Pflichten zu Umbuchung und Betreuung nicht erfüllte, leitete die Luftfahrtbehörde CAA Durchsetzungsmaßnahmen ein; die Fluggesellschaft gab am 26. Juli 2023 förmliche Verpflichtungszusagen ab, ihre Verfahren anzupassen und abgelehnte Erstattungsanträge für Flüge seit März 2022 erneut zu prüfen. Laut CAA wurden danach mehr als 25.000 Anträge neu bewertet und in rund 6.000 Fällen insgesamt 1,24 Mio. GBP an Fluggäste nachgezahlt.
Wer berechtigte Erstattungsansprüche systematisch zu eng prüft, riskiert, auf Druck der Aufsicht alle Altfälle erneut aufrollen zu müssen.
Fluggastrechte und Bearbeitung von Erstattungsansprüchen
- Behörde / Gericht
- UK Civil Aviation Authority (CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Part 8 Enterprise Act 2002 (Undertakings); Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in der im Vereinigten Königreich fortgeltenden Fassung
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 27.07.2023
- CAA, Verpflichtungszusagen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2025 · Direktlink
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11.07.2023 eine US-GroßbankCFPB: Großbank zahlt 140,4 Mio. USD für doppelte Gebühren bei Rücklastschriften 54,6 Mio. €
Die Bank berechnete für mangels Deckung zurückgegebene Schecks und ACH-Lastschriften eine Gebühr von 35 USD und erhob sie erneut, wenn der Zahlungsempfänger dieselbe Transaktion noch einmal einreichte; die CFPB wertete diese wiederholten Gebühren (September 2018 bis Februar 2022) als unlauter. Die Anordnung verlangt Rückerstattungen von mindestens 80,4 Mio. USD und eine Geldbuße von 60 Mio. USD; die parallele Geldbuße der Bankenaufsicht OCC (60 Mio. USD) und eine zweite CFPB-Anordnung zu Kreditkarten sind nicht enthalten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.
Gebühren je Vorgang müssen technisch so gebaut sein, dass derselbe Vorgang nicht mehrfach bepreist wird.
Entgelte für Rücklastschriften und Mehrfachbelastungen
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 11.07.2023
Originalbetrag 60.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2023.
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.07.2025 · Direktlink
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30.06.2023 ein australischer VersichererAustralischer Versicherer: 40 Mio. AUD Strafe wegen nicht voll gewährter Rabatte 24,4 Mio. €
Der Versicherer, eine Tochter einer australischen Versicherungsgruppe, sagte Kunden seiner Versicherungsmarke bei der Verlängerung Treue- und Schadenfreiheitsrabatte zu, begrenzte deren Wirkung aber über einen Preisalgorithmus, sodass die Prämien nicht unter eine bestimmte Schwelle fielen. Nach Eingeständnis von rund 1.098.000 falschen oder irreführenden Angaben gegenüber mehr als 600.000 Kunden verhängte das Gericht 40 Mio. AUD für das Verhalten ab 15. Oktober 2015; betroffene Kunden erhielten rund 60 Mio. AUD Entschädigung.
Preisalgorithmen müssen gegen die Rabattzusagen an Kunden getestet werden, sonst wird jede Vertragsverlängerung zur Irreführung.
Einhaltung von Preis- und Rabattzusagen in Tarif- und Preissystemen
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- s 12DB(1)(g), (i) ASIC Act 2001 (Cth); Feststellungen auch zu s 12DA(1) ASIC Act und s 912A(1)(a) Corporations Act 2001 (Cth)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis und gemeinsamer Strafvorschlag; Entschädigung aller seit März 2014 betroffenen Kunden.
- Veröffentlicht
- 30.06.2023
Originalbetrag 40.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink
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30.06.2023 ein US-Gewinnspiel- und VersandhandelsunternehmenFTC: Gewinnspielanbieter zahlt 18,5 Mio. USD wegen Dark Patterns beim Gewinnspiel 17 Mio. €
Laut FTC erweckte das Unternehmen durch die Gestaltung seiner Websites den Eindruck, eine Bestellung sei für die Teilnahme an seinen Gewinnspielen nötig oder erhöhe die Gewinnchance, meldete Teilnahmen fälschlich als unvollständig, schlug überraschend Versand- und Bearbeitungsgebühren auf, warb irreführend mit „risikofreier“ Bestellung und versandte täuschende E-Mails. Das Bundesgericht erließ eine vereinbarte Anordnung mit 18,5 Mio. USD für Rückerstattungen und Vorgaben, wie das Unternehmen seine Online-Angebote künftig gestalten muss.
Gestaltungstricks, die eine Kaufpflicht nahelegen, sind Täuschung, auch wenn im Kleingedruckten das Gegenteil steht.
Dark Patterns in Bestell- und Teilnahmeabläufen
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act (15 U.S.C. § 45); Section 7(a) CAN-SPAM Act
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2023
Originalbetrag 18.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2023.
- Federal Trade Commission (FTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink
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27.06.2023 eine japanische PizzakettePizzakette: Anordnung wegen verschwiegener Servicegebühr in Handzetteln Anordnung
Die Pizzakette warb für 953 Filialen in Handzetteln (im Laden verteilt, in Briefkästen eingeworfen oder als Zeitungsbeilage) mit Preisen für Abholung und Lieferung. Tatsächlich wurde zwischen Oktober 2022 und April 2023 – ausgenommen telefonische oder im Laden aufgegebene Bestellungen in bestimmten Zeiträumen – eine „Servicegebühr“ von 4 bis 7 % des Preises, höchstens 299 JPY, aufgeschlagen; angeordnet wurden Richtigstellung gegenüber Verbrauchern, Vorkehrungen gegen Wiederholung und Unterlassung.
Pflichtige Zuschläge gehören in jede Preisangabe – ein Preis, zu dem am Ende noch eine Gebühr kommt, ist kein Endpreis.
Preisangaben und versteckte Zusatzgebühren (Drip Pricing)
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Nr. 2 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 27.06.2023
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2025 · Direktlink
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12.05.2023 ein britisches FinanzberatungsunternehmenFCA: Öffentliche Rüge für Finanzberater wegen Rentenwechsel-Beratung Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber einem britischen Finanzberatungsunternehmen eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der FCA beriet die Firma zwischen April 2015 und April 2019 Kunden, darunter viele Mitglieder des British Steel Pension Scheme, zum Wechsel aus leistungsorientierten Betriebsrenten, ohne angemessen sicherzustellen, dass die Beratung geeignet war. In einer Stichprobe der FCA vom Juli 2019 waren 5 von 17 Beratungsakten (29 %) ungeeignet. Eine anschließende Überprüfung durch einen Skilled Person ergab, dass 53 % der Wechselberatungen für Mitglieder des British Steel Pension Scheme und 28 % der Wechselberatungen für andere Kunden ungeeignet waren; bei BSPS-Mitgliedern betraf das 108 Akten.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 9; section 205 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.05.2025 · Direktlink
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12.04.2023 ein US-Hersteller von E-ZigarettenE-Zigaretten-Hersteller zahlt sechs Bundesstaaten und D.C. 462 Mio. USD wegen Jugendwerbung 423 Mio. €
New York hatte den E-Zigaretten-Hersteller 2019 wegen jugendorientierter Werbung, irreführender Angaben zu Nikotingehalt und Sicherheit sowie Verkäufen an Minderjährige verklagt; gemeinsam mit Kalifornien führte die Generalstaatsanwaltschaft eine Einigung von sechs Bundesstaaten und dem District of Columbia an. Der Hersteller zahlt insgesamt 462 Mio. USD in Raten (davon 112.749.633,37 USD an New York) und unterwirft Vertrieb und Werbung strengen Beschränkungen. Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Werbung, die Minderjährige anspricht, und verharmlosende Gesundheitsangaben führen bei Suchtprodukten zu Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe.
Jugendschutz in Produktwerbung und Vertrieb
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General (gemeinsam mit dem Attorney General of California; Einigung von sechs Bundesstaaten und D.C.)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- New York General Business Law §§ 349, 350; Executive Law § 63(12); Public Nuisance (Common Law)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 12.04.2023
Originalbetrag 462.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.04.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.04.2025 · Direktlink
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11.04.2023 ein japanischer PharmaherstellerPharmahersteller: Surcharge für unbelegte Virenschutz-Werbung für Chlordioxid-Produkte 4,18 Mio. €
Der Pharmahersteller warb von September 2018 bis April 2022 auf Verpackungen, der eigenen Website, im Fernsehen und in Anzeigen auf einer Videoplattform damit, dass Produkte seiner Marke (Raumdosen zum Aufstellen, Ansteck-Sticks, Sprays) mit Chlordioxid in der Raumluft schwebende Viren und Bakterien beseitigen. Die vorgelegten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, und die Hinweise auf der Packung änderten den Gesamteindruck nicht; der Surcharge von 607.440.000 JPY setzt sich aus Einzelbeträgen für fünf Produktgruppen zusammen, darunter 452.200.000 JPY für die Raumdosen.
Hygieneversprechen brauchen Belege für die beworbene Nutzungssituation; ein Hinweis auf Tests im geschlossenen Raum rettet eine pauschale Werbeaussage nicht.
Wirksamkeits- und Gesundheitsaussagen in der Werbung belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 11.04.2023
Originalbetrag 607.440.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2023.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.04.2025 · Direktlink
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14.03.2023 ein US-amerikanischer SpieleentwicklerSpieleentwickler: 245 Mio. USD Erstattung im FTC-Vergleich wegen Dark Patterns 228,2 Mio. €
Laut FTC löste das Onlinespiel des Unternehmens durch verwirrende Tastenbelegung ungewollte Käufe aus, etwa beim Aufwecken aus dem Ruhemodus oder beim Vorschauen eines Artikels, und das Unternehmen sperrte Konten von Kundinnen und Kunden, die Abbuchungen widersprachen. Nach der endgültigen Vergleichsanordnung zahlt der Spieleentwickler 245 Mio. USD für Erstattungen; hinzu kommt ein gesonderter Vergleich mit 275 Mio. USD Strafe wegen COPPA-Verstößen (Datenschutz Minderjähriger).
Kaufauslösende Tasten dürfen nicht dort liegen, wo Nutzer etwas anderes erwarten; Widerspruch gegen Abbuchungen darf nicht mit Kontosperre bestraft werden.
Dark Patterns im Kaufprozess
- Behörde / Gericht
- Federal Trade Commission (FTC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Section 5 FTC Act (unfair practices)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 14.03.2023
Originalbetrag 245.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2023.
- FTC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.03.2025 · Direktlink
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14.02.2023 ein britischer BürgschaftskreditgeberFCA: Öffentliche Rüge für Kreditgeber wegen unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfung Verwarnung
Die FCA sprach gegenüber einem britischen Bürgschaftskreditgeber eine öffentliche Rüge aus. Nach den Feststellungen der FCA prüfte das Unternehmen zwischen November 2018 und März 2020 die Tragfähigkeit von Krediten für Kreditnehmer und Bürgen nicht angemessen, so dass in großem Umfang unbezahlbare Kredite vergeben wurden. Weil eine Geldbuße die gerichtlich genehmigte Entschädigungsregelung für Kunden gefährdet hätte, verzichtete die FCA darauf; sonst hätte die Buße nach Angabe der FCA 72,9 Mio. Pfund betragen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 2, 3 und 6; section 205 FSMA 2000
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.02.2025 · Direktlink
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26.01.2023 ein US-amerikanischer TechnologiekonzernCPC-Netzwerk: Technologiekonzern sagt klarere Preis- und Anbieterangaben zu Anordnung
Nach einer koordinierten Aktion der europäischen Verbraucherschutzbehörden verpflichtete sich der Technologiekonzern zu Änderungen in seinem Geräte-Onlineshop, seinem App-Store sowie seinen Hotel- und Flugsuchdiensten, darunter klarere Preisangaben, Kontaktinformationen der Anbieter und Transparenz über Buchungsmodelle.
Plattformen müssen Gesamtpreise und die Identität des tatsächlichen Anbieters vor der Buchung klar zeigen.
- Behörde / Gericht
- Europäische Kommission und Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden (CPC)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- EU-Verbraucherrecht; koordinierte Aktion des CPC-Netzwerks
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Zusagen im CPC-Dialog.
- Europäische Kommission, koordinierte Verbraucherschutzmaßnahmen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.01.2025 · Direktlink
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20.12.2022 eine US-GroßbankCFPB: 1,7 Mrd. USD Geldbuße gegen eine Großbank wegen Kredit- und Kontoverwaltung 1,6 Mrd. €
Die CFPB stellte unlautere Praktiken in drei Geschäftsfeldern fest: Bei Autokrediten wurden Zahlungen falsch verbucht, unberechtigte Gebühren und Zinsen verlangt und Fahrzeuge zu Unrecht eingezogen, bei Hypotheken Kreditänderungen zu Unrecht abgelehnt und Gebühren falsch berechnet, bei Girokonten Konten gesperrt, der Erlass von Kontoführungsgebühren irreführend dargestellt und Überziehungsgebühren trotz ausreichender Deckung erhoben. Die Anordnung verhängt eine Geldbuße von 1,7 Mrd. USD und verpflichtet die Bank zusätzlich zu Wiedergutmachung von mehr als 2 Mrd. USD, die in der Anordnung nicht als fester Gesamtbetrag beziffert ist und daher nicht im Betrag enthalten ist.
Massenprozesse wie Zahlungsverbuchung und Gebührenberechnung brauchen laufende Kontrollen, weil kleine Systemfehler bei Millionen Konten zu Milliardenschäden werden.
Gebührenberechnung, Zahlungsverbuchung und Kulanzprozesse im Privatkundengeschäft
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Für die Probleme bei Autokrediten hatte die Bank vor der Anordnung bereits 1,3 Mrd. USD Wiedergutmachung an mehr als 11 Mio. Kreditkonten geleistet.
- Veröffentlicht
- 20.12.2022
Originalbetrag 1.700.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2022.
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.12.2024 · Direktlink
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15.12.2022 eine portugiesische Zweigniederlassung eines spanischen EnergieversorgersPortugal: 180.000 Euro gegen Energieversorger wegen Versorgerwechseln ohne Zustimmung 180.000 €
Die Energieregulierungsbehörde verhängte gegen den Energieversorger für 92 Ordnungswidrigkeiten eine Gesamtgeldbuße von 360.000 EUR, die sie im Vergleichsverfahren auf 180.000 EUR halbierte. Vorgeworfen wurden u. a. Strom- und Gaslieferantenwechsel ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden, verspätet eingereichte Wechselanträge, einseitige Preiserhöhungen ohne Mitteilung und Hinweis auf das Kündigungsrecht sowie nicht aufgezeichnete Vertragsgespräche.
Vertriebsprozesse im Energiehandel müssen die ausdrückliche Zustimmung zum Wechsel nachweisbar dokumentieren, etwa durch aufgezeichnete Gespräche.
Lieferantenwechsel nur mit ausdrücklicher Zustimmung; Preisänderungen transparent mitteilen
- Behörde / Gericht
- Entidade Reguladora dos Serviços Energéticos (ERSE)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Lei n.º 9/2013 (Regime Sancionatório do Setor Energético, RSSE) i. V. m. RRC-SE 2014, RRC-GN 2016, RQS 2017 und RRC 2020
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Teilgeständnis, Anerkennung fahrlässiger Verantwortung und Entschädigung betroffener Kunden im Vergleichsverfahren (Halbierung der Geldbuße).
- ERSE, Sanktionsentscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.12.2024 · Direktlink
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01.12.2022 ein walisischer Hypotheken- und Finanzberater (in Liquidation)FCA: 2,35 Mio. Pfund gegen Finanzberater wegen Rentenwechsel-Beratung 2,75 Mio. €
Die FCA verhängte am 1. Dezember 2022 gegen einen walisischen Hypotheken- und Finanzberater (in Liquidation) eine Geldbuße von 2.354.331 Pfund wegen Verstößen gegen Principles 3, 7 und 9. Nach den Feststellungen der FCA beriet die Firma zwischen Juni 2015 und Dezember 2017 insgesamt 420 Kunden, knapp zwei Drittel davon Mitglieder des British Steel Pension Scheme, zum Wechsel aus leistungsorientierten Betriebsrenten und riet rund 96 % von ihnen zum Wechsel. Dabei stellte sie nach Auffassung der FCA weder die Eignung der Beratung noch eine faire, klare und nicht irreführende Kommunikation sicher. Weil die Firma in Liquidation ist, lässt die FCA berechtigten Gläubigern bei der Verteilung den Vortritt.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 3, 7 und 9; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 2.354.331 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2022.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.12.2024 · Direktlink
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10.11.2022 ein niederländischer Webshop-BetreiberACM: 100.000 Euro gegen einen Webshop wegen Lieferzeiten und gefilterter Bewertungen 100.000 €
Der Webshop-Betreiber informierte auf zwei seiner Websites nicht klar über die Lieferzeiten, veröffentlichte selbst erstellte positive Bewertungen und hielt den Großteil der negativen Kundenbewertungen zurück. Die ACM verhängte unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens ein Bußgeld von 100.000 EUR.
Bewertungen müssen echt und ungefiltert veröffentlicht werden; das Unterdrücken negativer Stimmen ist ebenso irreführend wie erfundenes Lob.
Umgang mit Kundenbewertungen und Lieferzeitangaben im Onlinehandel
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Consument & Markt (ACM)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- Art. 8.8 Whc i. V. m. Art. 6:193c Abs. 1 lit. b und c sowie Art. 6:193g lit. v BW
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Bei der Höhe berücksichtigte die ACM die finanziellen Verhältnisse des Webshop-Betreibers.
- Veröffentlicht
- 09.12.2022
- ACM, Veröffentlichungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.11.2024 · Direktlink
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24.10.2022 eine spanische Zweigniederlassung eines VerbraucherkreditinstitutsBanco de España: 4,5 Mio. Euro gegen Kreditinstitut wegen Mängeln bei Verbraucherkrediten 4,5 Mio. €
Der Banco de España verhängte gegen die spanische Zweigniederlassung des Verbraucherkreditinstituts zwei Geldbußen von zusammen 4.500.000 Euro (3.000.000 und 1.500.000 Euro nach Ermäßigung um 40 %). Beanstandet wurden für 2016 und 2017 unter anderem eine systematisch in Darlehensanträge aufgenommene Klausel, mit der Kunden zugleich eine Kreditlinie beantragten, die nach Tilgungsweise und Kosten von der gewünschten Finanzierung abwich, Mängel bei der Einwilligung in Restschuldversicherungen sowie Defizite bei Zins- und Gebührenabrechnungen und bei vorvertraglichen Informationen und Vertragsunterlagen.
Zusatzprodukte wie Kreditlinien oder Restschuldversicherungen dürfen Kunden nicht über vorformulierte Antragsklauseln untergeschoben werden; Einwilligung und Kosten müssen klar erkennbar sein.
Transparenz und Einwilligung im Konsumentenkreditvertrieb
- Behörde / Gericht
- Banco de España
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Ley 10/2014 de ordenación, supervisión y solvencia de entidades de crédito; Orden 2899/2011; Circular 5/2012 del Banco de España; Ley 16/2011 de contratos de crédito al consumo; Art. 85 Ley 39/2015
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Beide Geldbußen wurden nach Art. 85 Ley 39/2015 um 40 % ermäßigt.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 18.11.2022
- Banco de España, verhängte Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2024 · Direktlink
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30.09.2022 ein internationaler Online-MarktplatzbetreiberNSW Fair Trading: Bußgeldbescheide gegen Online-Marktplatz wegen unzulässiger Tickets zum NRL-Finale Bußgeld
NSW Fair Trading (Verbraucherschutzbehörde von New South Wales) stellte dem Marktplatzbetreiber in den Büros in Sydney mehrere Penalty Infringement Notices (Bußgeldbescheide) wegen mutmaßlicher Verstöße zu, weil auf der Plattform Tickets für das NRL Grand Final (Rugby-League-Finale) entgegen den Regeln zum Ticket-Weiterverkauf angeboten wurden. In New South Wales müssen Wiederverkaufsanzeigen den Originalpreis nennen, und der Wiederverkaufspreis darf ihn um höchstens 10 % übersteigen. Zahl und Höhe der Bescheide nennt die Behörde nicht.
Marktplätze, die Weiterverkaufsanzeigen veröffentlichen, sollten gesetzliche Pflichtangaben und Preisgrenzen automatisch prüfen, bevor Angebote online gehen – vor allem vor Großveranstaltungen.
Pflichtangaben und Preisobergrenzen beim Ticket-Weiterverkauf auf Online-Marktplätzen
- Behörde / Gericht
- NSW Fair Trading
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Fair Trading Act (NSW) und zugehörige Vorschriften zum Weiterverkauf von Tickets
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 30.09.2022
- NSW Fair Trading, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.09.2024 · Direktlink
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29.09.2022 eine bulgarische EinzelhandelsketteBulgarische Handelskette: 565.052 BGN wegen Werbung für nicht verfügbares Aktions-Speiseöl 288.911 €
Die Handelskette bewarb in Prospekten Sonnenblumenöl zu einem reduzierten Aktionspreis, in einzelnen Filialen war das Produkt während der Aktion aber nicht vorrätig. Die KZK wertete das als irreführende Werbung und damit unlauteren Wettbewerb und verhängte eine Sanktion von 0,03 % des Nettoumsatzes 2022, das sind 565.052 BGN.
Wer Aktionsware bewirbt, muss sie in allen beworbenen Filialen für die Aktionsdauer in ausreichender Menge vorhalten.
Verfügbarkeit von Aktionsware sicherstellen
- Behörde / Gericht
- Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 i. V. m. Art. 33 ЗЗК (bulgarisches Wettbewerbsschutzgesetz, irreführende Werbung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 29.09.2022
Originalbetrag 565.052 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.09.2022.
- KZK, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2024 · Direktlink
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28.09.2022 eine US-RegionalbankCFPB: Regionalbank zahlt 191 Mio. USD wegen überraschender Überziehungsgebühren 52,3 Mio. €
Die Bank erhob von August 2018 bis Juli 2021 Überziehungsgebühren auf Kartenzahlungen und Abhebungen, die bei der Autorisierung gedeckt waren und erst bei der späteren Verbuchung ins Minus liefen, obwohl sie wusste, dass Behörden solche Gebühren bei anderen Instituten bereits beanstandet hatten. Die CFPB ordnete mindestens 141 Mio. USD Rückerstattung und 50 Mio. USD Geldbuße an (zusammen 191 Mio. USD); am 21.07.2025 hob sie die unbefristete Anordnung auf, nachdem Geldbuße und Rückerstattungen geleistet waren. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde. Im Betragsfeld steht nur die Geldbuße.
Wer weiß, dass eine Gebührenpraxis bei Wettbewerbern beanstandet wurde, sollte sie sofort einstellen statt erst nach Ersatzeinnahmen zu suchen.
Gebührenmodelle und Überziehungsentgelte im Kontogeschäft
- Behörde / Gericht
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- Consumer Financial Protection Act of 2010, §§ 1031, 1036 (12 U.S.C. §§ 5531, 5536)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 28.09.2022
Originalbetrag 50.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.09.2022.
- Consumer Financial Protection Bureau (CFPB), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.09.2024 · Direktlink
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27.09.2022 eine irische GroßbankCentral Bank: Rekordbuße 100,52 Mio. Euro gegen irische Großbank wegen Tracker-Hypotheken 100,5 Mio. €
Die Bank räumte 81 Verstöße gegen Verbraucherschutzvorgaben ein, die 15.910 Tracker-Hypothekenkonten zwischen 2004 und 2022 betrafen: unklare Vertragsunterlagen, Auslegung zu Lasten der Kunden, fehlende Warnhinweise und der Ausschluss von über 5.000 Kunden aus der Aufarbeitung; 50 Immobilien, darunter 25 Familienheime, gingen verloren. Die Central Bank sprach einen Verweis aus und setzte die Buße von 143,6 Mio. Euro nach 30 % Vergleichsnachlass auf mutmaßlich 100.520.000 Euro fest, zusätzlich zu über 186,4 Mio. Euro bereits gezahlter Kundenentschädigung.
Unklare Vertragsklauseln müssen zugunsten der Kunden ausgelegt und Beschwerden gleich behandelt werden – selektive Abhilfe nur für Beschwerdeführer ist selbst ein Verstoß.
- Behörde / Gericht
- Central Bank of Ireland
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel
- Rechtsgrundlage
- European Communities (Unfair Terms in Consumer Contracts) Regulations 1995; Code of Practice for Credit Institutions 2001; Consumer Protection Codes 2006 und 2012; Administrative Sanctions Procedure (Part IIIC Central Bank Act 1942)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich im Verwaltungssanktionsverfahren mit 30 % Nachlass; alle Verstöße eingeräumt.
- Veröffentlicht
- 29.09.2022
- Central Bank of Ireland, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2024 · Direktlink
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16.09.2022 ein japanischer Teleshopping-AnbieterTeleshopping-Anbieter: Surcharge für unbelegte Schlankheitswerbung im Teleshopping 11.506 €
Der Teleshopping-Anbieter bewarb am 17. März 2019 in einer Teleshopping-Sendung im BS-Satellitenfernsehen einen Schönheitsroller mit Radiofrequenz-Wärme und EMS-Reizstrom damit, dass zehn Minuten Anwendung täglich über drei bis vier Wochen die behandelte Körperstelle, etwa den Bauchumfang, schlanker mache. Die vom Unternehmen eingereichten Unterlagen belegten diese Wirkung nicht, sodass die Werbung als irreführend galt; festgesetzt wurde ein Surcharge (umsatzbezogene Geldzahlung) von 1.640.000 JPY.
Wer Wirksamkeitsversprechen für Beauty- und Fitnessgeräte sendet, braucht vorab belastbare Nachweise; Kleingedrucktes wie „Ergebnisse können abweichen“ hebt den Gesamteindruck nicht auf.
Wirksamkeitsaussagen in der Werbung belegen
- Behörde / Gericht
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
- Rechtsgrundlage
- Art. 8 Abs. 1 und 3 i. V. m. Art. 5 Nr. 1 Act against Unjustifiable Premiums and Misleading Representations (不当景品類及び不当表示防止法, Gesetz Nr. 134/1962)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 16.09.2022
Originalbetrag 1.640.000 JPY, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2022.
- Consumer Affairs Agency (消費者庁, CAA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.09.2024 · Direktlink
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16.09.2022 LG Hamburg: Sternebewertung nur mit Anzahl und Zeitraum der Bewertungen bewerben Anordnung
Eine Plattform zur Vermittlung von Immobilienverkäufern an Makler warb mit durchschnittlichen Sternebewertungen ohne Angaben zu Anzahl, Zeitraum und Verteilung der Bewertungen. Auf Klage der Wettbewerbszentrale verurteilte das LG Hamburg sie zur Unterlassung, soweit Gesamtzahl und Zeitraum fehlten; die weitergehende Forderung nach einer Aufschlüsselung nach Sterneklassen wiesen OLG Hamburg und BGH (Urteil vom 25.07.2024) ab.
Wer mit Durchschnittsbewertungen wirbt, muss mindestens Anzahl und Zeitraum der zugrunde liegenden Bewertungen nennen.
Werbung mit Kundenbewertungen
- Behörde / Gericht
- Landgericht Hamburg (Revision der Klägerin zum Umfang beim BGH)
- Rechtsgebiet
- Verbraucherschutz und Onlinehandel · Gefälschte Bewertungen
- Rechtsgrundlage
- §§ 3, 5a Abs. 1, 8 UWG
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 25.07.2024
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.09.2024 · Direktlink