Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

6Fälle aus 2 Jurisdiktionen
500 €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
500 €Größter Einzelfall: WH Media GmbH
500 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20251—
Q3 20251—
Q4 20251—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20263500 €

6 Fälle

19.08.2026 WH Media GmbHKommAustria bestraft Verantwortlichen von W24 wegen Werbung in Nachrichtensendung ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben 500 €

Der Wiener Sender W24 strahlte am 29.05.2024 Werbung im Split-Screen innerhalb der Sendung '24 Stunden Wien' aus, trennte Werbung nicht ausreichend vom Programm und überschritt die zulässigen 12 Werbeminuten pro Stunde mit rund 50 Minuten deutlich. Das nach außen vertretungsbefugte Organ erhielt Geldstrafen von insgesamt 500 EUR (plus 50 EUR Kosten); die GmbH haftet nach § 9 Abs. 7 VStG solidarisch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbezeitgrenzen und Trennungsgebot gelten auch für kleine Regionalsender – die Geschäftsführung haftet persönlich über § 9 VStG.

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 64 Abs. 2 Z 9 i. V. m. §§ 43 Abs. 2, 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 AMD-G; § 9 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unbescholtenheit, Verfahrensdauer, reumütiges Geständnis und eingeleitete Abhilfemaßnahmen.
Haftung von Führungskräften
Geldstrafe gegen das nach außen verantwortliche Organ (§ 9 Abs. 1 VStG); Gesellschaft haftet solidarisch.
Veröffentlicht
19.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.07.2026 Österreichischer Rundfunk (ORF)KommAustria stellt nicht gekennzeichnete Produktplatzierung in ORF-'Sport aktuell' fest ÖsterreichIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

In der Sendung 'Sport aktuell' auf ORF 1 vom 29.07.2025 war eine Logowand als Produktplatzierung zu sehen, ohne dass sie gekennzeichnet wurde. Die Regulierungsbehörde stellte rechtskräftig eine Verletzung des ORF-Gesetzes fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Produktplatzierungen müssen redaktionell erkannt und gekennzeichnet werden – auch bei Logowänden im Hintergrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierung

Behörde / Gericht
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
29.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.07.2026 BGH: Online-Kündigungsseite darf keine „Vertrag pausieren“-Alternative anbieten DeutschlandInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Ein Fitnessstudiobetreiber zeigte auf der Bestätigungsseite seiner Online-Kündigung einen hervorgehobenen Hinweis mit der Schaltfläche „Vertrag im Selfservice pausieren“; die Bestätigungsschaltfläche war zudem mit „Vertrag finden“ beschriftet, was die Beklagte bereits anerkannt hatte. Auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschied der BGH, dass die Bestätigungsseite nur die für die Kündigung nötigen Angaben und die Bestätigungsschaltfläche enthalten darf, hob das klageabweisende Urteil des OLG Düsseldorf insoweit auf und verurteilte den Betreiber zur Unterlassung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Halte- oder Pausenangebote gehören nicht auf die Bestätigungsseite der Online-Kündigung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gestaltung des Kündigungsprozesses (Kündigungsbutton, Halteangebote)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 200/25
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 312k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (Kündigungsbutton)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.10.2025 BGH: Preisermäßigung nur mit klar lesbarem 30-Tage-Tiefstpreis zulässig DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Ein Lebensmitteldiscounter bewarb einen Kaffee mit Preisermäßigung, ohne den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar anzugeben. Auf Klage der Wettbewerbszentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil der Vorinstanzen (LG Amberg, OLG Nürnberg).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der 30-Tage-Tiefstpreis muss bei jeder Rabattwerbung so deutlich stehen wie der Rabatt selbst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Preisangaben bei Rabattwerbung (30-Tage-Tiefstpreis)

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 183/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 1, § 5b Abs. 4 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
09.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.07.2025 BGH: Keine Vorher-Nachher-Bilder für Nasen- und Kinnkorrektur mit Hyaluron DeutschlandIrreführende Werbung und Preisangaben Anordnung

Eine Praxis für ästhetische Behandlungen warb auf ihrer Website und auf Instagram mit Vorher-Nachher-Darstellungen für Hyaluron-Unterspritzungen an Nase und Kinn. Auf Klage einer Verbraucherzentrale bestätigte der BGH das Unterlassungsurteil des OLG Hamm: Solche Eingriffe gelten als operative plastisch-chirurgische Eingriffe, für die diese Werbung verboten ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Instagram-Beiträge sind Werbung – für ästhetische Eingriffe gelten die strengen Grenzen des Heilmittelwerberechts.

Bezug zu Schulung und Awareness

Social-Media-Werbung für Gesundheitsleistungen

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (I. Zivilsenat), Az. I ZR 170/24
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Irreführende Werbung und Preisangaben
Rechtsgrundlage
§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c HWG; UKlaG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
31.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.04.2025 OGH: Fitnessstudios dürfen Beitragserhöhung nicht per Zustimmungsfiktion durchsetzen ÖsterreichInformationspflichten im Onlinehandel Anordnung

Zwei Fitnessstudiobetreiber kündigten eine Beitragserhöhung um 6 Euro im Monat an und werteten Schweigen oder den Verzicht auf eine Sonderkündigung als Zustimmung. Auf Klage der Bundesarbeitskammer bestätigte der OGH das Verbot solcher Erhöhungen ohne ausdrückliche Vereinbarung und die Urteilsveröffentlichung; Rückzahlungs- und Informationsansprüche wies er ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Preiserhöhungen in laufenden Verbraucherverträgen brauchen eine echte Zustimmung – Schweigen genügt nicht.

Behörde / Gericht
Oberster Gerichtshof (OGH), GZ 4 Ob 51/25s
Rechtsgebiet
Verbraucherschutz und Onlinehandel · Informationspflichten im Onlinehandel
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 Z 2, § 28a KSchG; §§ 1a, 14 UWG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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