Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
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je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 1 | 6.000 € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
1 Fall
13.02.2026 B GmbH (in der Entscheidung anonymisiert)LVwG Niederösterreich: Strafe für Überschreitung genehmigter Abfallmengen herabgesetzt 6.000 €
Eine Behandlungsanlage für nicht gefährliche Abfälle war für höchstens 150.000 t Jahresanlieferung und 60.000 t Lager genehmigt, nahm 2021 und 2022 aber rund 188.000 bzw. 224.000 t an und lagerte zeitweise 173.000 t. Das Gericht bestätigte die Bestrafung des verantwortlichen Beauftragten wegen Änderung der Anlage ohne Genehmigung, setzte die Geldstrafe aber von 8.400 auf 6.000 EUR herab (LVwG-S-1039/004-2024).
Genehmigte Durchsatz- und Lagermengen sind verbindlich; wer mehr annimmt, ändert die Anlage genehmigungspflichtig und haftet als verantwortlicher Beauftragter persönlich.
Überwachung genehmigter Mengen und Kapazitäten im Anlagenbetrieb
- Behörde / Gericht
- Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden)
- Rechtsgebiet
- Umwelt und Nachhaltigkeit · Abfall und Gefahrstoffe
- Rechtsgrundlage
- § 79 Abs. 1 Z 9 i. V. m. § 37 Abs. 3 Z 5 AWG 2002; § 9 Abs. 2 VStG i. V. m. § 26 Abs. 6 AWG 2002
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer (§ 34 Abs. 2 StGB) als einziger Milderungsgrund; einschlägige Vorstrafen des Beauftragten wirkten erschwerend.
- Haftung von Führungskräften
- Bestraft wurde der nach § 9 Abs. 2 VStG bestellte verantwortliche Beauftragte der Gesellschaft.
- LVwG Niederösterreich, 13.02.2026, LVwG-S-1039/004-2024 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink