Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
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Wofür?
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- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 1,24 Mrd. € 35 % · 34 Fälle
- Stahl und Metall 530,9 Mio. € 15 % · 5 Fälle
- Sonstige 472,1 Mio. € 13 % · 11 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 399,3 Mio. € 11 % · 7 Fälle
- Verteidigung und Sicherheit 295 Mio. € 8 % · 8 Fälle
- Industrie und Maschinenbau 284,4 Mio. € 8 % · 13 Fälle
- Energie und Versorgung 236,8 Mio. € 7 % · 2 Fälle
- Automobil 31,2 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Bau und Immobilien 27,2 Mio. € 1 % · 7 Fälle
- Chemie und Pharma 22,3 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- 4 weitere12,8 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 8 | 34,1 Mio. € |
| 2023 | 20 | 1,76 Mrd. € |
| 2024 | 17 | 273,1 Mio. € |
| 2025 | 32 | 425,8 Mio. € |
| 2026 | 26 | 1,06 Mrd. € |
103 Fälle
24.08.2026 Container Manufacturing Ltd.Kleiner US-Maschinenlieferant exportierte Ersatzteile für Dosenpressen nach Russland 857.339 €
Der Hersteller von Pressen für Getränkedosendeckel aus Ohio (neun Beschäftigte) lieferte von März 2023 bis März 2025 in zehn Fällen Ersatzteile für Aluminium-Umformwerkzeuge im Wert von rund 264.700 USD – teils über die VAE und die Türkei – ohne Lizenz an einen russischen Kunden, dessen Gruppe auch Rüstungsvorprodukte liefert. In zwei Fällen handelte das Unternehmen in Kenntnis des Verstoßes; es räumte die Vorwürfe ein.
Auch Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten müssen Zolltarifnummern gegen Russland-Beschränkungen prüfen und Lieferungen über Drittländer als Warnsignal behandeln.
HTS-basierte Russland-Exportbeschränkungen, Umwege über Drittländer
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, § 746.8(a)(5) (HTS-Codes Supplement No. 4 to Part 746), §§ 764.2(a), 764.2(e)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Volle Kooperation; nachträglich ausgebautes Compliance-Programm mit Screening, Freigabeprozess und zusätzlicher Exportkontrollschulung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Container Manufacturing Ltd. (24.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Container Manufacturing Ltd. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.08.2026 Plexon, Inc.Plexon: Hirnforschungs-Messsysteme an gelistete chinesische Militärmedizin-Akademie – 1,7 Mio. USD ausgesetzt 1,47 Mio. €
Das laut BIS kleine Neurotechnik-Unternehmen aus Dallas lieferte 2022/23 in acht Fällen neuronale Datenerfassungssysteme („OmniPlex“) samt Zubehör im Wert von rund 179.000 USD über seinen asiatischen Vertriebspartner an die chinesische Academy of Military Medical Sciences, die seit Dezember 2021 auf der Entity List steht. Die Strafe von 1,7 Mio. USD wird für fünf Jahre ausgesetzt und danach erlassen, sofern Plexon ein externes Audit seines Exportkontrollprogramms fristgerecht vorlegt und keine weiteren Verstöße begeht; ebenso ausgesetzt ist eine fünfjährige Sperre der Exportrechte, zudem muss Plexon Exportkontrollschulungen durchführen.
Auch Forschungsgeräte können an gelistete Militäreinrichtungen gehen – Bestellungen über Händler müssen gegen die Entity List geprüft werden, bevor produziert wird.
Entity-List-Prüfung bei Bestellungen über Vertriebspartner
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Strafe und Exportsperre für fünf Jahre vollständig ausgesetzt, gebunden an ein externes Exportkontroll-Audit.
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Plexon, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Plexon, Inc., Settlement Agreement und Proposed Charging Letter Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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12.08.2026 Rice Lake Weighing Systems, Inc.Waagenhersteller Rice Lake haftet für Iran-Umwegexporte der italienischen Tochter 52.632 €
Die italienische Tochter Dini Argeo lieferte 2019–2021 in acht Fällen Wägetechnik für rund 121.500 USD an einen Händler in den VAE, obwohl sie wusste, dass die Ware an einen früheren iranischen Direktkunden weitergeht. Die Muttergesellschaft hatte das Iran-Verbot nur per englischer E-Mail ohne Erläuterung weitergegeben; OFAC sah einen nicht schwerwiegenden, selbst angezeigten Fall.
Sanktionsvorgaben müssen bei Auslandstöchtern verständlich, in Landessprache und mit Schulung aller relevanten Beschäftigten umgesetzt werden – auch indirekte Lieferungen über Händler sind verboten.
Sanktionsschulung für Auslandstöchter, indirekte Lieferungen über Drittländer
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, § 560.215 (Auslandstöchter von US-Personen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, sofortige interne Untersuchung, geringe Umsatzbedeutung, keine Vorverstöße, Kooperation; nachträglich Schulung der Tochter-Beschäftigten und Händlerprüfung
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
Originalbetrag 60.764 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.
- OFAC Enforcement Release: Rice Lake Weighing Systems Settles with OFAC for Iran-Related Apparent Violations (12.08.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Citibank, N.A., London BranchOFSI verhängt 4,7 Mio. GBP gegen Citibank London wegen Russland-Zahlungen 5,54 Mio. €
Die Londoner Niederlassung verarbeitete vor allem zwischen Februar und November 2022 970 Zahlungen über insgesamt rund 19,7 Mio. GBP, die gegen Russland- und Antikorruptionssanktionen verstießen. Ursachen waren überlastete Alarmbearbeitung nach der Listungswelle, verzögerte Eskalation und menschliche Fehler; die meisten Verstöße zeigte die Bank selbst an und erhielt 20 % Nachlass.
Bei Listungswellen braucht die Alarmbearbeitung zusätzliche, geschulte Kapazität – Rückstaus und Fehlentscheidungen im Screening sind selbst Sanktionsverstöße.
Bearbeitung von Sanktionsalarmen, Eskalation und Einfrieren
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Global Anti-Corruption Sanctions Regulations 2021; s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Überwiegend freiwillige Offenlegung und Kooperation (20 % Nachlass); außergewöhnliche Belastung durch die Sanktionspakete 2022 berücksichtigt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
Originalbetrag 4.732.830,58 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Citibank, N.A., London Branch Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.08.2026 Volga-Dnepr Airlines LLCFederal Court: Frachtairline Volga-Dnepr bleibt auf kanadischer Sanktionsliste Anordnung
Die russische Frachtfluggesellschaft war im April 2023 auf die Liste der Special Economic Measures (Russia) Regulations gesetzt worden; die Außenministerin lehnte den Antrag auf Streichung ab. Der Federal Court wies die Klage ab: Die Ministerin habe ihr weites Ermessen nicht unvernünftig ausgeübt, und es gebe keinen Verfahrensfehler.
Gelistete Logistikpartner bleiben es oft über Jahre – wer Luftfracht einkauft, muss Carrier und Konzernmütter laufend gegen Sanktionslisten prüfen.
Listungen von Transportdienstleistern im Partnerscreening
- Behörde / Gericht
- Federal Court (2026 FC 1048); Minister of Foreign Affairs
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Special Economic Measures Act; Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2014-58, ss. 2(a), 8
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Federal Court: Volga Dnepr Airlines LLC v. Canada (Foreign Affairs), 2026 FC 1048 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.08.2026 Everlight Electronics Co., Ltd. und Everlight Americas, Inc.Everlight: 5,15 Mio. USD – chinesische LEDs über Taiwan als taiwanisch deklariert 4,46 Mio. €
Der taiwanische LED-Hersteller und seine texanische Tochter sollen von 2018 bis 2022 in China gefertigte LEDs über Taiwan umgeschlagen und gegenüber dem Zoll als taiwanischen Ursprungs angegeben haben, um Section-301-Zölle zu vermeiden; bis 2025 wurden zudem chinesische und taiwanische Chips in der Fertigung nicht getrennt. Der Vergleich über 5,15 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage eines früheren Mitarbeiters, der rund 876.000 USD erhält.
Bei Umschlag über Drittländer muss der Warenursprung nach Fertigungsschritt belegt sein – ein Umpacken in Taiwan macht aus chinesischer Ware keine taiwanische.
Ursprungsregeln und Warenursprung bei Umschlag über Drittländer
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney’s Office District of Maryland (Department of Justice) mit U.S. Customs and Border Protection
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Tariff Act of 1930 (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 05.08.2026
Originalbetrag 5.150.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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04.08.2026 BAE Systems, Inc.DDTC: 36 Mio. USD gegen BAE Systems wegen ITAR-Verstößen, auch mit China-Bezug 31,3 Mio. €
Das DDTC schloss mit BAE Systems, Inc. einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 36 Mio. USD. Vorgeworfen wurden ungenehmigte Ausfuhren und Weitergaben von Verteidigungsgütern in mehrere Länder, in einem Fall in die Volksrepublik China, die ungenehmigte Erbringung von Verteidigungsdienstleistungen sowie Verstöße gegen Genehmigungsauflagen. 18 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 18 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen; die Vereinbarung verlangt unter anderem ein externes Compliance-Audit. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Weitergaben durch Empfänger (Retransfers) müssen vertraglich und organisatorisch genauso kontrolliert werden wie die eigene Ausfuhr.
ITAR-Compliance: Weitergaben, Verteidigungsdienstleistungen und Genehmigungsauflagen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen hatte die Sachverhalte in freiwilligen Offenlegungen und in Beantwortung einer vom DDTC veranlassten Offenlegung gemeldet und bei der Prüfung kooperiert.
Originalbetrag 36.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.08.2026.
- U.S. Department of State, Order, In the Matter of BAE Systems, Inc. Entscheidung einer Behörde
- U.S. Department of State, Consent Agreement, BAE Systems, Inc. Entscheidung einer Behörde
- DDTC, Penalties & Oversight Agreements Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.07.2026 Airbus Operations LimitedAirbus Operations zahlt 6,4 Mio. GBP für Exportkontroll-Verstöße bei Technologietransfer 7,48 Mio. €
Airbus Operations Ltd verstieß über einen längeren Zeitraum vor November 2022 gegen die Export Control Order 2008: Übermittlungen kontrollierter Technologie unter drei allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (OGEL) wurden nicht korrekt dokumentiert, vorgeschriebene Register fehlten, und eine Einzelgenehmigung wurde nicht eingehalten. Der Fall kam durch Selbstanzeige ans Licht und wurde per Compound Settlement erledigt (Datum der Veröffentlichung).
Auch Technologietransfers per E-Mail oder Datenraum sind Ausfuhren – Auflagen, Register und Aufzeichnungen allgemeiner Genehmigungen müssen im Alltag gelebt werden.
Genehmigungsauflagen und Aufzeichnungspflichten beim Technologietransfer
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Control Order 2008, Art. 29(2) und 29(3) (Auflagen und Register bei OGELs) sowie Auflage einer SIEL; Straftaten nach Art. 38(1)(a) und (b); Compound Settlement durch HMRC
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung, volle Kooperation, Abhilfemaßnahmen
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
Originalbetrag 6.409.388 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.
- Notice to exporters 2026/17: company named in compound settlement for breaches of export control Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.07.2026 New York Packaging II LLC (Redi-Bag USA)Redi-Bag USA: 7,3 Mio. USD – „Made in China“-Kennzeichnung auf Tragetaschen verdeckt 6,4 Mio. €
Der Verpackungslieferant soll in China hergestellte Kunststofftragetaschen über Hongkong eingeführt und als Ware aus Hongkong deklariert haben, um Antidumpingzölle von bis zu 77,57 % zu umgehen. Laut DOJ ließ die Firma Beschäftigte „Made in China“-Aufdrucke abdecken, verschwieg dem Zollmakler den Ursprung und stornierte Aufträge, die kontrolliert werden sollten; der Vergleich über 7,3 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt eine Whistleblower-Klage.
Wer Beschäftigte anweist, Ursprungskennzeichnungen zu verdecken, macht aus einem Tarifproblem vorsätzlichen Zollbetrug – Mitarbeitende brauchen einen Meldeweg für solche Anweisungen.
Ursprungsangaben und Umgang mit Ursprungskennzeichnung im Wareneingang
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office District of New Jersey
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
Originalbetrag 7.300.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2026.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Redi-Bag USA (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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29.06.2026 Petrofac Facilities Management LimitedPetrofac Facilities Management: 569.157 £ Vergleich wegen Russland-Sanktionsverstößen 660.160 €
Das Unternehmen zahlte HMRC eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 569.157,07 GBP für mutmaßliche Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC machte es beim Rückzug aus Russland 2022/2023 in zwei Fällen sanktionierte Industriegüter einer mit Russland verbundenen Person bzw. zur Verwendung in Russland verfügbar und leistete dazu technische Hilfe. Laut HMRC nennt die Behörde damit erstmals öffentlich das Unternehmen hinter einem solchen Vergleich.
Auch beim Rückzug aus einem Sanktionsmarkt gelten die Verbote für Warenüberlassung und technische Hilfe uneingeschränkt.
Sanktionsprüfung von Warenabgaben und technischer Hilfe beim Marktaustritt
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Reg. 46Y(2)(c) und Reg. 46Z(1)(b) Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige und volle Kooperation mit HMRC.
- Veröffentlicht
- 29.06.2026
Originalbetrag 569.157,07 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.06.2026.
- HMRC/DBT/ECJU: Notice to exporters 2026/15: firm named after Russia sanctions breach settlement (29.06.2026) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- GOV.UK: Sanctions enforcement action – HMRC enforcement notices (Juni 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.06.2026 Robert Bosch GmbHBosch zahlt 36 Mio. USD für Sensor-Lieferungen an Huawei 31,2 Mio. €
Bosch exportierte zwischen September 2020 und September 2024 aus dem Ausland MEMS-Sensoren und Fahrzeugsoftware im Wert von rund 72,4 Mio. USD ohne Lizenz an Huawei und verbundene Unternehmen auf der Entity List (Foreign Direct Product Rule). Bosch zeigte die Verstöße selbst an; rund 3,6 Mio. USD der BIS-Strafe werden auf eine mit dem DOJ vereinbarte Gewinnabschöpfung angerechnet.
Auch außerhalb der USA gefertigte Produkte können über US-Technologie der US-Exportkontrolle unterliegen – Lieferungen an Entity-List-Kunden brauchen eine eigene Prüfung.
US-Exportrecht für ausländische Produkte (Foreign Direct Product Rule)
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations (Foreign Direct Product Rule, Entity List)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige und Kooperation
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 36.184.680 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2026.
- BIS: Robert Bosch GmbH (Bosch) to Pay $36 Million Penalty for BIS Violations Pertaining to Shipments to Huawei (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Robert Bosch GmbH (16.06.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.06.2026 FTI Consulting, Inc.OFAC: 1,05 Mio. US-Dollar Vergleich mit FTI Consulting wegen verbotener Kreditgewährung an eine russische Staatsbank 901.597 €
Das Beratungsunternehmen FTI Consulting, Inc. aus Washington, D.C. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.050.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen für den Finanzsektor. Nach den Feststellungen von OFAC gewährte FTI zwischen April 2019 und Mai 2021 in sechs Fällen indirekt verbotene Kredite an eine russische Staatsbank, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlag: Rechnungen blieben länger als die zulässigen 14 Tage offen oder wurden erst lange danach bezahlt, während FTI weiter Leistungen erbrachte. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 525.000 US-Dollar. Der Vergleichsbetrag liegt über der Basisbuße; OFAC begründete dies insbesondere mit der erwarteten Wirkung auf die künftige Regeltreue vergleichbarer Unternehmen. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „FTI Consulting, Inc., a Global Business Advisory Firm, Settles with OFAC for $1,050,000 Related to Apparent Violations of Dealing in Prohibited Debt of Sanctioned Russian Bank“ vom 01.06.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935651/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.202, 589.213 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
Originalbetrag 1.050.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2026.
- OFAC Enforcement Release: FTI Consulting, Inc. Settles with OFAC for $1,050,000 (01.06.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information (2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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26.05.2026 Sabre Global Technologies LimitedSabre-Tochter nahm Zahlungen der gelisteten Ural Airlines an 1,16 Mio. €
Der Anbieter eines Reisebuchungssystems stellte der im Mai 2022 gelisteten Ural Airlines weiter Leistungen bereit, forderte Zahlungen über rund 906.600 USD an und suchte nach dem Einfrieren durch die Bank nach alternativen Zahlungswegen, was OFSI als Umgehung wertete. Fehlende Eskalation beim Rollenwechsel, vakante Leitungsfunktionen in Recht und Compliance, auf US-Recht fokussierte Richtlinien und ein Screening, das die Listung nicht meldete, trugen bei. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 hatte das Unternehmen rund 150 Beschäftigte.
Wird ein Bestandskunde gelistet, muss das sofort eskaliert werden; nach dem Einfrieren durch die Bank Alternativwege für Zahlungen zu suchen, ist selbst ein Verstoß.
Reaktion auf Neulistungen von Bestandskunden, Umgehungsverbot
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 13, 14, 19
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung (31.10.2022) und volle Kooperation; Vergleich unter dem neuen Settlement-Verfahren
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 1.000.920,59 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.05.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Sabre Global Technologies Limited Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Sabre Global Technologies Limited (03017786) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.05.2026 Farjess Inc. und Royal Canadian Steel Inc.Kanadische Stahlunternehmen zahlen 19 Mio. USD – Stahl aus Asien und Europa als kanadisch gemeldet 16,4 Mio. €
Zwei kanadische Stahlunternehmen sollen von Mai 2019 bis Januar 2025 Flachstahl aus China, Indonesien, Italien, der Türkei und Vietnam gegenüber dem US-Zoll als kanadischen oder US-Ursprungs angegeben haben. Der Vergleich über 19 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt die Klage eines Zollmaklers, der rund 3,61 Mio. USD erhält.
Ursprungsangaben im grenznahen Handel müssen auf Werksnachweise gestützt sein; der eigene Zollmakler ist oft der erste, der Unstimmigkeiten bemerkt.
Ursprungsnachweise im Stahlhandel
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
Originalbetrag 19.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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18.05.2026 Adani Enterprises LimitedAdani Enterprises zahlt 275 Mio. USD wegen iranischem Flüssiggas 236,1 Mio. €
Der indische Mischkonzern kaufte von November 2023 bis Juni 2025 über einen Händler in Dubai angeblich omanisches und irakisches Flüssiggas (LPG), das tatsächlich aus Iran stammte; 32 Zahlungen über rund 192 Mio. USD liefen über US-Banken. OFAC wertete die Verstöße als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt; Adani habe leichtfertig zahlreiche Warnsignale ignoriert (AIS-Manipulation der Tanker, unplausible Ladehäfen, auffällige Preisabschläge, Auffälligkeiten in den Ursprungszeugnissen).
Wer Rohstoffe unter Marktpreis über Zwischenhändler bezieht, muss Herkunft, Schiffsbewegungen und Dokumente aktiv prüfen – eine bloße Namensprüfung gegen Sanktionslisten reicht nicht.
Warnsignale bei Rohstoff- und Schiffsgeschäften (Ursprung, AIS-Lücken, Preisabschläge)
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560); IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung und Kooperation mit OFAC
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
Originalbetrag 275.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2026.
- OFAC Enforcement Release: Adani Enterprises Limited Settles with OFAC for $275,000,000 (18.05.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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12.05.2026 Perfectus Aluminum Inc., Perfectus Aluminum Acquisitions LLC und vier verbundene LagergesellschaftenPerfectus Aluminum: 549,5 Mio. USD – Aluminiumprofile als Scheinpaletten eingeführt 468,1 Mio. €
Die Unternehmen führten von Juli 2011 bis Juni 2014 über 2,2 Millionen chinesische Aluminiumstrangpressprofile ein, die nur punktuell zu „Paletten“ verschweißt waren, und meldeten sie als Fertigware, die nicht unter die Antidumping- und Ausgleichszölle falle – Käufer für die Paletten gab es nie. Eine Jury hatte die Gesellschaften bereits 2021 u. a. wegen Verschwörung zum Betrug an den USA strafrechtlich verurteilt; der zivilrechtliche Vergleich über 549,5 Mio. USD erledigt mehrere Whistleblower-Klagen.
Wer Ware durch minimale Bearbeitung als Fertigware aus dem Anwendungsbereich von Antidumpingzöllen herausdeklariert, umgeht Zölle – die Einreihung muss dem tatsächlichen Erzeugnis folgen.
Tarifierung und Umgehung von Antidumpingzöllen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Central District of California
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (zivilrechtlicher Vergleich)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
Originalbetrag 549.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.05.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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30.04.2026 Deutsche Bank AG London BranchOFSI: 165.000 Pfund gegen Deutsche Bank AG London Branch im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler 190.476 €
OFSI verhängte am 30. April 2026 gegen die Londoner Niederlassung der Deutsche Bank AG im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 165.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI führte die Niederlassung im Juni und Juli 2022 für einen Kunden zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler aus, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand. Laut OFSI enthielt die Liste des Screening-Anbieters keine Eigentumsangaben zu der gelisteten Einheit, sodass der Empfänger nicht erkannt wurde. Die Bank hatte die Zahlungen am 20. September 2022 selbst offengelegt. Nach einer Absichtsmitteilung vom 12. September 2025, die OFSI am 2. Dezember 2025 bestätigte, beantragte die Bank am 23. Januar 2026 eine ministerielle Überprüfung; das Verfahren endete mit dem Vergleich. Den ursprünglich angekündigten Betrag nennt die Veröffentlichung nicht. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (“DBLB”)“, 19.05.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-deutsche-bank-ag-london-branch-dblb. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 19.05.2026
Originalbetrag 165.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (DBLB) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of Monetary Penalty – Deutsche Bank AG London Branch (DBLB) (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.04.2026 General Electric CompanyDDTC: 36 Mio. USD gegen General Electric wegen Technikdaten-Exporten nach China 30,5 Mio. €
Das DDTC schloss mit der General Electric Company einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 36 Mio. USD wegen ITAR-Verstößen: ungenehmigte Ausfuhren technischer Daten in die Volksrepublik China, Verstöße gegen Genehmigungsauflagen, ungenehmigte Ausfuhren von Verteidigungsgütern und die unterlassene Meldung wesentlicher Änderungen der ITAR-Registrierung. 18 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 18 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Auch Änderungen der eigenen ITAR-Registrierung sind meldepflichtig und gehören in den Compliance-Kalender.
ITAR-Registrierung und Kontrolle technischer Daten mit China-Bezug
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Die Vorwürfe beruhen auf Sachverhalten, die das Unternehmen dem DDTC selbst offengelegt hatte.
Originalbetrag 36.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.04.2026.
- U.S. Department of State, Order, In the Matter of General Electric Company Entscheidung einer Behörde
- DDTC, Penalties & Oversight Agreements Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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13.04.2026 Coastal PVA Technology, Inc.Coastal PVA: 1,7 Mio. USD (ausgesetzt) für Bürsten an SMIC – ohne Exportkontrollprogramm 1,45 Mio. €
Der kalifornische Hersteller von PVA-Bürsten zur Wafer-Reinigung verkaufte von 2021 bis 2024 in 18 Fällen Ware im Wert von rund 400.000 USD über zwei chinesische Händler an SMIC Beijing und SMIC North, beide auf der Entity List. Das Unternehmen hatte keine formalen Exportkontrollregeln; die Strafe von 1,7 Mio. USD wird wegen begrenzter Zahlungsfähigkeit ein Jahr ausgesetzt und entfällt, wenn Schulung und internes Audit fristgerecht erfolgen.
Auch nicht gelistete Alltagsware (EAR99) braucht eine Genehmigung, wenn der Endkunde auf der Entity List steht – ohne Endkundenprüfung hilft auch der Umweg über Händler nicht.
Exportkontrolle bei EAR99-Ware und Lieferung über Händler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), § 744.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Zahlung wegen nachgewiesen begrenzter Zahlungsfähigkeit ausgesetzt; Lieferungen nach Hinweis von BIS eingestellt.
- Veröffentlicht
- 14.04.2026
Originalbetrag 1.700.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.04.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Coastal PVA Technology, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Coastal PVA Technology, Inc., Settlement Agreement und Proposed Charging Letter Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Apple Distribution International LimitedOFSI: 390.000 Pfund gegen Apple Distribution International im Vergleichsweg wegen Zahlungen an einen App-Entwickler 451.452 €
OFSI verhängte am 19. März 2026 gegen die in Irland ansässige Apple Distribution International Limited im Rahmen eines Vergleichs eine Geldbuße von 390.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI wies das Unternehmen, das Erlöse an Softwareentwickler eines App-Marktplatzes auszahlt, über ein britisches Bankkonto im Juni und Juli 2022 zwei Zahlungen von zusammen 635.618,75 Pfund an einen russischen App-Entwickler an, der im Eigentum einer gelisteten Einheit stand, und stornierte die Anweisungen nicht. Als Ursachen nannte OFSI unter anderem das Vertrauen auf Selbstauskünfte der Entwickler und auf Daten eines Drittanbieters. Das Unternehmen hatte die Zahlungen am 4. Oktober 2022 selbst offengelegt. Der Vergleich kam nach einer Absichtsmitteilung vom 11. November 2025 unter dem im Februar 2026 eingeführten Vergleichsverfahren zustande; gegen die Konzernmutter traf OFSI keine Feststellungen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited“, 30.03.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-apple-distribution-international-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017 (Settlement)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
Originalbetrag 390.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.03.2026.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Apple Distribution International Limited (ADI) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Apple Distribution International Limited (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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17.03.2026 TradeStation Securities, Inc.OFAC: 1,11 Mio. US-Dollar Vergleich mit TradeStation wegen Wertpapierhandel für Kunden in Iran, Syrien und auf der Krim 963.196 €
Der Online-Broker TradeStation Securities, Inc. aus Florida zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.110.661 US-Dollar für 481 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC konnten Kunden im Iran, in Syrien und auf der Krim zwischen Juni 2021 und Juni 2022 nach mehreren Fehlern in den Compliance-Kontrollen über die mobile App 481 Wertpapiergeschäfte im Wert von zusammen 4.442.645 US-Dollar ausführen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfemaßnahmen; die Basisbuße lag bei 2.221.322 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „TradeStation Securities, Inc. Settles with OFAC for $1,110,661 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 17.03.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935351/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (481 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.03.2026
Originalbetrag 1.110.661 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.
- OFAC Enforcement Release: TradeStation Securities, Inc. Settles with OFAC for $1,110,661 (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information (2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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26.02.2026 Teledyne FLIR LLCTeledyne FLIR: Wärmebildkameras falsch bewertet und an Entity-List-Adresse geliefert 846.453 €
Der Hersteller militärisch relevanter Wärmebildtechnik räumte 19 Verstöße ein: fehlerhafte De-minimis-Berechnungen bei Kameras, die über Schweden nach China gingen, eine Preisgestaltung mit einem chinesischen Drohnenhersteller zur Umgehung der Lizenzpflicht, fehlende Aufzeichnungen sowie acht Lieferungen 2024 an eine Hongkonger Adresse auf der Entity List, die die Screening-Software nicht erkannte.
Neue Listungsformen wie reine Adress-Einträge müssen aktiv im Screening nachgezogen werden; auf den Software-Anbieter allein darf man sich nicht verlassen.
De-minimis-Berechnung, adressbasierte Entity-List-Einträge im Screening
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, §§ 734.4 (De minimis), 744.16, 764.2(a), (b), (h), (i)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeigen zu Teilen der Verstöße
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
Originalbetrag 1.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.02.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Teledyne FLIR LLC and its affiliates (26.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Teledyne FLIR LLC (26.02.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.02.2026 Vizocom ICTVizocom: Baupläne für Militärantenne nach China geschickt und Kopien an die US-Navy geliefert 317.971 €
Der kalifornische Händler hatte einen Navy-Auftrag über 450 VHF/UHF-Antennen eines US-Herstellers gewonnen, lud 2019 aber die exportkontrollierten Fertigungsspezifikationen der rein militärischen Antenne ohne Genehmigung auf das Portal eines chinesischen Herstellers hoch, ließ die Antennen dort für 6 USD je Stück fertigen und lieferte sie mit falscher Herstellerangabe für 165.109,50 USD an die Navy. BIS verhängte 374.474 USD in 20 Raten und eine für fünf Jahre ausgesetzte Exportsperre.
Auch das Hochladen einer Zeichnung in ein Lieferantenportal ist ein Export – Spezifikationen militärischer Güter dürfen ohne Genehmigung nicht an ausländische Fertiger gehen.
Technische Zeichnungen und Spezifikationen als exportkontrollierte Technologie
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(a), §§ 742.4, 742.6 (ECCN 3E611)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.02.2026
Originalbetrag 374.474 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.02.2026.
- BIS Reaches Administrative Enforcement Settlement with Vizicom ICT Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Vizocom ICT (24. Februar 2026) mit Settlement Agreement Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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12.02.2026 IMG Academy, LLCOFAC: 1,72 Mio. US-Dollar Vergleich mit IMG Academy wegen Schulverträgen mit zwei sanktionierten Personen 1,45 Mio. €
Die Schule und Sportakademie IMG Academy, LLC aus Bradenton (Florida) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.720.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Sanktionen zur Drogenbekämpfung. Nach den Feststellungen von OFAC schloss IMG Academy zwischen 2019 und 2025 mit zwei Personen, die wegen ihrer Verbindungen zu einem sanktionierten mexikanischen Drogenkartell auf der SDN-Liste standen, Schulverträge für deren Kinder und wickelte die zugehörigen Zahlungen ab; insgesamt handelte es sich um 89 Vorgänge. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, da bereits Ermittlungen liefen, als die Akademie sie meldete; der Vergleichsbetrag entspricht der Basisbuße. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „IMG Academy, LLC Settles with OFAC for $1.7 Million Related to Apparent Violations of Counternarcotics Sanctions“ vom 12.02.2026, https://ofac.treasury.gov/media/935006/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 598.202 (89 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
Originalbetrag 1.720.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.02.2026.
- OFAC Enforcement Release: IMG Academy, LLC Settles with OFAC for $1.7 Million (12.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – Civil Penalties and Enforcement Information (2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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11.02.2026 Applied Materials, Inc. und Applied Materials Korea, Ltd.Applied Materials zahlt 252 Mio. USD für Chipanlagen-Exporte nach China 212,2 Mio. €
Applied Materials und die koreanische Tochter führten 2021 und 2022 Ionenimplanter für die Halbleiterfertigung im Wert von rund 126 Mio. USD über Korea ohne Lizenz an ein 2020 auf die Entity List gesetztes chinesisches Unternehmen aus. Die Strafe entspricht dem doppelten Transaktionswert und damit dem gesetzlichen Höchstmaß; verantwortliche Compliance- und Führungskräfte sind nicht mehr im Unternehmen.
Umwege über ausländische Tochtergesellschaften heben die Lizenzpflicht nicht auf; Exportkontrolle braucht Audits und klare Verantwortlichkeit der Führung.
Entity-List-Prüfung bei Lieferungen über Tochtergesellschaften
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations (Entity List)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Verantwortliche Compliance-Mitarbeitende und leitende Führungskräfte aus Handel und Produktion sind laut BIS nicht mehr beschäftigt.
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
Originalbetrag 252.500.300 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.
- BIS: Applied Materials to Pay $252 Million Penalty for Illegally Exporting Semiconductor Manufacturing Equipment (12.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS Order Relating to Applied Materials, Inc. and Applied Materials Korea (11.02.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.01.2026 Exyte Management GmbHExyte: 1,5 Mio. USD – chinesische Tochter vermittelte US-Ware an gelisteten Chiphersteller SMIC 1,28 Mio. €
Die Shanghaier Gesellschaft der Stuttgarter Exyte-Gruppe veranlasste 2021/22 in 13 Fällen die Lieferung von rund 884 US-Artikeln (Durchflussmesser, Druckaufnehmer, Steuerungen) im Wert von rund 2,85 Mio. USD durch chinesische Lieferanten an SMIC Beijing, das auf der Entity List steht. Laut BIS erkannte das Compliance-Programm nicht, dass auch Inlandsübergaben in China genehmigungspflichtig sind; Exyte legte die Vorgänge selbst offen und räumte sie ein.
US-Exportrecht erfasst auch die Übergabe von US-Ware innerhalb Chinas – Auslandstöchter müssen Endkunden gegen die Entity List prüfen, selbst wenn lokal eingekauft wird.
Entity-List-Prüfung auch bei Inlandslieferungen im Ausland
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations, 15 C.F.R. § 764.2(b), § 744.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige, eigene Untersuchung mit externen Anwälten und Investitionen in das Compliance-Programm.
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.01.2026.
- BIS Imposes Administrative Penalty on Exyte Management GmbH Pressemitteilung einer Behörde
- Order Relating to Exyte Management GmbH (7. Januar 2026) mit Settlement Agreement Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Ceratizit USA LLCCeratizit USA: 54,4 Mio. USD für umdeklarierte Hartmetallprodukte aus China 46,4 Mio. €
Der Vertrieb für Wolframkarbid-Produkte soll chinesische Ware über Taiwan umgeschlagen und als taiwanisch deklariert (2020–2024), Produkte falsch tarifiert (2015–2024) und Ware ohne Ursprungskennzeichnung vertrieben haben. Der Vergleich über 54,4 Mio. USD erledigt eine Whistleblower-Klage; der Hinweisgeber erhält rund 9,75 Mio. USD.
Ursprung, Zolltarifnummer und Kennzeichnung sind drei getrennte Pflichten – eine Zoll-Compliance, die nur eine davon prüft, lässt die anderen Risiken offen.
Tarifierung, Ursprungsangaben und Ursprungskennzeichnung
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
Originalbetrag 54.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- Ceratizit USA LLC Agrees to Pay $54.4M to Settle False Claims Act Allegations Relating to Evaded Customs Duties Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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04.12.2025 Gracetown, Inc.OFAC: Geldbuße von 7,14 Mio. US-Dollar gegen Gracetown wegen Zahlungen für ein gesperrtes Unternehmen und fehlender Sperrmeldung 6,12 Mio. €
OFAC hat gegen den New Yorker Immobilienverwalter Gracetown, Inc. per Penalty Notice eine Geldbuße von 7.139.305 US-Dollar verhängt. Nach den Feststellungen von OFAC nahm Gracetown zwischen April 2018 und Mai 2020 24 Zahlungen für ein verbundenes Unternehmen entgegen, das einem sanktionierten russischen Oligarchen gehörte, obwohl OFAC das Unternehmen zuvor ausdrücklich auf das Verbot hingewiesen hatte. Zudem meldete Gracetown das gesperrte Vermögen mehr als 45 Monate lang nicht an OFAC. OFAC wertete die Verstöße als vorsätzlich oder zumindest leichtfertig, schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 8.906.358 US-Dollar. Ob Gracetown die Geldbuße gezahlt oder gerichtlich angegriffen hat, geht aus der Veröffentlichung von OFAC nicht hervor. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „OFAC Imposes $7,139,305 Penalty on Gracetown, Inc. for Violating Ukraine-/Russia-Related Sanctions and Reporting Obligations“ vom 04.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934796/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.201; Reporting, Procedures and Penalties Regulations, 31 C.F.R. § 501.603 (Sperrmeldung); Penalty Notice nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 04.12.2025
Originalbetrag 7.139.305 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2025.
- OFAC Enforcement Release: OFAC Imposes $7,139,305 Penalty on Gracetown, Inc. (04.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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02.12.2025 IPI Partners, LLCPrivate-Equity-Firma IPI hielt Oligarchen-Gelder vier Jahre nach Listung 9,89 Mio. €
Der auf Rechenzentren spezialisierte Chicagoer Fondsmanager nahm 2017/2018 über verschachtelte Strukturen Kapital eines russischen Oligarchen auf und verwaltete diese Beteiligung nach dessen Listung im April 2018 noch vier Jahre weiter. OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und nicht selbst angezeigt.
Kapitalgeber müssen bis zum wirtschaftlich Berechtigten durchleuchtet und bei neuen Listungen erneut geprüft werden – verschachtelte Strukturen schützen nicht vor Haftung.
Prüfung wirtschaftlich Berechtigter bei Investoren und Fondsstrukturen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589); IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße in fünf Jahren; Kooperation erst nach anfänglich unzureichender Mitwirkung deutlich verbessert (u. a. Verzicht auf das Anwaltsprivileg), daher nur begrenzte Anrechnung
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
Originalbetrag 11.485.352 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2025.
- OFAC Enforcement Release: IPI Partners, LLC Settles with OFAC for $11,485,352 (02.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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01.12.2025 Britischer Exporteur zahlt 620.515 GBP für ungenehmigte Militärgüter-Ausfuhren 706.898 €
Ein nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im September 2025 eine Compound Settlement von 620.515,04 GBP an HMRC wegen ungenehmigter Ausfuhren von Militärgütern. HMRC bietet solche Vergleiche nur bei unbeabsichtigten Verstößen oder Schwächen der internen Kontrollen und nach freiwilliger Offenlegung an (Datum = Veröffentlichung).
Schwächen in der internen Exportkontrolle werden auch ohne Vorsatz teuer – wer Verstöße früh offenlegt, kann eine Strafverfolgung vermeiden.
Güterklassifizierung und Genehmigungspflicht für Militärgüter
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC) / Export Control Joint Unit
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Control Order 2008
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Offenlegung (Voraussetzung für die Compound Settlement)
- Veröffentlicht
- 01.12.2025
Originalbetrag 620.515,04 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.
- NTE 2025/31: UK exporter pays compound settlement for breaches of export controls Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.11.2025 Harman International Industries, Inc.Harman zahlt 11,8 Mio. USD – Antidumpingzoll auf Aluminium-Kühlkörper nicht bezahlt 10,2 Mio. €
Der Audioelektronik-Konzern (Marken u. a. Harman Kardon, JBL) soll von 2011 bis 2023 Kühlkörper aus chinesischem Aluminium-Strangpressprofil eingeführt haben, ohne die fälligen Antidumping- und Ausgleichszölle zu zahlen; nach Hinweisen auf das Versäumnis soll das Unternehmen es nicht offengelegt haben. Der Vergleich über 11.809.628 USD erledigt eine Whistleblower-Klage (Anteil rund 2,3 Mio. USD).
Wer einen Zollfehler erkennt und nicht freiwillig offenlegt, verwandelt ein Versehen in eine bewusste Täuschung – Korrekturmeldungen gehören in den Prozess.
Antidumpingzölle auf Vorprodukte und Offenlegung erkannter Fehler
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney’s Office Eastern District of Michigan (Department of Justice) mit CBP und Department of Commerce
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 26.11.2025
Originalbetrag 11.809.628 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.11.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.11.2025 Exodus Movement, Inc.OFAC: 3,1 Mio. US-Dollar Vergleich mit Exodus wegen Kundensupport für Nutzer im Iran 2,68 Mio. €
Das US-Fintech Exodus Movement, Inc. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 3.103.360 US-Dollar für 254 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC leistete Exodus Kundensupport für Nutzer im Iran und half ihnen teilweise, über die eigene Wallet-Software auf Kryptobörsen Dritter zuzugreifen. In zwölf Fällen empfahlen Mitarbeiter den Nutzern laut OFAC trotz Kenntnis der Sanktionen, ihren Standort per VPN zu verschleiern, um die Kontrollen dieser Börsen zu umgehen; diese Fälle wertete OFAC als schwerwiegend. Die mutmaßlichen Verstöße waren nicht freiwillig offengelegt; die Basisbuße lag bei 4.774.400 US-Dollar. Berücksichtigt wurden umfangreiche Abhilfemaßnahmen und Kooperation. 630.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Exodus durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen, an das Finanzministerium zu zahlen sind 2.473.360 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 19.11.2025 unterzeichnet und am 16.12.2025 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis der mutmaßlichen Verstöße durch Exodus dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Exodus Movement, Inc. Settles with OFAC for $3,103,360 for Apparent Violations of Iran-related Sanctions Regulations“ vom 16.12.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934831/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (254 mutmaßliche Verstöße), in 12 Fällen zusätzlich § 560.203 (Umgehung); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.12.2025
Originalbetrag 3.103.360 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.11.2025.
- OFAC Enforcement Release: Exodus Movement, Inc. Settles with OFAC for $3,103,360 (16.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC Settlement Agreement: Exodus Movement, Inc. (19.11.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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10.11.2025 Bank of Scotland PLCOFSI: 160.000 Pfund gegen Bank of Scotland wegen Zahlungen auf das Konto einer gelisteten Person 182.274 €
OFSI verhängte am 10. November 2025 gegen die Bank of Scotland PLC eine Geldbuße von 160.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 320.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI wickelte die Bank zwischen dem 8. und dem 24. Februar 2023 24 Zahlungen über insgesamt 77.383,39 Pfund über das Konto einer nach dem Russland-Sanktionsrecht gelisteten Person ab, darunter Gutschriften von 76.000 Pfund. Laut OFSI erkannte das Screening eine Namensvariante nicht, und bei einer PEP-Prüfung am 20. Februar 2023 unterlief ein menschlicher Fehler. In der Absichtsmitteilung vom 28. August 2025 waren 175.000 Pfund angekündigt. Die Bank beantragte keine ministerielle Überprüfung. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Bank of Scotland PLC“, 26.01.2026, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-bank-of-scotland-plc. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 11, 12; Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.11.2025.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Bank of Scotland PLC (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Bank of Scotland PLC (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.09.2025 ShapeShift AGOFAC: 750.000 US-Dollar Vergleich mit ShapeShift wegen Kryptotausch mit Nutzern in Sanktionsstaaten 636.618 €
Die in der Schweiz gegründete und von Denver (Colorado) aus betriebene Kryptotauschbörse ShapeShift AG zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 750.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC tauschte ShapeShift zwischen Dezember 2016 und Oktober 2018 in 17.183 Fällen digitale Vermögenswerte im Wert von 12.570.956 US-Dollar mit Nutzern in Kuba, im Iran, im Sudan und in Syrien, obwohl IP-Adressen den Standort erkennen ließen. Ein Sanktions-Compliance-Programm führte das Unternehmen erst nach einer OFAC-Vorladung ein. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 39.515.000 US-Dollar. Der niedrige Vergleichsbetrag berücksichtigt, dass ShapeShift den Betrieb eingestellt hat und kaum noch Vermögen besitzt. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „ShapeShift AG Settles with OFAC for $750,000 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Programs“ vom 22.09.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934641/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201(b) (39); Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (16.839); Sudanese Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 538.205 (33); Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207 (272); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 22.09.2025
Originalbetrag 750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.
- OFAC Enforcement Release: ShapeShift AG Settles with OFAC for $750,000 (22.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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10.09.2025 Colorcon LimitedPharmazulieferer Colorcon zahlte Moskauer Gehälter über sanktionierte Banken 176.590 €
Das Moskauer Büro der britischen Tochter leistete 2022 Zahlungen – vor allem Gehälter – an Konten bei Alfa-Bank, Promsvyazbank, Sberbank und VTB; nach Abzug der durch eine Generallizenz gedeckten Zahlungen verblieben rund 128.300 GBP im Verstoß. Die Freigabe in Großbritannien prüfte nur Betrag und Empfänger, nicht die Bank; wegen vier Monaten Verzögerung bei der Meldung gab es nur 35 % statt 50 % Nachlass. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 hatte das Unternehmen rund 280 Beschäftigte.
Wer Zahlungen freigibt, muss auch die Empfängerbank gegen Sanktionslisten prüfen – und entdeckte Verstöße ohne Verzögerung melden.
Zahlungsfreigabe mit Prüfung der Empfängerbank, zügige Meldung
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Mildernde Umstände
- Offenlegung und volle Kooperation, jedoch verspätet
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
Originalbetrag 152.750 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2025.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Colorcon Limited Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Colorcon Limited (00999077) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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08.09.2025 Vanquis Bank LimitedOFSI: Veröffentlichung eines Sanktionsverstoßes durch Vanquis Bank statt Geldbuße nach verspäteter Kontosperre Sonstiges
OFSI veröffentlichte am 8. September 2025 einen Bericht über Sanktionsverstöße der Vanquis Bank Limited, verhängte aber keine Geldbuße. Nach den Feststellungen von OFSI blieb das Konto einer nach dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht gelisteten Person nach der Listung acht Tage lang uneingeschränkt nutzbar; in dieser Zeit wurden 200 Pfund in bar abgehoben und ein Kauf über 8,99 Pfund getätigt. OFSI hatte die Bank am Vortag der Listung vorgewarnt. Laut OFSI war das zuständige Personal für eine Nachbearbeitung abgezogen, sodass die interne Frist von einem Tag für die Sperre überschritten wurde. Die Bank meldete den Verstoß selbst, allerdings erst 13 Tage nach der Listung. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 08 September 2025“, 08.09.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-08-september-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- regulations 11 and 12 of the Counter-Terrorism (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Veröffentlichung nach section 149(3) Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 08.09.2025
- OFSI: Report Concerning Breach of Financial Sanctions Regulations – Vanquis Bank Limited (08.09.2025) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Disclosure notice: 08 September 2025 (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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03.09.2025 Fracht FWO Inc.Spediteur Fracht FWO charterte gesperrte venezolanische Airline mit Mahan-Air-Jet 1,38 Mio. €
Der Houstoner Spediteur beauftragte im Mai 2022 unter Umgehung interner Compliance-Abläufe eine gesperrte staatliche venezolanische Fluggesellschaft mit einem Transport von Mexiko nach Argentinien; eingesetzt wurde ein von Irans Mahan Air betriebenes, ebenfalls gesperrtes Flugzeug. OFAC stufte den Fall als schwerwiegend und nicht selbst angezeigt ein, u. a. weil zwei Vizepräsidenten unter Zeitdruck die Prüfung übergingen.
Dringende Kundenaufträge rechtfertigen nie das Überspringen der Sanktionsprüfung von Frachtführern und eingesetzten Flugzeugen oder Schiffen.
Geschäftspartnerprüfung unter Zeitdruck, Umgehung interner Freigaben
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Venezuela-, Iran-, Proliferations- und Terrorismus-Sanktionsprogramme (OFAC); IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine Vorverstöße in fünf Jahren, sofortige Abhilfe, erhebliche Kooperation
- Haftung von Führungskräften
- Verstoß ging laut OFAC maßgeblich von zwei Vizepräsidenten aus, die interne Prüfprozesse übergingen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
Originalbetrag 1.610.775 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.09.2025.
- OFAC Enforcement Release: Fracht FWO Inc. Settles with OFAC for $1,610,775 (03.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.08.2025 Allied Stone Inc.Allied Stone: 12,4 Mio. USD – chinesischer Quarz als Marmor oder Glas deklariert 10,6 Mio. €
Der Lieferant für Arbeitsplatten aus Dallas soll zwischen 2018 und 2023 chinesische Quarzoberflächen als geringer verzollte Waren wie Marmor oder kristallisiertes Glas deklariert und Antidumping- und Ausgleichszölle umgangen haben, auch über Dritte als formelle Importeure. Der Vergleich über 12,4 Mio. USD (gemeinsame Zahlung mit einer weiteren Vergleichspartei) erledigt eine Whistleblower-Klage.
Auch wer Dritte als Importeur vorschiebt, haftet für die richtige Warenbeschreibung – die Zollverantwortung lässt sich nicht auslagern.
Warenbeschreibung und Tarifierung bei antidumpingbelasteter Ware
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Northern District of Texas
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
Originalbetrag 12.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2025.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Allied Stone Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.07.2025 Ayzo Pte LtdAyzo: 36.000 SGD Strafe für Spediteur wegen Missbrauchs fremder Unternehmenskennungen 24.218 €
Der Spediteur Ayzo Pte Ltd verwendete 2024 bei Anträgen auf Ausfuhrgenehmigungen für Zigarettensendungen nach Australien, die in den Frachtpapieren als andere Waren beschrieben waren, missbräuchlich die Unique Entity Numbers zweier anderer Firmen und bewahrte die Konnossemente nicht auf. Ayzo hatte sich allein auf Angaben eines unbekannten Auftraggebers aus Indien verlassen, ohne sie bei den genannten Im- und Exporteuren zu überprüfen. Nachdem sich das Unternehmen in zehn Anklagepunkten nach dem Customs Act wegen falscher UEN-Angaben und in drei Anklagepunkten wegen fehlender Aufbewahrung von Handelsdokumenten schuldig bekannt hatte, verhängten die State Courts am 30. Juli 2025 eine Geldstrafe von 36.000 SGD.
Spediteure müssen Auftraggeber- und Warenangaben vor der Zollanmeldung überprüfen und Handelsdokumente aufbewahren, sonst werden sie zum Werkzeug von Schmugglern.
Sorgfalt bei Zollanmeldungen: Auftraggeber und Warenangaben prüfen
- Behörde / Gericht
- Singapore Customs; Verurteilung durch die State Courts
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- Customs Act (unrichtige Angabe der Unique Entity Number); drei weitere Anklagepunkte wegen fehlender Aufbewahrung von Handelsdokumenten (Vorschrift in der Mitteilung nicht genannt)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 19.08.2025
Originalbetrag 36.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.
- Singapore Customs Media Release 19.08.2025: Freight Forwarder Fined $36,000 for Misusing Companies' Unique Entity Identifiers (PDF) Pressemitteilung einer Behörde
- Singapore Customs – News (Verzeichnis, Eintrag 19.08.2025 mit Link auf die Mitteilung) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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28.07.2025 Cadence Design Systems Inc.Cadence bekennt sich schuldig: Chipdesign-Software an chinesische Militäruni 120,1 Mio. €
Der Anbieter von Chipdesign-Software aus San José lieferte von 2015 bis 2021 mindestens 59-mal Hardware, Software und Halbleiter-IP an die National University of Defense Technology (NUDT), eine Militärhochschule auf der Entity List, getarnt über den Aliasnamen Central South CAD Center. Cadence bekannte sich der Verschwörung zu Exportkontrollverstößen schuldig; strafrechtliche Strafen von knapp 118 Mio. USD und zivilrechtliche von über 95 Mio. USD ergeben nach Anrechnung netto mehr als 140 Mio. USD.
Tarnnamen und bekannte Aliasse gelisteter Kunden gehören in das Screening; Vertrieb und Compliance müssen Hinweise auf militärische Endnutzer eskalieren.
Alias- und Tarnnamen von gelisteten Kunden erkennen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice; Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Administration Regulations (Entity List); ECRA; Verschwörung zu Exportkontrollverstößen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 28.07.2025
Originalbetrag 140.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.
- DOJ: Cadence Design Systems Agrees to Plead Guilty and Pay Over $140 Million for Unlawfully Exporting to Military University in China (28.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- BIS: Cadence Design Systems to Pay $95 Million Penalty to BIS for Unauthorized Exports to Chinese Entities (28.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.07.2025 Interactive Brokers LLCOFAC: 11,8 Mio. US-Dollar Vergleich mit Interactive Brokers wegen Dienstleistungen für Kunden in Sanktionsgebieten und gesperrte Personen 10,1 Mio. €
Der Online-Broker Interactive Brokers LLC aus Greenwich (Connecticut) zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 11.832.136 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC erbrachte das Unternehmen zwischen Juli 2016 und Januar 2024 Brokerage- und Anlagedienstleistungen für Personen im Iran, in Kuba, in Syrien und auf der Krim, wickelte Geschäfte in Wertpapieren ab, die unter das Programm gegen chinesische Rüstungsunternehmen fielen, führte Transaktionen mit gesperrten Personen aus mehreren Programmen durch und tätigte verbotene Neuinvestitionen in Russland; insgesamt ging es um 12.367 Transaktionen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte erhebliche Abhilfe und Kooperation; die Basisbuße lag bei 60.130.059 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Interactive Brokers LLC Settles with OFAC for $11,832,136 Related to Apparent Violations of Multiple Sanctions Regulations“ vom 15.07.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934501/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- E.O. 13685 § 1(a)(iii), E.O. 14024 §§ 1, 4(a), E.O. 14071 § 1(a)(i); 31 C.F.R. § 515.201 (Kuba), §§ 542.201, 542.207 (Syrien), § 560.204 (Iran), § 583.201 (Global Magnitsky), § 586.201 (Chinese Military-Industrial Complex), § 587.201 (Russian Harmful Foreign Activities), § 591.201 (Venezuela); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 15.07.2025
Originalbetrag 11.832.136 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.07.2025.
- OFAC Enforcement Release: Interactive Brokers LLC Settles with OFAC for $11,832,136 (15.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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08.07.2025 Britischer Exporteur (von HMRC nicht genannt, anonymisiert)Exporteur zahlt 1,16 Mio. £ – bis dahin höchster Vergleich wegen Russland-Sanktionen 1,34 Mio. €
Ein von HMRC nicht namentlich genannter britischer Exporteur zahlte im Mai 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 1.160.725,67 GBP, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach Darstellung von HMRC hatte er Waren für Russland verfügbar gemacht. Laut HMRC war es zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der höchste Vergleich der Behörde wegen eines Verstoßes gegen die Russland-Sanktionen; als Lehre nennt HMRC unter anderem das Risiko, an russische Unternehmen mit Niederlassungen in Drittstaaten zu liefern.
Empfänger in Drittstaaten müssen darauf geprüft werden, ob es sich um russische Unternehmen handelt.
Prüfung von Empfängern in Drittstaaten auf Verbindung zu Russland
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
Originalbetrag 1.160.725,67 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.
- HMRC/ECJU: NTE 2025/18: compound settlement for breaches of export control (08.07.2025) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- HMRC: £1.1 million compound settlement for sanctions breach (Fallstudie, 03.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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02.07.2025 Key Holding, LLCLogistiker Key Holding: kolumbianische Tochter organisierte 36 Kuba-Frachten 517.929 €
Nach dem Kauf einer kolumbianischen Logistikfirma im Dezember 2021 organisierte diese bis Juli 2023 36 Frachtsendungen im Wert von rund 3,06 Mio. USD nach Kuba. Weder die US-Mutter noch die Tochter hatten ein Sanktions-Compliance-Programm für ausländische Gesellschaften; OFAC wertete den Fall als nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.
Nach einer Übernahme muss das Sanktions-Compliance-Programm sofort auf die neue Auslandstochter ausgerollt werden – das Kuba-Embargo gilt für US-kontrollierte Töchter weltweit.
Sanktions-Compliance nach Unternehmenskäufen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations (31 C.F.R. part 515)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, keine Vorverstöße, Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
Originalbetrag 608.825 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.
- OFAC Enforcement Release: Key Holding, LLC Settles with OFAC for $608,825 (02.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.06.2025 Harman International Industries, Inc.OFAC: 1,45 Mio. US-Dollar Vergleich mit Harman wegen Umleitung von Produkten über einen VAE-Händler in den Iran 1,25 Mio. €
Der Audioelektronik-Konzern Harman International Industries, Inc. aus Connecticut zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 1.454.145 US-Dollar für elf mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC verkaufte der langjährige Händler in den Vereinigten Arabischen Emiraten von Mai 2018 bis Oktober 2020 Harman-Produkte an Kunden im Iran, und zwar mit Wissen und Unterstützung von 13 in Großbritannien tätigen Mitarbeitern der US-Tochter Harman Professional, Inc.; deren Verhalten wird Harman zugerechnet. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 2.077.350 US-Dollar. 400.000 US-Dollar der Vergleichssumme erbringt Harman durch Investitionen in zusätzliche Sanktionskontrollen. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 25.06.2025 unterzeichnet und am 08.07.2025 veröffentlicht. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Harman International Industries, Inc. Settles with OFAC for $1,454,145 Related to Apparent Violations of Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 08.07.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934471/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (elf mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
Originalbetrag 1.454.145 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.06.2025.
- OFAC Enforcement Release: Harman International Industries, Inc. Settles with OFAC for $1,454,145 (08.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC Settlement Agreement: Harman International Industries, Inc. (25.06.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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16.06.2025 Unicat Catalyst Technologies, LLCKatalysatorhersteller Unicat belieferte Iran und gesperrte Venezuela-Firma 3,35 Mio. €
Der texanische Anbieter von Katalysatoren für Raffinerien und Stahlwerke lieferte 2016 bis 2021 über Beschäftigte und Vertreter Produkte und Beratung an Kunden in Iran und verkaufte Waren an ein gesperrtes venezolanisches Unternehmen. OFAC sah einen schwerwiegenden, aber selbst angezeigten Fall; parallel gab es Vergleiche mit DOJ und BIS, die bei der Höhe berücksichtigt wurden.
Wenn die Geschäftsleitung selbst Embargogeschäfte steuert, helfen nur unabhängige Kontrollen und Hinweisgeberkanäle – eine Selbstanzeige nach Aufdeckung mindert die Strafe, verhindert sie aber nicht.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations; Venezuela Sanctions Regulations; IEEPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfemaßnahmen nach Aufdeckung
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.06.2025
Originalbetrag 3.882.797 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.06.2025.
- OFAC Enforcement Release: Unicat Catalyst Technologies, LLC Settles with OFAC for $3,882,797 (16.06.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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12.06.2025 GVA Capital Ltd.OFAC: Geldbuße von 216 Mio. US-Dollar gegen GVA Capital wegen Verwaltung einer Beteiligung für einen sanktionierten Oligarchen 186,3 Mio. €
OFAC hat gegen die Risikokapitalgesellschaft GVA Capital Ltd. aus San Francisco per Penalty Notice den gesetzlichen Höchstbetrag von 215.988.868 US-Dollar als Geldbuße verhängt. Nach den Feststellungen von OFAC verwaltete GVA Capital zwischen April 2018 und Mai 2021 wissentlich eine Beteiligung für einen sanktionierten russischen Oligarchen, obwohl ihr dessen Sperrstatus bekannt war, und arbeitete dabei mit einem Verwandten als dessen Mittelsmann zusammen. Zudem kam das Unternehmen einer OFAC-Vorladung 28 Monate lang nicht vollständig nach. OFAC wertete die Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt. Der Penalty Notice gingen Pre-Penalty Notices vom 13.09.2023 und 22.08.2024 voraus. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „OFAC Imposes $215,988,868 Penalty on GVA Capital Ltd. for Violating Ukraine/Russia-Related Sanctions and Reporting Obligations“ vom 12.06.2025, https://ofac.treasury.gov/media/934366/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.201(a)(3), 589.201(b)(1), 589.213(a); Reporting, Procedures and Penalties Regulations, 31 C.F.R. § 501.602 (28 Verstöße, Subpoena); Penalty Notice nach 31 C.F.R. § 589.703 und den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
Originalbetrag 215.988.868 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.06.2025.
- OFAC Enforcement Release: OFAC Imposes $215,988,868 Penalty on GVA Capital Ltd. (12.06.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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09.05.2025 アストレード株式会社アストレード株式会社: ein Jahr Exportverbot nach Russland-Ausfuhren mit falschem Zielland Anordnung
Das Unternehmen hatte zwischen 17. August 2022 und 5. Juni 2023 in 18 Sendungen insgesamt 523 Waren, deren Ausfuhr nach Russland beschränkt ist, darunter Motorräder und Wassermotorräder, ohne Genehmigung des Ministers nach Russland exportiert und dabei Südkorea als Endbestimmungsland angegeben. Gestützt auf Art. 53 Abs. 2 und 3 Foreign Exchange and Foreign Trade Act wurde dem Unternehmen vom 16. Mai 2025 bis 15. Mai 2026 die Ausfuhr aller in Anhang 2-3 der Export Trade Control Order gelisteten Waren in alle Länder verboten, auch über Dritte. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Prüfung des Endverbleibs und Umgehung von Russland-Sanktionen
- Behörde / Gericht
- Ministry of Economy, Trade and Industry (METI, 経済産業省)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Foreign Exchange and Foreign Trade Act (外国為替及び外国貿易法) Art. 53 Abs. 2 und 3; Export Trade Control Order (輸出貿易管理令) Anhang 2-3
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.05.2025
- 経済産業省 – 外国為替及び外国貿易法に基づく行政処分(輸出禁止等)を行いました(2025年5月9日) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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11.04.2025 Svarog Shipping & Trading Company LimitedTankerreederei Svarog ließ OFSI-Auskunftsersuchen unbeantwortet 5.768 €
Die in Großbritannien registrierte, von Zypern aus tätige Treibstoff-Reederei antwortete im Rahmen von Ermittlungen zu Geschäften mit einer Sovcomflot-Tochter nicht fristgerecht auf ein förmliches Auskunftsersuchen von OFSI; erst nach Kontakt über ihre Wirtschaftsprüfer kam eine Antwort. Ein Sanktionsverstoß selbst wurde nicht festgestellt, wohl aber das Informationsdelikt.
Auskunftsersuchen von Sanktionsbehörden brauchen einen klaren Eingangsweg und Fristenkontrolle – schon das Versäumen der Frist ist strafbar.
Umgang mit Behördenanfragen und Fristen
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, regs. 72, 74(1)(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Geringer, indirekter Schaden; Antwort wurde nachgereicht
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
Originalbetrag 5.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.04.2025.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Svarog Shipping & Trading Company Limited Entscheidung einer Behörde
- OFSI – Enforcement of financial sanctions (Sammlung) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.04.2025 Britisches Exportunternehmen, Militärgüter (anonymisiert)Britischer Exporteur zahlt 3,23 Mio. £ für ungenehmigte Ausfuhr von Militärgütern 3,74 Mio. €
Ein von HMRC nicht namentlich genanntes britisches Unternehmen zahlte im Februar 2025 eine Vergleichszahlung (compound settlement) von 3.231.762,40 GBP anstelle einer Strafverfolgung, wegen mutmaßlicher Ausfuhr von Militärgütern ohne die nach der Export Control Order 2008 erforderliche Genehmigung. HMRC stellte den Sachverhalt so dar. Es war der höchste von drei Vergleichen, die HMRC von Januar bis März 2025 über zusammen knapp 3,7 Mio. GBP schloss; Sanktionsverstöße waren nicht betroffen.
Vor jeder Ausfuhr ist zu prüfen, ob die Ware als Militärgut gelistet ist, und die passende Genehmigung einzuholen.
Güterklassifizierung und Genehmigungspflicht bei Militärgütern
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Export Control Order 2008; Customs and Excise Management Act 1979
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Veröffentlicht
- 09.04.2025
Originalbetrag 3.231.762,4 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2025.
- DBT/ECJU: NTE 2025/08: agreed compound settlement for breaches of export control (HTML, 09.04.2025) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- DBT/ECJU: Notice to exporters 2025/08: agreed compound settlement for breaches of export control (Publikationsseite, 09.04.2025) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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25.03.2025 Evolutions Flooring Inc.Evolutions Flooring: 8,1 Mio. USD für falsche Hersteller- und Ursprungsangaben bei Parkett 7,48 Mio. €
Der kalifornische Importeur von Mehrschichtparkett soll von 2019 bis 2022 falsche Angaben zu Hersteller und Ursprungsland gemacht und so Antidumping-, Ausgleichs- und Section-301-Zölle auf chinesische Ware umgangen haben. Der Vergleich über 8,1 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung aller Vergleichsparteien und richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit.
Zollanmeldungen müssen den tatsächlichen Hersteller und das tatsächliche Ursprungsland nennen; falsche Angaben zur Umgehung von Antidumping-, Ausgleichs- oder Section-301-Zöllen können als Zollbetrug verfolgt werden.
Hersteller- und Ursprungsangaben in Zollanmeldungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, Civil Division, und U.S. Attorney’s Office Central District of California
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act, 31 U.S.C. §§ 3729 ff. (Vergleich; Haftung nicht festgestellt)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Vergleichsbetrag nach der Zahlungsfähigkeit der Vergleichsparteien bemessen.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 25.03.2025
Originalbetrag 8.100.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2025.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zum Vergleich mit Evolutions Flooring Inc. (Entscheidung 2025) Pressemitteilung einer Behörde
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14.03.2025 Sahara Hands; Peculiar Peoples' Palace Ministries; Impact PlanetOFSI: Veröffentlichung von Verstößen dreier Wohltätigkeitsorganisationen gegen Auskunftspflichten statt Geldbuße Sonstiges
OFSI veröffentlichte am 14. März 2025 einen Bericht über Verstöße dreier britischer Wohltätigkeitsorganisationen – Sahara Hands, Peculiar Peoples' Palace Ministries und Impact Planet – gegen Auskunftspflichten aus dem Terrorismusbekämpfungs-Sanktionsrecht; eine Geldbuße verhängte OFSI nicht. Nach den Feststellungen von OFSI hatten die Organisationen auf ein förmliches Auskunftsersuchen trotz dreier Schreiben ohne vernünftigen Grund keine Informationen geliefert. OFSI stellte klar, dass es sich nur um einen Verstoß gegen Informationspflichten handelt und ihr keine Hinweise auf weitere Verstöße gegen die Sanktionsvorschriften vorliegen. OFSI hält es für möglich, dass veraltete Kontaktdaten im Register der Charity Commission eine Rolle spielten, wertete dies aber nicht als mildernd. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Disclosure notice: 14 March 2025“, 14.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/disclosure-notice-14-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Counter-Terrorism (International Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 36(6); Veröffentlichung nach s. 149(3) Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- OFSI: Report Concerning Breach of Financial Sanctions Regulations – Information offences (14.03.2025) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Disclosure notice: 14 March 2025 (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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27.02.2025 Rogaland SparebankRogaland Sparebank: 1,2 Mio. NOK Strafe wegen nicht eingefrorenen Kontos 102.551 €
Gulating lagmannsrett verurteilte Rogaland Sparebank (früher Sandnes Sparebank) zu einer Unternehmensgeldstrafe von 1.200.000 NOK, weil die Bank im April und Mai 2020 ein auf den Namen einer auf der Al-Qaida-Sanktionsliste der Vereinten Nationen geführten Person eröffnetes Konto nicht einfror und darauf 13 Einzahlungen über zusammen 45.828 NOK verbuchte; zusätzlich muss die Bank 50.000 NOK Verfahrenskosten tragen. Das Hordaland tingrett hatte die Bank zunächst freigesprochen; der Berufungsausschuss des Høyesterett ließ die Revision der Bank am 21.05.2025 nicht zu.
Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ersetzen keine Sanktionsprüfung: Gelder gelisteter Personen sind sofort einzufrieren, auch wenn das Konto formal auf Veranlassung Dritter eröffnet wurde.
Einfrieren von Geldern sanktionierter Personen
- Behörde / Gericht
- Gulating lagmannsrett
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- § 2 lov om bindende FN-vedtak i. V. m. § 3 forskrift om sanksjoner mot ISIL (Da'esh) og Al-Qaida; §§ 27 und 28 straffeloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank entdeckte den Vorgang selbst, ergriff Maßnahmen und meldete ihn an Økokrim, später an Finanstilsynet und das Außenministerium; sie hatte keinen Vorteil aus dem Verstoß.
- Haftung von Führungskräften
- Nach dem Berufungsgericht liegt es in der Verantwortung von Leitung und Vorstand, die Bank personell so auszustatten, dass Sanktionspflichten eingehalten werden.
Originalbetrag 1.200.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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10.02.2025 EPPO friert Vermögen ein: chinesischer Edelstahl als koreanisch deklariert Anordnung
Zwei Unternehmen sollen bei 110 Einfuhren über eine Zollagentur in Ferrara Edelstahlcoils aus China als südkoreanischen Ursprungs deklariert und so fast 2,4 Mio. Euro Zusatzzoll aus der EU-Antidumpingverordnung von 2019 umgangen haben; bei 60 weiteren Einfuhren eines der Unternehmen mit derselben Methode geht es um rund 950.000 Euro. Auf Antrag der EPPO wurden insgesamt über 3,3 Mio. Euro Vermögen eingefroren; Durchsuchungen fanden in Ferrara, Varese, Mailand und La Spezia statt.
Falsche Ursprungsangaben bei antidumpingbelastetem Stahl verfolgt die EU-Staatsanwaltschaft grenzüberschreitend – mit Vermögensarrest schon im Ermittlungsverfahren.
Ursprungserklärungen bei Stahlimporten und Haftung der Geschäftsleitung
- Behörde / Gericht
- Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), Büro Bologna
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- EU-Antidumpingverordnung von 2019 (Edelstahlcoils aus China); Hinterziehung von Einfuhrzöllen
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Haftung von Führungskräften
- Die Verantwortlichen der Unternehmen sollen den südkoreanischen Ursprung bescheinigt haben.
- Veröffentlicht
- 10.02.2025
- EPPO: Italy – EPPO seizes €950 000 in probe into import of stainless steel coils (10.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben Vorfall
Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.
Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.
Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler
- Behörde / Gericht
- Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
- Maßnahme
- Vorfall ohne bekannte Maßnahme
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 03.02.2025
- Zollfahndungsamt Stuttgart: Verdacht der Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von Stahl (03.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.01.2025 Mobile TeleSystems Public Joint Stock Company (MTS)Federal Court weist Klage des Mobilfunkbetreibers MTS gegen Sanktionslistung ab Anordnung
Russlands größter Mobilfunk- und Festnetzbetreiber griff seine Aufnahme in die kanadische Russland-Sanktionsliste direkt gerichtlich an. Der Federal Court bestätigte die Abweisung des Antrags ohne Nachbesserungsmöglichkeit, weil MTS zunächst das in den Regulations vorgesehene Streichungsverfahren beim Minister hätte nutzen müssen.
Gegen eine Sanktionslistung führt der Weg zuerst über das behördliche Streichungsverfahren; Geschäftspartner müssen die Listung bis dahin beachten.
- Behörde / Gericht
- Federal Court (2025 FC 181); Attorney General of Canada
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Special Economic Measures Act; Regulations Amending the Special Economic Measures (Russia) Regulations, SOR/2023-163, s. 8
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.01.2025 Haas Automation, Inc.Haas Automation: CNC-Teile und Freischaltcodes für gesperrte russische Rüstungsfirmen 1,01 Mio. €
Nach Darstellung von OFAC lieferte der kalifornische Werkzeugmaschinenhersteller von Dezember 2019 bis März 2022 über sein Händlernetz indirekt eine CNC-Maschine, 13 Ersatzteilbestellungen und sieben Freischaltcodes für Maschinen gesperrter russischer Rüstungs- und Energieunternehmen. Laut OFAC einigte sich Haas mit der Behörde auf einen Vergleich über 1.044.781 USD (acht der 21 mutmaßlichen Verstöße wertete OFAC als schwerwiegend; keine freiwillige Selbstanzeige); zeitgleich schloss Haas einen separaten Vergleich mit dem Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums über 1,5 Mio. USD, der im angegebenen Betrag nicht enthalten ist. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Haas Automation, Inc. Settles with OFAC for $1,044,781 for Apparent Violations of the Ukraine-/Russia-related Sanctions Regulations“ vom 17.01.2025, https://ofac.treasury.gov/media/933956/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
Auch Ersatzteile und Software-Freischaltcodes für bereits gelieferte Maschinen sind sanktionsrelevante Leistungen – Endkunden hinter Händlern müssen bekannt sein.
Endkundenprüfung im Händlervertrieb, Software-Freischaltungen als Leistung
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC); parallel U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 589; E.O. 13662); Export Administration Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Erhebliche Abhilfemaßnahmen und umfassende Kooperation
- Veröffentlicht
- 17.01.2025
Originalbetrag 1.044.781 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.01.2025.
- OFAC Enforcement Release: Haas Automation, Inc. Settles with OFAC for $1,044,781 (17.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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16.01.2025 Family International Realty LLCOFAC: 1,08 Mio. US-Dollar Vergleich mit Family International Realty wegen Verschleierung von Immobilien sanktionierter Oligarchen 1,05 Mio. €
Das Immobilienunternehmen Family International Realty LLC aus Miami zahlt nach einem Vergleich mit OFAC gemeinsam mit einer weiteren Vergleichspartei 1.076.923 US-Dollar (gemeinsame Zahlung) für 73 mutmaßliche Verstöße gegen die Ukraine/Russland-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC übertrug das Unternehmen zwischen 2018 und 2023 in einem vorsätzlichen Umgehungsplan das formale Eigentum an drei Luxuswohnungen zweier sanktionierter russischer Oligarchen auf nicht sanktionierte Angehörige und deren Briefkastenfirmen und vermietete die Wohnungen weiter; das Unternehmen erhielt dafür rund 182.442 US-Dollar an Provisionen und Erstattungen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem Höchstbetrag von 30.080.709 US-Dollar. 182.442 US-Dollar gelten durch eine Einziehungszahlung an das DOJ als beglichen. Quelle: OFAC Enforcement Release vom 16.01.2025, https://ofac.treasury.gov/media/933941/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- E.O. 13685 §§ 2(a), 5(a), 6(a) (73 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 16.01.2025
Originalbetrag 1.076.923 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.01.2025.
- OFAC Enforcement Release zu Family International Realty LLC (16.01.2025) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2025 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Direktlink
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10.01.2025 Markom Management LimitedOFSI: 300.000 Pfund gegen Markom Management wegen Rückzahlung an eine gelistete Person 358.453 €
OFSI verhängte am 10. Januar 2025 gegen die britische Markom Management Limited, die 2018 Treuhand-, Verwaltungs- und Buchhaltungsdienste für Gesellschaften erbrachte, eine Geldbuße von 300.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI veranlasste das Unternehmen am 20. Februar 2018 die Rücküberweisung einer Überzahlung von rund 416.590 Pfund an eine nach EU-Recht gelistete Person und stellte ihr damit unmittelbar Gelder zur Verfügung. OFSI führte dies auf fehlende Abläufe, mangelnde Sanktionskenntnisse und den Wunsch nach einer raschen Zahlung zurück. Das Unternehmen meldete den Verstoß im Oktober 2018; einen Nachlass für die Offenlegung gewährte OFSI nicht. In der Absichtsmitteilung vom 1. August 2024 waren 400.000 Pfund angekündigt; nach Stellungnahmen des Unternehmens senkte OFSI den Betrag. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 4. Juni 2025. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Markom Management Limited“, 31.07.2025, https://www.gov.uk/government/publications/imposition-of-monetary-penalty-markom-management-limited. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine (European Union Financial Sanctions) (No. 2) Regulations 2014 (Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014); Geldbuße nach s. 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 31.07.2025
Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.01.2025.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Markom Management Ltd (MML) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Markom Management Limited (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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31.12.2024 SkyGeek Logistics, Inc.OFAC: 22.172 US-Dollar Vergleich mit SkyGeek Logistics wegen Lieferungen und Erstattungen an gelistete Luftfahrtzulieferer 21.342 €
Der New Yorker Luftfahrtbedarfshändler SkyGeek Logistics, Inc. zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 22.172 US-Dollar für sechs mutmaßliche Verstöße gegen die Russland-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC schickte das Unternehmen zwischen Januar und März 2024 vier Lieferungen im Wert von 3.429,76 US-Dollar an zwei in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Unternehmen und versuchte zwei Erstattungen über zusammen 17.511,63 US-Dollar, obwohl beide zuvor wegen ihrer Rolle im russischen Luftfahrt- und Technologiesektor auf die SDN-Liste gesetzt worden waren. Kunden wurden vor Erstattungen zunächst nicht erneut geprüft. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend ein, vier der sechs Transaktionen als freiwillig offengelegt; die Basisbußen betrugen zusammen 27.715 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „SkyGeek Logistics, Inc. Settles with OFAC for $22,172 for Apparent Violations of the Russian Harmful Foreign Activities Sanctions Regulations“ vom 31.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933866/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russian Harmful Foreign Activities Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 587.201 (sechs mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 31.12.2024
Originalbetrag 22.172 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.12.2024.
- OFAC Enforcement Release: SkyGeek Logistics, Inc. Settles with OFAC for $22,172 (31.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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19.12.2024 Citibank Europe Plc, Luxembourg BranchCitibank Europe, Zweigniederlassung Luxemburg: Rüge wegen verspäteter Russland-Sanktionen Verwarnung
Die CSSF erteilte der Luxemburger Zweigniederlassung eine Rüge (reprimand), weil sie 2022 die Finanzsanktionen nach Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gegenüber zwei Konten eines gelisteten Kunden verspätet umsetzte und das Finanzministerium verspätet informierte. Auf den Konten liefen weiter automatische Gebühren- und Zinsbuchungen; ein Zugriff der gelisteten Person auf Mittel fand laut CSSF nicht statt.
Neue Sanktionslistungen müssen ohne Verzögerung auf alle Konten angewendet und dem Finanzministerium gemeldet werden – auch automatische Buchungen gehören auf den Prüfstand.
Unverzügliches Einfrieren und Melden bei neuen Sanktionslistungen
- Behörde / Gericht
- Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Art. 6(4) Loi du 19 décembre 2020 relative aux mesures restrictives en matière financière; Art. 8-4(1) und (2) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt Art. 2 und 7 VO (EU) Nr. 269/2014, Art. 6(1) Gesetz 2020, Règlement grand-ducal du 14 novembre 2022, Art. 33(2) Règlement CSSF 12-02
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die CSSF berücksichtigte die Abhilfemaßnahmen der Zweigniederlassung.
- Veröffentlicht
- 12.02.2025
- CSSF, Administrative decision of 19 December 2024 (Citibank Europe Plc, Luxembourg Branch) Entscheidung einer Behörde
- CSSF, Administrative sanction of 19 December 2024 – Dokumentseite Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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18.12.2024 Córdoba Music Group LLCOFAC: 41.591 US-Dollar Vergleich mit Córdoba Music Group wegen Instrumentenlieferungen in den Iran 39.626 €
Der kalifornische Musikinstrumentenhersteller Córdoba Music Group LLC zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 41.591 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC lieferte das Unternehmen zwischen November 2019 und März 2022 in neun Fällen Instrumente und Zubehör im Wert von 118.831 US-Dollar an ein Handelsunternehmen in Dubai, obwohl es wusste, dass die Ware für einen iranischen Vertriebspartner bestimmt war. Laut OFAC war dem Unternehmen, auch mangels Compliance-Schulung, offenbar nicht bewusst, dass indirekte Exporte in den Iran verboten sind. Aufgedeckt wurde dies nach der Übernahme durch einen neuen Eigentümer. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 59.416 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Córdoba Music Group LLC Settles with OFAC for $41,591 Related to Apparent Violations of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 18.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933726/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204(a) (neun Lieferungen); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 18.12.2024
Originalbetrag 41.591 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2024.
- OFAC Enforcement Release: Córdoba Music Group LLC Settles with OFAC for $41,591 (18.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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13.12.2024 C.H. Robinson International, Inc.C.H. Robinson: Auslandstöchter transportierten Iran- und Kuba-Ware 244.999 €
Fünf nach Übernahmen erworbene ausländische Tochtergesellschaften des Logistikkonzerns vermittelten oder transportierten von November 2018 bis Februar 2022 insgesamt 82 Sendungen mit iranischer oder kubanischer Ware bzw. unter Beteiligung einer iranischen Fluggesellschaft. Ursache war vor allem, dass ihre Buchungssysteme noch nicht in die Konzern-Screeningprozesse eingebunden waren; der Fall war nicht schwerwiegend und selbst angezeigt.
Übernommene Speditionen müssen schnell an das zentrale Screening angebunden werden; bis dahin braucht es Übergangskontrollen für Ursprung und Beförderer.
Integration übernommener Gesellschaften in Sanktionsscreening
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations; Cuban Assets Control Regulations
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, keine Vorverstöße, zügige Abhilfe
- Veröffentlicht
- 13.12.2024
Originalbetrag 257.690 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2024.
- OFAC Enforcement Release: C.H. Robinson International Inc. Settles with OFAC for $257,690 (13.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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14.11.2024 American Life Insurance Company (ALICO)OFAC: 178.421 US-Dollar Vergleich mit American Life Insurance Company wegen Policen für Einrichtungen der iranischen Regierung 169.392 €
Die American Life Insurance Company (ALICO), ein US-Versicherer mit Sitz in Delaware und weltweitem Gruppen- und Einzelgeschäft, zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 178.421 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC versicherte ALICO zwischen Februar 2022 und August 2023 drei Versicherungsnehmer in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die der iranischen Regierung gehörten oder von ihr kontrolliert wurden und daher gesperrt waren, darunter Schulen; insgesamt wurden 2.331 Prämien und Leistungen über 446.077 US-Dollar abgewickelt. Warnmeldungen des Screenings wurden fälschlich als Fehlalarm geschlossen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 223.038 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „American Life Insurance Company Settles with OFAC for $178,421 Related to Apparent Violations of Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 14.11.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933596/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204 (Dienstleistungsexport), 560.211 (gesperrtes Vermögen); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.11.2024
Originalbetrag 178.421 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2024.
- OFAC Enforcement Release: American Life Insurance Company Settles with OFAC for $178,421 (14.11.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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11.11.2024 Herbert Smith Freehills CIS LLPOFSI: 465.000 Pfund gegen Moskauer Kanzleigesellschaft Herbert Smith Freehills CIS wegen Zahlungen an gelistete Banken 562.409 €
OFSI verhängte am 11. November 2024 gegen die Herbert Smith Freehills CIS LLP, das Moskauer Büro einer internationalen Anwaltskanzlei, eine Geldbuße von 465.000 Pfund; ohne den Nachlass von 50 Prozent für die freiwillige Offenlegung hätte sie laut OFSI 930.000 Pfund betragen. Nach den Feststellungen von OFSI leistete die Gesellschaft zwischen dem 25. und dem 31. Mai 2022 sechs Zahlungen von zusammen 3.932.392,10 Pfund an drei gelistete russische Banken, unter anderem im Zuge der Schließung des Büros. Als Ursachen nannte OFSI eine unzureichende Prüfung und fehlendes Sanktions-Screening der Zahlungen sowie die Eile bei der Abwicklung. Gegen die Londoner Muttergesellschaft traf OFSI keine Feststellungen. Eine ministerielle Überprüfung bestätigte die Buße am 14. Februar 2025; am 14. März 2025 erklärte sich die Londoner Muttergesellschaft bereit, die Buße für die Gesellschaft vollständig zu zahlen. Quelle: Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI), HM Treasury, „Imposition of monetary penalty: Herbert Smith Freehills CIS LLP Moscow“, 20.03.2025, https://www.gov.uk/government/publications/penalty-notice-20-march-2025. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- regulation 12 of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 20.03.2025
Originalbetrag 465.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.11.2024.
- OFSI: Imposition of Monetary Penalty – Herbert Smith Freehills CIS LLP (Moscow) (gov.uk, OGL v3.0) Entscheidung einer Behörde
- Imposition of monetary penalty: Herbert Smith Freehills CIS LLP Moscow (gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- OFSI – Financial sanctions enforcement: decisions and monetary penalties imposed (Sammlung, gov.uk, OGL v3.0) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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07.11.2024 Aiotec GmbHOFAC: 14,55 Mio. US-Dollar Vergleich mit Aiotec wegen Lieferung einer Polypropylenanlage in den Iran 13,5 Mio. €
Die Berliner Aiotec GmbH, die Industrieanlagen für den Energiesektor beschafft, zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 14.550.000 US-Dollar wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Iran-Sanktionen; davon sind 9.550.000 US-Dollar ausgesetzt, solange Aiotec seine Compliance-Zusagen erfüllt. Laut Vergleichsvereinbarung können weitere bis zu 700.000 US-Dollar ausgesetzt werden, wenn sie für Sanktions-Compliance ausgegeben werden; zu zahlen sind 4,3 Mio. US-Dollar in Raten über sieben Jahre. Nach den Feststellungen von OFAC wirkte das Unternehmen zwischen 2015 und 2019 an einer Verabredung mit, ein US-Unternehmen dazu zu bringen, ihm eine stillgelegte Polypropylenanlage aus Australien für rund 9,7 Mio. US-Dollar zu verkaufen, die tatsächlich für einen Abnehmer im Iran bestimmt war; die Zahlungen von rund 9,46 Mio. US-Dollar liefen über eine US-Bank. OFAC stufte den mutmaßlichen Verstoß als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag von 19,4 Mio. US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 07.11.2024 unterzeichnet und am 03.12.2024 veröffentlicht. Laut Vergleichsvereinbarung stellt der Vergleich kein Eingeständnis des mutmaßlichen Verstoßes durch Aiotec dar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Aiotec GmbH Settles with OFAC for $14,550,000 Related to an Apparent Violation of the Iranian Transactions and Sanctions Regulations“ vom 03.12.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933661/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.203(b) (Verabredung zur Umgehung; ein mutmaßlicher Verstoß); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 03.12.2024
Originalbetrag 14.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.11.2024.
- OFAC Enforcement Release: Aiotec GmbH Settles with OFAC for $14,550,000 (03.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC Settlement Agreement: Aiotec GmbH (07.11.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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01.11.2024 GlobalFoundries U.S. Inc.; GlobalFoundries U.S. 2 LLCBIS: 500.000 USD gegen GlobalFoundries wegen Lieferungen an gelistete Firma 459.348 €
Das Bureau of Industry and Security verhängte im Rahmen eines Vergleichs gegen GlobalFoundries U.S. Inc. und ihre Tochter GlobalFoundries U.S. 2 LLC eine Zivilstrafe von 500.000 USD. Zwischen Februar 2021 und Oktober 2022 hatte das Unternehmen in 74 Sendungen Halbleiter-Wafer im Wert von rund 17,1 Mio. USD ohne Genehmigung an SJ Semiconductor geliefert, ein Unternehmen auf der Entity List; wegen eines Dateneingabefehlers war der vom Kunden benannte Dienstleister im Screening-System nicht geprüft worden. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Auch vom Kunden benannte Dienstleister wie Test- und Montagebetriebe müssen gegen Sanktions- und Entity-Listen geprüft werden.
Sanktionslisten-Screening aller Transaktionsbeteiligten
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- 15 C.F.R. § 764.2(a) (Export Administration Regulations)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfemaßnahmen führten laut BIS zu einer deutlichen Minderung der Strafe.
- Veröffentlicht
- 01.11.2024
Originalbetrag 500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.11.2024.
- BIS, Order Relating to GlobalFoundries U.S. 2 LLC and GlobalFoundries U.S. Inc. (mit Settlement Agreement und Proposed Charging Letter) Entscheidung einer Behörde
- BIS Imposes $500,000 Mitigated Penalty Against GlobalFoundries For 74 Shipments to Entity Listed Chinese Firm Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.10.2024 Vietnam Beverage Company LimitedOFAC: 860.000 US-Dollar Vergleich mit Vietnam Beverage wegen Getränkeverkäufen nach Nordkorea 791.460 €
Die vietnamesische Holding Vietnam Beverage Company Limited zahlt nach einem Vergleich mit OFAC für zwei Tochtergesellschaften 860.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC nahmen die Getränke-Töchter zwischen April 2016 und Oktober 2018 in 43 Fällen Zahlungen von rund 1.141.547 US-Dollar für den Verkauf alkoholischer Getränke nach Nordkorea über US-Finanzinstitute entgegen und veranlassten diese dadurch, Finanzdienstleistungen für Nordkorea zu erbringen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein, würdigte aber die Kooperation und die eigene Meldung der internen Erkenntnisse; die Basisbuße lag bei 1.720.000 US-Dollar. Quelle: U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC), Enforcement Release „Vietnam Beverage Company Limited settles with OFAC for $860,000 for Apparent Violations of the North Korea Sanctions Regulations“ vom 17.10.2024, https://ofac.treasury.gov/media/933501/download?inline; Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (43 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 17.10.2024
Originalbetrag 860.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2024.
- OFAC Enforcement Release: Vietnam Beverage Company Limited settles with OFAC for $860,000 (17.10.2024) Entscheidung einer Behörde
- OFAC – 2024 Enforcement Information Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.09.2024 Amsterdamer Firma zahlt Vergleich: Dividende an Oligarchen-Gesellschaft ausgeschüttet 195.000 €
Eine in Amsterdam ansässige Gesellschaft schüttete Ende 2021 rund 18 Mio. Euro Dividende an einen russischen Aktionär aus, hinter dem eine sanktionierte Person stand, zahlte 2019 ein Darlehen an ein gelistetes russisches Unternehmen zurück und fror Aktien und Stimmrechte nicht ein; zudem wurde ein Gatekeeper falsch informiert. Im Vergleich (Transaktion) zahlte das Unternehmen 195.000 Euro.
Auch Dividenden, Darlehensrückzahlungen und Stimmrechte gegenüber Gesellschaftern mit sanktioniertem Hintergrundeigner sind eingefroren – Gatekeeper müssen die volle Struktur kennen.
Einfrieren von Anteilen gelisteter Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (Staatsanwaltschaft der Niederlande)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Sanctiewet 1977 i. V. m. EU-Finanzsanktionen gegen Russland (seit 2014)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 23.09.2024
- Openbaar Ministerie, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2026 · Direktlink
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29.08.2024 ein US-amerikanischer RüstungskonzernDDTC: 200 Mio. USD gegen US-Rüstungskonzern wegen ITAR-Verstößen 180,4 Mio. €
Das Directorate of Defense Trade Controls des US-Außenministeriums schloss mit einem US-amerikanischen Rüstungskonzern einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 200 Mio. USD wegen Verstößen gegen den Arms Export Control Act und die ITAR. Vorgeworfen wurden ungenehmigte Ausfuhren von Verteidigungsgütern infolge fehlerhafter Zuständigkeits- und Klassifizierungsentscheidungen, weitere ungenehmigte Ausfuhren, auch eingestufter Verteidigungsgüter, Mitnahmen durch Beschäftigte in nach ITAR § 126.1 gesperrte Länder sowie Verstöße gegen Genehmigungsauflagen. 100 Mio. USD werden ausgesetzt, sofern der Konzern sie für genehmigte Compliance-Maßnahmen einsetzt; 100 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen.
Die korrekte Zuständigkeits- und Klassifizierungsentscheidung ist die Grundlage jeder Exportgenehmigung; Fehler dort vervielfachen sich über das Portfolio.
Exportkontrolle für Rüstungsgüter: Klassifizierung, Handmitnahme und Genehmigungsauflagen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Die Vorwürfe beruhen auf Sachverhalten, die der Konzern dem DDTC selbst offengelegt hatte.
Originalbetrag 200.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink
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29.08.2024 ein britischer Concierge- und ImmobiliendienstleisterOFSI: 15.000 Pfund gegen Concierge-Dienstleister wegen Zahlungen für die Immobilie einer gelisteten Person 17.820 €
OFSI verhängte am 29. August 2024 gegen einen britischen Concierge- und Immobiliendienstleister eine Geldbuße von 15.000 Pfund. Nach den Feststellungen von OFSI leistete oder empfing das kleine Hausverwaltungsunternehmen in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 26 Zahlungen im Wert von 15.487,30 Pfund im Zusammenhang mit einer Immobilie, die einer gelisteten Person gehörte, und verfügte damit über eingefrorene Gelder bzw. stellte Gelder zu deren Gunsten bereit. Weitere Zahlungen waren zwar durch eine Generallizenz gedeckt, doch versäumte das Unternehmen die darin vorgeschriebenen Meldungen; OFSI wertete dies als zusätzlichen Verstoß und als erschwerend, verhängte dafür aber keine gesonderte Buße. Das Unternehmen hatte die Verstöße nicht selbst angezeigt. Es gab keine Stellungnahme ab und beantragte keine ministerielle Überprüfung. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- regulations 11(1) and 13(1) of the Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019; Geldbuße nach section 146 Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 26.09.2024
Originalbetrag 15.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2024.
- OFSI, Durchsetzung von Finanzsanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2026 · Direktlink
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26.06.2024 ein italienisches AnimationsunternehmenOFAC: 538.000 US-Dollar Vergleich mit italienischem Animationsstudio wegen Zahlungen an ein nordkoreanisches Animationsstudio 503.321 €
Ein römisches Animationsunternehmen zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 538.000 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC überwies das Unternehmen zwischen Mai 2019 und November 2021 rund 537.939 US-Dollar an ein staatliches nordkoreanisches Animationsstudio für ausgelagerte Zeichenarbeiten. Dadurch verarbeiteten US-Finanzinstitute Überweisungen, an denen die nordkoreanische Regierung ein gesperrtes Interesse hatte, und erbrachten Finanzdienstleistungen für Nordkorea. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 725.000 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Veröffentlicht
- 26.06.2024
Originalbetrag 538.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2024.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2026 · Direktlink
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07.06.2024 eine US-DepotbankOFAC: 7,45 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Depotbank wegen Rechnungen einer Software-Tochter an russische Kunden 6,84 Mio. €
Eine Depotbank aus Massachusetts zahlt nach einem Vergleich mit OFAC für sich und ihre Software-Tochter 7.452.501 US-Dollar für 38 mutmaßliche Verstöße gegen die Ukraine/Russland-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC datierte die Software-Tochter zwischen 2016 und 2020 Rechnungen über rund 1,27 Mio. US-Dollar an Kunden, die Richtlinie 1 zu Executive Order 13662 unterlagen, wiederholt neu oder stellte sie neu aus und nahm Zahlungen nach Ablauf der zulässigen Kreditfristen an; darin lag eine verbotene Neuverschuldung. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein und berücksichtigte Kooperation und Abhilfe; die Basisbuße entsprach dem Höchstbetrag von 13.550.002 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 07.06.2024 unterzeichnet und am 26.07.2024 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.202 i. V. m. Directive 1 zu E.O. 13662 (38 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 26.07.2024
Originalbetrag 7.452.501 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.06.2024.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.06.2026 · Direktlink
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19.04.2024 ein thailändisches KunststoffunternehmenThailändischer Kunststoffhersteller zahlt 20 Mio. USD für verschleierte Iran-Polyethylen-Verkäufe 18,8 Mio. €
Die thailändische Kunststoffgesellschaft ließ 2017–2018 US-Banken 467 Zahlungen über 291 Mio. USD für HDPE-Kunststoff abwickeln, der in einem iranischen Gemeinschaftsunternehmen mit dem staatlichen iranischen Petrochemiekonzern hergestellt wurde. Versand- und Dokumentationspraktiken verschleierten den iranischen Ursprung.
Wer in US-Dollar abrechnet, holt US-Sanktionsrecht ins Geschäft – Beteiligungen in Embargoländern erfordern eine strikte Trennung der Zahlungsströme.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 19.04.2024
Originalbetrag 20.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2024.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.04.2026 · Direktlink
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14.03.2024 eine Schweizer PrivatbankengruppeOFAC: 3,74 Mio. US-Dollar Vergleich mit Schweizer Privatbankengruppe wegen Wertpapiergeschäften für Kunden in Kuba und gesperrte Personen 3,42 Mio. €
Eine Schweizer Privatbankengruppe zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 3.740.442 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme; 1.000.000 US-Dollar davon sind ausgesetzt, bis bestimmte Compliance-Zusagen erfüllt sind. Nach den Feststellungen von OFAC veranlassten Gesellschaften der Gruppe zwischen 2014 und 2018, dass US-Wertpapierfirmen 727 Wertpapiertransaktionen über 29.939.701 US-Dollar für Kunden in Kuba und 141 Transaktionen über 468.615 US-Dollar für eine nach dem Kingpin Act gesperrte Person abwickelten; 2023 kamen fünf Dividendenzahlungen an eine nach den Russland-Sanktionen gesperrte Person hinzu. Insgesamt ging es um 873 Transaktionen über 30.409.488 US-Dollar. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als freiwillig offengelegt und nicht schwerwiegend ein; die Basisbuße lag bei 10.686.977 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; Foreign Narcotics Kingpin Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 598.202; Russian Harmful Foreign Activities Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 587.201; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 14.03.2024
Originalbetrag 3.740.442 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.03.2024.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.03.2026 · Direktlink
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28.02.2024 ein US-amerikanischer Luft- und RaumfahrtkonzernDDTC: 51 Mio. USD gegen US-Luftfahrtkonzern wegen Weitergabe technischer Daten 47,2 Mio. €
Das DDTC schloss mit einem US-amerikanischen Luft- und Raumfahrtkonzern einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 51 Mio. USD wegen ITAR-Verstößen: ungenehmigte Ausfuhren und Weitergaben technischer Daten an ausländische Beschäftigte und Auftragnehmer, ungenehmigte Ausfuhren in die Volksrepublik China als gesperrtes Land sowie Verstöße gegen Genehmigungsauflagen. 24 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 27 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen.
Der Zugriff ausländischer Beschäftigter auf kontrollierte technische Daten ist ein Export und braucht Genehmigung und technische Zugangskontrollen.
Deemed Exports: Zugriff ausländischer Beschäftigter auf kontrollierte technische Daten
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Die Vorwürfe beruhen auf Sachverhalten, die der Konzern dem DDTC selbst offengelegt hatte.
Originalbetrag 51.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.02.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink
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21.12.2023 ein US-Versicherer aus New YorkOFAC: 466.200 US-Dollar Vergleich mit US-Versicherer wegen Policen für ein gesperrtes Unternehmen 424.474 €
Ein Versicherer aus dem Bundesstaat New York zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 466.200 US-Dollar für 39 mutmaßliche Verstöße gegen die Ukraine/Russland-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC wickelte das Unternehmen zwischen Mai 2018 und Juli 2020 Transaktionen über zusammen 315.891 US-Dollar zu vier Versicherungspolicen einer panamaischen Gesellschaft ab, die einer auf der SDN-Liste geführten Person gehörte und damit selbst gesperrt war. Laut OFAC war im Unternehmen seit 2010 bekannt, dass die Policen Vermögen dieser Person abdeckten. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 666.000 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.201(a)(4)(iii) (39 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 21.12.2023
Originalbetrag 466.200 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.12.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.12.2025 · Direktlink
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13.12.2023 eine US-KryptohandelsplattformOFAC: 1,21 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Kryptoplattform wegen Transaktionen von Nutzern auf der Krim 1,12 Mio. €
Eine Kryptohandelsplattform aus San Francisco einigte sich mit OFAC auf einen Vergleich über 1.207.830 US-Dollar. Nach den Feststellungen von OFAC wickelte das Unternehmen zwischen April 2020 und Mai 2022 989 Transaktionen über rund 1,25 Mio. US-Dollar für Nutzer ab, die gewöhnlich auf der Krim ansässig waren. Die 89 betroffenen Konten nannten überwiegend Russland als Wohnsitzland, gaben aber Adressen auf der Krim an; das Screening wertete das Adressfeld nicht aus. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 3.097.000 US-Dollar. Wegen der finanziellen Lage des Unternehmens sind 300.000 US-Dollar der Vergleichssumme ausgesetzt, solange es seine Compliance-Zusagen erfüllt; weitere 300.000 US-Dollar gelten als erbracht, wenn es diesen Betrag in zusätzliche Sanktionskontrollen investiert. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (989 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 13.12.2023
Originalbetrag 1.207.830 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.12.2025 · Direktlink
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08.12.2023 ein US-BörsenbetreiberOFAC: 4,04 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Börsenbetreiber wegen Geschäften der früheren armenischen Börsentochter 3,75 Mio. €
Ein Börsenbetreiber aus New York zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 4.040.923 US-Dollar für das Verhalten ihrer früheren armenischen Tochter, die die Armenische Wertpapierbörse betrieb. Nach den Feststellungen von OFAC wickelte die Tochter zwischen Dezember 2012 und September 2014 über ihre Handelsplattformen 151 Geschäfte mit einem Nennwert von rund 227,9 Mio. US-Dollar mit der armenischen Tochter einer gelisteten iranischen Staatsbank ab und erbrachte damit wissentlich Dienstleistungen für den Iran und die iranische Regierung. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.215 (151 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 08.12.2023
Originalbetrag 4.040.923 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.12.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.12.2025 · Direktlink
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21.11.2023 eine internationale KryptobörseOFAC: 968,6 Mio. US-Dollar Vergleich mit Kryptobörse wegen Handels zwischen US-Nutzern und Nutzern in Sanktionsgebieten 884,2 Mio. €
Eine auf den Kaimaninseln registrierte Kryptobörse zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 968.618.825 US-Dollar für 1.667.153 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC führte die Handelsplattform von August 2017 bis Oktober 2022 Kryptowährungsgeschäfte über rund 706 Mio. US-Dollar zwischen US-Nutzern und Nutzern in sanktionierten Ländern und Regionen oder gesperrten Personen zusammen. Laut OFAC wusste die Unternehmensführung von US-Nutzern und Nutzern aus Sanktionsgebieten auf der Plattform, duldete dies, täuschte Dritte über ihre Kontrollen und ermunterte Nutzer, die eigenen Kontrollen zu umgehen. OFAC stufte den Fall als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße entsprach dem gesetzlichen Höchstbetrag. Parallel einigte sich das Unternehmen mit DOJ, FinCEN und CFTC; 898.618.825 US-Dollar des OFAC-Betrags gelten durch die Zahlung an das DOJ als beglichen. Das Unternehmen muss zudem für fünf Jahre einen unabhängigen Compliance-Monitor einsetzen. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 510.206, 510.212, E.O. 13722; Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 589.207, 589.213, E.O. 13685; Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; E.O. 14065; IEEPA § 206(a); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 21.11.2023
Originalbetrag 968.618.825 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.11.2025 · Direktlink
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06.11.2023 ein US-Zahlungsdienstleister für PrämienkartenOFAC: 206.213 US-Dollar Vergleich mit Zahlungsdienstleister wegen Einlösung von Prämienkarten in Sanktionsgebieten 191.987 €
Ein Zahlungsdienstleister aus Illinois zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 206.213 US-Dollar für 12.391 mutmaßliche Verstöße gegen die Sanktionen zur Krim, zum Iran, zu Syrien und zu Kuba. Nach den Feststellungen von OFAC löste das Unternehmen, das Prepaid-Prämienkartenprogramme betreibt, zwischen November 2017 und Juli 2022 Karten im Wert von zusammen 549.134,89 US-Dollar für Empfänger ein, die sich dem Anschein nach in diesen Gebieten befanden. Adressen wurden zwar geprüft, IP-Adressen und E-Mail-Endungen aber nicht umfassend auf Sanktionsgebiete kontrolliert. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 274.950 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 06.11.2023
Originalbetrag 206.213 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.11.2025 · Direktlink
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21.09.2023 eine New Yorker BankOFAC: 31.867,90 US-Dollar Vergleich mit New Yorker Bank wegen eines Kontos für Kontoinhaber im Iran 29.965 €
Eine New Yorker Bank zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 31.867,90 US-Dollar für 30 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC führte die Bank rund 26 Jahre lang ein Festgeldkonto für zwei im Iran ansässige Privatpersonen und wickelte darüber zwischen Juni 2017 und März 2021 30 Transaktionen über zusammen 91.051,13 US-Dollar ab, obwohl ihr die iranische Anschrift bekannt war. Ein Filtertreffer im Jahr 2016 wurde laut OFAC fälschlich als zulässige private Überweisung eingestuft. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 45.526 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (30 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 21.09.2023
Originalbetrag 31.867,9 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.09.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.09.2025 · Direktlink
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31.08.2023 ein britischer ZahlungsdienstleisterOFSI: Veröffentlichung eines Sanktionsverstoßes durch Zahlungsdienstleister statt Geldbuße – Barabhebung vom Konto einer von einer gelisteten Person kontrollierten Gesellschaft Sonstiges
Das Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) von HM Treasury veröffentlichte am 31. August 2023 einen Bericht über einen Sanktionsverstoß eines britischen Zahlungsdienstleisters, verhängte aber keine Geldbuße. Nach den Feststellungen von OFSI konnte am 30. Juni 2022, einen Tag nach der Listung, über eine Debitkarte eines Firmenkontos 250 Pfund in bar abgehoben werden, obwohl das Konto einer Gesellschaft gehörte, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer gelisteten Person stand. Das Konto selbst war nach einem Screening-Treffer eingeschränkt worden, die Karte jedoch nicht; laut OFSI sah die interne Richtlinie keine Kartensperre bei solchen Treffern vor, und am Wochenende stand kein Fachteam bereit, sodass die Karte erst am 4. Juli 2022 gesperrt wurde. OFSI wertete dies als Bereitstellung von Geldern an eine Gesellschaft im Eigentum oder unter der Kontrolle einer gelisteten Person. Das Unternehmen hatte den Vorfall selbst gemeldet und seine Abläufe angepasst; OFSI hielt eine Veröffentlichung statt einer Geldbuße für angemessen. Art der Maßnahme: Veröffentlichung eines Verstoßes durch OFSI statt Geldbuße (Disclosure nach s. 149(3) PACA 2017). Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Enthält Informationen des öffentlichen Sektors, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0 (https://www.nationalarchives.gov.uk/doc/open-government-licence/version/3/).
- Behörde / Gericht
- HM Treasury, Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, reg. 12; Veröffentlichung nach s. 149(3) Policing and Crime Act 2017
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 31.08.2023
- OFSI, Durchsetzung von Finanzsanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.08.2025 · Direktlink
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29.08.2023 ein US-IndustriekonzernOFAC: 9,62 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Industriekonzern wegen Verkaufs von Reflexfolie an eine Einrichtung der iranischen Polizei 8,9 Mio. €
Ein US-Industriekonzern aus Minnesota zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 9.618.477 US-Dollar für 54 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC verkaufte die Schweizer Tochter zwischen 2016 und 2018 wissentlich reflektierende Folie für Kfz-Kennzeichen über einen deutschen Wiederverkäufer an eine Einrichtung, die von den iranischen Polizeikräften kontrolliert wird; ein bei einer Auslandstochter beschäftigter US-Bürger war eng beteiligt. Solche Geschäfte waren von der damaligen Allgemeingenehmigung für Auslandstöchter ausdrücklich ausgenommen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 13.740.682 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 29.08.2023 unterzeichnet und am 21.09.2023 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204, 560.206, 560.215 (54 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 21.09.2023
Originalbetrag 9.618.477 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.08.2025 · Direktlink
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27.06.2023 ein US-BaustoffherstellerOFAC: 660.594 US-Dollar Vergleich mit US-Baustoffhersteller wegen Reexporten der VAE-Tochter in den Iran 603.227 €
Ein Baustoffhersteller aus New Jersey zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 660.594 US-Dollar für drei mutmaßliche Verstöße seiner Tochter in den Vereinigten Arabischen Emiraten gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC importierte die Tochter Baumaterialien aus den USA und exportierte sie wissentlich in den Iran weiter; dabei wurden die Konzernrichtlinie missachtet und Handelsdokumente gefälscht. Die Muttergesellschaft meldete den Fall nach eigener Prüfung. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 1.100.991 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 27.06.2023 unterzeichnet und am 16.08.2023 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.215 (drei mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 16.08.2023
Originalbetrag 660.594 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2025 · Direktlink
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20.06.2023 eine lettische BankLettische Bank: Krim-Zahlungen über US-Korrespondenzbanken 3,14 Mio. €
Ein Reederei-Kunde der lettischen Bank veranlasste 2015–2016 über das Online-Banking von einer IP-Adresse auf der Krim 386 Zahlungen über rund 3,3 Mio. USD an Empfänger auf der Krim, die über US-Korrespondenzbanken liefen. Trotz eines Warnhinweises einer US-Bank verließ sich die Bank auf falsche Kundenangaben und nutzte vorhandene IP-Daten nicht.
Hinweise von Korrespondenzbanken und IP-Standortdaten sind ernstzunehmende Warnsignale – beruhigende Kundenerklärungen ersetzen keine eigene Prüfung.
Warnsignale im Zahlungsverkehr (IP-Geolokation, Rückfragen von Korrespondenzbanken)
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- OFAC-Sanktionen gegen die Krim-Region (E.O. 13685)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 20.06.2023
Originalbetrag 3.430.900 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.06.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.06.2025 · Direktlink
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01.05.2023 eine frühere US-KryptohandelsplattformOFAC: 7,59 Mio. US-Dollar Vergleich mit früherer Kryptoplattform wegen Transaktionen von Kunden in Sanktionsgebieten 6,91 Mio. €
Eine frühere Krypto-Handelsplattform mit Sitz in Boston zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 7.591.630 US-Dollar für 65.942 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC konnten Kunden, die sich dem Anschein nach auf der Krim, in Kuba, im Iran, im Sudan und in Syrien befanden, zwischen Januar 2014 und November 2019 Handelsgeschäfte, Einzahlungen und Auszahlungen im Wert von zusammen 15.335.349 US-Dollar vornehmen, obwohl KYC-Angaben und IP-Adressen auf ihren Standort hinwiesen. Ein Sanktions-Compliance-Programm führte das Unternehmen erst 16 Monate nach dem Start ein, Bestandskunden wurden nicht nachgeprüft. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 99.237.000 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- E.O. 13685, Sec. 1(a)(iii) (Krim, 57.263); Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201 (3.784); Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (1.466); Sudanese Sanctions Regulations (aufgehoben), 31 C.F.R. § 538.205 (3.428); Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207 (1); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 01.05.2023
Originalbetrag 7.591.630 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.05.2025 · Direktlink
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19.04.2023 ein US-amerikanischer Festplattenhersteller und seine Gesellschaft in SingapurBIS: 300 Mio. USD gegen US-Festplattenhersteller wegen Lieferungen an chinesischen Konzern 274,4 Mio. €
Das Bureau of Industry and Security verhängte gegen einen US-amerikanischen Festplattenhersteller und seine internationale Hauptverwaltung in Singapur eine Zivilstrafe von 300 Mio. USD, zahlbar in 20 Quartalsraten zu je 15 Mio. USD. Der Hersteller hatte zwischen August 2020 und September 2021 in 429 Fällen rund 7,4 Mio. im Ausland gefertigte Festplatten im Wert von etwa 1,1 Mrd. USD ohne Genehmigung an Gesellschaften eines chinesischen Telekommunikationskonzerns auf der Entity List geliefert, obwohl diese unter die Foreign-Direct-Product-Regel fielen. Die Anordnung sieht außerdem drei Audits des Exportkontrollprogramms und eine für fünf Jahre ausgesetzte Denial Order vor.
Die Foreign-Direct-Product-Regel erfasst auch im Ausland gefertigte Produkte – Lieferketten müssen auf US-Technologie in der Fertigung geprüft werden.
Foreign-Direct-Product-Regel und Lieferungen an Unternehmen auf der Entity List
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Commerce, Bureau of Industry and Security (BIS)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- 15 C.F.R. § 764.2(a) (Export Administration Regulations); Export Control Reform Act of 2018 (50 U.S.C. §§ 4801–4852)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 19.04.2023
Originalbetrag 300.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.04.2025 · Direktlink
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19.04.2023 eine Tanker-Charterin und eine TankerreedereiTanker-Charterin bekennt sich schuldig: Iran-Öl für Revolutionsgarden 2,25 Mio. €
Die Bareboat-Charterin eines Tankers bekannte sich schuldig, sich verschworen zu haben, rund 980.000 Barrel iranisches Rohöl verdeckt für die Revolutionsgarden zu verkaufen und zu transportieren. Das Gericht verhängte drei Jahre Unternehmensbewährung und eine Geldstrafe von knapp 2,5 Mio. USD; die Betreibergesellschaft des Tankers schloss eine Vereinbarung über eine aufgeschobene Strafverfolgung, haftet gesamtschuldnerisch und musste die Ladung in die USA bringen.
Reedereien und Charterer haften strafrechtlich für Sanktionsumgehung bei Ladungen – Herkunft von Öl und Umladungen auf See müssen lückenlos geprüft werden.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice, National Security Division; U.S. District Court for the District of Columbia
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- International Emergency Economic Powers Act (IEEPA); Iran-Sanktionen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
Originalbetrag 2.457.467,9 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2023.
- U.S. Department of Justice, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.04.2025 · Direktlink
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17.04.2023 ein britischer TabakkonzernOFAC: 508,6 Mio. US-Dollar Vergleich mit Tabakkonzern wegen Tabakgeschäften mit Nordkorea 463,2 Mio. €
Ein Londoner Tabakkonzern zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 508.612.492 US-Dollar, den gesetzlichen Höchstbetrag, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen und die Sanktionen gegen Verbreiter von Massenvernichtungswaffen. Nach den Feststellungen von OFAC verabredete sich der Konzern, Tabakprodukte nach Nordkorea zu liefern und die Zahlungen dafür über das US-Finanzsystem abzuwickeln; zwischen 2009 und 2016 flossen so rund 251,6 Mio. US-Dollar. Zudem nahm die Singapurer Tochter über US-Banken Dollarzahlungen für Zigarettenverkäufe an die nordkoreanische Botschaft in Singapur entgegen. Dadurch verarbeiteten US-Banken Zahlungen, an denen gesperrte nordkoreanische Banken beteiligt waren. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein. Der Vergleich erging zeitgleich mit einer Einigung mit dem DOJ; 503.263.807 US-Dollar gelten durch die dortige Zahlung als beglichen, 5.348.685 US-Dollar gehen an das Finanzministerium. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Weapons of Mass Destruction Proliferators Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 544.205(b) (ein mutmaßlicher Verstoß); North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (15 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 25.04.2023
Originalbetrag 508.612.492 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.04.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.04.2025 · Direktlink
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06.04.2023 ein US-SoftwarekonzernOFAC: 2,98 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Softwarekonzern wegen Software- und Dienstexporten an gesperrte Personen und Sanktionsgebiete 2,73 Mio. €
Ein Softwarekonzern aus dem US-Bundesstaat Washington zahlt nach einem Vergleich mit OFAC für sich und ihre Töchter in Irland und Russland 2.980.265,86 US-Dollar für 1.339 mutmaßliche Verstöße gegen die Sanktionsprogramme zu Kuba, Iran, Syrien und Ukraine/Russland. Nach den Feststellungen von OFAC wurden Software und Dienstleistungen im Wert von rund 12,1 Mio. US-Dollar an gesperrte russische Unternehmen und Personen, Nutzer auf der Krim und in anderen Sanktionsgebieten geliefert, weil die Prüfverfahren verbotene Parteien und Namensvarianten nicht zuverlässig erkannten. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und würdigte umfangreiche Abhilfemaßnahmen; die Basisbuße lag bei 5.960.531,72 US-Dollar. Zeitgleich einigte sich das Unternehmen mit dem Bureau of Industry and Security über 624.013 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201(b)(2) (54); Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204, 560.206(a)(2) (30); Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207 (3); Ukraine-/Russia-Related Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 589.207 (1.252); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 06.04.2023
Originalbetrag 2.980.265,86 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.04.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.04.2025 · Direktlink
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31.03.2023 ein US-Zahlungs- und HandelsplattformbetreiberOFAC: 72.230,32 US-Dollar Vergleich mit Plattformbetreiber wegen Transaktionen für Kunden in Iran, Kuba und Venezuela 66.419 €
Ein Zahlungs- und Handelsplattformbetreiber aus Kalifornien zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 72.230,32 US-Dollar für mutmaßliche Verstöße gegen die Sanktionen gegen Iran, Kuba und Venezuela. Nach den Feststellungen von OFAC wickelten das Unternehmen oder verbundene Gesellschaften zwischen März 2017 und Mai 2022 152 Transaktionen über zusammen 180.575,80 US-Dollar ab, und zwar für Kunden, die bei der Kontoeröffnung selbst einen Standort im Iran oder in Kuba angegeben hatten, und für Beschäftigte der venezolanischen Regierung. Die dafür erhobenen Angaben wurden nicht für die Sanktionsprüfung genutzt. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 90.288,90 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.204, 560.206, 560.215; Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; E.O. 13884 und Venezuela Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 591.201; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 31.03.2023
Originalbetrag 72.230,32 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.03.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.03.2025 · Direktlink
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24.03.2023 eine US-BankholdingFederal Reserve: 67,8 Mio. USD gegen eine Bankholding wegen Sanktionsrisiko-Aufsicht 63,1 Mio. €
Das Board of Governors of the Federal Reserve System verhängte gegen eine US-Bankholding eine Civil Money Penalty von 67.762.500 USD. Die Tochterbank der Holding hatte einer ausländischen Bank von 2008 bis 2015 eine Handelsfinanzierungsplattform bereitgestellt, über die rund 532 Mio. USD an Transaktionen mit Beteiligten in sanktionierten Jurisdiktionen liefen. Dass das konzernweite Risikomanagement der Holding dieses Risiko nicht erkannte, wertete die Fed als unsichere Geschäftspraxis; OFAC verhängte parallel eine eigene Strafe gegen die Bank.
Auch Software- und Plattformdienste für andere Banken gehören in die konzernweite Sanktions-Risikoanalyse.
Sanktionsrisiken bei Software- und Plattformdiensten für Drittbanken
- Behörde / Gericht
- Board of Governors of the Federal Reserve System
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Section 8(i)(2)(B) Federal Deposit Insurance Act (12 U.S.C. § 1818(i)(2)(B))
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Die Bank erkannte das Problem 2015 selbst, stellte es ab, meldete es den Behörden, behob die Verstöße und kooperierte umfassend.
- Veröffentlicht
- 30.03.2023
Originalbetrag 67.762.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.03.2023.
- Board of Governors of the Federal Reserve System, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.03.2025 · Direktlink
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22.03.2023 eine US-GroßbankOFAC: 30 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Großbank wegen einer Handelsfinanzierungsplattform für Geschäfte mit Sanktionsstaaten 27,8 Mio. €
Eine US-Großbank zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 30.000.000 US-Dollar für 124 mutmaßliche Verstöße gegen drei Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC stellten die Bank und ihre Vorgängerin einer europäischen Bank von 2008 bis 2015 eine eigens angepasste Softwareplattform für Handelsfinanzierungen bereit, mit der diese Bank zwischen Dezember 2010 und Dezember 2015 Geschäfte über rund 532 Mio. US-Dollar mit Bezug zu Iran, Sudan und Syrien abwickelte. Trotz interner Hinweise wurde die Nutzung sieben Jahre lang nicht erkannt oder gestoppt. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als schwerwiegend, aber freiwillig offengelegt ein und hielt fest, dass kein systemisches Versagen des übrigen Compliance-Programms vorlag; die Basisbuße lag bei 533.369.211 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung wurde von OFAC am 22.03.2023 unterzeichnet und am 30.03.2023 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.208; Sudanese Sanctions Regulations (aufgehoben), 31 C.F.R. § 538.206; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.210; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 30.03.2023
Originalbetrag 30.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.03.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.03.2025 · Direktlink
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01.03.2023 ein indischer TabakherstellerOFAC: 332.500 US-Dollar Vergleich mit indischem Tabakhersteller wegen Tabakexporten nach Nordkorea 311.213 €
Ein indischer Tabakhersteller aus Mumbai zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 332.500 US-Dollar für fünf mutmaßliche Verstöße gegen die Nordkorea-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC lieferte das Unternehmen 2017 über Zwischenhändler Tabak indirekt nach Nordkorea und ließ sich die Zahlungen über Vermittler in Drittstaaten in US-Dollar überweisen. Dadurch wurde der Bezug zu Nordkorea verschleiert und US-Banken wickelten die Zahlungen ab. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 475.000 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.212 (Veranlassung von Verstößen gegen §§ 510.206, 510.211 durch US-Banken; fünf mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 01.03.2023
Originalbetrag 332.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.03.2023.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2025 · Direktlink
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24.02.2023 ein US-amerikanischer Hersteller von 3D-DruckernDDTC: 20 Mio. USD gegen US-Hersteller von 3D-Druckern wegen Weitergabe technischer Daten 18,9 Mio. €
Das DDTC schloss mit einem US-amerikanischen Hersteller von 3D-Druckern einen Vergleich über eine Zivilstrafe von 20 Mio. USD wegen ungenehmigter Ausfuhren und Weitergaben technischer Daten in verschiedene Länder, darunter ein nach ITAR gesperrtes Land, sowie mangelhafter ITAR-Aufzeichnungen. 10 Mio. USD werden für genehmigte Compliance-Maßnahmen ausgesetzt, 10 Mio. USD sind in drei Raten zu zahlen. Das Bureau of Industry and Security verhängte wenige Tage später eine gesonderte Strafe wegen Verstößen gegen die Export Administration Regulations.
Wer technische Daten digital mit Standorten und Partnern teilt, muss vor jeder Weitergabe die Exportkontrolle prüfen und dokumentieren.
Weitergabe technischer Daten und ITAR-Aufzeichnungspflichten
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of State, Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Exportkontrolle und Dual-Use
- Rechtsgrundlage
- Arms Export Control Act § 38 (22 U.S.C. § 2778); ITAR, 22 C.F.R. Parts 120–130, insbesondere Part 127 und § 128.11
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Die Vorwürfe beruhen auf Sachverhalten, die das Unternehmen dem DDTC selbst offengelegt hatte.
Originalbetrag 20.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.02.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.02.2025 · Direktlink
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30.12.2022 ein dänischer Hersteller von Kälte- und KlimatechnikOFAC: 4,38 Mio. US-Dollar Vergleich mit dänischem Hersteller wegen Zahlungen aus Iran, Syrien und Sudan über ein US-Bankkonto 4,11 Mio. €
Ein dänischer Hersteller von Kälte- und Klimatechnik zahlt nach einem Vergleich mit dem Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums 4.379.810 US-Dollar für 225 mutmaßliche Verstöße gegen die Iran-, Syrien- und Sudan-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC wies die Tochter in den Vereinigten Arabischen Emiraten zwischen November 2013 und August 2017 Kunden in diesen Ländern an, über Drittzahler auf ihr Konto bei der VAE-Filiale eines US-Finanzinstituts zu zahlen, und leistete von dort auch Zahlungen in den Iran und nach Syrien; insgesamt ging es um rund 16,96 Mio. US-Dollar. Die Drittzahler verschleierten Absender und Empfänger, sodass die Filter der Bank nicht griffen. OFAC stufte den Fall als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 21.899.050 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- IEEPA, 50 U.S.C. §§ 1701-1705; Iranian Transactions and Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 560), Syrian Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 542), Sudanese Sanctions Regulations (31 C.F.R. part 538); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 30.12.2022
Originalbetrag 4.379.810 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.12.2022.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.12.2024 · Direktlink
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28.11.2022 eine US-KryptobörseOFAC: 362.158,70 US-Dollar Vergleich mit US-Kryptobörse wegen Transaktionen von Nutzern im Iran 346.133 €
Eine US-Kryptobörse zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 362.158,70 US-Dollar und investiert zusätzlich 100.000 US-Dollar in Sanktions-Compliance. Nach den Feststellungen von OFAC wickelte das Unternehmen zwischen Oktober 2015 und Juni 2019 826 Transaktionen über rund 1,68 Mio. US-Dollar für Nutzer ab, die sich dem Anschein nach im Iran befanden. Das Unternehmen prüfte IP-Adressen zwar bei der Kontoeröffnung, sperrte sie aber nicht bei laufenden Transaktionen. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße betrug 840.288,55 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204 (826 mutmaßliche Verstöße); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 28.11.2022
Originalbetrag 362.158,7 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.11.2022.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.11.2024 · Direktlink
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02.11.2022 ein US-KosmetikunternehmenOFAC: 3,33 Mio. US-Dollar Vergleich mit Kosmetikunternehmen wegen jahrelanger Exporte in den Iran 3,37 Mio. €
Ein Kosmetikunternehmen aus Kalifornien zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 3.334.286 US-Dollar wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Iran-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC beteiligte sich das Unternehmen über rund acht Jahre bis 2018 an einer Verabredung mit einem iranischen und einem emiratischen Vertriebspartner, Produkte und Dienstleistungen aus den USA ohne Genehmigung in den Iran zu liefern; es ging um mindestens 62 Exporte im Wert von rund 11,1 Mio. US-Dollar. OFAC stufte den mutmaßlichen Verstoß als schwerwiegend, aber nach einem Eigentümerwechsel freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 11.114.287 US-Dollar. Die Vergleichsvereinbarung mit dem Unternehmen wurde von OFAC am 02.11.2022 unterzeichnet und am 17.05.2023 veröffentlicht. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. part 560, insbesondere § 560.203(b) (Verabredung zur Umgehung); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.05.2023
Originalbetrag 3.334.286 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.11.2022.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2024 · Direktlink
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18.10.2022 ein internationales Finanzinstitut in Puerto RicoOFAC: Verstoßfeststellung (Finding of Violation) ohne Geldbuße gegen Finanzinstitut in Puerto Rico wegen gesperrter Vermögenswerte Sonstiges
OFAC erließ gegen ein internationales Finanzinstitut in Puerto Rico eine förmliche Feststellung eines Verstoßes (Finding of Violation) anstelle einer Geldbuße. Nach den Feststellungen von OFAC nahm die Bank ohne die erforderliche OFAC-Lizenz drei Transaktionen über zusammen 50.271,29 US-Dollar mit gesperrtem Vermögen einer auf der SDN-Liste geführten Person vor, darunter die Einlösung von Wertpapieren und eine automatische Belastung eines gesperrten Kontos. Außerdem bewahrte sie die Unterlagen zum gesperrten Vermögen nicht vollständig auf und meldete es OFAC in ihren Jahresberichten fehlerhaft. OFAC wertete als erschwerend, dass in der Bank bekannt war, dass eine OFAC-Lizenz nötig war. Als mildernd wertete OFAC unter anderem die freiwillige Selbstanzeige der Bank und ihre Abhilfemaßnahmen. Art der Maßnahme: Verstoßfeststellung (Finding of Violation), keine Geldbuße. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Venezuela Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 591.202; Reporting, Procedures and Penalties Regulations, 31 C.F.R. §§ 501.601, 501.603(b)(ii); Finding of Violation nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.10.2022
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2024 · Direktlink
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11.10.2022 eine US-KryptobörseOFAC: 24,28 Mio. US-Dollar Vergleich mit US-Kryptobörse wegen Handels von Nutzern in sanktionierten Regionen 25 Mio. €
Eine Kryptobörse aus dem US-Bundesstaat Washington zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 24.280.829,20 US-Dollar für 116.421 mutmaßliche Verstöße gegen mehrere Sanktionsprogramme. Nach den Feststellungen von OFAC konnten Nutzer, die sich dem Anschein nach auf der Krim, in Kuba, im Iran, im Sudan und in Syrien befanden, zwischen März 2014 und Dezember 2017 über 1.730 Konten virtuelle Währungsgeschäfte von rund 263,45 Mio. US-Dollar abwickeln. Obwohl IP- und Adressdaten vorlagen, prüfte das Unternehmen diese bis Oktober 2017 nicht auf sanktionierte Gebiete. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und nicht freiwillig offengelegt ein; die Basisbuße lag bei 485.616.584 US-Dollar. Der Vergleich ist Teil einer Gesamteinigung mit FinCEN. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- E.O. 13685, Sec. 1(a)(iii) (Krim); Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Sudanese Sanctions Regulations (aufgehoben), 31 C.F.R. § 538.205; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 11.10.2022
Originalbetrag 24.280.829,2 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.10.2022.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.10.2024 · Direktlink
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30.09.2022 ein US-Anbieter elektronischer Prämien und GutscheineOFAC: 116.048,60 US-Dollar Vergleich mit Prämienanbieter wegen Prämienversands in sanktionierte Länder 119.049 €
Ein Anbieter elektronischer Prämien und Gutscheine aus Seattle zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 116.048,60 US-Dollar. Nach den Feststellungen von OFAC verschickte das Unternehmen wegen mangelhafter Standortprüfung mindestens 27.720 Wertgutscheine an Empfänger, deren IP- oder E-Mail-Adressen auf Kuba, den Iran, Syrien, Nordkorea und die Krim hinwiesen. Aufgefallen war dies 2021, als ein Kunde Länderendungen sanktionierter Staaten in Empfängeradressen bemerkte. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als nicht schwerwiegend und freiwillig offengelegt ein und berücksichtigte Kooperation und Abhilfemaßnahmen wie Geoblocking; die Basisbuße lag bei 193.414,33 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; North Korea Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 510.206; E.O. 13685 (Krim); Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 30.09.2022
Originalbetrag 116.048,6 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2022.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.09.2024 · Direktlink
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26.09.2022 eine Schweizer PrivatbankOFAC: 720.258 US-Dollar Vergleich mit Schweizer Bank wegen US-Dollar-Geschäften für Kunden in Sanktionsgebieten 746.691 €
Eine Schweizer Bank zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 720.258 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Kuba-, Ukraine/Krim-, Iran-, Sudan- und Syrien-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC führte die Bank von April 2013 bis April 2016 US-Dollar-Konten für 17 Privatkunden in diesen Gebieten und wickelte für sie 240 Wertpapierkäufe über rund 2,05 Mio. US-Dollar über US-Broker sowie 33 Zahlungen über rund 1,03 Mio. US-Dollar über US-Korrespondenzbanken ab, obwohl die Wohnadressen aus den KYC-Unterlagen bekannt waren. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als freiwillig offengelegt und nicht schwerwiegend ein; die Basisbuße lag bei 1.108.090 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; E.O. 13685, Sec. 1(a)(iii) (Krim); Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.203, 560.204; Sudanese Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 538.205; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 26.09.2022
Originalbetrag 720.258 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2022.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2024 · Direktlink
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26.09.2022 eine monegassische PrivatbankOFAC: 401.039 US-Dollar Vergleich mit monegassischer Bank wegen US-Dollar-Geschäften für Kunden in Sanktionsstaaten 415.757 €
Eine monegassische Bank zahlt nach einem Vergleich mit OFAC 401.039 US-Dollar wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Kuba-, Iran- und Syrien-Sanktionen. Nach den Feststellungen von OFAC führte die Bank von Dezember 2011 bis Juli 2016 US-Dollar-Konten für elf Privatkunden mit Wohnsitz in diesen Ländern und wickelte für sie 410 Wertpapierkäufe über rund 966.000 US-Dollar über US-Broker sowie 16 Zahlungen über rund 267.000 US-Dollar über US-Korrespondenzbanken ab, obwohl die Wohnadressen aus den KYC-Unterlagen bekannt waren. OFAC stufte die mutmaßlichen Verstöße als freiwillig offengelegt und nicht schwerwiegend ein; die Basisbuße lag bei 616.983 US-Dollar. Zusammenfassung in eigenen Worten.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control (OFAC)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Cuban Assets Control Regulations, 31 C.F.R. § 515.201; Iranian Transactions and Sanctions Regulations, 31 C.F.R. §§ 560.203, 560.204; Syrian Sanctions Regulations, 31 C.F.R. § 542.207; Vergleich nach den Economic Sanctions Enforcement Guidelines, 31 C.F.R. part 501, app. A
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 26.09.2022
Originalbetrag 401.039 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2022.
- OFAC, Civil Penalties and Enforcement Information (Übersicht) (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.09.2024 · Direktlink