Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 880.000 € |
| Q4 2024 | 1 | — |
| Q1 2025 | 1 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 1 | 5 Mio. € |
| Q4 2025 | 1 | — |
| Q1 2026 | 2 | 20,1 Mio. € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
7 Fälle
02.03.2026 Autohandel aus dem Landkreis Miltenberg (Inhaber Andreas M.)Sechs Jahre Haft für Autohändler: 111 Luxusfahrzeuge trotz Embargo nach Russland 20 Mio. €
Ein auf gepanzerte und Luxusfahrzeuge spezialisierter Autohändler vom bayerischen Untermain brachte 111 Fahrzeuge im Wert von fast 20 Mio. Euro nach Russland, weitere rund 400 Fahrzeuge waren geplant. Das Landgericht Würzburg verurteilte den Inhaber zu sechs Jahren Haft, die frühere Prokuristin zu zwei Jahren auf Bewährung, und ordnete die Einziehung von rund 20 Mio. Euro an; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Luxusgüter-Verbote gegen Russland werden mit langen Haftstrafen und Vermögenseinziehung durchgesetzt; auch Prokuristen haften persönlich.
- Behörde / Gericht
- Landgericht Würzburg (Wirtschaftsstrafkammer); Ermittlungen Zollfahndungsamt Essen und Staatsanwaltschaft Würzburg
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Russland-Embargoverordnung (EU) Nr. 833/2014 (gewerbsmäßig)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Inhaber (Andreas M.) sechs Jahre Freiheitsstrafe; ehemalige Prokuristin (Inna W.) zwei Jahre auf Bewährung.
- Veröffentlicht
- 02.03.2026
- Zollfahndungsamt Essen: Sechs Jahre Haft für Embargoverstoß mit Luxusautos (02.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.03.2026 Antidumpingzoll umgangen: Bewährung und Geldstrafe für Import von Friseur-Alufolie 100.000 €
Ein deutsches Importunternehmen deklarierte in China hergestellte Aluminiumfolie für Friseure als Ware mit Ursprung Myanmar, um Antidumpingzölle zu umgehen; eine eigens gegründete Firma in Myanmar nahm nur eine Minimalbearbeitung vor, die den Ursprung nicht änderte. Hinterzogen wurden rund 610.000 Euro, dazu rund 140.000 Euro aus sieben Direktverkäufen an ahnungslose deutsche Kunden. Der verantwortliche chinesische Staatsangehörige erhielt ein Jahr und acht Monate auf Bewährung und 100.000 Euro Geldstrafe; eingezogen wurden über 321.000 Euro, das Verfahren gegen einen zweiten Beschuldigten wurde gegen Geldauflage eingestellt.
Ursprungsangaben für Metallwaren mit Antidumpingzoll müssen belastbar sein – minimale Bearbeitung in einem Drittland ändert den Ursprung nicht.
Warenursprung und Ursprungsnachweise bei antidumpingbelasteten Waren
- Behörde / Gericht
- Gericht in Krefeld (Krefeld District Court); Anklage: Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) Köln; Ermittlungen Zollfahndungsamt Essen
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- Hinterziehung von EU-Antidumpingzöllen (Einfuhrabgaben) auf Aluminiumfolie aus China; Ursprungsregeln des EU-Zollrechts
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 31.03.2026
- EPPO: Germany – Conviction in EPPO case on evasion of anti-dumping duties on aluminium foil imports (31.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.11.2025 Ex-Geschäftsführer in U-Haft: Werkzeugmaschinen über Drittländer nach Russland Anordnung
Ein 55-jähriger ehemaliger Geschäftsführer aus dem Raum Tübingen soll von Oktober 2023 bis Dezember 2024 fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Mio. Euro über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert haben. Das Amtsgericht Stuttgart erließ Haftbefehl und einen Vermögensarrest über rund 1,5 Mio. Euro; durchsucht wurde u. a. eine Spedition in Duisburg. Die Ermittlungen dauern an (Datum = Pressemitteilung).
Werkzeugmaschinen gehören zu den Kernzielen der Russland-Sanktionen; auch Speditionen geraten bei Umwegsendungen in den Fokus der Zollfahndung.
Umgehung über Drittländer erkennen (Spedition, Vertrieb)
- Behörde / Gericht
- Amtsgericht Stuttgart (Haftbefehl, Vermögensarrest); Staatsanwaltschaft Stuttgart; Zollfahndungsamt Stuttgart
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Haftung von Führungskräften
- Ehemaliger Geschäftsführer in Untersuchungshaft.
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
- Zollfahndungsamt Stuttgart: Zoll deckt unerlaubte Ausfuhren von Werkzeugmaschinen nach Russland auf (19.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.07.2025 Freies Autohaus aus Lohra (Inhaber nicht genannt)Fünf Jahre Haft für Schmuggel von 71 Luxusautos nach Russland 5 Mio. €
Der Verantwortliche eines freien Autohauses verkaufte 71 Luxusfahrzeuge mit einem Warenwert von rund 5 Mio. Euro nach Russland und täuschte dabei rechtmäßige Ausfuhren in Drittländer vor. Das Landgericht Marburg verhängte fünf Jahre Freiheitsstrafe und die Einziehung von rund 5 Mio. Euro; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vorgetäuschte Ausfuhren in Drittländer fliegen über Zolldaten und Zahlungsflüsse auf – die Einziehung trifft den gesamten Warenwert.
- Behörde / Gericht
- Landgericht Marburg; Ermittlungen Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und Zollfahndungsamt Essen
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Luxusgüterverbot)
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Verantwortlicher des Autohauses persönlich zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- Veröffentlicht
- 11.07.2025
- Zollfahndungsamt Essen: Fünf Jahre Haft für Embargoverstöße mit Luxusautos (11.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.02.2025 Zollfahndung: Maschinenbauer soll indischen Stahl als britisch deklariert haben Vorfall
Ein Maschinenbauunternehmen aus dem Rhein-Neckar-Kreis soll ab März 2021 bei über 100 Zollabfertigungen Stahlerzeugnisse im Wert von über 2,9 Mio. Euro als britischen Ursprungs angemeldet haben, obwohl der Stahl aus Indien stammte und nur über Großbritannien eingeführt wurde; korrekt wären 25 % höhere Einfuhrabgaben fällig gewesen. Im Dezember 2024 wurden Geschäftsräume in Deutschland und beim britischen Verkäufer durchsucht; der Schaden wird auf mehrere Hunderttausend Euro geschätzt.
Bei Stahl bestimmt der tatsächliche Ursprung die Zollbelastung – Lieferantenerklärungen von Zwischenhändlern müssen plausibilisiert werden.
Präferenz- und Ursprungsregeln beim Stahleinkauf über Zwischenhändler
- Behörde / Gericht
- Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Zoll
- Rechtsgrundlage
- Verdacht der Steuerhinterziehung (Einfuhrabgaben nach EU-Zollrecht, falsche Ursprungsangaben)
- Maßnahme
- Vorfall ohne bekannte Maßnahme
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Veröffentlicht
- 03.02.2025
- Zollfahndungsamt Stuttgart: Verdacht der Steuerhinterziehung bei der Einfuhr von Stahl (03.02.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.11.2024 Sieben Jahre Haft: Werkzeugmaschinen für Scharfschützengewehre an russischen Waffenhersteller Freiheitsstrafe
Der 56-jährige Geschäftsführer eines baden-württembergischen Werkzeugmaschinenunternehmens und einer Schweizer Holding lieferte 2015 trotz des Russland-Embargos sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör an einen russischen Waffenhersteller für die Serienfertigung von Scharfschützengewehren und verschleierte Empfänger und Verwendungszweck. Das OLG verhängte sieben Jahre Gesamtfreiheitsstrafe; eingezogen wurden rund 3 Mio. Euro bei der Holding und 2,1 Mio. Euro beim Angeklagten (davon 674.000 Euro gesamtschuldnerisch). Nicht rechtskräftig.
Embargoverstöße mit Rüstungsbezug werden als Staatsschutzsachen verfolgt – auch Jahre später und mit Einziehung bei ausländischen Holdings.
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Stuttgart, 2. Strafsenat (Az. 2 St 3 BJs 48/22)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- §§ 17, 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Beschluss 2014/512/GASP und Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer persönlich zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- Veröffentlicht
- 07.11.2024
- OLG Stuttgart, 2. Strafsenat: Angeklagter wegen vier Verstößen gegen das AWG i. V. m. dem Russland-Embargo zu 7 Jahren verurteilt (07.11.2024) Pressemitteilung eines Gerichts
- Generalbundesanwalt: Anklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz erhoben (13.11.2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.07.2024 Elektronik für Orlan-10-Drohnen: 6 Jahre 9 Monate Haft für Saarländer Händler 880.000 €
Ein 59-jähriger Deutsch-Russe lieferte von Januar 2020 bis Mai 2023 in 54 Fällen über 120.000 Elektronikbauteile an russische Rüstungshersteller, u. a. für die Aufklärungsdrohne Orlan 10, und gab nach Februar 2022 Scheinempfänger in Hongkong und Kirgisistan an. Das OLG Stuttgart verurteilte ihn zu sechs Jahren und neun Monaten, eine Mitangeklagte zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung, und ordnete die Einziehung von 880.000 Euro an.
Elektronikhändler müssen Endverwender prüfen: Standardbauteile landen in russischen Drohnen, und Scheinempfänger in Drittländern schützen nicht vor Strafe.
- Behörde / Gericht
- Oberlandesgericht Stuttgart, 7. Strafsenat (Az. 7 St 3 BJs 119/23)
- Rechtsgebiet
- Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
- Rechtsgrundlage
- § 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer zweier Handelsunternehmen persönlich zu Haftstrafe verurteilt.
- Veröffentlicht
- 17.07.2024
- OLG Stuttgart, 7. Strafsenat: Zwei Angeklagte wegen Lieferung von Elektronikbauteilen für militärisches Gerät nach Russland verurteilt (17.07.2024) Pressemitteilung eines Gerichts
- Generalbundesanwalt: Anklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz erhoben (05.03.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink