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Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
—Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
—Größter Einzelfall
—Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Land
  1. Deutschland — 0 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Unterthema
  1. Verstöße gegen Sanktionen und Embargos — 0 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen

Keine Fälle für diese Auswahl.

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20251—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

19.11.2025 Ex-Geschäftsführer in U-Haft: Werkzeugmaschinen über Drittländer nach Russland DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Anordnung

Ein 55-jähriger ehemaliger Geschäftsführer aus dem Raum Tübingen soll von Oktober 2023 bis Dezember 2024 fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Mio. Euro über verschiedene Drittländer nach Russland geliefert haben. Das Amtsgericht Stuttgart erließ Haftbefehl und einen Vermögensarrest über rund 1,5 Mio. Euro; durchsucht wurde u. a. eine Spedition in Duisburg. Die Ermittlungen dauern an (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werkzeugmaschinen gehören zu den Kernzielen der Russland-Sanktionen; auch Speditionen geraten bei Umwegsendungen in den Fokus der Zollfahndung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgehung über Drittländer erkennen (Spedition, Vertrieb)

Behörde / Gericht
Amtsgericht Stuttgart (Haftbefehl, Vermögensarrest); Staatsanwaltschaft Stuttgart; Zollfahndungsamt Stuttgart
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Haftung von Führungskräften
Ehemaliger Geschäftsführer in Untersuchungshaft.
Veröffentlicht
19.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.11.2024 Sieben Jahre Haft: Werkzeugmaschinen für Scharfschützengewehre an russischen Waffenhersteller DeutschlandVerstöße gegen Sanktionen und Embargos Freiheitsstrafe

Der 56-jährige Geschäftsführer eines baden-württembergischen Werkzeugmaschinenunternehmens und einer Schweizer Holding lieferte 2015 trotz des Russland-Embargos sechs Werkzeugmaschinen samt Zubehör an einen russischen Waffenhersteller für die Serienfertigung von Scharfschützengewehren und verschleierte Empfänger und Verwendungszweck. Das OLG verhängte sieben Jahre Gesamtfreiheitsstrafe; eingezogen wurden rund 3 Mio. Euro bei der Holding und 2,1 Mio. Euro beim Angeklagten (davon 674.000 Euro gesamtschuldnerisch). Nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Embargoverstöße mit Rüstungsbezug werden als Staatsschutzsachen verfolgt – auch Jahre später und mit Einziehung bei ausländischen Holdings.

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Stuttgart, 2. Strafsenat (Az. 2 St 3 BJs 48/22)
Rechtsgebiet
Sanktionen und Exportkontrolle · Verstöße gegen Sanktionen und Embargos
Rechtsgrundlage
§§ 17, 18 Außenwirtschaftsgesetz i. V. m. Beschluss 2014/512/GASP und Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Maßnahme
Freiheitsstrafe
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Industrie und Maschinenbau
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer persönlich zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Veröffentlicht
07.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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