Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 518.909 € 100 % · 2 Fälle
- Anordnung – 0 % · 9 Fälle
- Sonstiges – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 4 | – |
| 2024 | 7 | 518.909 € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 1 | – |
12 Fälle
25.06.2026 TotalEnergiesTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies muss Scope-3-Emissionen in Vigilanzplan aufnehmen Anordnung
Auf Klage von Notre Affaire à Tous, Sherpa, ZEA, France Nature Environnement und der Stadt Paris entschied das Gericht, dass Klimarisiken unter das französische Sorgfaltspflichtengesetz fallen und Scope-3-Emissionen zur Tätigkeit des Öl- und Gaskonzerns gehören. Der Vigilanzplan ohne Scope 3 sei unvollständig; TotalEnergies muss ihn binnen sechs Monaten vorläufig vollstreckbar ergänzen, die Umsetzung wird im Januar 2027 gerichtlich überprüft.
Risikoanalysen nach Sorgfaltspflichtengesetzen müssen auch Klimafolgen der verkauften Produkte (Scope 3) abdecken.
- Behörde / Gericht
- Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Art. L.225-102-1 und L.225-102-2 Code de commerce (Loi n° 2017-399, devoir de vigilance); Art. 1252 Code civil
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Communiqué de presse – Jugement du 25 juin 2026, 34ème chambre Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.11.2024 Niederländische Jachtwerft (anonymisiert)OM: 150.000 Euro gegen niederländische Jachtwerft wegen Teakholz aus Myanmar (EUTR) 150.000 €
Das Openbaar Ministerie erledigte ein Verfahren gegen eine niederländische Jachtwerft, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, mit einem Strafbefehl über 150.000 Euro, weil sie 2022 Möbel und Ausbauholz aus Myanmar-Teak von einem türkischen Holzverarbeiter bezog und als Erstinverkehrbringerin in der EU die Sorgfaltspflichten der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) nicht erfüllte; die legale Herkunft des Holzes ließ sich nicht mehr feststellen. Für das Decksholz der Superjacht war der Werft dagegen nichts vorzuwerfen, weil ein deutscher Händler es in Verkehr gebracht hatte; die Informationen gingen an die deutschen Behörden. Das OM berücksichtigte, dass die Werft den Verstoß einräumte und kein Myanmar-Teak mehr verwendet.
Wer Holzprodukte aus Drittstaaten direkt importiert, wird selbst sorgfaltspflichtiger Marktteilnehmer und muss die legale Herkunft vor dem Kauf belegen können.
Sorgfaltspflichten beim Import von Holzprodukten aus Drittstaaten
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), Sorgfaltspflichten des Marktteilnehmers; Strafbefehl des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis des Verstoßes; vollständiger Verzicht auf Myanmar-Teak.
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- OM: OM treft schikking met Nederlandse jachtbouwer voor gebruik van fout hout Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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22.11.2024 Sunseeker International LimitedSunseeker: 240.000 GBP Strafe und Einziehung wegen Myanmar-Teak ohne Sorgfaltsprüfung 368.909 €
Der Yachtbauer importierte zwischen April 2021 und Juli 2022 elf Lieferungen Holz aus der EU, darunter Teak aus Myanmar, ohne nachweisen zu können, dass das Risiko illegalen Einschlags vernachlässigbar war; sein Sorgfaltssystem wurde nicht gepflegt und Unterlagen fehlten. Nach Schuldbekenntnis verhängte das Crown Court eine Geldstrafe von 240.000 GBP und eine Einziehung von 66.950,64 GBP (zusätzlich Kosten von 51.619,96 GBP).
Für Hölzer aus Hochrisikoländern wie Myanmar lässt sich das Risiko praktisch nicht auf ein vernachlässigbares Maß senken – Einkauf und Konstruktion sollten auf Alternativen ausweichen.
Sorgfaltsprüfung bei Risikohölzern (Myanmar-Teak)
- Behörde / Gericht
- Bournemouth Crown Court (Anklage: Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulations 4(b), 4(c), 4(d)/4(e); Proceeds of Crime Act 2002
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
Originalbetrag 306.950,64 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2024.
- OPSS enforcement actions 1 October 2024 to 31 March 2025 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.06.2024 ein britischer MöbelhändlerBritischer Möbelhändler: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Möbel aus vietnamesischem Kautschukholz aus Malaysia in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.06.2026 · Direktlink
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06.06.2024 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Kiefernsperrholz aus Russland in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink
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04.06.2024 ein britischer MöbelhändlerBritischer Möbelhändler: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Holzmöbel aus Vietnam in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.06.2026 · Direktlink
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30.05.2024 eine Einkaufsgesellschaft eines großen internationalen MöbelhändlersEinkaufsgesellschaft: Möbel beschlagnahmt – Holzherkunft nicht ausreichend geprüft Sonstiges
Das OPSS beschlagnahmte im April 2024 Möbel mehrerer Produktserien, weil die Einkaufsgesellschaft als Marktteilnehmer keine Sorgfaltsprüfung nachweisen konnte, die das Risiko illegalen Holzes ausreichend minderte. Nach einer zweiten Anordnung vom 30. Mai 2024 musste das Unternehmen die Ware an eine benannte Wohltätigkeitsorganisation spenden.
Auch große Händler mit eigenen Nachhaltigkeitsprogrammen müssen die Sorgfaltsprüfung je Produkt und Lieferung belegen können – sonst droht die Beschlagnahme der Ware.
Nachweis der Holzherkunft im Einkauf
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(a), Regulation 9 (Beschlagnahme)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.05.2026 · Direktlink
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29.05.2024 ein britischer MöbelhändlerBritischer Möbelhändler: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Möbel aus Vietnam in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.05.2026 · Direktlink
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24.10.2023 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Sperrholz aus China, Russland und der Türkei in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2025 · Direktlink
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08.08.2023 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Okoumé-Holz aus Gabun in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.08.2025 · Direktlink
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08.08.2023 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Sperrholz aus der Republik Kongo in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.08.2025 · Direktlink
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13.02.2023 ein britischer Holzimporteur der BaubrancheBritischer Holzimporteur: Abhilfeanordnung – Holzimport ohne Sorgfaltsprüfung Anordnung
Das Unternehmen brachte als Marktteilnehmer Sperrholz aus Malaysia in Verkehr, ohne eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, die das Risiko illegal geschlagenen Holzes in der Lieferkette auf ein vernachlässigbares Maß senkt. Das OPSS erließ eine Notice of Remedial Action nach Regulation 11 der Timber Regulations 2013.
Wer Holz oder Holzprodukte erstmals auf den Markt bringt, muss Herkunft und Legalität dokumentiert prüfen – auch bei Lieferungen aus Nachbarländern.
Sorgfaltsprüfung beim Holzeinkauf (Herkunft, Einschlagslegalität, Risikominderung)
- Behörde / Gericht
- Office for Product Safety and Standards (OPSS), Department for Business and Trade
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Timber and Timber Products (Placing on the Market) Regulations 2013, Regulation 4(b) (Sorgfaltspflicht nach Verordnung (EU) Nr. 995/2010 in der im UK fortgeltenden Fassung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- OPSS, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.02.2025 · Direktlink