Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 1 | 150.000 € |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 1 | – |
2 Fälle
25.06.2026 TotalEnergiesTribunal judiciaire de Paris: TotalEnergies muss Scope-3-Emissionen in Vigilanzplan aufnehmen Anordnung
Auf Klage von Notre Affaire à Tous, Sherpa, ZEA, France Nature Environnement und der Stadt Paris entschied das Gericht, dass Klimarisiken unter das französische Sorgfaltspflichtengesetz fallen und Scope-3-Emissionen zur Tätigkeit des Öl- und Gaskonzerns gehören. Der Vigilanzplan ohne Scope 3 sei unvollständig; TotalEnergies muss ihn binnen sechs Monaten vorläufig vollstreckbar ergänzen, die Umsetzung wird im Januar 2027 gerichtlich überprüft.
Risikoanalysen nach Sorgfaltspflichtengesetzen müssen auch Klimafolgen der verkauften Produkte (Scope 3) abdecken.
- Behörde / Gericht
- Tribunal judiciaire de Paris (34. Kammer)
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Art. L.225-102-1 und L.225-102-2 Code de commerce (Loi n° 2017-399, devoir de vigilance); Art. 1252 Code civil
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Communiqué de presse – Jugement du 25 juin 2026, 34ème chambre Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.11.2024 Niederländische Jachtwerft (anonymisiert)OM: 150.000 Euro gegen niederländische Jachtwerft wegen Teakholz aus Myanmar (EUTR) 150.000 €
Das Openbaar Ministerie erledigte ein Verfahren gegen eine niederländische Jachtwerft, die in der Mitteilung nicht namentlich genannt wird, mit einem Strafbefehl über 150.000 Euro, weil sie 2022 Möbel und Ausbauholz aus Myanmar-Teak von einem türkischen Holzverarbeiter bezog und als Erstinverkehrbringerin in der EU die Sorgfaltspflichten der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) nicht erfüllte; die legale Herkunft des Holzes ließ sich nicht mehr feststellen. Für das Decksholz der Superjacht war der Werft dagegen nichts vorzuwerfen, weil ein deutscher Händler es in Verkehr gebracht hatte; die Informationen gingen an die deutschen Behörden. Das OM berücksichtigte, dass die Werft den Verstoß einräumte und kein Myanmar-Teak mehr verwendet.
Wer Holzprodukte aus Drittstaaten direkt importiert, wird selbst sorgfaltspflichtiger Marktteilnehmer und muss die legale Herkunft vor dem Kauf belegen können.
Sorgfaltspflichten beim Import von Holzprodukten aus Drittstaaten
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Lieferkette und Menschenrechte · Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
- Rechtsgrundlage
- Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), Sorgfaltspflichten des Marktteilnehmers; Strafbefehl des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Eingeständnis des Verstoßes; vollständiger Verzicht auf Myanmar-Teak.
- Veröffentlicht
- 26.11.2024
- OM: OM treft schikking met Nederlandse jachtbouwer voor gebruik van fout hout Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink