Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
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Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
- Chemie und Pharma 5,14 Mrd. € 64 % · 10 Fälle
- Energie und Versorgung 864,9 Mio. € 11 % · 7 Fälle
- Industrie und Maschinenbau 390,4 Mio. € 5 % · 9 Fälle
- Verteidigung und Sicherheit 357,3 Mio. € 4 % · 3 Fälle
- Gesundheitswesen 246,2 Mio. € 3 % · 18 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 231,6 Mio. € 3 % · 8 Fälle
- Sonstige 226,5 Mio. € 3 % · 4 Fälle
- Stahl und Metall 164,7 Mio. € 2 % · 2 Fälle
- Lebensmittel und Landwirtschaft 122,6 Mio. € 2 % · 6 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 108,9 Mio. € 1 % · 6 Fälle
- 5 weitere193 Mio. €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 9 | 805,1 Mio. € |
| 2023 | 12 | 431,2 Mio. € |
| 2024 | 20 | 958,3 Mio. € |
| 2025 | 20 | 873,8 Mio. € |
| 2026 | 25 | 4,98 Mrd. € |
86 Fälle
10.09.2026 Dompé U.S. Inc.Dompé U.S.: 32 Mio. USD – Zuzahlungen von Medicare-Patienten über Stiftungen übernommen 27,5 Mio. €
Der Pharmahersteller soll von 2018 bis 2021 über zwei Patientenhilfe-Stiftungen die Zuzahlungen von Medicare-Versicherten für sein Medikament Oxervate finanziert haben, um dessen Absatz zu fördern. Nach einer Selbstanzeige zahlte Dompé 32 Mio. USD.
Vorteile, die über Stiftungen oder andere Dritte an Kunden fließen, bleiben Zuwendungen des Unternehmens – Spenden an Patientenhilfen brauchen strikte Unabhängigkeit.
Zuwendungen an Patienten und Kunden über Dritte
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, District of Massachusetts
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige.
Originalbetrag 32.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Dompé U.S. Agrees to Pay $32M to Resolve False Claims Act Liability Relating to Self-Disclosure of Patient Kickbacks (10.09.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- U.S. Department of Justice: Dompé U.S. Agrees to Pay $32M to Resolve False Claims Act Liability Relating to Self-Disclosure of Patient Kickbacks (10.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.09.2026 Southern Glazer’s Wine and Spirits, LLCSouthern Glazer’s: 12,5 Mio. USD wegen Zuwendungen an Beschäftigte von Händlern 10,8 Mio. €
Der landesweit tätige Wein- und Spirituosengroßhändler mit Sitz in Florida schloss eine Nichtverfolgungsvereinbarung (Non-Prosecution Agreement) und zahlt 12,5 Mio. USD. Er räumte ein, dass Führungskräfte und Beschäftigte über Jahre Beschäftigten von Alkoholhändlern, darunter Lebensmittelketten in Kalifornien, Bargeld, Prepaid-Geschenkkarten, Flüge, Golfreisen, Resortaufenthalte und Luxusgüter zukommen ließen, um Einkauf und Platzierung seiner Produkte zu beeinflussen, und dies über Drittanbieter mit falschen Rechnungen verschleierten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Zuwendungen an Beschäftigte von Kunden sind Bestechung im Geschäftsverkehr – über Drittanbieter abgewickelte Marketingbudgets brauchen Beleg- und Empfängerkontrollen.
Zuwendungen an Einkäufer und Beschäftigte von Handelskunden; Verschleierung über Drittanbieter und Scheinrechnungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Northern District of California (U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Nach der Mitteilung waren mehrere in Kalifornien ansässige Führungskräfte, darunter Vice Presidents, unmittelbar beteiligt.
- Veröffentlicht
- 10.09.2026
Originalbetrag 12.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2026.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.08.2026 Veloxis Pharmaceuticals Inc.Veloxis: über 46 Mio. USD – Luxusreisen, Dinner und Geschenke für Transplantationsteams Sonstiges
Veloxis gewährte von 2016 bis 2023 Transplantationsfachleuten teure Essen und Alkohol, Reisen und Aufenthalte in Luxusresorts, Geschenke und Beraterhonorare ohne Gegenleistung und zahlte Spezialapotheken verdeckte Vergütungen, um Verschreibungen und Einkäufe des Immunsuppressivums Envarsus XR zu fördern. Das Unternehmen schloss ein Deferred Prosecution Agreement mit einer Strafzahlung von mehr als 10 Mio. USD, zahlt zivilrechtlich 34,45 Mio. USD (21.211.251 USD an den Bund, 13.238.749 USD an Bundesstaaten) sowie 1,55 Mio. USD Strafe nach dem Sunshine Act (Open Payments) – die bislang höchste –, insgesamt über 46 Mio. USD.
Einladungen und Geschenke an Entscheider müssen nicht nur begrenzt, sondern auch vollständig in Transparenzregister gemeldet werden.
Geschenke, Reisen und Bewirtung für Fachkreise; Transparenzmeldungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, District of Massachusetts
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute; False Claims Act; Physician Payments Sunshine Act (Open Payments)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- DOJ: Veloxis Pharmaceuticals Agrees to Pay Over $46M to Resolve Criminal and Civil Liability for Kickback Schemes (10.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- HHS-OIG Enforcement Actions: Veloxis Pharmaceuticals Agrees to Pay Over $46M … (10.08.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.07.2026 Access DX Laboratory, LLCAccess DX Laboratory: 36,4 Mio. USD – Kickbacks für unnötige Gentests 31,7 Mio. €
Das Labor aus Houston soll Kickbacks gezahlt und medizinisch unnötige Gentests bei Medicare und Medicaid abgerechnet haben. Die Vergleiche mit dem Labor und weiteren Beteiligten summieren sich auf 36,4 Mio. USD (gemeinsame Summe); das Labor unterliegt einer Corporate Integrity Agreement.
Provisionsmodelle für Vermittler, die Aufträge oder Patienten bringen, sind ein klassisches Einfallstor für Bestechung.
Vergütung von Vermittlern und Zuweisern
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 36.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Vergleiche mit Access DX Laboratory und weiteren Beteiligten (30.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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23.07.2026 Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda.Arla Foods Ingredientes: Leniency-Vereinbarung nach Selbstanzeige über 31.056,36 BRL 5.375 €
Die Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über Verstöße nach dem Antikorruptionsgesetz, die in einem nicht veröffentlichten Anhang beschrieben sind; sie hatte sich im Oktober 2022 als Erste gemeldet. Die mutmaßliche Geldbuße von 31.056,36 BRL ergibt sich aus einer vorläufigen Buße von 93.150,45 BRL auf Basis des Bruttoumsatzes 2021 von 6.210.029,68 BRL, die wegen Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen um 66,66 % gemindert wurde.
Selbstanzeige, umfassende Kooperation und die Zahlungsbedingungen können eine Geldbuße nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz in einer Kronzeugenvereinbarung zusammen um zwei Drittel senken.
Selbstanzeige und Kooperation bei Korruptionsverdacht
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 16 und 17; Decreto nº 11.129/2022, Art. 22, 23 und 47; Lei nº 8.429/1992
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Minderung um insgesamt 66,66 % (je 22,22 % für Selbstanzeige, Kooperationsgrad und Zahlungsbedingungen); bei der Bemessung wirkten zudem Schadensausgleich, Kooperation und freiwilliges Eingeständnis mildernd.
- Haftung von Führungskräften
- Erschwerend wertete die CGU, dass die Leitung die Taten duldete oder von ihnen wusste (Aufschlag von 3 %).
Originalbetrag 31.056,36 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Arla Foods Ingredientes Comércio de Produtos Alimentícios Unipessoal Ltda. (Processo 00190.108116/2022-10, SEI 4123003) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Arla – Anexo II: Demonstrativo de cálculo do valor da multa (SEI 4123008) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.07.2026 NeoGenomics Laboratories Inc.NeoGenomics: 9,8 Mio. USD nach Selbstanzeige – vergünstigte Beratung für zuweisende Ärzte 8,59 Mio. €
Das Labor aus Florida stellte zuweisenden Ärzten Beratungsleistungen unter Marktwert zur Verfügung und zahlte unabhängigen Beratern zuweisungsabhängige Vergütungen für das Anwerben von Ärzten. Nach einer Selbstanzeige zahlte NeoGenomics 9.813.260 USD.
Auch kostenlose oder verbilligte Dienstleistungen sind Vorteile – sie gehören wie Geldzahlungen in die Korruptionsprüfung.
Geldwerte Leistungen an Kunden unter Marktwert
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige der Vergütungsvereinbarungen.
Originalbetrag 9.813.260 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Florida Laboratory Agrees to Pay $9.8M … Self-Disclosure of Compensation Arrangements (20.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.07.2026 EyePoint Pharmaceuticals, Inc.EyePoint: 4,66 Mio. USD – Kickbacks an OP-Zentren für den Einkauf eines Augenmedikaments 4,08 Mio. €
Der Pharmahersteller soll zwischen Januar 2019 und März 2023 ambulanten Operationszentren Kickbacks gezahlt haben, damit diese das Injektionsmedikament DEXYCU für Kataraktoperationen einkaufen und einsetzen. EyePoint zahlte zur Beilegung der False-Claims-Act-Vorwürfe 4.657.463,18 USD und schloss eine Corporate Integrity Agreement mit HHS-OIG.
Rabatte, Zahlungen oder Leistungen an Einrichtungen, die über den Einkauf entscheiden, brauchen eine dokumentierte, marktübliche Gegenleistung.
Vorteilsgewährung an Kunden und Einkaufsentscheider
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
Originalbetrag 4.657.463,18 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: EyePoint Pharmaceuticals to Pay $4.6 Million to Resolve False Claims Act Allegations (20.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.07.2026 The Scoular CompanyAgrarhändler Scoular zahlt 10 Mio. USD für Schmiergelder an mexikanische Grenzbeamte 8,91 Mio. €
Scoular ließ 2013 bis 2019 über Zollmakler rund 400.000 USD an mexikanische Grenz- und Inspektionsbeamte zahlen, damit verunreinigte Mais- und Getreidezüge die Kontrollen passierten; ein Teil floss an kartellnahe Personen. Dreijähriges DPA mit 9.769.521 USD Strafe und 414.351 USD Einziehung.
Zollagenten und Spediteure sind Hochrisiko-Dritte: Auffällige Pauschalen je Sendung müssen hinterfragt werden, auch wenn sie als übliche Gebühren erscheinen.
Beschleunigungszahlungen über Zollagenten und Logistikdienstleister
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Western District of Texas)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA (Verschwörung zur Verletzung der Anti-Bestechungsvorschriften); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation und Abhilfe (u. a. Neuaufstellung von Compliance, Drittparteien-Management, Finanzkontrollen und Anti-Korruptions-Schulungen); 25 % Abschlag vom unteren Rand der Strafzumessung.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
Originalbetrag 10.183.872 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.
- Agricultural Company to Pay Over $10M to Resolve Foreign Bribery Case Pressemitteilung einer Behörde
- Deferred Prosecution Agreement, United States v. The Scoular Company, 3:26-cr-01685-KC (W.D. Tex.), filed 07/17/26 Entscheidung einer Behörde
- DOJ Criminal Division: United States v. The Scoular Company (Fallseite) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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09.07.2026 RSX Informática Ltda.RSX Informática: 8,8 Mio. BRL und dreijährige Vergabesperre wegen Vergabebetrugs 1,49 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die RSX Informática Ltda. eine Geldbuße von 8.794.574,67 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine dreijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union samt Streichung aus dem Lieferantenregister SICAF. Anlass war Betrug bei einer Ausschreibung (pregão nº 5/2017) des früheren Ministeriums für nationale Integration und bei den daraus folgenden Verträgen; über die Rahmenpreisvereinbarung schlossen weitere Bundesstellen, darunter das Sozialversicherungsinstitut INSS mit einem Softwarevertrag, ohne eigene Ausschreibung Verträge mit dem Unternehmen.
Rahmenpreisvereinbarungen tragen die Folgen einer manipulierten Ausschreibung in viele Behörden weiter; die Vergabe muss daher von Anfang an sauber sein.
Integrität in Vergabeverfahren und Rahmenvereinbarungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV d, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
Originalbetrag 8.794.574,67 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2026.
- DOU Seção 1 Nr. 128 vom 10.07.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 202 de 9.7.2026, PAR 00190.106958/2025-80 Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Entscheidung einer Behörde
- Base de Conhecimento CGU: PAR 00190.106958/2025-80 (RSX Informática) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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02.07.2026 IRB-Brasil Resseguros S.A.IRB-Brasil Resseguros: 6,32 Mio. BRL im Vergleich wegen Behinderung der SUSEP-Aufsicht 1,07 Mio. €
IRB-Brasil Resseguros S.A. schloss mit der CGU einen Termo de Compromisso (Vergleich im Sanktionsverfahren) und zahlt mutmaßlich eine Geldbuße von 6.317.473,41 BRL, weil das Unternehmen die Ermittlungs- und Aufsichtstätigkeit der Versicherungsaufsicht SUSEP erschwert hatte (Art. 5 V Lei 12.846/2013). Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum von 0,1 % des Bruttoumsatzes (6.509.921,81 BRL) abzüglich 192.448,40 BRL, die bereits in SUSEP-Verfahren wegen inkonsistenter Meldungen gezahlt worden waren. Auf die außerordentliche Veröffentlichung wurde verzichtet, das Verfahren ist damit beendet.
Unvollständige oder widersprüchliche Angaben gegenüber einer Aufsichtsbehörde können als Behinderung der Aufsicht eine Antikorruptionsbuße auslösen.
Behinderung von Aufsichtsbehörden durch unzutreffende Angaben
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 V, Art. 6 I; Decreto 11.129/2022, Art. 25 § 2; Portaria Normativa CGU 155/2024
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden ein Compliance-Programm (3,6 %), der fehlende Nachweis von Vorteil oder Schaden (1 %) sowie vergleichsbedingte Nachlässe für Kooperation und Eingeständnis; bereits an die SUSEP gezahlte Bußen wurden abgezogen.
- Veröffentlicht
- 03.07.2026
Originalbetrag 6.317.473,41 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.
- CGU Base de Conhecimento – PAR 00190.102081/2025-58 (IRB-Brasil Resseguros S.A.) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CGU – Termo de Compromisso com IRB-Brasil Resseguros S.A. (SEI 4136663) Entscheidung einer Behörde
- CGU – Nota Técnica nº 1857/2026/CGIST/DIREP/SIPRI (Termo de Compromisso IRB) Entscheidung einer Behörde
- DOU Seção 3, 3.7.2026 – Extrato de Compromisso CGU/IRB-Brasil Resseguros Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.06.2026 Advanced Pathology Solutions PLLC und APS MSO LLCAdvanced Pathology Solutions: 30 Mio. USD für Kickbacks und unnötige Laboruntersuchungen 25,9 Mio. €
Das Pathologielabor aus Arkansas und seine Managementgesellschaft sollen unzulässige Kickbacks gewährt und medizinisch unnötige Untersuchungen veranlasst haben. Der Vergleich über 30 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung aller Vergleichsparteien; das Labor schloss eine Corporate Integrity Agreement.
Wo Leistungen über Zuweisungen verkauft werden, gehören alle Vorteile an Zuweiser in ein zentrales Genehmigungs- und Prüfverfahren.
Zuwendungen an Auftraggeber im Gesundheitswesen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 30.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Vergleich mit Advanced Pathology Solutions (17.06.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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14.05.2026 Takeda Pharmaceuticals U.S.A., Inc.Takeda: 13,7 Mio. USD – Redner-Honorare und Luxus-Essen für verschreibende Ärzte 11,7 Mio. €
Takeda soll von 2014 bis 2020 Ärzte gezielt in das Rednerprogramm für das Antidepressivum Trintellix aufgenommen und ihnen Honorare sowie Essen in teuren Restaurants gewährt haben, um Verschreibungen zu fördern; manche Teilnehmer besuchten dieselbe Veranstaltung mehrfach ohne Bildungsnutzen. Takeda zahlte 13.670.921 USD.
Rednerprogramme brauchen einen nachweisbaren Fortbildungszweck – wiederholte Teilnahme und teure Bewirtung machen sie zur Zuwendung.
Einladungen, Bewirtung und Honorare an Fachkreise
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, Eastern District of California
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 13.670.921 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2026.
- DOJ: Takeda Agrees to Pay $13.6M to Resolve False Claims Allegations Relating to Improper Payments (14.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- HHS-OIG Enforcement Actions: Takeda Agrees to Pay $13.6M … Improper Payments to Physicians (14.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.05.2026 Ultra Electronics Holdings Limited (vormals plc)Ultra Electronics: DPA über rund 10,1 Mio. GBP wegen Bestechung in Algerien und Oman 11,6 Mio. €
Der britische Verteidigungszulieferer hat Bestechung durch Agenten bei drei öffentlichen Aufträgen in Oman und Algerien (darunter ein Auftrag des omanischen Verkehrsministeriums über bis zu 200 Mio. GBP) nicht verhindert. Das vom Crown Court Southwark genehmigte DPA sieht 10.083.150 GBP Strafe vor; zusätzlich trägt das Unternehmen rund 4,8 Mio. GBP Ermittlungskosten des SFO und muss drei Jahre lang über sein Compliance-Programm berichten.
Wer Agenten für Staatsaufträge einsetzt, muss angemessene Verfahren nachweisen können – sonst haftet das Unternehmen nach Section 7 Bribery Act ohne eigenen Bestechungsvorsatz.
Einsatz von Vertriebsagenten bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Serious Fraud Office (SFO)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Section 7 Bribery Act 2010 (Failure to prevent bribery); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige der Algerien-Sachverhalte 2018; Neuaufstellung von Eigentümerstruktur und Führung; 45 % Abschlag auf die Strafe.
- Veröffentlicht
- 01.05.2026
Originalbetrag 10.083.150 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- SFO secures £10m from British defence supplier Pressemitteilung einer Behörde
- SFO DPA with Ultra Electronics Holdings Limited (formerly plc) Entscheidung einer Behörde
- Serious Fraud Office v Ultra Electronics Holdings [2026] EWCR 4 (Approved Judgment, 1 May 2026) Gerichtsentscheidung
- SFO-Ultra Indictment (Crown Court at Southwark) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.05.2026 Modern Nuclear Inc.Modern Nuclear: 8,33 Mio. USD – überhöhte Aufsichtshonorare an zuweisende Kardiologen 7,12 Mio. €
Der Anbieter mobiler PET-Scans aus Kalifornien soll zuweisenden Kardiologen überhöhte Honorare für die Beaufsichtigung der Untersuchungen gezahlt haben, um Zuweisungen zu sichern. Der Vergleich über 8.334.350,71 USD zuzüglich umsatzabhängiger Zahlungen richtet sich nach der Zahlungsfähigkeit; dazu kommt eine Corporate Integrity Agreement.
Vergütungen an Geschäftspartner, die Aufträge zuweisen, müssen dem Marktwert der Leistung entsprechen – jede Überzahlung wirkt wie ein Schmiergeld.
Honorarverträge mit Zuweisern auf Marktüblichkeit prüfen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice / U.S. Attorney's Office, Central District of California
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 8.334.350,71 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Mobile PET Scan Provider to Pay $8.33 Million … Unlawful Kickbacks to Medical Practices (01.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.04.2026 Purdue Pharma L.P.Purdue Pharma: 5,544 Mrd. USD Strafe – u. a. Kickbacks über das Rednerprogramm 4,75 Mrd. €
Der Opioidhersteller wurde in Newark nach seinem Schuldbekenntnis von 2020 zu einer Geldstrafe von 3,544 Mrd. USD (geltend gemacht im Insolvenzverfahren) und einer Einziehung von 2 Mrd. USD verurteilt; auf die Einziehung können bis zu 1,775 Mrd. USD angerechnet werden, wenn Purdue als gemeinwohlorientiertes Unternehmen aus der Insolvenz hervorgeht. Purdue hatte die DEA getäuscht und Verschreibern über sein Rednerprogramm sowie einer Plattform für elektronische Patientenakten Kickbacks gezahlt, um mehr Opioid-Verschreibungen zu erreichen.
Honorarprogramme für Kunden, die Umsatz steuern, können Teil eines strafbaren Gesamtsystems werden – mit existenzbedrohenden Folgen.
Rednerhonorare und Vorteile für verschreibende Ärzte
- Behörde / Gericht
- U.S. District Court, District of New Jersey (Anklage: U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Verschwörung zum Betrug der USA und zur Verletzung des Food, Drug, and Cosmetic Act; zwei Fälle Verschwörung zur Verletzung des Anti-Kickback Statute (Schuldbekenntnis vom 24.11.2020)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Chemie und Pharma
- Verschulden
- vorsätzlich
Originalbetrag 5.544.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Opioid Manufacturer Purdue Pharma Sentenced for Fraud and Kickback Conspiracies (28.04.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- U.S. Department of Justice: Opioid Manufacturer Purdue Pharma Sentenced for Fraud and Kickback Conspiracies (28.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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24.04.2026 Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio DoceFischerkolonie Z-12: 7,18 Mio. BRL CGU-Buße wegen Betrugs um Renova-Entschädigungen 1,23 Mio. €
Die CGU verhängte gegen die Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce eine Geldbuße von 7.180.921,47 BRL und die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Die Vereinigung hatte im Zusammenwirken mit anderen Anträge ihrer Mitglieder auf Eintragung ins Fischereiregister (RGP) und rückdatierte Protokolle gefälscht und auf das Bundesbüro für Fischerei in Espírito Santo eingewirkt, sodass falsche Daten in amtliche Dokumente gelangten und unberechtigt Entschädigungen der Fundação Renova samt Anwaltshonoraren flossen (Art. 5 II, III und V Lei 12.846/2013).
Gefälschte Unterlagen gegenüber Behörden zur Erlangung von Entschädigungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 II, III und V, Art. 6 I und II, Art. 14; Decreto 11.129/2022, Arts. 19, 22 und 23
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 7.180.921,47 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- CGU – Decisão nº 91, de 24 de abril de 2026 (DOU Seção 1, 5.5.2026) Entscheidung einer Behörde
- CGU Base de Conhecimento – PAR 00190.104175/2024-81 (Colônia dos Pescadores Z-12 do Médio Rio Doce) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- CGU – Relatório Final da Comissão de PAR, Colônia Rio Doce Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe)Colas Rail Asia: CJIP über 29,7 Mio. EUR wegen Bestechung bei Metro-Aufträgen in Malaysia 29,7 Mio. €
Die malaysische Tochter von Colas Rail zahlte über Vermittler hohe, nicht belegte Summen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen für Stadtbahnlinien in Kuala Lumpur (Kelana-Jaya-Verlängerung, MRT2). Nach interner Untersuchung zeigte Colas Rail den Sachverhalt 2017 selbst an; die CJIP sieht 29.745.974 EUR Geldauflage und ein dreijähriges, von der AFA überwachtes Compliance-Programm (Kosten bis 1,9 Mio. EUR) vor.
Unbelegte Zahlungen an Vermittler bei Auslandsprojekten müssen früh von Finanz- und Compliance-Funktion gestoppt werden – eine Selbstanzeige nach interner Untersuchung wird honoriert.
Vermittler und Berater bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige (Strafanzeige der Colas Rail vom 31.05.2017) nach interner Forensik-Untersuchung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP COLAS RAIL ASIA Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – COLAS RAIL ASIA (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Balt USA LLC (Balt-Gruppe)Balt USA: CJIP in Frankreich wegen Zahlungen an Krankenhausarzt 1,77 Mio. €
Parallel zur US-Declination schloss die PNF mit der US-Tochter des französischen Medizintechnikherstellers eine CJIP über 1.765.493 EUR (nach Anrechnung der US-Gewinnabschöpfung) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm. Anlass war die Selbstanzeige der Balt SAS vom 22.05.2023 zu Vorgängen bei der übernommenen Blockade Medical.
Bei Zukäufen gehört eine Anti-Korruptions-Due-Diligence der Zielgesellschaft dazu – Altlasten des Managements werden sonst Konzernrisiko.
Zuwendungen an Klinikärzte, Integration übernommener Gesellschaften
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); aktive und passive Bestechung von Amtsträgern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige bei PNF und DOJ; koordinierte Erledigung mit Anrechnung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice – Conventions judiciaires d'intérêt public (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CJIP Société BALT USA LLC (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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17.03.2026 Balt SAS / Balt USA LLCMedizintechnik: DOJ-Declination für Balt SAS nach Bestechung eines Klinikarztes 1,05 Mio. €
Über Scheinberaterverträge, fingierte Rechnungen und angebliche Bonuszahlungen flossen 2017 bis 2023 rund 602.000 USD Bestechungsgelder über einen belgischen Berater an einen Arzt in leitender Funktion eines staatlichen französischen Krankenhauses, damit dieses Embolisationsspiralen von Balt kaufte. Das DOJ verzichtete wegen Selbstanzeige, Kooperation und Abhilfe auf eine Anklage (Declination vom 17.03.2026); Balt gibt 1.214.797 USD Gewinn heraus.
Ärzte an staatlichen Kliniken gelten als Amtsträger – Beraterverträge mit ihnen brauchen dokumentierte Leistung und Freigabe durch Compliance.
Zuwendungen an Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, Scheinberaterverträge
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA; Corporate Enforcement and Voluntary Self-Disclosure Policy (Declination)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige (auch bei der französischen PNF), volle Kooperation, zeitnahe Abhilfe, Disziplinarmaßnahmen, parallele Einigung in Frankreich.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
Originalbetrag 1.214.797 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.
- U.S. Department of Justice, Pressemitteilung zu Balt SAS (Entscheidung 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA (19.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- DOJ Criminal Division, Fraud Section: Declination Letter Re: Balt SAS (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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06.03.2026 Fleurette Properties LtdRohstoffholding Fleurette: 25,8 Mio. EUR Strafbeschikking wegen Bestechung im Kongo 25,8 Mio. €
Die von 2010 bis 2017 in den Niederlanden ansässige Topholding einer Bergbau-, Öl- und Goldgruppe hat sich laut OM gemeinsam mit anderen an der Bestechung von Amtsträgern der DR Kongo beteiligt, um Lizenzen für Kobalt- und Kupferminen zu erlangen. Das OM erließ am 06.03.2026 eine Strafbeschikking mit 25,8 Mio. EUR Geldbuße, die Fleurette akzeptierte.
Im Rohstoffsektor sind Lizenzen und Konzessionen die Hauptangriffsfläche für Bestechung – Holdinggesellschaften haften für Zahlungen ihrer Beteiligungen mit.
Lizenzvergabe im Rohstoffsektor, Zahlungen an Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM); Ermittlungen FIOD Anti-Corruptie Centrum
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping (Wetboek van Strafrecht); OM-strafbeschikking
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- Geldboete Fleurette Properties Ltd wegens omkoping in Congo Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.03.2026 Allin IP DX LLCAllin IP DX: 980.000 USD nach Selbstanzeige wegen bezahlter Zuweisungs-Vermittler 843.519 €
Das Labor aus Sarasota bezahlte zwischen Januar und Juni 2023 unabhängige Marketer dafür, ihm Laborproben von Medicare-Versicherten zuzuführen. Es zeigte das Verhalten selbst an, kooperierte umfassend und zahlte 980.000 USD.
Eine frühe Selbstanzeige begrenzt den Schaden – dafür muss die Compliance-Funktion problematische Vertriebsverträge überhaupt zu sehen bekommen.
Erfolgsabhängige Vergütung von Vertriebspartnern
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Middle District of Florida
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige, detaillierte Offenlegung und Kooperation.
Originalbetrag 980.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2026.
- HHS-OIG Enforcement Actions: Sarasota Lab Agrees to Pay $980,000 to Resolve False Claims Act Violations (05.03.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an einen Amtsträger in Mali 499.150 €
Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an einen Amtsträger eines mehrheitlich staatlichen Unternehmens in Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.
Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP PMC Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – Périphériques et Matériels de Contrôle SAS Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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10.02.2026 Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe)Baukonzern Strukton zahlt 10 Mio. EUR Transaktion wegen Bestechung bei Riad-Metro 10 Mio. €
Für einen Anteil am Metro-Projekt in Riad flossen zwischen 2013 und 2021 rund 31 Mio. USD an einen Agenten, der ein hochrangiges Mitglied der saudischen Herrscherfamilie vertrat; gegenüber dem Exportkreditversicherer Atradius wurden die Agentenzahlungen zu niedrig angegeben. Strukton akzeptierte eine Transaktion über 10 Mio. EUR.
Provisionen an Agenten mit Nähe zu Herrscherfamilien sind höchstes Risiko – und falsche Angaben an Exportkreditversicherer schaffen eine zweite Straftat.
Agentenprovisionen und falsche Angaben gegenüber Exportkreditversicherern
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping und valsheid in geschrift (Wetboek van Strafrecht); Transactie nach Art. 74 Sr
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation ab Mitte 2023; Compliance-Programm seit 2017; beteiligte Beschäftigte nicht mehr im Unternehmen.
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Strukton betaalt hoge transactie van 10 miljoen euro na corruptieonderzoek Pressemitteilung einer Behörde
- OM Functioneel Parket: Transactieovereenkomst Calisto (10.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- College van procureurs-generaal: Beslissing hoge transactie onderzoek Calisto (09.02.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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26.01.2026 JBJ Agropecuária Ltda., Prima Foods S.A.JBJ Agropecuária und Prima Foods: 31,16 Mio. BRL Geldbußen aus Leniency-Vereinbarung 4,98 Mio. €
JBJ Agropecuária Ltda. und Prima Foods S.A. räumten in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen in ihrem Interesse lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben (Art. 5 I Lei 12.846/2013). Nach einem Nachlass von 66,6 % zahlen sie mutmaßlich Geldbußen von zusammen 31.156.767,70 BRL in drei Jahresraten und haften dafür gesamtschuldnerisch. Zahlungen aus einer Vereinbarung über dieselben Sachverhalte mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) werden angerechnet.
Parallele Vereinbarungen mit Staatsanwaltschaft und Kontrollbehörden lassen sich koordinieren – Doppelzahlungen werden angerechnet, die Haftung bleibt.
Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Bei JBJ angerechnet: Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,5 %); insgesamt 66,6 % Nachlass auf die volle Buße von 93.283.735,64 BRL.
- Haftung von Führungskräften
- Bei JBJ wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %) erschwerend.
Originalbetrag 31.156.767,7 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.01.2026.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com JBJ Agropecuária Ltda. e Prima Foods S.A. (Processo 00190.109011/2022-88) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência JBJ/Prima – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência JBJ/Prima – Anexo III: Demonstrativo do valor, imputação, cronograma e instrução de pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.01.2026 Linkcon Ltda.Linkcon: 21,5 Mio. BRL und Vergabesperre wegen gelenkter Hafen-Ausschreibung 3,43 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Linkcon Ltda. eine Geldbuße von 21.521.878,64 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine zweijährige Sperre für Vergaben und Verträge mit der Union. Nach dem Abschlussbericht wurden eine elektronische Ausschreibung der Hafengesellschaft Companhia Docas do Rio de Janeiro (PE 17/2016) und die daraus hervorgegangene Rahmenpreisvereinbarung über simulierte Preisumfragen zugunsten des Unternehmens gelenkt; zudem legte es ein falsches Dokument vor, um als kleines Unternehmen (EPP) eingestuft zu werden. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 30.07.2026 zurück. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Preisumfragen und Nachweise zur Unternehmensgröße in Vergabeverfahren müssen echt sein; Manipulationen führen zu hoher Geldbuße und Vergabesperre.
Fairer Wettbewerb und wahrheitsgemäße Nachweise in Vergabeverfahren
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV a, Art. 6 I und II; Lei nº 10.520/2002, Art. 7
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 12.01.2026
Originalbetrag 21.521.878,64 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2026.
- DOU Seção 1 vom 12.01.2026, S. 113: CGU Decisão nº 6 de 9.1.2026 (Linkcon Ltda.) Entscheidung einer Behörde
- DOU Seção 1 vom 03.08.2026 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 240 de 30.7.2026, Reconsideração abgelehnt Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.109659/2024-16 (Linkcon) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.12.2025 New York-Presbyterian Hudson Valley HospitalNYP Hudson Valley Hospital: 6,8 Mio. USD für Zahlungen an zuweisende Praxis 5,79 Mio. €
Das Krankenhaus (bis 2015 Hudson Valley Hospital Center) soll einer Onkologiepraxis in Westchester Millionenbeträge gezahlt haben, damit sie Patienten an die Klinik überweist; die Leistungen rechnete das Krankenhaus bei Medicare und Medicaid ab. Die Staatsanwaltschaft reichte Klage ein und schloss zugleich einen Vergleich über 6,8 Mio. USD.
Kooperationsverträge zwischen Kliniken und niedergelassenen Praxen müssen Leistung und Vergütung sauber dokumentieren – sonst gelten Zahlungen als Zuweisungsprämie.
Zahlungen an Zuweiser im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Southern District of New York
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 6.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.12.2025.
- HHS-OIG Enforcement Actions: U.S. Attorney Announces $6.8 Million Settlement With New York-Presbyterian Hudson Valley Hospital … (22.12.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 R M Capital Pty Ltd; The SMSF Club Pty LtdR M Capital und SMSF Club: 925.000 AUD wegen angenommener Vermittlungsprovisionen 521.597 €
Der Federal Court of Australia verhängte auf Klage der Finanzaufsicht ASIC mutmaßlich zivilrechtliche Geldbußen von insgesamt 925.000 AUD: 575.000 AUD gegen den Lizenzinhaber R M Capital und 350.000 AUD gegen dessen bevollmächtigten Vertreter The SMSF Club. SMSF Club hatte zwischen November 2014 und Juli 2016 bei 52 Gelegenheiten Vermittlungsprovisionen von zusammen 135.863,65 AUD (ohne GST) von einem Immobilienanbieter angenommen, der ihr Kunden zuführte, die mit ihrer Hilfe selbstverwaltete Pensionsfonds (SMSF) gründeten und darüber Immobilien bei diesem Anbieter kauften; das Gericht wertete dies als verbotene konfliktbehaftete Vergütung (conflicted remuneration), und R M Capital hatte als Lizenzinhaber aus grober Fahrlässigkeit keine angemessenen Vorkehrungen dagegen getroffen. Beide Unternehmen müssen der ASIC binnen sechs Monaten das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen über ihre Compliance-Vorkehrungen vorlegen; R M Capital legte am 15. Januar 2026 Rechtsmittel ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Berater dürfen von Produktanbietern keine Provisionen annehmen, die ihre Empfehlungen beeinflussen können – und Lizenzinhaber müssen solche Absprachen ihrer Vertreter aktiv prüfen und dazu schulen.
Provisionen und Vorteile von Produktanbietern an Finanzberater
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Federal Court of Australia (Verfahren der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Corporations Act 2001 (Cth) s 963F, s 963G(1), s 1317G(1E), s 1101B(1)(a)(i)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Für SMSF Club brachten ASIC und das Unternehmen als mildernd vor, dass es die Provisionsvereinbarung nach dem Hinweis der ASIC 2016 sofort beendete, kooperierte und einer einvernehmlichen Erledigung zustimmte, dass ihm erstmals Verstöße vorgeworfen wurden und kein Kundenschaden behauptet wurde; das Gericht billigte mutmaßlich die gemeinsam vorgeschlagene Geldbuße.
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
Originalbetrag 925.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2025.
- ASIC 25-313MR: Federal Court orders $925,000 in penalties against RM Capital and SMSF Club for conflicted remuneration breaches (19.12.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Australian Securities and Investments Commission v R M Capital Pty Ltd (No 2) [2025] FCA 1634, Urteil vom 18.12.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.11.2025 Comunicaciones Celulares S.A. (TIGO Guatemala)TIGO Guatemala zahlt über 118 Mio. USD wegen Bestechung von Kongressabgeordneten 102,1 Mio. €
Der guatemaltekische Mobilfunkanbieter zahlte 2012 bis 2018 monatlich Bargeld an Kongressabgeordnete bzw. deren Sicherheitsleute, um gesetzgeberische Unterstützung zu erhalten; ein Teil der Mittel stammte aus gewaschenen Drogengeldern. Zweijähriges Deferred Prosecution Agreement mit 60 Mio. USD Strafzahlung und 58.198.343 USD administrativer Einziehung.
Bei Joint Ventures mit lokalen Partnern braucht die Konzernmutter echte Kontrolle über Bargeldflüsse und Behördenkontakte – eine frühe Selbstanzeige ersetzt keine vollständige Aufarbeitung.
Bestechung von Amtsträgern, Bargeldzahlungen, Integrität von Mitgesellschaftern
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of Florida)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA, 15 U.S.C. § 78dd-3 (Verschwörung, 18 U.S.C. § 371); Deferred Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige durch Muttergesellschaft Millicom 2015; später umfangreiche Kooperation und Abhilfe (u. a. Personaltrennungen, Compliance-Personal um 800 % erhöht).
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 118.198.343 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2025.
- TIGO Guatemala Paid Over $118M to Resolve Foreign Bribery Investigation Pressemitteilung einer Behörde
- Deferred Prosecution Agreement, United States v. Comunicaciones Celulares S.A. d/b/a TIGO Guatemala (Case 1:25-cr-20476) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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30.09.2025 Bulls Holding Investments Company S.A., RS Investimentos S/ABulls Holding und RS Investimentos: 508,8 Mio. BRL wegen Behinderung der Aufsicht 81,5 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Bulls Holding Investments Company S.A. eine Geldbuße von 387.431.733,02 BRL und gegen die RS Investimentos S/A eine Geldbuße von 121.380.000,00 BRL (zusammen 508.811.733,02 BRL) sowie jeweils die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung. Nach dem Abschlussbericht hatten die Unternehmen der Versicherungsaufsicht SUSEP Angebote zur Übernahme der unter Sonderverwaltung stehenden Vorsorgeeinrichtung APLUB mit unzureichenden, teils mutmaßlich gefälschten Unterlagen vorgelegt und damit in deren Aufsichtstätigkeit eingegriffen; RS Investimentos wurde zusätzlich wegen Unterstützung der Taten der Bulls Holding sanktioniert. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Irreführende Unterlagen gegenüber einer Aufsichtsbehörde gelten in Brasilien als Eingriff in die Aufsicht nach dem Antikorruptionsgesetz und können sehr hohe Geldbußen auslösen.
Wahrheitsgemäße Angaben gegenüber Aufsichtsbehörden
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 II und V, Art. 6 I und II, Art. 14
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
Originalbetrag 508.811.733,02 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2025.
- DOU Seção 1 vom 02.10.2025: CGU Decisão nº 393 de 30.9.2025, PAR 00190.105969/2023-81 Entscheidung einer Behörde
- Base de Conhecimento CGU: PAR 00190.105969/2023-81 (Relatório Final, Parecer CONJUR, Decisão) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Portal da Transparência (CGU): Cadastro Nacional de Empresas Punidas – CNEP, Datendownload (Sanktion 365225) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex 18,4 Mio. €
SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.
Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP SURYS Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – SURYS (08.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.08.2025 Liberty Mutual Insurance CompanyLiberty Mutual: Declination gegen 4,7 Mio. USD nach Bestechung indischer Staatsbanker 4,04 Mio. €
Die indische Tochter Liberty General Insurance zahlte 2017 bis 2022 rund 1,47 Mio. USD an Mitarbeitende von sechs staatlichen Banken, damit diese Bankkunden an ihre Versicherungsprodukte verwiesen; die Zahlungen liefen als Marketingkosten und über Dritte. Das DOJ sah von einer Anklage ab; Liberty Mutual gibt 4.699.088 USD Gewinn heraus.
Mitarbeitende staatlicher Banken sind Amtsträger – Vertriebsprovisionen an sie sind Bestechung, auch wenn sie als Marketing verbucht werden.
Vertriebskooperationen mit staatlichen Banken, als Marketing getarnte Zahlungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Fraud Section; USAO District of Massachusetts)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA, 15 U.S.C. § 78dd-2; Corporate Enforcement and Voluntary Self-Disclosure Policy (Declination)
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Freiwillige Selbstanzeige (März 2024), volle Kooperation, Ursachenanalyse, Trennung von Beteiligten, verbesserte Kontrollen inkl. Regeln zu Messenger-Apps.
- Veröffentlicht
- 07.08.2025
Originalbetrag 4.699.088 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2025.
- DOJ Declination Letter – Liberty Mutual Insurance Company (07.08.2025) Entscheidung einer Behörde
- DOJ Criminal Division: CEP Declinations Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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30.07.2025 Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda.Seatrium und Jurong: Leniency-Vereinbarung über 728,9 Mio. BRL 113,2 Mio. €
Die Seatrium Ltd., die Jurong Shipyard Pte. Ltd. (beide Singapur) und die Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. schlossen mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über unrechtmäßige Vorteile an Amtsträger oder Politiker und ihnen nahestehende Personen sowie über unrechtmäßig erlangte Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Verwaltung. Die Unternehmen erkannten mutmaßlich eine Schuld von 728.933.258,58 BRL an, zahlbar innerhalb von 60 Tagen; nach eigenen Angaben haben sie auch mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) und dem Attorney-General's Chambers in Singapur Vereinbarungen ausgehandelt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Unternehmen mit Großaufträgen der öffentlichen Hand müssen Zuwendungen an Amtsträger, Politiker und deren Umfeld wirksam unterbinden, da Behörden in mehreren Ländern parallel vorgehen.
Zuwendungen an Amtsträger und politisch exponierte Personen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I, III und IV d, Art. 16; Lei nº 8.666/1993, Art. 88 II und III; Lei nº 8.429/1992
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Zusage von CGU und AGU, doppelte Zahlungen im Verhältnis zu einer Vereinbarung mit dem MPF zu vermeiden; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms.
Originalbetrag 728.933.258,58 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.07.2025.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Seatrium Ltd., Jurong Shipyard Pte. Ltd., Estaleiro Jurong Aracruz Ltda. (Processo 00190.109025/2019-04, SEI 3722477) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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27.06.2025 IDEMIA France (vormals Oberthur Technologies)Parquet de Paris: CJIP mit IDEMIA France über 15,54 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung 15,5 Mio. €
IDEMIA France, früher Oberthur Technologies, verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 15.541.130 EUR. Das 2013 eröffnete Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche betraf Verträge zwischen der angolanischen Zentralbank (BNA) und Oberthur Technologies aus dessen damaligem Banknotengeschäft; die Validierung erfolgte am 27.06.2025.
Aufträge von staatlichen Stellen wie Zentralbanken verlangen eine besonders sorgfältige Prüfung von Vermittlern und Zahlungsflüssen.
Korruptionsrisiken bei Aufträgen staatlicher Zentralbanken
- Behörde / Gericht
- Parquet de Paris (Procureure de la République); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger, blanchiment)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 27.06.2025
- Communiqué de presse de la Procureure de la République de Paris, 27 juin 2025 (CJIP IDEMIA France) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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26.06.2025 NUWAY Alliance, Inc.NUWAY Alliance: 18,5 Mio. USD wegen Zahlungen an Medicaid-Patienten und Doppelabrechnung 15,8 Mio. €
Der Anbieter ambulanter Suchtbehandlung in Minnesota zahlt 18.500.000 USD zur Beilegung von Vorwürfen nach dem False Claims Act und schloss mit dem HHS-OIG eine fünfjährige Corporate Integrity Agreement. Nach Angaben der US-Bundesstaatsanwaltschaft vergütete NUWAY von Januar 2019 bis Februar 2025 Medicaid-Patienten dafür, dass sie eine intensive ambulante Behandlung in Anspruch nahmen, und rechnete zudem Leistungen ab, bei denen derselbe Zeitraum doppelt gezählt wurde. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Geld- oder Sachanreize an Patienten für die Inanspruchnahme erstattungsfähiger Leistungen sind im US-Recht verbotene Kickbacks.
Anreize an Patienten für die Inanspruchnahme erstattungsfähiger Leistungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, District of Minnesota (U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Anti-Kickback Statute
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 26.06.2025
Originalbetrag 18.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2025.
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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung 16,1 Mio. €
Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.
Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP Exclusive Networks Corporate Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP société Exclusive Networks Corporate (16.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.05.2025 Minerva S.A.Minerva: 22 Mio. BRL Geldbuße aus Leniency-Vereinbarung wegen Vorteilen für Amtsträger 3,44 Mio. €
Minerva S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, Amtsträgern, deren Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, wirtschaftliche Vorteile gezahlt zu haben. Die volle Geldbuße nach Art. 6 I Lei 12.846/2013 von 51.376.161,22 BRL wurde um 57,1 % auf 22.040.373,16 BRL (IPCA-indexiert bis März 2025) reduziert und fließt mutmaßlich an die Union. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Ein funktionierendes Compliance-Programm und frühe Kooperation senken die Buße spürbar, heben die Wirkung der Leitungsverantwortung aber nicht auf.
Vorteilszahlungen an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992, Art. 12; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1 %), freiwilliges Eingeständnis (1,5 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,1 %).
- Haftung von Führungskräften
- Erschwerend wirkten Duldung oder Kenntnis der Leitung (3 %) und das Zusammentreffen mehrerer Taten (3 %).
Originalbetrag 22.040.373,16 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com a Minerva S.A. (Processo 00190.102672/2022-82) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Minerva – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Minerva – Anexo III: Demonstrativo do valor, imputação e instrução para pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.04.2025 Gilead Sciences, Inc.Gilead: 202 Mio. USD – Rednerprogramme mit Honoraren, Luxus-Essen und Reisen 177,8 Mio. €
Gilead zahlte Ärzten, die bei Veranstaltungen zu seinen HIV-Medikamenten sprachen oder sie besuchten, Honorare, Essen und Reisekosten, um Verschreibungen zu fördern; Hochverschreiber erhielten Hunderttausende Dollar, Veranstaltungen fanden in Luxusrestaurants statt. Der vom Gericht genehmigte Vergleich über 202 Mio. USD enthält umfangreiche Tatsachengeständnisse.
Wer Redner nach Verschreibungsvolumen auswählt, macht aus Fortbildung Bestechung – Auswahlkriterien und Bewirtungsgrenzen müssen dokumentiert sein.
Honorare und Bewirtung bei Fachveranstaltungen
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Southern District of New York; U.S. District Court (S.D.N.Y.)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 29.04.2025
Originalbetrag 202.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.
- HHS-OIG Enforcement Actions: U.S. Attorney Announces $202 Million Settlement With Gilead Sciences … Speaker Programs (29.04.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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28.03.2025 Trafigura Beheer B.V.Trafigura Beheer: Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU über 435,4 Mio. BRL 69,9 Mio. €
Die Trafigura Beheer B.V. schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung, in der sie Zahlungen unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger und den Einsatz vorgeschobener Personen zur Verschleierung ihrer Interessen einräumte. Sie zahlt mutmaßlich 435.410.672,26 BRL: 153.710.689,11 BRL innerhalb von zehn Tagen (umgerechnet 26.829.346 USD; nach ihrer Vereinbarung mit dem US-Justizministerium über eine Geldstrafe von 80.488.040 USD kann dieser Teil der US-Geldstrafe mit der Zahlung an die brasilianischen Behörden verrechnet werden) und 281.699.983,15 BRL (umgerechnet 49.169.165,53 USD) als Restbetrag. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Bei Korruptionsfällen mit Bezug zu mehreren Staaten lassen sich Doppelzahlungen durch abgestimmte Vereinbarungen mit allen beteiligten Behörden vermeiden.
Zahlungen an Amtsträger und Einsatz von Mittelspersonen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 I und III, Art. 16; Lei nº 8.429/1992; Decreto nº 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Abstimmung mit dem US-Verfahren, sodass ein Teil der brasilianischen Zahlung auf die US-Geldstrafe angerechnet werden kann; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms mit Überwachung durch die CGU über 36 Monate.
Originalbetrag 435.410.672,26 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2025.
- Acordo de Leniência CGU/AGU – Trafigura Beheer B.V. (Processo 00190.100002/2022-21, SEI 3569333) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Acordos de leniência celebrados (Liste mit Unternehmen und Beträgen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.03.2025 Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A.Qualicorp: Leniency-Vereinbarung über 44,5 Mio. BRL wegen Vorteilszahlung an Amtsträger 7,15 Mio. €
Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A. räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, einem Amtsträger, dessen Handeln oder Unterlassen im Interesse des Unternehmens lag, einen wirtschaftlichen Vorteil gezahlt zu haben. Sie zahlt mutmaßlich 44.485.434,29 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung: 27.803.396,43 BRL Abschöpfung des erlangten Vorteils und 16.682.037,86 BRL Geldbuße nach Lei 12.846/2013 (40 % Nachlass), jeweils IPCA-indexiert bis Dezember 2024. Die Vereinbarung erstreckt sich auf weitere Gesellschaften der Qualicorp-Gruppe. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Weiß die Leitung von Zahlungen an Amtsträger oder duldet sie diese, steigt die Buße; ohne wirksames Compliance-Programm fehlt zudem ein Milderungsgrund.
Vorteilszahlung an Amtsträger zur Beeinflussung behördlichen Handelns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 6 I, Arts. 16 und 17, Art. 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Vorteilsrückgabe (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); ein Compliance-Programm wurde nicht berücksichtigt. Die Buße entspricht dem gesetzlichen Minimum in Höhe des erlangten Vorteils, danach um 40 % reduziert.
- Haftung von Führungskräften
- Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung wurde mit dem Höchstsatz von 3 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 44.485.434,29 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com a Qualicorp Consultoria e Corretora de Seguros S.A. (Processo 00190.101239/2021-49) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Qualicorp – Anexo III: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Qualicorp – Anexo IV: Demonstrativo do valor, imputação e instrução para pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.02.2025 Paprec GroupPNF: CJIP mit Paprec Group über 17,54 Mio. Euro nach Ermittlungen zu Abfallaufträgen 17,5 Mio. €
Paprec Group verpflichtete sich in einer CJIP zu einer Geldauflage von 17.538.990 EUR, in der bereits beschlagnahmte 4.828.000 EUR enthalten sind, sowie zu einem dreijährigen Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (Kosten bis 1.000.000 EUR). Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung, Begünstigung bei Vergaben, Geldwäsche und unzulässiger Absprachen rund um Aufträge und Konzessionen französischer Gebietskörperschaften zur Abfallbehandlung; validiert am 11.02.2025.
Wer von kommunalen Aufträgen lebt, muss Kontakte zu Entscheidungsträgern und Vergabeabläufe lückenlos auf Korruptions- und Begünstigungsrisiken prüfen.
Integrität bei kommunalen Aufträgen und Konzessionen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 11 février 2025 (CJIP Paprec Group) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Paprec group Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien 558.024 €
Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.
Exportaufträge an staatliche Stellen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP KLUBB France Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP KLUBB France SAS (10.02.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.01.2025 Trafigura Beheer B.V.Bundesstrafgericht verurteilt Trafigura wegen Bestechung in Angola 143,3 Mio. €
Zwischen 2009 und 2011 flossen über 4 Mio. EUR und mehr als 600.000 USD an einen Amtsträger in Angola, um Schiffscharter- und Bunkergeschäfte der Trafigura-Gruppe zu fördern. Das Gericht verurteilte die damalige Konzernmutter wegen fehlender Regeln zur Überwachung von Vermittlern zu 3 Mio. CHF Busse und einer Ersatzforderung von 145.634.268 USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 31.01.2025: zusammen 148.933.982 USD). Es war das erste Urteil des Bundesstrafgerichts zur Unternehmensstrafbarkeit bei Auslandsbestechung; es ist nicht rechtskräftig.
Unternehmen haften in der Schweiz, wenn ihre Organisation Bestechung nicht verhindert – die Ersatzforderung übersteigt die Busse dabei um ein Vielfaches.
Zahlungen über Vermittler an Beschäftigte staatlicher Ölgesellschaften
- Behörde / Gericht
- Bundesstrafgericht (Strafkammer); Anklage durch die Bundesanwaltschaft
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 StGB i. V. m. Art. 322septies StGB (Bestechung fremder Amtsträger); SK.2023.49
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 31.01.2025
Originalbetrag 148.933.982 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.
- Bundesstrafgericht: Verurteilung einer juristischen und drei natürlicher Personen wegen Bestechung fremder Amtsträger (SK.2023.49) Pressemitteilung eines Gerichts
- TRAFIGURA BEHEER BV und drei natürliche Personen vor Bundesstrafgericht angeklagt Pressemitteilung einer Behörde
- Bundesstrafgericht, Dispositiv SK.2023.49 vom 31.01.2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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24.01.2025 Pfizer Inc. (für die Tochter Biohaven Pharmaceutical Holding Company Ltd.)Pfizer/Biohaven: 59,7 Mio. USD wegen Rednerhonoraren und Luxusessen für Ärzte 57,1 Mio. €
Pfizer zahlt für seine Tochter Biohaven 59.746.277 USD, um Vorwürfe nach False Claims Act und Anti-Kickback Statute aus der Zeit vor der Übernahme beizulegen; rund 50,2 Mio. USD gehen an den Bund, rund 9,5 Mio. USD an die Medicaid-Programme der Bundesstaaten. Biohaven soll von März 2020 bis September 2022 ausgewählten Ärzten Rednerhonorare und Essen in teuren Restaurants gewährt haben, um Verschreibungen des Migränemittels Nurtec ODT zu fördern; an Veranstaltungen nahmen teils wiederholt dieselben Ärzte oder Ehepartner, Angehörige und Praxiskollegen ohne fachlichen Bedarf teil. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Bei Übernahmen gehören Rednerprogramme und Ärztezahlungen des Zielunternehmens in die Due Diligence – die Haftung geht auf den Käufer über.
Rednerprogramme: Auswahl der Redner, Wiederholungsteilnahmen, Bewirtung
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Civil Division; USAO Western District of New York)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Anti-Kickback Statute
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.01.2025
Originalbetrag 59.746.277 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.01.2025.
- Pfizer Agrees to Pay Nearly 60M to Resolve False Claims Allegations Relating to Improper Physician Payments by Subsidiary (DOJ, 24.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Pfizer agrees to pay nearly $60 million to resolve false claims allegations (USAO W.D.N.Y., 24.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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23.01.2025 C.R. Bard, Inc.; Liberator Medical Supply, Inc.; Liberator Holdings; Rochester Medical CorporationC.R. Bard: 17 Mio. USD wegen Rabatten und Gratisproben für Urologiepraxen 16,3 Mio. €
Bard und drei verbundene Gesellschaften zahlen 17 Mio. USD zur Beilegung von Vorwürfen nach dem False Claims Act des Bundes und Gesetzen mehrerer Bundesstaaten. Zwischen 2016 und Februar 2020 sollen sie Urologiepraxen Rabatte, übermäßige Gratisproben und Einsparungen bei Praxisbedarf gewährt haben, damit diese Einmalkatheter standardmäßig über Bards eigenes „Link“-Rezeptformular verordnen; eine Haftung wurde nicht festgestellt. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Gratisproben und Rabatte dürfen nie an Verordnungswege gekoppelt werden, die dem eigenen Vertrieb zugutekommen.
Gratisproben und Rabatte im Medizinproduktevertrieb
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Northern District of Georgia (U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b); False-Claims-Gesetze mehrerer Bundesstaaten
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 23.01.2025
Originalbetrag 17.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.
- C.R. Bard, Inc. and Affiliates Pay $17 Million to Resolve Allegations of Healthcare Kickbacks (USAO N.D. Ga., 23.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
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23.01.2025 Associação da Irmandade da Santa Casa de Misericórdia de PacaembuSanta Casa de Pacaembu: 47,4 Mio. BRL wegen Betrugs bei Krankenhausverträgen 7,65 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen die Associação da Irmandade da Santa Casa de Misericórdia de Pacaembu, einen als Organização Social im Gesundheitswesen tätigen Trägerverein, eine Geldbuße von 47.391.386,87 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit. Nach dem Abschlussbericht manipulierte der Verein das Auswahlverfahren für die Leitung des Feldlazaretts Hangar in Belém (Pará), betrog bei der Ausführung des Managementvertrags für ein Regionalkrankenhaus in Belém und setzte vorgeschobene natürliche und juristische Personen ein, um seine wirklichen Interessen zu verschleiern.
Auch Vereine, die im Auftrag des Staates Krankenhäuser führen, haften nach dem Antikorruptionsgesetz, und ihre Leitungspersonen können persönlich einbezogen werden.
Integrität bei Auswahlverfahren und Managementverträgen im Gesundheitswesen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 III und IV b und d, Art. 6, Art. 14; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 II und III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 28.01.2025
Originalbetrag 47.391.386,87 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.01.2025.
- DOU Seção 1 Nr. 19 vom 28.01.2025 (Faksimile, CGU Base de Conhecimento): Decisão nº 41 de 23.1.2025, PAR 00190.106781/2022-79 Entscheidung einer Behörde
- DOU: CGU Decisão nº 58 de 2.3.2026 (Reconsiderações abgelehnt, Wirkungen der Decisão nº 41 bestätigt) Entscheidung einer Behörde
- CGU: Relatório Final, PAR 00190.106781/2022-79 (Santa Casa de Pacaembu) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.12.2024 MMM Holdings, LLCMMM Holdings: 15,2 Mio. USD wegen Geschenkkarten für Einschreibungen in Medicare-Plan 14,7 Mio. €
Der Medicare-Advantage-Anbieter aus Puerto Rico zahlt 15.228.340 USD zur Beilegung von Vorwürfen nach False Claims Act und Anti-Kickback Statute und schloss mit dem HHS-OIG eine fünfjährige Corporate Integrity Agreement. Von Januar 2018 bis Dezember 2022 soll MMM Verwaltungsangestellten von Arztpraxen Geschenkkarten gegeben haben, damit sie Tausende Medicare-Versicherte zur Einschreibung in einen MMM-Plan bewegen; die daraus folgenden Prämienzahlungen beliefen sich auf 6.091.336 USD. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Geschenke an Praxispersonal, das Versicherte berät, sind genauso heikel wie Zuwendungen an Ärzte.
Geschenke an Praxispersonal, das Patienten berät oder vermittelt
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, District of Puerto Rico; HHS Office of Inspector General (HHS-OIG)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Anti-Kickback Statute
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Berücksichtigt wurden die Kooperation des Unternehmens und die Einführung interner Kontrollen.
- Veröffentlicht
- 23.12.2024
Originalbetrag 15.228.340 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2024.
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19.12.2024 AAR Corp.Luftfahrtdienstleister AAR zahlt 55,6 Mio. USD für Bestechung in Nepal und Südafrika 53,5 Mio. €
AAR zahlte über zwischengeschaltete Dritte (einen Vermittler und einen Joint-Venture-Partner) nach Feststellung der SEC Scheinprovisionen an Amtsträger, um den Verkauf zweier Airbus A330 an Nepal Airlines und Wartungsleistungen für South African Airways Technical zu sichern. SEC: 23.451.100 USD Gewinnabschöpfung und 5.785.524 USD Zinsen; DOJ-Strafe 26.363.029 USD im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement.
Staatliche Fluggesellschaften sind öffentliche Auftraggeber – Provisionen an Vermittler bei Flugzeuggeschäften müssen streng geprüft werden.
Agenten und Joint-Venture-Partner bei Geschäften mit Staatsairlines
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC); U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA (Anti-Bestechung, Buchführung, interne Kontrollen); Non-Prosecution Agreement
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Meldung nach Presseberichten, Kooperation (Forensik, Übersetzungen, Zeugen) und Abhilfemaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 19.12.2024
Originalbetrag 55.599.653 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.
- SEC Order In the Matter of AAR Corp., Release No. 101987 (19.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- DOJ Criminal Division: Non-Prosecution Agreement Re: AAR Corp. (19.12.2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink
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17.12.2024 BAM International B.V.OM: Strafbefehl gegen BAM International wegen falsch verbuchter Beschleunigungszahlungen 30.000 €
Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die BAM International B.V. einen Strafbefehl über 30.000 Euro wegen Urkundenfälschung (valsheid in geschrift): Bei einem abgeschlossenen Projekt in Afrika waren im Zusammenhang mit einem Steuerstreit sogenannte Beschleunigungszahlungen (facilitation payments) an Amtsträger geflossen, die nicht alle transparent in der Buchhaltung erfasst waren. Das Unternehmen hatte die Zahlungen bei einer eigenen Untersuchung entdeckt und selbst gemeldet; die Höhe entspricht der OM-Richtlinie zu Selbstanzeige, Kooperation und Eigenuntersuchung. Ein separates Verfahren wegen Bestechung von Amtsträgern bei anderen Projekten stellte das OM mangels Beweisen ein.
Auch geduldete Kleinzahlungen an Amtsträger müssen vollständig und transparent verbucht werden; Selbstanzeige und eigene Aufklärung wirken mildernd.
Beschleunigungszahlungen und transparente Buchführung
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Valsheid in geschrift (Urkundenfälschung nach niederländischem Strafrecht); Strafbefehl des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, eigene Untersuchung und Kooperation mit den Ermittlungen.
- Veröffentlicht
- 17.12.2024
- OM: Strafbeschikking en sepot in onderzoek naar BAM International B.V. Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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12.12.2024 Oroville HospitalOroville Hospital: 10,25 Mio. USD wegen Aufnahmeboni für Ärzte und falscher Abrechnung 9,77 Mio. €
Das kalifornische Krankenhaus zahlt 10.250.000 USD (9.518.954 USD an den Bund, 731.046 USD an den Staat Kalifornien) und schloss mit dem HHS-OIG eine fünfjährige Corporate Integrity Agreement. Vorgeworfen war, dass es Ärzten, die über stationäre Aufnahmen entschieden, Boni nach der Zahl der aufgenommenen Patienten zahlte, medizinisch nicht notwendige stationäre Aufnahmen abrechnete und falsche Diagnosecodes für SIRS angab. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Bonussysteme für Ärzte dürfen nicht an die Zahl der Aufnahmen oder Zuweisungen anknüpfen.
Bonussysteme für Ärzte und Zuweisungsanreize im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- U.S. Attorney's Office, Eastern District of California (U.S. Department of Justice)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- False Claims Act; Anti-Kickback Statute
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 12.12.2024
Originalbetrag 10.250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2024.
- Oroville Hospital to Pay $10.25 Million to Resolve Allegations of Kickbacks and False Billing (USAO E.D. Cal., 12.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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05.12.2024 McKinsey and Company Africa (Pty) LtdMcKinsey Africa: 122,85 Mio. USD wegen Bestechung bei zwei südafrikanischen Staatsunternehmen 116,6 Mio. €
Die südafrikanische Tochter von McKinsey & Company schloss eine dreijährige DPA mit einer Strafe von 122.850.000 USD; bis zur Hälfte wird auf Zahlungen an südafrikanische Behörden angerechnet. Nach der Darstellung des Ministeriums erhielt sie zwischen mindestens 2012 und 2016 vertrauliche Informationen zweier südafrikanischer Staatsunternehmen (Logistik und Energie) zu Beratungsaufträgen und bewarb sich im Wissen, dass südafrikanische Partnerfirmen Teile ihrer Honorare als Bestechungsgelder an Amtsträger weiterreichen würden. Der Gewinn aus dem Schema lag laut Ministerium bei rund 85 Mio. USD.
Lokale Partnerfirmen in Konsortien mit Staatsunternehmen brauchen dieselbe Korruptionsprüfung wie eigene Vermittler, einschließlich der Verwendung ihrer Honorare.
Lokale Partnerfirmen und Konsortien als Bestechungskanal bei staatlichen Beratungsaufträgen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Anerkannt wurden sofortige, proaktive Kooperation, die Meldung entdeckter Löschversuche von Unterlagen, personelle Konsequenzen, zusätzliche Antikorruptionsschulungen in Afrika und ein vorübergehender Verzicht auf Aufträge staatlicher Unternehmen.
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.12.2024
Originalbetrag 122.850.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.12.2024.
- McKinsey & Company Africa to Pay Over $122M in Connection with Bribery of South African Government Officials (DOJ, 05.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- McKinsey & Company Africa To Pay Over $120 Million In Connection With Bribery Of South African Government Officials (USAO SDNY, 05.12.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.11.2024 BIT Mining Ltd. (vormals 500.com)BIT Mining (ehem. 500.com): 10 Mio. USD wegen Bestechung japanischer Amtsträger 9,48 Mio. €
Das Unternehmen schloss eine dreijährige DPA; nach den Richtlinien wären 54 Mio. USD angemessen gewesen, wegen nachgewiesener fehlender Zahlungsfähigkeit wurde eine Strafe von 10 Mio. USD vereinbart, von der bis zu 4 Mio. USD auf die Zivilstrafe der SEC angerechnet werden. Von 2017 bis 2019 sagte das damals als 500.com firmierende Unternehmen rund 1,9 Mio. USD an Zahlungen an Berater zu, die als Bargeld, Reisen, Unterhaltung und Geschenke an japanische Amtsträger gehen sollten, um den Zuschlag für ein integriertes Resort in Japan zu erhalten; verbucht wurden sie über Scheinverträge als Beratungshonorare. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer sich im Ausland um staatliche Konzessionen bewirbt, muss Berater- und Vermittlerverträge auf echte Leistung und den Weg des Geldes prüfen.
Beraterverträge bei Lizenz- und Großprojektvergaben im Ausland
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO District of New Jersey)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery- und Books-and-Records-Vorschriften sowie Verstoß gegen die Books-and-Records-Vorschriften (Criminal Information, District of New Jersey)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Die Strafe wurde wegen der Finanzlage auf 10 Mio. USD begrenzt; anerkannt wurden eine begrenzte, reaktive Kooperation und Abhilfemaßnahmen (Abschlag von 10 % vom unteren Ende der Richtlinienspanne).
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.11.2024.
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14.11.2024 Freepoint Commodities LLCFreepoint Commodities: Leniency-Vereinbarung über 131,25 Mio. BRL wegen Bestechung 17,8 Mio. €
Die US-Gesellschaft Freepoint Commodities LLC räumte in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, über Mittelsleute unzulässige Vorteile an Amtsträger gezahlt zu haben (Art. 5 I und III Lei 12.846/2013), und zahlt mutmaßlich 108.710.739,68 BRL als Geldbuße plus Abschöpfung. Laut Anlage III entfallen 60.919.037,14 BRL auf die Geldbuße an die Union (nach 67 % Nachlass) und 47.791.702,54 BRL auf die Vorteilsabschöpfung. Der Schadensersatz an Petrobras von 22.542.907,62 BRL steht nur im Text. Die Vereinbarung nannte daneben insgesamt 131.253.647,32 BRL (22.744.839,85 USD); die zwei Centavos, um die diese Summe über Geldbuße, Abschöpfung und Schadensersatz liegt, werden nicht ausgeglichen. Nimmt das Unternehmen binnen fünf Jahren wieder Geschäfte in Brasilien auf, muss es sein Compliance-Programm an brasilianisches Recht anpassen und der CGU berichten. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Wer Geschäfte über Vermittler anbahnt, muss deren Zahlungen an Amtsträger kontrollieren – sonst haftet das Unternehmen selbst.
Bestechung von Amtsträgern über Mittelsleute
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I und III, Art. 6 I, Arts. 16, 17 und 19 I; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Schadensausgleich (1 %), Kooperation (1,5 %) und freiwilliges Eingeständnis (2 %); für ein Compliance-Programm gab es keinen Abzug.
- Haftung von Führungskräften
- Duldung oder Kenntnis der Leitung wurde mit 2,5 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 108.710.739,68 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.11.2024.
- CGU/AGU – Acordo de Leniência com a Freepoint Commodities LLC (Processo 00190.104910/2023-75) Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Freepoint – Anexo II: Demonstrativo de cálculo e valor da multa Entscheidung einer Behörde
- Acordo de Leniência Freepoint – Anexo III: Demonstrativo do valor da dívida, destinação e pagamento Entscheidung einer Behörde
- CGU – Acordos de leniência celebrados (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.11.2024 Telefónica Venezolana C.A.Telefónica Venezolana: 85,26 Mio. USD wegen Bestechung bei staatlicher Devisenauktion 79,1 Mio. €
Die venezolanische Tochter der spanischen Telefónica S.A. schloss eine DPA und zahlt eine Strafe von 85.260.000 USD. Um 2014 bei einer staatlichen Devisenauktion Bolívares in US-Dollar tauschen zu dürfen, ließ sie zwei Lieferanten rund 28,9 Mio. USD an einen Vermittler zahlen, von denen ein Teil an venezolanische Amtsträger ging, und glich die Kosten über überteuerte Gerätekäufe bei diesen Lieferanten aus. Aus der Auktion erhielt sie mehr als 110 Mio. USD, über 65 % der insgesamt zugeteilten Mittel. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Einkäufe mit auffälligen Preisaufschlägen können Bestechung finanzieren – Preisabweichungen gehören zwingend in die Compliance-Prüfung.
Überhöhte Einkaufspreise bei Lieferanten als verdeckter Bestechungskanal
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice (Criminal Division, Fraud Section; USAO Southern District of New York)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Verschwörung zum Verstoß gegen die Anti-Bribery-Vorschriften (Criminal Information, Southern District of New York)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Anerkannt wurden Kooperation (anfangs durch verspätete Herausgabe von Unterlagen geschmälert) und Abhilfe: Disziplinarmaßnahmen bis zu Kündigungen, unabhängige Compliance-Funktion mit Chief Compliance Officer, Prüfung aller Geschäfte mit abweichender Preisgestaltung, strengere Kontrolle von Drittparteien; Abschlag von 20 %.
- Veröffentlicht
- 08.11.2024
Originalbetrag 85.260.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.
- Telefónica Venezolana to Pay Over $85M to Resolve Foreign Bribery Investigation (DOJ, 08.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Telefónica Venezolana To Pay Over $85 Million To Resolve Foreign Bribery Investigation (USAO SDNY, 08.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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16.10.2024 RTX Corporation (Raytheon Company)RTX (Raytheon) zahlt rund 369 Mio. USD für Bestechung eines katarischen Militärs 338,4 Mio. €
Raytheon zahlte 2011 bis 2017 fast 2 Mio. USD über Schein-Unteraufträge an katarische Militär- und andere Amtsträger und über 30 Mio. USD an einen Agenten aus der Herrscherfamilie. SEC-Anordnung: 37.400.090 USD Gewinnabschöpfung, 11.786.208 USD Zinsen und 75 Mio. USD Strafe (davon 22,5 Mio. USD auf die DOJ-Zahlung angerechnet); im DPA mit dem DOJ entfallen 267.096.068 USD (230,4 Mio. Strafe, 36.696.068 Einziehung) auf den FCPA-Teil, verbunden mit einem Arms-Export-Control-Verstoß und dreijährigem Monitor. Summe ohne Doppelzählung: 368.782.366 USD.
Unteraufträge ohne nachvollziehbare Leistung sind ein klassisches Vehikel für Schmiergeld – Rüstungsexporteure müssen Zahlungsflüsse auch gegenüber Exportbehörden offenlegen.
Schein-Unteraufträge und Agenten bei Rüstungsgeschäften
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC); U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA (Anti-Bestechung, Buchführung, interne Kontrollen, Sections 30A, 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act); Arms Export Control Act; DPA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 16.10.2024
Originalbetrag 368.782.366 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2024.
- SEC Order In the Matter of RTX Corporation, Release No. 101353 (16.10.2024) Entscheidung einer Behörde
- SEC Enforcement Actions: FCPA Cases Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- DOJ Criminal Division: U.S. v. Raytheon Company, Docket No. 24-CR-399 (RER) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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11.10.2024 ein US-Luftfahrt- und RüstungszuliefererSEC-Anordnung gegen US-Rüstungszulieferer wegen Bestechung indischer Amtsträger durch Tochterfirma 1,54 Mio. €
Beschäftigte der indischen Tochter eines US-Luftfahrt- und Rüstungszulieferers bestachen 2020 bis 2022 über Agenten und Händler indische Amtsträger, u. a. um Ausschreibungen zugunsten des Konzerns zuzuschneiden; die Zahlungen wurden als Geschäftsausgaben verbucht. Zahlung von 504.926 USD Gewinnabschöpfung, 78.889 USD Zinsen und 1,1 Mio. USD Strafe.
Auch kleine Auslandstöchter brauchen wirksame Kontrollen über Händler- und Agentenzahlungen; sonst haftet die börsennotierte Mutter über die Buchführungspflichten.
Einflussnahme auf Ausschreibungsbedingungen über Händler
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation (Weitergabe interner Ermittlungsergebnisse) und Abhilfe inkl. Trennung von Beschäftigten und Dritten.
- Veröffentlicht
- 11.10.2024
Originalbetrag 1.683.815 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.10.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.10.2026 · Direktlink
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10.09.2024 ein US-amerikanischer LandmaschinenkonzernLandmaschinenkonzern zahlt 9,9 Mio. USD: Thai-Tochter bestach Luftwaffe und Straßenbehörde 9 Mio. €
Die übernommene thailändische Tochter gewährte 2017 bis 2020 Amtsträgern u. a. der Royal Thai Air Force und des Department of Highways Bargeld, Scheinberatungshonorare, luxuriöse „Werksbesuchsreisen“, Essen und Unterhaltung und betrieb auch Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Der Konzern zahlt 4.343.401 USD Gewinnabschöpfung, 1.086.954 USD Zinsen und 4,5 Mio. USD Strafe.
Nach Übernahmen müssen Tochtergesellschaften zügig in Compliance-Programm und Kontrollen integriert werden – sonst leben alte Praktiken wie Luxusreisen für Kunden fort.
Reisen, Bewirtung und Unterhaltung für Amtsträger
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften (Sections 13(b)(2)(A)/(B) Exchange Act)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 10.09.2024
Originalbetrag 9.930.355 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.09.2024.
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- SEC, FCPA Durchsetzungsmaßnahmen (Liste) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.09.2026 · Direktlink
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05.08.2024 ein Schweizer RohstoffkonzernBundesanwaltschaft: Strafbefehl gegen Schweizer Rohstoffkonzern wegen Bestechung im Kongo 138,9 Mio. €
Der Konzern traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen gegen die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner beim Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der DR Kongo im Jahr 2011. Strafbefehl mit Busse von 2 Mio. CHF und Ersatzforderung von 150 Mio. USD (Betrag umgerechnet zum EZB-Kurs vom 05.08.2024: zusammen 152.357.266 USD); weitere Sachverhalte 2007–2017 wurden eingestellt.
Unternehmen haften auch für Bestechung durch Geschäftspartner, wenn sie keine angemessenen Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen haben.
Korruptionsrisiken durch Geschäftspartner bei Beteiligungserwerben
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger; Strafbefehl
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Stahl und Metall
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 05.08.2024
Originalbetrag 152.357.266 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.08.2024.
- Bundesanwaltschaft, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Openbaar Ministerie, Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.08.2026 · Direktlink
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18.07.2024 ein großer US-amerikanischer DialysekonzernUS-Dialysekonzern: 34,5 Mio. USD – Kickbacks für Zuweisungen an Dialysezentren und Apotheke 31,6 Mio. €
Der Dialysekonzern soll Kickbacks gezahlt haben, um Zuweisungen an seine frühere Apothekentochter zu fördern, und Nephrologen sowie Gefäßchirurgen Vorteile gewährt haben, damit sie Patienten in die Dialysezentren des Konzerns schicken. Der Konzern zahlte 34.487.390 USD.
Konzerninterne Weiterleitung von Kunden an Tochtergesellschaften darf nicht mit Vorteilen für Dritte erkauft werden.
Vorteile für Zuweiser
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
Originalbetrag 34.487.390 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.07.2024.
- HHS OIG, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2026 · Direktlink
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01.07.2024 drei US-amerikanische ambulante Pflegedienste und ihre MuttergesellschaftUS-Pflegedienstgruppe: 4,5 Mio. USD – Kickbacks an Seniorenheime und Ärzte 4,18 Mio. €
Drei ambulante Pflegedienste in Texas, Ohio und Indiana sowie ihre Muttergesellschaft sollen Einrichtungen des betreuten Wohnens und Ärzten Kickbacks für Medicare-Zuweisungen gewährt haben. Sie zahlten 4.496.330 USD.
Kooperationen mit Einrichtungen, die Kunden vermitteln, brauchen schriftliche Verträge mit marktüblicher Vergütung und regelmäßige Prüfung.
Vorteile für Kooperationspartner, die Kunden vermitteln
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
Originalbetrag 4.496.330 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2024.
- HHS OIG, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.07.2026 · Direktlink
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18.06.2024 ein brasilianischer Einzelhändler, seine Beteiligungsgesellschaft und zwei KulturprojektträgerEinzelhändler u. a.: 8,14 Mio. BRL CGU-Bußen wegen zweckentfremdeter Rouanet-Kulturförderung 1,4 Mio. €
Die CGU verhängte Geldbußen von zusammen 8.143.459,20 BRL gegen einen brasilianischen Einzelhändler (4.386.459,20 BRL) und die gesamtschuldnerisch haftende Beteiligungsgesellschaft der Gruppe (930.000,00 BRL), weil sie über eine zwischengeschaltete Gesellschaft öffentliche, aus Steuerverzicht stammende Mittel an sich gezogen hatten (Art. 5 III Lei 12.846/2013), sowie gegen zwei Projektträger (1.297.000,00 BRL, Art. 5 II Lei 12.846/2013, bzw. 1.530.000,00 BRL); alle vier verstießen zugleich gegen die Lei Rouanet (Lei 8.313/1991), und drei von ihnen müssen die Entscheidung zusätzlich außerordentlich veröffentlichen. Nach dem Abschlussbericht wurden geförderte Kulturprojekte (Pronacs) zweckentfremdet, um Bücher als Marketingmittel für den Händler herzustellen; eine natürliche Person erhielt zusätzlich 500.000,00 BRL. Am 30. September 2025 rechnete die CGU Zahlungen des Händlers aus einer zivilrechtlichen Nichtverfolgungsvereinbarung an (verbleibend 3.071.819,19 BRL) und wies die Anträge der Beteiligungsgesellschaft und des ersten Projektträgers ab.
Sponsoring mit staatlicher Steuerförderung darf keine Gegenleistungen für das eigene Marketing enthalten – sonst drohen Bußen für Sponsor und Projektträger.
Gegenleistungen aus steuerlich gefördertem Kultursponsoring
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 II und III, Art. 6 I und II; Lei 8.313/1991 (Lei Rouanet), Art. 2 §§ 1 und 2, Art. 23 § 1, Art. 38; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Zahlungen des Händlers aus einer zivilrechtlichen Nichtverfolgungsvereinbarung (ANPC) zum selben Sachverhalt wurden auf dessen Buße angerechnet.
- Veröffentlicht
- 21.06.2024
Originalbetrag 8.143.459,2 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink
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13.06.2024 drei norwegische SchifffahrtsgesellschaftenDrei norwegische Schifffahrtsgesellschaften: Leniency-Vereinbarung über 153,2 Mio. BRL 26,3 Mio. €
Drei norwegische Schifffahrtsgesellschaften räumten in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU ein, dass eine von ihnen gezahlte Provision von Dritten teilweise zur Finanzierung von Schmiergeld an einen Amtsträger verwendet wurde und ihnen Vermögensvorteile bei der Ausführung von Verträgen mit der öffentlichen Hand verschaffte. Sie zahlen zusammen 153.184.045,95 BRL: 16.055.700,00 BRL Schadensersatz und 124.662.133,17 BRL Rückgabe des unzulässigen Vorteils an die geschädigte Tochtergesellschaft eines staatlich kontrollierten Konzerns sowie 12.466.212,78 BRL Geldbuße nach Lei 8.429/1992 an die Union.
Provisionen an Vermittler sind ein klassischer Kanal für Schmiergeld; profitiert das Unternehmen davon, haftet es für die Verwendung.
Provisionen an Vermittler als Kanal für Schmiergeld
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 8.666/1993, Art. 88 II und III; Lei 8.429/1992, Art. 9 i. V. m. Art. 3; Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Originalbetrag 153.184.045,95 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.06.2024.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.06.2026 · Direktlink
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29.05.2024 ein US-amerikanischer Hersteller von WirbelsäulenimplantatenUS-Implantathersteller: 12 Mio. USD – Kickbacks an Wirbelsäulenchirurgen 11,1 Mio. €
Der Hersteller von Wirbelsäulenimplantaten aus Utah soll Chirurgen Kickbacks gezahlt haben, damit sie die Produkte des Herstellers verwenden. Der Vergleich über 12 Mio. USD ist eine gemeinsame Zahlung des Unternehmens und weiterer Vergleichsparteien; HHS-OIG stellte das Unternehmen unter verschärfte Beobachtung.
Beraterverträge, Lizenzzahlungen oder Honorare an Anwender, die über den Produkteinsatz entscheiden, brauchen Bedarfsnachweis und Marktwertprüfung.
Zahlungen an Anwender von Medizinprodukten
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Anti-Kickback Statute (42 U.S.C. § 1320a-7b(b)); False Claims Act (31 U.S.C. §§ 3729 ff.)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Originalbetrag 12.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2024.
- HHS OIG, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 6 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.05.2026 · Direktlink
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01.03.2024 ein Schweizer RohstoffhandelshausRohstoffhandelshaus verurteilt: rund 86,7 Mio. CHF wegen Korruption im Ölgeschäft Ecuadors 90,5 Mio. €
Das Genfer Rohstoffhandelshaus traf nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass in seinem Namen von 2013 bis 2017 fremde Amtsträger im Zusammenhang mit der ecuadorianischen Erdölindustrie bestochen wurden. Die BA verurteilte das Handelshaus – koordiniert mit US-Behörden – zu rund 86,7 Mio. CHF, davon 4,3 Mio. CHF Busse.
Rohstoffhändler müssen Vermittlerzahlungen im Staatsgeschäft lückenlos prüfen – die Einziehung von Gewinnen übersteigt die Busse bei weitem.
Zahlungen über Vermittler an staatliche Ölgesellschaften
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 StGB (Unternehmensverantwortlichkeit) i. V. m. Bestechung fremder Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 01.03.2024
Originalbetrag 86.700.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.03.2024.
- Bundesanwaltschaft, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.03.2026 · Direktlink
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09.01.2024 ein brasilianisches GesundheitsdienstleistungsunternehmenGesundheitsdienstleister: 21,7 Mio. BRL und Vergabesperre wegen Arzneimittelaufträgen 4,06 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen einen Gesundheitsdienstleister eine Geldbuße von 21.697.740,49 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit. Nach dem Abschlussbericht hatte das Unternehmen in Vergaben des Gesundheitsministeriums für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten (Aldurazyme, Myozyme, Fabrazyme) Angebote abgegeben, ohne zum Vertrieb dieser Mittel berechtigt zu sein, vereinbarte Mengen nicht fristgerecht geliefert und sich Vorauszahlungen zum Nachteil der Staatskasse angeeignet. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 15.06.2025 zurück.
In öffentlichen Vergaben dürfen nur Leistungen angeboten werden, die das Unternehmen rechtlich und tatsächlich erbringen kann.
Angebotsabgabe und Vertragserfüllung bei öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV b und d, Art. 6; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 II und III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 12.01.2024
Originalbetrag 21.697.740,49 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.01.2026 · Direktlink
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09.01.2024 ein brasilianischer ArzneimittelhändlerArzneimittelhändler: CGU-Buße wegen falscher Unterlagen im Impfstoffvertrag 483.622 €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) verhängte gegen einen Arzneimittelhändler, der inzwischen unter anderem Namen firmiert, eine Geldbuße von 3.879.251,35 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und eine Erklärung der Vergabeunwürdigkeit (declaração de inidoneidade). Nach dem Abschlussbericht legte das Unternehmen beim geplanten Kauf von 20 Mio. Dosen eines Covid-19-Impfstoffs durch das Gesundheitsministerium ein Dokument vor, das der Impfstoffhersteller später als falsch bezeichnete, sowie Proforma-Rechnungen, die nicht den Vertragsbedingungen entsprachen. Auf einen Antrag auf Überprüfung (pedido de reconsideração) setzte die CGU die Geldbuße am 05.05.2025 auf 2.586.167,56 BRL herab und verkürzte die Aushangfrist der Veröffentlichung von 75 auf 60 Tage; die Erklärung der Vergabeunwürdigkeit blieb bestehen.
Wer als Vertreter eines ausländischen Herstellers Verträge mit dem Staat schließt, muss Vollmachten und Rechnungen sorgfältig prüfen; falsche Unterlagen führen zu Geldbuße und Vergabesperre.
Echtheit von Vertretungsnachweisen und Rechnungen in öffentlichen Aufträgen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 5 IV b und d, Art. 6; Lei nº 8.666/1993, Art. 87 IV und Art. 88 III
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Auf den Antrag auf Überprüfung hin setzte die CGU die Geldbuße von 3.879.251,35 BRL auf 2.586.167,56 BRL herab.
- Veröffentlicht
- 15.01.2024
Originalbetrag 2.586.167,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2024.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.01.2026 · Direktlink
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04.12.2023 ein französisches Ingenieur- und PlanungsunternehmenPNF: CJIP mit Ingenieurunternehmen über 14,6 Mio. Euro wegen Auslandsbestechungsverdachts 14,6 Mio. €
Das Ingenieurunternehmen verpflichtete sich in einer am 29.11.2023 geschlossenen und am 04.12.2023 validierten CJIP zu einer Geldauflage von 14.600.000 EUR. Das Ermittlungsverfahren, u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger, ging auf eine Strafanzeige zurück, mit der das Unternehmen 2013 selbst Prüfberichte und ein anonymes Schreiben an die Justiz übermittelt hatte.
Interne Audits und anonyme Hinweise auf Bestechung sollten sofort untersucht werden; eine Selbstanzeige ersetzt die spätere Sanktion aber nicht.
Umgang mit internen Hinweisen auf Bestechung und Selbstanzeige
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 4 décembre 2023 (CJIP ADP Ingénierie) Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Liste der Conventions judiciaires d'intérêt public Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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04.12.2023 ein französischer Industriehersteller und seine UnternehmensgruppePNF: CJIP mit Industriehersteller über 13,37 Mio. Euro wegen Auslandsbestechung 13,4 Mio. €
Der Hersteller verpflichtete sich in einer mit dem Parquet national financier geschlossenen CJIP zu einer Geldauflage von 13.373.000 EUR; zusätzlich muss die Unternehmensgruppe ein dreijähriges Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption (AFA) umsetzen, dessen Kosten der Hersteller bis 500.000 EUR trägt. Grundlage war ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen Bestechung ausländischer Amtsträger; validiert am 04.12.2023.
Wer mit ausländischen Amtsträgern Geschäfte macht, braucht ein belastbares Anti-Korruptionsprogramm – sonst verordnet es die Behörde samt Aufsichtskosten.
Anti-Korruptionsprogramm nach Sapin II unter behördlicher Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Veröffentlicht
- 04.12.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 4 décembre 2023 (CJIP Seves Group / Sediver) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Groupes Seves et Sediver Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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04.12.2023 ein brasilianisches IT-UnternehmenIT-Unternehmen: 27,2 Mio. BRL Leniency-Vereinbarung wegen Bestechung und irregulärer Buchungen 5,11 Mio. €
Ein brasilianisches IT-Unternehmen räumte gegenüber CGU und AGU ein, Mittel irregulär verbucht zu haben, um Amtsträgern oder Politikern unzulässige Vorteile zu zahlen, und sich so Vorteile in Verträgen mit der öffentlichen Hand verschafft zu haben (Art. 5 I–IV Lei 12.846/2013). Die Gesamtschuld von 27.178.868,56 BRL umfasst Ersatz an ein geschädigtes Unternehmen (4.875.501,13 BRL) und an den Gesundheitsfonds des Bundesstaats Santa Catarina (17.587.259,86 BRL) sowie eine Antikorruptionsbuße von 4.716.107,57 BRL. Weil frühere Vereinbarungen mit der Bundesstaatsanwaltschaft und der Landes-Controladoria CGE/SC angerechnet werden, ist nur die Buße an die Union offen.
Irreguläre Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld begründen selbst Haftung – saubere Buchführung ist Korruptionsprävention.
Verschleierte Buchungen zur Finanzierung von Schmiergeld
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 I–IV, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Angerechnet wurden Rückgabe bzw. Ersatz (1 %), Kooperation (1,5 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,4 %).
- Haftung von Führungskräften
- Die Duldung durch die Unternehmensleitung wurde mit 3 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 27.178.868,56 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.12.2025 · Direktlink
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28.09.2023 ein US-amerikanischer AußenwerbekonzernUS-Außenwerbekonzern: 26,1 Mio. USD – Geschenke und Bewirtung für chinesische Amtsträger 24,8 Mio. €
Die chinesische Mehrheitstochter des Konzerns bestach von mindestens 2012 bis 2017 Amtsträger mit teuren Geschenken und Bewirtung und finanzierte über Scheinvermittler und falsche Rechnungen verdeckte Berater, um Werbeflächen etwa an Bushaltestellen zu erhalten; die Zahlungen wurden als Bewirtungs-, Reinigungs- und Kundenentwicklungskosten verbucht. Trotz wiederholter Warnungen der internen Revision fehlten bis 2019 ausreichende Kontrollen; der Konzern zahlte 16.355.567 USD Gewinnabschöpfung, 3.760.920 USD Zinsen und 6 Mio. USD Zivilstrafe (insgesamt 26.116.487 USD).
Hinweise der internen Revision auf Bewirtungs- und Beraterkosten in Hochrisikomärkten müssen zu sofortigen Kontrollen führen.
Geschenke und Bewirtung für Amtsträger; korrekte Verbuchung
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (Anti-Bribery, Books and Records, Internal Accounting Controls)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
Originalbetrag 26.116.487 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.09.2023.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.09.2025 · Direktlink
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25.08.2023 ein US-amerikanischer MischkonzernUS-Mischkonzern: Auslandsreisen für chinesische Klinikbeamte kosten 6,6 Mio. USD 6,09 Mio. €
Beschäftigte der chinesischen Tochter des Konzerns luden 2014 bis 2018 Gesundheitsbeamte staatlicher Kunden zu angeblichen Konferenzen und Fortbildungen ins Ausland ein, die tatsächlich oft Sightseeing und Unterhaltung waren; bezahlt wurde über ein eingeweihtes Reisebüro. Zahlung von 3.538.897 USD Gewinnabschöpfung, 1.042.721 USD Zinsen und 2 Mio. USD Strafe.
Fortbildungsreisen für Kunden aus dem öffentlichen Sektor brauchen ein fachliches Programm, Vorabgenehmigung und Belege – Tourismusanteile sind unzulässige Zuwendungen.
Einladungen zu Veranstaltungen und Reisen für Amtsträger
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Prompte Selbstanzeige nach Kenntnis, Kooperation (u. a. Zeugen, Dokumente) und umfangreiche Abhilfemaßnahmen.
- Veröffentlicht
- 25.08.2023
Originalbetrag 6.581.618 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.08.2023.
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
- SEC, FCPA Durchsetzungsmaßnahmen (Liste) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.08.2025 · Direktlink
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28.07.2023 ein ungarisches PharmaunternehmenPharmaunternehmen: 37 Mio. HUF Bußgeld für Ärztehonorare und überhöhte Bewirtung 96.540 €
Die ungarische Arzneimittelbehörde OGYÉI belegte ein ungarisches Pharmaunternehmen mit einem Bußgeld von 37.000.000 HUF und untersagte die Fortsetzung der Verstöße, weil das Unternehmen verschreibungsberechtigten Ärztinnen und Ärzten in zahlreichen Fällen über Honorarverträge unzulässige Vermögensvorteile gewährt hatte – etwa für Rollenspiele zur Schulung des eigenen Außendienstes, Fachbeiträge in einer firmeneigenen Werbezeitschrift, werbliche Vorträge sowie bezahlte Vorträge von Abteilungschefärzten vor ihren eigenen Mitarbeitern. Hinzu kamen eine Bewirtung über dem gesetzlichen Satz je Teilnehmer in vier Fällen bei eigenen Fachveranstaltungen, die nicht gemeldete Unterstützung der Teilnahme von Ärzten an zwei internationalen Fachveranstaltungen sowie Mängel bei Warnhinweisen in Werbematerial, bei der Abgabe von Mustern und bei Spendenprotokollen. Der Bescheid erging in einem neuen Verfahren, nachdem das Hauptstädtische Gericht (Fővárosi Törvényszék) einen früheren Bescheid von 2020 wegen unzureichender Begründung der Sanktionshöhe aufgehoben, die rechtliche Bewertung der Honorarverträge aber bestätigt hatte.
Honorarverträge mit verschreibenden Ärztinnen und Ärzten brauchen eine echte, von der Verkaufsförderung getrennte fachliche Leistung zu angemessenem Preis – sonst gelten sie als verbotener Vorteil.
Honorarverträge, Vorträge und Bewirtung von Ärztinnen und Ärzten im Pharmamarketing
- Behörde / Gericht
- Országos Gyógyszerészeti és Élelmezés-egészségügyi Intézet (OGYÉI; Rechtsnachfolger NNGYK)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- Gyftv. (Gesetz Nr. XCVIII/2006) § 14 Abs. 1, 2 und 10, § 11/B Abs. 2, § 19 Abs. 2 lit. c und d; EüM-Verordnung 3/2009 § 7 Abs. 1 lit. a, § 10 Abs. 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Veröffentlicht
- 28.07.2023
Originalbetrag 37.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2023.
- OGYÉI, endgültige behördliche Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.07.2025 · Direktlink
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28.06.2023 ein französischer und ein britischer Anlagenbauer für die Energiebranche aus derselben GruppePNF: CJIP mit zwei Energie-Anlagenbauern über 208,94 Mio. Euro 208,9 Mio. €
Zwei Gesellschaften einer früheren Anlagenbaugruppe für die Energiebranche schlossen mit dem Parquet national financier eine CJIP wegen möglicher Bestechung ausländischer Amtsträger im Zusammenhang mit 2008 und 2009 geschlossenen Verträgen in Ghana und Äquatorialguinea. Die französische Gesellschaft zahlt eine Geldauflage von 54.146.000 EUR, die britische von 154.792.000 EUR, zusammen 208.938.000 EUR; die Vereinbarung wurde am 28.06.2023 validiert.
Bei Großaufträgen mit staatlichen Energieunternehmen müssen Kontakte von Vermittlern zu Amtsträgern und deren Angehörigen besonders streng geprüft werden.
Bestechung ausländischer Amtsträger bei Großprojekten im Energiesektor
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (corruption d'agent public étranger)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Veröffentlicht
- 28.06.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 28 juin 2023 (CJIP Technip Energies France / Technip UK) Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public vom 22. Juni 2023 (Technip Energies France, Technip UK) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.06.2025 · Direktlink
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17.05.2023 ein französisches Bauunternehmen und ein Projektentwickler desselben BaukonzernsPNF: CJIP mit Bauunternehmen und Projektentwickler über 7,96 Mio. Euro 7,96 Mio. €
Die beiden Gesellschaften eines französischen Baukonzerns verpflichteten sich in einer CJIP zu einer Geldauflage von insgesamt 7.964.000 EUR und zu einem dreijährigen Compliance-Programm unter Aufsicht der Agence française anticorruption, dessen Kosten das Bauunternehmen bis 1.337.000 EUR trägt. Das 2021 eingeleitete Ermittlungsverfahren betraf u. a. Begünstigung bei öffentlichen Aufträgen (favoritisme) und aktive wie passive Bestechung von Amtsträgern; validiert am 17.05.2023.
Kontakte zu öffentlichen Auftraggebern im Vergabeverfahren müssen klar geregelt und dokumentiert werden, um Begünstigungsvorwürfe zu vermeiden.
Korruption und Begünstigung bei öffentlichen Bauaufträgen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (favoritisme, corruption d'agent public)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 17.05.2023
- Communiqué de presse du Procureur de la République financier, 17 mai 2023 (CJIP Bouygues Bâtiment Sud-Est / Linkcity Sud-Est) Pressemitteilung einer Behörde
- Agence française anticorruption: Affaire Bouygues bâtiment sud-est et Linkcity sud-est Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.05.2025 · Direktlink
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16.05.2023 ein kanadischer Anbieter forensischer SicherheitstechnikKanadischer Forensiktechnik-Anbieter: Remediation Agreement wegen Bestechung auf den Philippinen 7,2 Mio. €
Zwischen 2006 und 2018 soll das Unternehmen philippinische Amtsträger bestochen und den philippinischen Staat im Zusammenhang mit einem ballistischen Identifikationssystem für die Nationalpolizei betrogen haben. Das vom Superior Court of Quebec Anfang 2023 genehmigte und am 16.05.2023 veröffentlichte vierjährige Remediation Agreement sieht 6.593.178 CAD Strafe, 659.318 CAD Zuschlag und 3.296.589 CAD Einziehung sowie einen externen Prüfer vor.
Remediation Agreements verlangen neben Zahlungen einen externen Prüfer – Unternehmen sollten Anti-Korruptions-Programme vorher so aufstellen, dass sie einer Prüfung standhalten.
Behördenaufträge für Sicherheitstechnik im Ausland
- Behörde / Gericht
- Public Prosecution Service of Canada (PPSC); Superior Court of Quebec
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- s. 3 Corruption of Foreign Public Officials Act; s. 380 Criminal Code; Remediation Agreement (Part XXII.1 Criminal Code)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 17.05.2023
Originalbetrag 10.549.085 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.05.2023.
- PPSC, Meldungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.05.2025 · Direktlink
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11.05.2023 ein niederländischer MedizintechnikkonzernMedizintechnikkonzern zahlt 62 Mio. USD wegen Bestechung in chinesischen Klinikausschreibungen 56,9 Mio. €
Beschäftigte, Händler und Subhändler der chinesischen Tochter des Konzerns nahmen 2014 bis 2019 unzulässig Einfluss auf die technischen Spezifikationen öffentlicher Klinikausschreibungen und organisierten Scheingebote mit Produkten anderer Hersteller; Sonderrabatte an Händler schufen zudem das Risiko, dass überhöhte Margen Zahlungen an Beschäftigte staatlicher Krankenhäuser finanzierten. Zahlung von 41.126.170 USD Gewinnabschöpfung, 6.047.633 USD Zinsen und 15 Mio. USD Strafe; der Konzern war bereits 2013 wegen ähnlicher Taten in Polen belangt worden.
Ungewöhnlich hohe Rabatte oder Margen für Händler müssen als Korruptionsrisiko überwacht werden – Wiederholungstäter trifft die Aufsicht härter.
Händlermargen als Schmiergeldtopf, Einfluss auf Ausschreibungsspezifikationen
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- FCPA Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 11.05.2023
Originalbetrag 62.173.803 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.05.2023.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
- SEC, FCPA Durchsetzungsmaßnahmen (Liste) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.05.2025 · Direktlink
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27.04.2023 ein Schweizer Anbieter von SicherheitstechnikStrafbefehl: 81 Mio. CHF gegen Sicherheitstechnik-Anbieter wegen Bestechung in Südamerika 82,1 Mio. €
Wegen Mängeln in Corporate Governance, Risikomanagement und Compliance konnten Angestellte eines Schweizer Anbieters von Sicherheitstechnik bei Geschäften in Brasilien, Kolumbien und Venezuela Amtsträger bestechen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte das Unternehmen per Strafbefehl zu einer Busse von 1'000'000 CHF und einer Ersatzforderung von 80'000'000 CHF, zusammen 81 Mio. CHF. Der Strafbefehl gegen das Unternehmen ist rechtskräftig, weil das Unternehmen auf Einsprache verzichtete.
Wer in Märkten mit hohem Korruptionsrisiko an staatliche Stellen verkauft, braucht wirksame Kontrollen im Vertrieb, sonst folgt auf die Busse eine hohe Ersatzforderung.
Bestechung fremder Amtsträger im Vertrieb; Compliance-Organisation
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB; Ersatzforderung nach Art. 71 Abs. 1 StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 27.04.2023
Originalbetrag 81.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.04.2023.
- Bundesanwaltschaft, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.04.2025 · Direktlink
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09.02.2023 ein brasilianischer AutomobilherstellerBrasilianischer Autohersteller: 22,4 Mio. BRL wegen zweckentfremdeter Kulturförderung 3,99 Mio. €
Die Controladoria-Geral da União (CGU) setzte gegen einen Automobilhersteller im vorgezogenen Verfahren (julgamento antecipado) eine Geldbuße von 22.423.482,15 BRL nach dem Kulturförderungsgesetz (Lei nº 8.313/1991) und dem Antikorruptionsgesetz fest. Der Hersteller hatte ein über das nationale Kulturförderprogramm (Pronac) gefördertes Konzertprojekt mit 1.000.000 BRL gesponsert, das ohne Zustimmung des Kulturministeriums in eine nicht öffentliche Firmenfeier zum 60-jährigen Bestehen umgewandelt wurde; in der Abrechnung wurden laut Abschlussbericht falsche Angaben gemacht. Gegen die Projektträgerin erging am selben Tag eine gesonderte Entscheidung mit einer Geldbuße von 2.940.317,28 BRL.
Sponsoring mit staatlicher Steuerförderung muss exakt dem genehmigten Projektzweck dienen; eine Umwidmung zu eigenen Firmenveranstaltungen kann als eigener Rechtsverstoß des Sponsors geahndet werden.
Sponsoring und staatlich geförderte Kulturprojekte
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 8.313/1991, Art. 38; Lei nº 12.846/2013, Art. 5 II und Art. 6; Portaria Normativa CGU nº 19/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Automobil
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Die CGU berücksichtigte die Kooperation und die Zusagen des Unternehmens und entschied im vorgezogenen Verfahren nach der Portaria Normativa CGU nº 19/2022.
- Veröffentlicht
- 10.02.2023
Originalbetrag 22.423.482,15 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2023.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
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28.12.2022 ein brasilianischer LebensmittelkonzernLebensmittelkonzern: Leniency-Vereinbarung über 584 Mio. BRL wegen Vorteilszahlungen an Amtsträger 104,1 Mio. €
Ein brasilianischer Lebensmittelkonzern verpflichtete sich in einer Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU zur Zahlung von 583.977.360,48 BRL in fünf Jahresraten ab 2023, weil er nach der vertraulichen Anlage I Amtsträgern oder ihnen nahestehenden Dritten unzulässige Vorteile gezahlt hatte. Der Betrag setzt sich aus der Abschöpfung unrechtmäßiger Vorteile (314.875.384,01 BRL), einer Geldbuße nach Lei 8.429/1992 (9.173.587,96 BRL) und einer Geldbuße nach dem Antikorruptionsgesetz Lei 12.846/2013 (259.928.388,50 BRL) zusammen; ohne die vereinbarten Nachlässe wären es 1.170.184.567,12 BRL gewesen. Laut Vereinbarung betrafen die Taten keine Bundesaufträge, und ein Schaden für die öffentliche Hand war bis zur Unterzeichnung nicht belegt.
Auch ohne Bezug zu öffentlichen Aufträgen können Vorteilszahlungen an Amtsträger Abschöpfung und Bußen in dreistelliger Millionenhöhe auslösen.
Vorteilszahlungen an Amtsträger außerhalb öffentlicher Aufträge
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022, Art. 33; Instrução Normativa CGU/AGU 2/2018
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation (1 %), spontane Mitteilung vor einem Verfahren (1 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (2,21 %) wurden angerechnet; die Antikorruptionsbuße wurde um 63,33 % und die Abschöpfung um 30 % reduziert.
- Haftung von Führungskräften
- Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung wurde mit 2,25 % erschwerend angesetzt.
Originalbetrag 583.977.360,48 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.12.2024 · Direktlink
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19.12.2022 ein singapurischer Offshore- und WerftkonzernSingapurischer Offshore- und Werftkonzern: Leniency-Vereinbarung über 1,22 Mrd. BRL 217,2 Mio. €
Ein Offshore- und Werftkonzern aus Singapur schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung über die Zahlung unrechtmäßiger Vorteile an Amtsträger und Mittelsleute im Rahmen von Vertragsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung. Der vereinbarte Gesamtwert aus Schäden, Geldbußen und weiteren Sanktionen beträgt 1.223.657.710,19 BRL; Zahlungen aus der früheren Vereinbarung seiner brasilianischen Tochtergesellschaft mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF) können angerechnet werden. Vorausgegangen war im Dezember 2017 eine globale Einigung mit Behörden in den USA, Singapur und Brasilien über 422.216.980 USD, wovon 211.108.490 USD an den staatlich kontrollierten Ölkonzern und die Union flossen.
Eine frühere Einigung mit anderen Behörden im In- und Ausland schließt eine eigene Vereinbarung mit CGU und AGU nach dem brasilianischen Antikorruptionsgesetz nicht aus; angerechnet werden allenfalls Zahlungen aus der früheren Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft.
Zahlungen über Mittelsleute an Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013, Art. 16; Lei nº 8.429/1992; Decreto nº 11.129/2022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Anrechnung von Zahlungen aus der Vereinbarung mit dem MPF; Verpflichtung zur Verbesserung des Integritätsprogramms.
Originalbetrag 1.223.657.710,19 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2024 · Direktlink
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19.12.2022 ein US-amerikanisches Chemie- und TechnologieunternehmenUS-Chemieunternehmen: 638 Mio. BRL Leniency-Vereinbarung wegen Bestechung bei Staatsaufträgen 113,3 Mio. €
Ein US-amerikanisches Chemie- und Technologieunternehmen verpflichtete sich in einer Leniency-Vereinbarung mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) zur Zahlung von 638.046.365,87 BRL (umgerechnet 120.828.384,25 USD), weil es im Zusammenhang mit Verträgen mit einem staatlich kontrollierten Ölkonzern über zwischengeschaltete Gesellschaften unzulässige Zahlungen zugunsten von Amtsträgern geleistet hatte. Laut den Anlagen entfallen 75.817.531,39 USD auf die Abschöpfung des Gewinns und 10.601.873,74 USD auf einen pauschalierten Schaden (Schmiergelder) zugunsten des Ölkonzerns sowie 5.708.217,91 USD auf die Geldbuße nach dem Antikorruptionsgesetz (Lei 12.846/2013) und 28.700.761,19 USD auf die Geldbuße nach dem Gesetz über administrative Unredlichkeit (Lei 8.429/1992). Nach eigener Angabe schloss das Unternehmen am selben Tag Vereinbarungen mit der Bundesstaatsanwaltschaft (MPF), dem US-Justizministerium und der SEC.
Zahlungen über zwischengeschaltete Gesellschaften an Amtsträger staatlicher Auftraggeber führen zu Gewinnabschöpfung und Bußen auf mehreren Rechtsgrundlagen zugleich.
Bestechung über zwischengeschaltete Gesellschaften bei Aufträgen eines Staatskonzerns
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Arts. 16 und 17; Lei 8.429/1992; Decreto 11.129/2022, Art. 33
- Maßnahme
- Gewinnabschöpfung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Chemie und Pharma
- Mildernde Umstände
- Mildernd angerechnet wurden Schadensausgleich (1 %), Kooperation (1 %), freiwilliges Eingeständnis (2 %) und ein angewandtes Compliance-Programm (3,06 %).
- Haftung von Führungskräften
- Die Bußgeldberechnung wertete Duldung oder Kenntnis der Unternehmensleitung mit dem Höchstsatz von 3 % erschwerend.
Originalbetrag 638.046.365,87 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2024 · Direktlink
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02.12.2022 eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft eines ElektrotechnikkonzernsBundesanwaltschaft büsst Konzerngesellschaft wegen Bestechung in Südafrika 4,07 Mio. €
Mitarbeitende eines Elektrotechnikkonzerns bauten ab 2013 ein Bestechungssystem auf, bei dem überhöhte Zahlungen an Subunternehmer dazu dienten, Amtsträgern in Südafrika Vorteile zukommen zu lassen und Aufträge beim Bau eines Kohlekraftwerks zu erhalten (Bestechungsgelder von mindestens 1,3 Mio. CHF, Aufträge im Wert von mindestens 200 Mio. USD). Per Strafbefehl verurteilte die Bundesanwaltschaft eine Schweizer Dienstleistungsgesellschaft des Konzerns, weil sie nicht alle zumutbaren organisatorischen Vorkehren dagegen getroffen hatte, zu einer Busse von 4'000'000 CHF (gesetzliches Maximum 5 Mio. CHF) und auferlegte ihr Verfahrenskosten von 50'000 CHF. Auf eine Ersatzforderung verzichtete die BA, weil der Konzern 2020 bereits 104 Mio. USD an Südafrika gezahlt hatte.
Zahlungen an Subunternehmer in Risikoländern müssen auf Gegenleistung und Angemessenheit geprüft werden, sonst haftet das Unternehmen für fehlende Vorkehren.
Bestechung über Subunternehmer und Drittparteien im Auslandsgeschäft
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 322septies StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Mildernde Umstände
- Kooperation strafmindernd berücksichtigt; keine Ersatzforderung wegen einer bereits 2020 geleisteten Ausgleichszahlung von 104 Mio. USD an Südafrika.
- Veröffentlicht
- 02.12.2022
Originalbetrag 4.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2022.
- Bundesanwaltschaft, Medienmitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.12.2024 · Direktlink
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30.11.2022 ein europäischer Luft- und RaumfahrtkonzernPNF: Zweite CJIP mit Luftfahrtkonzern über 15,86 Mio. Euro wegen Bestechungsverdachts 15,9 Mio. €
In einer zweiten Convention judiciaire d'intérêt public (nach jener von 2020) verpflichtete sich der Konzern gegenüber dem Parquet national financier zu einer Geldauflage von 15.856.044 EUR. Gegenstand sind Zahlungen an Vertriebsmittler bei Verkaufskampagnen in Libyen und Kasachstan sowie über einen weiteren Vermittler, die die Staatsanwaltschaft überwiegend als mögliche Bestechung ausländischer Amtsträger einstuft, bei einem Hubschraubergeschäft in Kasachstan als mögliche Bestechung eines französischen Mandatsträgers; die Höhe entspricht den an die Mittler in Libyen und Kasachstan gezahlten Vergütungen. Die am 17.11.2022 geschlossene Vereinbarung wurde am 30.11.2022 gerichtlich validiert.
Provisionen an Vertriebsmittler brauchen eine belegte Gegenleistung und eine dokumentierte Prüfung, sonst drohen auch Jahre später Sanktionen.
Risiken bei Provisionen an Vertriebsmittler im Auslandsgeschäft
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale; Art. 435-3, 433-1 Code pénal
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 30.11.2022
- Agence française anticorruption: Affaire Airbus SE (2022), CJIP validiert am 30.11.2022 Amtliches Register oder Bekanntmachung
- Convention judiciaire d'intérêt public zwischen dem Procureur de la République financier und Airbus SE (2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.11.2024 · Direktlink
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03.11.2022 ein britischer RohstoffhändlerBritischer Rohstoffhändler: rund 276 Mio. GBP Strafe und Einziehung für Bestechung für Ölzugang 316,9 Mio. €
Agenten und Beschäftigte des Londoner Öl-Handelsbereichs zahlten mit Billigung des Unternehmens über 25 Mio. USD Bestechungsgelder für bevorzugten Zugang zu Öl in Nigeria, Kamerun, Côte d'Ivoire, Äquatorialguinea, Ghana, Südsudan und Malawi. Nach Schuldbekenntnis in sieben Anklagepunkten verhängte das Gericht Geldstrafen von 182.935.392 GBP und eine Einziehung von 93.479.338,95 GBP (zusammen 276.414.730,95 GBP), zuzüglich 4.550.362 GBP Verfahrenskosten.
Im Rohstoffhandel entscheidet Zugang zu Ladungen über Gewinne – genau dort braucht es harte Kontrollen über Agenten und Bargeld.
Bargeld und Agenten im Rohstoffhandel
- Behörde / Gericht
- Serious Fraud Office (SFO); Southwark Crown Court
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Bribery Act 2010, s. 1 (fünf Fälle) und s. 7 (zwei Fälle); Proceeds of Crime Act 2002 (Confiscation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 03.11.2022
Originalbetrag 276.414.730,95 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.11.2022.
- SFO, Fallübersicht (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
- Judiciary of England and Wales, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.11.2024 · Direktlink
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11.10.2022 ein brasilianisches Ingenieur- und BauunternehmenIngenieurunternehmen: 36,4 Mio. BRL und Vergabesperre wegen Absprachen bei Kernkraftwerksbau 7,21 Mio. €
Die CGU verhängte gegen ein brasilianisches Ingenieur- und Bauunternehmen eine Geldbuße von 36.363.406,20 BRL, die außerordentliche Veröffentlichung der Entscheidung und die Erklärung der Unzuverlässigkeit für öffentliche Aufträge bis zur Rehabilitierung. Grundlage war die Vereitelung des Wettbewerbs bei den Ausschreibungen eines staatlichen Kernkraftwerksbetreibers für die elektromechanische Montage eines Kernkraftwerks durch Absprachen mit Wettbewerbern (Art. 5 IV Lei 12.846/2013); den Bestechungsvorwurf (Art. 5 I) sah der Minister als nicht ausreichend belegt an. Den Antrag auf Überprüfung wies die CGU am 8. April 2024 ab.
Preis- und Losabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen werden in Brasilien auch nach dem Antikorruptionsgesetz geahndet – mit Buße und Ausschluss von Aufträgen.
Preis- und Losabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung
- Rechtsgrundlage
- Lei 12.846/2013, Art. 5 IV, Art. 6 I und II; Lei 8.666/1993, Art. 87 IV i. V. m. Art. 88 III; Decreto 8.420/2015
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 14.10.2022
Originalbetrag 36.363.406,2 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.10.2022.
- Controladoria-Geral da União (CGU), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.10.2024 · Direktlink
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27.09.2022 ein großer US-amerikanischer SoftwarekonzernSEC: US-Softwarekonzern zahlt 22,9 Mio. USD – Schwarze Kassen für Bestechung und Konferenzreisen von Amtsträgern 23,8 Mio. €
Laut SEC-Anordnung bildeten Tochtergesellschaften in der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Indien 2016 bis 2019 außerbilanzielle Kassen, aus denen ausländische Amtsträger bestochen wurden; in der Türkei und den Emiraten finanzierten sie zudem Konferenzreisen von Amtsträgern, in der Türkei teils mit Familienangehörigen oder Abstechern nach Kalifornien. Der Konzern zahlt 7.114.376 USD Gewinnabschöpfung, 791.040 USD Zinsen und 15 Mio. USD Strafe (zusammen 22.905.417 USD); es ist bereits das zweite SEC-Verfahren nach einem Vergleich 2012 wegen Nebenkassen in Indien.
Konferenzreisen für Amtsträger und deren Familien sind klassische Zuwendungen – Einladungen brauchen Freigabe, Zweckbindung und saubere Verbuchung.
Reise- und Veranstaltungseinladungen für Amtsträger; Rabatt- und Partnerkassen
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Foreign Corrupt Practices Act (Antibestechungs-, Buchführungs- und interne Kontrollvorschriften)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 27.09.2022
Originalbetrag 22.905.416,64 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2022.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2022) Pressemitteilung einer Behörde
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15.09.2022 eine brasilianische FluggesellschaftBrasilianische Fluggesellschaft: Leniency-Vereinbarung mit CGU und AGU über 14,27 Mio. BRL 2,75 Mio. €
Eine Fluggesellschaft schloss mit der Controladoria-Geral da União (CGU) und der Advocacia-Geral da União (AGU) eine Kronzeugenvereinbarung (acordo de leniência) über Zahlungen an Amtsträger oder ihnen nahestehende Dritte, die sie 2020 selbst gemeldet hatte. Sie zahlt insgesamt 14.266.602,39 BRL, davon 8.559.964,86 BRL als Rückgabe der gezahlten unrechtmäßigen Vorteile und 5.706.637,53 BRL als Geldbuße nach dem Gesetz über Verwaltungsunredlichkeit (Lei nº 8.429/1992). Die Vereinbarung ist Teil einer abgestimmten Gesamtlösung mit dem US-Justizministerium (DOJ) und der US-Börsenaufsicht (SEC).
Wer Zahlungen an Amtsträger früh selbst meldet und umfassend kooperiert, kann in Brasilien und parallel in den USA eine abgestimmte Gesamtlösung mit geminderten Sanktionen erreichen.
Zahlungen an Amtsträger und ihnen nahestehende Dritte
- Behörde / Gericht
- Controladoria-Geral da União (CGU) und Advocacia-Geral da União (AGU)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Lei nº 12.846/2013 (Lei Anticorrupção); Lei nº 8.429/1992 (Lei de Improbidade Administrativa)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Selbstmeldung 2020 und wirksame Kooperation, die nach Angaben der CGU zu einer Minderung der Sanktionen führte; Zusage, Integritätsrichtlinien und Kontrollmechanismen weiter zu verbessern.
- Veröffentlicht
- 15.09.2022
Originalbetrag 14.266.602,39 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2022.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.09.2024 · Direktlink