Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach LandWofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
- Bau und Immobilien 2 Fälle 17 % · 39,7 Mio. €
- Sonstige 2 Fälle 17 % · 18,4 Mio. €
- Telekommunikation, IT und Software 2 Fälle 17 % · 16,6 Mio. €
- Energie und Versorgung 1 Fall 8 % ·
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 1 Fall 8 % ·
- Gesundheitswesen 1 Fall 8 % · 1,77 Mio. €
- Industrie und Maschinenbau 1 Fall 8 % · 558.024 €
- Öffentlicher Sektor 1 Fall 8 % ·
- Stahl und Metall 1 Fall 8 % · 25,8 Mio. €
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | — |
| Q1 2025 | 1 | 558.024 € |
| Q2 2025 | 1 | 16,1 Mio. € |
| Q3 2025 | 3 | 18,4 Mio. € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 5 | 67,8 Mio. € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | — |
12 Fälle
23.09.2026 BGH bestätigt Vorteilsannahme eines Beschaffungs-Referatsleiters am OLG Jena Freiheitsstrafe
Ein für Haushalt, Beschaffung und Personal der Thüringer Justiz zuständiger Referatsleiter am OLG Jena ließ sich 2013 bis 2019 von zwei Mitangeklagten vierzehn Darlehen (375 bis 10.000 EUR) gewähren, verbunden mit der stillschweigenden Erwartung, sie bei Aufträgen zu berücksichtigen; zudem schloss er vergaberechtswidrige Dienstleistungsverträge (Schaden über 450.000 EUR). Das LG Gera verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und Einziehung. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Vorteilsannahme (nicht Bestechlichkeit) in 13 Fällen, stellte einen verjährten Fall ein und hob die Gesamtstrafe sowie die Tagessatzhöhe auf; über die Revision des Angeklagten wird gesondert entschieden.
Private Darlehen von Lieferanten an Beschaffungsverantwortliche sind auch ohne konkrete Gegenleistung strafbar – Vergabestellen brauchen klare Regeln und Rotation.
Darlehen und Vorteile von Auftragnehmern an Beschaffungsverantwortliche
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (2. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Gera
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- § 331 StGB (Vorteilsannahme), § 266 StGB (Untreue); BGH 2 StR 554/25
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Verurteilt wurde der frühere Referatsleiter (Leitungsfunktion in der Justizverwaltung); zwei Darlehensgeber waren mitangeklagt.
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- BGH: Verurteilung eines früheren Referatsleiters des Oberlandesgerichts Jena wegen Vorteilsannahme weitgehend bestätigt Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Colas Rail Asia Sdn Bhd (Colas-Gruppe)Colas Rail Asia: CJIP über 29,7 Mio. EUR wegen Bestechung bei Metro-Aufträgen in Malaysia 29,7 Mio. €
Die malaysische Tochter von Colas Rail zahlte über Vermittler hohe, nicht belegte Summen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufträgen für Stadtbahnlinien in Kuala Lumpur (Kelana-Jaya-Verlängerung, MRT2). Nach interner Untersuchung zeigte Colas Rail den Sachverhalt 2017 selbst an; die CJIP sieht 29.745.974 EUR Geldauflage und ein dreijähriges, von der AFA überwachtes Compliance-Programm (Kosten bis 1,9 Mio. EUR) vor.
Unbelegte Zahlungen an Vermittler bei Auslandsprojekten müssen früh von Finanz- und Compliance-Funktion gestoppt werden – eine Selbstanzeige nach interner Untersuchung wird honoriert.
Vermittler und Berater bei öffentlichen Ausschreibungen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige (Strafanzeige der Colas Rail vom 31.05.2017) nach interner Forensik-Untersuchung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP COLAS RAIL ASIA Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – COLAS RAIL ASIA (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.03.2026 Balt USA LLC (Balt-Gruppe)Balt USA: CJIP in Frankreich wegen Zahlungen an Krankenhausarzt 1,77 Mio. €
Parallel zur US-Declination schloss die PNF mit der US-Tochter des französischen Medizintechnikherstellers eine CJIP über 1.765.493 EUR (nach Anrechnung der US-Gewinnabschöpfung) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm. Anlass war die Selbstanzeige der Balt SAS vom 22.05.2023 zu Taten eines früheren Managers der übernommenen Blockade Medical.
Bei Zukäufen gehört eine Anti-Korruptions-Due-Diligence der Zielgesellschaft dazu – Altlasten des Managements werden sonst Konzernrisiko.
Zuwendungen an Klinikärzte, Integration übernommener Gesellschaften
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); aktive und passive Bestechung von Amtsträgern
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige bei PNF und DOJ; koordinierte Erledigung mit Anrechnung.
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP BALT USA Pressemitteilung einer Behörde
- Ministère de la Justice – Conventions judiciaires d'intérêt public (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
- CJIP Société BALT USA LLC (17.03.2026) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.03.2026 Fleurette Properties LtdRohstoffholding Fleurette: 25,8 Mio. EUR Strafbeschikking wegen Bestechung im Kongo 25,8 Mio. €
Die von 2010 bis 2017 in den Niederlanden ansässige Topholding einer Bergbau-, Öl- und Goldgruppe hat sich laut OM gemeinsam mit anderen an der Bestechung von Amtsträgern der DR Kongo beteiligt, um Lizenzen für Kobalt- und Kupferminen zu erlangen. Das OM erließ am 06.03.2026 eine Strafbeschikking mit 25,8 Mio. EUR Geldbuße, die Fleurette akzeptierte.
Im Rohstoffsektor sind Lizenzen und Konzessionen die Hauptangriffsfläche für Bestechung – Holdinggesellschaften haften für Zahlungen ihrer Beteiligungen mit.
Lizenzvergabe im Rohstoffsektor, Zahlungen an Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM); Ermittlungen FIOD Anti-Corruptie Centrum
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping (Wetboek van Strafrecht); OM-strafbeschikking
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Stahl und Metall
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 10.03.2026
- Geldboete Fleurette Properties Ltd wegens omkoping in Congo Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Périphériques et Matériels de Contrôle SAS (Groupe Carrus)Wettterminal-Hersteller PMC: CJIP wegen Zahlungen an Chef des staatlichen PMU Mali 499.150 €
Der Pariser Anbieter von Wett- und Spielterminals zahlte 2008 bis 2011 ungerechtfertigte 78.972 EUR an den Leiter des mehrheitlich staatlichen Pari Mutuel Urbain Mali, mit dem er einen ohne Ausschreibung vergebenen Liefervertrag hatte. Auslöser war eine TRACFIN-Meldung. Geldauflage 499.150 EUR (inkl. 335.000 EUR bereits beschlagnahmt) und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch Manager staatlich kontrollierter Unternehmen sind Amtsträger – schon kleine private Zahlungen an sie sind ein Strafbarkeitsrisiko für Mittelständler.
Zahlungen an Leiter staatlicher Unternehmen im Ausland
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP PMC Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – Périphériques et Matériels de Contrôle SAS Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.02.2026 Strukton Civiel Projecten B.V. und Strukton International B.V. (Strukton-Gruppe)Baukonzern Strukton zahlt 10 Mio. EUR Transaktion wegen Bestechung bei Riad-Metro 10 Mio. €
Für einen Anteil am Metro-Projekt in Riad flossen zwischen 2013 und 2021 rund 31 Mio. USD an einen Agenten, der ein hochrangiges Mitglied der saudischen Herrscherfamilie vertrat; gegenüber dem Exportkreditversicherer Atradius wurden die Agentenzahlungen zu niedrig angegeben. Strukton akzeptierte eine Transaktion über 10 Mio. EUR.
Provisionen an Agenten mit Nähe zu Herrscherfamilien sind höchstes Risiko – und falsche Angaben an Exportkreditversicherer schaffen eine zweite Straftat.
Agentenprovisionen und falsche Angaben gegenüber Exportkreditversicherern
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM)
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Buitenlandse ambtelijke omkoping und valsheid in geschrift (Wetboek van Strafrecht); Transactie nach Art. 74 Sr
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Kooperation ab Mitte 2023; Compliance-Programm seit 2017; beteiligte Beschäftigte nicht mehr im Unternehmen.
- Haftung von Führungskräften
- Das OM prüft die Strafverfolgung mehrerer beteiligter natürlicher Personen (nicht namentlich genannt).
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- Strukton betaalt hoge transactie van 10 miljoen euro na corruptieonderzoek Pressemitteilung einer Behörde
- OM Functioneel Parket: Transactieovereenkomst Calisto (10.02.2026) Entscheidung einer Behörde
- College van procureurs-generaal: Beslissing hoge transactie onderzoek Calisto (09.02.2026) Entscheidung einer Behörde
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03.09.2025 SURYS SAS (Gruppe Imprimerie Nationale)Hologramm-Hersteller SURYS: CJIP über 18,4 Mio. EUR im Ukraine-Passkomplex 18,4 Mio. €
SURYS lieferte ab 2013 Sicherheitshologramme für ukrainische Pässe über eine zwischengeschaltete estnische Gesellschaft an das Staatsunternehmen Polygraph; die Ermittlungen (nach Rechtshilfeersuchen des ukrainischen NABU) betrafen Veruntreuung öffentlicher Mittel, Bestechung ausländischer Amtsträger und Geldwäsche. Geldauflage 18.363.007 EUR, zusätzlich 3.770.000 EUR Schadensersatz an den ukrainischen Staat und dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Wenn ein staatlicher Kunde auf einen zwischengeschalteten Händler ohne erkennbaren Mehrwert besteht, ist das ein Warnsignal für Veruntreuung und Bestechung.
Zwischengeschaltete Handelsgesellschaften und Vertriebsagenten
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger, Geldwäsche
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 03.09.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP SURYS Pressemitteilung einer Behörde
- Convention judiciaire d'intérêt public – SURYS (08.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- Ministère de la Justice: Conventions judiciaires d'intérêt public (Verzeichnis) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.08.2025 Ronny Pecik (Unternehmer)Diversion: Unternehmer Pecik zahlt rund 60.000 EUR wegen Vorteilen für BMF-Generalsekretär 60.000 €
Im Verfahrenskomplex CASAG war der Unternehmer angeklagt, einem Kabinettschef bzw. Generalsekretär im Finanzministerium Vorteile im Wert von rund 17.000 EUR (Nutzung von Luxusautos, Maßanzüge) gewährt zu haben, um Wohlwollen bei Amtsgeschäften zu erlangen. Nach Verantwortungsübernahme wurde das Verfahren rechtskräftig per Diversion gegen Zahlung von rund 60.000 EUR erledigt.
Schon Sachgeschenke wie Autonutzung oder Kleidung an Ministeriumsbeamte können als „Anfüttern“ strafbar sein – Geschenkregeln müssen auch für Eigentümer gelten.
Geschenke und Sachzuwendungen an Beamte (Anfüttern)
- Behörde / Gericht
- Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Landesgericht für Strafsachen Wien
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- § 307a StGB (Vorteilszuwendung); Diversion nach StPO
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Persönliche Verantwortung des Unternehmers Ronny Pecik (Diversion ohne Schuldspruch).
- Veröffentlicht
- 08.08.2025
- Verfahrenskomplex CASAG: Diversion im Verfahren wegen Vorteilszuwendung Pressemitteilung einer Behörde
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06.08.2025 LG Neuruppin/BGH: 3,5 Jahre Haft für Bestechung des Chefs eines staatlichen Entsorgers Freiheitsstrafe
Der Geschäftsführer eines Anbieters von Deponietechnik gewährte 2015 bis 2019 dem Geschäftsführer eines von zwei Bundesländern kontrollierten Abfallentsorgers Vorteile von rund 696.325 EUR und erhielt dafür bevorzugt Aufträge. Weil der Entsorger staatlich beherrscht ist, galt dessen Chef als Amtsträger. Die Freiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten ist rechtskräftig; über die Einziehung von 1.982.658,63 EUR muss neu entschieden werden.
Wer an kommunale oder landeseigene Unternehmen liefert, besticht rechtlich Amtsträger – dort gelten die strengeren §§ 331 ff. StGB, nicht nur § 299 StGB.
Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen als Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (6. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Neuruppin
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- § 334 StGB (Bestechung) i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB; BGH 6 StR 315/24; LG Neuruppin 13 KLs 26/23
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Der Geschäftsführer des Lieferanten wurde zu 3 Jahren 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
- Veröffentlicht
- 05.01.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.06.2025 Exclusive Networks Corporate SASIT-Distributor Exclusive Networks: CJIP über 16 Mio. EUR nach Hinweisgebermeldung 16,1 Mio. €
Ein Hinweisgeber meldete 2021 Zahlungen von Tochtergesellschaften in Indonesien, Malaysia, Vietnam, Thailand und Indien an Vertragspartner; ermittelt wurde wegen Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger. Die CJIP sieht 16.074.511 EUR Geldauflage (inkl. 1 Mio. EUR bereits beschlagnahmt) und ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm vor.
Ein funktionierendes Hinweisgebersystem deckt Auslandsrisiken auf – Unternehmen sollten Meldungen selbst untersuchen, bevor Behörden es tun.
Zahlungen an Vertriebspartner in Asien, Hinweisgebersysteme
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch das Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung im geschäftlichen Verkehr
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung im privaten Sektor und ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 19.06.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP Exclusive Networks Corporate Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP société Exclusive Networks Corporate (16.06.2025) Entscheidung einer Behörde
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11.02.2025 KLUBB France SASFahrzeugaufbauer KLUBB France: CJIP wegen Ambulanzauftrag in Algerien 558.024 €
Nach Hinweis der Staatsanwaltschaft Rennes ermittelte die PNF wegen Bestechung ausländischer Amtsträger bei der Ausführung eines Auftrags zur Lieferung von Krankenwagen nach Algerien. KLUBB France zahlt 558.024 EUR Geldauflage und durchläuft ein dreijähriges AFA-Compliance-Programm.
Auch mittelständische Exporteure stehen im Fokus: Wer an ausländische Behörden liefert, braucht ein belastbares Anti-Korruptions-Programm nach Sapin II.
Exportaufträge an staatliche Stellen
- Behörde / Gericht
- Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (CJIP); Bestechung ausländischer Amtsträger
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Die CJIP regelt nicht die strafrechtliche Lage natürlicher Personen.
- Veröffentlicht
- 11.02.2025
- Communiqué de presse du procureur de la République financier – CJIP KLUBB France Pressemitteilung einer Behörde
- CJIP KLUBB France SAS (10.02.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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25.11.2024 Commerzialbank MattersburgCommerzialbank Mattersburg: Anklage wegen bezahlter Polizei-Weihnachtsfeiern, Diversionen Sonstiges
Laut Anklage der WKStA bezahlte die Bank auf Veranlassung eines früheren Vorstandsmitglieds mehrere Jahre die Weihnachtsfeiern dreier Polizeiinspektionen, um deren Amtsführung zu beeinflussen. Gegen das Ex-Vorstandsmitglied wurde Strafantrag wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung eingebracht; vier überwiegend leitenden Polizeibeamten wurde wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung eine Diversion angeboten (eine Probezeit, zwei Geldbeträge, eine weitere Probezeit), die Verfahren gegen zwei weitere Ex-Vorstände wurden eingestellt.
Sponsoring von Feiern oder Veranstaltungen für Behörden, mit denen man zu tun hat, ist kein harmloses Goodwill – es kann als Anfüttern strafbar sein.
Einladungen und Feiern für Behörden und Polizei
- Behörde / Gericht
- Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA); Landesgericht Eisenstadt
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Geschenke, Einladungen und Zuwendungen
- Rechtsgrundlage
- § 307b StGB (Vorteilszuwendung zur Beeinflussung), § 306 StGB (Vorteilsannahme zur Beeinflussung)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Anklage gegen ein früheres Vorstandsmitglied der Bank; Verfahren gegen zwei weitere Ex-Vorstände eingestellt.
- Veröffentlicht
- 25.11.2024
- Verfahrenskomplex Commerzialbank: Anklage in Causa Polizei-Weihnachtsfeiern Pressemitteilung einer Behörde
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