Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Bundesgerichtshof (2. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Gera — 0 % · 1 Fall
- Bundesgerichtshof (6. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Neuruppin — 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 1 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | — |
2 Fälle
23.09.2026 BGH bestätigt Vorteilsannahme eines Beschaffungs-Referatsleiters am OLG Jena Freiheitsstrafe
Ein für Haushalt, Beschaffung und Personal der Thüringer Justiz zuständiger Referatsleiter am OLG Jena ließ sich 2013 bis 2019 von zwei Mitangeklagten vierzehn Darlehen (375 bis 10.000 EUR) gewähren, verbunden mit der stillschweigenden Erwartung, sie bei Aufträgen zu berücksichtigen; zudem schloss er vergaberechtswidrige Dienstleistungsverträge (Schaden über 450.000 EUR). Das LG Gera verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und Einziehung. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen Vorteilsannahme (nicht Bestechlichkeit) in 13 Fällen, stellte einen verjährten Fall ein und hob die Gesamtstrafe sowie die Tagessatzhöhe auf; über die Revision des Angeklagten wird gesondert entschieden.
Private Darlehen von Lieferanten an Beschaffungsverantwortliche sind auch ohne konkrete Gegenleistung strafbar – Vergabestellen brauchen klare Regeln und Rotation.
Darlehen und Vorteile von Auftragnehmern an Beschaffungsverantwortliche
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (2. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Gera
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- § 331 StGB (Vorteilsannahme), § 266 StGB (Untreue); BGH 2 StR 554/25
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Verurteilt wurde der frühere Referatsleiter (Leitungsfunktion in der Justizverwaltung); zwei Darlehensgeber waren mitangeklagt.
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- BGH: Verurteilung eines früheren Referatsleiters des Oberlandesgerichts Jena wegen Vorteilsannahme weitgehend bestätigt Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.08.2025 LG Neuruppin/BGH: 3,5 Jahre Haft für Bestechung des Chefs eines staatlichen Entsorgers Freiheitsstrafe
Der Geschäftsführer eines Anbieters von Deponietechnik gewährte 2015 bis 2019 dem Geschäftsführer eines von zwei Bundesländern kontrollierten Abfallentsorgers Vorteile von rund 696.325 EUR und erhielt dafür bevorzugt Aufträge. Weil der Entsorger staatlich beherrscht ist, galt dessen Chef als Amtsträger. Die Freiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten ist rechtskräftig; über die Einziehung von 1.982.658,63 EUR muss neu entschieden werden.
Wer an kommunale oder landeseigene Unternehmen liefert, besticht rechtlich Amtsträger – dort gelten die strengeren §§ 331 ff. StGB, nicht nur § 299 StGB.
Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen als Amtsträger
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (6. Strafsenat); Vorinstanz Landgericht Neuruppin
- Rechtsgebiet
- Korruption und Bestechung · Bestechung von Amtsträgern
- Rechtsgrundlage
- § 334 StGB (Bestechung) i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB; BGH 6 StR 315/24; LG Neuruppin 13 KLs 26/23
- Maßnahme
- Freiheitsstrafe
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Der Geschäftsführer des Lieferanten wurde zu 3 Jahren 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
- Veröffentlicht
- 05.01.2026
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink