Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

19Fälle aus 13 Jurisdiktionen
1,16 Mrd. €Summe der Geldbeträge (15 Fälle mit Betrag)
462,6 Mio. €Größter Einzelfall: Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)
255.650 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023219,4 Mio. €
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20241413,2 Mio. €
Q4 20243462,7 Mio. €
Q1 20250—
Q2 20253513.906 €
Q3 2025230.000 €
Q4 20253262,3 Mio. €
Q1 20261186.781 €
Q2 20261300.000 €
Q3 2026310.000 €

19 Fälle

31.10.2024 Teva Pharmaceutical Industries (Teva-Gruppe)EU: 462,6 Mio. € gegen Teva wegen Patentmissbrauchs und Herabsetzung eines Konkurrenzmittels EU-EbeneMissbrauch von Marktmacht 462,6 Mio. €

Teva missbrauchte seine beherrschende Stellung beim MS-Mittel Copaxone: Es verlängerte den Patentschutz künstlich durch gestaffelte Teilanmeldungen beim EPA und deren taktische Rücknahme und verbreitete bei Ärzten und Entscheidern irreführende Aussagen über ein zugelassenes Konkurrenzprodukt. Betroffen waren sieben Mitgliedstaaten über vier bis neun Jahre.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Außendienst- und Medical-Affairs-Kommunikation über Konkurrenzprodukte muss belegbar und sachlich sein; Patentstrategien marktbeherrschender Unternehmen brauchen kartellrechtliche Prüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herabsetzende Aussagen über Wettbewerbsprodukte gegenüber Fachkreisen

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.09.2026 Kalibrate Canada (Tochter der Kalibrate Technologies Ltd.)Kanada: Kalibrate muss Weitergabe händlerbezogener Tankstellendaten einstellen KanadaMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Kalibrates Produkt ‚Market Intelligence‘ gab händlerspezifische Absatzdaten von Tankstellen weiter, die Rückschlüsse auf Wettbewerber zuließen und koordiniertes Preisverhalten erleichtern konnten. In einer beim Competition Tribunal registrierten Vereinbarung verpflichtet sich Kalibrate, nur noch aggregierte und zeitverzögerte Daten zu liefern – erster Fall nach den reformierten Missbrauchsregeln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anbieter von Markt- und Preisdaten müssen sicherstellen, dass ihre Produkte keine individualisierten Wettbewerberdaten verbreiten.

Behörde / Gericht
Competition Bureau Canada (Consent Agreement beim Competition Tribunal)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Abuse-of-dominance-Bestimmungen des Competition Act (Fassung 2023)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
24.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.08.2026 Wolt DenmarkWolt: Wettbewerbsrat stellt Missbrauch marktbeherrschender Stellung gegenüber Restaurants fest DänemarkMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Lieferdienst verbot Restaurants 2022–2024 per Standardklausel, auf eigenen Kanälen günstiger zu sein als auf Wolt, konnte zugleich ohne Rücksprache Rabatte gewähren und Kunden bis zu 400 DKK auf Kosten der Restaurants entschädigen. Der Wettbewerbsrat ordnete die Einstellung an, verpflichtete Wolt zur Information aller Restaurants und will ein Bußgeld gerichtlich durchsetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohem Marktanteil sollten Paritätsklauseln und einseitige Kostenabwälzungen in Standardbedingungen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Konkurrencerådet (Danish Competition Council)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Konkurrenceloven; AEUV Art. 102
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
26.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.08.2026 Elizabeta Promet d.o.o., SolinKroatien: 10.000 Euro gegen Elizabeta Promet wegen Lieferungen ohne schriftlichen Vertrag KroatienMissbrauch von Marktmacht 10.000 €

Das Unternehmen aus Solin bezog als Käufer mit erheblicher Verhandlungsmacht landwirtschaftliche und Lebensmittelprodukte von zwei Lieferanten ohne schriftliche Verträge. Die AZTN wertete dies als unlautere Handelspraxis und verhängte unter Berücksichtigung mildernder Umstände 10.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schon fehlende schriftliche Lieferverträge sind im Lebensmitteleinkauf ein Verstoß – ein einfacher Vertragsstandard verhindert das.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schriftform bei Lieferverträgen im Lebensmitteleinkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
mehrere mildernde Umstände berücksichtigt
Veröffentlicht
25.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.06.2026 Kaufland Hrvatska k.d.Kroatien: 300.000 Euro gegen Kaufland wegen unfairer Praktiken gegenüber Lieferanten KroatienMissbrauch von Marktmacht 300.000 €

Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass Kaufland Hrvatska gegenüber Lebensmittellieferanten Gebühren für nicht erbrachte Leistungen und nicht beauftragte Werbung verlangte und verderbliche Ware erst nach mehr als 30 Tagen bezahlte. Wegen dieser unlauteren Handelspraktiken und erschwerend als Wiederholungstäter (rechtskräftige Strafe bereits 2020) verhängte sie 300.000 Euro (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen müssen die Zahlungsfristen und Gebührenverbote des UTP-Rechts kennen – Wiederholung wird deutlich teurer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten im Einkauf

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 4, 11, 12 Zakon o zabrani nepoštenih trgovačkih praksi u lancu opskrbe hranom (ZNTP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.03.2026 SIA "SS"Kleinanzeigenportal ss.lv sperrte Nutzer der Konkurrenz – 186.781 Euro Buße LettlandMissbrauch von Marktmacht 186.781 €

Der Betreiber von ss.lv/ss.com (Marktanteil über 60 %) löschte von März 2020 bis Mai 2021 Anzeigen und sperrte Konten von Nutzern – vor allem Autohändlern und Maklern –, die parallel auf der Konkurrenzplattform pp.lv inserierten; wer sich mit einer inbox.lv-Adresse registrieren wollte, musste zusätzlich eine andere E-Mail-Adresse angeben. Der Wettbewerbsrat wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 102 AEUV), verhängte 186.780,65 Euro und verlangte objektive Kriterien für den Umgang mit Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktführende Plattformen dürfen Nutzer nicht für Multi-Homing bestrafen – interne Moderationsregeln brauchen objektive Kriterien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrechtliche Grenzen im Umgang mit Kunden von Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
18.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.12.2025 Ryanair DAC, Ryanair Holdings plcItalien: 255,8 Mio. € gegen Ryanair wegen Behinderung von Reisebüros ItalienMissbrauch von Marktmacht 255,8 Mio. €

Ryanair behinderte von April 2023 bis mindestens April 2025 Reisebüros beim Kauf von Ryanair-Flügen in Kombination mit anderen Leistungen, etwa durch Gesichtserkennungsverfahren, Kontolöschungen, Sperren von Zahlungsmitteln und restriktive Partnerverträge. Die AGCM sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung und verhängte 255.761.692 € gesamtschuldnerisch.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Anbieter dürfen Vertriebspartner und Wiederverkäufer nicht mit technischen Hürden aus dem Markt drängen.

Behörde / Gericht
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
23.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.11.2025 DoctolibFrankreich: 4,665 Mio. € gegen Doctolib wegen Missbrauchs bei Arzt-Terminbuchung FrankreichMissbrauch von Marktmacht 4,67 Mio. €

Doctolib band Ärzte mit Exklusivitätsklauseln, koppelte die Telemedizin an das Terminbuchungs-Abo und übernahm 2018 den wichtigsten Konkurrenten MonDocteur, um ihn auszuschalten (Entscheidung 25-D-06). Geldbußen: 4,615 Mio. € für Exklusivität und Kopplung, 50.000 € für die Übernahme.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit hohen Marktanteilen müssen Exklusivitätsklauseln, Kopplungsangebote und Übernahmen von Rivalen kartellrechtlich prüfen lassen.

Behörde / Gericht
Autorité de la concurrence
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 102 AEUV, Art. L.420-2 Code de commerce
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
06.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

31.10.2025 "MAXIMA Latvija" SIAMaxima Latvija zahlt 1,87 Mio. Euro wegen Preisdrucks auf Lebensmittellieferanten LettlandMissbrauch von Marktmacht 1,87 Mio. €

Von November 2021 bis August 2024 übte der Einzelhändler (Marktanteil 28 %) Druck auf wirtschaftlich abhängige Lieferanten aus: Preiserhöhungen blieben monatelang ungenehmigt, niedrigere Preise wurden ultimativ verlangt und mit Auslistung gedroht. Der Wettbewerbsrat stellte eine unlautere Handelspraxis fest, verhängte 1.872.805 Euro und legte klare Verhandlungsfristen fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsabteilungen marktstarker Händler brauchen klare Regeln für Preisverhandlungen – Drohungen mit Auslistung sind tabu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Negodīgas tirdzniecības prakses aizlieguma likums (NTPAL)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
05.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.08.2025 Portugal: 30.000 Euro wegen Exklusivbindung von Bananenbauern auf Madeira PortugalMissbrauch von Marktmacht 30.000 €

Ein marktbeherrschendes Unternehmen für Sammlung, Verteilung und Vermarktung von Madeira-Bananen (Name nicht genannt) verlangte von Erzeugern Exklusivitätserklärungen. Im Vergleichsverfahren (PRC/2025/6) stellte es die Praxis ein und zahlte 30.000 Euro (Datum = Pressemitteilung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Abnehmer dürfen Lieferanten nicht per Exklusivklausel binden – auch regional kleine Märkte stehen unter Beobachtung.

Behörde / Gericht
Autoridade da Concorrência (AdC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Lei da Concorrência (Lei n.º 19/2012), Art. 11.º; Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Vergleich (transação), volle Kooperation, sofortige Einstellung, kurze Dauer
Veröffentlicht
13.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.07.2025 Tamro Eesti OÜTamro Eesti: Anordnung gegen unfaire Zahlungsbedingungen bei Nahrungsergänzungsmitteln EstlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Der Pharmagroßhändler hatte in Konsignationsverträgen die Zahlung an Lieferanten von Nahrungsergänzungsmitteln vom späteren Weiterverkauf abhängig gemacht (Zahlungsfrist über 30 Tage) und sich vorbehalten, Lieferanten für verdorbene Ware in Anspruch zu nehmen. Die Behörde stellte Verstöße gegen das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette fest und ordnete geänderte Vertragsbedingungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einkaufsbedingungen im Lebensmittelbereich – auch für Nahrungsergänzungsmittel – müssen die 30-Tage-Zahlungsfrist und das Verbot der Risikoabwälzung einhalten.

Behörde / Gericht
Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 1 PTEKS (UTP-Richtlinie (EU) 2019/633)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Chemie und Pharma

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.06.2025 SIA "Mārupes komunālie pakalpojumi"Wasserversorger Mārupes komunālie pakalpojumi missbraucht Monopol bei Zusatzzählern LettlandMissbrauch von Marktmacht 78.056 €

Der kommunale Wasserversorger behielt sich ab Januar 2022 per interner Anweisung vor, Zusatzwasserzähler (etwa für Gartenwasser) allein zu installieren, und schloss damit andere Anbieter aus; Kunden mussten zudem für nicht genutzte Kanalisation zahlen. Der Wettbewerbsrat stellte Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung fest, verhängte 78.055,79 Euro und ordnete Abhilfe an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kommunale Versorger unterliegen dem Kartellrecht – interne Anweisungen, die Nachbarmärkte abschotten, sind riskant.

Behörde / Gericht
Konkurences padome (Lettischer Wettbewerbsrat)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Konkurences likums
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.06.2025 Brantner Fatra, s.r.o.Brantner Fatra: 180.200 EUR für überhöhte Deponiepreise gegenüber zwei Städten bestätigt SlowakeiMissbrauch von Marktmacht 180.200 €

Das Entsorgungsunternehmen verlangte von den Städten Martin und Vrútky 2019–2022 ohne sachlichen Grund deutlich höhere Preise für die Deponierung von Restmüll als von anderen Gemeinden, obwohl diese keine Alternative hatten. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 180.200 EUR; die Entscheidung wurde am 3. Juli 2025 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer lokal ohne Alternative anbietet, muss Preisunterschiede zwischen Kunden sachlich begründen und dokumentieren können.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
09.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.05.2025 „Кауфланд България ЕООД енд Ко“ КДKaufland verlangte Lieferanten Zahlungen für Marketing und Logistik – 500.000 Lewa BulgarienMissbrauch von Marktmacht 255.650 €

Nach einer Vorprüfung zu steigenden Lebensmittelpreisen stellte die KZK fest, dass Kaufland von fünf Lieferanten Zahlungen für „Marketingleistungen“ sowie für „Optimierung der Warenströme“ und Logistik verlangte und erhielt, die nicht vollständig mit dem Verkauf ihrer Produkte zusammenhingen. Für die beiden verbotenen Handelspraktiken (Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK) verhängte sie je 250.000 Lewa, insgesamt 500.000 Lewa. Gegen die Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Entgelte von Lieferanten sind nur zulässig, wenn ihnen eine konkrete, mit dem Verkauf verbundene Gegenleistung gegenübersteht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Faire Konditionen gegenüber Lieferanten

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 37b Abs. 1 Nr. 4 ZZK (verbotene Handelspraktiken in der Lebensmittelkette, UTP-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 500.000 BGN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.12.2024 Hrvatski lovački savezKroatien: 89.935 Euro gegen Jagdverband wegen Kampfpreisen bei der Jägerausbildung KroatienMissbrauch von Marktmacht 89.935 €

Der kroatische Jagdverband bot die Jägerausbildung von 2022 bis März 2024 unter Kosten an und finanzierte dies aus Bereichen, in denen er ein gesetzliches Monopol hat, um Wettbewerber zu verdrängen. Die AZTN verhängte 89.935,20 Euro und ordnete eine getrennte Kostenrechnung an; der Hohe Verwaltungsgerichtshof wies die Klage am 17.12.2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Markt ein Monopol hat, darf Gewinne daraus nicht zur Unterbietung in Nachbarmärkten einsetzen – getrennte Kostenrechnung schafft Nachweisbarkeit.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu tržišnog natjecanja (AZTN)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 13 Nr. 1 Zakon o zaštiti tržišnog natjecanja (ZZTN)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
10.02.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

07.10.2024 Eesti Keskkonnateenused ASEesti Keskkonnateenused muss überhöhte Entgelte für Müllbehälter-Transport senken EstlandMissbrauch von Marktmacht Anordnung

Das Entsorgungsunternehmen verlangte in 17 Gemeinden und Städten mit organisierter Abfuhr (16 Preislisten) für das händische Heranholen von Behältern über 10 bis 30 Meter 8,33 bis 20 Euro netto je Vorgang. Die Behörde wertete dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch unangemessen hohe Preise und ordnete an, die Preise bis 31. Oktober 2024 auf Kosten plus angemessenen Gewinn zu senken.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in einem Gebiet exklusiv entsorgt, muss auch Zusatzleistungen kostenbasiert bepreisen.

Behörde / Gericht
Konkurentsiamet (Estnische Wettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
§ 16 Nr. 1, § 61¹ KonkS; § 28 Abs. 1 KorS
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.07.2024 Booking.comSpanien: 413 Mio. € gegen Booking.com wegen Missbrauchs gegenüber Hotels SpanienMissbrauch von Marktmacht 413,2 Mio. €

Booking.com, mit 70–90 % Marktanteil bei der Online-Hotelvermittlung in Spanien, erzwang unangemessene Bedingungen wie Preisparitätsklauseln und behinderte andere Online-Reisebüros über Rankingkriterien (Expediente S/0005/21). Die CNMC verhängte 413,24 Mio. €.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Paritätsklauseln und Ranking-Vorteile für exklusive Partner sind bei marktbeherrschenden Plattformen hochriskant.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 2 LDC, Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.12.2023 Swisscom (Schweiz) AGWEKO: CHF 18,4 Mio. gegen Swisscom wegen Glasfaser-Netzbaustrategie SchweizMissbrauch von Marktmacht 19,4 Mio. €

Swisscom baute ihr Glasfasernetz so aus, dass Konkurrenten keinen Layer-1-Zugang ab den Anschlusszentralen erhielten. Die WEKO sah darin einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, verhängte eine Sanktion von CHF 18'362'014, verpflichtete Swisscom zur Umrüstung und auferlegte Verfahrenskosten von CHF 927'307.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marktbeherrschende Netzbetreiber müssen Infrastrukturentscheidungen auf Zugangsfolgen für Wettbewerber prüfen.

Behörde / Gericht
Wettbewerbskommission (WEKO)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a und e KG, Art. 49a Abs. 1 KG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr

Originalbetrag 18.362.014 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.12.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.10.2023 LITA, autorská spoločnosťLITA: Buße für überhöhte Lizenzgebühren für Hotel-TV bestätigt SlowakeiMissbrauch von Marktmacht 57.939 €

Die Verwertungsgesellschaft verlangte 2015–2019 von Hotels und Pensionen unangemessen hohe Lizenzgebühren für die Wiedergabe von Werken über Fernseh- und Radiogeräte in Gästezimmern. Der Rat der Behörde bestätigte die Buße von 57.939 EUR; rechtskräftig seit 27. Oktober 2023.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Verwertungsgesellschaften mit gesetzlichem Monopol müssen Tarife angemessen gestalten.

Behörde / Gericht
Protimonopolný úrad Slovenskej republiky (PMÚ SR)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Missbrauch von Marktmacht
Rechtsgrundlage
Slowakisches Wettbewerbsschutzgesetz, Art. 102 AEUV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
31.10.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die hängen bleiben?

14 Tage kostenlos testen — ab 1 Nutzer, ohne Kreditkarte, endet automatisch.

Kostenlos testen