Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

7Fälle aus 6 Jurisdiktionen
68,1 Mio. €Summe der Geldbeträge (6 Fälle mit Betrag)
47,1 Mio. €Größter Einzelfall: drei belgische Sicherheitsdienstleister
3,71 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202327,43 Mio. €
2024260,1 Mio. €
20252540.000 €
2026150.855 €

7 Fälle

30.04.2026 „Вазовски машиностроителни заводи“ ЕАД (VMZ)Rüstungshersteller VMZ nutzte Know-how eines Partners für Einweg-Granatwerfer – 50.855 Euro BulgarienKartellrecht und Wettbewerb 50.855 €

Auf Antrag eines Auftraggebers stellte die KZK fest, dass VMZ vertraulich überlassene technische Dokumentation (Geschäftsgeheimnis) zu Einweg-Granatwerfern entgegen den Vertraulichkeitsvereinbarungen und guter Geschäftspraxis verwendet hat (Art. 37 Abs. 1 ZZK). Sanktion 50.855,09 Euro, Pflicht zur Einstellung mit sofortiger Vollziehbarkeit. Gegen die Entscheidung liegen Beschwerden vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertraulich überlassene Konstruktionsunterlagen dürfen nur im vereinbarten Rahmen genutzt werden – das gilt gerade in sensiblen Branchen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit vertraulichem Know-how von Geschäftspartnern

Behörde / Gericht
Комисия за защита на конкуренцията (КЗК, Bulgarische Wettbewerbskommission)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb
Rechtsgrundlage
Art. 37 Abs. 1 ZZK (Geschäftsgeheimnisse)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Verteidigung und Sicherheit

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.12.2025 The Boeing Company und Spirit AeroSystems Holdings, Inc.Boeing/Spirit AeroSystems: Übernahme nur mit Abgabe der Airbus-Zulieferwerke USAFusionskontrolle Anordnung

Für die 8,3 Mrd. USD schwere Übernahme des Rumpf- und Flügelzulieferers Spirit AeroSystems verlangte die FTC, dass Boeing die Spirit-Geschäfte für Airbus an Airbus und das Werk im malaysischen Subang an CTRM abgibt, Übergangsleistungen erbringt und Rüstungskonkurrenten weiter beliefert. Ein Monitor überwacht die Umsetzung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vertikale Übernahmen eines Zulieferers, von dem auch Wettbewerber abhängen, gehen oft nur mit Abgaben und Belieferungszusagen durch.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Section 7 Clayton Act; Section 5 FTC Act (Consent Order)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.04.2025 Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH, Securitas ABSecuritas: 540.000 € Geldbuße für Absprachen bei Ausschreibungen für Sicherheitsdienste ÖsterreichKartelle und Absprachen 540.000 €

Das Kartellgericht verhängte gegen die Securitas Sicherheitsdienstleistungen GmbH und die Securitas AB zur ungeteilten Hand 540.000 EUR. Von August 2019 bis Dezember 2022 hatte ein Mitarbeiter bei drei privaten Ausschreibungen für personelle Sicherheitsdienstleistungen Preise und strategische Informationen mit einer Mitbewerberin abgestimmt. Die BWB gewährte einen Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wenige abgestimmte Angebote bei privaten Ausschreibungen genügen für eine Geldbuße; Vertriebsteams brauchen klare Regeln für Kontakte zu Wettbewerbern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Informationsaustausch mit Wettbewerbern bei Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht (Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 KartG; § 29 Z 1 lit. a KartG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abschlag für die einvernehmliche Verfahrensbeendigung.
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.07.2024 drei belgische SicherheitsdienstleisterSicherheitsdienste-Kartell: 47,1 Mio. EUR gegen zwei Anbieter, dritter Anbieter Kronzeuge BelgienKartelle und Absprachenanonymisiert 47,1 Mio. €

Im Vergleichsverfahren stellte die belgische Wettbewerbsbehörde fest, dass drei Sicherheitsdienstleister (Anbieter A, B und C) von 2008 bis 2020 in ganz Belgien Mindeststundensätze aus ihrem Branchenverband anwandten, ihr Vorgehen bei öffentlichen und privaten Ausschreibungen abstimmten und vereinbarten, sich gegenseitig kein Personal abzuwerben (No-Poach). Die Geldbußen betragen 35.895.112 EUR gesamtschuldnerisch für Anbieter A und seine Muttergesellschaften sowie 11.200.000 EUR gesamtschuldnerisch für Anbieter B und seine Muttergesellschaften, zusammen mutmaßlich 47.095.112 EUR; Anbieter C und seine Muttergesellschaft erhielten als Kronzeugen eine Geldbuße von 0 EUR. Nach der Pressemitteilung der Behörde stellte sie damit erstmals klar, dass No-Poach-Absprachen als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung unzulässig sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Absprachen, sich gegenseitig keine Beschäftigten abzuwerben, sind Kartellverstöße wie Preis- und Ausschreibungsabsprachen und gehören in jede Kartellrechtsschulung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kartellrecht: Ausschreibungsabsprachen, Verbandsempfehlungen zu Preisen und No-Poach-Vereinbarungen

Behörde / Gericht
Belgische Mededingingsautoriteit / Autorité belge de la Concurrence (BMA/ABC) – Auditorat (Vergleichsentscheidung)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. IV.1 Wetboek van economisch recht / Code de droit économique (WER/CDE), Art. 101 Abs. 1 AEUV; Art. IV.59 und IV.79 § 1 WER/CDE
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Mildernde Umstände
Vergleichsverfahren mit Anerkennung der Beteiligung; Anbieter C erhielt als Kronzeuge vollständige Bußgeldimmunität.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
03.07.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.07.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.04.2024 ein deutscher RüstungskonzernCNMC: 13 Mio. Euro gegen deutschen Rüstungskonzern wegen irreführender Fusionsanmeldung SpanienFusionskontrolleanonymisiert 13 Mio. €

Die CNMC verhängte gegen den Rüstungskonzern zwei Geldbußen von je 6.500.000 Euro, zusammen 13.000.000 Euro, weil der Konzern bei der Anmeldung der Übernahme eines spanischen Munitionsherstellers die Tätigkeit der Beteiligten bei Nitrozellulose und Nasspaste (einem Gemisch aus Nitrozellulose und Nitroglyzerin) verschwiegen hatte. Auf ein späteres Auskunftsersuchen der Behörde lieferte er zudem unvollständige und irreführende Angaben; die Übernahme war zuvor in der ersten Phase freigegeben worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fusionsanmeldungen müssen alle Märkte offenlegen, auf denen die Beteiligten tätig sind; unvollständige Angaben werden auch nach erteilter Freigabe als Behinderung der Behörde geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben in Fusionskontrollverfahren

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Fusionskontrolle
Rechtsgrundlage
Art. 62.3.c) und Art. 39 Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.05.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.04.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.09.2023 ein deutscher RüstungskonzernRüstungskonzern: 1,2 Mio. EUR wegen Marktaufteilung bei militärischen Handgranaten EU-EbeneKartelle und Absprachenanonymisiert 1,2 Mio. €

Der Konzern und ein Wettbewerber teilten nach den Feststellungen der Europäischen Kommission vom 7. November 2007 bis 23. November 2021 die nationalen Märkte für militärische Handgranaten im EWR unter sich auf – der erste Kartellfall der Kommission im Verteidigungssektor. Der Konzern erhielt im Vergleichsverfahren nach Ermäßigungen von 50 % (Kronzeugenregelung) und 10 % (Vergleich) eine Geldbuße von 1,2 Mio. EUR, die zur Abschreckung zuvor deutlich angehoben worden war; der Wettbewerber blieb als Kronzeuge bußgeldfrei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch im Rüstungssektor ist die Aufteilung von Ländermärkten zwischen Herstellern ein Kartellverstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Marktaufteilung zwischen Wettbewerbern

Behörde / Gericht
Europäische Kommission
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 101 AEUV; Art. 53 EWR-Abkommen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Mildernde Umstände
50 % Ermäßigung nach der Kronzeugenregelung und 10 % für den Vergleich.
Veröffentlicht
21.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.09.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.07.2023 vier spanische RüstungszuliefererCNMC: Kartellbußen gegen Rüstungszulieferer wegen Aufteilung von Heeresaufträgen SpanienKartelle und Absprachenanonymisiert 6,23 Mio. €

Die CNMC ahndete zwei Kartelle, mit denen Unternehmen zwischen 2016 und 2021 Ausschreibungen des spanischen Verteidigungsministeriums für Wartung und Modernisierung von Militärfahrzeugen sowie für Lagercontainer untereinander aufteilten; betroffen waren fast hundert Aufträge im Wert von rund 60 Mio. Euro. Die Geldbußen gegen die Unternehmen betragen zusammen 6.225.076 Euro (3.302.912, 1.517.944, 1.304.220 und 100.000 Euro). Die Entscheidung wurde wegen eines möglichen Vergabeverbots an die Junta Consultiva de Contratación Pública del Estado übermittelt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schutzangebote, Nichtbeteiligungsabsprachen und missbrauchte Bietergemeinschaften bei öffentlichen Ausschreibungen führen zu Bußgeldern und Vergabeverboten; ein wirksames Compliance-Programm fließt in die Bewertung des Ausschlusses ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Submissionsabsprachen bei öffentlichen Ausschreibungen

Behörde / Gericht
Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC)
Rechtsgebiet
Kartellrecht und Wettbewerb · Kartelle und Absprachen
Rechtsgrundlage
Art. 1 und Art. 62.4.a) Ley 15/2007 de Defensa de la Competencia; Art. 101 AEUV; Vergabeverbot nach Art. 71.1.b) Ley 9/2017 de Contratos del Sector Público (Prüfung durch die Junta Consultiva)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Mildernde Umstände
Die CNMC bewertete einige der vorgelegten Compliance-Programme positiv; die Geldbußen wurden dadurch nicht gemindert, die Programme sollen aber nach einer Überprüfung nach sechs Monaten bei der Entscheidung über das Vergabeverbot berücksichtigt werden können.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
25.07.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.07.2025 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen