Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

59Fälle aus 19 Jurisdiktionen
507,3 Mio. €Summe der Geldbeträge (56 Fälle mit Betrag)
166,7 Mio. €Größter Einzelfall: Becton, Dickinson and Company (BD)
394.880 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
612Q3 2023: 1 Fall, 23,9 Mio. €Q3 2023Q4 2023: 1 Fall, 280.000 €Q1 2024: 3 Fälle, 2,4 Mio. €Q1 2024Q2 2024: 0 FälleQ3 2024: 3 Fälle, 44,8 Mio. €Q3 2024Q4 2024: 8 Fälle, 240,1 Mio. €Q1 2025: 5 Fälle, 130,2 Mio. €Q1 2025Q2 2025: 2 Fälle, 3,47 Mio. €Q3 2025: 6 Fälle, 1,03 Mio. €Q3 2025Q4 2025: 6 Fälle, 618.385 €Q1 2026: 8 Fälle, 52,5 Mio. €Q1 2026Q2 2026: 12 Fälle, 7,36 Mio. €Q3 2026: 4 Fälle, 752.878 €Q3 2026
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 2023123,9 Mio. €
Q4 20231280.000 €
Q1 202432,4 Mio. €
Q2 20240—
Q3 2024344,8 Mio. €
Q4 20248240,1 Mio. €
Q1 20255130,2 Mio. €
Q2 202523,47 Mio. €
Q3 202561,03 Mio. €
Q4 20256618.385 €
Q1 2026852,5 Mio. €
Q2 2026127,36 Mio. €
Q3 20264752.878 €

59 Fälle

16.09.2026 AIFM Capital ABAIFM Capital: 2 Mio. SEK für mangelhafte Auswahl und Kontrolle von Fondsverwaltern SchwedenOrganisationspflichten 177.187 €

Als sogenanntes Fondshotel ließ die Gesellschaft ihre Fonds von anderen Unternehmen verwalten, prüfte diese Delegationsverträge aber nur unzureichend, traf die Entscheidungen darüber nicht ordnungsgemäß und überwachte die Rendite der Fonds im Verhältnis zum Risiko nicht genau genug. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 2 Mio. SEK; ein Schaden für Anleger wurde nicht festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Aufgaben auslagert, behält die Verantwortung: Auswahl, Beschlussfassung und laufende Kontrolle von Dienstleistern müssen dokumentiert sein.

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Schwedisches Fondsrecht – Regeln zur Delegation der Fondsverwaltung und deren Überwachung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kein festgestellter Schaden für Anleger; Abhilfemaßnahmen bereits während der Untersuchung.
Veröffentlicht
16.09.2026

Originalbetrag 2.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.09.2026.

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28.08.2026 Insiderhandel mit Ereigniskontrakten: Teleprompter-Operator des Weißen Hauses USAMarktmissbrauch und Insiderhandel 148.191 €

Gabriel Perez nutzte als Teleprompter-Operator des Weißen Hauses zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 vertrauliche Informationen aus Präsidentenreden, um auf Prognosemärkten mit Ereigniskontrakten zu handeln. Die CFTC ordnete 107.539,02 USD Gewinnabschöpfung, 65.000 USD Strafe und ein dreijähriges Handelsverbot an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Insider-Richtlinien sollten ausdrücklich auch Wetten und Ereigniskontrakte auf Prognosemärkten erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertraulichkeit und Handelsverbote bei Zugang zu nicht öffentlichen Informationen, auch für Prognosemärkte

Behörde / Gericht
U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Commodity Exchange Act und CFTC-Regulations (Missbrauch vertraulicher Informationen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Erheblicher Nachlass wegen vorbildlicher Kooperation nach der neuen Kooperationsrichtlinie der CFTC

Originalbetrag 172.539,02 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2026.

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16.07.2026 TeamViewer SETeamViewer: Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 240.000 €

Die BaFin setzte gegen das Softwareunternehmen eine Geldbuße von 240.000 Euro fest, weil es die Information über einen erlittenen Cyberangriff nicht unverzüglich als Insiderinformation veröffentlicht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwere IT-Sicherheitsvorfälle gehören sofort auch auf den Tisch des Ad-hoc-Gremiums – der Incident-Response-Prozess muss die Kapitalmarktpublizität mitdenken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sicherheitsvorfälle als mögliche Insiderinformation erkennen und an Ad-hoc-Gremium melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (EU) Nr. 596/2014
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
20.07.2026

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10.07.2026 Brown Capital Management LLCBrown Capital Management: Stimmrechtsmitteilungen nicht fristgerecht abgegeben DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 187.500 €

Der US-Vermögensverwalter aus Baltimore hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig an Emittent und BaFin übermittelt; die Frist beträgt vier Handelstage ab Erreichen einer meldepflichtigen Schwelle. Die BaFin setzte eine Geldbuße von 187.500 Euro fest, der Bescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in deutsche Emittenten investiert, braucht ein automatisiertes Schwellen-Monitoring mit klarer Zuständigkeit für die Vier-Tage-Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenüberwachung und Meldefristen bei Beteiligungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.07.2026

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30.06.2026 Moody's Deutschland GmbHESMA verhängt 2,1 Mio. Euro gegen Moody's Deutschland EU-EbeneOrganisationspflichten 2,15 Mio. €

Die Ratingagentur übermittelte der ESMA keine aktuellen Ratinginformationen, stellte dem Zentralregister keine vollständigen historischen Performancedaten bereit und hatte keine angemessenen Verfahren und internen Kontrollmechanismen. Die ESMA stellte fahrlässige Verstöße fest und verhängte insgesamt 2.145.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten gegenüber der Aufsicht sind Datenqualitätsthemen – ohne funktionierende interne Kontrollen werden sie zum Bußgeldrisiko.

Behörde / Gericht
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (CRA-Verordnung), Art. 24, 36a, Anhang III
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja

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30.06.2026 „Paysera LT“, UABPaysera: tägliche Buße für fehlenden Jahresabschluss summiert sich auf 362.000 Euro LitauenVeröffentlichungs- und Meldepflichten 362.000 €

Weil Paysera die Anordnung, den Jahresabschluss 2024 bis 30. September 2025 einzureichen, nicht befolgte, verhängte die Zentralbank im November 2025 zunächst 20.000 Euro und dann eine tägliche Buße von 1.000 Euro (steigend auf 2.000 bzw. 3.000 Euro). Da der Verstoß erst nach dem 6. Mai 2026 behoben wurde, summierte sich die tägliche Buße auf 362.000 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Tagesbußen machen jede Verzögerung teuer – aufsichtliche Anordnungen brauchen Chefsache-Priorität.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung und Berichtspflichten nach litauischem E-Geld-Recht
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
30.06.2026

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26.06.2026 Banque Degroof Petercam SABanque Degroof Petercam: 1 Mio. EUR Vergleich wegen verdeckter Kosten bei Mitarbeiteroptionen BelgienOrganisationspflichten 1 Mio. €

Bei Stock-Option-Plänen für Beschäftigte von Kundenunternehmen (2018–2023) informierte die Bank die Begünstigten nicht vollständig über Kosten, hatte die Interessenkonflikte ihres Geschäfts zunächst nicht erfasst und prüfte Kenntnisse der Kunden nur mit einer Ja/Nein-Frage. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 1 Mio. EUR mit namentlicher Veröffentlichung und Zusagen zur Kosteninformation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Nebengeschäften wie Mitarbeiter-Optionsplänen gelten volle Kostentransparenz und ein eigenes Konfliktregister.

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 2 août 2002; Wohlverhaltensregeln (Loyalität, Kostentransparenz, bestmögliche Ausführung, Interessenkonflikte, Kundenkenntnis)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Behebung sämtlicher Mängel (Angemessenheitstest, Konfliktpolitik, Kostenausweis, Verzicht auf CVA/KVA-Abschläge).
Veröffentlicht
26.06.2026

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23.06.2026 VARTA AGVARTA: verspätete Ad-hoc-Mitteilung und fehlender Halbjahresfinanzbericht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 620.000 €

Die BaFin verhängte Geldbußen gegen den Batteriehersteller, weil er eine Insiderinformation nicht unverzüglich veröffentlicht und den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ad-hoc-Prüfung und Regelpublizität brauchen feste Zuständigkeiten und Fristenkontrollen, damit weder Insiderinformationen noch Pflichtberichte liegen bleiben.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR; § 115 Abs. 1 Satz 1 WpHG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Industrie und Maschinenbau
Veröffentlicht
01.07.2026

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08.06.2026 A. Tsokkos Hotels Public LimitedZypern: 16.500 Euro gegen A. Tsokkos Hotels wegen verspätetem Jahresfinanzbericht ZypernVeröffentlichungs- und Meldepflichten 16.500 €

Die börsennotierte Hotelgruppe veröffentlichte ihren Jahresfinanzbericht 2024 nicht fristgerecht; die CySEC verhängte insgesamt 16.500 Euro. In derselben Sitzung wurden elf weitere Emittenten aus demselben Grund mit 1.500 bis 17.000 Euro belegt; bereits 2025 war gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 13.500 Euro nach demselben Gesetz verhängt worden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Veröffentlichungsfristen für Finanzberichte sind nicht verhandelbar – wiederholte Verspätungen führen zu Bußen und im Extremfall zur Handelsaussetzung.

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Sec. 9(1), 37(2)(a) Transparency Requirements (Securities Admitted to Trading on a Regulated Market) Law 2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
07.08.2026

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27.05.2026 Soltec Power Holdings, SASoltec: fehlerhafte Jahreszahlen 2023 an den Markt gemeldet SpanienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 190.000 €

Der Hersteller von Solar-Nachführsystemen verbreitete seine Ergebnisse für 2023 per „Otra Información Relevante“ mit unrichtigen Angaben. Die CNMV verhängte wegen einer schweren Zuwiderhandlung 190.000 Euro; das Unternehmen verzichtete auf verwaltungsinterne Rechtsmittel.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch freiwillige Marktmitteilungen zu Ergebnissen unterliegen der MAR – Zahlen müssen vor Veröffentlichung abgestimmt sein.

Behörde / Gericht
Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 297.1.e i. V. m. 297.2.d Ley 6/2023; Art. 17 i. V. m. Art. 7 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
03.08.2026

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25.05.2026 Robomarkets LtdZypern: Robomarkets zahlt 100.000 Euro im Vergleich wegen CFD-Vertrieb an Privatkunden ZypernOrganisationspflichten 100.000 €

Die CySEC prüfte bei der Wertpapierfirma für Juni 2023 bis Juni 2024 Organisationspflichten, Kundeninformation, Angemessenheitsprüfung und die Einhaltung der Beschränkungen für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich über 100.000 Euro beendet, den das Unternehmen bereits gezahlt hat.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beim Vertrieb von CFDs an Privatkunden sind Angemessenheitsprüfung und Produktinterventionsregeln zentrale Prüfpunkte der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Angemessenheitsprüfung beim Vertrieb komplexer Produkte

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 22(1), 25(1), 26(3) Gesetz über Wertpapierdienstleistungen 2017; Art. 42 VO (EU) 600/2014; CySEC-Richtlinie DI87-09; Art. 37(4) CySEC-Gesetz
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.08.2026
Quellen

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13.05.2026 Oma Säästöpankki OyjOma Säästöpankki: 400.000 EUR wegen verspäteter und lückenhafter Insiderlisten FinnlandMarktmissbrauch und Insiderhandel 400.000 €

Die Bank legte Insiderlisten zu zwei Insiderinformationen (Auflösung des Kernbankprojekts mit Cognizant 2021, Fusionsgespräche mit Liedon Säästöpankki 2022) nicht rechtzeitig an, aktualisierte sie nicht und ließ Pflichtangaben weg. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 400.000 EUR; der Bescheid wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Insiderlisten müssen ab dem Moment entstehen, in dem Insiderinformationen vorliegen – ein fester Prozess mit Verantwortlichen verhindert Lücken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Insiderlisten und Umgang mit Insiderinformationen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) Art. 18 Abs. 1, 3 und 4; Durchführungsverordnung (EU) 2016/347
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Maßnahmen gegen Wiederholung und teilweises Eingeständnis/Kooperation wirkten mindernd.
Veröffentlicht
15.05.2026

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08.05.2026 Stan Bharti und Neil Said (ehem. CEOs der Medivolve Inc.)Medivolve: Ex-CEOs verschweigen eigene Aktienzuteilung – Millionen-Sanktionen Kanada, ONVeröffentlichungs- und Meldepflichten 1,71 Mio. €

Die früheren CEOs Stan Bharti und Neil Said sorgten nicht dafür, dass Medivolve offenlegte, dass sie bei der Übernahme von Amino Therapeutics im April 2020 Millionen Aktien erhielten; die Finanzangaben verschwiegen diese Transaktion mit nahestehenden Personen. Im genehmigten Vergleich: Bharti 785.000 CAD Strafe und 915.000 CAD Gewinnabschöpfung, Said 200.000 CAD Strafe und 854.000 CAD Gewinnabschöpfung, jeweils zuzüglich Verfahrenskosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionen, bei denen Organmitglieder selbst Anteile erhalten, sind offenlegungspflichtig – und die Verantwortlichen haften persönlich.

Behörde / Gericht
Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Securities Act (Ontario), RSO 1990, c S.5, s. 129.2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Haftung von Führungskräften
Stan Bharti (CEO/Director): 785.000 CAD Strafe, 915.000 CAD Gewinnabschöpfung, 50.000 CAD Kosten, dauerhaftes Organverbot; Neil Said (CEO): 200.000 CAD Strafe, 854.000 CAD Gewinnabschöpfung, 46.000 CAD Kosten, 5 Jahre Organverbot

Originalbetrag 2.754.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2026.

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05.05.2026 P&V Assurances SCP&V Assurances: 150.000 EUR – Vertrieb über gestrichenen Versicherungsvermittler BelgienOrganisationspflichten 150.000 €

Ein Vermittler des Versicherers wurde im Dezember 2023 aus dem FSMA-Register gestrichen; wegen eines menschlichen Eingabefehlers im Überwachungstool bemerkte P&V das erst nach über einem Monat und schloss in der Zeit 34 Verträge über ihn ab. Die FSMA akzeptierte einen Vergleich über 150.000 EUR; bereits 2020 hatte es einen Vergleich über denselben Betrag gegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Registerabgleiche sind nur so gut wie ihre Datenpflege – kritische Eingaben brauchen ein Vier-Augen-Prinzip.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfalt bei Stammdatenpflege / Registerabgleich

Behörde / Gericht
Autorité des services et marchés financiers (FSMA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Loi du 4 avril 2014 relative aux assurances, Art. 259
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
IT-Anpassungen, um Wiederholung zu verhindern.
Veröffentlicht
05.05.2026

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15.04.2026 Liquidnet Canada Inc.Liquidnet Canada: vertrauliche Order-Daten an Unbefugte weitergegeben Kanada, ONOrganisationspflichten 369.572 €

Der Betreiber alternativer Handelssysteme gab vertrauliche Order- und Handelsinformationen seiner Rentenmarkt- und Aktienplattformen an nicht befugte Mitarbeitende weiter, hatte keine ausreichenden Schutzvorkehrungen und informierte die Aufsicht zunächst nicht offen. Sanktionen: 600.000 CAD Geldstrafe, 75.000 CAD Kosten, Verweis und externe Prüfung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsrechte auf vertrauliche Kundendaten müssen technisch begrenzt und regelmäßig überprüft werden – und Meldungen an die Aufsicht müssen vollständig sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Need-to-know-Prinzip und Schutz vertraulicher Handelsdaten

Behörde / Gericht
Capital Markets Tribunal (Ontario) auf Antrag der Ontario Securities Commission
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
National Instrument 21-101, s. 5.10(1)-(3); Securities Act (Ontario) ss. 127(1), 127.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Selbstanzeige, keine Vorbelastung

Originalbetrag 600.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2026.

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06.04.2026 Caroline J. Campbell (Beschäftigte der ImmunityBio, Inc.)ImmunityBio-Mitarbeiterin verkauft Aktien vor Nachricht über FDA-Verzögerung USAMarktmissbrauch und Insiderhandel 288.298 €

Eine Beschäftigte des Biotech-Unternehmens verkaufte im Mai 2023 48.495 Aktien in Kenntnis der nicht öffentlichen Information, dass die FDA die Zulassung des Medikaments Anktiva verzögern würde; nach Bekanntgabe fiel der Kurs um rund 55 %. Im Vergleich zahlt sie 157.066,28 USD Gewinnabschöpfung, 18.130,97 USD Zinsen und 157.066,28 USD Zivilstrafe.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsverbote und Sperrfristen müssen allen Beschäftigten mit Zugang zu Zulassungs- oder Studiendaten bekannt sein, nicht nur dem Vorstand.

Bezug zu Schulung und Awareness

Insiderhandelsverbot für Beschäftigte, Umgang mit Zulassungsinformationen

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Marktmissbrauch und Insiderhandel
Rechtsgrundlage
Section 10(b) Securities Exchange Act 1934, Rule 10b-5
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Chemie und Pharma

Originalbetrag 332.263,53 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.04.2026.

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27.03.2026 Dinosaur Merchant Bank LimitedDinosaur Merchant Bank: 338.000 GBP – CFD-Handel ohne Marktmissbrauchsüberwachung Vereinigtes KönigreichOrganisationspflichten 389.760 €

Nach Einführung eines neuen Ordersystems im Juni 2024 wurden CFD-Geschäfte mit einem Basiswert von rund 3,05 Mrd. USD nicht von der automatisierten Handelsüberwachung erfasst. Die Bank erkannte den Fehler im Oktober 2024, behob ihn aber erst im Mai 2025; die FCA verhängte nach 30 % Kooperationsnachlass 338.000 GBP.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei jeder Systemumstellung muss geprüft werden, ob die Überwachungssysteme die neuen Datenströme tatsächlich erfassen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 2 UK MAR; SYSC 6.1.1R; FCA Principle 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation (30 % Nachlass); CFD-Geschäft im Mai 2025 eingestellt.

Originalbetrag 338.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

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25.03.2026 Familiam Asset Management OyFamiliam Asset Management: 70.000 EUR für 2.867 nicht gemeldete Wertpapiergeschäfte FinnlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 70.000 €

Der Vermögensverwalter meldete zwischen September 2021 und August 2023 insgesamt 2.867 Geschäfte nicht fristgerecht an die Aufsicht und reichte 2024 zudem Quartalsmeldungen (FINREP) verspätet ein. Die Finanzaufsicht verhängte ein Gesamtbußgeld von 70.000 EUR; das Eingeständnis wirkte mindernd.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldepflichten brauchen ein Fristen-Monitoring mit Vertretungsregel – gerade in kleinen Häusern ohne eigene Meldeabteilung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Regulatorisches Meldewesen

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
MiFIR (VO (EU) 600/2014) Art. 26 Abs. 1; IFR (VO (EU) 2019/2033) Art. 54 Abs. 1; FIN-FSA-Vorschriften 20/2013 (FINREP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeständnis der Versäumnisse / Kooperation.
Veröffentlicht
25.03.2026

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04.03.2026 Schaeffler AGSchaeffler: Abweichung der Quartalszahlen von Markterwartung zu spät veröffentlicht DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichten 180.000 €

Die Geschäftszahlen des Automobilzulieferers für das erste Quartal 2024 wichen deutlich von den Markterwartungen ab; diese Insiderinformation wurde nicht unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Die BaFin setzte eine Geldbuße fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Abgleich der internen Zahlen mit dem Analystenkonsens gehört fest in den Quartalsprozess, damit erhebliche Abweichungen sofort ad-hoc-pflichtig geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen von Insiderinformationen bei Abweichungen von Markterwartungen (Controlling/IR)

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Veröffentlicht
26.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.03.2026 John Wood Group PLCJohn Wood Group: fehlerhafte Finanzergebnisse veröffentlicht – knapp 13 Mio. GBP Vereinigtes KönigreichVeröffentlichungs- und Meldepflichten 14,9 Mio. €

Der Energiedienstleister veröffentlichte fehlerhafte Ergebnisse für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 sowie das Halbjahr 2024; Bilanzierungsentscheidungen waren vom Wunsch geprägt, frühere Zahlen zu halten, Systeme und Kontrollen waren unzureichend. Die FCA verhängte 12.993.700 GBP (ohne 30 % Nachlass 18.562.500 GBP).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bilanzielle Ermessensentscheidungen dürfen sich nicht an bereits kommunizierten Zahlen ausrichten – das ist ein Kontroll-, kein Rechenfehler.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Listing Rule 1.3.3R; Listing Principle 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
30 % Nachlass für frühe Einigung und Anerkennung der Feststellungen
Veröffentlicht
04.03.2026

Originalbetrag 12.993.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2026.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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