Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
2,7 Mio. €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
2,7 Mio. €Größter Einzelfall: AC Limited (Hayvn)
2,7 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Behörde
  1. Financial Services Regulatory Authority (ADGM) 2,7 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Bußgeld 2,7 Mio. € 100 % · 1 Fall
  2. Sonstiges – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 2,7 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 202512,7 Mio. €
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20261–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

2 Fälle

08.01.2026 Wealthface LimitedADGM: Wealthface gibt Verpflichtungszusage nach Kapital- und Meldeverstößen ab Vereinigte Arabische EmirateOrganisationspflichten Sonstiges

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) nahm von dem Vermögensverwalter und Robo-Advisor eine durchsetzbare Verpflichtungszusage (Enforceable Undertaking) an, nachdem ihre Untersuchung ergeben hatte, dass er zwischen Januar 2023 und März 2025 über weite Strecken zu wenig liquide Mittel und zum Jahresende 2023 und 2024 zu wenig Eigenmittel hielt, seine Kapitalanforderung für drei Quartale 2024 mit zu niedrig angesetzten Ausgaben berechnete, den Abschluss 2023 nicht nach IFRS aufstellte und verspätet einreichte, seit Ende 2023 kein Büro im ADGM unterhielt und Aufsichtsgebühren verspätet zahlte. Das Unternehmen räumte die mutmaßlichen Verstöße ein und verpflichtete sich unter anderem, binnen 60 Tagen einen unabhängigen Direktor zu bestellen, Kapitallücken zu schließen, Haupt- und Sitzbüro wieder im ADGM zu begründen und ein Jahr lang monatlich über Eigenmittel und liquide Mittel zu berichten. Eine Geldbuße enthält die Zusage nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen müssen laufend und mit korrekten Ausgangszahlen berechnet werden, nicht nur zum Stichtag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Eigenmitteln und Liquidität

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Section 235 FSMR 2015; PRU Rules 3.2.4(a), 3.7.2, 3.7.4(1); GEN Rules 4.5.1(1), 6.2.2, 6.6.2; FEES Rule 1.2.2
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Untersuchung; Teile der Verstöße (Kapitalberechnung und -ausstattung, IFRS-Abschluss, Sitz im ADGM) waren bereits in Behebung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.04.2025 AC Limited (Hayvn)ADGM: 3 Mio. USD Geldbuße und Erlaubnisentzug für Krypto-Dienstleister AC Limited (Hayvn) Vereinigte Arabische EmirateOrganisationspflichten 2,7 Mio. €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Anbieter von Handel und Verwahrung virtueller Vermögenswerte eine Geldbuße von 3.000.000 USD und entzog ihm die Erlaubnis (Financial Services Permission). Zwischen Dezember 2021 und Mai 2024 hatte er mit nicht zugelassenen virtuellen Vermögenswerten und über seine Obergrenze von 1 Mio. USD hinaus gearbeitet, Kundengelder ohne formelle Vereinbarungen über Konten einer unregulierten ADGM-Zweckgesellschaft und der Muttergesellschaft laufen lassen, sieben zunächst nicht gemeldete Kundenbeziehungen ohne ordnungsgemäße Risikobewertung und Kundenprüfung geführt und der Aufsicht falsche und irreführende Angaben zu Bankkonten, Kunden und Vermögenswerten gemacht. Die Behörde wertete die Verstöße als vorsätzlich oder zumindest leichtfertig und erhöhte die Buße wegen der Falschangaben um 20 %.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Falsche Angaben gegenüber der Aufsicht verschärfen jede Sanktion, und Kundengelder gehören auf eigene, geschützte Kundenkonten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offenheit gegenüber der Aufsicht und Schutz von Kundengeldern

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Organisationspflichten
Rechtsgrundlage
Sections 17(1), 33, 214(4), 221 und 232 FSMR 2015; GEN Rules 2.2.1, 2.2.3, 2.2.9, 2.2.10, 2.2.11, 3.2.1, 3.3.1, 3.3.3, 3.3.7, 3.3.34, 8.1.2(6); COBS Rules 2.2.1, 14.2.1, 17.2.1; AML Rules 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3, 8.3.1(1), 8.4.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation ab Mitte Dezember 2023 und freiwillige Einstellung des Geschäfts ab 11. Dezember 2023 im Rahmen einer Verpflichtungszusage; keine einschlägigen Vorverstöße. Die erschwerenden Umstände überwogen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 3.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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