Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 2 Jurisdiktionen
2,56 Mio. €Summe der Geldbeträge
2,41 Mio. €Größter Einzelfall: Electro Optic Systems Holdings Limited
1,28 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. Australien 2,41 Mio. € 94 % · 1 Fall
  2. EU 150.000 € 6 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Veröffentlichungs- und Meldepflichten 2,56 Mio. € 100 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Electro Optic Systems Holdings Limited 2,41 Mio. € 94 % · 1 Fall
  2. Anonymisierte Unternehmen 150.000 € 6 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20221150.000 €
20230–
20240–
20250–
202612,41 Mio. €

2 Fälle

09.04.2026 Electro Optic Systems Holdings LimitedElectro Optic Systems: 4 Mio. AUD wegen verspäteter Korrektur der Umsatzprognose AustralienVeröffentlichungs- und Meldepflichten 2,41 Mio. €

Der Federal Court of Australia verhängte auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission (ASIC, australische Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsaufsicht) eine mutmaßlich vereinbarte Geldbuße von 4 Mio. AUD gegen den börsennotierten Hersteller von Verteidigungs-, Raumfahrt- und Kommunikationstechnik. Das Unternehmen wusste bis zum 25. Juli 2022, dass sein Umsatz 2022 voraussichtlich wesentlich unter der veröffentlichten Prognose von mindestens 212,3 Mio. AUD liegen würde, korrigierte die Prognose aber erst am 31. Oktober 2022; das Gericht stellte einen fortdauernden Verstoß gegen die laufende Offenlegungspflicht (continuous disclosure) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zeichnet sich ab, dass eine veröffentlichte Prognose wesentlich verfehlt wird, ist die Korrektur unverzüglich zu veröffentlichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Publizität: Umgang mit Prognoseabweichungen und interne Eskalation an die für Offenlegung Verantwortlichen

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag der Australian Securities and Investments Commission, ASIC)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Corporations Act 2001 (Cth) s 674A(2) i. V. m. s 1317QA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.04.2026

Originalbetrag 4.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.10.2022 ein deutscher RüstungskonzernBaFin: 150.000 Euro gegen Rüstungskonzern wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung DeutschlandVeröffentlichungs- und Meldepflichtenanonymisiert 150.000 €

Die BaFin setzte am 18. Oktober 2022 eine Geldbuße von 150.000 Euro gegen einen deutschen Rüstungskonzern fest, weil das Unternehmen eine Insiderinformation nicht unverzüglich bekanntgemacht hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verzögerungen bei der Ad-hoc-Publizität werden geahndet; die internen Entscheidungswege für Veröffentlichungen müssen darauf ausgelegt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ad-hoc-Pflicht: Insiderinformationen ohne Verzögerung veröffentlichen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Kapitalmarkt und Finanzaufsicht · Veröffentlichungs- und Meldepflichten
Rechtsgrundlage
Art. 17 Abs. 1 UAbs. 1 MAR (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
01.11.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.10.2024 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen