Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

293Fälle aus 38 Jurisdiktionen
2,42 Mrd. €Summe der Geldbeträge (272 Fälle mit Betrag)
272,8 Mio. €Größter Einzelfall: zwei australische Kasinobetreiber
500.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202213394 Mio. €
202358683 Mio. €
202461369,1 Mio. €
2025108690,8 Mio. €
202653281,6 Mio. €

293 Fälle

16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln EstlandInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.09.2026 Capitec Bank LimitedCapitec Bank: 28 Mio. ZAR wegen Mängeln bei Kundensorgfalt und Schulung SüdafrikaKundensorgfalt 1,49 Mio. €

Nach einer Prüfung 2023 bemängelte die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt sowie verstärkte und laufende Sorgfaltsprüfungen in Stichproben, fehlende laufende Schulungen stichprobenartig geprüfter Beschäftigter und Lücken im Risikomanagement- und Compliance-Programm, etwa Handbücher zum Namens- und Zahlungs-Screening, die vor ihrer Einführung nicht von der Leitung genehmigt worden waren, und unzureichend dokumentierte Regelungen zur Meldung terroristischen Vermögens und zu Finanzsanktionen. Verhängt wurden fünf Verwarnungen und Geldbußen von 28 Mio. ZAR, davon 5,5 Mio. ZAR ab 13. Oktober 2025 für 36 Monate ausgesetzt; die Bank war bereits im Dezember 2024 mit 56,25 Mio. ZAR sanktioniert worden. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits sanktioniert wurde, wird bei der nächsten Prüfung an der vollständigen Umsetzung gemessen – Sorgfaltspflichten und Schulungen müssen nachweisbar laufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Sorgfaltspflichten und regelmäßige Geldwäsche-Schulungen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 21, 21A und 21C i. V. m. 42(1), 42(2)(d), (e), (g) sowie Sections 42 und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Kooperation bei der Behebung der Mängel; 5,5 Mio. ZAR für 36 Monate ausgesetzt.
Veröffentlicht
11.09.2026

Originalbetrag 28.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 97.622 €

Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion
Veröffentlicht
04.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung MaltaKundensorgfalt 160.099 €

Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.08.2026 Wise Europe SAWise Europe: NBB-Anordnung und öffentliche Rüge wegen Mängeln der Kundensorgfalt BelgienKundensorgfalt Anordnung

Die Nationalbank stellte bei Wise Europe SA ernsthafte Mängel der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten fest, u. a. bei der Identifizierung und Überprüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten, der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen, der Analyse atypischer Vorgänge und dem gruppeninternen Informationsaustausch. Sie machte öffentlich, dass Wise Europe eine Anordnung vom 8. Juli 2025, diese Pflichten bis 31. März 2026 zu erfüllen, nicht eingehalten hatte, und ordnete die vollständige Umsetzung bis spätestens 31. Januar 2027 an; eine Geldbuße wurde nicht veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtsrechtliche Frist zur Behebung von KYC-Mängeln verstreichen lässt, riskiert neue Anordnungen und die öffentliche Nennung.

Bezug zu Schulung und Awareness

KYC und Transaktionsüberwachung bei Zahlungsdienstleistern

Behörde / Gericht
Banque nationale de Belgique / Nationale Bank van België (BNB/NBB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 13 § 1, 23, 26, 27, 35 § 1 und 45 Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche; Anordnung nach Art. 93 § 1 1°, Veröffentlichung nach Art. 93 § 2 1° und Art. 98/1 i. V. m. 135 § 3
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
25.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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21.08.2026 Bank oder Finanzinstitut (anonymisiert)Liechtenstein: 50.000 CHF Buße wegen Mängeln bei Sorgfalt und Sanktionsprüfung LiechtensteinKundensorgfalt 53.459 €

Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 50.000 CHF wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz – Geschäftsprofile nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert, gruppenweite Anwendung des Sorgfaltspflichtstandards nicht sichergestellt – und gegen das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG). Die herangezogene ISG-Bestimmung bedroht es mit Buße, wenn die sanktionsrechtliche Überprüfung von Kunden- und Transaktionsunterlagen nicht, nicht vorschriftsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgenommen wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsprüfungen von Kunden und Transaktionen müssen vollständig und rechtzeitig erfolgen, und in Gruppen muss der Sorgfaltspflichtstandard auch bei Zweigstellen und Tochtergesellschaften greifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktions-Screening von Kunden und Transaktionen sowie gruppenweite Sorgfaltsstandards

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 31 Abs. 1 Bst. e und k Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 11 Abs. 1a Bst. c Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 50.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.08.2026 QuinnBet (Gibraltar) LimitedQuinnBet: 415.986 £ wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention und Finanzchecks Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 485.256 €

Die Betreiberin von quinnbet.com zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 415.986 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (disgorgement) von 193.118 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 2 und 3 (März 2023 bis August 2025) und gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion nach SRCP 3.4.3; nach einem Fehler bei einer Plattformmigration unterblieben zudem von Februar bis Mai 2025 teils die vorgeschriebenen Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit nach SRCP 3.4.4. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit sind eine Lizenzpflicht, die auch bei technischen Umstellungen lückenlos weiterlaufen muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit und AML-Kontrollen bei Online-Wetten

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2 und 3, SRCP 3.4.3 und SRCP 3.4.4 Abs. 1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Durchsetzungsmaßnahmen, zügiger Maßnahmenplan, volle Kooperation, frühe freiwillige Meldung einiger Mängel, freiwillige Abgabe der daraus erzielten Mittel und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
20.08.2026

Originalbetrag 415.986 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.08.2026 Banco Genial S.A.Banco Genial: 21,56 Mio. BRL wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention im Devisengeschäft BrasilienKundensorgfalt 3,62 Mio. €

Das Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador (COPAS) des Banco Central do Brasil verhängte gegen die Banco Genial S.A. Geldbußen von insgesamt 21.560.000,00 BRL: 4.200.000,00 BRL für unzureichende Richtlinien, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention, 8.920.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte, und 8.440.000,00 BRL für nicht form- und fristgerechte Verdachtsmeldungen an die Finanzermittlungsstelle Coaf. Der Meldevorwurf betraf laut den Verfahrensunterlagen 1.364 Devisengeschäfte zum Erwerb virtueller Vermögenswerte mit fünf Kunden von November 2020 bis Oktober 2021 über insgesamt 744.341.982,45 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Devisengeschäfte zum Kauf von Kryptowerten erfordern eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kunden und fristgerechte Verdachtsmeldungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen im Devisen- und Kryptogeschäft

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lei nº 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 und 12; Lei nº 13.506/2017; Circular BCB nº 3.978/2020; Resolução CMN nº 3.568/2008
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 21.560.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros NorwegenKundensorgfalt 9.115 €

Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.08.2026 Your Neighbourhood Credit Union LimitedFINTRAC: Geldbuße von 16.500 CAD gegen Your Neighbourhood Credit Union Limited wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 10.243 €

Your Neighbourhood Credit Union Limited ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. August 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 16.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Your Neighbourhood Credit Union Limited“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 16.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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03.08.2026 UBS Financial Services Inc.FinCEN: 125 Mio. US-Dollar gegen UBS Financial Services als Wiederholungstäter USAInterne Sicherungsmaßnahmen 108,4 Mio. €

FinCEN verhängte gegen den Broker-Dealer 125 Mio. US-Dollar – die bisher höchste BSA-Strafe gegen einen Broker-Dealer. UBSFS räumte vorsätzliche Verstöße ein: Das AML-Programm genügte nicht, über 50.000 Fremdwährungsüberweisungen von mehr als 10 Mrd. US-Dollar wurden nicht angemessen überwacht und Verdachtsmeldungen unterblieben; es ist bereits die zweite Maßnahme nach 2018.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht behobene Monitoring-Lücken aus einer früheren Maßnahme führen beim zweiten Mal zu einem Vielfachen der ursprünglichen Strafe.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Bis zu 15 Mio. US-Dollar (bis 31.05.2028 fälliger Restbetrag) können erlassen werden, soweit UBSFS Kosten für die unabhängige Prüfung ihres AML-Programms trägt und deren Empfehlungen umsetzt
Veröffentlicht
03.08.2026

Originalbetrag 125.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Banque Lombard Odier & Cie SABundesstrafgericht büsst Banque Lombard Odier wegen Geldwäscherei mit 3 Mio. CHF SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,23 Mio. €

Das Bundesstrafgericht befand die Banque Lombard Odier & Cie SA schuldig, keine ausreichenden organisatorischen Vorkehren gegen die qualifizierte Geldwäscherei eines früheren Kundenbetreuers getroffen zu haben, der 2011 und 2012 Konten einer kriminellen Organisation mit Geldern aus Korruption auf dem usbekischen Telekommunikationsmarkt betreute; trotz Hinweisen sorgten die Geldwäschereistellen der Bank nicht ausreichend dafür, dass Herkunft und Zweck der Gelder abgeklärt und dokumentiert wurden. Die Bank wurde zu einer Busse von 3'000'000 CHF verurteilt und trägt Verfahrenskosten von 24'561.49 CHF; im Übrigen wurde sie freigesprochen, und für Handlungen vor dem 27. Juli 2011 wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Warnhinweise zur Herkunft grosser Zuflüsse müssen von der Geldwäschereifachstelle selbst abgeklärt und dokumentiert werden, nicht nur vom Kundenbetreuer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschereiprävention: Abklärung auffälliger Zuflüsse und Dokumentation

Behörde / Gericht
Bundesstrafgericht (Strafkammer), Anklage der Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB (Urteil SK.2023.42)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die lange Zeit seit den Taten (2011/2012) wurde strafmildernd berücksichtigt.
Veröffentlicht
27.07.2026

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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24.07.2026 The New Brunswick Lotteries and Gaming CorporationFINTRAC: Geldbuße von 399.712,50 CAD gegen The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 249.415 €

The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Fredericton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 399.712,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation“, veröffentlicht am 03.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-03-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 399.712,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.07.2026 Shelbit General Trading L.L.CVARA bestraft Shelbit erneut wegen Kryptohandel ohne Lizenz, fehlender KYC und Werbung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Trotz einer Unterlassungsanordnung und Durchsetzungsmaßnahme vom 2. Januar 2025 erbrachte Shelbit General Trading L.L.C (Shelbit Exchange) nach Feststellung der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) weiterhin ohne Lizenz Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten in und aus Dubai, nahm Nutzer ohne vorgeschriebene KYC-Prüfungen auf und bewarb seine Dienste ohne Genehmigung. VARA verhängte erneut Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung an; das festgestellte Risiko betraf nach Angaben der Behörde auch grenzüberschreitende Transaktionen mit möglichen Folgen für die Integrität des Finanzsystems der VAE.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unterlassungsanordnung missachtet, wird erneut sanktioniert – die Aufsicht beobachtet den Markt auch nach der ersten Maßnahme weiter.

Bezug zu Schulung und Awareness

Befolgung von Unterlassungsanordnungen und KYC-Pflichten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Cabinet Resolution No. (111) of 2022; Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Evolution Malta Holding LimitedEvolution: 4,75 Mio. £, weil eigene Spiele auf nicht lizenzierten Seiten in GB liefen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 5,57 Mio. €

Der Spieleanbieter zahlt im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung 4.750.000 GBP anstelle einer Geldbuße, leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten und akzeptiert eine zusätzliche Lizenzauflage mit unabhängigem Audit binnen zwölf Monaten. Fünf echte Evolution-Spiele waren über sechs Websites zweier Betreiber ohne Lizenz der Gambling Commission für Verbraucher in Großbritannien in großem Umfang erreichbar; zwischen April 2024 und Januar 2025 erfassten Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen zur Geldwäscheprävention insbesondere Risiken durch Geschäftspartner nicht ausreichend (LC 12.1.1, LC 12.1.2). Nach dem Hinweis der Kommission im Dezember 2024 sperrte Evolution die Spiele sofort und dauerhaft für Nutzer in Großbritannien.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

B2B-Anbieter müssen überwachen, wo ihre Produkte tatsächlich angeboten werden, und die Nutzung durch nicht lizenzierte Betreiber unterbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle über den Vertrieb eigener Produkte an nicht lizenzierte Anbieter

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 18, 19(1)(a) und 28(1) Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit der Untersuchung und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
23.07.2026

Originalbetrag 4.750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Caisse populaire acadienne ltéeFINTRAC: Geldbuße von 676.500 CAD gegen Caisse populaire acadienne ltée wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 421.916 €

Caisse populaire acadienne ltée ist nach Angaben von FINTRAC eine bundesrechtlich regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Caraquet (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 676.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen meldete die Kreditgenossenschaft nach FINTRAC in vier Fällen mehrere Transaktionen nicht, die Verdachtsindikatoren aufwiesen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire acadienne ltée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-4-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 676.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 144.584 €

FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung MaltaKundensorgfalt 80.907 €

Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln ItalienKundensorgfalt 40.000 €

Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeleitete Korrekturmaßnahmen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.06.2026 CACEIS Bank (UK Branch)FCA: Öffentliche Rüge für CACEIS UK wegen mangelhafter Prüfung eines Depotkunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt Verwarnung

Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus, weil die Londoner Niederlassung Konten für den Vermögensverwalter WealthTek eröffnete und betrieb, obwohl eigene Registerabfragen fehlende Erlaubnisse zum Halten von Kundenvermögen zeigten, und eine im Register vermerkte Beschränkung übersah; 16 Monitoring-Alerts wurden über zwei Jahre nicht aufgearbeitet, über die Konten flossen mehr als 314 Mio. Pfund. Wegen Kooperation und einer freiwilligen Zahlung von 31,7 Mio. Pfund an WealthTek-Kunden verzichtete die FCA auf eine Geldbuße (sonst 23,1 Mio. Pfund nach Rabatt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unstimmigkeit im Register bemerkt, muss sie klären und dokumentieren, bevor Konten freigeschaltet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registerabgleich und Nachverfolgung erkannter KYC-Lücken

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 205 FSMA (Public Censure) wegen Verstoßes gegen FCA Principle 2; Maßstab u. a. SYSC 6.1.1R, 6.3.1R, 6.3.3R und Regulations 18, 27, 28 MLR 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkennung der Mängel und freiwillige Zahlung von 31.714.068 Pfund an Geschädigte
Veröffentlicht
25.06.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 12,9 Mio. €

Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.06.2026 MX Global Ltd (MEXC)VARA verhängt Geldbuße gegen MX Global (MEXC) wegen Kryptohandel ohne Lizenz und KYC Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Nach Ermittlungen der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) erbrachte MX Global Ltd, die unter der Marke MEXC auftritt, von 2022 bis April 2026 ohne Lizenz Broker-Dealer- und/oder Börsendienstleistungen für Kunden in Dubai und nahm Nutzer ohne die gesetzlich vorgeschriebenen KYC-Prüfungen auf. VARA verhängte Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung aller nicht lizenzierten Tätigkeiten in und aus Dubai an; andere Gesellschaften der Gruppe waren ausdrücklich nicht betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden in einem Markt bedient, braucht dort eine Lizenz – und muss unabhängig davon die lokalen KYC-Pflichten erfüllen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzpflicht und KYC bei grenzüberschreitenden Kryptodiensten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; Cabinet Resolution No. 111/2022; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Befolgung der Unterlassungsanordnungen und erklärte Absicht, eine VARA-Lizenz zu beantragen.
Veröffentlicht
22.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Caisse populaire Alliance limitéeFINTRAC: Geldbuße von 82.500 CAD gegen Caisse populaire Alliance limitée wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 51.055 €

Caisse populaire Alliance limitée ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in North Bay (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 82.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen wurden nach FINTRAC 46 von 118 Hochrisikokunden entgegen den eigenen Richtlinien nicht jährlich überprüft. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire Alliance limitée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 82.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.06.2026 Pathwise Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 41.250 CAD gegen Pathwise Credit Union wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 25.501 €

Pathwise Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Oshawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.250 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pathwise Credit Union“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 41.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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03.06.2026 CoinMENA FZEVARA verhängt Geldbuße gegen CoinMENA wegen Mängeln im Geldwäsche-Programm Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Bußgeld

Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hatte CoinMENA FZE am 30. November 2023 für Broker-Dealer-Dienstleistungen lizenziert. Bei laufenden Aufsichtsprüfungen über den gesamten Marktbetrieb von Beginn an bis einschließlich Geschäftsjahr 2025 stellte sie administrative Schwächen in internen Systemen und Kontrollen fest, die zu Compliance-Mängeln im Geldwäsche-Programm des Unternehmens führten. VARA verhängte eine Geldbuße, deren Höhe nicht veröffentlicht wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein lizenzierter Anbieter muss sein Geldwäsche-Programm laufend an den tatsächlichen Geschäftsbetrieb anpassen – die Aufsicht prüft den gesamten Betriebszeitraum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Kontrollen im Geldwäsche-Programm von Kryptodienstleistern

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Anerkennung der Feststellungen und ein abgestimmter Abhilfeplan.
Veröffentlicht
22.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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02.06.2026 Euro Exchange Securities UK LtdFCA stoppt E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK wegen Geldwäscherisiken Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die FCA untersagte dem E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK Ltd mit sofortiger Wirkung alle E-Geld- und Zahlungsdienste, verbot ohne ihre Zustimmung Verfügungen über Kundengelder und verlangte einen unabhängigen Dritten für deren Rückzahlung. Anlass waren nach der FCA systemische Schwächen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität – bei Kundenrisikobewertung, Kundensorgfalt und verstärkter Sorgfalt, Screening, Transaktionsüberwachung und Governance – sowie Anzeichen, dass die Pflichten zur Sicherung von Kundengeldern nicht eingehalten wurden. Auf Antrag der FCA setzte das Gericht am 4. Juni 2026 vorläufige Verwalter ein und bestätigte am 11. Juni 2026 die Sonderverwaltung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsinstitute müssen Kundensorgfalt, Transaktionsüberwachung und die Trennung von Kundengeldern jederzeit belegen können, sonst droht die sofortige Stilllegung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention und Sicherung von Kundengeldern bei Zahlungsdienstleistern

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011 i. V. m. regs. 6(5)(b), 6(5)(c), 6(6)(d), 20 und 37 EMRs; Money Laundering Regulations 2017
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.05.2026 Atlantic Lottery Corporation Inc.FINTRAC: Geldbuße von 212.025 CAD gegen Atlantic Lottery Corporation Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 131.906 €

Atlantic Lottery Corporation Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Moncton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 212.025 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.07.2026

Originalbetrag 212.025 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.05.2026 Padang Trust Singapore Pte. Ltd.MAS: 300.000 SGD gegen Padang Trust wegen Mängeln bei Verdachtsmeldungen SingapurVerdachtsmeldungen 201.708 €

Die MAS verhängte gegen die lizenzierte Trust-Gesellschaft Padang Trust Singapore Pte. Ltd. mutmaßlich eine Composition Penalty von 300.000 SGD, weil sie ungewöhnliche Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck nicht hinterfragte und Verdachtsmeldungen nicht umgehend erstattete. Ursache waren laut MAS unzureichende Kontrollen, darunter die fehlende Prüfung ungewöhnlicher Transaktionen und ein geringes Bewusstsein der Beschäftigten für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken und Warnsignale; die Gesellschaft zahlte, ergriff Abhilfemaßnahmen und bestellte einen unabhängigen Prüfer, der deren Wirksamkeit bestätigen soll. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ungewöhnliche Transaktionen nicht hinterfragt und Verdachtsmeldungen verzögert, verstößt gegen Kernpflichten der Geldwäscheprävention – die Beschäftigten müssen typische Warnsignale kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ungewöhnliche Transaktionen erkennen und Verdachtsmeldungen unverzüglich erstatten

Behörde / Gericht
Monetary Authority of Singapore (MAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
MAS Notice TCA-N03; s 27B(2) Monetary Authority of Singapore Act (Cap. 186); Composition nach s 176(1A) MAS Act 1970
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.05.2026

Originalbetrag 300.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.05.2026 Banco Topázio S.A.Banco Topázio: 16,28 Mio. BRL und Krypto-Devisenverbot wegen Geldwäschemängeln BrasilienVerdachtsmeldungen 2,82 Mio. €

Der Sanktionsausschuss COPAS des Banco Central do Brasil verhängte gegen Banco Topázio S.A. Geldbußen von zusammen 16.280.000,00 BRL: 4.560.000,00 BRL, weil das Überwachungssystem keine Regeln für Devisengeschäfte zum Kauf und Verkauf virtueller Vermögenswerte enthielt, 3.280.000,00 BRL, weil verdächtige Geschäfte nicht oder verspätet an die Finanzermittlungsstelle Coaf gemeldet wurden (darunter 3,05 Mrd. BRL eines Kunden), und 8.440.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte. Zusätzlich darf sie zwei Jahre lang keine außerbörslichen Devisengeschäfte für virtuelle Vermögenswerte abwickeln, bei denen der Kunde als nicht autorisierter Intermediär für Dritte auftritt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Devisengeschäfte für Krypto-Intermediäre abwickelt, braucht passende Monitoring-Szenarien und muss auch die Kunden hinter den Kunden kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheüberwachung bei Devisengeschäften mit Krypto-Intermediären

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Lei 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 II, Art. 12 II und § 2 II und IV; Circular BCB 3.978/2020, Arts. 38, 39 und 48; Lei 13.506/2017, Art. 3 XVII, Art. 5 II und IV
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 16.280.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.05.2026 Československá obchodní banka, a. s.ČNB: 30 Mio. CZK gegen ČSOB wegen Mängeln bei Kundenkontrolle und Geldwäscheprävention TschechienKundensorgfalt 1,23 Mio. €

Die Česká národní banka (ČNB) verhängte gegen die Československá obchodní banka eine Geldbuße von 30.000.000 CZK nach dem tschechischen Geldwäschegesetz. Die Bank hatte bei intern als hochriskant eingestuften Kunden, darunter ein Kreditinstitut, Zweck und Hintergrund von Transaktionen wie 58 Barabhebungen nicht ausreichend geprüft und die Eigentümer- und Leitungsstrukturen nicht vollständig mit den Sanktionslisten abgeglichen. Zudem fehlten wirksame interne Verfahren für die laufende Kundenkontrolle und für verstärkte Sorgfalt bei Geschäften mit Hochrisiko-Drittländern; bei 8.414 juristischen Personen mit komplexer Struktur unterblieb die Sanktionsprüfung der gesamten Struktur.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hochrisikokunden, gerade andere Finanzinstitute, brauchen eine laufende, dokumentierte Prüfung ihrer Transaktionen und ihrer gesamten Eigentümerkette einschließlich Sanktionsabgleich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Transaktionsmonitoring bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 lit. c, § 9a Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. d, § 48 Abs. 1 Zákon č. 253/2008 Sb. (AML-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 30.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.

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24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen NeuseelandInterne Sicherungsmaßnahmen 30.092 €

Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
Veröffentlicht
24.04.2026

Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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27.03.2026 13010431 Canada Inc. (Necosmart)FINTRAC: 693.742 CAD gegen Krypto-Dienstleister Necosmart wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 434.295 €

Gegen den Money Services Business aus Edmonton, der auch virtuelle Währungen tauscht, verhängte FINTRAC 693.742,50 CAD wegen fünf Verstößen: mehrfach unterlassene Verdachtsmeldungen, fehlende schriftliche Compliance-Richtlinien, unzureichende verstärkte Maßnahmen bei Hochrisiko-Transaktionen, fehlende Risikobewertung und unvollständige Aufzeichnungen zu Beruf und Transaktionen bei Krypto-Tauschgeschäften.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kleine Krypto-Wechselstuben brauchen dasselbe Grundgerüst wie Banken: Risikoanalyse, Richtlinien, verstärkte Prüfung und Meldewesen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmomente beim Krypto-Tausch erkennen und melden

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.05.2026

Originalbetrag 693.742,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops MaltaKundensorgfalt 225.730 €

Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Bithumb Co., Ltd.Bithumb: Teilsperre und 36,9 Mrd. KRW Bußgeld wegen Geldwäsche-Verstößen SüdkoreaKundensorgfalt 21,5 Mio. €

Die KoFIU stellte fest, dass die Kryptobörse Bithumb von August 2022 bis April 2025 45.772 Übertragungen von Kryptowerten mit 18 Kryptodienstleistern abwickelte, die ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen waren, und in großer Zahl Pflichten zur Kundenidentifizierung und die daran geknüpften Transaktionsbeschränkungen verletzte; hinzu kamen Mängel bei Verdachtsmeldungen, Aufbewahrung und der Risikobewertung neuer Produkte. Sie ordnete am 17. März 2026 eine sechsmonatige teilweise Geschäftssperre an (keine Übertragung von Kryptowerten für Neukunden vom 27. März bis 26. September 2026) und verhängte eine Geldbuße von 36.873,5 Mio. KRW. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptobörsen müssen Gegenparteien bei Ein- und Auszahlungen gegen das Register gemeldeter Anbieter abgleichen, bevor sie Übertragungen zulassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Gegenparteien und Kundenidentifizierung bei Kryptotransfers

Behörde / Gericht
Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 4, 5, 5-2, 5-4 und 8 Act on Reporting and Using Specified Financial Transaction Information; Art. 9, 10-6, 10-9 und 10-20 Durchführungsverordnung (Teilsperre wegen Art. 8 i. V. m. Art. 10-20 DVO: Geschäfte mit nicht gemeldeten Anbietern)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.03.2026

Originalbetrag 36.873.500.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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17.03.2026 Hakrinbank N.V.; Finabank N.V.; De Surinaamsche Bank N.V.OM: Vergleiche mit drei surinamischen Banken wegen fahrlässiger Geldwäsche NiederlandeKundensorgfalt 415.000 €

Die Hakrinbank N.V., die Finabank N.V. und De Surinaamsche Bank N.V. schlossen mit dem Openbaar Ministerie Transaktionen (außergerichtliche Vergleiche) wegen des Verdachts fahrlässiger Geldwäsche (schuldwitwassen) im Jahr 2018 und zahlen zusammen 415.000 Euro (Hakrinbank 166.000 Euro, Finabank und De Surinaamsche Bank je 124.500 Euro). Anlass war die Beschlagnahme von 19,5 Mio. Euro Bargeld der drei Banken auf dem Weg nach Hongkong am Flughafen Schiphol im April 2018; das OM warf ihnen vor, in Suriname die Herkunft des Bargelds nicht ausreichend geprüft zu haben, insbesondere wer die Kunden der Wechselstuben unter ihren Kunden waren. Vorsatz stellte das OM nicht fest; berücksichtigt wurden das Alter der Sache und der geringere Schweregrad fahrlässiger Geldwäsche, das beschlagnahmte Geld wird zurückgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken, die Bargeld von Wechselstuben annehmen und international versenden, müssen auch die Kunden ihrer Kunden in die Herkunftsprüfung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsprüfung bei Bargeldlieferungen und Kunden von Wechselstuben

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Arrondissementsparket Noord-Holland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Schuldwitwassen (fahrlässige Geldwäsche nach niederländischem Strafrecht); Transaktion des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Vorsatz festgestellt; Alter der Sache; Banken haben inzwischen Verbesserungen bei Bargeldkontrollen, KYC und Governance umgesetzt.
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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11.03.2026 Birks Group Inc.FINTRAC: Juwelier Birks wegen fehlender Risikobewertung und Compliance-Prüfung sanktioniert KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 32.755 €

Die landesweit tätige Juwelierkette (Händler von Edelmetallen und Edelsteinen) erhielt eine Strafe von 51.562,50 CAD, weil schriftliche Compliance-Richtlinien fehlten bzw. nicht angewendet wurden, das Geldwäscherisiko nicht bewertet und dokumentiert und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde. Birks hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Juweliere müssen ein dokumentiertes Compliance-Programm mit Risikobewertung und regelmäßiger Wirksamkeitsprüfung vorhalten.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 51.562,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.03.2026 Canaccord Genuity LLCFinCEN: 80 Mio. US-Dollar gegen Canaccord Genuity wegen AML- und Korrespondenzmängeln USAKundensorgfalt 69,2 Mio. €

FinCEN verhängte 80 Mio. US-Dollar gegen den Broker-Dealer, der vorsätzliche BSA-Verstöße einräumte: kein wirksames AML-Programm, keine Sorgfaltsprüfung bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und unterlassene Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug. Zugesagte Abhilfemaßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schriftlich zugesagte Abhilfe gegenüber der Aufsicht muss tatsächlich und zügig umgesetzt werden – jahrelange Verzögerung verschärft die spätere Sanktion.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
06.03.2026

Originalbetrag 80.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.03.2026 Stonehage Fleming Luxembourg S.A.Stonehage Fleming Luxembourg: 56.000 EUR wegen verspäteter Verdachtsmeldungen LuxemburgVerdachtsmeldungen 56.000 €

Die CSSF verhängte gegen den spezialisierten Finanzdienstleister, geprüft wurde sein Domizilierungsgeschäft, eine Geldbuße von 56.000 EUR (rund 2 % des Jahresumsatzes). In vier Fällen mit negativen Medienberichten zu möglicher Korruption oder Drogenhandel meldete das Unternehmen erst auf Nachfrage der CSSF und unvollständig an die FIU; in sechs weiteren Fällen mit Hinweisen auf Korruption, Bestechung und Steuerdelikte unterblieb eine Meldung ganz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Presse zu Kunden verlangt eine eigene Klärung und bei fortbestehendem Verdacht eine vollständige Meldung – nicht erst auf Nachfrage der Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Negative Medienberichte prüfen und rechtzeitig vollständig melden

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1), (2)(f) und (3)(a) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt u. a. Art. 5(1)(a); Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzter Prüfungsumfang; Anerkennung der Feststellungen, Aktionsplan und Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
09.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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03.03.2026 BNF Bank p.l.c.Malta: 69.000 Euro gegen BNF Bank wegen verspäteter Meldungen ans Kontenregister MaltaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 69.000 €

Nach der Einführung eines neuen Kernbankensystems im April 2025 konnte die Bank bis September 2025 die wöchentlich vorgeschriebenen Datenlieferungen an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht fristgerecht übermitteln. Die FIAU verhängte 69.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei IT-Umstellungen müssen regulatorische Meldestrecken vorab getestet werden – Migrationsprobleme entschuldigen verpasste Fristen nicht.

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Reg. 4(2), 8 Centralised Bank Account Register Regulations (S.L. 373.03)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank versuchte laufend, Meldungen hochzuladen
Veröffentlicht
06.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.03.2026 Northern Isga FoundationFINTRAC: Geldbuße von 91.162,50 CAD gegen Northern Isga Foundation wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 57.009 €

Northern Isga Foundation ist nach Angaben von FINTRAC eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Glenevis (Alberta), die einen Teil der Einnahmen eines Casinos erhält und deshalb meldepflichtig ist. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. März 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 91.162,50 CAD gegen die Stiftung. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging die Stiftung 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat die Stiftung gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation“, veröffentlicht am 26.03.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-03-26-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
26.03.2026

Originalbetrag 91.162,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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27.02.2026 MBaer Merchant Bank AGFINMA entzieht MBaer Merchant Bank die Bewilligung wegen schwerer Geldwäschereimängel SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einem Enforcementverfahren stellte die FINMA schwere, systematische Mängel bei den Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung, in der Organisation und im Risikomanagement fest; die Bank ermöglichte Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen, und führte Transaktionen für sanktionierte Personen aus. Die FINMA hatte der Bank die Bewilligung entzogen und die Liquidation angeordnet; mit dem Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden die Anordnungen am 27.02.2026 wirksam. Tags zuvor hatte FinCEN vorgeschlagen, die Bank als Institut von primärem Geldwäschereibedenken einzustufen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Systematische Geldwäscherei- und Sanktionsmängel können eine Bank die Lizenz kosten – nicht nur Geld.

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht und Bankenaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Veröffentlicht
27.02.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.02.2026 COFIDIS SA (Zweigniederlassung Slowakei)NBS: 160.000 EUR gegen COFIDIS-Zweigniederlassung wegen 23 Geldwäsche-Mängeln SlowakeiInterne Sicherungsmaßnahmen 160.000 €

Die NBS verhängte gegen die französische Bank COFIDIS für ihre slowakische Zweigniederlassung eine Geldbuße von 160.000 EUR wegen 23 Verstößen, die eine im Mai 2021 begonnene Vor-Ort-Prüfung ergeben hatte. Das Programm gegen Geldwäsche war veraltet und unvollständig (unter anderem fehlten aktuelle Angaben zum Geldwäschebeauftragten, klare Regeln, wann allgemeine und wann verstärkte Sorgfaltspflichten gelten, eine eigene Risikobewertung und Aufbewahrungsvorgaben), 2020 waren nur 5 von 27 Beschäftigten geschult, und 6 von 7 neu eingestellten Beschäftigten mit Geldwäscheaufgaben wurden nicht binnen drei Monaten geschult. Zudem prüfte die Zweigniederlassung bei Online-Produkten und elektronischer Unterschrift die Identität der Kunden nicht ausreichend, erkannte politisch exponierte Personen nicht, überwachte Drittzahlungen auf Kreditkonten nicht, meldete die Ablehnung ungewöhnlicher Geschäfte nicht an die Finanzermittlungsstelle und legte der NBS fehlerhafte Kundendaten vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein AML-Programm muss jährlich aktualisiert werden, und neue Beschäftigte mit Geldwäscheaufgaben brauchen ihre Schulung innerhalb der gesetzlichen Frist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Schulung für bestehende und neue Beschäftigte

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Národná banka Slovenska (NBS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 10, § 12, § 14, § 17, § 19, § 20 Abs. 1 bis 3, § 20a Zákon č. 297/2008 Z. z. (AML-Gesetz); § 27 Abs. 2, § 42 Abs. 2, § 50 Abs. 1 lit. d Zákon č. 483/2001 Z. z. (Bankengesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.02.2026 VersaBankFINTRAC: Geldbuße von 42.075 CAD gegen VersaBank wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 26.082 €

VersaBank ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in London (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 42.075 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen stufte die Bank nach FINTRAC in mindestens sieben Fällen Kunden mit erhöhtem oder hohem Risiko nicht richtig ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VersaBank“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 42.075 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.02.2026 Louis Vuitton BVOM: 500.000 Euro Strafbefehl gegen Louis Vuitton BV wegen mangelnder Kundenprüfung NiederlandeKundensorgfalt 500.000 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die niederländische Louis Vuitton BV einen Strafbefehl über 500.000 Euro wegen Verstößen gegen das Wwft, weil das Unternehmen über längere Zeit nicht ausreichend prüfte, wer die Kunden waren, die wiederholt hohe Beträge in bar ausgaben. Anlass ist ein laufendes Geldwäscheverfahren, in dem nach Auffassung des OM eine Käuferin von August 2021 bis Februar 2023 unter verschiedenen Namen insgesamt mehr als 2 Mio. Euro aus Straftaten für Luxusgüter in Geschäften wie denen von Louis Vuitton ausgab und die Taschen zum Weiterverkauf nach China schickte; ein damaliger Verkaufsmitarbeiter soll ihr geholfen und sie gewarnt haben, wenn sie über eines ihrer Kundenkonten mehr als 10.000 Euro im Monat auszugeben drohte. Das OM erledigte die Sache ohne Gericht, um knappe Sitzungskapazitäten bei der Rechtbank Rotterdam freizuhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Luxushändler müssen wiederholte Barkäufe derselben Person unter wechselnden Namen erkennen und Beschäftigte gegen das Umgehen von Meldeschwellen sensibilisieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeschäfte im Luxushandel, Stückelung und Mitwirkung von Beschäftigten

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Landelijk Parket
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Kundenprüfung; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
12.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.02.2026 Paxful Holdings Inc.Kryptoplattform Paxful: 4 Mio. US-Dollar Strafe nach Schuldbekenntnis zu BSA-Verstößen USAInterne Sicherungsmaßnahmen 3,36 Mio. €

Die Peer-to-Peer-Kryptoplattform wurde nach Schuldbekenntnis u. a. wegen Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act zu einer Strafe von 4 Mio. US-Dollar verurteilt. Angemessen wären 112,5 Mio. US-Dollar gewesen, das DOJ stellte jedoch fehlende Zahlungsfähigkeit fest; FinCEN hatte im Dezember 2025 zusätzlich eine zivilrechtliche Strafe von 3,5 Mio. US-Dollar verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptoplattformen ohne Registrierung und KYC haften strafrechtlich – bis an die Grenze der Zahlungsfähigkeit.

Behörde / Gericht
U.S. Department of Justice
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Travel Act; Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Strafe wegen nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit von 112,5 Mio. auf 4 Mio. US-Dollar begrenzt
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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04.02.2026 RE/MAX Twin City Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen RE/MAX Twin City Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 15.336 €

RE/MAX Twin City Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Kitchener (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on RE/MAX Twin City Realty Inc.“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld NiederlandeInterne Sicherungsmaßnahmen 406.125 €

Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
De Nederlandsche Bank (DNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
Veröffentlicht
21.07.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.01.2026 Saxo Bank A/SSaxo Bank: 313 Mio. DKK wegen mangelhafter Kundensorgfalt bei White-Label-Kunden DänemarkKundensorgfalt 41,9 Mio. €

Saxo Bank hat ein administratives Bußgeld der dänischen Finanzaufsicht über 313.000.000 DKK angenommen. Die Bank hatte für eine Reihe von Kundenbeziehungen keine ausreichenden Angaben zu Zweck und angestrebter Art der Geschäftsbeziehung eingeholt und zwischen Januar 2021 und Mai 2023 die Endkunden ihrer White-Label-Partner, denen sie ihre Handelsplattform bereitstellte, nicht laufend überwacht. Das Bußgeld wurde wegen der Mitwirkung an der Aufklärung und der eingeleiteten Korrekturen sowie mit Rücksicht auf die Solidität der Bank herabgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer seine Plattform Partnern für deren Kunden öffnet, muss auch diese Endkunden in die laufende Geldwäsche-Überwachung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und laufende Überwachung in White-Label- und Partnermodellen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 4 og 5; administratives Bußgeld nach § 78 a hvidvaskloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Mitwirkung an der Aufklärung und Korrekturmaßnahmen bei der Erhebung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung; Herabsetzung mit Rücksicht auf die Solidität der Bank.
Veröffentlicht
23.01.2026

Originalbetrag 313.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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20.01.2026 Cardif Lux Vie S.A.Cardif Lux Vie: 615.000 EUR wegen Mängeln bei Geldwäsche-Fragebögen und Kundenakten LuxemburgKundensorgfalt 615.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung 2023 ergab, dass der Lebensversicherer die vorgeschriebenen Fragebögen zur Geldwäsche-Risikobewertung teils nicht regelkonform behandelte, die zuständigen Beschäftigten keine ausreichend präzisen Anweisungen hatten und in Kundenakten viele fehlerhafte Antworten standen. Der CAA verhängte 615.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikofragebögen sind nur so gut wie die Anleitung derer, die sie ausfüllen – klare Arbeitsanweisungen und Schulung gehören dazu.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung durch Beschäftigte

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung; umgehend vorgelegter Abhilfeplan für sämtliche Mängel.
Veröffentlicht
01.07.2026

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12.01.2026 Trident Trust Company (Cyprus) LimitedTreuhanddienstleister Trident Trust Zypern zahlt 70.000 EUR im Geldwäsche-Vergleich ZypernInterne Sicherungsmaßnahmen 70.000 €

Die CySEC schloss mit dem Verwaltungsdienstleister (ASP) einen Vergleich über mögliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz und die CySEC-Geldwäscherichtlinie im Zeitraum 2015–2020. Gegenstand waren angemessene Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, die Risikoermittlung, die Verantwortung des Vorstands und die Aufgaben des Compliance Officers; das Unternehmen zahlte mutmaßlich 70.000 EUR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Treuhand- und Verwaltungsdienstleistern prüft die Aufsicht gezielt, ob Vorstand und Compliance Officer ihre AML-Rollen tatsächlich ausfüllen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikomanagement bei Treuhand- und Gesellschaftsdienstleistern

Behörde / Gericht
Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 58(a)–(d), 58A(1) Prevention and Suppression of Money Laundering and Terrorist Financing Law of 2007; Ziff. 5(d), 9(1)(d) CySEC-Richtlinie; Vergleich nach Art. 37(4) Cyprus Securities and Exchange Commission Law of 2009
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Der Vergleich umfasste ausdrücklich die Pflichten des Vorstands und die Aufgaben des Compliance Officers nach der Geldwäscherichtlinie.
Veröffentlicht
06.02.2026

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17.12.2025 Payward MENA Holdings LimitedADGM: mutmaßlich 36.000 USD gegen Payward MENA Holdings wegen fünf Jahre verspäteter AML-Berichte Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 30.711 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die Betreiberin eines multilateralen Handelssystems mit Verwahrerlaubnis mutmaßlich eine Geldbuße von 36.000 USD, weil sie ihre jährlichen AML-Berichte (AML Returns) für 2020 bis 2024 trotz zahlreicher Erinnerungen erst am 16. Dezember 2025 einreichte und die angefallenen Verspätungsgebühren von insgesamt 2.000 USD nicht zahlte. Die Behörde sah darin zugleich unzureichende Systeme und Kontrollen; im Schriftverkehr verwies das Unternehmen auf interne Probleme und den Weggang des für das Meldeportal registrierten Nutzers. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 45.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtmeldungen an die Aufsicht brauchen eine feste Zuständigkeit und Portalzugänge, die einen Personalwechsel überstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Pflichtmeldungen an die Aufsicht

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 232 Financial Services and Markets Regulations 2015 (FSMR); AML Rule 4.6.1; GEN Rule 2.2.3 (Principle 3); FEES Rule 1.2.7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Behebung der Mängel, keine Vorverstöße, begrenzter Geschäftsumfang mit wenigen Kunden und kein festgestellter Kundenschaden (10 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 36.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.

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17.12.2025 BeAccount Ltd (Handelsname Payine)FCA untersagt E-Geld-Institut BeAccount das Geschäft wegen Mängeln bei Kundensorgfalt Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt Anordnung

Die FCA untersagte der BeAccount Ltd (Handelsname Payine), einem zugelassenen E-Geld-Institut, mit sofortiger Wirkung alle E-Geld- und Zahlungsdienste einschließlich neuer Kunden und neuer Kundengelder und verpflichtete sie, Kundengelder zurückzuzahlen und Kunden sowie Öffentlichkeit zu informieren. Nach Prüfung von Kundenakten hatte die FCA ernste Zweifel, dass das Institut die Geldwäschevorschriften einhält – bei Risikobewertung, internen Richtlinien, Kundensorgfalt und verstärkter Sorgfalt bei politisch exponierten Personen – und seine Risiken wirksam steuert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoeinstufungen von Kunden müssen nachvollziehbar gepflegt und regelmäßig überprüft werden; wer Hochrisikokunden als geringes Risiko führt, gefährdet die Zulassung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Risikoeinstufung von Kunden

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011; Money Laundering Regulations 2017 (regs. 18, 19, 27, 28 und 35)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Svea Bank ABSvea Bank: 170 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikobewertung und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 15,5 Mio. €

Finansinspektionen erteilte Svea Bank eine Anmerkung (anmärkning) und eine Sanktionsgebühr von 170.000.000 SEK. Im Prüfzeitraum 30. April 2022 bis 1. Mai 2023 (Geschäft mit juristischen Personen) waren die allgemeinen Risikobewertungen lückenhaft, Kunden wurden nicht wie vorgeschrieben risikobewertet, wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend geklärt, und bei Hochrisikokunden unterblieben verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen in einem großen Teil der geprüften Fälle, waren unzureichend oder kamen zu spät. Eine frühere FI-Sanktion vom Juni 2022 wegen Mängeln bei der Kreditprüfung wertete die Behörde nur geringfügig erschwerend, da sie andere Pflichten betraf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die allgemeine Geldwäsche-Risikobewertung muss jedes Produkt abdecken und in die Kundenrisikobewertung einfließen, sonst laufen die nachgelagerten Sorgfaltsmaßnahmen ins Leere.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundensorgfalt, Klärung wirtschaftlich Berechtigter und verstärkte Sorgfalt bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lag (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism, u. a. 2 kap. 1–3 §§, 3 kap. 12 och 16 §§; 15 kap. 1 och 7 §§ lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die Bank verwies auf Zusammenarbeit und Nachbesserungen; FI wertete das nicht mildernd. Schäden waren FI nicht bekannt; in einer Gesamtbetrachtung stufte FI die Verstöße nicht als schwerwiegend ein und sah daher von Verwarnung oder Lizenzentzug ab.
Veröffentlicht
17.12.2025

Originalbetrag 170.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2025.

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16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 379.504 €

Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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12.12.2025 Treuhandgesellschaft (anonymisiert)Liechtenstein: 58.000 CHF Buße gegen Treuhandgesellschaft (Sorgfalt, Interessenkonflikte) LiechtensteinKundensorgfalt 62.145 €

Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 58.000 CHF, weil sie das Profil über Geschäftsbeziehungen nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert hatte (Sorgfaltspflichtgesetz) und die Bestimmungen des Treuhändergesetzes über Interessenkonflikte verletzt hatte. Diese Bestimmungen verpflichten Treuhänder und Treuhandgesellschaften, eigene Vermögenswerte strikt von Kundengeldern zu trennen, keine Eigengeschäfte zu betreiben sowie Interessenkonflikte gegenüber Kunden offenzulegen und zu dokumentieren; welche dieser Pflichten verletzt wurde, gibt die FMA nicht an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Treuhandgesellschaften müssen Kundenprofile aktuell halten und Interessenkonflikte systematisch erkennen, dokumentieren und offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geschäftsprofile und Umgang mit Interessenkonflikten im Treuhandgeschäft

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 31 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 31 Abs. 5 Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 81 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 81 Abs. 6 Treuhändergesetz (TrHG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Die Buße stützt sich beim SPG-Verstoß auf Art. 31 Abs. 5 SPG, der die juristische Person für Übertretungen haftbar macht, die Personen in Führungspositionen begehen.

Originalbetrag 58.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.12.2025 Nationwide Building SocietyFCA: 44 Mio. Pfund gegen Nationwide wegen Finanzkriminalitäts-Kontrollen Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 50,4 Mio. €

Die FCA verhängte 44.078.500 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil die Bausparkasse von Oktober 2016 bis Juli 2021 keine wirksamen Systeme hatte, um Sorgfaltsprüfungen und Risikobewertungen bei Privatkunden aktuell zu halten, und geschäftlich genutzte Privatkonten nicht erkannte. Ein Kunde erhielt so 24 betrügerische Corona-Kurzarbeitszahlungen über 27,3 Mio. Pfund.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenprofile müssen laufend aktualisiert werden – wer bekannte Schwächen jahrelang aufschiebt, zahlt am Ende für den Missbrauch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen geschäftlich genutzter Privatkonten

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; SYSC 6.1.1R und 6.3.1R
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
12.12.2025

Originalbetrag 44.078.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.12.2025 Century 21 Heritage Group Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 148.912,50 CAD gegen Century 21 Heritage Group Ltd. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 92.446 €

Century 21 Heritage Group Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 10. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 148.912,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Century 21 Heritage Group Ltd.“, veröffentlicht am 10.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-10-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
10.02.2026

Originalbetrag 148.912,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2025.

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09.12.2025 Dunamu Inc.Upbit-Betreiber Dunamu: 35,2 Mrd. KRW Bußgeld wegen Mängeln bei der Kundenprüfung SüdkoreaKundensorgfalt 20,6 Mio. €

Die KoFIU stellte fest, dass Dunamu, Betreiber der Kryptobörse Upbit, von Oktober 2021 bis Oktober 2024 in 5.324.165 Fällen die Kundenidentifizierung nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchführte, etwa bei nicht prüfbaren Ausweisen, bloßen Kopien oder Fotos von Ausweisen und leeren oder unplausiblen Adressen, und in 3.331.570 dieser Fälle dennoch Transaktionen zuließ. Hinzu kamen unterlassene Verdachtsmeldungen zu 15 Kunden mit Bezug zu Beschlussanträgen von Ermittlungsbehörden und ein Überwachungssystem, das auffällige Muster wie hohe Krypto-Einzahlungen mit anschließendem Verkauf und Auszahlung nicht erkannte; die KoFIU verhängte am 9. Dezember 2025 eine Geldbuße von 35.215,6 Mio. KRW. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Digitale Onboarding-Prozesse brauchen Prüfungen, die Ausweiskopien und unplausible Adressen zuverlässig abweisen, bevor Handel möglich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung (KYC) bei Kryptobörsen

Behörde / Gericht
Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 4, 5, 5-2 und 8 Act on Reporting and Using Specified Financial Transaction Information; Art. 9, 10-4, 10-6 und 10-20 Durchführungsverordnung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
09.12.2025

Originalbetrag 35.215.600.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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09.12.2025 Paxful, Inc. und Paxful USA, Inc.FinCEN: 3,5 Mio. USD gegen Kryptoplattform Paxful wegen fehlender Registrierung und AML USAInterne Sicherungsmaßnahmen 3,01 Mio. €

FinCEN verhängte gegen die Peer-to-Peer-Handelsplattform für virtuelle Währungen Paxful, Inc. und Paxful USA, Inc. eine Civil Money Penalty von 3,5 Mio. USD. Zwischen Februar 2015 und April 2023 unterhielt Paxful kein wirksames AML-Programm für Handelsplattform und gehostete Wallets und meldete verdächtige Transaktionen nicht korrekt und rechtzeitig; zudem ließ das Unternehmen seine Registrierung als Geldtransferdienstleister auslaufen und war von Januar 2017 bis September 2019 (974 Tage) unregistriert tätig. Auf die Strafe werden 1,75 Mio. USD an Zahlungen an das DOJ angerechnet, an FinCEN sind 1,75 Mio. USD zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Krypto-Marktplätze müssen Registrierung samt fristgerechter Erneuerung, Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen von Beginn an sicherstellen und mit dem Wachstum mitführen.

Bezug zu Schulung und Awareness

AML-Pflichten von Kryptoplattformen: Registrierung, KYC und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5330, § 5318(h)(1), § 5318(g)(1); 31 C.F.R. §§ 1022.380, 1022.210, 1022.320
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
FinCEN berücksichtigte, dass Paxful bei der Untersuchung entgegenkommend war, Auskunftsersuchen vollständig und fristgerecht beantwortete und einer Hemmung der Verjährung zustimmte.

Originalbetrag 3.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.12.2025 Banco Santander, S.A.Parquet de Paris: Banco Santander zahlt 22,5 Mio. Euro wegen Geldwäsche in Pariser Filiale FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 22,5 Mio. €

Banco Santander verpflichtete sich in einer CJIP mit der Pariser Staatsanwaltschaft zu einer Geldauflage von 22.500.000 EUR. Die auf eine Anzeige der Bank selbst zurückgehenden Ermittlungen ergaben in einer Pariser Agentur ein illegales Verrechnungssystem: Schecks von Unternehmen wurden auf Konten privater Kunden eingelöst und Bargeld außerhalb des Bankkreislaufs ausgegeben, mit Gutschriften von rund 49 Mio. EUR in den Jahren 2003 bis 2010. Die Vereinbarung wurde am 05.12.2025 validiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Filialen brauchen eine Transaktionsüberwachung, die Einreichungen von Firmenschecks auf Privatkonten und Bargeldauszahlungen außerhalb der Norm sofort meldet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Scheck- und Bargeldströme in Filialen erkennen

Behörde / Gericht
Parquet de Paris (Procureure de la République, JIRS); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2, 180-2 Code de procédure pénale (blanchiment aggravé)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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01.12.2025 VIP Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen VIP Realty Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 20.296 €

VIP Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Ottawa (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 1. Dezember 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VIP Realty Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
09.07.2026

Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.11.2025 Institute of Certified BookkeepersFCA: Öffentliche Rüge für Institute of Certified Bookkeepers wegen mangelhafter Geldwäscheaufsicht Vereinigtes KönigreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verwarnung

Die FCA sprach über ihre Aufsichtsstelle OPBAS gegenüber dem Institute of Certified Bookkeepers eine öffentliche Rüge aus. Der Berufsverband ist für die Geldwäscheaufsicht über mehr als 3.000 Buchhalter im Vereinigten Königreich zuständig. Nach den Feststellungen der FCA überwachte er zwischen Januar 2022 und Juli 2023 seine Mitglieder nicht wirksam und nicht risikobasiert; unter anderem setzte er Prüfungen für über neun Monate aus und führte keine ausreichenden Aufzeichnungen über seine Aufsicht.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Regulation 16 Oversight of Professional Body AML and CTF Supervision Regulations 2017; Regulations 17 und 46 MLRs 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.11.2025 Manor Windsor Realty Ltd.FINTRAC: Immobilienmakler Manor Windsor Realty ohne AML-Schulungsprogramm – 107.250 CAD KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 65.907 €

Das Maklerbüro in Windsor (Ontario) erhielt 107.250 CAD Strafe wegen vier Verstößen: keine aktuellen, genehmigten Compliance-Richtlinien, keine Bewertung des Geldwäscherisikos, kein schriftliches laufendes Schulungsprogramm und keine Wirksamkeitsprüfung des Compliance-Programms. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein fehlendes schriftliches Schulungsprogramm ist für Immobilienmakler ein eigener, bußgeldbewehrter Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

AML-Schulungsprogramm für Maklerinnen und Makler

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
12.02.2026

Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.11.2025 FWS Group LtdADGM: mutmaßlich 51.000 USD gegen Business-Center-Betreiber FWS Group wegen fehlender Kundenprüfung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 44.179 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den als Unternehmensdienstleister (Company Service Provider) registrierten Betreiber eines Business-Centers mutmaßlich eine Geldbuße von 51.000 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Dezember 2022 und Dezember 2023. Das Unternehmen hatte keine Geschäftsrisikoanalyse erstellt und konnte für keinen seiner 104 Kunden (Mieter) eine Risikobewertung nachweisen und keinen verifizieren, weil sein ausgelagerter Compliance-Dienstleister nur den externen Betreiber des Centers als Kunden ansah; zudem wurde nach längerer Abwesenheit des Geldwäschebeauftragten (MLRO) erst nach rund zehn Monaten ein neuer bestellt und die Aufsicht nicht umgehend informiert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 63.750 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Betrieb und Compliance auslagert, bleibt selbst für die Sorgfaltspflichten gegenüber allen eigenen Kunden verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenbegriff und Sorgfaltspflichten bei ausgelagertem Betrieb und ausgelagerter Compliance

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1(1)(a) und (b), 7.1.2(1)(a), 8.3.1(1)(d), 8.3.2, 8.4.1(c), 12.1.1(1), 15.6.1(d)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße, Kooperation und Umsetzung eines Abhilfeprogramms; 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 51.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.11.2025 Caesars Entertainment, Inc. / Desert Palace, LLC (Caesars Palace)Nevada: 7,8 Mio. US-Dollar gegen Caesars wegen Spielbetrieb eines illegalen Buchmachers USA, NVKundensorgfalt 6,77 Mio. €

Das Nevada Gaming Control Board erhob am 13.11.2025 eine Disziplinarbeschwerde wegen ungeeigneter Betriebsmethoden im Zusammenhang mit einem illegalen Buchmacher und schloss zugleich einen Vergleich über 7,8 Mio. US-Dollar mit Auflagen für die Glücksspielgenehmigungen. Die Auflagen betreffen vor allem die Verbesserung des AML-Programms sowie zusätzliche Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten; die Nevada Gaming Commission übernahm den Vergleich am 20.11.2025 als ihre Anordnung (Case No. 25-03).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Casino-Mitarbeitende müssen Hochrisiko-Spieler und ungeklärte Mittelherkunft erkennen – Umsatzinteresse darf die AML-Pflichten nicht überstimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunft von Spielgeldern prüfen, Hochrisikokunden erkennen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Nevada Gaming Commission (NGC) auf Beschwerde des Nevada Gaming Control Board (NGCB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Glücksspielrecht Nevada (unsuitable methods of operation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zahlreiche bereits umgesetzte Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.11.2025 MP Technology Services Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 536.853,35 CAD gegen MP Technology Services Ltd. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 331.514 €

MP Technology Services Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein als ausländischer Money Services Business eingestuftes Unternehmen mit Tätigkeit in Kanada. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. November 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 536.853,35 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die Meldung verdächtiger Transaktionen. Im Einzelnen stellte FINTRAC vier nicht gemeldete eingehende Auslandsüberweisungen und vier nicht gemeldete versuchte Transaktionen mit Verdachtsmomenten fest; Richtlinien und Risikobewertung waren nicht auf die kanadischen Vorgaben zugeschnitten. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on MP Technology Services Ltd.“, veröffentlicht am 18.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-18-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 30(1)(c), 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

Originalbetrag 536.853,35 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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20.11.2025 1135233 B.C. Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 149.886 CAD gegen 1135233 B.C. Ltd. wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 92.557 €

1135233 B.C. Ltd. (Handelsname LeHomes Realty Premier) ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC hat gegen das Unternehmen eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 149.886 CAD verhängt. Veröffentlicht durch FINTRAC am 20.11.2025; Entscheidungsdatum nicht veröffentlicht. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und Aufzeichnungspflichten zur Kundenidentifizierung. Nach Angaben von FINTRAC wird das Unternehmen die Geldbuße vollständig zahlen; der Fall ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 1135233 B.C. Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-3-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 39(1)(b), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 149.886 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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13.11.2025 TMF Management B.V.OM: 130.500 Euro gegen Trustbüro TMF wegen nicht gemeldeter Transaktionen NiederlandeVerdachtsmeldungen 130.500 €

Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die TMF Management B.V. einen Strafbefehl über 130.500 Euro, weil das Trustbüro 2020 und 2021 zwei ungewöhnliche Transaktionen eines Kunden nicht unverzüglich an die FIU-NL meldete. TMF wirkte weiter an der (Um-)Strukturierung einer Anleiheemission dieses Kunden mit, obwohl ihm ab 2020 negative Medienberichte über laufende Gerichtsverfahren wegen mutmaßlichen Betrugs des Kunden bekannt waren; das Verfahren ging auf eine Meldung der De Nederlandsche Bank zurück. Wegen der Vorbildfunktion des international tätigen Trustbüros hob das OM die Geldstrafenkategorie an und gewährte für freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation 25 % Nachlass.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Negative Presseberichte über einen Kunden sind Anlass, laufende Transaktionen neu zu bewerten und Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Negative Medienberichte als Anlass für Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Functioneel Parket
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Pflicht zur unverzüglichen Meldung ungewöhnlicher Transaktionen; Strafbefehl des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige, vollständige und rechtzeitige Kooperation (−25 %).
Veröffentlicht
13.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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05.11.2025 Coinbase Europe LimitedIrland: 21,5 Mio. Euro gegen Coinbase Europe – 30 Mio. Transaktionen ungeprüft IrlandInterne Sicherungsmaßnahmen 21,5 Mio. €

Die Zentralbank verhängte im Vergleich vom 5. November 2025 eine Rüge und 21.464.734 Euro (nach 30 % Rabatt auf 30.663.906 Euro) wegen Verstößen gegen die Pflichten zur Transaktionsüberwachung zwischen April 2021 und März 2025: Wegen Konfigurationsfehlern im Monitoringsystem wurden über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 30 Mio. Transaktionen im Wert von über 176 Mrd. Euro – rund 31 % aller Transaktionen – nicht ordnungsgemäß überwacht. Die Nachprüfung dauerte fast drei Jahre und führte zu 2.708 Verdachtsmeldungen; der High Court bestätigte die Sanktion am 12. Januar 2026, es ist die erste Maßnahme der Zentralbank im Kryptosektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Monitoring-Regeln müssen regelmäßig auf vollständige Abdeckung getestet werden – ein stiller Konfigurationsfehler kann Jahre unentdeckt bleiben.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
06.11.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 20.000 €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.10.2025 Griffin Jewellery Designs Inc.FINTRAC: Geldbuße von 77.137,50 CAD gegen Griffin Jewellery Designs Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 47.055 €

Griffin Jewellery Designs Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Oktober 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 77.137,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Griffin Jewellery Designs Inc.“, veröffentlicht am 04.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
04.12.2025

Originalbetrag 77.137,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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17.10.2025 Access Forex (Pty) LimitedAccess Forex: 162.500 ZAR gegen Devisenhändler wegen Geldwäsche-Mängeln SüdafrikaInterne Sicherungsmaßnahmen 8.005 €

Der Devisenhändler mit eingeschränkter Zulassung (Authorised Dealer in foreign exchange with limited authority, ADLA – dazu zählen Wechselstuben) hatte wesentliche Vorgaben des FIC Act nicht in sein Risikomanagement- und Compliance-Programm übernommen, einige Kunden nicht identifiziert und verifiziert und seine Beschäftigten nicht ausreichend geschult. Die Geldbußen betragen 100.000 ZAR (Section 42(1)), 37.500 ZAR (Section 20) und 25.000 ZAR (Section 43), zusammen 162.500 ZAR. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Devisenhändler und Wechselstuben müssen ihr Compliance-Programm an alle gesetzlichen Pflichten anpassen und ihr Personal regelmäßig schulen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung und Pflichtschulungen bei Devisenhändlern

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
South African Reserve Bank (SARB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Sections 20, 42(1) und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.10.2025

Originalbetrag 162.500 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2025.

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16.10.2025 Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus)FINTRAC: Rekordstrafe von 177 Mio. CAD gegen Krypto-Zahlungsdienst Cryptomus KanadaVerdachtsmeldungen 108,1 Mio. €

FINTRAC verhängte 176.960.190 CAD gegen den in British Columbia eingetragenen Krypto-Zahlungsdienst. Allein im Juli 2024 unterblieben 1.068 Verdachtsmeldungen – u. a. zu Transaktionen mit Bezug zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, Betrug, Ransomware und Sanktionsumgehung – sowie 1.518 Meldungen großer Krypto-Transaktionen; hinzu kamen Verstöße gegen eine Ministerialanordnung, fehlende Richtlinien und Risikobewertung. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptodienste ohne funktionierendes Meldewesen werden pro unterlassener Meldung sanktioniert – die Summe kann existenzbedrohend werden.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 176.960.190 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.10.2025 Zimpler ABZimpler: 3 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Zahlungsdienst mit Glücksspielbezug SchwedenKundensorgfalt 272.245 €

Der Zahlungsdienstleister, dessen Geschäft zu einem wesentlichen Teil mit der Glücksspielbranche verbunden ist, hatte zwischen Juli 2023 und April 2024 Lücken in der allgemeinen Risikobewertung (u. a. fehlende Bewertung des Devisenwechseldienstes), in der Kundenrisikobewertung und bei der Kundenprüfung. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 3 Mio. SEK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jedes neue Produkt – auch ein Nebendienst wie Devisenwechsel – gehört vor dem Start in die Geldwäsche-Risikoanalyse.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscherisiken im Glücksspielumfeld

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
15.10.2025

Originalbetrag 3.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 45 Mio. €

Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Sanlam Collective Investments (RF) (Pty) LtdSanlam Collective Investments: 10,6 Mio. ZAR wegen Verstößen gegen Geldwäschepflichten SüdafrikaKundensorgfalt 527.691 €

Bei einer Prüfung im März 2024 zeigte sich, dass der Verwalter von Investmentfonds sein Risikomanagement- und Compliance-Programm (RMCP) insbesondere bei der Risikoeinstufung von Kunden nicht wirksam umsetzte, das Programm inhaltliche Lücken aufwies, einige Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend identifiziert und verifiziert waren und die gebotene laufende und verstärkte Sorgfaltsprüfung fehlte. Neben einer Anweisung zur Behebung und einer Verwarnung wurde eine Geldbuße von 10,6 Mio. ZAR verhängt, von der 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre unter Bedingungen ausgesetzt sind; berücksichtigt wurden frühere Verstöße gegen andere Gesetze, darunter eine durchsetzbare Verpflichtungserklärung (Enforceable Undertaking) und eine Geldbuße nach dem Collective Investment Schemes Control Act (CISCA). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Gruppengesellschaften werden an erhöhten Maßstäben gemessen – ein dokumentiertes Programm ohne gelebte Risikoeinstufung schützt nicht vor hohen Geldbußen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung von Kunden sowie laufende und verstärkte Sorgfaltspflichten

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 42(1), 42(2), 20A, 21, 21A, 21B, 21C, 21E und 21F–21H Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 (FIC Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Bisherige Abhilfemaßnahmen; 3,6 Mio. ZAR für zwei Jahre ausgesetzt, sofern die Mängel vollständig behoben werden und die Pflichten dauerhaft eingehalten werden.
Veröffentlicht
13.10.2025

Originalbetrag 10.600.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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09.10.2025 Rakuten Europe Bank S.A.Rakuten Europe Bank: 185.000 EUR wegen veralteter Transaktionsüberwachung LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 185.000 €

Die CSSF verhängte gegen die Bank eine Geldbuße von 185.000 EUR, rund 1 % ihres Jahresumsatzes. Die Prüfung 2023 zeigte ein nicht mehr gepflegtes Überwachungssystem, tausende unbearbeitete Screening-Alarme (auch zu Finanzsanktionen und PEP), verspätete Verdachtsmeldungen und fehlerhafte Risikoeinstufungen. Mehrere Mängel hatte eine andere europäische Aufsichtsbehörde bereits 2020 beanstandet, ohne dass die Bank sie wirksam behoben hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Überwachungstools brauchen gepflegte Szenarien und Personal, das sie versteht – ein Alarm-Rückstau bei Sanktionstreffern ist selbst ein Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wissensverlust bei Überwachungstools und Rückstau von Screening-Alarmen

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1), (2)(f) und (3)(a) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); Règlement grand-ducal du 1er février 2010; Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Begrenzter Prüfungsumfang; die Bank erkannte die Verstöße an, legte einen Aktionsplan vor und leitete Abhilfe ein.
Veröffentlicht
06.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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07.10.2025 Paywiser LimitedFCA stoppt E-Geld-Institut Paywiser und untersagt nicht registriertes Kryptogeschäft Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die FCA untersagte der Paywiser Limited, einem zugelassenen E-Geld-Institut, mit sofortiger Wirkung E-Geld- und Zahlungsdienste für neue und bestehende Kunden und verbot ihr zusätzlich per Anordnung nach den Geldwäschevorschriften, ohne Registrierung ein Kryptowerte-Geschäft zu betreiben. Die FCA hatte ernste Zweifel an Risikosteuerung und internen Kontrollen, hielt den Alleingesellschafter nicht für geeignet, sah Anzeichen für ein nicht registriertes Kryptogeschäft und bemängelte fehlende Offenheit gegenüber der Aufsicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Geschäftsfelder wie Kryptowerte-Dienste brauchen vor dem Start die eigene Registrierung – eine bestehende E-Geld-Zulassung deckt sie nicht ab.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierungspflichten für Kryptowerte-Dienste

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011; regs. 56(1)(f) und 74C Money Laundering Regulations 2017; Principle 11 der FCA Principles for Businesses
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Payabl. Cy Ltd (vormals Powercash21 Ltd)Payabl. Cy: 350.000 EUR Geldwäsche-Buße der Zentralbank Zyperns ZypernGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 350.000 €

Auf Grundlage einer Prüfung aus dem Jahr 2020 verhängte die Zentralbank Zyperns gegen Payabl eine Geldbuße von 350.000 EUR, weil das Unternehmen bestimmte Vorschriften des Geldwäschegesetzes nicht eingehalten hatte; die Einzelheiten werden in der Bekanntmachung nicht genannt. Payabl legte am 12. Dezember 2025 Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsprüfungen können Jahre später zu Bußgeldern führen – Befunde sollten sofort nachvollziehbar abgearbeitet und dokumentiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten von der Zentralbank beaufsichtigter Unternehmen

Behörde / Gericht
Central Bank of Cyprus (Κεντρική Τράπεζα της Κύπρου)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Section 59(6) Prevention and Suppression of Money Laundering Activities Law of 2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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26.09.2025 Synergy Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 214.500 CAD gegen Synergy Credit Union wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 131.757 €

Synergy Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in Lloydminster (Saskatchewan). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 26. September 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 214.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen meldete die Kreditgenossenschaft nach FINTRAC in zwei Fällen verdächtige Transaktionen nicht; 46 von 102 Hochrisikokunden wurden entgegen den eigenen Richtlinien nicht jährlich überprüft. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Synergy Credit Union“, veröffentlicht am 27.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-27-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 157; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
27.11.2025

Originalbetrag 214.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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22.09.2025 Platinum Gaming LimitedPlatinum Gaming (Unibet): 10 Mio. £ Geldbuße wegen AML- und Spielerschutzmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 11,5 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von unibet.co.uk und uk.bingo.com eine Geldbuße von 10.000.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage mit externem Audit. Zwischen Januar 2023 und Mai 2024 berücksichtigte die Geldwäsche-Risikobewertung früher wegen Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht geschlossene Konten nicht, sodass gesperrte Kunden neue Konten eröffnen konnten; die AML-Richtlinie ließ offen, wann welche Sorgfaltsprüfung gilt, und Kunden mit deutlichen Schadensanzeichen wurden nicht angesprochen. Es ist nach 2023 die zweite Maßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Konten wegen Geldwäscheverdachts schließt, muss technisch verhindern, dass dieselben Kunden mit neuen Konten zurückkehren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wiedererkennung gesperrter Kunden und rechtzeitige Kundeninteraktion bei Schadensanzeichen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 sowie SRCP 3.4.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 10.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.09.2025 First Nations Bank of CanadaFINTRAC: Geldbuße von 601.139,80 CAD gegen First Nations Bank of Canada wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 369.432 €

First Nations Bank of Canada ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Saskatoon (Saskatchewan). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 22. September 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 601.139,80 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko und die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC in 5 von 16 geprüften Fallakten Verdachtsmeldungen; in sechs geprüften Fällen wurden Hochrisikokunden keinen besonderen Maßnahmen unterzogen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on First Nations Bank of Canada“, veröffentlicht am 16.10.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-10-16-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 123.1, 156(1)(b), 156(1)(c), 157; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.10.2025

Originalbetrag 601.139,8 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.09.2025 Crédit Agricole Corporate and Investment Bank (Crédit Agricole CIB)PNF: Crédit Agricole CIB zahlt 88,25 Mio. Euro wegen Cum-Cum-Dividendengeschäften FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 88,2 Mio. €

Crédit Agricole CIB schloss mit dem Parquet national financier eine CJIP wegen des Verdachts der schweren Geldwäsche schwerer Steuerhinterziehung durch Dividendenarbitrage (Cum-Cum) und zahlt eine Geldauflage von 88.247.869 EUR. Einschließlich der in den Steuerverfahren gezahlten Steuern, Zinsen und Zuschläge beziffert die Staatsanwaltschaft die Gesamtsumme auf 134.432.437 EUR; die Vereinbarung wurde am 08.09.2025 validiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Handelsstrukturen, deren wirtschaftlicher Zweck vor allem in der Vermeidung von Quellensteuer liegt, sind ein strafrechtliches Risiko und gehören in die Compliance-Freigabe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Steuergetriebene Handelsstrukturen (Cum-Cum) als Straf- und Geldwäscherisiko

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (blanchiment aggravé de fraude fiscale aggravée)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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02.09.2025 Commerciale I.C. - Pacific Inc.FINTRAC: Geldbuße von 224.235 CAD gegen Commerciale I.C. - Pacific Inc. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 139.658 €

Commerciale I.C. - Pacific Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Montréal (Québec). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. September 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 224.235 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Befolgung einer ministeriellen Weisung. Im Einzelnen wurden nach FINTRAC 8 von 22 geprüften Überweisungsmeldungen nicht fristgerecht abgegeben; zudem befolgte das Unternehmen eine Ministerialweisung nicht. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Commerciale I.C. - Pacific Inc.“, veröffentlicht am 05.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-05-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 11.43; PCMLTF Regulations 132(1), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.02.2026

Originalbetrag 224.235 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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29.08.2025 Juba Express Inc.FINTRAC: Geldbuße von 67.150 CAD gegen Juba Express Inc. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 41.888 €

Juba Express Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 67.150 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD und die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Im Einzelnen waren nach FINTRAC neun Überweisungsmeldungen und drei Bargeldmeldungen unvollständig; eine Filiale war in der Registrierung nicht angegeben. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Juba Express Inc.“, veröffentlicht am 11.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-11-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9(1); PCMLTF Regulations 30(1)(a), 30(1)(b), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); PCMLTF Registration Regulations s. 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.12.2025

Originalbetrag 67.150 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.08.2025.

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28.08.2025 Saskatchewan Indian Gaming AuthorityFINTRAC: Geldbuße von 1.175.000 CAD gegen Saskatchewan Indian Gaming Authority wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 731.540 €

Saskatchewan Indian Gaming Authority ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.175.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC vier Verdachtsmeldungen, drei abgegebene Meldungen enthielten keine Verdachtsindikatoren, und bei der Risikoeinstufung der Spieler stellte die Behörde in 41 von 100 geprüften Fällen Mängel fest. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Saskatchewan Indian Gaming Authority“, veröffentlicht am 12.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.09.2025

Originalbetrag 1.175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.08.2025 UHY James Chartered AccountantsADGM: mutmaßlich 20.400 USD gegen Prüfungsgesellschaft UHY James wegen ungeklärter Screening-Treffer Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 17.502 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die im ADGM registrierte Abschlussprüferin, eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, mutmaßlich eine Geldbuße von 20.400 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Februar 2022 und Februar 2024. In sieben geprüften von 28 Kundenakten blieben nach einem Wechsel der Screening-Software 397 Treffer zu vier Kunden ungeklärt, positive Treffer wurden ohne ausreichende Begründung verworfen, bei einem Kunden wurden Presseberichte über Vorwürfe möglicher Umgehung nicht-emiratischer Sanktionen übersehen, die Geschäftsrisikoanalyse enthielt keine Bewertung der Risiken gezielter Finanzsanktionen, und bei politisch exponierten Personen wurde die Herkunft von Geldern und Vermögen nicht verifiziert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 25.500 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Screening-Treffer müssen nachvollziehbar geklärt und begründet geschlossen werden, gerade nach einem Systemwechsel.

Bezug zu Schulung und Awareness

Namens- und Sanktionsscreening: Treffer klären und dokumentieren

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1, 7.1.2(1)(a), 7.1.3, 8.3.1(1)(b), 8.3.2, 8.4.1(c), 8.6.1, 11.2.1(1); Art. 21 Cabinet Decision No. 74 of 2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße gegen die AML-Regeln, Kooperation und umfangreiche Abhilfe (15 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung; die Mängel betrafen nur die ADGM-Einheit, keine anderen Gesellschaften der UHY-Gruppe.

Originalbetrag 20.400 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.08.2025 Varengold Bank AGBaFin: 3,3 Mio. Euro Bußgeld und Zwangsgeld gegen Varengold Bank DeutschlandVerdachtsmeldungen 3,8 Mio. €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße von 3,3 Mio. Euro fest, weil die Bank von Juni 2023 bis März 2025 Verdachtsmeldungen systematisch verspätet abgab; bereits im Februar 2025 war ein Zwangsgeld von 500.000 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anordnung von 2023 zu iranbezogenen Transaktionen festgesetzt worden (Summe 3,8 Mio. Euro). Zusätzlich ordnete die BaFin im Juli 2025 die umfassende Beseitigung der Mängel in der Geldwäscheprävention mit Maßnahmenplan und Berichtspflichten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtliche Anordnung nicht umsetzt, riskiert neben dem Bußgeld Zwangsgelder und ein umfassendes Maßnahmenpaket.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und Umgang mit Hochrisiko-Transaktionen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bußgeld: § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG; Anordnung: § 51 Abs. 2 GwG, § 44 Abs. 1 KWG; Zwangsgeld: § 14 VwVG i. V. m. § 17 FinDAG; Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.08.2025 Bank J. Safra Sarasin AGBank J. Safra Sarasin: 3,5 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei im Petrobras-Komplex SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 3,73 Mio. €

Die Bank traf zwischen 2011 und 2014 nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen, sodass über mehrere Kontobeziehungen Bestechungsgelder an Petrobras-Führungskräfte flossen (rund 71 Mio. USD versuchte oder vollendete qualifizierte Geldwäscherei). Busse 3,5 Mio. CHF; wegen eines Vergleichs über 16 Mio. CHF mit Petrobras verzichtete die BA auf eine Ersatzforderung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auffällige Zahlungsströme bei PEP-nahen Kunden müssen eskaliert und notfalls abgelehnt werden – die Verantwortung trifft die Bank als Organisation.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention und PEP-Kunden

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Affäre; wegen Zahlung von 16 Mio. CHF an Petrobras keine Ersatzforderung.
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.500.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.08.2025 J.P. Morgan (Suisse) SAJ.P. Morgan (Suisse): 3 Mio. CHF Busse im 1MDB-Komplex wegen mangelhafter Geldwäscheabwehr SchweizKundensorgfalt 3,2 Mio. €

Zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 liefen rund 174 Mio. CHF aus Vortaten im 1MDB-Komplex in 43 Überweisungen über die Bank, obwohl öffentlich negative Informationen über die beteiligten Petrosaudi-Manager vorlagen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte die Bank per Strafbefehl zu 3 Mio. CHF; auf eine Ersatzforderung wurde verzichtet, weil der 1MDB-Fonds als Privatkläger entschädigt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich verfügbare Negativinformationen über Kunden müssen in die Risikobewertung einfließen und Transaktionen stoppen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Negativpresse-Screening

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Mitwirkung am Verfahren, Entschädigung der Privatklägerschaft (1MDB).
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.08.2025 Morpheus Software Technology FZE (Fuze)VARA bestraft Kryptoanbieter Fuze wegen AML-Mängeln und Tätigkeit außerhalb der Lizenz Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Bußgeld

Eine am 15. April 2025 begonnene Untersuchung der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) ergab bei der seit Oktober 2023 lizenzierten Morpheus Software Technology FZE (Fuze) Mängel im Geldwäsche-Programm, in Governance, Compliance und internen Kontrollen. Zudem hatte das Unternehmen vorsätzlich Tätigkeiten mit virtuellen Vermögenswerten unter Verstoß gegen seine Lizenzbedingungen ausgeübt und der Behörde wesentliche Tatsachen nicht offengelegt. VARA verhängte eine Geldbuße in nicht veröffentlichter Höhe, erließ laut ihrer Durchsetzungsliste eine Unterlassungsanordnung und ordnete die Bestellung einer sachkundigen Person (Skilled Person) zur Überwachung der Abhilfe an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lizenzierte Anbieter müssen innerhalb ihrer Lizenz bleiben und der Aufsicht wesentliche Tatsachen offenlegen – sonst drohen Bußgeld und externe Überwachung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Programm, Lizenzgrenzen und Offenlegung gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Das Unternehmen erkannte die Feststellungen an und legte einen Abhilfeplan vor.
Veröffentlicht
18.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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07.08.2025 Paxos Trust Company, LLCNYDFS: 26,5 Mio. US-Dollar gegen Paxos wegen AML-Mängeln im Binance-Geschäft USA, NYKundensorgfalt 22,8 Mio. €

Das NYDFS verhängte gegen den Krypto-Trust eine Strafe von 26,5 Mio. US-Dollar, weil Paxos vor 2023 kein wirksames BSA/AML-Programm unterhielt: KYC-Prüfungen und Risikoeinstufungen waren unzureichend, Transaktionsmonitoring und Verdachtsmeldeverfahren lückenhaft, u. a. im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Binance, entgegen einer Vereinbarung von 2020. Zusätzlich muss Paxos mindestens 22 Mio. US-Dollar in sein Compliance-Programm investieren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Produkte über Partnerplattformen vertreibt, muss deren Kunden- und Transaktionsrisiken in das eigene AML-Programm einbeziehen.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
New York Banking Law §§ 39, 44; AML-Vorschriften des NYDFS und Bank Secrecy Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.08.2025

Originalbetrag 26.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.07.2025 Gomti ExchangeCBUAE entzieht Gomti Exchange die Lizenz wegen Mängeln bei Geldwäsche und Sanktionen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Sonstiges

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) entzog der Wechselstube Gomti Exchange die Lizenz und strich sie aus dem Register (Art. 137 Decretal Federal Law No. 14 of 2018). Prüfungen hatten ergeben, dass das Unternehmen die Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen sowie den Sanktionsrahmen in erheblichem Umfang nicht einhielt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Wechselstuben gehören Geldwäscheprävention und Sanktions-Compliance zum Kern der Lizenzpflichten – erhebliche Lücken können zum Entzug der Zulassung führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche- und Sanktions-Compliance in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 regarding the Central Bank and Organisation of Financial Institutions and Activities
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.07.2025 Al Nahdi ExchangeCBUAE entzieht Al Nahdi Exchange die Lizenz wegen Mängeln bei Geldwäsche und Sanktionen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Sonstiges

Prüfungen der Zentralbank ergaben bei der Wechselstube erhebliche Verstöße gegen den Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und illegalen Organisationen sowie gegen Sanktionsvorgaben. Die CBUAE entzog die Lizenz und strich die Wechselstube aus dem Register.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei erheblichen Mängeln in Geldwäsche- und Sanktions-Compliance droht Zahlungsdienstleistern nicht nur ein Bußgeld, sondern das Ende der Lizenz.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche- und Sanktions-Compliance in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 regarding the Central Bank and Organisation of Financial Institutions and Activities
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.07.2025 Peken Global Limited (KuCoin)FINTRAC: Geldbuße von 19.552.000 CAD gegen Peken Global Limited (KuCoin) wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 12,2 Mio. €

Peken Global Limited (KuCoin) ist nach Angaben von FINTRAC ein als ausländischer Money Services Business eingestuftes Unternehmen mit Tätigkeit in Kanada. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 19.552.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses, die Meldung großer Kryptowerte-Transaktionen ab 10.000 CAD und die Meldung verdächtiger Transaktionen. Im Einzelnen stellte FINTRAC in 33 Fällen fehlende Verdachtsmeldungen fest; nicht gemeldete Kryptowerte-Eingänge ab 10.000 CAD ermittelte die Behörde mithilfe von Blockchain-Analysen, die Registrierung als ausländisches Money Services Business wurde trotz Gelegenheit nicht abgeschlossen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Peken Global Limited“, veröffentlicht am 25.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-25-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 11.1; PCMLTF Regulations 33(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.09.2025

Originalbetrag 19.552.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.07.2025 2294235 Ontario Inc.FINTRAC: Geldbuße von 70.537,50 CAD gegen 2294235 Ontario Inc. wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 44.108 €

2294235 Ontario Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Niagara Falls (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 70.537,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms, die Vorlage von Unterlagen auf Anforderung der Behörde und Aufzeichnungspflichten. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 2294235 Ontario Inc.“, veröffentlicht am 02.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-02-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(2), 63.1(2); PCMLTF Regulations 36(i), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.12.2025

Originalbetrag 70.537,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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25.07.2025 Lizenziertes Finanzdienstleistungsunternehmen (anonymisiert)SCA: 5 Mio. AED Geldbuße gegen lizenziertes Unternehmen Vereinigte Arabische EmirateGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 1,16 Mio. €

Die Securities and Commodities Authority (SCA) verhängte gegen ein von ihr lizenziertes, nicht namentlich genanntes Unternehmen eine Geldbuße von 5 Mio. AED. Nach ihrer Untersuchung hatte das Unternehmen gegen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung illegaler Organisationen verstoßen und zusammen mit einem ausländischen Unternehmen Anleger in den VAE getäuscht, indem es den Eindruck erweckte, das ausländische Unternehmen sei von der SCA lizenziert, um sich Kundengelder anzueignen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Täuschung über den Lizenzstatus und Geldwäsche-Pflichten

Behörde / Gericht
Securities and Commodities Authority (SCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Vorschriften der VAE zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung illegaler Organisationen (in der Mitteilung nicht näher bezeichnet)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
25.07.2025

Originalbetrag 5.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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25.07.2025 DMCL Chartered Professional AccountantsFINTRAC: Buchhaltungskanzlei DMCL ohne Compliance-Programm – 72.750 CAD KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 45.370 €

Gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungskanzlei mit vier Standorten in British Columbia verhängte FINTRAC 72.750 CAD: Es fehlten genehmigte schriftliche Compliance-Richtlinien, eine dokumentierte Risikobewertung und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung. Die Strafe wurde bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kanzleien, die Geldbewegungen für Mandanten abwickeln, sind selbst Verpflichtete und brauchen ein eigenes AML-Programm.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.10.2025

Originalbetrag 72.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.07.2025 Indian Overseas Bank, Hong Kong BranchIndian Overseas Bank (Hongkong): 8,5 Mio. HKD und Auflagen wegen Monitoring-Mängeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 925.553 €

Die Hongkonger Niederlassung der Indian Overseas Bank wurde gerügt, mit einer Geldbuße von 8.500.000 HKD belegt und verpflichtet, die Alarme ihrer Transaktionsüberwachung rückwirkend zu prüfen, einen Abhilfeplan vorzulegen und dessen Wirksamkeit von einem externen Berater bewerten zu lassen. Zwischen Mai 2021 und Januar 2024 wurden Alarme nicht ordnungsgemäß bearbeitet, ungewöhnliche Transaktionen von zehn Kunden nicht untersucht und dokumentiert, und die Geschäftsleitung führte die Geldwäschekontrollen nicht wirksam; es fehlten ein fachkundiger Compliance Officer, klare Zuständigkeiten und ausreichende Schulung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Monitoring-System schützt nur, wenn die Geschäftsleitung dafür sorgt, dass seine Alarme von fachkundigem Personal bearbeitet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Monitoring-Alarmen und Verantwortung der Geschäftsleitung für Geldwäscheprävention

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 21(2)(a), (b), (c) AMLO (Cap. 615); Schedule 2 ss. 5(1)(c), 19(3), 23 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine frühere Disziplinarmaßnahme nach der AMLO, Kooperation mit der Aufsicht.
Haftung von Führungskräften
Die Aufsicht stellte fest, dass die Geschäftsleitung keine klare Führungsrolle bei der Geldwäscheprävention wahrnahm und keinen fachkundigen Compliance Officer bestellte; Maßnahmen gegen Einzelpersonen enthält die Entscheidung nicht.
Veröffentlicht
22.07.2025

Originalbetrag 8.500.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.07.2025 33 Financial Services LimitedHKMA: Rüge und 1,6 Mio. HKD für 33 Financial Services wegen Mängeln bei Geschenkkarten HongkongKundensorgfalt 174.222 €

Die HKMA rügte den lizenzierten Anbieter gespeicherter Werte (Stored Value Facility) 33 Financial Services und verhängte eine Geldbuße von 1,6 Mio. HKD. Zwischen Dezember 2019 und August 2023 kaufte eine Gruppe aus einem Firmen- und fünf Privatkunden über 49.000 Geschenkkarten für rund 25 Mio. HKD, ohne dass das Unternehmen Zweck und Art der Geschäftsbeziehung ausreichend klärte; bei zehn Kunden, von denen es wusste, dass sie für Unternehmen kauften, unterblieb die Prüfung dieser Unternehmen. Zudem stellte es nicht sicher, dass Vertriebspartner die Identität nicht in Hongkong ansässiger Kunden persönlich prüften und dokumentierten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Geschenkkarten gilt: Wer erkennbar für ein Unternehmen kauft, bringt dieses Unternehmen als Kunden mit, und ausgelagerte Identitätsprüfungen müssen kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt beim Verkauf von Geschenk- und Wertkarten

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 33Q(2)(a) und 33Q(2)(b)(iii), Section 8Q Payment Systems and Stored Value Facilities Ordinance (Cap. 584) i. V. m. Section 6(2)(b) Part 2 Schedule 3; Guideline on AML/CFT (For Stored Value Facility Licensees)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen und Kooperation mit der HKMA.
Veröffentlicht
22.07.2025

Originalbetrag 1.600.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.07.2025.

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17.07.2025 British Columbia Lottery CorporationFINTRAC: Geldbuße von 1.075.000 CAD gegen British Columbia Lottery Corporation wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 674.531 €

British Columbia Lottery Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Kamloops (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.075.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC zwei Verdachtsmeldungen; zudem stufte die Gesellschaft einen Spieler trotz Spielfrequenz und Geldvolumen nicht als hohes Risiko ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on British Columbia Lottery Corporation“, veröffentlicht am 28.08.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-08-28-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
28.08.2025

Originalbetrag 1.075.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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14.07.2025 Barclays Bank PlcFCA: 39,3 Mio. Pfund gegen Barclays Bank Plc wegen Geldwäscherisiken bei Firmenkunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 45,4 Mio. €

Die FCA verhängte am 14. Juli 2025 gegen Barclays Bank Plc eine Geldbuße von 39.314.700 Pfund wegen eines Verstoßes gegen Principle 2 (Sorgfaltspflicht). Nach den Feststellungen der FCA hat die Bank zwischen Januar 2015 und April 2021 die Geldwäscherisiken eines Firmenkunden nicht angemessen ermittelt, bewertet und überwacht: Sie stufte den Kunden, abgesehen von März 2019 bis Mai 2020, als geringes Risiko ein, ohne ausreichend über sein Geschäft sowie die Herkunft von Vermögen und Mitteln informiert zu sein, und überprüfte die Einstufung trotz neuer Hinweise nicht. Barclays einigte sich mit der FCA und erhielt dafür 30 % Nachlass; ohne Nachlass hätte die Buße 56.163.900 Pfund betragen.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 2; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 39.314.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.07.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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14.07.2025 Barclays Bank UK PLCFCA: 3,1 Mio. Pfund gegen Barclays Bank UK wegen Eröffnung eines Kundengeldkontos für eine Vermögensverwaltung Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 3,57 Mio. €

Die FCA verhängte gegen Barclays Bank UK PLC eine Geldbuße von 3.093.600 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Bank zwischen Januar 2021 und April 2023 vor und nach der Eröffnung eines Kundengeldkontos für eine Vermögensverwaltung nicht genügend Informationen über den Zweck des Kontos und die Risiken eingeholt; auf das Konto flossen rund 34 Mio. Pfund. Die FCA sah darin Anzeichen für breitere Mängel beim Eröffnen solcher Konten. Zusätzlich sagte die Bank eine freiwillige Zahlung von rund 6,3 Mio. Pfund an Kunden der Vermögensverwaltung zu.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; SYSC 6.1.1R; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 3.093.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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11.07.2025 Canadian National Exhibition AssociationFINTRAC: Geldbuße von 199.000 CAD gegen Canadian National Exhibition Association wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 124.321 €

Canadian National Exhibition Association ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 11. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 199.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on CNE Casino“, veröffentlicht am 04.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
04.09.2025

Originalbetrag 199.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.07.2025 Bank (anonymisiert)CBUAE: 3 Mio. AED gegen Bank wegen Verstößen gegen Geldwäschevorgaben Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 697.653 €

Prüfungen der Zentralbank ergaben, dass eine nicht namentlich genannte Bank die Anweisungen der CBUAE zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes nicht eingehalten hatte. Die CBUAE verhängte eine Geldsanktion von 3.000.000 AED.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Anweisungen zur Geldwäscheprävention sind verbindlich – Prüfungen decken Umsetzungslücken auf und führen zu Geldsanktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung aufsichtlicher Geldwäscheanweisungen in Banken

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 14 Federal Decree Law No. (20) of 2018 on AML/CFT; Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 regarding the Central Bank
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.07.2025

Originalbetrag 3.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.07.2025 Wise US, Inc.Sechs US-Bundesstaaten: 4,2 Mio. US-Dollar gegen Wise US wegen AML-Programmmängeln USA, NYVerdachtsmeldungen 3,59 Mio. €

In einem koordinierten Multistate-Verfahren von sechs Bundesstaaten muss der Geldtransferdienst 4,2 Mio. US-Dollar zahlen. Eine Prüfung (Juli 2022 bis September 2023) ergab u. a. fehlende unabhängige AML-Prüfungen in angemessener Frequenz, verspätete Verdachtsmeldungen, Datenqualitätsprobleme im Transaktionsmonitoring und nicht behobene frühere Feststellungen; Wise erkennt keine Rechtsverstöße an und muss einen Lookback durchführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Feststellungen aus früheren Prüfungen und Audits müssen fristgerecht behoben werden – sonst werden sie zum eigenen Sanktionsgrund.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS) mit den Aufsichtsbehörden von CA, MN, NE, TX und MA
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bundes- und einzelstaatliches Recht zu Geldtransfer und BSA/AML (u. a. 31 CFR 1022.320)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen und Lookback
Veröffentlicht
09.07.2025

Originalbetrag 4.200.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.07.2025 TreasureMeta CorporationFINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen TreasureMeta Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 15.440 €

TreasureMeta Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Markham (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 9. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, die sie im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit traf, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Die Veröffentlichung nennt kein anhängiges Überprüfungsverfahren. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on TreasureMeta Corporation“, veröffentlicht am 05.02.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-02-05-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Registration Regulations s. 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.02.2026

Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.07.2025 kompasbank a/skompasbank: 5 Mio. DKK wegen fehlender laufender Überwachung von 299 Kunden DänemarkKundensorgfalt 670.160 €

Die kompasbank a/s hat ein administratives Bußgeld der dänischen Finanzaufsicht über 5.000.000 DKK angenommen. Sie hatte zwischen Dezember 2022 und September 2023 bei 299 Kundenbeziehungen die vorgeschriebene laufende Überwachung nicht erfüllt; das Bußgeld wurde mit Rücksicht auf die Solidität der Bank herabgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Laufende Überwachung ist kein einmaliger Schritt bei der Kontoeröffnung, sondern muss für jede Kundenbeziehung nachweisbar stattfinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung bestehender Kundenbeziehungen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 5; administratives Bußgeld nach § 78 a hvidvaskloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Herabsetzung mit Rücksicht auf die Solidität der Bank.
Veröffentlicht
11.07.2025

Originalbetrag 5.000.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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07.07.2025 Monzo Bank LimitedFCA: 21 Mio. Pfund gegen Monzo wegen laxer Kontoeröffnung für Hochrisikokunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt 24,5 Mio. €

Die FCA verhängte 21.091.300 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil Monzo 2018 bis 2020 Kunden auf Basis spärlicher und teils offensichtlich unplausibler Angaben eröffnete – etwa bekannte Londoner Sehenswürdigkeiten als Adresse. Trotz einer Auflage, keine Hochrisikokunden mehr aufzunehmen, eröffnete die Bank bis 2022 über 34.000 solcher Konten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 4.591 Beschäftigte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisiertes Onboarding braucht Plausibilitätsprüfungen – und aufsichtliche Auflagen müssen technisch wirksam umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Plausibilitätsprüfung beim Kunden-Onboarding

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3 (PRIN 3); s. 55L FSMA (Verstoß gegen Auflage)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
08.07.2025

Originalbetrag 21.091.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.07.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.07.2025 Credit Suisse Singapore Branch, United Overseas Bank Limited, UBS AG Singapore Branch u. a. (9 Finanzinstitute)MAS: 27,45 Mio. SGD gegen neun Finanzinstitute nach großem Geldwäschefall SingapurKundensorgfalt 18,3 Mio. €

Nach Prüfungen der Institute mit Verbindungen zu Personen im Fokus (POIs) des großen Geldwäschefalls vom August 2023 verhängte die MAS mutmaßlich Composition Penalties von zusammen 27,45 Mio. SGD, weil vorhandene AML/CFT-Richtlinien mangelhaft oder uneinheitlich umgesetzt wurden – bei der Kundenrisikobewertung, der Plausibilisierung der Vermögensherkunft (Source of Wealth), der Transaktionsüberwachung und der Nachbehandlung nach Verdachtsmeldungen. Aufschlüsselung: Credit Suisse Singapore Branch 5,8 Mio., United Overseas Bank 5,6 Mio., UBS AG Singapore Branch 3 Mio., UOB Kay Hian 2,85 Mio., Citibank N.A. Singapore und Citibank Singapore Limited zusammen 2,6 Mio., Bank Julius Baer & Co. Ltd. Singapore Branch 2,4 Mio., Blue Ocean Invest 2,4 Mio., Trident Trust Company (Singapore) 1,8 Mio. und LGT Bank (Singapore) 1 Mio. SGD. In die Strafe für Credit Suisse flossen zusätzlich Verstöße von November 2017 bis Oktober 2023 bei Konten bestimmter US-Kunden ein. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geldwäsche-Richtlinien schützen nur, wenn Kundenberater Widersprüche bei der Vermögensherkunft tatsächlich hinterfragen und Warnsignale aus der Transaktionsüberwachung konsequent abarbeiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnsignale bei Vermögensherkunft und Transaktionsmustern erkennen und eskalieren (Kundenberater als erste Verteidigungslinie)

Behörde / Gericht
Monetary Authority of Singapore (MAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
MAS Notices 626, 1014, SFA04-N02 und TCA-N03; s 27B(2) Monetary Authority of Singapore Act 1970 bzw. s 16(4) Financial Services and Markets Act 2022; Composition nach s 176(1A) MAS Act 1970 bzw. s 177(1) FSMA 2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
04.07.2025

Originalbetrag 27.450.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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02.07.2025 Swilly Mulroy Credit Union LimitedIrland: Kleine Kreditgenossenschaft nahm Bargeld von Nichtmitgliedern ohne Prüfung an IrlandKundensorgfalt 36.273 €

Die Kreditgenossenschaft warb zwischen 2014 und 2021 Bargeld von Personen ohne Konto ein und nahm 2.329 Bareinzahlungen über 8,75 Mio. Euro ohne die vorgeschriebenen Geldwäscheprüfungen an; der Vorstand kannte das Risiko seit 2015, und es erfolgte keine Selbstanzeige. Die Zentralbank verhängte eine Rüge und 36.273 Euro (nach 30 % Rabatt auf 51.819 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Genossenschaftsbanken müssen Bargeld von Nichtkunden identifizieren – und bekannte Risiken besser selbst melden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Bareinzahlungen von Nichtkunden

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010; Credit Union Act 1997
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Haftung von Führungskräften
Vorstand kannte die Risiken seit 2015, ohne Abhilfe zu schaffen
Veröffentlicht
02.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.07.2025 9321-0599 Québec Inc.FINTRAC: Geldbuße von 23.100 CAD gegen 9321-0599 Québec Inc. wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 14.401 €

9321-0599 Québec Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Brossard (Québec). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 23.100 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on 9321-0599 Québec Inc.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 23.100 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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01.07.2025 Olinda SAS (italienische Niederlassung)Banca d'Italia: 390.000 EUR gegen Olinda SAS wegen Geldwäschemängeln in Italien ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 390.000 €

Die Banca d'Italia verhängte gegen die Olinda SAS wegen Verstößen ihrer italienischen Niederlassung eine Geldbuße von 390.000 EUR nach Art. 62 D.Lgs. 231/2007. Die Prüfung vom 29.01. bis 19.04.2024 hatte Mängel bei Kundenprofilierung, Kundensorgfalt, Aufbewahrung und Verdachtsmeldewesen sowie unterlassene Verdachtsmeldungen ergeben. Am selben Tag verhängte die Behörde in einem gesonderten Bescheid (Nr. 211) weitere 60.000 EUR wegen Verstößen gegen Transparenzvorschriften des TUB.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine Zweigniederlassung eines ausländischen Instituts muss die Geldwäschepflichten des Gastlandes vollständig in Prozesse, Aufbewahrung und Verdachtsmeldungen umsetzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in Zweigniederlassungen ausländischer Institute

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 7, 16–20, 24, 25, 31, 32, 35, 36 und 62 D.Lgs. 231/2007; Bestimmungen der Banca d'Italia vom 26.03.2019, 30.07.2019 und 24.03.2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen wurden berücksichtigt.
Veröffentlicht
29.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.06.2025 Remsea Pte Ltd, Arcade Plaza Traders Pte Ltd, J-Dee Remittance Services Pte Ltd u. a. (5 Zahlungsinstitute)MAS: 960.000 SGD gegen fünf Überweisungsdienstleister wegen AML-Mängeln SingapurKundensorgfalt 642.871 €

Bei Prüfungen von fünf lizenzierten Zahlungsinstituten für grenzüberschreitende Überweisungen stellte die MAS Mängel bei der Kundenprüfung fest, etwa fehlende Wohnadressen, keine Nachfrage nach wirtschaftlich Berechtigten, kein Abgleich von Kunden mit Informationsquellen zu Geldwäscherisiken, ungeprüfte Vertretungsbefugnisse sowie fehlende Auftraggeber- oder Empfängerangaben bei Auslandsüberweisungen. Am 27. Juni 2025 verhängte sie mutmaßlich Composition Penalties von zusammen 960.000 SGD: Remsea 280.000, Arcade Plaza Traders 260.000, J-Dee Remittance Services 170.000, Mobile Community Tech 140.000 und OxPay SG 110.000 SGD. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungsinstitute für Auslandsüberweisungen müssen Kunden, Vertreter und wirtschaftlich Berechtigte prüfen und jede Auslandsüberweisung mit vollständigen Auftraggeber- und Empfängerdaten versehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenprüfung und vollständige Angaben bei Auslandsüberweisungen

Behörde / Gericht
Monetary Authority of Singapore (MAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
MAS Notice PSN01; s 27B(2) Monetary Authority of Singapore Act bzw. s 16(4) Financial Services and Markets Act 2022; Composition nach s 176(1A) MAS Act 1970 bzw. s 177(1) FSMA 2022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
27.06.2025

Originalbetrag 960.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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26.06.2025 DYS 44 Art Gallery LimitedKunsthändler DYS 44 Art Gallery: 158.679 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 185.916 €

HMRC verhängte gegen die Galerie, die als Kunstmarktteilnehmerin (art market participant) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 158.679 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen, Mitarbeiterschulung, Sorgfaltsprüfung, dem Zeitpunkt der Identitätsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kunsthändler müssen Käufer rechtzeitig identifizieren und jede Prüfung dokumentieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten im Kunsthandel, insbesondere rechtzeitige Identitätsprüfung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 18, 19, 24, 28, 30, 40 und 41 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2025

Originalbetrag 158.679 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Banca Privata Leasing SpaBanca d'Italia: 60.000 Euro gegen Banca Privata Leasing wegen Mängeln in der AML-Organisation ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 60.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung von Februar bis Mai 2024 ergab Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Sorgfaltspflichten und aktiver Mitwirkung (Verdachtsmeldungen). Die Banca d'Italia verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 60.000 Euro unter Berücksichtigung der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine saubere Kundenprofilierung ist die Grundlage für risikogerechte Sorgfaltspflichten und Meldungen.

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ergriffene Korrekturmaßnahmen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.06.2025 Pacesetter Marketing Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 41.085 CAD gegen Pacesetter Marketing Ltd. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 25.815 €

Pacesetter Marketing Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juni 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 41.085 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Pacesetter Marketing Ltd.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 41.085 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.06.2025.

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23.06.2025 C2D Payment Solutions LimitedMalta: 243.537 Euro gegen C2D Payment Solutions wegen ignorierter Bargeldrisiken MaltaKundensorgfalt 243.537 €

Das Finanzinstitut berücksichtigte in seiner Kundenrisikobewertung die erhebliche Bargeldexposition seiner Kunden nicht, sodass fast alle Kunden als geringes Risiko galten – selbst bei Bareinzahlungen über 100.000 Euro. Die FIAU verhängte 243.537 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bargeld ist ein ausdrücklicher Hochrisikofaktor – ein Risikomodell, das ihn ausblendet, ist wertlos.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeld als Risikofaktor erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(1)(d), 7(2)(a), 21 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
23.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 7.000 €

Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GwG-Pflichten im Kunsthandel

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

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17.06.2025 Sundus ExchangeCBUAE entzieht Sundus Exchange die Lizenz und verhängt 10 Mio. AED wegen Geldwäsche Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 2,35 Mio. €

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) entzog der Wechselstube Sundus Exchange die Lizenz, strich sie aus dem Register und verhängte eine Geldbuße von 10 Mio. AED nach Art. 14 des Geldwäschegesetzes (Federal Decree Law No. 20 of 2018). Grundlage waren Prüfungsfeststellungen zu Mängeln und Verstößen gegen das Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Zahlungs- und Wechseldienstleistern können Geldwäscheverstöße Bußgeld und Lizenzentzug zugleich auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten von Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 14 Federal Decree Law No. (20) of 2018 on Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism and Illegal Organisations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 10.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.06.2025 Banque Pictet et Cie SABanque Pictet: 2 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei von Petrobras-Bestechungsgeldern SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 2,13 Mio. €

Zwischen 2010 und 2013 wurden über die Bank 54 Überweisungen abgewickelt, mit denen rund 4,1 Mio. USD Bestechungsgelder im Zusammenhang mit Charterverträgen von SBM Offshore mit Petrobras verschleiert wurden. Die Bank hatte Hochrisikokonten nicht als solche eingestuft und Transfers unzureichend überwacht; Busse 2 Mio. CHF gegen die Bank.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikoeinstufung und Transaktionsüberwachung müssen greifen, bevor einzelne Kundenberater Zahlungen freigeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Hochrisikokunden und Transaktionsmonitoring

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis und Art. 322septies StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Kooperation, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Petrobras-Affäre.
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 2.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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02.06.2025 LocalBitcoins OyLocalBitcoins: 500.000 EUR, weil Kunden bei Kontoeröffnung nicht identifiziert wurden FinnlandKundensorgfalt 500.000 €

Bei einer Prüfung 2024 stellte die Finanzaufsicht fest, dass die Krypto-Handelsplattform ihre Kunden bei Begründung dauerhafter Geschäftsbeziehungen nicht identifiziert und verifiziert hatte. Sie verhängte unter Berücksichtigung der Finanzlage des Unternehmens 500.000 EUR; LocalBitcoins hat dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

KYC ist Voraussetzung für jede Geschäftsbeziehung – nicht nachträgliche Pflicht, wenn das Volumen wächst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung (KYC)

Behörde / Gericht
Finanssivalvonta (FIN-FSA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Finnisches Geldwäschegesetz – Identifizierung und Verifizierung von Kunden
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.06.2025 HRA Group HoldingsFINTRAC: Geldbuße von 132.000 CAD gegen HRA Group Holdings wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 84.383 €

HRA Group Holdings ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Juni 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 132.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on HRA Group Holdings“, veröffentlicht am 02.10.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-10-02-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
02.10.2025

Originalbetrag 132.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.06.2025.

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29.05.2025 Immobilienmakler aus Calgary, Alberta (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 117.975 CAD gegen Immobilienmakler aus Calgary – nach Erledigung der Berufung 63.987,50 CAD gezahlt KanadaKundensorgfalt 41.033 €

Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um einen Immobilienmakler mit Sitz in Calgary (Alberta); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 117.975 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und Aufzeichnungspflichten. Nach FINTRAC handelte es sich bei den Richtlinien um eine nicht auf das Unternehmen zugeschnittene Vorlage; in allen zehn geprüften Aufzeichnungen über Geldeingänge fehlte die Kontonummer. Ursprünglich setzte FINTRAC 117.975 CAD fest. Nach Angaben der Behörde legte das Unternehmen Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) ein; am 28. Februar 2026 wurde die Berufung erledigt, das Unternehmen zahlte 63.987,50 CAD, und der Fall ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 6, 9.6(1); PCMLTF Regulations 58(1)(a), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 63.987,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2025.

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21.05.2025 HomeLife New World Realty Inc.FINTRAC: Geldbuße von 36.135 CAD gegen HomeLife New World Realty Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 22.985 €

HomeLife New World Realty Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Toronto und Richmond Hill (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 21. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 36.135 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und Aufzeichnungspflichten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on HomeLife New World Realty Inc.“, veröffentlicht am 20.11.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-11-20-4-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 6, 9.6(1); PCMLTF Regulations 58(1)(a), 58(1)(b), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
20.11.2025

Originalbetrag 36.135 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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20.05.2025 Wechselstube (anonymisiert)CBUAE verhängt 200 Mio. AED gegen Wechselstube wegen gravierender Geldwäsche-Mängel Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 48,4 Mio. €

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) verhängte gegen eine nicht genannte Wechselstube eine Geldbuße von 200 Mio. AED nach Art. 137 des Zentralbankgesetzes (Decretal Federal Law No. 14 of 2018). Prüfungen der CBUAE hatten erhebliche Mängel im Rahmenwerk des Unternehmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen ergeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mängel im Geldwäsche-Rahmenwerk können sehr hohe Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Rahmenwerk in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 Regarding the Central Bank and Organization of Financial Institutions and Activities
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.05.2025

Originalbetrag 200.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.05.2025 Alipay (Europe) Limited S.A.Alipay (Europe): 214.000 EUR wegen unterlassener Geldwäsche-Verdachtsmeldungen LuxemburgVerdachtsmeldungen 214.000 €

Die CSSF verhängte gegen das E-Geld-Institut eine Geldbuße von 214.000 EUR. Bei der Prüfung von Juni 2023 bis Januar 2024 stellte sie fest, dass in sechs Fällen mit Verdacht auf Geldwäsche im Zusammenhang mit gefälschten Waren keine Meldung an die Financial Intelligence Unit erfolgte, teils trotz Kontoschließung. Zudem wurden Alarme der Transaktionsüberwachung und Treffer im Sanktionsscreening zu langsam bzw. mangelhaft bearbeitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer ein verdächtiges Konto schließt, ist damit nicht aus der Meldepflicht entlassen – der Verdacht muss unverzüglich an die FIU.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldung bei Handel mit gefälschten Waren über Zahlungskonten

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1) i. V. m. Art. 8-4(1)-(3) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); verletzt u. a. Art. 5(1)(a); Art. 39(5) Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Übernahme der Feststellungen, volle Kooperation und Mitteilung der ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
Veröffentlicht
02.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.05.2025 Primary Capital Inc.FINTRAC: Geldbuße von 93.390 CAD gegen Primary Capital Inc. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 59.693 €

Primary Capital Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 15. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 93.390 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Prüfung auf politisch exponierte Personen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Primary Capital Inc.“, veröffentlicht am 18.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-18-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.3(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 119(1), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.09.2025

Originalbetrag 93.390 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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14.05.2025 Canaccord Genuity Corp.FINTRAC: Geldbuße von 544.500 CAD gegen Canaccord Genuity Corp. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 348.324 €

Canaccord Genuity Corp. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 14. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 544.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen stellte FINTRAC drei fehlende Verdachtsmeldungen in 100 geprüften Fallakten fest; bei 14 geprüften Akten von Hochrisikokunden waren Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten und Kundendaten nicht aktualisiert. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Canaccord Genuity Corp.“, veröffentlicht am 03.07.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-07-03-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(2), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.07.2025

Originalbetrag 544.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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08.05.2025 Spence Diamonds Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 264.000 CAD gegen Spence Diamonds Ltd. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 168.217 €

Spence Diamonds Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 8. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 264.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen fehlte nach FINTRAC eine Verdachtsmeldung; zudem konnte das Unternehmen weder die Schulung aller Beschäftigten noch eine Überprüfung seines Compliance-Programms belegen. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Spence Diamonds Ltd.“, veröffentlicht am 23.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-23-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
23.09.2025

Originalbetrag 264.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

08.05.2025 Ninety One Fund Managers SA (RF) (Pty) LtdFSCA: mutmaßlich 3 Mio. ZAR gegen Ninety One Fund Managers wegen Mängeln im Geldwäsche-Programm SüdafrikaInterne Sicherungsmaßnahmen 146.313 €

Eine Prüfung im September 2023 ergab, dass der Fondsverwalter sein Risikomanagement- und Compliance-Programm, besonders die Risikoeinstufung der Kunden, nicht wirksam umgesetzt und einige Kunden und wirtschaftlich Berechtigte nicht ausreichend identifiziert und laufend überwacht hatte. Die FSCA verhängte im November 2024 mutmaßlich eine Geldbuße von 3 Mio. ZAR, eine Abhilfeanordnung und eine Verwarnung; nach einem vor dem FIC Act Appeal Board im April 2025 bestätigten Vergleich wurde die Beschwerde zurückgenommen und 500.000 ZAR für drei Jahre bedingt ausgesetzt. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein schriftliches Geldwäsche-Programm genügt nicht, wenn die Kundenrisikoeinstufung im Alltag nicht danach erfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21, 21B, 21C, 42(1), 42(2); Vergleich nach s. 45D(7)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen; 500.000 ZAR bedingt ausgesetzt.
Veröffentlicht
08.05.2025

Originalbetrag 3.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

07.05.2025 Spreadex LimitedSpreadex: 2,02 Mio. £ Geldbuße wegen Geldwäsche- und Spielerschutzverstößen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 2,38 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen den Wettanbieter eine Geldbuße von 2.022.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage. Zwischen September 2022 und November 2023 verstieß das Unternehmen gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1, gegen eine Pflicht zur Kundeninteraktion (SRCP 3.4.3 Abs. 9c) und gegen eine besondere Auflage seiner Lizenz; zudem hatte es die AML-Leitlinie OCP 2.1.1 nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits im August 2022 hatte die Kommission eine Zahlung von Spreadex gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Besondere Lizenzauflagen aus früheren Verfahren müssen nachweisbar erfüllt werden; ihre Verletzung verschärft die Folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung besonderer Lizenzauflagen nach früheren Verfahren

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3, SRCP 3.4.3 Abs. 9c, besondere Lizenzauflage und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
15.05.2025

Originalbetrag 2.022.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.05.2025 Spooniker LtdSpooniker (Unibet u. a.): Verwarnung und 10 Mio. SEK wegen erneuter Geldwäsche-Mängel SchwedenKundensorgfalt 914.453 €

Spelinspektionen erteilte dem Glücksspielanbieter Spooniker Ltd (Lizenz u. a. für unibet.se, mariacasino.se und bingo.se) eine Verwarnung und eine Sanktionsgebühr von 10.000.000 SEK. Eine Folgeprüfung für Mai 2023 bis April 2024 ergab erneut, dass das Unternehmen bei den fünf neuen Kunden mit den höchsten Einzahlungen die Herkunft der Mittel nicht ausreichend und nicht rechtzeitig geklärt hatte; mehrere dieser Kunden konnten weiter einzahlen, obwohl sich die Einzahlungen mit den bekannten steuerpflichtigen Jahreseinkommen nicht plausibel finanzieren ließen. Die Behörde wertete die Verstöße als schwerwiegend und wiederholt (Vorentscheidung vom 17. November 2022); das Förvaltningsrätten Linköping wies das Rechtsmittel am 2. Juli 2026 ab, das Urteil ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Glücksspielanbieter müssen bei hohen Einzahlungen die Mittelherkunft laufend prüfen; wer frühere Aufsichtsbefunde nicht vollständig abstellt, riskiert schärfere Sanktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung der Mittelherkunft bei hohen Einzahlungen im Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Spelinspektionen
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
3 kap. 1, 13 och 16 §§ samt 4 kap. 1 och 2 §§ lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 18 kap. 17–19 §§ spellagen (2018:1138)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
06.05.2025

Originalbetrag 10.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

01.05.2025 MBK Auditing L.L.CFSRA (ADGM): mutmaßlich 14.080 USD gegen Wirtschaftsprüfer MBK Auditing wegen AML-Mängeln Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 12.380 €

Die im ADGM registrierte Prüfungsgesellschaft, als DNFBP geldwäscherechtlich verpflichtet, hatte von September 2022 bis November 2023 keine ausreichende Geschäftsrisikoanalyse, prüfte bei Kunden Eigentümerstruktur und Geschäftsmodell nicht ausreichend, unterließ in einem Fall die Kundenrisikobewertung und besetzte die MLRO-Funktion nicht rechtzeitig neu. Die FSRA verhängte nach 20 % Rabatt für frühe Einigung mutmaßlich 14.080 USD (sonst 17.600 USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Prüfungsgesellschaften müssen als geldwäscherechtlich Verpflichtete eine eigene Risikoanalyse, Kundenprüfung und einen MLRO vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten von Wirtschaftsprüfern als DNFBP

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 Financial Services and Markets Regulations 2015 (ADGM); AML Rules 6.1.1, 7.1.1, 8.3.1, 8.3.2, 12.1.1 (ADGM AML Rules)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Frühe Einigung (20 % Rabatt), volle Kooperation und substanzielle Abhilfe.

Originalbetrag 14.080 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.04.2025 Qian DuoDuo LimitedQian DuoDuo: 1.125.000 NZD – Auslandsüberweisungen über 19 Mio. NZD nicht gemeldet NeuseelandVerdachtsmeldungen 589.190 €

Der Geldtransfer- und Devisendienstleister aus Auckland (Handelsname Lidong Foreign Exchange) meldete zwischen Juni 2018 und September 2019 197 Überweisungen nach China über zusammen mehr als 19,14 Mio. NZD nicht: 26 verdächtige Vorgänge (4,72 Mio. NZD) und 171 meldepflichtige Transaktionen (14,42 Mio. NZD); die Herkunft der Gelder der beiden Personen, über die die Transaktionen liefen, prüfte er nur anhand fragwürdiger Nachweise. Das Auckland District Court verhängte am 28. April 2025 eine Geldstrafe von 1.125.000 NZD. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen und Meldungen vorgeschriebener Transaktionen sind fristgebunden – wer die Mittelherkunft nicht belastbar prüft, riskiert Strafen in Millionenhöhe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und Prüfung der Mittelherkunft

Behörde / Gericht
Auckland District Court (Anklage: Department of Internal Affairs)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
AML/CFT Act 2009, ss 48A(1), 97 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen) und s 92(1)(b)(i) (Verdachtsmeldung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
05.06.2025

Originalbetrag 1.125.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.

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25.04.2025 Absa Bank LimitedPA: 10 Mio. ZAR gegen Absa wegen mangelhafter Prüfung politisch exponierter Kunden SüdafrikaKundensorgfalt 468.147 €

Nach einer Prüfung 2022 beanstandete die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt und verstärkte Sorgfalt bei ausländischen und inländischen politisch exponierten Kunden sowie über 8.500 nicht innerhalb von 48 Stunden bearbeitete Monitoring-Alarme. Verhängt wurden zwei Verwarnungen, ein Verweis und Geldbußen von 10 Mio. ZAR (7 Mio. Kundensorgfalt, 3 Mio. Verstöße gegen Directive 5). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden mit politischer Exponiertheit brauchen dokumentierte verstärkte Sorgfaltsprüfungen, auch wenn es nur um wenige Akten geht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfalt bei politisch exponierten Personen

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21(1), 21A; FIC Directive 5 of 2019; Regulation 24(3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation und Abhilfemaßnahmen der Bank.
Veröffentlicht
25.04.2025

Originalbetrag 10.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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24.04.2025 Achmea Real Estate B.V. (Nachfolgerin der Syntrus Achmea Real Estate & Finance B.V.)AFM: 1,7 Mio. Euro gegen Achmea Real Estate wegen verspäteter Geldwäsche-Meldungen NiederlandeVerdachtsmeldungen 1,7 Mio. €

Die AFM verhängte am 24. April 2025 gegen die Achmea Real Estate B.V. als Nachfolgerin der Syntrus Achmea Real Estate & Finance B.V. (SAREF) zwei Bußgelder von zusammen 1,7 Mio. Euro nach dem Wwft. Als Verwalterin von Investmentfonds hatte SAREF in ihrem Hypothekengeschäft zwischen 2018 und 2022 elf ungewöhnliche Transaktionen verspätet an die FIU gemeldet und Kunden und deren Transaktionen nicht ausreichend laufend überwacht, obwohl Warnsignale wie Hypothekenbetrug, eine Geldwäscheverurteilung und unerklärlich hohe Tilgungen vorlagen. Im vereinfachten Verfahren erkannte das Unternehmen die Verstöße an; die ursprünglich je 1 Mio. Euro betragenden Bußgelder wurden um 15 % auf je 850.000 Euro gesenkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Warnsignale in laufenden Kundenbeziehungen müssen zeitnah zu einer Überprüfung und, wenn nötig, zu einer unverzüglichen Meldung an die FIU führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung und unverzügliche Meldung ungewöhnlicher Transaktionen

Behörde / Gericht
Autoriteit Financiële Markten (AFM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 1a Abs. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Buchst. d und Art. 16 Abs. 1 Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Anerkennung der Verstöße im vereinfachten Verfahren (−15 %); Verbesserungsprogramm nach Bekanntwerden der Mängel.
Veröffentlicht
29.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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10.04.2025 Block, Inc.NYDFS: 40 Mio. US-Dollar gegen Block (Cash App) wegen AML-Mängeln USA, NYKundensorgfalt 36,1 Mio. €

Das NYDFS verhängte gegen den Betreiber von Cash App 40 Mio. US-Dollar wegen gravierender Lücken im BSA/AML-Programm, u. a. unzureichender Kundensorgfalt, fehlender risikobasierter Kontrollen und nicht rechtzeitiger Transaktionsüberwachung. Das schnelle Wachstum 2019/2020 führte zu einem erheblichen Alert-Rückstau; ein unabhängiger Monitor wird eingesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wachstum muss mit Compliance-Kapazität skaliert werden – ein Alert-Rückstau ist ein eigenständiger Aufsichtsverstoß.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
BSA/AML-, Geldtransfer- und Virtual-Currency-Vorschriften des NYDFS
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation und bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
10.04.2025

Originalbetrag 40.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.04.2025 OKCoin Europe LimitedMalta: 1,05 Mio. Euro gegen Kryptobörse OKCoin Europe wegen Geldwäschemängeln MaltaInterne Sicherungsmaßnahmen 1,05 Mio. €

Bei einer Vor-Ort-Prüfung 2023 fand die FIAU bei dem Krypto-Dienstleister Mängel in der Geschäftsrisikobewertung (u. a. Produktrisiken), der Kundenrisikobewertung, bei Kundenprofilen, laufender Überwachung, Verdachtsmeldungen und Aufzeichnungen. Sie verhängte 1.054.269 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war bei Veröffentlichung anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Krypto-Anbieter werden an denselben Sorgfaltsmaßstäben gemessen wie Banken – die Risikoanalyse muss die eigenen Produkte abdecken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention bei Kryptowerten

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 5(1), 5(4), 5(5), 7, 11, 15(3), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.04.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.03.2025 Coca-Cola Beverages South Africa (Pty) LtdCoca-Cola Beverages South Africa: Geldbuße wegen fehlender Registrierung beim FIC SüdafrikaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 1.269 €

Nachdem Schedule 1 des FIC Act mit Wirkung zum 19. Dezember 2022 u. a. um Kreditgeber erweitert worden war, hätte sich das Unternehmen binnen 90 Tagen als verpflichtete Institution beim Financial Intelligence Centre registrieren müssen, was es versäumte. Verhängt wurde mutmaßlich eine Geldbuße von 25.000 ZAR, ermäßigt auf 10.000 ZAR bei Registrierung bis 1. April 2025 und Zahlung bis 10. April 2025; das Unternehmen nahm die Sanktion am 27. März 2025 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Industrie- und Handelsunternehmen, die Kunden Kredit gewähren, können geldwäscherechtlich verpflichtet sein – Registrierungspflichten nach Gesetzesänderungen prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Nicht-Finanzunternehmen mit Kundenkrediten

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Centre (FIC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Section 43B(1) Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 i. V. m. Regulation 27A(2) Money Laundering and Terrorist Financing Control Regulations; Sanktion nach Section 45C(3)(e) FIC Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Ermäßigung auf 10.000 ZAR bei fristgerechter Registrierung und Zahlung.

Originalbetrag 25.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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21.03.2025 Hub Capital Inc.FINTRAC: Geldbuße von 99.000 CAD gegen Hub Capital Inc. wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 63.662 €

Hub Capital Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Woodbridge (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 21. März 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 99.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Hub Capital Inc.“, veröffentlicht am 12.06.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-06-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(2); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.06.2025

Originalbetrag 99.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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18.03.2025 NZForex LimitedNZForex: Verwarnung wegen 3.182 nicht gemeldeter Transaktionen NeuseelandGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verwarnung

Das Unternehmen legte der DIA offen, dass wegen eines Systemfehlers bei der Meldung vorgeschriebener Transaktionen zwischen November 2017 und Februar 2024 3.182 nicht auf Neuseeland-Dollar lautende Transaktionen nicht an die Financial Intelligence Unit der Polizei gemeldet worden waren. Die DIA sprach am 18. März 2025 eine förmliche Verwarnung nach dem AML/CFT Act 2009 aus und sah wegen der raschen freiwilligen Offenlegung von schärferen Maßnahmen ab; NZForex muss den Abschlussbericht einer unabhängigen Prüfung vorlegen und über die Abhilfe berichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldeprozesse für vorgeschriebene Transaktionen brauchen regelmäßige Abgleiche, damit Systemfehler nicht jahrelang unbemerkt bleiben; eine frühe Selbstmeldung kann die Sanktion deutlich mildern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vollständige Meldung vorgeschriebener Transaktionen an die FIU

Behörde / Gericht
Department of Internal Affairs (DIA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen)
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Freiwillige und rasche Offenlegung, Eingeständnis, Behebung des Systemfehlers, Nachmeldung aller Transaktionen und eine freiwillige unabhängige Prüfung.
Veröffentlicht
18.03.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.03.2025 Sparebank 1 ØstlandetSparebank 1 Østlandet: 30 Mio. NOK wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention NorwegenInterne Sicherungsmaßnahmen 2,6 Mio. €

Finanstilsynet verhängte gegen Sparebank 1 Østlandet ein Bußgeld von 30.000.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz, nachdem eine Prüfung im September 2022 grundlegende Mängel bei Risikobewertung, Routinen, Risikoklassifizierung der Kunden, Sorgfaltsmaßnahmen und laufender Überwachung sowie einen Verstoß gegen das Verbot der Informationsweitergabe ergeben hatte; die Behörde wertete die Verstöße als schwer und dauerhaft. Sie stellte zudem unzureichende Schulungen der Beschäftigten fest und ordnete an, Sorgfaltsmaßnahmen für einen Kunden nachzuholen. Die Bank legte am 8. Mai 2025 Beschwerde ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine risikobasierte Geldwäscheprävention steht und fällt mit einer aktuellen Risikobewertung und rollenbezogenen Schulungen, die auf die eigenen Routinen zugeschnitten sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Geldwäscheprävention und rollenbezogene Schulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§§ 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 17, 18, 24, 25, 28 und 49 hvitvaskingsloven; § 47 hvitvaskingsloven (Anordnung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
26.03.2025

Originalbetrag 30.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.03.2025 Mooney S.p.A.Banca d'Italia: 2,5 Mio. EUR gegen Mooney wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 2,5 Mio. €

Die Banca d'Italia verhängte gegen die Mooney S.p.A. eine Geldbuße von 2.500.000 EUR nach Art. 62 D.Lgs. 231/2007. Eine Vor-Ort-Prüfung vom 23.10.2023 bis 26.01.2024 hatte Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen sowie unterlassene Verdachtsmeldungen ergeben. Bei der Bemessung berücksichtigte die Behörde die Schwere der Verstöße, den Umsatz der Gesellschaft und die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundenprofile, Sorgfaltsprüfung und Verdachtsmeldungen nicht in belastbare Prozesse und Kontrollen einbettet, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe, auch wenn später nachgebessert wird.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und risikobasierte Kundenprüfung

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 und 62 D.Lgs. 231/2007; Bestimmungen der Banca d'Italia vom 26.03.2019 und 30.07.2019; Art. 145 TUB i. V. m. Art. 65 D.Lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Banca d'Italia berücksichtigte die eingeleiteten Abhilfemaßnahmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
27.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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05.03.2025 Crystal Currency Exchange Inc.FINTRAC: Geldbuße von 348.067,50 CAD gegen Crystal Currency Exchange Inc. wegen 9 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 226.047 €

Crystal Currency Exchange Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Burnaby (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. März 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 348.067,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 9 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen stellte FINTRAC drei fehlende Verdachtsmeldungen sowie mehrere nicht gemeldete Serien von Bargeldeingängen und ein- und ausgehenden Auslandsüberweisungen fest, die innerhalb von 24 Stunden zusammen mindestens 10.000 CAD erreichten. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Crystal Currency Exchange Inc.“, veröffentlicht am 29.05.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-05-29-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 30(1)(a), 30(1)(b), 30(1)(c), 156(1)(a), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.05.2025

Originalbetrag 348.067,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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04.03.2025 MAKI podjetje za turizem, trgovino in storitve d.o.o. KoperWechselstube MAKI: Transaktionslimit von 1.000 EUR wegen ungelöster Geldwäschemängel SlowenienInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Bei einer Nachprüfung stellte die Zentralbank fest, dass das Unternehmen die 2023 angeordneten Mängel bei der Geldwäscheprävention nicht behoben hatte; einige Verstöße gelten als schwer. Sie begrenzte Transaktionen auf 1.000 EUR je Kunde und Tag, ordnete monatliche Berichte an und setzte eine Frist bis 30. Juni 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht umgesetzte Aufsichtsanordnungen führen zu Geschäftsbeschränkungen – Abarbeitung braucht Verantwortliche und Fristenkontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in kleinen Finanzdienstleistern

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 164 ZPPDFT-2, Art. 280 ZBan-3, Art. 42.a ZBS-1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.03.2025 Cambrian Credit UnionFINTRAC: Geldbuße von 116.160 CAD gegen Cambrian Credit Union wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 76.907 €

Cambrian Credit Union ist nach Angaben von FINTRAC eine Kreditgenossenschaft mit Sitz in Winnipeg (Manitoba). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 3. März 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 116.160 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC eine Verdachtsmeldung und zwei Meldungen eingehender Auslandsüberweisungen; Richtlinien zur laufenden Überwachung und die Risikobewertung waren zu wenig dokumentiert. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Cambrian Credit Union“, veröffentlicht am 10.06.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-06-10-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 7(1)(c), 156(1)(b), 156(1)(c), 156(2); PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.06.2025

Originalbetrag 116.160 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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27.02.2025 Morgan Stanley (Switzerland) GmbHMorgan Stanley (Schweiz): 1 Mio. CHF Busse wegen Organisationsmangel bei Geldwäscherei SchweizInterne Sicherungsmaßnahmen 1,06 Mio. €

Die Rechtsvorgängerin der Gesellschaft traf 2010 nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass ein Kundenberater qualifizierte Geldwäscherei mit Vermögenswerten aus Bestechungsdelikten in Griechenland beging. Die Bundesanwaltschaft schloss das Verfahren mit einem Strafbefehl über 1 Mio. CHF ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Organisationsmängel verjähren im Unternehmensstrafrecht nicht mit dem Weggang des Mitarbeiters – Kontrollen müssen nachweisbar wirken.

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
27.02.2025

Originalbetrag 1.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.02.2025 Emirates Advocates LLPADGM: Kanzlei Emirates Advocates verliert AML-Registrierung nach Jahren ohne AML-Berichte Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) widerrief mit Wirkung zum 27. Februar 2025 die Registrierung der Rechtsberatungskanzlei als geldwäscherechtlich verpflichteter Nichtfinanzberuf (DNFBP), die sie für ihre Tätigkeit im ADGM benötigt. Die Kanzlei hatte ihre jährlichen AML-Berichte für 2019 bis 2023 nicht eingereicht und verfügte nach Auffassung der Behörde nicht über angemessene Systeme und Kontrollen; bereits 2021 (10.000 USD wegen des fehlenden Berichts für 2019) und 2023 (26.000 USD wegen der fehlenden goAML-Registrierung) waren Geldbußen verhängt worden. Die Decision Notice vom 21. Januar 2025 wurde nicht beim Appeals Panel angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kanzlei, die geldwäscherechtliche Pflichten dauerhaft ignoriert, riskiert nach Bußgeldern auch ihre Registrierung und damit das Geschäft im Finanzzentrum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Kanzleien und andere DNFBPs

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 251 FSMR 2015; AML Rules 4.6.1, 15.2.1(1)(b), 15.7.1(2)(c), 15.7.2(1)(a) und (b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.02.2025 Wechselstube (anonymisiert, Sanktion vom 19.02.2025)CBUAE: 3,5 Mio. AED gegen Wechselstube wegen Geldwäsche-Verstößen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 913.388 €

Nach einer Prüfung stellte die Zentralbank fest, dass eine nicht namentlich genannte Wechselstube ihre Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht eingehalten hatte. Die CBUAE verhängte eine Geldsanktion von 3,5 Mio. AED.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wechselstuben stehen unter enger Geldwäscheaufsicht – Lücken zwischen Richtlinie und gelebter Praxis werden mit Millionenbeträgen geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 14 Federal Decree Law No. (20) of 2018 on AML/CFT
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.02.2025

Originalbetrag 3.500.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2025.

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17.02.2025 Mako Financial Markets Partnership LLPFCA: 1,66 Mio. Pfund gegen Mako wegen Kontrollmängeln bei außerbörslichem Aktienhandel Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 2 Mio. €

Die FCA verhängte gegen Mako Financial Markets Partnership LLP eine Geldbuße von 1.662.700 Pfund, davon 1.137.283 Pfund als Gewinnabschöpfung. Nach den Feststellungen der FCA hatte Mako zwischen Dezember 2013 und November 2015 für Kunden, die eine andere Brokergruppe eingeführt hatte, außerbörsliche Geschäfte ausgeführt, ohne angemessene Systeme und Kontrollen gegen Betrug und Geldwäsche zu haben. Kundenprüfung und Transaktionsüberwachung waren nach Auffassung der FCA unzureichend, und Warnsignale bei bestimmten Aktiengeschäften wurden übersehen. Die Buße enthält einen Nachlass für die frühe Einigung.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principles 2 und 3; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 1.662.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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04.02.2025 AG Communications LimitedAG Communications: 1.187.500 £ wegen AML-, Spielerschutz- und Selbstausschlussmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 1,43 Mio. €

Die Online-Betreiberin zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 1.187.500 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 220.334 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße zwischen Mai 2023 und Oktober 2024 gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 3 sowie gegen Pflichten zu Kundeninteraktion, Kundenidentifizierung, Kundeninformation, Meldung wesentlicher Ereignisse und Anzeige der Spielregeln; die Pflichten zum Selbstausschluss waren von Oktober 2022 bis Mai 2024 verletzt, sodass etwa ein selbst ausgeschlossener Kunde mehr als 100 Konten anlegen konnte. Bereits 2022 hatte die Kommission eine Geldbuße gegen das Unternehmen gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Selbstausschlüsse und Verlustlimits müssen technisch verbindlich durchgesetzt werden, nicht nur angeboten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Technische Durchsetzung von Selbstausschluss und Verlustlimits

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3, SRCP 3.4.3, SRCP 3.9.1, LC 4.2.1, LC 15.2.1, SRCP 4.2.6 und SRCP 3.5.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Maßnahmenplan nach der Prüfung im Dezember 2023, volle Kooperation mit regelmäßigen Berichten, frühe Anerkennung der Mängel und ein freiwillig vereinbartes externes Audit zu Geldwäscheprävention und Spielerschutz, auch zur Verbesserung der internen Schulung.
Veröffentlicht
04.03.2025

Originalbetrag 1.187.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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31.01.2025 Brink’s Global Services USA, Inc.FinCEN: 37 Mio. USD gegen Brink's wegen Bargeldtransporten ohne AML-Programm USAInterne Sicherungsmaßnahmen 35,6 Mio. €

FinCEN verhängte gegen Brink’s Global Services USA, Inc. eine Civil Money Penalty von 37 Mio. USD. Das Unternehmen hatte von Oktober 2018 bis Oktober 2020 Bargeld aus Mexiko an Dritte in den USA und Spanien transportiert und damit als Geldtransferdienstleister (MSB) gehandelt, ohne sich bei FinCEN zu registrieren, ein AML-Programm einzurichten oder Verdachtsmeldungen abzugeben; die Transporte entsprachen rund 800 Mio. USD. Auf die Strafe werden 20 Mio. USD angerechnet, die Brink’s im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement an das DOJ zahlt; an FinCEN sind 17 Mio. USD zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer für Dritte Bargeld grenzüberschreitend bewegt, muss prüfen, ob er als Geldtransferdienstleister registrierungs- und meldepflichtig ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierungs- und Meldepflichten für Bargeldtransport und Geldtransfer

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5330 und § 5318(h)(1), (g); 31 C.F.R. §§ 1022.380, 1022.210 sowie Pflicht zu Verdachtsmeldungen nach 31 C.F.R. Part 1022
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Mildernde Umstände
FinCEN berücksichtigte, dass das Unternehmen mit der Behörde kooperierte und einer Hemmung der Verjährung zustimmte.
Veröffentlicht
06.02.2025

Originalbetrag 37.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.01.2025 The Standard Bank of South Africa LimitedPA: 13 Mio. ZAR gegen Standard Bank wegen verspäteter Meldungen an die FIC SüdafrikaVerdachtsmeldungen 675.255 €

Nach einer Prüfung 2022 stellte die Aufsicht fest, dass die Bank 17.259 Verdachtsmeldungen und 1.466 Bargeldmeldungen verspätet und eine Verdachtsmeldung gar nicht abgegeben, bei 43 Verdachtsmeldungen das Einreichungsdatum nicht festgehalten, laufende Sorgfaltsprüfungen bei zwei Kunden unterlassen und rund 75.700 Monitoring-Alarme nicht fristgerecht bearbeitet hatte. Sanktion: sechs Verwarnungen und Geldbußen von insgesamt 13 Mio. ZAR (4 Mio. verspätete Verdachtsmeldungen, 1 Mio. fehlende Meldung, 8 Mio. Verstöße gegen Directive 5). Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Verdachtsfälle erkennt, aber nicht fristgerecht meldet, verstößt ebenso gegen die Meldepflicht wie jemand, der gar nicht meldet; Meldeprozesse brauchen Kapazität und Fristenkontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Verdachts- und Bargeldmeldungen

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21C, 23(c), 28, 29; FIC Directive 5 of 2019; Regulation 24(3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Kooperation und Abhilfemaßnahmen der Bank.
Veröffentlicht
24.01.2025

Originalbetrag 13.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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22.01.2025 BDO Italia S.p.A.CONSOB: 120.000 EUR gegen BDO Italia wegen Geldwäschepflichten als Abschlussprüfer ItalienKundensorgfalt 120.000 €

Die CONSOB verhängte gegen die Prüfungsgesellschaft BDO Italia S.p.A. eine Geldbuße von 120.000 EUR nach Art. 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007. Bei den Prüfungsmandaten für einen Kryptowerte-Dienstleister und dessen Muttergesellschaft hatte BDO zwischen dem 17.06.2021 und dem 02.01.2023 das Geldwäscherisiko der Mandanten unzureichend bewertet, keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen angewandt und die laufende Überwachung vernachlässigt. Die Corte d'Appello Mailand wies den Einspruch der Gesellschaft am 29.04.2026 zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Abschlussprüfer sind selbst geldwäscherechtlich Verpflichtete und müssen risikoreiche Mandanten mit verstärkter Sorgfalt und laufender Überwachung begleiten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten von Abschlussprüfern bei risikoreichen Mandanten

Behörde / Gericht
CONSOB (Commissione Nazionale per le Società e la Borsa)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 15 Abs. 2, 17 Abs. 3, 19 Abs. 1 lit. d, 24 Abs. 1 und 62 Abs. 5 D.Lgs. 231/2007; Art. 6, 20, 28 und 31 CONSOB-Verordnung Nr. 20570/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Die CONSOB vermerkte die (pflichtgemäße) Mitwirkung bei der Prüfung vor Ort und die inzwischen eingeleiteten Anpassungen der internen Verfahren.
Veröffentlicht
30.01.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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15.01.2025 Sachsen: Bußgeld gegen Immobilienmakler wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 800 €

Gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Immobilienmakler setzte die Landesdirektion Sachsen ein Bußgeld von 800 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten nach dem GwG fest. Die Bekanntmachungsliste zeigt zahlreiche weitere Bußgelder und Verwarnungen gegen Makler im Bereich von 50 bis 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Makler müssen beide Vertragsparteien rechtzeitig identifizieren – auch kleine Büros stehen unter aktiver Geldwäscheaufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung von Vertragsparteien bei Immobilienvermittlung

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.01.2025 Greentube Alderney LimitedGreentube Alderney: 977.887 £ wegen Geldwäsche- und Kundeninteraktionsmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 1,17 Mio. €

Die Betreiberin von admiralcasino.co.uk zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 977.887 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 22.113 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Zwischen September 2022 und Juni 2023 setzte sie ihre Geldwäsche-Kontrollen nicht wirksam um – ein als Adressnachweis eingereichter Kontoauszug mit auffälligen Umsätzen wurde erst vier Monate später geprüft –, und zwischen Dezember 2022 und Juni 2023 genügte die Kundeninteraktion nicht den Anforderungen. Bereits 2021 hatte die Kommission eine Regulierungsvereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Unterlagen aus der Kontoeröffnung sind sofort auf Geldwäscherisiken auszuwerten, nicht erst beim nächsten Schwellenwert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sofortige Auswertung von Kundenunterlagen auf Geldwäscherisiken

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3 und SRCP 3.4.3 Abs. 1 und 8 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit fristgerechten Auskünften und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
09.01.2025

Originalbetrag 977.887 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.01.2025 ein kleiner britischer BrokerFCA: Kleiner Broker wegen Cum-Ex-Geldwäscherisiken gebüßt Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 344.791 €

Der Broker hatte von Januar bis September 2015 keine wirksamen Systeme gegen Finanzkriminalität und war damit dem Risiko ausgesetzt, betrügerischen Handel und Geldwäsche im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu unterstützen. Nach einem Verfahren vor dem Upper Tribunal setzte die FCA die Geldbuße auf 288.962,53 Pfund statt der ursprünglich beabsichtigten 744.745 Pfund fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Broker müssen ungewöhnlich lukrative, zirkuläre Handelsmuster hinterfragen, bevor sie sie ausführen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnsignale bei ungewöhnlichen Handelsstrukturen erkennen

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principles 2 und 3 (PRIN 2, PRIN 3)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Reduzierung durch das Upper Tribunal
Veröffentlicht
10.01.2025

Originalbetrag 288.962,53 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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26.12.2024 株式会社イオン銀行 (AEON Bank, Ltd.)AEON Bank: Anordnung wegen 14.639 ungeprüfter Geldwäsche-Alarme JapanVerdachtsmeldungen Anordnung

Die Bank hatte von Juni bis November 2023 und von Juli bis September 2024 mindestens 14.639 von ihrem Transaktionsmonitoring erkannte Vorgänge nicht darauf geprüft, ob Verdachtsmeldungen nötig waren, und brauchte für Meldungen im Monatsdurchschnitt bis zu 152 Tage (Februar 2024). Außerdem hatte sie die Maßnahmen der aufsichtlichen AML-Leitlinie bis zur Frist Ende März 2024 nicht umgesetzt und Befunde der vorigen Prüfung nicht behoben. Die Geschäftsverbesserungsanordnung nach Art. 26 Abs. 1 Banking Act verlangt unter anderem die Nachholung der Prüfungen und Meldungen und eine grundlegend stärkere Governance durch Verwaltungsrat und Management.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Transaktionsmonitoring nützt nur mit genug Personal, um jeden Alarm zeitnah zu bewerten; Rückstände müssen beim Verwaltungsrat ankommen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zeitnahe Bearbeitung von Monitoring-Alarmen und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Financial Services Agency (FSA, 金融庁)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Banking Act (銀行法) Art. 26 Abs. 1; Act on Prevention of Transfer of Criminal Proceeds (犯罪収益移転防止法); Guidelines for AML/CFT der FSA
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Nach der Begründung haben Verwaltungsrat und Management trotz mehrfacher Hinweise aus Rückständen, Prüfungsbefunden und Innenrevision weder selbst den Stand ermittelt noch Anweisungen gegeben; die Anordnung verlangt die Klärung der Verantwortung.
Veröffentlicht
26.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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20.12.2024 Argosy Securities Inc.FINTRAC: Geldbuße von 66.000 CAD gegen Argosy Securities Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 44.159 €

Argosy Securities Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter mit Sitz in Richmond Hill (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. Dezember 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 66.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Argosy Securities Inc.“, veröffentlicht am 13.02.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-02-13-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.02.2025

Originalbetrag 66.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.12.2024.

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19.12.2024 MSBG International Holdings Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 24.750 CAD gegen MSBG International Holdings Ltd. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 16.577 €

MSBG International Holdings Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 19. Dezember 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 24.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on MSBG International Holdings Ltd.“, veröffentlicht am 25.02.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-02-25-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 71(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.02.2025

Originalbetrag 24.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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16.12.2024 Jyske Bank A/SJyske Bank: knapp 24 Mio. DKK wegen Geldwäsche-Mängeln in der Abteilung Keyplan Mortgage DänemarkKundensorgfalt 3,21 Mio. €

Jyske Bank hat einen Bußgeldbescheid (bødeforelæg) der Sonderstaatsanwaltschaft NSK über 23.961.500 DKK angenommen. Anlass war eine Anzeige der Finanzaufsicht vom November 2022 nach einer Geldwäsche-Inspektion in der Abteilung Keyplan Mortgage: Die Bank hatte Kundenkenntnisverfahren und verstärkte Sorgfaltspflichten bei als hochriskant eingestuften Kunden nicht ausreichend durchgeführt und verdächtige Transaktionen nicht untersucht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hochrisikokunden in Spezialabteilungen brauchen dieselbe verstärkte Prüfung und Transaktionsüberwachung wie im Kerngeschäft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten und Transaktionsprüfung bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
National enhed for Særlig Kriminalitet (NSK) auf Anzeige des Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Hvidvaskloven § 11 stk. 1 nr. 4 og 5, § 17 stk. 1, § 25 stk. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.12.2024

Originalbetrag 23.961.500 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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13.12.2024 Aarna Capital LimitedADGM: mutmaßlich 504.000 USD gegen Broker Aarna Capital wegen Mängeln bei KYC und Überwachung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 479.179 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Broker für professionelle Kunden mutmaßlich eine Geldbuße von 504.000 USD wegen unzureichender Kontrollen zur Geldwäscheprävention zwischen Juni 2017 und Januar 2023. Bei der Prüfung von 42 Kundenbeziehungen stellte die Behörde fest, dass zwölf Kunden wegen relevanter Risikofaktoren als hochriskant hätten eingestuft werden müssen, sodass verstärkte Sorgfaltsprüfungen und jährliche Überprüfungen unterblieben; zudem waren Dokumentation, risikogerechte Aktualisierung der Kundendaten, Transaktionsüberwachung und Verfahren zur Erkennung verdächtiger Vorgänge unzureichend. Konkrete Geldwäschefälle stellte die Behörde nicht fest; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 630.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine zu milde Risikoeinstufung hebelt alle nachgelagerten Kontrollen aus, von der verstärkten Prüfung bis zur regelmäßigen Überprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung von Kunden und laufende Transaktionsüberwachung

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 4.5.1(b), 4.5.3, 7.1.1, 8.1.2(1), 8.6.1(a), 14.2.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße gegen die AML-Regeln (wohl aber eine frühere Maßnahme wegen CRS-Meldepflichten), Kooperation und Abhilfe einschließlich externer Gap-Analyse (10 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 504.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2024.

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10.12.2024 Klarna Bank ABKlarna: 500 Mio. SEK wegen Lücken in Geldwäsche-Risikobewertung und Routinen SchwedenInterne Sicherungsmaßnahmen 43,4 Mio. €

Finansinspektionen erteilte Klarna eine Anmerkung und eine Sanktionsgebühr von 500.000.000 SEK für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz im Zeitraum 1. April 2021 bis 31. März 2022. Der allgemeinen Risikobewertung fehlten unter anderem Bewertungen, wie Produkte und Dienste für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können; für das Produkt Rechnungskauf (faktura) fehlten Routinen, die alle Anlässe für Sorgfaltsmaßnahmen erfassen, und es gab keine Routine für das Modellrisikomanagement. Die Obergrenze bemaß sich am Konzernumsatz 2023 von 24,64 Mrd. SEK; die Bank selbst setzte 19,65 Mrd. SEK um.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsanbieter müssen jedes Produkt in der Geldwäsche-Risikobewertung abbilden und Routinen für alle Auslöser von Sorgfaltspflichten vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Risikobewertung für Zahlungsprodukte und Routinen für Kundensorgfaltspflichten

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
2 kap. 1 och 8 §§ samt 6 kap. 1 § andra stycket lagen (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism; 15 kap. 1 och 7 §§ lagen (2004:297) om bank- och finansieringsrörelse
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Zusammenarbeit, Nachbesserungen und die Verfahrensdauer von gut zweieinhalb Jahren wertete FI nicht als mildernd.
Veröffentlicht
11.12.2024

Originalbetrag 500.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.12.2024.

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06.12.2024 China CITIC Bank International LimitedHKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für China CITIC Bank International wegen fehlerhafter Regeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 485.944 €

Die HKMA verhängte gegen China CITIC Bank International eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil in ihrem ab November 2015 eingesetzten Transaktionsüberwachungssystem 13 von 33 Erkennungsregeln und zwei Kernmodellregeln bis Juli 2018 nicht wie vorgesehen umgesetzt waren und deshalb weniger Alarme entstanden. Bei 12 von 30 Stichprobenkunden prüfte die Bank ungewöhnliche Transaktionen nicht auf Hintergrund und Zweck. Als Ursachen nannte die HKMA fehlendes Vier-Augen-Prinzip bei der Eingabe der Systemwerte und unzureichende Abnahmetests.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Parameter eines Überwachungssystems gehören unter Vier-Augen-Kontrolle und müssen vor dem Echtbetrieb gegen die fachlichen Vorgaben getestet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vier-Augen-Prinzip und Tests bei der Konfiguration von Überwachungssystemen

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 5(1)(c) und 19(3) Schedule 2 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen, keine Vorbelastung nach der AMLO und Kooperation mit der HKMA.
Veröffentlicht
06.12.2024

Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.12.2024.

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02.12.2024 2147353 Ontario Inc.FINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen 2147353 Ontario Inc. wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 22.376 €

2147353 Ontario Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Mississauga (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Dezember 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Vorlage von Unterlagen auf Anforderung der Behörde. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Cash Shop #27“, veröffentlicht am 06.02.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-02-06-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 63.1(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
06.02.2025

Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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25.11.2024 KT Bank AGBaFin: 30 Bußgelder von insgesamt 600.000 Euro gegen KT Bank wegen GwG- und KWG-Verstößen DeutschlandKundensorgfalt 600.000 €

Die BaFin verhängte gegen die KT Bank AG 30 Bußgelder zu je 20.000 Euro, insgesamt 600.000 Euro. Die Bank hatte unter anderem ihre internen Sicherungsmaßnahmen nicht wirksam überwacht, Legitimationsnachweise nicht aufbewahrt, Geschäftsbeziehungen nicht kontinuierlich überwacht, Namen wirtschaftlich Berechtigter nicht erhoben, Verdachtsmeldungen unterlassen und Kredite gewährt, ohne die wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen der Offenlegungspflichten vollständig zu prüfen. Der Bescheid vom 25. November 2024 ist seit dem 20. Dezember 2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Viele Lücken im Kundenprozess – von der Identifizierung bis zur Verdachtsmeldung – werden einzeln geahndet und summieren sich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und Geschäftsbeziehungen laufend überwachen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 3, 7, 20, 21, 30, 33 und 69 GwG; § 56 Abs. 2 Nr. 5 KWG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
23.01.2025
Quellen

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21.11.2024 Tana Africa Capital Managers (Pty) LtdFSCA: 2,9 Mio. ZAR gegen Tana Africa Capital Managers, vom Appeal Board bestätigt SüdafrikaInterne Sicherungsmaßnahmen 152.404 €

Bei einer Prüfung zeigte sich, dass das Risikomanagement- und Compliance-Programm des Vermögensverwalters mangelhaft war und nicht wirksam umgesetzt wurde und dass Kundendaten nicht gegen die Finanzsanktionslisten des UN-Sicherheitsrats abgeglichen wurden. Die FSCA verhängte 2,9 Mio. ZAR, davon 1 Mio. ZAR für drei Jahre bedingt ausgesetzt; das FIC Act Appeal Board wies die gegen die Höhe gerichtete Beschwerde am 6. November 2024 ab und hielt fest, dass die Berufung auf einen externen Compliance-Berater nicht entlastet. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Compliance an einen externen Dienstleister auslagert, bleibt für die Einhaltung der Geldwäschepflichten selbst verantwortlich, auch bei nur einem einzigen Kunden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionslisten-Screening und Verantwortung trotz externer Compliance-Beratung

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 42(1), 42(2) i. V. m. s. 21(1); s. 28A i. V. m. ss. 26A–26C
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
1 Mio. ZAR für drei Jahre bedingt ausgesetzt.
Veröffentlicht
21.11.2024

Originalbetrag 2.900.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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20.11.2024 Harvey Nichols and Company LtdHarvey Nichols: 175.701 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln als Händler hochwertiger Güter Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 210.723 €

HMRC verhängte gegen das Unternehmen, das als Händler hochwertiger Güter (high value dealer) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 175.701 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei der Risikobewertung, bei Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, bei der Mitarbeiterschulung, der Sorgfaltsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Händler hochwertiger Güter registriert ist, braucht Risikobewertung, Schulung und Kundenprüfung wie ein Finanzinstitut.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Händler hochwertiger Güter

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
HM Revenue & Customs (HMRC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 18, 19, 24, 28, 35 und 40 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
20.11.2024

Originalbetrag 175.701 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.11.2024 Immobilienmakler aus Laval, Québec (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 107.250 CAD gegen Immobilienmakler aus Laval wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 72.628 €

Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um einen Immobilienmakler mit Sitz in Laval (Québec); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 20. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 107.250 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen fand FINTRAC fünf Lücken in den Richtlinien, unter anderem zu wirtschaftlich Berechtigten, zur Beteiligung Dritter und zu politisch exponierten Personen; die Risikobewertung bestand aus einem allgemeinen Formular ohne Risikostufen und Gegenmaßnahmen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(e), 156(1)(f), 156(2), 156(3); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
01.05.2025

Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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13.11.2024 Integritas Consulting LtdMalta: 66.504 Euro gegen Corporate-Services-Firma Integritas wegen fehlender Überwachung MaltaKundensorgfalt 66.504 €

Der Corporate-Services-Anbieter hinterfragte nicht, warum eine sieben Jahre ruhende Kundengesellschaft plötzlich über 4 Mio. Euro empfing und fast gleich hohe Beträge an ihren Gesellschafter weiterleitete, und hielt Kundeninformationen nicht aktuell. Die FIAU verhängte 66.504 Euro; eine Nachbesserung war nicht mehr möglich, da die Firma ihre Lizenz zurückgegeben hatte und aufgelöst wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plötzliche Millionenflüsse bei ruhenden Gesellschaften sind ein Auslöser für aktualisierte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Transaktionen bei ruhenden Gesellschaften erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 7(2)(a), 7(2)(b), 11(9), 15(3) PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
13.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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12.11.2024 Metro Bank PlcFCA: 16,7 Mio. Pfund gegen Metro Bank wegen Lücken in der Transaktionsüberwachung Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 20,1 Mio. €

Die FCA verhängte gegen Metro Bank Plc eine Geldbuße von 16.675.200 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA wurden zwischen Juni 2016 und Dezember 2020 wegen eines Datenfehlers über 60 Millionen Transaktionen im Wert von mehr als 51 Mrd. Pfund nicht vom automatisierten Geldwäsche-Überwachungssystem der Bank erfasst. Die Bank prüfte lange nicht, ob die Daten vollständig ins System gelangten. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 % für die frühe Einigung.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 16.675.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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08.11.2024 Fubon Bank (Hong Kong) LimitedHKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für Fubon Bank (Hong Kong) wegen Überwachungslücken HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 477.640 €

Die HKMA verhängte gegen Fubon Bank (Hong Kong) eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil die Bank zwischen April 2019 und Juli 2022 keine wirksamen Verfahren für Änderungen an ihrer Transaktionsüberwachung hatte: Die Datenübertragung aus dem Kernbankensystem war mangelhaft kontrolliert, die Abnahmetests waren unwirksam, und es fehlten Verfahren, um einem starken Rückgang der Alarme ab Juni 2019 nachzugehen und den Überwachungsumfang regelmäßig zu überprüfen. Die Transaktionen von rund 64.000 Kunden wurden nicht angemessen geprüft, und bei rund 1.500 von ihnen unterblieb nach der Reaktivierung ruhender Geschäftsbeziehungen die anlassbezogene Überprüfung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein plötzlicher Rückgang von Überwachungsalarmen ist selbst ein Warnsignal und muss nach jeder Systemänderung untersucht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Änderungsmanagement und Plausibilitätskontrolle in der Transaktionsüberwachung

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 19(3) und 5(1) Schedule 2 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, Kooperation, Behebung der Mängel und keine disziplinarische Vorbelastung.
Veröffentlicht
08.11.2024

Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.11.2024 Exchange Bank of CanadaFINTRAC: Geldbuße gegen Exchange Bank of Canada nach Berufung auf 1.027.975 CAD herabgesetzt KanadaVerdachtsmeldungen 679.518 €

Exchange Bank of Canada ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 2.457.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD. Im Einzelnen stellte FINTRAC fünf fehlende Verdachtsmeldungen in 26 geprüften Fallakten, acht Fälle ohne vorgeschriebene laufende Überwachung und drei falsch eingeordnete, daher nicht gemeldete Bargeldtransaktionen fest; das Compliance-Programm sei dem Geschäftsmodell und der internationalen Reichweite der Bank nicht angemessen gewesen. Die Bank legte Berufung ein; nach Angaben von FINTRAC bestätigte das kanadische Bundesgericht (Federal Court) am 18. Dezember 2025 die Verstöße, setzte die Geldbuße jedoch auf 1.027.975 CAD herab. Das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Exchange Bank of Canada“, veröffentlicht am 11.12.2024, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2024-12-11-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1); PCMLTF Regulations 7(1)(a), 123.1, 156(1)(c), Schedule 1; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.12.2024

Originalbetrag 1.027.975 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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05.11.2024 Edmond de Rothschild Assurances et Conseils (Europe) S.A.Edmond de Rothschild Assurances et Conseils (Europe): 61.000 EUR wegen Geldwäsche-Mängeln LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 61.000 €

Das CAA verhängte gegen die Versicherungsmaklergesellschaft eine Geldbuße von 61.000 EUR. Eine Prüfung 2021 ergab unter anderem einen unzureichenden Auslagerungsvertrag mit der Muttergesellschaft, eine unvollständige Gesamtrisikobewertung, Lücken bei wirtschaftlich Berechtigten, Mittelherkunft und PEP, ein nicht nachvollziehbar konfiguriertes Screening-Tool und fehlende Jahresberichte des Compliance Officers. Zudem konnte die Gesellschaft keinen Zugang zu den Unterlagen ihrer internen Geldwäsche-Schulungen gewähren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schulungen zählen nur, wenn ihre Inhalte dokumentiert und der Aufsicht vorlegbar sind; ausgelagerte Sorgfaltspflichten brauchen einen genauen Vertrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Nachweisbare Geldwäsche-Schulungen und Auslagerung von Sorgfaltspflichten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(2), 8-4 und 8-5 Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); Règlement grand-ducal du 1er février 2010; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung, fristgerechte Antworten.
Veröffentlicht
15.01.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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04.11.2024 Money Services Business aus Toronto, Ontario (anonymisiert)FINTRAC: Geldbuße von 249.480,50 CAD gegen Money Services Business aus Toronto wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 164.619 €

Bei dem betroffenen Unternehmen handelt es sich nach Angaben von FINTRAC um ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Toronto (Ontario); der Name wird hier nicht genannt. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 4. November 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 249.480,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die Befolgung einer ministeriellen Weisung, Aufzeichnungspflichten und die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Im Einzelnen meldete das Unternehmen entgegen der Ministerialweisung zu Iran 44 Transaktionen mit Ursprung in Iran nicht, dokumentierte bei diesen Wechselgeschäften weder Wechselkurs noch Kursquelle und machte bei der Registrierung Angaben, die nicht seiner tatsächlichen Tätigkeit entsprachen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 11.43; PCMLTF Regulations 36(i), 156(1)(b), 156(1)(c); PCMLTF Registration Regulations s. 4(a), 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
13.05.2025

Originalbetrag 249.480,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Direktlink

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29.10.2024 Raiffeisenbank Austria d.d.Kroatien: 142.483 EUR gegen Raiffeisenbank Austria wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen KroatienKundensorgfalt 142.483 €

Auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Hrvatska narodna banka (HNB) erließ der Financijski inspektorat einen Bußgeldbescheid gegen Raiffeisenbank Austria d.d.: Die Bank hatte bei mehreren Kunden Risikofaktoren in der Sorgfaltsprüfung nicht berücksichtigt, Geschäftsbeziehungen nicht laufend überwacht, wirtschaftlich Berechtigte nicht ordnungsgemäß festgestellt, ungewöhnliche Bar- und Überweisungsmuster nicht analysiert und nicht an die Geldwäschemeldestelle gemeldet. Die Bank erhielt Geldbußen von zusammen 142.482,94 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmuster, die nicht zum angegebenen Einkommen passen, müssen analysiert, dokumentiert und gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Bargeldmuster erkennen und melden

Behörde / Gericht
Ministarstvo financija, Financijski inspektorat (Veröffentlichung durch die Hrvatska narodna banka)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 150 Abs. 1 Nr. 8, 11, 23, 26, 43, 44 Zakon o sprječavanju pranja novca i financiranja terorizma (i. V. m. Art. 14, 15, 30, 37, 53)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Verfahren wurde durch eine Vereinbarung der Parteien (Art. 109.e Prekršajni zakon) abgeschlossen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.10.2024 Sahara Dunes Casino, LP (Lake Elsinore Hotel and Casino)FinCEN: 900.000 US-Dollar gegen Kartenclub Lake Elsinore wegen fehlender Meldungen USAVerdachtsmeldungen 831.716 €

FinCEN verhängte 900.000 US-Dollar gegen den kalifornischen Kartenclub, der vorsätzliche Verstöße über mehr als viereinhalb Jahre einräumte: kein wirksames AML-Programm, fehlende Bargeld- (CTR) und Verdachtsmeldungen (SAR) sowie Aufzeichnungsmängel. Die Verstöße gingen auf Entscheidungen des Managements zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Casinos und Kartenclubs müssen Bargeldmeldungen und Verdachtsmeldungen lückenlos abgeben – Managemententscheidungen dagegen gelten als vorsätzlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeld- und Verdachtsmeldungen im Glücksspielbetrieb

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA) und Durchführungsbestimmungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Verstöße beruhten laut FinCEN auf Entscheidungen des Managements
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 900.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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15.10.2024 Fio banka, a.s.ČNB: 9,5 Mio. CZK gegen Fio banka wegen unzureichender Geldwäsche- und Sanktionskontrollen TschechienInterne Sicherungsmaßnahmen 376.357 €

Mit einem Strafbefehl (příkaz) verhängte die ČNB gegen die Fio banka eine Geldbuße von 9.500.000 CZK. Die Bank hatte 2021 keine angemessenen internen Verfahren unter anderem für den Abgleich mit Sanktionslisten, die Risikoprofile ihrer Kunden, die Kontrolle von Kredit- und Finanzinstituten als Kunden, das Transaktionsmonitoring (etwa Whitelist, Einzahlungsautomaten, politisch exponierte Personen) und die Kreditvergabe und prüfte bei einem einzelnen Firmenkunden von 2020 bis 2022 Eigentümerstruktur, Risikoeinstufung und Transaktionen nicht ausreichend. Zudem schulte sie von 2019 bis Mai 2022 bestimmte Beschäftigte nicht innerhalb der Zwölfmonatsfrist zur Geldwäscheprävention und nahm Aufsichtsratsmitglieder sowie die Leitung der internen Revision über eine interne Liste ganz von dieser Schulung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsscreening und Transaktionsmonitoring müssen systemseitig alle Beteiligten erfassen, auch Pfandgeber, Eigentümer und Gegenbanken, sonst bleiben Lücken trotz vorhandener Richtlinien.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionslisten-Screening, Transaktionsmonitoring und Geldwäscheschulung im Bankbetrieb

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 lit. c, § 21 Abs. 1, § 23 Abs. 1 und 2, § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 2, § 48 Abs. 1 und 6 Zákon č. 253/2008 Sb. (AML-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 9.500.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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10.10.2024 eine kanadische GroßbankFederal Reserve: 123,5 Mio. US-Dollar gegen kanadische Großbank wegen AML-Aufsichtsversagen USAInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 113 Mio. €

Die Federal Reserve verhängte 123,5 Mio. US-Dollar gegen eine kanadische Großbank als Konzernmutter, weil sie Risikomanagement und Aufsicht über ihr US-Retailgeschäft vernachlässigte, sodass eine US-Tochter zur Wäsche von Hunderten Millionen Dollar genutzt wurde. Die Bank muss das AML-Programm in die USA verlagern und eine unabhängige Überprüfung von Board und Management beauftragen; die Sanktionen aller beteiligten Behörden (DOJ, FinCEN, OCC) summieren sich auf rund 3,09 Mrd. US-Dollar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernmütter haften für eine wirksame AML-Aufsicht über ihr Auslandsgeschäft; Versäumnisse dort können zu Sanktionen in Milliardenhöhe führen.

Behörde / Gericht
Board of Governors of the Federal Reserve System
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
US-Anti-Geldwäschegesetze (laut Federal Reserve)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Unabhängige Überprüfung von Board und Management angeordnet
Veröffentlicht
10.10.2024

Originalbetrag 123.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.10.2026 · Direktlink

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27.09.2024 eine britische DigitalbankFCA: 29 Mio. Pfund gegen Digitalbank wegen Finanzkriminalitäts-Kontrollen Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 34,7 Mio. €

Die FCA verhängte gegen eine britische Digitalbank eine Geldbuße von 28.959.426 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA hielten die Kontrollen der schnell wachsenden Bank gegen Geldwäsche und Sanktionsverstöße mit dem Wachstum nicht Schritt. Obwohl sich die Bank 2021 gegenüber der FCA verpflichtet hatte, keine Konten für Hochrisikokunden mehr zu eröffnen, eröffnete sie 54.359 Konten für 49.183 solcher Kunden. Außerdem reichte das Screening von Kunden und Zahlungen gegen Sanktionslisten zwischen Dezember 2019 und November 2023 nicht aus. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; Verstoß gegen freiwillige Auflage (VREQ) nach FSMA 2000; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 28.959.426 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2026 · Direktlink

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27.09.2024 ein südafrikanischer LebensversichererLebensversicherer: 15,9 Mio. ZAR wegen Verstößen gegen Geldwäschepflichten SüdafrikaKundensorgfaltanonymisiert 832.060 €

Eine Prüfung 2020 ergab, dass der Lebensversicherer bei geprüften Kundenbeziehungen keine ausreichende Kundensorgfalt übte (u. a. Adressverifizierung, wirtschaftlich Berechtigte), Bargeldtransaktionen über dem Schwellenwert und Verdachtsfälle verspätet meldete und sein Risikomanagement- und Compliance-Programm unzureichend entwickelt und umgesetzt hatte. Verhängt wurden vier Verwarnungen und Geldbußen von insgesamt 15,9 Mio. ZAR, von denen 5,9 Mio. ZAR ab 23. Juli 2024 für 36 Monate unter Bedingungen ausgesetzt sind.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Lebensversicherer müssen Kunden vor dem Onboarding risikobasiert einstufen und die Meldefristen gegenüber der Financial Intelligence Unit einhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Meldefristen im Versicherungsvertrieb

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 21, 21A–21H, 28 (i. V. m. Regulations 22B, 22C, 24(4)), 29 (i. V. m. Regulation 24(3)) und 42 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation während des gesamten Verfahrens und Abhilfemaßnahmen; 5,9 Mio. ZAR für 36 Monate ausgesetzt.
Veröffentlicht
27.09.2024

Originalbetrag 15.900.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2026 · Direktlink

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18.09.2024 eine dänische GroßbankPNF: Dänische Großbank zahlt 6,33 Mio. Euro wegen Geldwäsche von Steuerbetrug FrankreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 6,33 Mio. €

Die Bank verpflichtete sich in einer CJIP mit dem Parquet national financier zu einer Geldauflage von 6.028.799 EUR und zu 300.000 EUR Schadensersatz an den französischen Staat, zusammen 6.328.799 EUR. Der Vorwurf betraf Geldwäsche im Zusammenhang mit bandenmäßiger Steuerhinterziehung; in diesem Komplex war eine natürliche Person bereits im Januar 2024 vom Tribunal correctionnel de Paris wegen Geldwäsche verurteilt worden. Validiert am 18.09.2024.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken haften auch strafrechtlich, wenn über ihre Konten Erlöse aus organisiertem Steuerbetrug fließen; Kundenprüfung und Transaktionsüberwachung müssen das erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscherisiken aus Steuerbetrugsstrukturen von Kunden

Behörde / Gericht
Parquet national financier (PNF); Validierung durch den Präsidenten des Tribunal judiciaire de Paris
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Art. 41-1-2 Code de procédure pénale (blanchiment de fraude fiscale en bande organisée)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.09.2026 · Direktlink

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17.09.2024 eine Schweizer PrivatbankFINMA: Privatbank verletzte Geldwäschereipflichten schwer, 12,7 Mio. CHF eingezogen SchweizKundensorgfaltanonymisiert 13,5 Mio. €

Die FINMA stellte fest, dass die Bank bei Geschäftsbeziehungen mit komplexen Strukturen, die möglicherweise einem wegen Steuerhinterziehung beschuldigten, inzwischen verstorbenen Geschäftsmann zuzurechnen waren und zeitweise bis zu 1,7 Mrd. USD umfassten, wirtschaftliche Berechtigung und Transaktionshintergründe trotz Warnmeldungen ungenügend prüfte und dokumentierte. Sie zog 12,7 Mio. CHF unrechtmässig erzielten Gewinn ein, untersagte bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands die Aufnahme neuer Kundschaft mit erhöhten Geldwäschereirisiken, ordnete die Überprüfung aller Kundenbeziehungen und risikoreicher Transaktionen 2018 bis 2022 an und setzte einen Prüfbeauftragten ein. Die im Juni 2023 erlassene Verfügung ist seit August 2023 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Seit qualifizierte Steuervergehen als Vortat gelten, müssen Banken Warnsignale zu Steuerrisiken genauso abklären wie andere Geldwäschereirisiken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Qualifizierte Steuervergehen als Geldwäscherei-Vortat; Abklärungspflichten

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Finanzmarktaufsichtsrecht: Geldwäschereiprävention, angemessene Organisation und Risikomanagement (Einziehung zugunsten der Staatskasse)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank kooperierte im Verfahren und ergriff während des Verfahrens eigene organisatorische, operative und personelle Massnahmen.
Haftung von Führungskräften
Die FINMA eröffnete drei Enforcementverfahren gegen natürliche Personen.
Veröffentlicht
17.09.2024

Originalbetrag 12.700.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.09.2026 · Direktlink

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30.08.2024 ein Hongkonger E-Wallet-AnbieterE-Wallet-Anbieter (Hongkong): 875.000 HKD wegen Lücken bei der Kundensorgfalt HongkongKundensorgfaltanonymisiert 101.209 €

Der E-Wallet-Anbieter, Lizenznehmer für Stored Value Facilities, muss eine Geldbuße von 875.000 HKD zahlen. Von August 2016 bis Oktober 2021 fehlten angemessene Kontrollsysteme, um bei Auslöseereignissen die Kundensorgfalt erneut zu prüfen und in Situationen mit hohem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen anzuwenden. Das Unternehmen hatte die Mängel selbst gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wallet-Anbieter müssen Auslöseereignisse verlässlich in eine erneute Kundenprüfung überführen und Hochrisikofälle gesondert behandeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt bei E-Wallets: Auslöseereignisse und Hochrisikofälle

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
ss. 8Q, 33Q(2)(a) PSSVFO (Cap. 584); Schedule 3 Part 2 s. 6(2)(b) PSSVFO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstmeldung, Abhilfemaßnahmen, keine frühere Disziplinarmaßnahme, Kooperation.
Veröffentlicht
30.08.2024

Originalbetrag 875.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.08.2026 · Direktlink

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27.08.2024 eine europäische GroßbankNYDFS: 35 Mio. USD gegen eine europäische Großbank wegen AML-Mängeln in Auslandsfilialen USA, New YorkKundensorgfaltanonymisiert 31,4 Mio. €

Das NYDFS verhängte gegen eine europäische Großbank und ihre New Yorker Niederlassung eine Geldstrafe von mutmaßlich 35 Mio. USD. Die Bank hatte in mehreren Auslandsfilialen kein wirksames AML-Programm unterhalten, Korrespondenzbank- und RMA-Beziehungen nicht ausreichend geprüft und keine angemessene Transaktionsüberwachung betrieben; zudem half sie Kunden bei der Einrichtung Hunderter Offshore-Konten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

AML-Schwächen einzelner Auslandseinheiten fallen auf den ganzen Konzern zurück und müssen konzernweit gesteuert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Konzernweite Geldwäscheprävention und Due Diligence bei Korrespondenzbanken

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
3 N.Y.C.R.R. § 116.2; 3 N.Y.C.R.R. § 504.3 (so zitiert); New York Banking Law §§ 39, 44
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Das NYDFS gewichtete die umfassende Kooperation der Bank während der Untersuchung und ihre Sanierungsbemühungen, einschließlich erheblicher Investitionen in Compliance-Ressourcen, erheblich.
Veröffentlicht
27.08.2024

Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.08.2026 · Direktlink

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14.08.2024 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 229.350 CAD gegen Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus British Columbia wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 151.737 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Surrey (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 14. August 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 229.350 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung eingehender Auslandsüberweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Befolgung einer ministeriellen Weisung. Im Einzelnen stellte FINTRAC 21 nicht gemeldete eingehende Auslandsüberweisungen fest; zudem meldete das Unternehmen entgegen der Ministerialweisung zu Iran 21 Transaktionen mit Ursprung in Iran nicht. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9(1), 9.6(1), 11.43; PCMLTF Regulations 28(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
28.11.2024

Originalbetrag 229.350 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.08.2026 · Direktlink

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12.08.2024 eine deutsche DigitalbankBaFin: 1,25 Mio. Euro gegen eine Digitalbank wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungenanonymisiert 1,25 Mio. €

Die BaFin setzte gegen eine deutsche Digitalbank ein Bußgeld von 1.250.000 Euro fest. Nach Angaben der BaFin gab das Institut zwischen März 2021 und Juni 2023 Geldwäscheverdachtsmeldungen an die FIU systematisch verspätet ab. Der Bescheid ist laut BaFin rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen dulden keinen Aufschub; wer sie über Jahre systematisch zu spät abgibt, muss mit einem Millionenbußgeld rechnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen fristgerecht an die FIU abgeben

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
01.10.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.08.2026 · Direktlink

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02.08.2024 ein Unternehmensdienstleister in Abu DhabiADGM: 32.000 USD gegen einen Unternehmensdienstleister wegen Mängeln bei Hochrisikokunden Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfaltanonymisiert 29.534 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Unternehmensdienstleister (Company Service Provider) eine Geldbuße von 32.000 USD, weil er von etwa Oktober 2018 bis Dezember 2022 bei als hochriskant eingestuften Kunden die Herkunft des Vermögens nicht ausreichend verifizierte und Geschäftsbeziehungen mit ihnen ohne Zustimmung der Geschäftsleitung (Senior Management) aufnahm. Einschlägige Richtlinien bestanden, wurden aber nicht vollständig umgesetzt; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 40.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien allein genügen nicht: Bei Hochrisikokunden muss die Freigabe der Geschäftsleitung vor Beginn der Beziehung dokumentiert vorliegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten: Vermögensherkunft und Freigabe durch die Geschäftsleitung

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 8.4.1(c) und 8.4.1(e)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße, Richtlinien vorhanden; volle Kooperation und Abhilfe, darunter verpflichtende regelmäßige AML-Schulungen für alle Beschäftigten; 20 % Nachlass für frühe Einigung; die Mängel betrafen nur diese Gesellschaft der Unternehmensgruppe.

Originalbetrag 32.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.08.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.08.2026 · Direktlink

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23.07.2024 ein britisches E-Geld-InstitutFCA: 3,5 Mio. Pfund gegen Tochter einer Kryptobörse wegen Aufnahme von Hochrisikokunden Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 4,17 Mio. €

Die FCA verhängte gegen ein britisches E-Geld-Institut, eine Tochter einer US-Kryptobörse, eine Geldbuße von 3.503.546 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA hatte sich die Firma gegenüber der Behörde freiwillig verpflichtet, keine Hochrisikokunden aufzunehmen, verstieß aber zwischen Oktober 2020 und Oktober 2023 wiederholt dagegen und bediente 13.416 solcher Kunden. Ursache waren nach Auffassung der FCA mangelhaft konzipierte, getestete und überwachte Kontrollen. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 % für die frühe Einigung.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Regulation 51(1)(a) Electronic Money Regulations 2011; FCA Principle 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 3.503.546 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.07.2026 · Direktlink

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18.07.2024 ein Unternehmensdienstleister im DIFCDFSA: Firmendienstleister täuschte Aufsicht mit rückdatierten Unterlagen – 210.000 USD Vereinigte Arabische EmirateGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 192.132 €

Der als DNFBP registrierte Unternehmensdienstleister legte der DFSA für eine Geldwäsche-Risikoprüfung nachträglich erstellte und rückdatierte Dokumente vor und verweigerte bei einem Besuch im März 2022 die Einsicht in Unterlagen. Die DFSA verhängte 210.000 USD und entzog die DNFBP-Registrierung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nachträglich erstellte oder rückdatierte Unterlagen gegenüber der Aufsicht wiegen schwerer als die Lücke, die sie verdecken sollen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ehrlichkeit und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Vergleich (30 % Rabatt); ohne Vergleich 300.000 USD.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
18.07.2024

Originalbetrag 210.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2026 · Direktlink

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17.07.2024 ein Immobilienmakler aus QuébecFINTRAC: Geldbuße von 36.360 CAD gegen Immobilienmakler aus Québec wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfaltanonymisiert 24.323 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Québec. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 36.360 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, das Compliance-Schulungsprogramm und die Identifizierung von Kunden. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 6; PCMLTF Regulations 64.2, 65(4), 71(1)(b), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
06.05.2025

Originalbetrag 36.360 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.07.2026 · Direktlink

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05.07.2024 eine Hongkonger GeschäftsbankGeschäftsbank (Hongkong): 10 Mio. HKD wegen Verstößen gegen Sorgfaltspflichten HongkongKundensorgfaltanonymisiert 1,18 Mio. €

Die Geschäftsbank muss eine Geldbuße von 10.000.000 HKD zahlen, weil sie in verschiedenen Zeiträumen zwischen April 2012 und April 2019 gegen Sorgfaltspflichten der AMLO verstieß. Unter anderem prüfte sie bis Juli 2017 die Identität von 609 Personen nicht, die 477 Firmenkunden als Freigabeberechtigte im Firmen-Onlinebanking registriert hatten, schloss anlassbezogene Überprüfungen bei 23 Kunden nicht ab, erkannte bei Alarmen der Transaktionsüberwachung für 15 Kunden keine auffälligen Geschäfte und klärte bei Hochrisikokunden die Herkunft von Vermögen und Mitteln nicht; hinzu kamen Aufzeichnungs- und Verfahrensmängel.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Personen, die für Firmenkunden Zahlungen freigeben, gehören in die Identitätsprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt im Firmenkundengeschäft und Bearbeitung von Monitoring-Alarmen

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
s. 21(2)(c) AMLO (Cap. 615); Schedule 2 ss. 5(1)(a), 5(1)(c), 15(a), 19(3), 20(3) AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen und Verbesserung der AML-Kontrollen, keine frühere Disziplinarmaßnahme nach der AMLO, Kooperation.
Veröffentlicht
05.07.2024

Originalbetrag 10.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2026 · Direktlink

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05.07.2024 ein südafrikanischer VersichererPA: 13 Mio. ZAR gegen einen Versicherer wegen Mängeln im Geldwäsche-Programm SüdafrikaKundensorgfaltanonymisiert 658.658 €

Nach einer FIC-Act-Prüfung 2020 wurde der Versicherer wegen unzureichender Kundensorgfalt (auch bei inländischen einflussreichen Personen), fehlender Aufzeichnungen zu Kundenakten und eines unzureichend entwickelten Risikomanagement- und Compliance-Programms sanktioniert. Verhängt wurden drei Verwarnungen und Geldbußen von 13 Mio. ZAR (10 Mio. Kundensorgfalt, 3 Mio. RMCP), davon 6 Mio. ZAR für 36 Monate bedingt ausgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Versicherer müssen Geldwäscherisiken nach einer dokumentierten Methode bewerten und Kundenakten vollständig führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenprüfung und Aktenführung bei Versicherern

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21(1), 21A–21H, 22, 23, 42
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation und Behebung der Mängel; 6 Mio. ZAR bedingt ausgesetzt.
Veröffentlicht
05.07.2024

Originalbetrag 13.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.07.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2026 · Direktlink

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27.06.2024 ein Immobilienmakler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 57.750 CAD gegen Immobilienmakler wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 39.428 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in North York (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 27. Juni 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 57.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
24.09.2024

Originalbetrag 57.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.06.2026 · Direktlink

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19.06.2024 ein italienischer Versicherungsverein auf GegenseitigkeitIVASS: 207.500 EUR gegen Versicherer wegen Mängeln bei der Kundensorgfalt ItalienKundensorgfaltanonymisiert 207.500 €

IVASS verhängte gegen den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit eine Geldbuße von 207.500 EUR nach Art. 62 Abs. 1 D.Lgs. 231/2007. Der Versicherer hatte die wirtschaftlich Berechtigten bei Dauerverträgen nicht ausreichend ermittelt und bei Vertragsübertragungen zu wenige Informationen über Zweck, das Verhältnis der Prämien zur wirtschaftlichen Lage des Kunden und die Herkunft der Mittel eingeholt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Versicherer müssen wirtschaftlich Berechtigte und Mittelherkunft prüfen, besonders wenn Verträge auf Dritte übertragen werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirtschaftlich Berechtigte und Mittelherkunft bei Versicherungsverträgen

Behörde / Gericht
IVASS (Istituto per la Vigilanza sulle Assicurazioni)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1 lit. b und c sowie Art. 62 Abs. 1 D.Lgs. 231/2007; Art. 11, 14, 35 und 37 IVASS-Verordnung 44/2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.06.2026 · Direktlink

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18.06.2024 ein schwedisches WerttransportunternehmenWerttransportunternehmen: 40 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Bargeldeinzahlungen SchwedenKundensorgfaltanonymisiert 3,55 Mio. €

Finansinspektionen erteilte dem Werttransport- und Zahlungsinstitut eine Anmerkung und eine Sanktionsgebühr von 40.000.000 SEK für Verstöße im Geldzählgeschäft (uppräkningsverksamhet). Die allgemeine Risikobewertung berücksichtigte geografische Risiken und bargeldintensive Kunden nicht ausreichend, Kunden wurden nicht individuell risikobewertet, und bei grundlegenden wie verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen gab es Mängel – in einigen Fällen wurden gar keine Angaben zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung eingeholt; Bargeldeinzahlungen ausländischer Banken von 11,7 Mrd. SEK wurden ohne ausreichende Prüfung der Mittelherkunft abgewickelt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bargeldintensive Dienstleistungen verlangen eine Risikobewertung je Kunde und eine belastbare Prüfung der Mittelherkunft, gerade bei Einzahlungen aus dem Ausland.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Herkunftsprüfung bei bargeldintensiven Kunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lag (2017:630) om åtgärder mot penningtvätt och finansiering av terrorism, u. a. 2 kap. 1–3 §§, 3 kap. 12 och 16 §§; 8 kap. 8 och 14 §§ lagen (2010:751) om betaltjänster
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Veröffentlicht
19.06.2024

Originalbetrag 40.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink

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18.06.2024 eine Schweizer PrivatbankFINMA: Schweizer Privatbank verletzte Geldwäschereiregeln bei zwei PEP SchweizKundensorgfaltanonymisiert Anordnung

Die FINMA stellte fest, dass die Bank bei zwei politisch exponierten Personen Herkunft und Zweck von Vermögenswerten – Transaktionen von über 300 Mio. US-Dollar aus einer libanesischen staatlichen Institution zwischen 2002 und 2015 – ungenügend abklärte und erst im September 2020 an die Meldestelle meldete. Sie ordnete eine Überprüfung aller PEP-Beziehungen, ein Verbot neuer PEP-Beziehungen bis zu deren Abschluss und einen Prüfbeauftragten an; der Entscheid war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Datum der Mitteilung als Entscheidungsdatum).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei PEP-Beziehungen müssen Herkunft und Zweck großer Zahlungen belegt werden; eine Meldung Jahre später ist keine Meldung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit politisch exponierten Personen (PEP)

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.06.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.06.2026 · Direktlink

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07.06.2024 ein australischer KasinobetreiberAustralischer Kasinobetreiber: 67 Mio. AUD wegen Verstößen gegen das Geldwäscherecht AustralienGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 41 Mio. €

Auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre (AUSTRAC, australische Geldwäscheaufsicht und Financial Intelligence Unit) verhängte der Federal Court of Australia am 7. Juni 2024 eine Geldbuße von 67 Mio. AUD gegen den Kasinobetreiber wegen Verstößen gegen den Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006; zusätzlich trägt der Kasinobetreiber Kosten der AUSTRAC von 3 Mio. AUD. AUSTRAC hatte das Verfahren im Dezember 2022 nach eigener Aufsichtsarbeit im Kasinosektor eingeleitet und dabei schwerwiegende, systemische Mängel bei der Erfüllung der Geldwäschepflichten festgestellt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Aufsicht nimmt ganze Sektoren proaktiv in den Blick; wer dort tätig ist, sollte die Wirksamkeit seines Geldwäsche-Programms selbst prüfen, bevor es die Behörde tut.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention im Kasino- und Glücksspielbetrieb

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre, AUSTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 67.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.06.2026 · Direktlink

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07.06.2024 eine südafrikanische Zweigniederlassung einer ausländischen BankPA: 30,5 Mio. ZAR gegen Niederlassung einer ausländischen Bank wegen Mängeln bei Kundensorgfalt SüdafrikaKundensorgfaltanonymisiert 1,49 Mio. €

Nach einer FIC-Act-Prüfung 2021 (Stichproben 2016–2020) sanktionierte die Aufsicht die südafrikanische Niederlassung wegen fehlender (verstärkter) Kundensorgfalt, verspäteter Verdachtsmeldungen, nicht fristgerecht bearbeiteter Monitoring-Alarme und eines unzureichenden Risikomanagement- und Compliance-Programms. Verhängt wurden vier Verwarnungen, ein Verweis und Geldbußen von insgesamt 30,5 Mio. ZAR (20 Mio. Kundensorgfalt, 0,5 Mio. Alarmbearbeitung, 10 Mio. RMCP), davon 15,25 Mio. ZAR für 36 Monate bedingt ausgesetzt. Laut Aufsicht beruhen die Sanktionen nicht auf einer Beteiligung der Niederlassung an Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungstransaktionen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Auslandsniederlassungen brauchen ein eigenes, vom Leitungsorgan genehmigtes Geldwäsche-Programm, das Kundensorgfalt und Alarmbearbeitung tatsächlich steuert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und fristgerechte Bearbeitung von Monitoring-Alarmen

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21(1), 21A, 29 i. V. m. Regulation 24(3), s. 42; FIC Directive 5 of 2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Aufsicht und Abhilfemaßnahmen; die Hälfte der Geldbuße wurde bedingt ausgesetzt.
Haftung von Führungskräften
Das Programm war nicht vom Board of Directors genehmigt und nicht auf die Niederlassung zugeschnitten.
Veröffentlicht
07.06.2024

Originalbetrag 30.500.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.06.2026 · Direktlink

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05.06.2024 ein deutscher AutohändlerAutohändler: 12.866 Euro Bußgeld wegen GwG-Sorgfaltspflichtverstoß DeutschlandKundensorgfaltanonymisiert 12.866 €

Gegen den Kfz-Händler wurde ein seit 05.06.2024 rechtskräftiger Bußgeldbescheid über 12.866 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes erlassen und namentlich bekannt gemacht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autohäuser müssen Käufer bei Barzahlungen ab 10.000 Euro identifizieren und dokumentieren – Verkaufspersonal muss die Schwelle kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung beim Fahrzeugverkauf gegen Bargeld

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2026 · Direktlink

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31.05.2024 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 22.291 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Richmond (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 31. Mai 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 11.19; PCMLTF Registration Regulations s. 4(e), 5, 6.1; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.09.2024

Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.05.2026 · Direktlink

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08.05.2024 eine luxemburgische BankLuxemburgische Bank: 3 Mio. EUR wegen Geldwäsche-Mängeln bei verbundener Kundengruppe LuxemburgVerdachtsmeldungenanonymisiert 3 Mio. €

Die CSSF verhängte gegen das Kreditinstitut eine Geldbuße von 3.000.000 EUR. Eine Prüfung von Mai bis November 2021 zu einer Gruppe verbundener Hochrisikokunden ergab mangelhafte verstärkte Sorgfalt zur Herkunft von Mitteln und Vermögen, unzureichende Transaktionsüberwachung sowie unterlassene Meldungen an die Cellule de Renseignement Financier, auch als Geschäftsbeziehungen trotz Verdachtsmomenten beendet wurden. Außerdem hatten einzelne Beschäftigte einem Kunden ungefragt eine von der Meldestelle angeordnete Sperre mitgeteilt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine verdächtige Kundenbeziehung beendet, muss vorher die Meldestelle informieren und darf angeordnete Sperren gegenüber dem Kunden nicht offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldung vor Beendigung der Kundenbeziehung und Verbot der Informationsweitergabe

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1), 8-4(1)-(3) und 8-5 Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), verletzt u. a. Art. 2-2, 3, 3-2 und 5; Règlement grand-ducal du 1er février 2010; Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation mit der CSSF, allgemeiner Aktionsplan und Abhilfemaßnahmen während und nach der Prüfung.
Veröffentlicht
08.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.05.2026 · Direktlink

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07.05.2024 eine ausländische KryptobörseFINTRAC: Geldbuße von 6.002.000 CAD gegen ausländische Kryptobörse wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 4,07 Mio. €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein als ausländischer Money Services Business eingestuftes Unternehmen mit Tätigkeit in Kanada. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 7. Mai 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 6.002.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses und die Meldung großer Kryptowerte-Transaktionen ab 10.000 CAD. Nach FINTRAC hatte das Unternehmen trotz mehrerer Gelegenheiten und Fristen die Registrierung nicht abgeschlossen; nicht gemeldete Kryptowerte-Eingänge ab 10.000 CAD identifizierte die Behörde mithilfe von Blockchain-Analysen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 11.1; PCMLTF Regulations 30(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
09.05.2024

Originalbetrag 6.002.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.05.2026 · Direktlink

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02.05.2024 eine isländische GeschäftsbankIsland: Geschäftsbank zahlt 585 Mio. ISK wegen Mängeln in der Geldwäscheabwehr IslandKundensorgfaltanonymisiert 3,9 Mio. €

Die Finanzaufsicht der Seðlabanki Íslands schloss ein Verfahren gegen eine isländische Geschäftsbank mit einem Vergleich ab, in dem die Bank Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Nr. 140/2018 einräumte, 585.000.000 ISK zahlt und sich zu Abhilfemaßnahmen verpflichtet. Eine Vor-Ort-Prüfung 2022 hatte Mängel bei der Risikobewertung, der Risikoeinstufung von Geschäftsbeziehungen, anonymen Transaktionen, der Prüfung ausländischer Finanzinstitute, verstärkten Sorgfaltspflichten, Geschäften mit einem Hochrisikoland und der laufenden Überwachung einschließlich der Nachverfolgbarkeit von Bargeldgeschäften ergeben; einige Verstöße wiederholten Beanstandungen aus einer Prüfung von 2020.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beanstandungen aus einer Aufsichtsprüfung müssen nachhaltig behoben werden, denn wiederholte Mängel wirken bei der Bemessung der Sanktion erhöhend.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention: Risikobewertung, verstärkte Sorgfaltspflichten und Bargeldgeschäfte

Behörde / Gericht
Seðlabanki Íslands – Fjármálaeftirlit (Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1, 7 Abs. 1, 10 Abs. 1, 2, 4 Bst. a und 5, 13 Abs. 1 Bst. c, 3 und 4, 15, 21 Abs. 1 Bst. a und 2 sowie 34 Abs. 1 Gesetz Nr. 140/2018 über Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (damalige Fassung) i.V.m. Verordnung Nr. 745/2019; Geldbuße nach Art. 46 Abs. 1, Vergleich nach Art. 47 Gesetz Nr. 140/2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Kooperationsbereitschaft: Die Bank nahm die Prüfergebnisse ernst und ging Abhilfen aus eigener Initiative an.
Veröffentlicht
28.06.2024

Originalbetrag 585.000.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.05.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.05.2026 · Direktlink

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24.04.2024 eine deutsche NeobankBaFin: 9,2 Mio. Euro gegen Neobank wegen systematisch verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungenanonymisiert 9,2 Mio. €

Die BaFin verhängte gegen die Neobank mit rechtskräftigem Bescheid vom 24. April 2024 eine Geldbuße von 9,2 Mio. Euro, weil sie im Jahr 2022 Geldwäscheverdachtsmeldungen systematisch verspätet abgegeben hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich an die FIU gehen – wer Meldungen systematisch verspätet abgibt, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG (verspätete Verdachtsmeldungen, § 43 Abs. 1 GwG); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.05.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.04.2026 · Direktlink

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19.04.2024 eine taiwanische Geschäftsbank (Hongkonger Zweigstelle)HKMA: 9 Mio. HKD Geldbuße für taiwanische Geschäftsbank wegen unbearbeiteter Alarme HongkongInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 1,08 Mio. €

Die HKMA verhängte gegen die Hongkonger Zweigstelle einer taiwanischen Geschäftsbank eine Geldbuße von 9 Mio. HKD. Zwischen April 2012 und Juli 2018 blieben die meisten Alarme des 2011 eingeführten Transaktionsüberwachungssystems unbearbeitet; nach der Entdeckung 2018 prüfte die Bank über 2.200 Kunden nach und erstattete nachträglich 304 Verdachtsmeldungen zu 504 Kunden. Zudem fehlten von März bis Juli 2018 bei einer Reihe grenzüberschreitender Überweisungen die Empfängernamen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein neues Überwachungssystem ersetzt keine Kontrolle – ob seine Alarme tatsächlich bearbeitet werden, muss laufend geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Alarmen der Transaktionsüberwachung

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 5(1)(c), 19(3), 12(3) und 12(5) Schedule 2 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Die Bank erkannte die Mängel selbst und meldete sie, ergriff Abhilfemaßnahmen, hatte keine Vorbelastung nach der AMLO und kooperierte im Verfahren.
Veröffentlicht
19.04.2024

Originalbetrag 9.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.04.2026 · Direktlink

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19.04.2024 ein kanadischer Wertpapierhändler und VermögensverwalterFINTRAC: Geldbuße von 49.500 CAD gegen Wertpapierhändler wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 33.752 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Wertpapierhändler bzw. Vermögensverwalter. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 19. April 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 49.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 71(1)(b), 71(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.07.2024

Originalbetrag 49.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.04.2026 · Direktlink

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09.04.2024 eine kanadische GroßbankFINTRAC: Geldbuße von 9.185.000 CAD gegen kanadische Großbank wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungenanonymisiert 6,23 Mio. €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 9. April 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 9.185.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2023, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko und die laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Im Einzelnen stellte FINTRAC 20 fehlende Verdachtsmeldungen in 178 geprüften Fallakten fest; zudem beaufsichtigte die Bank ihre Kundenrisikoeinstufung beim Systemwechsel unzureichend, sodass 85 Kunden ohne die vorgeschriebenen verstärkten Maßnahmen blieben und in 96 Fällen keine Neubewertung und Überwachung dokumentiert war. FINTRAC betont, dass die Geldbuße wegen verwaltungsrechtlicher Verstöße und nicht wegen Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsstraftaten verhängt wurde. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 6, 7, 9.6(3); PCMLTF Regulations 123.1, 146(1), 156(1)(c), 156(2), 157; PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.05.2024

Originalbetrag 9.185.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.04.2026 · Direktlink

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04.04.2024 zwei Online-Lizenznehmer eines britischen WettkonzernsWettkonzern: 582.120 £ – u. a. keine Sanktionslistenprüfung vor Ersteinzahlung Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 678.556 €

Die beiden Online-Lizenznehmer eines Wettkonzerns zahlen im Rahmen einer Vereinbarung zusammen 582.120 GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen (die Glücksspielgesellschaft 343.035 GBP, die Sportwettengesellschaft 239.085 GBP). Eine Prüfung im März 2022 ergab unwirksame Auslöser für verstärkte Sorgfalts- und Know-your-Customer-Prüfungen, fehlende Abgleiche neuer Kunden mit Finanzsanktionslisten vor deren erster Einzahlung, ein zu starkes Vertrauen auf jährliche Selbstauskünfte der Kunden und wenig wirksame, nicht auf den Einzelfall zugeschnittene Kundeninteraktionen. Bei den geprüften Kunden fand die Kommission keine Hinweise auf Gelder aus Straftaten oder von sanktionierten Personen; beide Gesellschaften leisten zudem je 15.684,50 GBP als Beitrag zu den Verfahrenskosten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Kunden sind vor der ersten Einzahlung gegen die Finanzsanktionslisten zu prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktionslistenprüfung bei Neukunden und unabhängige Verifizierung von KYC-Angaben

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2, LC 12.1.2 (nur Hillside (UK Gaming) ENC) und SRCP 3.4.1 Abs. 1b und 1c der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 28(11)(a) und 33 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Umfang der ergriffenen Abhilfemaßnahmen und zeitnahe Kooperation mit der Untersuchung.
Veröffentlicht
04.04.2024

Originalbetrag 582.120 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.04.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.03.2024 eine Schweizer PrivatbankPrivatbank wegen Organisationsmängeln bei Geldwäscherei zu 750'000 CHF verurteilt SchweizInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 767.971 €

Im Verfahrenskomplex Lava Jato stellte die Bundesanwaltschaft fest, dass eine Schweizer Privatbank zwischen 2011 und 2014 die wirtschaftlich Berechtigten und die Hintergründe von Transaktionen bei ihrer Geschäftsstelle in Lugano ungenügend abklärte, sodass zwei Mitarbeitende Geldwäscherei im Umfang von über 20 Mio. USD begehen konnten. Mit Strafbefehl vom 28. März 2024 wurde die Bank zu einer Busse von 750'000 CHF verurteilt; den Vorwurf der Bestechung fremder Amtsträger stellte die BA ein. Die Bank verzichtete auf Einsprache, der Strafbefehl wird damit rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Konten mit auffälligen Strukturen muss die wirtschaftliche Berechtigung unabhängig vom betreuenden Berater geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Abklärung wirtschaftlich Berechtigter und Strohmann-Strukturen

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft (BA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 305bis Ziff. 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Zusammenarbeit der Bank mit der Bundesanwaltschaft wurde berücksichtigt.
Veröffentlicht
04.04.2024

Originalbetrag 750.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.03.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.03.2024 eine Schweizer BankFINMA zieht 3,9 Mio. Franken Gewinn bei Schweizer Bank ein SchweizVerdachtsmeldungenanonymisiert 4,01 Mio. €

Die FINMA stellte schwere Verstöße gegen die Geldwäschereiprävention bei PEP-Beziehungen fest: ungenügende Abklärung der Vermögensherkunft, unterlassene Meldungen an die Meldestelle trotz ungeklärter Transaktionszwecke sowie eine schwere Verletzung der Auskunftspflicht, weil ein kritischer interner Revisionsbericht nicht übergeben wurde. Sie zog 3,9 Mio. Franken Gewinn ein, verhängte einen Eigenmittelzuschlag von 19 Mio. Franken und ein zweijähriges Verbot neuer PEP- und Hochrisikobeziehungen (Datum der Mitteilung als Entscheidungsdatum).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer der Aufsicht kritische Revisionsberichte vorenthält, verschärft einen Geldwäschereifall erheblich.

Bezug zu Schulung und Awareness

PEP-Abklärungen und Offenheit gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht; Gewinneinziehung und Auskunftspflicht nach Finanzmarktaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.03.2024

Originalbetrag 3.900.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.03.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

13.03.2024 ein Immobilienmakler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 107.827,50 CAD gegen Immobilienmakler aus Ontario wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfaltanonymisiert 73.074 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 13. März 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 107.827,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms, Aufzeichnungspflichten und die Identifizierung von Kunden. Im Einzelnen bemängelte FINTRAC unter anderem eine Risikobewertung auf Grundlage einer allgemeinen Checkliste, unvollständige Aufzeichnungen und 14 Fälle, in denen Ausweisangaben zu Personen fehlten, die Gelder für Immobiliengeschäfte bereitstellten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 39(1), 64.2, 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
29.10.2024

Originalbetrag 107.827,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.03.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.03.2024 eine deutsche GroßbankBaFin: 1,45 Mio. Euro gegen Großbank wegen Aufsichtsmängeln in der Geldwäscheprävention DeutschlandKundensorgfaltanonymisiert 1,45 Mio. €

Die BaFin verhängte gegen eine deutsche Großbank, auch als Gesamtrechtsnachfolgerin einer auf sie verschmolzenen Direktbank, zwei Bußgelder von 375.000 Euro und 1.075.000 Euro, zusammen 1.450.000 Euro. Wegen unzureichender Überwachung hatten Beschäftigte Kundendaten nicht fristgerecht oder nicht ausreichend aktualisiert, die internen Sicherungsmaßnahmen waren unzureichend, und in drei Fällen wurden verstärkte Sorgfaltspflichten nicht ausreichend angewandt. Der Bescheid vom 11. März 2024 ist seit dem 28. März 2024 rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Arbeitsanweisungen zur Aktualisierung von Kundendaten genügen nur, wenn die Leitung ihre Einhaltung wirksam überwacht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundendaten regelmäßig aktualisieren und verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, Nr. 20, Nr. 32, Nr. 34 und Nr. 35 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Haftung von Führungskräften
Geahndet wurde die Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen (§ 130 OWiG): Die unzureichende Überwachung ermöglichte die Pflichtverstöße der Beschäftigten.
Veröffentlicht
22.04.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.03.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

28.02.2024 ein südafrikanischer FondsverwalterSüdafrikanischer Fondsverwalter: 16 Mio. ZAR wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention SüdafrikaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 769.760 €

Eine Prüfung im Oktober/November 2022 ergab, dass das Risikomanagement- und Compliance-Programm (RMCP) des Fondsverwalters, einer Tochter einer Bankengruppe, lückenhaft war, Kunden und wirtschaftlich Berechtigte teils nicht identifiziert und verifiziert und Kunden nicht gegen die UN-Listen gezielter Finanzsanktionen abgeglichen wurden. Verhängt wurden 16 Mio. ZAR, davon 6 Mio. ZAR für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt; 10 Mio. ZAR waren bis 28. Februar 2024 zu zahlen, verbunden mit einer Anweisung zur Behebung der übrigen Mängel.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Geldwäsche-Programm muss nicht nur existieren, sondern Kundenidentifizierung, wirtschaftlich Berechtigte und das Screening gegen Sanktionslisten konkret abdecken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt, wirtschaftlich Berechtigte und Sanktionslisten-Screening

Behörde / Gericht
Financial Sector Conduct Authority (FSCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Sections 42(1), 42(2), 21(1), 21B und 28A i. V. m. 26A–26C Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 (FIC Act)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bereits ergriffene Abhilfemaßnahmen; 6 Mio. ZAR für drei Jahre ausgesetzt, sofern die Anweisung vollständig umgesetzt wird und die genannten Pflichten eingehalten werden.
Veröffentlicht
28.02.2024

Originalbetrag 16.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.02.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink

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11.02.2024 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 315.282 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungenanonymisiert 217.646 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Richmond (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 11. Februar 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 315.282 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD, die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Im Einzelnen stellte FINTRAC für die Jahre 2020 und 2021 zwei fehlende Verdachtsmeldungen, drei nicht abgegebene Meldungen über Bargeldeingänge ab 10.000 CAD sowie 25 ausgehende und vier eingehende nicht gemeldete Auslandsüberweisungen fest; die Kundenrisikobewertung wurde in der Praxis nicht angewandt. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1); PCMLTF Regulations 28(1)(a), 28(1)(b), 28(1)(c), 71(1)(b), 71(1)(c); PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.09.2024

Originalbetrag 315.282 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.02.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.02.2026 · Direktlink

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06.02.2024 eine deutsche DigitalbankBaFin: 6,5 Mio. Euro gegen Digitalbank wegen systematisch verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungenanonymisiert 6,5 Mio. €

Die BaFin setzte gegen eine deutsche Digitalbank ein Bußgeld von 6.500.000 Euro fest, weil das Institut Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) systematisch zu spät abgegeben hatte. Der Bescheid vom 6. Februar 2024 ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Verdachtsmeldungen verschleppt, riskiert Millionenbußgelder – Meldeprozesse brauchen ausreichende Kapazität und eine wirksame Fristenkontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsfälle unverzüglich an die FIU melden

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink

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10.01.2024 ein luxemburgischer LebensversichererLuxemburgischer Lebensversicherer: 1,68 Mio. EUR wegen fehlender Geldwäsche-Gesamtrisikoanalyse LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 1,68 Mio. €

Bei einer Prüfung 2021/2022 stellte der CAA fest, dass der Lebensversicherer keine Gesamtbewertung seiner Geldwäscherisiken erstellt hatte, Vorgaben für Beschäftigte zu Sorgfaltspflichten (wirtschaftlich Berechtigte, Hochrisikoländer, PEP) unzureichend waren und nicht geprüft wurde, ob eingesetzte Vermittler ihre Sorgfaltspflichten erfüllten. Er verhängte 1.682.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Gesamtrisikoanalyse lässt sich kein risikobasierter Ansatz belegen – auch Vermittler müssen kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten zu wirtschaftlich Berechtigten und PEP

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 2-2, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.01.2026 · Direktlink

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08.01.2024 ein Immobilienmakler aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 83.655 CAD gegen Immobilienmakler wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfaltanonymisiert 57.098 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in West Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 8. Januar 2024 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 83.655 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms, Aufzeichnungspflichten und die Identifizierung von Kunden. Im Einzelnen bemängelte FINTRAC unter anderem, dass keine Prüfung auf Beteiligung Dritter dokumentiert war, dass drei von 25 geprüften Kundenakten unvollständig waren und dass bei zwei Personen, die Gelder bereitstellten, die Ausweisangaben fehlten. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 39(1)(b), 64.2, 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
16.07.2024

Originalbetrag 83.655 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.01.2026 · Direktlink

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18.12.2023 ein Hongkonger E-Geld-AnbieterE-Geld-Anbieter: Rüge und 1,575 Mio. HKD wegen AML- und Governance-Mängeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 185.000 €

Der Lizenznehmer für Stored Value Facilities wurde gerügt und muss eine Geldbuße von 1.575.000 HKD zahlen. Von Februar 2019 bis Mitte Juli 2020 fehlten angemessene Kontrollen zur Transaktionsüberwachung nach der AML-Leitlinie für SVF-Lizenznehmer, und von August 2016 bis August 2020 fehlten eine solide Governance, ein wirksamer Risikomanagementrahmen und ein robustes internes Kontrollsystem. Damit erfüllte das Unternehmen Mindestanforderungen für die Lizenz nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zahlungs- und E-Geld-Anbieter müssen Transaktionsmonitoring, Governance und interne Kontrollen gleichermaßen als Lizenzvoraussetzung behandeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention und Risikosteuerung bei Zahlungs- und E-Geld-Diensten

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
ss. 8Q, 33Q(2)(a), 33Q(2)(b)(iii) PSSVFO (Cap. 584); Schedule 3 Part 2 ss. 5(1)(d), 6(2)(b) PSSVFO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen (teils auf Verlangen der Aufsicht), keine frühere Disziplinarmaßnahme, Kooperation.
Veröffentlicht
18.12.2023

Originalbetrag 1.575.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.12.2025 · Direktlink

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08.12.2023 eine südafrikanische BankPA: 10,73 Mio. ZAR gegen eine Bank wegen Schwächen bei Kontrollen und Agenturkunden SüdafrikaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 526.866 €

Nach einer Prüfung 2020 stellte die Aufsicht Mängel im Risikomanagement- und Compliance-Programm (u. a. Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter, Kunden über Vermittler und geteilte Kunden), bei Kundensorgfalt und Aufbewahrung, bei der Kalibrierung des Transaktionsmonitorings und bei der Governance fest. Verhängt wurden Verweise, Verwarnungen und Geldbußen von insgesamt 10,73 Mio. ZAR (1,5 Mio., 4 Mio., 5 Mio. und 0,23 Mio.), davon 5 Mio. ZAR für 24 Monate bedingt ausgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden über Vermittler gewinnt oder Sorgfaltspflichten an Dritte auslagert, bleibt selbst für Überwachung und Monitoring verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Überwachung von Vermittlern und Auslagerung von Sorgfaltspflichten

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001, ss. 21–21H, 22–24, 42(1), 42(2), 42(2A), 42A(2), 42A(3), 45C(3); FIC Directive 5/2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation und Abhilfemaßnahmen; 5 Mio. ZAR bedingt ausgesetzt.
Haftung von Führungskräften
Beanstandet wurden auch Governance-Pflichten, darunter die Aufsicht über Agenturbeziehungen und die Behebung bekannter Mängel.
Veröffentlicht
08.12.2023

Originalbetrag 10.730.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.12.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.12.2025 · Direktlink

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06.12.2023 eine lettische BankLettland: Bank zahlt 2,02 Mio. EUR wegen Geldwäsche-Mängeln LettlandInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 2,02 Mio. €

Die Latvijas Banka schloss mit der Bank einen Verwaltungsvertrag, in dem die Bank Verstöße gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche sowie Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung anerkannte, eine Geldbuße von 2.016.342 EUR übernahm und sich zu Verbesserungen ihres internen Kontrollsystems verpflichtete. Grundlage waren eine noch vor Gericht angefochtene FKTK-Buße von 2,2 Mio. EUR aus 2018 sowie Prüfungen 2021 und 2023, die Mängel unter anderem bei Risikosteuerung, Innenrevision, Kundenprüfung, Transaktionsüberwachung, Schließfachrisiken und Verdachtsmeldungen ergaben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtsfeststellungen zur Geldwäscheprävention sollten zügig anerkannt und abgearbeitet werden, bevor sie sich über Jahre zu höheren Sanktionen summieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen in Banken

Behörde / Gericht
Latvijas Banka (Lettische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Noziedzīgi iegūtu līdzekļu legalizācijas un terorisma un proliferācijas finansēšanas novēršanas likums; Verwaltungsvertrag (administratīvais līgums)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Bank erkannte die Verstöße an, hatte Abhilfemaßnahmen ergriffen und einen Plan zur Verbesserung ihres Kontrollsystems erstellt; das war Voraussetzung für den Vertrag und die Senkung der Buße. Zudem sagte sie zu, beim Gericht die Einstellung ihres Verfahrens gegen den FKTK-Bescheid von 2018 zu beantragen.
Veröffentlicht
06.12.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.12.2025 · Direktlink

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05.12.2023 eine spanische Bank17,6 Mio. Euro gegen eine spanische Bank wegen fehlender Verdachtsmeldung SpanienVerdachtsmeldungenanonymisiert 17,6 Mio. €

Der spanische Ministerrat verhängte gegen eine spanische Bank, die inzwischen von einem anderen Institut übernommen wurde, eine Geldbuße von 17.601.000 Euro und eine öffentliche Rüge. Die Bank hatte keine Verdachtsmeldung erstattet, obwohl intern Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufgezeigt worden waren, und zudem die Pflicht zur besonderen Prüfung auffälliger Vorgänge verletzt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Verdachtshinweise von Beschäftigten müssen zügig geprüft und an die Meldestelle weitergegeben werden; das Liegenlassen solcher Hinweise wird als sehr schwerer Verstoß geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit internen Geldwäscheverdachtshinweisen

Behörde / Gericht
Consejo de Ministros (auf Vorschlag der Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 51.1.a) i. V. m. Art. 18 sowie Art. 52.1.g) i. V. m. Art. 17 Ley 10/2010 de prevención del blanqueo de capitales y de la financiación del terrorismo; Art. 56
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
20.12.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.12.2025 · Direktlink

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30.11.2023 eine südafrikanische BankSüdafrikanische Bank: 19,75 Mio. ZAR wegen Mängeln bei Kundensorgfalt und Meldepflichten SüdafrikaKundensorgfaltanonymisiert 960.122 €

Nach einer Prüfung 2020 stellte die Aufsicht bei der Bank Mängel bei der Kundensorgfalt, bei Bargeld-Schwellenwertmeldungen, bei verspäteten und unvollständigen Verdachtsmeldungen, bei der Abarbeitung von Alarmen der automatisierten Transaktionsüberwachung, bei der Mitarbeiterschulung und in der Governance der Geldwäsche-Compliance fest. Mit der Sanktionsverfügung vom 30. November 2023 wurden Verwarnungen, Rügen und Geldbußen von insgesamt 19,75 Mio. ZAR verhängt, davon 9,25 Mio. ZAR für 36 Monate unter Bedingungen ausgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatisierte Transaktionsüberwachung nützt nur, wenn Alarme fristgerecht abgearbeitet und Verdachtsmeldungen vollständig abgegeben werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen fristgerecht und vollständig abgeben

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 21, 21A–21H, 28, 29 (i. V. m. Regulation 24(3)), 42, 42A und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001; FIC Directive 5 of 2019; Sanktion nach Section 45C(3) FIC Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Aufsicht und Abhilfemaßnahmen; 9,25 Mio. ZAR für 36 Monate ausgesetzt. Die Aufsicht betont, dass keine Beteiligung an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung festgestellt wurde.
Veröffentlicht
08.12.2023

Originalbetrag 19.750.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.11.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.11.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.11.2023 ein litauisches E-Geld-InstitutE-Geld-Institut: 840.000 Euro für unkontrolliert an Partner delegierte Geldwäscheprävention LitauenKundensorgfaltanonymisiert 840.000 €

Das E-Geld-Institut hatte Aufgaben der Geldwäscheprävention an seine Vertriebspartner delegiert, ohne sie zu kontrollieren; Kundenprofile wurden oft nicht ausgefüllt, Risiken (auch aus Kryptowerten) nicht bewertet, das Monitoring war unzureichend und die zweite und dritte Verteidigungslinie für IKT-Risiken fehlten. Buße 840.000 Euro, Pflicht zur Mängelbeseitigung und Beschränkung der Geschäftsausweitung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

AML-Pflichten lassen sich an Vertriebspartner delegieren, die Verantwortung nicht – ohne Kontrolle der Partner haftet das Institut.

Behörde / Gericht
Lietuvos bankas (Litauische Zentralbank, Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Pinigų plovimo ir teroristų finansavimo prevencijos įstatymas; IKT-Risikomanagement-Anforderungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Das Institut legte einen Plan zur Mängelbeseitigung vor und hatte erste Schritte eingeleitet.
Veröffentlicht
24.11.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.11.2025 · Direktlink

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22.11.2023 ein britischer Online-GlücksspielbetreiberOnline-Casino: 5,91 Mio. GBP wegen umgehbarer AML-Schwellen und schwacher Kundeninteraktion Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 6,79 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von zwölf Websites eine Verwarnung, eine Lizenzauflage mit externem Audit und eine Geldbuße von 5.906.250 GBP. Zusätzlich wurden 165.042 GBP als Abschöpfung (divestment) angeordnet; dieser Betrag ist in der ausgewiesenen Geldbuße nicht enthalten. Zwischen November 2021 und Juli 2022 konnten nach Feststellung der Behörde einzelne Kunden AML-Schwellen umgehen, die Sorgfaltsprüfung stützte sich zu sehr auf Internetrecherche oder mündliche Angaben der Kunden, und gefährdete Spieler wurden zu spät oder unzureichend angesprochen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mündliche Zusicherungen und Internetrecherche ersetzen keinen belastbaren Nachweis der Mittelherkunft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Belastbare Sorgfaltsprüfung statt mündlicher Zusicherungen; wirksame Kundeninteraktion

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 2 und LC 12.1.2 Abs. 1, SRCP 3.4.1 Abs. 1–2 und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117 Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte und hatte nach eigenen Angaben Abhilfe geschaffen; bei den geprüften Kunden fand die Kommission keine Hinweise auf eingezahlte Gelder aus Straftaten.
Veröffentlicht
10.01.2024

Originalbetrag 5.906.250 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.11.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.11.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.11.2023 eine ungarische GroßbankUngarische Großbank: 49,4 Mio. HUF wegen verspäteter Geldwäsche-Verdachtsmeldungen UngarnVerdachtsmeldungenanonymisiert 130.215 €

Die Bank meldete mehrere Verdachtsfälle nicht unverzüglich an die Finanzermittlungseinheit, ihr Monitoring lieferte wegen falsch eingestellter Filterparameter verspätete Treffer, und Risikobewertung, Kundensorgfalt sowie der Nachweis von Geldwäscheschulungen wiesen Mängel auf. Die Zentralbank verhängte insgesamt 49,375 Mio. HUF und setzte Fristen zur Behebung bis August 2024.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Monitoring-Parameter müssen regelmäßig validiert werden – und Schulungen gehören ausdrücklich zu den geprüften Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und fristgerechtes Melden von Geldwäscheverdacht

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Magyar Nemzeti Bank (MNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Geldwäschegesetz (Pmt.)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Bank hatte zu mehreren Verstößen bereits Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
Veröffentlicht
21.11.2023

Originalbetrag 49.375.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.11.2025 · Direktlink

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07.11.2023 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 252.285 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen 7 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfaltanonymisiert 171.868 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Thornhill (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 7. November 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 252.285 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 7 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die Befolgung einer ministeriellen Weisung, Aufzeichnungspflichten, die Identifizierung von Kunden und die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Im Einzelnen stellte FINTRAC fest, dass das Unternehmen die Ministerialweisung zu Transaktionen mit Bezug zu Iran nicht befolgte und solche Transaktionen nicht als hohes Risiko behandelte, in allen 32 geprüften Devisentickets und allen 142 geprüften Überweisungsaufzeichnungen vorgeschriebene Angaben fehlten und keine schriftliche Vereinbarung mit seinem Agenten im Iran zur Identitätsprüfung bestand. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 11.43; PCMLTF Regulations 30(e), 30(f), 64.1(3), 71(1)(b), 71(1)(c); PCMLTF Registration Regulations s. 4(b), 5; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.07.2024

Originalbetrag 252.285 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.11.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.11.2025 · Direktlink

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03.11.2023 eine kanadische GroßbankFINTRAC: Geldbuße von 7.475.000 CAD gegen kanadische Großbank wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungenanonymisiert 5,1 Mio. €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 3. November 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 7.475.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen stellte FINTRAC 16 fehlende Verdachtsmeldungen in 130 geprüften Fallakten fest, darunter Fälle, in denen der Bank gerichtliche Herausgabeanordnungen zu Kunden vorlagen; zudem fasste die Bank bis Mai 2021 Transaktionen mehrerer Filialen in einer Meldung zusammen (29 von 34 Meldungen einer Stichprobe), und ihre Richtlinien gaben widersprüchliche Vorgaben zur Verdachtsmeldung. FINTRAC betont, dass die Geldbuße wegen verwaltungsrechtlicher Verstöße und nicht wegen Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsstraftaten verhängt wurde. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 71(1)(b); PCMLTF Suspicious Transaction Reporting Regulations s. 9(1); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.12.2023

Originalbetrag 7.475.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.11.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 03.11.2025 · Direktlink

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23.10.2023 eine kanadische GroßbankFINTRAC: Geldbuße von 1.329.150 CAD gegen kanadische Großbank wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungenanonymisiert 914.008 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Oktober 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.329.150 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD. Im Einzelnen beanstandete FINTRAC eine unterlassene Verdachtsmeldung zu einem Kunden, der festgenommen und angeklagt worden war, sowie 1.003 nicht gemeldete eingehende Auslandsüberweisungen in einer Stichprobe von 20.000. FINTRAC betont, dass die Geldbuße wegen verwaltungsrechtlicher Verstöße und nicht wegen Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsstraftaten verhängt wurde. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 12(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.12.2023

Originalbetrag 1.329.150 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.10.2025 · Direktlink

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16.10.2023 eine US-amerikanische GeschäftsbankFederal Reserve: 14,5 Mio. USD gegen US-Geschäftsbank wegen Prepaid-Konten USAKundensorgfaltanonymisiert 13,7 Mio. €

Die Federal Reserve erließ gegen eine US-amerikanische Geschäftsbank eine Unterlassungsanordnung und eine Civil Money Penalty von 14.478.676 USD. Die Bank hatte 2020 über einen externen Programmmanager Prepaid-Kartenkonten eröffnet, ohne die Identität der Antragsteller nach der Customer-Identification-Program-Regel ausreichend zu prüfen, und dieses Drittanbieterprogramm nicht angemessen überwacht. Täter nutzten die Konten mit gestohlenen Identitäten, um mehr als 300 Mio. USD an staatlichen Arbeitslosenleistungen zu erlangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Fintech-Partnerschaften bleibt die Bank für Identitätsprüfung und Betrugsabwehr verantwortlich, auch wenn ein Programmmanager die Konten vertreibt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung und Drittanbieter-Risikomanagement bei Fintech-Programmen

Behörde / Gericht
Board of Governors of the Federal Reserve System
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Customer Identification Program Rule, 31 C.F.R. § 1020.220; Federal Deposit Insurance Act (12 U.S.C. § 1818(b) und (i))
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.10.2023

Originalbetrag 14.478.676 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.10.2025 · Direktlink

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16.10.2023 ein luxemburgischer LebensversichererLuxemburgischer Lebensversicherer: 790.000 EUR wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 790.000 €

Eine Prüfung 2021 ergab, dass der Lebensversicherer keine Gesamtbewertung seiner Geldwäscherisiken durchgeführt hatte und die Vorgaben für Beschäftigte zu Sorgfaltspflichten (wirtschaftlich Berechtigte, Hochrisikoländer, PEP) unzureichend waren. Der CAA verhängte 790.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Gesamtrisikoanalyse ist Grundlage aller Sorgfaltspflichten und muss vor neuen Geschäftsbeziehungen stehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfaltspflichten im Versicherungsvertrieb

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 2-2, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.10.2025 · Direktlink

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10.10.2023 ein koreanischer LebensversichererLebensversicherer meldete Verdachtsfälle und Bargeldgeschäfte verspätet: Bußgeld der KoFIU SüdkoreaVerdachtsmeldungenanonymisiert 53.166 €

Die Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU) stellte fest, dass der Versicherer 44 intern als meldepflichtig eingestufte verdächtige Transaktionen aus dem Zeitraum Februar 2021 bis März 2022 nicht binnen drei Geschäftstagen meldete, sondern mit 2 bis 324 Geschäftstagen Verspätung, und 28 meldepflichtige Bargeldtransaktionen aus den Jahren 2018 bis 2022 zwischen 1 und 552 Tagen zu spät anzeigte. Die KoFIU verhängte am 10. Oktober 2023 eine Geldbuße von 75,9 Mio. KRW.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldefristen für Verdachtsfälle laufen ab der internen Einstufung; Bearbeitungsrückstände sind selbst ein Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Verdachts- und Bargeldmeldungen

Behörde / Gericht
Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 4 Abs. 1 und Art. 4-2 Abs. 1 Act on Reporting and Using Specified Financial Transaction Information; Art. 8-2 Durchführungsverordnung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.10.2023

Originalbetrag 75.900.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.10.2025 · Direktlink

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29.09.2023 die US-Tochterbank einer ausländischen BankFinCEN: 15 Mio. USD gegen US-Tochter einer ausländischen Bank wegen Monitoring-Rückständen USAVerdachtsmeldungenanonymisiert 14,2 Mio. €

FinCEN verhängte gegen die US-Tochterbank einer ausländischen Bank eine Civil Money Penalty von mutmaßlich 15 Mio. USD. Zwischen April 2016 und März 2021 unterhielt die Bank kein ausreichendes AML-Programm, baute zeitweise erhebliche Rückstände in der Transaktionsüberwachung auf und meldete verdächtige Transaktionen nicht korrekt und rechtzeitig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wachsende Alert-Rückstände in der Transaktionsüberwachung sind ein Warnsignal, auf das Leitung und Aufsichtsgremium mit zusätzlichen Ressourcen reagieren müssen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rückstände in der Transaktionsüberwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5318(h), § 5318(g); 31 C.F.R. §§ 1020.210, 1020.320
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
29.09.2023

Originalbetrag 15.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.09.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2025 · Direktlink

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29.09.2023 ein britischer DerivatebrokerFCA: 6,47 Mio. Pfund gegen britischen Derivatebroker wegen veralteter AML-Kontrollen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 7,48 Mio. €

Die FCA verhängte 6.470.600 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil der Derivatebroker zwischen September 2014 und Oktober 2016 nur eine rudimentäre Kundenrisikobewertung, keine unternehmensweite Geldwäsche-Risikoanalyse und keine angemessene laufende Überwachung hatte; die Richtlinien verwiesen auf veraltete Gesetze. Die FCA hatte bereits 2014 Bedenken geäußert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien, die auf außer Kraft getretene Gesetze verweisen, sind ein sicheres Zeichen für ein totes AML-Programm.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; SYSC
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
02.10.2023

Originalbetrag 6.470.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.09.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2025 · Direktlink

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28.09.2023 ein deutsches ZahlungsinstitutBaFin: 150.000 Euro gegen Zahlungsinstitut wegen Identifizierungs- und Überwachungsmängeln DeutschlandKundensorgfaltanonymisiert 150.000 €

Die BaFin setzte gegen ein deutsches Zahlungsinstitut eine Geldbuße von 150.000 Euro fest, weil dessen Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen unzureichend waren. Pflichten zur kontinuierlichen Überwachung von Geschäftsbeziehungen, zur Aktualisierung von Kundendaten und zur Identifizierung der Vertragspartner wurden nicht erfüllt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Zahlungsinstitute müssen Identifizierung und laufende Kundenüberwachung durch wirksame Kontrollen absichern, sonst haftet das Unternehmen für die Aufsichtslücke.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertragspartner identifizieren und Kundendaten aktuell halten

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG i. V. m. bußgeldbewehrten Pflichten des GwG (Aktualisierung von Kundendaten, Identifizierung der Vertragspartner)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Grundlage der Geldbuße ist eine Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG.
Veröffentlicht
28.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.09.2025 · Direktlink

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27.09.2023 ein emiratisches Zahlungs-FintechADGM: 486.000 USD gegen ein Zahlungs-Fintech wegen AML-Mängeln und Versicherungsvertrieb Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfaltanonymisiert 461.276 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Anbieter von Prepaidkarten und Geldtransfers eine Geldbuße von 486.000 USD. Zwischen März 2021 und Juni 2022 waren seine Geldwäsche-Richtlinien, Risikoanalysen, Kundenprüfungen (etwa zu erwarteten Zahlungsvolumina und Wohnadressen) und die Überwachung verdächtiger Transaktionen unzureichend, was bei Risikobewertung und Kundenprüfung alle 16.210 Kunden betraf, und halbjährliche Berichte des Geldwäschebeauftragten (MLRO) an die Aufsicht fehlten; zudem vermittelte das Unternehmen von Mai 2021 bis November 2022 ohne Erlaubnis 1.956 Kunden in eine Gruppen-Unfallversicherung. Konkrete Geldwäschefälle stellte die Behörde nicht fest; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 607.500 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beim Übergang aus dem regulatorischen Testumfeld in den Regelbetrieb müssen AML-Kontrollen und Erlaubnisumfang mit dem Produktangebot mitwachsen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention im Wachstum eines Fintechs

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 17(1) und 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 4.1.1(4), 6.1.1, 6.2.1(b)(i), 7.1.1(3)(b) und (e), 8.3.1(1)(c), 8.3.2(2), 12.4.3, 14.2.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine AML-Vorverstöße, durchgehende Kooperation einschließlich unabhängigen Prüfberichts, abgeschlossene Abhilfe (vorbehaltlich Prüfung durch die Behörde); 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 486.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.09.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.09.2025 · Direktlink

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21.09.2023 eine luxemburgische Wertpapierfirma in LiquidationLuxemburgische Wertpapierfirma: 785.000 EUR wegen gravierender Geldwäsche-Mängel LuxemburgKundensorgfaltanonymisiert 785.000 €

Die CSSF verhängte gegen die Wertpapierfirma, der sie im Juli 2023 die Zulassung entzogen hatte und die sich in gerichtlicher Liquidation befindet, eine Geldbuße von 785.000 EUR. Bei Kunden des Handelsdesks fehlten Kundenannahme und Sorgfaltsprüfung, wirtschaftlich Berechtigte und Mittelherkunft blieben ungeklärt, das Namensscreening gegen Sanktionslisten war lückenhaft und die Transaktionsüberwachung für die meisten Kunden nicht vorhanden. Nach der CSSF hatte die Firma die Überwachung über Jahre wissentlich unterlassen, obwohl die interne Revision darauf hingewiesen hatte; einige Mängel waren schon aus früheren Prüfungen bekannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweise der internen Revision auf fehlende Transaktionsüberwachung müssen umgesetzt werden – sonst wird aus einem Organisationsmangel ein wissentlicher Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenannahme, wirtschaftlich Berechtigte und laufende Transaktionsüberwachung

Behörde / Gericht
Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 2-1(1), 8-4(1)-(3) und 8-5(1) Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT); Règlement grand-ducal du 1er février 2010; Règlement CSSF 12-02
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
23.04.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.09.2025 · Direktlink

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15.09.2023 eine AuslandsbankFinCEN: 15 Mio. USD gegen eine Auslandsbank wegen Korrespondenzbank- und SAR-Mängeln USAKundensorgfaltanonymisiert 14,1 Mio. €

FinCEN verhängte gegen eine Auslandsbank eine Civil Money Penalty von mutmaßlich 15 Mio. USD. Zwischen Oktober 2015 und Mai 2022 meldete die Bank verdächtige Transaktionen nicht, unterhielt kein ausreichendes Due-Diligence-Programm für Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und ab März 2021 kein wirksames AML-Programm. Die in Abwicklung befindliche Bank muss zudem ihre Lizenz zurückgeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Korrespondenzbeziehungen zu ausländischen Instituten in Hochrisikoregionen verlangen eine eigene, tatsächlich gelebte Due-Diligence und laufende Überwachung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten bei Korrespondenzbankbeziehungen in Hochrisikoregionen

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5318(g), (h), (i); 31 C.F.R. §§ 1020.320, 1010.610, 1020.210
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
15.09.2023

Originalbetrag 15.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2023.

Quellen

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13.09.2023 eine emiratische RechtsberatungskanzleiADGM: 26.000 USD gegen eine Kanzlei wegen fehlender goAML-Registrierung Vereinigte Arabische EmirateVerdachtsmeldungenanonymisiert 24.224 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die als geldwäscherechtlich verpflichteter Nichtfinanzberuf (DNFBP) registrierte Rechtsberatungskanzlei eine Geldbuße von 26.000 USD, weil sie sich trotz zahlreicher Erinnerungen seit Mai 2019 nicht im goAML-System der Financial Intelligence Unit der VAE registriert hatte, über das Verdachtsmeldungen abzugeben sind. Die Behörde sah darin unwirksame Systeme zur Erkennung und Meldung verdächtiger Vorgänge sowie mangelnde Kooperation und erhöhte die Buße um 11.000 USD, weil die Kanzlei auf Schreiben nicht reagierte, weiter im Verstoß blieb und bereits früher gegen AML-Regeln verstoßen hatte. Die Decision Notice vom 14. Juli 2023 wurde nicht beim Appeals Panel angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne Registrierung im Meldesystem kann ein Verpflichteter keine Verdachtsmeldung abgeben; sie ist Pflicht, keine Formalie.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldeweg für Verdachtsfälle einrichten (goAML)

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (b), 4.7.1(a); Federal Decree-Law No. 20 of 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 26.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.09.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.09.2025 · Direktlink

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31.08.2023 ein maltesischer Online-GlücksspielanbieterMaltesisches Online-Casino: 66.476 EUR der FIAU für Mängel bei Spielerprüfung MaltaKundensorgfaltanonymisiert 66.476 €

Nach einer Prüfung 2020 verhängte die FIAU gegen den Online-Glücksspielanbieter eine Geldbuße von 66.476 EUR, eine Rüge und eine Folgeanordnung. Beanstandet wurden u. a. Risikobewertungen, die nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 EUR nicht aktualisiert wurden, fehlende Angaben zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung, lückenhafte laufende Überwachung und Fälle, in denen hohe Einzahlungen trotz niedrigem angegebenem Einkommen weiter zugelassen wurden, ohne die Mittelherkunft rechtzeitig zu klären.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einzahlungsmuster, die nicht zum angegebenen Einkommen passen, müssen sofort eine Prüfung der Mittelherkunft auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mittelherkunft und Schwellenwerte bei Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulations 5(1), 5(6), 7(1), 7(1)(d), 7(2)(a), 11, 21 PMLFTR (Malta); Implementing Procedures Part I und II
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Die FIAU würdigte die Zusage des Unternehmens, seine institutsweite Risikobewertung zu überarbeiten.
Veröffentlicht
31.08.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.08.2025 · Direktlink

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28.08.2023 eine estnische BankEstnische Bank zahlt 900.000 Euro wegen AML-Mängeln bei Korrespondenzbankdiensten EstlandKundensorgfaltanonymisiert 900.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung ergab Mängel bei Risikobewertung und -steuerung sowie beim Monitoring von Geschäftsbeziehungen mit Finanzinstituten, denen die Bank Korrespondenzbankdienste anbot; zudem verletzte sie Aufbewahrungspflichten. Neben einer Anordnung zur Verbesserung der Kontrollsysteme verhängte die Finanzaufsicht 900.000 Euro Geldbuße. Die Behörde verwies auf das rasche Wachstum der Bank; die Bank habe kooperiert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Korrespondenzbankbeziehungen brauchen verstärkte Sorgfalt; Kontrollfunktionen müssen mit dem Geschäftswachstum Schritt halten.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungspräventionsgesetz (RahaPTS)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Konstruktive Zusammenarbeit mit der Aufsicht, Beginn der Mängelbeseitigung
Veröffentlicht
28.08.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2025 · Direktlink

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28.08.2023 ein Immobilienmakler aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 156.750 CAD gegen Immobilienmakler wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungenanonymisiert 106.683 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Kelowna (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 156.750 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
27.10.2023

Originalbetrag 156.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.08.2025 · Direktlink

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18.08.2023 ein Immobilienmakler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 132.000 CAD gegen Immobilienmakler wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 89.595 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Mississauga (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 18. August 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 132.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach den Feststellungen von FINTRAC hatte das Unternehmen zwar eine für die Compliance zuständige Person benannt, diese setzte jedoch kein Compliance-Programm um; dokumentierte Richtlinien, Risikobewertung, Schulungsprogramm und Überprüfung fehlten vollständig. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
17.01.2024

Originalbetrag 132.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.08.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.08.2025 · Direktlink

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15.08.2023 eine Hongkonger Niederlassung einer Schweizer PrivatbankPrivatbank (Hongkong): 16 Mio. HKD wegen unzureichender Identitäts- und Kundenprüfung HongkongKundensorgfaltanonymisiert 1,87 Mio. €

Die Hongkonger Niederlassung einer Schweizer Privatbank muss eine Geldbuße von 16.000.000 HKD zahlen. Trotz bekannter Warnsignale verifizierte sie von Februar 2016 bis Januar 2018 die Identität von 147 von einem anderen Institut übernommenen Kunden und ihrer wirtschaftlich Berechtigten nicht zeitnah; von April 2012 bis Oktober 2018 prüfte sie zudem die wirtschaftlich Berechtigten von 33 Kunden mit höherem Risiko nicht angemessen, beendete 23 dieser Beziehungen nicht rechtzeitig und unterließ anlassbezogene Überprüfungen bei ungewöhnlich hohen Transaktionen von 33 Kunden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer einen Kundenbestand von einem anderen Institut übernimmt, muss die Identitätsprüfung samt wirtschaftlich Berechtigter zügig selbst nachholen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und Umgang mit übernommenen Kundenbeständen

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
s. 21(2)(c) AMLO (Cap. 615); Schedule 2 ss. 3(1), 3(3), 3(4)(b), 5(1)(a), 19(3) AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfe- und Verbesserungsmaßnahmen, keine frühere Disziplinarmaßnahme nach der AMLO, Kooperation mit der Aufsicht.
Veröffentlicht
15.08.2023

Originalbetrag 16.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.08.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.08.2025 · Direktlink

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11.08.2023 eine emiratische Zweigniederlassung eines LuxusmodehändlersADGM: 13.500 USD gegen Luxusmodehändler wegen verspäteter goAML-Registrierung einer Filiale Vereinigte Arabische EmirateVerdachtsmeldungenanonymisiert 12.268 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die als geldwäscherechtlich verpflichteter Händler (DNFBP) registrierte Zweigniederlassung des Modehändlers für ihre Filiale unter der Hauptmarke eine Geldbuße von 13.500 USD, weil sie ihre Registrierung im goAML-Meldesystem für Verdachtsmeldungen trotz Erinnerungen seit Mai 2019 erst nach einem Warning Notice vom Mai 2023 abschloss und auf Schreiben der Aufsicht nicht reagierte. Ohne 10 % Nachlass für die späte Einigung hätte die Buße 15.000 USD betragen; am selben Tag erging eine gleichlautende Final Notice über ebenfalls 13.500 USD gegen dieselbe Gesellschaft für ihre Filiale unter einer weiteren Marke des Hauses.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Einzelhändler mit hochwertigen Waren sind geldwäscherechtlich verpflichtet und müssen ihren Meldeweg einrichten, bevor ein Verdachtsfall eintritt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten im Handel mit hochwertigen Gütern

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (b), 4.7.1(a); Federal Decree-Law No. 20 of 2018
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine AML-Vorverstöße, zügige Registrierung nach dem Warning Notice, keine Barverkäufe über 55.000 AED im betroffenen Zeitraum (geringeres Risiko); 10 % Nachlass für die späte Einigung.

Originalbetrag 13.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.08.2025 · Direktlink

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26.07.2023 ein deutscher ZahlungsdienstleisterBaFin untersagt Zahlungsdienstleister Hochrisiko-Transaktionen, verhängt Neukundenverbot DeutschlandKundensorgfaltanonymisiert Anordnung

Die BaFin untersagte einem deutschen Zahlungsdienstleister am 26. Juli 2023, Transaktionen für bestimmte Geschäftskunden aus einem Hochrisikoportfolio abzuwickeln, und ordnete für diesen Bereich ein Neukundenverbot an. Eine Sonderprüfung hatte gravierende Defizite bei den verstärkten Sorgfaltspflichten ergeben, insbesondere bei der Beurteilung der Geschäftsmodelle von Online-Händlern bei der Kundenannahme und bei deren laufender Überwachung. Die Maßnahme ist seit dem 29. August 2023 bestandskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Hochrisiko-Händler annimmt, ohne verstärkte Sorgfaltspflichten umzusetzen, riskiert ein Transaktions- und Neukundenverbot durch die Aufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Händler im Akquisitionsgeschäft risikogerecht prüfen und überwachen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 51 Abs. 2 S. 1 und 2 GwG; Veröffentlichung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.09.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.07.2025 · Direktlink

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20.07.2023 eine emiratische Zweigniederlassung eines UnternehmensdienstleistersADGM: 72.000 USD gegen einen Unternehmensdienstleister wegen Mängeln bei Hochrisikokunden Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfaltanonymisiert 64.303 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Unternehmensdienstleister (Company Service Provider, Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft) eine Geldbuße von 72.000 USD wegen Mängeln bei der Kundensorgfalt zwischen November 2019 und Dezember 2021. Bei als hochriskant eingestuften Kunden wurden Herkunft von Geldern und Vermögen nicht ausreichend ermittelt und verifiziert und die Kundendaten nicht regelmäßig überprüft; zudem fehlten beglaubigte Kopien von Ausweisdokumenten. Die Mängel betrafen laut Notice nur diese Gesellschaft und die Zeit vor einem Eigentümer- und Managementwechsel in der Gruppe; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 90.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Hochrisikokunden genügt eine Angabe zur Mittel- und Vermögensherkunft nicht; sie muss belegt und regelmäßig aktualisiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mittel- und Vermögensherkunft bei Hochrisikokunden belegen

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 8.3.1(1)(d), 8.3.2, 8.4.1(c)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße, Richtlinien vorhanden, Kooperation und Umsetzung des Abhilfeplans; 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 72.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.07.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.07.2025 · Direktlink

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18.07.2023 ein britischer WettbürobetreiberWettbürobetreiber: 3,25 Mio. £ wegen Spielerschutz- und AML-Mängeln Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 3,79 Mio. €

Die Betreiberin von 1.432 Wettbüros zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 3,25 Mio. GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen. Zwischen Januar 2021 und Dezember 2022 fehlten wirksame Kontrollen bei hoher Einsatzgeschwindigkeit, gewinnende Kunden galten ohne Prüfung als nicht gefährdet (ein Kunde setzte 517.499 GBP in zwei Monaten ohne Interaktion ein), die AML-Schwellen waren zu hoch, und Identitäts- sowie Herkunftsnachweise wurden nicht durchgängig eingeholt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch im Filialgeschäft müssen Schwellenwerte und Herkunftsnachweise so konsequent greifen wie online.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundeninteraktion und Herkunftsnachweise im stationären Wettgeschäft

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP) der Gambling Commission
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
18.07.2023

Originalbetrag 3.250.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.07.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2025 · Direktlink

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18.07.2023 eine Schweizer Privatbank (Tochter im DIFC)DFSA: 3,02 Mio. USD gegen Schweizer Privatbank-Tochter wegen unwirksamer AML-Kontrollen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 2,69 Mio. €

Die Bank wickelte zwischen Juni 2018 und Oktober 2021 für neun miteinander verbundene Kundenkonten Transaktionen mit zahlreichen Geldwäsche-Warnsignalen ab, ohne ihre Kundendaten zu hinterfragen oder Verdachtsmeldungen zu erstatten; zudem stufte sie Kunden ohne Nachweis als professionelle Kunden ein. Die DFSA setzte 3.022.500 USD fest: 975.000 USD Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und 2.047.500 USD Geldbuße nach 30 % Vergleichsrabatt (ohne Vergleich 3.900.000 USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Geldwäscherichtlinien auf dem Papier genügen nicht – Transaktionen müssen laufend gegen das bekannte Kundenprofil geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Warnsignale bei verbundenen Kundenkonten erkennen und melden

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 90(2) Regulatory Law 2004 (DIFC); GEN Rules 5.3.20(b), 5.3.28(b), 4.2.2; AML Rule 13.2.1 DFSA Rulebook
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich (30 % Rabatt); Buße von 3.900.000 USD auf 3.022.500 USD reduziert.
Veröffentlicht
01.08.2023

Originalbetrag 3.022.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.07.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.07.2025 · Direktlink

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13.07.2023 eine deutsche Großbank mit ihren US-GesellschaftenFederal Reserve: 186 Mio. USD gegen deutsche Großbank wegen verschleppter AML-Sanierung USAInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 166,7 Mio. €

Die Federal Reserve erließ gegen eine deutsche Großbank, ihre New Yorker Niederlassung und US-Gesellschaften eine Unterlassungsanordnung und eine Civil Money Penalty von 186.392.035 USD. Davon entfallen 140.192.035 USD auf Verstöße gegen die Aufsichtsanordnungen von 2015 (Sanktions-Compliance) und 2017 (Geldwäsche), bei deren Umsetzung die Bank zu wenig Fortschritt gemacht hatte, und 46.200.000 USD auf Governance- und AML-Kontrollmängel in der früheren Korrespondenzbeziehung zur estnischen Filiale einer dänischen Großbank, für die die US-Tochter von 2007 bis 2015 Transaktionen über mehr als 267 Mrd. USD abwickelte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer unter einer Aufsichtsanordnung steht, muss die Sanierung nachweisbar abschließen – fehlender Fortschritt wird selbst zum Sanktionsgrund.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung aufsichtlicher Sanierungsauflagen und Korrespondenzbank-Risiken

Behörde / Gericht
Board of Governors of the Federal Reserve System
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 8(b) und 8(i)(2) Federal Deposit Insurance Act (12 U.S.C. § 1818); Anordnungen des Board of Governors vom 04.11.2015 und 26.05.2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
19.07.2023

Originalbetrag 186.392.035 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.07.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.07.2025 · Direktlink

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12.07.2023 ein Londoner WertpapierhändlerFCA: 2,45 Mio. Pfund gegen Londoner Broker wegen Kontrollmängeln bei außerbörslichem Aktienhandel Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 2,87 Mio. €

Die FCA verhängte gegen einen Londoner Wertpapierhändler eine Geldbuße von 2.452.700 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA führte der Broker zwischen Januar 2014 und September 2015 für Kunden, die eine andere Brokergruppe eingeführt hatte, angebliche außerbörsliche Aktiengeschäfte aus, ohne angemessene Systeme und Kontrollen gegen Betrug und Geldwäsche zu haben, und wendete seine eigenen Geldwäsche-Richtlinien nicht sorgfältig an. Die Buße enthält einen Nachlass für die frühe Einigung.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principles 2 und 3; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 2.452.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.07.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.07.2025 · Direktlink

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11.07.2023 zwei australische KasinobetreiberZwei australische Kasinobetreiber: 450 Mio. AUD wegen Verstößen gegen das Geldwäscherecht AustralienGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 272,8 Mio. €

Auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre (AUSTRAC, australische Geldwäscheaufsicht und Financial Intelligence Unit) verhängte der Federal Court of Australia am 11. Juli 2023 eine Geldbuße von 450 Mio. AUD gegen die zwei Kasinobetreiber wegen Verstößen gegen den Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006. Vorausgegangen war im Mai 2023 ein Vergleich über die mutmaßlichen Verstöße, die die Kasinogruppe einräumte; die Geldbuße ist über zwei Jahre zu zahlen, zusätzlich trägt die Kasinogruppe Kosten der AUSTRAC von 3,356 Mio. AUD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kasinobetreiber unterliegen als meldepflichtige Unternehmen dem Geldwäscherecht; Lücken bei der Umsetzung ihrer Pflichten können Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention im Kasino- und Glücksspielbetrieb

Behörde / Gericht
Federal Court of Australia (auf Antrag des Australian Transaction Reports and Analysis Centre, AUSTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Counter-Terrorism Financing Act 2006 (Cth)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 450.000.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.07.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

04.07.2023 die spanische Zweigniederlassung einer ausländischen Bank3,92 Mio. Euro gegen eine Bankzweigniederlassung in Spanien wegen unterlassener Verdachtsmeldung SpanienVerdachtsmeldungenanonymisiert 3,92 Mio. €

Der spanische Ministerrat verhängte gegen die spanische Zweigniederlassung einer ausländischen Bank eine Geldbuße von 3.919.300 Euro und eine öffentliche Rüge. Sie hatte keine Verdachtsmeldung erstattet, obwohl intern Anhaltspunkte oder Gewissheit über einen Zusammenhang von Vorgängen mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung aufgezeigt worden waren.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sobald Beschäftigte intern einen Geldwäscheverdacht äußern, muss die Bank den Vorgang dokumentiert prüfen und im Zweifel melden; Untätigkeit gilt als sehr schwerer Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldepflicht nach internen Hinweisen

Behörde / Gericht
Consejo de Ministros (auf Vorschlag der Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 51.1.a) i. V. m. Art. 18 und Art. 56 Ley 10/2010 de prevención del blanqueo de capitales y de la financiación del terrorismo
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
06.03.2025
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.07.2025 · Direktlink

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21.06.2023 drei Banken und ein Lebensversicherer in SingapurMAS: 3,8 Mio. SGD gegen drei Banken und einen Versicherer nach Bilanzskandal-Prüfung SingapurKundensorgfaltanonymisiert 2,59 Mio. €

Bei Prüfungen nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten in den Abschlüssen eines deutschen Zahlungsdienstleisters stellte die MAS bei vier Instituten unzureichende Geldwäschekontrollen im Umgang mit Personen fest, die mit dem Zahlungsdienstleister oder verbundenen Parteien Geschäfte machten oder Verbindungen hatten: falsch ermittelte oder nicht hinterfragte wirtschaftlich Berechtigte, nicht belegte Vermögensherkunft und nicht geprüfte ungewöhnlich große Transaktionen. Sie verhängte Composition Penalties von zusammen 3,8 Mio. SGD: Bank A 2,6 Mio., Bank B 600.000, Bank C 400.000 und der Versicherer 200.000 SGD; alle Institute akzeptierten. Vorsätzliches Fehlverhalten von Mitarbeitenden fand die MAS nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei komplexen Eigentümerstrukturen und auffälligen Großtransaktionen müssen Banken nachfragen und Belege verlangen, statt Kundenangaben ungeprüft zu übernehmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wirtschaftlich Berechtigte und Vermögensherkunft bei komplexen Firmenstrukturen prüfen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Monetary Authority of Singapore (MAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
MAS Notice 626 (Banken) und MAS Notice 314 (Lebensversicherer); s 27B(2) Monetary Authority of Singapore Act; Composition nach s 176(1A) MAS Act 1970
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kein vorsätzliches Fehlverhalten von Mitarbeitenden; zügige Abhilfe durch verbesserte Verfahren und Schulungen zur Aufmerksamkeit der Beschäftigten.
Veröffentlicht
21.06.2023

Originalbetrag 3.800.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.06.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2025 · Direktlink

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21.06.2023 ein Edelmetall- und Edelsteinhändler im DIFCDFSA: Edelmetallhändler im DIFC ohne DNFBP-Registrierung, 25.200 USD Buße Vereinigte Arabische EmirateGeldwäsche und Terrorismusfinanzierunganonymisiert 23.071 €

Eine im DIFC gegründete, nicht regulierte Gesellschaft handelte mit Edelmetallen und Edelsteinen, ohne sich wie vorgeschrieben bei der DFSA als Designated Non-Financial Business or Profession (DNFBP) registriert zu haben; dadurch unterlag sie nicht der Geldwäscheaufsicht der DFSA. Die DFSA verhängte nach Vergleichsrabatt 25.200 USD statt 36.000 USD; Geldwäsche selbst warf sie der Firma nicht vor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Händler hochwertiger Güter müssen vor Geschäftsaufnahme prüfen, ob sie der Geldwäscheaufsicht unterliegen und sich registrieren müssen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registrierungspflicht für Edelmetallhändler in der Geldwäscheaufsicht

Behörde / Gericht
Dubai Financial Services Authority (DFSA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Vergleich; Buße von 36.000 USD auf 25.200 USD reduziert.
Veröffentlicht
21.06.2023

Originalbetrag 25.200 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.06.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2025 · Direktlink

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20.06.2023 ein maltesischer InvestmentfondsMaltesischer Investmentfonds: 60.141 EUR der FIAU für unzureichende Risikobewertung MaltaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 60.141 €

Nach einer Prüfung 2021 verhängte die FIAU gegen den Investmentfonds eine Geldbuße von 60.141 EUR, weil seine institutsweite Geldwäsche-Risikobewertung und die Kundenrisikobewertung unvollständig waren und die Wirksamkeit der Kontrollen nicht beurteilt wurde. Die FIAU betonte, dass ein unvollständiges Risikoverständnis zu unwirksamen Kontrollen führen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Risikoanalyse muss nicht nur Risiken benennen, sondern auch bewerten, ob die Kontrollen dagegen wirken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Institutsweite Geldwäsche-Risikoanalyse bei Fonds

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Regulations 5(1), 5(5), 5(5)(a)(ii), 21 PMLFTR (Malta); Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die FIAU berücksichtigte die gute Kooperation und dass Abhilfemaßnahmen bereits eingeleitet oder abgeschlossen waren.
Veröffentlicht
20.06.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.06.2025 · Direktlink

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15.06.2023 ein Online-Casinobetreiber mit britischer LizenzOnline-Casino: 2 Mio. £ Vergleich wegen verspäteter AML-Prüfungen und Spielerschutzmängeln Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 2,34 Mio. €

Die Betreiberin von drei Glücksspiel-Websites zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 2 Mio. GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen. Überprüfungen zum verantwortungsvollen Spielen fanden zu spät statt, Kunden mit Schadensanzeichen durften nach Gesprächen weiter hohe Beträge einsetzen, und ausgelöste AML-Überprüfungen sowie Anfragen zur Mittelherkunft verzögerten sich erheblich; zudem gab es nicht genug AML-Analysten, um die Prüfungen nach den eigenen Verfahren zu bewältigen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine risikobasierte AML-Richtlinie wirkt nur, wenn genug Personal die ausgelösten Prüfungen rechtzeitig abarbeitet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ausreichende Personalausstattung für ausgelöste AML-Prüfungen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP) der Gambling Commission
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2023

Originalbetrag 2.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.06.2025 · Direktlink

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05.06.2023 ein Londoner Broker für KapitalmarktgeschäfteFCA: 17,2 Mio. Pfund gegen Broker wegen Mängeln bei Dividendenarbitrage Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 19,9 Mio. €

Die FCA verhängte am 5. Juni 2023 gegen einen Londoner Broker eine Geldbuße von 17.219.300 Pfund wegen Verstößen gegen Principles 2 und 3. Nach den Feststellungen der FCA ließ die Firma zwischen Februar 2012 und März 2015 ein übernommenes Equity-Finance-Geschäft Dividendenarbitrage für überwiegend US-Pensionspläne betreiben, ohne angemessene Sorgfalt und wirksame Kontrollen; so wurde kaum geprüft, ob die als zentrale Absicherung gedachten Steuer- und Rechtsgutachten überhaupt vorlagen. Als direkte Folge dieser Mängel zahlte die dänische Steuerbehörde SKAT nach Darstellung der FCA ungerechtfertigte Erstattungen von mehr als 20 Mio. Pfund an Kunden der Firma; die Firma berechnete dafür 5 Mio. Pfund an Gebühren. Sie einigte sich mit der FCA und erhielt 30 % Nachlass (ohne Nachlass: 22.428.800 Pfund).

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principles 2 und 3; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 17.219.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.06.2025 · Direktlink

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02.06.2023 eine belgische GroßbankBelgische Großbank: 15 Mio. EUR Geldbuße wegen Mängeln in der Geldwäscheabwehr BelgienInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 15 Mio. €

Die Sanktionskommission der Nationalbank verhängte gegen die Bank wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz vom 18. September 2017 im Zeitraum November 2014 bis Juni 2019 eine Geldbuße von 15.000.000 EUR. Beanstandet wurden u. a. eine fehlende Erkennungsregel für atypische Vorgänge bei Kredit- und Wertpapierkonten im automatisierten Überwachungssystem, eine nicht risikobasierte Ausnahmeregelung („Good Guys“) auch für Hochrisikokunden, zu lange Fristen für die Analyse von Alerts und unzureichende Sorgfalt bei Edelmetallgeschäften. Die Entscheidung wird fünf Jahre lang namentlich veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausnahmen vom Transaktionsmonitoring für vermeintlich unauffällige Kunden müssen risikobasiert begründet sein und dürfen Hochrisikokunden nicht erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transaktionsmonitoring, risikobasierte Ausnahmen und Bearbeitungsfristen für Geldwäsche-Alerts

Behörde / Gericht
Nationale Bank van België / Banque nationale de Belgique (NBB/BNB) – Sanctiecommissie
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (u. a. Art. 8, 19 und 34) und NBB-Reglement vom 21. November 2017 (u. a. Art. 18); Art. 132 Gesetz vom 18. September 2017; Art. 36/11 Organgesetz der NBB vom 22. Februar 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Die Bank hatte die Inspektionsfeststellungen nicht bestritten und nach einem umfangreichen Aktionsplan nach eigener Darstellung inzwischen normkonform gehandelt; eine anonyme Veröffentlichung lehnte die Kommission dennoch ab.

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01.06.2023 ein Edelmetall- und Edelsteinhändler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 99.314 CAD gegen Edelmetallhändler wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 68.426 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 1. Juni 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 99.314 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und das Compliance-Schulungsprogramm. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 39(2), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
24.08.2023

Originalbetrag 99.314 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.06.2025 · Direktlink

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25.05.2023 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 22.604 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 25. Mai 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Registrierungspflichten für Money Services Businesses. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 11.1; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.08.2023

Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.05.2023.

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23.05.2023 ein Immobilienmakler aus British ColumbiaFINTRAC: Geldbuße von 57.915 CAD gegen Immobilienmakler wegen 6 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 39.747 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Immobilienmakler mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Mai 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 57.915 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2019, beging das Unternehmen 6 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und Aufzeichnungspflichten. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 39(1)(b), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
10.08.2023

Originalbetrag 57.915 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.05.2023.

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26.04.2023 eine US-Treuhand- und VerwahrgesellschaftFinCEN: 1,5 Mio. USD gegen Treuhandgesellschaft wegen unterlassener Verdachtsmeldungen USAVerdachtsmeldungenanonymisiert 1,36 Mio. €

FinCEN verhängte gegen eine Treuhand- und Verwahrgesellschaft eine Civil Money Penalty von mutmaßlich 1,5 Mio. USD. Zwischen Februar 2016 und März 2021 hatte sie ein Geschäftsfeld mit internationalen Kunden erhöhten Geldwäscherisikos aufgebaut, verdächtige Vorgänge aber nur manuell geprüft und zu Hunderten auffälligen Transaktionen keine Verdachtsmeldung abgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer in ein risikoreicheres Geschäftsfeld expandiert, muss die Prozesse für Verdachtsmeldungen vorher auf das neue Volumen und Risiko auslegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen bei Expansion in risikoreichere Geschäftsfelder

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
31 U.S.C. § 5318(g); 31 C.F.R. § 1020.320
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
50 bis 249
Mildernde Umstände
Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte FinCEN die finanziellen Mittel des Unternehmens.
Veröffentlicht
26.04.2023

Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.04.2023.

Quellen

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28.03.2023 drei Glücksspielgesellschaften eines britischen KonzernsGlücksspielkonzern: 19,2 Mio. £ wegen Mängeln bei Spielerschutz und Geldwäscheprävention Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 21,8 Mio. €

Drei Glücksspielgesellschaften eines Konzerns zahlen im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung (regulatory settlement) zusammen 19,2 Mio. GBP, die gemeinnützigen Zwecken zufließen: die erste Gesellschaft 12,5 Mio., die zweite 3,7 Mio. und die dritte 3 Mio. GBP. Die Gambling Commission stellte fest, dass Neukunden ohne Prüfung in kurzer Zeit hohe Beträge einsetzen und verlieren konnten, gefährdete Kunden zu spät angesprochen wurden, hohe Einzahlungen ohne Nachweis der Mittelherkunft möglich waren und AML-Richtlinien sowie AML-Schulungen unzureichend waren. Zusätzliche Lizenzauflagen verlangen die Aufsicht eines Vorstandsmitglieds über einen Verbesserungsplan und ein externes Audit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neukunden, die in kurzer Zeit viel einsetzen, brauchen frühe und verbindliche Prüfungen, bevor weitere Einzahlungen möglich sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Frühe Risikoprüfung bei Neukunden, Nachweis der Mittelherkunft und AML-Schulung im Online- und Filialglücksspiel

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP) der Gambling Commission (Sozialverantwortung und Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Das Unternehmen erkannte die Mängel sofort an und setzte Verbesserungen zügig um; die Kommission sah deshalb von einer Aussetzung der Lizenz ab.
Haftung von Führungskräften
Zusätzliche Lizenzauflage: Ein Vorstandsmitglied muss die Umsetzung des Verbesserungsplans beaufsichtigen.
Veröffentlicht
28.03.2023

Originalbetrag 19.200.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.03.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.03.2025 · Direktlink

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23.03.2023 zwei Online-Glücksspielbetreiber eines Konzerns auf dem britischen MarktZwei Online-Glücksspielbetreiber: 7,13 Mio. £ wegen Spielerschutz- und AML-Mängeln Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 8,06 Mio. €

Zwei Online-Betreiber eines Glücksspielkonzerns zahlen zusammen 7.133.254 GBP (der erste Betreiber 4.195.655 GBP, der zweite Betreiber 2.937.599 GBP) und erhielten jeweils eine Verwarnung. Beim ersten Betreiber lagen die Auslöseschwellen für AML-Prüfungen zu hoch, Kunden durften während laufender Anfragen zur Mittel- und Vermögensherkunft weiter einzahlen und spielen, und Kundengespräche blieben oberflächlich. Beim zweiten Betreiber konnten Kunden, die beim ersten Betreiber gesperrt oder selbst ausgeschlossen waren, ein Konto eröffnen, zudem waren die AML-Richtlinien nicht angemessen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sperren und Selbstausschlüsse müssen konzernweit über alle Marken hinweg wirken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Markenübergreifender Selbstausschluss und Sperren während offener Herkunftsnachweise

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.03.2023

Originalbetrag 7.133.254 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2023.

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23.03.2023 ein maltesischer Online-GlücksspielanbieterMaltesischer Glücksspielanbieter: 128.796 EUR der FIAU für Kundensorgfaltsmängel MaltaKundensorgfaltanonymisiert 128.796 €

Nach einer Offsite-Prüfung 2022 verhängte die FIAU gegen den Online-Glücksspielanbieter eine Geldbuße von 128.796 EUR. Bei Spielern mit Konten auf mehreren der fünf Marken berechnete das Unternehmen die Sorgfaltsschwelle von 2.000 EUR je Marke statt gesamt, erfasste und prüfte bei 8 von 25 höher als niedrig eingestuften Spielern Geburtsort oder Staatsangehörigkeit nicht, hatte bis Mai 2022 kein Verfahren zur Erfragung der Vermögensherkunft, ließ ein Konto trotz fehlender Unterlagen weiterlaufen und dokumentierte PEP-Prüfungen unzureichend.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mehrere Marken betreibt, muss Spieler markenübergreifend erkennen, damit Schwellenwerte nicht unterlaufen werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwellenwerte und Kontenverknüpfung bei Online-Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulations 7(1), 8(5), 9(1), 13, 21 PMLFTR (Malta); Implementing Procedures Part I und II
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Von einer Folgeanordnung sah die FIAU ab, weil das Unternehmen dabei war, seine Lizenz zurückzugeben; das Maß der Kooperation im Verfahren floss in die Bemessung ein.
Veröffentlicht
27.03.2023
Quellen

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16.03.2023 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 57.255 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 39.310 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in North York (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 16. März 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 57.255 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung internationaler Überweisungen ab 10.000 CAD, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und Aufzeichnungspflichten. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 28(1)(c), 30(f), 71(1)(c), 71(1)(e); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.05.2023

Originalbetrag 57.255 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.03.2023.

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14.03.2023 eine italienische BankBanca d'Italia: 100.000 EUR gegen Bank nach Prüfungen von Banca d'Italia und UIF ItalienVerdachtsmeldungenanonymisiert 100.000 €

Nach Prüfungen der Banca d'Italia (04.11.2021–04.02.2022) und der Finanzermittlungseinheit UIF (29.11.2021–18.03.2022) verhängte die Banca d'Italia gegen die Bank eine Geldbuße von 100.000 EUR nach Art. 62 D.Lgs. 231/2007. Festgestellt wurden Mängel bei der Kundensorgfalt und bei der Mitwirkung durch Verdachtsmeldungen (collaborazione attiva); die Korrekturmaßnahmen der Bank flossen in die Bemessung ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungen der Aufsicht und der Finanzermittlungseinheit laufen oft parallel; Lücken im Verdachtsmeldewesen fallen dabei doppelt auf.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldewesen und Kundensorgfalt

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 und 62 Abs. 1 D.Lgs. 231/2007; Bestimmungen der Banca d'Italia vom 26.03.2019 und 30.07.2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die Korrekturmaßnahmen der Bank wurden berücksichtigt.
Veröffentlicht
20.04.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.03.2025 · Direktlink

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08.03.2023 ein Geldtransfer- und Wechseldienstleister aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 33.000 CAD gegen Geldtransferdienstleister wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 22.760 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Money Services Business (Geldtransfer- bzw. Wechseldienstleister) mit Sitz in Markham (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 8. März 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 33.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Vorlage von Unterlagen auf Anforderung der Behörde. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTF Regulations 63.1(2); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.03.2023

Originalbetrag 33.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.03.2023.

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15.02.2023 eine kanadische Bank aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 676.500 CAD gegen kanadische Bank wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungenanonymisiert 471.232 €

Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 15. Februar 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 676.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2022, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms und die Meldung verdächtiger Transaktionen. FINTRAC stellt klar, dass diese Mängel nicht mit Geldwäsche- oder Terrorfinanzierungsstraftaten zusammenhängen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
06.03.2023

Originalbetrag 676.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.02.2023.

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31.01.2023 eine australische Großbank (Hongkonger Zweigstelle)HKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für australische Großbank wegen verspäteter Kundenüberprüfungen HongkongKundensorgfaltanonymisiert 471.154 €

Die HKMA verhängte gegen die Hongkonger Zweigstelle einer australischen Großbank eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil die Bank zwischen Juni 2016 und Mai 2017 bei 121 von 143 fälligen periodischen Kundenüberprüfungen in Verzug war, darunter 58 Kunden mit hohem Risiko, bei 27 davon um mehr als ein Jahr. Obwohl die Verzögerungen bekannt waren, fehlten wirksame Verfahren, um die Überprüfungen fristgerecht durchzuführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Rückstände bei Kundenüberprüfungen müssen mit Ressourcen und Eskalation abgebaut werden, gerade bei Hochrisikokunden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte periodische Überprüfung von Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 5(1)(a) und 19(3) Schedule 2 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Mängel behoben, keine Vorbelastung nach der AMLO und Kooperation mit der HKMA.
Veröffentlicht
31.01.2023

Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.01.2025 · Direktlink

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25.01.2023 ein britischer Online-GlücksspielbetreiberOnline-Glücksspielbetreiber: 6,1 Mio. £ Geldbuße im dritten Verfahren (Spielerschutz, AML) Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 6,91 Mio. €

Die Betreiberin von elf Glücksspiel-Websites muss nach einer im März 2022 nicht bestandenen Compliance-Prüfung eine Geldbuße von 6,1 Mio. GBP zahlen. Die Geldwäsche-Risikobewertung berücksichtigte Risiken wie politisch exponierte Personen oder Bezüge zu Hochrisikoländern nicht ausreichend, eigene Vorgaben zur Abfrage der Mittelherkunft wurden nicht befolgt, und ein auffälliger Kunde wurde erst sieben Wochen nach der Markierung angesprochen. Es ist nach 2019 und 2021 die dritte Maßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer nach früheren Sanktionen nur teilweise nachbessert, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobewertung zu PEP und Hochrisikoländern; Einhaltung eigener Vorgaben zur Mittelherkunft

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Gambling Act 2005; Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP) der Gambling Commission
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
25.01.2023

Originalbetrag 6.100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.01.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.01.2025 · Direktlink

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25.01.2023 eine maltesische BankMaltesische Bank: 228.706 EUR der FIAU für Mängel bei Risikobewertung und Monitoring MaltaKundensorgfaltanonymisiert 228.706 €

Nach einer Offsite-Prüfung im November 2020 verhängte die FIAU gegen die Bank eine Geldbuße von 228.706 EUR und eine Folgeanordnung. Beanstandet wurden die verspätete institutsweite Risikobewertung, eine lange Zeit unzureichende Methodik zur Kundenrisikobewertung, fehlende Angaben zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehungen sowie Mängel bei der laufenden Überwachung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine institutsweite Risikoanalyse muss schriftlich vorliegen – gutes Geschäftsverständnis allein ersetzt sie nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobewertung und Kundenprofil als Grundlage der Geldwäscheprävention

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulations 5(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 7(2)(b), 21 PMLFTR (Malta); Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Die FIAU würdigte, dass die Bank Mängel der alten Methodik selbst erkannt und vor Aufforderung behoben hatte; die neue Methodik behebt die meisten Schwächen.
Veröffentlicht
01.02.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 25.01.2025 · Direktlink

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11.01.2023 eine britische islamische BankFCA: 4 Mio. Pfund gegen islamische Bank wegen Geldwäsche-Kontrollmängeln Vereinigtes KönigreichKundensorgfaltanonymisiert 4,54 Mio. €

Die FCA verhängte gegen eine britische islamische Bank eine Geldbuße von 4.023.600 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA fehlten der Bank zwischen April 2015 und November 2017 angemessene Verfahren für verstärkte Sorgfaltspflichten, insbesondere zur Herkunft von Vermögen und Mitteln bei Hochrisikokunden, sowie für den Umgang mit Bareinzahlungen. In diesem Zeitraum nahm die Bank Bareinzahlungen von jeweils über 10.000 Pfund im Gesamtwert von 22,74 Mio. Pfund an. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 4.023.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.01.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.01.2025 · Direktlink

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10.01.2023 eine britische Tochterbank einer nigerianischen BankFCA: 7,7 Mio. Pfund gegen Bank wegen wiederholter Geldwäsche-Kontrollmängel Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 8,69 Mio. €

Die FCA verhängte gegen die britische Tochter einer nigerianischen Bank eine Geldbuße von 7.671.800 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA behob die Bank zwischen Oktober 2014 und Juli 2019 bekannte Schwächen ihrer Geldwäsche-Kontrollen nicht, obwohl interne Prüfer und ein externer Berater darauf hingewiesen hatten. Die FCA hatte die Bank bereits 2013 wegen ähnlicher Mängel mit 525.000 Pfund belegt und wertete den erneuten Verstoß als Versagen der Geschäftsleitung. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 %.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
FCA Principle 3; section 206 FSMA 2000
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 7.671.800 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.01.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.01.2025 · Direktlink

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04.01.2023 ein US-amerikanischer FinanzdienstleisterNYDFS: 50 Mio. USD Strafe und Compliance-Auflagen für einen Finanzdienstleister USA, New YorkInterne Sicherungsmaßnahmenanonymisiert 47,2 Mio. €

Das New York State Department of Financial Services verhängte gegen einen US-amerikanischen Finanzdienstleister eine Geldstrafe von mutmaßlich 50 Mio. USD, weil ihr BSA/AML-Programm und ihre Transaktionsüberwachung unzureichend waren, sie damit unsicher und unsolide wirtschaftete und einen Cybersicherheitsvorfall nicht ordnungsgemäß meldete. Zusätzlich verpflichtete sich das Unternehmen zu weiteren Investitionen in sein Compliance-Programm.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wächst ein Unternehmen schneller als ihre Compliance, drohen neben Bußgeldern verbindliche Investitionspflichten in Kontrollen.

Bezug zu Schulung und Awareness

AML-Programm und Meldung von Cybervorfällen bei Finanzdienstleistern

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
New York Banking Law §§ 39, 44; Financial Services Law § 408; 23 NYCRR § 200.15, § 504.3, § 500.17; 3 NYCRR § 417.2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Als mildernd wertete das NYDFS die Kooperation während der Untersuchung, die Bereitschaft zu einer Vereinbarung (MOU) mit der Behörde, die Zusammenarbeit mit unabhängigem Berater und Monitor sowie erhebliche Investitionen in die Sanierung des Compliance-Programms.
Veröffentlicht
04.01.2023

Originalbetrag 50.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.01.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.01.2025 · Direktlink

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