Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika und Asien-Pazifik: 1.838 Fälle aus 37 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Auckland District Court (Anklage: Department of Internal Affairs) 1 Fall 33 % · 589.190 €
- Department of Internal Affairs (DIA) 1 Fall 33 % ·
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs) 1 Fall 33 % · 30.092 €
Wofür?
nach Unterthema- Interne Sicherungsmaßnahmen 1 Fall 33 % · 30.092 €
- Verdachtsmeldungen 1 Fall 33 % · 589.190 €
- ohne Unterthema 1 Fall 33 % ·
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q4 2023 | 0 | – |
| Q1 2024 | 0 | – |
| Q2 2024 | 0 | – |
| Q3 2024 | 0 | – |
| Q4 2024 | 0 | – |
| Q1 2025 | 1 | – |
| Q2 2025 | 1 | 589.190 € |
| Q3 2025 | 0 | – |
| Q4 2025 | 0 | – |
| Q1 2026 | 0 | – |
| Q2 2026 | 1 | 30.092 € |
| Q3 2026 | 0 | – |
| Q4 2026 | 0 | – |
3 Fälle
24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen 30.092 €
Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.
Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.
Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
- Veröffentlicht
- 24.04.2026
Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.
- Department of Internal Affairs: Law firm fined for anti-money laundering breaches (24.04.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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28.04.2025 Qian DuoDuo LimitedQian DuoDuo: 1.125.000 NZD – Auslandsüberweisungen über 19 Mio. NZD nicht gemeldet 589.190 €
Der Geldtransfer- und Devisendienstleister aus Auckland (Handelsname Lidong Foreign Exchange) meldete zwischen Juni 2018 und September 2019 197 Überweisungen nach China über zusammen mehr als 19,14 Mio. NZD nicht: 26 verdächtige Vorgänge (4,72 Mio. NZD) und 171 meldepflichtige Transaktionen (14,42 Mio. NZD); die Herkunft der Gelder der beiden Personen, über die die Transaktionen liefen, prüfte er nur anhand fragwürdiger Nachweise. Das Auckland District Court verhängte am 28. April 2025 eine Geldstrafe von 1.125.000 NZD. Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Verdachtsmeldungen und Meldungen vorgeschriebener Transaktionen sind fristgebunden – wer die Mittelherkunft nicht belastbar prüft, riskiert Strafen in Millionenhöhe.
Verdachtsmeldungen und Prüfung der Mittelherkunft
- Behörde / Gericht
- Auckland District Court (Anklage: Department of Internal Affairs)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- AML/CFT Act 2009, ss 48A(1), 97 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen) und s 92(1)(b)(i) (Verdachtsmeldung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
Originalbetrag 1.125.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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18.03.2025 NZForex LimitedNZForex: Verwarnung wegen 3.182 nicht gemeldeter Transaktionen Verwarnung
Das Unternehmen legte der DIA offen, dass wegen eines Systemfehlers bei der Meldung vorgeschriebener Transaktionen zwischen November 2017 und Februar 2024 3.182 nicht auf Neuseeland-Dollar lautende Transaktionen nicht an die Financial Intelligence Unit der Polizei gemeldet worden waren. Die DIA sprach am 18. März 2025 eine förmliche Verwarnung nach dem AML/CFT Act 2009 aus und sah wegen der raschen freiwilligen Offenlegung von schärferen Maßnahmen ab; NZForex muss den Abschlussbericht einer unabhängigen Prüfung vorlegen und über die Abhilfe berichten.
Meldeprozesse für vorgeschriebene Transaktionen brauchen regelmäßige Abgleiche, damit Systemfehler nicht jahrelang unbemerkt bleiben; eine frühe Selbstmeldung kann die Sanktion deutlich mildern.
Vollständige Meldung vorgeschriebener Transaktionen an die FIU
- Behörde / Gericht
- Department of Internal Affairs (DIA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009 (Meldung vorgeschriebener Transaktionen)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Freiwillige und rasche Offenlegung, Eingeständnis, Behebung des Systemfehlers, Nachmeldung aller Transaktionen und eine freiwillige unabhängige Prüfung.
- Veröffentlicht
- 18.03.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink