Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Finanstilsynet 2 Fälle 100 % · 2,61 Mio. €
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 1 | 2,6 Mio. € |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 1 | 9.115 € |
2 Fälle
11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros 9.115 €
Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.
Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.
Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen
- Behörde / Gericht
- Finanstilsynet
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- §§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.
- Finanstilsynet: Tilsynsrapport og vedtak – Panzer Norge AS (17.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanstilsynet, Tilsynsrapport med vedtak – Panzer Norge AS, 24/17922, 11.08.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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17.03.2025 Sparebank 1 ØstlandetSparebank 1 Østlandet: 30 Mio. NOK wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention 2,6 Mio. €
Finanstilsynet verhängte gegen Sparebank 1 Østlandet ein Bußgeld von 30.000.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz, nachdem eine Prüfung im September 2022 grundlegende Mängel bei Risikobewertung, Routinen, Risikoklassifizierung der Kunden, Sorgfaltsmaßnahmen und laufender Überwachung sowie einen Verstoß gegen das Verbot der Informationsweitergabe ergeben hatte; die Behörde wertete die Verstöße als schwer und dauerhaft. Sie stellte zudem unzureichende Schulungen der Beschäftigten fest und ordnete an, Sorgfaltsmaßnahmen für einen Kunden nachzuholen. Die Bank legte am 8. Mai 2025 Beschwerde ein. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Eine risikobasierte Geldwäscheprävention steht und fällt mit einer aktuellen Risikobewertung und rollenbezogenen Schulungen, die auf die eigenen Routinen zugeschnitten sind.
Risikobasierte Geldwäscheprävention und rollenbezogene Schulung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Finanstilsynet
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- §§ 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 17, 18, 24, 25, 28 und 49 hvitvaskingsloven; § 47 hvitvaskingsloven (Anordnung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 26.03.2025
Originalbetrag 30.000.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2025.
- Finanstilsynet: Tilsynsrapport og vedtak om overtredelsesgebyr – Sparebank 1 Østlandet (26.03.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- Finanstilsynet, Tilsynsrapport med vedtak – Sparebank 1 Østlandet, 22/6513, 17.03.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink