Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU) 2 Mio. € 100 % · 8 Fälle
Wofür?
nach Unterthema- Interne Sicherungsmaßnahmen 1,05 Mio. € 53 % · 1 Fall
- Kundensorgfalt 776.777 € 39 % · 5 Fälle
- ohne Unterthema 166.622 € 8 % · 2 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | 66.504 € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 2 | 1,3 Mio. € |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 2 | 294.730 € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 3 | 338.628 € |
8 Fälle
31.08.2026 EM@NEY P.L.C.Malta: EM@NEY zahlt nach Vergleich 97.622 Euro wegen verspäteter Kontenregister-Meldungen 97.622 €
Das Finanzinstitut lieferte die alle sieben Tage fälligen Daten an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht rechtzeitig. Die FIAU setzte 162.704 Euro fest, die im Vergleich nach ihrer Vergleichsrichtlinie von 2026 um 40 % auf 97.622 Euro reduziert wurden.
Laufende Pflichtmeldungen brauchen ein Fristenmonitoring mit Eskalation – sonst summieren sich Einzelversäumnisse zu sechsstelligen Beträgen.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8, 9 CBAR Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – EM@NEY P.L.C. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung 160.099 €
Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.
Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.
Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – MiFinity Malta Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung 80.907 €
Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.
Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.
Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Goldwin Ltd Entscheidung einer Behörde
- Publication of AML/CFT Administrative Penalties and Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops 225.730 €
Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.
Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.
Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Stanleybet Malta Limited Entscheidung einer Behörde
- Administrative Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.03.2026 BNF Bank p.l.c.Malta: 69.000 Euro gegen BNF Bank wegen verspäteter Meldungen ans Kontenregister 69.000 €
Nach der Einführung eines neuen Kernbankensystems im April 2025 konnte die Bank bis September 2025 die wöchentlich vorgeschriebenen Datenlieferungen an das zentrale Bankkontenregister (CBAR) nicht fristgerecht übermitteln. Die FIAU verhängte 69.000 Euro.
Bei IT-Umstellungen müssen regulatorische Meldestrecken vorab getestet werden – Migrationsprobleme entschuldigen verpasste Fristen nicht.
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Reg. 4(2), 8 Centralised Bank Account Register Regulations (S.L. 373.03)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Die Bank versuchte laufend, Meldungen hochzuladen
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
- Administrative Measure Publication Notice – BNF Bank p.l.c. Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2025 C2D Payment Solutions LimitedMalta: 243.537 Euro gegen C2D Payment Solutions wegen ignorierter Bargeldrisiken 243.537 €
Das Finanzinstitut berücksichtigte in seiner Kundenrisikobewertung die erhebliche Bargeldexposition seiner Kunden nicht, sodass fast alle Kunden als geringes Risiko galten – selbst bei Bareinzahlungen über 100.000 Euro. Die FIAU verhängte 243.537 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anfechtbar.
Bargeld ist ein ausdrücklicher Hochrisikofaktor – ein Risikomodell, das ihn ausblendet, ist wertlos.
Bargeld als Risikofaktor erkennen
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(1)(d), 7(2)(a), 21 PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Administrative Measure Publication Notice – C2D Payment Solutions Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2025 OKCoin Europe LimitedMalta: 1,05 Mio. Euro gegen Kryptobörse OKCoin Europe wegen Geldwäschemängeln 1,05 Mio. €
Bei einer Vor-Ort-Prüfung 2023 fand die FIAU bei dem Krypto-Dienstleister Mängel in der Geschäftsrisikobewertung (u. a. Produktrisiken), der Kundenrisikobewertung, bei Kundenprofilen, laufender Überwachung, Verdachtsmeldungen und Aufzeichnungen. Sie verhängte 1.054.269 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war bei Veröffentlichung anfechtbar.
Krypto-Anbieter werden an denselben Sorgfaltsmaßstäben gemessen wie Banken – die Risikoanalyse muss die eigenen Produkte abdecken.
Geldwäscheprävention bei Kryptowerten
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(1), 5(4), 5(5), 7, 11, 15(3), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 03.04.2025
- Administrative Measure Publication Notice – OKCoin Europe Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Integritas Consulting LtdMalta: 66.504 Euro gegen Corporate-Services-Firma Integritas wegen fehlender Überwachung 66.504 €
Der Corporate-Services-Anbieter hinterfragte nicht, warum eine sieben Jahre ruhende Kundengesellschaft plötzlich über 4 Mio. Euro empfing und fast gleich hohe Beträge an ihren Gesellschafter weiterleitete, und hielt Kundeninformationen nicht aktuell. Die FIAU verhängte 66.504 Euro; eine Nachbesserung war nicht mehr möglich, da die Firma ihre Lizenz zurückgegeben hatte und aufgelöst wird.
Plötzliche Millionenflüsse bei ruhenden Gesellschaften sind ein Auslöser für aktualisierte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung.
Auffällige Transaktionen bei ruhenden Gesellschaften erkennen
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 7(2)(a), 7(2)(b), 11(9), 15(3) PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 13.11.2024
- Administrative Measure Publication Notice – Integritas Consulting Ltd Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink