Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.033 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
–Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
–Größter Einzelfall
–Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Financial Services Agency (FSA, 金融庁) – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Anordnung – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20241–
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

26.12.2024 株式会社イオン銀行 (AEON Bank, Ltd.)AEON Bank: Anordnung wegen 14.639 ungeprüfter Geldwäsche-Alarme JapanVerdachtsmeldungen Anordnung

Die Bank hatte von Juni bis November 2023 und von Juli bis September 2024 mindestens 14.639 von ihrem Transaktionsmonitoring erkannte Vorgänge nicht darauf geprüft, ob Verdachtsmeldungen nötig waren, und brauchte für Meldungen im Monatsdurchschnitt bis zu 152 Tage (Februar 2024). Außerdem hatte sie die Maßnahmen der aufsichtlichen AML-Leitlinie bis zur Frist Ende März 2024 nicht umgesetzt und Befunde der vorigen Prüfung nicht behoben. Die Geschäftsverbesserungsanordnung nach Art. 26 Abs. 1 Banking Act verlangt unter anderem die Nachholung der Prüfungen und Meldungen und eine grundlegend stärkere Governance durch Verwaltungsrat und Management.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Transaktionsmonitoring nützt nur mit genug Personal, um jeden Alarm zeitnah zu bewerten; Rückstände müssen beim Verwaltungsrat ankommen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zeitnahe Bearbeitung von Monitoring-Alarmen und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Financial Services Agency (FSA, 金融庁)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Banking Act (銀行法) Art. 26 Abs. 1; Act on Prevention of Transfer of Criminal Proceeds (犯罪収益移転防止法); Guidelines for AML/CFT der FSA
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Nach der Begründung haben Verwaltungsrat und Management trotz mehrfacher Hinweise aus Rückständen, Prüfungsbefunden und Innenrevision weder selbst den Stand ermittelt noch Anweisungen gegeben; die Anordnung verlangt die Klärung der Verantwortung.
Veröffentlicht
26.12.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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