Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

16Fälle aus 1 Jurisdiktion
53 Mio. €Summe der Geldbeträge (9 Fälle mit Betrag)
48,4 Mio. €Größter Einzelfall: Wechselstube (anonymisiert)
479.179 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Central Bank of the UAE (CBUAE) 52,4 Mio. € 99 % · 6 Fälle
  2. Financial Services Regulatory Authority (ADGM) 583.951 € 1 % · 6 Fälle
  3. Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai – 0 % · 4 Fälle

Wofür?

nach Unterthema
  1. Interne Sicherungsmaßnahmen 52,5 Mio. € 99 % · 11 Fälle
  2. Kundensorgfalt 535.738 € 1 % · 5 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 52,9 Mio. € 100 % · 12 Fälle
  2. Sonstige 74.061 € 0 % · 4 Fälle

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20241479.179 €
Q1 20252913.388 €
Q2 2025350,8 Mio. €
Q3 20255715.155 €
Q4 2025274.890 €
Q1 20260–
Q2 20262–
Q3 20261–
Q4 20260–

16 Fälle

20.05.2025 Wechselstube (anonymisiert)CBUAE verhängt 200 Mio. AED gegen Wechselstube wegen gravierender Geldwäsche-Mängel Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 48,4 Mio. €

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) verhängte gegen eine nicht genannte Wechselstube eine Geldbuße von 200 Mio. AED nach Art. 137 des Zentralbankgesetzes (Decretal Federal Law No. 14 of 2018). Prüfungen der CBUAE hatten erhebliche Mängel im Rahmenwerk des Unternehmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen ergeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mängel im Geldwäsche-Rahmenwerk können sehr hohe Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Rahmenwerk in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 Regarding the Central Bank and Organization of Financial Institutions and Activities
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
20.05.2025

Originalbetrag 200.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.07.2026 Shelbit General Trading L.L.CVARA bestraft Shelbit erneut wegen Kryptohandel ohne Lizenz, fehlender KYC und Werbung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Trotz einer Unterlassungsanordnung und Durchsetzungsmaßnahme vom 2. Januar 2025 erbrachte Shelbit General Trading L.L.C (Shelbit Exchange) nach Feststellung der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) weiterhin ohne Lizenz Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten in und aus Dubai, nahm Nutzer ohne vorgeschriebene KYC-Prüfungen auf und bewarb seine Dienste ohne Genehmigung. VARA verhängte erneut Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung an; das festgestellte Risiko betraf nach Angaben der Behörde auch grenzüberschreitende Transaktionen mit möglichen Folgen für die Integrität des Finanzsystems der VAE.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unterlassungsanordnung missachtet, wird erneut sanktioniert – die Aufsicht beobachtet den Markt auch nach der ersten Maßnahme weiter.

Bezug zu Schulung und Awareness

Befolgung von Unterlassungsanordnungen und KYC-Pflichten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Cabinet Resolution No. (111) of 2022; Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.06.2026 MX Global Ltd (MEXC)VARA verhängt Geldbuße gegen MX Global (MEXC) wegen Kryptohandel ohne Lizenz und KYC Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Nach Ermittlungen der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) erbrachte MX Global Ltd, die unter der Marke MEXC auftritt, von 2022 bis April 2026 ohne Lizenz Broker-Dealer- und/oder Börsendienstleistungen für Kunden in Dubai und nahm Nutzer ohne die gesetzlich vorgeschriebenen KYC-Prüfungen auf. VARA verhängte Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung aller nicht lizenzierten Tätigkeiten in und aus Dubai an; andere Gesellschaften der Gruppe waren ausdrücklich nicht betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden in einem Markt bedient, braucht dort eine Lizenz – und muss unabhängig davon die lokalen KYC-Pflichten erfüllen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzpflicht und KYC bei grenzüberschreitenden Kryptodiensten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; Cabinet Resolution No. 111/2022; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Befolgung der Unterlassungsanordnungen und erklärte Absicht, eine VARA-Lizenz zu beantragen.
Veröffentlicht
22.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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03.06.2026 CoinMENA FZEVARA verhängt Geldbuße gegen CoinMENA wegen Mängeln im Geldwäsche-Programm Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Bußgeld

Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) hatte CoinMENA FZE am 30. November 2023 für Broker-Dealer-Dienstleistungen lizenziert. Bei laufenden Aufsichtsprüfungen über den gesamten Marktbetrieb von Beginn an bis einschließlich Geschäftsjahr 2025 stellte sie administrative Schwächen in internen Systemen und Kontrollen fest, die zu Compliance-Mängeln im Geldwäsche-Programm des Unternehmens führten. VARA verhängte eine Geldbuße, deren Höhe nicht veröffentlicht wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein lizenzierter Anbieter muss sein Geldwäsche-Programm laufend an den tatsächlichen Geschäftsbetrieb anpassen – die Aufsicht prüft den gesamten Betriebszeitraum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Kontrollen im Geldwäsche-Programm von Kryptodienstleistern

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Anerkennung der Feststellungen und ein abgestimmter Abhilfeplan.
Veröffentlicht
22.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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17.12.2025 Payward MENA Holdings LimitedADGM: mutmaßlich 36.000 USD gegen Payward MENA Holdings wegen fünf Jahre verspäteter AML-Berichte Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 30.711 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die Betreiberin eines multilateralen Handelssystems mit Verwahrerlaubnis mutmaßlich eine Geldbuße von 36.000 USD, weil sie ihre jährlichen AML-Berichte (AML Returns) für 2020 bis 2024 trotz zahlreicher Erinnerungen erst am 16. Dezember 2025 einreichte und die angefallenen Verspätungsgebühren von insgesamt 2.000 USD nicht zahlte. Die Behörde sah darin zugleich unzureichende Systeme und Kontrollen; im Schriftverkehr verwies das Unternehmen auf interne Probleme und den Weggang des für das Meldeportal registrierten Nutzers. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 45.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pflichtmeldungen an die Aufsicht brauchen eine feste Zuständigkeit und Portalzugänge, die einen Personalwechsel überstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Pflichtmeldungen an die Aufsicht

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 232 Financial Services and Markets Regulations 2015 (FSMR); AML Rule 4.6.1; GEN Rule 2.2.3 (Principle 3); FEES Rule 1.2.7
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Behebung der Mängel, keine Vorverstöße, begrenzter Geschäftsumfang mit wenigen Kunden und kein festgestellter Kundenschaden (10 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 36.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.12.2025.

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24.11.2025 FWS Group LtdADGM: mutmaßlich 51.000 USD gegen Business-Center-Betreiber FWS Group wegen fehlender Kundenprüfung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 44.179 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den als Unternehmensdienstleister (Company Service Provider) registrierten Betreiber eines Business-Centers mutmaßlich eine Geldbuße von 51.000 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Dezember 2022 und Dezember 2023. Das Unternehmen hatte keine Geschäftsrisikoanalyse erstellt und konnte für keinen seiner 104 Kunden (Mieter) eine Risikobewertung nachweisen und keinen verifizieren, weil sein ausgelagerter Compliance-Dienstleister nur den externen Betreiber des Centers als Kunden ansah; zudem wurde nach längerer Abwesenheit des Geldwäschebeauftragten (MLRO) erst nach rund zehn Monaten ein neuer bestellt und die Aufsicht nicht umgehend informiert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 63.750 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Betrieb und Compliance auslagert, bleibt selbst für die Sorgfaltspflichten gegenüber allen eigenen Kunden verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenbegriff und Sorgfaltspflichten bei ausgelagertem Betrieb und ausgelagerter Compliance

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1(1)(a) und (b), 7.1.2(1)(a), 8.3.1(1)(d), 8.3.2, 8.4.1(c), 12.1.1(1), 15.6.1(d)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße, Kooperation und Umsetzung eines Abhilfeprogramms; 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 51.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.11.2025.

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26.08.2025 UHY James Chartered AccountantsADGM: mutmaßlich 20.400 USD gegen Prüfungsgesellschaft UHY James wegen ungeklärter Screening-Treffer Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 17.502 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die im ADGM registrierte Abschlussprüferin, eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, mutmaßlich eine Geldbuße von 20.400 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Februar 2022 und Februar 2024. In sieben geprüften von 28 Kundenakten blieben nach einem Wechsel der Screening-Software 397 Treffer zu vier Kunden ungeklärt, positive Treffer wurden ohne ausreichende Begründung verworfen, bei einem Kunden wurden Presseberichte über Vorwürfe möglicher Umgehung nicht-emiratischer Sanktionen übersehen, die Geschäftsrisikoanalyse enthielt keine Bewertung der Risiken gezielter Finanzsanktionen, und bei politisch exponierten Personen wurde die Herkunft von Geldern und Vermögen nicht verifiziert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 25.500 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Screening-Treffer müssen nachvollziehbar geklärt und begründet geschlossen werden, gerade nach einem Systemwechsel.

Bezug zu Schulung und Awareness

Namens- und Sanktionsscreening: Treffer klären und dokumentieren

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1, 7.1.2(1)(a), 7.1.3, 8.3.1(1)(b), 8.3.2, 8.4.1(c), 8.6.1, 11.2.1(1); Art. 21 Cabinet Decision No. 74 of 2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße gegen die AML-Regeln, Kooperation und umfangreiche Abhilfe (15 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung; die Mängel betrafen nur die ADGM-Einheit, keine anderen Gesellschaften der UHY-Gruppe.

Originalbetrag 20.400 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.

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18.08.2025 Morpheus Software Technology FZE (Fuze)VARA bestraft Kryptoanbieter Fuze wegen AML-Mängeln und Tätigkeit außerhalb der Lizenz Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Bußgeld

Eine am 15. April 2025 begonnene Untersuchung der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) ergab bei der seit Oktober 2023 lizenzierten Morpheus Software Technology FZE (Fuze) Mängel im Geldwäsche-Programm, in Governance, Compliance und internen Kontrollen. Zudem hatte das Unternehmen vorsätzlich Tätigkeiten mit virtuellen Vermögenswerten unter Verstoß gegen seine Lizenzbedingungen ausgeübt und der Behörde wesentliche Tatsachen nicht offengelegt. VARA verhängte eine Geldbuße in nicht veröffentlichter Höhe, erließ laut ihrer Durchsetzungsliste eine Unterlassungsanordnung und ordnete die Bestellung einer sachkundigen Person (Skilled Person) zur Überwachung der Abhilfe an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lizenzierte Anbieter müssen innerhalb ihrer Lizenz bleiben und der Aufsicht wesentliche Tatsachen offenlegen – sonst drohen Bußgeld und externe Überwachung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Programm, Lizenzgrenzen und Offenlegung gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Das Unternehmen erkannte die Feststellungen an und legte einen Abhilfeplan vor.
Veröffentlicht
18.08.2025

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31.07.2025 Gomti ExchangeCBUAE entzieht Gomti Exchange die Lizenz wegen Mängeln bei Geldwäsche und Sanktionen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Sonstiges

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) entzog der Wechselstube Gomti Exchange die Lizenz und strich sie aus dem Register (Art. 137 Decretal Federal Law No. 14 of 2018). Prüfungen hatten ergeben, dass das Unternehmen die Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen sowie den Sanktionsrahmen in erheblichem Umfang nicht einhielt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Wechselstuben gehören Geldwäscheprävention und Sanktions-Compliance zum Kern der Lizenzpflichten – erhebliche Lücken können zum Entzug der Zulassung führen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche- und Sanktions-Compliance in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 regarding the Central Bank and Organisation of Financial Institutions and Activities
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
31.07.2025

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30.07.2025 Al Nahdi ExchangeCBUAE entzieht Al Nahdi Exchange die Lizenz wegen Mängeln bei Geldwäsche und Sanktionen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Sonstiges

Prüfungen der Zentralbank ergaben bei der Wechselstube erhebliche Verstöße gegen den Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und illegalen Organisationen sowie gegen Sanktionsvorgaben. Die CBUAE entzog die Lizenz und strich die Wechselstube aus dem Register.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei erheblichen Mängeln in Geldwäsche- und Sanktions-Compliance droht Zahlungsdienstleistern nicht nur ein Bußgeld, sondern das Ende der Lizenz.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche- und Sanktions-Compliance in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 regarding the Central Bank and Organisation of Financial Institutions and Activities
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
30.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.07.2025 Bank (anonymisiert)CBUAE: 3 Mio. AED gegen Bank wegen Verstößen gegen Geldwäschevorgaben Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 697.653 €

Prüfungen der Zentralbank ergaben, dass eine nicht namentlich genannte Bank die Anweisungen der CBUAE zur Umsetzung des Geldwäschegesetzes nicht eingehalten hatte. Die CBUAE verhängte eine Geldsanktion von 3.000.000 AED.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufsichtliche Anweisungen zur Geldwäscheprävention sind verbindlich – Prüfungen decken Umsetzungslücken auf und führen zu Geldsanktionen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umsetzung aufsichtlicher Geldwäscheanweisungen in Banken

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 14 Federal Decree Law No. (20) of 2018 on AML/CFT; Art. 137 Decretal Federal Law No. (14) of 2018 regarding the Central Bank
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.07.2025

Originalbetrag 3.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.07.2025.

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17.06.2025 Sundus ExchangeCBUAE entzieht Sundus Exchange die Lizenz und verhängt 10 Mio. AED wegen Geldwäsche Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 2,35 Mio. €

Die Central Bank of the UAE (CBUAE) entzog der Wechselstube Sundus Exchange die Lizenz, strich sie aus dem Register und verhängte eine Geldbuße von 10 Mio. AED nach Art. 14 des Geldwäschegesetzes (Federal Decree Law No. 20 of 2018). Grundlage waren Prüfungsfeststellungen zu Mängeln und Verstößen gegen das Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Zahlungs- und Wechseldienstleistern können Geldwäscheverstöße Bußgeld und Lizenzentzug zugleich auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten von Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 14 Federal Decree Law No. (20) of 2018 on Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism and Illegal Organisations
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 10.000.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2025.

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01.05.2025 MBK Auditing L.L.CFSRA (ADGM): mutmaßlich 14.080 USD gegen Wirtschaftsprüfer MBK Auditing wegen AML-Mängeln Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 12.380 €

Die im ADGM registrierte Prüfungsgesellschaft, als DNFBP geldwäscherechtlich verpflichtet, hatte von September 2022 bis November 2023 keine ausreichende Geschäftsrisikoanalyse, prüfte bei Kunden Eigentümerstruktur und Geschäftsmodell nicht ausreichend, unterließ in einem Fall die Kundenrisikobewertung und besetzte die MLRO-Funktion nicht rechtzeitig neu. Die FSRA verhängte nach 20 % Rabatt für frühe Einigung mutmaßlich 14.080 USD (sonst 17.600 USD).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Prüfungsgesellschaften müssen als geldwäscherechtlich Verpflichtete eine eigene Risikoanalyse, Kundenprüfung und einen MLRO vorhalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten von Wirtschaftsprüfern als DNFBP

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 Financial Services and Markets Regulations 2015 (ADGM); AML Rules 6.1.1, 7.1.1, 8.3.1, 8.3.2, 12.1.1 (ADGM AML Rules)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Frühe Einigung (20 % Rabatt), volle Kooperation und substanzielle Abhilfe.

Originalbetrag 14.080 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.04.2025.

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27.02.2025 Emirates Advocates LLPADGM: Kanzlei Emirates Advocates verliert AML-Registrierung nach Jahren ohne AML-Berichte Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) widerrief mit Wirkung zum 27. Februar 2025 die Registrierung der Rechtsberatungskanzlei als geldwäscherechtlich verpflichteter Nichtfinanzberuf (DNFBP), die sie für ihre Tätigkeit im ADGM benötigt. Die Kanzlei hatte ihre jährlichen AML-Berichte für 2019 bis 2023 nicht eingereicht und verfügte nach Auffassung der Behörde nicht über angemessene Systeme und Kontrollen; bereits 2021 (10.000 USD wegen des fehlenden Berichts für 2019) und 2023 (26.000 USD wegen der fehlenden goAML-Registrierung) waren Geldbußen verhängt worden. Die Decision Notice vom 21. Januar 2025 wurde nicht beim Appeals Panel angefochten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kanzlei, die geldwäscherechtliche Pflichten dauerhaft ignoriert, riskiert nach Bußgeldern auch ihre Registrierung und damit das Geschäft im Finanzzentrum.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Kanzleien und andere DNFBPs

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 251 FSMR 2015; AML Rules 4.6.1, 15.2.1(1)(b), 15.7.1(2)(c), 15.7.2(1)(a) und (b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

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19.02.2025 Wechselstube (anonymisiert, Sanktion vom 19.02.2025)CBUAE: 3,5 Mio. AED gegen Wechselstube wegen Geldwäsche-Verstößen Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 913.388 €

Nach einer Prüfung stellte die Zentralbank fest, dass eine nicht namentlich genannte Wechselstube ihre Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht eingehalten hatte. Die CBUAE verhängte eine Geldsanktion von 3,5 Mio. AED.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wechselstuben stehen unter enger Geldwäscheaufsicht – Lücken zwischen Richtlinie und gelebter Praxis werden mit Millionenbeträgen geahndet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in Wechselstuben

Behörde / Gericht
Central Bank of the UAE (CBUAE)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 14 Federal Decree Law No. (20) of 2018 on AML/CFT
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
19.02.2025

Originalbetrag 3.500.000 AED, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2025.

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13.12.2024 Aarna Capital LimitedADGM: mutmaßlich 504.000 USD gegen Broker Aarna Capital wegen Mängeln bei KYC und Überwachung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 479.179 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den Broker für professionelle Kunden mutmaßlich eine Geldbuße von 504.000 USD wegen unzureichender Kontrollen zur Geldwäscheprävention zwischen Juni 2017 und Januar 2023. Bei der Prüfung von 42 Kundenbeziehungen stellte die Behörde fest, dass zwölf Kunden wegen relevanter Risikofaktoren als hochriskant hätten eingestuft werden müssen, sodass verstärkte Sorgfaltsprüfungen und jährliche Überprüfungen unterblieben; zudem waren Dokumentation, risikogerechte Aktualisierung der Kundendaten, Transaktionsüberwachung und Verfahren zur Erkennung verdächtiger Vorgänge unzureichend. Konkrete Geldwäschefälle stellte die Behörde nicht fest; ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 630.000 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine zu milde Risikoeinstufung hebelt alle nachgelagerten Kontrollen aus, von der verstärkten Prüfung bis zur regelmäßigen Überprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung von Kunden und laufende Transaktionsüberwachung

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 4.5.1(b), 4.5.3, 7.1.1, 8.1.2(1), 8.6.1(a), 14.2.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße gegen die AML-Regeln (wohl aber eine frühere Maßnahme wegen CRS-Meldepflichten), Kooperation und Abhilfe einschließlich externer Gap-Analyse (10 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 504.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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