Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.033 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
1.269 €Summe der Geldbeträge
1.269 €Größter Einzelfall: Coca-Cola Beverages South Africa (Pty) Ltd
1.269 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Financial Intelligence Centre (FIC) 1.269 € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. ohne Unterthema 1.269 € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Coca-Cola Beverages South Africa (Pty) Ltd 1.269 € 100 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 202511.269 €
Q2 20250–
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

27.03.2025 Coca-Cola Beverages South Africa (Pty) LtdCoca-Cola Beverages South Africa: Geldbuße wegen fehlender Registrierung beim FIC SüdafrikaGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung 1.269 €

Nachdem Schedule 1 des FIC Act mit Wirkung zum 19. Dezember 2022 u. a. um Kreditgeber erweitert worden war, hätte sich das Unternehmen binnen 90 Tagen als verpflichtete Institution beim Financial Intelligence Centre registrieren müssen, was es versäumte. Verhängt wurde mutmaßlich eine Geldbuße von 25.000 ZAR, ermäßigt auf 10.000 ZAR bei Registrierung bis 1. April 2025 und Zahlung bis 10. April 2025; das Unternehmen nahm die Sanktion am 27. März 2025 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Industrie- und Handelsunternehmen, die Kunden Kredit gewähren, können geldwäscherechtlich verpflichtet sein – Registrierungspflichten nach Gesetzesänderungen prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Nicht-Finanzunternehmen mit Kundenkrediten

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Centre (FIC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Section 43B(1) Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001 i. V. m. Regulation 27A(2) Money Laundering and Terrorist Financing Control Regulations; Sanktion nach Section 45C(3)(e) FIC Act
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Ermäßigung auf 10.000 ZAR bei fristgerechter Registrierung und Zahlung.

Originalbetrag 25.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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