Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach LandWofür?
nach Unterthema- Auftragsverarbeitung 45 Mio. € 75 % · 3 Fälle
- Werbung und Einwilligung 13 Mio. € 22 % · 2 Fälle
- Videoüberwachung 1,52 Mio. € 3 % · 2 Fälle
- Betroffenenrechte und Transparenz 220.500 € 0 % · 4 Fälle
- Cookies und Tracking 6.200 € 0 % · 1 Fall
- ohne Unterthema 5.000 € 0 % · 1 Fall
- Beschäftigtendaten 1.000 € 0 % · 1 Fall
- Datenpannen und Datensicherheit — 0 % · 2 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Telekommunikation, IT und Software 45 Mio. € 75 % · 2 Fälle
- Sonstige 13 Mio. € 22 % · 2 Fälle
- Handel und E-Commerce 1,7 Mio. € 3 % · 3 Fälle
- Lebensmittel und Landwirtschaft 20.000 € 0 % · 1 Fall
- Medien und Online-Plattformen 6.200 € 0 % · 2 Fälle
- Gesundheitswesen 6.000 € 0 % · 2 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen — 0 % · 2 Fälle
- Bau und Immobilien — 0 % · 1 Fall
- Transport, Logistik und Schifffahrt — 0 % · 1 Fall
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 1 | 20.000 € |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 1 | — |
| Q3 2024 | 1 | 1,5 Mio. € |
| Q4 2024 | 2 | 5.000 € |
| Q1 2025 | 1 | — |
| Q2 2025 | 1 | 45 Mio. € |
| Q3 2025 | 3 | 202.200 € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 1 | 25.500 € |
| Q2 2026 | 5 | 13 Mio. € |
| Q3 2026 | 0 | — |
16 Fälle
03.06.2025 Vodafone GmbHBfDI: 45 Mio. Euro gegen Vodafone wegen Betrug in Partneragenturen und Authentifizierungslücken 45 Mio. €
Böswillige Mitarbeitende in Partneragenturen, die für Vodafone Verträge vermitteln, hatten fingierte Verträge und Vertragsänderungen zulasten von Kunden angelegt. Die BfDI verhängte 15 Mio. Euro wegen unzureichender Überprüfung und Überwachung der Partneragenturen (Art. 28) und 30 Mio. Euro wegen Authentifizierungsmängeln bei „MeinVodafone“ in Verbindung mit der Hotline, über die Unbefugte u. a. eSIM-Profile abrufen konnten; zusätzlich eine Verwarnung nach Art. 32.
Wer Vertrieb an Partneragenturen auslagert, muss deren Umgang mit Kundendaten auditieren und Missbrauch technisch erschweren.
Innentäter und Kontrolle von Vertriebspartnern
- Behörde / Gericht
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Uneingeschränkte Kooperation einschließlich Selbstbelastung, Modernisierung der Systeme, Trennung von betrügerischen Partnern; Bußgelder akzeptiert und gezahlt, zusätzlich Spenden in Millionenhöhe.
- Veröffentlicht
- 03.06.2025
- Pressemitteilung 6/2025: BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone Pressemitteilung einer Behörde
- BfDI – Übersicht Pressemitteilungen (Datum 03.06.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest 13 Mio. €
Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.
Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.
- Behörde / Gericht
- Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- VwGH 24.06.2026, Ro 2025/04/0007 Gerichtsentscheidung
- VwGH bestätigt unrechtmäßige Verarbeitung von Partei-Affinitäten und setzt Geldbuße mit EUR 13 Mio. fest Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen Anordnung
Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.
Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des EDÖB Pressemitteilung einer Behörde
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-3891/2025 vom 22. Juni 2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv Bußgeld
Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.
Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.
- Behörde / Gericht
- Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Haftung von Führungskräften
- Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
- Veröffentlicht
- 10.06.2026
- Landgericht Berlin bestätigt Verstoß der Deutsche Wohnen SE gegen die DSGVO Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet Verwarnung
Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.
Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.
Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung
- Behörde / Gericht
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Datenschutzbeauftragte verwarnt BVG Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
17.04.2026 Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AGEDÖB-Verfügung: Philipp Plein und Cream della Cream ignorierten Werbewidersprüche Anordnung
Beide Unternehmen nutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern aus Onlinekäufen weiter für Werbung, obwohl Betroffene widersprochen hatten – teils nach bestätigter Löschung. Der EDÖB verfügte die Einstellung der Werbebearbeitung und die Löschung auf Verlangen.
Ein Werbewiderspruch muss systemweit greifen – eine bestätigte Löschung, der weitere Werbung folgt, verletzt Treu und Glauben.
Umgang mit Werbewidersprüchen und Löschbegehren
- Behörde / Gericht
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- DSG Art. 6, Art. 30 Abs. 2 lit. b, Art. 31
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- Verfügung des EDÖB gegen Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AG Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate 25.500 €
Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.
Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.
- Datenschutzbehörde, Straferkenntnis 2025-1.049.138 vom 19.01.2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
30.09.2025 HmbBfDI: 195.000 Euro gegen Handelsunternehmen wegen ignorierter Betroffenenanfragen 195.000 €
Ein Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) ließ Werbebriefe über Dienstleister versenden und erfüllte die daraufhin geltend gemachten Betroffenenrechte der Empfänger in mehreren Fällen über längere Zeit nicht fristgerecht. Der HmbBfDI setzte ein Bußgeld von 195.000 Euro fest; die Maßnahme wurde in der Zwischenbilanz vom 30.09.2025 veröffentlicht (genaues Bescheiddatum nicht angegeben).
Wer Werbung verschickt, muss einen funktionierenden Prozess für Auskunfts- und Widerspruchsanfragen haben – auch wenn der Versand ausgelagert ist.
Fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen
- Behörde / Gericht
- Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (Betroffenenrechte)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 30.09.2025
- Zwischenbilanz 2025: HmbBfDI verhängt Bußgelder von insgesamt 775.000 Euro Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
21.08.2025 Fachärztliche Ordination (Kardiologie, anonymisiert)Kardiologin zahlt 1.000 EUR für unbefugten ELGA-Zugriff auf Daten einer Ex-Mitarbeiterin 1.000 €
Eine Ärztin rief am 1. August 2024 zwölfmal E-Rezepte und Medikationsdaten einer ehemaligen Mitarbeiterin in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA ab, ohne dass ein Behandlungszusammenhang bestand. Die DSB verhängte 1.000 EUR (plus 100 EUR Kosten), mildernd wirkten Geständnis und Unbescholtenheit.
Zugriffe auf Gesundheitsakten sind nur mit Behandlungsbezug erlaubt – und werden protokolliert.
Zugriffe auf Gesundheitsdaten nur mit Behandlungsbezug
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 und 2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Unbescholtenheit, Fahrlässigkeit, volle Kooperation und Geständnis.
- Datenschutzbehörde, Straferkenntnis 2025-0.625.944 vom 21.08.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte 6.200 €
Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- DSB Straferkenntnis GZ 2025-0.276.820 vom 06.08.2025 (RIS) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
29.01.2025 Cembra Money Bank AGEDÖB-Verfügung: Cembra Money Bank beantwortete Auskunftsbegehren zu spät und pauschal Anordnung
Von Dezember 2023 bis September 2024 beantwortete Cembra 9 von 13 Auskunftsbegehren nach Ablauf der 30-Tage-Frist und allen 13 Personen nur mit Standardschreiben statt ihrer tatsächlich bearbeiteten Daten. Der EDÖB verpflichtete die Bank, die Daten nachzuliefern.
Auskunftsbegehren brauchen einen Prozess mit Ressourcen und Fristkontrolle – Textbausteine ersetzen keine echte Datenauskunft.
Bearbeitung von Auskunftsbegehren
- Behörde / Gericht
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSG Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 25 Abs. 7
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 01.07.2025
- Verfügung des EDÖB gegen die Cembra Money Bank AG Pressemitteilung einer Behörde
- Verfügung des EDÖB vom 29. Januar 2025 gegen Cembra Money Bank AG Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
18.11.2024 Meta Platforms Ireland Ltd.BGH: Kontrollverlust nach Facebook-Scraping ist ersatzfähiger Schaden (VI ZR 10/24) Sonstiges
Im April 2021 wurden Daten von rund 533 Mio. Facebook-Nutzern aus 106 Ländern öffentlich verbreitet, die Unbekannte zuvor über die Kontakt-Import-Funktion mit Telefonnummern verknüpft und abgegriffen hatten. Der BGH entschied, dass schon der bloße Kontrollverlust über Daten ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO ist, hielt rund 100 Euro für angemessen und verwies die Sache u. a. zur Prüfung der voreingestellten Suchbarkeit im Licht der Datenminimierung an das OLG Köln zurück.
Datenpannen lösen Schadensersatzansprüche schon ohne nachgewiesenen Missbrauch aus – bei Millionen Betroffenen summiert sich das zu einem Massenrisiko.
- Behörde / Gericht
- Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 82 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
- BGH Pressemitteilung Nr. 218/2024 – Leitentscheidung zum Scraping Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.10.2024 DSB: 5.000 Euro gegen Covid-Labor mit Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragtem 5.000 €
Eine GmbH mit diagnostischem Labor (Name pseudonymisiert), die in der Pandemie mit rund 200 Beschäftigten täglich bis zu 45.000 PCR-Analysen durchführte, hatte ihren Geschäftsführer zugleich als Datenschutzbeauftragten benannt. Wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts verhängte die DSB 5.000 Euro; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, kann sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter kontrollieren.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 37, Art. 38 Abs. 6 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer war zugleich als Datenschutzbeauftragter benannt – unzulässiger Interessenkonflikt.
- DSB Straferkenntnis GZ 2024-0.641.771 vom 16.10.2024 (RIS) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.08.2024 DSB: 1,5 Mio. Euro gegen Handelskette wegen Kameras auf SB-Kassen, PIN-Feld und Umgebung 1,5 Mio. €
Eine Handelsgesellschaft (Name pseudonymisiert) filmte in einer Filiale 2022 mit neun Kameras u. a. die Selbstbedienungskassen samt Tastatur des Bankomat-Terminals sowie öffentliche Flächen, Haltestellen und Nachbargrundstücke. Die DSB verhängte 1,5 Mio. Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage und Verstoßes gegen die Datenminimierung; das BVwG bestätigte die Höhe am 25.07.2025, eine Revision ist anhängig.
Kameras im Handel eng auf den Schutzzweck ausrichten – PIN-Eingaben, öffentlicher Raum und Nachbargrundstücke gehören nicht ins Bild.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- DSB Straferkenntnis GZ 2023-0.680.196 vom 16.08.2024 (RIS) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
01.05.2024 Xplain AG; Bundesamt für Polizei (fedpol); Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)EDÖB: Datenschutzverstöße bei Xplain, fedpol und BAZG nach Ransomware-Angriff Sonstiges
Nach dem Hackerangriff auf den IT-Dienstleister Xplain stellte der EDÖB fest, dass Personendaten von fedpol und BAZG über Supportprozesse ohne nötige Datenschutzvorkehrungen zu Xplain gelangt waren. Xplain bewahrte die Daten anschließend datenschutzwidrig und teils vertragswidrig auf.
Echtdaten gehören nicht in Support- und Testumgebungen von Dienstleistern – Auftraggeber müssen Weitergabe und Löschung kontrollieren.
Weitergabe von Echtdaten an Dienstleister im Support
- Behörde / Gericht
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Datenschutzgesetz (DSG)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 01.05.2024
- EDÖB schliesst Untersuchungen gegen das Unternehmen Xplain und die Bundesämter fedpol und BAZG ab Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
07.12.2023 DSB: 20.000 Euro gegen Gastrobetrieb wegen Dauerüberwachung von Küche und Abholbereich 20.000 €
Eine Gastronomie-GmbH mit Liefer- und Abholbetrieb (Name pseudonymisiert) zeichnete Arbeitsplätze in Küche und Abholbereich ununterbrochen auf, auch außerhalb der Öffnungszeiten, und speicherte die Aufnahmen 14 Tage. Zusätzlich fehlte seit 2018 ein Verarbeitungsverzeichnis; die DSB verhängte 20.000 Euro, das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Auch kleine Betriebe dürfen Beschäftigte nicht permanent filmen – und brauchen ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungen.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- DSB Straferkenntnis GZ 2023-0.583.644 vom 07.12.2023 (RIS) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink