Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Betroffenenrechte und Transparenz 100.000 € 97 % · 1 Fall
- ohne Unterthema 2.784 € 3 % · 1 Fall
- Videoüberwachung – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 100.000 € 97 % · 1 Fall
- Unternehmen für private Sicherheitsdienste (anonymisiert) 2.784 € 3 % · 1 Fall
- Securitas Sverige Aktiebolag – 0 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | 100.000 € |
| 2024 | 0 | – |
| 2025 | 1 | 2.784 € |
| 2026 | 1 | – |
3 Fälle
16.06.2026 Securitas Sverige AktiebolagSecuritas Sverige: Verwarnung wegen Kameras in Dienstfahrzeugen ohne Rechtsgrundlage Verwarnung
Der Sicherheitsdienstleister setzte in Fahrzeugen Kameras ein, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand. Die schwedische Datenschutzbehörde sprach eine Verwarnung (Reprimand) nach Art. 58 DSGVO aus; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.
Auch Dashcams in Dienstwagen brauchen eine geprüfte Rechtsgrundlage und eine Abwägung mit den Interessen von Beschäftigten und Passanten.
Kameraeinsatz in Fahrzeugen
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- IMY – Tillsyn Securitas Sverige Aktiebolag Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut Securitas Sverige AB Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.12.2025 Unternehmen für private Sicherheitsdienste (anonymisiert)Luxemburger Sicherheitsdienst: 2.784 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis 2.784 €
Die CNPD verhängte gegen ein Luxemburger Unternehmen für private Sicherheitsdienste mit mehr als 250 Beschäftigten eine Geldbuße von 2.784 EUR, eine Verwarnung und eine Anordnung, weil sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Pflichtangaben nach Art. 30(1) DSGVO nicht vollständig enthielt. Binnen eines Monats musste es für die Verarbeitung zur Bearbeitung von Hinweisen (Whistleblowing) die Sicherheitsmaßnahmen beschreiben oder ausdrücklich deren Fehlen angeben.
Das Verarbeitungsverzeichnis muss für jede Verarbeitung – auch die Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen – Zwecke, Empfänger, Löschfristen und Sicherheitsmaßnahmen vollständig enthalten.
- Behörde / Gericht
- Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 30(1)(a), (c), (d), (e), (f) und (g) DSGVO; Art. 58(2) und 83 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- CNPD, Délibération n° 4FR/2025 du 16 décembre 2025 (version pseudonymisée) Entscheidung einer Behörde
- CNPD, Décisions – Délibération n° 4FR/2025 Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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01.02.2023 ein Anbieter von Alarmanlagen in SpanienAlarmanlagenanbieter in Spanien: 100.000 EUR, weil Betroffenenrechte nur über eine 902-Nummer liefen 100.000 €
Auf den Hinweisschildern zur Videoüberwachung, die der Alarmanlagenanbieter seinen Kunden stellt, wurde für Auskunft und Widerspruch nur eine kostenpflichtige 902-Rufnummer genannt. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD sah darin eine Erschwerung der Rechteausübung, verhängte 100.000 EUR und ordnete den Austausch der Schilder binnen zwölf Monaten an; der EDSA veröffentlichte die Entscheidung im September 2026.
Der Weg zur Ausübung von Betroffenenrechten muss kostenlos und leicht zugänglich sein, auch auf Hinweisschildern bei Kunden.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 12 Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. b
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Verteidigung und Sicherheit
- Veröffentlicht
- 22.09.2026
- AEPD, Resoluciones (Übersicht) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
- EDSA (EDPB), Nachrichten (Übersicht) (Entscheidung 2023) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.02.2025 · Direktlink