Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 3 Jurisdiktionen
102.784 €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
100.000 €Größter Einzelfall: ein Anbieter von Alarmanlagen in Spanien
51.392 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 102.784 € 100 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Unterthema
  1. Betroffenenrechte und Transparenz 100.000 € 97 % · 1 Fall
  2. ohne Unterthema 2.784 € 3 % · 1 Fall
  3. Videoüberwachung – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 100.000 € 97 % · 1 Fall
  2. Unternehmen für private Sicherheitsdienste (anonymisiert) 2.784 € 3 % · 1 Fall
  3. Securitas Sverige Aktiebolag – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20231100.000 €
20240–
202512.784 €
20261–

3 Fälle

16.06.2026 Securitas Sverige AktiebolagSecuritas Sverige: Verwarnung wegen Kameras in Dienstfahrzeugen ohne Rechtsgrundlage SchwedenVideoüberwachung Verwarnung

Der Sicherheitsdienstleister setzte in Fahrzeugen Kameras ein, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand. Die schwedische Datenschutzbehörde sprach eine Verwarnung (Reprimand) nach Art. 58 DSGVO aus; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dashcams in Dienstwagen brauchen eine geprüfte Rechtsgrundlage und eine Abwägung mit den Interessen von Beschäftigten und Passanten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kameraeinsatz in Fahrzeugen

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Unternehmen für private Sicherheitsdienste (anonymisiert)Luxemburger Sicherheitsdienst: 2.784 EUR für lückenhaftes Verarbeitungsverzeichnis LuxemburgDatenschutz 2.784 €

Die CNPD verhängte gegen ein Luxemburger Unternehmen für private Sicherheitsdienste mit mehr als 250 Beschäftigten eine Geldbuße von 2.784 EUR, eine Verwarnung und eine Anordnung, weil sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Pflichtangaben nach Art. 30(1) DSGVO nicht vollständig enthielt. Binnen eines Monats musste es für die Verarbeitung zur Bearbeitung von Hinweisen (Whistleblowing) die Sicherheitsmaßnahmen beschreiben oder ausdrücklich deren Fehlen angeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Das Verarbeitungsverzeichnis muss für jede Verarbeitung – auch die Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen – Zwecke, Empfänger, Löschfristen und Sicherheitsmaßnahmen vollständig enthalten.

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 30(1)(a), (c), (d), (e), (f) und (g) DSGVO; Art. 58(2) und 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Verteidigung und Sicherheit

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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01.02.2023 ein Anbieter von Alarmanlagen in SpanienAlarmanlagenanbieter in Spanien: 100.000 EUR, weil Betroffenenrechte nur über eine 902-Nummer liefen SpanienBetroffenenrechte und Transparenzanonymisiert 100.000 €

Auf den Hinweisschildern zur Videoüberwachung, die der Alarmanlagenanbieter seinen Kunden stellt, wurde für Auskunft und Widerspruch nur eine kostenpflichtige 902-Rufnummer genannt. Die spanische Datenschutzbehörde AEPD sah darin eine Erschwerung der Rechteausübung, verhängte 100.000 EUR und ordnete den Austausch der Schilder binnen zwölf Monaten an; der EDSA veröffentlichte die Entscheidung im September 2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Weg zur Ausübung von Betroffenenrechten muss kostenlos und leicht zugänglich sein, auch auf Hinweisschildern bei Kunden.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 12 Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. b
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Veröffentlicht
22.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 5 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.02.2025 · Direktlink

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