Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach LandWofür?
nach Unterthema- ohne Unterthema 5.000 € 83 % · 1 Fall
- Beschäftigtendaten 1.000 € 17 % · 1 Fall
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | 5.000 € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 1 | 1.000 € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
2 Fälle
21.08.2025 Fachärztliche Ordination (Kardiologie, anonymisiert)Kardiologin zahlt 1.000 EUR für unbefugten ELGA-Zugriff auf Daten einer Ex-Mitarbeiterin 1.000 €
Eine Ärztin rief am 1. August 2024 zwölfmal E-Rezepte und Medikationsdaten einer ehemaligen Mitarbeiterin in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA ab, ohne dass ein Behandlungszusammenhang bestand. Die DSB verhängte 1.000 EUR (plus 100 EUR Kosten), mildernd wirkten Geständnis und Unbescholtenheit.
Zugriffe auf Gesundheitsakten sind nur mit Behandlungsbezug erlaubt – und werden protokolliert.
Zugriffe auf Gesundheitsdaten nur mit Behandlungsbezug
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 und 2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Unbescholtenheit, Fahrlässigkeit, volle Kooperation und Geständnis.
- Datenschutzbehörde, Straferkenntnis 2025-0.625.944 vom 21.08.2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.10.2024 DSB: 5.000 Euro gegen Covid-Labor mit Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragtem 5.000 €
Eine GmbH mit diagnostischem Labor (Name pseudonymisiert), die in der Pandemie mit rund 200 Beschäftigten täglich bis zu 45.000 PCR-Analysen durchführte, hatte ihren Geschäftsführer zugleich als Datenschutzbeauftragten benannt. Wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts verhängte die DSB 5.000 Euro; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, kann sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter kontrollieren.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 37, Art. 38 Abs. 6 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Haftung von Führungskräften
- Geschäftsführer war zugleich als Datenschutzbeauftragter benannt – unzulässiger Interessenkonflikt.
- DSB Straferkenntnis GZ 2024-0.641.771 vom 16.10.2024 (RIS) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink