Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 2,41 Mio. € 100 % · 4 Fälle
- Anordnung — 0 % · 3 Fälle
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 3 | 185.000 € |
| Q2 2025 | 1 | 720.000 € |
| Q3 2025 | 1 | — |
| Q4 2025 | 1 | 1,5 Mio. € |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 1 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
7 Fälle
22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen Anordnung
Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.
Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheid des EDÖB Pressemitteilung einer Behörde
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts A-3891/2025 vom 22. Juni 2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste 1,5 Mio. €
Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).
Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.
- Behörde / Gericht
- Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.12.2025
- Banci izrečena upravna novčana kazna u iznosu od 1,5 milijuna eura Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.07.2025 ESTO ASDatenschutzaufsicht verlangt von ESTO AS Ende von Konten für Nichtkunden Anordnung
Der Ratenkauf-Anbieter legte Personen, die sich über Händler-Checkouts anmeldeten, ohne Vertrag Kundenprofile an, verweigerte ehemaligen Kunden die Kontoschließung und schickte ihnen weiter Transaktions-E-Mails mit Werbeinhalt. Die AKI ordnete transparente Information, eine wirksame Einwilligung, Löschmöglichkeiten nach Art. 17 DSGVO und die Trennung von Transaktions- und Werbemails an; je nicht erfülltem Punkt droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro.
Kundenkonten dürfen nicht „nebenbei“ für Nichtkunden entstehen – und nach Vertragsende muss die Löschung funktionieren.
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 4 Nr. 11, 5, 6, 7, 12–14, 17 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Ettekirjutus-hoiatus nr 2.1-1/24/1048-2575-22 (ESTO AS), 23.07.2025 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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14.04.2025 Iberinform Internacional, S.A.AEPD: 720.000 Euro gegen Wirtschaftsauskunftei Iberinform für angekaufte Unternehmerdaten 720.000 €
Iberinform bezog seit 2008 über einen Liefervertrag mit Camerdata Daten über Einzelunternehmer und reicherte damit eigene Dateien für kommerzielle Auskünfte an. Die AEPD sah dafür keine Rechtsgrundlage und keine Information der Betroffenen und verhängte je 360.000 Euro (zusammen 720.000 Euro) sowie eine Anpassungsanordnung; der Widerspruch (recurso de reposición) wurde zurückgewiesen.
Wer Personendaten bei Dritten einkauft, braucht eine eigene Rechtsgrundlage und muss die Betroffenen aktiv informieren.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- AEPD Resolución PS/00150/2024 (EXP202404645) Entscheidung einer Behörde
- AEPD Resolución recurso de reposición PS/00150/2024 (Datum der Ausgangsentscheidung 14.04.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.03.2025 Οργανισμός Χρηματοδοτήσεως Στέγης (Housing Finance Corporation)Zypern: 10.000 Euro gegen Wohnungsbaufinanzierer wegen zu langer Datenspeicherung 10.000 €
Der Wohnungsbaufinanzierer hielt Daten eines ehemaligen Kunden über die zulässige Aufbewahrungsfrist hinaus in seinem Kreditsystem vor, weil Löschungen dort nur manuell Datensatz für Datensatz möglich sind. Die Kommissarin verhängte 10.000 Euro und ordnete die Löschung binnen 10 Tagen sowie technische und organisatorische Korrekturen binnen sechs Monaten an.
Löschfristen brauchen technische Unterstützung – ein System ohne Löschfunktion macht jeden Fristablauf zum Verstoß.
- Behörde / Gericht
- Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. d und e, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Απόφαση – Διατήρηση δεδομένων πέραν της νόμιμης περιόδου (ΟΧΣ, 10.03.2025) Entscheidung einer Behörde
- 11/08/2025 Αποφάσεις: Ιανουάριος – Απρίλιος 2025 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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29.01.2025 Cembra Money Bank AGEDÖB-Verfügung: Cembra Money Bank beantwortete Auskunftsbegehren zu spät und pauschal Anordnung
Von Dezember 2023 bis September 2024 beantwortete Cembra 9 von 13 Auskunftsbegehren nach Ablauf der 30-Tage-Frist und allen 13 Personen nur mit Standardschreiben statt ihrer tatsächlich bearbeiteten Daten. Der EDÖB verpflichtete die Bank, die Daten nachzuliefern.
Auskunftsbegehren brauchen einen Prozess mit Ressourcen und Fristkontrolle – Textbausteine ersetzen keine echte Datenauskunft.
Bearbeitung von Auskunftsbegehren
- Behörde / Gericht
- Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSG Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 25 Abs. 7
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 01.07.2025
- Verfügung des EDÖB gegen die Cembra Money Bank AG Pressemitteilung einer Behörde
- Verfügung des EDÖB vom 29. Januar 2025 gegen Cembra Money Bank AG Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.01.2025 Luxemburger Kreditinstitut: 175.000 EUR für verspätete Antworten auf Betroffenenanfragen 175.000 €
Nach 47 Beschwerden stellte die CNPD fest, dass ein Luxemburger Kreditinstitut (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) Anträge Betroffener nicht fristgerecht beantwortet hatte; den Verweis auf die COVID-19-Pandemie ließ die CNPD nicht gelten. Sie sprach eine Verwarnung (rappel à l'ordre) aus und verhängte 175.000 EUR.
Betroffenenanfragen brauchen ein Fristen-Tracking und ein überwachtes DSB-Postfach – Personalengpässe sind keine Ausrede.
Fristen bei Betroffenenanfragen
- Behörde / Gericht
- Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 12 Abs. 3 und 4
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- CNPD – Délibération n° 1FR/2025 du 6 janvier 2025 (Société A) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink